Switzerland: IP Law Harmonization with TRIPS Agreement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details proposed legislative changes to align Swiss intellectual property laws with the TRIPS Agreement from the Uruguay Round of GATT. The amendments address copyright, trademark, design, and patent laws, with a focus on strengthening border enforcement measures against counterfeiting and imitation. Key changes include enhancing customs' ability to seize infringing goods, potentially increasing penalties for design infringements, and integrating priority right regulations. While most laws are already largely compatible, specific revisions to patent law concerning the patentability of inventions and the treatment of imported goods are presented as mandatory due to TRIPS requirements, with minimal practical impact expected.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 37 Absatz, Art. 2 let. a PatG, Art. 37 al. 1 PatG; Switzerland: IP Law Harmonization with TRIPS Agreement: The amendments address copyright, trademark, design, and patent laws, with a focus on strengthening border enforcement measures against counterfeiting and imitation. Key changes include enhancing customs' ability to seize infringing goods, potentially increasing penalties for design infringements, and integrating priority right regulations. While most laws are already largely compatible, specific revisions to patent law concerning the patentability of inventions and the treatment of imported goods are presented as mandatory due to TRIPS requirements, with minimal practical impact expected.
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KI-generiertThis provision was amended to comply with the mandatory requirements of the TRIPS agreement.
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Volltext
Gatt/Cycle d'Uruguay 1156 5 décembre 1994
Hervorgehoben, weil für die schweizerischen Interessen #ST# 94.080-01 ebenfalls besonders wichtig, sei hier noch, dass es auch eine wirksame Rechtsgrundlage im Kampf gegen die missbräuchli- Gatt/Uruguay-Runde. che Verwendung schweizerischer Herkunftsbezeichnungen Gesetzesänderungen. darstellen wird. Ich erinnere hier in diesem Zusammenhang an das «Swiss made».
Bundesgesetz Die Ratifikation des Trips-Abkommens macht nun die Ihnen über das Urheberrecht vorliegenden Revisionen von 4 Bundesgesetzen zum geistiund verwandte Schutzrechte gen Eigentum nötig. Es handelt sich um das Urheberrechtsge- Gatt/Cycle d'Uruguay. setz, das Markenschutzgesetz, das Bundesgesetz betreffend Modification de lois. die gewerblichen Muster und Modelle und das Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente. Viel muss allerdings nicht Loi fédérale geändert werden; denn diese Gesetze, von denen wir ja übrisur le droit d'auteur gens mehrere jüngst total revidiert haben, sind bereits heute et les droits voisins weitestgehend mit dem Trips-Abkommen kompatibel. Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. September 1994 Praktisch bedeutende Anpassungen erfolgen bei den zoll- (BBIIV950) rechtlichen Massnahmen. Die Zollorgane sollen in Zukunft Message et projet de loi du 19 septembre 1994 rasch und umfassend auch auf widerrechtlich nachgemachte (FF l V 995) oder nachgeahmte Muster und Modelle an der Grenze Zugriff nehmen können. Dabei soll nicht nur der Import, sondern auch der Warenexport erfasst werden können. Zudem soll die Frist, bis zu deren Ablauf die Zollverwaltung die Waren zurückbehalten kann, verlängert werden können. Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Ich habe keine Bemer- Im Bereich der gewerblichen Muster und Modelle, wo wir ein kungen mehr, nachdem wir diesen Vorlagen in der Kommis-
besonders altes Gesetz haben, sind strengere Strafsanktionen sion einhellig zugestimmt haben. Ich schlage Ihnen globale
vorzusehen, um Nachahmungen, die gerade bei Uhren und Behandlung vor. Textilien leider immer wieder vorkommen, wirksam zu verhindern. Zudem wird vorgeschlagen, das alte, aus dem Jahre 1914 Gesamtberatung - Traitement global stammende Bundesgesetz betreffend die Prioritätsrechte an Erfindungspatenten und gewerblichen Mustern und Modellen Titel und Ingress, Ziff. l, II aufzuheben und die Prioritätsregelung im Bundesgesetz be- Titre et préambule, eh. l, II treffen die gewerblichen Muster und Modelle zu integrieren. Einen Punkt möchte ich besonders betonen, nämlich die Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Frage der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen, Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen die eindeutig nicht Gegenstand der heutigen Vorlage ist Die (Einstimmigkeit) Umsetzung des Trips-Abkommens ändert in diesem Bereich überhaupt nichts an der bereits bestehenden Rechtslage in der Schweiz.
Unser Patentgesetz ist diesbezüglich schon An den Nationalrat-Au Conseil national heute mit dem Abkommen völlig kompatibel. Und weil wir uns auf die notwendigen Anpassungen beschränken wollen, möchten wir gewisse heikle Fragen nicht zusätzlich in diese Anpassungsgesetzgebung aufnehmen - dies im Gegensatz zu einer Minderheit der nationalrätlichen Kommission. #ST# 94.080-02 In der Vernehmlassung wurden die vorgeschlagenen Gesetzesmodifikationen mehrheitlich positiv aufgenommen. Lediglich zwei im Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente Gatt/Uruguay-Runde. (PatG) gemachten Änderungsvorschlägen stehen einzelne Gesetzesänderungen.
Kreise zum Teil kritisch gegenüber. Der erste betrifft die vorge- Bundesgesetz schlagene Fassung von Artikel 2 Buchstabe a PatG, nämlich über den Schutz von Marken die Streichung des Patentierungsausschlussgrundes der Verund Herkunftsangaben öffentlichung - im Gegensatz zur Verwertung - von Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung Gatt/Cycle d'Uruguay. verstossen. Der zweite betrifft die vorgesehene Revision von Modification de lois. Artikel 37 Absatz 1 PatG, nämlich die Gleichstellung der Ein- Loi fédérale fuhr nach der Erfindungslehre hergestellter Erzeugnisse mit sur la protection des marques der Ausführung der Erfindung im Inland und die damit verbunet des indications de provenance dene Einschränkung der Zulässigkeit von Zwangslizenzen.
Dabei - das ist offenbar im Vernehmlassungsverfahren zu we- Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. September 1994 (BBIIV950) nig beachtet worden - liegen beiden Änderungen zwingende Message et projet de loi du 19 septembre 1994 und nicht, wie offenbar irrtümlich angenommen worden ist, le- (FF IV 995) diglich fakultativ umzusetzende Trips-Bestimmungen zugrunde. Wir haben keine andere Wahl, als diese völkervertragsrechtlich zwingend vorgeschriebenen Anpassungen vorzunehmen. Es besteht für die Schweiz in diesen beiden Punkten kein Umsetzungsspielraum.
Die effektiven Auswirkungen Gesamtberatung - Traitement global der beiden Änderungen sind jedoch so gering, dass sie politisch kein Problem darstellen sollten. Titel und Ingress, Ziff. l, II Umgekehrt sind praktisch alle der erst im Vernehmlassungs- Titre et préambule, eh. l, II verfahren zusätzlich zur Änderung empfohlenen Vorschläge nicht Trips-bedingt und sollen daher auch nicht Gegenstand Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble dieser Anpassungsgesetzgebung sein. Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat einstimmig (Einstimmigkeit) Eintreten auf diese notwendigen Revisionsvorlagen beschlossen.
Ich bin ihr dafür dankbar und möchte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Entwürfen bitten. An den Nationalrat-Au Conseil national Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05 Séance Seduta
Geschäftsnummer 94.080-02 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 05.12.1994 - 17:15 Date Data
Seite 1156-1156 Page Pagina
Ref. No 20 025 119
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