Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-1013 KI-generiert

Switzerland's Concerns and Actions Regarding South Sudan's Humanitarian Crisis and Human Rights Violations

Geschäftsnummer VPB 94-1013
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss government shares concerns about the dire humanitarian situation and human rights violations in South Sudan, acknowledging the ongoing civil war and its devastating impact on civilians. Switzerland supports international efforts to improve the situation, including co-sponsoring UN resolutions and advocating for a negotiated settlement through regional initiatives like IGAD. The government actively expresses its concerns to Sudanese authorities, emphasizing that human rights improvements are a prerequisite for development cooperation, while also providing significant humanitarian aid through various organizations.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Concerns and Actions Regarding South Sudan's Humanitarian Crisis and Human Rights Violations: franken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzie- gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte.

Schlagwörter

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Menschenrechtsbedenken Entwicklungszusammenarbeit internationale Organisation Menschliche Entwicklung Flüchtling Entwicklungsrecht
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Einfache Anfragen 1257 Questions ordinaires

Im weiteren werden von der Tages-, Lokal- und Regional- Auch im Bereich der Menschenrechte unterstützt die Schweiz

presse mit der Umsetzung des Drittelsmodells keine Unko- die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Ver-

stenbeiträge an «artfremde» Publikationen verlangt Die vorge- besserung der Lage. So hat sie die an der letztjährigen und

sehene Tariferhöhung bezieht sich auf das Einzelexemplar. diesjährigen Session der UN-Menschenrechtskommission in

Die Exemplare der «artfremden» Publikationen kosten nicht Genf angenommene Resolution zur Verbesserung der Men-

weniger als jene der Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Das schenrechtssituation im Sudan mitunterzeichnet Dabei

Gegenteil trifft zu: Es ist eine höhere Grundtaxe zu entrichten. wurde beschlossen, dass der UN-Sonderberichterstatter, Ga-

spar Biro, die Menschenrechtslage im Sudan weiterverfolgen

wird.

Die Schweiz steht mit ihren Bemühungen im Einklang mit an-

deren europäischen Ländern. Die Europäische Union verur-

teilte in ihrer letzten Erklärung vom 21. Februar 1994 die erneu-

#ST# 94.1013 ten Bombardierungen der Regierungstruppen im Süden des

Landes und rief das Regime in Khartum und die Rebellengrup-

Einfache Anfrage Baumberger pen im Süden auf, ernsthaft eine Verhandlungslösung zu

Tragödie im Südsudan suchen, wobei sie die Friedensbemühungen im Rahmen der

Question ordinaire Baumberger Igadd (Inter-Governmental Authority on Droughtand Develop-

Situation tragique au Soudan ment) unterstützt

Die Schweiz setzt ihrerseits auf eine Verhandlungslösung und

hofft, dass die Bemühungen der Präsidenten Ugandas, Äthio-

piens, Kenias und Eritreas, welche im Rahmen der Igadd nach

einer Friedenslösung suchen, Erfolg haben. Am letzten Tref-

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 9. März 1994 fen in Nairobi vom 17. März 1994 wurde mit dem Präsidenten

Während sich die Weltöffentlichkeit auf Ex-Jugoslawien und des Sudan und den beiden Rebellenführern unter anderem

auftragische Ereignisse im Nahen Osten konzentriert, wird im vereinbart, die humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet nicht zu be-

Süden des Sudan eine menschliche Katastrophe grössten hindern. Weitere Treffen sollen folgen.

Ausmasses buchstäblich «totgeschwiegen. Die Uno-Men-

schenrechtskommission hat schwerste Menschenrechtsver-

letzungen festgestellt. Ein Genozid ist im Gange.

Was unternimmt der Bundesrat, um das Schweigen zu bre-

chen und Hilfe allein oder im Verbund mit Dritten zu bringen?

Wie kann die internationale Gemeinschaft das Morden und

Sterben stoppen? #ST# 94.1020

Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Einfache Anfrage Kern

Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Fragestellers über die Aufhebung des Verbots

Lage im Süden des Sudan, dem Schauplatz eines der läng- von Rundstreckenrennen.

sten Bürgerkriege in Afrika Sowohl die Kämpfe zwischen Re- Schaffung von Arbeitsplätzen

gierungstruppen und Rebellen als auch die Kämpfe der in Question ordinaire Kern

zwei Flügel gespaltenen Rebellen unter sich fordern unzählige Levée de l'interdiction

Opfer unter der Zivilbevölkerung. Der Bundesrat verfolgt die des courses en circuit

Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Wie dies auch in sei- et création d'emplois

ner Antwort auf die Interpellation Misteli vom 18. Dezember

1992 zum Ausdruck kommt, ist er bemüht, zusammen mit den

übrigen Geberländern mit den ihm zur Verfügung stehenden

Mitteln Druck auf das Regime in Khartum auszuüben. So wird

schweizerischerseits jede Gelegenheit wahrgenommen, den Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 14. März 1994

sudanesischen Behörden gegenüber unsere Besorgnis über Weltweit ist die Schweiz das einzige Land, welches ein Rund-

die Menschenrechtssituation auszudrücken. Anlässlich der streckenrennverbot für Motorfahrzeuge seit bald 40 Jahren

kürzlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens gab die aufrechterhält (Strassenverkehrsgesetz Art 52). Die Motor-

schweizerische Botschafterin, mit Sitz in Kairo, dem sudanesi- sportler in der Schweiz sind deshalb gezwungen, ihre Rund-

schen Präsidenten zu verstehen, dass zuerst die nötigen Be- streckenrennen im Ausland abzuhalten. Jahr für Jahr fahren

dingungen im Menschenrechtsbereich geschaffen werden Zehntausende von Schweizern als Zuschauer an diese Veran-

müssten, bevor an eine eigentliche Entwicklungszusammen- staltungen ins Ausland (Monza, Hockenheim usw.), wobei Mil-

arbeit gedacht werden könne. Dabei halten wir an der Notwen- lionen von Kilometern zurückgelegt werden. Schon aus die-

digkeit eines Dialoges mit den Behörden des Sudan im Inter- sem Grund müsste man sich überlegen, ob die Rennen nicht

esse der Sache fest wieder in unserem Land durchgeführt werden könnten. Lange

In der schweizerischen Haltung gegenüber dem Sudan nimmt Anfahrtswege würden somit wegfallen.

die humanitäre Hilfe an die leidtragende Bevölkerung des Su- Die Schweiz verfügt über einige Militärflugplätze in Randregio-

dan einen wichtigen Platz ein. Seit Frühjahr 1994 unterstützt nen (Sitten, Saanen usw.), die sich ausgezeichnet für Rund-

die Abteilung humanitäre Hilfe und SKH mit drei Angehörigen streckenrennen eignen würden, besonders auch, weil sie in

des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH), die sich absehbarer Zeit nicht mehr für die Flugwaffe gebraucht wer-

vor Ort befinden, eine grössere Aktion der «Operation Lifeline den. Ausserdem verfügt die Schweiz über ein weltbekanntes

Sudan» (ÖLS) im Bereich des Trinkwassers. Unter der Feder- Formel-1-Team (Sauber) und über einige Organisationen

führung des Unicef koordiniert die ÖLS multilaterale und (ACS, SAR, FRC), welche Erfahrungen in der Durchführung

NGO-Hilfsaktionen. Zudem hat die Abteilung im vergangenen solcher Anlässe mit sich bringen.

Jahr Beiträge in der Grössenordnung von 4,3 Millionen Laut «AR» sind in England rund 50 000 Spezialisten im Renn-

Schweizerfranken an humanitäre Projekte ihrer Partnerorgani- sport und dessen Zubehörfirmen tätig. Bei Sauber werden gut

sationen (vorab IKRK, World-Food-Programme, Caritas und 100 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt In der ganzen Schweiz

Terre des Hommes in Lausanne) zugunsten der Vertriebenen sind es sicher nicht mehr als 200 Erwerbstätige, die von dieser

im Südsudan ausgerichtet Weitere 2,54 Millionen Schweizer- Branche leben. Eine Ausweitung wäre durchaus möglich und

franken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzie- gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte.

rungsprogramms (Stabex) des Bawi dem World-Food-Pro- 1. Stimmt der Bundesrat der Meinung zu, dass mit der Aufhe-

gramme für logistische Aufwendungen in der Nahrungsmittel- bung des Rundstreckenrennverbotes Arbeitsplätze in Ge-

hilfe zur Verfügung gestellt worden. werbe und Tourismus geschaffen werden könnten?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan

Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung Z

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.1013

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 1257-1257

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Ref. No 20 024 252

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