Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-3016 KI-generiert

Federal Insurance Fund Accounting Independence

Geschäftsnummer VPB 94-3016
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council is requested to submit an amendment to the Financial Budgetary Law to the Federal Assembly, ensuring the complete accounting independence of the Federal Insurance Fund (EVK) from the Confederation's accounts by the budget of 1997. This change is necessary because the EVK operates under a funded system for its future pension obligations, and its surplus revenue is not public income but rather a reflection of its capital funding, which distorts the Confederation's financial statements by making them appear better than they are. The proposed reform aims to correct this accounting misrepresentation and provide transparency in the EVK's financial management.

Legislator-Regeste

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Änderung des Finanzhaushaltgesetzes; Federal Insurance Fund Accounting Independence: This change is necessary because the EVK operates under a funded system for its future pension obligations, and its surplus revenue is not public income but rather a reflection of its capital funding, which distorts the Confederation's financial statements by making them appear better than they are. The proposed reform aims to correct this accounting misrepresentation and provide transparency in the EVK's financial management.

Schlagwörter

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Kassenwechsel Finanzierungsrechnung öffentliches Rechnungswesen öffentliche Versicherung Rechtsreform Pensionsfonds

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Änderung des Finanzhaushaltgesetzes
This provision is cited as the basis for the motion to achieve the full accounting independence of the Federal Insurance Fund's special account.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Änderung des Finanzhaushaltgesetzes

This provision is cited as the basis for the motion to achieve the full accounting independence of the Federal Insurance Fund's special account.

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Volltext

Interpellation Reymond 646 13 juin 1994

hat Ich würde nicht ausschliessen, dass vielleicht in einzelnen schlag 1997 gewährleistet ist. Der Zeitpunkt 1997 wird deshalb

Fällen, weil keine Kontrolle bestanden hat, weil das nicht auf- gewählt, weil dannzumal eine grundlegende Sanierung der

einander abgestimmt war, zuwenig oder vielleicht auch zuviel SBB-Finanzen vorgenommen werden soll. Dann kann man

abgezogen worden ist. Diese Fragen werden wir in jedem ein- diese Bereinigung in einem Zug machen.

zelnen Fall im Verlauf eines Jahres untersuchen, weil wir jedes Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Mo-

einzelne Dossier daraufhin untersuchen, ob die Angaben tion zu überweisen.

übereinstimmen. Aber wir können die Garantie geben: Es wird

nichts ausbezahlt, auch beim Austritt nicht, ohne dass es von Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist um so mehr

Hand definitiv überprüft worden ist. Diese Garantie kann ich Ih- bereit, diese Motion entgegenzunehmen, als wir das darin Ver-

nen geben. Deshalb sind 20 bis 50 Millionen Franken eine Vor- langte vom Finanzdepartement her selber vorgeschlagen ha-

stellung, die ich aufgrund meiner Anschauung nicht teilen ben. Das System, das wir damit korrigieren, haben wir im Zu-

kann. sammenhang mit Vereda nur eingeführt, weil es das Parla-

Ich muss sagen: So langsam habe ich auch eine kleine Ah- ment verlangte. Jetzt korrigieren wir das zurück.

nung von Pensionskassen. Ich kümmere mich in der letzten Die Korrektur erfolgt, wie der Sprecher der Finanzkommission

Zeit auch sehr intensiv um diese Pensionskasse. Wir werden es erwähnte, 1997 zusammen mit der Sanierung der SBB. Das

weitere Fortschritte machen. Wir werden aber auch gewisse wird für die Bundesfinanzen eine teure Geschichte werden.

zusätzliche Dinge tun müssen. Hier wird wenigstens in bezug auf die Altlasten Transparenz

hergestellt. Transparenz bei zukünftigen Lasten ist im Moment

noch nicht gefragt.

Überwiesen - Transmis

#ST# 94.3016

Motion FK-SR

Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. 94.3050

Rechnungsmässige Verselbständigung der #ST#

Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Interpellation Reymond

Motion CdF-CE MWSt-Verordnung.

Révision de la loi sur les finances Aufrechterhaltung der Rolle der Schweiz

de la Confédération. im Edelsteinhandel

Indépendance des comptes

de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) Ordonnance sur la TVA.

Sauvegarde de la place de la Suisse

dans le négoce des pierres précieuses

Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994

damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung Der Edelsteinhandel und die damit verbundenen Tätigkeiten

der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungs- sind in der Schweiz von beträchtlicher Bedeutung. Während

kasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spä- jedoch in unserem Lande im allgemeinen die Rohstoffimporte

testens mit dem Voranschlag 1997 verwirklicht werden kann. relativ gering sind und die Industrie sich aufgrund einer hohen

Wertschöpfung entwickelte, verhält es sich bei den Edelstei-

Texte de la motion du 8 février 1994 nen umgekehrt: Hier ist die Schweiz ein Zentrum des Handels;

Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédéra- die Edelsteine, deren Wert sehr hoch ist, werden alle einge-

les une révision de la loi sur les finances de la Confédération, führt

en vue de réaliser l'indépendance des comptes de la Caisse Wenn nun, wie es der Entwurf der Mehrwertsteuer-Verord-

fédérale d'assurance par rapport aux comptes de la Confédé- nung vorsieht, die Mehrwertsteuer direkt bei der Einfuhr von

ration, au plus tard dans le cadre du budget 1997. Edelsteinen und Perlen fällig wird, ergeben sich daraus so be-

trächtliche, ja unerträgliche finanzielle Belastungen, dass die

Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich kann mich sehr entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ihre heutige

kurz fassen: Es geht um die rechnungsmässige Behandlung starke Position innerhalb der internationalen Konkurrenz

der EVK in der Staatsrechnung des Bundes. Aus ökonomi- kaum mehr beibehalten können.

scher Sicht gehört die EVK nicht zum Sektor der öffentlichen Gewisse Länder der Europäischen Union haben es verstan-

Haushalte, sondern zum Bereich der privaten Sozialversiche- den, angesichts solcher Probleme bei der Mehrwertsteuer ei-

rungen. Der von der EVK erzielte Einnahmenüberschuss ist nen Ausgleich zwischen den Bestimmungen der Gemein-

mithin keine öffentliche Einnahme, sondern Ausfluss des für schaft und der Wahrung der Eigeninteressen ihrer Märkte zu

die zweite Säule massgeblichen Kapitaldeckungsverfahrens, finden. Dies geschah entweder über Steuerbefreiungen oder

nach welchem künftige Rentenleistungen durch Vorfinanzie- über die Erstreckung der Zahlungsfristen. Zu beachten ist in

rung sicherzustellen sind. Es ist daher fachlich nicht richtig, diesem Zusammenhang, dass in der Schweiz zwar vor allem

wenn der Einnahmenüberschuss der EVK die Finanzrech- der Handel von Bedeutung ist, dass aber die Exporte in die-

nung des Bundes im entsprechenden Umfang verbessert. sem Bereich 95 Prozent des Werts der Importe ausmachen;

Das Ergebnis der Staatsrechnung wird in dieser Situation re- im Falle der Rohdiamanten, deren Handel von einem renom-

gelmässig zu gut dargestellt mierten Unternehmen in Luzern betrieben wird, sogar

In der Erfolgsrechnung, die die Vermögensverschiebungen 100 Prozent Beim Handel dieser Erzeugnisse, die im Ausland

wiedergibt, erfolgt allerdings eine entsprechende Korrektur. gekauft werden und wieder dorthin zurückkehren, werden die

Das wird jedoch kaum entsprechend wahrgenommen. Mit der Erträge der Mehrwertsteuer also nicht von grosser Bedeutung

Motion will die Finanzkommission den Bundesrat beauftra- sein.

gen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanz- Angesichts der Wichtigkeit dieses Handels im Inland frage ich

haushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rech- den Bundesrat an, ob er nicht der Ansicht ist, dass es unerläss-

nungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der lich ist, die betroffenen Firmen von der unverzüglichen Bezah-

Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rech- lung der Mehrwertsteuer auf den Einfuhren von Edelsteinen im

nung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voran- Zeitpunkt ihrer Einfuhr zu befreien; selbstverständlich müsste

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige

Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)

Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des

comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3016

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.06.1994 - 17:15

Date

Data

Seite 646-646

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Ref. No 20 024 336

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