Swiss National Council Debates Health Insurance Reforms: Subsidy Timelines and Gender-Equal Premiums in Supplementary Insurance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss National Council debated amendments to the health insurance law, focusing on the timing of subsidy implementation and the principle of equal insurance premiums for men and women in supplementary insurance. Regarding subsidies, a proposal adjusted the timeline for federal contributions to cantonal schemes to better align with the law's delayed effective date, ensuring a four-year subsidy period. Concerning equal premiums, a majority supported a postulate requesting the Federal Council to examine legislative revisions to achieve gender-based premium equality in supplementary insurance, emphasizing constitutional mandates for equality. However, a minority opposed this, arguing it would infringe on contractual freedom, create international discrepancies, and potentially lead to insurance being sought abroad, while also noting that age, not just gender, significantly impacts risk.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 pour, Art. 4 Ab, Art. 4 de la Bundesverfassung; Swiss National Council Debates Health Insurance Reforms: Subsidy Timelines and Gender-Equal Premiums in Supplementary Insurance: Regarding subsidies, a proposal adjusted the timeline for federal contributions to cantonal schemes to better align with the law's delayed effective date, ensuring a four-year subsidy period. Concerning equal premiums, a majority supported a postulate requesting the Federal Council to examine legislative revisions to achieve gender-based premium equality in supplementary insurance, emphasizing constitutional mandates for equality. However, a minority opposed this, arguing it would infringe on contractual freedom, create international discrepancies, and potentially lead to insurance being sought abroad, while also noting that age, not just gender, significantly impacts risk.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the constitutional basis for gender equality, influencing the debate on equal premiums in supplementary insurance.
Volltext
Postulat CSSS-CN 42 N 1er mars 1994
Art. 98 al. 1,2 (nouveau) ces de la taxe à la valeur ajoutée consacré au subventionne-
Proposition de la commission ment des cotisations sera ajouté dès 1995 aux 100 millions de
AI.1 francs actuellement à disposition. La Confédération disposera
Adhérer à la décision du Conseil des Etats donc de 600 millions de francs à distribuer aux cantons en
Al. 2 (nouveau) fonction de leur demande pour réaliser en 1995 déjà un allége-
Pour les quatre premières années qui suivent l'entrée en vi- ment des cotisations dues par les couches de la population les
gueur de la présente loi, mais au plus tard jusqu'en 1998, le plus modestes. Ainsi, les assurés éprouveront un premier sou-
montant global que les cantons devront ajouter à leur part du lagement et les cantons auront le temps de mettre en place le
subside fédéral représentera: bon mécanisme de subventionnement.
-pour 1995:35 pour cent
- pour 1996:40 pour cent Angenommen gemäss Antrag Segmüller
- pour 1997:45 pour cent Adopté selon la proposition Segmüller
- pour 1998:50 pour cent
Art. 99 Abs. 2
Proposition Segmüller Antrag der Kommission
Al. 1 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Maintenir
Al. 2 (nouveau) Art. 99 al. 2
.... au plus tard jusqu'en 1999 représentera: Proposition de la commission
- pour 1996:35 pour cent Adhérer à la décision du Conseil des Etats
- pour 1997:40 pour cent
-pour 1998:45 pour cent Angenommen -Adopté
-pour 1999:50 pour cent
Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Es ist etwas unge- An den Ständerat-Au Conseil des Etats
wöhnlich, dass ich selber einen Antrag stelle, aber das hat ei-
nen bestimmten Grund: Es hat sich ein Problem ergeben, das
erst nach Abschluss der Beratungen in der Kommission klar
wurde, und um dem abzuhelfen, habe ich den Antrag im eige-
nen Namen gestellt Ich hoffe, ich kann Sie von der Notwendig-
keit überzeugen.
In Artikel 98 wird die Abstufung der Bundessubventionen auf 94.3007
#ST#
vier Jahre festgelegt, mit Beginn 1995. Man war dabei davon
ausgegangen, dass dieses Gesetz effektiv im Jahre 1995 in Postulat SGK-NR (91.071)
Kraft gesetzt werden kann. Wir haben aber inzwischen gehört, Krankenversicherung.
dass diese Inkraftsetzung erst 1996 stattfinden kann, auf Prämiengleichheit von Frau und Mann
Wunsch der Kantone, auf Wunsch auch der Kassen. Wenn wir in der Zusatzversicherung
nun die Jahrzahlen 1995-1998 im Gesetz lassen, passiert fol-
gendes: Der Beginn der Bundesbeiträge wird mit Inkraft- Postulat CSSS-CN (91.071)
setzung des Gesetzes sein, also 1996; es wird aber 1998 mit Assurance-maladie. Egalité des primes
den Bundesbeiträgen Schluss sein, weil im Gesetz «bis zum entre hommes et femmes
Jahre 1998» steht Um sicherzustellen, dass diese Staffelung dans l'assurance complémentaire
effektiv vier Jahre lang stattfinden kann, müssen wir sie ver-
schieben, so dass es nicht mehr heisst 1995-1998, sondern
eben 1996-1999.
Ich habe mir von der Verwaltung sagen lassen, dass der Bun-
desrat die Bundessubventionen 1999 nicht entsprechend aus- Wortlaut des Postulates vom 3. Februar 1994
zahlen kann, wenn wir dieses Jahr 1999 als viertes Beitrags- Der Bundesrat wird eingeladen, die Revision der Gesetzge-
jahr im Gesetz nicht festnageln. Ich denke, es ist in jeder- bung über die Privatversicherung zu prüfen, damit die Prämi-
manns Interesse, dass wir diese Verschiebung, diese Anpas- engleichheit von Frau und Mann im Bereich der Zusatzversi-
sung an das Jahr der Inkraftsetzung, vornehmen. cherung zur obligatorischen Krankenversicherung verwirk-
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser technischen, aber fi- licht werden kann.
nanziell wichtigen Änderung.
Texte du postulat du 3 février 1994
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: J'aimerais soutenir cette Le Conseil fédéral est invité à examiner une révision de la lé-
proposition à la double demande des cantons et des caisses- gislation sur l'assurance privée qui permettra de réaliser
maladie. Les caisses-maladie doivent s'adapter au nouveau l'égalité des primes entre hommes et femmes dans le do-
système, mais les cantons doivent inventer pour la plupart un maine de l'assurance complémentaire à l'assurance obliga-
mécanisme totalement neuf de subventionnement des cotisa- toire des soins.
tions. Je vous rappelle qu'en modifiant l'article 57 du projet du
Conseil fédéral nous ne donnons plus aucune indication aux Antrag der Kommission
cantons, nous ne les aidons pas à mettre en place ce méca- Mehrheit
nisme. C'est à eux de le déterminer et il leurfaut du temps pour Überweisung des Postulates
le faire. C'est pourquoi nous ne pouvons pas envisager l'en- Minderheit
trée en vigueur avant le 1 er janvier 1996. Nous avons bien sûr (Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Phili-
aussi besoin de temps pour l'administration fédérale. Mais s'il pona, Pidoux, Rychen, Spoerry)
n'en allait que de nous, nous pourrions accélérer l'élaboration Ablehnung des Postulates
des ordonnances au maximum et tenir l'engagement d'une
entrée en vigueur au 1 er janvier 1995. Mais les cantons nous Proposition de la commission
ont priés de leur laisser le temps de mettre les choses en Majorité
place. Je crois qu'il faut le faire. Grâce à la TVA, nous pouvons Transmettre le postulat
le faire. Minorité
Pour ceux qui regrettent ce retard et ont l'impression que les (Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Phili-
assurés devraient encore attendre un soulagement par rap- pona, Pidoux, Rychen, Spoerry)
port à une situation insupportable, le 5 pour cent des ressour- Rejeter le postulat
I.März 1994 N 43 Postulat SGK-NR
Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Sie erinnern sich: dingungen kennt und bekanntlich auch gewinnbringend ar-
In Genf (Herbstsession 1993) haben wir heftige Diskussionen beitet. Gegenüber heute werden deshalb vor allem junge
über die Folgen bei den Zusatzversicherungen geführt, weil Frauen benachteiligt, weil sie das Risiko der Mutterschaft al-
die Zusatzversicherungen nicht mehr dem Sozialversiche- lein tragen müssen, sowie ältere Versicherte, welche naturge-
rungsrecht unterstehen, sondern dem Versicherungsvertrags- mäss ein höheres Krankheitsrisiko haben. Zusatzversicherun-
recht. Das bedeutet, dass Frauen risikogerechte Prämien be- gen werden sich in Zukunft nur noch junge Männer und Gut-
zahlen müssten, also keine Prämiengleichheit für Mann und betuchte leisten können.
Frau. Ein entsprechender Antrag, Prämiengleichheit auch bei Es wird immer wieder gesagt, wer Luxus wolle, müsse diesen
den Zusatzversicherungen festzulegen, ist in Genf abgelehnt auch berappen. Das kann ich teilweise unterstützen. Aber Zu-
worden. satzversicherungen sind eben nicht nur Luxus. So braucht
Das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Ge- zum Beispiel eine Baselbieterin, die sich in einer Allgemeinab-
sundheit (SGK) will nun den Bundesrat beauftragen, hier doch teilung eines Spitals im Kanton Basel-Stadt behandeln lassen
eine Lösung zu finden. will, eine Zusatzversicherung, auch wenn sie in einer Grenzge-
Ich muss Sie noch auf eine technische Änderung im Text auf- meinde wohnt, die an Basel-Stadt angrenzt, und nicht nur sie
merksam machen. Es sollte dort heissen, dass der Bundesrat durch eine Hospitalisation in einem Baselbieter Spital einen
eingeladen wird, «zu prüfen». Das ist eine Änderung, die von viel längeren Weg in Kauf nehmen müsste, sondern vor allem
der Redaktionskommission so gewünscht wird, weil es sich ja auch ihre Angehörigen.
um ein Postulat und nicht um eine Motion handelt Mit dem Postulat lassen wir nun prüfen, wie eine massive
Die Kommission war bei diesem Postulat gespalten. Eine Schlechterstellung jener etwa 30 Prozent Frauen, welche
knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen hat sich dafür aus- heute eine Zusatzversicherung haben, verhindert werden
gesprochen. kann. Diese Frauen zahlen heute gleich hohe Prämien wie die
Männer.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Le problème de Der frühere Antrag unserer Kommission, der in der Herbstses-
l'égalité des primes entre hommes et femmes dans l'assu- sion 1993 abgelehnt wurde, gründete auf zwei unabhängigen
rance complémentaire avait fait l'objet d'un vote en première Gutachten, nämlich des Bundesamtes für Justiz und des Bü-
lecture. C'était une proposition qui avait été faite par la com- ros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Beide Gutach-
mission. Le Conseil national avait repoussé cette proposition ten kommen zum Schluss, dass der Auftrag von Artikel 4
pour différentes raisons, entre autres pour la raison que c'était der Bundesverfassung den Gesetzgeber verpflichtet, ge-
surcharger cette loi que d'introduire une telle disposition qui, schlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechts-
d'autre part, allait au-delà de la seule application de cette loi. gebieten und Lebensbereichen zu beseitigen, und dieser ver-
C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous fassungsrechtliche Grundsatz sei höher zu werten als das
propose de reprendre cette proposition sous la forme d'un Recht auf Vertragsfreiheit. Höhere Prämien für Frauen bei Zu-
postulat, pour demander au Conseil fédéral de mettre en satzversicherungen für Krankheit und für Taggeld seien mit Ar-
chantier une révision en la matière. tikel 4 der Bundesverfassung nicht vereinbar, und der Eingriff
in die Handels- und Gewerbefreiheit sei verhältnismässig. Ein-
Eymann Christoph (L, BS), Sprecher der Minderheit: In der schränkungen der Vertragsfreiheit, Herr Eymann Christoph,
Grundversicherung wird die Prämiengleichheit nicht bestrit- sind nichts Neues in unserer Gesetzgebung. Wir haben sie
ten. Ein wichtiges sozialpolitisches Postulat ist mit der Prämi- beispielsweise auch im Konsumkreditgesetz zugelassen.
engleichheit von Frau und Mann in der Grundversicherung er- Besonders diskriminierend wäre vor allem die Möglichkeit des
reicht worden. Ausschlusses der Mutterschaft von den Leistungen der freiwil-
Ich bitte Sie aber, den Vorstoss der Kommissionsmehrheit ab- ligen Taggeldversicherungen. Arbeitgeber könnten bei Kollek-
zulehnen. Gegenüber dem früheren Vorgehen, mit der Revi- tiwersicherungen Leistungen für die Mutterschaft ausklam-
sion der Krankenversicherung auch in den Bereich derZusatz- mern, um Prämien zu sparen. Eine junge Frau, die in einem
versicherung eingreifen zu wollen, stellt das jetzige Vorgehen Betrieb gezwungen würde, einer Kollektivtaggeldversiche-
zwar einen Fortschritt dar. Dennoch gibt es mehrere Gründe, rung beizutreten, bekäme dann ausgerechnet bei Mutter-
dieses Postulat abzulehnen: schaft keine Leistungen.
Die Privatversicherung ist nicht von sozialversicherungsrecht- Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, wenigstens dieses
lichen Elementen bestimmt. Vertragsfreiheit ist gewährleistet Postulat zu überweisen, welches den Bundesrat beauftragt,
und muss gewährleistet bleiben. In diese Vertragsfreiheitwür- den verfassungsmässigen Auftrag der Gleichstellung in den
den wir eingreifen, wenn wir das Postulat überweisen würden. Zusatzversicherungen nochmals zu prüfen und eine Geset-
Es würde eine Diskrepanz zum Recht der Europäischen Union zesrevision vorzulegen.
geschaffen. Dort kennt man solche Regelungen nicht. Der Un-
terschied zwischen Sozialversicherung und Privatversiche- Baumberger Peter (C, ZH): Sie haben es gehört: Es geht um
rung wird dort sehr streng formuliert. eine Wiederaufnahme dessen, was wir in Genf (Herbstsession
Die tatsächlichen Risiken müssen auch in Zukunft für die Prä- 1993) im Rahmen der Revision des KVG mit grosser Mehrheit
miengestaltung in der Zusatzversicherung bestimmend sein. abgelehnt haben, und zwar in Form eines Postulates. Auch als
Dieses Prinzip darf nicht geändert werden. Postulat ist dieses Anliegen abzulehnen, und zwar zusam-
In Deutschland ist kürzlich intensiv über diesen Themenbe- mengefasst - ich mache es ganz kurz - aus drei Gründen:
reich diskutiert worden. Dabei ist festgestellt worden, dass die 1. Das Postulat ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die Dritt-
geschlechtsspezifischen Prämienkalkulationen in der privaten wirkung der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat ist nach
Krankenversicherung verfassungskonform sind und insbe- Doktrin und Praxis nur dort auf Personen des Privatrechts an-
sondere keinen Widerspruch zum Gleichheitsartikel beinhal- zuwenden, wo sie in der Verfassung festgehalten wird. Das ist
ten. Weil in der Europäischen Union nicht daran gedacht wird, beispielsweise der Fall - wie gesagt wurde - bei Artikel 4 Ab-
dieses Prinzip umzustossen, wäre eine schweizerische Son- satz 2 der Bundesverfassung («gleicher Lohn für gleichwer-
derlösung schädlich, da eine Verlagerung der entsprechen- tige Arbeit»). Dort gilt die Drittwirkung.
den Versicherungsverhältnisse ins Ausland zu befürchten 2. Das Postulat ist sozialpolitisch unnötig. Kollege Eymann
wäre. Christoph hat das als Sprecher der Minderheit dargelegt Die
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit und auch Prämiengleichheit ist in der Grundversicherung gewährleistet
der liberalen Fraktion angesichts dieser Gründe, dieses Wir haben das KVG in diesem Sinne revidiert; aber wir können
Postulat nicht zu überweisen. nicht auch noch den Luxusbedarf subventionieren.
3. Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten
GonsethRuth (G, BL): Die Zusatzversicherungen werden sich auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem
in Zukunft massiv, durchschnittlich um etwa 40 Prozent, ver- Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilome-
teuern. Diese Versicherungen werden neu dem Privatversi- ter von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt Das
cherungsrecht unterstellt, welches keine sozialen Rahmenbe- Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-
Postulat CSSS-CN 44 1 er mars 1994
vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Ver- Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewie-
träge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das sen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversi-
Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. cherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses
Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konse-
Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen quenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht
und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht noch einmal darauf eintreten.
es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau- Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei die-
Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, sem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet:
welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Soli-
hinausläuft Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher darität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet
ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Ände- gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten,
rung des KVG. sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für
die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller
Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung.
hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist
spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung
Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen. bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversi-
Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minder- cherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt
heit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will,
auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversiche- der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien
rungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstel- Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat
lung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstel- noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität
lungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrneh- üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt
men, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu nicht eingreifen.
prüfen. Es geht nur um die Prüfung. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sa-
Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen. gen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das
ist nur die eine Hälfte der Wahrheit Die andere Hälfte ist ge-
Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Frak- nausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der
tion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von
und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat
Krankenversicherung Stellung. nicht von Jung und Alt.
Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der
langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist
entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliere- das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen
rinnen und Verlierern zu tun zu haben. Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen
Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid ei- einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1
nen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten ha- zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt heraus-
ben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die nehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere
Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatz-
profitiert Das könnte mit der Überweisung des Postulates versicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon
ändern. steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durch-
Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasie- brechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Ge-
produkte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, setz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für
yersicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der oder gegen die Frauenförderung ist.
Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überra-
Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden schungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen ge-
die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen. ben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkom-
Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversiche- men und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Al-
rungsrecht Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Eu- tersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten wer-
ropa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. den. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun.
Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter die- Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versi-
sem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht cherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidari-
Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man sierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäi-
nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als schen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen
Schweiz schaffen uns damit nur Probleme. werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelau-
Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des We- fen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten,
ges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatz-
Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Aus- versicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil heraus-
land günstiger versichern würden. Die Leute würden den nehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr.
neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt
hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze wür- falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall
den dadurch gefährdet. zustimmen.
Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte
also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkun- Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bun-
gen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte. desbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnah-
Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht men gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung
daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion die Prämiengleichheitfür Mann und Frau eingeführt, und zwar
gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkas-
verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzu- sen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfas-
schieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat sungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die
weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon über- Gleichstellung von alten und jungen Menschen.
lastet Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversiche-
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- rung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundver-
nesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu sicherung getrennt Andererseits wird nicht mehr zwischen
überweisen. Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:
I.März 1994 N 45 Interpellation Grossenbacher
Beide können die staatlich subventionierte Grundversiche- AHV-Bezüge für die lebensnotwendigen Ausgaben nicht rei-
rung anbieten. Dabei werden sich auch die Privatversicherun- chen. Das ist positiv. Negativ dabei ist, dass sich der oder die
gen im Bereich der Grundversicherung an das Prinzip der Prä- Ergänzungsleistungsberechtigte persönlich um diese Zusatz-
miengleichheit für Frau und Mann halten müssen. Es wäre leistung bemühen muss. Es ist für diese Menschen nicht nur
wirklich nicht zuviel verlangt, wenn sie dies auch bei den Zu- aufwendig, sondern sehr demütigend, um Geld bitten zu müs-
satzversicherungen tun müssten. sen und so zu Bittstellern zu werden.
Der Bundesverfassungsartikel über die Gleichstellung von Viele alte Menschen machen von ihrem Recht keinen Ge-
Mann und Frau verpflichtet uns dazu, in allen Bereichen ge- brauch; das beweisen Zahlen. Nach Schätzungen spart die öf-
schlechtsspezifische Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Es fentliche Hand jährlich 30 bis 35 Millionen Franken durch nicht
kommt eben immer darauf an, Herr Keller Rudolf, wovon man bezogene Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; oder an-
bei mathematischen Berechnungen ausgeht. Die höheren Ko- dersherum: Alten Männern und Frauen, die unter dem Exi-
sten, welche den Frauen in der Krankenversicherung angela- stenzminimum leben, werden durch den Staat Millionen von
stet werden, beruhen zu einem grossen Teil auf Kosten der Franken entzogen.
Mutterschaft. Dafür ist immer auch ein Mann verantwortlich. Wo der Staat von Menschen Geld verlangt, weiss er sie immer
Ein weiterer Grund für die höheren Krankenversicherungsko- zu finden. Der alte Mensch hat einen Anspruch darauf, dass
sten liegt in unserem schweizerischen Sozialversicherungssy- ihn der Staat auch findet, wenn das Geld den umgekehrten
stem, das auf die männliche Biographie ausgerichtet ist Die Weg, also vom Staat zum alten Menschen, nehmen soll.
Unfallkosten der Männer werden in der Regel von der Unfall- Ich bitte den Bundesrat deshalb, die notwendigen Vorkehrun-
versicherung übernommen. Bei den Frauen bleiben sie oft an gen zu treffen, damit die Ergänzungsleistungen den berech-
der Krankenversicherung hängen. Ein anderer Teil der Unfall- tigten Bezügern und Bezügerinnen automatisch ausbezahlt
und Gesundheitskosten der Männer geht auf das Konto der werden.
Militärversicherung.
Auch die beiden Gutachten, die Frau Gonseth erwähnt hat, ha- Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le problème que vous
ben eindeutig festgestellt, dass gleiche Krankenkassenprä- avez posé, Madame Grossenbacher, est reconnu. Il avait été
mien zur Erfüllung des Gleichstellungsartikels der Bundesver- également soulevé par le dépôt de l'initiative parlementaire Zi-
fassung gehören. syadis; à la suite de celle-ci, une commission mixte de liaison
Nachdem Sie es abgelehnt haben, ungleiche Prämien bei den entre les autorités fiscales et les organes des prestations com-
Zusatzversicherungen schon im Zusammenhang mit der Revi- plémentaires a été mise sur pied. Cette commission mixte a
sion des KVG zu verhindern, sollten Sie mindestens mit die- élaboré une solution médiane qui a été bien accueillie par la
sem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, dies am ge- Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du
eigneten Ort zu tun, nämlich in der Gesetzgebung über die Pri- Conseil national. Les travaux se poursuivent maintenant dans
vatversicherung. Wir belasten damit dieses Gesetz überhaupt le sens souhaité, également dans le cadre de la 3e révision
nicht, wie Herr Keller Rudolf behauptet des prestations complémentaires.
Die Frauen, welche heute aufgrund des dringlichen Bundes- J'aimerais vous rappeler les raisons pour lesquelles un auto-
beschlusses die Prämiengleichheit bei der Zusatzversiche- matisme total n'est pas réalisable ou ne nous a pas semblé
rung kennen, müssen mit massiven Aufschlägen rechnen, opportun. Nous avons rencontré une résistance des autorités
wenn wir nichts dagegen unternehmen. Sie werden sich bei fiscales, qui craignent que les déclarations d'impôts ne soient
den nächsten Wahlen daran erinnern, wer die Vertragsfreiheit plus remplies avec les mêmes scrupules et la même bonne
höher wertet als den Verfassungsauftrag für die Gleichstellung volonté s'il surfit parfois de tomber en dessous d'un certain
von Frau und Mann, für wen die Gleichstellung immer nur seuil pour pouvoir entrevoir un paiement en espèces.
theoretisch etwas ist, wofür man Verständnis haben kann -wie Deuxièmement, et cela me paraît beaucoup plus important,
Herr Baumberger es wieder signalisiert hat -, wem sie hinge- nous allons en rester pour les dix prochaines années à la pé-
gen echt am Herzen liegt! riode de taxation de deux ans. Nous n'avons donc pas un reflet
Der sozialdemokratischen Fraktion ist die Gleichstellung von régulier, actualisé, de la situation et, de ce fait, le système ne
Frau und Mann ein echtes Anliegen. Sie wird deshalb dem correspondrait pas à la réalité vécue par les gens. Nous ris-
Postulat der Kommissionsmehrheit zustimmen. quons donc d'avoir des demandes en restitution pour des
prestations complémentaires qui auraient été versées indû-
Abstimmung - Vote ment, ce qui serait bien sûr encore beaucoup plus désagréa-
Für Überweisung des Postulates 58 Stimmen ble. Mais j'aimerais vous assurer-vous le savez par votre par-
Dagegen 89 Stimmen ticipation à la commission - que les contrôles qui ont été faits,
je pense en particulier dans le canton du Valais, dans la ville de
Zurich, dans la ville de Lausanne, montrent que le degré de
connaissance des droits aux prestations complémentaires
#ST# 92.3033 augmente de façon régulière. Le nombre de personnes dont
on peut penser qu'elles y auraient droit, notamment de celles
Interpellation Grossenbacher qui auraient droit à une somme importante et qui ne la deman-
dent pas, est relativement faible.
Ergänzungsleistungen La solution que nous allons proposer accroît encore l'informa-
Prestations complémentaires tion. Elle permet, par un questionnaire simplifié rempli le cas
échéant en même temps que la déclaration d'impôts, de faire
Diskussion - Discussion valoir ce droit. Beaucoup de personnes pour lesquelles la dé-
claration d'impôt est elle-même déjà quelque chose de trop
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1246-Voir année 1992, page 1246 complexe se font aider par des services sociaux, par des syn-
dicats, par des bénévoles qui mettent leurs connaissances à
disposition. En liant l'envoi de ce questionnaire et l'envoi de la
déclaration d'impôts, nous avons de très bonnes chances
pour que des personnes qui y auraient droit, mais n'ont pas
Grossenbacher Ruth (C, SO): In meiner Interpellation ver- encore formulé de demande s'en rendent compte grâce aux
lange ich, dass der Bundesrat die automatische Auszahlung résultats qu'elles ont sous les yeux dans leur déclaration d'im-
der Ergänzungsleistungen realisieren soll. In seiner Antwort pôts. Si elles se font conseiller, elles rempliront le question-
hält der Bundesrat fest, dass er im Moment keine Schritte in naire sous la dictée des services sociaux, des syndicats ou
Richtung Automatisierung einleiten wolle. des autres bénévoles qui s'occupent de leur cas. Nous avons
Das System der Ergänzungsleistungen wurde bekanntlich ge- trouvé là une voie médiane, il faut l'essayer. Il faut bien sûr res-
schaffen, um denjenigen Rentnern unter die Arme zu greifen ter très vigilant: au cas où nous aurions l'impression que ce
bzw. diejenigen Rentner finanziell zu unterstützen, deren droit, qui appartient aux citoyennes et aux citoyens de ce pays,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann
in der Zusatzversicherung
Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et
femmes dans l'assurance complémentaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3007
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 42-45
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Ref. No 20 023 747
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