Swiss Cartel Act Revision: Strengthening Competition Law
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe revision of the Cartel Act aimed to strengthen competition in the Swiss economy by clarifying rules, prohibiting hard cartels unless justified by overriding economic or political reasons, and allowing softer cartels if they improved economic efficiency. The bill introduced a legal basis for assessing whether market-dominant companies abused their position, outlined merger control with a notification requirement, and separated investigative and decision-making functions within the competition authority. While some argued the law was still not stringent enough, particularly regarding vertical agreements and the lack of a true cartel prohibition akin to EU law, the proposed changes were generally seen as a significant improvement over the previous legislation, increasing legal certainty and efficiency in antitrust proceedings.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 5 Absatz, Art. 5 lehnen, Art. 9 nicht, Art. 1 um; Swiss Cartel Act Revision: Strengthening Competition Law: The bill introduced a legal basis for assessing whether market-dominant companies abused their position, outlined merger control with a notification requirement, and separated investigative and decision-making functions within the competition authority. While some argued the law was still not stringent enough, particularly regarding vertical agreements and the lack of a true cartel prohibition akin to EU law, the proposed changes were generally seen as a significant improvement over the previous legislation, increasing legal certainty and efficiency in antitrust proceedings.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited as an exclusion clause, stating that the law does not apply to public market or price regulations.
This article's definition of recommendations is discussed in relation to when they are considered agreements restricting competition.
This article's criteria for when agreements are permissible based on economic efficiency or when they exclude competition are central to the debate.
This constitutional article is cited as the basis for the law on cartels and influences the scope of regulations.
Volltext
6. Juni 1995 N 1057 Kartellgesetz. Revision
lern, nachdem die beiden freisinnig-demokratischen Bundes- Viel dramatischer und drastischer kann man ein bestehen-
räte, Delamuraz und Villiger, letzterer als diesjähriger Bun- des Gesetz nicht kritisieren, als das der Bundesrat selber ge-
despräsident, mehrmals in der Öffentlichkeit betonten, vor tan hat. Um so mehr ist der Bedarf für eine Novellierung die-
1996 würde keine weitere Milchpreissenkung vorgenommen. ses Gesetzes ausgewiesen. Der vorliegende Entwurf basiert
allerdings weiterhin auf dem Missbrauchskonzept, d. h., Kar-
Le président: Je vous fais observer que ce n'est pas une dé- telle sind zugelassen, und nur wenn sie missbräuchlich sind,
claration personnelle. Il ne s'agit pas d'un point de l'ordre du sind sie verboten. Damit wurde die Chance, eine weitge-
jour. hende Harmonisierung mit dem europäischen Kartellrecht zu
erreichen, vertan - mit dem Kartellrecht der EU, das auf dem
Binder Max (V, ZH): Ich fordere den Bundesrat auf, unter Verbotsprinzip basiert und lediglich Ausnahmen zulässt. Im
Berücksichtigung der rückläufigen Einkommen der Bauern, Vergleich zum heutigen Gesetz wurden jedoch wesentliche
der Gatt-bedingten Ausfälle, des sozialen Friedens in un- materiellrechtliche Regeln für den zivilrechtlichen und den
serem Lande, des Ansehens der Bundesregierung, der verwaltungsrechtlichen Bereich des Kartellrechts vereinheit-
Verlässlichkeit des Bundesrates, des Zukunftsglaubens un- licht, neu strukturiert und griffiger ausgestaltet.
serer jungen .... (Glocke des Präsidenten) Gleichzeitig ist im Gesetzentwurf die Beseitigung wirksamen
Wettbewerbs als zentraler Massstab für die Beurteilung von
Wettbewerbsbeschränkungen verankert worden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt nun eine Reihe von
Änderungen und Verbesserungen, die ich kurz erläutern
möchte:
#ST# 94.100 1. Harte Kartelle, die wirksamen Wettbewerb beseitigen, sind
grundsätzlich unzulässig. Es sind jedoch Ausnahmen aus ge-
Kartellgesetz. Revision samtwirtschaftlichen oder politischen Gründen möglich. An-
dere Kartelle, die den Wettbewerb nur beeinträchtigen, sind
Loi sur les cartels. Révision unter Bedingungen zulässig, sofern sie die wirtschaftliche Effi-
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe zienz verbessern und damit im Dienste eines gesamtwirt-
vom 23. November 1994 (BBI 1995 l 468) schaftlich undfürdie Konsumenten positiven Zweckes stehen.
Message, projets de loi et d'arrêté 2. Bestimmungen für marktmächtige Unternehmungen: Die
du 23 novembre 1994 (FF 1995 l 472)
verschärfte Gangart gegenüber Kartellen und anderen Wett-
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
bewerbsabreden erfordert auch ein konsequenteres Vorge-
hen gegenüber missbräuchlichen Praktiken marktbeherr-
schender Unternehmen. Der Gesetzentwurf sieht einen ma-
teriellrechtlichen Tatbestand vor und enumeriert in einem Ka-
Antrag der Kommission talog die möglichen Missbräuche. Diese Vorschrift entspricht
Eintreten neuesten in- und ausländischen Erfahrungen. Praktiken auf
Proposition de la commission der Angebots- und auf der Nachfrageseite werden unter Ein-
Entrer en matière schluss der öffentlichen Unternehmen gleichmässig erfasst.
3. Die Fusionskontrolle: Eine griffige Wettbewerbspolitik ist
Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Die vorlie- heute ohne präventive Fusionskontrolle kaum mehr möglich.
gende Revision des Kartellgesetzes ist ein wichtiges Stand- Der Vorschlag des Bundesrates im Gesetzentwurf stiess je-
bein der bundesrätlichen Politik zur marktwirtschaftlichen Er- doch in verschiedenen Wirtschaftskreisen und auch bei vie-
neuerung der schweizerischen Wirtschaft. In der Tat: Wer len Mitgliedern der Kommission auf starken Widerstand.
Marktwirtschaft, auch soziale und ökologische Marktwirt- Die Kommission beantragt Ihnen in dieser Frage eine neue,
schaft, will, muss dafür sorgen, dass Wettbewerb herrschen abgeänderte Lösung. An die Stelle der Genehmigungspflicht
kann. Das heute gültige Bundesgesetz vom 20. Dezember tritt eine Meldepflicht. Erhebt die Wettbewerbsbehörde nicht
1985 über Kartelle und ähnliche Organisationen vermag die- innerhalb von 30 Tagen Einwände oder Einspruch, so kann
sen Auftrag jedoch in keiner Weise zu erfüllen. die Fusion vollzogen werden. Dabei werden die generellen
Der Bundesrat lässt in seiner Botschaft denn auch kaum ei- Grenzwerte, wie sie vom Bundesrat vorgelegt wurden, nicht
nen guten Faden am bestehenden Gesetz. Es seien, das im- verändert, mit Ausnahme der Zusammenschlüsse im Be-
mer laut Bundesrat, die kartellrechtlichen und verwaltungs- reich der Medien. Dort sind die Grenzwerte für die Melde-
rechtlichen Verfahren nicht zweckmässig aufgebaut und auf- pflicht auf einen Zwanzigstel reduziert worden.
einander abgestimmt, dies führe zu zeitaufwendigen und un- Die Lösung, die Ihnen die Kommission vorlegt, weist den
nötigen Doppelspurigkeiten: «Eine effiziente Beurteilung Vorzug auf, dass sie weniger bürokratisch, einfacher zu
wettbewerbsrechtlich relevanter Sachverhalte erscheint un- handhaben ist und auch deutlich schneller abgewickelt wer-
ter diesen Umständen im vornherein kaum durchführbar.» den kann. Die Wirtschaftsverbände, insbesondere der Vor-
Was die Bekämpfung von Missbräuchen marktmächtiger Un- ort, haben signalisiert, dass sie dieser neuen Regelung kei-
ternehmen betrifft, habe die Kartellkommission unter dem nen Widerstand mehr entgegensetzen.
geltenden Recht und entgegen den Zielen der letzten Revi- 4. Eine wichtige Änderung betrifft den institutionellen Be-
sion nur in marginalem Umfang Wirkung gezeitigt. reich. Im institutionellen Bereich enthält der Gesetzentwurf
Eine weitere Kritik: Die Absicht, Wettbewerbspolitik vermehrt Lösungen, die auf die neuen materiellen Bestimmungen zu-
auf die Probleme der Wirtschaftskonzentration, der Nachfra- geschnitten sind. Wie dies bereits in verschiedenen Berei-
gemacht und ähnlicher Erscheinungen zu orientieren, konnte chen der Verwaltungen des Bundes und der Kantone der Fall
mit den vorhandenen Instrumenten nicht verwirklicht werden. ist, werden die Untersuchungs- und Entscheidungsfunktio-
Ferner sagt der Bundesrat, dass die im Gesetz verankerte nen getrennt. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission
Saldomethode, d. h. das Abschätzen aller Vor- und Nachteile führt zusammen mit dem Präsidium der Wettbewerbskom-
eines Kartells, keine klaren und eindeutigen Kriterien ent- mission die Untersuchungen durch, legt dann das Dossier ei-
halte, um das Verhalten kartellisierter Betriebe innert nützli- ner bezüglich Sachkunde breit abgestützten Behörde vor,
cher Frist beurteilen zu können. der Wettbewerbskommission, die entscheidet.
Eine letzte Kritik: Die angewendete Prüfmethode sei nicht 5. Eine wichtige Änderung betrifft das Verfahren. Neu soll
nur für die Behörde mit grossen Problemen verbunden, sie das Verfahren nach dem Bundesgesetz über das Verwal-
sei auch für die betroffenen Unternehmungen mit grosser tungsverfahren abgewickelt werden. Dadurch gewinnt es an
Rechtsunsicherheit verbunden, da bei den intransparenten Transparenz und insbesondere an Effizienz und trägt auch
Verfahren die Ergebnisse nicht vorhersehbar gewesen seien rechtsstaatlichen Gesichtspunkten besser als bisher Rech-
und damit zu einer ausserordentlichen Erschwernis geführt nung. Der Gesetzentwurf bezieht zudem moderne Formen
hätten. staatlichen Handelns mit ein, indem er die Möglichkeit vor-
Loi sur les cartels. Révision 1058 N 6 juin 1995
sieht, mit den beteiligten Unternehmen eine einvernehmliche A la méthode du solde, on pouvait opposer le principe de l'in-
Regelung zu erzielen. terdiction totale des cartels. Dans le cadre constitutionnel ac-
6. Eine letzte grössere Differenz: Die Anwendbarkeit des Ge- tuel, cela n'est pas possible: l'article 31 bis de la Constitution
setzes auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, fédérale qui réglemente la législation sur les cartels ne le per-
die im Rahmen von staatlichen Marktordungen tätig sind, met pas.
wird geklärt. Damit verbessern sich die wettbewerbspoliti- Au demeurant, on peut admettre que la situation d'un pays
schen Möglichkeiten im Bereich der staatlichen Wettbe- comme le nôtre ne justifie pas des dispositions aussi strictes
werbsbeschränkungen. que celles que pourrait prendre une grande nation comme
Eine Bemerkung zuhanden der Materialien: Die Kommission les Etats-Unis, dont le marché intérieur est proche de se suf-
ist einstimmig der Auffassung, dass das Kartellgesetz auf fire à lui-même. Dans la nouvelle loi, le législateur a choisi, et
vertragliche Regelungen und Vereinbarungen der Sozial- nous l'avons suivi, une solution intermédiaire. Le concept de
partner, insbesondere auf Gesamtarbeitsverträge, keine An- base est celui de la «concurrence efficace»; le message la
wendung findet. définit comme visant à «inciter, voire forcer, les entreprises à
Eine Schlussbemerkung: Es wäre sicher falsch, von der jet- optimiser l'utilisation des ressources, à adapter produits et
zigen Revision Wunder zu erwarten. Auch in Zukunft wird es production aux conditions externes et à innover au niveau
Kartelle geben, offene und verdeckte. Aber auch in Zukunft des produits et des procédés de production». Tous les ac-
wird es so sein, dass Kartelle zur Hauptsache vom Markt ge- cords qui empêchent ou limitent l'efficacité économique sont
knackt werden und nicht durch gesetzliche Regelungen. illicites, sauf en cas d'intérêts publics prépondérants.
Trotzdem bringt die heutige Revision eine deutliche Verbes- Mais il y a aussi des accords réputés justifiés, soit qu'ils ser-
serung. Sie stärkt die Wettbewerbskommission und stellt ihr vent à la coopération en matière de recherche et de dévelop-
die notwendigen Instrumente zur Verfügung. pement, soit qu'ils favorisent la spécialisation et la rationali-
Die Kommission hat der vorliegenden Fassung mit einer Ge- sation, soit qu'ils poursuivent d'autres buts légitimes. La
genstimme und bei einer Enthaltung zugestimmt. Sie bean- Commission de la concurrence, dans ces cas, fixe les condi-
tragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit bean- tions auxquelles doivent se soumettre des accords en ma-
tragt, ihren jeweiligen Anträgen zu folgen. tière de concurrence, justifiées par des motifs d'efficacité
économique. On peut parler d'une manière générale de car-
Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: Un ambassadeur tels «rigides», qui sont illicites, et de cartels «souples», qui
d'un pays voisin prétend que le pays qui ressemble le plus à sont licites. Les cartels «rigides», cependant, peuvent être
la Suisse dans le monde est le Japon. Il en donnait notam- autorisés exceptionnellement par l'autorité politique s'ils ré-
ment pour preuve le fait qu'au Japon comme en Suisse, pondent à des intérêts publics prépondérants.
l'économie sous l'angle de la concurrence est à deux ni- Une des critiques que l'on fait à l'égard de la prohibition des
veaux. Il y a une grande partie de l'économie suisse qui est cartels est qu'elle favorise le remplacement des cartels par
ouverte à la concurrence internationale, et qui, par là même, des monopoles. Cette critique ne peut être écartée, même si
est très compétitive quant aux prestations et aux prix. Mais il elle est exagérée. On constate en effet que les cartels, en rè-
y a aussi une partie de l'économie, au Japon comme en gle générale, servent d'abord les plus puissants. Les cartels
Suisse, qui est protégée par des ententes cartellaires. Cette n'ont pas empêché la création de situations monopolistiques.
économie-là n'est pas confrontée au grand vent de la concur- Le Conseil fédéral, pour éviter cette conséquence, avait
rence internationale. prévu de soumettre à autorisation la concentration d'entrepri-
Au fond, on pourrait résumer l'ambition de la nouvelle loi sur ses importantes du point de vue du chiffre d'affaires. La com-
les cartels en disant qu'elle veut rapprocher les règles de la mission a inversé les perspectives et propose d'introduire les
concurrence des deux niveaux de l'économie helvétique. notions de «notification des opérations de concentration» et
Dans cette perspective, la loi sur les cartels n'est pas seule: d'«autorisation préalable». Cette conception est plus souple,
elle fait partie d'un groupe de lois qui visent à ouvrir l'écono- plus pragmatique. Elle répond en grande partie aux préoccu-
mie à la concurrence. On évoquera la loi fédérale sur le mar- pations de la minorité qui, avant la décision de la majorité
ché intérieur et la loi fédérale sur les entraves techniques au d'introduire la notion d'«autorisation préalable», s'était oppo-
commerce, mais on peut aussi évoquer la nouvelle et coura- sée à l'entrée en matière sur la section 2 du chapitre 2 rela-
geuse orientation de la politique agricole. tive aux concentrations d'entreprises et au régime de l'auto-
Pourquoi cette volonté de rapprocher les règles de concur- risation.
rence interne des règles de la concurrence internationale en Quant aux institutions, l'innovation importante est le rempla-
ouvrant des marchés? Après tout, le système actuel a été fa- cement de la Commission des cartels par la Commission de
vorable à l'économie du pays et n'a pas empêché le pays la concurrence. Le secrétariat de cette commission mène les
d'atteindre un très haut niveau de vie. Qu'est-ce qui a enquêtes avec la présidence. Par contre, la compétence de
changé, qu'est-ce qui nous oblige à modifier les règles de la décision appartient à l'ensemble de la commission qui peut,
concurrence et à lutter contre les ententes cartellaires? au demeurant, travailler en chambres. Bien que cela ne soit
Les ententes cartellaires provoquent généralement deux pas précisé dans la loi, le Conseil fédéral souhaite dans le
maux essentiels: d'une part, elles ont tendance à maintenir message que les membres de la présidence de la Commis-
des prix artificiellement élevés et, d'autre part, elles limitent sion de la concurrence exercent leurs fonctions à titre profes-
la capacité d'innovation au niveau des produits et des procé- sionnel et non accessoire. Nous sommes d'avis que cette
dés de production. On peut encore ajouter qu'elles diminuent question doit rester ouverte.
la capacité d'optimiser l'utilisation des ressources. Les règles Il existera aussi une Commission de recours pour les ques-
cartellaires ont aussi un certain nombre de charmes discrets, tions de concurrence. L'autorité politique, enfin, aura son mot
mais bien réels, tout au moins pour beaucoup d'acteurs éco- à dire, en particulier pour juger si un intérêt public prépondé-
nomiques. Elles permettent une certaine stabilisation des rant existe, justifiant l'existence d'un cartel. Le rapproche-
marchés, et le maintien, provisoire tout au moins, de puis- ment a été effectué avec les dispositions sur la procédure ad-
sances économiques régionales. Du point de vue de leurs ministrative.
partisans, les ententes cartellaires éviteraient la création de Une remarque encore: même si la logique l'avait justifié, les
monopoles. conventions collectives de travail ne sont pas soumises à la
Pendant longtemps, aux yeux du législateur, avantages et loi sur les cartels. En les soumettant, nous aurions provoqué
désavantages des ententes cartellaires justifiaient une atti- une bataille politique disproportionnée avec le résultat.
tude très pragmatique, et finalement favorable aux cartels. L'ensemble de la loi a été accepté par la commission par 10
L'expression de cette attitude était la méthode dite du solde, voix contre 1. Nous vous invitons à suivre votre commission
qui était utilisée pour juger de la nocivité d'un cartel. Au fond, dans la même proportion au moins.
les propositions de la minorité Früh à l'article 5 et à l'article
6a de la loi appartiennent à cette famille de pensée, ce sera Strahm Rudolf (S, BE): Die sozialdemokratische Fraktion
un point essentiel de la discussion que nous aurons. unterstützt die Vorlage betreffend die Totalrevision des Kar-
6. Juni 1995 N 1059 Kartellgesetz. Revision
tellgesetzes, und sie lehnt die Anträge der Minderheit Früh kehr der Beweislast haben wir nicht zustande gebracht, und
ab. deswegen ist dieses Gesetz nicht besonders griffig.
Diese Totalrevision kommt zeitlich zwar spät, aber inhaltlich 2. Zur Frage der Vertikalkartelle: Die klassischen Preisab-
bringt sie einige Fortschritte in der Wettbewerbspolitik. In ei- sprachekartelle, die horizontalen Kartelle, gehen langsam ih-
nigen wesentlichen und zentralen Punkten ist sie allerdings rem Ende entgegen. Heute ist die Wettbewerbsbehinderung
immer noch zaudernd und wenig griffig. Ich werde diese viel subtiler, viel differenzierter. Eine der Wettbewerbsbehin-
Punkte dann erwähnen. derungen sind vor allem die Vertikalkartelle, wenn z. B. eine
Wir haben zur Verstärkung des Wettbewerbs ein «Dreierpa- Lieferbindung besteht. Wir haben diese Vertikalabreden,
ket» von Vorlagen: erstens das Bundesgesetz über das öf- Preis- und Lieferbindungen, z. B. im Autogewerbe; bekannt-
fentliche Beschaffungswesen, das Submissionsgesetz - die- lich hat die Ersatzteillieferung einen sehr grossen Anteil an
ses Gesetz ist bereits verabschiedet -; zweitens das Kartell- den Kosten eines Neuwagens. Diese vertikalen Lieferbin-
gesetz; drittens das Binnenmarktgesetz. Diese drei Gesetze dungen werden mit diesem Gesetz nicht geknackt, was
gehören eigentlich innerlich zusammen. ebenfalls ein Schwachpunkt ist. Die Autoimporteure können
Hätte ein Aussenstehenderdie Kommissionsberatungen hin- ihre Garagisten weiterhin verpflichten, den Ersatzteilbezug
ter den verschlossenen Sitzungstüren verfolgen können, bei ihnen zu tätigen; sie können die Bedingungen und die
dann hätte diese Person wahrscheinlich gefunden, dass die zum Teil masslos übersetzten Ersatzteilpreise weiterhin dik-
Welt etwas verkehrt ist. Die traditionelle und antiquierte Optik tieren.
ist nämlich die: links gleich mehr Staat, rechts gleich mehr 3. Zur Fusionskontrolle: In der Kommission fand eine grosse
Marktwirtschaft. Wir können diese Optik zum Beispiel immer Debatte über die Fusionskontrolle statt. Es wird einen ent-
noch in einem Artikel aus der Feder des etwas spätantiken sprechenden Antrag geben. Wir unterstützen die Fusions-
Marktfundamentalisten Gerhard Schwarz in der «NZZ» an kontrolle mit der Meldepflicht, wie sie jetzt vorgesehen ist.
den Wochenenden erkennen, der in seiner Sonntagsschelte Wir müssen einfach festhalten, dass ein Kartellgesetz ohne
an die Nation jeweilen den Bundesrat und die Linke als Fusionskontrolle nicht griffig ist. Wenn das, was beim Ze-
Marktverhinderer an den Pranger stellt. mentkartell passiert ist, weiter Schule macht, haben wir trotz-
Spätestens jetzt, bei diesen drei Gesetzen, müssten Sie er- dem Wettbewerbsabsprachen. Wir hatten ein Zementkartell;
kennen, dass sich die Welt verändert hat. Das linke und das die Schmidheiny-Gruppe hat mittlerweile aber über 90 Pro-
linksgrüne Lager inklusive die Unabhängigen haben für die zent des schweizerischen Zementmarktes per Fusionen und
Marktwirtschaft gekämpft, für dieses Gesetz - und für die Aufkäufe unter ihre Kontrolle gebracht. Es braucht gar keine
beiden anderen auch. Hingegen haben die vereinigten Wett- Kartellabsprachen mehr, es genügen Fusionen, um den
bewerbsverhinderer der Nation aus dem bürgerlichen Lager, Markt im Griff zu haben.
vor allem auch aus dem Freisinn, gegen diese griffigen Kar- Grundsätzlich sind mit dem verstärkten Wettbewerb enorme
tellbestimmungen opponiert. Effizienzpotentiale verbunden. Bei Neubauwohnungen könn-
Wir werden uns vor allem mit den Anträgen der Minderheit ten die Preise ohne Qualitätsverlust mindestens 30 Prozent
Früh auseinandersetzen müssen. Diejenigen, die jetzt auf tiefer sein. Wenn der Wettbewerb wirklich spielen würde,
der Fahne erscheinen, sind nur noch die Spitze des Eisbergs wenn die Baustandardisierung ausgenützt werden könnte,
der gesamten Strategie der Wettbewerbsverhinderer, die wir wenn die Architektur- und Bauhandwerkerverträge und -bin-
erlebt haben. dungen beim Bauland wegfallen würden, wenn die Rationa-
Wir haben den Wettbewerb verteidigt - auch im Sinne einer lisierungsvorteile im Baumarkt wirklich ausgenützt werden
Deregulierung, einer Verbesserung der Marktkräfte. Aber ge- könnten, hätten wir 30 Prozent Preissenkungspotential -
rade diejenigen, die sich immer auf die Marktwirtschaft beru- «ohne Schmerzen».
fen, haben mit allen möglichen Tricks versucht, jetzt wieder Wir sind keine Marktfundamentalisten; wir sind uns bewusst,
eine griffige Antikartellpolitik zu behindern - auch aus dem dass der verstärkte Wettbewerb auch Nebeneffekte hat. Er
freisinnigen Lager -, wobei ich redlicherweise sagen muss, hat in der Baubranche auch einen Lohndruck zur Folge; das
dass auch einige Freisinnige mit der Wettbewerbslinie ge- wissen wir. Und auch, dass der verstärkte Wettbewerb die
stimmt haben. Gefahr des Ökodumpings beinhaltet, dass nämlich zum Bei-
Ich ziele vor allem auf die Anträge der Minderheit II, ange- spiel der tiefstanbietende Bauunternehmer die Sonderab-
führt von Herrn Früh, zu Artikel 5. Diese Anträge sind gefähr- fälle, den Baumüll, die PVC-Abfälle, einfach vergräbt und
lich. Wenn sie durchkommen, haben wir praktisch den alten nicht mehr ordnungsgemäss entsorgt. Solches Ökodumping
Zustand der Kartellgesetzgebung. Wer die Minderheit II und das Sozialdumping muss man im übergeordneten Inter-
(Früh) unterstützt, soll nie mehr von Marktwirtschaft und von esse verbieten können. Der Bundesrat wird dies im überwie-
Deregulierung sprechen. Das ist jetzt wirklich die Lackmus- genden öffentlichen Interesse auch tun müssen. Wir hätten
probe. auch die Kartellkommission in diese Pflicht einbinden wollen.
Wie wirksam ist die Revision? Bisher dauerte ein Kartellver- Wir meinen auch, dass eine Preisbindung im Büchermarkt
fahren 5 bis 13 Jahre, bis die Kartellkommission zu rechts- weiterhin im öffentlichen Interesse liegt. Bei einer «Halsab-
gültigen Empfehlungen kommen konnte. Das neue Kartell- schneiderkonkurrenz» im Büchermarkt haben wir bald ein-
gesetz bringt eine Beschleunigung, wirksamere Behörden, mal eine enorme Sortimentsverengung, und das ist kulturpo-
griffigere Entscheide und klarere Tatbestände. Aber - das ist litisch nicht wünschbar.
ein Vorbehalt, den man zur Kenntnis nehmen muss - wir Wir stehen hinter diesem Entwurf zu einem Kartellgesetz.
müssen wissen, dass wir noch nicht das Wettbewerbsniveau Wir unterstützen das Eintreten und die Vorlage. Wir bekämp-
anderer Staaten erreichen. fen die gefährlichen Anträge der Minderheit II (Früh), und wir
Hierzu drei Gesichtspunkte: sind auch der Meinung, dass eine Fusionskontrolle einge-
1. Zum Kartell- oder Missbrauchsverbot: Das Kartellgesetz führt werden soll. Das ist die einhellige Meinung der SP-Frak-
bringt kein Kartellverbot, die EU-Länder dagegen kennen ein tion.
Wettbewerbsrecht mit einem Kartellverbot, verbunden mit
sogenannten Freistellungen. Wir haben hier bloss ein Kartell- Fischer-Sursee Theo (C, LU): Die Revision des Kartellgeset-
missbrauchsverbot mit gewissen Ausnahmen. Das Kartell- zes im Sinne eines verstärkten Wettbewerbs wird von der
verbot brächte eine durchgehende Umkehr der Beweislast; CVP-Fraktion befürwortet. Wir begrüssen die auf mehr Wett-
das Kartell müsste beweisen, dass es nicht schädlich ist. In bewerb ausgerichtete Zielsetzung der Vorlage. Es ist ein Ge-
der EU muss jedes Kartell beweisen, dass die Wettbewerbs- bot der Stunde, unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit
abreden gerechtfertigt sind, sonst wird von Gesetzes wegen zu stärken. Dazu gehört auch die Stärkung des Wettbewerbs
Schädlichkeit vermutet. Beim Gesetzentwurf, der hier vor- im Binnenmarkt.
liegt, gibt es nur in drei begrenzten Fällen eine Tatbestands- Die Schweiz hat über Jahrzehnte von überaus günstigen
vermutung der Schädlichkeit: bei den klassischen Preisab- wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen profi-
sprachen, bei den Mengenkartellen und bei den Gebietsauf- tiert. In den letzten Jahren hat sich allerdings eine schlei-
teilungskartellen. Aber die Einführung der generellen Um- chende Erosion der Standortvorteile für unsere Wirtschaft
Loi sur les cartels. Révision 1060 N 6 juin 1995
eingestellt, was nicht ohne Folgen auf den wirtschaftlichen mehrheit zustimmen wird. Es geht der Minderheit dabei nicht
Leistungsausweis der Schweiz geblieben ist. Gleichzeitig ha- darum, den Wettbewerb zu verhindern, sondern sie hat sich
ben sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin- aus Sorge um die KMU und die entsprechenden Arbeits-
gungen in vielen anderen Industriestaaten deutlich verbes- plätze so entschieden.
sert. In diesem Zusammenhang entbrannte auch eine Diskussion
Während unsere Aussenpolitik schon seit Jahrzehnten kon- darüber, ob die sogenannten Empfehlungen, wie sie bei vie-
sequent auf Freihandel und Marktöffnung ausgerichtet ist, len Branchenverbänden üblich sind, unzulässige Vertikalab-
haben bis vor kurzem die politischen Kräfte gefehlt, die im In- reden darstellen, wie zum Beispiel Kalkulationsgrundlagen,
land eine Wirtschaftspolitik mit ähnlich liberalen Grund- Tarife, Preisrichtlinien, Hilfsmittel usw. Im Gegensatz zum
sätzen gegen den Widerstand der gut organisierten Partiku- geltenden Recht, wo sie explizit geregelt sind, werden solche
larinteressen durchgesetzt hätten. Weil jedoch die Erhaltung Empfehlungen bzw. sogenannte Abreden nicht mehr aus-
des Wohlstandes und die langfristige Sicherung der Schwei- drücklich geregelt.
zer Arbeitsplätze eine intakte Wettbewerbsfähigkeit der Unsere Wirtschaft hat viele Klein- und Mittelbetriebe. Diese
Schweiz voraussetzen, kommt der Stärkung der Marktkräfte sind oft zu schwach, um allein gegen mächtige Konkurrenten
im schweizerischen Binnenmarkt eine zentrale Bedeutung zu bestehen; sie sind auf solche Hilfsmittel angewiesen oder
zu. treffen Abreden, um gemeinsam Rationalisierungseffekte
Dennoch darf das Prinzip des freien Wettbewerbs nicht als oder eine bessere Marktposition zu erlangen. Wir sind der
absolutes Postulat verstanden werden. Die Verstärkung des klaren Meinung, dass solche Empfehlungen und Unterlagen,
freien Wettbewerbs in einer kleinen Binnenwirtschaft muss wenn sie keine Sanktionsmöglichkeiten enthalten und nicht
daher sorgfältig - auf ihre sozialen, strukturellen sowie regio- zu einer eigentlichen Beseitigung des wirksamen Wettbe-
nalen Folgeerscheinungen hin - überprüft und entsprechend werbs führen, keine unzulässigen Wettbewerbsabreden dar-
gehandhabt werden. stellen.
Die Vorlage, wie sie nun aus den Beratungen der Kommis- Wir bitten den Bundesrat und den Kommissionspräsident -
sion für Wirtschaft und Abgaben hervorgegangen ist, ist dazu sofern sie zuhören - um eine Klarstellung und Bestätigung,
ein taugliches und im gesamten gutes Instrument. Aber sie wie es ja auch in der Kommission von selten der Experten
allein genügt nicht. Sie muss mit zusätzlichen flankierenden dargelegt wurde. Es kann nämlich nicht Sinn des Kartellrech-
wirtschaftlichen Massnahmen ergänzt werden: in erster Linie tes sein, unsere zahlreichen KMU, die jetzt schon im Wettbe-
durch den Abbau hemmender staatlicher Regelungen im Be- werb oft einen schweren Stand haben, zu gefährden.
reich von nichttarifären Handelshemmnissen, auch im Bin- Zu reden gab schliesslich noch die präventive Fusionskon-
nenmarkt, sowie protektionistischer Regelungen. trolle: Wir unterstützen diese Zielsetzung grundsätzlich. Die
Zu den wichtigsten Revisionspunkten nimmt die CVP-Frak- Wettbewerbskommission kann gegen Kartellabreden vorge-
tion folgende Stellung ein: Der Revisionsentwurf sieht von ei- hen, aber diese Kartellabreden könnten durch Fusionen um-
nem eigentlichen Kartellverbot ab, und das geltende Miss- gangen werden. Es sind auch Bedenken laut geworden,
brauchsprinzip bleibt Grundlage der Vorlage. Schon aus ver- dass eine staatliche Behörde versuchen könnte, in wenig
fassungsrechtlichen Gründen erachten wir das als richtig und qualifizierter Weise ins Marktgeschehen einzugreifen.
zweckmässig. Aber auch der Einführung einer widerlegbaren Die CVP-Fraktion stimmt der Fusionskontrolle dennoch zu,
Vermutung, dass Wettbewerbsabreden, die den Charakter jedoch in der bestimmten Erwartung, dass diese Eingreif-
von harten Kartellen haben, den Wettbewerb beseitigen, möglichkeit sehr zurückhaltend gehandhabt wird und nur bei
stimmen wir zu, wobei hier de facto - das müssen wir schon einer klar erkennbaren Beseitigung des wirksamen Wettbe-
sehen - ein Kartellverbot eingeführt wird. Auch das Kriterium werbs zum Tragen kommt. Auf keinen Fall darf der unterneh-
«Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs» beurteilen wir merische Freiraum zu sehr eingeengt werden, namentlich
als tauglich. dann nicht, wenn Zusammenschlüsse der fusionierenden
Allerdings dürfte sich die Definition des wirksamen Wett- Unternehmungen aus wirtschaftlichen Gründen nötig oder in
bewerbs in der Praxis nicht als ganz unproblematisch erwei- der Gesamtschau zweckmässig sind. Eine Wettbewerbsbe-
sen. Selbst die ökonomische Theorie ist in dieser Frage noch hörde kann kaum besser entscheiden als die beteiligten Un-
unsicher. Die Kommissionsmehrheit hat in diesem Bereich ternehmen selber, was für sie und den Markt besser ist, denn
aber insofern eine Verbesserung angebracht, als sie in Arti- diese kennen ja die Interna. Auf keinen Fall darf dieses In-
kel 5 Absatz 2 Buchstabe b vom Erfordernis abgesehen hat, strument zu strukturpolitischen Zwecken missbraucht wer-
dass die Vorteile zu einem angemessenen Teil dem Verbrau- den.
cher zugute kommen müssen, denn dies hätte eine behörd- Die CVP-Fraktion stimmt trotz dieser Bedenken grossmehr-
liche, interventionistische Kontrolle bedingt, die unerwünscht heitlich der von der Kommission verbesserten Fusionskon-
ist. trolle zu, auch im Bewusstsein, dass der Schwellenwert rela-
Als noch schwieriger dürfte es sich erweisen, die sogenannte tiv hoch ist und somit nur wenige und vor allem nur grössere
wirtschaftliche Effizienz der Kartelle oder der Vertikalabre- Unternehmen unter diese Kontrolle fallen; bei marktmächti-
den zu beweisen. Diesbezüglich darf die Wettbewerbskom- gen Unternehmen macht diese Kontrolle tatsächlich einen
mission keinen allzu strengen Nachweis fordern. Es beste- Sinn.
hen Bedenken, dass die Latte hier in der Praxis von der Wett- Zweckmässig finden wir auch das Verfahren und die Organi-
bewerbskommission zu hoch gelegt werden könnte: Es sation. Vorbehalte melden wir lediglich gegen die Grosse des
könnte sonst statt einer Wettbewerbsförderung eine Wettbe- Sekretariates an, wie sie in der Botschaft angekündigt ist. Wir
werbsbehinderung entstehen. Es darf nicht übersehen wer- ersuchen den Bundesrat, hier Mass zu halten und das Sekre-
den, dass es auch sinnvolle und nützliche Abreden gibt und tariat nicht mit zu vielen Mitarbeitern zu dotieren, sonst be-
geben wird, insbesondere auch im Bereich der kleinen und steht die Gefahr, dass sie sich selbst beschäftigen und «aus-
mittleren Unternehmen (KMU). wuchern >>.
Zu Diskussionen Anlass gab die Frage, ob die Saldomethode Gesamthaft begrüsst die CVP-Fraktion die Vorlage, sie ist für
im Sinne des Antrages der Minderheit II (Früh) zu Artikel 5 Eintreten und wird in der Detailberatung den Mehrheitsanträ-
beibehalten oder fallengelassen werden soll. Es wird zwar gen zustimmen.
anerkannt, dass durch die Zulassung von wettbewerbsbe-
schränkenden Abreden durch den Bundesrat die Saldome- Stucky Georg (R, ZG): Die freisinnig-demokratische Fraktion
thode in Ausnahmefällen spielen kann. Die Befürworter der steht der Totalrevision des Kartellgesetzes positiv gegen-
Saldomethode befürchten aber - dem kann nicht ganz wider- über. Das ist eigentlich nicht weiter verwunderlich, denn wir
sprochen werden -, dass in der Praxis diese Ausnahmebe- sind wohl diejenige Partei, die wie keine andere auf Deregu-
stimmung wohl kaum zum Tragen käme und eher eine ge- lierung und Revitalisierung drängt. Ich erinnere daran, dass
setzgeberische Alibiübung sein könnte. Eine Minderheit der wir den Wahlspruch hatten: «Mehr Freiheit, weniger Staat,
Fraktion wird daher dem Antrag der Minderheit II (Früh) fol- mehr Selbstverantwortung» - schon vor 16 Jahren, quasi zu
gen, während die Mehrheit der Fraktion der Kommissions- Beginn dessen, worüber wir jetzt und hier diskutieren.
6. Juni 1995 N 1061 Kartellgesetz. Revision
Die Geschichte hat uns recht gegeben, im Gegensatz zu den gelten Bereichs. Wenn wir sie endlich aufgelöst haben, kön-
Parteien, die noch lange mit Modellen der Arbeiterselbstver- nen wir auch auf die Preisüberwachung und ähnliche Ge-
waltung laborierten oder die lauthals den Wettbewerb for- setze im Sinne einer Deregulierung verzichten.
dern, aber hinterher für die «Fusskranken», die im Wettbe-
werb nicht mithalten können, gleich wieder Auffangnetze auf- Cavadini Adriano (R, TI): La congiuntura difficile in Svizzera
spannen wollen - zu Lasten des Staates natürlich - und die ed all'estero, la globalizzazione dei mercati, la concorrenza
auch immer wieder nach zusätzlichen staatlichen Kontrollen sempre più aggressiva hanno indebolito il ruolo della Sviz-
und Zusatzregelungen rufen. zera e la sua attrattività quale sede per imprese industriali e
Wettbewerb heisst, marktwirtschaftlich gesehen, dass der di servizio. Ne è scaturita l'esigenza, che è diventata ancora
Markt auch mit den ihm eigenen Mitteln greifen muss und più grande dopo il rifiuto dello Spazio economico europeo, di
dass interventionistische Ausgleichsordnungen nicht erlaubt migliorare le condizioni-quadro, di rivitalizzare l'economia.
sind. Nur so kann marktwirtschaftliches Denken in unserer Un processo lungo e a mio giudizio troppo lento!
Wirtschaft und in unserem Staat durchgesetzt werden. Dar- La revisione della legge dei cartelli va in questa direzione, e
auf ist aber auch in anderen Gesetzen Rücksicht zu nehmen. come ha detto il collega Stucky, sarà sostenuta dalla maggio-
Ich verweise etwa auf das Arbeitsgesetz, das Preisüberwa- ranza del gruppo radicale nella versione della commissione.
chungsgesetz, den Umweltschutzbereich, die Regionalpolitik Noi siamo infatti convinti che occorre agire e incrementare la
oder den Energiebereich. Ich erwarte gerne, Herr Strahm concorrenza all'interno della Svizzera se vogliamo rimanere
Rudolf - er ist jetzt nicht hier -, dass er und die SP dann auch competitivi anche all'estero. E' chiaro che questa nuova
das marktwirtschaftliche Herz entdecken, das sie offenbar legge farà cadere o attenuerà certi privilegi, ma ciò è per noi
bei der Revision des Kartellgesetzes gefunden haben. il male minore di fronte a uno accresciuto gioco della do-
Nun zum Erlass selbst: Wir sind uns natürlich bewusst, dass manda e dell'offerta all'interno della nazione. Più concor-
wir an die Bundesverfassung gebunden sind. Damit ist bei renza favorirà le ditte più valide, più innovative, più vantag-
uns die Fusionskontrolle nicht präventiv machbar, wie es der giose dal profilo dei prezzi, e di riflesso andrà anche a bene-
Bundesrat vorgeschlagen hat. Wir haben darum schon in un- ficio dei consumatori.
serer Vernehmlassung eine vorausgehende Fusionskon- Queste correzioni della legge sui cartelli dipendono unica-
trolle abgelehnt. Wir halten die Fassung, wie sie die Kommis- mente da noi; sta quindi a noi realizzarle completamente e in
sion nun ausgearbeitet hat - nämlich die Unterstellung der tempi brevi. Ma la legge sui cartelli non è l'unico elemento ne-
fusionierenden Firmen unter eine Meldepflicht mit Widerrufs- cessario; dovremo anche sottoscrivere e approvare la modi-
vorbehalt -, für eine gute Lösung. fica della legge sul mercato interno. Non possiamo infatti da
Wir sind etwas enttäuscht, dass zwei Punkte nicht in die Re- un lato ridurre o limitare il ruolo dei cartelli e poi mantenere
vision einbezogen worden sind: einmal der Arbeitsmarkt, altri ostacoli legislativi e burocratici tra i cantoni e perfino tra
denn auch hier - etwa im Bereich der Gesamtarbeitsverträge i comuni di uno stesso cantone.
(GAV) - kennen wir natürlich durchaus monopolistische Ten- Avec cette modification, Monsieur le Conseiller fédéral, il
denzen seitens der Personalverbände oder der Gewerk- reste encore beaucoup de choses à faire pour stimuler l'éco-
schaften. Ich erinnere z. B. an die Piloten, Fluglotsen und nomie suisse. J'aimerais vous poser deux questions:
Drucker oder an die Belagerung des Werkes in Bodio. 1. L'entrée en vigueur de la nouvelle loi peut-elle déjà être
Solche Absprachen können sich volkswirtschaftlich negativ prévue pour l'année prochaine si les Chambres terminent
auswirken; vor allem stören sie den sozialen Frieden. Wir leurs travaux d'ici le mois de septembre? Nous avons du re-
sind aber Realisten und sind uns bewusst, dass vermutlich tard, or c'est une loi importante, et il faudrait à mon avis la
heute noch einige verfassungsrechtliche Hindernisse beste- mettre en vigueur le plus tôt possible.
hen. Wir drängen darum jetzt nicht darauf, dass auch der Ar- 2. Dans le domaine de la stimulation de la concurrence, il y a
beitsmarkt einbezogen wird. des difficultés dans les secteurs public et parapublic, là où il
Unbefriedigend ist auch, dass Firmen mit öffentlich-rechtli- y a des monopoles, et surtout des prix administrés - je pense
chem Leistungsauftrag respektive jene Bereiche, wo von à l'agriculture notamment. L'article 2 de la nouvelle loi donne
Staates wegen eine Markt- und Preisordnung besteht, nicht une possibilité d'action à l'autorité fédérale. Toutefois, l'arti-
einbezogen werden. Dahinter stecken oft sehr «verkalkte» cle suivant, l'article 3, limite cette possibilité d'action. J'aime-
Strukturen von Unternehmen, die nur auf die Eigeninteres- rais savoir si le Conseil fédéral a la volonté d'introduire le jeu
sen bedacht sind. Ich nenne ein Beispiel beim Namen: die de la concurrence aussi dans ces secteurs étatiques ou
PTT, die jetzt alles zu umfassen versuchen, was ihnen im Te- paraétatiques, dans quels délais et par quels moyens. Il me
lekommunikationsbereich Konkurrenz machen könnte. semble qu'il est également nécessaire d'agir dans les
Wir sind uns bewusst, dass solche Schutzmauern, die kei- secteurs des prix administrés et des monopoles étatiques, et
neswegs Ausnahmen sind, sondern ganze Bereiche unserer pas seulement dans le secteur privé.
Wirtschaft umfassen, mit dem Kartellrecht vorläufig nicht be-
kämpft werden können, sondern zuerst in den Normalzu- Jaeger Franz (U, SG): Meine Erfahrungen mit der Fortent-
stand übergeführt werden müssen, bevor sie als privatrecht- wicklung des schweizerischen Wettbewerbsrechts, die ich
liches Unternehmen dem Wettbewerb ausgesetzt werden während 24 Jahren in diesem Parlament machen musste,
können. waren eigentlich eine Geschichte der Frustrationen und der
Wir sehen solche Möglichkeiten auch im staatlichen Bereich Enttäuschungen, habe ich doch schon in den siebziger Jah-
selber, etwa bei der Alkoholverwaltung, im Transportbereich ren versucht - mit Vorschlägen und Vorstössen -, unser
oder bei den leitungsgebundenen Energien. Missbrauchskonzept in ein Verbotskonzept umzukehren, die
Wir haben uns schliesslich länger über das Konzept Früh un- Beweislast umzukehren, also - wie im Plan der EU - die Kar-
terhalten. Wir haben das Konzept global und nicht die Einzel- telle grundsätzlich zu verbieten. Diese Vorschläge sind im-
teile behandelt. Wir lehnen es in der Mehrheit ab, halten aber mer wieder abgelehnt worden.
gewisse Ansätze trotzdem für prüfenswert. Wir überlassen Auch bei der letzten Revision, Mitte der achtziger Jahre, sind
es dem Ständerat, dieses Konzept noch einmal anzusehen. wir eigentlich keinen richtigen Schritt weitergekommen. Um
Nicht zuletzt sind wir über die Wortwahl der Botschaft etwas so mehr erfüllt es mich heute mit einer gewissen Genugtu-
erstaunt, beispielsweise darüber, wie die Saldomethode, die ung, wenn ich feststelle, dass sich hier das Warten gelohnt
vor zehn Jahren als Heil angepriesen und ins Kartellgesetz hat, politisch wenigstens, allerdings nicht ökonomisch. Denn
aufgenommen wurde, verteufelt wird. ich bin überzeugt: Wir haben mit unserer Wettbewerbsord-
Gesamthaft schrauben wir die Erwartungen an diese Revi- nung, die noch heute - sie war es vor allem in der Vergan-
sion nicht allzuhoch, denn es ist uns klar, dass die privaten genheit - von einer enorm hohen Kartelldichte geprägt und
Kartelle zum grössten Teil aufgelöst worden sind. Was aber durchwirkt ist, mit zahllosen Regulierungen, auch Regulie-
weiterhin besteht, sind die öffentlich-rechtlichen, geschütz- rungen von Marktprozessen, aber auch mit sehr vielen nicht-
ten Kartelle. Hier muss der Hebel angesetzt werden. Sie bil- tarifären, protektionistischen Massnahmen eine Wirtschaft,
den mit etwa 75 Prozent immer noch den Hauptteil des gere- die an sich dem Konzept des verwalteten Wettbewerbs
Loi sur les cartels. Révision 1062 N 6 juin 1995
oder- wenn Sie es schöner hören wollen - dem solidari- 4. Marktmacht wird nicht grundsätzlich als unzulässig und als
schen Wettbewerb verpflichtet ist. Diese Wettbewerbsord- wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich erklärt. Marktmacht ist
nung hat unsere Volkswirtschaft Milliarden von Franken ge- an sich etwas, was anstrebenswert ist. Marktmacht ist etwas,
kostet, und zwar nicht in all diesen Jahren zusammen, son- was die Wirtschaft weiterbringt. Aber Marktmacht muss im-
dern pro Jahr. mer wieder angefochten werden können. In diesem Gesetz
Ich möchte lediglich 5 Gründe anführen, die es - ökonomisch wird - so glaube ich - dieses Prinzip durchgeführt.
gesehen - jetzt und heute überfällig machen, dass wir hier Sie werden es mir nicht verargen, wenn ich auch einige ne-
wirklich einen Schritt weiter in Richtung Markt, in Richtung gative Punkte in Erwägung ziehe:
mehr Wettbewerb machen. 1. Man hat die Rettung der Saldomethode doch noch ver-
1. Die volkswirtschaftlichen Verluste habe ich bereits er- sucht, indem man bei der ökonomischen Beurteilung von
wähnt, die vor allem die Konsumenten zu tragen hatten. Wettbewerbsbeschränkungen nicht ganz konsequent geblie-
2. Durch unsere regulierte Wirtschaft wurden der Fortschritt, ben ist. Unter dem Titel «Verbraucherschutz» möchten vor al-
das Wachstum, aber auch die Innovation vor allem der bin- lem die Linken - das muss ich den Kollegen von der SP leider
nenwirtschaftlichen Anbieter immer wieder geschwächt; das sagen - hier eine Türe offenlassen, um Kartelle zu schonen.
ist ein Nachteil, den die Unternehmer, die Anbieter, langfri- Auf der anderen Seite will man auch den rationellen Einsatz
stig in einem dynamischen Markt nicht verkraften können - von öffentlichen Gütern über Kartelle sicherstellen.
in einer Periode, in einem Zeitalter, wo sich die Grenzen öff- Für den Verbraucherschutz braucht es einfach Wettbewerb.
nen, wo sich die Märkte globalisieren. Das ist der beste Konsumentenschutz. Es braucht keinen ra-
3. Wir müssen uns klar vor Augen halten, dass unsere Kar- tionellen Einsatz von öffentlichen Gütern, wenn wir uns genü-
tellwirtschaft und die staatlichen Regulierungen von Preisen gend und hinreichend um die Internalisierung von sozialen
und Löhnen, wo immer sie angewendet werden, überhöhte und ökologischen Folgekosten kümmern. Das muss dort ge-
Preise generieren. Das führt nicht nur zu überhöhten Prei- macht werden, nicht im Wettbewerbsrecht, nicht im Kartell-
sen, sondern auch zu rigiden Preisen, die nicht in der Lage gesetz.
sind, den Marktkräften mit der nötigen Geschwindigkeit zu 2. Das überwiegende öffentliche Interesse ist immer noch in
folgen, und mit denen man auch nicht in der Lage ist, die An- einer Bestimmung, wo Kartelle durch die politische Behörde
passungsprozesse in der Wirtschaft mit der nötigen Dynamik legitimiert werden können, verankert. Damit habe ich etwas
zu vollziehen, um auf den offenen und den sich öffnenden Mühe, aber ich kann damit leben, weil die Verantwortungen
Märkten bestehen zu können. immerhin geteilt sind. Die politische Behörde hat politische
Das hat übrigens auch die Geldpolitik der Notenbank immer Entscheidungen zu fällen. Kulturpolitik gehört nicht in das
wieder geschwächt, weil nämlich die Notenbankpolitik darauf Kartellgesetz. Das ist Sache des Bundesrates oder des Par-
angewiesen ist, dass Preise flexibel reagieren; wenn sie das lamentes.
nicht tun, dann werden uns eben die Mengeneffekte bestra- 3. Das dritte Negativum ist die Fusionskontrolle. Vor 10 oder
fen. Es wird Arbeitslosigkeit geben - dann, wenn die Noten- 20 Jahren war eine Fusionskontrolle angebracht. Aber heute,
bank eine restriktive Geldpolitik machen muss. auf globalisierenden Märkten, geht es bei Fusionen nicht
4. Strukturanpassungen sind verhindert worden. Strukturen mehr darum, die Marktmacht sozusagen zu monopolisieren,
wurden konserviert. Besitzstände sind aufrechterhalten wor- sondern es geht in 90 Prozent der Fälle, wenn nicht mehr,
den. darum, überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben, zu restruktu-
5. Nicht zuletzt - und das ist für mich der ausschlaggebende rieren, weiterzukommen, zu bestehen. Von daher ist eine
Grund - hat unsere Exportwirtschaft diese Lasten immer wie- präventive Fusionskontrolle rundweg abzulehnen. Es ist hier
der tragen müssen. Wenn heute gesagt wird, in der Schweiz wettbewerbspolitisch der falsche Ort, um sich gegen solche
sei immer alles so gut gegangen, dann sage ich jeweils fol- Anstrengungen von Firmen zu richten, die letzten Endes dem
gendes: Es ist nicht dank dieser solidarischen und verwalte- internationalen Wettbewerb auch dienen sollten.
ten Wettbewerbswirtschaft gutgegangen, sondern es ist trotz Dann muss ich sagen: Solange öffentliche Preis- und Markt-
dieser regulierten Wirtschaft immer noch so gutgegangen. ordnungen weiterhin expressis verbis zugelassen werden
Unsere Exporteure waren in der Lage, diese Lasten zu ver- und das Kartellgesetz von der Zuständigkeit ausgeschlossen
kraften. Ob sie es in der Zukunft auch noch sein werden, ist bleibt, so lange werden wir natürlich noch ganz grosse Pro-
eine andere Frage. bleme mit Regulierungen haben. Der Markt wird die meisten
Diese Revision führt zu einer Wettbewerbsordnung, die man privaten Kartelle von sich aus knacken können. Aber öffent-
wahrscheinlich als eine der moderneren in der westlichen liche Regulierungen, die Märkte, die die privaten Markt-
Welt bezeichnen darf. Sie bringt einen gewaltigen Fortschritt schutzordnungen zementieren, sind das grosse Problem.
gegenüber dem, was wir bislang hatten. Das möchte ich aus- Hier wird unsere Verantwortung sein: Wir haben als Politiker
drücklich erwähnen. dafür zu sorgen, dass auch im staatlichen Bereich mehr
Positiv möchte ich vier Punkte erwähnen: Wettbewerb und mehr Markt zum Zuge kommen können.
1. Sie haben zwar das Verbotsprinzip nicht durchsetzen kön- 4. Damit bin ich beim letzten Punkt, nämlich bei der Preis-
nen, weil das verfassungsmässig nicht geht, aber es gibt jetzt überwachung. Ich habe mich immer für eine Preisüberwa-
immerhin die Vermutung, dass harte Kartelle von vornherein chung eingesetzt, ordnungspolitisch aber nur dort, wo der
den Wettbewerb beseitigen und damit unzulässig sind (Art. 3 Wettbewerb nicht spielt. Das ist unser Konzept im Preisüber-
Abs. 3). wachungsgesetz. Weil hier nun den Kartellen zu Leibe ge-
2. Die weichen Kartelle, insbesondere die vertikalen Abspra- rückt werden soll, können wir sagen, dass das Preisüberwa-
chen, die Wettbewerbsbeschränkungen und keine Wettbe- chungsgesetz heute praktisch nur noch mit den öffentlichen
werbsbeseitigungen darstellen, können nur dann als zuläs- Preisen zu tun haben wird. Es stellt sich deshalb die Frage:
sig erklärt werden, wenn sie der ökonomischen Effizienz die- Warum kann man die Preisüberwachung jetzt nicht in die
nen, wenn also Forschung und Entwicklung gefördert wer- Kartellbehörde integrieren, damit es nicht zu Doppelspurig-
den, wenn die Diffusion von technischem und beruflichem keiten kommt?
Wissen gefördert wird und wenn die Kosten gesenkt werden Herr Deiss beispielsweise könnte dann Vizepräsident der
können. Wettbewerbsbehörde werden. Ich möchte nicht an seinem
3. Die ökonomischen Effizienzüberlegungen werden ganz Stuhl «sägen» - gar nicht. Er hat seine Aufgabe gut ge-
klar von den politischen, die im Wettbewerbsrecht nichts zu macht. Ich habe nicht das Gefühl, dass man ihn jetzt wegen
suchen haben, getrennt. Wir haben 30 bis 40 Jahre lang im- dieser Revision abhalftern soll, im Gegenteil. Er soll doch Vi-
mer wieder das Politische und das Ökonomische durchein- zepräsident werden. Das Ganze wird professionalisiert, und,
andergebracht. Das war der Fehler. Wenn uns ökonomisch Herr Deiss, wir werden nicht darum herumkommen - ich
etwas nicht gepasst hat, haben wir politische Argumente ge- möchte Ihnen das prophezeien -, auch hier eine Unité de
bracht, um uns gegen den Wettbewerb und gegen den Markt doctrine herbeizuführen. Es ist effizient, es ist organisato-
zu entscheiden. Da soll, mindestens teilweise, Ordnung ge- risch richtig, und es wird auch im Vollzug grosse Erleichte-
macht werden. rungen bringen.
6. Juni 1995 N 1063 Kartellgesetz. Revision
Wenn von diesem Pult aus in den nächsten Stunden mit den Herr Blocher gehört auch zu dieser Kategorie. Er hat in einer
Anträgen von meinem lieben Kollegen und Freund Früh die Wirtschaftszeitung kürzlich jenen die Leviten gelesen, die am
Marktwirtschaft wieder «zurückbuchstabiert» werden soll, Sonntag von Revitalisierung und von Deregulierung predi-
werde ich gegen meinen Freund Früh antreten. Dann werden gen und am Werktag das Gegenteil tun. Er hat aber in dieser
wir noch zusammen die Klingen kreuzen, das kann ich Ihnen Debatte einen ähnlichen Pfad beschritten, wenn er sich letzt-
sagen! Wir werden es aber sportlich tun. lich damit abfindet, dass Wettbewerbsaufhebung und Wett-
Ich bitte Sie, diesen Anträgen nicht zuzustimmen. Das wäre bewerbsbehinderung eigentlich das Ziel jedes Unternehmers
nicht nur der Status quo, das wäre der Status quo ante. Auch seien, wie er das ausgeführt hat, und sich damit abfindet,
Herrn Dreher muss ich fragen, in welcher Gruppe er ist. Er dass man den Wettbewerb offenbar nicht mit Regeln vertei-
soll sich wieder zurückziehen. Das geht nicht. Die Anträge digen muss.
der Minderheit II müssen bekämpft werden - im Interesse Die grüne Fraktion hat demgegenüber Verständnis für die
von Wirtschaft, zugunsten von Wettbewerb und Markt! Sorgen des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industriel-
ler (VSM), der uns letzte Woche aufgerufen hat, auf der bun-
Thür Hanspeter (G, AG): Nach diesem fulminanten Votum von desrätlichen Linie zu bleiben und alle Abschwächungsversu-
Herrn Jaeger bleibt mir nicht mehr sehr viel anzufügen; ich che abzulehnen. Im Brief heisst es: «Eine Abschwächung
möchteaberdennoch aus derSichtderGrünen einige Betrach- des griffigen Entwurfes wäre fatal, unter den Folgen der an-
tungen zu diesem Kartellgesetz anstellen. Es steht zusammen haltenden Kartellwirtschaft hätte die gesamte Volkswirtschaft
mit dem Binnenmarktgesetz in dieser Woche zur Debatte. zu leiden.» Das schreiben uns die Maschinen-Industriellen.
Beide Gesetze gehören zu den Eckpfeilern des Massnah- Der dramatische Appell dieser Branche ist verständlich: Sie
menpaketes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Das ist im Export engagiert, der internationale Wettbewerb ist ge-
Ganze segelt unter den Schlagworten «Deregulierung» und geben, der Konkurrenzdruck ist da, und wenn sie umgekehrt
«Revitalisierung». Wir Grünen haben wiederholt erklärt, mit dem hohen Preisniveau in der Schweiz konfrontiert ist,
dass wir uns einen Abbau von Normen dann vorstellen könn- dann ist das kein Konkurrenzvorteil für die schweizerische
ten, wenn damit nicht gleichzeitig das ökologische Schutz- Exportwirtschaft.
niveau herabgesetzt würde. Wir sind sogar der Auffassung, Bei der Behandlung des Kartellgesetzes geht es eben nicht
dass man auf eine Reihe von Vorschriften verzichten könnte, zuletzt um die Frage, ob wir mit einem griffigen Kartellgesetz
ganz im Sinne der marktwirtschaftlichen Erneuerung, wenn die Chancen unserer Exportwirtschaft verbessern oder ob
gleichzeitig mit marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten wir Heimatschutz für jene Wirtschaftssektoren betreiben wol-
Fehlsteuerungen korrigiert würden und damit der umwelt- len, denen «Kartellrenten» in den letzten Jahren eine wohlige
zerstörerische Ressourcenverschleiss eliminiert würde. Sie Existenz ermöglicht haben.
wissen, wir haben auch ein Konzept zur marktwirtschaft- Die grüne Fraktion wird konsequent auf der bundesrätlichen
lichen Erneuerung mit der Volksinitiative «für eine gesicherte Linie bleiben und allen Versuchen zur Aufweichung eines
AHV - Energie statt Arbeit besteuern». griffigen Kartellgesetzes eine Absage erteilen, was auch im
Wir stehen also diesem Prozess der marktwirtschaftlichen Er- Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ist.
neuerung nicht grundsätzlich negativ gegenüber, sondern Bei Artikel 5 Absatz 1 unterstützen wir die Minderheit l
wollen ihn kritisch begleiten. Denn es besteht immer wieder (Strahm Rudolf), weil sie eine zusätzliche Verschärfung in ei-
die Gefahr, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Rah- nem Bereich vorschlägt, der gerade in den letzten Jahren zur
menbedingungen in erster Linie auf Kosten der künftigen Ge- massiven Bauverteuerung und zur schwierigen Situation der
nerationen, diesich noch nicht zur Wehrsetzen können, durch- Exportwirtschaft beigetragen hat.
gesetzt wird. Unsere Aufgabe ist es, auf die Folgen solch kurz- Den Antrag der Minderheit II (Früh) zu Artikel 5 lehnen wir
fristigen Denkens hinzuweisen. Es nützt uns überhaupt nichts, entschieden ab, weil er den gewerblichen Bestrebungen
wenn unsere Wirtschaft zum Nachteil künftiger Generationen nach Aufweichung des Gesetzes folgt. Klar ist für uns auch,
konkurrenzfähiger wird. Irgendeinmal werden wir bzw. unsere dass wir eine wirksame Fusionskontrolle wollen und deshalb
Nachkommen diesen Raubbau berappen müssen. den Streichungsanträgen zu Artikel 9 nicht folgen können.
Wenn wir diese Kriterien, die ich dargelegt habe, bei der vor- Da haben wir etwas Mühe, den Anträgen der Minderheit Jae-
liegenden Gesetzesänderung in Anwendung bringen, kön- ger zu folgen, auch wenn Herr Jaeger die Begründung sehr
nen wir aus unserer Sicht feststellen, dass dieser Vorlage eloquent vorgetragen hat.
vorbehaltlos zugestimmt werden kann. Es ist eine Tatsache, In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion,
dass wir in der Schweiz eine ausgeprägte Kartellwirtschaft auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dafür
haben, welche zu Lasten der gesamten Volkswirtschaft ein- zu sorgen, dass die bundesrätliche Fassung nicht verwässert
zelnen Branchen Extragewinne ermöglicht und den nötigen wird.
Anpassungsprozess verhindert. Nicht umsonst haben wir in
der Schweiz extrem hohe Lebenshaltungskosten, die in er- Blocher Christoph (V, ZH): Es kommen mir fast die Tränen
ster Linie auch auf die ausserordentlich hohen Mietkosten bei dieser Debatte. Ich habe noch nie so viele Schwärme-
zurückzuführen sind. Das belastet die Konkurrenzfähigkeit reien in bezug auf die freie Marktwirtschaft, den Markt, die
unserer Wirtschaft ganz erheblich. Deregulierung gehört - und zwar vor allem von Leuten, die
Gerade die gewerblichen Betriebe, namentlich das Bauge- den Markt entweder aus den Lehrbüchern oder vom Hören-
werbe und die Zulieferbetriebe, profitieren ganz besonders sagen kennen, die sich aber noch nie auf den Märkten be-
von dieser Kartellwirtschaft. Es ist deshalb nicht erstaunlich, wegt haben. Es kommen mir fast die Tränen ob dieser Sym-
dass gerade aus der Mitte des Schweizerischen Gewerbe- pathie. Als Industrieller bin ich ausserordentlich dankbar da-
verbandes der härteste Widerstand gegen eine Verschär- für, dass nun gewisse Leute den Markt anscheinend ent-
fung des Kartellgesetzes kommt. Es ist auch amüsant, dass deckt haben.
dieses Wehklagen derjenigen, die den freien Markt fürchten Es ist interessant, dass die Linken mit Herrn Strahm Rudolf
wie der Teufel das Weihwasser, gerade in der Freisinnigen und auch die Grünen mit Herrn Thür plötzlich so marktwirt-
Partei am meisten Gehör findet. schaftlich denken. Aber leider ist dies nur wegen der herr-
Herr Stucky hat heute das Hohelied der freisinnigen Markt- schenden babylonischen Sprachverwirrung von Markt,
wirtschaftler der ersten Stunde gesungen. Er hat frohlockt, Marktfreiheit und Handels- und Gewerbefreiheit usw. mög-
dass die Geschichte den Freisinnigen recht gegeben habe - lich.
aber immer dann, wenn es ernst wird, verlässt die Freisinni- Ich glaube, Herr Strahm Rudolf, die Liebe bei den Linken und
gen der Mut, und sie glauben nicht mehr an ihre Geschich- den Grünen gehört gar nicht dem Markt und der Marktfrei-
ten. Wir werden uns bei der Behandlung des Binnenmarktge- heit, sondern der Freude am Interventionismus in diesem
setzes, das Herr Stucky an vorderster Front hintertreiben will, Gesetz. Das ist wohl der tiefere Grund, und damit ist auch die
etwas näher mit dieser Haltung auseinandersetzen können. Problematik angesprochen.
Er kann dort den Beweis erbringen, dass seinen schönen Die freie Marktwirtschaft geht davon aus, dass der Staat die
Worten weniger schöne Taten folgen. Finger vom Markt zu lassen hat und das Spiel der Kräfte den
Loi sur les cartels. Révision 1064 N 6 juin 1995
freien Teilnehmern auf dem Markt überlässt. Der Staat hat ser Kraft setzen; das kann nämlich nur der Staat, und dort
dafür zu sorgen, dass der Beste, der Tüchtigste, jener mit können Sie mit dem Kartellgesetz nicht eingreifen. Das ist
dem besten, mit dem günstigsten Produkt, mit dem besten bedenklich.
Marktaufbau usw. auf dem freien Markt das Rennen macht. Jetzt merken Sie auch, was das für ein Scheingefecht ist, das
Zu dieser Erkenntnis ist man nicht gekommen, weil man sich Sie hier unter dem Namen «Deregulierung» führen. Deregu-
gesagt hat, der Staat dürfe nicht eingreifen, er solle den lieren heisst: weniger Gesetz, weniger Regeln. Deregulieren
Markt lieber den Privaten überlassen, sondern die Erfahrung heisst das - und nicht, mit mehr Regulierungen dafür zu sor-
hat gezeigt, dass so die beste Chance besteht, dass Pro- gen, dass in einem Bereich die Marktwirtschaft spielt, diese
dukte erforscht, entwickelt, produziert und verkauft werden. aber im eigenen Bereich auszuschalten.
Alles andere hat versagt. Ich habe im Einkauf viele Kartelle erlebt. Es bestehen natür-
Zum Kartellgesetz ist zuallererst zu sagen: Das war ein Ge- lich heute grosse, weltweite Kartelle; das können Sie sich gar
setz, ist ein Gesetz und wird in Zukunft ein Gesetz bleiben, nicht vorstellen. Weltumspannend machen diese innert weni-
das dem Staat Interventionen auf dem Markt ermöglicht. gen Minuten die gleichen Preise; sie machen sie in der Regel
Darum ist ein solches Gesetz bedenklich. Der Staat sagt, natürlich raffiniert, mit ein, zwei Rappen Unterschied, damit
was auf dem Markt gut ist, wer mit wem zusammengehen man nicht gerade sagen kann, sie hätten sich abgesprochen.
darf, wie viele Prozente Marktanteil gut sind, ob eine Fusion Das sind die grossen privaten Kartelle.
richtig oder falsch ist usw. Dazu will der Staat das Recht ha- In der Schweiz habe ich noch nie gesehen, dass die staatli-
ben. Darum bedeutet es - das muss man betonen, sonst chen Kartelle geknackt werden konnten. Andererseits habe
macht man nämlich Fehler, sonst überbordet es, und diese ich noch nie erlebt, dass ein privates Kartell nicht geknackt
Gefahr ist vorhanden - Interventionismus in die freie Markt- werden konnte. Und dort, wo wir «knackbare» Kartelle ha-
wirtschaft. Nicht die freie Marktwirtschaft, sondern der Inter- ben, dort können wir eingreifen. Bei den «nicht knackbaren»
ventionismus steht im Vordergrund; das ist ein Verstoss ge- können wir es nicht.
gen die Handels- und Gewerbefreiheit. Die Handels- und Ge- Merken Sie, wie hier jetzt alles verschwimmt? Sie bekommen
werbefreiheit ist ein Recht des einzelnen gegenüber dem Freude am Kartellrecht, Sie bekommen Freude an Interven-
Staat und nicht gegenüber Privaten. Der Staat hat dieses tionen. Sie greifen dort ein, wo es am wenigsten ausmacht,
Recht zu gewährleisten, und darum ist ein Kartellgesetz bei diesen «romantischen» Kartellen der Handwerker. Die
grundsätzlich bedenklich. ganz grossen können Sie nicht angreifen, die staatlichen
Es ist mir klar, dass Private den Wettbewerb, zwar nicht die wollen Sie nicht angreifen, und das Ganze preisen Sie als
freie Marktwirtschaft - diese können sie nicht aus den Angeln freie Marktwirtschaft und als Deregulierung an.
heben, das kann nur der Staat -, aber den Wettbewerb durch Wer nicht nur mit Wörtern kämpft, sondern mit Inhalten, der
Abmachungen einschränken können. Darum muss niemand muss sagen: Die ganze Sache ist ausserordentlich proble-
sagen, die freie Marktwirtschaft werde hier gewährleistet. matisch. Nehmen Sie die Fusionskontrolle: Jede Fusion
Vielleicht wird der Wettbewerb unter Privaten gewährleistet, müssen wir einer staatlichen Behörde vorlegen, und es dau-
vielleicht. ert vierzehn Tage, drei Wochen, vier Wochen, ja Monate, bis
Hier hat man natürlich ein gewisses Verständnis und sagt: Sie wissen, ob Sie fusionieren können oder nicht.
Wenn plötzlich durch die Marktmacht, durch die Nachfrage- Ich habe doch gesehen, wie das läuft: Nestlé hat in Frank-
macht, der freie Wettbewerb eingeschränkt würde, dann reich eine Firma gekauft. Da sagte schliesslich die Wettbe-
könnte der Staat dafür sorgen, dass man wieder einen freien werbsbehörde: «Dieses Mineralwasser musst du verkaufen,
Wettbewerb hat. Darum haben wir ja ein Kartellgesetz. dieses kannst du behalten ....» Nestlé hat gesagt, das sei
Etwas vereinfacht ausgedrückt: Bisher waren Kartelle grund- doch rechtswidrig, hat dann aber den Entscheid akzeptiert.
sätzlich erlaubt, wenn sie nicht verboten wurden, weil sie Wenn sie nämlich den Fall weitergezogen hätte, hätte sie ein
schädlich waren. Neu sollen die Kartelle in den wichtigsten Jahr lang keinen Entscheid gehabt und nicht gewusst, was
Fällen grundsätzlich verboten sein, wenn sie nicht erlaubt sie machen sollte. Also hat Nestlé lieber die schlechte als die
werden. Das ist die Quintessenz, und das Problem für die rechtmässige Lösung akzeptiert, da es der Firma nichts ge-
freien Marktteilnehmer liegt darin, dass der Interventionis- nützt hätte, wenn sie nicht recht bekommen hätte. Das sind
mus heftiger, detaillierter, präventiver wird. die Problematiken, die im Kartellgesetz stecken.
Herr Jaeger hat es angesprochen: Man muss eine Fusion Der Antrag der Minderheit II (Früh) hebt das Ganze keines-
vorgängig prüfen lassen, und grundsätzlich kann sie verbo- wegs aus den Angeln. Sein System gibt den Unternehmun-
ten werden. Das ist die Problematik. Denen, die noch nie auf gen mehr Möglichkeiten, sich zu verteidigen. Wenn ich es
dem freien Markt «zu Hause» waren - ich bin in keinem Kar- genau ansehe, macht es nichts aus, und für die Kartellbe-
tell und habe kein Monopol, mit keinem Produkt -, sage ich: hörde ist es schwerer, den Beweis zu erbringen, Herr Jaeger.
Davor haben wir Angst, und zwar zu Recht. Wir müssen So grundsätzlich ist diese Änderung aber nicht.
staatlichen Behörden Dinge unterbreiten und sie prüfen las- Dieses Kartellgesetz bringt keine marktwirtschaftliche Er-
sen; damit werden wir in unserer unternehmerischen Freiheit neuerung. Dieses Gesetz ist inkonsequent, denn wenn Sie
eingeengt. Das dürfen wir sagen, weil das nämlich im Inter- die Marktmacht beschränken wollten, müssten Sie marktdo-
esse des freien Marktes ist. minante Unternehmen aufteilen usw. Das machen wir alles
Ganz bedenklich wird es - hier kommt auch das Heuchleri- nicht. Aber wenn ein Unternehmen eine Fusion oder den
sche zum Vorschein von seilen derjenigen, die plötzlich die Kauf einer Firma plant, ist es plötzlich schrecklich.
freie Marktwirtschaft entdeckt haben -, wenn der Staat dort Wir treten auf diese Vorlage ein. Wir werden uns dafür ein-
eingreifen soll, wo Private etwas tun! Aber auf seinem eige- setzen, dass man die grössten Brocken hinauswirft, insbe-
nen, dem staatlichen Gebiet, wo er kraft seiner Hoheit die sondere die Fusionskontrolle; das ist der schlimmste büro-
freie Marktwirtschaft garantieren sollte, dort hat der Staat mit kratische Anteil. Einige Mitglieder unserer Fraktion werden
dem Kartellgesetz nichts zu suchen. 80 Prozent der Kartelle, dem Gesetzentwurf die Zustimmung verweigern, und ein
nämlich die staatlichen Kartelle, werden nicht angetastet. paar werden ihm vielleicht zustimmen.
Darum kann Herr Strahm Rudolf auch so sagen: «Wir haben
die freie Marktwirtschaft entdeckt.» Bei den Privaten soll der Gros Jean-Michel (L, GE): C'est le 9 juin 1992 déjà que les
Staat eingreifen; beim Staat selbst soll der Staat nichts zu su- partis bourgeois du Parlement déposaient quatre interven-
chen haben. tions visant à revitaliser notre économie. La motion 92.3200
Lesen Sie Artikel 3: Keine Anwendung dort, wo eine staatli- déposée à cette occasion par un membre du groupe libéral,
che Markt- oder Preisordnung begründet ist! intitulée «Revitalisation de l'économie par renforcement de la
Ausgerechnet dort wäre es an der Zeit, dass die einzelnen concurrence», demandait justement au Conseil fédéral «de
Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit beson- définir plus rigoureusement les situations où les cartels, les
deren Rechten ausgestattet würden. Aber da hat der Staat positions dominantes ou d'autres pratiques limitant la con-
plötzlich nichts zu suchen. In seinem Bereich kann der Staat currence sont à considérer comme abusives».
den Wettbewerb einengen, ausschalten und den Markt aus- Il est donc bien naturel que notre groupe entre en matière sur
6. Juni 1995 N 1065 Kartellgesetz. Revision
cette révision de la loi sur les cartels. Nous pensons qu'elle obligatoire, sont susceptibles d'entraver notablement la libre
constitue un pas dans la bonne direction, en ceci qu'elle sera concurrence sur le marché du travail. Le sujet est sans doute
propre à stimuler une concurrence intérieure qui a eu ten- délicat, le terrain miné, et en définitive, il nous paraît risqué
dance à s'assoupir. de mettre en péril l'ensemble d'une loi si urgente pour la re-
Il n'est cependant pas question pour le groupe libéral de con- vitalisation de l'économie en soumettant les accords relatifs
damner avec une sévérité excessive la politique en matière aux rapports de travail à l'examen de la Commission de la
de cartels menée jusqu'ici. La relative tolérance dont ceux-ci concurrence.
ont bénéficié n'a pas eu que des inconvénients. La taille très Nous regrettons également que le service de la surveillance
réduite du marché intérieur suisse a probablement suscité, des prix soit maintenu, alors même que l'arsenal legislativ
voire même justifié, la création d'ententes cartellaires. Nos mis en place pour favoriser la concurrence devrait le rendre
entreprises, placées ainsi à l'abri d'une concurrence inté- totalement obsolète. Mme Sandoz s'exprimera à ce sujet
rieure trop féroce, ont pu consacrer davantage d'efforts à la lorsqu'elle développera sa proposition à l'article 25 alinéa 3.
conquête de marchés extérieurs, et ceci avec le succès que En conclusion, le groupe libéral considère que cette révision
l'on sait. Lorsqu'on outre on regarde ce qui se passe à l'ex- de la loi sur les cartels est un premier pas dans la bonne di-
térieur de nos frontières, on constate que même si les légis- rection. Toutefois, après son adoption, nous n'aurons de loin
lations anticartellaires des pays qui nous entourent étaient pas terminé notre travail en vue de revitaliser la place écono-
plus sévères que la nôtre, elles n'empêchaient pas certains mique suisse. Certes, nous aurons la loi fédérale sur le mar-
Etats de soutenir financièrement des activités industrielles ou ché intérieur, puis celle sur les entraves techniques au com-
de services. merce. Même avec ce triptyque, ne nous berçons pas d'illu-
Enfin, on observe que plusieurs secteurs de notre économie sions, tous les problèmes ne seront pas résolus.
n'ont pas attendu la présente révision pour décartelliser leurs Ce que le groupe libéral attend avec impatience, ce sont les
activités - pensons à l'industrie du tabac, aux brasseurs et vraies premières mesures de déréglementation, car l'ensem-
au secteur bancaire, par exemple. Cette révision conserve ble de ces règlements tatillons, de ces normes qui devien-
pourtant toute son utilité. L'évidente globalisation des mar- nent anachroniques tant elles sont différentes de celles ap-
chés et des échanges implique aujourd'hui une économie pliquées dans d'autres pays, tout ceci fait aussi, sinon davan-
domestique plus concurrentielle et plus compétitive. Force tage obstacle à la concurrence que certaines ententes d'en-
est de constater que les pratiques cartellaires, auxquelles on treprises. Il conviendra également de s'attaquer aux prix
peut ajouter les réglementations protectionnistes en matière administrés et aux monopoles publics, sources de bien des
d'attribution des marchés, ont émoussé la compétitivité de distorsions de concurrence. Plusieurs de mes préopinants
certaines entreprises face à l'inéluctable libéralisation des l'ont à juste titre souligné.
échanges. Renforcer la compétitivité à l'extérieur par le biais Nous attendons aussi un programme de politique fiscale pour
d'une concurrence accrue à l'intérieur, voilà ce que nous di- favoriser le maintien et l'implantation d'entreprises en Suisse
sait le Conseil fédéral dans son rapport sur la politique éco- dans le sens de la motion de juin 1992 du groupe radical-dé-
nomique extérieure de janvier 1992. La révision de la loi sur mocratique. C'est seulement ainsi que nous commencerons
les cartels constitue à l'évidence un des outils pour atteindre à surmonter les obstacles nés de notre isolement.
ce but. Pour l'instant, ne négligeons pas la révision positive qui nous
Le groupe libéral entre donc en matière et votera le projet qui est proposée aujourd'hui et entrons en matière.
nous est soumis, pour autant qu'à la fin de nos débats cette
révision ait encore de la substance. Or, pour cela, nous som- Steffen Hans (D, ZH): Die SD/Lega-Fraktion stimmt für Ein-
mes d'avis qu'il est nécessaire de soutenir les propositions treten auf den vorliegenden Entwurf zu einem neuen Kartell-
de la majorité de la commission. La majorité a en effet tenté gesetz.
de trouver un juste équilibre entre les propositions d'une mi- Nach Artikel 31 bis Absatz 3 der Bundesverfassung, ist der
norité tentée d'assouplir à tel point le projet qu'il en devient Bund, wenn das Gesamtinteresse es rechtfertigt, befugt,
vide de tout contenu, et celles d'une autre qui, elle, veut à tel «nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbe-
point le renforcer qu'il pourrait devenir une entrave au dyna- freiheit, Vorschriften zu erlassen: .... d. gegen volkswirt-
misme de nos entreprises. schaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen
C'est donc bien la conception générale proposée par le Con- und ähnlichen Organisationen ......
seil fédéral, judicieusement amendée par la majorité de la Der Bundesrat hat eine Interessenabwägung vorgenommen,
commission, que nous soutiendrons. La philosophie géné- nämlich zwischen dem öffentlichen Interesse an einem funk-
rale du projet mérite en effet d'être saluée. La volonté de pas- tionierenden Wettbewerb und den privaten Grundrechtsinter-
ser de la méthode dite du «solde» inscrite dans l'actuelle loi essen. So schreibt er auf Seite 34 der Botschaft: «Massnah-
sur les cartels à des critères plus précis, tel celui de la sup- men, welche die Privatautonomie beschränken, liegen im
pression de la concurrence efficace, constitue indiscutable- überwiegenden öffentlichen Interesse, wenn sie durch die er-
ment une revalorisation du principe même de la concurrence. wähnte Zielrichtung des Kartellartikels abgedeckt sind.» (Ziff.
Cette notion de concurrence efficace permet ainsi de distin- 142) Nun stellt sich die Frage, wie der Bundesrat das Ge-
guer les cartels durs ou rigides, qui la suppriment et qui doi- samtinteresse begründet. Wenn wir von der Absicht von
vent par conséquent être présumés illicites, et les cartels Bundesrat und Parlament ausgehen, wie sie im Legislatur-
doux, ou souples, qui peuvent être justifiés pour des motifs programm 1991-1995 und im Bericht des Bundesrates vom
d'efficacité économique. Cette présomption d'illicéité consti- 13. Juni 1994 über weitere Reformen im Zeichen der markt-
tue évidemment le coeur de cette révision. Il importera donc wirtschaftlichen Erneuerung niedergelegt sind, stellt die Vor-
qu'à l'article 5, ces accords qui suppriment la concurrence ne lage dieses Kartellgesetzes eine logische Konkretisierung
puissent trouver de justification économique. des Beabsichtigten dar.
Le groupe libéral acceptera également la section 2 du chapi- Was der SD/Lega-Fraktion positiv auffällt, ist die Tatsache,
tre 2 du projet, qui concerne les concentrations d'entreprises. dass das neue Kartellgesetz nicht einfach das Wettbewerbs-
Il ne voit en effet pas comment il est possible de vouloir lutter recht der EU mit ihrer Verbotsgesetzgebung abschreibt und
contre les cartels sans simultanément se préoccuper de übernimmt, sondern eine Missbrauchsgesetzgebung vor-
leurs éventuels successeurs, les monopoles. nimmt. Elemente der Regelungsmuster des Wettbewerbs-
Bien sûr, tout n'est pas parfait dans ce projet de révision. Les rechts der EU wurden im vorliegenden Gesetzentwurf inso-
libéraux se demandent, par exemple, s'il est encore justifié fern berücksichtigt, als dies für Schweizer Unternehmen in
d'exclure du champ d'application de la loi les conventions col- der EU wichtig ist. So sollen bei der gegenseitigen Beurtei-
lectives de travail. Nous n'ignorons pas les implications so- lung von Wettbewerbsbeschränkungen die schweizerischen
cioéconomiques qu'aurait l'éventuelle décision de les y in- und europäischen Massstäbe nicht in einem grundsätzlich
clure, mais nous aurions souhaité une discussion plus appro- widersprüchlichen Verhältnis zueinander stehen.
fondie à ce sujet, car il est indéniable que certaines de ces Einige Bemerkungen zum Inhalt: Der vorliegende Entwurf zu
conventions, en particulier celles qui bénéficient de la force einem neuen Kartellgesetz wird verhindern, dass Kartell- und
Loi sur les cartels. Révision 1066 N 6 juin 1995
Wettbewerbsabreden künftig einen wirksamen Wettbewerb bieter über den Tisch gezogen werden kann, dass «pak-
behindern können. kages» verkauft werden und die Markttransparenz kleiner
In der Detailberatung werden wir bei Artikel 1, beim Zweck- denn je wird. Aber wir von der Freiheits-Partei sind nicht da-
artikel, der Mehrheit und dem Bundesrat den Vorzug geben. gegen.
Bei Artikel 5 unterstützen wir die Minderheit II (Früh), bei Ab- Man hat auch immer wieder gesagt, die Autoimporteure bil-
satz 3 die Mehrheit, was Herrn Jaeger vermutlich nicht gefal- deten ein Kartell. Es gibt, glaube ich, kein Märchen, das häu-
len wird. Aber ich glaube, dass dies eine notwendige Abfede- figer verbreitet wurde als dieses. Wenn etwas nicht zutrifft,
rung dieses Gesetzes bringt, haben wir doch immerhin eine dann das. Es sind doch die Herstellerwerke, welche für jeden
Historié von Kartellen hinter uns. Die Anträge der Minderheit Fahrzeugtyp vorschreiben, wieviel er auf dem Schweizer
II (Früh) scheinen uns nötig zu sein, damit in einer ersten Markt kosten darf. Es sind nicht die Importeure, welche die
Phase nicht allzuhart eingefahren wird. Bei Absatz 3 von Ar- Preise willkürlich festlegen. Es wird vom Herstellerwerk für
tikel 5 stimmen wir also mit der Mehrheit. jeden einzelnen Typ gesagt: So und soviel muss das Fahr-
Zum 2. Abschnitt (Unternehmenszusammenschlüsse): Da ist zeug in der Schweiz kosten.
sich die SD/Lega-Fraktion noch nicht schlüssig, welche Po- Gehen wir über zu den grösseren Unternehmen - beispiels-
sition sie einnehmen wird. Warum? Da wir der Kommission weise zu den Anbietern chemischer Grundstoffe -: Da haben
für Wirtschaft und Abgaben leider noch nicht angehören, feh- Sie weltweite beinharte Kartelle, die absolut funktionieren.
len uns zu diesem sehr wichtigen Thema Detailinformatio- Wenn Sie Naphta kaufen wollen - das ist ein Stoff, mit dem
nen. Wir werden also die Detailberatung abwarten und uns ich mich schon befassen musste -, kriegen Sie auf den Cent
dann für oder gegen eine Aufnahme des 2. Abschnitts (Un- hinter dem Dollar das gleiche Angebot, ob es nun von Tokio
ternehmenszusammenschlüsse) entscheiden. oder von Atlanta, von London oder von Zug kommt. Das ist
Die Aufteilung des Entscheidverfahrens auf die an die Stelle die Wirklichkeit.
der Kartellkommission tretende Wettbewerbskommission ei- Herr Blocher hat es angetönt: Artikel 3 verhindert die Aufhe-
nerseits und auf den Bundesrat andererseits scheint uns bung der ärgerlichsten Kartelle, nämlich derjenigen der staat-
sinnvoll zu sein. lich administrierten Preise. Unsere Konsumenten sind den
Wir unterstützen die Neufassung des Kartellgesetzes als staatlichen Kartellen nach wie vor wehrlos ausgeliefert.
wichtige Massnahme im Rahmen des umfassenden Pro- Nehmen Sie als Beispiel die Telecom: Sie ist die einzige Te-
gramms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der schweize- lefongesellschaft in der zivilisierten Welt, welche abends von
rischen Wirtschaft. Damit wird unserer Meinung nach den sieben bis neun Uhr noch den Hochtarif verlangt. Überall
Marktkräften Spielraum gewährt. Wir begrüssen es, dass das dort, wo das Telefon nicht im öffentlichen Interesse, sondern
neue Kartellgesetz in Übereinstimmung mit der Bundesver- zur Dividendenerzielung für Kapitalisten betrieben wird, ha-
fassung eine verschärfte Gangart gegenüber Kartell- und ben wir nachts den Niedertarif; je weiter die Nacht fortschrei-
Wettbewerbsabreden bringen wird, indem missbräuchliche tet, um so billiger wird der Tarif. Nur das Schweizer Staatste-
Praktiken marktbeherrschender Unternehmen bekämpft lefon nimmt die Konsumenten aus und wird von diesem Kar-
werden. Wir begrüssen es insbesondere, dass sich der Bun- tellgesetz, über das wir hier diskutieren, noch geschützt.
desrat nicht von Eurointegrations-Aposteln zur Übernahme Die Telecom ist der einzige Anbieter in diesem Staat, der es
einer Verbotsgesetzgebung überreden liess, sondern einer sich herausnehmen kann, den Konsumenten nicht einmal
Missbrauchsgesetzgebung den Vorzug gab. eine detaillierte Rechnung zuzustellen. Aber da ist kein Kon-
In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, auf die Vorlage einzu- sumentenschutz! Von jeder Benzinsäule, wo Sie zapfen,
treten. schickt man Ihnen am Ende des Monats die Aufstellung der
bezogenen Liter. An jeder Migros-Kasse bekommen Sie eine
Dreher Michael (A, ZH): «Wollt Ihr den totalen Wettbe- detaillierte Aufstellung, nur beim Telefon, staatlich admini-
werb?» Das wäre eine geeignete Überschrift für die heutige striert, kriegen Sie am Ende des Monats die Nachricht: «Für
Debatte. Ich habe schon in der Kommission gesagt: Nach- 400, 500 oder 600 Franken telefoniert.» Aufklärung und
dem es in der Schweiz kaum mehr Kartelle gibt - es fallen mir Transparenz haben Sie nicht, und wenn Sie eine rudimentär
wirklich keine nennenswerten ein -, kommt die Schweiz und detaillierte Rechnung wollen, müssen Sie sie noch extra be-
macht auch noch ein Kartellgesetz. Das Bierkartell, eine Er- zahlen. Da muss man einschreiten und nicht dort, wo jetzt
findung der dreissiger Jahre, hat doch nicht verhindern kön- schon den ganzen Nachmittag lang der grosse Wettbewerb
nen, dass die Importiere einen ständig wachsenden Markt- gepriesen wurde.
anteil errungen haben - einen Marktanteil, der heute immer Es wurde angetönt: Das Problem beim vorliegenden Gesetz-
noch zunimmt. Jetzt gibt es die Regulierungen des Bierkar- entwurf liegt darin, dass der Staat handeln will, wenn wir
tells zwar nicht mehr. Aber es hat nicht verhindert, dass Tu- diese Wettbewerbsbehörde einmal haben. Dann haben wir
borg, Heineken und wie sie alle heissen sich in einer Zeit der die fleissigen und gescheiten Beamten, die ständig neue Re-
Bierkartellherrschaft in der Schweiz etablieren konnten und gulierungstatbestände ausdenken wollen, die ständig in der
ihren Marktanteil ständig erweitern. Wettbewerbsverhindern- Bekämpfung schädlicher kartellistischer Einflüsse aktiv sein
des Kartell, da muss ich lachen! wollen und die ständig aktiv daran arbeiten wollen, den Wett-
Das Ziegeleikartell gibt es ebenfalls nicht mehr; das war die bewerb hochzuhalten! Ich habe persönlich meine Zweifel, ob
Kartellordnung der Backsteinhersteller. Das Tabakkartell, Aufwand und Kosten in etwa dem entsprechen, was die Kon-
auf welchem der Unternehmer Karl Schwer! eine ganze Kon- sumenten am Schluss tatsächlich einsparen. Ich habe also
sumentenmythologie aufbaute, gibt es auch nicht mehr. Wir meine ganz grossen Zweifel, auch wenn natürlich - wie über-
haben beim Tabak einen vollkommen freien Markt. Der Kon- all - gewisse Ansätze prüfenswert sind.
sument ist also auch da König geworden - alles ohne staat- Es wurde gesagt, dass mit der Entkartellisierung der Bauwirt-
liche Regulierung, alles durch den Markt erreicht. schaft die Preise um 30 Prozent sinken würden. Es wäre in
Sie sind in den letzten Monaten Zeuge der Deregulierung bei der Tat richtig, hier die Sache näher anzuschauen. Nur muss
den Banken gewesen. Die Konditionen richten sich jetzt nach ich Ihnen sagen, dass die Preise bereits um 30 Prozent ge-
dem Markt. Die Freude bei den Konsumenten ist allerdings sunken sind. Ich habe vor einigen Monaten Offerten für zehn
ausgeblieben. Es ist jetzt so, dass die Kleinen mehr bezahlen Küchen eingeholt. Da war eine enorme Bandbreite der
und die Grossen weniger. Wenn das der Sinn der Kartellauf- Preise für immer das gleiche Produkt. Wenn Herr Strahm Ru-
hebung und der Verhinderung und Vereitelung von Marktab- dolf sagt, auf dem Büchermarkt müsse man die Preisbindung
reden ist, dann ist das sicher im Interesse der Grossen und beibehalten, man wolle keine Halsabschneiderkonkurrenz,
nicht in jenem der Kleinen. so ist zu antworten, dass im Baugewerbe die Halsabschnei-
Sie sind gerade daran, bei den Haftpflichtversicherungen derkonkurrenz bereits verwirklicht ist. Die Preise sind heute
den Konsumenten dem freien Markt auszusetzen. Was sicht- derart tief unten und die Margen - soweit man überhaupt
bar wird, ist in erster Linie Wirrwarr und keine Transparenz. noch von Margen sprechen kann - derart zusammenge-
Ich bin mir auch da nicht völlig sicher, ob der Konsument am drückt, dass der totale Wettbewerb besteht, ein Wettbewerb,
Schluss wirklich der lachende Dritte ist ober ob er je nach An- der - das müssen wir doch festhalten - nicht durch die Auf-
6. Juni 1995 N 1067 Kartellgesetz. Revision
hebung des Kartellgesetzes zustande gekommen ist, son- pol entwickelt und die Konsumenten und die freie Marktwirt-
dern durch die Marktkräfte bzw. die Rezession. schaft dabei draufgehen. Wenn Herr Blocher meint, man
Wir wenden uns in erster Linie gegen die Fusionskontrolle. müsse die staatlichen Regulierungen und Preisfestsetzun-
Es wurde von Herrn Blocher bereits überzeugend dargelegt: gen abschaffen, steht es ihm frei, einen Vorstoss einzurei-
Es wird dort ein neues Feld für staatliche Einflussnahme, chen, der zum Beispiel bezweckt, dass alle landwirtschaftli-
staatlichen Interventionismus und staatliche Tätigkeit aufge- chen Preisbindungen aufgehoben werden. Das will er ja
tan, die nicht notwendigerweise im gesamtgesellschaftlichen nicht, und damit scheint mir seine Attacke auf den Staat ein
Interesse liegen können. bisschen ein Strohfeuer zu sein, die aber nicht die Substan-
Schauen wir doch einmal in die EU oder nach Amerika: Dort tierung hat, die es eigentlich braucht.
haben Sie den totalen Wettbewerb im Bereich der Luftfahrt. Die Kommission hat grossmehrheitlich, mit einer Gegen-
Das Resultat kennen Sie auch: Kaum eine Luftfahrtgesell- stimme, diesen Gesetzentwurf verabschiedet. Ich bitte Sie,
schaft verdient Geld. Die Air France ist pleite, Sabena ist darauf einzutreten. Zu den einzelnen Anträgen werden wir
pleite, Austrian Airlines ist pleite, die Lufthansa war jahrelang uns separat äussern.
pleite, jetzt geht's ihr wieder etwas besser; das alles, obwohl
man in der EU ist und die besten und interventionistischsten Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je me suis réjoui
Kartellgesetze hat, die es überhaupt gibt. Wir können das ir- trop tôt d'entendre le rapporteur de langue française, en
gendwie nicht recht auf einen Nenner bringen. sorte que je me trouve quelque peu surpris par cette montée
Wir unterstützen die Anträge der Minderheit II (Früh). Wir dans le débat que vous m'occasionnez maintenant. Mais en
wollen diese Diskussion mit Interesse abwarten, wollen ihr réalité, j'aimerais dire, en remerciant les deux rapporteurs de
zuhören, wollen sehen, was da noch herauskommt. leur rapport introducili, combien le débat qui vient de se tenir
Zum Effizienzbeweis, wie ihn die Minderheit Früh vorschlägt: nous a implicitement montré la nécessité de parvenir en
Es geht hier um die kleineren und mittleren Betriebe, welche Suisse à une meilleure harmonisation de notre politique éco-
nicht die Ressourcen der Konzerne haben. Es sollte aus un- nomique extérieure et de notre politique économique inté-
serer Sicht der Beweis möglich sein, wenn durch eine Zu- rieure.
sammenarbeit eine höhere Betriebseffizienz erreicht werden Il est vrai de dire que si nous pratiquons depuis toujours une
kann. Es darf nicht schädlich für den Markt sein, da sind wir politique économique extérieure très libérale, en revanche,
uns einig, aber bis jetzt warte ich immer noch darauf, dass nous pratiquons plutôt une politique de concurrence protec-
mir das einmal jemand vorrechnet, welche Kartelle noch tionniste. Cette dichotomie entre l'économie extérieure et
schädlich sind und wie hoch die sogenannte Kartellrente ist. l'économie intérieure n'est pas tenable, car la mondialisation
Ich habe das in der Kommission von niemandem gehört, ou la globalisation de l'économie impose très logiquement
ausser pauschale Bemerkungen, wie viele Milliarden Fran- que l'économie extérieure et l'économie intérieure aillent
ken pro Jahr sie angeblich ausmache. Aber einen Hausbesit- l'une et l'autre dans le sens de l'économie de marché, hors
zer interessieren 5000 oder 10 000 Franken, die er einsparen de laquelle il n'y a pas à la longue de prospérité possible ni
kann, und nicht die ausgebliebenen Milliardenbeträge. Diese de cohérence économique possible. Et cela, ce n'est pas
Auskunft ist man mir bis jetzt schuldig geblieben. pour être en accord avec des législations étrangères - com-
munautaires ou autres -, ce n'est pas pour faire plaisir à ceux
Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Viel ist nicht zu qui de l'extérieur notent nos efforts, c'est bien plus fonda-
klären. Zur Frage von Herrn Fischer-Sursee, ob die Kalkula- mentalement pour répondre à nos intérêts. Si la Suisse se
tionsgrundlagen, technischen Richtlinien usw. unter das Kar- doit aujourd'hui d'améliorer les conditions-cadres de son
tellgesetz fallen, ist folgendes zu sagen: Wir haben das in der marché intérieur et de son régime de concurrence, et cela
Kommission besprochen, und aus Artikel 4 wird deutlich, d'une manière autonome, c'est bien pour être à l'unisson de
dass nur solche Grundlagen oder Absprachen unter das Kar- ce qu'elle a réussi à faire au plan extérieur, au plan mondial,
tellgesetz fallen, die eine Einschränkung oder sogar eine Un- sinon au plan européen où il reste encore à faire. L'efficacité
terdrückung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. de notre marché intérieur fait partie des conditions-cadres
Diese Frage scheint mir geklärt zu sein. qui sont indispensables à notre compétitivité à l'intérieur de
Zu Herrn Stucky, der sich als der grosse Marktwirtschafter la maison, mais aussi bien sûr à notre compétitivité sur les
verkauft hat: Ich werde gerne darauf zurückkommen, wie sich marchés extérieurs.
das mit dem Credo so verhält, wenn wir am nächsten Don- Dès lors, le programme du Conseil fédéral, que vous con-
nerstag über das Binnenmarktgesetz diskutieren werden. naissez, tend inlassablement - jamais il n'a été aussi déter-
Herr Jaeger sagte, dass vor allem von linker Seite Verbrau- miné que dans l'actuelle législature - à réduire nos coûts de
cherschutz und Umweltschutz wieder eingebracht worden production, à stimuler l'innovation et à donner à la concur-
seien. Ich bitte ihn, das noch zu substantieren, denn ich finde rence la stimulation qui doit être pleinement la sienne. Dans
in dieser Vorlage nichts, was von linker Seite in dieser Rich- cette démarche, vous savez que le programme de régénéra-
tung eingebracht worden wäre. tion se fonde sur trois projets essentiels: la loi sur les cartels,
Zu Herrn Blocher - der leider nicht anwesend ist, aber viel- révision générale à laquelle nous procédons; la loi fédérale
leicht kann ich Herrn Dreher, der nachher als Epigone aufge- sur le marché intérieur, dont votre Conseil aura à parler cette
treten ist, diese Antwort mitgeben -: Herr Blocher hat einen semaine encore; et la loi fédérale sur les entraves techniques
«Spagat mit etwa dreifacher Drehung» versucht. Er hat an au commerce, dont la commission du Conseil des Etats a été
diesem Entwurf keinen guten Faden gelassen. Das Gesetz saisie il y a peu. Ces trois lois pourront suivre ainsi le même
sei nur interventionistisch und eigentlich des Teufels, und am calendrier parlementaire. Vous conviendrez avec moi que
Schluss sagte er, er werde trotzdem auf die Vorlage eintre- c'est urgent, mais vous reconnaîtrez aussi - et c'est en cela
ten. Ich kann das nicht ganz verstehen. que la rapidité du débat en commission et du débat
Der freie Markt, die freien Unternehmungen tendieren natür- d'aujourd'hui au Conseil national me réjouit - qu'il y a vérita-
licherweise zur Monopolbildung. Das ist eine Gesetzmässig- blement urgence.
keit. Auch Herr Blocher akzeptiert das. Sobald wir Monopole Si la loi sur les cartels, c'est-à-dire sur l'interdiction des abus
haben, findet kein Wettbewerb mehr statt, und die Marktwirt- des cartels, introduite en 1962, a fait l'objet de plusieurs révi-
schaft ist nicht mehr frei. Das ist weder im Sinne unserer Wirt- sions, en réalité, ces révisions ont exigé beaucoup de temps
schaftsverfassung noch im Sinne unserer tragenden Struktur et elles n'ont que partiellement abouti; il faut le dire clairement
des wirtschaftlichen und politischen Systems, das wir ge- ici. Tandis que cette loi que nous vous présentons aujourd'hui
wählt haben. Es handelt sich nicht um Interventionismus, était certes inscrite au programme de la législature, c'est tout
wenn in einem Kartellgesetz der Wettbewerb erhalten wer- au plus à la session de printemps 1993 que votre Conseil a
den soll, sondern das Kartellgesetz und der Staat setzen eu connaissance de l'avant-projet ou de l'idée de traiter un tel
Randbedingungen, in denen die freie Marktwirtschaft und der projet. Au lieu des 12 ans qui s'étaient écoulés lors de la pré-
Wettbewerb stattfinden können. Dieses Kartellgesetz soll le- cédente révision, c'est aujourd'hui, pratiquement deux ans
diglich garantieren, dass sich die Wirtschaft nicht zum Mono- plus tard, que nous avons pu conduire la rédaction d'un projet,
Loi sur les cartels. Révision 1068 N 6 juin 1995
la soumission de ce projet à la consultation, la préparation du Les effets bénéfiques des mesures d'orientation structurel-
message, la discussion du message et du projet par votre les ne seront pas perceptibles à court terme, mais ils le se-
commission et le premier débat en séance plénière sur l'en- ront à long terme. C'est précisément parce que nous vou-
trée en matière. Le rythme est décidément différent de ce qu'il lons équiper mieux notre économie, notre appareil de pro-
a pu être dans l'histoire, et si je m'en réjouis, c'est parce qu'il duction et notre appareil de distribution en vue des assauts
correspond certainement aux nécessités de notre temps, ce- répétés et nouveaux, - et bienfaisants - de la globalisation
lui qui ne peut pas appondre au peloton est lâché, et beau- économique à tous les niveaux, que nous devons nous do-
coup plus irrécupérablement lâché en 1995 qu'il ne l'était il y ter, maintenant, de cet appareil nouveau. Celui-ci devrait,
a encore une dizaine d'années. Monsieur Cavadini Adriano, pouvoir entrer en vigueur à mi-
Le projet de loi que nous vous présentons complète considé- 1996, car il y a les procédures entre les deux Chambres, les
rablement la loi actuelle qui est insuffisante, et il l'améliore sur délais de référendum et la mise en place de l'appareil que
les plans matériel, institutionnel, et sur le plan de la procédure nous devons minutieusement régler pour qu'il soit efficace
également. La méthode actuelle du solde ne permet pas, lors dès le début.
de l'application du droit, d'aboutir à la formation de normes S'agissant des entreprises publiques, c'est une deuxième
claires et simples de comportement à l'égard des entreprises. question que vous avez posée, mais que M. Stucky a posée
Il y a problème dans l'application de cette méthode, au niveau après vous, ainsi que M. Blocher, je dis que je partage entiè-
de l'efficacité et de la sécurité juridique. Je le dis en particulier rement votre sentiment selon lequel l'Etat doit aussi balayer
à M. Fischer-Sursee qui est intervenu sur ce point. devant sa porte, et pas seulement devant celle des entrepri-
Ensuite, selon le droit actuel, la Commission des cartels, ses privées. C'est bien dans cette démarche qu'il amorce
pleine de mérite, est malgré tout une autorité de milice qui maintenant le grand virage des télécommunications et qu'il
conduit elle-même, et elle seule, les enquêtes. La procédure en amorcera d'autres.
est dès lors inévitablement lente. La commission n'est pas à Si vous vous plaignez, Monsieur Blocher, de la lenteur du
même, de par sa nature et sa composition, d'enquêter sur un processus et de la mollesse de notre intervention dans le do-
nombre suffisant de cartels qu'elle connaît. Elle est obligée maine public, j'aimerais attirer votre attention sur le fait que,
de procéder à des sélections. Ces sélections, en elles- le plus souvent, les entreprises publiques que vous visez doi-
mêmes, sont arbitraires parfois - il ne peut pas en aller autre- vent accomplir, parallèlement à leur travail et à leurs tâches
ment -, et le résultat, au bout de ses travaux, est évidemment de tous les jours - qui méritent d'être plus efficaces, et que la
et inévitablement partiel. Cette situation est choquante, non privatisation pourrait, dans certains cas, rendre plus effi-
seulement du point de vue de l'égalité de traitement, mais caces -, un mandat de service public que ces entreprises,
surtout du point de vue de l'efficacité de l'appareil. Il y a ceux pas plus que le Conseil fédéral, n'ont voulu, mais qui est hé-
qui passent entre les gouttes et ceux qui n'y passent pas, rité, le plus souvent pour ne pas dire toujours, d'un mandat
mais pour l'ensemble de l'économie, il s'agit d'un affaiblisse- législatif.
ment de notre capacité concurrentielle, par conséquent de J'aimerais demander à M. Blocher, ainsi qu'à tous ceux qui
notre force de concurrence. souhaitent une animation et une ouverture plus vives de cer-
Enfin, il n'est pas satisfaisant, dans le contexte de la politique tains secteurs publics à la concurrence, qu'ils nous aident
actuelle de la concurrence, que la loi s'attaque surtout aux dans cette démarche et que, tant dans la définition législative
cartels proprement dits et qu'elle ne prévoie pas, notamment des mandats de ces entreprises que dans les interventions
pour les pratiques abusives d'entreprises puissantes sur le parlementaires nombreuses que ces entreprises déclen-
marché, des règles spéciales de droit administratif. chent pour solliciter un appui du Conseil fédéral, pour telle ou
C'est dans l'esprit de cette révision indispensable de la loi telle intervention régionale, nous ayons davantage de vo-
que l'innovation centrale que nous vous proposons est la dis- lonté et d'initiative du côté parlementaire. Cela ne pourra
tinction entre cartels rigides et ententes souples. Pour les qu'encadrer, soutenir et inciter le Conseil fédéral à moins de
cartels rigides, qui sont en général réprouvés parce que pas réserve peut-être qu'il n'en a aujourd'hui.
compatibles avec une économie de marché, une présomp- C'est dans cette démarche que j'attends vos propositions,
tion d'illicite a été retenue, alors que les ententes souples et si d'aucuns jugent ces propositions, dans le secteur pu-
sont présumées licites au sens du principe traditionnel de blic, encore insuffisantes ou trop pusillanimes, ce n'est pas
l'abus. Le critère de l'élimination de la concurrence efficace, une raison pour ne pas adapter maintenant, dans le secteur
et celui-là seulement, est véritablement le critère décisif. privé, l'instrument de la concurrence. L'intérêt général du
C'est de toute première importance - et je le dis à M. Früh pays, et non seulement des entreprises, est là pour le
lorsqu'il pose la question et lorsqu'il défend la proposition de prouver.
la minorité II à l'article 5, dont nous parlerons lors de la dis- M. Dreher, bien sûr, imagine que le cartel de la bière a dis-
cussion de détail. Cette distinction entre cartels rigides et en- paru de lui-même, sans l'aide de la loi. Je suis d'accord avec
tentes souples permet en effet une application efficace de la ce constat factuel, mais je demande à M. Dreher, par satellite
loi, et elle sera introduite dans le projet. Des éléments de la interposé puisqu'il a quitté la salle, combien de générations
méthode du solde reviendraient à ouvrir la porte à un nombre ont dû boire de la bière plus chère dans ce pays, pas toujours
absolument incontrôlable de motifs de justification et à ren- de meilleure qualité, et dont le choix proposé n'était pas des
dre illusoire l'application de la loi. Nous devons nous oppo- plus riches à cause de l'existence finalement stérilisante du
ser, pour l'efficacité du nouvel outil, à une telle tentative. cartel. Permettez-moi de vous dire que si cette révision spon-
A côté de la lutte contre les cartels nuisibles et contre les pra- tanée du secteur de la bière, qui a pris beaucoup de temps,
tiques abusives, une politique cohérente de la concurrence avait été peut-être à un moment donné activée par des exi-
ne saurait se priver des moyens d'empêcher les concentra- gences légales qui eussent secoué la torpeur d'un secteur
tions d'entreprises qui élimineraient, à la longue ou à bref dé- très protégé, il n'est pas exclu, Monsieur Dreher, que nous
lai, la concurrence efficace. D'où le contrôle préventif des aurions peut-être aujourd'hui une production de bière suisse
concentrations qu'une claire majorité de votre commission a au niveau et de rayonnement international, ce que nous
reconnu; elle a même assorti le projet du Conseil fédéral d'un n'avons pas. On a fini par sauver des intérêts intérieurs au
article spécial sur les médias, permettant de tenir compte des bout du compte. On aurait pu peut-être avoir davantage
particularités d'un domaine que nous savons et que vous sa- d'ambition et permettre des réalisations, à partir de la base
vez très sensible. suisse, à l'étranger par la conquête de marchés étrangers de
Ce projet n'érige pas cependant la concurrence en absolu. la bière si l'avis péremptoire de la loi avait retenti plus tôt et
Ce projet n'est pas un projet schématique, qui distinguerait nous avait rappelé cette vieille règle que la concurrence,
de manière définitive entre le noir et le blanc, car il peut y c'est absolument capital.
avoir du gris; la loi se borne à reconnaître, c'est essentiel, C'est dans cet esprit de conquête et de réception de la con-
que la concurrence, dans sa capacité de coordination, a le currence que je souhaite que l'on puisse entendre ce projet,
rôle de principe prioritaire pour le fonctionnement de notre que l'on puisse le concevoir et que l'on puisse le voter sans
économie -j'ai dit prioritaire, je n'ai pas dit exclusif. le retoucher sur des points essentiels.
6. Juni 1995 N 1069 Kartellgesetz. Revision
Dreher Michael (A, ZH): Herr Bundesrat Delamuraz, ich Minorité
habe Ihren Äusserungen mit grösstem Interesse zugehört. (Hämmerle, Baumann Ruedi, Brügger Cyrill, Brunner Chris-
Wie erklären Sie sich denn, dass trotz des Umstandes, dass tiane, Hafner Ursula, Strahm Rudolf)
wir in ganz Europa immer einen deregulierten Biermarkt hat- .... de la concurrence et, dans le cadre d'une économie de
ten, die Bierpreise für den Konsumenten in den Wirtschaften marché sociale, de garantir une concurrence efficace ainsi
immer höher sind als in der Schweiz - wenn wir im Moment que le droit de chacun à exercer librement une activité éco-
die ungünstige Wechselkursrelation gegenüber dem Aus- nomique.
land einmal nicht berücksichtigen? Noch vor einem halben
Jahr war das Bier überall teurer als hierzulande, wo wir auf- Hämmerle Andrea (S, GR), Sprecher der Minderheit: Es
grund Ihrer Äusserungen offenbar einen Wettbewerbsnach- geht bei Artikel 1 um den Zweckartikel. Der Zweckartikel ist
teil zu Lasten der Konsumenten haben. Das verstehe ich in der Regel nicht direkt anwendbar. Er gibt aber die Rich-
nicht ganz. tung des Gesetzes an. Dieser Zweckartikel ist in der Form
der Mehrheit und des Bundesrates nach unserer Auffassung
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Vous m'avez sowohl formell als auch inhaltlich verunglückt.
posé une question qui concerne les marchés étrangers. Je Es handelt sich vor allem um den zweiten Halbsatz, der ver-
ne veux pas porter de jugement de valeur sur la manière dont unglückt ist: «.... den Wettbewerb im Interesse einer freiheit-
on applique, par exemple autour de nous et dans l'Union lichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.» Die frei-
européenne, les principes d'interdiction des cartels et des heitliche marktwirtschaftliche Ordnung kann als solche doch
ententes. Il est assez manifeste que le résultat pratique que gar kein Interesse haben. Ein Interesse können allenfalls
l'on atteint dans ces autres pays n'est sans doute pas un Rechtssubjekte haben, also die wirtschaftlich tätigen juristi-
exemple satisfaisant, alors que, précisément, je crois que ce schen oder natürlichen Personen. Dies zur formellen Seite.
que nous essayons de faire ici permettra de soutenir cette Materiell unannehmbar ist jedoch die Beschränkung des
politique récente, somme toute, mais cette politique bienve- Zweckartikels auf die freiheitliche marktwirtschaftliche Ord-
nue des prix de la bière momentanément plus favorables en nung. Artikel 31 bis der Bundesverfassung, auf den sich die-
Suisse qu'ils ne le sont à l'étranger. Je prends en considéra- ser Gesetzentwurf vor allem abstützt, spricht von der «Meh-
tion, comme vous l'avez fait d'ailleurs vous-mêmes en toute rung der Wohlfahrt des Volkes» und von der «wirtschaftli-
honnêteté, la part momentanée que prend à cela la difficulté chen Sicherung der Bürger» (Abs. 1). Gemeint ist also nicht
des changes que nous avons par comparaison à d'autres allein und nicht in erster Linie die freiheitliche marktwirt-
pays. schaftliche Ordnung, sondern der Oberbegriff der sozialen
En résumé, ça n'est pas parce que les ententes cartellaires Marktwirtschaft, der in unserem Land schon längst eingeführt
sont sanctionnées, notamment par le droit communautaire, ist. Diese soziale Marktwirtschaft bildet auch den Rahmen für
que l'application qui en est faite débouche toujours sur les das Kartellgesetz, nicht allein die freiheitliche marktwirt-
bons résultats. Je souhaite que nous nous inspirions de cet schaftliche Ordnung. Es ist im übrigen mehr als fraglich, ob
exemple partiellement convaincant de l'étranger, pour être, die Eingriffe in die Vertragsfreiheit nach diesem Entwurf zu
nous, tout à fait performants dans l'application de cet instru- einem neuen Kartellgesetz überhaupt als freiheitlich zu be-
ment nouveau que nous aurons à disposition. zeichnen sind. Das müssten Sie mir auch noch erklären.
Innerhalb dieses Rahmens der sozialen Marktwirtschaft ist
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen der wirksame Wettbewerb aber nicht nur zu «fördern», son-
L'entrée en matière est décidée sans opposition dern zu «gewährleisten». Wettbewerbsbeschränkungen sol-
len ja genau durch dieses Gesetz vehindert werden.
Detailberatung - Discussion par articles Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Dann haben Sie einen modernen und kohärenten Zweckarti-
kel, der stimmig ist und der angemessen und richtig in dieses
Gesetz einführt.
A. Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbe-
werbsbeschränkungen Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Die Mehrheit
der Kommission war der Meinung, dass sich die beiden Va-
A. Loi fédérale sur les cartels et autres restrictions de
rianten inhaltlich nicht unterscheiden. Es wurde angeführt,
la concurrence dass insbesondere mit dem Verweis auf Artikel 31 bis der
Bundesverfassung das Wort «soziale Marktwirtschaft» ohne-
Titel und Ingress hin im Hintergrund vorhanden sei und deshalb nicht beson-
Antrag der Kommission ders erwähnt werden müsse.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Insbesondere der Bundesrat hat darauf hingewiesen, er
habe den Eindruck, dass - wenn hier etwas zu «gewährlei-
Titre et préambule sten» sei - ein Individualrecht geschaffen würde, für welches
Proposition de la commission der Bund nachher geradestehen müsste. Insofern wäre ihm
Adhérer au projet du Conseil fédéral das Wort «promouvoir», also fördern, lieber.
In diesem Sinne hat die Mehrheit der Kommission der Fas-
Angenommen - Adopté sung des Bundesrates zugestimmt.
Art. 1 Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: La proposition de la
Antrag der Kommission minorité de la commission ne change rien sur le fond. Maté-
Mehrheit riellement, elle n'est pas significative. Néanmoins, M. Häm-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates merle, porte-parole de la minorité, invoque l'argument selon
Minderheit lequel la concurrence ne peut pas être dans l'intérêt d'une
(Hämmerle, Baumann Ruedi, Brügger Cyrill, Brunner Chri- économie de marché fondée sur un régime libéral,
stiane, Hafner Ursula, Strahm Rudolf) puisqu'une telle économie de marché n'est pas un sujet de
.... zu verhindern und im Rahmen der sozialen Marktwirt- droit, et que, par conséquent, on ne pourrait pas bâtir un
schaft den wirksamen Wettbewerb sowie das Recht auf freie système en faveur de ce type d'économie. Mais c'est une
wirtschaftliche Betätigung zu gewährleisten. querelle de mots qui signifie clairement que M. Hämmerle
n'a pas beaucoup de plaisir à voir citer, au début d'une loi
Art. 1 qu'il approuve fondamentalement, le terme de «régime
Proposition de la commission libéral».
Majorité Au fond, c'est quand même ce mot qui convient le mieux, car
Adhérer au projet du Conseil fédéral il contient assez exactement tout ce que l'on veut, quelque
Loi sur les cartels. Révision 1070 N 6 juin 1995
chose d'assez clair pour ceux qui lisent la loi, alors que la Art. 3
proposition de la minorité, par les précisions complémentai- Proposition de la commission
res qu'elle souhaite apporter, notamment à propos «d'une Al. 1, 2
économie de marché sociale», finit par donner le sentiment Adhérer au projet du Conseil fédéral
que cette loi veut atteindre des buts qui pourraient être, à un Al. 3 (nouveau)
certain moment, contradictoires. Une économie de marché Les procédures prévues par la présente loi en vue de l'ap-
peut ne pas être sociale; alors, à ce moment-là, il faut une préciation des restrictions de la concurrence priment les
autre loi pour en corriger les effets. procédures prévues par la loi sur la surveillance des prix.
Ce que l'on veut ici, c'est favoriser une économie de marché
correspondant à un régime libéral. Ça ne veut pas dire qu'on Proposition subsidiaire Tschopp
ne souhaite que ça dans l'ensemble de l'action économique (au cas où la proposition de la commission serait adoptée)
et politique, mais ici c'est bien le but de la loi, et il ne faut pas, AI. 3 (nouveau)
au début, accumuler des termes qui risquent d'être contra- .... priment les procédures prévues par la loi sur la sur-
dictoires. veillance des prix. A la requête du surveillant des prix ou
C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission sur sa propre initiative, la Commission de la concurrence
vous recommande d'en rester au projet du Conseil fédéral. peut cependant transmettre un dossier à la surveillance des
prix.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Les deux rap-
porteurs ont indiqué très clairement les raisons pour lesquel- Jaeger Franz (U, SG): Leider kennen wir den Antrag
les je vous recommande, au nom du Conseil fédéral, de vous Tschopp noch nicht. Ich nehme an, er hat auch in der Kom-
en tenir à la formulation de la majorité de la commission. mission nicht vorgelegen. Er wird mir soeben unterbreitet.
Il y a deux éléments particuliers sur lesquels j'entends attirer Der Antrag Tschopp befasst sich mit einem Problem, das
votre attention: wirklich besprochen werden muss. Es gibt hier sonst keine
1. Bien sûr, en faisant disparaître l'adjectif «libéral» de l'arti- weiteren Anträge. Wir dürfen diesen Artikel 3 nicht einfach so
cle 1 er, on est obligé de préciser par ailleurs le droit à exercer durchlaufen lassen, weil der Gesetzentwurf hier - es wurde
librement une activité économique, ce qui est fait dans la pro- schon in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen - einen
position de la minorité. Monsieur Hammerle, c'est plus élé- Pferdefuss, ja sogar seine Achillesferse haben könnte. Sie
gamment dit, et d'une manière mieux comprise, en conser- müssen sich im klaren sein, dass in Artikel 3 Absatz 1 Litera
vant expressis verbis l'adjectif «libéral», lequel sous-entend, a die staatlichen Markt- und Preisordnungen ausgenommen
entre autres, la possibilité, le droit à exercer une activité éco- werden. Ich möchte nun vom Bundesrat eine klare Auskunft,
nomique librement. Par conséquent, si un adjectif est bien à ob er bereit ist, als politische Behörde auch hier im Bereich
sa place, c'est l'adjectif «libéral» dans la version du Conseil der staatlichen Preise und Preisschutzordnungen für mehr
fédéral et de la majorité de la commission. Wettbewerb, für wirksameren Wettbewerb zu sorgen, und
2. Nous utilisons, dans la formulation du Conseil fédéral, le wie er das allenfalls machen kann.
terme de «promouvoir» la concurrence, alors que vous utili- Wir haben ja in Artikel 45 des Gesetzentwurfes die Möglich-
sez «garantir». Je ne veux pas me livrer à une querelle sé- keit vorgesehen, mit Empfehlungen in diesem Bereich für
mantique sur la valeur de ces termes. Je crois que «promou- mehr wirksamen Wettbewerb zu sorgen, aber es muss hier
voir» montre, de manière peut-être plus souple, que l'instru- ganz konkret gesagt werden, wie auch in diesem Bereich
ment de la loi sur les cartels est sans doute un instrument, schrittweise dereguliert werden kann.
mais qu'il ne suffit pas à lui seul à ouvrir à la concurrence. Ich muss noch etwas an die Adresse von Herrn Blocher sa-
Dès lors, il faut imaginer qu'il contribue à la promotion de gen, der mit Recht auf die Bedeutung der öffentlichen Kar-
cette concurrence, mais que, contrairement à votre formula- telle hingewiesen hat. Aber da fallen dann auch Kartelle dar-
tion, il ne peut pas, à lui seul, la «garantir». unter, die mit der Kriegsvorsorge, mit den Agrarpreisen, mit
C'est dans ce sens que je propose d'en rester à la version leitungsgebundenen Energieträgern usw. im Zusammen-
du Conseil fédéral qui est celle de la majorité de la com- hang stehen. Das sind natürlich alles Dinge, die man kritisch
mission. beleuchten kann, die aber sehr schwer abzubauen sind,
wenn es konkret wird.
Abstimmung- Vote Noch eine zweite wichtige Frage, nämlich nochmals die
Für den Antrag der Mehrheit 100 Stimmen Frage der Preisüberwachung. Wir wissen, dass das Institut
Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen der Preisüberwachung in der Vernehmlassung sehr kritisch
gewürdigt worden ist, und wir müssen uns bewusst sein,
Art. 2 dass das Preisüberwachungsgesetz (PüG) ein anderes Ver-
Antrag der Kommission fahren, ein anderes Vollzugskonzept hat als das Kartellge-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates setz. Hier kann es durchaus dazu kommen, dass wir zwei un-
Proposition de la commission terschiedliche Verfahrenskulturen herbeiführen. Das ist ein
Adhérer au projet du Conseil fédéral ganz grosses Problem, und wir sollten darüber nachdenken,
ob das Preisüberwachungsgesetz nicht besser in das Kartell-
Angenommen - Adopté gesetz integriert und mit diesem abgestimmt würde.
Die Kommission ist meinem Anliegen mit Artikel 3 Absatz 3
Art. 3 entgegengekommen, aber ich bin der Auffassung, dass das
Antrag der Kommission noch nicht reicht, denn wir müssen uns ganz klar darüber
Abs. 1, 2 sein, dass - ordnungspolitisch - längerfristig das Gesetz für
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates den wirksamen Wettbewerb an erster Stelle stehen muss.
Abs. 3 (neu) Hier müssen die Verfahren auf wirksamen Wettbewerb aus-
Verfahren zur Beurteilung von Wettbewerbsbeschränkungen gerichtet sein, so dass auch im Bereich der privaten Kartelle
nach diesem Gesetz gehen Verfahren nach dem Preisüber- das Preisüberwachungsgesetz letztlich praktisch überflüssig
wachungsgesetz vor. wird oder werden sollte. Das wäre eigentlich das Ziel.
Ordnungspolitisch kann man die Preisüberwachung nie kon-
Eventualantrag Tschopp junkturpolitisch begründen, und deshalb bleibt am Schluss
(falls der Antrag der Kommission angenommen wird) das Preisüberwachungsgesetz eigentlich nur noch den öf-
Abs. 3 (neu) fentlichen Preisen und Tarifen, den öffentlichen Preisabspra-
.... Preisüberwachungsgesetz vor. Auf Begehren des Preis- chen respektive Preisregulierungen, vorbehalten.
überwachers oder in eigener Initiative kann die Wettbe- In diesem Sinne möchte ich vom Bundesrat ganz genau wis-
werbskommission indessen die Akten an die Preisüberwa- sen, in welchen Schritten die Preisüberwachung in die Wett-
chung überweisen. bewerbsbehörde integriert wird, denn organisatorisch wird
6. Juni 1995 N 1071 Kartellgesetz. Revision
man nicht darum herumkommen, diese beiden Institute zu- Blocher Christoph (V, ZH): Ich bitte Sie dringend, hier der
sammenzuführen, mit einer ganz klaren Prioritätensetzung Kommission zuzustimmen. Das ist ein typischer Fall, wo sich
bei der Wettbewerbskommission bzw. der wettbewerbsge- zwei verschiedene Instanzen mit der gleichen Materie befas-
setzlichen Garantien. sen. Es kann sein, dass beide zum gleichen Schluss kom-
Von da her gesehen bin ich deshalb der Auffassung, wir soll- men, dann haben Sie Glück gehabt. Es kann aber auch sein,
ten über dieses Thema jetzt nicht einfach so rasch hinweg- dass sie zu verschiedenen Entscheiden kommen, dann ha-
gehen, sondern wir sollten uns genau überlegen, wie wir ben Sie Pech gehabt, weil Sie nicht wissen, welche Instanz
diese Frage in Zukunft lösen werden, nämlich durch eine Ab- verbindlich ist. Der Bundesrat lässt diese Möglichkeit offen.
stimmung der Gesetze, der Verfahren, aber auch durch eine Darum hat die Kommission gesagt, welches Verfahren gel-
organisatorische und institutionelle Eingliederung der Preis- ten soll, wenn sich beide Instanzen für zuständig erklären
überwachung in die Wettbewerbskommission respektive in oder mit der Beurteilung der Wettbewerbsbeschränkung be-
die Wettbewerbsbehörde. fassen. Die Kommission legt nun fest, dass es dann Verfah-
ren nach Kartellgesetz und nicht das Verfahren nach Preis-
Tschopp Peter (R, GÈ): M. Jaeger vient de poser une ques- überwachungsgesetz ist.
tion effectivement fondamentale. Il s'agit de savoir avec plus Ganz bürokratisch, Herr Tschopp, wird es nun bei Ihnen. Sie
de précision comment le Conseil fédéral et la nouvelle Com- sagen, dass das Preisüberwachungsgesetz hintanzustellen
mission de la concurrence agiront contre les cartels qui ont ist, dass aber der Preisüberwacher die Akten doch noch an-
un caractère public, et qui sont nombreux dans ce pays. fordern kann oder dass die Wettbewerbskommission sie dem
Le deuxième volet de l'intervention de M. Jaeger touche à un Preisüberwacher überweisen kann. Das ist genau das, was
autre problème, c'est celui qui m'a amené à faire une propo- wir nicht tun sollten. Ich meine, dass dies zwei verschiedene
sition subsidiaire au cas où vous ne retiendriez pas la formu- Dinge, zwei verschiedene Verfahren sind. Entweder erklärt
lation de l'article 3 tel qu'initialement prévue par le Conseil fé- sich die eine Kommission für zuständig oder die andere, aber
déral et où vous voteriez l'alinéa 3 de l'article 3 tel que pro- vermischen sollten wir es nicht.
posé par la commission. Es gibt dies auch bei den Gerichten, dass unklar ist, wer zu-
De quoi s'agit-il? Je crois que la commission, très légitime- ständig ist. Wenn sich jedoch ein Gericht einmal für zustän-
ment, a souhaité, dans ces procédures complexes menées dig erklärt, ist es bis zum Schluss zuständig. Man kann nicht
par la Commission de la concurrence, ou, le cas échéant, par zuerst den Prozess ablaufen lassen und dann in der Mitte sa-
le surveillant des prix, désigner un leader. C'est la nouvelle gen, dass man ihn doch an ein anderes Gericht überweisen
Commission des cartels qui aurait la fonction de «leading will. Das hört sonst nicht mehr auf.
house» afin que l'on n'ait pas -je m'excuse, le débat est un Ich bitte Sie dringend, hier die Bürokratie nicht noch zu ver-
peu technique, mais je crois qu'il est quand même grössern. Die Kommission hat eine saubere Lösung getrof-
important - une espèce de harcèlement administratif, car il fen. In strittigen Fällen, wenn beide in Frage kommen, soll es
est vrai que le harcèlement est une mauvaise chose aussi die Kartell-, also die Wettbewerbskommission, sein. Gegen
dans le domaine administratif. eine Integration, Herr Jaeger, habe ich nichts einzuwenden,
Mais je trouve que votre commission, à l'instigation d'ailleurs wenn das Verfahren dadurch einfacher wird.
de M. Jaeger, est allée un peu vite en besogne. Elle a au fond
montré le bout de l'oreille: elle n'aime pas la surveillance des Stucky Georg (R, ZG): Ich bedaure, dass Herr Tschopp sei-
prix. Elle préférerait tout régler par une nouvelle loi sur les nen Antrag nicht früher gestellt hat; man hätte ihn dann zu-
cartels. mindest in der Fraktion besprechen können. Jetzt befürchte
Il ne peut pas être question aujourd'hui d'aimer ou non la sur- ich, dass wir fast in eine Art Kommissionssitzung abgleiten,
veillance des prix, car il se trouve que le peuple a manifesté indem wir solche technische Verfahrensvorschriften diskutie-
à deux reprises son souhait d'avoir une surveillance conjonc- ren müssen.
turelle des prix. Lorsque les prix se stabilisent, et c'est le cas Ich teile die Auffassung von Herrn Blocher: Wir tun jetzt et-
à l'heure actuelle, on a toujours l'impression qu'on n'a pas was, was der Vereinfachung oder der Klarheit im Verfahren
besoin du surveillant des prix. Mais, voyez-vous, l'expérience entgegenwirkt.
tend à prouver qu'à une période d'accalmie sur le plan des 1. Es ist einmal festzuhalten, dass sich der Bundesrat nicht
prix succèdent des périodes d'inflation, et c'est à ce moment- ausgesprochen hat. Er hat die Regelung offengelassen. Wir
là que la surveillance des prix, tout embêtante qu'elle soit haben klar gesagt, das Kartellgesetz gehe vor. Also werten
pour ceux qu'elle surveille, a son utilité. A l'heure actuelle wir das Element des wirksamen Wettbewerbs stärker als al-
d'ailleurs, elle garde aussi toute son actualité, car nous sa- lenfalls Elemente aus dem Preisüberwachungsgesetz wie
vons tous en tant que consommateurs que les prix à l'impor- überhöhte Preiszuschläge. Denn wir sagen doch im Prinzip,
tation, grâce à l'envol qu'a pris le franc suisse, ont quelque dass es gerade der wirksame Wettbewerb ist, der solchen
peine à suivre le mouvement. Negativelementen marktgerechter begegnen kann - und sie
J'aimerais en outre vous dire une chose encore un peu tech- neutralisieren kann -, als wenn eine behördliche Intervention
nique: en faisant une distinction, comme nous sommes en erfolgt. Wir geben also im Grunde genommen der Kartell-
train de le faire, entre des cartels mous, somme toute assez kommission und damit dem Markt das Übergewicht vor dem
sympathiques et peu nuisibles, et des cartels durs, vous allez behördlichen Interventionismus.
demander à la nouvelle Commission des cartels de s'atta- 2. In der Formulierung des Antrags Tschopp ist völlig unklar,
quer à de gros morceaux. Si vous donnez une entière pré- was geschehen soll, wenn die Wettbewerbskommission dem
séance à la Commission des cartels, Monsieur Prix qui est Begehren des Preisüberwachers nicht stattgeben will, wenn
assis dans cette salle peut mettre à toutes fins utiles la clé sie die Akten bei sich behalten will. Denn ich nehme an, dass
sous le paillasson, car ces grandes enquêtes seront longues der Antrag Tschopp mit der Aktenübergabe auch die Kompe-
et il ne pourra plus intervenir. tenz verschieben will. Nehmen Sie einmal den Fall, wo beide
Je vous demande donc d'ajouter, à la mouture que vous pro- die Kompetenz haben wollen: Dann haben wir eine Lösung
pose votre commission pour l'alinéa 3, une phrase supplé- mit unserem Vorschlag, nämlich dass die Wettbewerbskom-
mentaire: «A la requête du surveillant des prix ou sur sa pro- mission allein zuständig ist und das Begehren ablehnen
pre initiative, la Commission de la concurrence peut cepen- kann. Wenn Sie das aber offenlassen, weiss man nicht, was
dant transmettre un dossier à la surveillance des prix.» geschehen soll. Das gleiche gilt, wenn beide die Kompetenz
Quant à savoir comment ces deux organes vont coordonner nicht wahrnehmen wollen. Es ist bei Gerichten ja auch hie
leurs travaux, je crois qu'il n'y a pas, à vrai dire, besoin de lé- und da der Fall, dass sich keines als kompetent erklärt.
giférer puisque l'expérience prouve que la Commission des Ich möchte Ihnen deshalb nahelegen, Herr Tschopp, Ihren
cartels et le service de la surveillance des prix coordonnent Antrag zurückzuziehen.
leurs activités assez intelligemment. C'est pour ça d'ailleurs
que ni l'une ni l'autre n'ont beaucoup d'estime auprès de Strahm Rudolf (S, BE): Es handelt sich hier nicht um eine
ceux qui abusent de leur pouvoir cartellale. grundsätzliche Frage der Wettbewerbspolitik, sondern viel-
Loi sur les cartels. Révision 1072 N 6 juin 1995
mehr um eine Frage, die wir uns in der Kommission besser peut arriver des événements qui seraient dangereux. La
hätten überlegen müssen. Herr Tschopp hat schon einen Commission de la concurrence peut mener une enquête qui
wunden Punkt aufgezeigt, nämlich: dass man mit einem Kar- dure un temps assez long. Imaginons, par exemple, qu'elle
tellverfahren, das vielleicht Jahre dauert, den Preisüberwa- mène une enquête sur les cartels dans le secteur de l'éner-
cher lahmlegen kann. Das wollten wir nicht. Ich habe der gie et que, pendant ce temps, les prix d'une source d'éner-
Kommission zugestimmt; ich muss jetzt sagen, diese Wir- gie, le pétrole par exemple, varient à la pompe à essence
kung war nicht beabsichtigt! Das muss noch einmal überlegt quasi quotidiennement. On pourrait, si le surveillant des prix
werden. était exclu définitivement, se trouver dans la situation pénible
Ich komme heute zu einem etwas anderen Schluss: Ich dans laquelle les représentants d'une branche diraient:
komme eher wieder auf die Bundesratslösung zurück oder «Vous n'avez plus à vous mêler des variations quotidiennes
dann wenigstens auf den Eventualantrag Tschopp, der einen de prix puisque la Commission de la concurrence s'est em-
Kompromiss darstellen könnte. parée du sujet; vous devez attendre les conclusions de cette
Ich möchte den Herren Jaeger und Blocher schon sagen, commission avant de vous prononcer sur des variations sai-
dass wir mit einem Kartellverfahren, das zugegebenermas- sonnières ou mensuelles de prix à la pompe à essence.» Ce
sen griffiger als die Preisüberwachung ist, nicht einfach den serait là une situation difficile qui justifie une intervention im-
Preisüberwacher lahmlegen wollten. Das war nicht die Ab- médiate de la surveillance des prix qui peut agir, non pas plus
sicht. Verfahrensrechtlich wäre das aber die Konsequenz, légèrement, mais plus rapidement que la Commission de la
wenn jetzt die Fassung der Kommission durchginge. concurrence.
Folgerung: Ich bin eher für die Lösung gemäss Bundesrat, C'est la raison pour laquelle la solution de M. Tschopp a
eventuell angereichert durch den Antrag Tschopp. beaucoup pour elle et pourrait être discutée au sein de la
commission du Conseil des Etats. Nous ne sommes pas en
Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Dieser Antrag fin de procédure, mais au début de nos délibérations. Il serait
hat der Kommission nicht vorgelegen. Ich gebe Ihnen des- assez juste d'introduire cette nuance dans la proposition de
halb das Ergebnis der Beratung der beiden Kommissions- la commission.
sprecher bekannt:
Die Kommission hat mit diesem neuen Absatz 3 versucht, Jaeger Franz (U, SG): Wir haben in der Kommission für Wirt-
ganz klar festzulegen, wer bei diesen Verfahren den «lead» schaft und Abgaben sehr eingehend über dieses Problem
beanspruchen kann. Früher war es eher so, dass der Preis- diskutiert. Wir haben über die Vor- und Nachteile diskutiert.
überwacher die erste Geige spielte hat, weil Preiskartelle Wir haben auch gesagt, dass wir keine Schwächung der
durchaus erlaubt waren, und so war dieses Vorgehen Wettbewerbsbehörde wollen.
durchaus sinngemäss. Dass hier sozusagen die Kartell- Jetzt kommt in letzter Sekunde, sozusagen erst bei der Be-
kommission mit dem griffigeren Verfahren die «leading handlung des Artikels, ein Antrag aus der Mitte des Rates,
agency» wird - wenn diese Preiskartelle nicht mehr erlaubt den wir weder in den Fraktionen noch in der Kommission dis-
sind, weil sie harte Kartelle sind -, scheint auch vernünftig kutiert haben. Ich bedaure es ausserordentlich, dass auch
zu sein. Die Kommission hat hier, so glaube ich, ein Loch unsere beiden geschätzten Kommissionsreferenten diesem
gestopft. Vorschlag «so aus dem Handgelenk heraus» eine gewisse
Auf der anderen Seite besteht aber tatsächlich das Problem, Sympathie entgegenbringen. Das ist vielleicht ihre persönli-
das jetzt von Herrn Tschopp aufgegriffen worden ist: dass die che Meinung, aber das ist nicht die Meinung der Kommission
Preisüberwachung durch diese Lösung so lange stillgelegt gewesen.
wird, als die Kartellkommission an einem Fall arbeitet, ob- Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen.
wohl dort durchaus Aspekte vorhanden sein können, die nur
der Preisüberwacher bearbeiten sollte. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je n'étais pas
Die Formulierung, die Herr Tschopp vorlegt, verwischt nicht présent à la séance de commission qui a fini par accepter cet
die Kompetenzen, wie das Herr Blocher und zum Teil auch alinéa 3 (nouveau), sur proposition de M. Jaeger. Mais, lors-
Herr Stucky gesagt haben. Sondern es ist ganz klar: Hier hat que j'ai découvert ce libellé et que je me suis entretenu avec
nach wie vor die Kartellkommission die führende Position, les rédacteurs du projet de loi, je n'ai pu m'empêcher de
und sie kann die Akten dem Preisüberwacher übergeben. constater que la formule présentée par la commission a sans
Sie kann, aber sie muss nicht. Sie kann also entscheiden, doute pour elle de vouloir établir une clarté réglementaire ab-
und wenn sie will, dass sie das Verfahren in ihren Händen solue. Mais comment le fait-elle? Elle le fait en subordonnant
behält, so hat sie diese Möglichkeit durchaus. Ausgeschlos- purement et simplement les activités du surveillant des prix à
sen wird aber der Fall, dass eigentlich der Preisüberwacher celles de la Commission des cartels, donc au droit sur les
tätig werden sollte, weil er angefragt wird oder weil er etwas cartels. A mes yeux, cela est une raison suffisante pour ne
feststellt, dass er aber nicht tätig werden kann, weil die Kar- pas accepter la formule que la commission a présentée et en
tellkommission an einem Fall noch an der Arbeit ist, der den rester à la solution du Conseil fédéral.
anderen Fall überlappt. En effet, il y a sans doute des éléments qui peuvent être dis-
In diesem Sinn scheint mir die Lösung der Kommission rich- cutés à perte de vue, et dans une volonté réglementariste
tig, und sie wird durch den Eventualantrag Tschopp tatsäch- sans doute pourrait-on prévoir toute une casuistique qui fixe
lich verbessert. Ich empfehle Ihnen, dem Eventualantrag de manière absolument minutieuse et indiscutable les com-
Tschopp zuzustimmen. pétences claires et nettes de ces deux instances.
1. Mais j'aimerais attirer votre attention sur un premier fait, à
Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: Des trois solutions savoir que la surveillance des prix n'est pas née de l'imagi-
présentées: projet du Conseil fédéral, proposition de la com- nation et du libre arbitre, elle est une création constitution-
mission et proposition subsidiaire Tschopp, la moins bonne nelle. D'aucuns d'entre nous s'y sont opposés à l'époque, le
est le projet du Conseil fédéral qui n'a pas prévu les cas de peuple a donné à cette surveillance des prix une consistance
compétition entre la Commission de la concurrence et le sur- et un ancrage constitutionnels tout à fait solides, et vous ne
veillant des prix. Notre chance, aujourd'hui, est d'avoir un pouvez pas sans trahir ce mandat constitutionnel subordon-
surveillant des prix de moeurs sobres, qui ne cherche pas, à ner purement et simplement, par le biais de l'alinéa 3 (nou-
tout prix, la publicité ou la concurrence avec d'autres autori- veau), les activités de la surveillance des prix à celles de la
tés. Mais tout peut changer, et même le surveillant des prix surveillance des cartels.
peut évoluer. Dans le cas précis, il ne peut évoluer que dans 2. On pourrait dire que les domaines de ces deux instances
le bon sens. Néanmoins, il faut tout prévoir, et il faut une rè- sont partiellement distincts - je pense notamment aux prix
gle de compétence qui dit qui l'emporte, de la Commission administrés -, mais il y a tout de même un certain nombre de
de la concurrence ou du surveillant des prix. domaines communs. Là, je pense que l'application, en bonne
La proposition de la commission est claire. Elle donne la pré- intelligence, de principes sur lesquels on se sera entendu au
férence à la Commission de la concurrence. Néanmoins, il moment de la mise en place des organes d'application de la
6. Juni 1995 N 1073 Kartellgesetz. Revision
nouvelle loi, devrait nous éviter une guéguerre entre deux Abstimmung- Vote
instances officielles, et éviter à l'économie privée d'avoir à ré-
pondre devant deux autorités simultanément pour la même Eventuell - A titre préliminaire
question. Je reste convaincu, Monsieur Jaeger, non pas qu'il Für den Antrag der Kommission 104 Stimmen
doit être possible, mais qu'il est possible, par le biais d'une Für den Antrag des Bundesrates 36 Stimmen
ordonnance ou par le biais d'une prescription, de prévenir
l'existence de telles situations de confrontations et d'affron- Definitiv - Définitivement
tements, et de trouver ainsi, non pas par la voie légale, qui a Für den Antrag der Kommission 76 Stimmen
pour elle quelque chose de définitif et de trop rigide, mais par Für den Eventualantrag Tschopp 65 Stimmen
la voie de la réglementation, une solution convenable qui sa-
tisfasse à notre Etat de droit, en évitant de charger l'écono- Art. 4
mie de procédures parallèles et concurrentes. Antrag der Kommission
3. Nous ne pouvions pas espérer une telle solution si l'on Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
suivait à la lettre la proposition d'alinéa 3 (nouveau). Elle
crée purement et simplement un élément de subordination. Antrag Bezzola
Elle peut, à un moment donné, par le libre arbitre et la libre Abs. Ibis (neu)
décision de la Commission des cartels, de l'autorité chargée Empfehlungen gelten als Wettbewerbsabreden, wenn sie
de la surveillance des cartels, retirer un mandat qu'est en offenkundig eine Wettbewerbsbeschränkung bewirken.
train d'examiner le surveillant des prix. Je pense que, dans
certaines circonstances, qui tiennent par exemple au rythme Antrag Rychen
et à la longueur des études qui sont conduites de part et Abs. Ibis (neu)
d'autre, ce serait un service funeste rendu à l'économie que Empfehlungen gelten als Wettbewerbsabreden, wenn sie
de vouloir ainsi catapulter unilatéralement les dossiers de offenkundig eine Wettbewerbsbeschränkung bewirken.
l'une des instances, la surveillance, à l'autre instance, sans
aucune possibilité de correction vers l'instance de sur- Art. 4
veillance. Proposition de la commission
C'est dans cet esprit que je préfère la solution que nous vous Adhérer au projet du Conseil fédéral
avons présentée. S'il devait se révéler - je suis sûr que ce ne
sera pas le cas - qu'une telle pratique libérale ne permet pas Proposition Bezzola
le règlement convenable des différends ni l'attribution claire Al. Ibis (nouveau)
des instances et des responsabilités, alors je pense qu'un Les recommandations sont considérées comme des accords
aiguillage obtenu par le biais d'une prescription ou d'une or- en matière de concurrence lorsqu'elles ont manifestement
donnance du Conseil fédéral devrait permettre, par une typo- pour effet de restreindre la concurrence.
logie des différents cas, d'éviter une concurrence et les di-
vers aspects qu'elle pourrait revêtir. Proposition Rychen
A cet égard, je proposerai donc, pour être clair, qu'on en Al. Ibis (nouveau)
reste à la solution du Conseil fédéral. Si, par la suite, cette Les recommandations ont valeur d'accords en matière de
solution devait être abandonnée, je préférerais, à tout le concurrence lorsqu'elles entraînent manifestement une res-
prendre, la proposition subsidiaire Tschopp, qui n'est pas triction de la concurrence.
exempte de dangers, qui peut créer du rapt, mais dans
l'autre sens, puisqu'il suffirait, selon ce qu'elle dispose, que Abs. 1-3 - Al. 1-3
le surveillant des prix, dans sa munificence seigneuriale, dé- Angenommen - Adopté
cide de se réapproprier un dossier pour que la Commission
des cartels en soit quasiment dessaisie. Cette version est ce- Abs. Ibis-Al. Ibis
pendant plus nuancée que la proposition de la commission,
et surtout elle évite cette subordination de la surveillance des Bezzola Duri (R, GR): Im heute gültigen Kartellgesetz ist die
prix, née d'une claire décision du peuple en matière constitu- Bestimmung, die mein Antrag vorsieht, bereits enthalten,
tionnelle, à la loi sur les cartels et au libre arbitre en quelque also eine Bestimmung, die sich auch in der Praxis bewährt
sorte des décisions d'attribution. C'est l'avantage que je ver- hat. Warum darf sie mit dieser Revision nicht fallengelassen
rais dans la proposition subsidiaire Tschopp au cas où la for- werden?
mule du Conseil fédéral ne serait pas retenue. Im Gesetz muss auch in Zukunft klar festgehalten werden,
Voilà ce que je peux dire dans un domaine où, à vouloir trop unter welchen Voraussetzungen Empfehlungen dem Kartell-
régler les problèmes de manière minutieuse et légale, on gesetz unterstellt werden müssen. Ohne diese Bestimmung
risque de passer à côté du but, qui est d'obtenir un meilleur besteht die Gefahr - und Tendenzen in der heutigen Tätig-
fonctionnement de la concurrence. On se prive ainsi, dans keit der Kartellkommission bestätigen dies -, dass zum Bei-
certains cas, du fonctionnement d'un des deux instruments spiel Kalkulationsgrundlagen vorbehaltlos dem Gesetz und
qui eût été précisément, en l'occurrence, l'instrument damit den neuen Vermutungstatbeständen, also den soge-
adéquat. nannt indirekten Preisabreden, unterstellt werden und somit
C'est dans cet esprit que je vous propose d'en rester à la for- nicht mehr zulässig sind.
mulation du Conseil fédéral et, subsidiairement, à la formula- Die Frage ist von grösster Bedeutung, weil zahlreiche von
tion de M. Tschopp. Berufsverbänden herausgegebene Unterlagen Empfehlun-
Je terminerai en rappelant ce que les rapporteurs ont dit. gen enthalten, die nicht wettbewerbsbehindernd sind. Diese
Nous en sommes à la première délibération sur cette loi, qui Unterlagen sind gerade für Klein- und Mittelunternehmun-
connaîtra encore les joies de la réflexion de la commission gen unentbehrliche Hilfsmittel. Die Frage der Empfehlungen
du Conseil des Etats, puis du Conseil des Etats, quand bien ist im Kartellgesetz von 1985 explizit geregelt worden. Emp-
même M. Jaeger a dit que ce projet avait été examiné avec fehlungen sind dort den Kartellen gleichgestellt, wenn sie of-
un très grand sérieux par la commission - ce dont je suis sûr, fenkundig eine gemeinsame Wettbewerbsbeschränkung be-
j'ai lu vos procès-verbaux. Disons que nous ne commettons wirken. Diese Formulierung entspricht genau meinem
pas l'irréparable, mais à commettre le réparable, je préfère Antrag.
que vous commettiez le Conseil fédéral. Ich habe im Amtlichen Bulletin die Verhandlungstexte der
letzten Revision eingehend studiert. Die Zeiten haben sich
Abs. 1,2-Al. 1,2 während den letzten zehn Jahren in diesem Zusammenhang
Angenommen - Adopté nicht stark geändert, im Gegenteil: Wer heute behauptet, in
Gewerbekreisen herrsche kein Wettbewerb, der weiss nicht,
Abs. 3-Al. 3 wovon er spricht. Es herrscht im Gewerbe, wenn auch regio-
Loi sur les cartels. Révision 1074 N 6 juin 1995
nal unterschiedlich stark, ein brutaler Verdrängungswettbe- Seiler Hanspeter (V, BE): Herr Rychen ist heute leider aus
werb. beruflichen Gründen abwesend. Er hat mich gebeten, die Be-
Bereits bei der letzten Revision hat die Kartellkommission gründung zum Antrag Bezzola und zu seinem gleichlauten-
übrigens die Frage offengelassen, wie weit Empfehlungen dem Antrag noch kurz zu ergänzen.
unverbindlicher Art als Kartellabsprachen qualifiziert werden Zu den Empfehlungen, die als «aufeinander abgestimmte
müssen. Freier Wettbewerb darf aber auch in diesem Fall Verhaltensweisen von- Unternehmen» interpretiert werden
nicht zum Ziel haben, kleine und mittlere Unternehmungen und damit als Wettbewerbsabreden bezeichnet werden
zu eliminieren. Ich bin überzeugt, dass Grossverteiler und könnten, zählen auch zur Verfügung stehende Kalkulations-
Grossunternehmen ihren expansionistischen Kurs auch mit grundlagen. Solche Unterlagen, darauf möchte ich speziell
dem neuen Gesetz weiterführen können. hinweisen, werden auch in der Ausbildung verwendet, zum
Die Frage sei erlaubt, ob man bei der Totalrevision des Kar- Beispiel in Lehrmitteln, in Unterlagen von Weiterbildungskur-
tellgesetzes die vorhandenen Wirtschaftsstrukturen in unse- sen. Wenn man solche Kurse erteilt, müssen die Beispiele
rem Land wirklich berücksichtigt hat. Will man nicht vor allem möglichst praxisnah sein. Es hat wirklich keinen Sinn, in ei-
Missbräuche im Wettbewerb bei Grossunternehmen be- nem Kurs von Aprikosen zu sprechen und dann die Leute
kämpfen? Mit der vorliegenden Revision trifft man aber vor hinaus zu den Äpfeln zu schicken. Diese praxisnahe Weiter-
allem die Klein- und Mittelunternehmen, die auf Unterstüt- bildung - wir führen in unserer Region im Moment Kurse für
zung ihrer Verbände angewiesen sind. Jungunternehmer durch - dient vor allem auch den kleinen
1985, bei der letzten Revision, hat man die Frage der Emp- und mittleren Unternehmungen (KMU), macht sie wettbe-
fehlungen eingehend und sorgfältig, aber auch vernünftig werbsfähiger und dient an und für sich auch der Vielfalt un-
und praxisbezogen in den Kommissionen und Räten behan- serer Wirtschaft. Eine vorbehaltlose Unterstellung dieser
delt. Übrigens ist die Formulierung im heute gültigen Kartell- Empfehlungen und Ausbildungsunterlagen unter das Gesetz
gesetz auf Antrag von Walter Biel entstanden. Walter Biel wäre für die KMU kontraproduktiv und würde eine praxisge-
war bekanntlich ein prominenter Kartellgegner. Es kann doch rechte Aus- und Weiterbildung verunmöglichen. Das kann
wohl niemand behaupten, dass das, was 1985 richtig war, und will man mit dem Gesetz hier sicher nicht tun.
heute ungenügend ist! Ich nehme an, dass es im Grunde auch nicht so beabsichtigt
Es gilt auch bei dieser Revision zwischen problematischen ist. Schaffen wir Klarheit, und sagen wir im Gesetz ausdrück-
wettbewerbsbeschränkenden und unproblematischen Emp- lich, was gemäss Botschaft offenbar die Meinung sein soll:
fehlungen zu unterscheiden. Wenn die Frage der Empfeh- Empfehlungen und in der Ausbildung verwendete Unterla-
lungen nicht ausdrücklich im Gesetz verankert ist, ist die gen als solche sind noch nicht zu den Wettbewerbsabreden
Wahrscheinlichkeit gross, dass sämtliche Empfehlungen zu zählen.
dem Gesetz unterstellt werden. Das würde wiederum vor al- Stimmen Sie in diesem Sinne und aus diesen Überlegungen
lem gegen die Kleineren und Mittleren sprechen. Flexibilität dem Antrag Bezzola/Rychen zu, um zu verhindern, dass
und gesunder Menschenverstand sind auch in diesem Fall übereifrige Juristen dereinst in Versuchung kommen, das
gefragt. Gesetz in diesem Punkt fern jeder praktischen Vernunft zu
Gemäss heutigem Gesetz werden reine Empfehlungen nicht interpretieren.
den Kartellen gleichgestellt. Zu den reinen, unproblemati-
schen Empfehlungen gehören unter anderem Kalkulations- Jaeger Franz (U, SG): Das Grundanliegen der Antragsteller,
grundlagen, Normpositionen, SIA-Normen, Qualitätsanfor- der Herren Bezzola und Rychen, vertreten durch Herrn Seiler
derungen, aber auch Abkommen auf Treu und Glauben so- Hanspeter, ist an sich berechtigt. Wir wollen ja wirklich nicht,
wie verschiedene Richtlinien usw. Diese Grundlagen sind dass beispielsweise Abreden, die zu keinen erheblichen
aber auch ein Teil der Lehrmittel, die Ausbildungszwecken Wettbewerbsbeschränkungen führen, grundsätzlich immer
dienen. Wenn sie verboten werden könnten, könnte einer der als unzulässig erklärt werden. Aber ich muss die Antragstel-
Hauptzwecke der Berufsverbände, nämlich die gezielte Aus- ler darauf hinweisen, dass sie zwischen dem Geltungsbe-
und Weiterbildung auf allen Stufen, nicht mehr sichergestellt reich und dem Interventionsrecht unterscheiden müssen:
werden. Eine Unterstellung sämtlicher Empfehlungen trifft Der Geltungsbereich des Gesetzes betrifft nun einmal in Got-
vor allem das Gewerbe, also gerade jene Klein- und Mittelbe- tes Namen alle Abreden; das Interventionsrecht betrifft die
triebe, die es in der heutigen Zeit ausserordentlich schwer Möglichkeit zu intervenieren. Und diese Möglichkeit zu inter-
haben. venieren wird stark eingeschränkt, indem in Artikel 5 ganz
Es darf auch nicht ausser acht gelassen werden, dass derar- klar darauf hingewiesen wird, dass dieses Interventionsrecht
tige Empfehlungen der Berufsverbände nicht nur Dienstlei- nur bei erheblichen - und das entspricht Ihrem «offenkun-
stungen für die Mitglieder sind, sondern auch Massnahmen dig» - Wettbewerbsbeschränkungen gilt. Dieses Interventi-
im Sinne der Rationalisierung der Arbeit und sicher auch zur onsrecht, diese materiellen Kriterien werden in Artikel 5 ge-
Verbesserung der Preistransparenz für die Kunden. Proble- regelt, und dort ist auch das Verbreiten von beruflichem Wis-
matische Empfehlungen mit Verpflichtungscharakter sind sen, also die berufliche Ausbildung, ganz klar ausgenom-
leicht auszumachen und selbstverständlich von der Kartell- men. Deshalb brauchen Sie das hier gar nicht im
kommission zu untersuchen. Dies ist entscheidend, weil ein Geltungsbereich so einzuengen. Im Geltungsbereich können
Zusammenhang zwischen dem Kartell- und dem Preisüber- Sie ohne Probleme - im Sinne Ihrer Intentionen, Herr Bez-
wachungsgesetz besteht. Die Formulierung gemäss gelten- zola und Herr Seiler Hanspeter - der Formulierung des Bun-
dem Gesetz, d. h. gemäss meinem Antrag, entspricht übri- desrates folgen, weil das, was Sie wollen, nachher in Artikel
gens dem Preisüberwachungsgesetz. 5 des Gesetzes ganz klar geregelt ist.
Ich frage mich auch aus diesem Grunde, ob man bei dieser Ich bitte Sie also, in diesem Sinne dem Antrag der Kommis-
Revision das Problem der Empfehlungen wirklich sorgfältig sion zu folgen; das Anliegen wird nicht in den Wind geschla-
und vertieft diskutiert hat. Selbstverständlich müssen Miss- gen, da es in Artikel 5 hinreichend berücksichtigt ist.
bräuche im Wettbewerb mit allen Mitteln bekämpft werden.
Alles, was wettbewerbsbehindernd ist, muss beseitigt wer- Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Herr Jaeger hat
den. Ein genereller Einbezug der Empfehlungen ginge aber es in seiner eloquenten Art sehr klar ausgedrückt; ich muss
zu weit und würde vor allem, wie gesagt, die Klein- und Mit- nicht sehr viel beifügen. Es ist richtig, dass in Artikel 4 nur die
telbetriebe in unserem Land empfindlich treffen. formale Einteilung enthalten ist, was unter das Gesetz fällt,
Mit der Zustimmung zu meinem Antrag wird das Ziel der To- und nicht eine materielle Beurteilung darüber, wie das im An-
talrevision des Kartellgesetzes, die marktwirtschaftliche Er- trag Bezzola/Rychen bereits vorhanden ist. Die materielle
neuerung, nicht gefährdet. Im Gegenteil: Es wird auf die spe- Beurteilung, was dann geschehen darf oder nicht, ist in Arti-
ziellen Verhältnisse der Gesamtwirtschaft in unserem Land kel 5 geregelt.
Rücksicht genommen. Dann kommt bei diesem Antrag eine weitere Problematik
Ich bitte Sie, auch aus diesem Grund, meinem Antrag zuzu- hinzu. Hier wird nun plötzlich ein neues Bewertungssystem
stimmen. eingeführt, indem vorgeschlagen wird, dass Empfehlungen,
6. Juni 1995 N 1075 Kartellgesetz. Revision
die offenkundig eine Wettbewerbsbeschränkung bewirken, Par conséquent, on arrive au but économique que vous vou-
nicht zulässig sein sollen. Der im Gesetzentwurf vorgeschla- lez atteindre, et qui est légitime, par le canal de l'article 5 dont
gene Artikel 5 ist sehr viel genauer, indem wir zwischen sol- nous aurons à parler ultérieurement. Il est superflu, à cer-
chen Absprachen oder Abreden unterscheiden, die den tains égards mêmes contradictoire, de vouloir comprendre
Wettbewerb ausschliessen, und jenen, die ihn massgeblich cette notion, comme vous le faites dans vos propositions,
behindern. Dort sind dann gewisse Kriterien erwähnt, wann déjà à l'article 4, qui n'est pas celui de la substance, mais ce-
sie trotzdem zulässig seien und wann nicht. lui de la définition.
Insofern ist die vorliegende Fassung des Bundesrates und Je vous propose donc, pour la clarté de la loi, pour éviter des
der Kommission wesentlich genauer und präziser als der An- répétitions superfétatoires qui créent ensuite des troubles
trag Bezzola/Rychen, wenn auch sein Anliegen darin inso- d'interprétation de la loi, de rester parfaitement clairs et de
weit berücksichtigt ist. Es ist klar, das Gesetz will heute nicht vous rallier, pour cet article 4, au projet du Conseil fédéral.
solche Kalkulationsgrundlagen und Hilfsmittel als Kartell an-
greifen und verbieten, sondern nur, wenn sie gemäss Artikel Abstimmung - Vote
5 den Wettbewerb ausschliessen oder tatsächlich behindern. Für den Antrag Bezzola/Rychen 36 Stimmen
Damit eine solche Behinderung vorhanden ist, muss sie Dagegen 83 Stimmen
schon relativ massiv sein.
Insofern ist die Vorlage, welche wir Ihnen präsentiert haben,
präziser, und wir bitten Sie, die beiden Einzelanträge abzu- Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
lehnen. Le débat sur cet objet est interrompu
Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: Les propositions
Rychen et Bezzola ont le même texte en allemand. En fran-
çais, elles ont un texte légèrement différent. Sur le fond, ça Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr
ne fait pas une très grande différence, mais il y a eu, La séance est levée à 19 h 15
semble-t-il, deux traducteurs qui se sont attelés au même
ouvrage. C'est quand même le signe du danger de l'impré-
cision.
Or, aussi bien la proposition Rychen que la proposition
Bezzola sont délicates puisqu'elles interviennent à un article
qui est intitulé «Définitions». Or, MM. Rychen et Bezzola vou-
draient que le même mot ait une signification différente sui-
vant les effets qu'il a. Des recommandations sont considé-
rées comme des accords à titre concluant lorsqu'elles ont
manifestement pour effet de restreindre la concurrence et,
dans le cas contraire, à mon sens, en bonne logique carté-
sienne - française en tous les cas, puisque je me base sur la
traduction qui nous a été donnée -, elles restent des recom-
mandations. On ne peut pas donner au même terme deux
sens différents suivant ses effets.
La définition doit être claire, univoque en bonne philosophie
thomiste. C'est plutôt à l'article 5 que l'on peut dire qu'une re-
commandation est licite lorsqu'elle n'entraîne pas une res-
triction de la concurrence ou qu'elle est illicite lorsqu'elle en-
traîne une restriction de la concurrence. Ce n'est pas au ni-
veau des définitions qu'on peut changer le sens des mots en
fonction de leur effet. Les mots doivent avoir un sens clair:
une recommandation est une recommandation, quel qu'en
soit l'effet. C'est à l'article 5 qu'on peut rediscuter du pro-
blème, pas ici.
Oelamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je vous prie de
suivre ici le projet du Conseil fédéral. En effet, les deux pro-
positions Rychen et Bezzola n'ont pas leur place à l'article 4.
Je m'explique.
Imaginons que la Fédération des plombiers-zingueurs, par
exemple, fasse à ses membres des recommandations de
prix, et imaginons toujours qu'une partie de ses membres
souscrive à ses recommandations, mais qu'une autre partie
n'y souscrive pas. On peut dire que, dans ce cas-là, il n'y a
pas violation de la concurrence. Le fait qu'il y ait différentes
opinions et qu'il y ait partage des convictions quant aux prix
à offrir à la clientèle pour un même produit, à l'intérieur de la
fédération, est la preuve d'un état de concurrence, et de con-
currence ouverte. Je crois que sur ce point tout le monde est
d'accord, MM. Bezzola et Rychen aussi.
Où les choses se gâtent, c'est au moment où tous les plom-
biers-zingueurs, souscrivant à la recommandation de leur fé-
dération, sans exception, s'alignent sur les prix recomman-
dés. Alors là, il y a violation de la concurrence. Dans ce cas-
là, il faut pouvoir faire jouer, en effet, les dispositifs de la nou-
velle loi sur les cartels. Ces dispositifs, Messieurs Bezzola et
Rychen, sont compris dans l'article 5, où l'on parle de l'ap-
préciation quant au fond, mais pas à l'article 4, qui est un ar-
ticle de définitions, et non un article précisant le champ d'ap-
plication.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kartellgesetz. Revision
Loi sur les cartels. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.100
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.06.1995 - 14:30
Date
Data
Seite 1057-1075
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