Advance Deduction of Input Tax on Investment Goods
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested an advance of the deduction of input tax on investment goods to July 1, 1994, which the government considered necessary due to a significant downturn in the construction industry, noting that an investment bonus had already been successful in mitigating job losses and stimulating construction volume. Despite some concerns about the economic policy implications, the government acknowledged the need for state intervention to counter the cyclical downturn and recognized that such measures had historically proven effective in stimulating the desired economic impulses.
Legislator-Regeste
KI-generiertArtikel 8 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Advance Deduction of Input Tax on Investment Goods: Despite some concerns about the economic policy implications, the government acknowledged the need for state intervention to counter the cyclical downturn and recognized that such measures had historically proven effective in stimulating the desired economic impulses.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited as the legal basis for the postulate inviting the Federal Council to bring forward the input tax deduction for investment goods.
Volltext
Motion Hegetschweiler 294 N 10 mars 1994
#ST# 94.3000 Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwie-
sen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden
Postulat WAK-N R Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunk-
Vorsteuerabzug für Anlagegüter turfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millio-
nen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslo-
Postulat CER-CN sengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss
Déduction de l'impôt préalable «Giesskannenprinzip» auf die Kantone verteilt, sondern im
sur les biens d'investissement Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen
Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus
können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Baupro-
duktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wie-
deranzieht.
Wortlaut des Postulates vom 11. Januar 1994 Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist anti-
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 8 der Über- zyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situa-
gangsbestimmungen der Bundesverfassung, den Vorsteuer- tion dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen,
abzug für Anlagegüter auf den 1. Juli 1994 vorzuverlegen. Er dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Im-
kann einen Mindestwert des Anlagegutes festlegen. pulse auslöst.
Texfe du postulat du 11 janvier 1994
Le Conseil fédéral est invité, conformément à l'article 8 des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
dispositions transitoires de la Constitution fédérale, à avancer vom 28. Februar 1994
la déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investisse- Rapport écrit du Conseil fédéral
ment au 1 er juillet 1994. Il peut fixer une valeur minimale pour du 28 février 1994
le bien d'investissement Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am
13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der so-
zialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbo-
Abgeschrieben - Classé nus um 200 Millionen Franken aufzustocken.
Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben
(WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. No-
vember 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsin-
itiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus
#ST# 93.3487 auf Anfang Jahr verschoben.
An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994
Motion Hegetschweiler beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen
Investitionsbonus. Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht
Aufstockung unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites
um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechti-
Bonus à l'investissement. gung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag
Augmentation pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die
Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbe-
schluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf
den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.
Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1993 über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Be-
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten lebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen
eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die kon-
200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im junkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegeben-
Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen. heiten.
Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft über-
Texfe de la motion du 7 octobre 1993 durchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste
Le Conseil fédéral est chargé de demander aux Chambres sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitalein-
une augmentation immédiate de 100 à 200 millions de francs satz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real
du bonus à l'investissement, cette augmentation devant être um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungs-
opérée dans le cadre du budget. weise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittli-
chen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in ein-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Blat- zelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit
ter, Columberg, Fehr, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Giezen- zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.
danner, Giger, Gysin, Mühlemann, Neuenschwander, Steffen, Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die
Steinemann, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbes-
Wittenwiler, Wyss Paul (20) sert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und errei-
chen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle
Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neue- durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvesti-
sten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes tionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unter-
ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im schritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund
öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegan- 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungsein-
gen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche gang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zu-
eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der künftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um
Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozen- 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem
tualer Rückgang in der Romandie gegenüber. Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der franken-
Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millio- mässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen
nen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaft-
Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim liche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jah-
zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August ha- reshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitio-
ben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten. nen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat WAK-NR Vorsteuerabzug für Anlagegüter
Postulat CER-CN Déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investissement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3000
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 294-294
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Ref. No 20 023 767
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