Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-028 KI-generiert

Parliamentary Debate on Internal Security Law and Political Police Abolition Initiative

Geschäftsnummer VPB 94-028
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involved a parliamentary debate on a popular initiative aiming to abolish the political police and a proposed federal law on measures to safeguard internal security. The initiative arose from concerns about the past activities of the federal police, as highlighted by a parliamentary investigation commission. The proposed law aimed to regulate preventive measures for internal security, including combating terrorism and organized crime, while also protecting civil liberties. Debates focused on the scope of preventive police work, the balance between security and freedom, and the level of detail required in legislation versus executive orders, ultimately leading to the recommended rejection of the initiative and the adoption of the proposed law.

Legislator-Regeste

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Art. 16 sowohl, Art. 47quinquies Absatz, Art. 17 Absatz, Art. 29bis Absatz, Art. 266 StGB, Art. 2 Dann; Parliamentary Debate on Internal Security Law and Political Police Abolition Initiative: The initiative arose from concerns about the past activities of the federal police, as highlighted by a parliamentary investigation commission. The proposed law aimed to regulate preventive measures for internal security, including combating terrorism and organized crime, while also protecting civil liberties. Debates focused on the scope of preventive police work, the balance between security and freedom, and the level of detail required in legislation versus executive orders, ultimately leading to the recommended rejection of the initiative and the adoption of the proposed law.

Schlagwörter

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Parlamentsrecht Datensicherheit Terrorismus Informationssystem Regierungssystem Informationsverarbeitung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 al. 1, 2 BPG

This article defines the scope of preventative measures for internal security, specifying the threats that can be addressed, which are explicitly used in the law's purpose.

Art. 3 al. 1 BPG

This article establishes limitations on the processing of information related to political activities and fundamental rights, directly impacting the scope of preventative measures and the protection of citizens.

Art. 10a Abs. 1 BPG

This provision mandates reporting of relevant information by cantonal security organs to the Federal Office, establishing a procedural link for intelligence gathering used in the law.

Art. 12 al. 2 BPG

This article lists the specific means by which data can be collected for preventative measures, directly shaping the practical application of the law.

Art. 13 al. 2bis BPG

This article addresses data management within the information system, including separate processing of data categories and periodic reviews, directly impacting the operational framework of the law.

Art. 15 al. 6 BPG

This provision mandates the protection of sources in dealings with foreign countries, a procedural safeguard incorporated into the law's international cooperation framework.

Art. 17 al. 1 BPG

This article establishes the grounds for security checks for federal employees and third parties involved in security projects, forming a basis for specific security measures outlined in the law.

Art. 19 Abs. 1 BPG

This provision designates a specialized unit for conducting security checks, defining the organizational structure for implementing security measures.

Art. 20 Abs. 1 BPG

This article mandates the protection of authorities and buildings, a specific security measure directly included in the law's orders.

Art. 24 al. 1 BPG

This article allows the Federal Council to approve intergovernmental administrative agreements for security organs, directly impacting international cooperation within the law.

Art. 28a BPG

This article amends the Data Protection Act by repealing Article 24, directly altering the legal framework related to data protection as it applies to this new law.

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Volltext

13. Juni 1995 567 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

Fehlleistungen durch entsprechende Sanktionen zu korrigie- nur noch mit den Folgen zu beschäftigen, die der Bericht der

ren, und das ist nur möglich, solange ein Dienstverhältnis PUK EJPD im Bereich der inneren Sicherheit im allgemeinen

besteht. und der Tätigkeit der Bundespolizei im besonderen ausge-

2. Auf der anderen Seite möchte ich aber immerhin zugun- löst hat. Dazu ist folgendes zu sagen:

sten von Herrn Direktor Hunziker - der Fehler begangen hat, Zum ersten hat sich, vorwiegend rekrutiert aus dem Kreis von

die wir auch öffentlich bekanntgegeben haben - auch jenen Fichengeschädigten, ein Initiativkomitee gebildet, das am

Teil des Berichtes von Herrn Dr. Bacher hier noch einmal er- 14. Oktober 1991 unter der Bezeichnung «S.o.S. Schweiz

wähnen, der klar sagt, dass kein moralisch verwerfliches ohne Schnüffelpolizei" eine mit 105 664 gültigen Unterschrif-

Verhalten vorliegt. Herr Dr. Bacher hat in seinem Bericht ten versehene Initiative eingereicht hat.

ausdrücklich festgehalten: «Dass Hunziker wegen der Be- Zum zweiten haben aber auch und vor allem Bundesrat und

kanntschaft mit S. oder gar aus freundschaftlichen Gefühlen Departement - das Departement von Bundesrat Koller -

heraus eine besondere Zuvorkommenheit an den Tag gelegt rasch und entschlossen reagiert und bereits zwei Monate

hätte, ist nicht belegbar. Somit gibt es auch keine Grundlage nach der Präsentation des Berichts der PUK EJPD erste kon-

für die Annahme, Herr Hunziker hätte sich in deliktischer struktive Richtlinien und Weisungen im Hinblick auf die

Weise, insbesondere im Sinne der Artikel 305 (Begünsti- Durchführung des Staatsschutzes erlassen. Einzelheiten zu

gung) sowie Artikel 312ff. (strafbare Handlungen gegen die den durch den Bundesrat getroffenen - vorläufigen - Mass-

Amtspflichten) schuldig gemacht. Im weiteren besteht keine nahmen können der Botschaft entnommen werden. Sie sind

Veranlassung, das Verhalten Hunzikers in anderer Weise als dort schön systematisch und vollständig aufgeführt.

Verstoss gegen allgemeine Regeln der Moral zu bewerten.» In einem so sensiblen Bereich wie jenem des Staatsschutzes

Es ist ein Akt der Fairness, das öffentlich festzuhalten. kann es indessen nicht genügen, nur mit Richtlinien oder

Weisungen zu arbeiten. Die Gefahr einer Verletzung der

Genehmigt - Approuvé Freiheitsrechte der Bevölkerung durch Organe des Staats-

schutzes ist derart konkret, dass sich eine Regelung auf Ge-

Abschreibung - Classement setzesstufe gebieterisch aufdrängt. Deshalb hat der

Bundesrat- und das auch in sinngemässer Nachachtung

Antrag des Bundesrates von Aufträgen, die ihm das Parlament, gestützt auf den Be-

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse richt der PUK EJPD, erteilt hatte - im Herbst 1991 einen Vor-

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte entwurf zu einem Bundesgesetz über Massnahmen zur

Proposition du Conseil fédéral Wahrung der inneren Sicherheit in die Vernehmlassung ge-

Classer les interventions parlementaires schickt. Daraufhin hat er dem Parlament mit Botschaft vom

selon lettre aux Chambres fédérales 7. März 1994 den heute zu beratenden Gesetzentwurf unter-

breitet. Dieser Gesetzentwurf stellt einen indirekten Gegen-

Angenommen - Adopté vorschlag zur Initiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpoli-

zei» dar, und es scheint mir daher sinnvoll, Ihnen zunächst

aufzuzeigen, welche Bereiche mit dem neuen Gesetz wie ge-

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen regelt werden sollen, um nachher, basierend auf diesen Aus-

Le débat sur cet objet est interrompu führungen, darzutun, weshalb die Initiative nach Auffassung

der Kommission für Rechtsfragen abgelehnt werden muss.

Jetzt also zu dem, was das neue Gesetz bringen soll: Zu-

nächst ist hier in Erinnerung zu rufen, dass dieses Gesetz

nicht den gesamten Bereich der inneren Sicherheit regeln

#ST# 94.028 soll, sondern nur einen Ausschnitt aus allen durch den Bund

und die Kantone getroffenen und zu treffenden Vorkehren;

S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei. immerhin einen sehr wesentlichen Ausschnitt, geht es doch

Wahrung der inneren Sicherheit. um die vorbeugenden Massnahmen, die angeordnet werden

sollen, um frühzeitig «Gefährdungen durch Terrorismus, ver-

Volksinitiative und Bundesgesetz botenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse. organisiertes Verbrechen» zu erkennen. Was ich Ihnen jetzt

Maintien de la sûreté intérieure. aufgezählt habe, ist wörtlich aus Artikel 2 des Gesetzent-

Initiative populaire et loi fédérale wurfs zitiert.

Die Problematik liegt - etwas vereinfacht formuliert - im Um-

Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 7. März 1994 (BEI II 1127) stand, dass Massnahmen angeordnet werden sollen, obwohl

Message, projets de loi et d'arrêté du 7 mars 1994 (FF II 1123) noch keine strafbaren Handlungen vorliegen und deshalb

nicht einfach Strafuntersuchungsverfahren mit allen damit

verbundenen Möglichkeiten von Zwangsmassnahmen ein-

geleitet werden können. Es geht ausdrücklich um vorbeu-

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Auch diejenigen unter gende Massnahmen. Die Gefahr, dass mit solchen vorbeu-

Ihnen, die in den Jahren 1988 und 1989 noch nicht das Pri- genden Massnahmen die Freiheitsrechte der Bevölkerung

vileg hatten, diesem, wie ich meine, nach wie vor durchaus tangiert oder gar verletzt werden könnten, ist sicher nicht von

ehrenwerten Rat anzugehören, erinnern sich mit Sicherheit der Hand zu weisen. Deshalb soll denn auch im Zweckartikel

an die Ereignisse, die damals zur Einsetzung der parlamen- unmissverständlich festgeschrieben werden, dass das Ge-

tarischen Untersuchungskommission geführt haben, die spä- setz nicht nur- zwar auch, aber nicht nur- der Sicherung

ter PUK 1 oder, im Unterschied zur PUK EMD, PUK EJPD der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der

genannt wurde. Diese PUK EJPD hat sich bekanntlich unter Schweiz, sondern auch dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer

anderem auch mit der Informationsbeschaffung und Regi- Bevölkerung dient.

sterführung der Bundespolizei beschäftigt und ist dabei auf Diesen klar definierten Vorgaben trägt das Gesetz nach Auf-

Dinge gestossen, die nicht nur bei den Mitgliedern der PUK fassung der Kommission in zureichender Weise dadurch

ungläubiges Staunen auslösten, sondern im ganzen Land Rechnung, dass im wesentlichen in vier wichtigen Teilberei-

Überraschung und Empörung verursachten. Das Ganze chen Pflöcke eingeschlagen werden:

wurde, Sie wissen es, mit dem Schlagwort Fichenaffäre beti- Erstens geht es darum, dass das Gesetz die Bereiche defi-

telt. Diese Fichenaffäre hat einiges in Bewegung gesetzt. Es niert, für die vorbeugende Massnahmen überhaupt getroffen

ist hier nicht der Ort, Ursachen, Ausmass und Konsequenzen werden dürfen, und zwar im Sinne einer abschiiessenden,

der Fichenaffäre zu analysieren und zu kommentieren. Die nicht einer beispielhaften Aufzählung.

PUK EJPD hat das seinerzeit in differenzierter und ausgewo- Zum zweiten bezeichnet das Gesetz ausdrücklich und wie-

gener Art und Weise getan. Wir brauchen uns deshalb heute derum abschliessend den Katalog jener Massnahmen, die

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 568 13 juin 1995

als vorbeugende Massnahmen zulässig sind, und es legt Das Gegenstück zur politischen Polizei ist nach Auffassung

fest, auf welchem Wege Personendaten beschafft werden der Initianten und nach ihrer eigenen Definition die repres-

können, wenn die Voraussetzungen für eine solche Beschaf- sive Tätigkeit der gerichtlichen Polizei, die ihrerseits erst ak-

fung gegeben sind. tiv werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer strafba-

In dritter Linie verbietet das Gesetz die Bearbeitung von In- ren Handlung gegeben ist. Mit Absatz 2 des Initiativtextes will

formationen über die politische Betätigung - die Ausübung das Initiativkomitee die Wahrnehmung ideeller und politi-

der politischen Rechte soll weiterhin frei sein und nicht mit vor- scher Rechte sicherstellen.

beugenden Massnahmen eingeschränkt werden können -; Die Initianten leiten die Begründung für ihre Initiative aus

das Gesetz verbietet desgleichen Massnahmen, die geeignet dem Bericht der PUK EJPD ab, die im Zusammenhang mit

sein könnten, die Ausübung der Meinungs-, der Koalitions- der Tätigkeit der Bundespolizei in der Tat zahlreiche bedau-

und der Versammlungsfreiheit einzuschränken. Die Bearbei- erliche Schwachstellen geortet hat. Ich will diese Schwach-

tung solcher Informationen ist allerdings dann zulässig, wenn stellen hier ganz kurz resümieren und vier Punkte heraus-

der Deckmantel der Grundrechte für die Vorbereitung von nehmen:

Straftaten missbraucht werden will oder werden soll. In die- I.Die PUK EJPD hat unterstrichen und hervorgehoben,

sem Zusammenhang wird für Betroffene neu ein Auskunfts- dass viele Informationen aufgrund von überholten Bedro-

recht begründet. Darauf wird bei der Detailberatung näher hungsbildern durch die Bundespolizei gesammelt und regi-

einzugehen sein. striert wurden, weil es die verantwortlichen Behörden unter-

Der vierte Pflock, von dem ich gesprochen habe, betrifft ei- lassen hätten, den allgemeinen Polizeiauftrag ständig zu

nen wesentlichen Aspekt: In einem weiteren, politisch viel- aktualisieren und zu konkretisieren.

leicht etwas weniger brisanten, aber immer noch durchaus 2. Die PUK EJPD hat festgestellt, dass die Bundespolizei in

sensiblen Bereich schreibt das Gesetz in diesem vierten einer einzigen Registratur verschiedenartigste Daten unge-

Punkt Vorgaben für Personensicherheitsprüfungen vor, und ordnet nebeneinander führte, so beispielsweise ein schlich-

schliesslich wird auch der Schutz von Magistraten und von tes Verzeichnis der parlamentarischen Vorstösse eines Mit-

Gebäuden des Bundes neu geregelt. gliedes der Bundesversammlung neben Informationen des

Für die Kommission steht ausser Frage, dass die Schweiz, polizeilichen Fahndungsdienstes.

wie jeder Staat, angemessene Massnahmen zur Wahrung 3. Die PUK EJPD hat festgestellt, das die Registratur über-

der inneren Sicherheit treffen muss. Vorfälle wie der Bom- haupt nicht bewirtschaftet wurde und dass deshalb Informa-

benanschlag von Oklahoma oder das Tokioter U-Bahn-At- tionen, einmal eingetragen, in der Regel bis zum Tod der be-

tentat der Aum-Sekte - um nur zwei Beispiele aus jüngster treffenden Person jederzeit in der Registratur nachgeschla-

Vergangenheit zu nennen - beweisen, dass es unerlässlich gen werden konnten.

ist, zur Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen 4. Die PUK EJPD hat moniert, dass Angaben registriert wur-

Grundlagen der Schweiz vorbeugend Informationen zu be- den, die eindeutig und ausschliesslich die politische Betäti-

schaffen. Anders lässt sich die innere Sicherheit in unserem gung oder die Wahrnehmung von Grundrechten betrafen.

Lande, die einer der Hauptzwecke unseres Staates ist, nicht Es ist unbestreitbar: Die Bundespolizei hat Fehler gemacht,

gewährleisten. die nicht verniedlicht werden dürfen. Das war und ist uns al-

Es ist aber sehr wesentlich, dass das, was Bund und Kan- len klar. Es wäre aber falsch und käme einer hysterischen

tone in diesem Bereich tun, rechtsstatlich einwandfrei ist und Überreaktion gleich, wenn die Bundespolizei wegen dieser

die Freiheitsrechte der Bevölkerung nicht tangiert. Fehler kurzerhand abgeschafft würde. Wenn die Verwaltung

Diesen Vorgaben trägt der Gesetzentwurf Rechnung, und in einem bestimmten Bereich nicht so arbeitet, wie es zur Er-

die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen daher ein- füllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich und not-

stimmig und ohne Enthaltung, auf diesen Gesetzentwurf ein- wendig ist, dann kann der fragliche Bereich der Verwaltung

zutreten. doch nicht einfach abgeschafft werden, sondern dann müs-

In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine erläuternde sen für diesen Bereich eben durch die Gesetzgebung Vorga-

Bemerkung machen. Sie bezieht sich auf diverse Abände- ben geschaffen werden, die gewährleisten, dass künftig

rungsanträge der Kommission gegenüber dem Entwurf des Fehlleistungen ausgeschlossen sind, dass Fehlleistungen

Bundesrates. Sie finden auf der Fahne - das ist Ihnen viel- nicht mehr passieren.

leicht aufgefallen - relativ viele vom Entwurf des Bundesra- Genau diese Vorgaben bringt der neue Gesetzentwurf. Die

tes abweichende Anträge der Kommission. Daraus darf aber Kommission ist davon überzeugt, dass mit dem BWIS - so

nicht der Schluss gezogen werden, es bestünden in der lautet die etwas komplizierte Abkürzung für das Bundes-

Sache grundlegende Differenzen zwischen Bundesrat und gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicher-

Kommission. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass wir es heit - die Voraussetzungen für ein in rechtsstaatlicher Hin-

hier mit einer Materie zu tun haben, die in der Schweiz erst- sicht einwandfreies Funktionieren der präventiven polizeili-

mals gesetzlich geregelt wird. Dabei kann es durchaus unter- chen Tätigkeit geschaffen sind. Dabei ist freilich zu konzidie-

schiedliche Auffassungen darüber geben, wie das Grund- ren -daraus machen wir keinen Hehl -, dass auch das beste

konzept, über das an sich Einigkeit besteht, redaktionell um- Gesetz menschliches Fehlverhalten nicht in jedem Falle

gesetzt werden soll. zwingend und a priori ausschliessen kann. Die Kommission

Die Änderungsanträge der Kommission sind das Ergebnis für Rechtsfragen ist aber davon überzeugt, dass den Beden-

der Suche nach einer optimalen Umschreibung, nicht etwa ken der Initianten mit dem neuen Gesetz umfassend Rech-

die Folge von unterschiedlichen Grundauffassungen. Die nung getragen wird und dass es deshalb verfehlt wäre, das

Kommission hat deshalb Anlass zur Annahme, dass ihre Kind gleich mit dem Bade auszuschütten, d. h. die politische,

Anträge wahrscheinlich mehr oder weniger lückenlos die also die präventiv tätige Polizei kurzerhand aufzuheben. Eine

Zustimmung des Bundesrates finden werden. solche Abschaffung wäre um so verhängnisvoller, als die

Soviel zum Gesetzentwurf, den es heute zu beraten gilt. Zu PUK EJPD in ihrem Bericht, mit dem die Initianten ihre Initia-

erörtern bleibt nun noch die Stellungnahme der Kommission tive unter anderem begründen, wörtlich folgendes ausführt:

zur Initiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei». Die «Der Staat ist zu seinem Schutz auf präventive polizeiliche

Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. April 1995 eine Ver- Tätigkeit angewiesen. Vorkehrungen, die auf eine wider-

treterin und einen Vertreter des Initiativkomitees angehört rechtliche Änderung der staatlichen Ordnung mit Gewalt und

und sich durch diese erläutern lassen, dass nach Auffassung ohne Einhaltung der demokratischen Mittel zielen, sind früh-

der Initianten die Fichenaffäre noch längst nicht aufgearbeitet zeitig zu erkennen und entsprechend zu bekämpfen. Dafür

sei und deshalb bei weitem nicht ad acta gelegt werden ist eine präventive Erfassung im Vorfeld strafbarer Handlun-

könne. Vielmehr sei die generelle Abschaffung der politischen gen erforderlich, die allenfalls erst zu einem späteren Zeit-

Polizei notwendig. Wenn im Initiativtext von politischer Polizei punkt in Kombination mit weiteren Erkenntnissen relevant

die Rede sei, dann würden die Initianten darunter die präven- werden.»

tive polizeiliche Tätigkeit durch Organe des Staates beim Aus all diesen Gründen und nicht zuletzt, um dem eben vor-

Fehlen eines konkreten Straftatverdachtes verstehen. getragenen Zitat aus dem Bericht der PUK EJPD Nachach-

13. Juni 1995 569 S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

tung zu verschaffen, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 10 auf ein paar menschliche Unzulänglichkeiten, die man nie

zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Stimmbürgerinnen ausschliessen könne, wie der Berichterstatter gesagt hat -

und Stimmbürgern die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. auf die Redlichkeit und auf die Korrektheit der politischen

Polizei. Sie vertrauen vor allem darauf, diese via Gesetz, via

Onken Thomas (S, TG): Zunächst möchte ich für die bevor- verstärkter Oberaufsicht, via Delegation der Geschäftsprü-

zugt frühe Gelegenheit danken, mich aufgrund meiner An- fungskommission und weiteren Beiräten schon so an der kur-

träge zu diesen Vorlagen zu äussern, aber auch für die Mög- zen Leine führen zu können, dass nichts passiert und dass

lichkeit, die Debatte so richtig zu lancieren und dieses Bild sich nicht mehr ereignet, was sich einmal ereignet hat.

der Einvernehmlichkeit, ja vielleicht der Einstimmigkeit etwas Ich meinerseits vertraue zunächst einmal dieser grossen

zu stören. Mehrheit, dieser überwiegenden Mehrheit der rechtschaffe-

Ich spreche jetzt ganz allgemein zum Eintreten und be- nen, redlichen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ich

gründe gleichzeitig meine beiden Anträge, nämlich erstens, will zwar auch alle strafbaren Handlungen verfolgen, die es

die Initiative dem Volke zur Annahme zu unterbreiten, und in diesem heiklen Bereich gibt - so naiv bin ich ja nicht, dass

zweitens, die Gesetzesvorlage zu grundlegenden Überarbei- ich das nicht wüsste und einräumte. Aber in allererster Linie

tungen und zur erneuten Vorlage jener Bereiche, die unbe- möchte ich den Schutzbereich des einzelnen Bürgers und

stritten sind, an den Bundesrat zurückzuweisen. der einzelnen Bürgerin wahren, und ich möchte dieses

Ich war in diesen bewegten späten achtziger Jahren Mitglied Grundrecht auf Überwachungsfreiheit bei politischer Betäti-

der PUK EJPD, und diese Erfahrung hat mich geprägt, das gung verankern. Diese grosszügige, tolerante, liberale Frei-

gebe ich offen zu. Seit jenen Ereignissen sind es nicht ganz heit der politischen Gesinnung und ihrer Ausübung ist mir die

sechs Jahre her. Das ist eine kurze, zugleich aber auch eine leitende Maxime, und ohne konkreten Verdacht auf eine

lange Zeit. Eine kurze Zeit ist es für die Betroffenen. Betrof- strafbare Handlung gibt es daran nichts zu rütteln und schon

fen war auch ich, nicht nur als Fichierter, sondern auch als gar nicht polizeilich präventiv «auszulustern».

gutgläubiger, vielleicht sogar ein wenig ahnungsloser Parla- Ich misstraue einer politischen Polizei; ich tue es aufgrund

mentarier, der im Rahmen der Untersuchung auf diesen der ernüchternden Erfahrungen im eigenen Lande und auf-

Überwachungsapparat gestossen ist - auf diesen unkontrol- grund aller Erfahrungen im Ausland, von denen man fast täg-

lierten, anmassenden Staat im Staate- und der sein lich in den Zeitungen lesen kann. Es gibt eigentlich nur Evi-

Schweiz-Bild zumindest in Teilen korrigieren musste. denz dafür, dass dieses gesunde parlamentarische Miss-

Nie wieder, war damals meine Devise, und sie ist es auch trauen in hohem Masse gerechtfertigt ist. Denn eine politi-

heute noch. Ich sprach bei der Beratung des PUK-Berichtes sche Polizei, die ohne Deliktverdacht, unter dem Mantel der

von der parlamentarischen Hartnäckigkeit, die jetzt erforder- Geheimhaltung, vorsorglich, präventiv, einfach einmal auf

lich sei, vom langen Atem, vom Nichtvergessen, ich kämpfte Zusehen hin tätig sein und Informationen beschaffen und be-

für eine offene und freiheitliche Bewältigung der Fichenaffäre arbeiten darf, die kann man nicht kontrollieren. Sie wird sich

und für- wenigstens dies- liberale Einsichtsrechte für die immer in gewisser Weise entziehen, sie wird immer ihre ge-

Betroffenen. Ich war sehr dankbar dafür, dass der Ständerat schützten Nischen haben, ihre Grauzonen, ihre kleinen

an seiner grosszügigen Regelung festgehalten und sie ge- Grenzüberschreitungen, ihren Übereifer, ihre Einäugigkeit,

genüber der restriktiveren Fassung des Nationalrates erfolg- ihre Feindbilder- mögen die einengenden Vorgaben formu-

reich verteidigt hat. Heute können wir mit Genugtuung fest- liert sein, wie sie wollen.

stellen, dass diese Entscheidung richtig war und viel zur Niemand und nichts wird sie daran hindern, auch das treff-

Bewältigung und zur Beschleunigung der Aufarbeitung lichste Gesetz nicht. Denn es wird immer zu vage, zu allge-

beigetragen hat. mein, zu diffus formuliert sein und ausgelegt werden müs-

Das alles ist noch frisch. Es ist unvergessen, bei mir und bei sen. Und eine politische Präventivpolizei, die hat ihre Ausle-

den Initianten, die hinter diesem Volksbegehren stehen. gungen, das liegt in der Natur der Sache. Das ist nicht nur die

Aber lang ist die ganze Sache schon her für die grosse Mehr- bittere PUK-Erfahrung, sondern das bestätigen alle ausländi-

heit der Unbeteiligten, für all jene insbesondere, die schon da- schen Erkenntnisse, von einer in vielen Fragen eigenmächti-

mals den ganzen Aufruhr nicht richtig verstanden haben, viel- gen CIA über eine französische Sicherheitspolizei bis hin

leicht auch nicht verstehen wollten, und die unselige Affäre zum Nachrichendienst in der Bundesrepublik Deutschland.

am liebsten gleich bereinigt oder gar unter den Teppich ge- Es gibt kein Land, wo diese rechtsstaatliche Anbindung,

kehrt hätten. Was sich hier nun ereignet - die einhellige Ab- diese «Domestizierung» einer politischen Präventivpolizei

lehnung der Volksinitiative einerseits und, mehr noch, die wirklich voll gelungen wäre. Auch dieser Gesetzentwurf, wel-

Schaffung eines Staatsschutzgesetzes, das manches, ja vie- chen Sie hier formuliert haben und der Initiative als Gegen-

les förmlich legalisiert, was damals empört kritisiert worden vorschlag gegenüberstellen, schafft das nicht- mögen Sie

ist -, das rechnet offensichtlich mit dieser Teilnahmslosigkeit, die Formulierungen drechseln wie Sie wollen. Was heisst

mit diesem kurzen Gedächtnis, mit dem Gras, das mittlerweile denn etwa- der Berichterstatter hat es vorgelesen-: «Der

über die Sache gewachsen ist, vielleicht auch mit gewissen Bund trifft vorbeugende Massnahmen nach diesem Gesetz,

Ängsten um die innere Sicherheit, die in letzter Zeit aufgeflak- um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrich-

kert sind, so diffus sie im einzelnen immer sein mögen. tendienst, gewalttätigen Extremismus und organisiertes

Wenn wir davon ausgehen, dass alle hier im Saal redliche Verbrechen .... frühzeitig zu erkennen ....»? Was versteht

Motive haben und nur das Beste wollen - das billige ich man unter diesen Begriffen? Wie sollen sie ausgelegt, wie in-

selbstverständlich allen zu, das wünsche ich mir aber auch in terpretiert werden, wenn man hier präventiv ganz spezielle

bezug auf die Auffassung, die ich hier darlege -, dann ist Rechte ausräumt? Worin besteht der Gewinn dieser nun-

doch eine Grundfrage: Wem vertraut man mehr, und wem mehrgesetzlichen Formulierung gegenüber den Bestimmun-

misstraut man mehr? Anders herum gefragt: Wo ist das all- gen, welche wir heute schon haben? Worin liegt die Eingren-

gemeine Vertrauen in höherem Masse gerechtfertigt, und wo zung, die damit erfolgt? Wo sind die Pflöcke, von denen Herr

ist Skepsis oder vielleicht sogar Misstrauen am Platz? Schoch gesprochen hat - die Pflöcke bei einer vorbeugen-

Sie - der Bundesrat und die Kommission, die sich ihm ange- den Ermittlung ohne Deliktverdacht, um die es doch letztlich

schlossen hat - hegen letztlich ein gewisses Misstrauen ge- geht?

gen Teile der Bürgerinnen und Bürger oder, weiter gefasst, Hier, so meine ich, bringt wirklich nur das Volksbegehren

gegen die Einwohner dieses Landes. Sie halten es weiterhin Klarheit; es schafft die politische Präventivpolizei, die ohne

für gerechtfertigt, diese ohne konkreten Tatverdacht durch Strafverdacht handeln darf, ab. Es verbietet, das ist der harte

eine politische Polizei vorsorglich beobachten und auskund- Kern, die polizeiliche Überwachung bei der Wahrnehmung

schaften zu lassen. Sie nehmen damit in Kauf, dass auch un- ideeller und politischer Rechte.

bescholtene und anständige Menschen, die sich überhaupt Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? Ich meine, letztlich

nichts haben zuschulden kommen lassen, einbezogen wer- brauchen wir wir es nicht. Wir brauchen eine Regelung zur

den; denn das ist nicht auszuschliessen, wie auch immer Personensicherheitsüberprüfung - das hat auch die PUK

man ein solches Gesetz formuliert. Und Sie vertrauen - bis gefordert- und einen Schutz von Personen und Gebäuden,

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 570 13 juin 1995

etwa ausländischen Vertretungen; das ist unbestritten. Aber Wir dürfen es nicht zulassen, dass personenbezoge Daten

mehr braucht es nicht, und in diesem Sinne stelle ich meinen gleichsam vorsorglich, präventiv und sozusagen auf Vorrat

Rückweisungsantrag. Aber für den Schutz der inneren und gesammelt werden. Voraussetzung für jede polizeiliche In-

äusseren Sicherheit reichen die vorhandenen Instrumente tervention muss ein hinreichend konkretisierter Anfangsver-

im Bereiche des Strafrechts und des Strafprozessrechts bei dacht sein. Wenn ein solcher vorliegt, soll gegen den oder

weitem aus, das ist meine Überzeugung. Alle Staatsschutz- die Verdächtigen - oder allenfalls auch gegen Unbekannt -

relevanten Aktivitäten werden bereits von den geltenden ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und

Straftatbeständen, insbesondere im 12. bis 16. Titel des gegebenenfalls die Voruntersuchung beantragt werden. Die

Strafgesetzbuches, erfasst. Diese Delikte sind nicht als Er- erforderlichen Informationen werden in diesem Fall nicht

folgsdelikte ausgestaltet; das Ereignis muss nicht erst einge- mehr auf Vorrat, sondern im Hinblick auf die Abklärung eines

treten sein, bis gehandelt werden darf, sondern sie beziehen konkreten Tatverdachts oder einer konkreten Gefahrenpro-

bekanntlich auch die abstrakten Gefährdungen und die rei- gnose erhoben. Zugleich wird damit Gewähr geboten, dass

nen Vorbereitungshandlungen mit ein. So ist beispielsweise die Notwendigkeit und die Zielrichtung weiterer Ermittlungen

beim Landesverrat nicht einmal eine effektive Gefährdung kontinuierlich überprüft werden. Wenn sich der anfängliche

der Unabhängigkeit erforderlich, vielmehr genügt bereits Tatverdacht erhärtet, ist gegen den Verdächtigen Anklage zu

eine Handlung, wenn sie nur darauf ausgerichtet ist, die Un- erheben, und wenn sich der anfängliche Tatverdacht nicht

abhängigkeit der Schweiz in Frage zu stellen. erhärten oder gar völlig ausräumen lässt, muss es damit sein

Beim unerlaubten Nachrichtendienst erweist sich die Rechts- Bewenden haben. Dann muss die Ermittlung eingestellt wer-

lage nicht anders. Es genügt für die Tatbestandserfüllung - den. Dann dürfen auch die Informationen, die in einem sol-

ich zitiere aus dem Bundesgerichtsentscheid 101 IV von chen Verfahren erhoben worden sind, nicht länger für andere

1989 -, «dass das Verhalten des Beteiligten sich irgendwie Zwecke verwendet werden.

in die Kette der Handlungen einreihen lässt, die gesamthaft Diese formalisierten Verfahren wirken vorbeugend. Die all-

das Einrichten oder den Betrieb des Nachrichtendienstes gemeinen strafprozessualen und polizeilichen Grundsätze

ausmachen. Darunter fallen selbst Handlungen, die unter zur Informationsbeschaffung sind gegeben. Die Regeln

dem Gesichtspunkt des angestrebten Enderfolges bloss Vor- zwingen zur Besonnenheit und zu einer zurückhaltenden Ab-

bereitung, Versuch, Anstiftung oder Beihilfe wären. Sie gel- wägung der Rechtsgüter. Sie enthalten auch die entspre-

ten als vollendete Delikte». chenden Rechte für die Betroffenen, und das sind die Garan-

Aber auch die neuen Formen der Bedrohung werden bereits tien, die unseren Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl von

vom geltenden Strafrecht erfasst. Terrorismus und gewalt- Freiheit und Sicherheit zu geben vermögen - durch Rechts-

tätiger Extremismus sind ja schon vom Begriff her mit der staatlichkeit wird Rechtssicherheit gewährleistet. Da brau-

Anwendung von Gewalt gegen Personen oder Sachen ver- chen wir keine Sonderbestimmungen für die Tätigkeit von

bunden. Auch hier können die entsprechenden gemein- Staatsschutzorganen, und da brauchen wir überhaupt keine

rechtlichen Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. präventiv tätige politische Polizei. Die Straftatbestände rei-

Das organisierte Verbrechen zeichnet sich gerade dadurch chen aus, und die Strafbarkeit ist allerorten so weit, ja sogar

aus, dass Einzelpersonen oder Organisationen konkrete so gefährlich weit vorgelagert, dass eigentlich stets gehan-

Straftaten verüben oder verübt haben und damit gegen delt werden kann.

bestehende Strafbestimmungen verstossen haben müssen. Wir sind also formell und materiell schon heute durchaus

Zudem haben wir erst unlängst mit der kriminellen Organisa- handlungsfähig. Die Polizei soll in ihrer Tätigkeit zum

tion einen neuen Straftatbestand in das Gesetz aufgenom- Schütze der inneren und äusseren Sicherheit nicht behindert

men. werden. Wir verfügen jetzt selbst über eine Zentralstelle für

Wo sollen denn noch Strafbarkeitslücken bestehen? Schon die Bekämpfung des organisierten Verbrechens, die heute

heute ist ein wirkungsvolles polizeiliches Handeln möglich. schon und ohne diese gesetzliche Grundlage operativ ist.

Auch ohne Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung Aber diese Polizei und diese Organe sollen gewisse mini-

der inneren Sicherheit braucht die Polizei keineswegs untätig male formelle Verfahrensgrundsätze beachten und einhal-

darauf zu warten, bis sich eine strafbare Handlung ereignet ten. Das müssen und das können wir verlangen, ohne dass

hat. Sie verfügt vielmehr über ausreichende Instrumente, um die Wirksamkeit, die Effektivität und die Erfolgsaussichten

möglichen Gefahren in einem frühen Anfangsstadium zu be- des polizeilichen Handelns dadurch im geringsten geschmä-

gegnen. Wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, lert werden.

dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist- Aus allen diesen Gründen beantrage ich Ihnen, Volk und

und diese Anhaltspunkte sind angesichts der Tatsache, dass Ständen zu empfehlen, die Initiative anzunehmen, und das

bereits abstrakte Gefährdungen der inneren und äusseren Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an den Bundesrat zu-

Sicherheit einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches er- rückzuweisen.

füllen, schon bald gegeben -, darf sich die Polizei ohnehin

nicht nur damit begnügen, Informationen auf Vorrat zu sam- Danioth Hans (C, UR): Es dürfte- selbst in einer Zeit, da

meln. Dann ist sie nicht nur berechtigt, sondern sogar ver- sich Verfassungsrechtler wegen anderen wichtigen Fragen

pflichtet, ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren nach in den Haaren liegen - unbestritten sein, dass dem Bund als

den dafür vorgesehenen Bestimmungen einzuleiten, durch- Gemeinwesen die auf ungeschriebenem Verfassungsrecht

zuführen und zum Abschluss zu bringen. Für ein separat ge- basierende Kompetenz zusteht, für seine innere und äussere

regeltes Verfahren zur Vorfeldermittlung und zur noch weiter Sicherheit zu sorgen.

vorgelagerten Informationsbeschaffung und -bearbeitung Auch wenn die Kommission die Eigenverantwortung der

besteht schlichtweg kein Bedarf. Kantone - also das Subsidiaritätsprinzip - im Gesetz stärker

Niemand will der Polizei die erforderlichen Mittel vorenthal- gewichtet hat, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen,

ten, die sie braucht, um ihre Aufgabe sachgerecht zu erfül- dass gerade das europa- und weltweite Netz des organisier-

len. Sie soll Vorgänge beobachten. Sie soll Informationen ten Verbrechertums dem Bund in der Bekämpfung dieser

sammeln. Sie soll Straftaten verhindern, und sie soll - falls Gefahren eine dominante Rolle zuweist.

sich das nicht immer garantieren lässt - begangene Strafta- Die in vier grosse Bedrohungsfelder einzureihenden Gefähr-

ten aufklären. Aber der polizeilichen Tätigkeit müssen im In- dungen sind anders geworden; sie sind schwer fassbar. Ein-

teresse des einzelnen auch wirkungsvolle Schranken ge- mal sei nur an die politisch oder weltanschaulich motivierten

setzt werden. Der effizienteste Schutz der Rechte der Bürge- Terroranschläge in aller Welt - mit schrecklichem Beispiel in

rinnen und Bürger vor unzulässiger polizeilicher Überwa- der jüngsten Vergangenheit - erinnert, oder an den illegalen

chung und Registrierung ist dann gegeben, wenn geheime Handel mit Waffen und atomarem Material, das vorab nach

Überwachungsmassnahmen im Rahmen eines formalisier- dem Zusammenbruch der Sowjetunion ziellos auf dem inter-

ten Verfahrens erfolgen, das sich an den im Strafprozess- nationalen Markt angeboten wird.

recht bewährten Grundsätzen der Informationsbeschaffung Zwar bedroht der Terrorismus unser Land gegenwärtig nicht

und -bearbeitung orientiert. direkt. Viele Fälle zeigen jedoch Berührungspunkte - vorab

13. Juni 1995 571 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

logistischer Natur - zwischen ausländischen Terrororganisa- ordnungen und Weisungen ablösen und diese Grundsätze in

tionen und der Schweiz, wie das EJPD im Bericht «Aktions- ordentliches Recht überführen soll. Damit möchte ich einer

programm Innere Sicherheit» im Jahre 1994 festgehalten Kritik von Kollege Onken begegnen, der erklärte, vieles, was

hat. Gefährlicher erscheinen dagegen die extremistischen damals kritisiert worden sei, werde nun durch dieses Gesetz

Auseinandersetzungen zwischen oppositionellen Ausländer- legalisiert. Das Gegenteil ist der Fall: Was kritisiert wurde

gruppen, die ihren Kampf vom Heimatstaat weg in andere und was nicht legal war, ist jetzt ausgeschlossen, und die Tä-

Länder tragen. tigkeit wird auf eine gesetzliche Grundlage abgestützt.

Wachsamkeit und Entschlossenheit in der Abwehr solcher Die Geschäftsprüfungsdelegation begrüsst den bundesrätli-

Gefahren sind eine elementare Aufgabe, die das Staatswe- chen Entwurf und auch die Anträge der Kommission. Wir be-

sen gegenüber dem Bürger wahrnehmen muss. Daher ver- fürworten den raschen Erlass eines Gesetzes vorab aus drei

mögen auch die bitteren Erfahrungen mit der hemmungslo- Gründen:

sen und fehlgeleiteten Fichierung der Vergangenheit die Ein- 1. Das neue Bundesgesetz wird die Aktivitäten zum Schutz

sicht in die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Staatsschut- der inneren Sicherheit konkretisieren und rechtsstaatlich ge-

zes nicht zu beeinträchtigen. gen die Gefahr eines neuen Ausuferns absichern. Es ist zu

Der Bundesrat blieb in den vergangenen fünf Jahren nicht begrüssen, dass die politische Führung und die Entschei-

untätig. Mit dem Erlass der Weisungen vom 9. September dungsverantwortung für alle Tätigkeiten klar festgelegt

1992 über die Durchführung des Staatsschutzes und der werden.

Isis-Verordnung vom 31. August 1992 wurden nicht nur 2. Nach unserem Dafürhalten wird vor allem den Grundprin-

klare, verfassungskonforme Bearbeitungsgrundlagen für die zipien des Datenschutzgesetzes als Lex generalis Rechnung

Staatsschutzorgane geschaffen, es wurde auch dem Per- getragen. Insbesondere wird die damals nicht unbestrittene

sönlichkeits- und Datenschutz betroffener Personen Rech- Delegationsnorm von Artikel 24 des Datenschutzgesetzes

nung getragen. Das konnte auf der Grundlage des neuen zugunsten des Bundesrates im Staatsschutzbereich nun-

Datenschutzgesetzes geschehen. mehr aufgehoben werden können. Für die Bearbeitung von

Die parlamentarische Oberaufsicht in Form der neu ins Le- besonders schützenswerten Personendaten wird ein formel-

ben gerufenen Geschäftsprüfungsdelegation konnte prak- les Gesetz geschaffen. Auch wenn das Auskunftsrecht in

tisch gleichzeitig einsetzen, nämlich ab 1. Februar 1992. Ihre Artikel 16 sowohl nach Entwurf des Bundesrates wie auch

Aufgabe ist es - ich zitiere Artikel 47quinquies Absatz 2 des nach Modell der Kommission für Rechtsfragen, das sich be-

Geschäftsverkehrsgesetzes -, «die Tätigkeit im Bereich des kanntlich an das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche

Staatsschutzes und der Nachrichtendienste regelmässig nä- Zentralstellen des Bundes anlehnt, erheblich eingeschränkt

her zu prüfen». Der im Vergleich zu ausländischen Modellen wird, muss doch anerkannt werden, dass im Gegensatz zum

mit einem äusserst grossen und effizienten Instrumentarium früheren Zustand, wo praktisch jegliche Führung und Kon-

ausgestattete sechsköpfige Ausschuss von je drei National- trolle fehlten, eine unabhängige parlamentarische Kontrolle

und Ständeräten hat nun in gut drei Jahren eine offenbar all- über die gesetzmässige, datenschutzverträgliche Bearbei-

seits akzeptierte Aufbauarbeit feststellen können. Dies in tung ermöglicht wird. Das ist wie Tag und Nacht.

dreierlei Hinsicht: 3. Schliesslich wird mit dem neuen Gesetz auch eine klare

1. Die Delegation hat sich ein Leitbild erarbeitet und auch Rechtsgrundlage für die Einbindung der Kantone in die

den Bundesrat damit konfrontiert. Dadurch sollen die Aufga- Staatsschutztätigkeit des Bundes geschaffen. Anlässlich von

ben und Befugnisse dieser neuen Bestimmungen des Ge- Besuchen bei einzelnen Kantonen musste die Delegation

schäftsverkehrsgesetzes konkretisiert werden. Es ist vor al- feststellen, dass das Vakuum nach dem Auffliegen der

lem wichtig zu wissen, dass sich die Kontrolle auf alle funk- Fichenaffäre bisher weder rechtlich noch vor allem psycholo-

tionellen Bereiche bezieht. Es ist auf die Gewaltentrennung gisch aufgefüllt werden konnte. In vielen Kantonen blieben

hinzuweisen, einerseits gegenüber der Gerichtsbarkeit, an- Vorbehalte und Misstrauen bestehen. Eine saubere Grund-

dererseits gegenüber dem Bundesrat, damit dessen eigene lage für die unerlässliche Zusammenarbeit ist indessen vor-

Verantwortung nicht tangiert wird. Vor allem ist darauf hinzu- dringlich. Die Kantone sollen insbesondere auch Gewissheit

weisen, dass unsere Delegation die Geschäftsprüfungskom- erhalten, dass die von ihnen gelieferten Daten nicht beliebig

missionen in regelmässigen Abständen orientiert. weiterverwendet werden. Sie, und übrigens auch ausländi-

2. Der Grundsatz «Vertrauen durch Kontrolle» steht heute an sche Stellen, legen höchsten Wert auf den Quellenschutz.

oberster Stelle. Der Prozess des Umdenkens ist in den Amts- Daneben war die Delegation bestrebt, dem neuen Gesetz mit

räumen denn auch feststellbar. Andererseits hat die Ge- Anregungen aus der Praxis zusätzliche Konturen zu verlei-

schäftsprüfungsdelegation diesen Meinungsbildungspro- hen. So haben wir die Meinung vertreten, dass man es in

zess auch beim Bundesrat immer wieder mit eigenen Ideen wichtigen Fragen nicht bei einem Rahmengesetz bewenden

angeregt. Es sei vor allem an die Vorschläge erinnert, die lassen darf. Die Delegationsnorm an den Bundesrat ist hier

Staatsschutzweisungen in einigen Bereichen restriktiver zu mit grosser Zurückhaltung anzuwenden. Im Zweifelsfall sind

regeln und die Grundsätze des Datenschutzrechtes noch die Einschränkungen klar im Gesetz zu statuieren. Die ra-

stärker zu berücksichtigen, vor allem bei der regelmässigen sche Wandelbarkeit der Bedrohungslage und der technische

Kontrolle und bei der früheren Ausscheidung nicht mehr Anpassungsbedarf sind weder sachlich noch politisch gese-

benötigter Angaben und Daten aus dem Isis-System. hen plausible Gründe für zu allgemeine Formulierungen. In

3. Daraus folgt für die Delegation, das Parlament und die Öf- diesem Sinne sind denn auch die im Einvernehmen mit der

fentlichkeit auch die Konsequenz: «Vertrauen dank Kon- Delegation eingereichten Einzelanträge zu verstehen. Die

trolle». Gerade weil die fraglichen Belange nicht in der Öf- Vorlage braucht, wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft

fentlichkeit ausgebreitet werden können, muss unsere Be- auf Seite 30 einräumt, keinem gesetzgeberischen Schön-

völkerung die Gewissheit erhalten, im Staatsschutzbereich heitsideal zu entsprechen. Ganz abgesehen davon schwei-

nicht bloss eine effiziente, sondern auch eine rechtsstaatlich fen wir bei unserer Gesetzgebungsarbeit ganz allgemein im-

abgestützte Tätigkeit zu haben, die sich nicht mit den politi- mer wieder in kasuistische Formulierungen ab und kommen

schen und gesellschaftlichen Ansichten und Meinungsäus- damit von dem von Eugen Huber und anderen grossen

serungen seiner Bürger befasst, sondern vielmehr deren Gesetzesschöpfern vorgezeichneten Pfad der Tugend ab.

Ausübung rechtsstaatlich garantiert. Das ist ein wesentlicher Was wir aber in diesem sensiblen Staatsbereich benötigen,

Unterschied zur Optik, die Kollege Onken vorgetragen hat. ist ein brauchbares Instrument für einen effizienten, geset-

Bundesrat und Verwaltung gebührt für die geleistete, gewal- zeskonformen und unabhängig kontrollierbaren Staats-

tige Arbeit, die in einer inneren wie äusseren Neuorientierung schutz. Dies scheint uns gelungen zu sein. Das Misstrauen -

des Staatsschutzes ausmündete, Dank und Anerkennung. es wird sehr wahrscheinlich noch viel mit dem Misstrauen

Als Frucht unserer täglichen Arbeit und nicht als Einmi- operiert werden, wir haben es auch vorhin gehört- ist eine

schung in die Arbeit der Kommission für Rechtsfragen ist menschliche Erscheinung. Ich glaube, dass wir folgende Al-

auch unsere intensive Beschäftigung mit dem nun vorliegen- ternative haben: Das nie zu beseitigende Misstrauen gegen-

den Gesetzentwurf zu verstehen, der die provisorischen Ver- über jeglicher staatlichen Tätigkeit, insbesondere im vorlie-

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 572 13 juin 1995

genden Bereich, das in den menschlichen Unzulänglichkei- für ein Staatsschutzgesetz bin ich Bundesrat und Kommis-

ten begründet ist, das aber - und hierfür wollen wir ein Instru- sion für diesen ausgewogenen Entwurf sehr dankbar.

ment schaffen - dank Gesetz und Kontrolle eingrenzbar ist, Ich hoffe, dass Sie diese Initiative zur Ablehnung empfehlen

muss dem starken und wohlbegründeten Misstrauen in unse- und den entsprechenden Gesetzentwurf gemäss den vorlie-

rer Bevölkerung gegen den obskuren und gefährlichen Akti- genden Anträgen verabschieden werden. Es wird Sache des

vitäten von skrupellosen Kriminellen, welche die Gesetzes- Bundesrates und des Parlamentes sein, dafür zu sorgen,

lücken rücksichtslos ausnützen wollen, gegenübergestellt dass neue Unzulänglichkeiten, wie sie die PUK EJPD fest-

werden. Wenn wir unseren Organen die Mittel nicht in die stellen musste, in Zukunft vermieden werden. Ich meine, der

Hand geben, solchen Entwicklungen auch präventiv zu be- vorliegende Gesetzentwurf biete dafür eine gute Grundlage.

gegnen, sind wir immer «die Zweiten», sind wir im Nachteil.

Im Nachteil sind dann nicht die Organe, die angegriffen wer- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich möchte mich kurz

den, sondern betroffene, unbescholtene Bürger. zum Votum und zu den Anträgen Onken äussern. An sich

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen persönlich, aber auch habe ich es im Grundsatz bereits in meinem Eintretensvotum

im Namen der geschlossenen Geschäftsprüfungsdelegation, getan; es gilt aber, hier noch einige Überlegungen nachzutra-

auf dieses Gesetz einzutreten und es mit den beantragten Än- gen.

derungen der Kommission für Rechtsfragen einerseits und Herr Onken lehnt eine präventive polizeiliche Tätigkeit grund-

aufgrund der Einzelanträge andererseits zu genehmigen. sätzlich ab, und er bringt diese Haltung in konsequenter

Weise dadurch zum Ausdruck, dass er die Zustimmung zur

Ruesch Ernst (R, SG): Jede politische Tätigkeit trägt die Ge- Initiative beantragt und dass er die Vorlage an den Bundesrat

fahr der Übersteuerung in sich. Die Volksinitiative «S.o.S. zurückweisen möchte. Sinngemäss - das wird zwar nicht

Schweiz ohne Schnüffelpolizei» ist ein typisches Beispiel ei- ausdrücklich gesagt, aber es ist sicher die Meinung - sollen

ner solchen Übersteuerung. Sie war eine Reaktion auf die die Artikel 1 bis 16, d. h. die Abschnitte 1 bis 3, gestrichen

von der PUK EJPD gerügte, überbordende Tätigkeit des werden, und es sollen nur noch die Personensicherheitsprü-

Staatsschutzes. fungen und der Schutz von Magistraten und Gebäuden des

Die Initiative schüttet nun aber das Kind mit dem Bade aus. Bundes gesetzlich geregelt werden. Das ist eine konse-

Die Initianten wissen zwar genau, dass kein Staat ohne quente, in der Sache präzis umrissene Haltung.

Staatsschutz existieren kann. Ich erinnere daran, dass noch Ich kann diese Haltung von Herrn Onken intellektuell bis zu

kurz vor dem Sturz Honeggers in Ostdeutschland Exponen- einem gewissen Grad nachvollziehen, und ich habe für seine

ten der SPS Schweiz dem Genossen Honegger zu den Er- emotionale Reaktion Verständnis; ich möchte das hier aus-

rungenschaften seines Staates gratulierten. Die Existenz der drücklich sagen.

Stasi war damals schon bekannt. Daran sah man offenbar Ich möchte aber auch sagen, dass Herr Onken letztlich einen

vorbei. Man nahm diese nicht zur Kenntnis. Die gleichen Überlegungsfehler macht, und zwar einen Überlegungsfeh-

Leute wollen nun im eigenen Staat den Staatsschutz ab- ler, der meines Erachtens gravierend ist und der gravierende

schaffen. Ich glaube, das ist nicht konsequent. Konsequenzen genau in jene Richtung haben würde und ha-

Wenn wir uns den Titel dieser Initiative ansehen «S.o.S. ben musste, in die Herr Onken nicht gehen will. Ausgehen

Schweiz ohne Schnüffelpolizei», so müssen wir einfach sa- müssen wir doch von Artikel 2 der Bundesverfassung, wo es

gen: Dieser Titel ist doch polemisch. Er ist polemisch, und ausdrücklich heisst, der Bund habe unter anderem zum

deshalb ist er politisch. Es geht um Politik und nicht um die Zweck - das ist einer der Hauptzwecke unseres Bundes,

Sache; es geht um Stimmungsmache. Aber diese Stim- wahrscheinlich der wichtigste überhaupt-: die «Handha-

mungsmache ist leider inzwischen nicht mehr gefragt. Herr bung von Ruhe und Ordnung im Innern».

Onken hat das in seinem Votum selbst beklagt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung unseres Staates ist of-

In der Zeit vor der PUK EJPD haben interessanterweise nicht fenbar auch Herr Onken - das habe ich seinen Ausführun-

nur die Institutionen des Staatsschutzes Informationen über gen entnommen - der Meinung, dass der Staat gegenüber

Personen gesammelt. In Publikationen gegen den Schnüffel- Aktivitäten, die die innere Sicherheit gefährden, nicht untätig

staat Schweiz, geschrieben von Exponenten der politischen bleiben darf. Auch Herr Onken ist offensichtlich der

Linken, werden erstaunlich viele Details aus der Vergangen- Meinung - er hat das in seinem Vortrag zum Ausdruck

heit der angeprangerten Patrioten veröffentlicht, und zwar gebracht -, dass hier Aktivitäten seitens des Staates unter-

Details, die zehn und zwanzig Jahre zurückliegen. Waren nommen werden müssten. Im Rahmen dessen, was nach

hier nicht auch Pichen vorhanden? Warum kritisieren die In- der Auffassung von Herrn Onken getan werden musste, zi-

itianten jene «Ficherei» nicht? Hier wurde offenbar ein ganz tiert er das Strafgesetzbuch und strafpozessuale Vorschrif-

anderer Massstab angelegt. ten, auch die neuen Straftatbestände, die wir vor einiger Zeit

Es geht gar nicht um fehlende Strafnormem. Strafnormen in das Strafgesetzbuch eingefügt haben. Dabei verkennt

sind schon vorhanden. Es geht um die Prävention. Kein Herr Onken aber etwas ganz Wesentliches: Er verkennt zum

Staatsschutz kommt ohne Prävention aus. Es muss doch einen, dass der Bereich der straflosen Vorbereitungshand-

vermieden werden, dass Terroristen, Spionageringe und or- lung in unserem Strafrecht sehr weit abgesteckt ist. Man

ganisierte Verbrecherbanden erst unmittelbar vor der Tat kann sehr viel machen, ohne bereits strafrechtlich relevante

oder dann, wenn die Tat schon vorbei ist, behelligt werden Tatbestände zu setzen, die es rechtfertigen würden, eine

können. Strafuntersuchung einzuleiten. Er verkennt aber vor allem

Es geht hier nicht um Teilnahmslosigkeit, sondern um den die Tatsache, dass dann, wenn ein solches Staatsschutzge-

Schutz der staatlichen Ordnung, aber auch um den Schutz setz fehlt, der Staat gezwungen sein würde, die Grenze der

des Volkes vor Anschlägen. Wollen wir unser Volk denn Einleitung eines Strafuntersuchungsverfahrens weit nach

schutzlos den Zuständen aussetzen, wie sie Amerika und Ja- vorn zu ziehen. Das ist im Blick auf das, was Herr Onken ver-

pan erlebt haben? Solche Taten müssen wir im Keime erstik- hindern möchte, viel verhängnisvoller, als wenn wir eine sau-

ken und präventiv verhindern können. Wir brauchen einen bere gesetzliche Grundlage im Rahmen dessen schaffen,

Staatsschutz, und es gilt der alte Spruch in bezug auf den was Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt.

Staatsschutz, der da lautet: «Selbst die kräftigste Predigt er- Ich will das anhand eines Beispiels dartun und im Sinne ei-

setzt den Blitzableiter auf dem Kirchendach nicht.» Das gilt nes solchen Beispiels die Möglichkeit aufzeigen, im Einzelfall

selbst dann, wenn Thomas Onken der Prediger ist. die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs eines

Zwischen dem zweiten und dritten Teil des Zweckartikels un- möglichen Täters oder den Einsatz von technischen

serer Bundesverfassung besteht ein Zielkonflikt. Der zweite Überwachungsgeräten - lies: Wanzen - anzuordnen:

Teil verlangt die Handhabung von Ruhe und Ordnung, also Die Kommission schlägt Ihnen ausdrücklich vor, derartige

die Garantie der inneren Sicherheit, und der dritte Teil den Möglichkeiten in unserem Gesetz nicht einzubauen. Es liegt

Schutz der Freiheiten und Rechte der Eidgenossen. Ich zwar ein Antrag Béguin/Danioth vor, der noch zu erörtern

meine, es sei dem Bundesrat und der Kommission gelungen, sein wird. Aber die Kommission will von diesen Möglichkeiten

diesen Zielkonflikt optimal zu lösen. Als Urheber der Motion absehen. Im Rahmen eines Strafuntersuchungsverfahrens,

13. Juni 1995 573 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

wie es Herr Onken sieht und das er vorziehen bzw. früher Diese Gefahren einfach zu negieren, käme unseres Erach-

einsetzen lassen möchte, könnten derartige und andere tens einer ganz gefährlichen Vogel-Strauss-Politik gleich.

Zwangsmassnahmen indessen eingeleitet und durchgeführt Was wir vielmehr brauchen, ist eine klare gesetzliche Um-

werden. Das ist wesentlich bedenklicher, als wenn wir uns an schreibung des verfassungsmässigen Auftrags und eine Ein-

die Schranken halten müssen, die das Gesetz bringt. grenzung der staatlichen Handlungskompetenzen. Schliess-

Ich bin deshalb persönlich davon überzeugt, dass das, was lich braucht es eine klare Regelung der Aufsicht und die

Herr Onken anstrebt, mit diesem Gesetz präziser und klarer Festsetzung der politischen Verantwortlichkeiten.

erreicht wird, als wenn wir die staatlichen Untersuchungsbe- Aus diesen Gründen brauchen wir dieses Gesetz unbedingt,

hörden und überhaupt die Organe des Staates der Versu- denn bisher hat sich die gesamte präventive, polizeiliche Tä-

chung aussetzen, Strafuntersuchungsverfahren mit allen da- tigkeit auf einen einzigen «Blankoscheck-Artikel» gestützt,

mit verbundenen Zwangsmassnahmen und -möglichkeiten nämlich auf Artikel 17 Absatz 3 des Bundesgesetzes über

bereits zu früheren Zeitpunkten in die Wege zu leiten, als das die Bundesstrafrechtspflege.

nach den Prozessnormen an sich möglich wäre. In Wirklichkeit schaffen wir daher mit diesem Gesetz endlich

Aus all diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass wir den eine einwandfreie rechtliche Basis für diese wichtige, aber si-

Anliegen von Herrn Onken, für die ich Verständnis habe, mit cher auch delikate staatliche Tätigkeit und überlassen - das

dem neuen Gesetz effektiv näherkommen und ihnen mehr möchte ich Herrn Onken zu bedenken geben - die Konkreti-

Rechnung tragen als mit der generellen Abschaffung der sierung dieses unbestrittenen und jedem Staate vorgegebe-

« Staatsschutzpolizei ». nen Verfassungsauftrags nicht mehr einfach der Exekutive.

Ich bitte Sie deshalb, das Antragspaket von Herrn Onken Die Wahrung der inneren Sicherheit ist also für jeden Staat

abzulehnen und den Anträgen der Kommission zu folgen. eine grundlegende Aufgabe, die im übrigen nicht nur von der

Polizei erfüllt wird. Es sind zahlreiche andere Stellen des

Koller Arnold, Bundesrat: «Innere Sicherheit» ist einer der Bundes und der Kantone in ihrem Tätigkeitsbereich an der

vier Zwecke der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die in Aufgabenerfüllung beteiligt. Das wollen wir übrigens im Titel

Artikel 2 der Bundesverfassung ausdrücklich genannt sind. dieses Gesetzes klarmachen, indem wir von «Massnahmen

In der damaligen Sprache, umschrieben als «Handhabung zur Wahrung der inneren Sicherheit» sprechen.

von Ruhe und Ordnung im Innern», findet sich der Begriff der Vielleicht noch ein Wort zur Entstehungsgeschichte: Sie wis-

Wahrung der inneren Sicherheit auch in weiteren Bestim- sen, dass dieser wichtige Bereich der staatlichen Tätigkeit

mungen der geltenden Verfassung. Ich verweise auf Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre vom soge-

Artikel 85 Ziffer 7 in bezug auf die Aufgaben der eidgenössi- nannten Fichenskandal erschüttert wurde. Es lag damals in

schen Räte und auf Artikel 102 Ziffer 10 in bezug auf die Auf- der Natur der Sache, dass wir jenen Teil dieser unbedingt

gaben des Bundesrates. notwendigen staatlichen Tätigkeit durch Sofortmassnahmen

Innere Sicherheit ist nun allerdings nie Selbstzweck, sondern rechtlich regeln, andererseits aber auch klare Schranken

eine unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Demokra- errichten mussten.

tie. Auch mit den anderen Zwecken des Bundes, der äusse- Als Sofortmassnahme haben wir am 19. Januar 1990 die so-

ren Sicherheit und der gemeinsamen Wohlfahrt, besteht eine genannte Negativliste erlassen, die das sicherstellte, was ei-

sehr enge Verknüpfung, denn ohne eine gerechte Freiheits- gentlich das berechtigte Grundanliegen der Initiative «S.o.S.

und Sozialordnung kann innere Sicherheit nur mit staatli- Schweiz ohne Schnüffelpolizei» ist: dass die politische Betä-

chem Zwang durchgesetzt werden, und ohne eine Respek- tigung und die Ausübung der Grundrechte nicht mehr polizei-

tierung der Unabhängigkeit unseres Landes durch andere lich beobachtet wurden. Hätte sich die Initiative darauf be-

Staaten wird auch im Innern Unruhe herrschen. schränkt, wären wir miteinander vollständig in Übereinstim-

Die Wahrung der inneren Sicherheit ist daher eine implizite mung, denn mit dieser Massnahme haben wir die politische

primäre Staatsaufgabe. Ich bin heute unserem obersten Ge- Polizei im Sinne der Überwachung rechtmässiger, politischer

richt, dem Bundesgericht, immer noch dankbar, dass es den Aktivitäten in unserem Land - übrigens schon vor der Lan-

Mut hatte, mitten in der Fichenaffäre, in diesem bekannten cierung der Initiative - abgeschafft.

Urteil in Sachen Schweizerische Eidgenossenschaft gegen Mit der Verordnung über den Probebetrieb eines Staats-

Kanton Basel-Landschaft und Frau Susanne Leutenegger schutz-Informationssystems ISIS und mit den Weisungen

Oberholzer ausdrücklich festzuhalten, dem Bund als Ge- über die Durchführung des Staatsschutzes haben wir sodann

meinwesen stehe grundsätzlich die Kompetenz zu, für seine die nötigen Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten die-

innere und äussere Sicherheit zu sorgen. Diese Zuständig- ses Gesetzes geschaffen. Diese vorläufigen Regelungen ha-

keit steht dem Bund wegen seiner Staatlichkeit als notwen- ben sich bewährt und geben uns auch Gewähr, dass die de-

dige mitgegebene primäre Staatsaufgabe zu und ist im Be- finitive Verankerung im Gesetz den Realitäten gerecht wird.

stand des gesamtschweizerischen Gemeinwesens als sol- Weiter haben wir im Sinne dieses graduellen Fortschreitens

chem begründet. der Regelung des Staatsschutzes in unserem Land vor allem

Weiter sagt das Bundesgericht, es handle sich dabei nicht die Kontrollen massgeblich ausgebaut, einerseits die depar-

um eine Zuständigkeit, welche von der Bundesverfassung tementsinternen, dann aber vor allem auch die parlamentari-

dem Bund explizit zugeschrieben werde, sondern um eine sche Kontrolle; ich danke Herrn Danioth, dass er darüber

ungeschriebene oder stillschweigende Bundeskompetenz. ausführlich berichtet hat. Schliesslich haben wir vor allem die

Ich glaube, diese ganz zentralen Sätze des Bundesgerichtes politische Führung auf diesem heiklen Gebiete unserer staat-

verdienen es doch, an den Anfang unserer Diskussion gestellt lichen Tätigkeit sichergestellt. Der Bundesrat nimmt jetzt

zu werden. Denn auch die freie demokratische Gesellschaft ständig Lagebeurteilungen vor, indem wir eine konsultative

kommt nicht darum herum, ihre Freiheit tatsächlich zu schüt- Staatsschutzkommission eingesetzt haben, die uns bei der

zen, weil die Freiheit bekanntlich auch missbraucht werden Beurteilung der Bedrohungslage als Spezialorgan unter-

kann. Die Wahrung der inneren Sicherheit kam deshalb im stützt.

freien demokratischen Rechtsstaat schon immer irgendwie Mit anderen Worten: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf

der Quadratur des Zirkels gleich. Einerseits muss der demo- müssen auf diesem Gebiete der staatlichen Tätigkeit eigent-

kratische Rechtsstaat die Freiheiten und Rechte der Bürge- lich keine Weichen neu gestellt werden; aber wir müssen

rinnen und Bürger schützen und muss es deshalb auch zu- endlich dem rechtsstaatlich begründeten Erfordernis nach-

lassen, dass diese in einer Weise gebraucht werden, die nicht kommen, dass dieser wichtige Bereich der staatlichen Tätig-

der herrschenden politischen Mehrheitsmeinung entspricht. keit in einem formellen Gesetz geregelt wird und damit auch

Das gehört zu jeder lebendigen Demokratie. Andererseits die nötige demokratische Legitimation erhält.

muss der Staat aber im Interesse der Erhaltung dieses freien Nun zur Volksinitiative: Die Initiative «S.o.S. Schweiz ohne

demokratischen Willensbildungsprozesses in diese Rechte Schnüffelpolizei» will mit der Abschaffung der politischen

eingreifen können, wenn von ihnen in einer Weise Gebrauch Polizei und dem Vorbehalt der Strafverfolgung erreichen,

gemacht wird, die gerade gegen diese freiheitliche demokra- dass die Polizei nur bei Vorliegen strafbarer Handlungen

tische Rechtsordnung als solche gerichtet ist. Personen überwachen darf. Soweit sie verlangt, dass Krimi-

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 574 13 juin 1995

nalpolizei und polizeiliche Nachrichtendienste politische Ver- gen vor, die keinen Aufschub ertragen.» Eine weitere Grenze

anstaltungen oder Demonstrationen, die friedlich verlaufen, setzt noch Artikel 29bis Absatz 1, der festhält: «Personenda-

nicht in das Beobachtungsfeld des Staatsschutzes einbezie- ten dürfen bearbeitet werden, soweit sie für die Verfolgung

hen, ist das durch die genannte Negativliste bereits realisiert. und Beurteilung einer Straftat nötig sind.» Die gerichtliche

Wenn die Initiative aber verlangt, dass Informationen nicht Polizei hat folglich ein sehr weites Ermessen, welche Infor-

ohne Eröffnung eines Strafverfahrens beschafft werden dür- mationen sie als für ein bestimmtes Verfahren relevant an-

fen, dann schiesst sie ganz klar über das Ziel hinaus. sieht. Im Unterschied zu den Daten der präventiven Polizei

Ich darf übrigens gerade in diesem Zusammenhang Herrn unterliegt die Bearbeitung der gerichtspolizeilichen Daten

Onken daran erinnern, dass die PUK EJPD selber in ihrem auch keiner Befristung. Wird ein Dossier nicht mehr benötigt,

kritischen Bericht ausdrücklich bestätigt hat, dass eine prä- wird es archiviert. Die präventivpolizeilichen Daten dagegen

ventive polizeiliche Tätigkeit unbedingt nötig sei. Bei gewis- werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit im Informations-

sen Gefährdungen, die nach den in- und ausländischen Er- system gelöscht und können nicht reaktiviert werden.

fahrungen zu ernsthaften Störungen führen würden, kann Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Pha-

nämlich nicht zugewartet werden, bis Straftaten begangen sen, der präventiven und der gerichtspolizeilichen, besteht

worden sind. Erkannte Gefahrenherde, beispielsweise Orga- auch in der politischen Verantwortung. Für die Arbeit der prä-

nisationen, die sich öffentlich zu Terrorismus oder zu Gewalt- ventiven Polizei tragen in erster Linie der Bundesrat und der

anwendung bekennen, oder von denen wir wissen, dass sie Vorsteher des EJPD die Verantwortung, währenddem die

das tun, müssen schon früher mit den präventiven polizeili- Leitung der gerichtlichen Polizei dem Bundesanwalt zusteht

chen Mitteln überwacht werden können. Hier liegt das ent- und die Überprüfung der Rechtmässigkeit seiner Amtshand-

scheidende Defizit der «S.o.S.»-Initiative. lungen in erster Linie beim Bundesgericht liegt und nur in

Im übrigen hat der Kommissionsreferent zu Recht darauf hin- zweiter Linie Sache der politischen Behörden ist.

gewiesen, dass eine wohl doch fatale Folge der Annahme Der hier zu beratende Entwurf für ein Bundesgesetz über

der «S.o.S.»-Initiative in der grossen Gefahr bestünde, dass Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit regelt nur

allzu rasch gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eröffnet die vorbeugenden Massnahmen, also den präventiven Be-

würden; und dies gerade im Bereich der sogenannten reich. Nach Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Verfahrens

Staatsschutzdelikte, die in der Wissenschaft immer kritisiert gilt dieses Gesetz nicht mehr, sondern ausschliesslich der

werden, weil sie bei einer extensiven Anwendung Gesinnun- Bundesstrafprozess. Diese Abgrenzung scheint uns wirklich

gen bestrafen und nicht effektive Taten. Herr Onken, was Sie klar und praktikabel zu sein. Demgegenüber würde die An-

vermeiden möchten, würden Sie indirekt wohl gerade bewir- nahme der «S.o.S.»-Initiative mit grossier Wahrscheinlich-

ken. keit zu einer erneuten gefährlichen Grauzone in bezug auf

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Beispiele die Eröffnung gerichtspolizeilicher Verfahren führen.

hinweisen, die wir in der Botschaft auf Seite 14 aufgeführt Auf den Entwurf des Gesetzes brauche ich hier im einzelnen

haben. Die Aussage beispielsweise, der Bundesrat manö- nicht weiter einzugehen. Ich möchte dem Kommissionsrefe-

vriere die Schweiz in das Lager der amerikanischen Imperia- renten für seine klaren und konzisen Ausführungen danken,

listen und in die Nato, die der Journalist Pierre Nicole in der und ich danke auch Ihnen für die gute Aufnahme, den der

«Voix ouvrière» erhoben hatte, wurde als Hochverrat im Entwurf in Ihrer Kommission und nun auch im Plenum gefun-

Sinne von Artikel 266 StGB angesehen und mit 15 Monaten den hat. Ich bin mit dem Kommissionsreferenten einer Mei-

Gefängnis bestraft. Gerade das wollen wir ja nicht. Wenn Sie nung, dass die Abänderungsanträge, die die Kommission

aber die präventive Polizei total verbieten, laufen Sie Gefahr, stellt, eigentlich selten materielle Differenzen betreffen, son-

dass diese Staatsschutzdelikte und die Eröffnung der ent- dern dem Bedürfnis entsprechen, diese delikate Materie so

sprechenden gerichtspolizeilichen Verfahren ausgedehnt präzis wie möglich zu fassen.

werden und damit eine neue Grauzone entsteht, die dann Es war sicher auch eine Folge der Fichenaffäre, dass wir uns

nicht den rechtsstaatlichen Kontrollen unterstehen würde, in diesem Gesetzentwurf um eine sehr konkrete gesetzliche

die wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich Regelung bemüht haben. Man könnte sich bei verschiede-

möchte Sie daher eindringlich bitten, Volk und Ständen die nen Gesetzesartikeln fragen, ob das nicht eher auf Verord-

«S.O.S.»-Initiative mit der Empfehlung auf Verwerfung zu un- nungsstufe gehörte. Aber im Zweifelsfall haben wir diese aus

terbreiten. Rechtssicherheitsgründen ganz bewusst in den formellen

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu dieser wichtigen Gesetzentwurf aufgenommen.

Schnittstelle zwischen präventiver und gerichtlicher Polizei: Nun komme ich noch zum Rückweisungsantrag Onken: Es

Die Bundespolizei hat nach den Vorstellungen des Bundes- wurde zu Recht gesagt, Herr Onken sei konsequent, wenn er

rates zwei Hauptaufgaben: Einerseits arbeitet sie als präven- auf der einen Seite die «S.o.S.»-Initiave zur Annahme emp-

tive Polizei künftig nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, fehlen und auf der anderen Seite von diesem Gesetzentwurf

andererseits ermittelt sie als gerichtliche Polizei unter der - mit Ausnahme der Personenkontrolle und der Erfüllung der

Leitung der Bundesanwaltschaft nach dem Bundesstrafpro- völkerrechtlichen Schutzpflichten -nichts wissen wolle. Es ist

zess. tatsächlich so: Das Eintreten auf dieses Gesetz verträgt sich

Als präventive Polizei ist sie auf die Bekämpfung des Terror- nicht mit der Annahme der «S.o.S.»-Initiative. Das schliesst

ismus, des gewalttätigen Extremismus, des verbotenen sich rein logisch aus. Wer der «S.o.S.»-Initiative zustimmt,

Nachrichtendienstes und des organisierten Verbrechens be- der verneint eben die Möglichkeit einer präventiven polizeili-

schränkt. Dafür muss sie sehr strenge Regeln bezüglich ih- chen Tätigkeit zum Schutz der inneren Sicherheit.

rer zulässigen Quellen, der Datenbewirtschaftung und ins- Einige Punkte, die Herr Onken in seinem Votum vorgebracht

besondere auch der Aufbewahrungsdauer der Daten beach- hat, muss ich hier nun doch klar zurückweisen: Wenn Herr

ten. Besteht dagegen der Verdacht, dass eine strafbare Onken sagt, wir würden mit diesem Gesetz legalisieren, was

Handlung vorliegt, die der Bund verfolgen muss, ist die vor wenigen Jahren noch öffentlich kritisiert worden sei, dann

Hürde der Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungs- geht dieser Vorwurf total an der Sache vorbei. Ich habe Ihnen

verfahrens zu nehmen, das heisst, es wird nach strengen gesagt, dass wir das, was von der PUK EJPD öffentlich kriti-

Massstäben geprüft, ob ein hinreichend konkreter Tatver- siert worden ist, durch den Erlass der Negativliste bereits be-

dacht besteht. seitigt haben. Das tun wir jetzt auf Gesetzesstufe, u. a. mit

Ist das gerichtspolizeiliche Verfahren aber einmal eröffnet, Artikel 3, der ganz klar festhält: «Die Sicherheitsorgane des

bestehen nur noch sehr unscharfe Begrenzungen der vorzu- Bundes und der Kantone dürfen Informationen über die poli-

nehmenden Arbeiten. Hier liegt ein ganz zentraler Unter- tische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koaliti-

schied zwischen der präventiven polizeilichen Tätigkeit und ons- und Versammlungsfreiheit nicht bearbeiten.»

einem gerichtspolizeilichen Verfahren. Artikel 102 des Bun- Damit ist die politische Polizei in dem Sinne, wie sie zu Recht

desstrafprozesses sagt bloss: «Die Beamten und Angestell- kritisiert worden ist, in unserem Lande seit 1990 abgeschafft.

ten der gerichtlichen Polizei stellen die Spuren der Vergehen Glücklicherweise - ich bin auf jeden Fall sehr froh - konnte

fest und sichern sie. Sie nehmen die Untersuchungshandlun- mir seit der Abschaffung durch die Negativliste nicht ein ein-

13. Juni 1995 575 S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

ziger Fall der politischen Polizei namhaft gemacht werden. Art. 2

Dann fragt Herr Onken, wo denn diese Pflöcke seien, von de- Proposition de la commission

nen der Kommissionsreferent gesprochen hat. Ich nenne sie Adhérer au projet du Conseil fédéral

Ihnen gerne noch einmal:

Ich verweise einmal auf diese sehr wichtige Schrankenbe- Proposition Onken

stimmung, die die politische Polizei tatsächlich verhindert L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can-

und verbietet, dann aber auch auf die sachliche Eingrenzung tons d'approuver l'initiative populaire.

dieses Gesetzes, indem wir ganz klar festhalten, dass sich

die präventive polizeiliche Tätigkeit nur noch mit dem Terro- Salvioni Sergio (R, TI): Je prends la parole pour vous faire

rismus, dem verbotenen Nachrichtendienst, dem gewalttäti- part de quelques réflexions qui n'ont pas été exprimées dans

gen Extremismus und dem organisierten Verbrechen befas- la discussion d'entrée en matière, en particulier sur le texte

sen darf. Dann verweise ich auch auf den ganzen dritten Ab- de l'initiative populaire.

schnitt dieses Gesetzes. Dort haben wir sehr strenge Vor- L'initiative stipule que «la police politique est abolie». Il faut

schriften über die Informationsbeschaffung und über die souligner que le terme «police politique» n'existe pas dans

Bearbeitung der Daten aufgestellt. In bezug auf die Informa- notre législation. On a pu constater que les initiants ont es-

tionsbeschaffung beispielsweise sehen wir- es liegt aller- sayé et essaient de faire une équation entre «police politi-

dings noch ein Minderheitsantrag vor- ganz klar vor, dass que» et «police préventive». Si par «police politique» on en-

im Rahmen der präventiven Tätigkeit keine Zwangsmass- tend une police qui s'occupe des opinions politiques des per-

nahmen zum Zuge kommen können - also kein Einsatz von sonnes, des citoyens, la loi que l'on traite ne concerne ab-

Wanzen, von Telefonabhörungen oder von irgendwelchen solument pas cela parce que la loi exclut expressément que

anderen Zwangsmitteln. Alle Zwangsmittel sind auf die ge- les opinions politiques puissent être l'objet d'une enquête et

richtspolizeilichen Verfahren beschränkt. Dann haben wir be- d'une investigation.

reits in der heutigen ISIS-Verordnung sehr strenge Bearbei- 1. Comme les initiants soutiennent d'un côté leur initiative

tungsvorschriften, die nun hier ins Gesetz aufgenommen populaire et, d'un autre, refusent l'entrée en matière sur la

werden. Dann haben wir vor allem die strengen Vorschriften loi, il est évident qu'ils considèrent que «police politique»

der Kontrolle und der ständigen Beurteilung durch die poli- égale «police préventive». Si tel est le cas, les termes de

tisch verantwortlichen Behörden. Das sind die Pflöcke, die l'initiative sont trop génériques et, pour cette raison déjà,

wir hier tatsächlich gesetzt haben. elle ne peut pas être acceptée parce qu'il faudrait encore

Nun sagten Sie zuletzt noch, dieses Gesetz sei Ihrer Mei- l'interpréter pour savoir ce que l'on entend par police poli-

nung nach nicht nötig. Ich bewundere Ihren Mut, denn wir tique.

wären meines Wissens das einzige Land, das meinen würde, 2. On ne peut pas accepter une initiative populaire qui va au-

es könne ohne eine solche staatliche Tätigkeit auskommen delà du sens même du texte et qui veut interdire totalement

und es könne die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ge- la police préventive, ce qu'aucun Etat ne peut se permettre.

währleisten, ohne eine solche in diesem Gesetz rechtsstaat- Ceci pourrait avoir pour conséquence, que la Suisse de-

lich einwandfrei geregelte Tätigkeit auszuüben. vienne d'un côté une plate-forme pour l'organisation de tou-

Der Bundesrat ist auf jeden Fall der Meinung, dass er seinen tes sortes d'actes de terrorisme ou de trafic de drogue, d'ar-

Auftrag gemäss Artikel 102 Ziffer 10 der Bundesverfassung - mes ou d'autres choses, et de l'autre qu'elle soit envahie par

«Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für les services étrangers qui profiteraient de cette lacune pour

Handhabung von Ruhe und Ordnung.» - nicht erfüllen intervenir en Suisse, pour faire du contre-espionnage afin de

könnte, wenn Sie ihm dieses Gesetz verwehren würden. combattre ces organisations que nous ne serions pas en me-

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, auf den Ge- sure de contenir.

setzentwurf einzutreten, den Rückweisungsantrag Onken C'est la double raison qui m'a poussé à intervenir pour vous

abzulehnen und die «S.O.S.»-Initiative Volk und Ständen mit faire part de ces réflexions. Il est extrêmement dangereux de

dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten. s'appuyer sur une initiative populaire qui a trouvé son fonde-

ment dans l'actualité, car l'émotion de l'actualité est passée

et s'est beaucoup atténuée. Maintenant, il y a d'autres élé-

ments d'actualité qui sont plus importants et qui préoccupent

A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative les gens. C'est la criminalité organisée, les actes de terro-

«S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» risme qui, depuis 1990 en particulier, ont bouleversé une par-

A. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire tie de l'Europe.

C'est les raisons pour lesquelles le projet de loi qui

«S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse»

vous est soumis doit être accepté, parce qu'il est

équilibré et que c'est un minimum pour permettre à la

Eintreten ist obligatorisch Suisse de se défendre, et l'initiative populaire «S.o.S.

L'entrée en matière est acquise de plein droit Pour une Suisse sans police fouineuse» doit être repous-

sée.

Detailberatung - Discussion par articles

Abstimmung - Vote

Titel und Ingress, Art. 1 Für den Antrag der Kommission 32 Stimmen

Antrag der Kommission Für den Antrag Onken 2 Stimmen

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Titre et préambule, art. 1 Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen

Proposition de la commission Dagegen 2 Stimmen

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

B. Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung

Art. 2

Antrag der Kommission der inneren Sicherheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates B. Loi fédérale sur des mesures visant au maintien

de la sûreté intérieure

Antrag Onken

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Volksinitiative anzunehmen. L'entrée en matière est décidée sans opposition

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 576 13 juin 1995

Antrag Onken Art. 2

Rückweisung an den Bundesrat Proposition de la commission

mit dem Auftrag, gesonderte Vorlagen zur Regelung der Per- Al. 1

sonensicherheitsprüfung sowie zum Schutz von Personen .... au crime organisé. Les renseignements visent à ce que

und Gebäuden vorzulegen. les autorités compétentes de la Confédération et des can-

tons puissent intervenir à temps selon le droit déterminant.

Proposition Onken Al. Ibis (nouveau)

Renvoi au Conseil fédéral Les mesures préventives visent aussi les actes préparatoires

avec mandat de proposer des projets séparés concernant la relatifs au commerce illicite d'armes et de substances ra-

réglementation des contrôles de sécurité relatifs à des per- dioactives ainsi qu'au transfert illégal de technologie.

sonnes et la protection de personnes et de bâtiments. Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Onken 3 Stimmen Art. 2a (neu)

Dagegen 31 Stimmen Antrag der Kommission

Mehrheit

Detailberatung - Discussion par articles Ablehnung des Antrages der Minderheit

Titel und Ingress Minderheit

Antrag der Kommission (Danioth, Plattner)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titel

Vorbeugende Informationsbearbeitung

Titre et préambule Abs. 1

Proposition de la commission Zum Schutz vor terroristischen Aktivitäten werden die Infor-

Adhérer au projet du Conseil fédéral mationen über die Strukturen und die personelle Zusammen-

setzung terroristischer Gruppierungen und deren personel-

Angenommen - Adopté les Umfeld und ihre Infrastrukturen bearbeitet, sowie die In-

formationen über begangene terroristische Aktionen im In-

Art. 1 und Ausland bezüglich Täterschaft, Vorgehen und Hinter-

Antrag der Kommission gründe ausgewertet.

Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und Abs. 2

rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Zum Schutz vor verbotenem Nachrichtendienst werden die

Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung. Informationen über nachrichtendienstliche Aktivitäten, über

die entsprechenden Absichten fremder Staaten und über die

Art. 1 einsetzbaren Mittel und Tarnstrukturen bearbeitet sowie Per-

Proposition de la commission sonen identifiziert, die der Zugehörigkeit zu einem Nachrich-

La présente loi vise à assurer le respect des fondements dé- tendienst verdächtigt werden.

mocratiques et constitutionnels de la Suisse ainsi qu'à proté- Abs. 3

ger les libertés de sa population. Zum Schutz vor gewalttätigem Extremismus werden Infor-

mationen über extremistisch motivierte Gewaltakte und über

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Über einen Zweckar- Organisationen bearbeitet, bei denen mit Begehung oder

tikel in einem solchen Gesetz, das eigentlich ein technisches Unterstützung von Gewaltakten oder entsprechender Pro-

Gesetz ist, kann man sich Gedanken machen. Man muss paganda gerechnet werden muss.

sich die Frage stellen, ob es Sinn macht und zweckmässig Abs. 4

ist, in ein derartiges Gesetz einen Zweckartikel einzubauen. Zum Schutz vor verbotenem Handel mit Waffen und radioak-

Die Kommission ist aber zur Auffassung gelangt, es werde tiven Materialien und vor verbotenem Technologietransfer

bei der Interpretation des Gesetzes weiterhelfen, wenn ein werden Informationen bearbeitet über Handel und Vermitt-

Zweckartikel vorangestellt wird. Sie hat vor allem die Auffas- lung von Gütern und Technologien, die nach schweizeri-

sung vertreten, ein derartiger Zweckartikel sei als Ausle- schem oder internationalem Recht besonderen Beschrän-

gungshilfe notwendig. Dabei hat aber die Kommission die - kungen oder Verboten unterworfen sind, sowie über Staaten,

nach Auffassung der Kommissionsmitglieder - etwas unbe- die an der illegalen Beschaffung strategisch wichtiger Güter

holfene Sprache im bundesrätlichen Entwurf verbessert und und Technologien interessiert sind, und deren Geschäfts-

auch die Gewichtung umgestellt, indem die Sicherung der partner.

demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der

Schweiz vorangestellt wurde und der Schutz der Freiheits- Art. 2a (nouveau)

rechte der schweizerischen Bevölkerung erst an zweiter Proposition de la commission

Stelle kommt. Wir meinen, der Zweckartikel sei damit im Majorité

Sinne der Kommission und offenbar auch des Bundesrates Rejeter la proposition de la minorité

optimal formuliert.

Minorité

Angenommen - Adopté (Danioth, Plattner)

Titre

Art. 2 Traitement d'informations à des fins préventives

Antrag der Kommission Al. 1

Abs. 1 Pour se protéger contre des activités terroristes, il y a lieu de

.... um frühzeitig Gefährdungen .... Verbrechen zu erkennen. traiter les informations relatives aux structures de groupe-

Die Erkenntnisse dienen dazu, dass die zuständigen Behör- ments terroristes, aux membres qui les composent, à leurs

den des Bundes und der Kantone rechtzeitig nach ihrem sympathisants et à leur infrastructure, ainsi que d'analyser

massgebenden Recht eingreifen können. les informations relatives aux actions terroristes commises

Abs. Ibis (neu) en Suisse et à l'étranger touchant leurs auteurs, la manière

Die vorbeugenden Massnahmen erfassen auch Vorbereitun- d'agir et leurs dessous secrets.

gen zu verbotenem Handel mit Waffen und radioaktiven Al. 2

Materialien sowie verbotenem Technologietransfer. Pour se protéger contre le service de renseignements pro-

Abs. 2 hibé, il y a lieu de traiter les informations relatives aux activi-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates tés d'espionnage, aux desseins d'espionnage des Etats

13. Juni 1995 577 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

étrangers et aux moyens et structures paravents mis en und zielen beide darauf ab, im Interesse der Eingrenzung

oeuvre ainsi que d'identifier les personnes suspectées d'ap- klare Schranken ins Gesetz aufzunehmen, also das Gesetz

partenir à un service secret. bürgerfreundlich zu machen. Das ist wohl der Grund, wes-

Al. 3 halb sich nachher auch Kollege Plattner dem von mir einge-

Pour se protéger contre l'extrémisme violent, il y a lieu de reichten Minderheitsantrag angeschlossen hat.

traiter les informations relatives aux actes de violence à mo- Die Grundphilosophie der Gesetzesvorlage besteht -wir ha-

tivation extrémiste et aux organisations dont on peut s'atten- ben es gehört - darin, dass sie sich auf vorbeugende Infor-

dre qu'elles commettent ou soutiennent de tels actes ou mationsbearbeitung im Vorfeld der Strafverfolgung, also der

qu'elles diffusent une propagande extrémiste. gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren, beschränkt.

Al. 4 Neue repressive Mittel sieht der Entwurf keine vor. Haupt-

Pour se protéger contre le trafic d'armes et de matières ra- zweck des Gesetzes ist somit «das Erkennen von Gefähr-

dioactives et contre le transfert illégal de technologies, il y a dungen der inneren Sicherheit«. So steht es ausdrücklich auf

lieu de traiter les informations relatives au commerce et à Seite 14 der Botschaft. Unter diesem Aspekt fällt nun die für

l'entremise de biens et de technologies qui sont soumises à diesen zentralen Punkt des Gesetzes doch sehr allgemein

des restrictions spéciales d'après le droit suisse ou le droit in- gehaltene Formulierung auf. Sie beschränkt sich auf eine

ternational ainsi que les informations relatives aux Etats et knappe Aufzählung der Bedrohungen und damit der Tätig-

aux partenaires commerciaux d'Etats qui sont intéressés à keitsfelder in Artikel 2 Absatz 1. Dieser Artikel hat damit den

l'acquisition illégale de biens et de technologies. Charakter einer reinen Zweckbestimmung, welche keine ei-

genständigen Kompetenzen schafft. Die Aufgaben des

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Zu Artikel 2 ist zu be- neuen Bundesamtes und der weiter in diesem Bereich täti-

merken, dass im französischen Text eine Korrektur vorzu- gen Sicherheitsorgane müssen daher in einem eigenen Arti-

nehmen ist. kel umschrieben werden. Um den Gesetzestext nicht allzu

Im übrigen grenzt Artikel 2, den ich zusammen mit Artikel 2a umfangreich zu gestalten, sind zweckmässigerweise die

(neu), dem Antrag der Minderheit Danioth, behandeln analogen Ziffern der Weisungen über den Staatsschutz,

möchte, die Aufgaben der präventiven Polizei im Zusammen- nämlich 33, 34, 35 und 37, in das Gesetz zu übernehmen. Im

hang mit der Staatsschutztätigkeit ab. Es ist hier nachzule- Text kommt damit zum Ausdruck, dass dem Bundesamt für

sen, wozu vorbeugende Massnahmen im Staatsschutzbe- innere Sicherheit bei der Bekämpfung des organisierten Ver-

reich getroffen werden dürfen. Sie sehen in Absatz 1 von brechens nur eine, wenn auch umfassende, Mitwirkung zu-

Artikel 2, dass es um vier Bereiche geht, die ich Ihnen nicht steht. Die Erstellung von Lageberichten, Gefährdungspro-

vorzulesen brauche. Wenn die Kommission aus dem gnosen usw. soll bekanntlich der neu geschaffenen Zentral-

Absatz 1 gemäss bundesrätlichem Entwurf einen Absatz 1 stelle für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens

und einen Absatz 1 bis gemacht hat, dann liegen dem übertragen werden.

ausschliesslich redaktionelle Überlegungen zugrunde. In Der Bundesrat und nun auch der Kommissionsreferent wen-

Absatz 2 ist nachzulesen, was vorbeugende Massnahmen den gegen diese Auflistung im Gesetz ein, dass mit dem be-

im Sinn des Gesetzes sind. antragten Artikel 2a (neu) ein Detaillierungsgrad erreicht

Nun zum Minderheitsantrag Danioth für einen Artikel 2a: werde, der nicht gesetzeswürdig sei. Die Geschäftsprüfungs-

Herr Danioth möchte zusammen mit Herrn Plattner den Ver- delegation kann dem nicht folgen. Ich habe es schon vorhin

such machen, die Aufgabenbereiche der vorbeugenden In- erwähnt, dass man bei diesem Gesetz mit allgemeinen For-

formationsbeschaffung noch näher, noch präziser zu um- mulierungen sehr zurückhaltend sein soll. Klare Kompetenz-

schreiben. Dabei inspiriert sich Herr Danioth zusammen mit normen verlangen eben auch eine deutliche Umschreibung

der Geschäftsprüfungsdelegation an den Staatsschutzwei- und vor allem Abgrenzung. Es ist kaum anzunehmen, Herr

sungen, die das EJPD im Sinne einer vorläufigen Regelung Kommissionsreferent, dass sich die Grundsätze der vier Be-

erlassen hat. Die Kommissionsmehrheit möchte ihrerseits drohungsfelder in absehbarer Zeit derart wesentlich ändern,

von diesen präzisen Umschreibungen absehen, weil sie der dass wir eine Abänderung des Gesetzes machen müssten;

Meinung ist, dass eine solche Regelung wenig zusätzlich klä- wenn schon, wäre es in diesem sehr heiklen Bereich durch-

ren könne und möglicherweise in sehr kurzer zeitlicher Folge aus angezeigt, dass man eine Gesetzesänderung transpa-

nachgeschrieben werden müsste, da sie wahrscheinlich rent machen und sie auch dem Parlament unterbreiten

rasch an Aktualität verlieren würde. würde.

Ich erwähne als Beispiel die Massnahmen gegen den verbo- Formulierungsmässig hält sich der Minderheitsantrag an die

tenen Nachrichtendienst. Absatz 2 des Minderheitsantrages Vorschläge, die vom Departement im Auftrag der Kommis-

Danioth ist primär gegen staatliche Geheimdienste gerichtet, sion für Rechtsfragen ausgearbeitet wurden; wir haben

aber es wäre ohne weiteres denkbar, dass in Zukunft Bedro- nichts geändert. Sie entsprechen also der Arbeit, die im De-

hungen viel mehr von privaten Organisationen als von staat- partement geleistet wurde. Die Streitfrage besteht darin, ob

lichen Geheimdiensten ausgehen könnten, die systematisch sie ins Gesetz gehören oder nicht. Wir sind der Meinung,

Wirtschaftsspionage betreiben. dass sie wichtig genug sind, um ins Gesetz aufgenommen zu

Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass der werden.

Bundesrat mit ihrer Fassung von Artikel 2 die Aufträge in sei- Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

ner Verordnung situationsgerecht konkretisieren kann. Mit

Artikel 2a der Minderheit wäre eine derartige Konkretisierung Plattner Gian-Reto (S, BS): Ich möchte in der Tat die Ge-

in der bundesrätlichen Ausführungsverordnung nicht mehr schäftsprüfungskommission, deren Antrag das letztlich ja ist,

möglich. Die Minderheit verschiebt mit anderen Worten viel gegenüber der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen

mehr auf Gesetzesstufe, nimmt aber damit auch die Konse- unterstützen, in der ich Mitglied bin.

quenz in Kauf, dass das Gesetz viel rascher wieder revidiert Ich habe nie ganz verstanden, warum sich die Kommission

werden müsste. für Rechtsfragen in diesem heiklen Bereich, wie er in Artikel 2

Die Minderheit ist der Auffassung, dass das, was die Mehr- Absatz 2 Litera b - der vorbeugenden Informationsbeschaf-

heit dem Bundesrat überlassen möchte, auf Gesetzesstufe fung - umschrieben ist und der genau das Gebiet beschlägt,

geregelt werden müsste; die Mehrheit aber sieht eine Rege- das die Initianten im Sinn haben, einer klaren Präzisierung mit

lung in einem etwas grosszügigeren Rahmen vor und über- Effizienzargumenten widersetzt hat. Wenn es irgendwo nicht

lässt den Rest dem Bundesrat. angängig ist, mit der Schwierigkeit einer Änderung eines

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzu- Artikels in einem Gesetz zu operieren - im Vergleich mit der

stimmen. Leichtigkeit, mit der eine Verordnung geändert werden

kann -, dann hier, wo es um die persönlichen Freiheiten der

Danioth Hans(C, DR), Sprecher der Minderheit: Die Anträge Bürgerinnen und Bürger geht.

der Minderheit zu Artikel 2a und 3 entstammen den Überle- Lieber einmal ein halbes Jahr oder dreiviertel Jahre mit

gungen und Erfahrungen der Geschäftsprüfungsdelegation einer Gesetzesänderung «verlieren», bei der dann in öffent-

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 578 13 juin 1995

lieber Transparenz im Parlament über notwendige Änder- a. die Ausübung der Meinungsfreiheit;

ungen dieser Informationsbeschaffung im vorbeugenden b. die Ausübung politischer Rechte und des Petitionsrechts;

Sinne diskutiert werden kann, als zu riskieren, dass man ein c. Die Teilnahme an rechtmässig durchgeführten Veranstal-

Gesetz erlässt, das dann vor dem Bürger keine Gnade tungen und Kundgebungen;

findet, weil man nicht bereit war, die Grenzen eng zu d. die politische und gewerkschaftliche Tätigkeit von schwei-

ziehen. zerischen Organisationen, Parteien, Parlamentariern und

Das sind also zwei Meinungen, die einander gegenüberste- Regierungsmitgliedern;

hen. Sie unterscheiden sich nicht so sehr im Inhalt, sondern e. die politische Tätigkeit von Ausländern in der Schweiz, so-

in der Frage, was im Gesetz und was in der Verordnung ste- fern sie die politische Willensbildung, die demokratischen

hen muss. Ich plädiere dafür, dass es hier nötig ist, dass die Einrichtungen, die Landesverteidigung oder die Beziehun-

klaren Begriffsbildungen gemäss Antrag der Minderheit gen der Schweiz zum Ausland nicht beeinträchtigen.

Danioth in Artikel 3 im Gesetz stehen.

Ich bitte Sie, folgen Sie diesmal der richtigen Kommission, Abs. Ibis (neu)

nämlich der Geschäftsprüfungskommission. Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Koller Arnold, Bundesrat: Es geht tatsächlich um die Frage: Minderheit

Gehört das, was die Minderheit Danioth vorschlägt, richtiger- (Danioth, Plattner)

weise ins Gesetz oder in die Verordnung oder auf Weisungs- Die Bearbeitung ist jedoch dann zulässig, wenn der begrün-

stufe? dete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr ange-

Wir sind klar der Meinung, dass das auf Verordnungs- und hörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder

Weisungsstufe gehört, weil wir sonst jede Flexibilität verlie- der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische,

ren. Man kann dem auch nicht entgegenhalten, wir würden nachrichtendienstliche oder gewalttätige extremistische Tä-

damit diese Tätigkeit zuwenig zügeln. Denn ausser den vier tigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen.

Bereichen, die wir in Artikel 2 ganz klar umschreiben und die

in der Variante der Minderheit nur noch etwas ausgeführt Abs. 2-4

werden, gehören zu dieser Zügelung und Einschränkung alle Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

anderen «Pflöcke», die ich bereits vorhin genannt habe, also

die Schranken in den Artikeln 3 bis 5, die Prinzipien der Infor- Art. 3

mationsbearbeitung und die Prinzipien der Kontrolle, die wir Proposition de la commission

unterdessen eingeführt haben. Al. 1

Es wäre, soweit ich die Gesetzgebungen der Nachbarstaa- Majorité

ten auch kenne, wirklich ein schweizerischer Alleingang, Adhérer au projet du Conseil fédéral

wenn wir derartige Bestimmungen, die auf die Verordnungs- Minorité

und Weisungsstufe gehören, in das formelle Gesetz aufnäh- (Danioth, Plattner)

men. Das scheint mir in einer direkten Demokratie sicher Les organes de sûreté de la Confédération et des cantons ne

nicht gerechtfertigt zu sein. s'occupent pas de l'exercice des droits constitutionnels par

Wir müssen auf jede Änderung der Bedrohungslage rasch des personnes ou des organisations; ces droits sont notam-

reagieren können. Ich zweifle, ob es aufgrund der Formulie- ment les suivants:

rung der Minderheit in bezug auf die terroristischen Aktivitä- a. la liberté d'opinion;

ten möglich wäre, nach der Erkennung von Absichten von b. les droits politiques et le droit de pétition;

terroristischen Organisationen diese tatsächlich zu überwa- c. la participation à des manifestations conformes à la loi

chen. Wir kämen ständig an solche Grenzen des Gesetzes- dans leur déroulement;

textes, und das kann nicht Sinn vernünftiger Gesetzgebung d. pour les organisations, les partis, les députés et les mem-

sein. bres du gouvernement suisse: les activités politiques et syn-

Ich habe alles Verständnis dafür, dass man keine «Blanko- dicales;

normen» will, wie man das bisher hatte. Wir haben wirklich e. pour les étrangers en Suisse: les activités politiques, dans

alle nötigen Kautelen eingebaut. Aber das nun derart zu pe- la mesure où elles ne portent pas atteinte à la formation de

trifizieren, dass bei der ersten Änderung der Lage eine Ge- l'opinion politique, aux institutions démocratiques, à la dé-

setzesänderung nötig wird, würde doch eindeutig über das fense nationale ou aux relations de la Suisse avec l'étranger.

Ziel hinausschiessen.

Ich glaube, da müssen Sie uns Vertrauen schenken; Sie be- Al. Ibis (nouveau)

halten ja die Kontrolle. Majorité

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, den Antrag der Kom- Rejeter la proposition de la minorité

missionsminderheit abzulehnen. Minorité

(Danioth, Plattner)

Art. 2 Le traitement de telles informations est toutefois licite

Angenommen - Adopté lorsqu'un indice fondé permet de soupçonner une organisa-

tion ou des personnes qui font partie de ce service de l'exer-

Art.2a cice des droits politiques ou des droits fondamentaux pour

dissimuler la préparation ou l'exécution d'actes relevant du

Abstimmung - Vote terrorisme, du service de renseignements ou de l'extrémisme

Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen violent.

Für den Antrag der Minderheit 11 Stimmen

Al. 2-4

Art. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral

Antrag der Kommission

Abs. 1 Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 3 ist eine der

Mehrheit wesentlichsten Bestimmungen, wenn nicht die Schlüsselbe-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates stimmung dieses Gesetzes überhaupt. Artikel 3 legt nämlich

Minderheit die Schranken fest, an welche sich die Sicherheitsorgane

(Danioth, Plattner) des Bundes und der Kantone bei der politischen polizeilichen

Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone befas- Tätigkeit halten müssen.

sen sich nicht mit der Ausübung verfassungsmässiger Sie lesen in diesem Sinne in Absatz 1, dass die Ausübung

Rechte durch Personen oder Organisationen; unter die Aus- der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit re-

übung verfassungsmässiger Rechte fallen: spektiert werden muss. In Artikel 3 Absatz 3 ist dann weiter

13. Juni 1995 579 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

festgeschrieben, dass auch das Stimm-, das Petitions- und schutzes hergestellt. Ganz abgesehen davon wird diese

das Statistikgeheimnis gewahrt zu bleiben haben. Allerdings stringentere, klarere und vollständigere Aufzählung der

dürfen Informationen bearbeitet werden, wenn der begrün- Schranken von Staatsschutztätigkeit ihre vertrauensbildende

dete Verdacht besteht, dass irgendeine Organisation oder Wirkung in der breiten Bevölkerung nicht verfehlen. Sie ist

Personen, die einer Organisation angehören, die Ausübung daher schon aus diesem Grund der Fassung von Bundesrat

der soeben genannten politischen Rechte oder Grundrechte und Kommissionsmehrheit vorzuziehen.

als Vorwand verwenden, um verbotene - also terroristische,

nachrichtendienstliche oder gewalttätige extremistische - Plattner Gian-Reto (S, BS): Ich ergänze zu den Ausführun-

Tätigkeiten vorzubereiten oder auszuführen. Das ist der we- gen meines Vorredners nur folgendes:

sentliche Inhalt von Artikel 3, eines zentralen, wichtigen Hier haben Sie jetzt Gelegenheit, Ihre Definition von dem,

Artikels dieser Vorlage. was abgeschafft ist, wenn man die politische Polizei in Ihrem

Auch hier haben wir eine Situation wie bei Artikel 2 und Sinne nicht haben will, genau ins Gesetz zu schreiben. Die

Artikel 2a, bei der die Minderheit, wiederum vertreten durch Diskussion zwischen den Initianten und den Proponenten

Herrn Danioth, eine präzisere, noch detailliertere und mehr in dieses Gesetzentwurfes geht ja eigentlich darum - wie es

die Einzelheiten gehende Regelung in das Gesetz aufneh- Kollege Salvioni sehr deutlich gesagt hat -, ob die Abschaf-

men möchte. fung der politischen Polizei auch die Abschaffung jeder Prä-

Die Mehrheit der Kommission ist indessen der Auffassung, vention bedeuten soll oder ob Abschaffung der politischen

die knappere Formulierung der Kommissionsmehrheit und Polizei heisst, es sei dafür zu sorgen, dass die politischen

des Bundesrates genüge, um sicherzustellen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt sind. Wenn Sie

Grundrechte und die verfassungsmässig geschützten politisch denken, dann müssen Sie, meine ich, diesem Min-

Rechte der schweizerischen Bürgerinnen und Bürger tat- derheitsantrag zustimmen, denn damit beweisen Sie Ihre gu-

sächlich auch gewährleistet werden könnten; sie glaubt, ten Absichten bei der Ablehnung der Initiative. Hier legen Sie

dass eine Konkretisierung Sache des Bundesrates sein zuhanden aller Misstrauischen und Zweifelnden ein für alle-

solle. mal fest, dass die politischen Rechte - und zwar detailliert

Immerhin darf festgehalten werden, dass an sich keine aufgeführt - vor der präventiven Polizei geschützt sind. Und

grundlegenden Auffassungsdifferenzen zwischen Minderheit das, denke ich, würde dem Gesetz im Abstimmungskampf

und Mehrheit bestehen. Es geht lediglich um die Frage, was sehr guttun, den es ja gegenüber der Initiative bestehen

im Gesetz und was in den Weisungen des Bundesrates muss.

bereinigt werden soll.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, Artikel 3 Prongué Marie-Madeleine (C, JU): Permettez-moi d'interve-

gemäss Entwurf des Bundesrates zu akzeptieren und den nir brièvement pour dire que je soutiendrai la proposition de

Antrag der Minderheit Danioth abzulehnen. la minorité pour la raison suivante:

Les libertés fondamentales ne sont précieuses que parce

Danioth Hans (C, UR), Sprecher der Minderheit: Die ehren- qu'elles sont toujours menacées. Les Jurassiens ont appris

volle Niederlage bei der vorangegangenen Abstimmung wird le prix de ces libertés tout au long de leur combat démocrati-

noch leichter zu tragen sein, wenn Sie in dieser wichtigen que pour la reconnaissance de leur entité. Il est donc néces-

Präzisierung unserem Minderheitsantrag zustimmen. Hier saire de préciser de façon claire dans la loi les limites de l'in-

geht es nun ganz konkret um die Schranken und verfas- tervention étatique.

sungsmässigen Rechte, die wir ganz klar auflisten möchten. C'est pourquoi je soutiendrai la proposition de la minorité.

Ich nehme nicht an, dass diese so schnell wandelbar sind,

wie das vorhin bei den Bedrohungsfeldern geltend gemacht Salvioni Sergio (R, TI): J'aimerais relativiser la différence

worden ist. entre les deux versions.

Artikel 3 umschreibt die Schranken der Informationsbearbei- Je ne pense pas, comme M. Plattner vient de le dire, qu'on

tung durch die Sicherheitsorgane. Es handelt sich hier, ge- peut démontrer ce que j'avais dit auparavant, c'est-à-dire

rade mit Blick auf die Bewältigung unserer Vergangenheit, qu'on veut éliminer la possibilité d'un contrôle préventif poli-

unbestreitbar um einen äusserst wichtigen und delikaten Ar- tique. Si on lit attentivement les deux textes, ils disent exac-

tikel. Die allgemein gehaltene Umschreibung der Garantie tement la même chose. La seule différence, c'est que la pro-

zugunsten der politischen Betätigung und der Ausübung der position de la minorité est plus didactique, elle est plus dé-

Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit erscheint taillée et elle exprime de façon plus facilement compréhensi-

der Geschäftsprüfungsdelegation als unbefriedigend. Sie hat ble les buts de cette loi et ce que celle-ci exclut ou inclut.

schon während dem Regime der Staatsschutzweisungen Mais au fond, le contenu de l'article 3 dans la version de la

diese Fassung beanstandet, und der Bundesrat hat entspre- majorité et celle de la minorité est le même, il n'y a pas de dif-

chend unserer Anregung am 22. Dezember 1993 die omi- férence. Même l'alinéa Ibis de la version de la minorité est

nöse Ziffer 13 der Weisungen abgeändert, indem er sie déjà contenu dans l'article 3 du projet de loi.

konkretisierte. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission a

Nichts liegt näher, als diese verbesserte Fassung nun auch adopté l'article 3 du projet du Conseil fédéral. Du point de

in das Gesetz zu übernehmen. Die klare Auflistung der in vue de la technique législative, il est meilleur, je partage cette

Frage kommenden verfassungsmässigen Rechte, wie sie in opinion. L'article 3 dans la version de la minorité de la com-

Absatz 1 Buchstaben a bis e des Minderheitsantrages fest- mission est plus didactique, mais du point de vue de la tech-

gehalten sind, schafft Transparenz und gibt allen, den Behör- nique législative la proposition de la majorité est meilleure.

den wie dem Bürger, mehr Sicherheit.

Der Einwand des Bundesrates und der Kommission, hier Huber Hans Jörg (C, AG): Herr Salvioni hat jetzt Überlegun-

werde nur eine Scheingenauigkeit geschaffen, vermag nicht gen vorweggenommen, mit denen ich mich während der Dis-

zu überzeugen. Sofern die Auflistung unvollständig sein kussion um die Artikel 2a und 3 auch auseinandergesetzt

sollte - was man bisher nicht geltend gemacht hat -, könnte habe. Ich gehe auch davon aus, dass in dieser Angelegen-

sie noch ergänzt werden. Allenfalls wäre auch denkbar, der heit eine Auseinandersetzung vor dem Souverän stattzufin-

Rechtsentwicklung dadurch Rechnung zu tragen, dass die den hat. In dieser komplexen Materie - ich bitte die Kronjuri-

Aufzählung nicht abschliessend gehandhabt wird, sondern sten und Professoren um Verständnis - hat nicht der juri-

enumerativ, indem unter Absatz 1 am Anfang ergänzt würde: stisch perfekte Ausdruck dessen, was man will, das Ding auf

«Unter die Ausübung verfassungsmässiger Rechte fallen seiner Seite, sondern das, was besser verständlich und in re-

insbesondere ...... Soweit die Antwort auf diesen Einwand. lativ unjuristischen, aber doch einprägsamen Formulierun-

Die Konkretisierung auf Gesetzesstufe entspricht damit auch gen gesagt ist. Ich war bei Artikel 2a sehr sensibel für das Ar-

dem Detaillierungsgrad der Kompetenzen zugunsten der gument, wonach die Entwicklung und der Fortschritt der Be-

Staatsschutzorgane. Damit wird auch gesetzgeberisch eine drohung unter Umständen dazu führen können, dass das

Äquivalenz zwischen Aufgaben und Schranken des Staats- Gesetz hinter dem zurückbleibt, was man in Tat und Wahr-

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 580 13 juin 1995

heit tun muss. Aber dieses Argument kann hier nicht mehr Kommissionsminderheit ist nicht ganz die gleiche wie bei

verwendet werden, sondern es geht um den Kern der Dinge. Artikel 3 in der Fassung des Bundesrates und der Kommis-

Hier geht es um etwas, das Bestand hat, das dem Wechsel sionsmehrheit.

nicht ausgesetzt ist. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in Absatz 1 von

Diese beiden Argumente, die klarere Verständlichkeit und den verfassungsmässigen Rechten schlechthin die Rede ist,

die auf Dauer angelegte Darlegung dessen, was man will, und dass man dann, um der Philosophie von Artikel 3 in der

bewegen mich dazu, bei Artikel 3 der Minderheit zuzustim- Fassung des Bundesrates und der Mehrheit zu entspre-

men. Ich bitte Sie, das auch zu tun. chen, diese verfassungsmässigen Rechte präzis definiert,

nämlich abschliessend in der Philosophie, wie sie bei den

Koller Arnold, Bundesrat: Es ist tatsächlich so, wie Herr Sal- politischen Rechten - Meinungs-, Koalitions- und Versamm-

vioni gesagt hat: In bezug auf den Inhalt der beiden Anträge lungsfreiheit - im Antrag der Kommissionsmehrheit und in

besteht kein Unterschied. Das liegt auch daran, dass die Ver- der Fassung des Bundesrates enthalten ist.

sion, die von der Minderheit Danioth eingebracht wird, heute Wenn Sie ein «insbesondere» beifügen, ist überhaupt nicht

bereits Bestandteil der geltenden Weisungen über die Durch- mehr klar, was mit den verfassungsmässigen Rechten insge-

führung des Staatsschutzes ist. Ich habe daher durchaus samt gemeint ist. Wenn Sie das beschliessen, ist das also si-

Verständnis, dass Herr Plattner und andere jetzt sagen, wir cher noch nicht das Gelbe vom Ei; dann müsste der National-

sollten bei der Bereinigung dieses Artikels vor allem politisch rat noch einmal ganz detailliert über die Bücher gehen.

und nicht rechtsdogmatisch denken. Unter diesen Umständen möchte ich Ihnen vorschlagen, an

Ich sehe eine Möglichkeit, die Bedürfnisse der Rechtsdog- der Fassung der Mehrheit festzuhalten. Es steht dem Natio-

matik und der Politik unter einen Hut zu bringen: wenn wir auf nalrat frei, die Diskussion noch einmal aufzunehmen. Es tut

der einen Seite die Aufzählung aus dem Minderheitsantrag mir leid, Herr Bundesrat, aber das Wort «insbesondere» löst

übernehmen, gleichzeitig aber das Wörtchen «insbeson- die Probleme nicht.

dere» voranstellen würden. Das ist ja die Gefahr dieser Auf-

zählung: Sie könnte den Eindruck erwecken, sie sei ab- Abs. 1, Ibis-AI. 1, Ibis

schliessend, obwohl wir rechtsdogmatisch natürlich ganz be-

wusst von einem umfassenden Begriff der Meinungsfreiheit Abstimmung - Vote

ausgegangen sind. Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen

Der Bundesrat möchte wirklich, dass dieses Verbot der Infor- Für den Antrag der Minderheit 13 Stimmen

mationsbeschaffung die gesamte politische und weltan-

schaulich orientierte Tätigkeit erfasst, die nicht mit strafbaren Abs. 2-4 - AI. 2-4

Handlungen, z. B. Gewalttätigkeiten, verbunden ist. Ich Angenommen - Adopté

glaube, dieses Ziel Hesse sich erreichen, wenn wir die Fas-

sung der Minderheit nehmen, aber dort - wie gesagt - unbe- Art. 4

dingt den Ausdruck «insbesondere» einfügen würden. Dann Antrag der Kommission

könnte ich dem Antrag der Minderheit zustimmen, und ich Abs. 1

nehme an, wahrscheinlich könnte auch die Mehrheit der Für die innere Sicherheit seines Gebiets ist in erster Linie der

Kommission zustimmen. Kanton verantwortlich.

Abs. 2

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich bin nicht legitimiert, Soweit der Bund nach Verfassung und Gesetz für die innere

namens der Kommission zu dem, was Herr Bundesrat Koller Sicherheit verantwortlich ist, leisten ihm die Kantone Amts-

in die Diskussion eingebracht hat, Stellung zu nehmen. und Vollzugshilfe.

Wenn ich aber berücksichtige, dass Artikel 3 in der Fassung

des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission wohl Art. 4

keine redaktionelle Meisterleistung ist und mit der Einfügung Proposition de la commission

des Wortes «insbesondere» ein politischer Terraingewinn zu Al. 1

verzeichnen wäre, könnte ich mir vorstellen, dass sich die Chaque canton est responsable au premier chef de la sûreté

Kommission bei nochmaliger Beratung der Sache diesem intérieure sur son territoire.

angereicherten Antrag Danioth anschliessen könnte. Al. 2

Dans la mesure où aux termes de la constitution et de la loi,

Danioth Hans (C, UR), Sprecher der Minderheit: Ich habe la Confédération est responsable de la sûreté intérieure, les

bereits vorhin während meiner Begründung erwähnt, dass cantons l'assistent sur les plans de l'administration et de

möglicherweise diese Präzisierung die Fronten überbrücken l'exécution.

könnte, und bin selbstverständlich mit dem Zusatz «insbe-

sondere» einverstanden. Ich möchte nur noch an die Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Gemäss Artikel 3 der

Adresse von Herrn Salvioni sagen, dass noch andere Ver- Bundesverfassung sind die Kantone souverän, soweit ihre

stärkungen in dieser Formulierung enthalten sind, die viel- Souveränität durch die Bundesverfassung nicht beschränkt

leicht übersehen wurden; ich verweise Sie auf Absatz 1. Die ist. In der Bundesverfassung steht nichts davon, dass die

Fassung des Bundesrates lautet dort: «Die Sicherheits- Souveränität der Kantone mit Bezug auf Massnahmen be-

organe .... dürfen .... nicht bearbeiten», bezogen auf den treffend die innere Sicherheit in irgendeiner Weise einge-

Bereich der politischen Meinungsäusserung. Wir haben schränkt wird.

eine strengere Formulierung. Sie lautet: «Die Sicherheitsor- Der Entwurf des Bundesrates hat dann aber in einer Art und

gane .... befassen sich nicht....»; das ist eine viel strengere Weise, die wir durchaus als innovativ empfunden haben,

Formulierung, denn die Einschränkung beginnt nicht erst auch wenn das hier vielleicht mit einem kleinen spöttischen

bei der Bearbeitung der Daten. Also auch hier wollen wir Unterton gemeint ist, mit Bezug auf die innere Sicherheit eine

eine bewusste Einschränkung zugunsten der verfassungs- neue Kompetenzregelung gebracht. Es ist hier nämlich von

mässigen Rechte. einer gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen die

Um aber nochmals auf diesen Zusatz zurückzukommen: Rede. Darüber Hessen sich Dissertationen oder sogar Habi-

Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, diesen auf- litationsschriften schreiben, denn der Begriff der gemeinsa-

zunehmen. Das würde dann lauten: «Unter die Ausübung men Aufgabe im Kompetenzbereich, im Abgrenzungsbe-

verfassungsmässiger Rechte fallen insbesondere ...... reich zwischen Bund und Kantonen wäre hier völlig neu erst-

mals in Erscheinung getreten.

Zimmerli Ulrich (V, BE): Ich möchte mich jetzt nicht als Die Kommission wollte von dieser Innovationsfreude des Bun-

Rechtsdogmatiker äussern. Aber ich möchte Sie davor war- desrates nichts wissen und hat deshalb Absatz 1 von Artikel 4

nen, in diesem Saal Kommissionsberatungen durchzufüh- umformuliert, dass im Sinne der Bundesverfassungsregelung

ren. Denn die Ausgangslage bei Artikel 3 in der Fassung der für die innere Sicherheit seines Gebiets in erster Linie der Kan-

13. Juni 1995 581 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

ton verantwortlich ist. Dann gibt es aber Aufgaben, die von Art. 10

Bund und Kantonen tatsächlich im Sinne einer Amts- und Voll- Antrag der Kommission

zugshilfe gemeinsam zu lösen sind. Das ist in Absatz 2 nach- Titel

zulesen. Die Kommission ist der Meinung, damit eine brauch- Informationspflichten des Bundesamtes

bare und auch praktikable Lösung vorzuschlagen. Abs. 1

Das Bundesamt informiert die ändern Sicherheitsorgane von

Angenommen - Adopté Bund und Kantonen und die an sicherheitspolizeilichen Auf-

gaben mitwirkenden Bundesorgane über alle Vorgänge, wel-

Art. 5 che die innere Sicherheit in ihrem Aufgabenbereich beein-

Antrag der Kommission trächtigen können.

Abs. 1, 2, 4 Abs. 2-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Streichen

Abs. 3

Streichen Art. 10

Proposition de la commission

Art. 5 Titre

Proposition de la commission Devoir d'information de l'office fédéral

Al. 1, 2, 4 Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral L'office fédéral informe les autres organes de sûreté de la

Al. 3 Confédération et des cantons, ainsi que les organes fédé-

Biffer raux qui collaborent à des tâches de sécurité, de tous les faits

susceptibles de compromettre la sûreté intérieure dans leur

Angenommen - Adopté domaine d'activité.

Al. 2-4

Art. 6 Biffer

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 10a (neu)

Proposition de la commission Antrag der Kommission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Titel

Informationspflichten der Kantone

Angenommen - Adopté Abs. 1

Die Sicherheitsorgane der Kantone erstatten dem Bundes-

Art. 7 amt die Meldungen, welche für die Erfüllung der Aufträge zur

Antrag der Kommission Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit notwendig

Abs. 1, 3 sind.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2

Abs. 2 Das Departement bestimmt:

.... selbständig. Müssen mehrere Kantone mitwirken oder ist a. über welche Vorgänge dem Bundesamt ohne besondere

Gefahr im Verzug, kann das Bundesamt die Leitung über- Aufforderung zu berichten ist;

nehmen. (Rest des Absatzes streichen) b. die Organisationen und Gruppierungen, über deren Tätig-

Abs. 2bis (neu) keit und deren Exponenten alle Wahrnehmungen zu melden

Die Kantone stellen dem Bundesamt Antrag, wenn nach ih- sind, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sie die in-

ren Erkenntnissen Personen und Organisationen in die Infor- nere oder äussere Sicherheit gefährden.

mationsbeschaffung einzubeziehen oder daraus zu entlas- Abs. 3

sen sind. Die Vorgänge sowie die Organisationen und Gruppierungen

werden in Listen festgehalten, die jährlich dem Bundesrat zur

Art. 7 Genehmigung unterbreitet werden.

Proposition de la commission

Al. 1, 3 Art.10a(nouveau)

Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la commission

Al. 2 Titre

.... la présente loi. Si plusieurs cantons doivent coopérer ou Devoir d'information des cantons

s'il y a péril en la demeure, l'office fédéral peut se charger de Al. 1

la direction. (Biffer le reste de l'alinéa) Les organes de sûreté des cantons communiquent à l'office

Al. 2bis (nouveau) fédéral les renseignements nécessaires à l'exécution des

Si les cantons estiment que certaines personnes ou organi- mandats relatifs au maintien de la sûreté intérieure et exté-

sations doivent faire l'objet d'une recherche d'informations, rieure.

ou ne plus en faire l'objet, ils adressent une demande en ce Al. 2

sens à l'office fédéral. Le département désigne:

a. les faits qui doivent être spontanément relatés à l'office fé-

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 7 wurde durch déral;

die Kommission neu formuliert. Er regelt Details in bezug auf b. les organisations et groupements dont l'activité ou les

die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Ich membres sont sérieusement soupçonnés de menacer la sû-

meine, auf erläuternde Bemerkungen verzichten zu können, reté intérieure ou extérieure et au sujet desquels il y a lieu de

weil sich die Sache an sich von selbst versteht. communiquer toutes les informations possibles.

Al. 3

Angenommen - Adopté Les faits ainsi que les organisations et groupements donnant

lieu à communication sont énumérés dans des listes soumi-

Art. 8, 9 ses une fois par an à l'approbation du Conseil fédéral.

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Die Artikel 10 und 10a

Proposition de la commission können wir deshalb ohne weiteres gemeinsam behandeln,

Adhérer au projet du Conseil fédéral weil die Kommission Artikel 10 des bundesrätlichen Entwur-

fes lediglich aus systematischen Gründen und aus Gründen

Angenommen - Adopté der besseren Lesbarkeit auseinandergenommen und in zwei

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 582 13 juin 1995

Artikel aufgegliedert hat. Inhaltlich hat sie aber nichts We- verzüglich über die Genehmigung oder Einstellung von

sentliches geändert. Massnahmen zu unterrichten.

Abs. 8

Angenommen - Adopté Das Auskunftsrecht bezüglich dieser Massnahmen richtet

sich nach Artikel 16 dieses Gesetzes.

Art. 11

Antrag der Kommission Art. 12a (nouveau)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition Béguin/Danioth

Proposition de la commission Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral Recherche spéciale d'informations

Al. 1

Angenommen - Adopté Le directeur de l'office fédéral peut, dans des cas spécifi-

ques, ordonner la surveillance de la correspondance postale

Art. 12 et des télécommunications et l'utilisation d'appareils techni-

Antrag der Kommission ques de surveillance (art. 179 ss. CP) pour rechercher des

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates informations sur des organisations et groupements en vertu

Proposition de la commission de l'article 10a alinéa 2 lettre b, si la gravité de la menace sur

Adhérer au projet du Conseil fédéral la sûreté intérieure de la Suisse l'exige et si les informations

nécessaires à l'accomplissement des tâches définies par la

Art. 12a (neu) présente loi ne peuvent être recueillies autrement ou lorsque

Antrag Béguin/Danioth le fait de ne pas pouvoir effectuer cette surveillance compro-

Titel met ou rend plus difficiles d'autres recherches.

Besondere Informationsbeschaffung Al. 2

Abs. 1 La surveillance d'une station publique ou d'une tierce per-

Der Direktor des Bundesamtes kann zur Informationsbe- sonne peut être ordonnée si des faits déterminés permettent

schaffung über Organisationen und Gruppierungen nach de présumer que des envois ou des communications desti-

Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe b dieses Gesetzes im Ein- nés à l'organisation ou au groupement concerné, ou prove-

zelfall die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nant de l'une ou de l'autre, sont reçus ou transmis par l'inter-

anordnen und technische Überwachungsgeräte (Art. 179ff. médiaire du service des postes ou des télécommunications,

StGB) einsetzen, wenn eine erhebliche Gefährdung der inne- ou que des membres, a observer, de cette organisation ou

ren Sicherheit der Schweiz es erfordert und die zur Wahrneh- de ce groupement utilisent ce service.

mung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen In- Al. 3

formationen nicht auf andere Weise beschafft werden kön- La surveillance ne peut être ordonnée contre une personne,

nen oder andere Erhebungen ohne die Überwachung erheb- qui selon la loi fédérale sur la procédure pénale peut refuser

lich erschwert oder gefährdet würden. de témoigner, car elle est astreinte au secret professionnel,

Abs.2 que si elle est elle-même, et non dans l'exercice de sa pro-

Die Überwachung einer öffentlichen Betriebsstelle oder einer fession, membre de l'organisation ou du groupement ou si

Drittperson kann angeordnet werden, wenn aufgrund be- des faits déterminés permettent de présumer qu'un membre

stimmter Tatsachen angenommen werden muss, dass über de l'organisation ou du groupement utilise son raccordement.

den Post- oder Fernmeldedienst für die betreffende Organi- Al. 4

sation oder Gruppierung bestimmte oder von ihr herrührende Le directeur de l'office fédéral soumet, dans les 24 heures, à

Sendungen oder Mitteilungen entgegengenommen oder wei- l'approbation du chef du Département fédéral de justice et

tergegeben werden oder dass zu überwachende Exponen- police, la décision ordonnant la surveillance, accompagnée

ten der betreffenden Organisation oder Gruppierung den du dossier et de l'exposé des motifs. Un branchement direct

Dienst benützen. doit être dûment motivé et faire l'objet d'une autorisation spé-

Abs. 3 ciale.

Gegen eine Person, die nach dem Bundesgesetz über den Al. 5

Bundesstrafprozess als Berufsgeheimnisträgerin zur Zeug- La décision reste en vigueur six mois au plus. Elle peut être

nisverweigerung berechtigt ist, kann eine Überwachung nur prorogée. L'ordonnance de prorogation, accompagnée des

angeordnet werden, wenn sie selber und nicht in Ausübung documents nécessaires et de l'exposé des motifs, doit être

ihres Berufes Exponentin der Organisation oder Gruppierung soumise à l'approbation du chef du Département fédéral de

ist oder wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen justice et police dix jours avant l'expiration du délai.

werden muss, dass ein Exponent der Organisation oder Al. 6

Gruppierung ihren Fernmeldeanschluss benützt. Le chef du Département fédéral de justice et police prend sa

Abs. 4 décision et en informe le directeur de l'office fédéral.

Der Direktor reicht innert 24 Stunden dem Vorsteher des Eid- Al. 7

genössischen Justiz- und Polizeidepartementes die Anord- La mesure doit être suspendue dès qu'elle n'est plus néces-

nungsverfügung mit den wesentlichen Akten und einer saire ou si la décision est rapportée. La Délégation des Com-

Begründung zur Genehmigung ein. Direktschaltungen sind missions de gestion (art. 47quinquies LREC) doit être infor-

besonders zu begründen und zu genehmigen. mée sans délai de l'approbation ou de la suppression des

Abs. 5 mesures.

Die Verfügung bleibt höchstens sechs Monate in Kraft. Sie Al. 8

kann verlängert werden. Die Verlängerungsverfügung ist Le droit d'être renseigné en rapport avec ces mesures sont

dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeide- régis par l'article 16.

partements mit den für die Genehmigung wesentlichen Akten

samt Begründung zehn Tage vor Ablauf der Frist einzurei- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Die Kommission und

chen. auch die Herren Danioth und Béguin schliessen sich in

Abs. 6 Artikel 12 der Fassung des Bundesrates an.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeide- Artikel 12 legt fest, wie Personendaten beschafft werden

partementes entscheidet über die Genehmigung und eröff- können. Sie sehen das in Absatz 2 Buchstaben a bis g. An

net dem Direktor des Bundesamtes den Entscheid. sich ist das alles klar, versteht sich von selbst und bedarf

Abs. 7 keiner weiteren Erläuterungen.

Die Massnahme ist einzustellen, sobald sie nicht mehr not- Sie lesen in Artikel 12 nicht, dass Personendaten auch durch

wendig ist, oder wenn die Verfügung aufgehoben wird. Die die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder

Geschäftsprüfungsdelegation (Art. 47quinquies GVG) ist un- durch den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten

13. Juni 1995 583 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

beschafft werden können. Das ist vielmehr der Inhalt des An- Il est donc nécessaire d'établir les règles propres à sauve-

trages Béguin/Danioth, und zu diesem Antrag möchte ich garder le noyau dur de l'ordre démocratique libéral, mais en

mich kurz äussern, nachdem ich davon ausgehen darf, dass prenant garde que les moyens prévus ne mettent pas en

Artikel 12 in der Fassung des Bundesrates, die von der Kom- danger ce que l'on veut précisément protéger. Il faut trouver

mission übernommen worden ist, nicht bestritten wird. un remède préventif qui ne soit pas plus dangereux que la

Mit der Frage, ob zusätzlich zu dem, was in Artikel 12 aufge- maladie à combattre. C'est là un exercice particulièrement

listet ist, auch die Überwachung des Post- und Fernmelde- difficile qu'il faut conduire avec prudence, en méditant l'apho-

verkehrs angeordnet werden darf und ob zusätzlich dazu risme de Paul Valéry qui écrivait: «L'ordre ne vaut rien sans

auch technische Überwachungsgeräte, beispielsweise Wan- la liberté, mais la liberté ne va pas sans l'ordre», ce qui signi-

zen, eingesetzt werden dürfen, hat sich die Kommission aus- fie que le bien supérieur est la liberté, l'ordre n'étant que son

serordentlich detailliert, eingehend und sorgfältig befasst. serviteur, mais un serviteur indispensable.

Sie hat sich mit keiner anderen Frage so detailliert und so Sur le fond, nous ne pouvons donc qu'appuyer la démarche

sorgfältig auseinandergesetzt wie mit dieser Frage. Sie hat du Conseil fédéral lorsqu'il nous présente son projet de loi.

zu dieser speziellen Frage insbesondere vier Experten ange- Reste à savoir si le remède prévu pour prévenir le terrorisme,

hört, nämlich den Vizepräsidenten des deutschen Bundes- l'extrémisme violent, l'espionnage étranger et le crime orga-

amtes für Verfassungsschutz, Herrn Frisch, den Chef der Si- nisé, en est vraiment un, ou s'il s'agit d'un simple placebo.

cherheitspolizei der Stadt Zürich, Herrn Bebié, den Chef der C'est sur cette question centrale que nous divergeons d'avec

Kantonspolizei Genf, Herrn Walpen, und Herrn Bundesrich- le Conseil fédéral et d'avec la commission.

ter Karl Spühler, den Präsidenten der Anklagekammer des En refusant délibérément de donner à la police préventive les

Bundesgerichts. moyens modernes d'acquisition secrète d'informations,

Gestützt auf die Ausführungen dieser vier Experten hat die comme on dit pudiquement, c'est-à-dire en clair de pouvoir

Kommission an einer weiteren Sitzung, nach sorgfältiger recourir, dans certains cas, à la surveillance postale et télé-

Aufarbeitung der Problematik zu Hause, die Frage nochmals phonique, ou encore à l'utilisation de caméras ou de micros

erörtert, und sie ist zur Auffassung gelangt, dass es falsch cachés à l'insu des observés, on ôte toute chance de succès

wäre, die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs à une lutte efficace.

oder den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im En réalité, pour tous ceux qui ont quelque expérience en la

Rahmen von vorsorglichen Massnahmen vorzusehen. matière, l'article 12 du projet tel qu'il est présenté est totale-

Massgebend für den Entscheid der Kommission war insbe- ment impropre à atteindre le but proclamé de la loi et à per-

sondere die Überlegung, dass es falsch und nicht verant- mettre l'exercice des tâches confiées à la police préventive.

wortbar wäre, das Fuder zu überladen, und zwar aus politi- Comme l'a dit en commission le président de la Commission

scher und nicht in erster Linie aus rechtlicher oder techni- des affaires juridiques, les moyens prévus par l'article 12 ne

scher Sicht. sont ni plus ni moins que ceux d'un journaliste. C'est non

Herr Bundesrat Koller hat das in der Kommission auch sei- seulement l'avis de ceux et de celles qui auraient à l'appli-

nerseits dargelegt, und die Kommission hat sich den Überle- quer, donc des professionnels, mais c'est également l'avis

gungen des Bundesrates mit Bezug auf diese Frage ange- de la grande majorité des législateurs étrangers qui ont eu à

schlossen. Wir teilen die Auffassung, dass es zwar im ge- se prononcer sur cette question. Tous les pays qui nous en-

richtspolizeilichen Verfahren sinnvoll, notwendig und unum- tourent ont donné les moyens adéquats à leur service de ren-

gänglich sein kann, Telefonabhörungen anzuordnen oder seignement et de prévention, parce qu'ils ont bien compris

den Briefverkehr zu kontrollieren oder gegebenenfalls sogar que la lutte contre le terrorisme international, surtout lorsqu'il

Wanzen einzusetzen. Aber dort, wo es um vorbeugende po- est terrorisme d'Etat, que la lutte contre la résurgence de la

lizeiliche Massnahmen, also um Staatsschutzmassnahmen, peste brune, contre le crime organisé qui représente l'un des

geht, lehnt die Kommission derart weitreichende Eingriffe ab. plus grands dangers contre la démocratie, est une guerre, et

Sie ist der Auffassung, dass das in einen politisch zu sensi- qu'on ne peut faire la guerre qu'avec des armes performan-

blen Bereich hineingreifen würde, und sie empfiehlt Ihnen tes. Cela peut se faire dans le respect des droits fondamen-

deshalb, Artikel 12a (neu) gemäss dem Antrag Béguin/Da- taux si l'on prévoit des cautèles suffisantes, comme je l'expli-

nioth abzulehnen. querai tout à l'heure.

Der materielle Bereich von Artikel 12a ist relativ eng um- Qui oserait prétendre que la France, l'Allemagne, la Grande-

grenzt, auch wenn der Antrag der Herren Danioth und Bé- Bretagne ne sont pas des Etats de droit aussi dignes d'es-

guin sehr umfassend ist. Er regelt in acht Abschnitten Einzel- time que la Confédération suisse? Allons-nous continuer à

heiten, die nur aus dem Grundsatz heraus geregelt werden croire que nous sommes meilleurs que les autres? Cette loi

müssen, dass eben das Telefon überwacht, abgehört oder pèche par angélisme et par orgueil. Telle quelle, je ne l'ap-

Wanzen eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen sich durch den prouverai pas, parce que telle quelle, elle est inutile; non seu-

Umfang dieses Antrages also nicht beirren lassen. Faktisch lement elle est inutile, mais elle est dangereuse, et elle est

geht es nur um die Frage: Soll es zulässig sein, bei vorbeu- dangereuse à deux titres: d'abord, pour la sauvegarde de

genden Massnahmen Telefonabhörungen anzuordnen, den nos institutions qu'on laisserait désarmées, ensuite et sur-

Schriftverkehr zu überwachen oder technische Überwa- tout, elle est dangereuse pour notre souveraineté. La nature

chungsgeräte einzusetzen? Dazu sagen die Kommission ayant horreur du vide, les mesures que nos services ne pour-

und der Bundesrat nein. ront pas prendre, les services étrangers les prendront, avec

Es würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Auffassung an- les moyens techniques qui sont les leurs. Les agents d'une

schliessen könnten. Die Kommission ist der Meinung, die grande puissance peuvent écouter sans difficulté les conver-

Freiheitsrechte der betroffenen Bevölkerung würden da- sations tenues dans un hôtel ou dans une ambassade. Nous

durch in zu weitreichender Weise eingegrenzt. dépendrons donc de leur bon vouloir pour être informés

d'éventuels projets terroristes. Cette dépendance dange-

Béguin Thierry (R, NE): Comme le rappelle le message, les reuse est au surplus humiliante. Je préfère nettement des

développements récents de la jurisprudence du Tribunal fé- écoutes légales suisses que des écoutes illégales étrangè-

déral en matière de protection des droits fondamentaux non res.

écrits ont posé le principe qu'une base légale s'imposait pour Monsieur le Conseiller fédéral, vous êtes trop intelligent et

légitimer toute activité étatique. Cette exigence, loin d'être vous êtes trop bien informé pour ignorer la réalité que je

excessive, ne fait que traduire la philosophie d'un Etat fondé viens de rappeler. J'oserai même avancer que vous êtes

sur le droit auquel nous sommes attachés. Et c'est précisé- quelque part, comme on dit aujourd'hui, d'accord avec moi,

ment parce que nous y sommes attachés que nous voulons après avoir suivi les débats de la commission et avoir pris

lui donner les moyens concrets de résister aux activités de connaissance du rapport du 5 octobre 1994 du Ministère pu-

ceux qui veulent le détruire, que ce soit par des attaques di- blic de la Confédération. Et pourtant, vous combattez notre

rectes ou que ce soit par les réactions extrémistes que ces proposition pour des raisons d'opportunité politique. J'ad-

dernières pourraient susciter. mets que le contexte politique est difficile. Je sais que vous

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 584 13 juin 1995

avez renoncé aux moyens que je préconise, après l'avis ma- nal, de reprendre la question et, éventuellement, de proposer

joritaire négatif de la consultation. Je sais que cette loi est un une autre solution. La question est si fondamentale qu'elle

contre-projet indirect à l'initiative populaire «S.o.S. Pour une mérite au moins d'être examinée par l'autre Conseil.

Suisse sans police fouineuse», et qu'il faut donc qu'elle soit C'est dans cet esprit que je vous invite à soutenir cette pro-

la plus insignifiante possible pour servir de repoussoir à cette position.

dernière. Je sais que le séisme né de l'affaire des fiches n'a

pas fini de propager ses ondes. Je sais et je comprends, Meier Josi (C, LU): Ich bitte Sie nachdrücklich, in Artikel 12

dans une certaine mesure, mais je ne peux pas me rallier à bzw. Artikel 12a der Kommission zuzustimmen. Es ist Ihnen

votre point de vue. C'est sans doute parce que j'ai une plus sicher aufgefallen, dass der Ständerat heute morgen beim

grande confiance dans nos concitoyens. Eintreten wieder einmal in der früher bewährten Manier dar-

Je suis sûr qu'en expliquant clairement les choses, qu'en in- auf verzichtet hat, die Kommissionsarbeiten zu wiederholen.

sistant, à la fois, sur la gravité des périls à conjurer et sur les Die beiden unterschiedlichen Philosophien wurden von den

précautions prévues pour éviter tout dérapage, on peut con- Vertretern der Initiative und von den Vertretern des Gegen-

vaincre le peuple. J'en veux pour preuve qu'un journal vorschlages genügend klar dargelegt.

comme le «Nouveau quotidien», qui n'est pas suspect de Nun sind wir aber dabei, einen besonders heiklen Punkt im

droitisme sécuritaire, affirmait en gros titres, dans son édition Gegenvorschlag zur Initiative zu beraten, von dem gerade

du 7 septembre 1994: «Pour combattre le terrorisme, la po- das Schicksal dieses Gesetzes abhängen könnte. Wer ja

lice a besoin d'oreilles, on veut les lui couper.» Le journaliste sagt zur Initiative, wird wohl auch ein Referendum gegen das

concluait son article en écrivant: «La Suisse ne peut en tout Gesetz zustande bringen, wenn es für die Initianten nicht ak-

cas se permettre d'être le seul pays qui renonce à des zeptabel ist. Wir werden also mit einer an Sicherheit gren-

moyens largement en usage, mais étroitement contrôlés zenden Wahrscheinlichkeit auch über dieses Bundesgesetz

ailleurs, sinon elle se condamne à être un ventre mou de la abstimmen müssen.

sécurité en Europe. En fait, dit un haut fonctionnaire fédéral, Artikel 12a(neu), also der Antrag Béguin/Danioth, ist ein

la Suisse a déjà cette réputation, au point que les services «Killerartikel». Ich bin vollständig überzeugt, dass sehr viele

étrangers préfèrent venir opérer directement ici. Preuve de Leute gegen das Gesetz stimmen werden, wenn wir diesen

cette affirmation, plus des trois quarts des écoutes qui ont Artikel drin haben. Sie werden gar nicht mehr schauen, was

permis de confondre les assassins de l'opposant iranien im Gesetz noch an Positivem drin ist. Das Stichwort «Tele-

Kazem Radjavi étaient, dit-on, d'origine américaine.» phonüberwachung» in diesem Bereich wird ihnen genügen,

Ce que je demande, c'est d'avoir le courage d'assumer un um nein zu sagen; hier wird ein instinktiver Widerstand

choix politique pour le bien supérieur de la nation, le même geweckt.

courage qu'ont manifesté le gouvernement et le Parlement In meiner Tätigkeit als kantonale Fichendelegierte habe ich

en matière de sécurité extérieure, lorsqu'il s'est agi de don- erlebt, dass die Telefonüberwachung jener Punkt war, mit

ner à notre armée une aviation moderne. Le contexte politi- dem die meisten Leute enorm Mühe hatten. Sie konnten

que n'était pas facile non plus: la disparition d'une menace ungefähr alles schlucken, aber anzunehmen, dass sie

identifiable, des finances fédérales qui se dégradaient, et irgendwie teleponisch überwacht würden, ohne bereits in

surtout l'annonce d'une initiative populaire qui a connu un eine Strafverfolgung involviert zu sein, das war ihnen ein

succès exceptionnel dans la récolte des signatures. Eh bien, Horror.

le peuple a compris, et il comprendra que, pour remplir sa Der Bundesrat hat sehr zu Recht gesagt, dass es viel wichti-

mission, la police préventive a besoin d'un fusil, mais d'un ger sei, dem organisierten Verbrechen im Rahmen des Ge-

fusil auquel on n'a pas ôté son percuteur. bietes der Geldwäscherei usw. intensiv zu begegnen. Wir

J'en viens maintenant à la proposition que M. Danioth et moi- wissen, dass dort grosser Personalmangel herrscht. Wir

même avons présentée. Elle n'est que la reprise d'un modèle müssen dort ein völlig neues Bewusstsein dafür schaffen,

élaboré par l'administration dans le cadre des travaux de la dass wir es längst nicht mehr mit den berühmten «Bankno-

commission. Je ne prétends pas que ce modèle soit parfait, tenköfferliträgern» zu tun haben, sondern mit ganz anderen

ni qu'il doive être considéré comme définitif. Il est simplement Kategorien von Leuten, die honorig aussehen, die scheinbar

un exemple de ce que pourrait être cette norme, mais il me auch honorig handeln, die ganz normale Bankverbindungen

semble que cet exemple contient tous les éléments essen- und Geschäftsbeziehungen haben. Es gilt, unsere Anstren-

tiels propres à garantir les droits fondamentaux. Ces élé- gungen auf diese neuartigen Erscheinungen zu konzentrie-

ments sont les suivants: ren, um den Ruf unseres Staates zu schützen statt Zeit zu

1. une base légale claire et détaillée; verlieren mit Möglichkeiten, deren Erfolg selbst die Experten

2. une référence expresse à l'article 10a, pour circonscrire le bezweifeln.

champ d'application aux organisations et groupements dont Ich war seinerzeit überzeugt, das Volk werde die Vorlage

l'activité ou les membres sont sérieusement soupçonnés de über die Bundessicherheitspolizei annehmen. Das hat es

menacer la sécurité, organisations et groupements désignés aber nicht getan, obwohl damals ganz vernünftige Anliegen

par le Conseil fédéral conseillé par la Commission consulta- zur Debatte standen, welche eine kantonale Polizei nicht al-

tive; lein lösen kann. Das Volk reagiert in Polizeifragen anders, als

3. le principe de subsidiarité. On ne recourt à ces mesures-là wir annehmen.

qu'en dernier ressort, lorsque les autres moyens ont échoué; Mir geht es darum, dass wir jetzt dieses Gesetz über die

4. le contrôle obligatoire par le chef du Département fédéral Runde bringen und unsere Erfahrungen damit machen. Wir

de justice et police; müssen für die Tätigkeit unserer Bundespolizei im Staats-

5. la limitation de la mesure dans le temps; schutzbereich endlich aus dem Provisorium in einen gesetz-

6. l'information obligatoire de toute décision à la Délégation lich geregelten Zustand kommen.

des Commissions de gestion; Ich bitte Sie also, zum Antrag Béguin/Danioth aus politischen

7. le droit d'être renseigné de toute personne concernée. Gründen nein zu sagen. Ich gestehe den beiden Herren Kol-

C'est donc sur un principe que je vous demande de vous pro- legen ohne weiteres zu, dass sie sich um eine gute Formu-

noncer. On peut imaginer d'autres modèles. On peut notam- lierung bemühten und dass sie etliche Kautelen einbauten.

ment imaginer un contrôle judiciaire qui pourrait être fait par Aber es bleibt eben der entscheidende politische Stachel,

le président de la Chambre d'accusation du Tribunal fédéral, dass von Telefonabhören in einem Gebiet gesprochen wird,

comme c'est le cas pour les mesures de surveillance dans le in welchem es die Leute nicht wollen.

cadre d'une enquête ordinaire. On pourrait imaginer un con- Sagen Sie daher aus politischen Gründen ja zum Antrag der

trôle parlementaire plus direct que par l'intermédiaire de la Kommission und nein zu allen anderen Anträgen.

Délégation des Commissions de gestion, sur le modèle alle-

mand que nous avons aussi étudié en commission. Je suis Danioth Hans (C, UR): Wir haben hier einen Antrag gestellt,

ouvert à toutes ces propositions. Le but de mon amende- der den ursprünglichen Antrag Béguin aufnimmt und ihn

ment, si vous l'approuvez, est de permettre au Conseil natio- noch weiter einschränkt.

13. Juni 1995 585 S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

Ich möchte vorausschicken, dass Ihnen die beiden schon Ermessen hätten, im Kampf gegen Spionage und Terroris-

behandelten Minderheitsanträge signalisiert haben sollten, mus zu jedwelcher Massnahme zu greifen, die ihnen geeignet

dass es uns in der Delegation nicht einfach darum ging, mög- erscheine. Insbesondere verlange der Europäische Gerichts-

lichst viele neue Mittel zu schaffen, sondern wir haben das hof flankierende Massnahmen gegen mögliche Missbräuche.

Pro und Kontra sehr wohl abgewogen. Das haben wir auch Es will mir scheinen, dass der Gelehrte die Schranken völlig

in dieser äusserst heiklen Materie getan. Aber auch in dieser übersieht, welche die Bundespolizei als selbstverständlich

heiklen Materie müssen wir Vor- und Nachteile nüchtern annehmen würde und die dem Antrag Béguin zugrunde lie-

abwägen. gen. Herr Béguin hat sie vorher aufgezählt. Er hat Ihnen

Das neue Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es ausser deutlich dargetan, welche Schranken vorgesehen sind. Vor

der Informationsbearbeitung der zuständigen Organe keine allem hat er klar hervorgehoben, dass sich diese Massnah-

Eingriffs- und Zwangsmöglichkeiten gegenüber natürlichen men auf die Gruppierungen der Beobachtungsliste be-

und juristischen Personen einräumt. In Artikel 12 Absatz 2 schränken, d. h. auf jene Gruppen, die aufgrund ihrer terrori-

sind die Mittel abschliessend aufgezählt, mit welchen für die stischen oder anderer krimineller Tätigkeit in der Vergangen-

Zwecke des präventiven Staatsschutzes Informationen be- heit ein latentes Sicherheitsrisiko darstellen.

schafft werden dürfen. Die Aufzählung geht dabei, wie Sie Im Gegensatz zur Aussage von Herrn Schoch, dem Bericht-

sich selber vergewissern können, mit Ausnahme der Einsicht erstatter, ist die Bevölkerung nicht betroffen. Ich glaube, man

in amtliche Akten nicht über die Mittel hinaus, die jedermann darf nicht einfach Angst schüren und sagen, die unbeteiligten

zur Verfügung stehen. Insbesondere wird auf die generelle Bürger wären von Telefonkontrollen betroffen. Diese vom

Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrammverkehrs, Bundesrat zu genehmigende und jährlich den gewandelten

auf die Observation, auf den Einsatz von verdeckten Ermitt- Bedrohungsverhältnissen anzupassende Beobachtungsliste

lern usw. verzichtet. ist, wie ich es bereits dargelegt habe, nicht ein Verzeichnis

Der Bundesrat hat nun auch auf die Telefonkontrolle verzich- irgendwelcher Töchterkongregationen.

tet, soweit sie nicht in gerichtspolizeilichen Ermittlungsver- Der Antrag soll eine weitere Schranke einbauen. Auch Orga-

fahren oder in der Voruntersuchung nach Bundesstrafpro- nisationen der Beobachtungsliste sollen nicht einfach stereo-

zess vorgesehen ist. Die Geschäftsprüfungsdelegation be- typ, aufgrund der Tatsache, dass sie auf der Beobachtungs-

grüsst die Abkehr von der bisher largen Praxis, sie begrüsst liste sind, in die Telefonkontrolle einbezogen werden. Die

die Absicht, die Schwelle für die Anordnung eines gerichts- Staatsschutzorgane sollen im Einzelfall prüfen, ob die Vor-

polizeilichen Ermittlungsverfahren in der Praxis zu senken, aussetzungen dafür erfüllt sind oder nicht. Es stellt sich ein-

um so Telefonkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmo- fach die Frage: Wollen wir derartige Gruppierungen und ihre

mente anordnen zu können, wie das der Fall war. Tätigkeit sich in der Schweiz ungehemmt entfalten lassen,

Sowohl der Präsident der Anklagekammer des Bundesge- bis es dann eben zu spät ist?

richtes wie die neue Bundesanwältin haben sich mit Recht Es gilt letztlich, Vor- und Nachteile dieses Informationsmittels

zur strikten Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorausset- gegeneinander abzuwägen. Zu den Vorteilen zählt insbeson-

zungen des Bundesstrafprozesses bekannt. Damit ist aber dere die präventive Telefonkontrolle. Sie ist notwendig. Das

für die Bundespolizei unbestreitbar ein nicht ungefährliches ist auch in anderen Ländern unbestritten und anerkannt. Die

Vakuum entstanden. Die Aktivitäten im Bereich des Staats- Ausnahme Belgien bestätigt lediglich die Regel, sind dort

schutzes sind durch eine Zielrichtung gekennzeichnet, die doch viermal mehr Leute im Staatsschutz angestellt als in

langdauernd ist und sich in der Regel nicht in der Begehung der Schweiz.

eines einzigen Deliktes erschöpft. Vielmehr wird ein delikti- Ich glaube, man würde nicht mit Herrn Oberholzer sämtli-

scher Erfolg innerhalb einer grösseren Organisation zum chen anderen europäischen Ländern vorwerfen, sie würden

Erreichen eines übergeordneten Zieles angestrebt. Staats- gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstos-

schutzrelevante Kriminalität geht in der Regel planmässig, sen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere Ein-

arbeitsteilig und konspirativ vor und nutzt alle Möglichkeiten schränkungen und Kontrollen mit denen aller anderen Län-

der Mobilität. Diese Aktivitäten müssen doch überwacht der durchaus vergleichen lassen.

werden können! Der richtige Weg aus dem Dilemma liegt nach unserem Da-

Der Bundesrat hat nun bewusst in Kauf genommen, dass fürhalten auch nicht in einer rechtlich fragwürdigen extensi-

diese präventive Vorwarnungsmöglichkeit unterbleibt. In ei- ven Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Einlei-

ner freiheitlich-demokratischen Ordnung hätten der Staat tung von Ermittlungsverfahren und zur entsprechenden An-

und seine Behörden ein gewisses Störungsrisiko in Kauf zu ordnung von Überwachungsmassnahmen. Vielmehr ist eine

nehmen; so steht es ausdrücklich auf Seite 4 der Botschaft, klare gesetzliche Grundlage mit strengen administrativen

und das ist auch der Tenor von Frau Josi Meier. Ich glaube, und parlamentarischen Kontrollen vorzuziehen. Letztlich

die Kommission für Rechtsfragen ist dieser Aussage nach macht nur eine klare gesetzliche Regelung die präventive

einigem Zögern gefolgt. Kontrolle gesetzlich fassbar und genügend kontrollierbar, so

Die Geschäftsprüfungsdelegation vertritt dagegen aufgrund dass Missbräuche leichter zu vermeiden sind.

des ihr zuteilgewordenen Anschauungsunterrichtes die dezi- Wir sind der Meinung, die Abwägung müsste folgendermas-

dierte Meinung, dass man im präventiven Staatsschutz nicht sen lauten: Wer soll von dieser Unterlassung bzw. diesem

auf jeglichen Einsatz der Telefonkontrolle verzichten könne. Mangel profitieren? Sind es die auf Schutz angewiesenen

Vorab ist sie aber der Auffassung, dass diese wichtige Frage Männer, Frauen und Kinder unseres Volkes, oder sind es

gerade auch mit Blick auf die öffentliche Diskussion in unse- jene verdeckt, im Dunkeln handelnden Kräfte, welche diese

rer Referendumsdemokratie in diesem Parlament themati- Unterlassung als Freiheit für ihre kriminellen Zwecke miss-

siert werden soll. Denn letztlich soll das Volk auch entschei- brauchen wollen?

den können, ob und welches Restrisiko es zu tragen bereit Ich habe Vertrauen in die Urteilskraft des Volkes. Ich bean-

ist, und zu welchem Preis. Das soll ebenfalls dem Volk über- trage Ihnen, dem gemeinsamen Antrag von Herrn Béguin

lassen bleiben. und mir zuzustimmen.

Frau Kollegin Meier: Ich bin nicht so sicher, dass für das

Schicksal einer Vorlage in der Volksabstimmung die Seite Plattner Gian-Reto (S, BS): Wie der Kommissionssprecher

der Initianten der Volksinitiative entscheidend ist, sondern schon ausgeführt hat, hat die Kommission dieses Thema

möglicherweise würde man uns auch Verzagtheit vorwerfen. nach ausführlichen, mehrmonatigen Verhandlungen und

Der Haupteinwand gegen dieses Informationsmittel sind ja nach Anhörung von in- und ausländischen Experten mit 10

die schlechten Erfahrungen. zu 0 Stimmen so erledigt, wie es die Fahne zeigt; sie hat

Der Lehrbeauftragte Nikiaus Oberholzer von der Hochschule nämlich gegen diesen Antrag Béguin/Danioth entschieden.

St. Gallen, der die Telefonkontrolle für überflüssig hält, ver- Eine Post- und Telefonüberwachung als präventive, vor dem

weist auf die Grundrechte und macht unter Hinweis auf die gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren einzusetzende

Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschen- Staatsschutzmassnahme wollte sie nicht, und das mit guten

rechte geltend, dass die Vertragsstaaten kein unbegrenztes Gründen.

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 586 13 juin 1995

Für mich ist hier die «Wasserscheide» zwischen widerwilliger nahmen. Falls sich aus dieser Überwachungstätigkeit ergibt,

Zustimmung zu einem präventiven Staatsschutz und der dass ein Tatverdacht besteht, erfolgt die Eröffnung eines

überzeugten Ablehnung des vorgeschlagenen Gesetzes. Strafverfahrens.

Wenn ein Artikel 12a im Sinne der Herren Béguin und Da- Wenn Sie diese Zweistufigkeit verletzen, indem Sie diesen

nioth in das Gesetz aufgenommen wird, wird es vielen Leu- Artikel 12a aufnehmen, verändern Sie den Charakter des

ten, die versuchen, gegenüber dem präventiven Staats- Gesetzes. Für mich ist es dann kein akzeptables Gesetz

schutz eine vernünftige Haltung einzunehmen, gleich gehen mehr. Ich und viele Bürgerinnen und Bürger werden daraus

wie mir: sie werden gegen dieses Gesetz stimmen. Frau den Schluss ziehen - sogar wenn sie eingesehen haben,

Meier Josi hat Sie darauf hingewiesen, was das für Folgen dass ein gewisser Staatsschutz in diesen schwierigen Zeiten

hat. wohl notwendig ist -, dass der Staatsschutz in der Schweiz

Sie müssen sich bewusst sein, dass die Verletzung des Post- sicher nicht auf diese Art und Weise durchgeführt werden

und Telefongeheimnisses aus der Sicht der Bürgerinnen und darf. Einen solchen Eingriff in meine persönliche Freiheit und

Bürger nicht einfach eine zusätzliche Möglichkeit ist, sondern vor allem eine solche Gefährdung meiner Privacy, meines In-

das ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Frei- timbereiches, könnte ich nicht tolerieren, ich würde ihn mir

heit, oder noch schlimmer, es ist das, was man auf Englisch nie gefallen lassen. Ich bin überzeugt, dass das Volk ganz

einen Eingriff in die Privacy der Bürger nennt. Wenn sie über- ähnlich reagieren würde.

wacht werden, indem der Staatsschutz beobachtet, was sie Ich bitte Sie, diesen Antrag genau so abzulehnen, wie das

tun, wenn sie im öffentlichen Raum sind, in welche Häuser die Kommission getan hat, nämlich mit deutlichem Mehr.

sie gehen und in welchen Städten sie sich aufhalten, ist das

eine Sache. Vielleicht haben manche Bürger dafür noch Ver- Salvioni Sergio (R, TI): En tant que président de la Commis-

ständnis. Aber wenn sie sich vorstellen, dass ihre intimsten sion des affaires juridiques, je dois vous informer que la com-

Telefonate - das, was sie wirklich mit jemandem privat zu mission, si elle a bien discuté du principe contenu dans la

besprechen haben - auch abgehört und überwacht werden proposition Béguin/Danioth, elle n'a par contre pas voté sur

könnten, dass man ihnen mittels technischer Mittel ihre Pri- le texte de loi présenté ici par M. Béguin. En effet, le texte sur

vacy stiehlt, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Bürge- lequel on avait discuté était provisoire et M. Béguin s'était ré-

rinnen und Bürger dann einen klaren Schluss ziehen und sa- servé le droit de présenter une proposition plus élaborée au

gen: So nicht! Hier ist wirklich die «Wasserscheide» für die- Parlement.

ses Gesetz. Überschreiten Sie sie nicht, wenn Ihnen an die- Cela dit, je tiens à exprimer ma position personnelle, non

sem Gesetz etwas liegt. plus comme président de la Commission des affaires juridi-

Dazu kommt, dass die Hearings in der Kommission meines ques, mais comme membre du Parlement, en ce qui con-

Erachtens und auch nach Meinung der deutlichen Mehrheit cerne la proposition Béguin/Danioth. Il s'agit d'un problème

der Kommission gezeigt haben, dass gar kein wirklicher Be- extrêmement délicat. Je comprends les réserves exprimées

darf für solche Überwachungsmassnahmen im präventiven ici. Au fond, on introduit - ce qui semble paradoxal - dans la

Bereich besteht. Weder konnten uns die Vertreter der loi un élément de renforcement de la possibilité de contrôle

Schweizer Behörden glaubhaft darlegen, weshalb es nun de la sphère privée que l'on aurait voulu éliminer selon les

solche Überwachungen wirklich brauche, noch ergaben die conclusions du rapport de la CEP. Mais la situation n'est plus

Hearings mit dem deutschen Sachverständigen einen Hin- la même que celle que l'on pouvait constater au début de

weis auf mehr als allenfalls eine, zwei oder drei denkbare, l'année 1990.

notwendige Überwachungen pro Jahr. Es handelte sich of- D'un côté, je pense que les possibles dérives de l'administra-

fensichtlich um eine sehr geringe Zahl; wenn man die Grosse tion dans le contrôle et l'élaboration des fichiers doivent être

Deutschlands auf die Einwohnerzahl und Bedeutung der considérées comme improbables, car tout le monde a été

Schweiz hinunterskaliert, dann bliebe sozusagen nichts sensibilisé à ce problème suite à l'affaire des fiches fédérales

mehr übrig. qui a éclaté avec les investigations de la CEP. Je pense que

Vor allem aber - das bitte ich Sie zu bedenken - wäre der maintenant tout le monde est très attentif à ce problème.

Einschluss dieses Artikels 12a ein kapitaler politischer Feh- D'un autre côté, par rapport au début des années nonante, le

ler. Der Kommissionssprecher und Bundesrat Koller haben problème majeur qui est apparu est celui de la criminalité or-

dargelegt, dass die politische und sachliche Glaubwürdigkeit ganisée et du terrorisme. Nous sommes en Suisse aussi dans

dieses Gesetzes dem Bürger gegenüber einzig und allein in le collimateur de ces organisations. La Suisse est même une

der Tatsache liegt, dass im präventiven Bereich die strafpro- place idéale pour l'organisation de crimes à cause avant tout

zessualen Zwangsmassnahmen ausgeschlossen bleiben. de sa position centrale, mais aussi en raison de son système

Es soll gerade vermieden werden, dass die volle Wucht der de services publics et de son système des instituts de crédit

gerichtspolizeilichen Überwachungs- und Ermittlungsmög- très performants. Tous les efforts que l'on a faits visent à évi-

lichkeiten schon im präventiven Bereich greift, wo anderer- ter que ces services publics, qui sont nécessaires, puissent

seits eben die formellen, institutionellen Schranken noch être exploités et que l'on puisse en abuser pour des buts qui

nicht greifen. Wenn also kein erheblicher Tatverdacht im n'ont rien affaire avec les intérêts généraux du pays.

Sinne des Strafgesetzes besteht, sollen diese Zwangsmass- On en arrive à un problème délicat: faut-il donner à la Confé-

nahmen nicht anwendbar sein. dération et à son administration les instruments pour une

Hierzu möchte ich Kollege Béguin entgegnen: Es ist nicht so, lutte plus efficace contre ces dangers? Ou, pour une ques-

dass wir zum «ventre mou de l'Europe» würden, falls wir Ih- tion de principe, c'est-à-dire pour éviter de possibles dérives

ren Antrag nicht annehmen; das ist nicht wahr. Es heisst ein- ou de possibles abus, faut-il ne pas doter la Confédération de

fach, dass ein erheblicher Tatverdacht vorliegen muss, bevor ces instruments? Je comprends que M. Koller, conseiller fé-

die strafprozessualen Zwangsmassnahmen wie Telefon- déral, et même le Conseil fédéral aient hésité et hésitent à

und Postgeheimnisverletzung gebraucht werden können. Es proposer d'adopter ces instruments, car ils ont peur que les

ist eine Frage des Einsatzes dieser Mittel, bei welcher réactions de l'opinion publique soient négatives. Mais, dans

Schwere des Verdachtes dieses schwere Mittel eingesetzt la pesée des intérêts, il faut mettre les deux problèmes sur

werden kann. Man soll nun nicht mit Kanonen auf Spatzen les plateaux de la balance. Est-ce que les dangers qui pro-

schiessen. Ich bin dafür, Kollege Béguin, dass man dem viennent de la criminalité organisée et de sa diffusion au ni-

Staatsschutz ein Gewehr gibt, aber nicht eine 105-mm-Ka- veau suisse sont plus grands que les dangers de possibles

none, um damit auf Spatzen zu schiessen, von denen man abus de la part de l'administration avec ces instruments?

nicht einmal sicher ist, ob sie überhaupt da sitzen. Man ris- Avec beaucoup d'hésitation, car ma position n'est pas abso-

kiert dann, das Hausdach zu ruinieren, statt den Spatz zu lument définitive et inébranlable, je tends à dire que les dan-

treffen. gers d'une possible exploitation de la place suisse par la cri-

Überlegen Sie sich die innere Logik dieses Gesetzes noch minalité organisée, pour effectuer des interventions au ni-

einmal. Es beruht auf der Zweistufigkeit des präventiven veau européen, sont plus importants que les dangers déri-

Staatsschutzes nach strengen Kriterien, ohne Zwangsmass- vant d'abus éventuels de l'administration. Je serais donc

13. Juni 1995 587 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

plutôt enclin à accepter la proposition Béguin/Danioth. Deux 2. Hier möchte ich doch den Kommissionssprecher auf die

arguments avancés sont déterminants pour moi: Fakten verweisen. Lesen Sie bitte Artikel 10a Absatz 2

1. Les possibilités de contrôle que nous offrons à la police fé- Litera b. Da wird die Zielgruppe dieser Telefonüberwachung

dérale ne vont pas au-delà des contrôles que peuvent faire erwähnt: Das Departement bestimmt «die Organisationen

les citoyens, les journalistes, ou toutes personnes qui veulent und Gruppierungen, über deren Tätigkeit und deren Expo-

obtenir des informations de ce type -je dirais même que les nenten alle Wahrnehmungen zu melden sind, wenn der kon-

journalistes ont probablement plus de possibilités d'obtenir krete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Si-

des informations que la police fédérale avec cette loi. cherheit gefährden». Das, Herr Schoch, sind nicht unbe-

2. Là où il y a un vide, celui-ci est rempli par les services de scholtene Bürger. Ich nehme an, dass es auch nicht Parla-

pays étrangers. Il est évident que si on ne fait pas ces enquê- mentarier sind.

tes en Suisse, elles le seront par des polices étrangères, qui

sont déjà actives en Suisse, on le sait. On ne pourra pas - Koller Arnold, Bundesrat: Es ist zweifellos so, dass das die

nous n'en avons pas les moyens - combattre ces agents de heikelste Frage ist, die wir im Rahmen der Beratung dieses

police étrangère qui enquêteront en Suisse. Dans un certain Gesetzentwurfes zu entscheiden haben. Es ist auch leicht

sens, nous serons donc dépendants, comme l'a dit voraussehbar, dass das - würden Sie dem Antrag Béguin/

M. Béguin, des informations que nous allons recevoir; il est Danioth folgen - mit grossier Wahrscheinlichkeit der Schick-

évident que nous n'allons pas tout recevoir, il s'agira d'infor- salsartikel dieses Gesetzes würde.

mations filtrées, selon les intérêts des polices étrangères à Der Bundesrat hat vorgeschlagen, für die Informationsbe-

nous les faire parvenir. Naturellement, dans le recueil d'infor- schaffung der präventiven Polizei auf die Überwachung des

mations et dans la préparation de fichiers de personnes dan- Post- und Fernmeldeverkehrs und auf den Einsatz techni-

gereuses dans les domaines du terrorisme et de la crimina- scher Überwachungsgeräte wie Minispione oder Richtmikro-

lité organisée, notre indépendance est gravement menacée fone zu verzichten. Sein Wille ist, diese Formen der gehei-

et mise en danger. men Informationsbeschaffung nur für Zwecke der Strafverfol-

Dernière considération, je pense qu'il vaut mieux donner, gung zur Verfügung zu stellen. Des weiteren verlangt

avec toutes les mesures permettant d'éviter les abus, que de Artikel 12 Absatz 3, dass sich Polizisten nicht in Privaträume

ne pas donner les instruments nécessaires à la police fédé- begeben, ohne dazu in Form eines Hausdurchsuchungsbe-

rale, paralysant ainsi son activité en ce qui concerne la lutte fehls durch den Richter oder den Staatsanwalt legitimiert zu

contre la criminalité organisée. Somme toute, la proposition sein. Dabei war sich auch der Bundesrat, wie Ihre Kommis-

Béguin/Danioth devrait être acceptée, avec les risques poli- sion, die dieses Problem intensiv besprochen hat, bewusst,

tiques qui y sont liés. C'est une évaluation, une pesée d'inté- dass das allgemeine Dilemma dieses Gesetzentwurfes - auf

rêts, et personnellement je suis plutôt de l'opinion qu'il faut der einen Seite Schutz der Freiheit für Bürgerinnen und Bür-

soutenir cette proposition. ger, auf der anderen Seite Gefahrenabwehr zum Schutz der

demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unseres

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich möchte am Staates - in diesem Bereich hier besonders aktuell und bri-

Schluss dieser umfassenden Debatte zwei kurze Bemerkun- sant wird. Sie haben im Verlaufe des heutigen Morgens die

gen nachschieben: Extrempositionen auch gehört. Herr Onken als Verfechter

1. Es liegt kein Minderheitsantrag vor, aber der Antrag Bé- der Initiative setzt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger

guin/Danioth, der Ihnen ausgeteilt worden ist, ist in der Kom- über alles und will daher überhaupt keine präventive Polizei

mission sehr ausgiebig und detailliert besprochen worden. zulassen. Auf der anderen Seite gibt es natürlich Leute, die

Die Kommission hat diesen Antrag mit 10 zu 0 Stimmen, bei im Interesse der Gefahrenabwehr auch Mittel einsetzen wol-

2 Enthaltungen, verworfen. Das muss zur Klarstellung ein- len, welche besonders stark in die Privatsphäre der Bürgerin-

fach nochmals gesagt sein. nen und Bürger eingreifen, auch wenn sie dies- was ich

2. Herr Danioth ist der Auffassung, dass sich dieser dem Antrag Béguin/Danioth zugute halte - unter Beachtung

Artikel 12a, wie er durch ihn und Herrn Béguin vorgeschla- rechtsstaatlicher Kautelen tun.

gen wird, nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger unseres Ich glaube, daraus ergibt sich von Anfang an, dass das, wor-

Landes wende, sondern gegen Extremisten. Ich möchte Sie über wir hier legiferieren, nur eine Optimierung zwischen

aber darauf hinweisen, dass es dem Ermessen des Chefs Freiheitsschutz einerseits und Gefahrenabwehr andererseits

der Bundespolizei, Herrn von Daeniken - er sass hier- und sein kann. Denn wenn Sie nur auf Gefahrenabwehr setzen,

letztlich dem Chef des EJPD überlassen ist, darüber zu ent- verlieren Sie jede Freiheit in diesem Staat. Hier die richtige

scheiden, wer oder was ein Extremist ist. Ich könnte mir vor- Mitte zu finden, ist offensichtlich nicht leicht, vor allem auch

stellen, dass dieser Artikel 12a letztlich nicht nur gegen Bür- angesichts immer neuer Bedrohungen unserer freiheitlichen

gerinnen und Bürger oder Bewohnerinnen und Bewohner demokratischen Staatsordnung.

dieses Landes zur Anwendung gelangt, sondern möglicher- Ich möchte noch einmal kurz die wichtigsten Gründe nennen,

weise sogar gegen Parlamentarier. Denn es ist durchaus weshalb wir den Antrag Béguin/Danioth ablehnen: Der Bun-

denkbar, dass einmal eine Parlamentarierin oder ein Parla- desrat hat seit Ausbruch der Fichenaffäre immer wieder be-

mentarier Kontakte mit der rechtsextremen deutschen Szene kräftigt, dass er den Staatsschutz reformieren und auf das

oder mit der PKK unterhält. Das könnte staatsgefährdend unerlässliche Minimum beschränken will. Dabei war uns na-

werden, und dann möchte ich nicht in den Hosen jenes Chefs türlich von Anfang an klar, dass wir gewisse Risiken in Kauf

EJPD stecken, der darüber zu entscheiden hätte, ob jetzt der nehmen, wenn wir den Staatsschutz auf das unerlässliche

Telefonanschluss dieses Parlamentariers abzuhören sei Minimum beschränken. Wir tun dies der Freiheit zuliebe.

oder nicht. Aber das muss hier offengelegt sein: Wenn wir das nicht tun,

Ich möchte Sie damit einfach auf die Brisanz der Frage hin- dann gehen wir bewusst gewisse Risiken ein. Unseres Er-

weisen, die Sie zu entscheiden haben. Lassen wir die Finger achtens sind es aber im Interesse der Freiheit der Bürgerin-

von so riskanten Spielchen! nen und Bürger vertretbare, akzeptierbare Risiken.

Ich bitte Sie, dem zu folgen, was die Kommission zu diesem Bisher hatten wir im Rahmen dieser präventiven Staats-

Antrag beschlossen hat. schutztätigkeit keinerlei Möglichkeiten von Zwangsmassnah-

men. Ich möchte Ihnen doch folgendes zu überlegen geben:

Danioth Hans (C, UR): Nur zwei kurze Klarstellungen. Glauben Sie wirklich, dass wir nach der sogenannten Fichen-

I.Bei diesem Entscheid mit 10 zu 0 Stimmen bei affäre mit einer Vorlage eine Chance haben, die die Zwangs-

2 Enthaltungen war ich selbstverständlich nicht dabei. Ich mittel gegenüber dem bisherigen Stand erweitert? Da kom-

habe verschiedentlich als Stellvertreter an Sitzungen der men wir zumindest, Herr Béguin, in einen äusserst schwieri-

Kommission für Rechtsfragen teilnehmen können. Bei mir gen Argumentationsnotstand hinein. Das ist der erste Grund.

war es von Anfang an klar, dass wir dieses Mittel brauchen. Der zweite Grund ist der, dass wir heute feststellen, dass

Die Delegation als Ganzes teilt diese Auffassung. Sie kön- sich die Bedrohungslage seit Erlass der Botschaft nicht

nen nachsehen, welche Parteien vertreten sind. grundlegend verändert hat. Natürlich wissen wir, dass die

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 588 13 juin 1995

Grossstaaten ganz andere technische Mittel haben und dass Abs. 2bis (neu)

auch gewisse Terrororganisationen und das organisierte Die verschiedenen Datenkategorien werden im Informations-

Verbrechen technische Mittel haben, denen wir meistens et- system getrennt bearbeitet. Der Bundesrat setzt für die ver-

was hintennachhinken. Aber wir werden natürlich nie die Mit- schiedenen Datenkategorien die maximale Aufbewahrungs-

tel der USA oder eines anderen Grossstaates haben. Ich dauer fest und sorgt dafür, dass insbesondere ungesicherte

glaube, hier müssen wir von Anfang an bewusst eine ge- Daten periodisch überprüft werden, ob sie für die Aufgaben

wisse kleinstaatliche Bescheidung in Kauf nehmen. nach dem Gesetz noch notwendig sind. Andernfalls werden

Dann war für uns im Rahmen dieses Entscheides, den Sie sie im Informationssystem gelöscht. Eine interne Daten-

jetzt zu treffen haben, doch die Analyse der Bedrohungslage schutzkontrolle bietet Gewähr für die Qualität und Relevanz

besonders wichtig. Wir im Bundesrat sind der Meinung, dass der Daten.

die grösste Bedrohung für unser Land zurzeit vom organi-

sierten Verbrechen ausgeht, glücklicherweise nicht von Ter- Art. 13

rororganisationen. Das kann sich einmal ändern, aber die Proposition de la commission

heutige Bedrohungsanalyse zeigt dies klar, und auf dem Ge- Al. 1-4

biet der Bekämpfung des organisierten Verbrechens haben Adhérer au projet du Conseil fédéral

wir inzwischen ja nun einiges getan. Ich erinnere Sie an Al. 2bis (nouveau)

diese neuen materiell-rechtlichen Normen über die Geldwä- Les différentes catégories de données doivent être traitées

scherei, über die kriminelle Organisation, über die erleich- séparément dans le système d'information. Le Conseil fédé-

terte Einziehung. Wir haben - da bin ich mit Ihnen ral fixe la durée maximale de conservation des différentes

einverstanden - bei dieser Hauptbedrohung, beim organi- catégories de données et veille notamment à ce que les don-

sierten Verbrechen, auch künftig weiteren Handlungsbedarf. nées peu fiables soient périodiquement examinées afin de

Wir brauchen eine eigene Ermittlungskompetenz des Bun- déterminer si elles sont encore nécessaires à l'accomplisse-

des. Und weil ein in Auftrag gegebenes Gutachten diese auf- ment des tâches définies dans la loi. Dans le cas contraire,

grund der geltenden Verfassung wahrscheinlich ablehnen elles doivent être effacées dans le système d'information. Un

wird, werden wir Ihnen so rasch als möglich eine Verfas- contrôle interne de la protection des données garantit la qua-

sungsvorlage unterbreiten. Der Bund soll für diese Zentral- lité et la pertinence des données.

stelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, die

wir ja mit dem Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zen- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 13 ist durch die

tralstellen des Bundes ermöglicht haben, eigene Ermittlungs- Kommission um einen Absatz 2bis bereichert worden.

kompetenzen erhalten. Wir sind auch überzeugt, dass wir auf Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Absatz auf einer An-

dem Gebiete der Bekämpfung des organisierten Verbre- regung der Geschäftsprüfungsdelegation beruht und von

chens vermehrt V-Männer einsetzen müssen. Das ist zwar Herrn Danioth eingebracht wurde.

heute schon zulässig, ist aber unbefriedigend geregelt, und

deshalb werden wir Ihnen auch eine Vorlage über den Ein- Angenommen - Adopté

satz von V-Männern unterbreiten. Das ist also ein weiterer

Grund, weshalb wir der Überzeugung sind, dass wir das Fu- Art. 14

der jetzt nicht überladen sollten. Antrag der Kommission

Und dann - das gebe ich Ihnen offen zu - kommt auch eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

gewisse realpolitische Beurteilung der Lage dazu: Ich habe Proposition de la commission

leider feststellen müssen - und da liegt dann doch ein ganz Adhérer au projet du Conseil fédéral

grosser Unterschied zwischen Polizei und Armee, Herr

Béguin -, dass in diesem Jahrhundert alle Polizeivorlagen Angenommen - Adopté

des Bundes abgelehnt worden sind. Zwischen den beiden

Weltkriegen waren es Vorlagen von Herrn Bundesrat Häber- Art. 15

lin. Dann kam die Vorlage über die interkantonale mobile Po- Antrag der Kommission

lizei und dann jene über die Bundessicherheitspolizei. Alle Abs. 1-5

Vorlagen sind gescheitert. Ich glaube, da müssen Sie auch Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

verstehen, dass der Bundesrat neben allen sachlichen Argu- Abs. 6 (neu)

menten auch etwas realpolitisch denkt. Mir ist nun, wenn Sie Im Verkehr mit dem Ausland muss der Quellenschutz in je-

mir dieses Bild erlauben, der Spatz dieses Gesetzes in der dem Fall gewährleistet werden.

Hand wirklich viel lieber als die Taube auf dem Dach. Da

diese Ordnung uns nun zudem erstmals ermöglicht, eine Art. 15

rechtsstaatlich einwandfreie Regelung dieser delikaten Proposition de la commission

staatlichen Tätigkeit zu erlangen - und dazu ist es wirklich Al. 1-5

höchste Zeit -, wäre es auch politisch nicht klug, die Vorlage Adhérer au projet du Conseil fédéral

mit diesem vielleicht wünschbaren, aber nicht unbedingt not- Al. 6 (nouveau)

wendigen Mittel der Zwangsmassnahmen im Präventivbe- Dans les relations avec l'étranger, la protection des sources

reich allzusehr zu belasten. doit dans tous les cas être assurée.

Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat

und der Kommission zuzustimmen und den Antrag Béguin/ Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich habe lediglich zur

Danioth abzulehnen. Ergänzung in Artikel 15 Absätze eine Bemerkung zu ma-

chen: Der Bundesrat wollte die Geheimhaltung ausländi-

Art. 12 scher Quellen selber regeln. Die Kommission ist aber dar-

Angenommen - Adopté über orientiert worden, dass ausländische Amtsstellen der

Schweiz nur bei absoluter Geltung einer strikten Vertraulich-

Art. 12a keit überhaupt Informationen zur Verfügung stellen, und das

wollten wir im Gesetz festgeschrieben wissen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Béguin/Danioth 21 Stimmen Angenommen - Adopté

Dagegen 14 Stimmen

Art. 13 Art. 16

Antrag der Kommission Antrag der Kommission

Abs. 1-4 Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Auskunftsrecht

13. Juni 1995 589 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

Abs. 1 cret, au plus tard lors de l'expiration de l'obligation de conser-

Jede Person kann beim Eidgenössischen Datenschutzbe- ver les données, conformément à la loi sur la protection des

auftragten verlangen, dass er prüfe, ob im Informationssy- données, pour autant que cela n'entraîne pas un volume de

stem des Bundesamtes rechtmässig Daten über sie bearbei- travail excessif.

tet werden. Der Datenschutzbeauftragte teilt der gesuchstell-

enden Person in einer stets gleichlautenden Antwort mit, Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 16 betrifft das

dass in bezug auf sie entweder keine Daten unrechtmässig Auskunftsrecht des Betroffenen. Hier beantragt Ihnen die

bearbeitet würden oder dass er bei Vorhandensein allfälliger Kommission eine neue Formulierung, und zwar deckt sich die

Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Formulierung der Kommission, abgesehen von einigen ganz

Behebung an das Bundesamt gerichtet habe. kleinen Anpassungen, wörtlich mit Artikel 14 des Bundesge-

Abs. 2 setzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentral-

Ein Rechtsmittel gegen diese Mitteilung ist ausgeschlossen. stellen des Bundes. Wir wollten eine Einheitlichkeit schaffen

Die betroffene Person kann von der Eidgenössischen Daten- und haben uns deshalb am Zentralstellengesetz orientiert.

schutzkommission verlangen, dass diese die Mitteilung des

Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten oder den Vollzug Angenommen - Adopté

der von ihm abgegebenen Empfehlung überprüfe. Die Da-

tenschutzkommission teilt ihr in einer stets gleichlautenden Art. 17

Antwort mit, dass die Prüfung im begehrten Sinne durchge- Antrag der Kommission

führt wurde. Abs. 1

Abs. 3 Der Bundesrat kann Sicherheitsprüfungen vorsehen für

Die Kantone überweisen Gesuche, die sich auf Akten des Bedienstete des Bundes, Angehörige der Armee und

Bundes beziehen, an den Eidgenössischen Datenschutzbe- Dritte, die an klassifizierten Projekten im Bereich der inne-

auftragten. ren und äusseren Sicherheit mitwirken, wenn sie bei ihrer

Abs. 4 Tätigkeit:

Im Anschluss an das Auskunftsgesuch überprüft das a. regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regie-

Bundesamt unabhängig von den festgelegten Laufzeiten, ob rungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Ge-

die vorhandenen Daten noch benötigt werden. Alle nicht schäfte haben und darauf Einfluss nehmen können;

mehr benötigten Daten werden im Informationssystem ge- b. regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder

löscht. äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren

Abs. 5 (neu) Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bun-

Registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt ha- des gefährden könnte;

ben, wird beim Dahinfallen der Geheimhaltungsinteressen c. Streichen

zur Wahrung der inneren Sicherheit, spätestens bei Ablauf d

der Aufbewahrungsdauer, nach Massgabe des Datenschutz- e. als Vertragspartner oder deren Mitarbeiter an klassifizier-

gesetzes Auskunft erteilt, sofern dies nicht mit unverhältnis- ten Projekten des Bundes mitwirken oder aufgrund von Ge-

mässigem Aufwand verbunden ist. heimschutzvereinbarungen überprüft werden müssen;

f. Streichen

Art. 16 g

Proposition de la commission Abs. 2, 3

Titre Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Droit d'être renseigné Abs. 4

Al. 1 .... Bundesverwaltung und der Funktionen ....

Toute personne peut demander au préposé fédéral à la pro-

tection des données qu'il vérifie si des données la concer- Art. 17

nant sont traitées conformément au droit dans le système Proposition de la commission

d'information de l'office fédéral. Le préposé fédéral à la pro- Al. 1

tection des données communique au requérant une réponse Le Conseil fédéral peut prévoir des contrôles de sécurité à

au libellé toujours identique selon laquelle aucune donnée le l'égard d'agents de la Confédération, de militaires et de tiers

concernant n'a été traitée illégalement ou que, dans le cas collaborant à des projets classifiés relatifs à la sûreté inté-

d'une éventuelle erreur dans le traitement des données, il a rieure et extérieure qui, dans leur activité;

adressé à l'office fédéral la recommandation d'y remédier. a. ont connaissance de manière régulière et approfondie, de

Al. 2 l'activité gouvernementale ou d'importants dossiers de la po-

Contre cette communication, il ne peut être fait usage litique de sécurité, sur lesquels ils peuvent exercer de l'in-

d'aucune voie de droit. La personne concernée peut deman- fluence;

der que la Commission fédérale de la protection des don- b. ont régulièrement accès à des secrets relevant de la sû-

nées examine la communication du préposé fédéral à la pro- reté intérieure ou extérieure ou à des informations, dont la ré-

tection des données ou l'exécution de la recommandation vélation pourrait menacer l'accomplissement des tâches im-

qu'il a émise. La Commission fédérale de la protection des portantes de la Confédération;

données communique à la personne concernée une réponse c. Biffer

au libellé toujours identique selon laquelle l'examen a eu lieu d

conformément au sens de la requête. e. collaborent, en tant que partenaires contractuels ou em-

Al. 3 ployés de ces derniers, à des projets classifiés de la Confé-

Les cantons transmettent au préposé fédéral à la protection dération ou doivent faire l'objet d'un contrôle en vertu de con-

des données les demandes relatives à des documents de la ventions sur la protection de secrets;

Confédération. f. Biffer

Al. 4 g

Après la demande de communication, l'office fédéral exa- Al. 2, 3

mine, indépendamment des échéances fixées à cet effet, si Adhérer au projet du Conseil fédéral

les informations existantes restent nécessaires. Toutes les Al. 4

données qui ne sont plus nécessaires sont effacées du sys- Adhérer au projet du Conseil fédéral

tème d'information. (la modification ne concerne que le texte allemand)

Al. 5 (nouveau)

Les personnes recensées ayant déposé une demande de Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Zu den Personensi-

renseignements seront renseignées dès lors que les intérêts cherheitsprüfungen sind vielleicht einige Ausführungen zu

liés au maintien de la sûreté intérieure n'exigent plus le se- machen, um besseres Verständnis zu schaffen.

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 590 13 juin 1995

Es geht um die Sicherheitsprüfung für «Bedienstete des Bun- Abs. 1

des, Angehörige der Armee und Dritte, die mit Aufträgen im Der Bundesrat bezeichnet eine Fachstelle, welche die Si-

Bereich der Gesamtverteidigung betraut sind» - soweit der cherheitsprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt

Wortlaut der Version des Bundesrates. Derartige Sicher- durchführt.

heitsprüfungen sind schon im Anschluss an die seinerzeitige Abs. 2, 4, 5

Affäre Jeanmaire im Jahre 1977 gefordert worden. Hier wird Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage geschaf- Abs. 3

fen. Dabei sind die folgenden Kriterien massgeblich: Der .... führen. (Rest des Absatzes streichen)

Kreis der zu prüfenden Personen ist präzis umschrieben und

ist kleiner, als das bis heute der Fall ist. Wir unterziehen we- Art. 19

sentlich weniger Personen einer Sicherheitsprüfung als bis- Proposition de la commission

her. Dabei wird aber die Prüfung neu mit Kenntnis und Zu- Al. 1

stimmung der betroffenen Person durchgeführt, während Le Conseil fédéral désigne un service spécialisé chargé de

das bis heute nicht der Fall war. procéder aux contrôles de sécurité en collaboration avec l'of-

Ich hatte gestern Gelegenheit, mit einem führenden Mitar- fice fédéral.

beiter der Gruppe für Generalstabsdienste im EMD das Al. 2, 4, 5

Abendessen einzunehmen. Ich habe ihn beiläufig gefragt, Adhérer au projet du Conseil fédéral

ob und wie eigentlich seine Sicherheitsprüfungen jeweils Al. 3

durchgeführt worden seien. Er wusste nicht einmal davon, .... l'administration. (Biffer le reste de l'alinéa)

dass er je Sicherheitsprüfungen unterzogen worden war.

Dabei hat man das selbstverständlich gründlich und umfas- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 19 ist die

send getan, aber eben nicht so, wie es das neue Gesetz Festschreibung dessen, was die Kommission mit Bezug auf

festschreibt. eine einzige Fachstelle beschlossen hat. Der Bundesrat hat

Die Kommission schlägt Ihnen vor, die Sicherheitsprüfungen eine oder mehrere Fachstellen beantragt, aber die Kommis-

durch eine einzige Fachstelle durchzuführen und nicht sepa- sion geht davon aus, dass es sinnvoller, zweckmässiger und

rate Sicherheitsprüfungen für allgemeine Bundesbedienstete rationeller ist, wenn eine einzige Fachstelle Sicherheitsprü-

auf der einen und für Angehörige der Armee auf der anderen fungen im gesamten Bereich vornimmt, der den Bund be-

Seite zu machen. trifft: sowohl für die allgemeine Bundesverwaltung wie auch

Wir meinen, dass auf diese Art und Weise eine fachliche für die Armee. Wenn ich richtig informiert bin, schliesst sich

Kompetenz geschaffen werden kann, die sich dann auch im der Bundesrat diesem Kommissionsantrag ausnahmsweise

Gehalt der Sicherheitsprüfungen ausdrücken wird. Gegen nicht an, sondern hält an seiner Formulierung fest. Ich

die Verweigerung der Sicherheitserklärung gibt es neu einen würde zunächst nicht ungern hören, wie der Bundesrat Stel-

Rechtsschutz, und zwar mit Verwaltungsgerichtsbe- lung bezieht, um dann allenfalls noch einmal das Wort zu er-

schwerde an das Bundesgericht. Soviel zu den Sicherheits- greifen.

prüfungen insgesamt.

Die Kommissionsanträge zu Artikel 17 enthalten gegenüber Koller Arnold, Bundesrat: Ich glaube nicht, dass die Diffe-

dem, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, eigentlich keine renz so gross ist, dass es sich lohnt, eine eingehende De-

wesentlichen Änderungen, sondern es geht darum, gewisse batte zu führen. Ich habe einfach Bedenken angemeldet,

Doppelspurigkeiten zu eliminieren und die Bestimmung re- weil es gegenüber der heute geltenden Verordnung, die

daktionell etwas straffer zu fassen. jetzt durch dieses Gesetz abgelöst wird, Fachstellen sowie

eine eigene Stelle für das Militärdepartement gibt. Ich habe

Angenommen - Adopté nichts dagegen, wenn Sie der Kommission zustimmen.

Dann können wir das im Zweitrat noch einmal näher

Art. 18 anschauen.

Antrag der Kommission

Abs. 1 Angenommen - Adopté

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2 Bst. a, b, c, d Art. 20

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Kommission

Abs. 2 Bst. bbis (neu) Abs. 1

bbis. im Auftrag der Fachstelle durch Erhebungen der zu- .... Schutz der Behörden und der Gebäude ....

ständigen kantonalen Polizei über die zu prüfende Person; Abs. 2

Abs. 2 Bst. bter (neu) Der Bundesrat kann für diese Aufgaben staatliche oder pri-

bter. durch Einholen von Auskünften bei den zuständigen vate Schutzdienste einsetzen.

Strafverfolgungsorganen über laufende Strafverfahren; Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 18

Proposition de la commission Art. 20

Al. 1 Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 1

Al. 2 let. a, b, c, d la protection des autorités et des bâtiments ....

Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2

Al. 2 let. bbis (nouveau) Le Conseil fédéral peut confier des tâches de protection à

bbis. par des enquêtes sur les personnes soumises au con- des services de l'Etat ou à des services privés.

trôle effectuées par les polices cantonales compétentes sur Al. 3

mandat du service spécialisé; Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2 let. bter (nouveau)

bter. en demandant des renseignements relatifs à des procé- Angenommen - Adopté

dures pénales en cours aux organes de poursuite pénale

compétents; Art. 21

Antrag der Kommission

Angenommen - Adopté Abs. 1

Der Bundesrat bestimmt:

Art. 19 a. die Personen, zu deren Gunsten Schutzmassnahmen ge-

Antrag der Kommission troffen werden;

13. Juni 1995 591 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei

b. die Gebäude, in denen zum Schutz der Personen und Al. 2

Einrichtungen das Personal des Bundesamtes eingesetzt Le Conseil fédéral fixe les exigences minimales pour le

wird; contrôle ....

c. die Gebäude und Anlässe, bei denen andere Schutzdien-

ste eingesetzt werden. Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Seitens der Kommis-

Abs. 2-5 sion sind von Artikel 24 bis und mit zum Ende der Vorlage

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates keine weiteren Bemerkungen zu machen, ausser dem Hin-

weis darauf, dass einzelne Bestimmungen gestrichen wer-

Art. 21 den konnten, weil es sich um absolute Selbstverständlichkei-

Proposition de la commission ten handelte, die nicht in ein Bundesgesetz aufgenommen zu

Al. 1 werden brauchen.

Le Conseil fédéral désigne:

a. les personnes bénéficiant de mesures de protection; Angenommen - Adopté

b. les bâtiments de la Confédération dans lesquels la protec-

tion des personnes et des installations est assurée par le per-

sonnel de l'office fédéral; Art. 25

c. les bâtiments et les manifestations pour lesquels les tâ- Antrag der Kommission

ches de protection sont confiées à d'autres services. Abs. 1, 3

Al. 2-5 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Adhérer au projet du Conseil fédéral Abs. 2

.... Bedrohungslage. (Rest des Absatzes streichen)

Angenommen - Adopté

Art. 25

Art. 22 Proposition de la commission

Antrag der Kommission Al. 1, 3

.... notwendig sind; wenn nötig arbeiten sie mit den Sicher- Adhérer au projet du Conseil fédéral

heitsdiensten der auf ihrem Gebiet niedergelassenen inter- Al. 2

nationalen oder diplomatischen Vertretungen sowie den aus- .... de la menace. (Biffer le reste de l'alinéa)

ländischen Polizeibehörden zusammen, die für die Sicher-

heitsfragen im Grenzgebiet zuständig sind. Angenommen - Adopté

Art. 22 Art. 26

Proposition de la commission Antrag der Kommission

.... droit international public; au besoin, ils collaborent avec Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

les services de sécurité des organisations internationales ou Proposition de la commission

des missions diplomatiques établies sur leur territoire ou Adhérer au projet du Conseil fédéral

avec les autorités de police étrangères compétentes pour les

questions de la sécurité dans les régions frontalières. Angenommen - Adopté

Angenommen - Adopté Art. 27, 28

Antrag der Kommission

Art. 23 Abs. 1

Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2

Proposition de la commission Streichen

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Art. 27, 28

Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich mache dazu keine Proposition de la commission

Bemerkungen, obwohl sich natürlich zu diesem Thema um- Al. 1

fangreiche und interessante Ausführungen machen Hessen. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Aber auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit scheint Al. 2

mir das überflüssig zu sein. Biffer

Angenommen - Adopté Angenommen - Adopté

Art. 24

Antrag der Kommission Art. 28a (neu)

Abs. 1 Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titel

Abs. Ibis (neu) Änderung des Datenschutzgesetzes

Der Bundesrat genehmigt zwischenstaatliche Verwaltungs- Wortlaut

vereinbarungen der Sicherheitsorgane. Solche Vereinba- Das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz

rungen dürfen erst nach erfolgter Genehmigung vollzogen wer- wird wie folgt geändert:

den. Art. 24 aufgehoben

Abs. 2

.... legt die Mindestanforderungen an die Kontrolle .... Art. 28a(nouveau)

Proposition de la commission

Art. 24 Titre

Proposition de la commission Modification de la loi sur la protection des données

Al. 1 Texte

Adhérer au projet du Conseil fédéral La loi fédérale du 19 juin 1992 sur la protection des données

Al. Ibis (nouveau) est modifiée comme il suit:

Le Conseil fédéral approuve les accords administratifs inter- Art. 24 abrogé

nationaux conclus par les services de sûreté. Ces accords ne

sont exécutoires qu'après l'obtention de l'approbation. Angenommen - Adopté

Procédure d'asile 592 13 juin 1995

Art. 29 #ST# 94.105

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Asylyerfahren.

Proposition de la commission Verlängerung des Bundesbeschlusses

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Procédure d'asile.

Angenommen - Adopté Prorogation de l'arrêté fédéral

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1994 (BB11995 l 373)

Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1994 (FF 1995 I 381)

Dagegen 1 Stimme

Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1995

Décision du Conseil national du 9 mars 1995

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Antrag der Kommission

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Eintreten

Proposition du Conseil fédéral Proposition de la commission

Classer les interventions parlementaires

Entrer en matière

selon lettre aux Chambres fédérales

Reymond Hubert (L, VD), rapporteur: C'est le 22 juin 1990

Angenommen - Adopté

que nous avons adopté l'arrêté fédéral sur la procédure

d'asile qui modifiait des passages essentiels de la loi sur

l'asile. Il s'agissait d'un arrêté urgent, en vertu de

An den Nationalrat - Au Conseil national l'article 89bis alinéa 1er de la constitution, dont la durée de

validité échoit au 31 décembre 1995.

Il était prévu, avant cette échéance, d'insérer l'arrêté fédéral

dans le droit ordinaire à l'occasion d'une révision de la loi sur

#ST# 94.088 l'asile. Le Conseil fédéral a admis un rapport et un projet y re-

latif en juin 1994. Selon l'habitude et la règle, il l'a soumis à

Strassenyerkehrsgesetz consultation. A la demande de plusieurs cantons, partis et or-

ganisations, le gouvernement a dû prolonger le délai de con-

und Versicherungsaufsichtsgesetz. sultation jusqu'au 15 novembre 1994. La matière est com-

Änderung plexe et les interventions fondamentales proposées, notam-

Loi sur la circulation routière ment dans le domaine des personnes ayant besoin de pro-

et loi sur la surveillance des assurances. tection, suscitent maintes remarques et contre-propositions.

Modification Il en résulte qu'il n'est pas possible de respecter l'échéancier

prévu pour la préparation du projet et de son traitement par

Differenzen - Divergences les Chambres. Sur un sujet aussi délicat, un travail soigné ne

peut s'achever, délai référendaire et vote éventuel du souve-

Siehe Seite 403 hiervon- Voir page 403 ci-devant

rain compris, dans le laps de temps restant jusqu'au

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 1995

Décision du Conseil national du 12 juin 1995

31 décembre 1995.

C'est pourquoi le Conseil fédéral propose, et votre commis-

sion vous le recommande aussi à l'unanimité, de proroger

l'arrêté du 22 juin 1990 de deux ans, soit jusqu'au

31 décembre 1997. Ce délai devrait permettre, d'une part, de

B. Versicherungsaufsichtsgesetz réduire les différends apparus lors de la procédure de con-

B. Loi sur la surveillance des assurances sultation, d'autre part, de traiter, au niveau parlementaire et

dans le détail et la sérénité, un projet plus controversé qu'on

Art. 53a Abs. 4 ne l'avait imaginé de prime abord.

Antrag der Kommission Au nom de la commission, je vous recommande d'entrer en

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates matière et d'approuver l'arrêté en question.

Art. 53a al. 4 Koller Arnold, Bundesrat: Mit der vorliegenden Botschaft be-

Proposition de la commission antragt Ihnen der Bundesrat, die Geltungsdauer des Bundes-

Adhérer à la décision du Conseil national beschlusses über das Asylverfahren (AVB) um zwei Jahre,

das heisst bis zum 31. Dezember 1997, zu verlängern.

Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Wir haben in dieser Erlauben Sie mir, ganz kurz die Gründe darzulegen, warum

Vorlage lediglich eine Differenz: In Artikel 53a Absatz 4 im diese Verlängerung nötig geworden ist. Der AVB, den Sie ja

Beschlussentwurf B hat der Nationalrat am Schluss noch ei- im Dringlichkeitsverfahren im Jahre 1990 erlassen haben,

nen Satz angefügt, der nach Auffassung der Kommission zur musste als dringlicher Bundesbeschluss zeitlich bis

Präzisierung der Aussage des Ständerates führen kann. Es Ende 1995 befristet werden. Wir haben dann zwar rechtzeitig

ist nämlich so, dass die Aussage, wie wir sie beschlossen eine Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hatte,

hatten, zur Verwirrung oder mindestens zur Unklarheit beitra- einerseits die Überführung ins ordentliche Recht vorzuberei-

gen könnte. Der Nationalrat hat hier deshalb zu Recht explizit ten, andererseits aber auch erkannte Mängel und Lücken zu

die Haftpflichtversicherung aufgeführt, denn beispielsweise schliessen.

reine Kaskoverträge haben mit der heutigen Vorlage nichts Hier waren es vor allem vier Probleme, die wir damals schon

zu tun und können nicht gekündigt werden. Mit der vom Na- erkannt haben. Erstens die Frage eines eigenen Rechtstatus

tionalrat verabschiedeten Fassung sind aber kombinierte für die sogenannten Gewaltflüchtlinge; zweitens die Einspar-

Verträge, bei denen die Haftpflichtversicherung eingeschlos- möglichkeiten aufgrund der verschlechterten Finanzlage;

sen ist, kündbar. drittens der Datenschutz und viertens der verbesserte Voll-

Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, in dieser ein- zug von negativen Asylentscheiden.

zigen Differenz dem Nationalrat zu folgen. Sie wissen, dass wir diesen letzten Punkt vorziehen mus-

sten; dies wegen der bekannten Probleme im Vollzugsbe-

Angenommen - Adopté reich, vor allem im Zusammenhang mit Asylbewerbern im

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei. Wahrung der inneren Sicherheit. Volksinitiative und

Bundesgesetz

S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse. Maintien de la sûreté intérieure. Initiative

populaire et loi fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.028

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.06.1995 - 08:00

Date

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