President's Drug Policy Inquiry
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe inquiry questioned the President's proposal for a state-controlled general drug distribution system to reduce drug-related crime, arguing it sends a false signal and ignores negative international experiences and potential consequences like professional bans and liability issues. The Federal Council responded by clarifying that the President's statements were part of a comprehensive drug policy, emphasizing that pilot projects for medically controlled heroin prescription were being conducted as scientific experiments with careful consideration of risks and integration into treatment and prevention programs, and that international bodies acknowledged the need for national approaches to drug issues.
Legislator-Regeste
KI-generiertPresident's Drug Policy Inquiry: The Federal Council responded by clarifying that the President's statements were part of a comprehensive drug policy, emphasizing that pilot projects for medically controlled heroin prescription were being conducted as scientific experiments with careful consideration of risks and integration into treatment and prevention programs, and that international bodies acknowledged the need for national approaches to drug issues.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
#ST# Einfache Anfragen - Questions ordinaires
94.1135 che Repressionsbeispiel des Absinth-Verbots nicht, mit dem
in der Schweiz aus Gründen der Volksgesundheit der Absinth-
Einfache Anfrage Fehr konsum praktisch zum Verschwinden gebracht werden
Allgemeine Drogenabgabe konnte?
zur Senkung der Drogenkriminalität 5. Warum glaubt der Bundespräsident, dass ein staatlich kon-
trollierter Markt aufgrund eines Drogenmonopols in der
Question ordinaire Fehr
Schweiz zu besseren Resultaten führen soll als die nun end-
Distribution générale de drogue. lich als überwunden geglaubten Zustände der sozialistischen
Effet sur la criminalité Staatsmonopole mit ihren geradezu sprichwörtlichen
Schwarzmärkten?
6. Ist der Bundespräsident der Auffassung, dass bei kontrol-
lierter Heroinabgabe Drogenabhängige, die sich in den Ar-
beitsprozess integrieren lassen, Zugang zu allen Berufen ha-
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 6. Oktober 1994 ben sollen? Soll es ein Berufsverbot für gewisse sensible Be-
Der Bundespräsident hat verschiedentlich-erstmals zum Auf- rufszweige geben, bei denen durch ein in der Sucht begründe-
takt seiner Amtszeit- in der Boulevard presse eine über die ge- tes Fehlverhalten grosser Schaden und viel menschliches
genwärtigen Versuche hinausgehende kontrollierte Drogen- Leid angerichtet werden könnte? Wie glaubt er, dass sich die
abgabe gefordert Für Zürich hätte er beispielsweise eine Ab- Haftungsfrage stellt, wenn der Staat die kontrollierte Heroinab-
gabe an «alle Süchtige, die dort niedergelassen sind, be- gabe verantwortet? Hätten verantwortungsbewusste Arbeitge-
grüsst.... dann werden wir sehr rasch zumindest keine Dro- ber nicht ein Anrecht auf eine öffentlich einsehbare Karte, in
genkriminalität mehr haben. Im Gegenteil: Ein Teil der Süchti- der die in den Arbeitsprozess integrierten Heroinkonsumen-
gen könnte bei vernünftiger Handhabung vermutlich sogar in ten registriert wären?
den Arbeitsprozess zurückkehren.» Diese und ähnliche Aus- 7. Sind die Aussagen des Bundespräsidenten so zu verste-
sagen des Bundespräsidenten, die auf eine allgemeine kon- hen, dass er der kontrollierten Heroinabgabe erste Priorität
trollierte Heroinabgabe durch den Staat zielen, sind in Fach- gibt, auch wenn diese in einem unauflösbaren Zielkonflikt zu
kreisen auf nationaler und internationaler Ebene auf Unver- den Erfordernissen von Prävention und Therapie stehen
ständnis gestossen, weil damit ein falsches Signal gesetzt würde?
wird und der Eindruck entstanden ist, dass der Bundespräsi-
dent in Unkenntnis der Fakten und Konsequenzen falsche Er- Antwort des Bundesrates vom 11. Januar 1995
wartungen und Hoffnungen in der Bevölkerung weckt Der Gesamtbundesrat verfügt über die nötigen Informationen,
1. Kennt der Bundespräsident die Beurteilung der Eidgenössi- um seine Beschlüsse in der Drogenpolitik - insbesondere was
schen Betäubungsmittelkommission, wonach mit der kontrol- die wissenschaftlichen Versuche zur ärztlichen Verschreibung
lierten Heroinabgabe in England «die anfänglichen Hoffnun- von Betäubungsmitteln betrifft - zu fassen.
gen in diese Behandlungsmethoden nicht erfüllt worden sind» 1. Ja Die Eidgenössische Betäubungsmittelkommission hat
(1989)? Weiss er, dass durch die Verantwortlichen des «Liver- ihre Haltung von 1989 im Jahre 1992 revidiert, als sie die Rah-
pooler Modells», das ein Relikt aus der Zeit der englischen Ver- menbedingungen für wissenschaftliche Versuche mit der ärzt-
suche zu Beginn der siebziger Jahre darstellt, bis heute keine lich kontrollierten Verschreibung von Heroin diskutierte. Sie
wissenschaftlich verwertbaren Angaben veröffentlicht wer- hat den Versuchen zugestimmt.
den? Weiss er, dass das für die Heroinverschreibung zustän- Die Erfahrungen aus England wurden bei der Konzeption und
dige British Home Office betont, dass die Verschreibung von Realisation der Versuche berücksichtigt Das grosse Interesse
Heroin an Drogenabhängige in England traditionell zwar zu- der anderen Länder an den jetzt laufenden wissenschaftlichen
lässig sei, dass dies aber von der Ärzteschaft wegen der gros- Versuchen in der Schweiz zeigt, dass bis heute sehr wenig wis-
sen Risiken kaum praktiziert werde? Wie bewertet er diese Tat- senschaftlich erhärtete Fakten und Daten in diesem Bereich
bestände? vorhanden sind.
2. Kennt der Bundespräsident die eingehende Begründung 2. Ja Der Stadt Frankfurt wurde im Januar 1994 vom deut-
des deutschen Bundesgesundheitsamtes, mit der der Stadt schen Gesundheitsamt die versuchsweise Abgabe von He-
Frankfurt versuchsweise Abgabe von Heroin - analog zu den roin verweigert, weil das beantragte Pilotprojekt nicht einem
Schweizer Versuchen - verweigert wird, und wie bewertet er wissenschaftlichen Zweck diente, der zugleich im öffentlichen
die Argumente, die von den deutschen Behörden dagegen Interesse lag. Gegen diesen Entscheid hat die Stadt Frankfurt
angeführt werden? ein Widerspruchsverfahren eingeleitet und gleichzeitig eine
3. Kennt der Bundespräsident die Fragen, die im Jahresbe- Klage eingereicht Das Widerspruchsverfahren wurde im Sep-
richt 1992 des International Narcotics Contrai Board (INCB) an tember 1994 zurückgewiesen.
jene verantwortlichen Regierungsstellen gerichtet werden, die Im übrigen sind die in der Schweiz durchgeführten Verschrei-
Drogen auf breiter Ebene abgeben wollen, um zum Beispiel bungsversuche bei den deutschen Behörden auf grosses In-
auch jene nichtmedizinischen Zwecke zu verfolgen, die auch teresse gestossen. Die Versuche sind am 23. Juni 1994 vom
von ihm begrüsst werden? Hat er Antworten auf diese Fragen? Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen dem Aus-
4. Warum argumentiert der Bundespräsident öffentlich mit schuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages im Bei-
dem unbeholfenen Vergleich der US-Alkoholprohibition in sein einer Vertretung des deutschen Gesundheitsministers
den dreissiger Jahren, um das Versagen der Drogenrepres- vorgestellt worden.
sion dieser Tage zu belegen? Macht es nicht einen Unter- 3. Das INCB hat sich in seinem Jahresbericht 1992 gegen eine
schied in der Ausgangslage, wenn man zum einen versucht, breite und allgemeine Drogenabgabe ausgesprochen. Das
einen bestehenden, strukturell und distributiv flächendecken- INCB äusserte im gleichen Jahresbericht aber auch die Mei-
den Markt per Gesetz zum Verschwinden zu bringen oder nung, dass die in der Schweiz anlaufenden Pilotprojekte mit
wenn ein Markt mit noch kleinen, begrenzten strukturellen An- einer beschränkten Anzahl ärztlicher Verschreibungen von
sätzen bekämpft werden soll? Macht es nicht einen Unter- Betäubungsmitteln als wissenschaftlicher Versuch und nicht
schied, wenn man mit Verboten gegen ein kulturell veranker- als Schritt zur Drogenfreigabe zu verstehen sind. Das INCB
tes Genussmittel vorgehen will oder wenn man ein Rausch- genehmigte in der Folge die von der Schweiz beantragten
oder Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential durch Ré- Schätzungen für den Import der benötigten Betäubungsmittel-
pression bekämpft? Kennt der Bundespräsident das erfolgrei- mengen. Allerdings stellte es auch kritische Fragen, vor allem
Einfache Anfragen 350 Questions ordinaires
in bezug auf eine Ausweitung der Versuche. Es besteht beider- fürwortenden Standpunkt in absolut einseitiger Form zu eigen
seits der Wunsch zu einem intensiven Informationsaustausch machen und den Befürwortern wertvolle Hilfe leisten. Im ein-
und einer engen Zusammenarbeit zelnen:
Das INCB anerkannte im Jahresbericht 1993 den fachlich be- - Dokumentation zum neuen Krankenversicherungsgesetz
gründeten Anspruch der einzelnen Staaten, auf die Entwick- vom 5. September 1994 der EDI-Arbeitsgruppe «neues Kran-
lungen in ihren Drogenszenen einzugehen und spezifische kenversicherungsgesetz» (ANK) Nr. 94.568;
Programme zu entwickeln. Ausdrücklich nannte das INCB die -Die Zeitschrift «Soziale Sicherheit» 5/1994, Seiten 199 bis
Notwendigkeit von Risikoverminderung und Überlebenshilfe 207, wo besonders auf Seite 206 auch die Argumente der
für die Drogenabhängigen. Es verband damit den deutlichen Gegner abgetan werden, ohne dass diese sich hätten äussern
Appell, diese Anstrengungen nicht allein, sondern als Teil um- können;
fassender Programme zur Verminderung der Nachfrage zu er- -das Dokument Pressekonferenz vom 28. Oktober 1994,
bringen. Dies sieht auch der Bundesrat in seinem Massnah- Nr. 94.692, wo ebenfalls in völlig einseitiger Form der Stand-
menpaket zur Bekämpfung der Drogenproblematik vor. punkt der Befürworter dargelegt wird; zudem wurde diese
4. Der Vergleich mit der amerikanischen Alkoholprohibition in Pressekonferenz im Beisein einiger direkt interessierter Kran-
den dreissiger Jahren sollte Grenzen und Möglichkeiten einer kenkassen durchgeführt;
ausschliesslich auf Prohibitionsmassnahmen aufbauenden -das Faltblatt «Damit die Gesundheit bezahlbar bleibt»
Politik aufzeigen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass Nr. 22798/1, wo in populärer Form und ebenfalls völlig einsei-
die Probleme unter Berücksichtigung der unterschiedlichen tig der befürwortende Standpunkt vertreten wird.
geschichtlichen und soziokulturellen Zusammenhänge zu se- Dies führt zu folgenden Fragen:
hen sind. Im Falle des Absinths war die Wirksamkeit der Prohi- 1. Haben wir davon auszugehen, dass in Zukunft die Bundes-
bition auch darauf zurückzuführen, dass Ersatzprodukte in ämter durch völlig einseitige Information in diejenigen Abstim-
Form von anderen alkoholischen Getränken vorhanden wa- mungskämpfe eingreifen, deren Ausgang der administrativen
ren. Dies ist bei den heute zur Diskussion stehenden illegalen Wünschbarkeit (und den politischen Zielen der Chefs) ent-
Drogen nicht der Fall. Der Drogenmarkt ist weder klein, noch spricht?
weist er nur begrenzte strukturelle Ansätze auf. Er ist durch kri- 2. Worin besteht die Rechtsgrundlage für die Verbreitung poli-
minelle Organisationen auf globalem Niveau straff organisiert. tischer Propaganda wie im konkreten Fall KVG durch das Bun-
Die Anstrengungen der schweizerischen sowie der internatio- desamtfür Sozialversicherung?
nalen Behörden haben sie bisher nicht zerstören können. 3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es rechts-
5. Beispiele von kontrollierten Märkten und staatlichen Mono- widrig oder zumindest dem Ordre public widerspricht, wenn
polen sind auch in demokratischen Systemen anzutreffen und sich Bundesämter auf Kosten des Steuerzahlers in Abstim-
können auch positive Auswirkungen haben. Die Eidgenössi- mungskämpfe einmischen?
sche Alkoholverwaltung, die skandinavischen Alkoholmono- 4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese
pole oder das Staatsmonopol auf Tabakwaren und Streichhöl- Fehlentwicklung zu stoppen?
zern in Frankreich sind einige Beispiele.
6. Die Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäu- Antwort des Bundesrates vom 18. Januar 1995
bungsmitteln haben die ärztliche und psycho-soziale Behand- 1. Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich
lung von zu einer Randgruppe gehörenden Personen als Ziel. von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet
Wie jede Behandlung erfordern diese Versuche eine individu- worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht ei-
elle klinische Untersuchung, in deren Rahmen auch die Ar- gene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer
beitsfähigkeit beurteilt wird. Die durch den Drogenkonsum be- Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines
dingten Gefahren bei der Ausübung eines Berufes werden bei Oberaufsichtsorgans, informiert
der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit individuell berücksichtigt 2. Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlich-
7. Die Bundesratsbeschlüsse zeigen, dass die ärztliche Ver- keit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen ge-
schreibung von Heroin Teil einer ganzheitlichen Politik bildet, setzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran
die als «Modell auf vier Säulen» zu verstehen ist: Prävention, besteht (VwOG Art. 8); dies gilt insbesondere auch für eidge-
Therapie, Überlebenshilfe und Risikoverminderung, Répres- nössische Volksabstimmungen (BPR Art 11 Abs. 2). Die von
sion. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die in den vier Berei- der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Erläuterun-
chen ergriffenen Massnahmen so eingesetzt werden können, gen waren fachlich korrekt und können in keiner Art als «politi-
dass sich Widersprüche zwischen den verschiedenen Aktio- sche Propaganda» bezeichnet werden.
nen vermeiden lassen. 3. Der Bundesrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwal-
tung - im Abstimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Im
Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten
wesentlicher Minderheiten aber Rechnung getragen werden.
Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezem-
#ST# 94.1140 ber 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterun-
gen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Dar-
Einfache Anfrage Dreher legung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im
Einmischung von Bundesämtern Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler. Das
in Abstimmungskämpfe Bundesamt für Sozialversicherung hat die Information vor der
Question ordinaire Dreher Abstimmung im üblichen Rahmen durchgeführt Was den er-
Campagnes précédant les votations. wähnten Faltprospekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit voll-
Immixtion des offices fédéraux umfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von priva-
ter Seite finanziert (14800 Schweizerfranken). Steuergelder,
die den Informationsauftrag gesprengt hätten, wurden somit
nicht beansprucht Es versteht sich von selbst, dass die Infor-
mationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 30. November 1994 sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswil-
In zunehmendem Masse nehmen Bundesämter politische Po- lens beeinträchtigt
sitionsbezüge im Zusammenhang mit Volksabstimmungen 4. Der Bundesrat würde dann Massnahmen ergreifen, wenn
vor oder leisten weitgehende Argumentationshilfe. sich Amtsstellen tatsächlich unter Missachtung der vorge-
Im Zusammenhang mit der aktuellen Volksabstimmung über nannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen
das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat das Bun- würden. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt
desamt für Sozialversicherung auf Kosten des Bundes (also
des Steuerzahlers) mehrere Publikationen herausgegeben,
welche sich in Argumentation, Musterreferaten usw. den be-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Einfache Anfrage Fehr Allgemeine Drogenabgabe zur Senkung der Drogenkriminalität
Question ordinaire Fehr Distribution générale de drogue. Effet sur la criminalité
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung Z
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.1135
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.02.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 349-350
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Ref. No 20 025 313
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