Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
94.033 • VB CH 94.033 KI-generiert

Modernizing Financial Control: Legislative Amendment and Audit Scope

Geschäftsnummer 94.033
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a legislative amendment to the Financial Control Act, aiming to modernize the oversight of public finances. The court's reasoning emphasized the need to adapt financial control mechanisms to contemporary demands, including a broader scope for audits to encompass efficiency and effectiveness, not just financial regularity. It also addressed the need for clearer delineation between internal and external audits, and the reinforcement of the financial control body's independence and capabilities, while ultimately deciding to maintain the existing administrative structure.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 17 Absatz, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 2 Absatz, Art. 1 al. 2 Antrag, Art. 13 Antrag; Modernizing Financial Control: Legislative Amendment and Audit Scope: The court's reasoning emphasized the need to adapt financial control mechanisms to contemporary demands, including a broader scope for audits to encompass efficiency and effectiveness, not just financial regularity. It also addressed the need for clearer delineation between internal and external audits, and the reinforcement of the financial control body's independence and capabilities, while ultimately deciding to maintain the existing administrative structure.

Schlagwörter

KI-generiert
Finanzhaushaltsgesetzrevision Gesetzesänderung schutzwürdiges Vermögensinteresse veränderte finanzielle Verhältnisse Finanzermittlung Steuergesetzänderungen
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 17 Abs. 2

This provision is cited in relation to the expiry date of the resolution, indicating its application in the final decision.

Art. 66 al. 1 LTF

This provision is implicitly referenced through the general practice of imposing costs in such decisions, though not explicitly stated in the provided text excerpt's dispositive.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Contrôle des finances. Modification de la loi 1046 N 15 juin 1994

Nationalrates in der ersten Lesung. Wir sind davon abgekom- Aregger Manfred (R, LU), Berichterstatter: Alle unsere Nachmen und haben uns dem Ständerat angeschlossen. barländer besitzen die Institution eines Rechnungshofes, dem 2. Der Ständerat hat beschlossen, die Geltungsdauer dieses die Finanzaufsicht übertragen ist In Österreich geht die Schaf- Beschlusses in Artikel 17 Absatz 2 längstens bis zum 30. Juni fung des Rechnungshofes gar auf einen Erlass von Kaiserin 1996 zu befristen, ihn aber schon früher auslauten zu lassen, Maria Theresia zurück. wenn der neue Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Die Finanzdelegation hat sich in Paris, Bonn und Wien, zusam- Erneuerungsgebiete vorher in Kraft tritt. men mit Herrn Bundespräsident Stich, über die Arbeitsweise Wir stimmen auch diesem Beschluss zu und ersuchen Sie, der Rechnungshöfe informieren lassen. Wir haben Organisabeide Differenzen im Sinne des Ständerates zu bereinigen. tionen angetroffen, die Hunderte von Angestellten und Beamten beschäftigen und die meistens mit einer viel zu grossen Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Le Conseil des Etats zeitlichen Verschiebung wirksam werden. Keine Rede also s'est rallié, par 33 voix contre 4, à la décision du Conseil natiovon einer mitschreitenden Kontrolle. nal d'entrer en matière. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass unser System der Il y a deux divergences que la commission vous propose, à Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) l'unanimité, d'éliminer la première à l'article 15 et la seconde à mit Finanzdelegation und Bundesrat effizient, speditiv und l'article 17. bei Bedarf auch rasch politisch wirksam ist. Trotzdem initiier- A l'article 15, le Conseil des Etats a ramené le montant pouvant ten wir eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes, denn in être engagé au service de l'intérêt de 50 millions de francs à den 27 Jahren seit seiner Inkraftsetzung hat sich auf dem 20 millions de francs. Il y a peut-être une précision à donner Gebiet der Finanzaufsicht einiges verändert. Die Finanzaufpour que l'interprétation soit bien comprise, notamment en sicht beschränkt sich nicht mehr nur auf eine reine Belegscas de contestation. L'article 15 prévoit une période d'au und Buchungsprüfung. Es werden von ihr immer mehr auch moins dix ans pour 50 millions de francs; le Conseil des Etats a eine Wirtschaftlichkeitsund Wirksamkeitsprüfung verlangt prévu 20 millions de francs dans la mesure où l'arrêté est limité Es wird von ihr auch erwartet, kritischer zu sein, mehr Biss zu à deux ans au maximum. Il est évident que les 20 millions de zeigen. Eine Teilrevision mit dieser Stossrichtung liegt desfrancs concernent ces deux ans, et il est aussi évident qu'on halb genau auf der Linie der Empfehlungen der Intosai, der n'a pas besoin de dépenser le montant prévu. Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskon- Nous vous invitons à refuser la proposition Seiler Hanspeter, trollbehörden. d'une part, parce que nous estimons qu'il n'y a pas besoin Die Revision, die Ihnen Finanzdelegation und Finanzkommisd'un montant aussi élevé, d'autre part, parce qu'il n'y a pas sion vorschlagen, hat drei eigentliche Schwerpunkte: lieu de créer une nouvelle divergence avec le Conseil des Der erste Schwerpunkt will eine klarere Aufgabenabgrenzung Etats, ce qui mettrait alors en péril le projet que nous discutons zwischen interner und externer Revision erreichen. Die inaujourd'hui. terne Revision bleibt inskünftig in der Verantwortung der Äm- La deuxième divergence concerne l'article 17. Nous vous proter und Departemente. Die Finanzkontrolle wird dadurch verposons de vous rallier aussi à la décision du Conseil des Etats mehrt zu einem Organ der externen Revision, die sich auf die stipulant que cet arrêté est valable jusqu'à l'entrée en vigueur Oberaufsicht über den Haushalt beschränkt Sie wacht dardu projet d'arrêté que nous proposera le Conseil fédéral, mais über, dass die Gebote der Ordnungsmässigkeit, Rechtmäsau plus tard jusqu'au 30 juin 1996-ce délai devant être largesigkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten werden, und sie rement suffisant pour le discuter. vidiert und berät die Dienststellen der einzelnen Departemente und der Regiebetriebe. Ferner obliegt ihr die Ausund Abstimmung - Vote Weiterbildung der Revisoren und Inspektoren im ganzen Be- Für den Antrag der Kommission 112 Stimmen reich der Bundesverwaltung. Neu sollen also die Zahlungs- Für den Antrag Seiler Hanspeter 16 Stimmen anweisungen vom Kassenund Rechnungswesen der Departemente ausgeführt werden, während die EFK diese nur noch Art. 17 Abs. 2 stichprobenweise prüft Die Teilrevision, die wir Ihnen vor- Antrag der Kommission schlagen, führt dadurch zu einer Aufwertung der internen Re- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates visionsstellen, die eine grössere Verantwortung übernehmen müssen. Art. 17 al. 2 Der zweite Schwerpunkt ist der eigentliche Prüfungsauftrag Proposition de la commission der Finanzkontrolle. Hier streben wir an, dass Wirtschaftlich- Adhérer à la décision du Conseil des Etats keitsprüfungen im weiteren Sinn vorgenommen werden, die die Sparsamkeit, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Wirk- Angenommen -Adopté samkeit der Ausgaben umfassen sollen. Beim Begriff «Wirksamkeit» hat sich eine gewisse Überschneidung mit der GPK ergeben. Im geltenden Finanzkontrollgesetz sind nämlich die Prüfkriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bereits vorgesehen, nicht aber jenes der Wirksamkeit, das heisst des 94.033 zielgerichteten und zweckmässigen Mitteleinsatzes. Eine Finanzaufsicht soll sich schliesslich nicht nur darüber äussern #ST#

können, ob die Belege und die Rechnungen stimmen, son- Finanzkontrollgesetz. dern sie soll sich auch dazu äussern können, ob eine Ausgabe Änderung überhaupt sinnvoll und prioritär ist. Contrôle des finances. Wir haben dann den Text des Gesetzentwurfes mit einer Dele- Modification de la loi gation der GPK vorbesprochen und in dem Sinne, wie er vorliegt, Übereinstimmung erzielt Botschaft und Gesetzentwurf vom 30. März 1994 (BBIII721) In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass nach unse- Message et projet de loi du 30 mars 1994 (FF II709) rer Ansicht auch die SBB der Finanzaufsicht der Eidgenössi- Kategorie IM, Art 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN schen Finanzkontrolle zu unterstellen sind, nachdem die Beratung von SBB-Budget und -Rechnung den Finanzkommissionen zugewiesen wurde. Hier vertreten wir eine andere Auffassung als der Bundesrat Dritter Schwerpunkt ist die Festigung der Stellung der Finanz- Antrag der Kommission kontrolle. Die Finanzkontrolle ist und bleibt in die Bundesorga- Eintreten nisation eingebunden. Sie wird also nicht im Sinne eines Proposition de la commission Rechnungshofes verselbständigt Sie ist unabhängig, unter- Entrer en matière steht aber administrativ nach wie vor dem Finanzdepartement. 15. Juni 1994 1047 Finanzkontrollgesetz. Änderung

Ihre Berichte gehen an den Bundesrat und die Finanzdelegades finances, comme c'est le cas actuellement? Même s'il pation, das heisst, die Finanzkontrolle dient der Exekutive und raît a priori logique qu'un service appelé à collaborer de mader Legislative. nière étroite avec le Parlement soit rattaché aux Services du Diese Organisationsform hat eindeutige Vorteile. Wir sind in Parlement, les Commissions des finances ont finalement opté der Finanzdelegation in der Lage, jeweils sehr rasch zu reagiepour le statu quo. Notre système de surveillance exige en effet ren, wenn Berichte der Finanzkontrolle Handlungsbedarf aufune collaboration permanente, une coordination poussée zeigen. Über alles gesehen ist diese Revision eine zeitgeentre le secrétariat et le Contrôle fédéral des finances. En mässe, logische Folge der veränderten Ansichten über die Täoutre, le secrétariat doit être composé de personnes qualifiées tigkeit einer Finanzaufsicht. Die Finanzkontrolle soll auch in sur le plan financier afin de pouvoir échanger des informations Zukunft so zuverlässig arbeiten, wie sie das bis jetzt getan hat, confidentielles et afin de pouvoir procéder également aux inaber angepasst an die gesteigerten neuen Erfordernisse und vestigations nécessaires. Cette structure est, certes, perfectierweiterten Aufgabenbereiche. ble, mais - il faut aussi le dire - elle a bien résisté à l'épreuve du Ich beantrage Ihnen im Namen der Finanzkommission, der temps et, aujourd'hui, aucun argument décisif ne justifie un Revision zuzustimmen und in der Detailberatung den Anträchangement gen der Kommission zu folgen. Deuxièmement, la question de savoir qui fait quoi a fait l'objet d'échanges de vue, notamment avec la Commission de ges- Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Depuis 1967, la loi fédérale tion. Les risques d'empiétement entre les divers organes de sur le Contrôle fédéral des finances s'est révélée être un instrucontrôle parlementaires ou administratifs existent en effet ment tout à fait approprié dans le cadre de la surveillance fi- Mais la coordination par le secrétariat, qui est déjà excellente, nancière de la Confédération. Toutefois, au fil du temps, le vosera encore renforcée afin d'éviter, d'une part, les double emlume, la complexité et les exigences des opérations budgétaiplois et, d'autre part, la dilution des responsabilités. res ont évidemment fortement augmenté. Au niveau de l'admi- Troisièmement, la commission s'est penchée sur la nécessité nistration fut mis en place en 1989 un nouveau modèle de de soumettre les CFF au Contrôle fédéral des finances. Selon compte; sur le plan parlementaire, des réformes internes au la régie et le Conseil fédéral, d'ailleurs, le système de contrôle niveau des organes de contrôle ont été réalisées récemment des CFF est performant, fiable et diversifié. Les divers contrô- Enfin, diverses interventions émanant de nos Conseils ont solles internes, ainsi que ceux du Département fédéral des translicité une refonte de notre système de contrôle des finances de ports, des communications et de l'énergie se doublent, en efl'Etat. fet, d'une surveillance extérieure à la régie. La Direction géné- Après avoir analysé et comparé le fonctionnement du système rale des CFF estimait, dès lors - et non sans raisons valables - helvétique avec, notamment, celui de certaines cours des que le Contrôle fédéral des finances devait limiter son examen comptes à l'étranger qui, dans ces pays-là, vous le savez, inaux seuls rapports de révisions internes ainsi qu'à certains carnent un véritable quatrième pouvoir de l'Etat, la Délégation points précis qui revêtent une importance toute particulière. des finances a conclu au maintien de notre institution. Finalement, la commission a décidé de ne pas faire du Je rappelle que notre système institutionnel de surveillance recontrôle auprès des CFF une lex specialis, mais au contraire pose, d'une part, sur une pyramide d'organes de contrôle à dide traiter les CFF sur le même plan que les PTT et de les souvers échelons et, d'autre part, sur la participation du Parlement mettre, dès lors, au Contrôle fédéral des finances qui veillera, lui-même à l'exercice permanent de surveillance. La Délégad'ailleurs, à éviter les double emplois avec les autres organes tion des finances a finalement proposé aux Commissions des de surveillance. finances une révision sectorielle, partielle, mais essentielle de Au vote sur l'ensemble, ce projet de révision a été adopté à la loi, qui s'articule sur les axes suivants. l'unanimité par la commission, ce qui peut paraître a priori sur- Sur le plan institutionnel premièrement, le Contrôle fédéral des prenant à un moment où l'on parle plus facilement de déréglefinances demeure, comme par le passé, une institution au sermentation que de contrôle. vice, aussi bien des Chambres fédérales que du Conseil fédé- Au nom de la commission, je vous invite à en faire de même. ral. Elle est habilitée à exercer des contrôles librement à l'égard de n'importe qui et là où elle le juge utile. Ce Contrôle BührerGerold (R, SH): Gute, verantwortungsvolle Ausgabenfédéral des finances voit aujourd'hui, avec la révision, son aubeschlüsse sind das eine, die Sicherstellung eines wirksamen tonomie encore renforcée, sa mission élargie et nettement va- Mitteleinsatzes ist das andere. Nur wenn wir beide Kriterien filorisée. D'abord il est déchargé des contrôles de routine et des nanzpolitisch durchsetzen können, werden wir den Anliegen simples révisions comptables qui, dorénavant, seront confiés der Steuerzahler nach einer verantwortungsvollen Finanzpoliaux services internes des départements. Ensuite, le Contrôle tik gerecht Der Zwang zu einer Ausweitung der Kontrolle in fédéral des finances reçoit la compétence de statuer en pre- Richtung Wirtschaftlichkeitskontrolle ist ja in der Praxis der Primière instance sur certains cas ressortissant à la révision. Envatwirtschaft in den letzten Jahrzehnten unverkennbar. Wir fin, il publiera un rapport annuel qui sera présenté en même sind daher der Ansicht, dass auch bei den öffentlichen Haustemps que celui de la Délégation des finances. halten die Definition der Kontrolle ausgeweitet werden muss; Deuxièmement, jusqu'à maintenant, le Contrôle fédéral des fidie Unabhängigkeit, die Stellung der Finanzkontrolle muss im nances passait, à notre goût, beaucoup trop de temps à Sinne einer Verstärkung des Vertrauens der Steuerzahler und contrôler des chiffres. Si le projet est accepté, il devra faire par- Stimmberechtigten in die Institutionen gestärkt werden. ler ces chiffres. Il devra en particulier inciter les serviteurs de Auch wir haben die Frage der konzeptionellen Stellung der Fil'Etat à utiliser, à gérer les deniers publics et les ressources de nanzkontrolle eingehend untersucht Wenn man die Sache im manière rentable, méticuleuse, économe et efficace. L'admi- Sinne der Finanzwissenschaften angeht, muss man in Zweifel nistration est devenue, il faut bien le reconnaître, un monstre ziehen, ob die jetzige Unterstellung unter den Bundesrat bzw. caractérisé notamment par un certain gaspillage, par le sysdie Bundesversammlung richtig ist Die Praxis und die von den tème du double emploi, et où l'efficacité des mesures prises Kommissionssprechern erwähnten internationalen Vergleiche pour atteindre les objectifs n'est pas toujours évidente. Nous haben jedoch gezeigt, dass wir mit dieser konzeptionellen Löattendons dès lors du Contrôle fédéral des finances qu'il desung weiterhin leben können, weil wir überzeugt sind - das ist vienne également un instrument de rationalisation et de das entscheidende Kriterium -, dass die Unabhängigkeit der conseil, tout en maintenant bien sûr sa mission de contrôle. A Finanzkontrolle gewahrt bleibt Wir sind der Auffassung, dass cet effet, un cahier des charges accompagne le projet de révimit dieser Vorlage die Finanzkontrolle in fünf entscheidenden sion avec un certain nombre d'axes d'intervention. Bereichen wirksam gestärkt wird. Le projet qui vous est soumis a provoqué au sein des Commis- 1. Die Ausweitung in den Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüsions des finances un certain nombre de discussions sur les fung bis hin zur Überprüfung der Wirksamkeit, das heisst zur points suivants. Kontrolle, ob die anvisierten Ziele mit den getätigten Aufwen- Premièrement, faut-il incorporer le secrétariat des Commisdungen erreicht worden sind. Diese erweiterte Zielsetzung für sions et de la Délégation des finances aux Services du Parledie Finanzkontrolle ist im Hinblick auf eine moderne Haushaltment, en lieu et place de l'incorporation au Contrôle fédéral führung von entscheidender Bedeutung, insbesondere dann, Contrôle des finances. Modification de la loi 1048 N 15 juin 1994

wenn wir den Einheiten in der öffentlichen Verwaltung mehr Raggenbass Hansueli (C, TG): Um es gleich vorwegzuneh- Freiräume und Unabhängigkeit gewähren wollen. men: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Die an- 2. Die Möglichkeit, dass das Prüfungsprogramm in vollkomgestrebten Änderungen des Finanzkontrollgesetzes sind men eigener Regie von der Finanzkontrolle erstellt wird, fördurchweg sinnvoll und finden die Unterstützung unserer Frakdert die Unabhängigkeit dieses Organs ganz eindeutig. tion. 3. Die jährliche Veröffentlichung, also die öffentliche Rechen- Die EFK erfüllt nach Annahme der Gesetzesänderungen, bis schaftsablage der Finanzkontrolle, wird ebenfalls dazu beitraauf eine Ausnahme, alle Voraussetzungen, die von der Intosai, gen, dass der Stellenwert der Finanzkontrolle gestärkt wird. der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungs- 4. Die Finanzkontrolle hat nicht nur eine Feststellungsmögkontrollbehörden, an ein derartiges Kontrollorgan geknüpft lichkeit, sondern auch die Weisungskompetenz, zu interveniewerden. ren. Dies erhöht die Griffigkeit ebenfalls. 1. Von der CVP-Fraktion wiederholt gefordert, wird die institu- 5. Der Einbezug der Bundesbahnen. Hier - wie auch in den tionelle Stellung der EFK, insbesondere gegenüber der geanderen Artikeln - ersucht Sie die Fraktion der FDP ebenfalls, prüften Verwaltung, gestärkt Von Bedeutung ist vor allem die der Kommission zu folgen. Wir haben kein Misstrauen in die in Artikel 12 geschaffene Kompetenz zum Erlass von Feststel- Finanzführung der Bundesbahnen, ganz im Gegenteil. Aber lungsverfügungen und Weisungen sowie die Veröffentlichung es scheint, dass dies nun eine klare Folge der Parlamentsreeines Jahresberichtes. Es lässt sich mit Fug die Frage stellen, form von 1991 ist, die die Oberaufsicht der Bundesbahnen beob die Probleme der Eidgenössischen Versicherungskasse kanntlich den Finanzkommissionen und den Geschäftsprünicht früher erkannt und bereinigt worden wären, wenn die fungskommissionen der eidgenössischen Räte unterstellt hat neue Regelung bereits in Kraft gewesen wäre. Es ist daher richtig, dass das Parlament und die zuständigen 2. Der Ausbau der Leistungsprüfungen, also der «perfor- Kommissionen, zusätzlich zur internen Revision der SBB und mance audits», ist gerade in der heutigen Zeit mit arg strapazusätzlich zur externen Revisionsstelle, mit der Finanzkonziertem Bundeshaushalt sehr nötig. Es ist entscheidend, dass trolle ein Instrument haben, mit dem sie die Oberaufsicht auch die Finanzkontrolle, die sich mit Einzelfragen der Rechnungswirksam durchsetzen können. Es ist uns versichert worden - führung auch prospektiv auseinandersetzt, im Rahmen der wir sind überzeugt, dass dies in der Praxis auch möglich sein Wirtschaftlichkeit auch die Wirksamkeit staatlichen Handelns wird -, dass mit der Unterstellung der SBB unter die Finanzprüft kontrolle keine Doppelspurigkeiten einreissen würden, son- 3. Auch die in Artikel 11 des Entwurfs vorgeschlagene Trendern dass diese Aufgabenteilung zwischen interner und externung zwischen interner und externer Kontrolle ist zu unterstütner Revision und der Finanzkontrolle im Sinne des Ganzen zen, wobei als wesentliche Voraussetzung für das Funktioniezweifellos optimiert werden könne. ren der Trennung die Genehmigung der Geschäftsordnungen In einer Periode der Rekorddefizite und des massiv gestiegeder Finanzinspektorate durch die EFK, die Überwachung der nen Misstrauens in die Finanzpolitik der öffentlichen Haus- Wirksamkeit der Kontrollen der Finanzinspektorate und die halte stellt die Stärkung der Finanzkontrolle nach unserer Auf- Ausund Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fassung ein weiteres Glied in der Kette von Massnahmen dar, der Finanzinspektorate zu nennen sind. Es könnte sogar die mit denen dieses angeschlagene Vertrauen wieder zurückge- Frage aufgeworfen werden, ob der EFK bei der Anstellung der wonnen werden kann. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzinspektorate nicht Wir empfehlen Ihnen daher, dem Entwurf des Bundesrates eine Mitsprache oder zumindest ein Anhörungsrecht einzuund insbesondere auch den Anträgen der Finanzkommission räumen wäre. zu folgen. 4. Die administrative Unterstellung der EFK unter das Eidgenössische Finanzdepartement ist nach wie vor nicht glücklich und-das ist festzustellen-auch nicht Intosai-konform. Die In- Züger Arthur (S, SZ): Das bestehende Finanzkontrollgesetz - ternationalen Leitlinien der Finanzkontrolle, wie die Intosai sie und damit auch dessen Philosophie - stammt aus dem Jahre aufgestellt hat, umschreiben die Problematik in Paragraph 6 1967 und hat somit auch schon 27 Jahre auf dem Buckel. Absatz 3 zutreffend: «Die Prüfungsbeamten der Obersten Trotzdem ist es ein taugliches Mittel für die Finanzaufsicht im Rechnungskontrollbehörden»-alsoderEFK-«dürfen in ihrer Bund, auch heute noch. Nur ist die Zeit nicht stehengeblieben, beruflichen Laufbahn keinen Einflüssen der zu prüfenden Stelund gerade im Ausland ist bezüglich Finanzaufsicht viel paslen» - also des Finanzdepartementes - «ausgesetzt und von siert Die Rechnungshöfe wurden ausgebaut, Leistungsprüdiesen nicht abhängig sein.» fungen wurden gewichtiger, Prüfungskompetenzen wurden Die Direktion der EFK wird zwar gemäss Artikel 2 Absatz 2 des umfassender, und die verschiedenen Prüfinstanzen wurden geltenden Gesetzes vom Gesamtbundesrat gewählt Gegenzusammengelegt Trotzdem - das betone ich ausdrücklich - über dem Finanzdepartement, dem die EFK administrativ unbrauchen wir den Vergleich mit den personalintensiven Rechterstellt ist, ist sie dennoch in einem gewissen Sinne abhängig. nungshöfen der Nachbarländer nicht zu scheuen. Davon Das ist so und kann nicht wegdiskutiert werden, insbesondere konnte ich mich bei den Besuchen mit der Finanzdelegation auch nicht damit, dass bis anhin noch nie Probleme aufgetreselbst überzeugen. Allerdings drängen sich nun Anpassunten seien. Hoffen wir, dass die Probe aufs Exempel noch lange gen an die veränderten Verhältnisse auf. Sie lassen sich in drei nicht gemacht werden muss! Schwerpunkte zusammenfassen: Dennoch frage ich mich, wie die EFK bei der Eidgenössischen - Der rechtliche Status unserer Finanzaufsicht muss mehr Ge- Versicherungskasse eingeschritten wäre, wenn sie bereits die wicht erhalten (Verfügungsbefugnis und eigener Jahresbefehlende Ordnungsmässigkeit der Buchführung hätte feststelricht). len und vor allem eine Weisung erlassen können. Ich frage - Das neue Pflichtenheft soll ausdrücklich den Ausbau der mich, ob die EFK frei von der Leber weg und nach bestem Wis- Wirtschaftlichkeitsprüfungen ermöglichen. sen und Gewissen entschieden hätte, im Wissen um die admi- - Die Organisationsstruktur der EFK muss den Anforderunnistrative Unterstellung unter das Finanzdepartement gen der Zeit angepasst werden. Es liegt auf der Hand, dass die EFK administrativ irgendwo un- Ich glaube, mit dieser Vorlage ist es gut gelungen, diese Forterstellt sein muss. Die Unterstellung unter die Bundeskanzlei, derungen unter einen «Gesetzeshut» zu bringen. Daher beandie ebenfalls möglich wäre, scheint nicht klar besser zu sein als trage ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion Eintreten und Zujene unter das Finanzdepartement Eine deutlich bessere Löstimmung. sung als die Unterstellung unter das Finanzdepartement zeich- Um in der Detailberatung nicht jedesmal an dieses Pult eilen net sich bei der heutigen Organisation nicht ab. Die Unterstelzu müssen, gebe ich Ihnen gleich jetzt bekannt, dass wir lungsfrage ist jedoch nach Abschluss der Regierungsreform durchwegs mit den Abänderungsanträgen der Finanzkomerneut zu prüfen. Sinnvoll wäre dann beispielsweise die Untermission einverstanden sind. Bei der Unterstellung der SBB hastellung unter ein eventuelles Präsidialdepartement Die Schafben wir allerdings unsere Bedenken. Wir opponieren nicht, fung eines Rechnungshofes wird, je nach Entwicklung der Fihoffen aber, dass die SBB nicht noch einmal zusätzlich einnanzkontrolle, wieder einmal geprüft werden müssen. Nur ein geengt werden. Rechnungshof gewährleistet die völlige Unabhängigkeit 15. Juni 1994 N 1049 Finanzkontrollgesetz. Änderung

5. Ich darf darauf hinweisen, dass sich die CVP-Fraktion für die Bühler Simeon (V, GR): Namens der SVP-Fraktion empfehle Unterstellung der SBB unter die Finanzaufsicht ausspricht. ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. An der institutionellen Damit ist nicht gemeint, dass die von der Atag Ernst & Young Konzeption der Finanzaufsicht im Bund mit der Doppelstelund von den SBB-Kontrollorganen durchgeführten Kontrollen lung der Eidgenössischen Finanzkontrolle - einerseits im zu wiederholen wären. Es soll sich nur um eine Oberaufsicht Dienste des Parlamentes und andererseits im Dienste des Bunder EFK handeln, die es den Finanzkommissionen und dem desrates - soll durch die Revision grundsätzlich nichts geän- Parlament erlauben soll, ihre Kontrollfunktion über die SBB dert werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll aber wahrzunehmen. durch die Revision in Anlehnung an die Empfehlungen der Intosai, der Internationalen Organisation derObersten Rechnungs- Dreher Michael (A, ZH): Die Fraktion der Freiheits-Partei der kontrollbehörden, und auch in Anlehnung an die Erkenntnisse Schweiz begrüsst die Änderungen des Finanzkontrollgesetder modernen Finanzwissenschaft stärker als bisher eine selbzes, wie sie vorliegen. ständige und unabhängige Stellung einnehmen. Damit wird Dass die Kommission diese Gesetzesänderung als richtig neu eine klare Trennung zwischen interner und externer Konerachtet, ersehen Sie allein schon aus dem Umstand, dass trolle geschaffen, extern durch die Eidgenössische Finanzkonkeine Minderheitsanträge vorliegen. Der Konsens war total. trolle und intern durch die Departemente und Ämter. Wir begrüssen ausgesprochen Artikel 5, welcher festhält, dass Die SVP-Fraktion begrüsst zudem die Erweiterung des Prüdie Prüfungen der Wirtschaftlichkeit nach den Kriterien erfolfungsauftrages der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Mit der gen, ob die Mittel sparsam eingesetzt werden, ob Kosten und Wirtschaftlichkeitsprüfung soll überprüft werden, ob die spar- Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen und ob die finansame Verwendung der Mittel, das günstige Kosten-Nutzenziellen Aufwendungen die erwartete Wirkung haben. Das ist Verhältnis und die vom Gesetzgeber erwartete Wirkung auch aus unserer Sicht der Kern der Sache. Wenn es in der Tat gelintatsächlich erreicht werden. gen sollte - Sie entnehmen der Formulierung eine gewisse Wir sind auch damit einverstanden, dass durch diese Revision Skepsis - festzustellen, ob wir für einen ausgegebenen Frander Eidgenössischen Finanzkontrolle die Kompetenz erteilt ken das erhalten, was man sich davon versprochen hat, dann wird, die Prüfungsprogramme selber und unabhängig festzuhaben wir ein sehr gutes und im Interesse des Steuerzahlers legen. Ebenso sind wir mit der erstinstanzlichen Feststelliegendes Gesetz geschaffen. lungsund Weisungskompetenz der Eidgenössische Finanz- Wir werden für Eintreten stimmen und allen vorgesehenen Änkontrolle einverstanden, wenn diese Verletzungen der Ordderungen zustimmen. nungsund Rechtmässigkeit feststellt Die SVP-Fraktion unterstützt die Unterstellung der SBB unter Keller Rudolf (D, BL): Die Fraktion der Schweizer Demokraten die Oberaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Es ist und der Lega dei Ticinesi ist vor dem Hintergrund der wachnicht einzusehen, warum der eine Regiebetrieb des Bundes, senden Defizite für die Unterstützung dieser Gesetzesrevidie PTT, schon längst dieser Oberaufsicht untersteht, während sion. Gerade in schlechten Zeiten muss Kontrolle grossgedas beim anderen, bei den SBB, bisher nicht der Fall war. Wir schrieben werden - nicht nur dann, aber vor allem dann. sind klar der Meinung, dass die Gleichbehandlung der beiden Geht es doch darum, Beschlüsse auf ihre Umsetzung hin zu Regiebetriebe unabdingbar notwendig ist. Das ist um so mehr überprüfen. der Fall, als bei den SBB ein gewaltiges finanzielles Engage- Wichtig scheint uns, dass die Kontrolle auf Wirtschaftlichkeit, ment des Bundes besteht. Sparsamkeit und grösstmögliche Effizienz hin zu erfolgen hat. Ohne der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen oder Wir finden diese Ausweitung des Auftrages sehr wichtig. Enteiner anderen Spezialkommission nähertreten zu wollen, scheidend ist in diesem Zusammenhang sicher auch die vermuss festgehalten werden, dass sich die Fachkommissionen besserte Koordination zwischen allen Beteiligten. bisher zu wenig um die finanziellen Gesamtzusammenhänge Ich bin sicher, dass mit dem neuen Gesetz die Kontrollen griffides Bundes gekümmert haben. Aus sektorieller Sicht mag ger werden. Wenn vielleicht auch kurzfristige Auswirkungen dies oder jenes notwendig und richtig erscheinen, was aus der verbesserter Kontrolle nicht sofort ersichtlich werden, länger- Gesamtschau der Bundesfinanzen vielleicht doch etwas zu refristig tut das neue Gesetz bestimmt seine Wirkung. Wir sind es lativieren wäre. Deshalb ist die Unterstellung der SBB unter die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denen wir in Form Eidgenössische Finanzkontrolle absolut notwendig. von Abgaben und Steuern immer mehr abverlangen, auch Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Revisionsschuldig. Dem Volk soll vermehrt die Gewissheit gegeben wervorlage und Zustimmung zu sämtlichen Anträgen der Finanzden, dass Revisionen, Prüfungen und Beanstandungen nicht kommission. Instrumente sind, die einfach nach Belieben eingesetzt werden, sondern dass Systematik und Gründlichkeit, aber auch Präsidentin: Die LdU/EVP-Fraktion wie auch die grüne Frakeine grosse Ernsthaftigkeit hinter diesen Finanzkontrollen tion lassen mitteilen, dass sie der vorliegenden Änderung des stecken. Finanzkontrollgesetzes zustimmen. Die SD/Lega-Fraktion begrüsst es, dass jährlich ein Tätigkeitsbericht veröffentlicht wird. Transparenz gegen aussen ist im- Stich Otto, Bundespräsident: Ich bitte Sie, auf diese Vorlage mer gut, und gerade wenn es um so viel Geld geht, wie es der einzutreten und ihr zuzustimmen. Bund zu verwalten hat, ist sie entscheidend und wichtig. Sie sehen die Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanz- Neben Überprüfungen durch die Eidgenössische Finanzkonkontrolle (EFK) schon darin, dass die Finanzdelegation und trolle ist es unseres Erachtens auch angezeigt, in heiklen Fäldie EFK diese Vorlage vorbereitet haben. Wir haben sie dem len externe Kontrollen vornehmen zu lassen. Wohl ist die Eid- Bundesrat unterbreitet. Ich muss ganz klar sagen: Diese admigenössische Finanzkontrolle eine unabhängige Instanz, doch nistrative Unterstellung hat mit einer Beeinflussung nichts zu wären vor allem bei umstrittenen Grossprojekten Kontrollen tun. Das können Sie über die ganze Zeit seit der Einführung von völlig unabhängigen Aussenstehenden durchaus angeder Eidgenössischen Finanzkontrolle feststellen. Ich bin aber bracht Die Sichtweise von solchen aussenstehenden Kondurchaus der Auffassung: Wenn unser Regierungssystem getrollinstanzen ist oft doch eine ganz andere als diejenige der ändert würde, dann müsste man diese Frage erneut prüfen, Eidgenössischen Finanzkontrolle. dann ist die Frage nach einem Rechnungshof natürlich ge- Übrigens wäre es in unseren Augen auch dringend, die vielen stellt. Da bin ich völlig dieser Meinung. Aber machen Sie sich Subventionen genauer anzusehen. Wir sind nicht sicher, ob in bitte auch hier keine Illusionen. Ich habe die Schweizer Delejedem Falle alles so läuft, wie es sollte. Viele Leute sind im Zugation beim Besuch von zwei oder drei Rechnungshöfen besammenhang mit diesen Subventionen, die in Milliardenhöhe gleitet; die Erfahrung ist ganz einfach die, dass bei uns die Figesprochen werden, sehr skeptisch. nanzkontrolle und die Finanzdelegation, die diese Berichte Ich möchte dies einfach abschliessend als Wunsch der alle erhalten, bedeutend wirksamer sind als die Rechnungs- SD/Lega-Fraktion Herrn Bundespräsident Stich weitergeben. höfe. Die Rechnungshöfe können zwar sehr grosse Gutachten schreiben, aber an der Politik ändert das nichts, wenn die Koalition das beschlossen hat. Contrôle des finances. Modification de la loi 1050 N 15 juin 1994

Ich bitte Sie, auf den Entwurf einzutreten und ihm zuzu- Art. 19 Abs. 1 stimmen. Antrag der Kommission Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und die Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Schweizerische Nationalbank.... L'entrée en matière est décidée sans opposition Art. 19 al. 1 Detailberatung - Discussion par articles Proposition de la commission La Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents et Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung, Titel, Art. 1 Abs. 2 la Banque nationale suisse.... zweiter Satz, 3; Art. 2; 3; 5 Antrag der Kommission Angenommen -Adopté Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ziff. Il, III Titre et préambule, eh. l introduction, titre, art. 1 al. 2 Antrag der Kommission deuxième phrase, 3; art. 2; 3; 5 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Ch. II, III Proposition de la commission Angenommen -Adopté Adhérer au projet du Conseil fédéral

Art. 6 Angenommen -Adopté Antrag der Kommission Mit dem Ziel, dass die Verwaltung, die Betriebe und die Anstal- Namentliche Gesamtabstimmung ten des Bundes die bewilligten Kredite und ihre Haushaltmittel Vote sur l'ensemble, par appel nominal wirtschaftlich und wirksam verwenden, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle insbesondere folgende Aufgaben: Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Baumann, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Borer Roland, Brunner Art. 6 Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Bundi, Bürgi, Campo- Proposition de la commission novo, Chevallaz, Comby, Couchepin, Danuser, Deiss, Dor- Pour inciter l'administration, les entreprises et les établissemann, Dünki, Eggenberger, Epiney, Fankhauser, Fasel, Fiments de la Confédération à utiliser les crédits accordés et scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey leurs ressources de façon rentable et efficace, le Contrôle fé- Claude, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Goll, déral des finances a notamment pour tâche: Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hämmerle, Hari, Heberlein, Herczog, Hess Otto, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jäggi Paul, Jöri, Keller Rudolf, Leder- Angenommen -Adopté gerber, Leuba, Leuenberger Ernst, Loeb François, Maeder, Maitre, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Samuel, Meyer Art. 8 Abs. 1; 10 Sachüberschrift, Abs. 3; 11; 12 Theo, Miesch, Ostermann, Perey, Raggenbass, Ruckstuhl, Antrag der Kommission Ruffy, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Scherrer Jürg, Scheurer Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Rémy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Luzi, Steiger Hans, Stei- Art.8al. 1; 10titremédian,al. 3; 11; 12 nemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Verterli, Weder Proposition de la commission Hansjürg, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbin- Adhérer au projet du Conseil fédéral den.Zisyadis, Züger (93)

Angenommen -Adopté Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Kühne (1) Art. 13 Antrag der Kommission Abwesend sind - Sont absents: Abs.? Aguet, Aubry, Bär, Berger, Binder, Blatter, Blocher, Boden- .... mit diesen Stellen im direkten Verkehr. mann, Bonny, Borei François, Borradori, Bortoluzzi, Brügger Abs. 2 Cyrill, Bührer Gerald, Caccia, Carobbio, Caspar-Hutter, Cava- .... dem Bundesamt für Informatik oder dem Eidgenössischen dini Adriano, Cincera, Columberg, Daepp, Darbellay, de Dar- Datenschutzbeauftragten.... del, David, Dettling, Diener, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Engler, Eymann Christoph, Fehr, von Feiten, Frey Walter, Fride- Art. 13 rici Charles, Gobet, Gonseth, Graber, Grendelmeier, Gros Proposition de la commission Jean-Michel, Gysin, Hafner Ursula, Hegetschweiler, Hess Pe- AI.1 ter, Hildbrand, Iten Joseph, Jeanprêtre, Jenni Peter, Keller An- .... ses activités en contact direct avec ces organes. ton, Kern, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuenberger Al. 2 Moritz, Mamie, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Maurer, Meier .... à l'Office fédéral de l'informatique ou au Préposé fédéral à Hans, Misteli, Moser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Narbel, Nela protection des données biker, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Pidoux, Pini, Poncet, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Robert, Rohr- Angenommen -Adopté basser, Ruf, Savary, Scherrer Werner, Schwab, Schweingruber, Segmüller, SeilerRolf, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stamm Art. 14 Sachüberschrift, Abs. 2; 15 Abs. 1; 18 Judith, Steffen, Steinegger, Strahm Rudolf, Stucky, Suter.Thür, Antrag der Kommission Tschäppät Alexander, Tschuppert Karl, Vollmer, Wanner, Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Weyeneth, Wiederkehr, Ziegler Jean, Zwahlen.Zwygart (105)

Art. 14 titre médian, al. 2; 15 al. 1; 18 Präsidentin, stimmt nicht-Presidente, ne vote pas: Proposition de la commission Haller (1) Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Finanzkontrollgesetz. Änderung

Contrôle des finances. Modification de la loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12 Séance Seduta

Geschäftsnummer 94.033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1994 - 08:15 Date Data

Seite 1046-1050 Page Pagina

Ref. No 20 024 140

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.