Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-1148 KI-generiert

Switzerland's Special Waste Incineration Strategy and Regulatory Approach

Geschäftsnummer VPB 94-1148
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council's response to a parliamentary inquiry outlines the nation's strategy for special waste incineration. The Council asserts that Switzerland aims for domestic disposal of special waste, citing the development of new incineration facilities and a reduction in waste generation. While acknowledging that cement plants can burn special waste, the Council clarifies that stricter emission standards apply to dedicated waste incineration plants compared to cement facilities, although this is being re-evaluated. The Council supports the use of a new Basel facility for regional waste and permits imports from neighboring countries if domestic disposal needs are met and regulations are followed, rejecting the notion that competition from cement plants necessitates looser regulations or export of waste.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Special Waste Incineration Strategy and Regulatory Approach: The Council asserts that Switzerland aims for domestic disposal of special waste, citing the development of new incineration facilities and a reduction in waste generation. While acknowledging that cement plants can burn special waste, the Council clarifies that stricter emission standards apply to dedicated waste incineration plants compared to cement facilities, although this is being re-evaluated. The Council supports the use of a new Basel facility for regional waste and permits imports from neighboring countries if domestic disposal needs are met and regulations are followed, rejecting the notion that competition from cement plants necessitates looser regulations or export of waste.

Schlagwörter

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Abfallverbrennung Ausfuhr von Abfällen Hausmüll Reststoffdeponie Maßnahmen gegen Verschwendung Regionale Entwicklung
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Volltext

#ST# Einfache Anfragen - Questions ordinaires

94.1148 3 Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderab-

fälle oder etwa die Hälfte der Menge, die 1993 wegen Anlagen-

Einfache Anfrage Plattner mangels noch exportiert werden musste.

Verbrennung von Sonderabfall 1992 fielen in der Schweiz 286 000 Tonnen Sonderabfälle zur

Verbrennung an. Davon konnten 265 000 Tonnen im Inland

Question ordinaire Plattner verbrannt werden, 21 000 Tonnen wurden exportiert. 156 000

Déchets spéciaux. Incinération Tonnen gelangten in spezielle Industriefeuerungen und Dreh-

rohröfen, 74 000 Tonnen wurden in Zementwerken und 35 000

Tonnen in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt Die Ex-

porte sind stark rückläufig und betrugen 1993 nur noch rund

12 000 Tonnen.

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 7. Dezember 1994 Seit Jahren verbrennen in der Schweiz auch Zementwerke

Der neue, leistungsfähige Ofen für Sonderabfälle der Ciba in

Sonderabfälle, vor allem Altöl, als Ersatz für Steinkohle oder

Basel wird - zumindest bei Betriebsbeginn - nicht ausgelastet Schweröl. Weil andere geeignete Anlagen fehlten, übernah-

sein. Dies hat verschiedene Gründe. Einmal werden heute men einzelne Werke auch die Entsorgung von Ölabscheider-

Sonderabfälle erfreulicherweise vermehrt schon an der Quelle schlämmen und von ölverschmutztem Erdreich. Vermehrt ge-

vermieden. Zum zweiten wirkt sich die generell reduzierte Pro- hen Zementwerke heute dazu über, nicht als Sonderabfälle

duktion aus. Drittens aber verwendet die Zementindustrie geltende Abfälle, wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Ab-

Sonderabfälle als Ersatz für fossile Brennstoffe. Ein harter bruchholz, zu verbrennen. Gegenwärtig bereitet der Bund

Wettkampf um brennbare Abfälle hat eingesetzt Beim hohen eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Ze-

Kostenniveau spielt der Preis die entscheidende Rolle. mentwerken vor.

Der Preiskampf um den brennbaren Sonderabfall ist zulässig, 1. Schon 1986 legte der Bundesrat seine Politik und Ziele im

aber nur, wenn alle konkurrierenden Anlagen bezüglich ver- Bereich der Sonderabfall-Entsorgung fest. Soweit als möglich

gleichbarer Stoffe die gleichen Emissionsgrenzwerte und Vor- sind demnach Sonderabfälle durch abfallarme Produktions-

schriften über die Schlackenbehandlung erfüllen müssen und verfahren zu vermeiden. Die nicht verwertbaren Sonderabfälle

wenn auch die Transporte des Materials mit vergleichbarer Si- sind zu mineralisieren. Aus dieser Zielsetzung entstand 1988

cherheit betreffend Umweltverschmutzungen durchgeführt das Sonderabfallkonzept des Bundes. Dieses basierte auf den

werden. damaligen Abfallmengen und ging davon aus, dass in der

Der Basler Ofen unterschreitet alle Grenzwerte der LRV. Er ist Schweiz rund 45 000 Tonnen Kapazität zur Verbrennung von

damit zweifellos gut geeignet für die ihm zugedachte Aufgabe. Sonderabfällen fehlten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete

Es ist deshalb aus Basler Sicht wie aus jener der Umwelt not- das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ei-

wendig, dass ihm alle geeigneten brennbaren Sonderabfälle nen Vorschlag für die regionale Verteilung von drei neuen Son-

aus der schweizerischen wie aus der badischen und elsässi- derabfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von je

schen Region um Basel zugeführt werden dürfen und - so- 15 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr. Dieses Konzept berück-

weit möglich - auch müssen. Preiskonkurrenz von Zementfa- sichtigte die bestehenden Anlagekapazitäten und sah auch

briken-z. B. im Waadtland-, welche laut Aussagen von Betei- bereits vor, dass ein Teil der dafür geeigneten Sonderabfälle in

ligten zehnmal mehr Spielraum bei den Grenzwerten gemes- Zementwerken oder in Kehrichtverbrennungsanlagen ent-

sen sollen, darf nicht zu kontraproduktiven Sondermüllverla- sorgt werden kann.

gerungen führen. Die Richtigkeit der vom Bundesrat beabsichtigten Entsorgung

Ich frage den Bundesrat an: brennbarer Abfälle im Inland zeigte sich im Herbst 1992, als

-ob ein gesamtschweizerisches Sondermüll-Entsorgungs- die britischen Behörden kurzfristig die Einstellung der Exporte

konzept existiert und wie es allenfalls aussieht; in britische Verbrennungsanlagen forderten.

- wie er die Sicherheit und Nützlichkeit von umfangreichen Die umweltverträgliche Entsorgung in Anlagen, welche dem

(Strassen-)Transporten von Sonderabfällen über grössere Di-

Stand der Technik genügen, führt zu höheren Kosten. So ko-

stanzen beurteilt; stete seinerzeit die Ablagerung einer Tonne brennbarer Son-

- ob die Emissionsgrenzwerte wie auch die Vorschriften über derabfälle weniger als 100 Franken, die Verbrennung in einer

die Schlacken- und Rauchgasabwasser-Behandlung von vorschriftskonformen Anlage dagegen mehr als 1000 Fran-

Sonderabfall verbrennenden Zementfabriken bei vergleichba- ken. Aus diesen gestiegenen Kosten ergibt sich ein starker An-

ren Stoffen jenen des Basler Ofens entsprechen; reiz für Industrie und Gewerbe, Abfälle durch die Optimierung

- ob er gewillt ist, die Zufuhr aller geeigneten Sonderabfälle und den Wechsel von Produktionsverfahren zu vermeiden. So

aus der schweizerischen Region um Basel in den Basler Ofen ist denn auch seit 1991 die Menge der zur Verbrennung expor-

zu verfügen und jene aus der badischen und elsässischen Re- tierten Abfälle stark rückläufig. Dabei spielt neben der Abfall-

gion zu ermöglichen; vermeidung zweifellos auch der Rückgang der Produktion in

- ob er nicht befürchtet, dass als Folge zu hoher Stückkosten der schweizerischen Wirtschaft eine Rolle.

des nicht ausgelasteten Basler Ofens Sonderabfälle an- Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten ange-

derswo schlechter oder gar illegal entsorgt werden könnten. passt Als Folge des erwähnten Rückgangs der Sonderabfall-

mengen sind nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der

Antwort des Bundesrates vom 23. Januar 1995 Ciba in Basel und dem vergrösserten Ofen der EMS Dottikon

Die Schweiz war während der vergangenen Jahrzehnte zur die anderen im Konzept ursprünglich vorgesehenen Anlagen

Entsorgung von Sonderabfällen stark vom Ausland abhängig. nicht mehr nötig. Als Reserve sollen aber die vorgesehenen

Dank dem Aufbau neuer Verbrennungsanlagen und auch Standorte (Winterthur/ZH und Wimmis/BE) raumplanerisch

dank der Verminderung von Abfällen in der Industrie zeichnet gesichert werden.

sich ab, dass die Schweiz ab Frühjahr 1995 keine Abfälle zur 2. Brennbare Sonderabfälle stellen in der Regel keine grös-

Verbrennung mehr exportieren muss. Zum Teil wird auch be- sere Gefahr beim Strassentransport dar als Heizöl oder Ben-

reits mit freien Kapazität gerechnet. So sind im neu gebauten zin. Sie unterstehen auch den gleichen gesetzlichen Regelun-

Hochtemperaturofen der Ciba in Basel bei einer Gesamtkapa- gen für Gefahrguttransporte. Aus wirtschaftlichen Gründen

zität von rund 16000 Tonnen nach Angaben der Betreiber müssen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen eine gewisse

heute noch rund 6000 Tonnen Kapazität frei. Dies sind 2 bis Grosse haben und damit auch über ein grösseres Einzugsge-

Einfache Anfragen 142 Questions ordinaires

biet verfügen. Transporte von Sonderabfällen sind deshalb Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992:

auch in Zukunft unumgänglich. Mit der Ausrichtung auf eine - In der Schweiz: Drehrohröfen 35 231 Tonnen; Industriefeue-

Entsorgung im eigenen Land können die Transportwege ge- rungen 121 337 Tonnen; Zementwerke 73 911 Tonnen; Keh-

genüber den früheren Exporten nach England oder Finnland richtverbrennungsanlagen 35011 Tonnen (Total in der

sogar verkürzt werden. Schweiz 1992:265 490 Tonnen);

3. Zementwerke benötigen beträchtliche Mengen an Energie. -Export: Drehrohröfen 15100 Tonnen; Zementwerke 6200

Zur Energieerzeugung wird üblicherweise Steinkohle oder Tonnen (Total Export 1992:21 300Tonnen);

Schweröl eingesetzt. Ein wesentlicher Teil der Emissionen ist - Gesamttotal 1992:286 790 Tonnen.

dabei weniger durch den eingesetzten Brennstoff als durch

den Prozess bestimmt So führt die lange Aufenthaltsdauer

der Verbrennungsgase bei Temperaturen über 1500 Grad zur

Bildung von Stickoxiden. Die Emissionen von Schwefeldioxid

werden massgeblich durch die Oxidation von schwefelhalti-

gen Verbindungen im Gesteinsmehl verursacht.

Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung

(LRV) ging der Gesetzgeber vom jeweiligen Stand der Technik

in der Zementindustrie und bei der Abfallverbrennung aus.

Dies erklärt die Tatsache, weshalb die LRV bei Abfallverbren-

nungsanlagen wesentlich strengere Emissionsgrenzwerte für

Schwefeldioxid und Stickoxide festlegt als bei Zementwerken.

Auch andere Grenzwerte sind unterschiedlich.

Unter der Leitung des Buwal bereitet eine Arbeitsgruppe eine

Richtlinie vor, die unter anderem Anforderungen an die in Ze-

mentwerken statt der Kohle eingesetzten Abfälle enthält Da-

bei ging die Arbeitsgruppe davon aus, dass sich durch die Ver-

brennung von Abfällen weder die Emissionen erhöhen noch

die Zementzusammensetzung wesentlich ändern sollte. Für

den Ersatz von Kohle stehen damit in erster Linie relativ schad-

stoffarme Abfälle mit hohem Heizwert wie Altöl, Altholz oder

Papierschlämme zur Diskussion.

Sowohl Altöl als auch gewisse Abfallösungsmittel sind bezüg-

lich Schadstoffgehalt durchaus mit Kohle vergleichbar. Da die

Emissionen von Stickoxid und Schwefeldioxid bei Zementwer-

ken nicht vom Brennstoff, sondern von der Flammentempera-

tur bzw. von den eingesetzten mineralischen Rohstoffen be-

stimmt werden, sollen in diesem Fall weiterhin die für Zement-

werke geltenden Emissionsgrenzwerte angewendet werden.

Bei anderen Emissionsgrenzwerten, z. B. für flüchtige organi-

sche Verbindungen und für das flüchtige Schwermetall

Quecksilber, wird geprüft, wieweit eine Anpassung der Luft-

reinhalte-Vorschriften erfolgen kann.

4. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab-

fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden.

Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei-

ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für

Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt

Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen

die gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver-

brennungsanlage in Basel spricht. Der Bundesrat würde eine

Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen.

Die Bundesbehörden werden im Einvernehmen mit dem Kan-

ton Basel-Stadt beantragten Importen von Sonderabfällen aus

dem benachbarten Ausland zustimmen, falls dadurch nicht

die Entsorgung der schweizerischen Sonderabfälle in Frage

gestellt wird und wenn die schweizerischen und völkerrechtli-

chen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Verkehr

mit Sonderabfällen erfüllt sind.

5. Bereits heute hat die umweltverträgliche Entsorgung von

problematischen, schadstoffreichen Sonderabfällen ihren

Preis. Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallver-

brennung in Zementwerken wird der Bund verbindlich festle-

gen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus Industrie

und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist

Dadurch wird der bereits heute bestehende Rahmen für eine

umweltverträgliche Abfallverbrennung für die verschiedenen

Arten von Sonderabfällen präzisiert werden. Damit der Gefahr

von illegalen, billigen, aber umweltbelastenden Entsorgungen

begegnet werden kann, ist die Aufsicht von Bund und Kanto-

nen im Bereich der Abfallwirtschaft von grosser Bedeutung.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Einfache Anfrage Plattner Verbrennung von Sonderabfall

Question ordinaire Plattner Déchets spéciaux. Incinération

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.1148

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.02.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 141-144

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Ref. No 20 025 356

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