GATT Does Not Mandate Land-Use Zoning Reassessment
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that the GATT agreement does not necessitate a fundamental reassessment of land-use plans, specifically concerning building zones and agricultural zones. While agricultural market liberalization might influence production volumes, it does not directly impact the size of building zones, which are determined by long-term planning objectives, cantonal guidelines, and local development needs. The court emphasized that land-use planning is a cantonal responsibility and that the existing unused capacity in building zones is sufficient to meet future demand, making a reassessment of zoning based solely on agricultural land preservation unjustified.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 21 Abs. 2 RPG, Art. 16 ten, Art. 15 RPG, Art. 16 LAT, Art. 15 LAT, Art. 16 RPG; GATT Does Not Mandate Land-Use Zoning Reassessment: While agricultural market liberalization might influence production volumes, it does not directly impact the size of building zones, which are determined by long-term planning objectives, cantonal guidelines, and local development needs. The court emphasized that land-use planning is a cantonal responsibility and that the existing unused capacity in building zones is sufficient to meet future demand, making a reassessment of zoning based solely on agricultural land preservation unjustified.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for reviewing and adapting land use plans when circumstances change significantly.
Mentioned in the context of zoning plans for building zones, which are subject to review and adaptation.
Mentioned in the context of zoning plans for agricultural zones, which are subject to review and adaptation.
Volltext
17. Juni 1994 1231 Interpellation Reimann Maximilian
#ST# 94.3064 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 4. Mai 1994
Interpellation Reimann Maximilian Rapport écrit du Conseil fédéral
du 4 mai 1994
Auswirkungen des Gatt-Abkommens 1. Haben sich die Verhältnisse erheblich geändert, so werden
auf die schweizerische Raumplanung die Nutzungspläne überprüft und nötigenfalls angepasst
Aménagement du territoire. (Art. 21 Abs. 2 RPG). Dabei ist das Anliegen der Rechtssicher-
heit von raumplanerischen Festlegungen zu berücksichtigen.
Incidences de l'Accord du Gatt
Nutzungspläne sollen im Interesse der Rechtssicherheit vor al-
lem für die betroffenen Grundeigentümer nicht alle zwei, drei
Jahre angepasst werden.
Die vom Agrarabkommen vorgesehene, beschränkte Agrar-
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1994 marktöffnung muss sich nicht zwingend auf die Nutzflächen
Der Agrarteil des um die Uruguay-Runde erweiterten Gatt- und die Produktionsvolumen auswirken, da diese insbeson-
dere von anderen Faktoren wie Produktivitätssteigerung,
Abkommens verlangt von der Schweiz, die Versorgungsbasis
des Landes vermehrt auf den internationalen Agrarhandel Preisentwicklung, Strukturanpassungeh, Nutzintensität und
Exportmöglichkeiten abhängen. Das Gatt-Abkommen hat
auszurichten. Dadurch muss zwangsläufig das Produktions-
volumen der schweizerischen Landwirtschaft gesenkt wer- keine direkten Auswirkungen auf die Grosse der Bauzonen.
den, was nicht ohne Auswirkungen auf den gesetzlichen Min- Die Dimensionierung der Bauzonen orientiert sich an den
destbestand an Fruchtfolgeflächen bleiben dürfte. langfristig ausgerichteten Zielen und Grundsätzen der Raum-
planung. Den massgeblichen Rahmen für die Dimensionie-
In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:
rung der kommunalen Bauzonen setzt namentlich die kanto-
1. Sind die Bestimmungen über die geltenden Nutzungs-
pläne, insbesondere was die Bauzonen (Art. 15 des Raumpla- nale Richtplanung mit der Festlegung der erwünschten räum-
lichen Entwicklung. Dabei sind die natürlichen Gegebenhei-
nungsgesetzes, RPG) und die Landwirtschaftszonen (Art. 16
ten sowie die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft zu
RPG) anbetrifft, als Folge des erweiterten Gatt-Abkommens
nicht einer grundsätzlichen Neubeurteilung zu unterziehen berücksichtigen.
und den veränderten Bedürfnissen anzupassen? Je grösser die Bauzonen, desto mehr stellt sich die Frage
nach der Finanzierbarkeit des Betriebs und des Unterhalts der
2. Teilt der Bundesrat die Meinung des Interpellanten, dass
Redimensionierungen von Bauzonen mit dem ausschliessli- Infrastruktur. Die Grosse der bereits erschlossenen oder innert
chen oder überwiegenden Argument der Sicherung der kurzer Zeit erschliessbaren Bauzonen, die Millionen von Qua-
dratmetern nicht belegter Büroflächen sowie die vielfältigen
Fruchtfolgeflächen im Lichte des Gatt-Abkommens nicht mehr
Möglichkeiten der intensiveren Nutzung bereits überbauter
zeitgemäss sind und unterlassen werden sollten?
3. Ist der Bundesrat gewillt, die in seinem Kompetenzbereich Gebiete stellen zurzeit eine beträchtliche Raum- und Nut-
stehenden Amtsstellen anzuweisen, mindestens bis zum defi- zungsreserve dar, die noch sehrgrossen Nachfragesteigerun-
gen zu genügen vermag. Diese bestehenden, noch unausge-
nitiven Entscheid über die Motion Miesch (93.3596) vom
schöpften Nutzungskapazitäten verursachen hohe Kosten
13. Dezember 1993 betreffend Revision von Artikel 15 RPG
und belasten damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer
zwecks «Sicherstellung eines ausreichenden Baulandange-
Volkswirtschaft. Eine Neubeurteilung der Nutzungspläne, ins-
botes» von weiterem Auszonungsdruck Abstand zu nehmen?
besondere der Bauzonen, drängt sich angesichts der vorhan-
Texfe de l'interpellation du 1er mars 1994 denen, noch ungenutzten Kapazitäten keineswegs auf.
Aux termes de l'accord sur l'agriculture issu de l'Uruguay Die veränderten Bedürfnisse der Landwirtschaft aufgrund na-
tionaler und internationaler Entwicklungen waren bereits An-
Round, l'approvisionnement de la Suisse dépendra davan-
tage du marché agricole international. La production nationale lass für die eidgenössischen Räte, mit der Motion Zimmerli
vom 3. Oktober 1990 den Auftrag für eine angepasste Um-
diminuera donc forcément, ce qui pourrait avoir des consé-
quences sur la surface minimale d'assolement fixée par la loi. schreibung der Landwirtschaftszone zu erteilen. Die dafür ein-
gesetzte Expertenkommission hat vor kurzem ihre Ergebnisse
A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques-
vorgestellt. Dabei ist ersichtlich geworden, dass den Anliegen
tions suivantes.
der Motion Rechnung getragen wird. Der Bundesrat beabsich-
1. Ne faut-il pas revoir fondamentalement, en fonction des
nouveaux Accords du Gatt, la réglementation des plans d'af- tigt, noch in diesem Sommer entsprechende Vorschläge für
eine Teilrevision des RPG in die Vernehmlassung zu schicken.
fectation, notamment en ce qui concerne les zones à bâtir
(art 15 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire, LAT) Die schweizerische Volkswirtschaft ist durch den verstärkten
et les zones agricoles (art 16 LAT), pour l'adapter à la nouvelle internationalen Wettbewerb grundsätzlich gefordert, die Le-
donne? bensqualität für Bevölkerung und die Standortvoraussetzun-
gen für die Wirtschaft zu verbessern. Zu dieser Herausforde-
2. Il me semble qu'à la lumière des Accords du Gatt, il n'est
rung gehört nicht nur die Ausschöpfung der vorhandenen Nut-
plus de mise aujourd'hui de redimensionner les zones à bâtir
zungsflexibilitäten bei der bestehenden Bausubstanz und den
avec comme seul argument ou comme principale motivation
le souci de préserver les surfaces d'assolement Le Conseil fé- Baulandreserven, sondern auch die Sorgfalt im Umgang mit
déral partage-t-il cet avis? dem Lebensraum. Diese umfassenden raumplanerischen
Zielsetzungen sind langfristiger Art und nicht der sich rasch
3. Le Conseil fédéral serait-il disposé à ordonner aux services
ändernden Tagespolitik zugänglich.
qui relèvent de sa compétence de ne pas céder aux pressions
2. Redimensionierungen von Bauzonen können sich allenfalls
en faveur des déclassements de zone, au moins jusqu'à ce
que tombe une décision définitive sur la motion Miesch dann ergeben, wenn grundsätzlich veränderte Verhältnisse
(93.3596) du 13 décembre 1993, qui demandait que l'on ré- eine Überprüfung der Nutzungspläne notwendig machen. In
vise l'article 15 LAT afin de permettre «aux cantons d'offrir suffi- der Regel ist der Auslöser für eine Anpassung aber die zu
samment de terrains à bâtir»? grosse Bauzone und nicht die zu kleine Landwirtschaftszone.
Ob eine Bauzone zu gross ist, ergibt sich aus den Zielen und
Mitunterzeichner-Cosignataires: Fischer-Hägglingen, Vorgaben der kantonalen und kommunalen Planung, dem
Miesch, Müller (3) Willen der Bevölkerung und den Randbedingungen des RPG.
Die Nutzungsplanung ist zudem ausschliesslich Sache der
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kantone; sie haben die Raumplanung zu schaffen.
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Bei den Fruchtfolgeflächen (FFF) handelt es sich um die quali-
eine schriftliche Antwort tativ bestgeeigneten, ackerfähigen Produktionsflächen unse-
res Landes. Es ist grundsätzlich immer richtig, zum besten Bo-
den Sorge zu tragen. Mit den stetig zunehmenden ökologi-
schen Belastungen und den weltweiten Verlusten an landwirt-
Interpellation Aguet 1232 N 17 juin 1994
schaftlichen Nutzflächen bleibt die Sicherung der FFF das vor- #ST# 94.3092
rangige Ziel einer langfristig orientierten, vorausschauenden
Politik. Soweit die FFF für die Ernährungssicherung zu dienen Interpellation Aguet
haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Flächen heute
schon für die intensive landwirtschaftliche Produktion genutzt Gesellige Anlässe beim Militär.
werden. Es ist gerade ein Merkmal dieser Massnahme, dass Finanzierung
sie ihre Wirkung erst dann entfalten muss, wenn tatsächlich Financement des «boums» de l'armée
mehr Nahrungsmittelkalorien auf unserem eigenen Boden zu
erzeugen sind. Aus diesem Grunde ist es nicht gerechtfertigt,
das Ausmass der FFF auf die Bedürfnisse der heutigen Welt-
handelslage auszurichten oder gar zu redimensionieren.
FFF sind überwiegend in der Landwirtschaftszone. Diese Wortlaut der Interpellation vom 9. März 1994
Landwirtschaftszone hat nach RPG auch weiteren Zwecken zu Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte haben be-
dienen, so der Trennung von Siedlungsgebieten, der Erhal- schlossen, die Armee zu reorganisieren und die Milliarden, die
tung der Landschaft und des Erholungsraumes, dem Schutz sie ausgibt, vor allem für hochentwickeltes Ausrüstungsmate-
der Grundwassergebiete sowie dem ökologischen Ausgleich. rial - besonders berühmt ist der F/A-18 - einzusetzen. Ist das
Die Zuweisung von Gebieten in eine Landwirtschaftszone Grund genug, dass die Armee bei den Gemeinden auf Bettel-
muss deshalb immer im Rahmen einer umfassenden Inter- tour geht, um kleinere und grössere Feste zu organisieren?
essenabwägung erfolgen. Eine Redimensionierung von Bau- So wird sich Oberstdivisionär Philippe Zeller nächstens von
zonen ausschliesslich oder überwiegend aus Gründen der Si- seiner Division verabschieden müssen. Die ihm unterstellten
cherung der FFF wäre deshalb einseitig und widerspräche Wehrmänner werden auf die Panzerbrigaden 1 und 2 aufge-
dem raumplanerischen Gebot des Interessenausgleichs. In teilt Damit die epochalen Leistungen der Mechanisierten Divi-
der Praxis wird übrigens die Landwirtschaftszone in der Regel sion 1 in der Geschichte verankert bleiben (....) und ihr Geist
durch die Bauzonen bestimmt und nicht umgekehrt die Schlachtkommandos überdauert, sind für den 3. Dezem-
3. Die Motion Miesch (93.3596) hat zum Ziel, die Bauzonen zu bergrosse Feierlichkeiten angesagt
erweitern. Bauzonenreserven und Nutzungsreserven inner- Die Ausgaben für die Feierlichkeiten übersteigen die finanziel-
halb von Bauzonen sind gesamtschweizerisch mehr als aus- len Mittel, die der Division zur Verfügung stehen. Die Gemein-
reichend vorhanden. Lokal können die Verhältnisse allerdings den, in denen die Soldaten dieser Division ihre Steuern zah-
unterschiedlich sein. Die Kantone und Gemeinden sind je- len, sind darum mit einem Schreiben vom 14. Januar zur
doch in der Regel in der Lage, auch kommende bauliche Nut- Kasse gebeten worden. Diese Einladung scheint mir fehl am
zungsbedürfnisse zu befriedigen. Ob die Baulandeigentümer Platz, und ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:
hingegen auch bereit sind, das vom Gemeinwesen erschlos- 1. Stützt sich der Kommandant der Mechanisierten Division 1
sene Bauland auf den Markt zu bringen oder selber zu über- auf eine gängige Praxis, wenn er bei den Gemeinden betteln
bauen, ist allerdings ein anderes - und nach Ansicht des Bun- geht, um ein Abschiedsfest zu organisieren?
desrates bisher leider noch nicht gelöstes - Problem. Es gibt 2. Müssen die Gemeinden in ihr Budget eine Rubrik «Militär»
neben planungsrechtlichen durchaus auch marktwirtschaftli- oder «Landesverteidigung» aufnehmen, falls sich solche
che Instrumente, um das Baulandangebot zu verflüssigen. Begehren, auch im Gefolge der Reorganisation der Armee,
Der Bundesrat hat keine Anordnung zu Auszonungen erteilt häufen?
Er wird dies in Respektierung der gegebenen Zuständigkeiten 3. Die angesagte Veranstaltung wird als wichtig eingestuft
auch in Zukunft nicht tun. Er wäre dazu auch gar nicht in der Wie wird sie aussehen?
Lage, gibt es doch für ihn keine Möglichkeit, Nutzungspläne 4. Werden die Soldaten eingeladen, oder ist es nichts weiter
der Gemeinden zu überprüfen. Der Bundesrat wird dem Parla- als ein Treffen für Offiziere?
ment demnächst eine erste Teilrevision des RPG vorschlagen, 5. Wie hoch ist das Budget der Veranstaltung, und welches
die es dem Grundeigentümer gestatten soll, sein Bauland sel- sind die Gratisdienstleistungen, welche die Armee und allfäl-
ber zu erschliessen, wenn die Gemeinde säumig ist Gleich- lige andere Sponsoren für das Fest erbringen?
zeitig sollen im Rahmen der (geringen) Möglichkeiten des 6. Welche bleibenden, die Geschichte prägenden Leistungen
Bundes auch Vorgaben für die Beschleunigung der Bewilli- hinterlässt die Mechanisierte Division 1 ?
gungsverfahren erlassen werden. Darüber hinaus sieht der 7. Welches ist der Geist, der die künftigen Schlachtkomman-
Bundesrat, entsprechend seinen Anstrengungen zur Deregu- dos überdauern soll?
lierung, keine weiteren Massnahmen zur Verflüssigung des
Baulandmarktes mehr vor. Texte de l'interpellation du 9 mars 1994
Le Conseil fédéral et les Chambres ont décidé de réorganiser
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- l'armée et de consacrer les milliards qu'elle dépense prioritai-
rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. rement à des équipements sophistiqués dont les plus célè-
bres sont les F/A-18. Est-ce une raison suffisante pour que l'ar-
Abstimmung - Vote mée se fasse mendiante et s'adresse aux communes pour or-
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit ganiser ses grandes et petites «boums»?
Dagegen Minderheit Ainsi le divisionnaire Philippe Zeller va devoir lâcher sa division
et les hommes qui sont sous son commandement seront ré-
Verschoben - Renvoyé partis dans les brigades blindées 1 et 2. Afin que l'empreinte
de la division mécanisée 1 demeure gravée dans l'histoire (....)
et que son esprit survive aux ordres de bataille, une grande cé-
rémonie est prévue pour le 3 décembre.
L'investissement dépasse les moyens financiers à disposition
de la division. Les communes où les citoyens soldats de cette
division paient leurs impôts sont donc priées de passer à la
caisse par une lettre du 14 janvier dernier. Cette demande me
semble abusive, et je pose dès lors au Conseil fédéral les
questions suivantes:
1. Est-ce en référence à une pratique généralisée que le com-
mandant de la division mécanisée 1 se permet de quémander
des appuis financiers auprès des communes pour organiser
une fête d'adieu?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Maximilian Auswirkungen des Gatt-Abkommens auf die
schweizerische Raumplanung
Interpellation Reimann Maximilian Aménagement du territoire. Incidences de l'Accord du
Gatt
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3064
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
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Data
Seite 1231-1232
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