Federal Insurance Fund: Administrative and Financial Oversight
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed significant administrative and financial issues within a federal insurance fund, including accounting irregularities, backlogs in processing claims, and concerns about IT system reliability. The court's reasoning focused on the need for greater transparency, improved administrative processes, and a thorough review of the fund's financial structure, particularly its coverage ratio and the impact of evolving legislation. The court also examined the fund's relationships with other public entities and the potential consequences of privatizations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 47 al. 1 er, Art. 47 al. 1er LREC, Art. 47 Absatz, Art. 7 Abs. 1 GVG, Art. 48 Absatz, Art. 47 al. 1 des statuts précités; Federal Insurance Fund: Administrative and Financial Oversight: The court's reasoning focused on the need for greater transparency, improved administrative processes, and a thorough review of the fund's financial structure, particularly its coverage ratio and the impact of evolving legislation. The court also examined the fund's relationships with other public entities and the potential consequences of privatizations.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the two-thirds coverage ratio requirement for the CFA.
Cited in relation to the legal form of the CFA's statutes potentially being a federal decree not subject to referendum.
Cited in relation to the possibility of transforming the CFA's statutes into a generally binding federal decree not subject to referendum.
Cited as the legal basis for the Federal Council enacting the CFA's statutes by ordinance.
Cited as the basis for the Federal Council enacting the CFA's statutes by ordinance.
Volltext
Caisse fédérale d'assurance 636 13 juin 1994
Par ailleurs, le CDF constate aujourd'hui encore d'importants chertenzahlen und der versicherten Verdienste simulieren - zu
retards dans le traitement des dossiers, problèmes dont la Dé- prüfen?
légation des finances a également fait état dans ses derniers 3. Ist er bereit zu prüfen, wie bezüglich Einnahmen in der Son-
rapports annuels d'activité. derrechnung der EVK erhöhte Transparenz geschaffen wer-
Il est vrai que certaines des difficultés découvertes provien- den kann, damit der nach Abzug des fehlenden Deckungsbe-
nent du fait que les donnés salariales fournies par les offices trages der angeschlossenen Organisationen verbleibende
de l'administration à la CFA ne sont pas toutes uniformisées. Deckungsgrad der EVK klar ausgewiesen wird?
Compte tenu de ce qui précède, la Commission des finances
demande au Conseil fédéral de renseigner le Parlement sur Texte de l'interpellation du 8 février 1994
les problèmes que connaît la CFA actuellement en général. Le 24 novembre 1993, un groupe de travail constitué et man-
Le Conseil fédéral est invité à indiquer en particulier d'une daté par les Commissions des finances, a rendu son rapport
façon détaillée: interne sur les résultats de son inspection approfondie de la
- dans quels délais il envisage de rétablir la situation de la CFA
CFA, de façon que la régularité comptable de cette dernière Le rapport de ce groupe de travail rappelle que la CFA fonc-
puisse à nouveau être attestée par le CDF; tionne selon les principes de la capitalisation et de la primauté
- s'il se propose de renforcer la position des cadres moyens des prestations. Contrairement aux caisses privées, qui sont
de la CFA et comment sont attribuées les responsabilités à cet régies par la LPP, les statuts de la CFA, qui revêtent la forme ju-
égard; ridique d'une ordonnance, prévoient que celle-là est gérée à
- les mesures qu'il a ordonnées pour que les offices de l'admi- long terme sur la base d'un taux de couverture des deux tiers,
nistration fournissent désormais rapidement à la CFA les don- (art 47 al. 1 er des statuts précités).
nées salariales nécessaires dûment uniformisées; Le taux de couverture actuel (fin 1992) atteint 68 pour cent Di-
- si l'introduction du système informatique Supis est achevée vers facteurs, tels que la compensation du renchérissement
et le cas échéant, si la fiabilité de ce système est désormais ac- dans les rentes, l'augmentation du traitement assuré ou les
quise; obligations de prestations résultant pour la Confédération de
- si la situation de la CFA entraîne des coûts supplémentaires la nouvelle loi sur le libre passage ainsi que la sortie d'une or-
pour la Confédération. ganisation affiliée, peuvent entraîner une détérioration de ce
taux de couverture.
Etant donné la portée financière et politique des problèmes
évoqués ci-dessus, le Conseil fédéral est invité à répondre aux
questions suivants:
#ST# 94.3014 1. Est-il disposé à examiner si les statuts de la CFA peuvent re-
vêtir la forme juridique d'un arrêté fédéral de portée générale
Interpellation FK-SR non soumis à référendum (art 47 al. 1er LREC), en créant la
Finanzierung der Eidgenössischen base légale à cet effet?
Versicherungskasse (EVK) 2. Est-il disposé à réexaminer à fond la solution du taux de
couverture des deux tiers, en tenant compte des incidences
Interpellation CdF-CE de la nouvelle loi sur le libre passage et en fondant son exa-
Financement de la Caisse fédérale men sur les études entreprises à l'instigation de la CFA, au be-
d'assurance (CFA) soin en prenant des modèles simulant une variation des effec-
tifs et des traitements assurés?
3. Est-il disposé à examiner comment atteindre un niveau de
transparence plus élevé en ce qui concerne les recettes du
compte spécial de la CFA, pour que le taux de couverture ré-
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1994 duit de la CFA apparaisse clairement, une fois qu'on lui aura
Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissio- retranché la partie du déficit provenant des organisations affi-
nen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen liées?
Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der
EVK vorgelegt
Der Bericht der Arbeitsgruppe erinnert daran, dass die EVK auf
der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens und des Lei-
stungsprimats funktioniert Im Gegensatz zu den privaten Kas- #ST# 94.3015
sen, die durch das BVG geregelt werden, sehen die in die
Rechtsform einer Verordnung gekleideten Statuten der EVK Interpellation FK-SR
vor, dass diese langfristig mit einem Deckungsgrad von zwei Beziehungen der Eidgenössischen
Dritteln zu führen ist (Artikel 47 Absatz 1 der EVK-Statuten). Versicherungskasse (EVK)
Der Deckungsgrad belief sich Ende 1992 auf 68 Prozent Ver- zu den grossen Regiebetrieben
schiedene Faktoren wie der Einbau des Teuerungsausgleichs
in die Renten, die Erhöhung des versicherten Verdienstes, die Interpellation CdF-CE
Leistungsverpflichtungen des Bundes aus dem neuen Freizü- Relations de la Caisse fédérale
gigkeitsgesetz sowie der Austritt einer angeschlossenen Or- d'assurance (CFA)
ganisation können eine Verschlechterung des Deckungsgra- avec les grandes régies
des nach sich ziehen.
Angesichts der finanziellen und politischen Tragweite der vor-
erwähnten Probleme wird der Bundesrat eingeladen, auf fol-
gende Fragen zu antworten:
1. Ist er bereit zu prüfen, ob die Statuten der EVK in die rechtli- Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1994
che Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referendums- Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissio-
pflichtigen Bundesbeschlusses überführt werden können nen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen
(Art 7 Abs. 1 GVG) indem er zu diesem Zweck die gesetzli- Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der
chen Grundlagen schafft? EVK vorgelegt
2. Ist er bereit, die bestehende Regelung eines Deckungsgra- Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Pro-
des von zwei Dritteln erneut und vertieft - unter Berücksichti- bleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehun-
gung der Auswirkungen des neuen Freizügigkeitsgesetzes gen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusam-
und basierend auf den von der EVK betriebenen Studien, menführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK)
wenn nötig mittels Modellen, die eine Veränderung der Versi- gründen.
13. Juni 1994 637 Eidgenössische Versicherungskasse
Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Folge wurde am 7. beziehungsweise am 11. Mai 1993 be-
Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrie- schlossen, eine vertiefte Prüfung der EVK durchzuführen.
ben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB. Diese Aufgabe wurde einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, be-
Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle stehend aus je vier Ständeräten und vier Nationalräten, über-
nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme tragen. Vor allem sollten nach dem Auftrag folgende Probleme
zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hin- angegangen werden: die buchhalterische Erfassung der EVK
sichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbei- und die Finanzierung, der Kreis der angeschlossenen Organi-
träge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller sationen, die Beziehungen der EVK zu PTT und SBB und allfäl-
Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal lige Anschlussfragen aus den drei genannten Bereichen.
zu finden. Im Verlaufe der Prüfung durch die Kommission haben sich fol-
Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden gende kritische Bereiche herauskristallisiert:
Fragen an den Bundesrat: Administratives: Im Zusammenhang mit der Behandlung der
1. Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt, finanzpolitischen Fragen sind schwerwiegende administrative
und wie? Probleme bei der EVK zur Diskussion gestellt worden. Diese
2. Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK Mängel waren vorher mindestens zum Teil bekannt und von
als möglich erachtet? den zuständigen Kommissionen schon aufgegriffen worden.
3. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebe- Vor allem hatten sich die Geschäftsprüfungskommission und
triebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebüh- die Finanzdelegation bereits mit diesen Angelegenheiten be-
rend kompatibel zukommen lassen? fasst Die Arbeitsgruppe hat diesen Problemkreis vor allem
4. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf deshalb nochmals aufgegriffen, weil festgestellt werden
ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch musste, dass über viele Jahre hinweg die anstehenden Män-
den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK ein- gel nicht behoben werden konnten. Zudem stand die Nichtge-
geführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der nehmigung der Rechnung der EVK durch die Eidgenössische
PTT ausrichten? Finanzkontrolle ab 1988 in direktem Zusammenhang mit den
5. Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privati- gerügten administrativen Mängeln. Die Kontrolle der Rech-
sierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nach- nung war eine Angelegenheit der Finanzkommission, und
dem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten deswegen konnten wir auch die Mängel im administrativen
Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig er- Bereich nicht aus der Betrachtung ausklammern.
läutert und geregelt sind? Wie der Bericht der Arbeitsgruppe ausführt, sind im admi-
nistrativen Bereich vor allem folgende Schwierigkeiten vor-
Texte de l'interpellation du 8 février 1994 handen:
Le 24 novembre 1993, un groupe de travail constitué et man- Informatisierung: Im Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes
daté par les Commissions des finances, a rendu son rapport war es nicht gelungen, das System Peribu - das ist das Lohn-
interne sur les résultats de son inspection approfondie de la system - und das System Supis - das Rentensystem - mitein-
CFA ander zu verbinden. Dadurch entstanden Abweichungen mit
Le rapport de ce groupe de travail fait état de divers problèmes den entsprechenden Auswirkungen auf die individuellen Bei-
et difficultés résultants d'une part des relations de la CFA avec tragskonten der Versicherten. Grundsätzlich müssen alle indi-
les PTT et d'autre part de la fusion prévue avec la Caisse de viduellen Beitragskonten heute nochmals überprüft werden.
pension et de secours des CFF (CPS). Ob es überhaupt noch möglich ist, alle Konten sachgemäss
La Commission des finances prend acte des progrès réalisés zu korrigieren, ist fraglich. Dazu müssten sämtliche Grundein-
dans les relations de la CFA avec l'Entreprise des PTT et de la träge von Anfang an überprüft werden können.
fusion décidée de la CPS avec la CFA Die Arbeitsrückstände: Es wurden erhebliche Arbeitsrück-
La Commission des finances attend du Conseil fédéral qu'il stände festgestellt Nach Auffassung der Arbeitsgruppe wird
mette tout en oeuvre pour régler au plus vite les problèmes en die Kasse kaum in der Lage sein, innerhalb eines vernünftigen
suspens et pour trouver des solutions appropriées, en ce qui Zeitraumes alle Pendenzen und Dossiers zu bearbeiten. Ich
concerne notamment les coûts et l'opportunité des contribu- möchte nicht noch einmal alle Pendenzen, die heute beste-
tions de solidarité et la mise à disposition des moyens finan- hen, im einzelnen auflisten. Im Bericht der Arbeitsgruppe ist
ciers destinés à l'acquisition du logement pour le personnel das eindrücklich dargestellt
des PTT. Zur fehlenden Ordnungsmässigkeit der Buchhaltung: Die Ar-
La Commission des finances pose dès lors au Conseil fédéral beitsgruppe hat ihre Besorgnis darüber geäussert, dass be-
les questions suivantes: reits früher festgestellte gravierende Mängel immer noch nicht
1. Les problèmes évoqués ci-dessus seront-ils résolus d'ici à behoben wurden. Hier ist allerdings eine Feststellung zu ma-
la fin de 1994, et comment? chen: Die Arbeitsgruppe hat die Schuldfrage nicht überprüft.
2. A quel moment sera-t-il possible de réaliser la fusion de la Es ist auch zuzugeben, dass die heute verantwortliche Leitung
CPS avec la CFA? ein schwieriges Erbe angetreten hat
3. Quelles mesures a-t-il ordonnées pour que les régies four- Die Schuldfrage zu überprüfen war einerseits nicht unsere Auf-
nissent désormais rapidement à la CFA les données salariales gabe, und andererseits hätte es an der entsprechenden Zeit
nécessaires dûment informatisées? gefehlt. Derartige Mängel können aber nicht einfach übergan-
4. Quelles mesures a-t-il ordonnées pour que les CFF renon- gen werden. Es wird jetzt der Sache nachzugehen und festzu-
cent à la procédure de paiement indirect des rentes par l'em- stellen sein, wie es soweit kommen konnte.
ployeur et s'alignent sur le système adopté par la CFA pour les Zu den einzelnen Interpretationen:
rentiers de l'administration et des PTT? 1. Mit der Interpellation 94.3013 will die Finanzkommission
5. Ne pense-t-il pas que les privatisations de tâches fédérales vom Bundesrat Bericht über die Situation und die derzeitigen
ne devront être réalisées qu'après que tous les aspects juridi- administrativen Mängel bei der EVK Es geht insbesondere
ques, financiers, concurrentiels et de prévoyance sociale au- darum, genaue Angaben zu erhalten, wie die Ordnungsmäs-
ront été soigneusement élucidés et réglés? sigkeit der Buchhaltung wiederhergestellt werden kann und
welche Massnahmen notwendig sind, um die Fehler der Ver-
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich glaube, es wäre gangenheit zu beheben, die Rückstände aufzuarbeiten und
im Sinne der Ökonomie richtig, wenn alle drei Interpellationen geordnete Zustände herbeizuführen. Weiter entscheidend ist,
auf einmal begründet und beantwortet werden könnten. ob und ab wann die nötigen Lohndaten in vereinheitlichter
Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben Form übermittelt werden können. Schliesslich stellt sich auch
sich im Seminar vom 29. und 30. März 1993 in Thun mit ver- die Frage nach den dadurch entstehenden Kosten.
schiedenen finanziellen Fragen der EVK auseinandergesetzt Die Antwort des Bundesrates zu dieser Interpellation soll der
Diskutiert wurden insbesondere die rechtlichen Grundlagen zuständigen Kommission die Möglichkeit geben, allenfalls
und die versicherungstechnischen Besonderheiten. In der weitere Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Kommission
Caisse fédérale d'assurance 638 13juin 1994
hat bewusst nicht irgendeinen anderen Vorstoss - Postulat Ebene des Bundesbeschlusses zu lösen. Lediglich die Prinzi-
oder etwas anderes - gewählt, sondern den Weg der Interpel- pien sollen in einen Bundesbeschluss überführt werden.
lation eingeschlagen, um aufgrund der Antwort des Bundesra- Weiter wird die Frage des Deckungsgrades gestellt Die Eig-
tes die Marschrichtung festlegen zu können. Das gilt auch für nung einer Zweidritteldeckung und die entsprechenden fi-
die Interpellationen, die noch im Gefolge zu behandeln sind. nanziellen Konsequenzen sollten anhand von Modellen einer
Zur finanziellen Situation der EVK: Die EVK-Statuten sind in ei- Prüfung unterzogen werden. Wir sind gespannt, ob der Bun-
ner Verordnung des Bundesrates geregelt, die gestütztauf Ar- desrat bereit ist, die entsprechenden Massnahmen in die
tikel 48 des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927 erlassen Wege zu leiten. Es erscheint notwendig, diese finanziellen
wurde. Die Verordnung ist von der Bundesversammlung ge- Folgen aufzulisten.
nehmigt worden. Die Bundesversammlung kann die bundes- Schliesslich ist der Problemkreis der angeschlossenen Unter-
rätliche Verordnung jeweils nur als Ganzes genehmigen oder nehmen zu überprüfen. Haben die angeschlossenen Unter-
ablehnen. Die EVK ist eine sehr grosse Vorsorgeeinrichtung, nehmen einen höheren Deckungsgrad als zwei Drittel - und
die die sogenannten Perennitätvoraussetzungen erfüllt. Sie ist das haben sie-, so hat das nach der jetzigen Konzeption auch
nach dem Kapitaldeckungsverfahren konzipiert und grund- Auswirkungen auf die Gesamtsituation. Wenn bei den ange-
sätzlich eine Leistungsprimatkasse. Die Besonderheit liegt schlossenen Unternehmen eine hundertprozentige Deckung
nun allerdings darin, dass gemäss Artikel 47 der EVK-Statuten vorhanden ist, dann wird der Deckungsgrad natürlich insge-
langfristig ein Deckungsgrad von zwei Dritteln zu halten ist. samt angehoben, und für die anderen Betriebe kann er dann
Der derzeitige Deckungsgrad entspricht den gesetzlichen Vor- unter zwei Drittel liegen. Auch diese Verschiebung ist zu über-
schriften und kann diesbezüglich nicht beanstandet werden. prüfen.
Die Arbeitsgruppe hat sich jedoch eingehend in die Probleme 3. Schliesslich zur dritten Interpellation (94.3015): Im Bericht
vertieft und insbesondere zu diesem Deckungsgrad von zwei der Arbeitsgruppe wird auf verschiedene Probleme und
Dritteln folgende Fragen, die finanzpolitisch von Bedeutung Schwierigkeiten hingewiesen, die einerseits in den Beziehun-
sind, aufgeworfen: Auch wenn der Deckungsgrad prozentual gen zwischen den PTT und der EVK und anderseits in der vor-
stabil auf zwei Dritteln gehalten wird, nehmen die Zinszahlun- gesehenen Zusammenführung mit der Pensions- und Hilfs-
gen des Bundes auf dem fehlenden Deckungskapital, also auf kasse der SBB (PHK) gründen. Der Kommission lag seinerzeit
dem restlichen Drittel, laufend zu. Daraus dürften höhere Ko- ein ganzer Katalog von Beanstandungen der PTT vor. Aber es
sten anfallen als die vergleichbaren Prämienmehrkosten, die hat keinen Sinn, wenn ich diese hier alle aufführe: Es wird auf
sich für die gleiche Kasse mit einer hundertprozentigen den technischen Bereich, den Bereich Informatik, den finan-
Deckung theoretisch ergeben würden. Die höhere Belastung ziellen Bereich und den Bereich der Rechnungslegung ver-
einer stabilen Unterdeckung, verglichen mit einer stabilen wiesen. Die Kommission möchte daher vom Bundesrat Aus-
Volldeckung, wirkt sich für den Bund und die PTT-Betriebe als kunft darüber, auf welchen Zeitpunkt die Fusion der PHK mit
Arbeitgeber deshalb negativ aus, weil sie für die Verzinsung der EVK als möglich erscheint Die Kommission möchte auch
des fehlenden Deckungskapitals allein aufkommen müssen. wissen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, da-
Das ist eine Leistung, die allein der Arbeitgeber aufzubringen mit die Regiebetriebe in Zukunft die notwendigen Lohndaten
hat. der EVK gebührend kompatibel liefern.
Die EVK-Leistungsprimatkasse ist gemäss Entwurf zum neuen Schliesslich geht es um die Massnahmen, die getroffen wer-
Freizügigkeitsgesetz verpflichtet, einem austretenden Versi- den sollen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsver-
cherten die volle Freizügigkeitsleistung mitzugeben. Im Zeit- fahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten
punkt der Auszahlung erhält der Versicherte neben dem finan- und sich auf das von der EVK eingeführte System der Renten
zierten Deckungskapital auch den nicht finanzierten Teil. Der in der Bundesverwaltung ausrichten. Auch diese Fragen sind
Bund ist somit genötigt, Zusatzbeiträge zu leisten, um den an- für die Kommission für das weitere Vorgehen sicher entschei-
gestrebten Deckungsgrad zu erreichen. dend.
Das ist auch ein Sachverhalt, der zur Zeit des Gutachtens Zum Schluss gestatte ich mir eine allgemeine Bemerkung:
Bühlmann, das von einer Zweidritteldeckung gesprochen hat, Der Bericht der Arbeitsgruppe ist leider durch eine Indiskretion
noch nicht bekannt war. Damals hatte man auch nicht das vorzeitig der Presse zugestellt worden. Die Arbeitsgruppe und
Freizügigkeitsgesetz, das verlangt, dass dem Züger das volle die ständerätliche Finanzkommission haben das ausdrücklich
Deckungskapital mitgegeben wird. bedauert. Daraus aber schliessen zu wollen, dass das Pro-
Weiter: Es sprechen einige Gründe dafür, dass bei einer sta- blem künstlich hochgespielt worden sei, wäre falsch. Die Pro-
gnierenden beziehungsweise rückläufigen Zahl von Versi- bleme, die sich bei der EVK heute stellen, sind ganz erheblich
cherten und bei einer Verschlechterung des Verhältnisses zwi- und müssen zweifellos mit allem Ernst angegangen werden:
schen Rentenbezügern und Beschäftigten - respektive bei ei- im administrativen Bereich, im finanziellen Bereich und auch
ner Verschiebung der Altersstruktur der Versicherten die Fi- im Bereich des Zusammenspiels mit den Regiebetrieben. Es
nanzierungskosten im Falle einer Zweidritteldeckung in Zu- geht darum, einerseits das Vertrauen in eine geordnete Ver-
kunft wesentlich höher sein werden als bei einer vollen Kapital- waltung wiederherzustellen und anderseits eine gesunde Fi-
deckung. Die Kosten werden unter solchen Umständen auf nanzierung zu sichern, die die Leistungsfähigkeit der EVK
die Zukunft - auf die kommende Generation von Arbeitneh- auch in Zukunft garantiert
mern und auf den Arbeitgeber, in diesem Falle auf die Steuer- In diesem Sinne ist die Finanzkommission auf die Antworten
zahler-verlagert Es ist daher anhand von Modellrechnungen von Herrn Bundespräsident Stich gespannt
dringend zu prüfen, welche Auswirkungen eine Zweidrittel-
deckung bei verschiedenen Szenarien haben könnte: zum Stich Otto, Bundespräsident: Die im Bericht vom 24. Novem-
Beispiel bei mehr Austritten als Eintritten in den Staatsdienst ber 1992 über die vertiefte Inspektion der von der Finanzkom-
oder bei Privatisierung eines Teils der Regiebetriebe als ande- mission eingesetzten Arbeitsgruppe festgestellte beunruhi-
rer Möglichkeit Gerade die Diskussionen über die AHV wäh- gende Lage bei der Pensionskasse des Bundes wurzelt in der
rend der letzten Woche haben uns deutlich gezeigt, dass Ver- Veränderung der beruflichen Vorsorge im allgemeinen und
schiebungen in bezug auf die Relation zwischen aktiver Gene- der Entwicklung dieser Vorsorgeeinrichtung während der letz-
ration und Versicherten erhebliche Auswirkungen auf die Fi- ten 15 Jahre im besonderen. Aus diesem Grund lassen wir un-
nanzierung haben können. serer Stellungnahme zu den dringlichen Interpellationen ei-
2. Mit der zweiten Interpellation (94.3014) will die Finanzkom- nen Bericht über die Entwicklung der Eidgenössischen Versi-
mission vom Bundesrat erstens Auskunft über die Frage der cherungskasse (EVK) vorangehen.
Rechtsform der EVK Insbesondere wird die Frage aufgewor- Wegen der raschen Zunahme der Bestände in den sechziger
fen, ob die Statuten der EVK nicht in die Form eines allgemein- Jahren nahm die EVK Anfang der siebziger Jahre zwei EDV-
verbindlichen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlus- Systeme in Betrieb: eines für die aktiven Versicherten und ein
ses überführt werden könnten. Damit hätte das Parlament eine anderes für die Rentenbezüger. Beide Systeme liefen bei
grössere Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeit Es kann zwei verschiedenen Rechenzentren - jenem der PTT für die
allerdings nicht darum gehen, alle technischen Details auf Rentenbezüger, jenem der Eidgenössischen Finanzverwal-
13. Juni 1994 639 Eidgenössische Versicherungskasse
tung für die Aktiven -, ohne miteinander verbunden zu sein. stung sie bei einer flexiblen Pensionierung erhalten würden.
Bei der Pensionierung der Versicherten mussten und müssen Unmengen von Korrespondenz mussten von wenigen Mitar-
alle Daten der ehemaligen aktiven Versicherten aufgrund der beiterinnen und Mitarbeitern erledigt werden, die zudem über
von der Dienststelle gelieferten Angaben manuell ins Renten- die vollzogenen Änderungen schlecht im Bilde waren. Die
system eingegeben werden. Die Daten des einen Systems Ausbildung erfolgte im Rahmen eines «training on thè job».
konnten aber nicht mit jenen des anderen abgestimmt wer- Die Anpassung der bestehenden EDV-Systeme war, wenn
den. Das System für die aktiven Versicherten enthielt nur jene überhaupt möglich, spät und mangelhaft vorgenommen wor-
Beträge, die den Versicherten vom Lohn abgezogen worden den. Diese Umstände führten Ende der achtziger Jahre zu
waren: statutarische Beiträge und Lohnabzüge zur Bildung Rückständen von bis zu achtzehn Monaten bei der Erledigung
der Einkaufssummen. Freizügigkeitsleistungen und an die der Austritte. 1989 betrug der Bestand der Sektion Pensions-
Pensionskasse direkt eingezahlte Einkaufssummen waren in- kasse vierzehn Stellen.
dessen nur aus dem Dossier ersichtlich: aus Girozetteln, 1983 begann man, zusammen mit den SBB ein Pensionskas-
Bankanweisungen usw. sensystem aufzubauen, das mit dem Inkrafttreten der neuen
Erst 1975 wurde die beim Eidgenössischen Personalamt be- Statuten 1988 seinen Betrieb hätte aufnehmen sollen. Nach-
stehende Eidgenössische Versicherungs- und Ausgleichs- dem diese Arbeiten Ende 1988 erst am Ende der Konzept-
kasse in das selbständige, dem Eidgenössischen Finanzde- phase angelangt waren, wurde der Versuch abgebrochen und
partement unterstellte Bundesamt EVK überführt. 1980 ver- entschieden, ein EDV-System für die EVK einzukaufen. Ziel
starb der damalige Direktor. Seine Stelle konnte erst 1984 wie- waren die Rationalisierung der Arbeit und die automatische
der besetzt werden. Der Bundesrat musste mit der Wiederbe- Kontrolle der Daten. Obwohl die Anpassungen an die EVK-
setzung unter anderem deshalb zuwarten, weil aufgrund par- Statuten grosse Schwierigkeiten verursachten, wurde das Sy-
lamentarischer Vorstösse zuerst die Grundsatzfrage geklärt stem Anfang 1991 eingesetzt.
werden musste, das Bundesamt EVK allenfalls wieder mit dem Zum ersten Mal wurden die vom Lohnsystem gelieferten Da-
Eidgenössischen Personalamt zu fusionieren und dadurch ten auf Plausibilität und Richtigkeit hin getestet Das Ergebnis
zur früheren Organisationsform zurückzukehren. Die EVK war war erschreckend: Über 40 000 Abweichungen zwischen den
also ohne oberste Leitung in einer Zeit, die von grundlegen- Berechnungen der Lohnsysteme und denen des neuen EDV-
den Änderungen der beruflichen Vorsorge geprägt war. Wäh- Systems der Pensionskassen wurden festgestellt. Das neue
rend dieser Jahre wäre es absolut notwendig gewesen, die System bildete die aktuellen Statuten exakt ab, während die im
vorbereitenden Arbeiten für die Einführung des Bundesgeset- Lohnsystem integrierten und damit dem Einflussbereich der
zes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- EVK entzogenen Pensionskassenmodule nicht auf dem aktu-
vorsorge (BVG) an die Hand zu nehmen. ellsten Stand waren. Zudem konnten die Rechnungsführer un-
1985 wurde mit der Revision der EVK-Statuten begonnen, die ter Umständen direkte Eingriffe im Versicherungssegment vor-
dann 1988 in Kraft getreten sind. Nach 1985 blieb vorerst, ab- nehmen. Diese Zustände waren bekannt, wurden aber nie von
gesehen von einer kurzen Verordnung über die Einführung externen Stellen beanstandet. Die unzureichende Information
des BVG für das Bundespersonal, alles beim alten. Die beste- der Dienststellen über die Statutenänderungen wirkte sich be-
henden, für die Durchführung des BVG ungeeigneten Sy- sonders gravierend aus. Seit 1988 versandte die Pensions-
steme wurden durch ein weiteres, ebenfalls unabhängiges kasse regelmässig an alle Dienststellen Rundschreiben mit In-
EDV-System beim Rechenzentrum der SBB ergänzt Auch hier struktionen über die Anwendung der Statuten.
unterblieb eine Verknüpfung mit den alten, bestehenden Sy- Anlässlich ihres Eintritts in die Direktion der EVK verlangte die
stemen. Im Versicherungsfall oder beim Austritt der Versicher- Direktorin im Jahre 1989 eine eingehende Überprüfung der
ten berechnete das bestehende System der Aktiven die Aus- Pensionskasse durch die Eidgenössische Finanzkontrolle.
trittsleistung. Sodann wurde manuell nachgeprüft, ob sie den Nach der Analyse der Ursachen wurde festgestellt, dass die
statutarischen Anforderungen genügte. Diese Prüfungen EVK nicht einfach die von den Lohnsystemen gelieferten Versi-
konnten nicht ohne Dossier und gegebenenfalls nicht ohne cherungsdaten übernehmen konnte, sondern dass sie, wie im
Einkaufsdokumentation erledigt werden. In manchen Fällen BVG vorgesehen, die Lohn- und Personaldaten selbst auf ei-
war wegen der unbefriedigenden Datenqualität eine Anfrage nem in ihrem Einflussbereich stehenden System verarbeiten
bei der entsprechenden Dienststelle erforderlich. Schliesslich musste. Die Ergebnisse dieser Verarbeitung müssen dann in
musste das neugeschaffene BVG-System im Rechenzentrum die Lohnsysteme zurückfliessen und sich letztlich auf der
der SBB konsultiert werden, um sicherzustellen, dass die Mini- Lohnabrechnung jedes einzelnen in Form von Lohnabzügen-
malvorschriften des BVG erfüllt waren. Die Arbeit wurde noch statutarische Beiträge, Einkaufsamortisationen usw. - nieder-
zeitaufwendiger, ohne dass in ausreichendem Masse zusätzli- schlagen. Diese ganz neue Philosophie verlangte auch eine
ches und qualifiziertes Personal angestellt werden durfte. Je- grundsätzlich neue Konzeption des EDV-Systems und führte
der Anstellung ging ein langes Feilschen voraus. Unter diesen zur dritten Informatisierung und zur Reorganisation des Am-
Umständen konnte eine umfassende Information der Dienst- tes. Der Entscheid war nicht einfach, weil ein neues System
stellen des Bundes, der PTT und im Schulratsbereich, wenn unweigerlich neue Rückstände verursacht. Es war aber die
überhaupt, nur mangelhaft durchgeführt werden. einzige Möglichkeit, die Vorsorgeeinrichtung auf den Stand ei-
1988 verfügten die Buchhaltung der Pensionskasse über eine nes zeitgemässen Dienstleistungsbetriebes für die Dienststel-
und die Sektion Pensionskasse über elf Stellen, dies bei len und deren Mitarbeiter zu bringen.
110 000 aktiven Versicherten und 36 000 Rentnern, was sich Seit dem 1. Januar 1993 läuft das neue System parallel zu den
namentlich nach der Einführung der neuen Statuten mit bestehenden Systemen. Für den Bereich Bundesverwaltung
grundsätzlichen Änderungen im Bereich der Pensionierungen konnte die parallele Verarbeitung per 1. Januar 1994 einge-
und der Einkäufe auswirkte. Die Buchhaltung war zudem nicht stellt werden. Die Umstellung war nicht bloss mit den üblichen
integrierter Bestandteil der Systeme, sondern wurde bis 1987 Startschwierigkeiten belastet, sondern durch die erwähnten
mit einer mechanischen Buchungsmaschine geführt Per strukturellen Mängel stark erschwert Das neue EVK-System
1. Januar 1988 nahm eine PC-Applikation den Betrieb auf. ist seit diesem Zeitpunkt für die Berechnung der Beiträge der
1988 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Fusion der Arbeitnehmer und Arbeitgeber allein massgebend. Die PTT-
Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) mit der EVK vorberei- Betriebe werden im Laufe von 1994 dem neuen System zuge-
tete. 1989 beschloss der Bundesrat im Einvernehmen mit den schaltet. Das Rentensystem soll im Laufe des Jahres 1995 ein-
SBB die Fusion. Die Festlegung des Zeitpunktes wurde dem geführt werden.
EFD übertragen. Die Einführung der neuen Statuten im Jahre Den bestehenden Rückständen und stets komplexer werden-
1988, die den flexiblen Altersrücktritt vorsahen, verursachte den Anfragen musste ausser mit den EDV-Mitteln auch mit ei-
neue Probleme; rund 30 000 Versicherte wünschten, einen zu- ner Verstärkung des Personalkörpers begegnet werden. Die
sätzlichen Einkauf zu leisten, um vom flexiblen Altersrücktritt Pensionskasse verfügte 1989 über 14,1990 über 19 und 1991
Gebrauch machen zu können. Die dazu erforderlichen PC- über 21 bewilligte Stellen. Seit 1993 wurde die Abteilung Pen-
Programme wurden erst nachträglich realisiert Tausende von sionskasse einer Abteilungsleiterin unterstellt und eine Abtei-
Versicherten haben geschrieben, um zu erfahren, welche Lei- lung Grundsatzfragen (Recht, Mathematik, Finanzwesen, Aus-
Caisse fédérale d'assurance 640 13 juin 1994
bildung und Zentrale Dienste) geschaffen. Am 1. Februar 1994 weiteren Ausbau des Mittelbaus nach sich, der eingeleitet,
verfügte die Abteilung Pensionskasse über 34,8 Stellen, da- aber noch nicht abgeschlossen ist
von fünf in der Buchhaltung. Ferner besteht seit 1988 eine Sek- Die Abteilung Pensionskasse ist für die korrekte Umsetzung
tion Informatik. Zurzeit verwaltet die Pensionskasse die Ren- und Durchführung der rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
ten von rund 122000 aktiven Versicherten und von 42000 Die neugeschaffene Abteilung Grundsatzfragen erarbeitet die
Rentnern. erforderlichen rechtlichen und versicherungstechnischen
Im Jahre 1994 und 1995 werden sämtliche Versicherungsda- Grundlagen im Bereich der Pensionskasse und betreut und
ten einer eingehenden Prüfung unterzogen. Diese Aktion ist koordiniert das Finanzwesen. Ferner betreut sie die Informa-
Voraussetzung für den vollen Einsatz des neuen EDV- tion der Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössi-
Systems. Danach werden auch die Austritte wesentlich ra- schen Personalamt (EPA).
scher verarbeitet werden können. Heute müssen die Daten Auch hier haben wir versucht, das Kader zu verstärken. Wir ha-
der Versicherten vor jedem Austritt minutiös von versierten ben per 1. August 1993 einen jüngeren EDV-Fachmann rekru-
Sachbearbeitern geprüft werden: eine Arbeit, die in Einzelfäl- tieren können. Eine Projektleiter- und eine Informatikerstelle
len Stunden beanspruchen kann. haben wir ausgeschrieben, aber niemanden rekrutieren kön-
Für die Bundesverwaltung ist die Konsolidierungsphase mit nen, weil sich niemand gemeldet hat, der die Anforderungen
dem neuen System praktisch abgeschlossen; es gibt nur zu einem tragbaren Lohn hätte erfüllen können. In der Abtei-
noch einige wenige Probleme bei der ETH. Anschliessend lung Grundsatzfragen hatten wir eine Versicherungsmathe-
wird das neue System für die PTT-ebenfalls in diesem Jahr- matikerin. Diese ist aber in diesem Frühjahr wieder ausgetre-
eingeführt. Im Sommer 1994 wird das Archivierungssystem für ten, weil sie die ganze Diskussion um die EVK letztlich nicht
die Versichertendossiers erneuert Diese Massnahme ist mehr ertragen hat Zwei Versicherungsmathematiker haben
ebenfalls dazu geeignet, die Geschäftserledigung zu be- wir perl. Juli respektive 1. August 1994 anstellen können. Va-
schleunigen. Diese Arbeit ist bis Ende der nächsten Woche kant ist immer noch der Posten des Stabschefs beim stellver-
praktisch abgeschlossen, so dass in der Zukunft keine Dos- tretenden Direktor. Die Ausschreibung ist erfolgt, aber es ha-
siers mehr unauffindbar sein werden. ben sich keine geeigneten Kandidaten gemeldet
Im Laufe des Jahres 1994 führt die EVK zur Verstärkung der Dann haben wir in der Abteilung Pensionskasse zusätzliche
internen Kontrolle ein Revisorat und ein Controlling ein. Dazu Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angestellt Vier Mitarbeiter
ist festzustellen, dass wir diese Stellen ausgeschrieben ha- begannen ihre Arbeit im März und April 1994, sieben (inklusive
ben. Einen Revisor können wir vermutlich auf den Herbst an- ein Mitarbeiter für die Buchhaltung) im Mai 1994 und drei am
stellen. Wir haben keine Offerten für einen Controller bekom- 1. Juni 1994. Weitere werden im Juli, August und September
men. Wir haben aber Aussicht, dass wir doch einen finden 1994 noch dazukommen. Sie sehen also, dass wir den Aus-
werden. Allerdings muss ich Ihnen gestehen, dass wir in die- bau zielstrebig vorantreiben. Selbstverständlich haben wir für
sem Bereich in der EVK natürlich Schwierigkeiten hätten, die diese Leute den Platz nicht auf Reserve bereit Wir haben also
verlangten Löhne zu bezahlen, wenn sie viel höher sein soll- zuerst einen Teil des Personalamtes auslogieren müssen, um
ten als jene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort die in diesem Gebäude für die Versicherungskasse Platz zu schaf-
Kasse führen. fen. Die neuen Büroräumlichkeiten können Mitte Juni bezo-
Es ist festzuhalten, dass trotz der widrigen Umstände weder gen werden. Heute arbeiten die Leute nicht nur im Keller, son-
die Versicherten noch die Arbeitgeber noch die Kasse Verluste dern auch in Gängen und sonst überall; das ist die Folge!
in Kauf zu nehmen hatten. Zu den Massnahmen zur Erlangung einheitlicher Lohndaten:
Ich nehme nun Stellung zu den drei Interpellationen. Mildem Einsatz einer Projektorganisation, die sich unter ande-
Zur Interpellation 94.3013, Situation und derzeitige Mängel der rem ausschliesslich mit der Schnittstellenproblematik befass-
Eidgenössischen Versicherungskasse. Zur Ordnungsmässig- te, konnte bereits erreicht werden, dass die Rechenzentren
keit der Buchhaltung: Die Hauptkritik an der EVK betrifft die der Bundesverwaltung dem System Supis die Lohndaten in
mangelhafte Nachweisbarkeit der Saldi sowie die unzulängli- geeigneter Form liefern können. Seit dem 1. Januar 1994 erar-
che Belegbarkeit Für das Rechnungsjahr 1993 konnten die beitet das neue EDV-System der EVK diese Lohndaten und lie-
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, gestützt auf die vom fert die Daten der für die Versicherten relevanten Lohnbezüge
System produzierten Unterlagen, korrekt verbucht werden. an die Lohnsysteme. In der Bundesverwaltung ist das System
Mit der Erstellung weiterer für die Saldinachweise und Bele- Supis am 1. Januar 1994 eingeführt worden und funktioniert
gung der Buchungen erforderlicher Outputs wird bis zum Re- Gewisse Umstellungsschwierigkeiten waren unvermeidbar. In
visionstermin der Rechnung 1993 gerechnet Konkret kann der Zwischenzeit ist die Portierung erfolgt, und das System ar-
ich Ihnen zu diesen Buchhaltungsgeschichten sagen: Das beitet jetzt im Bundesamt für Informatik (BFI), ohne mit Winter-
Forderungskonto Mandat 0015 ist verbucht; der formelle Sal- thur in Verbindung zu sein; dies gilt für den Bereich der Bun-
donachweis liegt ohne Differenzen vor. Das Verrechnungs- desverwaltung.
konto ist verbucht; der Saldonachweis liegt vor. Bei den Sperr- Zu den Kosten ist zu sagen, dass jede Umstellung von EDV-
konti liegen zurzeit Saldolisten über die Datenübernahme per Systemen Kosten mit sich bringt Wie einleitend erwähnt, ist
31. Dezember 1992 bzw. 1. Januar 1993 zur Kontrolle bereit die Einführung neuer Systeme dringend notwendig, und diese
Die Buchhaltung hat diese Datenübernahme manuell kontrol- hat, insbesondere in Zeiten der Umstellung, einen grösseren
liert, und Tabellen mit allen Abweichungen stehen zur Verfü- Arbeits- und Personalaufwand zur Folge.
gung. Bis zur Prüfung wird auch hier der Saldonachweis gelie- Zur dringlichen Interpellation 94.3014 Ihrer Finanzkommis-
fert sein. Beim Kreditoren-Wartefile konnte anlässlich der Revi- sion betreffend Finanzierung der Eidgenössischen Versiche-
sion 1992 der Saldonachweis nicht erbracht werden. Die rungskasse: Dem Bundesrat erscheint der Erlass der EVK-Sta-
Buchhaltung wird diese Arbeit im Laufe der Revision 1993 tuten in Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referen-
nachholen. 1993 sind über dieses Konto keine Buchungen dumspflichtigen Bundesbeschlusses als unzweckmässig. Die
mehr erfolgt Der Saldonachweis wird im Laufe der Revision berufliche Vorsorge ist eines der wichtigsten Instrumente der
auch erbracht werden können. Personalpolitik. Ihre Ausgestaltung steht in einem engen Zu-
So können wir hoffen und dürfen annehmen, dass die Fi- sammenhang mit der Entwicklung im Personalrecht Ände-
nanzkontrolle die Rechnung 1993 genehmigen kann. Das ist rungen können in diesem Bereich auf Stufe Bundesrat vorge-
nicht meine Entscheidung, das wird die Revision zeigen, die nommen werden (Beamtenordnung, Angestelltenordnung).
im Juli beginnt Immerhin sind die wesentlichsten Punkte Als Beispiele seien hier Massnahmen im Gebiete der Arbeits-
nachgeliefert. zeit und des Lohn- und Zulagewesens erwähnt Solche Ände-
Zur Frage der Verstärkung des mittleren Kaders: Bereits im rungen haben direkte Auswirkungen auf die berufliche Vor-
Jahre 1993 rekrutierte die EVK neben der Abteilungsleiterin für sorge. Werden nun deren Vorschriften in einem vom Parla-
den Bereich Pensionkasse auch einen weiteren Sektionschef. ment im Detail zu beratenden Erlass geregelt, so wird eine ra-
Mit einem externen Organisationsberater wurde eine Struktur sche Reaktion auf Änderungen im Personalrecht bei der beruf-
aufgebaut, deren Schwergewicht darin besteht, die anfallen- lichen Vorsorge praktisch verunmöglicht Zudem beinhaltet
den Aufgaben stufengerecht zu erledigen. Dies zieht einen die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zahlreiche techni-
13. Juni 1994 641 Eidgenössische Versicherungskasse
sehe Ausführungsbestimmungen, die Sache des Bundesra- auch bei späteren Wiedereintritten mehr akzeptieren. Wenn je-
tes bleiben müssen. mand ausgetreten ist, ist er ausgetreten. Er bekommt dann die
Hinsichtlich der Kosten der beruflichen Vorsorge sind schon Freizügigkeitsleistung, die er zugut hat. Tritt er wieder ein, so
heute ausreichende Kompetenzen des Parlamentes vorhan- muss er die Eintrittsleistung bezahlen, wie wenn er nie bei der
den. Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoll und Versicherungskasse gewesen wäre.
zweckmässig, die heutige Ordnung zu belassen, wonach der Dann werden wir natürlich auch den Artikel 32 des Beamten-
Bundesrat, gestütztauf Artikel 48 Absatz 2 des Beamtengeset- gesetzes über die administrative Entlassung etwas ändern
zes, die Statuten der EVK erlässt und dem Parlament zur Ge- müssen. Wir werden auch die Aufhebung der Einlegerkasse
nehmigung unterbreitet. vorschlagen. Wir werden aber ganz entschieden dafür Stel-
Es gilt ferner zu bedenken, dass die Bestimmungen für eine lung nehmen und dafür sorgen, dass bei kollektiven Austrit-
Pensionskasse stark von technischen Detailfragen beeinflusst ten, beispielsweise bei Austritten von angeschlossenen Orga-
werden. Auch unter diesem Aspekt erscheint eine Regelung nisationen, der Arbeitgeberden Fehlbetrag decken muss und
auf der Stufe des Parlamentes als unzweckmässig. Ich muss nicht die Versicherungskasse. Wir werden also das, was durch
hier beifügen, dass der Nationalrat bei der Revision des Beam- das Freizügigkeitsgesetz vorgeschrieben wird, verwirklichen.
tengesetzes den Artikel 48 ändern will und vorschlägt, dass Wir werden uns auch überlegen, Verwaltungsgebühren zu er-
die Grundzüge der Versicherungskasse in Zukunft in einem heben. Dazu kommt dann im Prinzip, dass wir den ange-
Bundesbeschluss geregelt werden sollen. Der Nationalrat ist schlossenen Organisationen vorsorglicherweise künden
nicht bereit, diese Kompetenz an das Finanzdepartement zu müssen. Der Bundesrat wird noch vor den Sommerferien die
übertragen. Entsprechend hat er es auch abgelehnt, diese Kriterien und die Absichten der Versicherungskasse festlegen,
Kompetenz, die wir dort im Beschlussentwurf C vorgeschla- so dass die angeschlossenen Organisationen dann in voller
gen haben, zu genehmigen. Der Ständerat wird in der Herbst- Kenntnis dessen, was ihnen bevorsteht, entscheiden können.
session dazu Stellung nehmen müssen. Sie sehen daraus, dass es nicht nur darum geht, alte Rück-
Für uns- das muss ich Ihnen ganz offen sagen - hat diese Ent- stände aufzuheben, sondern dass mit der fortschreitenden
scheidung natürlich ebenfalls Konsequenzen, denn wir müss- Gesetzgebung dauernd neue Aufgaben und neue Belastun-
ten jetzt eigentlich das Freizügigkeitsgesetz und das Bundes- gen auf uns zukommen.
gesetz über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der Zur zweiten Frage, Regelung des Deckungsgrades: Eine Ar-
beruflichen Vorsorge umsetzen. Um das zu tun, haben wir beitsgruppe unter der Leitung eines externen Experten legte
aber jetzt keine Kompetenz. Das bedeutet nichts anderes, als einen Bericht vor, der die Frage des Deckungsgrades unter
dass wir dem Bundesrat vorschlagen müssen, die Statuten Einbezug des Freizügigkeitsgesetzes und der Fusion mit der
jetzt im Schnellverfahren zu ändern, und zwar so, dass die Bot- Pensions- und Hilfskasse der SBB zum Gegenstand hatte. Es
schaft nach den Sommerferien erscheinen kann. Wir werden zeigte sich im Rahmen dieser Studie, dass der Deckungsgrad
also noch vor den Sommerferien in einem Aussprachepapier nach der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes vorüberge-
den Bundesrat über die wichtigsten Grundsätze entscheiden hend vermindert wird, dass er aber selbst bei der Annahme ei-
lassen, und nachher soll das Parlament in der Herbstsession nes sinkenden Aktivenbestandes mittel- und längerfristig wie-
über die Genehmigung dieser Statuten entscheiden; denn bis der steigen wird. Die Hochrechnungen, die 15 Jahre umfas-
heute ist immer noch das alte Recht in Kraft Es ist also nicht sen, zeigten, dass der statutarische Deckungsgrad von zwei
Böswilligkeit, dass wir das so machen, sondern das alte Recht Dritteln auch inskünftig beibehalten werden kann. Die Statu-
ist in Kraft. Dass wir hier verschiedenes zu ändern haben, das ten stützen sich dabei auf ein 1985 erstelltes Gutachten. Es
kann ich Ihnen auch darlegen. Wir werden also einmal die Be- wäre unseres Erachtens volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, die-
stimmungen für freiwillig Versicherte streichen, weil es mit ei- sen Deckungsgrad zu erhöhen.
nem Freizügigkeitsgesetz nicht mehr nötig ist, dass wir die Hier ist zu sagen, dass von den 131 der EVK angeschlossenen
Leute in unserer Pensionskasse belassen, sondern sie müs- Organisationen 31 einen Deckungsgrad von 100 Prozent ha-
sen dann ausscheiden. ben; die anderen erreichen den vollen Deckungsgrad nicht
Dann haben wir ein völlig neues Problem. Wir müssen wegen Da werden wir aber dafür sorgen, dass diese dann selber für
des Freizügigkeitsgesetzes und des Bundesgesetzes über die das fehlende Deckungskapital verantwortlich sind. Die Mo-
Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vor- dellrechnungen, Herr Gemperli, haben wir bereits durchge-
sorge auch das Problem der ETH-Professoren lösen, denn sie führt
haben natürlich ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen. Und Die Darstellung in der Sonderrechnung der Pensionskasse
da stellt sich nun die Frage, ob wir die Professoren in die Pensi- wird dem Freizügigkeitsgesetz Rechnung tragen. Aufgrund
onskasse übernehmen sollen. der finanziellen Verpflichtungen, insbesondere der Verzin-
Soweit wir im Bilde sind, gibt es allerdings zwischen ETH-Rat sungspflicht auf ihrem Fehlbetragsanteil, weisen die ange-
und Professoren gewisse Meinungsverschiedenheiten. Wir schlossenen Organisationen sowie die Rüstungsbetriebe ei-
hoffen, dass diese nächste Woche noch diskutiert und aus- nen Deckungsgrad von 100 Prozent aus. Diese werden ins-
geräumt werden können. Denn das ist für uns ebenfalls eine künftig in der technischen Bilanz gesondert behandelt
notwendige Voraussetzung dafür, dass wir uns auf die Um- Zur Interpellation 94.3015, Beziehungen der Eidgenössischen
stellung (Freizügigkeitsgesetz usw.) vorbereiten können. Das Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben.
müssen wir dann natürlich auch in die Statuten aufnehmen. Ich kann die Fragen wie folgt beantworten:
Dazu kommt die Straffung der Bestimmungen zum versicher- 1. Für die PTT wird der grösste Teil der technischen Probleme
ten Verdienst bei verändertem Beschäftigungsgrad; auch das in bezug auf den Anschluss an das neue Pensionskassensy-
muss neu geregelt werden. Dann steht für uns, wenn die Frei- stem im ersten Semester 1994 gelöst sein. Anschliessend fin-
zügigkeit eingeführt wird, die Streichung der Einkaufsbeteili- det eine Konsolidierung statt, die bis ins Jahr 1995 hineinrei-
gung des Bundes an den Einkaufssummen zur Diskussion, chen wird.
aber dazu muss der Bundesrat zuerst noch Stellung nehmen. 2. Die Fusion mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK)
Das ist unsere Vorstellung. zerfällt in zwei Schritte: Auf Ende 1994 werden die Arbeitneh-
Schliesslich müssen wir zwingend dafür sorgen, dass beim mer- und Arbeitgeberbeiträge der Versicherten der SBB auf
späteren Einkauf nicht mehr die Daten des ursprünglichen dem System der EVK berechnet Diese Versicherten werden
Eintritts massgebend sind, sondern die neuen. Sonst könnte aber noch nicht in den Bestand der EVK überführt Die Bun-
theoretisch jemand im Rahmen der Eigentumsförderung Ka- desbahnen führen nach wie vor eine eigene Rechnung für ihre
pital beziehen, später das Kapital nebst Zins und Zinses- Pensionskasse. Im Laufe des Jahres 1995 werden in gleicher
zinsen zurückzahlen und trotzdem noch ein sehr gutes Ge- Weise die Rentner der SBB auf das neue System der EVK über-
schäft machen. Das ist nicht der Zweck einer Pensionskasse. führt Der zweite Schritt besteht sodann in der rechtlichen Fu-
Deshalb müssen wir auch in dieser Hinsicht die Statuten sion: Die Pensionskasse der SBB wird aufgelöst und anrech-
ändern. nungs- und bilanzmässig mit der EVK vereinigt Das ist aber
Dann werden wir auch keine Sonderbehandlungen bei Aus- eine Frage, die nicht 1995 gelöst werden kann, sondern frühe-
und Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten und natürlich stens 1996.
Caisse fédérale d'assurance 642 13 juin 1994
3. Für die PTT sei auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Präsident: Herr Gemperli beantragt Diskussion. - Sie sind da-
Interpellation 94.3009 Ziffer 3 verwiesen. Für die SBB gilt, dass mit einverstanden.
sie auf Herbst 1994 ein neues Lohnsystem eingeführt haben
werden, das vom gleichen Anbieter stammt wie das Pensions- Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich darf einmal darauf
kassensystem der EVK Die Schnittstellenprpblematik sollte hinweisen, dass in der Stellungnahme des Bundesrates jetzt
damit wesentlich entschärft werden. Für die Überführung der sehr viel über die gesamte Entwicklung gesagt wurde, die zu
aktiven Bestände der Pensionskasse der SBB in die Pensions- den heutigen Zuständen geführt hat Ich glaube, es war posi-
kasse des Bundes ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe am Werk, tiv, dass ganz klar darauf hingewiesen wurde, dass Schwierig-
die unter der gleichen Oberleitung steht wie jene Arbeitsgrup- keiten vorhanden sind und dass sie noch nicht in allen Berei-
pen, die sich mit der Einführung des neuen Systems in der chen behoben werden konnten, sondern dass noch einiges
Bundesverwaltung und bei den PTT befassen. getan werden muss, bis die Angelegenheit in Ordnung ist
4. Das bestehende Auszahlungsverfahren ist Bestandteil der Ich möchte aber grundsätzlich auf eines verweisen: Es sind
vom Bundesrat 1989 im Einvernehmen mit den SBB beschlos- vor allem Schwierigkeiten geltend gemacht worden, die auf
senen Fusionsbedingungen. Zurzeit wird diese Bedingung im die Gesetzgebung zurückzuführen seien. Ich möchte festhal-
Rahmen der laufenden Arbeit über die Fusion in bezug auf die ten, dass sich auch andere Kassen mit dem Freizügigkeitsge-
Zweckmässigkeit und auf die je nach Variante entstehenden setz auseinandersetzen müssten; das ist keine Spezialität für
Kosten erneut überprüft. die EVK gewesen, sondern eine Frage, der sich alle Pensions-
5. Die Privatisierung von Bundesaufgaben ist eine politische kassen stellen müssten.
Frage, die vorerst losgelöst von Fragen der sozialen Vorsorge Man kann dem Bundesrat vielleicht nur eines sagen: Wenn
beurteilt werden muss. Im Vordergrund muss die Frage ste- man Gesetze erlässt, muss man sich auch den Vollzug etwas
hen, welche Organisationsform die Erfüllung einer Aufgabe genauer überlegen. Wenn man nämlich im nachhinein fest-
am besten gewährleisten kann. Wie die beabsichtigten Um- stellt, dass ausgerechnet die Bundesverwaltung nicht in der
strukturierungen bei den PTT-Betrieben zeigen, können auch Lage war, den Vollzug zu gewährleisten, bleibt am Schluss
innerhalb des öffentlichen Rechts sachgerechte Strukturen vielleicht doch ein etwas schaler Geschmack zurück. Die ge-
und Anstellungsformen inklusive der sozialen Vorsorge gefun- setzlichen Regelungen betrafen auch kantonale Pensionskas-
den werden. sen; diese haben auch Professoren, Spitalpersonal, Polizei,
Ich habe Ihnen nun die Situation dargelegt Ich kann Ihnen sa- unregelmässig arbeitende Angestellte, Strassenarbeiter usw.
gen, dass die Arbeiten mit grossem Druck fortgesetzt werden. unter ihren Mitgliedern. All die erwähnten Probleme haben
Aber hierzu sind unerhörte Leistungen nötig: Es ist insbeson- sich haargenau gleich gestellt. Eine Entschuldigung ist das
dere in diesem Frühjahr, in diesem ersten Semester, zum Teil also nicht: Auch die anderen Kassen müssten sich mit diesen
samstags und sonntags, Tag und Nacht und auch zweischich- Schwierigkeiten auseinandersetzen.
tig gearbeitet worden. Wenn ich jetzt die Entwicklung der EVK beurteilen müsste,
Dass wir besondere Schwierigkeiten haben, die Leute anstel- möchte ich sagen: Man hat vermutlich in der Vergangenheit
len zu können, habe ich Ihnen bereits früher dargelegt Ich der Informatisierung zuwenig Beachtung geschenkt. Man hat
muss feststellen, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe, die in diesem Bereich vermutlich die Sache führungsmässig nicht
sich mit den Mängeln und Missständen befasst hat, an sich in die Hand genommen, und die Gesamtführung ist meiner
nichts Neues festgestellt hat. Das ist ein schwacher Trost. Ich Meinung nach diesen Problemen nicht mit dem nötigen Nach-
möchte der Sektion der Geschäftsprüfungskommission des druck nachgegangen. Ich rüge nicht, dass Probleme entstan-
Ständerates sehr herzlich danken. Sie war im Bild über diese den sind; dass sie aber über so viele Jahre hingezogen wur-
Situation; sie hat Verständnis dafür gehabt, dass man solche den, ist das Beunruhigende an diesem ganzen Sachverhalt
Probleme nicht von einem Monat auf den anderen, von ei- Noch ein Wort zum Verlust: Es wird jetzt einfach darauf hinge-
nem Jahr auf das andere definitiv lösen kann. Ich bin ihr sehr, wiesen, es seien keine Verluste entstanden. Ich glaube, mit
sehr dankbar dafür, dass sie uns die notwendige Zeit zugebil- absoluter Sicherheit kann man das nicht sagen, weil sich z. B.
ligt hat Ich hoffe zuversichtlich, dass wir hier weitere Fort- die Frage der Koordination zwischen dem Lohn- und dem
schritte machen. Die heutigen Angaben sind recht positiv. Rentensystem nicht mit aller Sicherheit abklären lässt. Unter
Aber bis alles überführt ist, bis also die PTT, die SBB und das Umständen sind allenfalls zuwenig Abzüge gemacht worden,
Rentensystem völlig integriert sind, vergeht einige Zeit; das oder es wurden Lohnbestandteile, die in die Abzüge hätten
lässt sich nicht ändern. einkalkuliert werden müssen, nicht berücksichtigt Zudem ist
Ich muss auch hier sagen: Hätten wir beispielsweise die Ga- natürlich die ganze Entwicklung bis heute unerfreulich, und es
rantie, dass das Freizügigkeitsgesetz nicht auf den 1. Januar braucht vermutlich mehr Leute, um die Geschichte in Ord-
1995 in Kraft treten werde, dass wir also nicht gleichzeitig nung zu bringen, als wenn man rechtzeitig interveniert hätte.
diese neuen Arbeiten auch leisten müssten, dann hätten wir Was mich an der Antwort am wenigsten befriedigt hat, das sind
sehr viel gewonnen und kämen in dieser Frage rascher weiter. die Ausführungen zum Deckungsgrad und zu dessen finan-
Aber die Verordnung zu diesem Gesetz wird erst im August ziellen Konsequenzen. Die Arbeitsgruppe hat sich ausseror-
kommen. Dann bleibt nicht nur für die EVK, sondern auch für dentlich Mühe gegeben, in diese Problematik etwas weiter ein-
die anderen Pensionskassen nicht mehr allzuviel Zeit, um die zudringen. So, wie die Dinge heute liegen, können wir nicht
notwendigen Umstellungen vorzunehmen, denn das Freizü- davon ausgehen, dass dieses Problem gelöst ist Es müssen
gigkeitsgesetz bedeutet eine gewisse Entsolidarisierung. zweifellos diverse Modellrechnungen erstellt werden. Einzig
Technisch gesehen bedeutet das, dass wir nicht mehr eine der Hinweis, dass sich dieses Deckungskapital zwar durch
prospektive, sondern eine retrospektive Rechnung haben. das Freizügigkeitsgesetz vermindert, nachher jedoch wieder
Um das durchführen zu können, müssen wir sämtliche Grund- entsprechend erhöht, kann das Problem nicht lösen.
lagen verändern, alle Einkaufstabellen, alle Rücktrittstabellen Die Frage stellt sich noch von einer ändern Seite. Wir haben
neu berechnen. Das ist die Voraussetzung, um am 1. Januar immer einen Teil, der nicht gedeckt ist und der vom Arbeitge-
1995, wenn das Freizügigkeitsgesetz wirklich in Kraft tritt, die ber verzinst werden muss. Es stellt sich die Frage, ob diese
richtigen Daten liefern zu können, damit uns keine Überra- Verzinsung des fehlenden Deckungskapitals am Schluss
schungen mehr treffen. nicht teurer ist, als wenn man zu einer hundertprozentigen
Volldeckung übergehen würde. Es stellt sich weiter das Pro-
blem, wie viele Leute aus dieser Pensionskasse austreten und
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Es ist natürlich nicht dann das volle Deckungskapital erhalten, und zwar zu Lasten
an mir, jetzt zu erklären, ob ich befriedigt bin. Es waren drei In- derer, die in dieser Kasse verbleiben. Schon deshalb ergibt
terpellationen der Finanzkommission. Letztlich muss sich sich meines Erachtens eine ganz andere Problematik als
dann die Finanzkommission darüber unterhalten und erklä- 1985.
ren, ob sie einverstanden ist oder nicht Ich möchte einige Dann ist auch zu prüfen, ob nicht letztlich eine Verlagerung in
grundsätzliche Feststellungen machen und beantrage Dis- die Zukunft gemacht wird. Besteht nicht die Gefahr, dass diese
kussion. Zweidritteldeckung bei strukturellen Änderungen des Bestan-
13. Juni 1994 643 Eidgenössische Versicherungskasse
des in Zukunft den Staat zusätzlich belastet und dass damit Bundespräsident Stich -: Wieweit sind diese Pendenzen in
eine einigermassen paritätische Finanzierung in Gefahr ist? der Zwischenzeit bis heute abgetragen worden?
Das kann nur berechnet werden, wenn man die Sache tat- Damit aber nicht genug. Sie haben das auch in der Antwort
sächlich anhand verschiedener Modelle in Angriff nimmt Ich des Bundesrates gehört: 1988 wurde derflexible Altersrücktritt
würde meinen, dass die EVK in diesem Bereich allen Grund eingeführt 30 000 Versicherte wollten sich zusätzlich einkau-
hat, seriös an die Probleme heranzutreten und nicht einfach fen. EDV-Lösungen waren nicht vorbereitet Tausende haben
davon auszugehen, eine Zweidritteldeckung genüge. Auch angefragt, haben sich voll versichern lassen wollen, und die
bei anderen Leistungsprimatkassen geht man heute von einer EVK war nicht in der Lage, diesen Leuten zeitgerecht Auskunft
hundertprozentigen Deckung aus. Meines Erachtens verlan- zu geben. Die Frage stellt sich - und ich stelle sie hier -: Ist
gen das die technischen Grundlagen. Ich glaube, in dieser diess Problem heute gelöst?
Hinsicht ist in den Bereichen, die die Interpellation 94.3014 an- Dann gibt es das angesprochene gravierende Problem der
spricht, noch ein weiterer Handlungsspielraum vorhanden. Abstimmung zwischen der Lohnauszahlung durch Verwal-
Mit den Beziehungen zu den grossen Regiebetrieben (Inter- tung und Betriebe und den Berechnungen der EVK Fatal war
pellation 94.3015) werden wir uns noch eingehender ausein- ja eben gerade, dass bei über 40 000 Versicherten Abweichun-
andersetzen müssen. Hier sind Probleme vorhanden, die jetzt gen festgestellt worden sind. Ich habe zur Kenntnis genom-
in der Arbeitsgruppe, die Sie, Herr Bundespräsident, erwähnt men: Ab 1994 gibt es jetzt keine solchen Abweichungen mehr
haben, offenbar behandelt werden müssen. Erst wenn diese zwischen der Lohnabrechnung in der Verwaltung, im Betrieb,
Berichte vorliegen, kann man entscheiden, wie die Zukunft und der Pensionskassenabrechnung der EVK Ich möchte fra-
aussehen soll. gen, Herr Bundespräsident: Darf man Sie bei dieser Aussage,
die Sie heute gemacht haben, behaften? Ich meine, der Bun-
Schule Kurt (R, SH): Der Bundespräsident hat es verstanden, desrat habe lange Zeit eine zu large Politik betrieben, indem
uns tief in die Problematik und Detailprobleme der EVK hinein- man das Ganze heruntergespielt, Schwachstellen nicht zeit-
zuführen, und wir spüren auch die Grenzen, die uns bei der jet- gerecht ausgeleuchtet und strukturelle Änderungen wie die
zigen spontanen Debatte gesetzt sind. Ich bin Ihnen aber Statutenrevision 1988 ungenügend vorbereitet hat. Da wurde
dankbar, dass Sie doch Diskussion beschlossen haben, weil die politische Führungsrolle nicht wahrgenommen.
ich der Ansicht bin, dass diese Probleme der EVK mit ihren Auch gegenüber aussen, gegenüber dem Parlament, sind die
122 000 Versicherten und mit ihren 42 000 Rentnern gravie- Probleme heruntergespielt worden. Ich möchte das an einem
rend sind. Diese Probleme sind entstanden, nachdem die EVK Beispiel aufzeigen. Wir haben uns seit 1987 in der GPK mit der
aus dem Personalamt herausgelöst und zu einem eigenen EVK ausserordentlich stark beschäftigt, zu einem Zeitpunkt,
Bundesamt aufgewertet worden ist Die Probleme wurden of- als die Entwicklung noch anders steuerbar gewesen wäre -
fensichtlich lange Zeit nicht wahrgenommen, unterschätzt, davon bin ich voll und ganz überzeugt-, hätte der Bundesrat
wahrscheinlich auch verdrängt, und es ist symptomatisch, mit all seiner Kraft mitgewirkt. Aber Transparenz war nicht ge-
dass der Herr Bundespräsident sagen musste, dass es Abwei- fragt Statt sich zum Problem konkret zu äussern, hat der Bun-
chungen gegeben hat zwischen den Lohnsystemen der Ver- desrat immer wieder abtempiert
waltung einerseits und dem EDV-System der Pensionskasse Am 8. Juni 1993, Herr Bundespräsident, haben Sie hier zum
anderseits, und dass er offen gestehen musste: «Die Zustände Sprecher der GPK, Herrn Schiesser, gesagt, er habe die Pro-
waren bekannt, wurden aber nie beanstandet» Also eben: bleme sachlich richtig dargestellt, dann aber «etwas überbe-
Diese Probleme sind offensichtlich nicht genügend wahrge- wertet». Und jetzt greife ich eine konkrete Aussage von Ihnen
nommen worden. heraus zur Frage der Übernahme der Pensions- und Hilfs-
Wenn wir heute über die EVK diskutieren, dann müssen wir kasse der SBB durch die EVK Wörtlich haben Sie damals ge-
diese beiden Ebenen der Vergangenheitsbewältigung und sagt: «Die Pensionskasse muss auf den 1. Mai 1994 übernom-
der Zukunftsgestaltung unterscheiden. Es sind Zukunftsfra- men werden, weil die SBB nachher aus technischen Gründen
gen aufgeworfen worden - Herr Gemperli hat es gesagt -, die nicht mehr in der Lage sind, das selber zu tun.» (AB 1993
uns noch intensiv beschäftigen müssen. Aber wichtig ist, dass S 404) Heute - wie schon vor vier Monaten im Nationalrat -
die nötigen Weichenstellungen rasch vorgenommen werden, antworten Sie anders, teilen Sie auf in diesen ersten und einen
dass Ordnung bei der Kasse selbst eintritt- unter Bewältigung zweiten Schritt und sagen, erst im zweiten Schritt komme es zu
der Altlasten. Die Rechnungen der EVK, und zwar die neuen dieser rechtlichen Fusion, und diese Phase sei nicht 1995,
wie die alten, müssen dringend wieder den Stempel der Ord- sondern frühestens 1996 realisierbar. Vor einem Jahr hiess es:
nungsmässigkeit erhalten. Seit 1988 ist das bekanntlich nicht Der 1. Mai 1994 ist der endgültige Stichtag; nachher sind die
mehr der Fall. Ich habe der Antwort von Herrn Bundespräsi- SBB nicht mehr in der Lage, das selber zu machen.
dent Stich entnommen, dass er der Überzeugung ist, dass die Sie haben keinen Hinweis auf die eingetretene Verzögerung
Rechnung 1993 genehmigt werden kann. Ich stelle aber hier gemacht. Vielleicht können Sie uns noch erklären, wieso es zu
fest, dass offenbar heute diese Rechnung noch nicht geprüft solch widersprüchlichen Aussagen innert eines Jahres ge-
ist. Ich verweise darauf, dass private Gesellschaften - auch kommen ist
grössere Gesellschaften, die wir der Konsolidierungspflicht Handeln und Klartext sind wirklich dringend geboten, weil
unterstellt haben und die Tochtergesellschaften in Brasilien auch neue Aufgaben auf die EVK zukommen: die erwähnten
und anderswo konsolidieren müssen - eine gesetzliche Frist Aufgaben wie Fusion mit der Rentenkasse, der flexible Alters-
bis Ende Juni haben und nicht nur den Jahresabschluss und rücktritt und auch die Massnahmen der Bundesbetriebe mit
die Revision durchführen müssen, sondern auch noch die 20- den vorzeitigen Rücktritten von Bundesbeamten; dann das
tägige Einladungsfrist zur Generalversammlung einzuhalten Freizügigkeitsgesetz, Sie haben es erwähnt, und die Wohnei-
haben. gentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Ich
Von daher ist eben zu fordern, dass der Bundesrat Druck aus- meine, dabei müssen Sie Ihre alten Kompetenzen nutzen, um
übt, dass hier Ordnung geschaffen wird, weil - gerade mit Blick das vorzubereiten; aber selbstverständlich muss gleichzeitig
in dieZukunft-diese Bewältigung der Vergangenheit von gros- auch die Frage der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwi-
ser Bedeutung ist Es ist wichtig, dass diese Schwachstellen schen Parlament und Bundesrat mit in Betracht gezogen wer-
nun wirklich ausgemerzt werden-inderlnformatik.inderOrga- den, damit wir langfristig eine gute Ordnung erhalten. Eigent-
nisation, im Ablauf-und dass die Auf räumarbeit mit voller Kraft lich wäre die BVG-Revision auf das Jahr 1995 fällig. Es ist viel-
vorangetrieben und abgeschlossen wird. Diese Fehler in den leicht ein Glück für die EVK, dass das Departement von Frau
Dossiers, die Pendenzen und Rückstände gehen aus dem Be- Dreifuss nicht bereit ist für diese Revision, die an sich durch die
richt der Arbeitsgruppe hervor. Ende 1992 waren 3400 Ein- Verfassung und vor allem durch das Bundesgesetz von 1983
kaufsfälle und 2800 Freizügigkeitsfälle in der Buchhaltung pen- zwingend auf diesen Zeitpunkt hin vorgeschrieben ist.
dent Dazu kommen in den Fachdiensten der EVK weitere Fälle: Absehbar sind die Änderungen im Kreis der angeschlossenen
2800 an der Zahl bei den Ein-und Austritten, 1400 Fälle von Än- Organisationen, und sie könnten zu grossen Problemen füh-
derungen des Beschäftigungsgrades, 2700 sogenannte BVG- ren. Wahrscheinlich ist es zweckmässig, dass der Bundesrat
Fälle. Die Frage stellt sich - ich richte sie nun gleich an Herrn vorsorglich allen Organisationen kündigt, damit man dieses
Caisse fédérale d'assurance 644 13 juin 1994
Vertragsverhältnis auch mit Blick auf die Finanzierungsfrage Wir haben im Rahmen der Berichterstattung über den Ge-
auf neue Beine stellen kann. schäftsbericht ausdrücklich darauf verzichtet, etwas zur Eid-
Dabei kommen allerdings grosse Probleme auf uns zu. Neh- genössischen Versicherungskasse - in Anlehnung an die
men wir den Fall einer Privatisierung der PTT. Hier tickt eine letzte Bemerkung von Herrn Schule müsste ich sie «Zweite All-
wahre Zeitbombe, wenn gegenüber der EVK und damit ge- gemeine Verunsicherung» nennen - zu sagen, weil wir nicht
genüber dem Bund Ansprüche nach altem Recht auf 100 Pro- eine doppelte Debatte führen wollten.
zent des Deckungskapitals erhoben werden. Allein im Falle Nun möchte ich aber zur Interpellation 94.3013 doch noch et-
der PTT fehlt ein Deckungskapital von insgesamt 6 Milliarden was bemerken: Wir haben hier vor einem Jahr, am 8. Juni
Franken, 4 Milliarden im Postbereich und 2 Milliarden im Tele- 1993, im Rahmen der Geschäftsberichtsdebatte ausführlich
com-Bereich. dargelegt, was die GPK und die Sektion im besonderen fest-
Das führt mich nun zum Problembereich der Zukunftsgestal- gestellt hatten. Herr Bundespräsident Stich sagte damals, die
tung. Dazu kurz vier Punkte: Die rechnungsmässige Darstel- Feststellungen seien grundsätzlich richtig, jedoch etwas über-
lung, die Bilanzierung des Fehlbetrages beim Bund muss spä- trieben; Herr Schule hat das schon erwähnt Wenn ich nun
testens - wie das die Motion 94.3016 besagt - auf den Voran- höre, welche Massnahmen in der Zwischenzeit getroffen wur-
schlag 1997 hin verbessert werden, nach dem Gebot der vol- den, was an Personal engagiert worden ist - leider erst im Ver-
len Transparenz! Schulden sind Schulden und müssen nicht laufe des letzten Jahres und in diesem Jahr -, muss ich fest-
nur verzinst, sondern auch in der Bilanz ausgewiesen werden. stellen, dass unsere damalige Kritik nicht übertrieben war. Wir
Wir müssen dem Bundesrat offenbar schon dankbar sein, haben damals klipp und klar die Missstände aufgezeigt, die
dass er diese Motion entgegennimmt! heute auch aus der Darlegung von Herrn Bundespräsident
Der zweite Problemkreis ist bereits von Herrn Gemperli ange- Stich über den Verlauf der Dinge bei der EVK hervorgingen.
sprochen worden. Es ist die Frage der Finanzierung der EVK, Wir glaubten, sehr wenig Erfolg gehabt zu haben; das Echo
eben dieses nur zu zwei Dritteln vorhandene Deckungskapital. auf unsere Darlegungen war gering. Es brauchte offenbar die
Ich meine, es macht volkswirtschaftlich keinen Unterschied, zusätzlichen Anstrengungen der Finanzkommission bezie-
wenn das volle Deckungskapital erbracht werden muss. Wir hungsweise der Arbeitsgruppe, um hier einiges ins Rollen zu
haben im Grunde genommen einfach diesen Drittel nicht aus- bringen.
gewiesen; aber der Bund muss für diesen Drittel des Von seilen der GPK sind wir auf unseren nächsten Dienststel-
Deckungskapitals geradestehen und ihn zum Satz von 4 Pro- lenbesuch, den wir im Herbst durchführen werden, gespannt
zent verzinsen. Volkswirtschaftlich käme es auf dasselbe her- Bei diesem Dienststellenbesuch werden wir prüfen, was sich
aus, wenn Sie das Ganze im Rahmen einer langfristigen seit unserem letzten Besuch verändert hat Nach den Aussa-
Schuld des Bundes gegenüber der Kasse, zu 4 Prozent ver- gen des Departementsvorstehers soll nun einiges bewegt
zinslich, verbrieten würden. Aber es ist auch unter dem Ge- worden sein. Gerne hoffen wir, dass diese Massnahmen den
sichtspunkt der gleichen Spiesse gegenüber anderen Pensi- entsprechenden Erfolg zeitigen werden und dass die GPK
onskassen richtig, wenn diese Finanzierung überprüft und an- nach sieben oder acht Jahren Inspektionstätigkeit wirklich
ders geregelt wird. bald wird feststellen können: Die Situation hat sich so verbes-
Weiter ist auch das Problem der nichttransparenten Aufteilung sert, dass wir die Übung, wenigstens aus der Sicht der GPK,
der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu untersuchen. beenden können.
Ich bin überzeugt, dass die Finanzierung grundlegend über- Es hat sich die Frage gestellt, weshalb die GPK und die Fi-
prüft und ein Übergang zu einer reinen Beitragsprimatkasse nanzkommission zum Teil die gleichen oder ähnliche Pro-
angestrebt werden muss. bleme bearbeiten. Dies ergab sich daraus, dass die Arbeits-
Die Statuten der EVK sind schon diskutiert worden. Es ist sinn- gruppe der Finanzkommission unter anderem das Faktum
voll, wenn wir eine Neuordnung prüfen und das zum Anlass der Nichtgenehmigung der Rechnungen prüfen müsste, was
nehmen, die Kompetenzen neu auszuscheiden. Es braucht ei- automatisch dazu führte, dass auch die Organisations- und
nen allgemeinverbindlichen, nicht referendumspflichtigen Führungsmängel im Bereich der EVK geprüft werden muss-
Bundesbeschluss für die Grundsätze. Selbstverständlich soll ten. Die Arbeitsgruppe ist in diesem Bereich zu keinen grund-
der Bundesrat die technischen Fragen in einer Verordnung sätzlich neuen Erkenntnissen vorgestossen. Wir haben uns
abschliessend regeln können. so geeinigt, dass die GPK diesen Bereich weiterverfolgen
Ein Letztes: Das Bundesgesetz über die Eidgenössische Fi- wird, während sich die Finanzkommission beziehungsweise
nanzkontrolle befindet sich in der Revision. Die Stärkung der die Arbeitsgruppe mit den übrigen angesprochenen Berei-
Finanzkontrolle ist ein Mittel, um in sensiblen Bereichen, wie chen befassen wird.
die EVK einer ist, institutionelle Verbesserungen zu erreichen. Zu einem Punkt möchte ich noch etwas Zusätzliches bemer-
Ich denke, wie Kollege Raggenbass dies im Nationalrat getan ken: Es hat immer wieder interessiert, ob aus diesen riesigen
hat, an eine Ablösung der blossen Antragsbefugnis der Eidge- Mängeln und Führungsproblemen bei der EVK Verluste ent-
nössischen Finanzkontrolle durch eine eigene Entschei- standen seien. Wir haben das seinerzeit in der GPK nicht fran-
dungskompetenz in ihrem Fachbereich und an die vorgese- ken- und rappenmässig geprüft Wir behalten uns aber vor, auf
hene Veröffentlichung ihres Geschäftsberichtes. Solche diesen Punkt zurückzukommen, damit wir auch hier noch et-
Massnahmen werden eine präventive Wirkung entfalten und was zur Klärung beitragen können.
den Handlungsdruck auf die verantwortlichen Stellen erhö- Nachdem der Herr Bundespräsident gesagt hat, es sei nie-
hen. Herr Raggenbass hat mit vollem Recht darauf hingewie- mand zu Schaden gekommen, möchte ich noch einmal das zi-
sen, dass eine solche eigenverantwortliche Berichterstattung tieren, was ich vor einem Jahr hier zitiert habe - es stammt
der Finanzkontrolle international zum Standard und zum nicht aus der Feder der GPK, sondern aus einem Bericht der
Selbstverständnis einer demokratisch legitimierten Finanzauf- Eidgenössischen Versicherungskasse -: «Zusammenfassend
sichtsbehörde gehört. kann gesagt werden, dass eine Unstimmigkeit allein keine
Heute weist die EVK unter ihren 164 000 Aktiven und Rentnern grossen Verluste verursacht hat Die Summe dieser uneruier-
gleich viele Versicherte wie Verunsicherte auf. Wir haben alles baren Beträge könnte jedoch einen gewissen Betrag ausma-
Interesse, diese Situation raschestmöglich zu bereinigen und chen, der als solcher hoch erscheint, aber sicher den
zu klären. Das muss miteinander und nicht gegeneinander ge- Deckungsgrad nicht beeinflussen wird.» (AB 1993 S 403)
schehen. Man kann angesichts dieser Formulierung, die von der Eidge-
nössischen Versicherungskasse stammt, sicher nicht sagen,
Schiesser Fritz (R, GL): Gestatten Sie dem Präsidenten der dass die riesigen organisatorischen Probleme sowie die er-
zuständigen Sektion der Geschäftsprüfungskommission heblichen Führungsmängel und alle damit verbundenen Pro-
auch noch einige kurze Bemerkungen. Nach meinen beiden bleme nicht zu Verlusten geführt hätten. Wir haben in der GPK
Vorrednern, den Herren Gemperli und Schule, brauche ich al- Beispiele vorgezeigt erhalten, die das Gegenteil belegen. Aber
lerdings nicht mehr sehr viel darzulegen; die beiden Herren wir können Ihnen nicht sagen, diese Verluste hätten 20 oder
haben einiges von dem, was es hier noch zu sagen gab, be- 50 Millionen Franken betragen. Wir wissen es nicht Wir kön-
reits gesagt nen nur sagen, dass Verluste entstanden sind.
13. Juni 1994 645 Eidgenössische Versicherungskasse
Nun hoffe ich, dass wir die Tätigkeit sowohl der Arbeitsgruppe Die Frage des Deckungskapitals ist eine ganz andere Frage.
der Finanzkommission als auch der Geschäftsprüfungskom- Hier spielen politische Überlegungen eine Rolle: Will man das
mission zu einem fruchtbaren Ende führen können und dass Beitragsprimat haben? Wenn man es haben möchte, muss
die Probleme, die lange Zeit unterschätzt und vernachlässigt man vielleicht nach anderen Lösungen suchen. Ich selber bin
worden sind, nun endgültig angepackt werden - und zwar so, überzeugt, dass das System, das der Bund hat - mit einer
dass die Eidgenössische Versicherungskasse nicht mehr län- Kasse, die bestehen wird, solange der Bund besteht -, ein
ger eine «Eidgenössische Verunsicherungskasse» sein wird. zweckmässiges Verfahren ist Man kann sich natürlich die
Frage stellen: Ist es, wenn der Bund die Zinsen für das feh-
Stich Otto, Bundespräsident: Zu Herrn Gemperli: Für uns ist lende Deckungskapital bezahlt - also für seinen Anteil, nicht
selbstverständlich, dass das Freizügigkeitsgesetz eingeführt für jenen der angeschlossenen Organisationen - keine unglei-
werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Pro- che Verteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber?
bleme bei uns gelöst sind. Es bedeutet aber für uns ganz klar, Das ist eigentlich die Frage an Herrn Gemperli. Da muss ich
dass wir andere Projekte zurückstellen müssen. Das ist selbst- sagen: Im Bund - das ist erst kürzlich wieder untersucht wor-
verständlich, denn zaubern können wir nicht Unseretwegen den - beträgt das Verhältnis genau ein Drittel zu zwei Dritteln.
muss das aber nicht so sein. Es ist vermutlich doch etwas ge- Damit liegen wir haargenau im Durchschnitt der schweizeri-
wagt, wenn man ein solches Gesetz in Kraft setzt etwa drei schen Pensionskassen. Es ist so: Der Arbeitgeber bezahlt
oder vier Monate, nachdem die Verordnung erschienen ist, die überall wesentlich mehr als der Arbeitnehmer. Das ist also
sehr grosse Umstellungen bei vielen Pensionskassen zur keine Besonderheit der EVK
Folge hat. Ich denke hier vor allem an die öffentlich-rechtlichen Herr Schule, zu den Fragen der Unterschätzung habe ich
Pensionskassen. Sie sind nicht alle gleich, sondern es gibt schon Stellung genommen. Eigentlich ging ich davon aus,
grosse Unterschiede. Es ist natürlich richtig: Nach dem Freizü- dass die Versicherungskasse EDV-massig besser ausgerüstet
gigkeitsgesetz müssen private Gesellschaften 100 Prozent sei, als sie das tatsächlich war. Aber es ist die gleiche Frage
Deckungskapitalhaben. Das ist dort selbstverständlich. Es ist wie vorhin: Warum erst 1988? Wir haben uns natürlich auch
auch klar: Wenn Sie zum Beitragsprimat übergehen wollen, ist gesagt: Wenn wir schon etwas machen, dann wollen wir die
das im Grunde genommen eine Art besserer Sparkasse, die neue Struktur, die neue EDV auf die neuen Statuten ausrich-
Sie eröffnen, mehr nicht. Aber für die anderen bedeutet es eine ten. Man habe, so haben Sie gesagt, die Führungsrolle nicht
gewaltige Umstellung. Wenn ich daran denke, dass wir kürz- wahrgenommen. Im nachhinein ist man immer viel gescheiter.
lich die Frist zur Inkraftsetzung einer Verordnung verlängert Aber hätten Sie ein EDV-System neu eingeführt, beispiels-
haben - nämlich einer ganz «wichtigen» Verordnung, die be- weise 1987, wenn Sie genau gewusst hätten, dass 1988 eine
sagt, dass Velos in Zukunft auch vorne Rückstrahler haben Statutenrevision käme und dann ohnehin alles anzupassen
müssen -, dass es also nicht möglich war, diese bis Mitte die- wäre? Das ist eine Frage, die man entscheiden kann. Die An-
ses Jahres einzuführen, sondern dass man ein Jahr Verlänge- passung wäre allerdings nicht erledigt gewesen. Aber im De-
rung braucht, dann scheint mir die Verhältnismässigkeit doch tail haben wir natürlich auch keine Ahnung gehabt, wie viele
nicht ganz gegeben. Denn die Probleme sind vermutlich für Abweichungen es geben würde; dass es 40 000 wären, hätten
diejenigen, die es durchführen müssen, im Fall der EVKdoch wir nie geahnt Und wenn Sie das nicht ahnen können, können
etwas anders gelagert. Sie auch vorher nichts vorkehren. Aber eines haben wir immer
Es wird gesagt, der Informatisierung sei zuwenig Beachtung gewusst: Die Umstellung braucht Zeit, und die Bereinigung
geschenkt worden. Auch dazu möchte ich etwas sagen : Das ist braucht Zeit
vielleicht richtig. Ich bin bekanntlich im Dezember 1983 in den Sie haben Zahlen über die Rückstände zitiert. Ich kann Ihnen
Bundesrat gewählt worden. Damals, muss ich gestehen, habe heute sagen: Ende 1993 hatten wir von den alten Austritten,
ich mich auch erkundigt, wie es mit der Pensionskasse stehe. also von den rückständigen, noch 3500 Fälle, und im Juni
Man hat mir gesagt, man habe unter der Leitung eines externen 1994 haben wir noch 1600. Das heisst: Wir haben von diesen
Fachmannes eine interdépartementale Arbeitsgruppe einge- Rückständen mehr als die Hälfte bereinigt Wir nützen die Ge-
setzt, die sich mit diesen Fragen befasse, und Ziel sei, diese Fra- legenheit, um zugleich die neuen Mitarbeiter für die andere
gen im Hinblick auf die Statuten revision 1988 zu klären. Ich Aufgabe zu trainieren, die nachher kommt, nämlich die
habe mich damit begnügt Ich habe angenommen: Wenn eine 120 000 Dossiers im einzelnen zu kontrollieren. Bei den Aus-
private Firma einen Mann delegiert, der sehr teuer ist, dann tritten im Jahr 1994 - da hat es viele Austritte von Mitarbeitern
müsste das automatisch funktionieren. Ich habe dann nicht ge- gegeben, insbesondere vorzeitige Pensionierungen bei den
rade meine erste Aufgabe darin gesehen, diese interdéparte- PTT - haben wir heute einen Rückstand von etwa 100 bis 200,
mentale Arbeitsgruppe zu überprüfen, umzusehen, wassie tat- das scheint mir eine normale Zahl zu sein. Und bei den Eintrit-
sächlich tut Nach meiner Erfahrung muss ich heute sagen: ten können wir sagen, dass wir heute à jour sind.
Wenn verschiedene Ämter oder gar die ganze Verwaltung tan- Ich muss Ihnen noch einmal sagen: Es ist sehr hart gearbeitet
giert sind, darf man nicht eine Arbeitsgruppe auf Beamtene- worden, und die Leute haben sehr viel geleistet. Ich muss
bene einsetzen, weil sie sich nicht durchsetzen kann-vor allem auch noch einmal sagen: Bezüglich dieser Arbeit, die wir ein-
dann nicht, wenn ein Amt federführend ist wie die EVK, die von geleitet und unternommen haben, hat uns die Arbeitsgruppe
1980 bis 1984 einen Vizedirektor gehabt hat, der genau ge- nichts Zusätzliches gebracht - allerhöchstens zusätzliche Ar-
wusst hat, dass er nie Direktor würde. Unter dieser Vorausset- beit.
zung ist es nicht möglich. Deshalb kümmere ich mich heute In bezug auf die Privatisierung der PTT und den Deckungs-
auch selber um die verschiedenen Beziehungen; denn wenn grad: Das sind eigentlich nicht so sehr Probleme, die die EVK
Sie etwas korrigieren wollen und das dann beispielsweise die betreffen, wenn man das im Umfeld der Rückstände usw.
Hochschulen, die PTT, die SBB oder sonst irgendwen oder sieht Die EVK hat gemäss Statuten einen Deckungsgrad von
auch nur ein Amt im eigenen Departement betrifft, muss jemand zwei Dritteln (66,6 Prozent). Ich möchte heute nicht eine Vorle-
da sein, der das nötige Gewicht hat, um das durchzusetzen. sung darüber halten, warum ich diese Übung nach wie vor als
Sonst ist es nicht möglich. Diese Einsicht habe ich damals noch richtig ansehe. Es wurde auch eine Interpellation zu dieser
nicht gehabt Ich habe gedacht, wir würden sehr gut funktionie- Frage eingereicht, zu der ich dann wieder Stellung nehmen
ren, aber das war ein Irrtum. darf; ich erspare es mir heute, das zu tun. Wesentlich ist natür-
Zur Koordination, zur Frage, ob zuwenig Abzüge gemacht lich in diesem Bereich, dass es offensichtlich verschiedene
worden seien: Da muss man klar sehen, dass dies bis zum Leute gibt, die zum Beitragsprimat übergehen möchten. Ich
neuen BVG nie die Aufgabe der EVK war. Es war auch nie die muss es noch einmal sagen: Insgesamt hat dieses Freizügig-
Aufgabe einer privaten Versicherungsgesellschaft, zu kontrol- keitsgesetz zu einer Desolidarisierung geführt Jeder muss für
lieren, ob die Abzüge, die gemacht werden, richtig oder falsch sich selber sorgen, da gibt es kein Erbarmen. Das ist an sich
sind. Die Versicherungsgesellschaft hat das genommen, was nicht die Idee einer Versicherung und vielleicht auch nicht un-
sie bekommen hat, und damit war die Sache für sie erledigt Es bedingt die Idee einer Sozialversicherung.
war also nicht Aufgabe der EVK, das zu überprüfen. Das sollte Zum letzten Punkt, zu den Verlusten: Ich kenne diese Zahlen
man ihr im nachhinein nicht zum Vorwurf machen. nicht, die der Herr Kommissionsreferent der GPK angeführt
Interpellation Reymond 646 13 juin 1994
hat Ich würde nicht ausschliessen, dass vielleicht in einzelnen schlag 1997 gewährleistet ist. Der Zeitpunkt 1997 wird deshalb
Fällen, weil keine Kontrolle bestanden hat, weil das nicht auf- gewählt, weil dannzumal eine grundlegende Sanierung der
einander abgestimmt war, zuwenig oder vielleicht auch zuviel SBB-Finanzen vorgenommen werden soll. Dann kann man
abgezogen worden ist. Diese Fragen werden wir in jedem ein- diese Bereinigung in einem Zug machen.
zelnen Fall im Verlauf eines Jahres untersuchen, weil wir jedes Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Mo-
einzelne Dossier daraufhin untersuchen, ob die Angaben tion zu überweisen.
übereinstimmen. Aber wir können die Garantie geben: Es wird
nichts ausbezahlt, auch beim Austritt nicht, ohne dass es von Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist um so mehr
Hand definitiv überprüft worden ist. Diese Garantie kann ich Ih- bereit, diese Motion entgegenzunehmen, als wir das darin Ver-
nen geben. Deshalb sind 20 bis 50 Millionen Franken eine Vor- langte vom Finanzdepartement her selber vorgeschlagen ha-
stellung, die ich aufgrund meiner Anschauung nicht teilen ben. Das System, das wir damit korrigieren, haben wir im Zu-
kann. sammenhang mit Vereda nur eingeführt, weil es das Parla-
Ich muss sagen: So langsam habe ich auch eine kleine Ah- ment verlangte. Jetzt korrigieren wir das zurück.
nung von Pensionskassen. Ich kümmere mich in der letzten Die Korrektur erfolgt, wie der Sprecher der Finanzkommission
Zeit auch sehr intensiv um diese Pensionskasse. Wir werden es erwähnte, 1997 zusammen mit der Sanierung der SBB. Das
weitere Fortschritte machen. Wir werden aber auch gewisse wird für die Bundesfinanzen eine teure Geschichte werden.
zusätzliche Dinge tun müssen. Hier wird wenigstens in bezug auf die Altlasten Transparenz
hergestellt. Transparenz bei zukünftigen Lasten ist im Moment
noch nicht gefragt.
Überwiesen - Transmis
#ST# 94.3016
Motion FK-SR
Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. 94.3050
Rechnungsmässige Verselbständigung der #ST#
Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Interpellation Reymond
Motion CdF-CE MWSt-Verordnung.
Révision de la loi sur les finances Aufrechterhaltung der Rolle der Schweiz
de la Confédération. im Edelsteinhandel
Indépendance des comptes
de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) Ordonnance sur la TVA.
Sauvegarde de la place de la Suisse
dans le négoce des pierres précieuses
Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung Der Edelsteinhandel und die damit verbundenen Tätigkeiten
der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungs- sind in der Schweiz von beträchtlicher Bedeutung. Während
kasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spä- jedoch in unserem Lande im allgemeinen die Rohstoffimporte
testens mit dem Voranschlag 1997 verwirklicht werden kann. relativ gering sind und die Industrie sich aufgrund einer hohen
Wertschöpfung entwickelte, verhält es sich bei den Edelstei-
Texte de la motion du 8 février 1994 nen umgekehrt: Hier ist die Schweiz ein Zentrum des Handels;
Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédéra- die Edelsteine, deren Wert sehr hoch ist, werden alle einge-
les une révision de la loi sur les finances de la Confédération, führt
en vue de réaliser l'indépendance des comptes de la Caisse Wenn nun, wie es der Entwurf der Mehrwertsteuer-Verord-
fédérale d'assurance par rapport aux comptes de la Confédé- nung vorsieht, die Mehrwertsteuer direkt bei der Einfuhr von
ration, au plus tard dans le cadre du budget 1997. Edelsteinen und Perlen fällig wird, ergeben sich daraus so be-
trächtliche, ja unerträgliche finanzielle Belastungen, dass die
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich kann mich sehr entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ihre heutige
kurz fassen: Es geht um die rechnungsmässige Behandlung starke Position innerhalb der internationalen Konkurrenz
der EVK in der Staatsrechnung des Bundes. Aus ökonomi- kaum mehr beibehalten können.
scher Sicht gehört die EVK nicht zum Sektor der öffentlichen Gewisse Länder der Europäischen Union haben es verstan-
Haushalte, sondern zum Bereich der privaten Sozialversiche- den, angesichts solcher Probleme bei der Mehrwertsteuer ei-
rungen. Der von der EVK erzielte Einnahmenüberschuss ist nen Ausgleich zwischen den Bestimmungen der Gemein-
mithin keine öffentliche Einnahme, sondern Ausfluss des für schaft und der Wahrung der Eigeninteressen ihrer Märkte zu
die zweite Säule massgeblichen Kapitaldeckungsverfahrens, finden. Dies geschah entweder über Steuerbefreiungen oder
nach welchem künftige Rentenleistungen durch Vorfinanzie- über die Erstreckung der Zahlungsfristen. Zu beachten ist in
rung sicherzustellen sind. Es ist daher fachlich nicht richtig, diesem Zusammenhang, dass in der Schweiz zwar vor allem
wenn der Einnahmenüberschuss der EVK die Finanzrech- der Handel von Bedeutung ist, dass aber die Exporte in die-
nung des Bundes im entsprechenden Umfang verbessert. sem Bereich 95 Prozent des Werts der Importe ausmachen;
Das Ergebnis der Staatsrechnung wird in dieser Situation re- im Falle der Rohdiamanten, deren Handel von einem renom-
gelmässig zu gut dargestellt mierten Unternehmen in Luzern betrieben wird, sogar
In der Erfolgsrechnung, die die Vermögensverschiebungen 100 Prozent Beim Handel dieser Erzeugnisse, die im Ausland
wiedergibt, erfolgt allerdings eine entsprechende Korrektur. gekauft werden und wieder dorthin zurückkehren, werden die
Das wird jedoch kaum entsprechend wahrgenommen. Mit der Erträge der Mehrwertsteuer also nicht von grosser Bedeutung
Motion will die Finanzkommission den Bundesrat beauftra- sein.
gen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanz- Angesichts der Wichtigkeit dieses Handels im Inland frage ich
haushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rech- den Bundesrat an, ob er nicht der Ansicht ist, dass es unerläss-
nungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der lich ist, die betroffenen Firmen von der unverzüglichen Bezah-
Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rech- lung der Mehrwertsteuer auf den Einfuhren von Edelsteinen im
nung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voran- Zeitpunkt ihrer Einfuhr zu befreien; selbstverständlich müsste
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation FK-SR Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den
grossen Regiebetrieben
Interpellation CdF-CE Relations de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) avec les grandes
régies
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3015
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1994 - 17:15
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