Federal Holiday Regulation Debate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss National Council debated a bill to regulate the federal holiday, known as the "Bundesfeiertag." The core issue was whether to create a new, separate law for this holiday or to integrate its provisions into existing federal laws. A majority of the commission proposed integrating key articles (concerning the holiday being a day off and its calculation) into existing laws and deleting the rest, arguing against a specific law for a single holiday. This approach aimed to treat the national holiday like other federal holidays, ensuring consistent regulation and avoiding unnecessary legislation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 er, Art. 4 dans, Art. 1 Absatz, Art. 18 Absatz, Art. 10 Absatz, Art. 2 re; Federal Holiday Regulation Debate: A majority of the commission proposed integrating key articles (concerning the holiday being a day off and its calculation) into existing laws and deleting the rest, arguing against a specific law for a single holiday. This approach aimed to treat the national holiday like other federal holidays, ensuring consistent regulation and avoiding unnecessary legislation.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertIncorporates provisions into existing federal laws as part of the mandate for reintegration.
Incorporates provisions into existing federal laws as part of the mandate for reintegration.
Volltext
6. Juni 1995 N 1051 Bundesfeiertag. Bundesgesetz
Béguelin, Binder, Bircher Peter, Blocher, Borei François, Bor- Minderheit II
toluzzi, Brunner Christiane, Bugnon, Bührer Gerold, Bürgi, (Eggenberger, Bodenmann, Hafner Ursula, Hämmerle,
Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Comby, Danuser, Ledergerber, Matthey, Meier Hans, Thür)
Dettling, Dormann, Dreher, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Eintreten
Engler, Fankhauser, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-
Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Proposition de la commission
Fritschi Oscar, Früh, Gadient, Giger, Graber, Grendelmeier, Majorité
Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Haering Binder, Häm- Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral
merle, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, avec mandat:
Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Keller Anton, - d'intégrer l'article 1 er alinéas 1 er et 2, et l'article 4 dans les
Kern, Ledergerber, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, lois fédérales existantes;
Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Maitre, Mamie, - de biffer les autres articles.
Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer
Theo, Miesch, Misteli, Moser, Mühlemann, Müller, Nebiker, Minorité I
Neuenschwander, Ostermann, Perey, Philipona, Pini, Rei- (Mauch Rolf, Blocher, Dreher, Früh, Nebiker, Stucky)
mann Maximilian, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Sandoz, Ne pas entrer en matière
Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy,
Schmid Peter, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Wal- Minorité II
ter, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spoerry, Stal- (Eggenberger, Bodenmann, Hafner Ursula, Hämmerle,
der, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steine- Ledergerber, Matthey, Meier Hans, Thür)
mann, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Theubet, Vetterli, Voll- Entrer en matière
mer, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wieder-
kehr, Wyss William, Zbinden, Züger, Zwahlen, Zwygart(119) Blocher Christoph (V, ZH), Berichterstatter: Zu diesem Ent-
wurf zum Bundesgesetz über den Bundesfeiertag: Im Sep-
Stimmen nicht - Ne votent pas: tember 1993 wurde die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien
Aubry, Bär, Baumann Ruedi, Baumberger, Berger, Bezzola, Bundesfeiertag» angenommen. Danach ist der Bundesfeier-
Bischof, Bodenmann, Bonny, Borer Roland, Brügger Cyrill, tag ein eidgenössischer Feiertag wie auch Neujahr, Auffahrt
Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Chevallaz, und Weihnachten. Das heisst, der Bundesfeiertag ist ein
Cincera, Columberg, Cornaz, Couchepin, Darbellay, de Dar- grundsätzlich arbeitsfreier, dem Sonntag gleichgestellter Fei-
del, David, Deiss, Diener, Ducret, Eggly, Epiney, Eymann ertag. Gemäss angenommenem Bundesverfassungsartikel
Christoph, Fasel, von Feiten, Giezendanner, Gobet, Goll, regelt die Gesetzgebung die Details. Aufgrund dessen liegt
Gonseth, Gross Andreas, Gysin, Hafner Ursula, Heget- nun der Entwurf zum Bundesgesetz über den Bundesfeiertag
schweiler, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre, Jenni Peter, vor.
Jöri, Keller Rudolf, Kühne, Leemann, Lepori Bonetti, Maspoli, Während für die Sonntage und die den Sonntagen gleichge-
Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Nabholz, Marbel, Oehler, stellten Feiertage in verschiedenen Erlassen eine Regelung
Pidoux, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Robert, Rohr- besteht, z. B. im Arbeitsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, in der
basser, Ruf, Rychen, Savary, Schnider, Schweingruber, Sie- Chauffeurverordnung und dergleichen, soll nun für den
ber, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, 1. August ein eigenes Gesetz erlassen werden, das diesen
Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Wit- Feiertag besonders und teilweise sogar abweichend von den
tenwiler, Ziegler Jean, Zisyadis, vakant l, vakant II (80) übrigen Feiertagen regelt.
Insbesondere die Detailregelungen über Lohnzahlungs-
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: pflichten und Ersatzruhetag würden für den 1. August, aber
Frey Claude (1) nicht für die anderen Feiertage gelten. Die Kommissions-
mehrheit hat wie folgt entschieden:
1. Der Bundesfeiertag ist ein den Sonntagen gleichgestellter
An den Ständerat - Au Conseil des Etats Feiertag wie jeder andere Feiertag auch. Er soll diesen
gleichgestellt werden und keine davon abweichende Rege-
lung erfahren.
2. Die gleiche Regelung wie für die eidgenössischen Feier-
tage soll damit auch für diesen Feiertag gelten.
#ST# 94.089 3. Eine besondere Regelung in einem besonderen Gesetz
lehnt die Kommissionsmehrheit ab; sie ist der Meinung, dass
Bundesfeiertag. man die entsprechenden Bundesgesetze dort ändern kann,
Bundesgesetz wo dies notwendig ist. Im übrigen gelten eben auch, wie für
Fête nationale. die übrigen Feiertage und Sonntage, die Regelungen der
Gesamtarbeitsverträge, der besonderen Dienstverträge usw.
Loi fédérale Darum schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, den Ge-
Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. Oktober 1994 (BBI V 821) setzentwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auf-
Message et projet de loi du 19 octobre 1994 (FF V 801) trag, die Bestimmungen von Artikel 1 Absätze 1 und 2 und von
Beschluss des Ständerates vom 6. März 1995 Artikel 4 in bestehende Gesetze einzubauen, die übrigen Ar-
Décision du Conseil des Etats du 6 mars 1995 tikel zu streichen und auf ein eigenes Gesetz zu verzichten.
Was kommt also in die gesetzlichen Grundlagen, und was
wird nachher gelten? Gemäss Artikel 1 Absatz 1: «Der Bun-
desfeiertag ist ein den Sonntagen gleichgestellter arbeits-
Antrag der Kommission freier Tag.» Im weiteren gilt gemäss Absatz 2: «Er wird der
Mehrheit Anzahl Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgeset-
Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat zes nicht angerechnet.»
mit dem Auftrag: Der Bund schreibt ja den Kantonen vor, dass maximal acht
- Artikel 1 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 4 in bestehende Bun- eidgenössische Feiertage zu beachten seien. Zu diesen acht
desgesetze einbauen; Feiertagen gehört er nicht. Mit anderen Worten: Es gibt also
- übrige Artikel streichen. neun Feiertage. Im weiteren sehen Sie in Artikel 4, Änderung
bisherigen Rechtes, die Änderung von Artikel 10 Absatz 1
Minderheit l des Arbeitszeitgesetzes.
(Mauch Rolf, Blocher, Dreher, Früh, Nebiker, Stucky) Was will das bezwecken? Der Arbeitnehmer hat im Kalen-
Nichteintreten derjahr Anspruch auf 62 bezahlte Ruhetage. Das ist das An-
Fête nationale. Loi fédérale 1052 N 6 juin 1995
Spruchsminimum - es gibt auch Verträge und Regelungen in Il faut bien constater que le 26 septembre 1993, le peuple
gewissen Kantonen, in denen mehr Tage vorgesehen sind. suisse a accepté un article constitutionnel qui ne contient pas
Das sind 52 Sonntage plus 10 weitere Ruhetage; diese Zahl d'indication concernant le devoir de paiement des salaires.
muss also nicht erhöht werden. La majorité de la commission est aussi d'avis que cette ques-
Diese Tage sind angemessen auf das Jahr zu verteilen, und tion doit être réglée comme l'ensemble des jours fériés et doit
mindestens 20 Ruhetage müssen auf einen Sonntag fallen. être, comme jusqu'à ce jour, du ressort des partenaires so-
Neu gilt jetzt neben Neujahr, Auffahrt und Weihnachten, wie ciaux. La majorité de la commission est d'avis qu'il s'agit
das heute der Fall ist, auch der Bundesfeiertag als Sonntag. d'une question de droit civil, soit du droit contractuel privé en-
Ferner kommen bis zu fünf kantonale Feiertage dazu. Es ist tre l'employeur et l'employé. Nous constatons que le Code
unbestritten, dass dieser Feiertag den Sonntagen gleichge- des obligations ne connaît pas de devoir de paiement du sa-
stellt ist. Das heisst auch für die im Monatslohn Angestellten, laire pour les jours fériés. Dans la situation économique ac-
dass sie im August einen weiteren bezahlten Feiertag haben. tuelle de nombreuses entreprises au niveau de la fixation des
So wird es der überwiegende Teil der Verträge vorsehen. salaires et au niveau des contrats individuels et collectifs, il
Dann gibt es aber besondere Regelungen im Gastgewerbe faudra chercher des solutions pour la compensation.
usw., und es gibt die stundenweise Angestellten, für die wie- Il s'agirait là de compter avec une augmentation du coût des
der eine andere Regelung gilt. Wo Schichtarbeit geleistet salaires d'environ 0,25 pour cent. Il faut donc bien examiner
wird, ist am 1. August die Feiertagszulage für die Schichtar- si l'économie peut sans autre se permettre une charge sup-
beit zu bezahlen. All dem wird mit der Fassung der Mehrheit plémentaire dans une période de compétition internationale
Rechnung getragen. Im öffentlichen Bereich gelten dann die très vive.
eidgenössischen und kantonalen Gesetze, welche entspre- Au nom de la commission, je vous demande de suivre la ma-
chend zu ändern sind. Bis sie geändert werden, gilt die be- jorité, c'est-à-dire d'entrer en matière et de renvoyer le projet
reits erlassene Verordnung des Übergangsrechts. Im übri- au Conseil fédéral avec mandat d'intégrer l'article 1 er alinéas
gen gelten die Gesamtarbeits- und übrigen Verträge. 1er et 2 et l'article 4 dans les lois fédérales existantes, ainsi
Der Antrag der Mehrheit hat den Vorteil, dass wir nicht für que de biffer les autres articles.
verschiedene Feiertage in der Schweiz nun plötzlich ver-
schiedene Regelungen haben, sondern es werden alle Fei- Früh Hans-Rudolf (R, AR), Sprecher der Minderheit l: Herr
ertage gleich behandelt, was ja auch der Sinn der Verfas- Mauch Rolf ist nicht anwesend, er musste sich für heute ent-
sungsbestimmung ist. schuldigen.
Es gibt zwei Minderheiten, die anderer Meinung sind. Die Namens der Minderheit l (Mauch Rolf) ziehe ich im Sinne ei-
Minderheit l (Mauch Rolf) will gar nicht auf den Gesetzent- ner speditiven Behandlung den Antrag auf Nichteintreten zu-
wurf eintreten. Man muss allerdings erwähnen, dass dieser rück. Wir werden mit der Mehrheit der Kommission stimmen,
Antrag nach der Eintretensdebatte in der Kommission einge- wenn es um den Antrag auf Rückweisung geht.
reicht worden ist. Der Rückweisungsantrag des Mehrheit der
Kommission ist nämlich erst am Schluss der Beratungen zu- Eggenberger Georges (S, BE), Sprecher der Minderheit II:
stande gekommen, weil man gemerkt hat, dass nach Berei- Ich werde zuerst im Namen der sozialdemokratischen Frak-
nigung der Detailbestimmungen gar nichts anderes mehr tion zum Eintreten sprechen und dann den Minderheitsan-
blieb, als Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 in beste- trag vertreten.
hende Bundesgesetze einzubauen. Zur Eintretensdebatte: Im Namen der sozialdemokratischen
Der Antrag der Minderheit II (Eggenberger) will nun in einem Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Wir
besonderen Gesetz für den 1. August eine eigene, beson- brauchen uns heute nicht darüber zu unterhalten, ob die Ein-
dere Regelung mit von den übrigen Feiertagen abweichen- führung des 1. August als Feiertag sinnvoll gewesen ist oder
den Bestimmungen treffen, was die Mehrheit der Kommis- nicht, denn das Schweizervolk hat am 26. September 1993
sion ablehnt. eine klare Antwort erteilt. 83,8 Prozent der Stimmenden und
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirt- alle Kantone stimmten der Initiative zu. Im Verfassungsartikel
schaft und Abgaben, den Rückweisungsantrag zu unterstüt- ist festgeschrieben, dass Einzelheiten durch das Gesetz zu
zen. Wir haben dann auch ein Gesetz weniger, was in der regeln sind. Es ist deshalb unverständlich, dass eine Minder-
Geschichte des Parlamentes ein Novum ist. heit auf den Gesetzentwurf nicht eintreten und eine Mehrheit
der Kommission diesen an den Bundesrat zurückweisen will.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Un célèbre hu- Die Minderheit, welche Nichteintreten beantragt, und die
moriste français racontait l'histoire d'un jeune homme qui dé- Mehrheit, die die Vorlage zurückweisen will, tun dies vor al-
butait dans un nouvel emploi de vendeur. Un jour qu'il devait lem, weil der Bundesrat in Artikel 1 Absatz 3 die volle Lohn-
vendre des oranges au marché, pour faire la promotion du zahlungspflicht durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
produit, il avait un tableau à disposition. Il a alors eu l'idée gé- vorsieht. Mit fadenscheinigen Argumenten wird diese Lohn-
niale d'y inscrire: «Ici, on vend de belles oranges pas chè- zahlungspflicht als wirtschaftlich nicht tragbar bezeichnet.
res.» Le patron, visitant son nouveau collaborateur, lui expli- Tatsache ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
qua alors que le mot «ici» n'était pas nécessaire, que la dé- in der Schweiz, verglichen mit jenen im EU-Raum - eine
finition «pas chères» ne l'était pas davantage. Il pouvait sans Ausnahme bildet Portugal -, eine viel längere durchschnittli-
autre effacer ces termes, tout comme les mots «on vend», che Jahres-Soll-Arbeitszeit, d. h. Wochenarbeitszeit plus Fe-
puisqu'il était évident qu'on n'allait pas les donner. Il restait rien plus Feiertage, haben. Während in der Schweiz die Jah-
alors sur le tableau «de belles oranges», ce qui devenait tout resarbeitszeit 1864 Stunden beträgt, liegt sie z. B. in
aussi inutile que le reste. Il ne restait plus qu'à l'effacer aussi. Deutschland bei 1643 Stunden und in Frankreich bei 1764
Le jeune vendeur a alors quitté son emploi pour vendre du Stunden. Die Deutschen arbeiten also über 220 Stunden, die
poisson. Il n'y avait plus besoin d'écrire quelque chose, ça se Franzosen über 100 Stunden weniger pro Jahr.
sentait. Mit dem neuen Bundesgesetz sieht der Bundesrat lediglich
C'est un peu ce scénario-là qui s'est passé avec le projet de eine Lösung vor, die praktisch mit der für den 1. August 1994
loi fédérale sur la fête nationale. Ce projet compte cinq arti- durch Verordnung eingeführten Regelung identisch ist.
cles. Le Conseil des Etats a biffé l'article 3, et majorité de la Wenn Sie heute die Lohnzahlungspflicht im Gesetzentwurf
Commission de l'économie et des redevances de notre Con- streichen, gehen Sie hinter die Regelung für das Jahr 1994
seil a proposé dans un premier temps de biffer l'article 2 et zurück, von der wohl niemand sagen kann, dass sie der Wirt-
l'alinéa 3 de l'article 1er. Le renvoi au Conseil fédéral deve- schaft geschadet habe oder nicht tragbar gewesen sei. Aller-
nait ensuite tout à fait logique, ceci en vue d'intégrer ce qui dings kann ich dem Bundesrat den Vorwurf nicht ersparen,
restait du projet de loi dans les lois existantes. dass er hinter den von der nationalrätlichen Petitions- und
La commission s'est tout d'abord étonnée que le Conseil fé- Gewährleistungskommission gemachten Gesetzentwurf,
déral présente un projet de loi pour régler un jour de congé. den er selber als mögliche Ausführungsgesetzgebung vor-
Est-il judicieux de mettre sur pied une loi par jour de congé? sah, zurückgeht - einen Gesetzentwurf, der nicht nur für alle
6. Juni 1995 N 1053 Bundesfeiertag. Bundesgesetz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die volle Lohnzah- feiertag arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt wird.
lungspflicht, sondern auch für alle die Zeitkompensation vor- Diese Lücke kann nur durch die heute diskutierte Sonderge-
sah, wenn am 1. August gearbeitet werden muss. setzgebung geschlossen werden. Sicher waren dies auch
Der Antrag der Minderheit Hämmerle zu Artikel 10 Absatz 1 die Überlegungen des Bundesrates respektive der Juristen
des Arbeitszeitgesetzes und der Antrag Züger zu Artikel 2 re- des Biga - und bei der Behandlung der parlamentarischen
spektive 2bis würden eine wünschbare Korrektur bringen Initiative Ruf der Juristen des Bundesamtes für Kultur.
und die Ungleichbehandlung der verschiedenen Arbeitneh- Wir brauchen im Gesetz den Absatz 3 des Artikels 1, der die
mergruppen weitgehend eliminieren. volle Lohnzahlungspflicht durch die Arbeitgeberinnen und
In bezug auf die Lohnzahlungspflicht haben Sie heute nicht Arbeitgeber vorschreibt. Ansonsten würde es zur Ungleich-
einfach Narrenfreiheit. Bereits in der Botschaft zur Volksin- behandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
itiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag ('1.-August- kommen, was nach meiner Meinung grundsätzlich schon un-
Initiative')» wurde festgestellt: «Die durch die Einführung ei- serer Verfassung widerspricht. Man kann zwar davon ausge-
nes arbeitsfreien Bundesfeiertages bedingte volle Lohnzah- hen, dass für grosse Teile von Lohnempfängern im Monats-
lungspflicht hat insbesondere auch Auswirkungen auf die pri- lohn die Lohnzahlung für den Bundesfeiertag funktioniert.
vaten Arbeitgeber, die wie die öffentlichen den durch die Ar- Ausgenommen sind zum Teil jene Arbeitnehmerinnen und
beitsfreiheit entstehenden Arbeitsausfall zu tragen haben.» Arbeitnehmer, die regelmässig an Sonn- und Feiertagen ar-
(BBI 1992 III 905; Ziff. 32) beiten und zugleich noch regelmässig Nachtarbeit leisten
Bei der Behandlung der Volksinitiative in unserem Rate am müssen und die somit bereits zu den Benachteiligten gehö-
3. März 1993 (AB 1993 N 76) wurde in der Diskussion kein ren. Ohne Absatz 3 sind aber vor allem Arbeitnehmerinnen
Zweifel offengelassen, dass es sich beim Bundesfeiertag um und Arbeitnehmer, die im Stunden- respektive Taglohn arbei-
einen Feiertag mit Lohnzahlungspflicht handelt. So wollte ten oder teilzeitbeschäftigt sind, benachteiligt. Es trifft einmal
zum Beispiel Herr Steinemann in sechs Kantonen den 1. Mai mehr Frauen und jene mit kleinen Einkommen. Ich frage Sie:
abschaffen, «um die Gesamtbelastung der Wirtschaft gleich Wollen Sie denn das? Unsozialer geht es nicht mehr!
zu halten». Auch Herr Bezzola, der im Namen der freisinnig- In der Kommission und auch heute wieder wurde erklärt, es
demokratischen Fraktion sprach, bestätigte, dass von der sei Sache der Sozialpartner, die Lohnzahlung in den Ge-
vollen Lohnzahlungspflicht ausgegangen werden muss. In samtarbeitsverträgen zu regeln. Noch vor wenigen Jahren
seinem Votum stellte Herr Bezzola unter anderem fest: «Ziel hätte ich die Empfehlung ernst genommen. Heute aber, wo
der Initiative ist die Einführung eines arbeitsfreien Bundesfei- Gesamtarbeitsverträge von Arbeitgeberseite gekündigt und
ertages mit Lohnzahlungspflicht; Ausnahmebewilligungen, ausgehöhlt werden und die Sozialpartnerschaft von ver-
wie zum Beispiel in Tourismusgebieten, sind möglich, es be- schiedenen Arbeitgebervertretern in diesem Hause als lä-
steht aber Anspruch auf einen anderen freien Tag.» Er stige Einschränkung betrachtet wird, spottet diese Empfeh-
warnte am Schluss seines Votums vor den zusätzlichen Ko- lung jeder Realität. Allerdings haben diese Arbeitgeber ver-
sten, die durch die Einführung des 1. August als Bundesfei- gessen, dass die Sozialpartnerschaft zum Wohle unseres
ertag entstehen. Landes beigetragen und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Am Schluss der Debatte äusserte sich auch Bundesrat Cotti Fortschritte gebracht hat.
zur Frage des bezahlten Feiertages: «II est superflu de pré- Bei dieser Diskussion wird vergessen, dass viele Arbeitneh-
ciser que la fête nationale devra être jour férié et rémunéré, merinnen und Arbeitnehmer keinem Gesamtarbeitsvertrag
cela me paraît aller de soi et ne pas nécessiter d'autres ex- unterstellt sind. Es sind dies wiederum vor allem Frauen und
plications.» In freier Übersetzung heisst das: Es ist überflüs- schwache Arbeitnehmergruppen mit kleinen Löhnen. Eine
sig zu präzisieren, dass der 1. August ein bezahlter Feiertag Ungleichbehandlung wäre schon aus diesem Grund ungehö-
sein muss, dies scheint mir selbstverständlich und erfordert rig, weshalb man den ganzen Artikel 1, d. h. mit der Lohnzah-
keine weiteren Erklärungen. lungspflicht, im Gesetz übernehmen muss.
Aufgrund der Botschaft und der Debatte im Nationalrat ha- Die Streichung des Artikels 2 ist für mich unverständlich, da
ben die Massenmedien die Stimmberechtigten durchwegs in es ohne eine Regelung in diesem Gesetz nicht gestattet
dem Sinne orientiert, dass es sich beim Bundesfeiertag um wäre, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die keine
einen bezahlten Feiertag handle. gesetzlichen Vorschriften für den Sonntagsdienst vorhanden
Angesichts dieser Sachlage würde mit der Streichung der sind, am 1. August zu beschäftigen - auch wenn aus betrieb-
Lohnzahlungspflicht wider Treu und Glauben gehandelt. Es lichen Gründen eine Beschäftigung notwendig wäre. An ei-
darf doch nicht sein, dass nach der Volksabstimmung Ver- ner Übernahme von Artikel 2 müssten vor allem Arbeitgeber
sprechen nicht eingehalten werden und Aussagen plötzlich interessiert sein.
keine Gültigkeit mehr haben. Am 1. August feiern wir unser Wenn Sie dieses Problem nicht lösen, wird das Bundesge-
demokratisches System und dessen Institutionen auch mit ei- richt früher oder später jenen recht geben, die sich weigern,
nem gewissen Stolz. Wenn Sie aber - entgegen den Aussa- am 1. August zu arbeiten. Logisch ist, dass in Artikel 2 Absatz
gen des Bundesrates, des Parlamentes und den Aussagen 2 auch der Zeitausgleich für jene Arbeitnehmerinnen und Ar-
in der Botschaft zur 1 .-August-Initiative - die Frage der Lohn- beitnehmer geregelt ist, für die im Zusammenhang mit Sonn-
zahlungspflicht aus dem Gesetz streichen respektive nicht re- tagsarbeit keine gesetzliche Regelung vorhanden ist.
geln wollen, dann zeigen Sie ausgerechnet bei der Diskus- Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, den An-
sion über den Bundesfeiertag, wie man Demokratie zur Farce trag auf Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Dies
macht und wie das Volk sich betrogen vorkommen muss. auch deshalb, weil der Bundesrat sonst den Verfassungsauf-
Ich bitte Sie, nachdem auch der Ständerat dem Gesetzent- trag nicht erfüllen kann.
wurf grundsätzlich zugestimmt hat, auf die Vorlage einzutre-
ten. Dünki Max (U, ZH): Die LdU/EVP-Fraktion ist grossmehr-
Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, den Antrag heitlich für Eintreten auf die Vorlage. Sie lehnt den Rückwei-
auf Rückweisung abzulehnen, d. h., wir beantragen «Nicht sungsantrag ab.
rückweisen». Allerdings macht das Bundesfeiertaggesetz Als Arbeitnehmervertreter bin ich selbstverständlich mit vol-
keinen Sinn, wenn nur noch Artikel 1 Absätze 1 und 2 sowie ler Überzeugung für dieses Gesetz. Ich wiederhole die be-
Artikel 4 übrigbleiben und die Kommissionsmehrheit dem reits vorgebrachten Gründe nicht. Was in Zürich und an an-
Bundesrat den Auftrag erteilen will, nur die erwähnten Artikel deren Orten eine Selbstverständlichkeit ist, soll doch der üb-
in bestehende Bundesgesetze einzubauen. rigen Schweiz nicht vorenthalten werden. Hier bin ich wirklich
Der Minderheit genügt dies nicht. Wir meinen auch, dass da- kein Egoist; seit vielen Jahren bin ich im Genuss eines be-
mit dem Verfassungsauftrag nicht nachgekommen wird. Die zahlten Bundesfeiertages. Vor allem aber sollen alle Arbeit-
Kommissionsmehrheit hat übersehen, dass allein mit einer nehmer bezüglich dem 1. August gleichgestellt sein. Sonst
Änderung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes ist es eine halbe Sache, zu der wir nicht stehen können.
nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst wer- Vor allem aber unterstütze ich den Antrag Züger (Art. 2,
den und es deshalb nicht für alle geregelt ist, wie der Bundes- 2bis). Mit diesem Bundesgesetz wird der Volkswille nur un-
Fête nationale. Loi fédérale 1054 N 6 juin 1995
genügend respektiert, da die Arbeitnehmerschaft in zwei Ka- Stellvertretend für andere klare Stellungnahmen zitiere ich
tegorien aufgeteilt wird: Es gibt eine Kategorie, für welche aus dem Bericht vom 9. Dezember 1991 der damaligen Pe-
der Bundesfeiertag bei voller Lohnzahlungspflicht arbeitsfrei titions- und Gewährleistungskommission zu meiner damali-
ist. Die andere Kategorie erhält zwar einen Kompensations- gen parlamentarischen Initiative (1. August. Arbeitsfreier
ruhetag, wobei die Lohnzahlungspflicht nicht gesetzlich vor- Bundesfeiertag). In Ziffer 45 wurde zur Lohnzahlungspflicht
geschrieben wird. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass folgendes festgehalten:
diese Frage in den Gesamtarbeitsverträgen geregelt werden «Das bei der Regelung des Bundesfeiertages hoch zu veran-
muss. Dieser Unterschied, vor allem auch im Hinblick auf schlagende öffentliche Interesse wiegt in bezug auf die Lohn-
jene Arbeitnehmer, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unter- zahlungspflicht insbesondere stärker als das hier möglicher-
stehen, kann nicht befriedigen und darf nicht hingenommen weise tangierte Gebot der Verhältnismässigkeit....
werden. Nach der Fassung des Bundesrates kommen mit Aus arbeitspolitischer Sicht fällt eine Regelung eines arbeits-
grösster Wahrscheinlichkeit nur Arbeitnehmer mit Monats- freien Bundesfeiertages ohne Lohnzahlungspflicht ausser
lohn in den Genuss eines bezahlten Bundesfeiertages; alle Betracht. Es ist den Arbeitnehmern nicht zuzumuten, zugun-
Arbeitnehmer mit anderen Entlöhnungsnormen werden be- sten eines arbeitsfreien Bundesfeiertages auf die Lohnzah-
nachteiligt. Ich denke ganz besonders an die Mitarbeiterin- lung zu verzichten. Im übrigen erscheint es auch mit Blick auf
nen und Mitarbeiter des Gastwirtschaftsgewerbes. Diese ar- die Zielsetzung einer solchen Regelung einzig sinnvoll, eine
beiten am Bundesfeiertag für uns. Hierfür dürfen wir sie nichtLohnzahlungspflicht einzuführen: Wenn der Bundesfeiertag
bestrafen. Ich trete für gleiches Recht für alle ein. ein Tag der Besinnung sein soll, der von möglichst vielen
Ich bitte Sie, in dieser Frage grosszügig zu sein. Der 1. Au- Bürgerinnen und Bürgern der Eidgenossenschaft als solcher
gust ist ein besonderer Feiertag, den wir zu schätzen wissen begangen wird, so muss er - zumindest was die Lohnzah-
und den wir mit einem entsprechenden Gesetz ehren sollten. lung betrifft - den Sonn- und Feiertagen gleichgestellt wer-
Der Antrag Züger ist sachlich begründet. Er dient dem Ge- den.» (BB11992 II 1012)
samtwohl und verhindert Ungerechtigkeiten. Ich bitte Sie Von besonderem Gewicht ist die im Parlament praktisch uni-
darum, in der Detailberatung, wenn Sie Eintreten beschlos- sono unterstützte Stellungnahme des Bundesrates in seiner
sen und die Rückweisung abgelehnt haben, für den Antrag Botschaft zur 1.-August-Initiative der Schweizer Demokra-
Züger zu stimmen. ten. Ich zitiere aus Ziffer 32: «Die durch die Einführung eines
arbeitsfreien Bundesfeiertages bedingte volle Lohnzahlungs-
Meier Hans (G, ZH): Die grüne Fraktion ist für Eintreten. Sie pflicht hat insbesondere auch Auswirkungen auf die privaten
lehnt die Rückweisung an den Bundesrat ab und unterstützt Arbeitgeber, die wie die öffentlichen den durch die Arbeits-
mit einer kleinen Ausnahme - in Artikel 10 des Arbeitsgeset- freiheit entstehenden Arbeitsausfall zu tragen haben.» (BBI
zes: 63 statt 62 bezahlte Ruhetage - den Entwurf des 1992 IIl 905)
Bundesrates. Das Schweizervolk hat der Volksinitiative «für Weitere Zitate aus der Debatte unseres Rates über die 1 .-
einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» mitgrossem Mehr zuge- August-Initiative sind an diesem Pult bereits wiedergegeben
stimmt. worden.
Das Schweizervolk durfte davon ausgehen, dass über einen Die Stimmbürgerinnen und -bürger konnten sich also eindeu-
bezahlten Feiertag abgestimmt wurde, denn schon in der tig darauf verlassen, dass der Bundesfeiertag ein bezahlter
Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative liess der Bun- Feiertag sein würde. Dies entsprach notabene auch den kla-
desrat durchblicken, dass es sich nur um einen bezahlten Fei- ren Intentionen der Initianten der Volksinitiative in ihren wie-
ertag - und zwar bezahlt für alle - handeln könne. Wenn nun derholten diesbezüglichen Erklärungen.
die Herren Mauch Rolf, Blocher, Dreher und Kompanie plötz- Wenn Sie nun etwas anderes beschliessen, dann ist dies ein
lich auf diese Lohnzahlungspflicht zurückkommen wollen, eklatanter Verstoss gegen Treu und Glauben oder, anders
handelt es sich nach Ansicht der grünen Fraktion eindeutig um gesagt, ein klarer Wortbruch. Sie müssen sich dann nicht
ein Handeln wider Treu und Glauben. Unsere Verfassung mehr wundern, wenn die Politikverdrossenheit - da spreche
schreibt vor, dass der arbeitsfreie Bundesfeiertag auf Geset- ich unseren Kollegen Blocher gerne einmal an - in unserem
zesstufe geregelt werden muss. Dies kann entweder in einem Land weiterhin zunimmt oder aber wenn Ihr Verhalten in die-
neuen zusammenfassenden Gesetz für alle oder in den ein- ser Frage am kommenden 22. Oktober entsprechend gewür-
zelnen einschlägigen Gesetzgebungen gemacht werden. digt wird.
Wie auch dem Bundesrat scheint es der grünen Fraktion Hinzu kommt ein weiterer, ebenfalls grundsätzlicher Aspekt:
nicht sinnvoll, den Weg über die einzelnen Gesetze zu be- die eminente staatspolitische Bedeutung dieses Tages, die
schreiten. Dazu kommt, dass es Bereiche gibt, in denen ohne Zweifel eine spezielle Regelung rechtfertigt. Der 1. Au-
keine einschlägige Gesetzgebung vorhanden ist. In unserer gust ist der einzige bundesrechtlich geregelte Feiertag. Er ist
Verfassung steht, dass alle Schweizer, Frauen und Männer, sogar in der Bundesverfassung verankert und nicht nur auf
vor dem Gesetz gleich sind. Der 1. August als nationaler Fei- Gesetzesstufe. Deshalb sind die Ausführungsbestimmungen
ertag ist als einziger Feiertag auf Verfassungsstufe geregelt auch in einen besonderen Erlass zu kleiden, und deshalb ver-
und ist darum in einem einzigen, für alle geltenden Gesetz zu dient der Tag hinsichtlich der Lohnzahlungspflicht auch eine
regeln. Es ist beschämend, dass gerade Herren, die die na- spezielle Behandlung. Ich verweise zu dieser Frage auf die
tionale Fahne nicht genug schwingen können, beim nationa- sehr zutreffenden Ausführungen von Kollege Eggenberger.
len Feiertag die Ungleichbehandlung verschiedener Katego- In der Tat wäre es bemühend, ja beschämend, wenn die
rien von Arbeitnehmern verlangen. Lohnzahlungspflicht am Geburtstag der Eidgenossenschaft
Wir Grünen beantragen Eintreten, Ablehnen der Rückwei- nicht nur Gegenstand von Verhandlungen, sondern mögli-
sung und Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates bzw. - cherweise sogar von unschönen Auseinandersetzungen auf
in Artikel 4 - zur Minderheit Hämmerle. der Ebene der Sozialpartner werden müsste.
Denken Sie an die überwiegende Mehrheit des Schweizer-
Ruf Markus (D, BE): Die SD/Lega-Fraktion dankt dem Bun- volkes, die am 26. September 1993 zur 1.-August-Initiative
desrat dafür, dass er in der Verordnung über den Bundesfei- ein Ja in die Urne legte - unter anderem auch im Vertrauen
ertag und im vorliegenden Gesetzentwurf die Lohnzahlungs- auf die durch die Behörden gemachten unzweideutigen Aus-
pflicht am Bundesfeiertag trotz starken Drucks der interes- sagen zur Frage der Lohnzahlung.
sierten Wirtschaftskreise eingeführt hat. Die einstimmige Fraktion der Schweizer Demokraten und der
Tatsächlich geht es bei der Frage der gesetzlichen Veranke- Lega dei Ticinesi empfiehlt Ihnen dringend, Bundesrat und
rung der Lohnzahlungspflicht am 1. August primär um eine Ständerat zu folgen und der Minderheit II (Eggenberger) zu-
Frage von Treu und Glauben. Im Rahmen der langjährigen zustimmen.
Diskussionen um den freien 1. August, namentlich während
der Debatten in den eidgenössischen Räten, war stets unbe- Le président: Les groupes démocrate-chrétien et du Parti de la
stritten, dass dieser Tag zu einem bezahlten Feiertag werden liberté communiquent qu'ils voteront l'entrée en matière et
müsse. qu'ils seprononcerontensuite pour le renvoiauConseilfédéral.
6. Juni 1995 N 1055 Bundesfeiertag. Bundesgesetz
Früh Hans-Rudolf (R, AR): Namens der FDP-Fraktion, die C'est dans ce sens-là que nous renvoyons le projet au Con-
den Anträgen jeweils geschlossen zustimmt, erkläre ich, seil fédéral.
dass wir der Meinung sind: Wenn ein Gesetz nicht nötig ist,
soll es nicht erlassen werden. Wir haben auch hier ein Bei- Blocher Christoph (V, ZH), Berichterstatter: Es ist so getan
spiel vor uns, das vor allem im Bereiche der Lohnzahlungs- worden, als ob bei Annahme des Rückweisungsantrages die
pflicht eine Einzelfallregelung vorsieht, während wir bisher Lohnzahlung ausfalle; das stimmt nicht.
mit guten Gründen die Sozialpartner als verantwortlich be- Der 1. August ist den übrigen Sonntagen und den als Sonn-
zeichneten. Es wird hier öffentliches Recht geschaffen, wo tage geltenden Feiertagen gleichgestellt. Es gibt einfach ei-
ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis vorliegt. Weshalb über- nen zusätzlichen Feiertag. Die Frage ist, ob Sie für diesen Fei-
lassen wir es - dies auch an Kollege Eggenberger - nicht ertag in einem separaten Gesetz öffentlich einen neuen An-
den Sozialpartnern, wie sie den 1. August behandeln wollen? spruch kreieren wollen, der in bezug auf die Feiertage zum
Andererseits werden der Bundesrat, das Parlament und grössten Teil von anderen Regelungen abweichend ist. Das
weite Kreise nicht müde, von Deregulierung und von Revita- ist das Problem; wir lehnen dies ab.
lisierung zu sprechen. Diese Vorlage geht genau in gegentei- Wir sind der Meinung, und es ist immer gesagt worden, der
liger Richtung: Die Belastungen für die Wirtschaft, die aus 1. August solle ein Feiertag sein und den übrigen Feiertagen -
dieser Vorlage resultieren, sind nämlich nicht so bescheiden, also auf eidgenössischer Ebene dem Neujahr, der Auffahrt
wie dauernd gesagt wird. Der Arbeitgeberverband hat Ko- und Weihnachten - gleichgestellt sein. Die Zahl, die den Kan-
sten von etwa 500 Millionen Franken errechnet. Ein zusätzli- tonen vorgeschrieben ist, wird von heute 8 auf 9 erhöht.
cher freier Arbeitstag entspricht bei durchschnittlich 220 Ar- Was bedeutet das? Überall, wo im Monatslohn gearbeitet
beitstagen fast 0,5 Prozent eines Jahressalärs. und wo an Sonntagen nicht gearbeitet wird, bleibt der Mo-
Artikel 1 Absatz 3 ist der wichtigste in diesem Gesetzentwurf, natslohn gleich, aber der 1. August ist ein Tag mehr, an dem
und wir sind für Streichen. Die restlichen Artikel dieser Vor- nicht gearbeitet wird. Das ist nichts anderes als ein bezahlter
lage - sofern sie nicht einfach die Verfassung wiedergeben, Feiertag.
das können Sie selber nachlesen - können in die beste- Geht jemand über den 1. August indie Ferien, dann zählt die-
hende Gesetzgebung eingebaut werden. ser Feiertag nicht als Ferientag, sondern er ist ein Feiertag;
Somit ergibt sich für uns folgende Ausgangslage: Wenn Ein- die Betroffenen können einen Tag mehr in die Ferien gehen.
treten beschlossen wird, stimmt die FDP-Fraktion geschlos- Das ist nichts anderes als ein bezahlter Tag.
sen für Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, Ar- Wo im Schichtbetrieb gearbeitet wird und überall Verträge
tikel 1 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 in die bestehende Ge- bestehen, bekommen die Betroffenen am 1. August die
setzgebung einzubauen und die übrigen Artikel zu streichen. Schichtzulagen genau wie am Feiertag. Ein besonderes Ge-
Sollte die WAK-Mehrheit unterliegen und Rückweisung ab- setz braucht es nicht, weil der 1. August allen anderen Feier-
gelehnt werden, würden wir in der Detailberatung für die tagen gleichgestellt ist.
Mehrheit stimmen, also Streichen von Artikel 1 Absatz 3, Ein Sondergesetz würde aber einen öffentlich-rechtlichen
Streichen von Artikel 3 und Ablehnung des Antrages der Min- Anspruch auf Lohnzahlung kreieren und die heute beste-
derheit Hämmerle. hende Regelung für die anderen Feiertage unterlaufen. Ins-
Die FDP-Fraktion ist geschlossen der Meinung, wir sollten besondere statuiert es einen Zeitausgleich nur für den 1. Au-
doch diesmal die Gelegenheit nicht verpassen, ein unnötiges gust. Für die Auffahrt, den I.Januar, die Weihnachtstage
Gesetz auch als unnötig zu behandeln, in diesem Fall also und die Sonntage soll das nicht gelten, aber für diesen einen
gar kein neues Gesetz zu erlassen. Tag. Der 1. August wird also nach diesem Gesetz nicht den
anderen Feiertagen gleichgestellt, sondern anders geregelt.
Wyss William (V, BE): Ich kann mich mehr oder weniger dem Das wollen wir verhindern.
Votum meines Vorredners anschliessen. Auch wir von der Nun muss man nicht so tun, als ob die Lohnzahlungspflicht
SVP-Fraktion anerkennen den 1. August als Bundesfeiertag des Arbeitgebers gemäss den betreffenden Vereinbarungen
und als arbeitsfreien Feiertag. Der 1. August soll dem Sonn- dahinfallen würde, wenn man dem Rückweisungsantrag zu-
tag gleichgestellt werden. Soweit, so gut. Braucht es nun für stimmt; dem ist nicht so. Es gibt Branchen, wo an Sonntagen
die Lohnzahlungspflicht, für die Ausnahmeregelung für die gearbeitet wird, sie haben besondere Tage, denken Sie an
Arbeit an diesem Feiertag und für die Frage der Kompensa- das Gastgewerbe. Diese Arbeitnehmer beziehen dann an
tion ein spezielles Gesetz? Die SVP-Fraktion meint: Nein, es gewissen Werktagen ihren Sonntag, sie haben Zulagen usw.
braucht kein spezielles Gesetz. Das gilt künftig auch für den 1. August, aber nur insoweit, als
Ich beantrage Ihnen, den vorliegenden Entwurf zu einem die übrigen Feiertage diese Regelung auch vorsehen. Darum
Bundesgesetz über den Bundesfeiertag an den Bundesrat ist der Rückweisungsantrag richtig. Es ist nicht einzusehen,
zurückzuweisen mit dem Auftrag, die arbeitsrechtlichen Fra- warum am 1. August andere Regelungen bestehen sollen als
gen im Arbeitsgesetz und Arbeitszeitgesetz zu regeln, wie an den übrigen Feiertagen.
das die Mehrheit der Kommission beantragt. Wir haben ge-
nug Gesetze. Wo es sich nicht zwingend aufdrängt, sollten Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Simplement
wir keine neuen schaffen. une précision sur l'objet du vote qui va suivre: le renvoi ne si-
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. gnifie bien sûr pas du tout qu'il s'agit de ne pas payer le 1er
août. La commission a proposé ce renvoi parce qu'elle
Graber Rolf (L, NE): Le groupe libéral soutiendra la proposi- trouve que ce jour-là doit être réglé comme la plupart des
tion de la majorité visant à renvoyer le projet au Conseil fé- jours fériés, c'est-à-dire qu'il ne nécessite pas de réglemen-
déral. tation spéciale. Il ne s'agit donc en aucun cas, si la proposi-
Seul le fait que l'article constitutionnel mentionne que la loi tion de renvoi de la majorité est acceptée, de dire que ce jour-
fixe les modalités a servi d'argument au Conseil fédéral pour là ne sera pas payé.
nous présenter une nouvelle loi. En fait, nous n'avons pas
l'impression que le Conseil fédéral a présenté et défendu Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Ça n'est pas le
avec conviction le projet qu'il nous a soumis, à juste titre Conseil fédéral qui a proposé au peuple de voter sur cette ini-
d'ailleurs, parce que nous sommes convaincus que le projet tiative populaire. Je constate que telle qu'elle est rédigée,
qu'il doit nous présenter peut trouver sa place dans les textes elle renvoie, pour l'application de ce nouvel article, à la légis-
de loi existants et qu'il n'est pas nécessaire d'élaborer une lation fédérale. Comme le Conseil fédéral a l'habitude
nouvelle loi d'application pour fixer les modalités relatives à d'obéir, cela l'a conduit à vous présenter - je ne dirai pas à
l'institution du jour férié que constitue le 1er août. son corps défendant, mais malgré tout - une loi fédérale ex-
Etant entendu que l'objectif principal est politique - à savoir ceptionnellement brève et qui ne surchargerait pas notre ar-
marquer le 1er août - et qu'il est atteint dans la constitution, senal législatif d'une manière insupportable.
il faut trouver d'autres solutions dans les lois existantes, voire Pourquoi le Conseil fédéral l'a-t-il fait? Il l'a fait parce que la
par des relations conventionnelles, pour en fixer les modalités. méthode géniale qui vient d'être défendue par les rappor-
Fête nationale. Loi fédérale 1056 N 6 juin 1995
teurs touchera sans doute une partie des travailleurs de ce Heberlein, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi
pays. Lorsque nous aurons adapté la loi sur le travail, la loi Paul, Jenni Peter, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb Fran-
sur la durée du travail, il est évident que nous aurons partiel- çois, Mamie, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Nebiker,
lement réalisé le mandat constitutionnel. En revanche, il n'y Oehler, Perey, Philipona, Reimann Maximilian, Ruckstuhl,
aura aucune réglementation, avec la solution du renvoi telle Schenk, Scherrer Jürg, Schmidhalter, Seiler Hanspeter, Sie-
qu'elle est proposée, pour l'agriculture, pour les ménages pri- ber, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf,
vés, parce qu'il n'y a tout simplement pas de loi fédérale tou- Stucky, Suter, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner,
chant ce domaine qui puisse être corrigée. Weyeneth, Wittenwiler, Wyss William, Zwahlen (75)
C'est afin de ne pas subir le reproche de désobéissance po-
pulaire que vous encourez, en prenant la décision de renvoi Für den Antrag der Minderheit II stimmen:
au Conseil fédéral dans les termes où une partie du Conseil Votent pour la proposition de la minorité II:
veut le faire, que le Conseil fédéral a voulu faire l'application Aguet, Aubry, Bär, Baumann Ruedi, Bäumlin, Béguelin,
pure et simple du nouvel article constitutionnel et du mandat Bircher Peter, Bischof, Brunner Christiane, Bugnon, Bühl-
qu'il comporte. mann, Bundi, Carobbio, Comby, Danuser, Darbellay, de Dar-
Vous décidez souverainement. Le Conseil fédéral exécutera, del, Dormann, Ducret, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Epi-
mais lorsqu'on vous dira, je vous mets en face de vos res- ney, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Friderici Charles, Gobet,
ponsabilités - continuez vos conversations particulières, Gonseth, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle,
l'objet est tout à fait secondaire -, que vous avez, par cette Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jori, Keller Anton, Keller
décision de renvoi, si vous la prenez, partiellement rempli le Rudolf, Ledergerber, Leuenberger Ernst, Maeder, Marti Wer-
mandat constitutionnel, et lorsque d'autres, c'est plus grave, ner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Mi-
vous diront que vous avez trahi le mandat constitutionnel, ce steli, Narbel, Ostermann, Ruf, Ruffy, Savary, Scherrer Wer-
ne sera pas faux, malheureusement pour vous. ner, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schweingruber, Seiler
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral ne voulait pas, Rolf, Singeisen, Stalder, Stamm Judith, Steffen, Steiger
d'entrée de cause, se placer dans cette pénible situation Hans, Strahm Rudolf, Thür, Vollmer, Wick, Wiederkehr, Zbin-
d'une république qui dit tout et le contraire, où les responsa- den, Zisyadis, Züger, Zwygart (71)
bilités s'enchevêtrent au point qu'on ne sait plus qui décide,
et où le mandat du peuple, très clair sur cette base, ne pourra Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
pas être complètement accompli. Neuenschwander, Sandoz (2)
Permettez-moi de vous dire qu'à cet argument de fond, qui
est tout à fait essentiel, s'ajoute un argument de bonne foi, Stimmen nicht - Ne votent pas:
pour autant que la bonne foi ait encore quelque valeur dans Aregger, Baumann Stephanie, Baumberger, Berger, Boden-
vos esprits et dans vos coeurs! Dans le message relatif à l'ini- mann, Borei François, Brügger Cyrill, Caspar-Hutter,
tiative populaire, le Conseil fédéral a bel et bien parlé d'un Cincera, Columberg, Diener, Dreher, Eggly, Eymann
jour de fête national férié, pas seulement pour certains tra- Christoph, Fischer-Seengen, Goll, Gross Andreas, Grossen-
vailleurs, mais pour tous les travailleurs. Avec la proposition bacher, Hegetschweiler, Hess Peter, Jeanprêtre, Leemann,
de renvoi, vous ne touchez pas ces travailleurs et travailleu- Lepori Bonetti, Leuenberger Moritz, Maitre, Maspoli, Mauch
ses de notre pays et vous les mettez sur pied d'inégalité. Rolf, Maurer, Meier Samuel, Nabholz, Pidoux, Pini, Poncet,
Ensuite, lors des délibérations parlementaires - ce n'est pas Raggenbass, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Rutishau-
mon département qui était de service -, le Conseil fédéral a ser, Rychen, Schmid Samuel, Schmied Walter, Schnider,
très clairement abordé le paiement sans discussion du sa- Segmüller, Spielmann, Spoerry, Tschäppät Alexander,
laire pour le 1er août férié. Lorsque nous avons discuté du Tschopp, Weder Hansjürg, Ziegler Jean, vakant l, vakant II
projet de loi établi en 1991 par la Commission des pétitions (51)
et de l'examen des constitutions cantonales de votre Conseil,
même argument. Lors de la votation, tous, y compris le Con- Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas:
seil fédéral qui interprétait votre décision dans son petit li- Frey Claude (1)
belle à l'intention du citoyen, ont parlé clairement et nette-
ment d'un jour férié payé pas pour certains travailleurs, mais
pour tous les travailleurs. Lors de la procédure de la consul- An den Ständerat - Au Conseil des Etats
tation, une faible majorité - mais une majorité - s'est pronon-
cée en faveur du paiement obligatoire du salaire. En ce qui
me concerne j'applique, et le Conseil fédéral avec moi, les Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
décisions populaires pleinement, d'autant plus pleinement
que le droit que nous reconnaissons dans le projet de loi qui Binder Max (V, ZH): Der Grund dafür, dass ich eine persön-
vous est soumis n'est pas un droit absolu et qu'il réserve pour liche Erklärung abgeben möchte, liegt in der Situation der
un certain nombre de travailleurs, travaillant notamment le di- Landwirtschaft. Die Volksabstimmung vom 12. März 1995
manche, par comparaison, des possibilités d'exception. zeitigt Wirkung. Die Vox-Analyse belegt zwar, dass das
C'est au nom de cette souplesse, mais surtout de cette fidé- Volksverdikt nicht gegen die Bauern, sondern gegen deren
lité au mandat constitutionnel que je continue devant vous de Organisationen gerichtet war.
soutenir et le projet du Conseil fédéral, et la décision que le In Wahrheit ist es aber anders. Die wahren Tatsachen erle-
Conseil des Etats a prise. ben nun die Schweizer Bauernfamilien. Diese Wahrheit
scheint nun darin zu bestehen, dass die Bauern weiter in den
Le président: La proposition de non-entrée en matière de la Strudel einer unverlässlichen und nebulösen Agrarpolitik ge-
minorité l (Mauch Rolf) a été retirée. zogen werden. Als Ziel dieses Verhaltens sehen viele Bau-
ern den Abgrund, die Demontage der Landwirtschaft.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal Dieser Sicht der Dinge leistet der Bundesrat Vorschub, und
(Réf.: 1519) er gibt ihr Nährboden, indem er eine klare Führung vermis-
sen lässt.
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Ich fordere den Bundesrat auf, sich zu überlegen, ob er seine
Votent pour la proposition de la majorité: Regierungsfunktion dem Auftrag entsprechend wahrnimmt,
Allenspach, Bezzola, Binder, Blocher, Bonny, Borer Roland, wenn er den Bauern allenfalls eine Auswahlsendung an Ver-
Bortoluzzi, BührerGerold, Bürgi, Caccia, Camponovo, Cava- schlechterungsmassnahmen vorlegt, aus der ein jeder seine
dini Adriano, Chevallaz, Cornaz, Couchepin, David, Deiss, einkommensverschlechternde Variante aussuchen kann.
Dettling, Engler, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Dieses Abschieben der Regierungsverantwortung auf die Be-
Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Gadient, Giezendanner, Gi- troffenen ist verwerflich und einer Regierung - schon gar einer
ger, Graber, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, sogenannt bürgerlichen Regierung - unwürdig. Das gilt vor al-
6. Juni 1995 N 1057 Kartellgesetz. Revision
lern, nachdem die beiden freisinnig-demokratischen Bundes- Viel dramatischer und drastischer kann man ein bestehen-
räte, Delamuraz und Villiger, letzterer als diesjähriger Bun- des Gesetz nicht kritisieren, als das der Bundesrat selber ge-
despräsident, mehrmals in der Öffentlichkeit betonten, vor tan hat. Um so mehr ist der Bedarf für eine Novellierung die-
1996 würde keine weitere Milchpreissenkung vorgenommen. ses Gesetzes ausgewiesen. Der vorliegende Entwurf basiert
allerdings weiterhin auf dem Missbrauchskonzept, d. h., Kar-
Le président: Je vous fais observer que ce n'est pas une dé- telle sind zugelassen, und nur wenn sie missbräuchlich sind,
claration personnelle. Il ne s'agit pas d'un point de l'ordre du sind sie verboten. Damit wurde die Chance, eine weitge-
jour. hende Harmonisierung mit dem europäischen Kartellrecht zu
erreichen, vertan - mit dem Kartellrecht der EU, das auf dem
Binder Max (V, ZH): Ich fordere den Bundesrat auf, unter Verbotsprinzip basiert und lediglich Ausnahmen zulässt. Im
Berücksichtigung der rückläufigen Einkommen der Bauern, Vergleich zum heutigen Gesetz wurden jedoch wesentliche
der Gatt-bedingten Ausfälle, des sozialen Friedens in un- materiellrechtliche Regeln für den zivilrechtlichen und den
serem Lande, des Ansehens der Bundesregierung, der verwaltungsrechtlichen Bereich des Kartellrechts vereinheit-
Verlässlichkeit des Bundesrates, des Zukunftsglaubens un- licht, neu strukturiert und griffiger ausgestaltet.
serer jungen .... (Glocke des Präsidenten) Gleichzeitig ist im Gesetzentwurf die Beseitigung wirksamen
Wettbewerbs als zentraler Massstab für die Beurteilung von
Wettbewerbsbeschränkungen verankert worden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt nun eine Reihe von
Änderungen und Verbesserungen, die ich kurz erläutern
möchte:
#ST# 94.100 1. Harte Kartelle, die wirksamen Wettbewerb beseitigen, sind
grundsätzlich unzulässig. Es sind jedoch Ausnahmen aus ge-
Kartellgesetz. Revision samtwirtschaftlichen oder politischen Gründen möglich. An-
dere Kartelle, die den Wettbewerb nur beeinträchtigen, sind
Loi sur les cartels. Révision unter Bedingungen zulässig, sofern sie die wirtschaftliche Effi-
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe zienz verbessern und damit im Dienste eines gesamtwirt-
vom 23. November 1994 (BBI 1995 l 468) schaftlich undfürdie Konsumenten positiven Zweckes stehen.
Message, projets de loi et d'arrêté 2. Bestimmungen für marktmächtige Unternehmungen: Die
du 23 novembre 1994 (FF 1995 l 472)
verschärfte Gangart gegenüber Kartellen und anderen Wett-
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
bewerbsabreden erfordert auch ein konsequenteres Vorge-
hen gegenüber missbräuchlichen Praktiken marktbeherr-
schender Unternehmen. Der Gesetzentwurf sieht einen ma-
teriellrechtlichen Tatbestand vor und enumeriert in einem Ka-
Antrag der Kommission talog die möglichen Missbräuche. Diese Vorschrift entspricht
Eintreten neuesten in- und ausländischen Erfahrungen. Praktiken auf
Proposition de la commission der Angebots- und auf der Nachfrageseite werden unter Ein-
Entrer en matière schluss der öffentlichen Unternehmen gleichmässig erfasst.
3. Die Fusionskontrolle: Eine griffige Wettbewerbspolitik ist
Ledergerber Elmar (S, ZH), Berichterstatter: Die vorlie- heute ohne präventive Fusionskontrolle kaum mehr möglich.
gende Revision des Kartellgesetzes ist ein wichtiges Stand- Der Vorschlag des Bundesrates im Gesetzentwurf stiess je-
bein der bundesrätlichen Politik zur marktwirtschaftlichen Er- doch in verschiedenen Wirtschaftskreisen und auch bei vie-
neuerung der schweizerischen Wirtschaft. In der Tat: Wer len Mitgliedern der Kommission auf starken Widerstand.
Marktwirtschaft, auch soziale und ökologische Marktwirt- Die Kommission beantragt Ihnen in dieser Frage eine neue,
schaft, will, muss dafür sorgen, dass Wettbewerb herrschen abgeänderte Lösung. An die Stelle der Genehmigungspflicht
kann. Das heute gültige Bundesgesetz vom 20. Dezember tritt eine Meldepflicht. Erhebt die Wettbewerbsbehörde nicht
1985 über Kartelle und ähnliche Organisationen vermag die- innerhalb von 30 Tagen Einwände oder Einspruch, so kann
sen Auftrag jedoch in keiner Weise zu erfüllen. die Fusion vollzogen werden. Dabei werden die generellen
Der Bundesrat lässt in seiner Botschaft denn auch kaum ei- Grenzwerte, wie sie vom Bundesrat vorgelegt wurden, nicht
nen guten Faden am bestehenden Gesetz. Es seien, das im- verändert, mit Ausnahme der Zusammenschlüsse im Be-
mer laut Bundesrat, die kartellrechtlichen und verwaltungs- reich der Medien. Dort sind die Grenzwerte für die Melde-
rechtlichen Verfahren nicht zweckmässig aufgebaut und auf- pflicht auf einen Zwanzigstel reduziert worden.
einander abgestimmt, dies führe zu zeitaufwendigen und un- Die Lösung, die Ihnen die Kommission vorlegt, weist den
nötigen Doppelspurigkeiten: «Eine effiziente Beurteilung Vorzug auf, dass sie weniger bürokratisch, einfacher zu
wettbewerbsrechtlich relevanter Sachverhalte erscheint un- handhaben ist und auch deutlich schneller abgewickelt wer-
ter diesen Umständen im vornherein kaum durchführbar.» den kann. Die Wirtschaftsverbände, insbesondere der Vor-
Was die Bekämpfung von Missbräuchen marktmächtiger Un- ort, haben signalisiert, dass sie dieser neuen Regelung kei-
ternehmen betrifft, habe die Kartellkommission unter dem nen Widerstand mehr entgegensetzen.
geltenden Recht und entgegen den Zielen der letzten Revi- 4. Eine wichtige Änderung betrifft den institutionellen Be-
sion nur in marginalem Umfang Wirkung gezeitigt. reich. Im institutionellen Bereich enthält der Gesetzentwurf
Eine weitere Kritik: Die Absicht, Wettbewerbspolitik vermehrt Lösungen, die auf die neuen materiellen Bestimmungen zu-
auf die Probleme der Wirtschaftskonzentration, der Nachfra- geschnitten sind. Wie dies bereits in verschiedenen Berei-
gemacht und ähnlicher Erscheinungen zu orientieren, konnte chen der Verwaltungen des Bundes und der Kantone der Fall
mit den vorhandenen Instrumenten nicht verwirklicht werden. ist, werden die Untersuchungs- und Entscheidungsfunktio-
Ferner sagt der Bundesrat, dass die im Gesetz verankerte nen getrennt. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission
Saldomethode, d. h. das Abschätzen aller Vor- und Nachteile führt zusammen mit dem Präsidium der Wettbewerbskom-
eines Kartells, keine klaren und eindeutigen Kriterien ent- mission die Untersuchungen durch, legt dann das Dossier ei-
halte, um das Verhalten kartellisierter Betriebe innert nützli- ner bezüglich Sachkunde breit abgestützten Behörde vor,
cher Frist beurteilen zu können. der Wettbewerbskommission, die entscheidet.
Eine letzte Kritik: Die angewendete Prüfmethode sei nicht 5. Eine wichtige Änderung betrifft das Verfahren. Neu soll
nur für die Behörde mit grossen Problemen verbunden, sie das Verfahren nach dem Bundesgesetz über das Verwal-
sei auch für die betroffenen Unternehmungen mit grosser tungsverfahren abgewickelt werden. Dadurch gewinnt es an
Rechtsunsicherheit verbunden, da bei den intransparenten Transparenz und insbesondere an Effizienz und trägt auch
Verfahren die Ergebnisse nicht vorhersehbar gewesen seien rechtsstaatlichen Gesichtspunkten besser als bisher Rech-
und damit zu einer ausserordentlichen Erschwernis geführt nung. Der Gesetzentwurf bezieht zudem moderne Formen
hätten. staatlichen Handelns mit ein, indem er die Möglichkeit vor-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesfeiertag. Bundesgesetz
Fête nationale. Loi fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.089
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.06.1995 - 14:30
Date
Data
Seite 1051-1057
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