Public Procurement Act Amendments: General vs. Conditional Negotiations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Act on Public Procurement was amended to align with the GATT/Uruguay Round agreements, specifically regarding negotiations after bid submissions. The differing versions between the Federal Council and the Council of States centered on whether these negotiation rounds should be general or conditional. The Council of States favored conditional negotiations, allowing for more flexibility and avoiding unnecessary procedures by not allowing bids to be lowered after submission and making agreements verifiable. This approach was deemed GATT-compliant, even if it did not fully utilize the agreement's scope. The Council of States ultimately adopted a more balanced version that addressed concerns about potential GATT violations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 20Abs. 1 zu, Art. 20 al. 1 nicht, Art. 20 al. 1; Public Procurement Act Amendments: General vs. Conditional Negotiations: The differing versions between the Federal Council and the Council of States centered on whether these negotiation rounds should be general or conditional. The Council of States favored conditional negotiations, allowing for more flexibility and avoiding unnecessary procedures by not allowing bids to be lowered after submission and making agreements verifiable. This approach was deemed GATT-compliant, even if it did not fully utilize the agreement's scope. The Council of States ultimately adopted a more balanced version that addressed concerns about potential GATT violations.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article was used to address the issue of negotiation possibilities after the submission of tenders, which was the subject of the debate and the final decision.
Volltext
Gatt/Cycle d'Uruguay 2358 N 14 décembre 1994
#ST# 94.080-17 Der Unterschied der ständerätlichen Version gegenüber derje-
nigen des Bundesrates besteht darin, dass die nun vielbe-
Gatt/Uruguay-Runde. sprochenen Abgebotsrunden nicht generell stattfinden müs-
Gesetzesänderungen. sen, sondern dass sie unter den Voraussetzungen, die in der
Fassung des Ständerates genau umschrieben sind, durchge-
Bundesgesetz führt werden. Damit können unnötige Arbeiten vermieden wer-
über das öffentliche den, indem keine Zuschläge zwecks späterer Herabsetzung in
Beschaffungswesen den Wettbewerb einfliessen und die wettbewerbsverzerren-
Gatt/Cycle d'Uruguay. den Absprachen überprüfbar sind. Die Formulierung ist-ent-
Modification de lois. gegen gewissen Zweifeln, die geäussert worden sind - Gatt-
Loi fédérale konform. Der Rahmen des Gatt wird einfach nicht völlig ausge-
schöpft
sur les marchés publics Diese Version, die eine ausgewogenere Form als diejenige
des Bundesrates bringt - was in der Differenzbereinigungs-
Differenzen - Divergences
phase von Bedeutung ist, damit wir diese Differenz verschwin-
Siehe Seite ON10 hiervor- Voir page 0000 ci-devant den lassen können -, setzte sich im Ständerat aufgrund eines
Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1994
Antrages Danioth durch. In der ersten Abstimmung obsiegte
Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1994 dieser Antrag mit 25 zu 9 Stimmen gegenüber der Version des
Bundesrates und anschliessend mit 22 zu 15 Stimmen gegen-
über dem Antrag der Kommission des Ständerates. Heute hat
der Ständerat dieses Festhalten in verstärkter Form bestätigt,
dies - wie Herr Fischer-Sursee es bereits erwähnt hat - mit 26
Art.20Abs. 1 zu 11 Stimmen. Auch ich möchte bekräftigen, was Herr Fi-
Antrag der Kommission scher gesagt hat: Der Ständerat hat sich trotz der Abkanze-
Mehrheit lung in den gleichgeschalteten Medien getraut, diesen Be-
Festhalten schluss zu fassen. Ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun.
Minderheit
(Mauch Rolf, Binder, Dreher, Früh, Perey, Stucky) Spoerry Vreni (R, ZH): Ich will nicht mehr materiell auf die
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Frage der Abgebotsrunden eingehen. Ich glaube, dazu ist al-
les gesagt Aber ich möchte darauf hinweisen - was bisher
Art. 20 al. 1 nicht geschehen ist -, dass wir gestern fünf Differenzen zum
Proposition de la commission Ständerat geschaffen haben. Der Ständerat ist in vier Punkten
Majorité auf unsere Linie eingeschwenkt. Es verbleibt in diesem Diffe-
Maintenir renzbereinigungsverfahren eine einzige Restanz, wo uns der
Minorité Ständerat nicht gefolgt ist Sie betrifft den Artikel 20, wo der
(Mauch Rolf, Binder, Dreher, Früh, Perey, Stucky) Ständerat - es wurde gesagt - mit 26 zu 11 Stimmen an seiner
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Fassung (gemäss seinerzeitigem Antrag Danioth) festgehal-
ten hat, also mit einer sehr deutlichen Mehrheit
Fischer-Sursee Theo (C, LU), Berichterstatter: Es besteht Die FDP-Fraktion hat sich schon gestern für eine Mittellösung
noch eine einzige Differenz zum Ständerat, nämlich betreffend eingesetzt Es ist nicht zutreffend zu sagen, dass wir keine Ab-
die «berühmte» Verhandlungsmöglichkeit in Artikel 20. gebotsrunden wollen, aber wir möchten Abgebotsrunden
Der Ständerat hat mit 26 zu 11 Stimmen beschlossen, an seiner nach ganz klaren Regeln. Wir haben uns gestern nicht für den
Version festzuhalten. Die Mehrheit unserer Kommission hat an Beschluss des Ständerates, also die Formulierung gemäss
der heutigen Sitzung ihrerseits beschlossen, an der Fassung seinerzeitigem Antrag Danioth, ausgesprochen, weil Gatt-
des Nationalrates und des Bundesrates festzuhalten, und zwar Bedenken gegenüber dieser Fassung angemeldet worden
mit 15 zu 7 Stimmen. Ich erinnere Sie daran, dass unsere WAK sind. Der Ständerat erachtet offensichtlich diese Bedenken
seinerzeit mit 9 zu 7 Stimmen beantragt hatte, dem Bundesrat nicht als schwergewichtig, sonst wäre dieses klare Resultat
zu folgen. Jetzt haben wir also eine stärkere Mehrheit nicht zustande gekommen. Aber das war der Grund, warum
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, an wir gestern nicht auf den Beschluss des Ständerates einge-
unserem Beschluss festzuhalten. Nachdem wir gestern aus- schwenkt sind, sondern den Antrag der Mehrheit II (Stucky)
giebig darüber diskutiert haben, kann ich auf eine Wiederho- unterstützten, der in etwa den gleichen Inhalt hatte.
lung der Argumente verzichten. Ich weise Sie darauf hin, dass Aber jetzt liegt der Mittelweg gemäss Beschluss des Ständera-
unser Standpunkt und unsere Fassung in der liberalen Wirt- tes vor; wir stehen nach wie vor zu diesem Mittelweg und sind
schaftspresse positiv aufgenommen worden sind. auch der Meinung, wenn uns die Kleine Kammer in vier Punk-
ten entgegenkommt, dürften wir eigentlich in einem einzigen
Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: A l'article 20 de la loi Punkt dem Ständerat folgen.
fédérale sur les marchés publics, il s'agit du problème des né- Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der FDP-Fraktion, dem
gociations après la rentrée des soumissions. Ständerat zu folgen.
Vous vous souvenez que nous avons adopté la version du
Conseil fédéral, c'est-à-dire la possibilité de négocier sous Jaeger Franz (U, SG): Es ist richtig, dass wir einen Weg
certaines conditions. Le Conseil des Etats a été plus restrictif, suchen sollten, um eine Verständigung mit dem Ständerat zu
et il a maintenu sa décision. finden; da stimme ich Frau Spoerry zu. Aber ich möchte dazu
De notre côté, la majorité de la commission propose aussi de zwei Bemerkungen machen:
maintenir notre décision. Je vous invite à en faire de même. 1. Wenn Frau Spoerry sagt, bei vier Differenzen sei uns der
Ständerat entgegengekommen und eine sei jetzt noch geblie-
ben, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es beim Land-
Mauch Rolf (R, AG), Sprecher der Minderheit: Ich befinde wirtschaftsgesetz genau umgekehrt gewesen ist - ich habe
mich in der eher überraschenden Situation, Ihnen beim glei- das dort teilweise sogar begrüsst! Aber es ist dort zum Teil
chen Geschäft schon zum zweiten Mal eine Formulierung zur auch zuungunsten der landwirtschaftlichen Vertreter gegan-
Annahme zu empfehlen, die dem grossmehrheitlich gefällten gen. Wenn wir das jetzt im gesamten Kontext anschauen und
Beschluss des Ständerates entspricht an dieser Differenz festhalten, im Sinne des eindeutigen WAK-
Ich danke vorweg den Parlamentsdiensten, Frau Annemarie Entscheides - er ist immerhin mit 15 zu 6 Stimmen gefallen -,
Huber, Generalsekretärin, und den Damen und Herren, die dann sind wir immer noch im Gleichgewicht, wenn wir wir es
über den Mittag unsere Beschlüsse umgesetzt und uns auch zusammen mit den Ergebnissen beim Landwirtschaftsgesetz
den Minderheitsantrag nachgeliefert haben. betrachten. Dort sind wir in vielen wichtigen Fragen dem Stän-
14. Dezember 1994 N 2359 Gatt/Uruguay-Runde
derat gefolgt und haben also bei der Differenzbereinigung macht und müsse infolgedessen eine ungeeignete Offerte ak-
nach jener Seite nachgegeben. zeptieren, dann hätte er seine Pflicht klar verletzt. Um der Ver-
2. Ich denke, Frau Spoerry, hier geht es letzten Endes auch antwortung zu entgehen, muss logischerweise jedesmal an-
um eine Prinzipienfrage. Ich halte daran fest - da kann man gekündigt werden, es werde verhandelt. Und das wollen Sie ja
nun sagen, was man will, und man kann darüber nachdenken, gerade nicht, Herr Mauch. Ihr Antrag geht weiter als der Ent-
wie man will -: Letztlich bleibt die bundesrätliche Fassung nun wurf des Bundesrates, der es offenlässt, im konkreten Fall eine
einfach die beste. Sie ist marktwirtschaftlich und ordnungspo- Ankündigung zu machen, es werde verhandelt oder nicht.
litisch einwandfrei. Daran gibt es nichts zu deuteln. Wenn Sie Man kann die Ankündigung um so eher unterlassen, weil der
wirklich eine marktwirtschaftlich korrekte Lösung wollen, dann Beamte, gestützt auf Buchstabe b, die Möglichkeit hat, wenn
müssen Sie dem Bundesrat zustimmen. Wenn Sie das nicht keine geeignete Offerte vorliegt, auch ohne Ankündigung Ver-
tun, dann ist das - nach meiner Auffassung - ein ordnungspo- handlungen aufzunehmen.
litischer Sündenfall. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zuzu-
Deshalb möchte ich Sie bitten, hier der Mehrheit der Kommis- stimmen.
sion zu folgen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten.
Stich Otto, Bundespräsident: Ich bitte Sie, der Mehrheit der
Ledergerber Elmar (S, ZH): Frau Spoerry, Sie haben das sehr Kommission zuzustimmen, an Ihrem früheren Entscheid fest-
schön formuliert, und ich bewundere Ihr Verhandlungstalent. zuhalten und damit auch den Entwurf des Bundesrates zu un-
Sie sagen, der Ständerat habe in vier Punkten nachgegeben, terstützen.
es bleibe ein letzter Punkt, da könnten wir doch auch ein Glei- Der Antrag der Mehrheit bzw. der Entwurf des Bundesrates ist
ches tun. Das ist etwa so, wie wenn ich Ihnen sage: Ich habe klar, er ist eindeutig, was man vom Antrag der Minderheit nicht
Sie jetzt fünfmal zum Kaffee eingeladen, jetzt sind Sie daran, sagen kann. Dieser lässt verschiedene Interpretationen zu. Ich
mich im «Bellevue» zum Nachtessen einzuladen. Das Ge- muss es noch einmal sagen: Die Buchstaben b und c könnten
schäft wäre etwa gleichwertig! (Heiterkeit) in der WTO zu Schwierigkeiten führen. Wenn wir uns einmal
Artikel 20 ist das Kernstück dieses Gesetzes. Es geht um die darauf berufen würden, wäre es durchaus denkbar, dass ein
Abgebotsrunde, Sie haben es gehört. Grundsätzlich könnte anderer Signatarstaat gegen die Schweiz klagen würde, und
man mit der Version des Ständerates, die von Herrn Danioth das ist nicht der Zweck der Übung. Wir wollen nicht zukünftige
eingebracht worden ist, einigermassen leben. Denn die Aus- Klagen provozieren, sondern wir wollen eine Lösung finden,
schreiber könnten sich immer so verhalten, dass in jedem Fall die zweckdienlich ist, und die Lösung des Bundesrates ist
wieder die Version des Nationalrates hergestellt ist, aber das zweckdienlich.
ist ja nicht der Punkt. Ich will nicht wiederholen, was ich Ihnen früher schon gesagt
Was mehr zu Bedenken Anlass gibt, und das hat Herr Mauch habe. Es liegt im Interesse der schweizerischen Wirtschaft,
Rolf etwas heruntergespielt, ist, dass tatsächlich bei der Ver- dass man solche Verhandlungsrunden grundsätzlich durch-
sion des Ständerates, der Version von Herrn Danioth, Beden- führen kann, wenn man das ankündigt
ken bestehen, ob diese Sache Gatt-rechtlich in Ordnung wäre. Ich begreife Sie, Herr Mauch Rolf, und Ihre Freunde nicht: Of-
Es scheint der Fall zu sein, dass vor allem bei den Buchsta- fenbar haben Sie nicht eine so gute Meinung von der schwei-
ben b und c von Absatz Ibis die Fragen so gross sind, dass zerischen Wirtschaft wie ich. Ich gehe davon aus, dass es ganz
man bei der Anwendung dieser Buchstaben Klagebeschwer- selbstverständlich ist, dass eine Verhandlungsrunde letztlich
den in Kauf nehmen und sich dann vor einem Gatt-Panel recht- trotz allem eine Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird.
fertigen müsste. Denn wir müssen Stellen einsparen, und Sie werden uns ganz
Ich meine daher, wir sollten bei der Legiferierung nicht solche sicher nicht zusätzliche Stellen bewilligen, damit wir in jedem
Bestimmungen einfügen, die rechtlich unklar sind, sondern Fall verhandeln können. Der Auftraggeber hat an sich an Ver-
wir sollten die klare Version des Bundesrates beibehalten, für handlungsrunden kein Interesse. Er möchte ja etwas in Auf-
die wir uns in diesem Rat bereits das letzte Mal entschieden trag geben. Er möchte etwas verwirklichen, und das sollte,
haben. wenn einmal die Kompetenz erteilt ist, möglichst rasch ge-
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. schehen. Verhandlungsrunden bringen es mit sich, dass Zeit
verstreicht, und das ist in der Regel nicht sehr kostensparend.
Fischer-Sursee Theo (C, LU), Berichterstatter: Bezüglich der In dieser Hinsicht, Herr Mauch Rolf, kann ich Sie durchaus be-
Gatt-Konformität des Antrages der Minderheit hat Herr Leder- ruhigen. Umgekehrt: Wenn wir in der Schweiz keine Verhand-
gerber darauf hingewiesen, worin das Problem besteht Die lungen zulassen, können wir, wenn es nur ausländische An-
Juristen streiten sich darüber, ob die Literae b und c Gatt-kon- bietergibt, nicht verhandeln.
form sind oder nicht. Das ist für mich nicht so sehr entschei- Aus Überzeugung bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehr-
dend. Das Problem ist, dass bei der konkreten Anwendung heit der Kommission zuzustimmen.
der Literae b und c eine Gatt-Widrigkeit entstehen könnte und
wir dann eine Klage am Hals hätten. Das Problem besteht Abstimmung - Vote
echt. Für den Antrag der Mehrheit 103 Stimmen
Herr Mauch Rolf hat gesagt, wenn wir keine generelle Aus- Für den Antrag der Minderheit 48 Stimmen
schreibung wollten, müsse man der Minderheit zustimmen
und nicht dem Bundesrat. Diese Auffassung ist nun gerade
verkehrt, das Gegenteil ist der Fall: Die bundesrätliche Lösung An den Ständerat-Au Conseil des Etats
in Buchstabe a erlaubt die Verhandlung nur, wenn sie ange-
kündigt worden ist; es ist nicht die Meinung, dass jedesmal
angekündigt wird, es werde verhandelt, sondern es ist eher
die Meinung, dass das nicht die Regel sein soll. Nur gemäss
Litera b haben Sie die Möglichkeit, ohne Ankündigung zu ver-
handeln. Herr Mauch, der Minderheitsantrag wird genau die
gegenteilige Konsequenz haben. Der Ständerat schreibt, so-
fern angekündigt, könne verhandelt werden, wenn kein geeig-
neter Preis, keine wirtschaftlich geeignete Offerte, vorliege.
Das wird zur Folge haben, dass jedesmal, aber ganz todsicher
jedesmal, diese Ankündigung erfolgt. Es wird ein Satz fettge-
druckt sein: Es wird verhandelt! Der Beamte muss das tun.
Wenn er das nämlich nicht tut, dann läuft er Gefahr, dass er
wegen Vernachlässigung zur Rechenschaft gezogen wird.
Nehmen Sie den Fall, es liege nun tatsächlich keine geeignete
Offerte vor, der Beamte habe diese Ankündigung nicht ge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Bundesgesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen
Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi fédérale sur les marchés publics
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.080-17
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1994 - 15:00
Date
Data
Seite 2358-2359
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