Federal Insurance Fund Statutes Revision Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the partial revision of the Federal Insurance Fund's (EVK) statutes, necessitated by new federal laws on free movement and homeownership promotion, and the significant financial and administrative issues plaguing the EVK, including unapproved accounts and a backlog of 120,000 files requiring manual processing. The court ultimately approved the revised statutes with three reservations, aiming to prevent new insured rights beyond legal requirements, compel the federal council to address a significant technical deficit within three years, and resolve issues concerning ETH professors' pension contributions, while acknowledging that the EVK's broader systemic problems remain unaddressed by this revision.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Bst, Art. 1 er, Art. 60 Absatz, Art. 1 teil, Art. 1 men, Art. 1 Bst. a des Beschlussentwurfs; Federal Insurance Fund Statutes Revision Case: The court ultimately approved the revised statutes with three reservations, aiming to prevent new insured rights beyond legal requirements, compel the federal council to address a significant technical deficit within three years, and resolve issues concerning ETH professors' pension contributions, while acknowledging that the EVK's broader systemic problems remain unaddressed by this revision.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was included as a reservation to ensure that no new vested rights are created for policyholders beyond the mandatory provisions of the Free Movement Act.
This reservation obliges the Federal Council to present revised statutes by December 31, 1997, to reduce the technical deficit and address the additional benefits from free movement.
This reservation obliges the Federal Council to find a solution for the pension provision of ETH professors, addressing the issue of high contribution sums for those aged 40-50.
Cited for the allocation of costs.
Volltext
12. Dezember 1994 1249 Eidgenössische Versicherungskasse
C. Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1995 #ST# 94.070
des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe
C. Arrêté fédéral II concernant le budget 1995 Eidgenössische Versicherungskasse.
de l'Office fédéral de la production d'armements Verordnung. Teilrevision
Gesamtberatung - Traitement global Caisse fédérale d'assurance.
Ordonnance. Révision partielle
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3 Fortsetzung - Suite
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Siehe Seite 840 hiervor - Voir page 840 ci-devant
Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat-Au Conseil national Frick Bruno (C, SZ), Berichterstatter: Die Genehmigung der
Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) -
neu heisst sie «Pensionskasse des Bundes» - hat eine Vorge-
schichte, die in die letzte Session zurückgreift Damals haben
#ST# 94.3488 wir das Geschäft zurückgestellt. Die Genehmigung spielt sich
aber auch im Umfeld der ungelösten Probleme der EVK ab, die
Postulat FK-SR (94.074) wir in diesem Rat schon öfter behandelt haben. Ich lege Ihnen
für die Staatspolitische Kommission nun dar, weshalb wir die
Verhältnis von Nahrungsmittelhilfe Statuten nur mit drei Vorbehalten genehmigen wollen.
und agrarpolitischen Massnahmen Zuerst ein Wort zur Notwendigkeit und zur Vorgeschichte der
Postulat CdF-CE (94.074) Statuten revision:
Aide humanitaire Auf den 1. Januar 1995 treten das Freizügigkeitsgesetz (FZG)
et politique agricole nationale und das Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG) in Kraft
Diese haben - vor allem das FZG - zwingende Auswirkungen
auf die Pensionskassen. Wir müssen also handeln. Die Statu-
tenrevision der EVK soll nun die Rechtsgrundlage schaffen,
um dem zu genügen und auch Klarheit für alle Versicherungs-
Wortlaut des Postulates vom 18. November 1994 nehmer zu bringen. Die revidierten Statuten sollen auch inner-
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erstatten halb der EVK die Grundlage für die EDV-Anpassungen sein.
über das Verhältnis der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen der Zusätzlich werden mit der Revision auch die Bedingungen für
humanitären Hilfe zu den agrarpolitischen Massnahmen des den Anschluss weiterer Arbeitgeber an die Pensionskasse ge-
Bundes. regelt
In der Herbstsession 1994 hat unser Rat das Geschäft auf An-
Texte du postulat du 18 novembre 1994 trag der Staatspolitischen Kommission und der Finanzkom-
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport sur la por- mission zurückgestellt und vom Bundesrat bzw. vom zuständi-
tée de l'aide alimentaire en tant que partie de l'aide humani- gen Departement weitere Abklärungen und Unterlagen ver-
taire dans le cadre de la politique agricole nationale. langt - nicht, weil die Notwendigkeit der Statuten revision be-
zweifelt wurde, sondern weil verschiedene Fragen offenblie-
Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Bei der Beratung ben, insbesondere finanzieller Art und betreffend die Notwen-
des Budgets des Eidgenössischen Departements für auswär- digkeit aller Änderungen. Die Statutenrevision erfolgt auch
tige Angelegenheiten haben wir knapp 43 Millionen Franken heute noch in einem ungünstigen Klima, und es ist für das Ver-
für Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten und mit Getreide ständnis des Kommissionsantrages (Art 1 Beschlussentwurf)
beschlossen, unter dem Titel der humanitären Aktion. Es lag nötig, einen Seitenblick auf dieses Klima und auf das Umfeld
der Finanzkommission daran, einmal Rechenschaft darüber zu werfen.
zu erhalten, ob das wirklich humanitäre Hilfe oder ob das Aus früheren Diskussionen in diesem Rat wissen Sie, dass die
Agrarpolitik sei oder ob einfach ein glücklicher Zufall vorliegt, bisherigen Rechnungen der EVK wiederholt nicht genehmigt
dass sich beides miteinander verwirkliche. Aber es liegt der wurden, dass auch die Rechnung 1993 der EVK noch immer
Kommission daran zu wissen, welches Gewicht bei diesen nicht abgenommen ist Wir wissen, dass 120 000 Dossiers von
Aufwendungen der Entwicklungshilfe und der Agrarpolitik ei- Versicherten von Hand aufgearbeitet werden müssen. Diese
gentlich zukommt Das Postulat hat nichts Revolutionäres. Es Aktion beansprucht zwischen 300 und 400 Arbeitsjahre eines
möchte einfach Klarheit verschaffen. Wir bitten den Bundesrat Arbeitnehmers. Die Bereinigung wird trotz zusätzlichem Per-
um einen entsprechenden Bericht, damit wir in Zukunft wis- sonal nicht vor dem Jahr 2000 abzuschliessen sein. Das Ziel,
sen, unter welchem Gesichtspunkt wir diese Beträge festset- alle Dossiers bis zum 1. Januar 1996 aufzuarbeiten, musste
zen sollen. Für ihre Höhe haben wir dann auch klare Kriterien aufgegeben werden. Es sind derzeit auch keine Versiche-
und Massstäbe. rungsausweise erhältlich; diese können nicht, wie das bei Ver-
sicherungskassen üblich ist, auf Anfang jeden Jahres abgege-
Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist bereit, das ben werden.
Postulat entgegenzunehmen. Er wird Ihnen aber nicht einen Diese ungelösten Probleme haben mit der Statutenrevision di-
separaten Bericht erstatten. Wir müssen langsam anfangen, rekt nichts zu tun; sie bilden aber das Umfeld und das Klima, in
effizient zu arbeiten und etwas zu sparen. Wir werden in der denen sich diese Genehmigung nun abspielt Das Klima, das
nächsten Botschaft des Bundesrates über die Fortführung der während dieser Statutenrevision im Rat und in den Kommis-
humanitären Hilfe Stellung nehmen. Die Antwort ist aber ei- sionen herrschte, war auch nicht das kooperativste, das man
gentlich klar. sich wünschen kann.
Die Fragen seitens der Staatspolitischen Kommission und der
Überwiesen - Transmis Finanzkommission, welche am 5. Oktober gestellt wurden,
wurden nicht in der gewünschten Prägnanz beantwortet
So ist noch immer nicht klar auseinandergehalten, welche Än-
derungen nun zwingend durch das Freizügigkeitsgesetz un-
abdingbar verlangt werden und welche nicht Die wichtige Ant-
wort auf die Frage, weshalb noch rund 4 Milliarden Franken
Caisse fédérale d'assurance 1250 12 décembre 1994
zusätzliches Deckungskapital fehlen, wurde erst im Laufe der aufgezwungen wird. Der Bund darf also nicht Wasser predi-
letzten Woche, mit einiger Verspätung, erteilt. Dafür bestehen gen und selber Wein trinken. Damit wird eine Klarheit für die
offenbar Gründe personeller Natur im Amt: Krankheit, auswär- Versicherten geschaffen.
tige Kurse usw.; für dieses einzelne Vorkommnis erteilen wir Wohl könnte der Bundesrat allein aufgrund einer Verord-
Absolution. Es schien aber generell, als müssten die Informa- nungskompetenz die absolut zwingenden Anpassungen vor-
tionen dem Departementschef und auch dem Amt abgerun- nehmen. Wir glauben aber, dass nicht der Bundesrat mit Not-
gen werden. Das hat mehr Misstrauen geweckt als Vertrauen recht die Anpassungen vornehmen soll, sondern dass -• so-
aufgebaut; eine offenere Zusammenarbeit hätte zweifellos weit möglich - der ordentliche Weg der Genehmigung einge-
mehr Vertrauen geschaffen. halten werden soll. Die Kommission will aber bei der Genehmi-
Derzeit sind noch drei Bereiche offen. Drei wesentliche Fragen gung der Statuten für die offenen drei Fragen je einen Vorbe-
stellen sich uns, die noch nicht mit der nötigen Klarheit beant- halt anbringen.
wortet wurden. Ich will sie Ihnen darlegen: Die Lösung mit Vorbehalten ist rechtlich zweifellos zulässig; es
1. Es ist nicht schlüssig, welche Änderungen nun aufgrund ist eine mildere Lösung als eine Nichtgenehmigung, weil wir
des Freizügigkeitsgesetzes absolut zwingend vorgenommen andernfalls ja nur eine Rückweisung der Statuten beschlies-
werden müssen und welche nicht dieser Natur sind. Es be- sen könnten. Wo wir die Vorlage zurückweisen könnten, kön-
steht eine gewisse Befürchtung, dass die neuen Statuten An- nen wir aber auch die Genehmigung mit Vorbehalten als mil-
sprüche schaffen, die durch das Freizügigkeitsgesetz nicht dere Lösung treffen.
zwingend verlangt werden und dem Bund zusätzliche Kosten Die Kommission hat ohne Gegenstimme drei Vorbehalte an-
verursachen können. gebracht; Sie ersehen dies aus der Fahne.
2. Über die Differenz von rund 4 Milliarden Franken zur vorge- Der erste Vorbehalt (Art 1 Bst a) soll sicherstellen, dass keine
schriebenen Zweidrittelsdeckung bestehen noch immer Un- wohlerworbenen Rechte für die Versicherungsnehmer entste-
klarheiten. Das Departement machte immer geltend, dieser hen, die über die zwingenden Bestimmungen des Freizügig-
Betrag von rund 4 Milliarden Franken beruhe nur auf dem keitsgesetzes hinausgehen. Dieser Vorbehalt richtet sich also
Wechsel der Berechnungsmethode, welchen das Freizügig- direkt an die Versicherten und verhindert, dass allfällige weiter
keitsgesetz notwendig mache. Wie hoch der fehlende gehende Ansprüche oder «neue wohlerworbene Rechte», wie
Deckungsbetrag per Ende 1994 aber wirklich ist, kann derzeit es im beantragten Vorbehalt formuliert ist, entstehen können.
nur geschätzt werden. Ich zitiere aus der neuesten Antwort ei- Der zweite Vorbehalt (Art. 1 Bst b) verpflichtet den Bundesrat,
nes unabhängigen Fachmannes, die wir letzten Donnerstag in drei Jahren «revidierte Statuten» vorzulegen, welche es er-
morgen erhalten haben: «Wir waren zeitlich leider nicht in der lauben, das sogenannte technische Defizit, eben die rund
Lage, die Schätzung der Verwaltung zu überprüfen, sind aber 4 Milliarden Franken, die jetzt zusätzlich fehlen, abzubauen.
der Meinung, dass hier voraussichtlich zu hoch geschätzt Dabei sind auch die offenen Fragen zu beantworten, woher
wurde. Nicht ausschliessen möchten wir insbesondere, dass dieses Defizit stammt Allenfalls haben auch die Versicherten
möglicherweise in diesem Betrag nicht allein die Umstellungs- für den Abbau entsprechende Leistungen beizutragen.
kosten zufolge Freizügigkeitsgesetz, sondern auch die or- Der dritte Vorbehalt (Art. 1 Bst c) verpflichtet den Bundesrat,
dentliche Zunahme des Fehlbetrages in den Jahren 1993 bis eine Lösung für die ETH-Professoren zu finden. Diese ist offen-
1994 enthalten sind.» Wie hoch der fehlende Betrag des bar auf gutem Wege und soll demnächst realisiert werden kön-
Deckungskapitals ist - ob 3,5 Milliarden Franken gemäss nen. Darum haben wir im Vorbehalt auf eine Frist verzichtet
neuester Schätzung oder 4,2 Milliarden Franken, wie es sich Während sich also der erste Vorbehalt (Bst a) direkt an die
aufgrund des umgerechneten Zinses ergab-, kann offenblei- Versicherten richtet, richten sich der zweite und dritte Vorbe-
ben. Es liegt aber ganz sicher ein Fehlbetrag in der Grössen- halt (Bst b und c) an den Bundesrat und fordern ihn auf, im
ordnung zwischen 3 Milliarden und 4,2 Milliarden Franken Rahmen unserer Vorbehalte tätig zu werden und die EVK-Sta-
vor, und es wird klar gesagt, dass die Zahlen der Verwaltung tuten zu ändern oder Bericht zu erstatten.
derzeit nicht klar überprüft werden können. Die gesamte politische Würdigung der Angelegenheit kann
Es wird aber auch gesagt, dass die Ursache nicht bloss beim ich in folgenden Stichworten zusammenfassen:
Freizügigkeitsgesetz liegt, sondern dass auch andere Gründe Erstens sprechen wir die Genehmigung aus, soweit die Ände-
für eine Zunahme des Fehlbetrages in den Jahren 1993 und rungen der Statuten den zwingenden Anforderungen des Frei-
1994 vorliegen können. Dieses Kapitel ist damit noch nicht zügigkeitsgesetzes entsprechen.
ganz behandelt; wir brauchen hier noch klarere Berechnun- Zweitens bringen wir klar zum Ausdruck, dass die Statuten
gen und Abklärungen, die sich dann insbesondere in den nicht genügen und die Genehmigung nur befristet bzw. inso-
nächsten Jahren ergeben, wenn der Wechsel vollzogen ist fern erteilt wird, als wir Änderungen vorgelegt haben wollen.
3. Neu werden die ETH-Professoren in die Pensionskasse des Drittens ergibt sich aus unserem Beschluss kein Leistungsab-
Bundes übergeführt Bis heute hatten neu eintretende Profes- bau für die Versicherungsnehmer. Trotz der ungefreuten Si-
soren in der ETH, wenn sie rund 45 Jahre alt waren, etwa tuation sind die Ansprüche der Versicherten in keiner Weise
160 000 Franken einzuzahlen. Neu haben sie fast 500 000 gefährdet, wie das bereits die Finanzkommission dargelegt
Franken einzubringen. Damit wird die Anstellung namentlich hat
von ausländischen Professoren erschwert, weil jene nicht eine Viertens: Die Probleme der Eidgenössischen Versicherungs-
Pensionskasse, sondern ein Ruhegehalt des Staates kennen. kasse, wie wir sie kennen und wie wir sie eingehend dargelegt
Wir sind aber dringend darauf angewiesen, auch ausländi- haben, sind von dieser Genehmigung nicht betroffen, werden
sche Professoren an die ETH berufen zu können. Wir wollen nicht saniert und müssen separat weiter bearbeitet werden.
nicht zur wissenschaftlichen Provinz herabgemindert werden In diesem Sinne bitte ich Sie, die Vorlage mit den drei Vor-
oder uns grosse Chancen von Kapazitäten verbauen, nur weil behalten, wie sie Ihnen die Kommission beantragt, zu ge-
die Pensionskasse des Bundes grosse Schwierigkeiten nehmigen.
macht
Offenbar werden nun aber neue Lösungen erarbeitet, die be- Reymond Hubert (L, VD): II est évident que l'entrée en vigueur
reits auf gutem Wege sind. Aber sie sind uns noch nicht be- au 1 er janvier prochain de la loi sur le libre passage exige une
kannt, und sie sind noch nicht ganz ausgereift Das war der adaptation des statuts de la Caisse fédérale de pensions.
Stand, von dem wir in der Kommissionssitzung vor rund drei Cette adaptation doit se faire; elle est imperative.
Wochen Kenntnis erhielten. Il est moins évident, cependant, qu'une telle introduction, pour
Aus diesen drei Gründen will die Staatspolitische Kommission une caisse déjà réputée pour sa générosité et pour son coût
die Statuten der EVK per 1. Januar 1995 wohl in Kraft treten las- élevé, révèle un déficit technique de plus de 4,1 milliards de
sen, und zwar aus zwei Überlegungen: francs, ce qui occasionnera au budget de la Confédération un
Erstens sollen die zwingenden Änderungen des Freizügig- supplément d'intérêts de 166 millions de francs.
keitsgesetzes auch in den EVK-Statuten umgesetzt werden, On peut donc légitimement se demander si le Conseil fédéral
und zweitens soll der Bund seinerseits die Pensionskasse zeit- n'aurait pas dû profiter de l'occasion pour proposer un autre fi-
gerecht anpassen, wenn das allen privaten Pensionskassen nancement, de manière à résorber autant que faire se peut le
12. Dezember 1994 1251 Eidgenössische Versicherungskasse
déficit technique. Ce dernier intervient d'ailleurs à un momentkasse - ich nenne sie immer noch so - werden uns in den
où rien n'est clair - comme l'a dit le rapporteur - à la Caissekommenden Jahren noch einlässlich beschäftigen.
fédérale de pensions, si ce n'est le chiffre des prestations Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle noch ein Thema
versées. aufgreife, das uns im Zusammenhang mit der EVK seit Jahren
Les coûts de cette assurance sont élevés en comparaison de beschäftigt und aus dem man ebenfalls eine hochpolitische
toutes les autres caisses. Ces coûts oscillent, selon les varian-
Angelegenheit hätte machen können. Wir haben es bis heute
tes prévues pour la fusion Caisse fédérale d'assurance/Caisse nicht gemacht. Wenn sich die Dinge allerdings nicht endgültig
de pensions et de secours des Chemins de fer fédéraux, de 30 bessern, werden wir von seilen der Geschäftsprüfungskom-
à 38 pour cent des salaires assurés. Pour le 2e pilier, c'est vrai-
mission wohl eine schärfere Gangart einlegen müssen. Am
ment élevé. De plus, l'employé supporte 25 à 30 pour cent de 25. November dieses Jahres hat Herr Bundespräsident Stich
ces coûts, alors que l'employeur assume 70 à 75 pour cent, eine Pressekonferenz unter dem Titel «Von der Pensionskasse
soit plus du double et près du triple. zur Freizügigkeitskasse» abgehalten. Dabei hat Herr Bundes-
Une telle situation, qui préoccupe les Commissions de gestion präsident Stich unvermeidlicherweise auch zur heutigen Si-
et des finances depuis plusieurs mois, nous a conduits à pro- tuation bei der EVK Ausführungen gemacht und dabei den
poser à notre commission, qui les a faites siennes, les modifi-Pinsel etwas gar tief in den rosaroten Farbtopf getaucht. Seine
cations de l'article 1 er lettres a et b de l'arrêté qui nous est sou-
Ausführungen über den Zustand der EVK erfordern geradezu
mis. L'objectif consiste, d'une part, à permettre - c'est indis-
eine Richtigstellung von seilen des Präsidenten der zuständi-
pensable- l'application de la loi sur le libre passage, de mêmegen Sektion der GPK. Drei Seilen der bundesrätlichen Ausfüh-
que celle sur l'encouragement à la propriété du logement au rungen vom 25. November betrafen die neuen Statuten und
moyen de la prévoyance professionnelle, cela dès le die Probleme, die sich aus dem Freizügigkeitsgeselz und dem
1 er janvier prochain, d'autre part, à mettre des cautèles indis-
Wohneigenlumsförderungsgeselz ergeben. Fünf Seilen be-
pensables qui permettront d'éviter des abus dans l'application ziehen sich auf die Sanierung der Alllasten. Auf diesen fünf
de ces dispositions, ainsi que de tenter de réduire le déficit Seiten wird dreimal eingestanden, dass man noch bis Mai
technique dont j'ai parlé. Un délai de trois ans est ainsi donné
1994 den Aufwand für die Behebung dieser Altlasten unter-
au Conseil fédéral pour nous faire des propositions tendant à schätzt ja, krass unterschälzl habe.
remédier à ces coûts excessifs, voire à une gestion qui paraît Und immer noch erklärt der Bundespräsident, dies alles sei
défaillante. «kaller Kaffee», und es sei nichls Heisseres dazugekommen.
C'est dans ces sentiments que je vous demande d'entrer en Im nächsten Satz wird eingestanden, auch die Rechnung
matière sur les propositions de la Commission des institutions 1993 der EVK sei von der Eidgenössischen Finanzverwallung
politiques. erneul nichl genehmigl worden. Seil mindestens fünf Jahren
fehll somil eine Genehmigung der Rechnung der Eidgenössi-
Schiesser Fritz (R, GL): Eines kann man unserem Bundesprä- schen Versicherungskasse durch die Eidgenössische Finanz-
sidenten nicht absprechen; eine Beharrlichkeit, die ihresglei- konirolle. Wenn man nur auf das Alter dieser Talsache schaul,
chen sucht. Unser Rat hat in der Herbstsession die Beratung dann könnte man lalsächlich meinen, man habe es hier mil
der Botschaft zur Verordnung über die Pensionskasse des kaltem Kaffee zu lun.
Bundes und zu den Statuten der Pensions- und Hilfskasse der Weiler hai der Herr Bundespräsidenl an der Pressekonferenz
Schweizerischen Bundesbahnen zweimal zurückgestellt. erklärt, die adminislraliven Probleme der EVK gingen im we-
Am 24. Oktober hat die Staatspolitische Kommission des Na- senllichen auf die Veränderungen der letzten Jahre im Bereich
tionalrates mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, der zweiten Säule zurück. Der Aufwand für diese Änderungen
die verlangte Genehmigung abzulehnen. Heute liegt ein An- sei unterschälzl worden. Hier liegl des Pudels Kern. Viel zu
trag der Staatspolitischen Kommission unseres Rates vor, der lange hai man bei der Eidgenössischen Versicherungskasse
die vom Bundesrat beantragte Genehmigung gewähren will, mil einer mangelhaften Führungsspitze gearbeitel, hai die
wenn auch mit drei Vorbehalten. Herr Bundespräsident Stich EVK personell, EDV-massig sowie organisalorisch vernach-
war in der Kommission mit diesen Vorbehalten nicht einver- lässigt Alle diese Mängel haben wir in diesem Ral im Juni
standen. Aufgrund der ihm eigenen Beharrlichkeit wird er-so 1993 Punkt für Punkt aufgelistet Die Reaktion seitens des
nehme ich an - diese Ansicht wohl auch heute wiederum ver- Bundesrales war gleich null. Ersi ein Jahr später, als es wirk-
treten, auch wenn dieses Unterfangen aussichtslos erschei- lich nichl mehr anders ging, hat man den Personalbestand
nen muss, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Rat, draslisch erhöhl, eine Neuorganisalion angeslrebl sowie eine
der die Genehmigung bis heute zweimal zurückgestellt hat, neue EDV eingeführt.
diese Genehmigung vorbehaltlos erteilen wird. Ohne diese Dass die Lohnabrechnungen der verschiedenen Stellen der
drei Vorbehalte könnte ich persönlich der Genehmigung der Bundesverwallung mit den EVK-Slalulen jahrelang nichl über-
Verordnung nicht zustimmen. einslimmlen und damil die EVK vor unlösbare Probleme stell-
Damit habe ich auch dargetan, dass ich als Ersatzmitglied der ten - und heule noch stellen -, hai auf jeden Fall nichl das Par-
Staatspolitischen Kommission die Anträge der Kommission lamenl zu veranlworten. Welches Ausmass die Sanierung der
unterstützt habe und Sie um Eintreten auf die Vorlage und um Alllaslen angenommen hai, belegen folgende Zahlen, die wir
Zustimmung zum Antrag der Kommission bitte. anlässlich unseres lelzlen Dienslslellenbesuches Ende Oklo-
In unserem Rat sind in der Herbstsession anlässlich der erst- ber 1994 erhoben haben: Die EVK hai 120 000 Dossiers von
maligen Behandlung des vorliegenden Geschäftes grosse Akliven. 1994 wurden 15 000 Dossiers überprüft, aber nur so-
Zweifel über die nicht vollständig abschätzbaren Auswirkun- weil, als die Daten auf den Versicherungsbeginn einen Ein-
gen einer vorbehaltlosen Genehmigung geäussert worden. fluss haben.
Es sind denn auch diese Zweifel, ja stellenweise ein gewisses 600 Dossiers wurden gesamlhaft überprüft. Dabei hai man er-
Misstrauen, die zur Vorsicht mahnen. Unter keinen Umstän- mitlell - ich bitte Sie gut zuzuhören -, dass eine Arbeitskraft
den dürfen zu Lasten der Eidgenössischen Versicherungs- pro Tag durchschnittlich 1,5 Dossiers vollsländig zu bereini-
kasse (EVK) - die man jetzt, aus welchen Überlegungen auch gen vermag.
immer, umtauft, und sei es nur, um die unrühmliche Vergan- Gehl man davon aus, dass elwa 20 000 bis 30 000 derart ar-
genheit zu kaschieren - neue Verbindlichkeiten begründet beilsinlensive Dossiers vorhanden sind, so kann man sich
werden, die über die zwingenden Folgen des Freizügigkeits- ausrechnen, wie weil man mil 1,5 Dossiers pro Arbeitskraft
gesetzes und des Wohneigentumsförderungsgesetzes hin- und -tag kommt Richligerweise hai man diese Übung ge-
ausgehen. Zudem ist es ausserordentlich wichtig, dass die sloppl und suchl nach neuen Wegen, um aus diesem Miss-
sich durch das Freizügigkeitsgesetz ergebende zusätzliche sland herauszukommen.
Unterdeckung von rund 4,2 Milliarden Franken nicht durch ei- Ich kann nichl verstehen, dass all dies in den Augen des Bun-
nen voreiligen Entscheid allein zu Lasten des Bundes über- despräsidenlen «kaller Kaffee» sein soll. Die Finanzdelegalion
nommen wird. Hier darf das letzte Wort nicht heute gespro- der eidgenössischen Räte stellte am 20. Oktober 1994 in ei-
chen werden. Diese und weitere Fragen von hochpolitischer nem Communiqué fest: «La Délégalion des finances conslale
Brisanz im Rahmen der Eidgenössischen Versicherungs- que les travaux de mise à jour des cas en suspens suivent leur
Caisse fédérale d'assurance 1252 12 décembre 1994
cours régulièrement, mais avec quelque retard.» Diese Fest- Vorbehalt, dass «für die Versicherten keine neuen wohlerwor-
stellung kann sich wohl kaum auf die Aufarbeitung der Pen- benen Rechte begründet werden, die über die zwingenden
denzen in diesem Bereich beziehen. Andernfalls wären der Fi- Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes» hinausgehen.
nanzdelegation die tatsächlichen Verhältnisse nicht bekannt Das eingangs erwähnte ungute Gefühl ist damit sicher nicht
gewesen. ausgeräumt Hätte es das Freizügigkeitsgesetz schon früher
120000 Dossiers nachzuarbeiten, wovon etwa 20000 äus- gegeben, so gäbe es vermutlich gar keine Leistungsprimat-
serst arbeitsintensiv sind; keine jährlichen Versicherungsaus- kassen. Einige Kassen haben in der Zwischenzeit den Wech-
weise fürdie Versicherten; Rechnung 1993 wiederum nicht ge- sel zum Beitragsprimat auch vollzogen. Gegen einen System-
nehmigt; Ausfall der Direktorin der EVK; Weggang des stellver- wechsel der PKB sprechen heute weniger soziale Überlegun-
tretenden Direktors im nächsten Jahr; keinerlei Aussicht dar- gen als vielmehr die fehlenden Deckungskapitalien.
auf, dass Ende 1995 festgestellt werden kann, die EVK-Altla- Trotz all dieser Bedenken und unter den erwähnten Vorbehal-
sten seien saniert - ist das wirklich kalter Kaffee? An diesem ten stimme ich letztlich dem vorliegenden Entwurf zu.
kalten Kaffee könnten sich gewisse Leute noch ganz gefähr-
lich den Mund verbrennen. Gemperli Paul (C, SG): Ich habe in der Herbstsession die Ver-
Wir halten es für inakzeptabel, die prekäre Lage bei der EVK schiebung der Verhandlungen betreffend Genehmigung der
derart rosig darzustellen, wie Sie, Herr Bundespräsident, es neuen Statuten der EVK mit der Begründung beantragt, dass
anlässlich der Pressekonferenz getan haben. Bleiben wir die Folgen zuwenig abgeklärt seien. Es ging mir darum, Ant-
doch bei der Realität, wie wir es von der Geschäftsprüfungs- wort auf Fragen zu erhalten, die für die Zukunft und die weitere
kommission her immer getan haben. Auch Ihnen, Herr Bun- Entwicklung der Kasse von Bedeutung sind. Dabei war ich mir
despräsident, ist damit besser geholfen als mit Schönfärberei, im klaren, dass die zwingenden Anpassungen an das Freizü-
die nur den Blick auf die tatsächliche Lage verschleiert gigkeitsgesetz auf den 1. Januar 1995 vorgenommen werden
müssen, vor allem die Regeln betreffend die Ein- und Austritte.
Bisig Hans (R, SZ): Ich stimme dem Beschlussentwurf betref- Zu verhindern war aber, dass mit dieser Statutenrevision Än-
fend die Genehmigung der Verordnung über die Pensions- derungen, die über die verbindlichen Vorschriften des Freizü-
kasse des Bundes (PKB-Statuten) gemäss Fassung der gigkeitsgesetzes (FZG) und des Wohneigentumsförderungs-
Staatspolitischen Kommission zu, d. h. nur unter verschiede- gesetzes (WEFG) hinausgehen, ohne entsprechend detail-
nen Vorbehalten. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich von lierte Abklärungen vorgenommen werden.
den vorgeschlagenen PKB-Statuten vollumfänglich überzeugt Es hat sich nun zweifellos gezeigt, dass eine Diskussion nötig
wäre, sondern lediglich, dass aus meiner Sicht für den Bund gewesen ist Vor allem über die massive Zunahme des Fehlbe-
keine akzeptable Alternative für eine zeitgerechte Umsetzung trages beim Deckungskapital kann nicht einfach hinwegge-
des Freizügigkeitsgesetzes und des Wohneigentumsförde- gangen werden. Aber auch die Vorschriften bezüglich der
rungsgesetzes zur Verfügung steht Freiheit in der Verwendung des 4 Prozent übersteigenden Zin-
Ein ungutes Gefühl bleibt zwangsläufig bestehen, sind doch ses auf dem vorhandenen Deckungskapital wirft Fragen hin-
die Probleme von Leistungsprimatkassen mit Unterdeckung sichtlich der Konsequenzen auf.
offensichtlich. Die Stunde der Wahrheit wird spätestens dann Entscheidend und zu beantworten ist, ob neue Rechte für die
kommen, wenn Regiebetriebe, wie etwa solche im Telekom- Versicherten geschaffen werden, die zusätzliche Leistungen
munikationsbereich, eines Tages privatisiert werden und die der Arbeitgeber für die Zukunft beinhalten. In der Zwischenzeit
volle Freizügigkeitsleistung mitgegeben werden muss. Ein un- sind den Ratsmitgliedern keine neuen offiziellen Unterlagen
gutes Gefühl scheint auch der verantwortliche Departements- zugestellt worden. Insbesondere fehlt eine synoptische Dar-
chef zu haben. An der von Kollega Schiesser erwähnten Pres- stellung, die es ermöglichen würde, genau zu überprüfen, wel-
sekonferenz vom 25. November 1994 bemühte sich Herr Bun- che Änderungen zwingend aufgrund des FZG oder des WEFG
despräsident Stich um eine realistische Stellungnahme und notwendig sind. Ich erhielt lediglich Kenntnis von den Ausfüh-
musste eingestehen, dass offene Fragen im Räume stehen- rungen von Herrn Bundespräsident Stich anlässlich der be-
bleiben. Auch wenn davon ausgegangen werden darf, dass reits erwähnten Pressekonferenz vom 25. November 1994
Arbeitgeber der öffentlichen Hand nicht bankrott gehen, bleibt über die EVK Zudem hat mir ein Kollege das Papier «Berech-
das Finanzproblem bestehen. nungen der Versicherungsverpflichtungen der EVK» überge-
Die Schwierigkeiten der EVK sind alles andere als der mehr- ben, das der Staatspolitischen Kommission auf Anfrage hin
fach zitierte «kalte Kaffee», sondern eine extrem unerfreuliche zugestellt wurde.
Realität Die Erklärung, dass aufgrund der unbestrittenen Vor allem dieses Papier ist interessant Es wird nämlich gel-
Mängel bei der Buchführung niemand geschädigt und nie- tend gemacht, dass die Erhöhung des Fehlbetrages beim
mand bevorteilt werde, tönt zu einfach und kann in dieser ab- Deckungskapital der EVK lediglich eine Folge der durch das
soluten Form auch nicht stimmen. Eventuell zuviel ausbe- Freizügigkeitsgesetz geforderten Umstellung der Bilanzie-
zahlte Renten können nicht so ohne weiteres zurückgefordert rungsart sei. Ab 1. Januar 1995 gelte als bilanzmässige Versi-
werden, und ebensowenig können möglicherweise zu tief be- cherungsverpflichtung der Barwert der neuerworbenen An-
rechnete Arbeitnehmerbeiträge nachgefordert werden. Lei- sprüche. Letztere Feststellung ist, bezogen auf die neue Rege-
stungsprimatkassen haben ihren Preis, dies vor allem für die lung, meines Erachtens nicht zu beanstanden.
Arbeitgeber. Es drängen sich aber andere grundsätzliche Hinweise auf. Ich
Nur von administrativen Problemen zu sprechen erscheint mir beschränke mich jetzt auf Bemerkungen nicht mehr allgemei-
in diesem Zusammenhang als schönfärberisch. Wenn zwi- ner Art, sondern auf Bemerkungen, die sich konkret auf diese
schen den Angaben der Lohnbüros in den Ämtern und den Revision beziehen.
Daten der PKB über 40 000 Abweichungen ausgemacht wur- Das fehlende Deckungskapital der EVK wird ab 1. Januar 1995
den und wenn festgestellt wird, dass die Dienststellen früher Unbestrittenermassen erheblich grösser. Von mir wurde es
weitgehend selbst entscheiden konnten, ob und wie ein Ar- seinerzeit auf zirka 4,1 Milliarden Franken beziffert Ich habe
beitnehmer versichert wurde, so geht dies weit über admini- diesen Betrag aufgrund der neuen Zinsverpflichtungen auf
strative Probleme hinaus. Der Widerspruch wird spätestens dem nicht einbezahlten Deckungskapital der öffentlichen Ar-
dann augenfällig, wenn beiläufig erklärt wird, dass ein an und beitgeber gegenüber der EVK ermittelt, nachdem in der Bot-
für sich banaler Fehler bei Tausenden von Versicherten zu ei- schaft keine entsprechenden Angaben enthalten waren.
nerfalschen Abrechnung führen könne. Im Papier, das neuerdings der Staatspolitischen Kommission
Heute gibt Herr Bundespräsident Stich unumwunden zu, dass zugestellt wurde, wird von3,1 Milliarden Franken gesprochen.
er den Aufwand für die Problemlösung unterschätzt habe und Diese Differenz rührt vermutlich davon her, dass im neu verteil-
dass die PKB im Vergleich mit anderen Pensionskassen per- ten Papier die Bilanz der EVK von 1992 zugrunde gelegt
sonell völlig unterdotiert gewesen sei. wurde, während meine Berechnungen auf den budgetierten
Wenn nun neben Zeit und Verständnis neue Statuten gefor- Zinszahlungen basieren. Die Höhe dieser Differenz ist aber
dert werden, so können wir in guten Treuen nur unter den for- meines Erachtens nicht das Hauptproblem. So oder so haben
mulierten Vorbehalten zustimmen. Wesentlich ist für mich der die SBB, der Bund und die PTT dieses neu festgestellte, nicht
12. Dezember 1994 1253 Eidgenössische Versicherungskasse
vorhandene Kapital zu 4 Prozent zu verzinsen. Die laufende Ein Vorbehalt drängt sich im Augenblick auf, damit nicht für die
Belastung des Arbeitgebers wächst, und sie haben letztlich Zukunft neue wohlerworbene Rechte entstehen können. Auch
auch für das fehlende Kapital geradezustehen. bei Genehmigung der Vorbehalte kann die Anpassung an die
Einerseits steigt die Zinsverpflichtung, und anderseits ist na- zwingenden Normen des FZG und WEFG vorgenommen wer-
türlich das fehlende Deckungskapital grösser, und die Arbeit- den, und zwar ohne unerwünschte Präjudizien für die Zukunft
geber haben dafür geradezustehen. Das ist eine schwere Last, Ein solches Vorgehen ist meines Erachtens für die gegebenen
insbesondere beispielsweise im Falle einer allfälligen Privati- Verhältnisse zwingend.
sierung. Das fehlende Deckungskapital muss in einem sol- Wer heute bei der EVK eine kritische Sonde ansetzt, kommt
chen Falle garantiert werden. Es ist ein kleiner Trost, wenn Be- leicht in den Verdacht, unsozial zu sein. Es geht aber über-
rechnungen ergeben, dass in 15 Jahren das nicht vorhandene haupt nicht darum, den Leistungsstandard abzubauen. Aber
Kapital wieder aufgebracht ist. Wenn das Szenario nämlich es geht um die Frage, wie der Leistungsstandard längerfristig
nicht wie geplant abläuft, ist nicht mit einem Rückfluss zu rech- gesichert werden kann. Diese Fragen rechtzeitig zu stellen, ist
nen. Es ist auch nicht zu bestreiten, dass unter solchen Um- ein Gebot sozialer Gerechtigkeit
ständen die künftigen Beitragszahler für einen jetzt bestehen- In diesem Sinne bin ich für Eintreten und Zustimmung, aber
den Fehlbetrag aufkommen müssen. mit den Vorbehalten, wie sie die SPK formuliert hat
Es ist nicht zu bestreiten, dass mit dem FZG Ein- und Austritte
aus der Kasse gleichzubehandeln sind und der Züger heute
Vorteile hat. Das erklärt aber die entstandenen Probleme mit Stich Otto, Bundespräsident: Es ist heute mehrfach von «kal-
dem rückläufigen Deckungskapital nur teilweise. Die Ursa- tem Kaffee» gesprochen worden. Ich bin immer noch der Mei-
chen liegen vielmehr in einer zu optimistischen Bilanzierung nung: Der Kaffee ist nicht wärmer geworden, und vor allem ist
der EVK in der Vergangenheit Die Schatten aus früheren nichts Hitzigeres, nichts Heisses, daraus entstanden. Der
Zeiten holen die EVK ein. Darüber wird aber hinweggegangen. Zweck der Übung ist, soweit zu kommen, um die Probleme
Um Klarheit zu erhalten, muss man den Prasa-Bericht vom meistern zu können.
März 1994 durchsehen, diesen Bericht über die Lage der Ich habe in der Junisession vom letzten Jahr einmal darüber
Kasse. Dort wird auf Seite 27 festgehalten, dass die EVK nega- berichtet - die Zeit geht rasch - und Ihnen gesagt, dass 1981
tive Deckungskapitalien kennt. Deutlicher wird die Sachlage der damalige Chef der Pensionskasse gestorben ist, und dann
auf Seite 40, wo folgendes festgestellt wird: «Die neue Berech- hat man darüber diskutiert, ob man einen neuen Chef wählen
nungsmethode der Verpflichtungen verhindert jegliche Bil- soll. Finanzdelegation und Departementschef waren sich
dung von negativen Deckungskapitalien, so dass die Kasse nicht ganz einig, ob man die Unterstellung unter das Eidge-
ihren Versicherten gegenüber ausschliesslich positive Ver- nössische Personalamt wiederaufnehmen sollte.
pflichtungen aufweist» Daraus kann man e contrario schlies- Vor meinem Amtsantritt als Bundesrat im Jahre 1984 hatte ich
sen, dass in den bisherigen Bilanzen negative Verpflichtungen auch eine Pensionskasse zu leiten, und auch nicht die klein-
ausgewiesen wurden. Dieses Vorgehen ist indessen proble- ste. Aber zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hin-
matisch. In den Grundsätzen und Richtlinien für Pensionsver- terlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) hatten wir die not-
sicherungsexperten der Schweizerischen Vereinigung der wendige Statutenänderung vorgenommen, sie war abge-
Versicherungsmathematiker wird unter Ziffer 241 klar festge- schlossen, das war kein Problem.
halten, dass individuelle negative Deckungskapitalien bei ge- Im vorliegenden Fall aber war mit der Statutenrevision noch
schlossenen Kassen mindestens auszunullen sind; das ist nicht wirklich begonnen worden, man hatte nur verschiedene
eine zwingende Vorschrift für die Versicherungsmathematiker. Entwürfe. Für die Datenverarbeitung hatte man keine zusam-
Diese Weisung ist bei der EVK offenbar bisher nicht eingehal- menhängenden Systeme. Ich habe mich damals damit getrö-
ten worden. Dazu kommt, dass das Deckungskapital um so stet, dass eine interdépartementale Arbeitsgruppe unter der
eher negativ wird, je höher der Barwert der künftigen Beiträge Leitung eines Vertreters einer Treuhandgesellschaft einge-
eingesetzt wird. Bei der EVK wurden stets die vollen Beitrags- setzt war. Deshalb war es für mich selbstverständlich, dass ich
sätze von 15 Prozent in Rechnung gestellt. Realistischerweise mich zuerst um die Statutenrevision kümmerte anstatt um die
hätten aber nur die statischen Beiträge gerechnet werden dür- Probleme der Informatik. Das war das Vordringliche. Auch da-
fen, damit ein Teil der Dynamisierungskosten gedeckt werden mals haben wir die Statuten revidiert und den Bund entlastet,
könnte. denn bis dahin hat es keinen regelmässigen Einkauf der Teue-
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bilanz der EVK in rungszulagen gegeben, sondern man hat nach einigen Jah-
der Vergangenheit zu optimistisch dargestellt wurde. Es trifft ren festgestellt - wenn etwa wieder 25 Prozent fällig waren -,
jedenfalls auch nicht zu - das möchte ich festhalten -, dass dass diese Zulagen nun eingekauft werden müssten, und der
alle Leistungsprimatkassen derartige Lücken aufweisen. Kan- Bund hat diesen Fehlbetrag übernommen. Bis dahin haben
tonale Kassen, die ebenfalls den Beitragsprimat kennen, ha- die Arbeitnehmer an die Teuerungszulagen nichts bezahlt.
ben nicht derartige neu entstandene Fehlbeträge, wie das bei Man hat dann dafür gesorgt, dass durch die regelmässige, pe-
der Kasse des Bundes der Fall ist riodische, jährliche Anpassung der Teuerung die Arbeitneh-
Aus den vorher geschilderten Tatsachen heraus erklärt sich mer immerhin 50 Prozent der Lohnerhöhung an den Einkauf
mindestens ein grösser Teil der heutigen Abweichung. Diese der Pensionskasse beitragen müssten. Der Rest ist durch den
Fragen sind zu klären, und es darf nicht der Eindruck aufkom- Arbeitgeber zu übernehmen, und die angeschlossenen Orga-
men, dass die Arbeitgeber die Verpflichtungen einfach allein nisationen müssen diesen Betrag bezahlen. Der Bund
übernehmen und allein für die entstandenen Lücken aufzu- schiesst hier nichts ein, sondern er verzinst den Fehlbetrag.
kommen haben. Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht Das kommt ungefähr auf dasselbe heraus, nur ist formal nicht
für eine vertiefte Prüfung nicht aus. Deshalb ist der Bundesrat so viel Geld da, aber es ist vermutlich auch nicht sehr sinnvoll.
im Sinne der Vorbehalte zu verpflichten, zu gegebener Zeit Nur muss man das in der Leistungsprimatkasse immer und
neue Vorschläge zu machen, ohne dass aus der derzeitigen immer wieder überprüfen. Im Gegensatz zur Beitragsprimat-
Revision ein Präjudiz entsteht. Bei dieser Gelegenheit sind si- kasse, wo Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbe-
cher auch die Bestimmungen bezüglich des Einkaufes bei zahlt werden, und am Schluss, sei es bei einer Pensionierung
Lohnerhöhungen in eine Prüfung einzubeziehen. Auch hier oder im Invaliditätsfall, stellt man fest: Er hat so und so viel ein-
dürfte ein Teil des Grundes liegen, weshalb dieses Deckungs- bezahlt, dies wird in eine Rente umgerechnet Und die Sache
kapital in diesem Umfang abgefallen ist. ist erledigt Ob das dann 60 Prozent des Lohnes sind, ist hier
In Artikel 60 Absatz 2 der PKB-Statuten ist auch vorgesehen, nicht die Frage. Das scheint einfacher zu sein, und deshalb ist
dass der 4 Prozent des einbezahlten Deckungskapitals über- vermutlich der Drang zur Beitragsprimatkasse auch so gross.
steigende Zinsertrag - neben dem Einbau der Teuerungszula- Aber ich muss Ihnen eines ganz klar sagen: Mit dem Wechsel
gen in die Renten - für andere Zwecke Verwendung finden zur Beitragsprimatkasse ändert sich am Fehlbetrag des Bun-
könnte. Bisher war lediglich der Teuerungseinbau für Renten des nichts, gar nichts! Er ist vorhanden, und er bleibt beste-
vorgesehen. Auch hier ist Klarheit bezüglich allfälliger Folgen hen. Er wird sich jetzt - wie der Experte festgestellt hat - um
zu schaffen. 3,1 Milliarden Franken erhöhen, und Sie haben mich zu Recht
Caisse fédérale d'assurance 1254 12 décembre 1994
zitiert: Wir sind von einer Pensionskasse zu einer Freizügig- Wir haben 1993 gewechselt und mit einer neuen Firma zu ar-
keitskasse geworden. beiten begonnen. Heute stellen wir fest, dass diese Firma
Was bedeutet das konkret? auch Mühe hat, und zwar deshalb, weil ihr die Leute «wegge-
Es bedeutet, dass wir für jeden 20jährigen - Mann oder Frau - laufen» sind. Wir haben ihr geschrieben und zur Antwort be-
das volle Kapital, also ihre Ansprüche, auf die Zukunft, zurück- kommen: «Wir können Ihnen versichern, dass wir zum heuti-
stellen oder beim Austritt mitgeben müssen. Früher war es gen Zeitpunkt alle möglichen Massnahmen zur Freistellung
nach BVG relativ einfach: In den ersten fünf Jahren wurden die von befähigtem Personal vorgenommen haben» - das ist nicht
eigenen Prämien plus 4 Prozent Zins ausbezahlt, und der Personal bei uns, sondern Personal in dieser EDV-Firma ~
Rest, also der Arbeitgeberbeitrag, blieb in der Kasse. «und sobald sich weitere Möglichkeiten ergeben, noch vor-
Herr Gemperli hat vom «Ausnullen» gesprochen, man habe nehmen werden, um die noch zu erledigenden Aufgaben zu
das früher in der EVK nicht gemacht Das war auch nicht sinn- erfüllen.» Sie sehen, mit welchen Schwierigkeiten wir konfron-
voll in einer Leistungsprimatkasse, denn dort verhält es sich tiert sind. In diesem Jahr haben wir etwa 40 neue Leute einge-
so, dass die jungen Leute, etwa bis zum Alter von 30 Jahren, stellt Das allein ist eine gewaltige Aufgabe - sie auszuwählen
negative Deckungskapitalien haben. Sie schlagen also nicht und sie möglichst gut einzuarbeiten. Sie wissen auch, dass die
positiv zu Buche, sondern negativ. Vom gesamten notwendi- Direktorin ausgefallen ist Der stellvertretende Direktor ist zur
gen Deckungskapital ist dieser Betrag bis heute abgezogen gleichen Zeit wie ich als Nettali mit einer Diskushernie ins In-
worden. Daraus entsteht ein Teil des zusätzlichen Fehlbetrags selspital eingeliefert worden. Er nimmt wahrscheinlich in der
von 3,1 Milliarden Franken, aber der verschwindet mit der Zeit nächsten Woche die Arbeit wieder auf. Er hat zwar zu Hause
automatisch. schon gearbeitet, aber er konnte im wesentlichen nicht ins
Ein weiterer Grund kommt dazu: Ein Freizügigkeitsgesetz und Büro gehen. Man muss trotzdem sagen: In dieser Zeit ist viel
eine Freizügigkeitskasse sind keine Pensionskasse mehr. Wir gemacht worden, und ich hoffe, dass wir es Ihnen auch bald
müssen heute für jedermann das volle Deckungskapital aus- zeigen können. Dass diese verschiedenen Übergänge 1993
weisen, ob wir den Geldbetrag haben oder nicht Das macht noch nicht völlig geklappt haben, ist der Grund, weshalb die
zum Beispiel bei einem 25jährigen keinen Riesenbetrag aus, Rechnung nicht genehmigt worden ist
aber immerhin: Wir gehen davon aus, dass er auf dieses Geld Herr Schiesser, es braucht schon eine gewisse Beharrlichkeit,
Anspruch hat Wenn er aber beispielsweise nicht verheiratet ist besonders wenn das Parlament in der Sommersession 1994
und keine Kinder hat, dann tödlich verunglückt, wird von die- beschliesst, nicht auf unseren Verordnungsentwurf einzutre-
ser Leistung nichts fällig. Dann haben wir zuviel hinterlegt, das ten und dessen Beratung zu verschieben. Was tun wir dann?
figurierte früher als Gewinn, und das ändert sich eben. Man Wir haben keine andere Wahl, als einen anderen Weg zu
hatte eine gewisse Solidarität zwischen den verschiedenen Ri- suchen und in den Sommerferien einen neuen Entwurf zu ma-
siken. Und hier haben wir nun für jedermann die volle Leistung chen. Wir haben nun das hineingenommen, was zwingend
zu erbringen. Das ist das Freizügigkeitsgesetz. notwendig war. Natürlich kann man sagen, zwingend notwen-
Diese 3,1 Milliarden Franken haben Sie mit der Genehmigung dig seien die Auszahlungen; sie sind durch das Gesetz gege-
des Freizügigkeitsgesetzes beschlossen. Sie haben uns nicht ben. Diese hätte der Bundesrat ohne weiteres mit einer Verord-
gefragt, vor allem uns nicht! Es gibt noch andere Themen, bei nung aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes regeln können.
denen Sie später auch sagen können, wir hätten nichts dazu Die andere Frage ist, ob man beim Einkauf die gleichen Sum-
gesagt, obwohl wir uns immer und immer wieder dazu geäus- men hätte verlangen können. Wahrscheinlich hätten wir dort
sert haben. Ich will jetzt aber nicht auf andere Themen überge- dann Schwierigkeiten, wenn Sie die Statuten jetzt nicht geneh-
hen, doch im Prinzip geht es immer um dasselbe; man hat es migen würden. Es ist richtig: Wir haben einiges sonst geän-
kommen sehen, es war keine besondere Überraschung, nur dert, und zwar nicht zuletzt aufgrund der Kritik, die wir immer
war man sich dessen vielleicht nicht bewusst, doch das ist wieder hörten.
eine andere Frage. Ich habe heute schon zur Frage der der EVK angeschlossenen
Es steht folgende Überlegung im Raum: Wenn private Kassen Organisationen Stellung genommen. Am angeführten Bei-
100 Prozent Deckungskapital haben müssen, dann sollen die spiel haben Sie gesehen, dass es darum geht, Schaden für
öffentlichen auch zu 100 Prozent gedeckt sein. den Bund zu verhindern, ohne gleichzeitig die Versicherten zu
Die anderen, die systembedingten Änderungen haben, soweit benachteiligen. So haben wir auch in diesem berühmten Arti-
ich das gesehen habe, kaum zur Diskussion gestanden. Die kel 32 eine Änderung vorgenommen, der jetzt immer und im-
Kommission schlägt eine Überprüfung vor um festzustellen, mer wieder kritisiert worden ist Hätten wir diesen Artikel nicht
wie sich dieser Fehlbetrag entwickelt hat Doch dafür ist es geändert und bei den der EVK angeschlossenen Organisatio-
nach zwei Jahren effektiv zu früh. Man hat meines Erachtens nen nichts gemacht, dann würden Sie - das kann ich mir vor-
zuwenig statistische Unterlagen, um die Entwicklung wirklich stellen - genauso über mich herfallen und fragen, warum ich
abzuschätzen. Ganz abgesehen davon, dass diese Entwick- das nicht geändert habe; das wäre im Gleichen gegangen und
lung natürlich auch sehr stark von der Konjunkturlage ab- wäre notwendig gewesen.
hängt Sie hängt auch davon ab, ob mehr oder weniger Leute Wir haben also hier nur Dinge gemacht, die entweder vom Ge-
ihre Stelle wechseln. Wenn mehr Leute die Stelle wechseln, setz her oder aber im Sinne einer Schadenminimierung zwin-
wirkt sich das negativ auf die Kasse aus, wenn sie die Stelle bis gend waren, um Schaden vom Bund abzuwenden, und in ge-
zur Pensionierung behalten, hat die Kasse nichts zu verlieren wissen Fällen eine Vereinfachung herbeigeführt, damit nach-
und nichts verloren. Das ist die einfache Überlegung. her weniger Schwierigkeiten eintreten.
Ich habe Ihnen gesagt, wie der Anfang war, um noch einmal Die Kommission beantragt, drei Vorbehalte anzubringen. Von
auf die Vorgeschichte zurückzukommen. Wir haben 1987, vier mir aus gesehen können Sie diese Vorbehalte akzeptieren -
Jahre, nachdem wir die Statuten hatten und die Revision vor- das ist mir egal. Aber ich muss Ihnen ganz klar sagen, dass es
bereitet war, festgestellt, dass diese interdépartementale Ar- ist mir viel lieber ist, Sie akzeptieren die Statuten mit diesen
beitsgruppe keine zweckmässige Lösung gefunden hatte. Wir Vorbehalten, als dass Sie sie überhaupt nicht akzeptieren.
haben daraufhin eine Ausschreibung gemacht und eine Firma Wenn Sie sagen: «Die Genehmigung der vorliegenden Ver-
gefunden, und wir haben den Auftrag einer leistungsfähigen ordnung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für die Versicherten
und günstigen Firma gegeben. Nur hat sie selber mindestens keine neuen wohlerworbenen Rechte begründet werden, die
ebenso wie wir unterschätzt, was es bedeutet und wie proble- über die zwingenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgeset-
matisch es ist, in der komplexen Situation der Eidgenossen- zes hinausgehen» (Art 1 Bst a), dann muss ich sagen: Das ist
schaft alles zusammenzubringen. Das war auch der Grund, selbstverständlich. Sie können die Statuten von vorne bis hin-
weshalb wir Diskussionen hatten und mit immer höheren For- ten anschauen, es ist nicht möglich, hier mehr zu geben, als
derungen konfrontiert waren. Deshalb haben wir uns entschie- was wir bis jetzt gegeben haben. Sie können sich vielleicht be-
den, ein anderes System zu wählen und zugleich die Philoso- klagen, dass wir in einzelnen Fällen weniger geben.
phie zu ändern. Es sind nun nicht mehr die Dienststellen für Zwar nicht durch diese Statuten, aber als Konsequenz dieser
die Abzüge zuständig, sondern die Pensionskasse. In Zukunft Statuten werden wir in der nächsten Bundesratssitzung die
besteht hier eine klare Situation. Dozentenverordnung beschliessen. Das bedeutet für die
12. Dezember 1994 1255 Eidgenössische Versicherungskasse
ETH-Professoren, dass die bisherigen beim Ruhegehalt blei- sen, dass die Steuerzahler dies berappen müssten. Da gibt es
ben und die neuen, also diejenigen, die zukünftig kommen, in keinen Grund dafür, es ist auch nicht notwendig, dies zu tun.
die Pensionskasse aufgenommen werden. Es bedeutet, dass Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, an dieser Stelle eine
die Professoren, die neu aufgenommen werden, mit 62 Jah- Motion zu machen, damit Ihnen der Bundesrat dazu innerhalb
ren schon gehen können wie andere Kassenmitglieder, und der gewünschten Frist Vorschläge mit allen Unterlagen unter-
zudem werden wir hier den Professoren noch einmal speziell breitet, so dass man dies dann in aller Breite studieren kann. Es
Rechnung tragen. Zuerst war der Hauptgrund für eine spezi- macht wohl wenig Sinn, schon in zwei Jahren fixfertige Statuten
elle Behandlung der, dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig, vorzulegen, die dann niemandem passen, weil man auch Ein-
frühzeitig gehen können. Nachherfürchtete man im Gegenteil, sparungen an der Arbeitgeberleistung vornehmen will, wenn
dass sie nach dem 65. Altersjahr nicht mehr dozieren könnten. man nicht L'art pour l'art treibt Wie gesagt, ich bin bescheiden
Deshalb haben wir jetzt vorgesehen, dass die Professoren wie immer, von mir aus gesehen können Sie diesen Bestim-
noch durch die ETH Lehraufträge bekommen können, wenn mungen ruhig zustimmen, sie sind sachlich nicht gerechtfer-
man sie nach ihrer Pensionierung noch wünscht Das ist viel- tigt, sie sind überflüssig, aber sie schaden nicht
leicht das Entscheidende, dass man nicht mehr unbedingt alle
behalten muss, sondern nur, wenn man sie noch wünscht. Frick Bruno (C, SZ), Berichterstatter: Die Ausführungen von
Man hat auch eine Einkaufsverordnung gemacht, die es er- Herrn Bundespräsident Stich verlangen seitens der Kommis-
laubt, dass der Arbeitgeber Einkaufssummen bis zur Hälfte sion eine kurze Entgegnung.
übernimmt, und die maximalen Beträge festlegt, so dass also Ich bedaure sehr, dass auch ihre breite Antwort, Herr Bundes-
die Professoren immer noch sehr gut wegkommen. präsident, bei uns zu keiner Klärung in dieser Sache geführt
Aber man kann sie nicht einfach beim bisherigen Stand belas- hat Die Vorbehalte und Fragen, die wir bereits in der Kommis-
sen, denn sie haben jetzt auch die Vorteile der Freizügigkeits- sion vorgelegt haben - diese Fragen, auf die wir keine Antwor-
leistung. Wenn ein Professor will, kann auch er-obwohl er ein ten erhielten -, bestehen heute noch. Sie haben uns in eine
Ruhegehalt versprochen erhalten hat - in irgendeinem Alter breite technische Diskussion verwickelt, die aber in der Sache
gehen, einkassieren und wegmarschieren. selbst, substantiell, keine Antworten auf unsere Fragen gege-
Deshalb ist es unseres Erachtens gerechtfertigt, wenn die ben haben.
Professoren auch etwas mehr dazu beitragen müssen. Diese Wir lassen die Diskussion darüber, ob man von altem Kaffee
Probleme haben wir also gelöst, und ich denke, dass die Pro- oder bereits von Kaffeesatz sprechen müsse, aus dem man
fessoren damit auch zufrieden sind, dass sie sehen, dass bald das Orakel lesen müsse, bleiben. Es geht uns vor allem
man hier eine gute Lösung gefunden hat; denn es ist selbst- darum, dass das Umfeld sehr schlecht ist, in dem das stattfin-
verständlich - da waren wir uns mit den Professoren immer det. Und auch Ihre Antwort heute hat nichts dazu beigetragen,
einig -, dass wir letztlich darauf angewiesen sind, gute Pro- ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und eine Klärung der
fessoren anwerben zu können. Auch wenn teure Professoren wichtigen Fragen zu bringen.
noch nicht garantieren, dass sie dann auch erfolgreiche Pro- Ich möchte nochmals festhalten, dass noch einige sehr wich-
fessoren sind - das ist hier gleich wie bei anderen Leuten tige Fragen nicht beantwortet worden sind - wir haben die Fra-
auch. gen bereits im Oktober durch die Kommissionen gestellt-: Wir
Dann Artikel 1 Buchstabe b: «Der Bundesrat wird verpflichtet, wissen noch heute nicht, welches die absolut zwingenden Än-
bis spätestens 31. Dezember 1997 revidierte Statuten vorzule- derungen sind. Wir haben noch heute keine befriedigende
gen, die erlauben, das technische Defizit der Pensionskasse Antwort, woher die rund 4 Milliarden Franken zusätzlich feh-
des Bundes und der Pensionskasse der SBB (PHK), resultie- lendes Deckungskapital kommen. Diese Antworten fehlen
rend vor allem aus der zusätzlichen Leistung aus der Freizü- noch immer. Wir wissen aber, dass in der neuesten Antwort
gigkeit, zu reduzieren. Allenfalls haben auch die Versicherten der unabhängige Experte erstmals einräumt, dass die Umstel-
entsprechende Leistungen beizutragen.» lungskosten zufolge Freizügigkeitsgesetz nicht allein verant-
Ich meine, eine solche Übung, nämlich, die Versicherungslei- wortlich sind, sondern dass darin auch die ordentliche Zu-
stungen zu reduzieren, ist innerhalb von zwei Jahren nicht nahme eines Fehlbetrags in den Jahren 1993 und 1994 enthal-
möglich, und da kann der Bundesrat nicht einfach zu Ihnen ten ist. Bisher aber sagten Sie uns immer, es seien allein die
kommen und sagen: Das ist jetzt die Lösung. Ganz abgese- Kosten aufgrund des Gesetzeswechsels verantwortlich.
hen davon, dass wir - das habe ich schon gesagt - nicht wis- Zurdritten Frage betreffend die ETH-Professoren: Ihre Antwort
sen, wie gross in zwei Jahren das Defizit der Umstellung ge- sagt ja ganz klar - Sie ändern das jetzt ja bereits -, dass unser
mäss Freizügigkeitsgesetz tatsächlich ist Das wissen wir tat- Vorbehalt richtig ist. Und wenn Sie bereits auf dem guten Weg
sächlich nicht Das kann man abschätzen, ausrechnen. zur Änderung sind, ist auch der Vorbehalt anzubringen.
Aber nach unserer Rechnung ist dieser Fehlbetrag in 10 bis Ein Wort noch zum zweiten Vorbehalt, Herr Bundespräsident
maximal 15 Jahren wieder ausgeglichen, d. h., der Deckungs- Sie fragen uns: Was soll denn der Bundesrat tun? Und Sie sa-
grad ist wieder bei zwei Dritteln. gen uns: Wir würden keinen klaren Auftrag geben, wir hätten
Da stellt sich dann die Frage, was wir in zwei Jahren ausglei- eine Motion einzureichen. Dazu folgendes: Der Auftrag ist
chen sollen. Wo sollen wir die Leistungen an die Rentner kür- ganz klar. Es geht darum, die Statuten insofern zu ändern, als
zen? Sollen wir die Beiträge für das Personal oder die Arbeit- das technische Defizit, resultierend aus der zusätzlichen Lei-
geberbeiträge erhöhen? Deshalb würde mir scheinen, dass es stung aus der Freizügigkeit, reduziert wird. Wir möchten nicht
guter parlamentarischer Tradition entspräche, wenn Sie ganz nur, dass Planrechnungen auf 15 Jahre vorgelegt werden, die
konkret in einer Motion festhielten, was Ihnen der Bundesrat nicht gesichert sind, sondern dass eine klare Berechnung da
vorschlagen soll, was Sie vom Bundesrat erwarten. ist und die Antworten klar sind.
Wir sind an sich nicht bereit, Ihnen einfach eine Vorlage zur Was die Motion betrifft, darf ich auf unser Geschäftsreglement
Reduktion eines Defizits - resultierend aus dem Freizügig- (Art 25 Abs. 1) verweisen: Da es sich um den Zuständigkeits-
keitsgesetz-zu unterbreiten, das ohnehin nur vorübergehend bereich des Bundesrates handelt, können wir im Ständerat
besteht. gar keine Motion einreichen, wir können nur via diesen Vorbe-
Das andere technische Defizit von einem Drittel ist durch die halt vorgehen.
Statuten gewollt Die Eidgenossenschaft hat ein versiche- Die offenen Fragen, die unbefriedigenden Antworten, die zu
rungstechnisches Defizit seit sie eine Versicherungskasse hat diesen drei Vorbehalten geführt haben, sind immer noch da,
Es ist nicht meine Erfindung. Wenn Sie noch so grosse Löcher und es gibt keinen Anlass, anders zu entscheiden, als die
sehen: Es sind nicht meine Löcher, es sind auch keine echten Kommission in ihrer Sitzung am 22. November 1994 entschie-
Löcher. Es macht wenig Sinn, Geld anzuhäufen, um es nach- den hat.
her wieder anzulegen. Geld anhäufen, um diese Löcher zu
stopfen, ob das eine oder das andere, bedeutet entweder den Stich Otto, Bundespräsident: Ich war 18 Jahre lang Schulmei-
Rentnern die Rente kürzen, was Vergangenheitsbewältigung ster; wenn jemand etwas nicht begriff, überlegte ich mir immer
ist, oder - die andere Möglichkeit - die Arbeitnehmerbeiträge zuerst, ob es an mir liege. Und deshalb will ich mir noch einmal
oder die Arbeitgeberbeiträge erhöhen, letzteres würde heis- Mühe geben.
Caisse fédérale d'assurance 1256 12 décembre 1994
Ich habe die Frage des Fehlbetrages zu erklären versucht: Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Beim neuen System wird für jedermann ein bestimmter Betrag L'entrée en matière est décidée sans opposition
festgelegt Ein Versicherter bekommt alles zurück, seine eige-
nen Beiträge, die Zins- und Kapitalerträge und die Beiträge Detailberatung - Discussion par articles
des Arbeitgebers. Das ist der Unterschied gegenüber dem
vorherigen System. Vorher hat ein Versicherter während der Titel und Ingress
ersten vier Jahre nur seine eigenen Beiträge erhalten, danach Antrag der Kommission
jedes Jahr 40 Prozent zusätzlich. Das gibt eine gewisse Diffe- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
renz, und wenn alle diese Leute inklusive diejenigen mit einem
negativen Deckungskapital in der prospektiven Rechnung da- Titre et préambule
von Gebrauch machen, dann gibt das diesen zusätzlichen Proposition de la commission
Fehlbetrag. Dieser zusätzliche Fehlbetrag wird dadurch ver- Adhérer au projet du Conseil fédéral
schwinden, dass es in der Zukunft einen Ausgleich gibt Es
muss für den Einkauf mehr bezahlt werden. Das ist selbstver- Angenommen -Adopté
ständlich, weil mit dem Freizügigkeitsgesetz neu die Auszah-
lungen gleich den Einzahlungen sind. Das ist ja auch der Vor- Art. 1
teil: In Zukunft kann ein Angestellter, wenn er zu einem Arbeit- Antrag der Kommission
geber mit einer gleich guten Pensionskasse wechselt, sein .... werden unter folgenden Vorbehalten genehmigt:
Geld mitnehmen und es in der neuen Pensionskasse wieder a Die Genehmigung der vorliegenden Verordnung erfolgt
einbringen. Dann hat er keinen Verlust, und beim neuen Ar- unter dem Vorbehalt, dass für die Versicherten keine neuen
beitgeberentsteht auch kein Loch, das noch aufgefüllt werden wohlerworbenen Rechte begründet werden, die über die
muss. Deshalb ist es ganz klar, dass innerhalb einer bestimm- zwingenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes hin-
ten Zeit dieser Deckungsgrad, der von 66 2/3 Prozent auf ausgehen;
60 Prozent zurückgeht, wieder ansteigen wird. b. der Bundesrat wird verpflichtet, bis spätestens 31. Dezem-
Ich habe es Ihnen gesagt: Es gibt dann noch andere Gründe, ber 1997 revidierte Statuten vorzulegen, die erlauben, das
weil die Leistungen anders berechnet werden. Hier in dieser technische Defizit der Pensionskasse des Bundes und der
Kasse wechseln wir nach den Freizügigkeitsansprüchen, aber Pensionskasse der SBB (PHK), resultierend vor allem aus der
nicht nach der Wahrscheinlichkeit, ob wir diese tatsächlich be- zusätzlichen Leistung aus der Freizügigkeit, zu reduzieren. Al-
zahlen müssen. Im alten System haben wir berechnet, was die lenfalls haben auch die Versicherten entsprechende Leistun-
wahrscheinliche Leistung im Jahre X sein wird, und man rech- gen beizutragen;
nete damit, dass bis dahin einzelne Leute invalid werden, an- c. der Bundesrat wird verpflichtet, für die Vorsorgeregelung
dere vielleicht verwitwet oder gestorben sind. Hier spielt das der ETH-Professoren in Zusammenarbeit mit der ETH eine
alles keine Rolle. Das ist der wesentliche Unterschied. Dieser Lösung zu verwirklichen, die insbesondere die Problematik
Fehlbetrag ist an sich nur durch das Freizügigkeitsgesetz be- der hohen Einkaufssummen im Alter zwischen 40 und 50 Jah-
dingt Wenn Sie aber sagen, der Auftrag ist, das technische ren im Vergleich mit konkurrierenden ausländischen Vorsor-
Defizit zu reduzieren, dann haben wir hier natürlich einige geordnungen befriedigend regelt
Mühe, vor allem wenn Sie das ganze technische Defizit neh-
men, also der Deckungsgrad von jetzt 66 Prozent bis 100 Pro- Antrag Schule
zent steigen soll. Dann kann man sagen, das ist eine gute Auf-
gabe, aber dann müssten Sie uns sagen, was Sie damit wol- b. der Bundesrat wird verpflichtet, bis spätestens 31. Dezem-
len. Sie müssen sagen, ob Sie damit nun die Renten reduzie- ber 1997 einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss und
ren, die Beiträge der jetzigen Mitarbeiter erhöhen oder die Bei- darauf abgestützt revidierte Statuten vorzulegen, die....
tragsdefizite durch Bundesmittel decken wollen. Das sind die
drei Möglichkeiten. Hier scheint mir, müsste einmal im Rah- Art.1
men einer Motion eine Diskussion geführt werden. Ich habe Proposition de la commission
nichts gegen diese Diskussion, weiss Gott nicht, von mir aus .... sont approuvés sous réserve des dispositions suivantes:
kann man über alle Systeme diskutieren, aber es wäre sinnvol- a la présente ordonnance est approuvée sous réserve qu'au-
ler, als zu sagen, bis 1997 müssen neue Statuten da sein. Das cun nouveau droit acquis allant au-delà des prescriptions obli-
ist eine Forderung, die - von uns aus gesehen - auch erfüllt gatoires de la loi sur le libre passage ne soit ouvert pour les as-
wird, wenn Sie das verlangen. Aber die Frage ist dann, ob wir surés;
Ihnen die Statuten vorschlagen, die Sie tatsächlich gewünscht b. le Conseil fédéral esttenu de présenter, jusqu'au 31 décem-
haben, oder ob Sie nachher sagen, wenn die Statuten vorlie- bre 1997, des statuts révisés permettant de réduire le déficit
gen und die Leute Sturm laufen: Ja halt einmal, Bundesrat, technique de la Caisse fédérale de pensions et de la Caisse de
das haben wir nicht gewollt! Deshalb sollte man hier wenn pensions des CFF (CPS), lequel résulte avant tout des presta-
möglich - ich sage: wenn möglich - Klarheit schaffen. tions supplémentaires dues à l'introduction du libre passage.
Zur Frage, welche Änderungen wir vorgenommen haben, ob- Le cas échéant, les assurés doivent également contribuer au
wohl sie nicht zwingend waren: Erstens ist da der Name und versement des prestations correspondantes;
zweitens die Einkaufssumme zu nennen. Diese Änderung ist c. s'agissant du régime de prévoyance des professeurs des
auch nicht zwingend; aber wenn wirdas nicht ändern, haben wir EPF, le Conseil fédéral esttenu de mettre au point, en collabo-
entweder Prozesse am Hals oder ein Riesendefizit nachher. Das ration avec les EPF, une formule qui, notamment, règle de ma-
möchten wir nicht Wir haben also hier die Interessen des Bun- nière satisfaisante les problèmes que pose aux personnes
des wahrgenommen. Und dann haben wir vor allem noch die âgées de 40 à 50 ans le rachat d'années, compte tenu de leur
Änderung von Artikel 32, Pensionierung nach 19 Jahren Bei- coût élevé. Cette formule devra prendre en considération les
tragszeit Und bei den angeschlossenen Organisationen haben régimes de prévoyance analogues en vigueur à l'étranger.
wir die Bedingungen etwas restriktiver ausgestaltet Aber hier
wird nach wievorder Bundesrat entscheiden, obeine Organisa- Proposition Schule
tion aufgenommen wird oder nicht Sie haben also meines
Erachtens nichts verloren und nichts riskiert durch das, was wir b. le Conseil fédéral est tenu de présenter, pour le 31 décem-
getan haben. Sie können sicher sein, dass wir in dieser Zeit, wo bre 1997 au plus tard, un arrêté fédéral de portée générale et,
wir so schwierige Probleme mit der Sanierung des Haushaltes sur la base de cet arrêté, des statuts révisés permettant....
haben, bewusst dem Bund nicht noch zusätzliche Lasten aufer-
legt haben, sondern wir haben dafür gesorgt - das betrifft jetzt Schule Kurt (R, SH) : Entschuldigen Sie den Vergleich, der ei-
trotz allem wieder die Professoren -, dass sie hier in diesen Rah- nem bei der öffentlichen Behandlung dieser EVK-Fragen in
men auch hineinpassen, dass sie auch etwas mehr leisten müs- den Sinn kommt: Das Parlament bellt, und die Karawane EVK
sen; aber die Professoren sind, glaube ich, zufrieden. zieht munter weiter.
12. Dezember 1994 1257 Empfehlung Schule
Öffentliche Diskussion und Kritik sind im besten Fall unnötig, Bundesbeschluss die Grundzüge der Eidgenössischen Versi-
in jedem Fall aber hinderlich; sie verzögern und bremsen die cherungskasse festlegen soll und dass, gestützt darauf, der
Beseitigung der Altlasten und verhindern gar die rasche Lö- Bundesrat die Details erarbeiten oder die Erarbeitung an das
sung der Probleme. Man solle die EVK nur arbeiten lassen, Eidgenössische Finanzdepartement delegieren soll.
dann komme alles bestens. Sie brauche, hat der Bundespräsi- Inhaltlich wird der Antrag Schule im revidierten Beamtenge-
dent an der Pressekonferenz ausgeführt, Zeit, Verständnis setz verwirklicht werden. Aufgrund des geltenden Beamtenge-
und neue Statuten. Von einer neuen Führung beispielsweise setzes kann dem Antrag meines Erachtens nicht stattgegeben
wird nicht gesprochen, obwohl im Oktober die Direktionsstelle werden.
ausgeschrieben worden ist-ausgeschrieben werden musste. Ich möchte Herrn Schule unter diesen Gesichtspunkten einla-
Offenbar ist es ein Fortschritt, dass Probleme zugegeben wer- den, den Antrag zurückzuziehen, wenn ihm das möglich ist,
den, dass man bei der Bereinigung der Altlasten den Aufwand zumal ja sein Hauptanliegen im revidierten Beamtengesetz
unterschätzt hat verwirklicht werden wird.
Wir haben in der Arbeitsgruppe EVK der Finanzkommissionen
bei diesem Geschäft «Neue Statuten» eine synoptische Dar- Schule Kurt (R, SH): Ich danke für diese Erklärungen des Be-
stellung folgender Fragen verlangt und zugesichert be- richterstatters der Kommission. Es geht mir darum, dass jetzt
kommen: nicht falsche Signale gesetzt werden. Ein allgemeinverbindli-
- Was ist zwingend aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes? cher Bundesbeschluss, der die grundlegenden Bestimmun-
-Was ist zwingend aufgrund des Gesetzes über die Förde- gen der Eidgenössischen Versicherungskasse enthält, wird
rung des Wohneigentums mit den Mitteln der beruflichen Vor- kommen müssen.
sorge? Aufgrund dieser Erklärung ziehe ich meinen Antrag zurück.
-Was sind Sparmassnahmen, und was ist darüber hinaus in
die neuen Statuten hineingepackt worden? Präsident: Herr Schule hat seinen Antrag zurückgezogen.
Zum Beispiel ist die beantragte Namensänderung augenfäl-
lig. Dazu wäre vielleicht anzumerken: Firmen ändern immer Angenommen gemäss Antrag der Kommission
dann, wenn sie in Schwierigkeiten geraten, schnell den Na- Adopté selon la proposition de la commission
men, und da ist immer Vorsicht angesagt Es scheint fast,
dass man bei der EVK froh ist, möglichst rasch eine neue Art. 2
Bezeichnung zu bekommen. Wir haben also keine Antwort Antrag der Kommission
und keine solche Synopse erhalten; keine Antwort ist offen- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
bar auch eine Antwort. Proposition de la commission
Ich bin der Staatspolitischen Kommission ausserordentlich Adhérer au projet du Conseil fédéral
dankbar, dass diese Vorbehalte formuliert worden sind, und
bin inhaltlich damit einverstanden. Ich hoffe, dass sie juri- Angenommen -Adopté
stisch standhalten und dass daraus keine neuen Ansprüche
resultieren. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Was zu klären ist, das sind alle diese Grundsätze, die wir Für Annahme des Entwurfes 36 Stimmen
künftig in einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss (Einstimmigkeit)
geregelt wissen wollen. Wir wollen beispielsweise geklärt ha-
ben, wieviel der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber effektiv
bezahlen. Der Arbeitgeberbeitrag ist nämlich die Resultante An den Nationalrat-Au Conseil national
bei diesem System der EVK, wie wir es haben. Wir dürfen jetzt
keine falschen Signale setzen, dass wir diese Probleme
durch eine Revision der Statuten lösen werden. Das heutige
Beamtengesetz sieht vor, dass die EVK-Statuten im Rahmen
einer genehmigungspflichtigen Verordnung erlassen wer-
den. Darum haben wir heute diese Botschaft vor uns. In Zu-
kunft wird und muss das anders sein. Der Nationalrat hat den 94.3444
#ST#
Bundesbeschluss über die Genehmigung der EVK-Statuten
in der letzten Sommersession zurückgewiesen. Der National- Empfehlung Schule
rat hat das Beamtengesetz - Artikel 48 - geändert Es ist nun EVK. Krisenmanagement
bei uns pendent. und Versicherungsschutz
Mit meinem Antrag möchte ich diesen Perspektiven Rech-
nung tragen, dass künftig aufgrund des zu ändernden Beam- Recommandation Schule
tengesetzes die grundsätzlichen Bestimmungen der EVK in ei- Caisse fédérale de pensions. Etat-major
nem solchen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu re- de crise et couverture-assurance
geln sein werden, und nicht mehr in den Statuten. Das ist der
Sinn dieser kleinen Ergänzung.
Frick Bruno (C, SZ), Berichterstatter: Der Antrag Schule will
die Genehmigung durch einen allgemeinverbindlichen Bun- Wortlaut der Empfehlung vom 7. Oktober 1994
desbeschluss und nicht durch einen nicht allgemeinverbindli- 1. Die Zustände bei der Eidgenössischen Versicherungs-
chen Bundesbeschluss aussprechen. Das hat auch rechtliche kasse geben Anlass zur Empfehlung an den Bundesrat, die
Auswirkungen, welche aber hier nicht zu erörtern sind. Ich Verantwortung für die Führung der EVK im Sinne des Krisen-
muss aber auf folgende Rahmenbedingungen hinweisen: managements bis zur Wiederherstellung eines in allen Teilen
1. Die Genehmigung der Versicherungskassenstatuten ba- geordneten Zustandes an eine aussenstehende Trägerschaft
siert auf Artikel 48 des Beamtengesetzes und ist in einem nicht (z. B. Revisions- und Versicherungsgesellschaft) zu über-
allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss auszusprechen. tragen.
Wenn nun Herr Schule einen allgemeinverbindlichen Bundes- 2. Im Falle der angeschlossenen Organisationen, denen per
beschluss wünscht, verlangt er, dass die Genehmigung in ei- 31. Dezember 1994 vorsorglich und noch ohne konkretes An-
nem gesetzlich nicht vorgesehenen Verfahren erfolgen würde. gebot über die Weiterführung der Versicherung gekündigt
2. Was Herr Schule indirekt erreichen will, ist eine grössere worden ist, hat der Bundesrat die Verantwortung wahrzuneh-
Einflussnahme des Parlamentes auf die Statuten. Ich kann Ih- men, dass für die Versicherten ab 1. Januar 1995 der Versiche-
nen sagen, dass die Staatspolitische Kommission im Rahmen rungsschutz in jedem Fall gewährleistet bleibt und spätere
der Revision des Beamtengesetzes beschlossen hat, dass Schadenersatzforderungen gegenüber der Eidgenossen-
künftig das Parlament durch einen allgemeinverbindlichen schaftvermieden werden können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Eidgenössische Versicherungskasse. Verordnung. Teilrevision
Caisse fédérale d'assurance. Ordonnance. Révision partielle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1994 - 15:00
Date
Data
Seite 1249-1257
Page
Pagina
Ref. No 20 025 150
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.