Parliamentary Debate on Internal Security Law and Political Police Abolition Initiative
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involved a parliamentary debate on a popular initiative aiming to abolish the political police and a proposed federal law on measures to safeguard internal security. The initiative arose from concerns about the past activities of the federal police, as highlighted by a parliamentary investigation commission. The proposed law aimed to regulate preventive measures for internal security, including combating terrorism and organized crime, while also protecting civil liberties. Debates focused on the scope of preventive police work, the balance between security and freedom, and the level of detail required in legislation versus executive orders, ultimately leading to the recommended rejection of the initiative and the adoption of the proposed law.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 16 sowohl, Art. 47quinquies Absatz, Art. 17 Absatz, Art. 29bis Absatz, Art. 266 StGB, Art. 2 Dann; Parliamentary Debate on Internal Security Law and Political Police Abolition Initiative: The initiative arose from concerns about the past activities of the federal police, as highlighted by a parliamentary investigation commission. The proposed law aimed to regulate preventive measures for internal security, including combating terrorism and organized crime, while also protecting civil liberties. Debates focused on the scope of preventive police work, the balance between security and freedom, and the level of detail required in legislation versus executive orders, ultimately leading to the recommended rejection of the initiative and the adoption of the proposed law.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article defines the scope of preventative measures for internal security, specifying the threats that can be addressed, which are explicitly used in the law's purpose.
This article establishes limitations on the processing of information related to political activities and fundamental rights, directly impacting the scope of preventative measures and the protection of citizens.
This provision mandates reporting of relevant information by cantonal security organs to the Federal Office, establishing a procedural link for intelligence gathering used in the law.
This article lists the specific means by which data can be collected for preventative measures, directly shaping the practical application of the law.
This article addresses data management within the information system, including separate processing of data categories and periodic reviews, directly impacting the operational framework of the law.
This provision mandates the protection of sources in dealings with foreign countries, a procedural safeguard incorporated into the law's international cooperation framework.
This article establishes the grounds for security checks for federal employees and third parties involved in security projects, forming a basis for specific security measures outlined in the law.
This provision designates a specialized unit for conducting security checks, defining the organizational structure for implementing security measures.
This article mandates the protection of authorities and buildings, a specific security measure directly included in the law's orders.
This article allows the Federal Council to approve intergovernmental administrative agreements for security organs, directly impacting international cooperation within the law.
This article amends the Data Protection Act by repealing Article 24, directly altering the legal framework related to data protection as it applies to this new law.
Volltext
13. Juni 1995 567 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
Fehlleistungen durch entsprechende Sanktionen zu korrigie- nur noch mit den Folgen zu beschäftigen, die der Bericht der
ren, und das ist nur möglich, solange ein Dienstverhältnis PUK EJPD im Bereich der inneren Sicherheit im allgemeinen
besteht. und der Tätigkeit der Bundespolizei im besonderen ausge-
2. Auf der anderen Seite möchte ich aber immerhin zugun- löst hat. Dazu ist folgendes zu sagen:
sten von Herrn Direktor Hunziker - der Fehler begangen hat, Zum ersten hat sich, vorwiegend rekrutiert aus dem Kreis von
die wir auch öffentlich bekanntgegeben haben - auch jenen Fichengeschädigten, ein Initiativkomitee gebildet, das am
Teil des Berichtes von Herrn Dr. Bacher hier noch einmal er- 14. Oktober 1991 unter der Bezeichnung «S.o.S. Schweiz
wähnen, der klar sagt, dass kein moralisch verwerfliches ohne Schnüffelpolizei" eine mit 105 664 gültigen Unterschrif-
Verhalten vorliegt. Herr Dr. Bacher hat in seinem Bericht ten versehene Initiative eingereicht hat.
ausdrücklich festgehalten: «Dass Hunziker wegen der Be- Zum zweiten haben aber auch und vor allem Bundesrat und
kanntschaft mit S. oder gar aus freundschaftlichen Gefühlen Departement - das Departement von Bundesrat Koller -
heraus eine besondere Zuvorkommenheit an den Tag gelegt rasch und entschlossen reagiert und bereits zwei Monate
hätte, ist nicht belegbar. Somit gibt es auch keine Grundlage nach der Präsentation des Berichts der PUK EJPD erste kon-
für die Annahme, Herr Hunziker hätte sich in deliktischer struktive Richtlinien und Weisungen im Hinblick auf die
Weise, insbesondere im Sinne der Artikel 305 (Begünsti- Durchführung des Staatsschutzes erlassen. Einzelheiten zu
gung) sowie Artikel 312ff. (strafbare Handlungen gegen die den durch den Bundesrat getroffenen - vorläufigen - Mass-
Amtspflichten) schuldig gemacht. Im weiteren besteht keine nahmen können der Botschaft entnommen werden. Sie sind
Veranlassung, das Verhalten Hunzikers in anderer Weise als dort schön systematisch und vollständig aufgeführt.
Verstoss gegen allgemeine Regeln der Moral zu bewerten.» In einem so sensiblen Bereich wie jenem des Staatsschutzes
Es ist ein Akt der Fairness, das öffentlich festzuhalten. kann es indessen nicht genügen, nur mit Richtlinien oder
Weisungen zu arbeiten. Die Gefahr einer Verletzung der
Genehmigt - Approuvé Freiheitsrechte der Bevölkerung durch Organe des Staats-
schutzes ist derart konkret, dass sich eine Regelung auf Ge-
Abschreibung - Classement setzesstufe gebieterisch aufdrängt. Deshalb hat der
Bundesrat- und das auch in sinngemässer Nachachtung
Antrag des Bundesrates von Aufträgen, die ihm das Parlament, gestützt auf den Be-
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse richt der PUK EJPD, erteilt hatte - im Herbst 1991 einen Vor-
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte entwurf zu einem Bundesgesetz über Massnahmen zur
Proposition du Conseil fédéral Wahrung der inneren Sicherheit in die Vernehmlassung ge-
Classer les interventions parlementaires schickt. Daraufhin hat er dem Parlament mit Botschaft vom
selon lettre aux Chambres fédérales 7. März 1994 den heute zu beratenden Gesetzentwurf unter-
breitet. Dieser Gesetzentwurf stellt einen indirekten Gegen-
Angenommen - Adopté vorschlag zur Initiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpoli-
zei» dar, und es scheint mir daher sinnvoll, Ihnen zunächst
aufzuzeigen, welche Bereiche mit dem neuen Gesetz wie ge-
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen regelt werden sollen, um nachher, basierend auf diesen Aus-
Le débat sur cet objet est interrompu führungen, darzutun, weshalb die Initiative nach Auffassung
der Kommission für Rechtsfragen abgelehnt werden muss.
Jetzt also zu dem, was das neue Gesetz bringen soll: Zu-
nächst ist hier in Erinnerung zu rufen, dass dieses Gesetz
nicht den gesamten Bereich der inneren Sicherheit regeln
#ST# 94.028 soll, sondern nur einen Ausschnitt aus allen durch den Bund
und die Kantone getroffenen und zu treffenden Vorkehren;
S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei. immerhin einen sehr wesentlichen Ausschnitt, geht es doch
Wahrung der inneren Sicherheit. um die vorbeugenden Massnahmen, die angeordnet werden
sollen, um frühzeitig «Gefährdungen durch Terrorismus, ver-
Volksinitiative und Bundesgesetz botenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse. organisiertes Verbrechen» zu erkennen. Was ich Ihnen jetzt
Maintien de la sûreté intérieure. aufgezählt habe, ist wörtlich aus Artikel 2 des Gesetzent-
Initiative populaire et loi fédérale wurfs zitiert.
Die Problematik liegt - etwas vereinfacht formuliert - im Um-
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 7. März 1994 (BEI II 1127) stand, dass Massnahmen angeordnet werden sollen, obwohl
Message, projets de loi et d'arrêté du 7 mars 1994 (FF II 1123) noch keine strafbaren Handlungen vorliegen und deshalb
nicht einfach Strafuntersuchungsverfahren mit allen damit
verbundenen Möglichkeiten von Zwangsmassnahmen ein-
geleitet werden können. Es geht ausdrücklich um vorbeu-
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Auch diejenigen unter gende Massnahmen. Die Gefahr, dass mit solchen vorbeu-
Ihnen, die in den Jahren 1988 und 1989 noch nicht das Pri- genden Massnahmen die Freiheitsrechte der Bevölkerung
vileg hatten, diesem, wie ich meine, nach wie vor durchaus tangiert oder gar verletzt werden könnten, ist sicher nicht von
ehrenwerten Rat anzugehören, erinnern sich mit Sicherheit der Hand zu weisen. Deshalb soll denn auch im Zweckartikel
an die Ereignisse, die damals zur Einsetzung der parlamen- unmissverständlich festgeschrieben werden, dass das Ge-
tarischen Untersuchungskommission geführt haben, die spä- setz nicht nur- zwar auch, aber nicht nur- der Sicherung
ter PUK 1 oder, im Unterschied zur PUK EMD, PUK EJPD der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der
genannt wurde. Diese PUK EJPD hat sich bekanntlich unter Schweiz, sondern auch dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer
anderem auch mit der Informationsbeschaffung und Regi- Bevölkerung dient.
sterführung der Bundespolizei beschäftigt und ist dabei auf Diesen klar definierten Vorgaben trägt das Gesetz nach Auf-
Dinge gestossen, die nicht nur bei den Mitgliedern der PUK fassung der Kommission in zureichender Weise dadurch
ungläubiges Staunen auslösten, sondern im ganzen Land Rechnung, dass im wesentlichen in vier wichtigen Teilberei-
Überraschung und Empörung verursachten. Das Ganze chen Pflöcke eingeschlagen werden:
wurde, Sie wissen es, mit dem Schlagwort Fichenaffäre beti- Erstens geht es darum, dass das Gesetz die Bereiche defi-
telt. Diese Fichenaffäre hat einiges in Bewegung gesetzt. Es niert, für die vorbeugende Massnahmen überhaupt getroffen
ist hier nicht der Ort, Ursachen, Ausmass und Konsequenzen werden dürfen, und zwar im Sinne einer abschiiessenden,
der Fichenaffäre zu analysieren und zu kommentieren. Die nicht einer beispielhaften Aufzählung.
PUK EJPD hat das seinerzeit in differenzierter und ausgewo- Zum zweiten bezeichnet das Gesetz ausdrücklich und wie-
gener Art und Weise getan. Wir brauchen uns deshalb heute derum abschliessend den Katalog jener Massnahmen, die
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als vorbeugende Massnahmen zulässig sind, und es legt Das Gegenstück zur politischen Polizei ist nach Auffassung
fest, auf welchem Wege Personendaten beschafft werden der Initianten und nach ihrer eigenen Definition die repres-
können, wenn die Voraussetzungen für eine solche Beschaf- sive Tätigkeit der gerichtlichen Polizei, die ihrerseits erst ak-
fung gegeben sind. tiv werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer strafba-
In dritter Linie verbietet das Gesetz die Bearbeitung von In- ren Handlung gegeben ist. Mit Absatz 2 des Initiativtextes will
formationen über die politische Betätigung - die Ausübung das Initiativkomitee die Wahrnehmung ideeller und politi-
der politischen Rechte soll weiterhin frei sein und nicht mit vor- scher Rechte sicherstellen.
beugenden Massnahmen eingeschränkt werden können -; Die Initianten leiten die Begründung für ihre Initiative aus
das Gesetz verbietet desgleichen Massnahmen, die geeignet dem Bericht der PUK EJPD ab, die im Zusammenhang mit
sein könnten, die Ausübung der Meinungs-, der Koalitions- der Tätigkeit der Bundespolizei in der Tat zahlreiche bedau-
und der Versammlungsfreiheit einzuschränken. Die Bearbei- erliche Schwachstellen geortet hat. Ich will diese Schwach-
tung solcher Informationen ist allerdings dann zulässig, wenn stellen hier ganz kurz resümieren und vier Punkte heraus-
der Deckmantel der Grundrechte für die Vorbereitung von nehmen:
Straftaten missbraucht werden will oder werden soll. In die- I.Die PUK EJPD hat unterstrichen und hervorgehoben,
sem Zusammenhang wird für Betroffene neu ein Auskunfts- dass viele Informationen aufgrund von überholten Bedro-
recht begründet. Darauf wird bei der Detailberatung näher hungsbildern durch die Bundespolizei gesammelt und regi-
einzugehen sein. striert wurden, weil es die verantwortlichen Behörden unter-
Der vierte Pflock, von dem ich gesprochen habe, betrifft ei- lassen hätten, den allgemeinen Polizeiauftrag ständig zu
nen wesentlichen Aspekt: In einem weiteren, politisch viel- aktualisieren und zu konkretisieren.
leicht etwas weniger brisanten, aber immer noch durchaus 2. Die PUK EJPD hat festgestellt, dass die Bundespolizei in
sensiblen Bereich schreibt das Gesetz in diesem vierten einer einzigen Registratur verschiedenartigste Daten unge-
Punkt Vorgaben für Personensicherheitsprüfungen vor, und ordnet nebeneinander führte, so beispielsweise ein schlich-
schliesslich wird auch der Schutz von Magistraten und von tes Verzeichnis der parlamentarischen Vorstösse eines Mit-
Gebäuden des Bundes neu geregelt. gliedes der Bundesversammlung neben Informationen des
Für die Kommission steht ausser Frage, dass die Schweiz, polizeilichen Fahndungsdienstes.
wie jeder Staat, angemessene Massnahmen zur Wahrung 3. Die PUK EJPD hat festgestellt, das die Registratur über-
der inneren Sicherheit treffen muss. Vorfälle wie der Bom- haupt nicht bewirtschaftet wurde und dass deshalb Informa-
benanschlag von Oklahoma oder das Tokioter U-Bahn-At- tionen, einmal eingetragen, in der Regel bis zum Tod der be-
tentat der Aum-Sekte - um nur zwei Beispiele aus jüngster treffenden Person jederzeit in der Registratur nachgeschla-
Vergangenheit zu nennen - beweisen, dass es unerlässlich gen werden konnten.
ist, zur Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen 4. Die PUK EJPD hat moniert, dass Angaben registriert wur-
Grundlagen der Schweiz vorbeugend Informationen zu be- den, die eindeutig und ausschliesslich die politische Betäti-
schaffen. Anders lässt sich die innere Sicherheit in unserem gung oder die Wahrnehmung von Grundrechten betrafen.
Lande, die einer der Hauptzwecke unseres Staates ist, nicht Es ist unbestreitbar: Die Bundespolizei hat Fehler gemacht,
gewährleisten. die nicht verniedlicht werden dürfen. Das war und ist uns al-
Es ist aber sehr wesentlich, dass das, was Bund und Kan- len klar. Es wäre aber falsch und käme einer hysterischen
tone in diesem Bereich tun, rechtsstatlich einwandfrei ist und Überreaktion gleich, wenn die Bundespolizei wegen dieser
die Freiheitsrechte der Bevölkerung nicht tangiert. Fehler kurzerhand abgeschafft würde. Wenn die Verwaltung
Diesen Vorgaben trägt der Gesetzentwurf Rechnung, und in einem bestimmten Bereich nicht so arbeitet, wie es zur Er-
die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen daher ein- füllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich und not-
stimmig und ohne Enthaltung, auf diesen Gesetzentwurf ein- wendig ist, dann kann der fragliche Bereich der Verwaltung
zutreten. doch nicht einfach abgeschafft werden, sondern dann müs-
In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine erläuternde sen für diesen Bereich eben durch die Gesetzgebung Vorga-
Bemerkung machen. Sie bezieht sich auf diverse Abände- ben geschaffen werden, die gewährleisten, dass künftig
rungsanträge der Kommission gegenüber dem Entwurf des Fehlleistungen ausgeschlossen sind, dass Fehlleistungen
Bundesrates. Sie finden auf der Fahne - das ist Ihnen viel- nicht mehr passieren.
leicht aufgefallen - relativ viele vom Entwurf des Bundesra- Genau diese Vorgaben bringt der neue Gesetzentwurf. Die
tes abweichende Anträge der Kommission. Daraus darf aber Kommission ist davon überzeugt, dass mit dem BWIS - so
nicht der Schluss gezogen werden, es bestünden in der lautet die etwas komplizierte Abkürzung für das Bundes-
Sache grundlegende Differenzen zwischen Bundesrat und gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicher-
Kommission. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass wir es heit - die Voraussetzungen für ein in rechtsstaatlicher Hin-
hier mit einer Materie zu tun haben, die in der Schweiz erst- sicht einwandfreies Funktionieren der präventiven polizeili-
mals gesetzlich geregelt wird. Dabei kann es durchaus unter- chen Tätigkeit geschaffen sind. Dabei ist freilich zu konzidie-
schiedliche Auffassungen darüber geben, wie das Grund- ren -daraus machen wir keinen Hehl -, dass auch das beste
konzept, über das an sich Einigkeit besteht, redaktionell um- Gesetz menschliches Fehlverhalten nicht in jedem Falle
gesetzt werden soll. zwingend und a priori ausschliessen kann. Die Kommission
Die Änderungsanträge der Kommission sind das Ergebnis für Rechtsfragen ist aber davon überzeugt, dass den Beden-
der Suche nach einer optimalen Umschreibung, nicht etwa ken der Initianten mit dem neuen Gesetz umfassend Rech-
die Folge von unterschiedlichen Grundauffassungen. Die nung getragen wird und dass es deshalb verfehlt wäre, das
Kommission hat deshalb Anlass zur Annahme, dass ihre Kind gleich mit dem Bade auszuschütten, d. h. die politische,
Anträge wahrscheinlich mehr oder weniger lückenlos die also die präventiv tätige Polizei kurzerhand aufzuheben. Eine
Zustimmung des Bundesrates finden werden. solche Abschaffung wäre um so verhängnisvoller, als die
Soviel zum Gesetzentwurf, den es heute zu beraten gilt. Zu PUK EJPD in ihrem Bericht, mit dem die Initianten ihre Initia-
erörtern bleibt nun noch die Stellungnahme der Kommission tive unter anderem begründen, wörtlich folgendes ausführt:
zur Initiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei». Die «Der Staat ist zu seinem Schutz auf präventive polizeiliche
Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. April 1995 eine Ver- Tätigkeit angewiesen. Vorkehrungen, die auf eine wider-
treterin und einen Vertreter des Initiativkomitees angehört rechtliche Änderung der staatlichen Ordnung mit Gewalt und
und sich durch diese erläutern lassen, dass nach Auffassung ohne Einhaltung der demokratischen Mittel zielen, sind früh-
der Initianten die Fichenaffäre noch längst nicht aufgearbeitet zeitig zu erkennen und entsprechend zu bekämpfen. Dafür
sei und deshalb bei weitem nicht ad acta gelegt werden ist eine präventive Erfassung im Vorfeld strafbarer Handlun-
könne. Vielmehr sei die generelle Abschaffung der politischen gen erforderlich, die allenfalls erst zu einem späteren Zeit-
Polizei notwendig. Wenn im Initiativtext von politischer Polizei punkt in Kombination mit weiteren Erkenntnissen relevant
die Rede sei, dann würden die Initianten darunter die präven- werden.»
tive polizeiliche Tätigkeit durch Organe des Staates beim Aus all diesen Gründen und nicht zuletzt, um dem eben vor-
Fehlen eines konkreten Straftatverdachtes verstehen. getragenen Zitat aus dem Bericht der PUK EJPD Nachach-
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tung zu verschaffen, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 10 auf ein paar menschliche Unzulänglichkeiten, die man nie
zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Stimmbürgerinnen ausschliessen könne, wie der Berichterstatter gesagt hat -
und Stimmbürgern die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. auf die Redlichkeit und auf die Korrektheit der politischen
Polizei. Sie vertrauen vor allem darauf, diese via Gesetz, via
Onken Thomas (S, TG): Zunächst möchte ich für die bevor- verstärkter Oberaufsicht, via Delegation der Geschäftsprü-
zugt frühe Gelegenheit danken, mich aufgrund meiner An- fungskommission und weiteren Beiräten schon so an der kur-
träge zu diesen Vorlagen zu äussern, aber auch für die Mög- zen Leine führen zu können, dass nichts passiert und dass
lichkeit, die Debatte so richtig zu lancieren und dieses Bild sich nicht mehr ereignet, was sich einmal ereignet hat.
der Einvernehmlichkeit, ja vielleicht der Einstimmigkeit etwas Ich meinerseits vertraue zunächst einmal dieser grossen
zu stören. Mehrheit, dieser überwiegenden Mehrheit der rechtschaffe-
Ich spreche jetzt ganz allgemein zum Eintreten und be- nen, redlichen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ich
gründe gleichzeitig meine beiden Anträge, nämlich erstens, will zwar auch alle strafbaren Handlungen verfolgen, die es
die Initiative dem Volke zur Annahme zu unterbreiten, und in diesem heiklen Bereich gibt - so naiv bin ich ja nicht, dass
zweitens, die Gesetzesvorlage zu grundlegenden Überarbei- ich das nicht wüsste und einräumte. Aber in allererster Linie
tungen und zur erneuten Vorlage jener Bereiche, die unbe- möchte ich den Schutzbereich des einzelnen Bürgers und
stritten sind, an den Bundesrat zurückzuweisen. der einzelnen Bürgerin wahren, und ich möchte dieses
Ich war in diesen bewegten späten achtziger Jahren Mitglied Grundrecht auf Überwachungsfreiheit bei politischer Betäti-
der PUK EJPD, und diese Erfahrung hat mich geprägt, das gung verankern. Diese grosszügige, tolerante, liberale Frei-
gebe ich offen zu. Seit jenen Ereignissen sind es nicht ganz heit der politischen Gesinnung und ihrer Ausübung ist mir die
sechs Jahre her. Das ist eine kurze, zugleich aber auch eine leitende Maxime, und ohne konkreten Verdacht auf eine
lange Zeit. Eine kurze Zeit ist es für die Betroffenen. Betrof- strafbare Handlung gibt es daran nichts zu rütteln und schon
fen war auch ich, nicht nur als Fichierter, sondern auch als gar nicht polizeilich präventiv «auszulustern».
gutgläubiger, vielleicht sogar ein wenig ahnungsloser Parla- Ich misstraue einer politischen Polizei; ich tue es aufgrund
mentarier, der im Rahmen der Untersuchung auf diesen der ernüchternden Erfahrungen im eigenen Lande und auf-
Überwachungsapparat gestossen ist - auf diesen unkontrol- grund aller Erfahrungen im Ausland, von denen man fast täg-
lierten, anmassenden Staat im Staate- und der sein lich in den Zeitungen lesen kann. Es gibt eigentlich nur Evi-
Schweiz-Bild zumindest in Teilen korrigieren musste. denz dafür, dass dieses gesunde parlamentarische Miss-
Nie wieder, war damals meine Devise, und sie ist es auch trauen in hohem Masse gerechtfertigt ist. Denn eine politi-
heute noch. Ich sprach bei der Beratung des PUK-Berichtes sche Polizei, die ohne Deliktverdacht, unter dem Mantel der
von der parlamentarischen Hartnäckigkeit, die jetzt erforder- Geheimhaltung, vorsorglich, präventiv, einfach einmal auf
lich sei, vom langen Atem, vom Nichtvergessen, ich kämpfte Zusehen hin tätig sein und Informationen beschaffen und be-
für eine offene und freiheitliche Bewältigung der Fichenaffäre arbeiten darf, die kann man nicht kontrollieren. Sie wird sich
und für- wenigstens dies- liberale Einsichtsrechte für die immer in gewisser Weise entziehen, sie wird immer ihre ge-
Betroffenen. Ich war sehr dankbar dafür, dass der Ständerat schützten Nischen haben, ihre Grauzonen, ihre kleinen
an seiner grosszügigen Regelung festgehalten und sie ge- Grenzüberschreitungen, ihren Übereifer, ihre Einäugigkeit,
genüber der restriktiveren Fassung des Nationalrates erfolg- ihre Feindbilder- mögen die einengenden Vorgaben formu-
reich verteidigt hat. Heute können wir mit Genugtuung fest- liert sein, wie sie wollen.
stellen, dass diese Entscheidung richtig war und viel zur Niemand und nichts wird sie daran hindern, auch das treff-
Bewältigung und zur Beschleunigung der Aufarbeitung lichste Gesetz nicht. Denn es wird immer zu vage, zu allge-
beigetragen hat. mein, zu diffus formuliert sein und ausgelegt werden müs-
Das alles ist noch frisch. Es ist unvergessen, bei mir und bei sen. Und eine politische Präventivpolizei, die hat ihre Ausle-
den Initianten, die hinter diesem Volksbegehren stehen. gungen, das liegt in der Natur der Sache. Das ist nicht nur die
Aber lang ist die ganze Sache schon her für die grosse Mehr- bittere PUK-Erfahrung, sondern das bestätigen alle ausländi-
heit der Unbeteiligten, für all jene insbesondere, die schon da- schen Erkenntnisse, von einer in vielen Fragen eigenmächti-
mals den ganzen Aufruhr nicht richtig verstanden haben, viel- gen CIA über eine französische Sicherheitspolizei bis hin
leicht auch nicht verstehen wollten, und die unselige Affäre zum Nachrichendienst in der Bundesrepublik Deutschland.
am liebsten gleich bereinigt oder gar unter den Teppich ge- Es gibt kein Land, wo diese rechtsstaatliche Anbindung,
kehrt hätten. Was sich hier nun ereignet - die einhellige Ab- diese «Domestizierung» einer politischen Präventivpolizei
lehnung der Volksinitiative einerseits und, mehr noch, die wirklich voll gelungen wäre. Auch dieser Gesetzentwurf, wel-
Schaffung eines Staatsschutzgesetzes, das manches, ja vie- chen Sie hier formuliert haben und der Initiative als Gegen-
les förmlich legalisiert, was damals empört kritisiert worden vorschlag gegenüberstellen, schafft das nicht- mögen Sie
ist -, das rechnet offensichtlich mit dieser Teilnahmslosigkeit, die Formulierungen drechseln wie Sie wollen. Was heisst
mit diesem kurzen Gedächtnis, mit dem Gras, das mittlerweile denn etwa- der Berichterstatter hat es vorgelesen-: «Der
über die Sache gewachsen ist, vielleicht auch mit gewissen Bund trifft vorbeugende Massnahmen nach diesem Gesetz,
Ängsten um die innere Sicherheit, die in letzter Zeit aufgeflak- um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrich-
kert sind, so diffus sie im einzelnen immer sein mögen. tendienst, gewalttätigen Extremismus und organisiertes
Wenn wir davon ausgehen, dass alle hier im Saal redliche Verbrechen .... frühzeitig zu erkennen ....»? Was versteht
Motive haben und nur das Beste wollen - das billige ich man unter diesen Begriffen? Wie sollen sie ausgelegt, wie in-
selbstverständlich allen zu, das wünsche ich mir aber auch in terpretiert werden, wenn man hier präventiv ganz spezielle
bezug auf die Auffassung, die ich hier darlege -, dann ist Rechte ausräumt? Worin besteht der Gewinn dieser nun-
doch eine Grundfrage: Wem vertraut man mehr, und wem mehrgesetzlichen Formulierung gegenüber den Bestimmun-
misstraut man mehr? Anders herum gefragt: Wo ist das all- gen, welche wir heute schon haben? Worin liegt die Eingren-
gemeine Vertrauen in höherem Masse gerechtfertigt, und wo zung, die damit erfolgt? Wo sind die Pflöcke, von denen Herr
ist Skepsis oder vielleicht sogar Misstrauen am Platz? Schoch gesprochen hat - die Pflöcke bei einer vorbeugen-
Sie - der Bundesrat und die Kommission, die sich ihm ange- den Ermittlung ohne Deliktverdacht, um die es doch letztlich
schlossen hat - hegen letztlich ein gewisses Misstrauen ge- geht?
gen Teile der Bürgerinnen und Bürger oder, weiter gefasst, Hier, so meine ich, bringt wirklich nur das Volksbegehren
gegen die Einwohner dieses Landes. Sie halten es weiterhin Klarheit; es schafft die politische Präventivpolizei, die ohne
für gerechtfertigt, diese ohne konkreten Tatverdacht durch Strafverdacht handeln darf, ab. Es verbietet, das ist der harte
eine politische Polizei vorsorglich beobachten und auskund- Kern, die polizeiliche Überwachung bei der Wahrnehmung
schaften zu lassen. Sie nehmen damit in Kauf, dass auch un- ideeller und politischer Rechte.
bescholtene und anständige Menschen, die sich überhaupt Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? Ich meine, letztlich
nichts haben zuschulden kommen lassen, einbezogen wer- brauchen wir wir es nicht. Wir brauchen eine Regelung zur
den; denn das ist nicht auszuschliessen, wie auch immer Personensicherheitsüberprüfung - das hat auch die PUK
man ein solches Gesetz formuliert. Und Sie vertrauen - bis gefordert- und einen Schutz von Personen und Gebäuden,
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etwa ausländischen Vertretungen; das ist unbestritten. Aber Wir dürfen es nicht zulassen, dass personenbezoge Daten
mehr braucht es nicht, und in diesem Sinne stelle ich meinen gleichsam vorsorglich, präventiv und sozusagen auf Vorrat
Rückweisungsantrag. Aber für den Schutz der inneren und gesammelt werden. Voraussetzung für jede polizeiliche In-
äusseren Sicherheit reichen die vorhandenen Instrumente tervention muss ein hinreichend konkretisierter Anfangsver-
im Bereiche des Strafrechts und des Strafprozessrechts bei dacht sein. Wenn ein solcher vorliegt, soll gegen den oder
weitem aus, das ist meine Überzeugung. Alle Staatsschutz- die Verdächtigen - oder allenfalls auch gegen Unbekannt -
relevanten Aktivitäten werden bereits von den geltenden ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und
Straftatbeständen, insbesondere im 12. bis 16. Titel des gegebenenfalls die Voruntersuchung beantragt werden. Die
Strafgesetzbuches, erfasst. Diese Delikte sind nicht als Er- erforderlichen Informationen werden in diesem Fall nicht
folgsdelikte ausgestaltet; das Ereignis muss nicht erst einge- mehr auf Vorrat, sondern im Hinblick auf die Abklärung eines
treten sein, bis gehandelt werden darf, sondern sie beziehen konkreten Tatverdachts oder einer konkreten Gefahrenpro-
bekanntlich auch die abstrakten Gefährdungen und die rei- gnose erhoben. Zugleich wird damit Gewähr geboten, dass
nen Vorbereitungshandlungen mit ein. So ist beispielsweise die Notwendigkeit und die Zielrichtung weiterer Ermittlungen
beim Landesverrat nicht einmal eine effektive Gefährdung kontinuierlich überprüft werden. Wenn sich der anfängliche
der Unabhängigkeit erforderlich, vielmehr genügt bereits Tatverdacht erhärtet, ist gegen den Verdächtigen Anklage zu
eine Handlung, wenn sie nur darauf ausgerichtet ist, die Un- erheben, und wenn sich der anfängliche Tatverdacht nicht
abhängigkeit der Schweiz in Frage zu stellen. erhärten oder gar völlig ausräumen lässt, muss es damit sein
Beim unerlaubten Nachrichtendienst erweist sich die Rechts- Bewenden haben. Dann muss die Ermittlung eingestellt wer-
lage nicht anders. Es genügt für die Tatbestandserfüllung - den. Dann dürfen auch die Informationen, die in einem sol-
ich zitiere aus dem Bundesgerichtsentscheid 101 IV von chen Verfahren erhoben worden sind, nicht länger für andere
1989 -, «dass das Verhalten des Beteiligten sich irgendwie Zwecke verwendet werden.
in die Kette der Handlungen einreihen lässt, die gesamthaft Diese formalisierten Verfahren wirken vorbeugend. Die all-
das Einrichten oder den Betrieb des Nachrichtendienstes gemeinen strafprozessualen und polizeilichen Grundsätze
ausmachen. Darunter fallen selbst Handlungen, die unter zur Informationsbeschaffung sind gegeben. Die Regeln
dem Gesichtspunkt des angestrebten Enderfolges bloss Vor- zwingen zur Besonnenheit und zu einer zurückhaltenden Ab-
bereitung, Versuch, Anstiftung oder Beihilfe wären. Sie gel- wägung der Rechtsgüter. Sie enthalten auch die entspre-
ten als vollendete Delikte». chenden Rechte für die Betroffenen, und das sind die Garan-
Aber auch die neuen Formen der Bedrohung werden bereits tien, die unseren Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl von
vom geltenden Strafrecht erfasst. Terrorismus und gewalt- Freiheit und Sicherheit zu geben vermögen - durch Rechts-
tätiger Extremismus sind ja schon vom Begriff her mit der staatlichkeit wird Rechtssicherheit gewährleistet. Da brau-
Anwendung von Gewalt gegen Personen oder Sachen ver- chen wir keine Sonderbestimmungen für die Tätigkeit von
bunden. Auch hier können die entsprechenden gemein- Staatsschutzorganen, und da brauchen wir überhaupt keine
rechtlichen Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. präventiv tätige politische Polizei. Die Straftatbestände rei-
Das organisierte Verbrechen zeichnet sich gerade dadurch chen aus, und die Strafbarkeit ist allerorten so weit, ja sogar
aus, dass Einzelpersonen oder Organisationen konkrete so gefährlich weit vorgelagert, dass eigentlich stets gehan-
Straftaten verüben oder verübt haben und damit gegen delt werden kann.
bestehende Strafbestimmungen verstossen haben müssen. Wir sind also formell und materiell schon heute durchaus
Zudem haben wir erst unlängst mit der kriminellen Organisa- handlungsfähig. Die Polizei soll in ihrer Tätigkeit zum
tion einen neuen Straftatbestand in das Gesetz aufgenom- Schütze der inneren und äusseren Sicherheit nicht behindert
men. werden. Wir verfügen jetzt selbst über eine Zentralstelle für
Wo sollen denn noch Strafbarkeitslücken bestehen? Schon die Bekämpfung des organisierten Verbrechens, die heute
heute ist ein wirkungsvolles polizeiliches Handeln möglich. schon und ohne diese gesetzliche Grundlage operativ ist.
Auch ohne Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung Aber diese Polizei und diese Organe sollen gewisse mini-
der inneren Sicherheit braucht die Polizei keineswegs untätig male formelle Verfahrensgrundsätze beachten und einhal-
darauf zu warten, bis sich eine strafbare Handlung ereignet ten. Das müssen und das können wir verlangen, ohne dass
hat. Sie verfügt vielmehr über ausreichende Instrumente, um die Wirksamkeit, die Effektivität und die Erfolgsaussichten
möglichen Gefahren in einem frühen Anfangsstadium zu be- des polizeilichen Handelns dadurch im geringsten geschmä-
gegnen. Wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, lert werden.
dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist- Aus allen diesen Gründen beantrage ich Ihnen, Volk und
und diese Anhaltspunkte sind angesichts der Tatsache, dass Ständen zu empfehlen, die Initiative anzunehmen, und das
bereits abstrakte Gefährdungen der inneren und äusseren Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an den Bundesrat zu-
Sicherheit einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches er- rückzuweisen.
füllen, schon bald gegeben -, darf sich die Polizei ohnehin
nicht nur damit begnügen, Informationen auf Vorrat zu sam- Danioth Hans (C, UR): Es dürfte- selbst in einer Zeit, da
meln. Dann ist sie nicht nur berechtigt, sondern sogar ver- sich Verfassungsrechtler wegen anderen wichtigen Fragen
pflichtet, ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren nach in den Haaren liegen - unbestritten sein, dass dem Bund als
den dafür vorgesehenen Bestimmungen einzuleiten, durch- Gemeinwesen die auf ungeschriebenem Verfassungsrecht
zuführen und zum Abschluss zu bringen. Für ein separat ge- basierende Kompetenz zusteht, für seine innere und äussere
regeltes Verfahren zur Vorfeldermittlung und zur noch weiter Sicherheit zu sorgen.
vorgelagerten Informationsbeschaffung und -bearbeitung Auch wenn die Kommission die Eigenverantwortung der
besteht schlichtweg kein Bedarf. Kantone - also das Subsidiaritätsprinzip - im Gesetz stärker
Niemand will der Polizei die erforderlichen Mittel vorenthal- gewichtet hat, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen,
ten, die sie braucht, um ihre Aufgabe sachgerecht zu erfül- dass gerade das europa- und weltweite Netz des organisier-
len. Sie soll Vorgänge beobachten. Sie soll Informationen ten Verbrechertums dem Bund in der Bekämpfung dieser
sammeln. Sie soll Straftaten verhindern, und sie soll - falls Gefahren eine dominante Rolle zuweist.
sich das nicht immer garantieren lässt - begangene Strafta- Die in vier grosse Bedrohungsfelder einzureihenden Gefähr-
ten aufklären. Aber der polizeilichen Tätigkeit müssen im In- dungen sind anders geworden; sie sind schwer fassbar. Ein-
teresse des einzelnen auch wirkungsvolle Schranken ge- mal sei nur an die politisch oder weltanschaulich motivierten
setzt werden. Der effizienteste Schutz der Rechte der Bürge- Terroranschläge in aller Welt - mit schrecklichem Beispiel in
rinnen und Bürger vor unzulässiger polizeilicher Überwa- der jüngsten Vergangenheit - erinnert, oder an den illegalen
chung und Registrierung ist dann gegeben, wenn geheime Handel mit Waffen und atomarem Material, das vorab nach
Überwachungsmassnahmen im Rahmen eines formalisier- dem Zusammenbruch der Sowjetunion ziellos auf dem inter-
ten Verfahrens erfolgen, das sich an den im Strafprozess- nationalen Markt angeboten wird.
recht bewährten Grundsätzen der Informationsbeschaffung Zwar bedroht der Terrorismus unser Land gegenwärtig nicht
und -bearbeitung orientiert. direkt. Viele Fälle zeigen jedoch Berührungspunkte - vorab
13. Juni 1995 571 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
logistischer Natur - zwischen ausländischen Terrororganisa- ordnungen und Weisungen ablösen und diese Grundsätze in
tionen und der Schweiz, wie das EJPD im Bericht «Aktions- ordentliches Recht überführen soll. Damit möchte ich einer
programm Innere Sicherheit» im Jahre 1994 festgehalten Kritik von Kollege Onken begegnen, der erklärte, vieles, was
hat. Gefährlicher erscheinen dagegen die extremistischen damals kritisiert worden sei, werde nun durch dieses Gesetz
Auseinandersetzungen zwischen oppositionellen Ausländer- legalisiert. Das Gegenteil ist der Fall: Was kritisiert wurde
gruppen, die ihren Kampf vom Heimatstaat weg in andere und was nicht legal war, ist jetzt ausgeschlossen, und die Tä-
Länder tragen. tigkeit wird auf eine gesetzliche Grundlage abgestützt.
Wachsamkeit und Entschlossenheit in der Abwehr solcher Die Geschäftsprüfungsdelegation begrüsst den bundesrätli-
Gefahren sind eine elementare Aufgabe, die das Staatswe- chen Entwurf und auch die Anträge der Kommission. Wir be-
sen gegenüber dem Bürger wahrnehmen muss. Daher ver- fürworten den raschen Erlass eines Gesetzes vorab aus drei
mögen auch die bitteren Erfahrungen mit der hemmungslo- Gründen:
sen und fehlgeleiteten Fichierung der Vergangenheit die Ein- 1. Das neue Bundesgesetz wird die Aktivitäten zum Schutz
sicht in die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Staatsschut- der inneren Sicherheit konkretisieren und rechtsstaatlich ge-
zes nicht zu beeinträchtigen. gen die Gefahr eines neuen Ausuferns absichern. Es ist zu
Der Bundesrat blieb in den vergangenen fünf Jahren nicht begrüssen, dass die politische Führung und die Entschei-
untätig. Mit dem Erlass der Weisungen vom 9. September dungsverantwortung für alle Tätigkeiten klar festgelegt
1992 über die Durchführung des Staatsschutzes und der werden.
Isis-Verordnung vom 31. August 1992 wurden nicht nur 2. Nach unserem Dafürhalten wird vor allem den Grundprin-
klare, verfassungskonforme Bearbeitungsgrundlagen für die zipien des Datenschutzgesetzes als Lex generalis Rechnung
Staatsschutzorgane geschaffen, es wurde auch dem Per- getragen. Insbesondere wird die damals nicht unbestrittene
sönlichkeits- und Datenschutz betroffener Personen Rech- Delegationsnorm von Artikel 24 des Datenschutzgesetzes
nung getragen. Das konnte auf der Grundlage des neuen zugunsten des Bundesrates im Staatsschutzbereich nun-
Datenschutzgesetzes geschehen. mehr aufgehoben werden können. Für die Bearbeitung von
Die parlamentarische Oberaufsicht in Form der neu ins Le- besonders schützenswerten Personendaten wird ein formel-
ben gerufenen Geschäftsprüfungsdelegation konnte prak- les Gesetz geschaffen. Auch wenn das Auskunftsrecht in
tisch gleichzeitig einsetzen, nämlich ab 1. Februar 1992. Ihre Artikel 16 sowohl nach Entwurf des Bundesrates wie auch
Aufgabe ist es - ich zitiere Artikel 47quinquies Absatz 2 des nach Modell der Kommission für Rechtsfragen, das sich be-
Geschäftsverkehrsgesetzes -, «die Tätigkeit im Bereich des kanntlich an das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche
Staatsschutzes und der Nachrichtendienste regelmässig nä- Zentralstellen des Bundes anlehnt, erheblich eingeschränkt
her zu prüfen». Der im Vergleich zu ausländischen Modellen wird, muss doch anerkannt werden, dass im Gegensatz zum
mit einem äusserst grossen und effizienten Instrumentarium früheren Zustand, wo praktisch jegliche Führung und Kon-
ausgestattete sechsköpfige Ausschuss von je drei National- trolle fehlten, eine unabhängige parlamentarische Kontrolle
und Ständeräten hat nun in gut drei Jahren eine offenbar all- über die gesetzmässige, datenschutzverträgliche Bearbei-
seits akzeptierte Aufbauarbeit feststellen können. Dies in tung ermöglicht wird. Das ist wie Tag und Nacht.
dreierlei Hinsicht: 3. Schliesslich wird mit dem neuen Gesetz auch eine klare
1. Die Delegation hat sich ein Leitbild erarbeitet und auch Rechtsgrundlage für die Einbindung der Kantone in die
den Bundesrat damit konfrontiert. Dadurch sollen die Aufga- Staatsschutztätigkeit des Bundes geschaffen. Anlässlich von
ben und Befugnisse dieser neuen Bestimmungen des Ge- Besuchen bei einzelnen Kantonen musste die Delegation
schäftsverkehrsgesetzes konkretisiert werden. Es ist vor al- feststellen, dass das Vakuum nach dem Auffliegen der
lem wichtig zu wissen, dass sich die Kontrolle auf alle funk- Fichenaffäre bisher weder rechtlich noch vor allem psycholo-
tionellen Bereiche bezieht. Es ist auf die Gewaltentrennung gisch aufgefüllt werden konnte. In vielen Kantonen blieben
hinzuweisen, einerseits gegenüber der Gerichtsbarkeit, an- Vorbehalte und Misstrauen bestehen. Eine saubere Grund-
dererseits gegenüber dem Bundesrat, damit dessen eigene lage für die unerlässliche Zusammenarbeit ist indessen vor-
Verantwortung nicht tangiert wird. Vor allem ist darauf hinzu- dringlich. Die Kantone sollen insbesondere auch Gewissheit
weisen, dass unsere Delegation die Geschäftsprüfungskom- erhalten, dass die von ihnen gelieferten Daten nicht beliebig
missionen in regelmässigen Abständen orientiert. weiterverwendet werden. Sie, und übrigens auch ausländi-
2. Der Grundsatz «Vertrauen durch Kontrolle» steht heute an sche Stellen, legen höchsten Wert auf den Quellenschutz.
oberster Stelle. Der Prozess des Umdenkens ist in den Amts- Daneben war die Delegation bestrebt, dem neuen Gesetz mit
räumen denn auch feststellbar. Andererseits hat die Ge- Anregungen aus der Praxis zusätzliche Konturen zu verlei-
schäftsprüfungsdelegation diesen Meinungsbildungspro- hen. So haben wir die Meinung vertreten, dass man es in
zess auch beim Bundesrat immer wieder mit eigenen Ideen wichtigen Fragen nicht bei einem Rahmengesetz bewenden
angeregt. Es sei vor allem an die Vorschläge erinnert, die lassen darf. Die Delegationsnorm an den Bundesrat ist hier
Staatsschutzweisungen in einigen Bereichen restriktiver zu mit grosser Zurückhaltung anzuwenden. Im Zweifelsfall sind
regeln und die Grundsätze des Datenschutzrechtes noch die Einschränkungen klar im Gesetz zu statuieren. Die ra-
stärker zu berücksichtigen, vor allem bei der regelmässigen sche Wandelbarkeit der Bedrohungslage und der technische
Kontrolle und bei der früheren Ausscheidung nicht mehr Anpassungsbedarf sind weder sachlich noch politisch gese-
benötigter Angaben und Daten aus dem Isis-System. hen plausible Gründe für zu allgemeine Formulierungen. In
3. Daraus folgt für die Delegation, das Parlament und die Öf- diesem Sinne sind denn auch die im Einvernehmen mit der
fentlichkeit auch die Konsequenz: «Vertrauen dank Kon- Delegation eingereichten Einzelanträge zu verstehen. Die
trolle». Gerade weil die fraglichen Belange nicht in der Öf- Vorlage braucht, wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft
fentlichkeit ausgebreitet werden können, muss unsere Be- auf Seite 30 einräumt, keinem gesetzgeberischen Schön-
völkerung die Gewissheit erhalten, im Staatsschutzbereich heitsideal zu entsprechen. Ganz abgesehen davon schwei-
nicht bloss eine effiziente, sondern auch eine rechtsstaatlich fen wir bei unserer Gesetzgebungsarbeit ganz allgemein im-
abgestützte Tätigkeit zu haben, die sich nicht mit den politi- mer wieder in kasuistische Formulierungen ab und kommen
schen und gesellschaftlichen Ansichten und Meinungsäus- damit von dem von Eugen Huber und anderen grossen
serungen seiner Bürger befasst, sondern vielmehr deren Gesetzesschöpfern vorgezeichneten Pfad der Tugend ab.
Ausübung rechtsstaatlich garantiert. Das ist ein wesentlicher Was wir aber in diesem sensiblen Staatsbereich benötigen,
Unterschied zur Optik, die Kollege Onken vorgetragen hat. ist ein brauchbares Instrument für einen effizienten, geset-
Bundesrat und Verwaltung gebührt für die geleistete, gewal- zeskonformen und unabhängig kontrollierbaren Staats-
tige Arbeit, die in einer inneren wie äusseren Neuorientierung schutz. Dies scheint uns gelungen zu sein. Das Misstrauen -
des Staatsschutzes ausmündete, Dank und Anerkennung. es wird sehr wahrscheinlich noch viel mit dem Misstrauen
Als Frucht unserer täglichen Arbeit und nicht als Einmi- operiert werden, wir haben es auch vorhin gehört- ist eine
schung in die Arbeit der Kommission für Rechtsfragen ist menschliche Erscheinung. Ich glaube, dass wir folgende Al-
auch unsere intensive Beschäftigung mit dem nun vorliegen- ternative haben: Das nie zu beseitigende Misstrauen gegen-
den Gesetzentwurf zu verstehen, der die provisorischen Ver- über jeglicher staatlichen Tätigkeit, insbesondere im vorlie-
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 572 13 juin 1995
genden Bereich, das in den menschlichen Unzulänglichkei- für ein Staatsschutzgesetz bin ich Bundesrat und Kommis-
ten begründet ist, das aber - und hierfür wollen wir ein Instru- sion für diesen ausgewogenen Entwurf sehr dankbar.
ment schaffen - dank Gesetz und Kontrolle eingrenzbar ist, Ich hoffe, dass Sie diese Initiative zur Ablehnung empfehlen
muss dem starken und wohlbegründeten Misstrauen in unse- und den entsprechenden Gesetzentwurf gemäss den vorlie-
rer Bevölkerung gegen den obskuren und gefährlichen Akti- genden Anträgen verabschieden werden. Es wird Sache des
vitäten von skrupellosen Kriminellen, welche die Gesetzes- Bundesrates und des Parlamentes sein, dafür zu sorgen,
lücken rücksichtslos ausnützen wollen, gegenübergestellt dass neue Unzulänglichkeiten, wie sie die PUK EJPD fest-
werden. Wenn wir unseren Organen die Mittel nicht in die stellen musste, in Zukunft vermieden werden. Ich meine, der
Hand geben, solchen Entwicklungen auch präventiv zu be- vorliegende Gesetzentwurf biete dafür eine gute Grundlage.
gegnen, sind wir immer «die Zweiten», sind wir im Nachteil.
Im Nachteil sind dann nicht die Organe, die angegriffen wer- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich möchte mich kurz
den, sondern betroffene, unbescholtene Bürger. zum Votum und zu den Anträgen Onken äussern. An sich
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen persönlich, aber auch habe ich es im Grundsatz bereits in meinem Eintretensvotum
im Namen der geschlossenen Geschäftsprüfungsdelegation, getan; es gilt aber, hier noch einige Überlegungen nachzutra-
auf dieses Gesetz einzutreten und es mit den beantragten Än- gen.
derungen der Kommission für Rechtsfragen einerseits und Herr Onken lehnt eine präventive polizeiliche Tätigkeit grund-
aufgrund der Einzelanträge andererseits zu genehmigen. sätzlich ab, und er bringt diese Haltung in konsequenter
Weise dadurch zum Ausdruck, dass er die Zustimmung zur
Ruesch Ernst (R, SG): Jede politische Tätigkeit trägt die Ge- Initiative beantragt und dass er die Vorlage an den Bundesrat
fahr der Übersteuerung in sich. Die Volksinitiative «S.o.S. zurückweisen möchte. Sinngemäss - das wird zwar nicht
Schweiz ohne Schnüffelpolizei» ist ein typisches Beispiel ei- ausdrücklich gesagt, aber es ist sicher die Meinung - sollen
ner solchen Übersteuerung. Sie war eine Reaktion auf die die Artikel 1 bis 16, d. h. die Abschnitte 1 bis 3, gestrichen
von der PUK EJPD gerügte, überbordende Tätigkeit des werden, und es sollen nur noch die Personensicherheitsprü-
Staatsschutzes. fungen und der Schutz von Magistraten und Gebäuden des
Die Initiative schüttet nun aber das Kind mit dem Bade aus. Bundes gesetzlich geregelt werden. Das ist eine konse-
Die Initianten wissen zwar genau, dass kein Staat ohne quente, in der Sache präzis umrissene Haltung.
Staatsschutz existieren kann. Ich erinnere daran, dass noch Ich kann diese Haltung von Herrn Onken intellektuell bis zu
kurz vor dem Sturz Honeggers in Ostdeutschland Exponen- einem gewissen Grad nachvollziehen, und ich habe für seine
ten der SPS Schweiz dem Genossen Honegger zu den Er- emotionale Reaktion Verständnis; ich möchte das hier aus-
rungenschaften seines Staates gratulierten. Die Existenz der drücklich sagen.
Stasi war damals schon bekannt. Daran sah man offenbar Ich möchte aber auch sagen, dass Herr Onken letztlich einen
vorbei. Man nahm diese nicht zur Kenntnis. Die gleichen Überlegungsfehler macht, und zwar einen Überlegungsfeh-
Leute wollen nun im eigenen Staat den Staatsschutz ab- ler, der meines Erachtens gravierend ist und der gravierende
schaffen. Ich glaube, das ist nicht konsequent. Konsequenzen genau in jene Richtung haben würde und ha-
Wenn wir uns den Titel dieser Initiative ansehen «S.o.S. ben musste, in die Herr Onken nicht gehen will. Ausgehen
Schweiz ohne Schnüffelpolizei», so müssen wir einfach sa- müssen wir doch von Artikel 2 der Bundesverfassung, wo es
gen: Dieser Titel ist doch polemisch. Er ist polemisch, und ausdrücklich heisst, der Bund habe unter anderem zum
deshalb ist er politisch. Es geht um Politik und nicht um die Zweck - das ist einer der Hauptzwecke unseres Bundes,
Sache; es geht um Stimmungsmache. Aber diese Stim- wahrscheinlich der wichtigste überhaupt-: die «Handha-
mungsmache ist leider inzwischen nicht mehr gefragt. Herr bung von Ruhe und Ordnung im Innern».
Onken hat das in seinem Votum selbst beklagt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung unseres Staates ist of-
In der Zeit vor der PUK EJPD haben interessanterweise nicht fenbar auch Herr Onken - das habe ich seinen Ausführun-
nur die Institutionen des Staatsschutzes Informationen über gen entnommen - der Meinung, dass der Staat gegenüber
Personen gesammelt. In Publikationen gegen den Schnüffel- Aktivitäten, die die innere Sicherheit gefährden, nicht untätig
staat Schweiz, geschrieben von Exponenten der politischen bleiben darf. Auch Herr Onken ist offensichtlich der
Linken, werden erstaunlich viele Details aus der Vergangen- Meinung - er hat das in seinem Vortrag zum Ausdruck
heit der angeprangerten Patrioten veröffentlicht, und zwar gebracht -, dass hier Aktivitäten seitens des Staates unter-
Details, die zehn und zwanzig Jahre zurückliegen. Waren nommen werden müssten. Im Rahmen dessen, was nach
hier nicht auch Pichen vorhanden? Warum kritisieren die In- der Auffassung von Herrn Onken getan werden musste, zi-
itianten jene «Ficherei» nicht? Hier wurde offenbar ein ganz tiert er das Strafgesetzbuch und strafpozessuale Vorschrif-
anderer Massstab angelegt. ten, auch die neuen Straftatbestände, die wir vor einiger Zeit
Es geht gar nicht um fehlende Strafnormem. Strafnormen in das Strafgesetzbuch eingefügt haben. Dabei verkennt
sind schon vorhanden. Es geht um die Prävention. Kein Herr Onken aber etwas ganz Wesentliches: Er verkennt zum
Staatsschutz kommt ohne Prävention aus. Es muss doch einen, dass der Bereich der straflosen Vorbereitungshand-
vermieden werden, dass Terroristen, Spionageringe und or- lung in unserem Strafrecht sehr weit abgesteckt ist. Man
ganisierte Verbrecherbanden erst unmittelbar vor der Tat kann sehr viel machen, ohne bereits strafrechtlich relevante
oder dann, wenn die Tat schon vorbei ist, behelligt werden Tatbestände zu setzen, die es rechtfertigen würden, eine
können. Strafuntersuchung einzuleiten. Er verkennt aber vor allem
Es geht hier nicht um Teilnahmslosigkeit, sondern um den die Tatsache, dass dann, wenn ein solches Staatsschutzge-
Schutz der staatlichen Ordnung, aber auch um den Schutz setz fehlt, der Staat gezwungen sein würde, die Grenze der
des Volkes vor Anschlägen. Wollen wir unser Volk denn Einleitung eines Strafuntersuchungsverfahrens weit nach
schutzlos den Zuständen aussetzen, wie sie Amerika und Ja- vorn zu ziehen. Das ist im Blick auf das, was Herr Onken ver-
pan erlebt haben? Solche Taten müssen wir im Keime erstik- hindern möchte, viel verhängnisvoller, als wenn wir eine sau-
ken und präventiv verhindern können. Wir brauchen einen bere gesetzliche Grundlage im Rahmen dessen schaffen,
Staatsschutz, und es gilt der alte Spruch in bezug auf den was Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt.
Staatsschutz, der da lautet: «Selbst die kräftigste Predigt er- Ich will das anhand eines Beispiels dartun und im Sinne ei-
setzt den Blitzableiter auf dem Kirchendach nicht.» Das gilt nes solchen Beispiels die Möglichkeit aufzeigen, im Einzelfall
selbst dann, wenn Thomas Onken der Prediger ist. die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs eines
Zwischen dem zweiten und dritten Teil des Zweckartikels un- möglichen Täters oder den Einsatz von technischen
serer Bundesverfassung besteht ein Zielkonflikt. Der zweite Überwachungsgeräten - lies: Wanzen - anzuordnen:
Teil verlangt die Handhabung von Ruhe und Ordnung, also Die Kommission schlägt Ihnen ausdrücklich vor, derartige
die Garantie der inneren Sicherheit, und der dritte Teil den Möglichkeiten in unserem Gesetz nicht einzubauen. Es liegt
Schutz der Freiheiten und Rechte der Eidgenossen. Ich zwar ein Antrag Béguin/Danioth vor, der noch zu erörtern
meine, es sei dem Bundesrat und der Kommission gelungen, sein wird. Aber die Kommission will von diesen Möglichkeiten
diesen Zielkonflikt optimal zu lösen. Als Urheber der Motion absehen. Im Rahmen eines Strafuntersuchungsverfahrens,
13. Juni 1995 573 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
wie es Herr Onken sieht und das er vorziehen bzw. früher Diese Gefahren einfach zu negieren, käme unseres Erach-
einsetzen lassen möchte, könnten derartige und andere tens einer ganz gefährlichen Vogel-Strauss-Politik gleich.
Zwangsmassnahmen indessen eingeleitet und durchgeführt Was wir vielmehr brauchen, ist eine klare gesetzliche Um-
werden. Das ist wesentlich bedenklicher, als wenn wir uns an schreibung des verfassungsmässigen Auftrags und eine Ein-
die Schranken halten müssen, die das Gesetz bringt. grenzung der staatlichen Handlungskompetenzen. Schliess-
Ich bin deshalb persönlich davon überzeugt, dass das, was lich braucht es eine klare Regelung der Aufsicht und die
Herr Onken anstrebt, mit diesem Gesetz präziser und klarer Festsetzung der politischen Verantwortlichkeiten.
erreicht wird, als wenn wir die staatlichen Untersuchungsbe- Aus diesen Gründen brauchen wir dieses Gesetz unbedingt,
hörden und überhaupt die Organe des Staates der Versu- denn bisher hat sich die gesamte präventive, polizeiliche Tä-
chung aussetzen, Strafuntersuchungsverfahren mit allen da- tigkeit auf einen einzigen «Blankoscheck-Artikel» gestützt,
mit verbundenen Zwangsmassnahmen und -möglichkeiten nämlich auf Artikel 17 Absatz 3 des Bundesgesetzes über
bereits zu früheren Zeitpunkten in die Wege zu leiten, als das die Bundesstrafrechtspflege.
nach den Prozessnormen an sich möglich wäre. In Wirklichkeit schaffen wir daher mit diesem Gesetz endlich
Aus all diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass wir den eine einwandfreie rechtliche Basis für diese wichtige, aber si-
Anliegen von Herrn Onken, für die ich Verständnis habe, mit cher auch delikate staatliche Tätigkeit und überlassen - das
dem neuen Gesetz effektiv näherkommen und ihnen mehr möchte ich Herrn Onken zu bedenken geben - die Konkreti-
Rechnung tragen als mit der generellen Abschaffung der sierung dieses unbestrittenen und jedem Staate vorgegebe-
« Staatsschutzpolizei ». nen Verfassungsauftrags nicht mehr einfach der Exekutive.
Ich bitte Sie deshalb, das Antragspaket von Herrn Onken Die Wahrung der inneren Sicherheit ist also für jeden Staat
abzulehnen und den Anträgen der Kommission zu folgen. eine grundlegende Aufgabe, die im übrigen nicht nur von der
Polizei erfüllt wird. Es sind zahlreiche andere Stellen des
Koller Arnold, Bundesrat: «Innere Sicherheit» ist einer der Bundes und der Kantone in ihrem Tätigkeitsbereich an der
vier Zwecke der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die in Aufgabenerfüllung beteiligt. Das wollen wir übrigens im Titel
Artikel 2 der Bundesverfassung ausdrücklich genannt sind. dieses Gesetzes klarmachen, indem wir von «Massnahmen
In der damaligen Sprache, umschrieben als «Handhabung zur Wahrung der inneren Sicherheit» sprechen.
von Ruhe und Ordnung im Innern», findet sich der Begriff der Vielleicht noch ein Wort zur Entstehungsgeschichte: Sie wis-
Wahrung der inneren Sicherheit auch in weiteren Bestim- sen, dass dieser wichtige Bereich der staatlichen Tätigkeit
mungen der geltenden Verfassung. Ich verweise auf Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre vom soge-
Artikel 85 Ziffer 7 in bezug auf die Aufgaben der eidgenössi- nannten Fichenskandal erschüttert wurde. Es lag damals in
schen Räte und auf Artikel 102 Ziffer 10 in bezug auf die Auf- der Natur der Sache, dass wir jenen Teil dieser unbedingt
gaben des Bundesrates. notwendigen staatlichen Tätigkeit durch Sofortmassnahmen
Innere Sicherheit ist nun allerdings nie Selbstzweck, sondern rechtlich regeln, andererseits aber auch klare Schranken
eine unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Demokra- errichten mussten.
tie. Auch mit den anderen Zwecken des Bundes, der äusse- Als Sofortmassnahme haben wir am 19. Januar 1990 die so-
ren Sicherheit und der gemeinsamen Wohlfahrt, besteht eine genannte Negativliste erlassen, die das sicherstellte, was ei-
sehr enge Verknüpfung, denn ohne eine gerechte Freiheits- gentlich das berechtigte Grundanliegen der Initiative «S.o.S.
und Sozialordnung kann innere Sicherheit nur mit staatli- Schweiz ohne Schnüffelpolizei» ist: dass die politische Betä-
chem Zwang durchgesetzt werden, und ohne eine Respek- tigung und die Ausübung der Grundrechte nicht mehr polizei-
tierung der Unabhängigkeit unseres Landes durch andere lich beobachtet wurden. Hätte sich die Initiative darauf be-
Staaten wird auch im Innern Unruhe herrschen. schränkt, wären wir miteinander vollständig in Übereinstim-
Die Wahrung der inneren Sicherheit ist daher eine implizite mung, denn mit dieser Massnahme haben wir die politische
primäre Staatsaufgabe. Ich bin heute unserem obersten Ge- Polizei im Sinne der Überwachung rechtmässiger, politischer
richt, dem Bundesgericht, immer noch dankbar, dass es den Aktivitäten in unserem Land - übrigens schon vor der Lan-
Mut hatte, mitten in der Fichenaffäre, in diesem bekannten cierung der Initiative - abgeschafft.
Urteil in Sachen Schweizerische Eidgenossenschaft gegen Mit der Verordnung über den Probebetrieb eines Staats-
Kanton Basel-Landschaft und Frau Susanne Leutenegger schutz-Informationssystems ISIS und mit den Weisungen
Oberholzer ausdrücklich festzuhalten, dem Bund als Ge- über die Durchführung des Staatsschutzes haben wir sodann
meinwesen stehe grundsätzlich die Kompetenz zu, für seine die nötigen Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten die-
innere und äussere Sicherheit zu sorgen. Diese Zuständig- ses Gesetzes geschaffen. Diese vorläufigen Regelungen ha-
keit steht dem Bund wegen seiner Staatlichkeit als notwen- ben sich bewährt und geben uns auch Gewähr, dass die de-
dige mitgegebene primäre Staatsaufgabe zu und ist im Be- finitive Verankerung im Gesetz den Realitäten gerecht wird.
stand des gesamtschweizerischen Gemeinwesens als sol- Weiter haben wir im Sinne dieses graduellen Fortschreitens
chem begründet. der Regelung des Staatsschutzes in unserem Land vor allem
Weiter sagt das Bundesgericht, es handle sich dabei nicht die Kontrollen massgeblich ausgebaut, einerseits die depar-
um eine Zuständigkeit, welche von der Bundesverfassung tementsinternen, dann aber vor allem auch die parlamentari-
dem Bund explizit zugeschrieben werde, sondern um eine sche Kontrolle; ich danke Herrn Danioth, dass er darüber
ungeschriebene oder stillschweigende Bundeskompetenz. ausführlich berichtet hat. Schliesslich haben wir vor allem die
Ich glaube, diese ganz zentralen Sätze des Bundesgerichtes politische Führung auf diesem heiklen Gebiete unserer staat-
verdienen es doch, an den Anfang unserer Diskussion gestellt lichen Tätigkeit sichergestellt. Der Bundesrat nimmt jetzt
zu werden. Denn auch die freie demokratische Gesellschaft ständig Lagebeurteilungen vor, indem wir eine konsultative
kommt nicht darum herum, ihre Freiheit tatsächlich zu schüt- Staatsschutzkommission eingesetzt haben, die uns bei der
zen, weil die Freiheit bekanntlich auch missbraucht werden Beurteilung der Bedrohungslage als Spezialorgan unter-
kann. Die Wahrung der inneren Sicherheit kam deshalb im stützt.
freien demokratischen Rechtsstaat schon immer irgendwie Mit anderen Worten: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
der Quadratur des Zirkels gleich. Einerseits muss der demo- müssen auf diesem Gebiete der staatlichen Tätigkeit eigent-
kratische Rechtsstaat die Freiheiten und Rechte der Bürge- lich keine Weichen neu gestellt werden; aber wir müssen
rinnen und Bürger schützen und muss es deshalb auch zu- endlich dem rechtsstaatlich begründeten Erfordernis nach-
lassen, dass diese in einer Weise gebraucht werden, die nicht kommen, dass dieser wichtige Bereich der staatlichen Tätig-
der herrschenden politischen Mehrheitsmeinung entspricht. keit in einem formellen Gesetz geregelt wird und damit auch
Das gehört zu jeder lebendigen Demokratie. Andererseits die nötige demokratische Legitimation erhält.
muss der Staat aber im Interesse der Erhaltung dieses freien Nun zur Volksinitiative: Die Initiative «S.o.S. Schweiz ohne
demokratischen Willensbildungsprozesses in diese Rechte Schnüffelpolizei» will mit der Abschaffung der politischen
eingreifen können, wenn von ihnen in einer Weise Gebrauch Polizei und dem Vorbehalt der Strafverfolgung erreichen,
gemacht wird, die gerade gegen diese freiheitliche demokra- dass die Polizei nur bei Vorliegen strafbarer Handlungen
tische Rechtsordnung als solche gerichtet ist. Personen überwachen darf. Soweit sie verlangt, dass Krimi-
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 574 13 juin 1995
nalpolizei und polizeiliche Nachrichtendienste politische Ver- gen vor, die keinen Aufschub ertragen.» Eine weitere Grenze
anstaltungen oder Demonstrationen, die friedlich verlaufen, setzt noch Artikel 29bis Absatz 1, der festhält: «Personenda-
nicht in das Beobachtungsfeld des Staatsschutzes einbezie- ten dürfen bearbeitet werden, soweit sie für die Verfolgung
hen, ist das durch die genannte Negativliste bereits realisiert. und Beurteilung einer Straftat nötig sind.» Die gerichtliche
Wenn die Initiative aber verlangt, dass Informationen nicht Polizei hat folglich ein sehr weites Ermessen, welche Infor-
ohne Eröffnung eines Strafverfahrens beschafft werden dür- mationen sie als für ein bestimmtes Verfahren relevant an-
fen, dann schiesst sie ganz klar über das Ziel hinaus. sieht. Im Unterschied zu den Daten der präventiven Polizei
Ich darf übrigens gerade in diesem Zusammenhang Herrn unterliegt die Bearbeitung der gerichtspolizeilichen Daten
Onken daran erinnern, dass die PUK EJPD selber in ihrem auch keiner Befristung. Wird ein Dossier nicht mehr benötigt,
kritischen Bericht ausdrücklich bestätigt hat, dass eine prä- wird es archiviert. Die präventivpolizeilichen Daten dagegen
ventive polizeiliche Tätigkeit unbedingt nötig sei. Bei gewis- werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit im Informations-
sen Gefährdungen, die nach den in- und ausländischen Er- system gelöscht und können nicht reaktiviert werden.
fahrungen zu ernsthaften Störungen führen würden, kann Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Pha-
nämlich nicht zugewartet werden, bis Straftaten begangen sen, der präventiven und der gerichtspolizeilichen, besteht
worden sind. Erkannte Gefahrenherde, beispielsweise Orga- auch in der politischen Verantwortung. Für die Arbeit der prä-
nisationen, die sich öffentlich zu Terrorismus oder zu Gewalt- ventiven Polizei tragen in erster Linie der Bundesrat und der
anwendung bekennen, oder von denen wir wissen, dass sie Vorsteher des EJPD die Verantwortung, währenddem die
das tun, müssen schon früher mit den präventiven polizeili- Leitung der gerichtlichen Polizei dem Bundesanwalt zusteht
chen Mitteln überwacht werden können. Hier liegt das ent- und die Überprüfung der Rechtmässigkeit seiner Amtshand-
scheidende Defizit der «S.o.S.»-Initiative. lungen in erster Linie beim Bundesgericht liegt und nur in
Im übrigen hat der Kommissionsreferent zu Recht darauf hin- zweiter Linie Sache der politischen Behörden ist.
gewiesen, dass eine wohl doch fatale Folge der Annahme Der hier zu beratende Entwurf für ein Bundesgesetz über
der «S.o.S.»-Initiative in der grossen Gefahr bestünde, dass Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit regelt nur
allzu rasch gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eröffnet die vorbeugenden Massnahmen, also den präventiven Be-
würden; und dies gerade im Bereich der sogenannten reich. Nach Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Verfahrens
Staatsschutzdelikte, die in der Wissenschaft immer kritisiert gilt dieses Gesetz nicht mehr, sondern ausschliesslich der
werden, weil sie bei einer extensiven Anwendung Gesinnun- Bundesstrafprozess. Diese Abgrenzung scheint uns wirklich
gen bestrafen und nicht effektive Taten. Herr Onken, was Sie klar und praktikabel zu sein. Demgegenüber würde die An-
vermeiden möchten, würden Sie indirekt wohl gerade bewir- nahme der «S.o.S.»-Initiative mit grossier Wahrscheinlich-
ken. keit zu einer erneuten gefährlichen Grauzone in bezug auf
Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Beispiele die Eröffnung gerichtspolizeilicher Verfahren führen.
hinweisen, die wir in der Botschaft auf Seite 14 aufgeführt Auf den Entwurf des Gesetzes brauche ich hier im einzelnen
haben. Die Aussage beispielsweise, der Bundesrat manö- nicht weiter einzugehen. Ich möchte dem Kommissionsrefe-
vriere die Schweiz in das Lager der amerikanischen Imperia- renten für seine klaren und konzisen Ausführungen danken,
listen und in die Nato, die der Journalist Pierre Nicole in der und ich danke auch Ihnen für die gute Aufnahme, den der
«Voix ouvrière» erhoben hatte, wurde als Hochverrat im Entwurf in Ihrer Kommission und nun auch im Plenum gefun-
Sinne von Artikel 266 StGB angesehen und mit 15 Monaten den hat. Ich bin mit dem Kommissionsreferenten einer Mei-
Gefängnis bestraft. Gerade das wollen wir ja nicht. Wenn Sie nung, dass die Abänderungsanträge, die die Kommission
aber die präventive Polizei total verbieten, laufen Sie Gefahr, stellt, eigentlich selten materielle Differenzen betreffen, son-
dass diese Staatsschutzdelikte und die Eröffnung der ent- dern dem Bedürfnis entsprechen, diese delikate Materie so
sprechenden gerichtspolizeilichen Verfahren ausgedehnt präzis wie möglich zu fassen.
werden und damit eine neue Grauzone entsteht, die dann Es war sicher auch eine Folge der Fichenaffäre, dass wir uns
nicht den rechtsstaatlichen Kontrollen unterstehen würde, in diesem Gesetzentwurf um eine sehr konkrete gesetzliche
die wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich Regelung bemüht haben. Man könnte sich bei verschiede-
möchte Sie daher eindringlich bitten, Volk und Ständen die nen Gesetzesartikeln fragen, ob das nicht eher auf Verord-
«S.O.S.»-Initiative mit der Empfehlung auf Verwerfung zu un- nungsstufe gehörte. Aber im Zweifelsfall haben wir diese aus
terbreiten. Rechtssicherheitsgründen ganz bewusst in den formellen
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu dieser wichtigen Gesetzentwurf aufgenommen.
Schnittstelle zwischen präventiver und gerichtlicher Polizei: Nun komme ich noch zum Rückweisungsantrag Onken: Es
Die Bundespolizei hat nach den Vorstellungen des Bundes- wurde zu Recht gesagt, Herr Onken sei konsequent, wenn er
rates zwei Hauptaufgaben: Einerseits arbeitet sie als präven- auf der einen Seite die «S.o.S.»-Initiave zur Annahme emp-
tive Polizei künftig nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, fehlen und auf der anderen Seite von diesem Gesetzentwurf
andererseits ermittelt sie als gerichtliche Polizei unter der - mit Ausnahme der Personenkontrolle und der Erfüllung der
Leitung der Bundesanwaltschaft nach dem Bundesstrafpro- völkerrechtlichen Schutzpflichten -nichts wissen wolle. Es ist
zess. tatsächlich so: Das Eintreten auf dieses Gesetz verträgt sich
Als präventive Polizei ist sie auf die Bekämpfung des Terror- nicht mit der Annahme der «S.o.S.»-Initiative. Das schliesst
ismus, des gewalttätigen Extremismus, des verbotenen sich rein logisch aus. Wer der «S.o.S.»-Initiative zustimmt,
Nachrichtendienstes und des organisierten Verbrechens be- der verneint eben die Möglichkeit einer präventiven polizeili-
schränkt. Dafür muss sie sehr strenge Regeln bezüglich ih- chen Tätigkeit zum Schutz der inneren Sicherheit.
rer zulässigen Quellen, der Datenbewirtschaftung und ins- Einige Punkte, die Herr Onken in seinem Votum vorgebracht
besondere auch der Aufbewahrungsdauer der Daten beach- hat, muss ich hier nun doch klar zurückweisen: Wenn Herr
ten. Besteht dagegen der Verdacht, dass eine strafbare Onken sagt, wir würden mit diesem Gesetz legalisieren, was
Handlung vorliegt, die der Bund verfolgen muss, ist die vor wenigen Jahren noch öffentlich kritisiert worden sei, dann
Hürde der Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungs- geht dieser Vorwurf total an der Sache vorbei. Ich habe Ihnen
verfahrens zu nehmen, das heisst, es wird nach strengen gesagt, dass wir das, was von der PUK EJPD öffentlich kriti-
Massstäben geprüft, ob ein hinreichend konkreter Tatver- siert worden ist, durch den Erlass der Negativliste bereits be-
dacht besteht. seitigt haben. Das tun wir jetzt auf Gesetzesstufe, u. a. mit
Ist das gerichtspolizeiliche Verfahren aber einmal eröffnet, Artikel 3, der ganz klar festhält: «Die Sicherheitsorgane des
bestehen nur noch sehr unscharfe Begrenzungen der vorzu- Bundes und der Kantone dürfen Informationen über die poli-
nehmenden Arbeiten. Hier liegt ein ganz zentraler Unter- tische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koaliti-
schied zwischen der präventiven polizeilichen Tätigkeit und ons- und Versammlungsfreiheit nicht bearbeiten.»
einem gerichtspolizeilichen Verfahren. Artikel 102 des Bun- Damit ist die politische Polizei in dem Sinne, wie sie zu Recht
desstrafprozesses sagt bloss: «Die Beamten und Angestell- kritisiert worden ist, in unserem Lande seit 1990 abgeschafft.
ten der gerichtlichen Polizei stellen die Spuren der Vergehen Glücklicherweise - ich bin auf jeden Fall sehr froh - konnte
fest und sichern sie. Sie nehmen die Untersuchungshandlun- mir seit der Abschaffung durch die Negativliste nicht ein ein-
13. Juni 1995 575 S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
ziger Fall der politischen Polizei namhaft gemacht werden. Art. 2
Dann fragt Herr Onken, wo denn diese Pflöcke seien, von de- Proposition de la commission
nen der Kommissionsreferent gesprochen hat. Ich nenne sie Adhérer au projet du Conseil fédéral
Ihnen gerne noch einmal:
Ich verweise einmal auf diese sehr wichtige Schrankenbe- Proposition Onken
stimmung, die die politische Polizei tatsächlich verhindert L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can-
und verbietet, dann aber auch auf die sachliche Eingrenzung tons d'approuver l'initiative populaire.
dieses Gesetzes, indem wir ganz klar festhalten, dass sich
die präventive polizeiliche Tätigkeit nur noch mit dem Terro- Salvioni Sergio (R, TI): Je prends la parole pour vous faire
rismus, dem verbotenen Nachrichtendienst, dem gewalttäti- part de quelques réflexions qui n'ont pas été exprimées dans
gen Extremismus und dem organisierten Verbrechen befas- la discussion d'entrée en matière, en particulier sur le texte
sen darf. Dann verweise ich auch auf den ganzen dritten Ab- de l'initiative populaire.
schnitt dieses Gesetzes. Dort haben wir sehr strenge Vor- L'initiative stipule que «la police politique est abolie». Il faut
schriften über die Informationsbeschaffung und über die souligner que le terme «police politique» n'existe pas dans
Bearbeitung der Daten aufgestellt. In bezug auf die Informa- notre législation. On a pu constater que les initiants ont es-
tionsbeschaffung beispielsweise sehen wir- es liegt aller- sayé et essaient de faire une équation entre «police politi-
dings noch ein Minderheitsantrag vor- ganz klar vor, dass que» et «police préventive». Si par «police politique» on en-
im Rahmen der präventiven Tätigkeit keine Zwangsmass- tend une police qui s'occupe des opinions politiques des per-
nahmen zum Zuge kommen können - also kein Einsatz von sonnes, des citoyens, la loi que l'on traite ne concerne ab-
Wanzen, von Telefonabhörungen oder von irgendwelchen solument pas cela parce que la loi exclut expressément que
anderen Zwangsmitteln. Alle Zwangsmittel sind auf die ge- les opinions politiques puissent être l'objet d'une enquête et
richtspolizeilichen Verfahren beschränkt. Dann haben wir be- d'une investigation.
reits in der heutigen ISIS-Verordnung sehr strenge Bearbei- 1. Comme les initiants soutiennent d'un côté leur initiative
tungsvorschriften, die nun hier ins Gesetz aufgenommen populaire et, d'un autre, refusent l'entrée en matière sur la
werden. Dann haben wir vor allem die strengen Vorschriften loi, il est évident qu'ils considèrent que «police politique»
der Kontrolle und der ständigen Beurteilung durch die poli- égale «police préventive». Si tel est le cas, les termes de
tisch verantwortlichen Behörden. Das sind die Pflöcke, die l'initiative sont trop génériques et, pour cette raison déjà,
wir hier tatsächlich gesetzt haben. elle ne peut pas être acceptée parce qu'il faudrait encore
Nun sagten Sie zuletzt noch, dieses Gesetz sei Ihrer Mei- l'interpréter pour savoir ce que l'on entend par police poli-
nung nach nicht nötig. Ich bewundere Ihren Mut, denn wir tique.
wären meines Wissens das einzige Land, das meinen würde, 2. On ne peut pas accepter une initiative populaire qui va au-
es könne ohne eine solche staatliche Tätigkeit auskommen delà du sens même du texte et qui veut interdire totalement
und es könne die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ge- la police préventive, ce qu'aucun Etat ne peut se permettre.
währleisten, ohne eine solche in diesem Gesetz rechtsstaat- Ceci pourrait avoir pour conséquence, que la Suisse de-
lich einwandfrei geregelte Tätigkeit auszuüben. vienne d'un côté une plate-forme pour l'organisation de tou-
Der Bundesrat ist auf jeden Fall der Meinung, dass er seinen tes sortes d'actes de terrorisme ou de trafic de drogue, d'ar-
Auftrag gemäss Artikel 102 Ziffer 10 der Bundesverfassung - mes ou d'autres choses, et de l'autre qu'elle soit envahie par
«Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für les services étrangers qui profiteraient de cette lacune pour
Handhabung von Ruhe und Ordnung.» - nicht erfüllen intervenir en Suisse, pour faire du contre-espionnage afin de
könnte, wenn Sie ihm dieses Gesetz verwehren würden. combattre ces organisations que nous ne serions pas en me-
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, auf den Ge- sure de contenir.
setzentwurf einzutreten, den Rückweisungsantrag Onken C'est la double raison qui m'a poussé à intervenir pour vous
abzulehnen und die «S.O.S.»-Initiative Volk und Ständen mit faire part de ces réflexions. Il est extrêmement dangereux de
dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten. s'appuyer sur une initiative populaire qui a trouvé son fonde-
ment dans l'actualité, car l'émotion de l'actualité est passée
et s'est beaucoup atténuée. Maintenant, il y a d'autres élé-
ments d'actualité qui sont plus importants et qui préoccupent
A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative les gens. C'est la criminalité organisée, les actes de terro-
«S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» risme qui, depuis 1990 en particulier, ont bouleversé une par-
A. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire tie de l'Europe.
C'est les raisons pour lesquelles le projet de loi qui
«S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse»
vous est soumis doit être accepté, parce qu'il est
équilibré et que c'est un minimum pour permettre à la
Eintreten ist obligatorisch Suisse de se défendre, et l'initiative populaire «S.o.S.
L'entrée en matière est acquise de plein droit Pour une Suisse sans police fouineuse» doit être repous-
sée.
Detailberatung - Discussion par articles
Abstimmung - Vote
Titel und Ingress, Art. 1 Für den Antrag der Kommission 32 Stimmen
Antrag der Kommission Für den Antrag Onken 2 Stimmen
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Titre et préambule, art. 1 Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen
Proposition de la commission Dagegen 2 Stimmen
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
B. Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung
Art. 2
Antrag der Kommission der inneren Sicherheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates B. Loi fédérale sur des mesures visant au maintien
de la sûreté intérieure
Antrag Onken
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Volksinitiative anzunehmen. L'entrée en matière est décidée sans opposition
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 576 13 juin 1995
Antrag Onken Art. 2
Rückweisung an den Bundesrat Proposition de la commission
mit dem Auftrag, gesonderte Vorlagen zur Regelung der Per- Al. 1
sonensicherheitsprüfung sowie zum Schutz von Personen .... au crime organisé. Les renseignements visent à ce que
und Gebäuden vorzulegen. les autorités compétentes de la Confédération et des can-
tons puissent intervenir à temps selon le droit déterminant.
Proposition Onken Al. Ibis (nouveau)
Renvoi au Conseil fédéral Les mesures préventives visent aussi les actes préparatoires
avec mandat de proposer des projets séparés concernant la relatifs au commerce illicite d'armes et de substances ra-
réglementation des contrôles de sécurité relatifs à des per- dioactives ainsi qu'au transfert illégal de technologie.
sonnes et la protection de personnes et de bâtiments. Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Onken 3 Stimmen Art. 2a (neu)
Dagegen 31 Stimmen Antrag der Kommission
Mehrheit
Detailberatung - Discussion par articles Ablehnung des Antrages der Minderheit
Titel und Ingress Minderheit
Antrag der Kommission (Danioth, Plattner)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titel
Vorbeugende Informationsbearbeitung
Titre et préambule Abs. 1
Proposition de la commission Zum Schutz vor terroristischen Aktivitäten werden die Infor-
Adhérer au projet du Conseil fédéral mationen über die Strukturen und die personelle Zusammen-
setzung terroristischer Gruppierungen und deren personel-
Angenommen - Adopté les Umfeld und ihre Infrastrukturen bearbeitet, sowie die In-
formationen über begangene terroristische Aktionen im In-
Art. 1 und Ausland bezüglich Täterschaft, Vorgehen und Hinter-
Antrag der Kommission gründe ausgewertet.
Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und Abs. 2
rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Zum Schutz vor verbotenem Nachrichtendienst werden die
Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung. Informationen über nachrichtendienstliche Aktivitäten, über
die entsprechenden Absichten fremder Staaten und über die
Art. 1 einsetzbaren Mittel und Tarnstrukturen bearbeitet sowie Per-
Proposition de la commission sonen identifiziert, die der Zugehörigkeit zu einem Nachrich-
La présente loi vise à assurer le respect des fondements dé- tendienst verdächtigt werden.
mocratiques et constitutionnels de la Suisse ainsi qu'à proté- Abs. 3
ger les libertés de sa population. Zum Schutz vor gewalttätigem Extremismus werden Infor-
mationen über extremistisch motivierte Gewaltakte und über
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Über einen Zweckar- Organisationen bearbeitet, bei denen mit Begehung oder
tikel in einem solchen Gesetz, das eigentlich ein technisches Unterstützung von Gewaltakten oder entsprechender Pro-
Gesetz ist, kann man sich Gedanken machen. Man muss paganda gerechnet werden muss.
sich die Frage stellen, ob es Sinn macht und zweckmässig Abs. 4
ist, in ein derartiges Gesetz einen Zweckartikel einzubauen. Zum Schutz vor verbotenem Handel mit Waffen und radioak-
Die Kommission ist aber zur Auffassung gelangt, es werde tiven Materialien und vor verbotenem Technologietransfer
bei der Interpretation des Gesetzes weiterhelfen, wenn ein werden Informationen bearbeitet über Handel und Vermitt-
Zweckartikel vorangestellt wird. Sie hat vor allem die Auffas- lung von Gütern und Technologien, die nach schweizeri-
sung vertreten, ein derartiger Zweckartikel sei als Ausle- schem oder internationalem Recht besonderen Beschrän-
gungshilfe notwendig. Dabei hat aber die Kommission die - kungen oder Verboten unterworfen sind, sowie über Staaten,
nach Auffassung der Kommissionsmitglieder - etwas unbe- die an der illegalen Beschaffung strategisch wichtiger Güter
holfene Sprache im bundesrätlichen Entwurf verbessert und und Technologien interessiert sind, und deren Geschäfts-
auch die Gewichtung umgestellt, indem die Sicherung der partner.
demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der
Schweiz vorangestellt wurde und der Schutz der Freiheits- Art. 2a (nouveau)
rechte der schweizerischen Bevölkerung erst an zweiter Proposition de la commission
Stelle kommt. Wir meinen, der Zweckartikel sei damit im Majorité
Sinne der Kommission und offenbar auch des Bundesrates Rejeter la proposition de la minorité
optimal formuliert.
Minorité
Angenommen - Adopté (Danioth, Plattner)
Titre
Art. 2 Traitement d'informations à des fins préventives
Antrag der Kommission Al. 1
Abs. 1 Pour se protéger contre des activités terroristes, il y a lieu de
.... um frühzeitig Gefährdungen .... Verbrechen zu erkennen. traiter les informations relatives aux structures de groupe-
Die Erkenntnisse dienen dazu, dass die zuständigen Behör- ments terroristes, aux membres qui les composent, à leurs
den des Bundes und der Kantone rechtzeitig nach ihrem sympathisants et à leur infrastructure, ainsi que d'analyser
massgebenden Recht eingreifen können. les informations relatives aux actions terroristes commises
Abs. Ibis (neu) en Suisse et à l'étranger touchant leurs auteurs, la manière
Die vorbeugenden Massnahmen erfassen auch Vorbereitun- d'agir et leurs dessous secrets.
gen zu verbotenem Handel mit Waffen und radioaktiven Al. 2
Materialien sowie verbotenem Technologietransfer. Pour se protéger contre le service de renseignements pro-
Abs. 2 hibé, il y a lieu de traiter les informations relatives aux activi-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates tés d'espionnage, aux desseins d'espionnage des Etats
13. Juni 1995 577 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
étrangers et aux moyens et structures paravents mis en und zielen beide darauf ab, im Interesse der Eingrenzung
oeuvre ainsi que d'identifier les personnes suspectées d'ap- klare Schranken ins Gesetz aufzunehmen, also das Gesetz
partenir à un service secret. bürgerfreundlich zu machen. Das ist wohl der Grund, wes-
Al. 3 halb sich nachher auch Kollege Plattner dem von mir einge-
Pour se protéger contre l'extrémisme violent, il y a lieu de reichten Minderheitsantrag angeschlossen hat.
traiter les informations relatives aux actes de violence à mo- Die Grundphilosophie der Gesetzesvorlage besteht -wir ha-
tivation extrémiste et aux organisations dont on peut s'atten- ben es gehört - darin, dass sie sich auf vorbeugende Infor-
dre qu'elles commettent ou soutiennent de tels actes ou mationsbearbeitung im Vorfeld der Strafverfolgung, also der
qu'elles diffusent une propagande extrémiste. gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren, beschränkt.
Al. 4 Neue repressive Mittel sieht der Entwurf keine vor. Haupt-
Pour se protéger contre le trafic d'armes et de matières ra- zweck des Gesetzes ist somit «das Erkennen von Gefähr-
dioactives et contre le transfert illégal de technologies, il y a dungen der inneren Sicherheit«. So steht es ausdrücklich auf
lieu de traiter les informations relatives au commerce et à Seite 14 der Botschaft. Unter diesem Aspekt fällt nun die für
l'entremise de biens et de technologies qui sont soumises à diesen zentralen Punkt des Gesetzes doch sehr allgemein
des restrictions spéciales d'après le droit suisse ou le droit in- gehaltene Formulierung auf. Sie beschränkt sich auf eine
ternational ainsi que les informations relatives aux Etats et knappe Aufzählung der Bedrohungen und damit der Tätig-
aux partenaires commerciaux d'Etats qui sont intéressés à keitsfelder in Artikel 2 Absatz 1. Dieser Artikel hat damit den
l'acquisition illégale de biens et de technologies. Charakter einer reinen Zweckbestimmung, welche keine ei-
genständigen Kompetenzen schafft. Die Aufgaben des
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Zu Artikel 2 ist zu be- neuen Bundesamtes und der weiter in diesem Bereich täti-
merken, dass im französischen Text eine Korrektur vorzu- gen Sicherheitsorgane müssen daher in einem eigenen Arti-
nehmen ist. kel umschrieben werden. Um den Gesetzestext nicht allzu
Im übrigen grenzt Artikel 2, den ich zusammen mit Artikel 2a umfangreich zu gestalten, sind zweckmässigerweise die
(neu), dem Antrag der Minderheit Danioth, behandeln analogen Ziffern der Weisungen über den Staatsschutz,
möchte, die Aufgaben der präventiven Polizei im Zusammen- nämlich 33, 34, 35 und 37, in das Gesetz zu übernehmen. Im
hang mit der Staatsschutztätigkeit ab. Es ist hier nachzule- Text kommt damit zum Ausdruck, dass dem Bundesamt für
sen, wozu vorbeugende Massnahmen im Staatsschutzbe- innere Sicherheit bei der Bekämpfung des organisierten Ver-
reich getroffen werden dürfen. Sie sehen in Absatz 1 von brechens nur eine, wenn auch umfassende, Mitwirkung zu-
Artikel 2, dass es um vier Bereiche geht, die ich Ihnen nicht steht. Die Erstellung von Lageberichten, Gefährdungspro-
vorzulesen brauche. Wenn die Kommission aus dem gnosen usw. soll bekanntlich der neu geschaffenen Zentral-
Absatz 1 gemäss bundesrätlichem Entwurf einen Absatz 1 stelle für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens
und einen Absatz 1 bis gemacht hat, dann liegen dem übertragen werden.
ausschliesslich redaktionelle Überlegungen zugrunde. In Der Bundesrat und nun auch der Kommissionsreferent wen-
Absatz 2 ist nachzulesen, was vorbeugende Massnahmen den gegen diese Auflistung im Gesetz ein, dass mit dem be-
im Sinn des Gesetzes sind. antragten Artikel 2a (neu) ein Detaillierungsgrad erreicht
Nun zum Minderheitsantrag Danioth für einen Artikel 2a: werde, der nicht gesetzeswürdig sei. Die Geschäftsprüfungs-
Herr Danioth möchte zusammen mit Herrn Plattner den Ver- delegation kann dem nicht folgen. Ich habe es schon vorhin
such machen, die Aufgabenbereiche der vorbeugenden In- erwähnt, dass man bei diesem Gesetz mit allgemeinen For-
formationsbeschaffung noch näher, noch präziser zu um- mulierungen sehr zurückhaltend sein soll. Klare Kompetenz-
schreiben. Dabei inspiriert sich Herr Danioth zusammen mit normen verlangen eben auch eine deutliche Umschreibung
der Geschäftsprüfungsdelegation an den Staatsschutzwei- und vor allem Abgrenzung. Es ist kaum anzunehmen, Herr
sungen, die das EJPD im Sinne einer vorläufigen Regelung Kommissionsreferent, dass sich die Grundsätze der vier Be-
erlassen hat. Die Kommissionsmehrheit möchte ihrerseits drohungsfelder in absehbarer Zeit derart wesentlich ändern,
von diesen präzisen Umschreibungen absehen, weil sie der dass wir eine Abänderung des Gesetzes machen müssten;
Meinung ist, dass eine solche Regelung wenig zusätzlich klä- wenn schon, wäre es in diesem sehr heiklen Bereich durch-
ren könne und möglicherweise in sehr kurzer zeitlicher Folge aus angezeigt, dass man eine Gesetzesänderung transpa-
nachgeschrieben werden müsste, da sie wahrscheinlich rent machen und sie auch dem Parlament unterbreiten
rasch an Aktualität verlieren würde. würde.
Ich erwähne als Beispiel die Massnahmen gegen den verbo- Formulierungsmässig hält sich der Minderheitsantrag an die
tenen Nachrichtendienst. Absatz 2 des Minderheitsantrages Vorschläge, die vom Departement im Auftrag der Kommis-
Danioth ist primär gegen staatliche Geheimdienste gerichtet, sion für Rechtsfragen ausgearbeitet wurden; wir haben
aber es wäre ohne weiteres denkbar, dass in Zukunft Bedro- nichts geändert. Sie entsprechen also der Arbeit, die im De-
hungen viel mehr von privaten Organisationen als von staat- partement geleistet wurde. Die Streitfrage besteht darin, ob
lichen Geheimdiensten ausgehen könnten, die systematisch sie ins Gesetz gehören oder nicht. Wir sind der Meinung,
Wirtschaftsspionage betreiben. dass sie wichtig genug sind, um ins Gesetz aufgenommen zu
Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass der werden.
Bundesrat mit ihrer Fassung von Artikel 2 die Aufträge in sei- Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
ner Verordnung situationsgerecht konkretisieren kann. Mit
Artikel 2a der Minderheit wäre eine derartige Konkretisierung Plattner Gian-Reto (S, BS): Ich möchte in der Tat die Ge-
in der bundesrätlichen Ausführungsverordnung nicht mehr schäftsprüfungskommission, deren Antrag das letztlich ja ist,
möglich. Die Minderheit verschiebt mit anderen Worten viel gegenüber der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen
mehr auf Gesetzesstufe, nimmt aber damit auch die Konse- unterstützen, in der ich Mitglied bin.
quenz in Kauf, dass das Gesetz viel rascher wieder revidiert Ich habe nie ganz verstanden, warum sich die Kommission
werden müsste. für Rechtsfragen in diesem heiklen Bereich, wie er in Artikel 2
Die Minderheit ist der Auffassung, dass das, was die Mehr- Absatz 2 Litera b - der vorbeugenden Informationsbeschaf-
heit dem Bundesrat überlassen möchte, auf Gesetzesstufe fung - umschrieben ist und der genau das Gebiet beschlägt,
geregelt werden müsste; die Mehrheit aber sieht eine Rege- das die Initianten im Sinn haben, einer klaren Präzisierung mit
lung in einem etwas grosszügigeren Rahmen vor und über- Effizienzargumenten widersetzt hat. Wenn es irgendwo nicht
lässt den Rest dem Bundesrat. angängig ist, mit der Schwierigkeit einer Änderung eines
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzu- Artikels in einem Gesetz zu operieren - im Vergleich mit der
stimmen. Leichtigkeit, mit der eine Verordnung geändert werden
kann -, dann hier, wo es um die persönlichen Freiheiten der
Danioth Hans(C, DR), Sprecher der Minderheit: Die Anträge Bürgerinnen und Bürger geht.
der Minderheit zu Artikel 2a und 3 entstammen den Überle- Lieber einmal ein halbes Jahr oder dreiviertel Jahre mit
gungen und Erfahrungen der Geschäftsprüfungsdelegation einer Gesetzesänderung «verlieren», bei der dann in öffent-
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 578 13 juin 1995
lieber Transparenz im Parlament über notwendige Änder- a. die Ausübung der Meinungsfreiheit;
ungen dieser Informationsbeschaffung im vorbeugenden b. die Ausübung politischer Rechte und des Petitionsrechts;
Sinne diskutiert werden kann, als zu riskieren, dass man ein c. Die Teilnahme an rechtmässig durchgeführten Veranstal-
Gesetz erlässt, das dann vor dem Bürger keine Gnade tungen und Kundgebungen;
findet, weil man nicht bereit war, die Grenzen eng zu d. die politische und gewerkschaftliche Tätigkeit von schwei-
ziehen. zerischen Organisationen, Parteien, Parlamentariern und
Das sind also zwei Meinungen, die einander gegenüberste- Regierungsmitgliedern;
hen. Sie unterscheiden sich nicht so sehr im Inhalt, sondern e. die politische Tätigkeit von Ausländern in der Schweiz, so-
in der Frage, was im Gesetz und was in der Verordnung ste- fern sie die politische Willensbildung, die demokratischen
hen muss. Ich plädiere dafür, dass es hier nötig ist, dass die Einrichtungen, die Landesverteidigung oder die Beziehun-
klaren Begriffsbildungen gemäss Antrag der Minderheit gen der Schweiz zum Ausland nicht beeinträchtigen.
Danioth in Artikel 3 im Gesetz stehen.
Ich bitte Sie, folgen Sie diesmal der richtigen Kommission, Abs. Ibis (neu)
nämlich der Geschäftsprüfungskommission. Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Koller Arnold, Bundesrat: Es geht tatsächlich um die Frage: Minderheit
Gehört das, was die Minderheit Danioth vorschlägt, richtiger- (Danioth, Plattner)
weise ins Gesetz oder in die Verordnung oder auf Weisungs- Die Bearbeitung ist jedoch dann zulässig, wenn der begrün-
stufe? dete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr ange-
Wir sind klar der Meinung, dass das auf Verordnungs- und hörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder
Weisungsstufe gehört, weil wir sonst jede Flexibilität verlie- der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische,
ren. Man kann dem auch nicht entgegenhalten, wir würden nachrichtendienstliche oder gewalttätige extremistische Tä-
damit diese Tätigkeit zuwenig zügeln. Denn ausser den vier tigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen.
Bereichen, die wir in Artikel 2 ganz klar umschreiben und die
in der Variante der Minderheit nur noch etwas ausgeführt Abs. 2-4
werden, gehören zu dieser Zügelung und Einschränkung alle Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
anderen «Pflöcke», die ich bereits vorhin genannt habe, also
die Schranken in den Artikeln 3 bis 5, die Prinzipien der Infor- Art. 3
mationsbearbeitung und die Prinzipien der Kontrolle, die wir Proposition de la commission
unterdessen eingeführt haben. Al. 1
Es wäre, soweit ich die Gesetzgebungen der Nachbarstaa- Majorité
ten auch kenne, wirklich ein schweizerischer Alleingang, Adhérer au projet du Conseil fédéral
wenn wir derartige Bestimmungen, die auf die Verordnungs- Minorité
und Weisungsstufe gehören, in das formelle Gesetz aufnäh- (Danioth, Plattner)
men. Das scheint mir in einer direkten Demokratie sicher Les organes de sûreté de la Confédération et des cantons ne
nicht gerechtfertigt zu sein. s'occupent pas de l'exercice des droits constitutionnels par
Wir müssen auf jede Änderung der Bedrohungslage rasch des personnes ou des organisations; ces droits sont notam-
reagieren können. Ich zweifle, ob es aufgrund der Formulie- ment les suivants:
rung der Minderheit in bezug auf die terroristischen Aktivitä- a. la liberté d'opinion;
ten möglich wäre, nach der Erkennung von Absichten von b. les droits politiques et le droit de pétition;
terroristischen Organisationen diese tatsächlich zu überwa- c. la participation à des manifestations conformes à la loi
chen. Wir kämen ständig an solche Grenzen des Gesetzes- dans leur déroulement;
textes, und das kann nicht Sinn vernünftiger Gesetzgebung d. pour les organisations, les partis, les députés et les mem-
sein. bres du gouvernement suisse: les activités politiques et syn-
Ich habe alles Verständnis dafür, dass man keine «Blanko- dicales;
normen» will, wie man das bisher hatte. Wir haben wirklich e. pour les étrangers en Suisse: les activités politiques, dans
alle nötigen Kautelen eingebaut. Aber das nun derart zu pe- la mesure où elles ne portent pas atteinte à la formation de
trifizieren, dass bei der ersten Änderung der Lage eine Ge- l'opinion politique, aux institutions démocratiques, à la dé-
setzesänderung nötig wird, würde doch eindeutig über das fense nationale ou aux relations de la Suisse avec l'étranger.
Ziel hinausschiessen.
Ich glaube, da müssen Sie uns Vertrauen schenken; Sie be- Al. Ibis (nouveau)
halten ja die Kontrolle. Majorité
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, den Antrag der Kom- Rejeter la proposition de la minorité
missionsminderheit abzulehnen. Minorité
(Danioth, Plattner)
Art. 2 Le traitement de telles informations est toutefois licite
Angenommen - Adopté lorsqu'un indice fondé permet de soupçonner une organisa-
tion ou des personnes qui font partie de ce service de l'exer-
Art.2a cice des droits politiques ou des droits fondamentaux pour
dissimuler la préparation ou l'exécution d'actes relevant du
Abstimmung - Vote terrorisme, du service de renseignements ou de l'extrémisme
Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen violent.
Für den Antrag der Minderheit 11 Stimmen
Al. 2-4
Art. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Antrag der Kommission
Abs. 1 Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 3 ist eine der
Mehrheit wesentlichsten Bestimmungen, wenn nicht die Schlüsselbe-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates stimmung dieses Gesetzes überhaupt. Artikel 3 legt nämlich
Minderheit die Schranken fest, an welche sich die Sicherheitsorgane
(Danioth, Plattner) des Bundes und der Kantone bei der politischen polizeilichen
Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone befas- Tätigkeit halten müssen.
sen sich nicht mit der Ausübung verfassungsmässiger Sie lesen in diesem Sinne in Absatz 1, dass die Ausübung
Rechte durch Personen oder Organisationen; unter die Aus- der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit re-
übung verfassungsmässiger Rechte fallen: spektiert werden muss. In Artikel 3 Absatz 3 ist dann weiter
13. Juni 1995 579 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
festgeschrieben, dass auch das Stimm-, das Petitions- und schutzes hergestellt. Ganz abgesehen davon wird diese
das Statistikgeheimnis gewahrt zu bleiben haben. Allerdings stringentere, klarere und vollständigere Aufzählung der
dürfen Informationen bearbeitet werden, wenn der begrün- Schranken von Staatsschutztätigkeit ihre vertrauensbildende
dete Verdacht besteht, dass irgendeine Organisation oder Wirkung in der breiten Bevölkerung nicht verfehlen. Sie ist
Personen, die einer Organisation angehören, die Ausübung daher schon aus diesem Grund der Fassung von Bundesrat
der soeben genannten politischen Rechte oder Grundrechte und Kommissionsmehrheit vorzuziehen.
als Vorwand verwenden, um verbotene - also terroristische,
nachrichtendienstliche oder gewalttätige extremistische - Plattner Gian-Reto (S, BS): Ich ergänze zu den Ausführun-
Tätigkeiten vorzubereiten oder auszuführen. Das ist der we- gen meines Vorredners nur folgendes:
sentliche Inhalt von Artikel 3, eines zentralen, wichtigen Hier haben Sie jetzt Gelegenheit, Ihre Definition von dem,
Artikels dieser Vorlage. was abgeschafft ist, wenn man die politische Polizei in Ihrem
Auch hier haben wir eine Situation wie bei Artikel 2 und Sinne nicht haben will, genau ins Gesetz zu schreiben. Die
Artikel 2a, bei der die Minderheit, wiederum vertreten durch Diskussion zwischen den Initianten und den Proponenten
Herrn Danioth, eine präzisere, noch detailliertere und mehr in dieses Gesetzentwurfes geht ja eigentlich darum - wie es
die Einzelheiten gehende Regelung in das Gesetz aufneh- Kollege Salvioni sehr deutlich gesagt hat -, ob die Abschaf-
men möchte. fung der politischen Polizei auch die Abschaffung jeder Prä-
Die Mehrheit der Kommission ist indessen der Auffassung, vention bedeuten soll oder ob Abschaffung der politischen
die knappere Formulierung der Kommissionsmehrheit und Polizei heisst, es sei dafür zu sorgen, dass die politischen
des Bundesrates genüge, um sicherzustellen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt sind. Wenn Sie
Grundrechte und die verfassungsmässig geschützten politisch denken, dann müssen Sie, meine ich, diesem Min-
Rechte der schweizerischen Bürgerinnen und Bürger tat- derheitsantrag zustimmen, denn damit beweisen Sie Ihre gu-
sächlich auch gewährleistet werden könnten; sie glaubt, ten Absichten bei der Ablehnung der Initiative. Hier legen Sie
dass eine Konkretisierung Sache des Bundesrates sein zuhanden aller Misstrauischen und Zweifelnden ein für alle-
solle. mal fest, dass die politischen Rechte - und zwar detailliert
Immerhin darf festgehalten werden, dass an sich keine aufgeführt - vor der präventiven Polizei geschützt sind. Und
grundlegenden Auffassungsdifferenzen zwischen Minderheit das, denke ich, würde dem Gesetz im Abstimmungskampf
und Mehrheit bestehen. Es geht lediglich um die Frage, was sehr guttun, den es ja gegenüber der Initiative bestehen
im Gesetz und was in den Weisungen des Bundesrates muss.
bereinigt werden soll.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, Artikel 3 Prongué Marie-Madeleine (C, JU): Permettez-moi d'interve-
gemäss Entwurf des Bundesrates zu akzeptieren und den nir brièvement pour dire que je soutiendrai la proposition de
Antrag der Minderheit Danioth abzulehnen. la minorité pour la raison suivante:
Les libertés fondamentales ne sont précieuses que parce
Danioth Hans (C, UR), Sprecher der Minderheit: Die ehren- qu'elles sont toujours menacées. Les Jurassiens ont appris
volle Niederlage bei der vorangegangenen Abstimmung wird le prix de ces libertés tout au long de leur combat démocrati-
noch leichter zu tragen sein, wenn Sie in dieser wichtigen que pour la reconnaissance de leur entité. Il est donc néces-
Präzisierung unserem Minderheitsantrag zustimmen. Hier saire de préciser de façon claire dans la loi les limites de l'in-
geht es nun ganz konkret um die Schranken und verfas- tervention étatique.
sungsmässigen Rechte, die wir ganz klar auflisten möchten. C'est pourquoi je soutiendrai la proposition de la minorité.
Ich nehme nicht an, dass diese so schnell wandelbar sind,
wie das vorhin bei den Bedrohungsfeldern geltend gemacht Salvioni Sergio (R, TI): J'aimerais relativiser la différence
worden ist. entre les deux versions.
Artikel 3 umschreibt die Schranken der Informationsbearbei- Je ne pense pas, comme M. Plattner vient de le dire, qu'on
tung durch die Sicherheitsorgane. Es handelt sich hier, ge- peut démontrer ce que j'avais dit auparavant, c'est-à-dire
rade mit Blick auf die Bewältigung unserer Vergangenheit, qu'on veut éliminer la possibilité d'un contrôle préventif poli-
unbestreitbar um einen äusserst wichtigen und delikaten Ar- tique. Si on lit attentivement les deux textes, ils disent exac-
tikel. Die allgemein gehaltene Umschreibung der Garantie tement la même chose. La seule différence, c'est que la pro-
zugunsten der politischen Betätigung und der Ausübung der position de la minorité est plus didactique, elle est plus dé-
Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit erscheint taillée et elle exprime de façon plus facilement compréhensi-
der Geschäftsprüfungsdelegation als unbefriedigend. Sie hat ble les buts de cette loi et ce que celle-ci exclut ou inclut.
schon während dem Regime der Staatsschutzweisungen Mais au fond, le contenu de l'article 3 dans la version de la
diese Fassung beanstandet, und der Bundesrat hat entspre- majorité et celle de la minorité est le même, il n'y a pas de dif-
chend unserer Anregung am 22. Dezember 1993 die omi- férence. Même l'alinéa Ibis de la version de la minorité est
nöse Ziffer 13 der Weisungen abgeändert, indem er sie déjà contenu dans l'article 3 du projet de loi.
konkretisierte. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission a
Nichts liegt näher, als diese verbesserte Fassung nun auch adopté l'article 3 du projet du Conseil fédéral. Du point de
in das Gesetz zu übernehmen. Die klare Auflistung der in vue de la technique législative, il est meilleur, je partage cette
Frage kommenden verfassungsmässigen Rechte, wie sie in opinion. L'article 3 dans la version de la minorité de la com-
Absatz 1 Buchstaben a bis e des Minderheitsantrages fest- mission est plus didactique, mais du point de vue de la tech-
gehalten sind, schafft Transparenz und gibt allen, den Behör- nique législative la proposition de la majorité est meilleure.
den wie dem Bürger, mehr Sicherheit.
Der Einwand des Bundesrates und der Kommission, hier Huber Hans Jörg (C, AG): Herr Salvioni hat jetzt Überlegun-
werde nur eine Scheingenauigkeit geschaffen, vermag nicht gen vorweggenommen, mit denen ich mich während der Dis-
zu überzeugen. Sofern die Auflistung unvollständig sein kussion um die Artikel 2a und 3 auch auseinandergesetzt
sollte - was man bisher nicht geltend gemacht hat -, könnte habe. Ich gehe auch davon aus, dass in dieser Angelegen-
sie noch ergänzt werden. Allenfalls wäre auch denkbar, der heit eine Auseinandersetzung vor dem Souverän stattzufin-
Rechtsentwicklung dadurch Rechnung zu tragen, dass die den hat. In dieser komplexen Materie - ich bitte die Kronjuri-
Aufzählung nicht abschliessend gehandhabt wird, sondern sten und Professoren um Verständnis - hat nicht der juri-
enumerativ, indem unter Absatz 1 am Anfang ergänzt würde: stisch perfekte Ausdruck dessen, was man will, das Ding auf
«Unter die Ausübung verfassungsmässiger Rechte fallen seiner Seite, sondern das, was besser verständlich und in re-
insbesondere ...... Soweit die Antwort auf diesen Einwand. lativ unjuristischen, aber doch einprägsamen Formulierun-
Die Konkretisierung auf Gesetzesstufe entspricht damit auch gen gesagt ist. Ich war bei Artikel 2a sehr sensibel für das Ar-
dem Detaillierungsgrad der Kompetenzen zugunsten der gument, wonach die Entwicklung und der Fortschritt der Be-
Staatsschutzorgane. Damit wird auch gesetzgeberisch eine drohung unter Umständen dazu führen können, dass das
Äquivalenz zwischen Aufgaben und Schranken des Staats- Gesetz hinter dem zurückbleibt, was man in Tat und Wahr-
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 580 13 juin 1995
heit tun muss. Aber dieses Argument kann hier nicht mehr Kommissionsminderheit ist nicht ganz die gleiche wie bei
verwendet werden, sondern es geht um den Kern der Dinge. Artikel 3 in der Fassung des Bundesrates und der Kommis-
Hier geht es um etwas, das Bestand hat, das dem Wechsel sionsmehrheit.
nicht ausgesetzt ist. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in Absatz 1 von
Diese beiden Argumente, die klarere Verständlichkeit und den verfassungsmässigen Rechten schlechthin die Rede ist,
die auf Dauer angelegte Darlegung dessen, was man will, und dass man dann, um der Philosophie von Artikel 3 in der
bewegen mich dazu, bei Artikel 3 der Minderheit zuzustim- Fassung des Bundesrates und der Mehrheit zu entspre-
men. Ich bitte Sie, das auch zu tun. chen, diese verfassungsmässigen Rechte präzis definiert,
nämlich abschliessend in der Philosophie, wie sie bei den
Koller Arnold, Bundesrat: Es ist tatsächlich so, wie Herr Sal- politischen Rechten - Meinungs-, Koalitions- und Versamm-
vioni gesagt hat: In bezug auf den Inhalt der beiden Anträge lungsfreiheit - im Antrag der Kommissionsmehrheit und in
besteht kein Unterschied. Das liegt auch daran, dass die Ver- der Fassung des Bundesrates enthalten ist.
sion, die von der Minderheit Danioth eingebracht wird, heute Wenn Sie ein «insbesondere» beifügen, ist überhaupt nicht
bereits Bestandteil der geltenden Weisungen über die Durch- mehr klar, was mit den verfassungsmässigen Rechten insge-
führung des Staatsschutzes ist. Ich habe daher durchaus samt gemeint ist. Wenn Sie das beschliessen, ist das also si-
Verständnis, dass Herr Plattner und andere jetzt sagen, wir cher noch nicht das Gelbe vom Ei; dann müsste der National-
sollten bei der Bereinigung dieses Artikels vor allem politisch rat noch einmal ganz detailliert über die Bücher gehen.
und nicht rechtsdogmatisch denken. Unter diesen Umständen möchte ich Ihnen vorschlagen, an
Ich sehe eine Möglichkeit, die Bedürfnisse der Rechtsdog- der Fassung der Mehrheit festzuhalten. Es steht dem Natio-
matik und der Politik unter einen Hut zu bringen: wenn wir auf nalrat frei, die Diskussion noch einmal aufzunehmen. Es tut
der einen Seite die Aufzählung aus dem Minderheitsantrag mir leid, Herr Bundesrat, aber das Wort «insbesondere» löst
übernehmen, gleichzeitig aber das Wörtchen «insbeson- die Probleme nicht.
dere» voranstellen würden. Das ist ja die Gefahr dieser Auf-
zählung: Sie könnte den Eindruck erwecken, sie sei ab- Abs. 1, Ibis-AI. 1, Ibis
schliessend, obwohl wir rechtsdogmatisch natürlich ganz be-
wusst von einem umfassenden Begriff der Meinungsfreiheit Abstimmung - Vote
ausgegangen sind. Für den Antrag der Mehrheit 16 Stimmen
Der Bundesrat möchte wirklich, dass dieses Verbot der Infor- Für den Antrag der Minderheit 13 Stimmen
mationsbeschaffung die gesamte politische und weltan-
schaulich orientierte Tätigkeit erfasst, die nicht mit strafbaren Abs. 2-4 - AI. 2-4
Handlungen, z. B. Gewalttätigkeiten, verbunden ist. Ich Angenommen - Adopté
glaube, dieses Ziel Hesse sich erreichen, wenn wir die Fas-
sung der Minderheit nehmen, aber dort - wie gesagt - unbe- Art. 4
dingt den Ausdruck «insbesondere» einfügen würden. Dann Antrag der Kommission
könnte ich dem Antrag der Minderheit zustimmen, und ich Abs. 1
nehme an, wahrscheinlich könnte auch die Mehrheit der Für die innere Sicherheit seines Gebiets ist in erster Linie der
Kommission zustimmen. Kanton verantwortlich.
Abs. 2
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich bin nicht legitimiert, Soweit der Bund nach Verfassung und Gesetz für die innere
namens der Kommission zu dem, was Herr Bundesrat Koller Sicherheit verantwortlich ist, leisten ihm die Kantone Amts-
in die Diskussion eingebracht hat, Stellung zu nehmen. und Vollzugshilfe.
Wenn ich aber berücksichtige, dass Artikel 3 in der Fassung
des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission wohl Art. 4
keine redaktionelle Meisterleistung ist und mit der Einfügung Proposition de la commission
des Wortes «insbesondere» ein politischer Terraingewinn zu Al. 1
verzeichnen wäre, könnte ich mir vorstellen, dass sich die Chaque canton est responsable au premier chef de la sûreté
Kommission bei nochmaliger Beratung der Sache diesem intérieure sur son territoire.
angereicherten Antrag Danioth anschliessen könnte. Al. 2
Dans la mesure où aux termes de la constitution et de la loi,
Danioth Hans (C, UR), Sprecher der Minderheit: Ich habe la Confédération est responsable de la sûreté intérieure, les
bereits vorhin während meiner Begründung erwähnt, dass cantons l'assistent sur les plans de l'administration et de
möglicherweise diese Präzisierung die Fronten überbrücken l'exécution.
könnte, und bin selbstverständlich mit dem Zusatz «insbe-
sondere» einverstanden. Ich möchte nur noch an die Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Gemäss Artikel 3 der
Adresse von Herrn Salvioni sagen, dass noch andere Ver- Bundesverfassung sind die Kantone souverän, soweit ihre
stärkungen in dieser Formulierung enthalten sind, die viel- Souveränität durch die Bundesverfassung nicht beschränkt
leicht übersehen wurden; ich verweise Sie auf Absatz 1. Die ist. In der Bundesverfassung steht nichts davon, dass die
Fassung des Bundesrates lautet dort: «Die Sicherheits- Souveränität der Kantone mit Bezug auf Massnahmen be-
organe .... dürfen .... nicht bearbeiten», bezogen auf den treffend die innere Sicherheit in irgendeiner Weise einge-
Bereich der politischen Meinungsäusserung. Wir haben schränkt wird.
eine strengere Formulierung. Sie lautet: «Die Sicherheitsor- Der Entwurf des Bundesrates hat dann aber in einer Art und
gane .... befassen sich nicht....»; das ist eine viel strengere Weise, die wir durchaus als innovativ empfunden haben,
Formulierung, denn die Einschränkung beginnt nicht erst auch wenn das hier vielleicht mit einem kleinen spöttischen
bei der Bearbeitung der Daten. Also auch hier wollen wir Unterton gemeint ist, mit Bezug auf die innere Sicherheit eine
eine bewusste Einschränkung zugunsten der verfassungs- neue Kompetenzregelung gebracht. Es ist hier nämlich von
mässigen Rechte. einer gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen die
Um aber nochmals auf diesen Zusatz zurückzukommen: Rede. Darüber Hessen sich Dissertationen oder sogar Habi-
Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, diesen auf- litationsschriften schreiben, denn der Begriff der gemeinsa-
zunehmen. Das würde dann lauten: «Unter die Ausübung men Aufgabe im Kompetenzbereich, im Abgrenzungsbe-
verfassungsmässiger Rechte fallen insbesondere ...... reich zwischen Bund und Kantonen wäre hier völlig neu erst-
mals in Erscheinung getreten.
Zimmerli Ulrich (V, BE): Ich möchte mich jetzt nicht als Die Kommission wollte von dieser Innovationsfreude des Bun-
Rechtsdogmatiker äussern. Aber ich möchte Sie davor war- desrates nichts wissen und hat deshalb Absatz 1 von Artikel 4
nen, in diesem Saal Kommissionsberatungen durchzufüh- umformuliert, dass im Sinne der Bundesverfassungsregelung
ren. Denn die Ausgangslage bei Artikel 3 in der Fassung der für die innere Sicherheit seines Gebiets in erster Linie der Kan-
13. Juni 1995 581 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
ton verantwortlich ist. Dann gibt es aber Aufgaben, die von Art. 10
Bund und Kantonen tatsächlich im Sinne einer Amts- und Voll- Antrag der Kommission
zugshilfe gemeinsam zu lösen sind. Das ist in Absatz 2 nach- Titel
zulesen. Die Kommission ist der Meinung, damit eine brauch- Informationspflichten des Bundesamtes
bare und auch praktikable Lösung vorzuschlagen. Abs. 1
Das Bundesamt informiert die ändern Sicherheitsorgane von
Angenommen - Adopté Bund und Kantonen und die an sicherheitspolizeilichen Auf-
gaben mitwirkenden Bundesorgane über alle Vorgänge, wel-
Art. 5 che die innere Sicherheit in ihrem Aufgabenbereich beein-
Antrag der Kommission trächtigen können.
Abs. 1, 2, 4 Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Streichen
Abs. 3
Streichen Art. 10
Proposition de la commission
Art. 5 Titre
Proposition de la commission Devoir d'information de l'office fédéral
Al. 1, 2, 4 Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral L'office fédéral informe les autres organes de sûreté de la
Al. 3 Confédération et des cantons, ainsi que les organes fédé-
Biffer raux qui collaborent à des tâches de sécurité, de tous les faits
susceptibles de compromettre la sûreté intérieure dans leur
Angenommen - Adopté domaine d'activité.
Al. 2-4
Art. 6 Biffer
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 10a (neu)
Proposition de la commission Antrag der Kommission
Adhérer au projet du Conseil fédéral Titel
Informationspflichten der Kantone
Angenommen - Adopté Abs. 1
Die Sicherheitsorgane der Kantone erstatten dem Bundes-
Art. 7 amt die Meldungen, welche für die Erfüllung der Aufträge zur
Antrag der Kommission Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit notwendig
Abs. 1, 3 sind.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2
Abs. 2 Das Departement bestimmt:
.... selbständig. Müssen mehrere Kantone mitwirken oder ist a. über welche Vorgänge dem Bundesamt ohne besondere
Gefahr im Verzug, kann das Bundesamt die Leitung über- Aufforderung zu berichten ist;
nehmen. (Rest des Absatzes streichen) b. die Organisationen und Gruppierungen, über deren Tätig-
Abs. 2bis (neu) keit und deren Exponenten alle Wahrnehmungen zu melden
Die Kantone stellen dem Bundesamt Antrag, wenn nach ih- sind, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sie die in-
ren Erkenntnissen Personen und Organisationen in die Infor- nere oder äussere Sicherheit gefährden.
mationsbeschaffung einzubeziehen oder daraus zu entlas- Abs. 3
sen sind. Die Vorgänge sowie die Organisationen und Gruppierungen
werden in Listen festgehalten, die jährlich dem Bundesrat zur
Art. 7 Genehmigung unterbreitet werden.
Proposition de la commission
Al. 1, 3 Art.10a(nouveau)
Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la commission
Al. 2 Titre
.... la présente loi. Si plusieurs cantons doivent coopérer ou Devoir d'information des cantons
s'il y a péril en la demeure, l'office fédéral peut se charger de Al. 1
la direction. (Biffer le reste de l'alinéa) Les organes de sûreté des cantons communiquent à l'office
Al. 2bis (nouveau) fédéral les renseignements nécessaires à l'exécution des
Si les cantons estiment que certaines personnes ou organi- mandats relatifs au maintien de la sûreté intérieure et exté-
sations doivent faire l'objet d'une recherche d'informations, rieure.
ou ne plus en faire l'objet, ils adressent une demande en ce Al. 2
sens à l'office fédéral. Le département désigne:
a. les faits qui doivent être spontanément relatés à l'office fé-
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 7 wurde durch déral;
die Kommission neu formuliert. Er regelt Details in bezug auf b. les organisations et groupements dont l'activité ou les
die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Ich membres sont sérieusement soupçonnés de menacer la sû-
meine, auf erläuternde Bemerkungen verzichten zu können, reté intérieure ou extérieure et au sujet desquels il y a lieu de
weil sich die Sache an sich von selbst versteht. communiquer toutes les informations possibles.
Al. 3
Angenommen - Adopté Les faits ainsi que les organisations et groupements donnant
lieu à communication sont énumérés dans des listes soumi-
Art. 8, 9 ses une fois par an à l'approbation du Conseil fédéral.
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Die Artikel 10 und 10a
Proposition de la commission können wir deshalb ohne weiteres gemeinsam behandeln,
Adhérer au projet du Conseil fédéral weil die Kommission Artikel 10 des bundesrätlichen Entwur-
fes lediglich aus systematischen Gründen und aus Gründen
Angenommen - Adopté der besseren Lesbarkeit auseinandergenommen und in zwei
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 582 13 juin 1995
Artikel aufgegliedert hat. Inhaltlich hat sie aber nichts We- verzüglich über die Genehmigung oder Einstellung von
sentliches geändert. Massnahmen zu unterrichten.
Abs. 8
Angenommen - Adopté Das Auskunftsrecht bezüglich dieser Massnahmen richtet
sich nach Artikel 16 dieses Gesetzes.
Art. 11
Antrag der Kommission Art. 12a (nouveau)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition Béguin/Danioth
Proposition de la commission Titre
Adhérer au projet du Conseil fédéral Recherche spéciale d'informations
Al. 1
Angenommen - Adopté Le directeur de l'office fédéral peut, dans des cas spécifi-
ques, ordonner la surveillance de la correspondance postale
Art. 12 et des télécommunications et l'utilisation d'appareils techni-
Antrag der Kommission ques de surveillance (art. 179 ss. CP) pour rechercher des
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates informations sur des organisations et groupements en vertu
Proposition de la commission de l'article 10a alinéa 2 lettre b, si la gravité de la menace sur
Adhérer au projet du Conseil fédéral la sûreté intérieure de la Suisse l'exige et si les informations
nécessaires à l'accomplissement des tâches définies par la
Art. 12a (neu) présente loi ne peuvent être recueillies autrement ou lorsque
Antrag Béguin/Danioth le fait de ne pas pouvoir effectuer cette surveillance compro-
Titel met ou rend plus difficiles d'autres recherches.
Besondere Informationsbeschaffung Al. 2
Abs. 1 La surveillance d'une station publique ou d'une tierce per-
Der Direktor des Bundesamtes kann zur Informationsbe- sonne peut être ordonnée si des faits déterminés permettent
schaffung über Organisationen und Gruppierungen nach de présumer que des envois ou des communications desti-
Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe b dieses Gesetzes im Ein- nés à l'organisation ou au groupement concerné, ou prove-
zelfall die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nant de l'une ou de l'autre, sont reçus ou transmis par l'inter-
anordnen und technische Überwachungsgeräte (Art. 179ff. médiaire du service des postes ou des télécommunications,
StGB) einsetzen, wenn eine erhebliche Gefährdung der inne- ou que des membres, a observer, de cette organisation ou
ren Sicherheit der Schweiz es erfordert und die zur Wahrneh- de ce groupement utilisent ce service.
mung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen In- Al. 3
formationen nicht auf andere Weise beschafft werden kön- La surveillance ne peut être ordonnée contre une personne,
nen oder andere Erhebungen ohne die Überwachung erheb- qui selon la loi fédérale sur la procédure pénale peut refuser
lich erschwert oder gefährdet würden. de témoigner, car elle est astreinte au secret professionnel,
Abs.2 que si elle est elle-même, et non dans l'exercice de sa pro-
Die Überwachung einer öffentlichen Betriebsstelle oder einer fession, membre de l'organisation ou du groupement ou si
Drittperson kann angeordnet werden, wenn aufgrund be- des faits déterminés permettent de présumer qu'un membre
stimmter Tatsachen angenommen werden muss, dass über de l'organisation ou du groupement utilise son raccordement.
den Post- oder Fernmeldedienst für die betreffende Organi- Al. 4
sation oder Gruppierung bestimmte oder von ihr herrührende Le directeur de l'office fédéral soumet, dans les 24 heures, à
Sendungen oder Mitteilungen entgegengenommen oder wei- l'approbation du chef du Département fédéral de justice et
tergegeben werden oder dass zu überwachende Exponen- police, la décision ordonnant la surveillance, accompagnée
ten der betreffenden Organisation oder Gruppierung den du dossier et de l'exposé des motifs. Un branchement direct
Dienst benützen. doit être dûment motivé et faire l'objet d'une autorisation spé-
Abs. 3 ciale.
Gegen eine Person, die nach dem Bundesgesetz über den Al. 5
Bundesstrafprozess als Berufsgeheimnisträgerin zur Zeug- La décision reste en vigueur six mois au plus. Elle peut être
nisverweigerung berechtigt ist, kann eine Überwachung nur prorogée. L'ordonnance de prorogation, accompagnée des
angeordnet werden, wenn sie selber und nicht in Ausübung documents nécessaires et de l'exposé des motifs, doit être
ihres Berufes Exponentin der Organisation oder Gruppierung soumise à l'approbation du chef du Département fédéral de
ist oder wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen justice et police dix jours avant l'expiration du délai.
werden muss, dass ein Exponent der Organisation oder Al. 6
Gruppierung ihren Fernmeldeanschluss benützt. Le chef du Département fédéral de justice et police prend sa
Abs. 4 décision et en informe le directeur de l'office fédéral.
Der Direktor reicht innert 24 Stunden dem Vorsteher des Eid- Al. 7
genössischen Justiz- und Polizeidepartementes die Anord- La mesure doit être suspendue dès qu'elle n'est plus néces-
nungsverfügung mit den wesentlichen Akten und einer saire ou si la décision est rapportée. La Délégation des Com-
Begründung zur Genehmigung ein. Direktschaltungen sind missions de gestion (art. 47quinquies LREC) doit être infor-
besonders zu begründen und zu genehmigen. mée sans délai de l'approbation ou de la suppression des
Abs. 5 mesures.
Die Verfügung bleibt höchstens sechs Monate in Kraft. Sie Al. 8
kann verlängert werden. Die Verlängerungsverfügung ist Le droit d'être renseigné en rapport avec ces mesures sont
dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeide- régis par l'article 16.
partements mit den für die Genehmigung wesentlichen Akten
samt Begründung zehn Tage vor Ablauf der Frist einzurei- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Die Kommission und
chen. auch die Herren Danioth und Béguin schliessen sich in
Abs. 6 Artikel 12 der Fassung des Bundesrates an.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeide- Artikel 12 legt fest, wie Personendaten beschafft werden
partementes entscheidet über die Genehmigung und eröff- können. Sie sehen das in Absatz 2 Buchstaben a bis g. An
net dem Direktor des Bundesamtes den Entscheid. sich ist das alles klar, versteht sich von selbst und bedarf
Abs. 7 keiner weiteren Erläuterungen.
Die Massnahme ist einzustellen, sobald sie nicht mehr not- Sie lesen in Artikel 12 nicht, dass Personendaten auch durch
wendig ist, oder wenn die Verfügung aufgehoben wird. Die die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder
Geschäftsprüfungsdelegation (Art. 47quinquies GVG) ist un- durch den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten
13. Juni 1995 583 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
beschafft werden können. Das ist vielmehr der Inhalt des An- Il est donc nécessaire d'établir les règles propres à sauve-
trages Béguin/Danioth, und zu diesem Antrag möchte ich garder le noyau dur de l'ordre démocratique libéral, mais en
mich kurz äussern, nachdem ich davon ausgehen darf, dass prenant garde que les moyens prévus ne mettent pas en
Artikel 12 in der Fassung des Bundesrates, die von der Kom- danger ce que l'on veut précisément protéger. Il faut trouver
mission übernommen worden ist, nicht bestritten wird. un remède préventif qui ne soit pas plus dangereux que la
Mit der Frage, ob zusätzlich zu dem, was in Artikel 12 aufge- maladie à combattre. C'est là un exercice particulièrement
listet ist, auch die Überwachung des Post- und Fernmelde- difficile qu'il faut conduire avec prudence, en méditant l'apho-
verkehrs angeordnet werden darf und ob zusätzlich dazu risme de Paul Valéry qui écrivait: «L'ordre ne vaut rien sans
auch technische Überwachungsgeräte, beispielsweise Wan- la liberté, mais la liberté ne va pas sans l'ordre», ce qui signi-
zen, eingesetzt werden dürfen, hat sich die Kommission aus- fie que le bien supérieur est la liberté, l'ordre n'étant que son
serordentlich detailliert, eingehend und sorgfältig befasst. serviteur, mais un serviteur indispensable.
Sie hat sich mit keiner anderen Frage so detailliert und so Sur le fond, nous ne pouvons donc qu'appuyer la démarche
sorgfältig auseinandergesetzt wie mit dieser Frage. Sie hat du Conseil fédéral lorsqu'il nous présente son projet de loi.
zu dieser speziellen Frage insbesondere vier Experten ange- Reste à savoir si le remède prévu pour prévenir le terrorisme,
hört, nämlich den Vizepräsidenten des deutschen Bundes- l'extrémisme violent, l'espionnage étranger et le crime orga-
amtes für Verfassungsschutz, Herrn Frisch, den Chef der Si- nisé, en est vraiment un, ou s'il s'agit d'un simple placebo.
cherheitspolizei der Stadt Zürich, Herrn Bebié, den Chef der C'est sur cette question centrale que nous divergeons d'avec
Kantonspolizei Genf, Herrn Walpen, und Herrn Bundesrich- le Conseil fédéral et d'avec la commission.
ter Karl Spühler, den Präsidenten der Anklagekammer des En refusant délibérément de donner à la police préventive les
Bundesgerichts. moyens modernes d'acquisition secrète d'informations,
Gestützt auf die Ausführungen dieser vier Experten hat die comme on dit pudiquement, c'est-à-dire en clair de pouvoir
Kommission an einer weiteren Sitzung, nach sorgfältiger recourir, dans certains cas, à la surveillance postale et télé-
Aufarbeitung der Problematik zu Hause, die Frage nochmals phonique, ou encore à l'utilisation de caméras ou de micros
erörtert, und sie ist zur Auffassung gelangt, dass es falsch cachés à l'insu des observés, on ôte toute chance de succès
wäre, die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs à une lutte efficace.
oder den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im En réalité, pour tous ceux qui ont quelque expérience en la
Rahmen von vorsorglichen Massnahmen vorzusehen. matière, l'article 12 du projet tel qu'il est présenté est totale-
Massgebend für den Entscheid der Kommission war insbe- ment impropre à atteindre le but proclamé de la loi et à per-
sondere die Überlegung, dass es falsch und nicht verant- mettre l'exercice des tâches confiées à la police préventive.
wortbar wäre, das Fuder zu überladen, und zwar aus politi- Comme l'a dit en commission le président de la Commission
scher und nicht in erster Linie aus rechtlicher oder techni- des affaires juridiques, les moyens prévus par l'article 12 ne
scher Sicht. sont ni plus ni moins que ceux d'un journaliste. C'est non
Herr Bundesrat Koller hat das in der Kommission auch sei- seulement l'avis de ceux et de celles qui auraient à l'appli-
nerseits dargelegt, und die Kommission hat sich den Überle- quer, donc des professionnels, mais c'est également l'avis
gungen des Bundesrates mit Bezug auf diese Frage ange- de la grande majorité des législateurs étrangers qui ont eu à
schlossen. Wir teilen die Auffassung, dass es zwar im ge- se prononcer sur cette question. Tous les pays qui nous en-
richtspolizeilichen Verfahren sinnvoll, notwendig und unum- tourent ont donné les moyens adéquats à leur service de ren-
gänglich sein kann, Telefonabhörungen anzuordnen oder seignement et de prévention, parce qu'ils ont bien compris
den Briefverkehr zu kontrollieren oder gegebenenfalls sogar que la lutte contre le terrorisme international, surtout lorsqu'il
Wanzen einzusetzen. Aber dort, wo es um vorbeugende po- est terrorisme d'Etat, que la lutte contre la résurgence de la
lizeiliche Massnahmen, also um Staatsschutzmassnahmen, peste brune, contre le crime organisé qui représente l'un des
geht, lehnt die Kommission derart weitreichende Eingriffe ab. plus grands dangers contre la démocratie, est une guerre, et
Sie ist der Auffassung, dass das in einen politisch zu sensi- qu'on ne peut faire la guerre qu'avec des armes performan-
blen Bereich hineingreifen würde, und sie empfiehlt Ihnen tes. Cela peut se faire dans le respect des droits fondamen-
deshalb, Artikel 12a (neu) gemäss dem Antrag Béguin/Da- taux si l'on prévoit des cautèles suffisantes, comme je l'expli-
nioth abzulehnen. querai tout à l'heure.
Der materielle Bereich von Artikel 12a ist relativ eng um- Qui oserait prétendre que la France, l'Allemagne, la Grande-
grenzt, auch wenn der Antrag der Herren Danioth und Bé- Bretagne ne sont pas des Etats de droit aussi dignes d'es-
guin sehr umfassend ist. Er regelt in acht Abschnitten Einzel- time que la Confédération suisse? Allons-nous continuer à
heiten, die nur aus dem Grundsatz heraus geregelt werden croire que nous sommes meilleurs que les autres? Cette loi
müssen, dass eben das Telefon überwacht, abgehört oder pèche par angélisme et par orgueil. Telle quelle, je ne l'ap-
Wanzen eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen sich durch den prouverai pas, parce que telle quelle, elle est inutile; non seu-
Umfang dieses Antrages also nicht beirren lassen. Faktisch lement elle est inutile, mais elle est dangereuse, et elle est
geht es nur um die Frage: Soll es zulässig sein, bei vorbeu- dangereuse à deux titres: d'abord, pour la sauvegarde de
genden Massnahmen Telefonabhörungen anzuordnen, den nos institutions qu'on laisserait désarmées, ensuite et sur-
Schriftverkehr zu überwachen oder technische Überwa- tout, elle est dangereuse pour notre souveraineté. La nature
chungsgeräte einzusetzen? Dazu sagen die Kommission ayant horreur du vide, les mesures que nos services ne pour-
und der Bundesrat nein. ront pas prendre, les services étrangers les prendront, avec
Es würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Auffassung an- les moyens techniques qui sont les leurs. Les agents d'une
schliessen könnten. Die Kommission ist der Meinung, die grande puissance peuvent écouter sans difficulté les conver-
Freiheitsrechte der betroffenen Bevölkerung würden da- sations tenues dans un hôtel ou dans une ambassade. Nous
durch in zu weitreichender Weise eingegrenzt. dépendrons donc de leur bon vouloir pour être informés
d'éventuels projets terroristes. Cette dépendance dange-
Béguin Thierry (R, NE): Comme le rappelle le message, les reuse est au surplus humiliante. Je préfère nettement des
développements récents de la jurisprudence du Tribunal fé- écoutes légales suisses que des écoutes illégales étrangè-
déral en matière de protection des droits fondamentaux non res.
écrits ont posé le principe qu'une base légale s'imposait pour Monsieur le Conseiller fédéral, vous êtes trop intelligent et
légitimer toute activité étatique. Cette exigence, loin d'être vous êtes trop bien informé pour ignorer la réalité que je
excessive, ne fait que traduire la philosophie d'un Etat fondé viens de rappeler. J'oserai même avancer que vous êtes
sur le droit auquel nous sommes attachés. Et c'est précisé- quelque part, comme on dit aujourd'hui, d'accord avec moi,
ment parce que nous y sommes attachés que nous voulons après avoir suivi les débats de la commission et avoir pris
lui donner les moyens concrets de résister aux activités de connaissance du rapport du 5 octobre 1994 du Ministère pu-
ceux qui veulent le détruire, que ce soit par des attaques di- blic de la Confédération. Et pourtant, vous combattez notre
rectes ou que ce soit par les réactions extrémistes que ces proposition pour des raisons d'opportunité politique. J'ad-
dernières pourraient susciter. mets que le contexte politique est difficile. Je sais que vous
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 584 13 juin 1995
avez renoncé aux moyens que je préconise, après l'avis ma- nal, de reprendre la question et, éventuellement, de proposer
joritaire négatif de la consultation. Je sais que cette loi est un une autre solution. La question est si fondamentale qu'elle
contre-projet indirect à l'initiative populaire «S.o.S. Pour une mérite au moins d'être examinée par l'autre Conseil.
Suisse sans police fouineuse», et qu'il faut donc qu'elle soit C'est dans cet esprit que je vous invite à soutenir cette pro-
la plus insignifiante possible pour servir de repoussoir à cette position.
dernière. Je sais que le séisme né de l'affaire des fiches n'a
pas fini de propager ses ondes. Je sais et je comprends, Meier Josi (C, LU): Ich bitte Sie nachdrücklich, in Artikel 12
dans une certaine mesure, mais je ne peux pas me rallier à bzw. Artikel 12a der Kommission zuzustimmen. Es ist Ihnen
votre point de vue. C'est sans doute parce que j'ai une plus sicher aufgefallen, dass der Ständerat heute morgen beim
grande confiance dans nos concitoyens. Eintreten wieder einmal in der früher bewährten Manier dar-
Je suis sûr qu'en expliquant clairement les choses, qu'en in- auf verzichtet hat, die Kommissionsarbeiten zu wiederholen.
sistant, à la fois, sur la gravité des périls à conjurer et sur les Die beiden unterschiedlichen Philosophien wurden von den
précautions prévues pour éviter tout dérapage, on peut con- Vertretern der Initiative und von den Vertretern des Gegen-
vaincre le peuple. J'en veux pour preuve qu'un journal vorschlages genügend klar dargelegt.
comme le «Nouveau quotidien», qui n'est pas suspect de Nun sind wir aber dabei, einen besonders heiklen Punkt im
droitisme sécuritaire, affirmait en gros titres, dans son édition Gegenvorschlag zur Initiative zu beraten, von dem gerade
du 7 septembre 1994: «Pour combattre le terrorisme, la po- das Schicksal dieses Gesetzes abhängen könnte. Wer ja
lice a besoin d'oreilles, on veut les lui couper.» Le journaliste sagt zur Initiative, wird wohl auch ein Referendum gegen das
concluait son article en écrivant: «La Suisse ne peut en tout Gesetz zustande bringen, wenn es für die Initianten nicht ak-
cas se permettre d'être le seul pays qui renonce à des zeptabel ist. Wir werden also mit einer an Sicherheit gren-
moyens largement en usage, mais étroitement contrôlés zenden Wahrscheinlichkeit auch über dieses Bundesgesetz
ailleurs, sinon elle se condamne à être un ventre mou de la abstimmen müssen.
sécurité en Europe. En fait, dit un haut fonctionnaire fédéral, Artikel 12a(neu), also der Antrag Béguin/Danioth, ist ein
la Suisse a déjà cette réputation, au point que les services «Killerartikel». Ich bin vollständig überzeugt, dass sehr viele
étrangers préfèrent venir opérer directement ici. Preuve de Leute gegen das Gesetz stimmen werden, wenn wir diesen
cette affirmation, plus des trois quarts des écoutes qui ont Artikel drin haben. Sie werden gar nicht mehr schauen, was
permis de confondre les assassins de l'opposant iranien im Gesetz noch an Positivem drin ist. Das Stichwort «Tele-
Kazem Radjavi étaient, dit-on, d'origine américaine.» phonüberwachung» in diesem Bereich wird ihnen genügen,
Ce que je demande, c'est d'avoir le courage d'assumer un um nein zu sagen; hier wird ein instinktiver Widerstand
choix politique pour le bien supérieur de la nation, le même geweckt.
courage qu'ont manifesté le gouvernement et le Parlement In meiner Tätigkeit als kantonale Fichendelegierte habe ich
en matière de sécurité extérieure, lorsqu'il s'est agi de don- erlebt, dass die Telefonüberwachung jener Punkt war, mit
ner à notre armée une aviation moderne. Le contexte politi- dem die meisten Leute enorm Mühe hatten. Sie konnten
que n'était pas facile non plus: la disparition d'une menace ungefähr alles schlucken, aber anzunehmen, dass sie
identifiable, des finances fédérales qui se dégradaient, et irgendwie teleponisch überwacht würden, ohne bereits in
surtout l'annonce d'une initiative populaire qui a connu un eine Strafverfolgung involviert zu sein, das war ihnen ein
succès exceptionnel dans la récolte des signatures. Eh bien, Horror.
le peuple a compris, et il comprendra que, pour remplir sa Der Bundesrat hat sehr zu Recht gesagt, dass es viel wichti-
mission, la police préventive a besoin d'un fusil, mais d'un ger sei, dem organisierten Verbrechen im Rahmen des Ge-
fusil auquel on n'a pas ôté son percuteur. bietes der Geldwäscherei usw. intensiv zu begegnen. Wir
J'en viens maintenant à la proposition que M. Danioth et moi- wissen, dass dort grosser Personalmangel herrscht. Wir
même avons présentée. Elle n'est que la reprise d'un modèle müssen dort ein völlig neues Bewusstsein dafür schaffen,
élaboré par l'administration dans le cadre des travaux de la dass wir es längst nicht mehr mit den berühmten «Bankno-
commission. Je ne prétends pas que ce modèle soit parfait, tenköfferliträgern» zu tun haben, sondern mit ganz anderen
ni qu'il doive être considéré comme définitif. Il est simplement Kategorien von Leuten, die honorig aussehen, die scheinbar
un exemple de ce que pourrait être cette norme, mais il me auch honorig handeln, die ganz normale Bankverbindungen
semble que cet exemple contient tous les éléments essen- und Geschäftsbeziehungen haben. Es gilt, unsere Anstren-
tiels propres à garantir les droits fondamentaux. Ces élé- gungen auf diese neuartigen Erscheinungen zu konzentrie-
ments sont les suivants: ren, um den Ruf unseres Staates zu schützen statt Zeit zu
1. une base légale claire et détaillée; verlieren mit Möglichkeiten, deren Erfolg selbst die Experten
2. une référence expresse à l'article 10a, pour circonscrire le bezweifeln.
champ d'application aux organisations et groupements dont Ich war seinerzeit überzeugt, das Volk werde die Vorlage
l'activité ou les membres sont sérieusement soupçonnés de über die Bundessicherheitspolizei annehmen. Das hat es
menacer la sécurité, organisations et groupements désignés aber nicht getan, obwohl damals ganz vernünftige Anliegen
par le Conseil fédéral conseillé par la Commission consulta- zur Debatte standen, welche eine kantonale Polizei nicht al-
tive; lein lösen kann. Das Volk reagiert in Polizeifragen anders, als
3. le principe de subsidiarité. On ne recourt à ces mesures-là wir annehmen.
qu'en dernier ressort, lorsque les autres moyens ont échoué; Mir geht es darum, dass wir jetzt dieses Gesetz über die
4. le contrôle obligatoire par le chef du Département fédéral Runde bringen und unsere Erfahrungen damit machen. Wir
de justice et police; müssen für die Tätigkeit unserer Bundespolizei im Staats-
5. la limitation de la mesure dans le temps; schutzbereich endlich aus dem Provisorium in einen gesetz-
6. l'information obligatoire de toute décision à la Délégation lich geregelten Zustand kommen.
des Commissions de gestion; Ich bitte Sie also, zum Antrag Béguin/Danioth aus politischen
7. le droit d'être renseigné de toute personne concernée. Gründen nein zu sagen. Ich gestehe den beiden Herren Kol-
C'est donc sur un principe que je vous demande de vous pro- legen ohne weiteres zu, dass sie sich um eine gute Formu-
noncer. On peut imaginer d'autres modèles. On peut notam- lierung bemühten und dass sie etliche Kautelen einbauten.
ment imaginer un contrôle judiciaire qui pourrait être fait par Aber es bleibt eben der entscheidende politische Stachel,
le président de la Chambre d'accusation du Tribunal fédéral, dass von Telefonabhören in einem Gebiet gesprochen wird,
comme c'est le cas pour les mesures de surveillance dans le in welchem es die Leute nicht wollen.
cadre d'une enquête ordinaire. On pourrait imaginer un con- Sagen Sie daher aus politischen Gründen ja zum Antrag der
trôle parlementaire plus direct que par l'intermédiaire de la Kommission und nein zu allen anderen Anträgen.
Délégation des Commissions de gestion, sur le modèle alle-
mand que nous avons aussi étudié en commission. Je suis Danioth Hans (C, UR): Wir haben hier einen Antrag gestellt,
ouvert à toutes ces propositions. Le but de mon amende- der den ursprünglichen Antrag Béguin aufnimmt und ihn
ment, si vous l'approuvez, est de permettre au Conseil natio- noch weiter einschränkt.
13. Juni 1995 585 S.O.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
Ich möchte vorausschicken, dass Ihnen die beiden schon Ermessen hätten, im Kampf gegen Spionage und Terroris-
behandelten Minderheitsanträge signalisiert haben sollten, mus zu jedwelcher Massnahme zu greifen, die ihnen geeignet
dass es uns in der Delegation nicht einfach darum ging, mög- erscheine. Insbesondere verlange der Europäische Gerichts-
lichst viele neue Mittel zu schaffen, sondern wir haben das hof flankierende Massnahmen gegen mögliche Missbräuche.
Pro und Kontra sehr wohl abgewogen. Das haben wir auch Es will mir scheinen, dass der Gelehrte die Schranken völlig
in dieser äusserst heiklen Materie getan. Aber auch in dieser übersieht, welche die Bundespolizei als selbstverständlich
heiklen Materie müssen wir Vor- und Nachteile nüchtern annehmen würde und die dem Antrag Béguin zugrunde lie-
abwägen. gen. Herr Béguin hat sie vorher aufgezählt. Er hat Ihnen
Das neue Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es ausser deutlich dargetan, welche Schranken vorgesehen sind. Vor
der Informationsbearbeitung der zuständigen Organe keine allem hat er klar hervorgehoben, dass sich diese Massnah-
Eingriffs- und Zwangsmöglichkeiten gegenüber natürlichen men auf die Gruppierungen der Beobachtungsliste be-
und juristischen Personen einräumt. In Artikel 12 Absatz 2 schränken, d. h. auf jene Gruppen, die aufgrund ihrer terrori-
sind die Mittel abschliessend aufgezählt, mit welchen für die stischen oder anderer krimineller Tätigkeit in der Vergangen-
Zwecke des präventiven Staatsschutzes Informationen be- heit ein latentes Sicherheitsrisiko darstellen.
schafft werden dürfen. Die Aufzählung geht dabei, wie Sie Im Gegensatz zur Aussage von Herrn Schoch, dem Bericht-
sich selber vergewissern können, mit Ausnahme der Einsicht erstatter, ist die Bevölkerung nicht betroffen. Ich glaube, man
in amtliche Akten nicht über die Mittel hinaus, die jedermann darf nicht einfach Angst schüren und sagen, die unbeteiligten
zur Verfügung stehen. Insbesondere wird auf die generelle Bürger wären von Telefonkontrollen betroffen. Diese vom
Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrammverkehrs, Bundesrat zu genehmigende und jährlich den gewandelten
auf die Observation, auf den Einsatz von verdeckten Ermitt- Bedrohungsverhältnissen anzupassende Beobachtungsliste
lern usw. verzichtet. ist, wie ich es bereits dargelegt habe, nicht ein Verzeichnis
Der Bundesrat hat nun auch auf die Telefonkontrolle verzich- irgendwelcher Töchterkongregationen.
tet, soweit sie nicht in gerichtspolizeilichen Ermittlungsver- Der Antrag soll eine weitere Schranke einbauen. Auch Orga-
fahren oder in der Voruntersuchung nach Bundesstrafpro- nisationen der Beobachtungsliste sollen nicht einfach stereo-
zess vorgesehen ist. Die Geschäftsprüfungsdelegation be- typ, aufgrund der Tatsache, dass sie auf der Beobachtungs-
grüsst die Abkehr von der bisher largen Praxis, sie begrüsst liste sind, in die Telefonkontrolle einbezogen werden. Die
die Absicht, die Schwelle für die Anordnung eines gerichts- Staatsschutzorgane sollen im Einzelfall prüfen, ob die Vor-
polizeilichen Ermittlungsverfahren in der Praxis zu senken, aussetzungen dafür erfüllt sind oder nicht. Es stellt sich ein-
um so Telefonkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmo- fach die Frage: Wollen wir derartige Gruppierungen und ihre
mente anordnen zu können, wie das der Fall war. Tätigkeit sich in der Schweiz ungehemmt entfalten lassen,
Sowohl der Präsident der Anklagekammer des Bundesge- bis es dann eben zu spät ist?
richtes wie die neue Bundesanwältin haben sich mit Recht Es gilt letztlich, Vor- und Nachteile dieses Informationsmittels
zur strikten Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorausset- gegeneinander abzuwägen. Zu den Vorteilen zählt insbeson-
zungen des Bundesstrafprozesses bekannt. Damit ist aber dere die präventive Telefonkontrolle. Sie ist notwendig. Das
für die Bundespolizei unbestreitbar ein nicht ungefährliches ist auch in anderen Ländern unbestritten und anerkannt. Die
Vakuum entstanden. Die Aktivitäten im Bereich des Staats- Ausnahme Belgien bestätigt lediglich die Regel, sind dort
schutzes sind durch eine Zielrichtung gekennzeichnet, die doch viermal mehr Leute im Staatsschutz angestellt als in
langdauernd ist und sich in der Regel nicht in der Begehung der Schweiz.
eines einzigen Deliktes erschöpft. Vielmehr wird ein delikti- Ich glaube, man würde nicht mit Herrn Oberholzer sämtli-
scher Erfolg innerhalb einer grösseren Organisation zum chen anderen europäischen Ländern vorwerfen, sie würden
Erreichen eines übergeordneten Zieles angestrebt. Staats- gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstos-
schutzrelevante Kriminalität geht in der Regel planmässig, sen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere Ein-
arbeitsteilig und konspirativ vor und nutzt alle Möglichkeiten schränkungen und Kontrollen mit denen aller anderen Län-
der Mobilität. Diese Aktivitäten müssen doch überwacht der durchaus vergleichen lassen.
werden können! Der richtige Weg aus dem Dilemma liegt nach unserem Da-
Der Bundesrat hat nun bewusst in Kauf genommen, dass fürhalten auch nicht in einer rechtlich fragwürdigen extensi-
diese präventive Vorwarnungsmöglichkeit unterbleibt. In ei- ven Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Einlei-
ner freiheitlich-demokratischen Ordnung hätten der Staat tung von Ermittlungsverfahren und zur entsprechenden An-
und seine Behörden ein gewisses Störungsrisiko in Kauf zu ordnung von Überwachungsmassnahmen. Vielmehr ist eine
nehmen; so steht es ausdrücklich auf Seite 4 der Botschaft, klare gesetzliche Grundlage mit strengen administrativen
und das ist auch der Tenor von Frau Josi Meier. Ich glaube, und parlamentarischen Kontrollen vorzuziehen. Letztlich
die Kommission für Rechtsfragen ist dieser Aussage nach macht nur eine klare gesetzliche Regelung die präventive
einigem Zögern gefolgt. Kontrolle gesetzlich fassbar und genügend kontrollierbar, so
Die Geschäftsprüfungsdelegation vertritt dagegen aufgrund dass Missbräuche leichter zu vermeiden sind.
des ihr zuteilgewordenen Anschauungsunterrichtes die dezi- Wir sind der Meinung, die Abwägung müsste folgendermas-
dierte Meinung, dass man im präventiven Staatsschutz nicht sen lauten: Wer soll von dieser Unterlassung bzw. diesem
auf jeglichen Einsatz der Telefonkontrolle verzichten könne. Mangel profitieren? Sind es die auf Schutz angewiesenen
Vorab ist sie aber der Auffassung, dass diese wichtige Frage Männer, Frauen und Kinder unseres Volkes, oder sind es
gerade auch mit Blick auf die öffentliche Diskussion in unse- jene verdeckt, im Dunkeln handelnden Kräfte, welche diese
rer Referendumsdemokratie in diesem Parlament themati- Unterlassung als Freiheit für ihre kriminellen Zwecke miss-
siert werden soll. Denn letztlich soll das Volk auch entschei- brauchen wollen?
den können, ob und welches Restrisiko es zu tragen bereit Ich habe Vertrauen in die Urteilskraft des Volkes. Ich bean-
ist, und zu welchem Preis. Das soll ebenfalls dem Volk über- trage Ihnen, dem gemeinsamen Antrag von Herrn Béguin
lassen bleiben. und mir zuzustimmen.
Frau Kollegin Meier: Ich bin nicht so sicher, dass für das
Schicksal einer Vorlage in der Volksabstimmung die Seite Plattner Gian-Reto (S, BS): Wie der Kommissionssprecher
der Initianten der Volksinitiative entscheidend ist, sondern schon ausgeführt hat, hat die Kommission dieses Thema
möglicherweise würde man uns auch Verzagtheit vorwerfen. nach ausführlichen, mehrmonatigen Verhandlungen und
Der Haupteinwand gegen dieses Informationsmittel sind ja nach Anhörung von in- und ausländischen Experten mit 10
die schlechten Erfahrungen. zu 0 Stimmen so erledigt, wie es die Fahne zeigt; sie hat
Der Lehrbeauftragte Nikiaus Oberholzer von der Hochschule nämlich gegen diesen Antrag Béguin/Danioth entschieden.
St. Gallen, der die Telefonkontrolle für überflüssig hält, ver- Eine Post- und Telefonüberwachung als präventive, vor dem
weist auf die Grundrechte und macht unter Hinweis auf die gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren einzusetzende
Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschen- Staatsschutzmassnahme wollte sie nicht, und das mit guten
rechte geltend, dass die Vertragsstaaten kein unbegrenztes Gründen.
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 586 13 juin 1995
Für mich ist hier die «Wasserscheide» zwischen widerwilliger nahmen. Falls sich aus dieser Überwachungstätigkeit ergibt,
Zustimmung zu einem präventiven Staatsschutz und der dass ein Tatverdacht besteht, erfolgt die Eröffnung eines
überzeugten Ablehnung des vorgeschlagenen Gesetzes. Strafverfahrens.
Wenn ein Artikel 12a im Sinne der Herren Béguin und Da- Wenn Sie diese Zweistufigkeit verletzen, indem Sie diesen
nioth in das Gesetz aufgenommen wird, wird es vielen Leu- Artikel 12a aufnehmen, verändern Sie den Charakter des
ten, die versuchen, gegenüber dem präventiven Staats- Gesetzes. Für mich ist es dann kein akzeptables Gesetz
schutz eine vernünftige Haltung einzunehmen, gleich gehen mehr. Ich und viele Bürgerinnen und Bürger werden daraus
wie mir: sie werden gegen dieses Gesetz stimmen. Frau den Schluss ziehen - sogar wenn sie eingesehen haben,
Meier Josi hat Sie darauf hingewiesen, was das für Folgen dass ein gewisser Staatsschutz in diesen schwierigen Zeiten
hat. wohl notwendig ist -, dass der Staatsschutz in der Schweiz
Sie müssen sich bewusst sein, dass die Verletzung des Post- sicher nicht auf diese Art und Weise durchgeführt werden
und Telefongeheimnisses aus der Sicht der Bürgerinnen und darf. Einen solchen Eingriff in meine persönliche Freiheit und
Bürger nicht einfach eine zusätzliche Möglichkeit ist, sondern vor allem eine solche Gefährdung meiner Privacy, meines In-
das ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Frei- timbereiches, könnte ich nicht tolerieren, ich würde ihn mir
heit, oder noch schlimmer, es ist das, was man auf Englisch nie gefallen lassen. Ich bin überzeugt, dass das Volk ganz
einen Eingriff in die Privacy der Bürger nennt. Wenn sie über- ähnlich reagieren würde.
wacht werden, indem der Staatsschutz beobachtet, was sie Ich bitte Sie, diesen Antrag genau so abzulehnen, wie das
tun, wenn sie im öffentlichen Raum sind, in welche Häuser die Kommission getan hat, nämlich mit deutlichem Mehr.
sie gehen und in welchen Städten sie sich aufhalten, ist das
eine Sache. Vielleicht haben manche Bürger dafür noch Ver- Salvioni Sergio (R, TI): En tant que président de la Commis-
ständnis. Aber wenn sie sich vorstellen, dass ihre intimsten sion des affaires juridiques, je dois vous informer que la com-
Telefonate - das, was sie wirklich mit jemandem privat zu mission, si elle a bien discuté du principe contenu dans la
besprechen haben - auch abgehört und überwacht werden proposition Béguin/Danioth, elle n'a par contre pas voté sur
könnten, dass man ihnen mittels technischer Mittel ihre Pri- le texte de loi présenté ici par M. Béguin. En effet, le texte sur
vacy stiehlt, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Bürge- lequel on avait discuté était provisoire et M. Béguin s'était ré-
rinnen und Bürger dann einen klaren Schluss ziehen und sa- servé le droit de présenter une proposition plus élaborée au
gen: So nicht! Hier ist wirklich die «Wasserscheide» für die- Parlement.
ses Gesetz. Überschreiten Sie sie nicht, wenn Ihnen an die- Cela dit, je tiens à exprimer ma position personnelle, non
sem Gesetz etwas liegt. plus comme président de la Commission des affaires juridi-
Dazu kommt, dass die Hearings in der Kommission meines ques, mais comme membre du Parlement, en ce qui con-
Erachtens und auch nach Meinung der deutlichen Mehrheit cerne la proposition Béguin/Danioth. Il s'agit d'un problème
der Kommission gezeigt haben, dass gar kein wirklicher Be- extrêmement délicat. Je comprends les réserves exprimées
darf für solche Überwachungsmassnahmen im präventiven ici. Au fond, on introduit - ce qui semble paradoxal - dans la
Bereich besteht. Weder konnten uns die Vertreter der loi un élément de renforcement de la possibilité de contrôle
Schweizer Behörden glaubhaft darlegen, weshalb es nun de la sphère privée que l'on aurait voulu éliminer selon les
solche Überwachungen wirklich brauche, noch ergaben die conclusions du rapport de la CEP. Mais la situation n'est plus
Hearings mit dem deutschen Sachverständigen einen Hin- la même que celle que l'on pouvait constater au début de
weis auf mehr als allenfalls eine, zwei oder drei denkbare, l'année 1990.
notwendige Überwachungen pro Jahr. Es handelte sich of- D'un côté, je pense que les possibles dérives de l'administra-
fensichtlich um eine sehr geringe Zahl; wenn man die Grosse tion dans le contrôle et l'élaboration des fichiers doivent être
Deutschlands auf die Einwohnerzahl und Bedeutung der considérées comme improbables, car tout le monde a été
Schweiz hinunterskaliert, dann bliebe sozusagen nichts sensibilisé à ce problème suite à l'affaire des fiches fédérales
mehr übrig. qui a éclaté avec les investigations de la CEP. Je pense que
Vor allem aber - das bitte ich Sie zu bedenken - wäre der maintenant tout le monde est très attentif à ce problème.
Einschluss dieses Artikels 12a ein kapitaler politischer Feh- D'un autre côté, par rapport au début des années nonante, le
ler. Der Kommissionssprecher und Bundesrat Koller haben problème majeur qui est apparu est celui de la criminalité or-
dargelegt, dass die politische und sachliche Glaubwürdigkeit ganisée et du terrorisme. Nous sommes en Suisse aussi dans
dieses Gesetzes dem Bürger gegenüber einzig und allein in le collimateur de ces organisations. La Suisse est même une
der Tatsache liegt, dass im präventiven Bereich die strafpro- place idéale pour l'organisation de crimes à cause avant tout
zessualen Zwangsmassnahmen ausgeschlossen bleiben. de sa position centrale, mais aussi en raison de son système
Es soll gerade vermieden werden, dass die volle Wucht der de services publics et de son système des instituts de crédit
gerichtspolizeilichen Überwachungs- und Ermittlungsmög- très performants. Tous les efforts que l'on a faits visent à évi-
lichkeiten schon im präventiven Bereich greift, wo anderer- ter que ces services publics, qui sont nécessaires, puissent
seits eben die formellen, institutionellen Schranken noch être exploités et que l'on puisse en abuser pour des buts qui
nicht greifen. Wenn also kein erheblicher Tatverdacht im n'ont rien affaire avec les intérêts généraux du pays.
Sinne des Strafgesetzes besteht, sollen diese Zwangsmass- On en arrive à un problème délicat: faut-il donner à la Confé-
nahmen nicht anwendbar sein. dération et à son administration les instruments pour une
Hierzu möchte ich Kollege Béguin entgegnen: Es ist nicht so, lutte plus efficace contre ces dangers? Ou, pour une ques-
dass wir zum «ventre mou de l'Europe» würden, falls wir Ih- tion de principe, c'est-à-dire pour éviter de possibles dérives
ren Antrag nicht annehmen; das ist nicht wahr. Es heisst ein- ou de possibles abus, faut-il ne pas doter la Confédération de
fach, dass ein erheblicher Tatverdacht vorliegen muss, bevor ces instruments? Je comprends que M. Koller, conseiller fé-
die strafprozessualen Zwangsmassnahmen wie Telefon- déral, et même le Conseil fédéral aient hésité et hésitent à
und Postgeheimnisverletzung gebraucht werden können. Es proposer d'adopter ces instruments, car ils ont peur que les
ist eine Frage des Einsatzes dieser Mittel, bei welcher réactions de l'opinion publique soient négatives. Mais, dans
Schwere des Verdachtes dieses schwere Mittel eingesetzt la pesée des intérêts, il faut mettre les deux problèmes sur
werden kann. Man soll nun nicht mit Kanonen auf Spatzen les plateaux de la balance. Est-ce que les dangers qui pro-
schiessen. Ich bin dafür, Kollege Béguin, dass man dem viennent de la criminalité organisée et de sa diffusion au ni-
Staatsschutz ein Gewehr gibt, aber nicht eine 105-mm-Ka- veau suisse sont plus grands que les dangers de possibles
none, um damit auf Spatzen zu schiessen, von denen man abus de la part de l'administration avec ces instruments?
nicht einmal sicher ist, ob sie überhaupt da sitzen. Man ris- Avec beaucoup d'hésitation, car ma position n'est pas abso-
kiert dann, das Hausdach zu ruinieren, statt den Spatz zu lument définitive et inébranlable, je tends à dire que les dan-
treffen. gers d'une possible exploitation de la place suisse par la cri-
Überlegen Sie sich die innere Logik dieses Gesetzes noch minalité organisée, pour effectuer des interventions au ni-
einmal. Es beruht auf der Zweistufigkeit des präventiven veau européen, sont plus importants que les dangers déri-
Staatsschutzes nach strengen Kriterien, ohne Zwangsmass- vant d'abus éventuels de l'administration. Je serais donc
13. Juni 1995 587 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
plutôt enclin à accepter la proposition Béguin/Danioth. Deux 2. Hier möchte ich doch den Kommissionssprecher auf die
arguments avancés sont déterminants pour moi: Fakten verweisen. Lesen Sie bitte Artikel 10a Absatz 2
1. Les possibilités de contrôle que nous offrons à la police fé- Litera b. Da wird die Zielgruppe dieser Telefonüberwachung
dérale ne vont pas au-delà des contrôles que peuvent faire erwähnt: Das Departement bestimmt «die Organisationen
les citoyens, les journalistes, ou toutes personnes qui veulent und Gruppierungen, über deren Tätigkeit und deren Expo-
obtenir des informations de ce type -je dirais même que les nenten alle Wahrnehmungen zu melden sind, wenn der kon-
journalistes ont probablement plus de possibilités d'obtenir krete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Si-
des informations que la police fédérale avec cette loi. cherheit gefährden». Das, Herr Schoch, sind nicht unbe-
2. Là où il y a un vide, celui-ci est rempli par les services de scholtene Bürger. Ich nehme an, dass es auch nicht Parla-
pays étrangers. Il est évident que si on ne fait pas ces enquê- mentarier sind.
tes en Suisse, elles le seront par des polices étrangères, qui
sont déjà actives en Suisse, on le sait. On ne pourra pas - Koller Arnold, Bundesrat: Es ist zweifellos so, dass das die
nous n'en avons pas les moyens - combattre ces agents de heikelste Frage ist, die wir im Rahmen der Beratung dieses
police étrangère qui enquêteront en Suisse. Dans un certain Gesetzentwurfes zu entscheiden haben. Es ist auch leicht
sens, nous serons donc dépendants, comme l'a dit voraussehbar, dass das - würden Sie dem Antrag Béguin/
M. Béguin, des informations que nous allons recevoir; il est Danioth folgen - mit grossier Wahrscheinlichkeit der Schick-
évident que nous n'allons pas tout recevoir, il s'agira d'infor- salsartikel dieses Gesetzes würde.
mations filtrées, selon les intérêts des polices étrangères à Der Bundesrat hat vorgeschlagen, für die Informationsbe-
nous les faire parvenir. Naturellement, dans le recueil d'infor- schaffung der präventiven Polizei auf die Überwachung des
mations et dans la préparation de fichiers de personnes dan- Post- und Fernmeldeverkehrs und auf den Einsatz techni-
gereuses dans les domaines du terrorisme et de la crimina- scher Überwachungsgeräte wie Minispione oder Richtmikro-
lité organisée, notre indépendance est gravement menacée fone zu verzichten. Sein Wille ist, diese Formen der gehei-
et mise en danger. men Informationsbeschaffung nur für Zwecke der Strafverfol-
Dernière considération, je pense qu'il vaut mieux donner, gung zur Verfügung zu stellen. Des weiteren verlangt
avec toutes les mesures permettant d'éviter les abus, que de Artikel 12 Absatz 3, dass sich Polizisten nicht in Privaträume
ne pas donner les instruments nécessaires à la police fédé- begeben, ohne dazu in Form eines Hausdurchsuchungsbe-
rale, paralysant ainsi son activité en ce qui concerne la lutte fehls durch den Richter oder den Staatsanwalt legitimiert zu
contre la criminalité organisée. Somme toute, la proposition sein. Dabei war sich auch der Bundesrat, wie Ihre Kommis-
Béguin/Danioth devrait être acceptée, avec les risques poli- sion, die dieses Problem intensiv besprochen hat, bewusst,
tiques qui y sont liés. C'est une évaluation, une pesée d'inté- dass das allgemeine Dilemma dieses Gesetzentwurfes - auf
rêts, et personnellement je suis plutôt de l'opinion qu'il faut der einen Seite Schutz der Freiheit für Bürgerinnen und Bür-
soutenir cette proposition. ger, auf der anderen Seite Gefahrenabwehr zum Schutz der
demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unseres
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich möchte am Staates - in diesem Bereich hier besonders aktuell und bri-
Schluss dieser umfassenden Debatte zwei kurze Bemerkun- sant wird. Sie haben im Verlaufe des heutigen Morgens die
gen nachschieben: Extrempositionen auch gehört. Herr Onken als Verfechter
1. Es liegt kein Minderheitsantrag vor, aber der Antrag Bé- der Initiative setzt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger
guin/Danioth, der Ihnen ausgeteilt worden ist, ist in der Kom- über alles und will daher überhaupt keine präventive Polizei
mission sehr ausgiebig und detailliert besprochen worden. zulassen. Auf der anderen Seite gibt es natürlich Leute, die
Die Kommission hat diesen Antrag mit 10 zu 0 Stimmen, bei im Interesse der Gefahrenabwehr auch Mittel einsetzen wol-
2 Enthaltungen, verworfen. Das muss zur Klarstellung ein- len, welche besonders stark in die Privatsphäre der Bürgerin-
fach nochmals gesagt sein. nen und Bürger eingreifen, auch wenn sie dies- was ich
2. Herr Danioth ist der Auffassung, dass sich dieser dem Antrag Béguin/Danioth zugute halte - unter Beachtung
Artikel 12a, wie er durch ihn und Herrn Béguin vorgeschla- rechtsstaatlicher Kautelen tun.
gen wird, nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger unseres Ich glaube, daraus ergibt sich von Anfang an, dass das, wor-
Landes wende, sondern gegen Extremisten. Ich möchte Sie über wir hier legiferieren, nur eine Optimierung zwischen
aber darauf hinweisen, dass es dem Ermessen des Chefs Freiheitsschutz einerseits und Gefahrenabwehr andererseits
der Bundespolizei, Herrn von Daeniken - er sass hier- und sein kann. Denn wenn Sie nur auf Gefahrenabwehr setzen,
letztlich dem Chef des EJPD überlassen ist, darüber zu ent- verlieren Sie jede Freiheit in diesem Staat. Hier die richtige
scheiden, wer oder was ein Extremist ist. Ich könnte mir vor- Mitte zu finden, ist offensichtlich nicht leicht, vor allem auch
stellen, dass dieser Artikel 12a letztlich nicht nur gegen Bür- angesichts immer neuer Bedrohungen unserer freiheitlichen
gerinnen und Bürger oder Bewohnerinnen und Bewohner demokratischen Staatsordnung.
dieses Landes zur Anwendung gelangt, sondern möglicher- Ich möchte noch einmal kurz die wichtigsten Gründe nennen,
weise sogar gegen Parlamentarier. Denn es ist durchaus weshalb wir den Antrag Béguin/Danioth ablehnen: Der Bun-
denkbar, dass einmal eine Parlamentarierin oder ein Parla- desrat hat seit Ausbruch der Fichenaffäre immer wieder be-
mentarier Kontakte mit der rechtsextremen deutschen Szene kräftigt, dass er den Staatsschutz reformieren und auf das
oder mit der PKK unterhält. Das könnte staatsgefährdend unerlässliche Minimum beschränken will. Dabei war uns na-
werden, und dann möchte ich nicht in den Hosen jenes Chefs türlich von Anfang an klar, dass wir gewisse Risiken in Kauf
EJPD stecken, der darüber zu entscheiden hätte, ob jetzt der nehmen, wenn wir den Staatsschutz auf das unerlässliche
Telefonanschluss dieses Parlamentariers abzuhören sei Minimum beschränken. Wir tun dies der Freiheit zuliebe.
oder nicht. Aber das muss hier offengelegt sein: Wenn wir das nicht tun,
Ich möchte Sie damit einfach auf die Brisanz der Frage hin- dann gehen wir bewusst gewisse Risiken ein. Unseres Er-
weisen, die Sie zu entscheiden haben. Lassen wir die Finger achtens sind es aber im Interesse der Freiheit der Bürgerin-
von so riskanten Spielchen! nen und Bürger vertretbare, akzeptierbare Risiken.
Ich bitte Sie, dem zu folgen, was die Kommission zu diesem Bisher hatten wir im Rahmen dieser präventiven Staats-
Antrag beschlossen hat. schutztätigkeit keinerlei Möglichkeiten von Zwangsmassnah-
men. Ich möchte Ihnen doch folgendes zu überlegen geben:
Danioth Hans (C, UR): Nur zwei kurze Klarstellungen. Glauben Sie wirklich, dass wir nach der sogenannten Fichen-
I.Bei diesem Entscheid mit 10 zu 0 Stimmen bei affäre mit einer Vorlage eine Chance haben, die die Zwangs-
2 Enthaltungen war ich selbstverständlich nicht dabei. Ich mittel gegenüber dem bisherigen Stand erweitert? Da kom-
habe verschiedentlich als Stellvertreter an Sitzungen der men wir zumindest, Herr Béguin, in einen äusserst schwieri-
Kommission für Rechtsfragen teilnehmen können. Bei mir gen Argumentationsnotstand hinein. Das ist der erste Grund.
war es von Anfang an klar, dass wir dieses Mittel brauchen. Der zweite Grund ist der, dass wir heute feststellen, dass
Die Delegation als Ganzes teilt diese Auffassung. Sie kön- sich die Bedrohungslage seit Erlass der Botschaft nicht
nen nachsehen, welche Parteien vertreten sind. grundlegend verändert hat. Natürlich wissen wir, dass die
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 588 13 juin 1995
Grossstaaten ganz andere technische Mittel haben und dass Abs. 2bis (neu)
auch gewisse Terrororganisationen und das organisierte Die verschiedenen Datenkategorien werden im Informations-
Verbrechen technische Mittel haben, denen wir meistens et- system getrennt bearbeitet. Der Bundesrat setzt für die ver-
was hintennachhinken. Aber wir werden natürlich nie die Mit- schiedenen Datenkategorien die maximale Aufbewahrungs-
tel der USA oder eines anderen Grossstaates haben. Ich dauer fest und sorgt dafür, dass insbesondere ungesicherte
glaube, hier müssen wir von Anfang an bewusst eine ge- Daten periodisch überprüft werden, ob sie für die Aufgaben
wisse kleinstaatliche Bescheidung in Kauf nehmen. nach dem Gesetz noch notwendig sind. Andernfalls werden
Dann war für uns im Rahmen dieses Entscheides, den Sie sie im Informationssystem gelöscht. Eine interne Daten-
jetzt zu treffen haben, doch die Analyse der Bedrohungslage schutzkontrolle bietet Gewähr für die Qualität und Relevanz
besonders wichtig. Wir im Bundesrat sind der Meinung, dass der Daten.
die grösste Bedrohung für unser Land zurzeit vom organi-
sierten Verbrechen ausgeht, glücklicherweise nicht von Ter- Art. 13
rororganisationen. Das kann sich einmal ändern, aber die Proposition de la commission
heutige Bedrohungsanalyse zeigt dies klar, und auf dem Ge- Al. 1-4
biet der Bekämpfung des organisierten Verbrechens haben Adhérer au projet du Conseil fédéral
wir inzwischen ja nun einiges getan. Ich erinnere Sie an Al. 2bis (nouveau)
diese neuen materiell-rechtlichen Normen über die Geldwä- Les différentes catégories de données doivent être traitées
scherei, über die kriminelle Organisation, über die erleich- séparément dans le système d'information. Le Conseil fédé-
terte Einziehung. Wir haben - da bin ich mit Ihnen ral fixe la durée maximale de conservation des différentes
einverstanden - bei dieser Hauptbedrohung, beim organi- catégories de données et veille notamment à ce que les don-
sierten Verbrechen, auch künftig weiteren Handlungsbedarf. nées peu fiables soient périodiquement examinées afin de
Wir brauchen eine eigene Ermittlungskompetenz des Bun- déterminer si elles sont encore nécessaires à l'accomplisse-
des. Und weil ein in Auftrag gegebenes Gutachten diese auf- ment des tâches définies dans la loi. Dans le cas contraire,
grund der geltenden Verfassung wahrscheinlich ablehnen elles doivent être effacées dans le système d'information. Un
wird, werden wir Ihnen so rasch als möglich eine Verfas- contrôle interne de la protection des données garantit la qua-
sungsvorlage unterbreiten. Der Bund soll für diese Zentral- lité et la pertinence des données.
stelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, die
wir ja mit dem Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zen- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 13 ist durch die
tralstellen des Bundes ermöglicht haben, eigene Ermittlungs- Kommission um einen Absatz 2bis bereichert worden.
kompetenzen erhalten. Wir sind auch überzeugt, dass wir auf Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Absatz auf einer An-
dem Gebiete der Bekämpfung des organisierten Verbre- regung der Geschäftsprüfungsdelegation beruht und von
chens vermehrt V-Männer einsetzen müssen. Das ist zwar Herrn Danioth eingebracht wurde.
heute schon zulässig, ist aber unbefriedigend geregelt, und
deshalb werden wir Ihnen auch eine Vorlage über den Ein- Angenommen - Adopté
satz von V-Männern unterbreiten. Das ist also ein weiterer
Grund, weshalb wir der Überzeugung sind, dass wir das Fu- Art. 14
der jetzt nicht überladen sollten. Antrag der Kommission
Und dann - das gebe ich Ihnen offen zu - kommt auch eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
gewisse realpolitische Beurteilung der Lage dazu: Ich habe Proposition de la commission
leider feststellen müssen - und da liegt dann doch ein ganz Adhérer au projet du Conseil fédéral
grosser Unterschied zwischen Polizei und Armee, Herr
Béguin -, dass in diesem Jahrhundert alle Polizeivorlagen Angenommen - Adopté
des Bundes abgelehnt worden sind. Zwischen den beiden
Weltkriegen waren es Vorlagen von Herrn Bundesrat Häber- Art. 15
lin. Dann kam die Vorlage über die interkantonale mobile Po- Antrag der Kommission
lizei und dann jene über die Bundessicherheitspolizei. Alle Abs. 1-5
Vorlagen sind gescheitert. Ich glaube, da müssen Sie auch Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
verstehen, dass der Bundesrat neben allen sachlichen Argu- Abs. 6 (neu)
menten auch etwas realpolitisch denkt. Mir ist nun, wenn Sie Im Verkehr mit dem Ausland muss der Quellenschutz in je-
mir dieses Bild erlauben, der Spatz dieses Gesetzes in der dem Fall gewährleistet werden.
Hand wirklich viel lieber als die Taube auf dem Dach. Da
diese Ordnung uns nun zudem erstmals ermöglicht, eine Art. 15
rechtsstaatlich einwandfreie Regelung dieser delikaten Proposition de la commission
staatlichen Tätigkeit zu erlangen - und dazu ist es wirklich Al. 1-5
höchste Zeit -, wäre es auch politisch nicht klug, die Vorlage Adhérer au projet du Conseil fédéral
mit diesem vielleicht wünschbaren, aber nicht unbedingt not- Al. 6 (nouveau)
wendigen Mittel der Zwangsmassnahmen im Präventivbe- Dans les relations avec l'étranger, la protection des sources
reich allzusehr zu belasten. doit dans tous les cas être assurée.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat
und der Kommission zuzustimmen und den Antrag Béguin/ Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich habe lediglich zur
Danioth abzulehnen. Ergänzung in Artikel 15 Absätze eine Bemerkung zu ma-
chen: Der Bundesrat wollte die Geheimhaltung ausländi-
Art. 12 scher Quellen selber regeln. Die Kommission ist aber dar-
Angenommen - Adopté über orientiert worden, dass ausländische Amtsstellen der
Schweiz nur bei absoluter Geltung einer strikten Vertraulich-
Art. 12a keit überhaupt Informationen zur Verfügung stellen, und das
wollten wir im Gesetz festgeschrieben wissen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Béguin/Danioth 21 Stimmen Angenommen - Adopté
Dagegen 14 Stimmen
Art. 13 Art. 16
Antrag der Kommission Antrag der Kommission
Abs. 1-4 Titel
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Auskunftsrecht
13. Juni 1995 589 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
Abs. 1 cret, au plus tard lors de l'expiration de l'obligation de conser-
Jede Person kann beim Eidgenössischen Datenschutzbe- ver les données, conformément à la loi sur la protection des
auftragten verlangen, dass er prüfe, ob im Informationssy- données, pour autant que cela n'entraîne pas un volume de
stem des Bundesamtes rechtmässig Daten über sie bearbei- travail excessif.
tet werden. Der Datenschutzbeauftragte teilt der gesuchstell-
enden Person in einer stets gleichlautenden Antwort mit, Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 16 betrifft das
dass in bezug auf sie entweder keine Daten unrechtmässig Auskunftsrecht des Betroffenen. Hier beantragt Ihnen die
bearbeitet würden oder dass er bei Vorhandensein allfälliger Kommission eine neue Formulierung, und zwar deckt sich die
Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Formulierung der Kommission, abgesehen von einigen ganz
Behebung an das Bundesamt gerichtet habe. kleinen Anpassungen, wörtlich mit Artikel 14 des Bundesge-
Abs. 2 setzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentral-
Ein Rechtsmittel gegen diese Mitteilung ist ausgeschlossen. stellen des Bundes. Wir wollten eine Einheitlichkeit schaffen
Die betroffene Person kann von der Eidgenössischen Daten- und haben uns deshalb am Zentralstellengesetz orientiert.
schutzkommission verlangen, dass diese die Mitteilung des
Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten oder den Vollzug Angenommen - Adopté
der von ihm abgegebenen Empfehlung überprüfe. Die Da-
tenschutzkommission teilt ihr in einer stets gleichlautenden Art. 17
Antwort mit, dass die Prüfung im begehrten Sinne durchge- Antrag der Kommission
führt wurde. Abs. 1
Abs. 3 Der Bundesrat kann Sicherheitsprüfungen vorsehen für
Die Kantone überweisen Gesuche, die sich auf Akten des Bedienstete des Bundes, Angehörige der Armee und
Bundes beziehen, an den Eidgenössischen Datenschutzbe- Dritte, die an klassifizierten Projekten im Bereich der inne-
auftragten. ren und äusseren Sicherheit mitwirken, wenn sie bei ihrer
Abs. 4 Tätigkeit:
Im Anschluss an das Auskunftsgesuch überprüft das a. regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regie-
Bundesamt unabhängig von den festgelegten Laufzeiten, ob rungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Ge-
die vorhandenen Daten noch benötigt werden. Alle nicht schäfte haben und darauf Einfluss nehmen können;
mehr benötigten Daten werden im Informationssystem ge- b. regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder
löscht. äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren
Abs. 5 (neu) Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bun-
Registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt ha- des gefährden könnte;
ben, wird beim Dahinfallen der Geheimhaltungsinteressen c. Streichen
zur Wahrung der inneren Sicherheit, spätestens bei Ablauf d
der Aufbewahrungsdauer, nach Massgabe des Datenschutz- e. als Vertragspartner oder deren Mitarbeiter an klassifizier-
gesetzes Auskunft erteilt, sofern dies nicht mit unverhältnis- ten Projekten des Bundes mitwirken oder aufgrund von Ge-
mässigem Aufwand verbunden ist. heimschutzvereinbarungen überprüft werden müssen;
f. Streichen
Art. 16 g
Proposition de la commission Abs. 2, 3
Titre Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Droit d'être renseigné Abs. 4
Al. 1 .... Bundesverwaltung und der Funktionen ....
Toute personne peut demander au préposé fédéral à la pro-
tection des données qu'il vérifie si des données la concer- Art. 17
nant sont traitées conformément au droit dans le système Proposition de la commission
d'information de l'office fédéral. Le préposé fédéral à la pro- Al. 1
tection des données communique au requérant une réponse Le Conseil fédéral peut prévoir des contrôles de sécurité à
au libellé toujours identique selon laquelle aucune donnée le l'égard d'agents de la Confédération, de militaires et de tiers
concernant n'a été traitée illégalement ou que, dans le cas collaborant à des projets classifiés relatifs à la sûreté inté-
d'une éventuelle erreur dans le traitement des données, il a rieure et extérieure qui, dans leur activité;
adressé à l'office fédéral la recommandation d'y remédier. a. ont connaissance de manière régulière et approfondie, de
Al. 2 l'activité gouvernementale ou d'importants dossiers de la po-
Contre cette communication, il ne peut être fait usage litique de sécurité, sur lesquels ils peuvent exercer de l'in-
d'aucune voie de droit. La personne concernée peut deman- fluence;
der que la Commission fédérale de la protection des don- b. ont régulièrement accès à des secrets relevant de la sû-
nées examine la communication du préposé fédéral à la pro- reté intérieure ou extérieure ou à des informations, dont la ré-
tection des données ou l'exécution de la recommandation vélation pourrait menacer l'accomplissement des tâches im-
qu'il a émise. La Commission fédérale de la protection des portantes de la Confédération;
données communique à la personne concernée une réponse c. Biffer
au libellé toujours identique selon laquelle l'examen a eu lieu d
conformément au sens de la requête. e. collaborent, en tant que partenaires contractuels ou em-
Al. 3 ployés de ces derniers, à des projets classifiés de la Confé-
Les cantons transmettent au préposé fédéral à la protection dération ou doivent faire l'objet d'un contrôle en vertu de con-
des données les demandes relatives à des documents de la ventions sur la protection de secrets;
Confédération. f. Biffer
Al. 4 g
Après la demande de communication, l'office fédéral exa- Al. 2, 3
mine, indépendamment des échéances fixées à cet effet, si Adhérer au projet du Conseil fédéral
les informations existantes restent nécessaires. Toutes les Al. 4
données qui ne sont plus nécessaires sont effacées du sys- Adhérer au projet du Conseil fédéral
tème d'information. (la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 5 (nouveau)
Les personnes recensées ayant déposé une demande de Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Zu den Personensi-
renseignements seront renseignées dès lors que les intérêts cherheitsprüfungen sind vielleicht einige Ausführungen zu
liés au maintien de la sûreté intérieure n'exigent plus le se- machen, um besseres Verständnis zu schaffen.
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse 590 13 juin 1995
Es geht um die Sicherheitsprüfung für «Bedienstete des Bun- Abs. 1
des, Angehörige der Armee und Dritte, die mit Aufträgen im Der Bundesrat bezeichnet eine Fachstelle, welche die Si-
Bereich der Gesamtverteidigung betraut sind» - soweit der cherheitsprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
Wortlaut der Version des Bundesrates. Derartige Sicher- durchführt.
heitsprüfungen sind schon im Anschluss an die seinerzeitige Abs. 2, 4, 5
Affäre Jeanmaire im Jahre 1977 gefordert worden. Hier wird Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage geschaf- Abs. 3
fen. Dabei sind die folgenden Kriterien massgeblich: Der .... führen. (Rest des Absatzes streichen)
Kreis der zu prüfenden Personen ist präzis umschrieben und
ist kleiner, als das bis heute der Fall ist. Wir unterziehen we- Art. 19
sentlich weniger Personen einer Sicherheitsprüfung als bis- Proposition de la commission
her. Dabei wird aber die Prüfung neu mit Kenntnis und Zu- Al. 1
stimmung der betroffenen Person durchgeführt, während Le Conseil fédéral désigne un service spécialisé chargé de
das bis heute nicht der Fall war. procéder aux contrôles de sécurité en collaboration avec l'of-
Ich hatte gestern Gelegenheit, mit einem führenden Mitar- fice fédéral.
beiter der Gruppe für Generalstabsdienste im EMD das Al. 2, 4, 5
Abendessen einzunehmen. Ich habe ihn beiläufig gefragt, Adhérer au projet du Conseil fédéral
ob und wie eigentlich seine Sicherheitsprüfungen jeweils Al. 3
durchgeführt worden seien. Er wusste nicht einmal davon, .... l'administration. (Biffer le reste de l'alinéa)
dass er je Sicherheitsprüfungen unterzogen worden war.
Dabei hat man das selbstverständlich gründlich und umfas- Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Artikel 19 ist die
send getan, aber eben nicht so, wie es das neue Gesetz Festschreibung dessen, was die Kommission mit Bezug auf
festschreibt. eine einzige Fachstelle beschlossen hat. Der Bundesrat hat
Die Kommission schlägt Ihnen vor, die Sicherheitsprüfungen eine oder mehrere Fachstellen beantragt, aber die Kommis-
durch eine einzige Fachstelle durchzuführen und nicht sepa- sion geht davon aus, dass es sinnvoller, zweckmässiger und
rate Sicherheitsprüfungen für allgemeine Bundesbedienstete rationeller ist, wenn eine einzige Fachstelle Sicherheitsprü-
auf der einen und für Angehörige der Armee auf der anderen fungen im gesamten Bereich vornimmt, der den Bund be-
Seite zu machen. trifft: sowohl für die allgemeine Bundesverwaltung wie auch
Wir meinen, dass auf diese Art und Weise eine fachliche für die Armee. Wenn ich richtig informiert bin, schliesst sich
Kompetenz geschaffen werden kann, die sich dann auch im der Bundesrat diesem Kommissionsantrag ausnahmsweise
Gehalt der Sicherheitsprüfungen ausdrücken wird. Gegen nicht an, sondern hält an seiner Formulierung fest. Ich
die Verweigerung der Sicherheitserklärung gibt es neu einen würde zunächst nicht ungern hören, wie der Bundesrat Stel-
Rechtsschutz, und zwar mit Verwaltungsgerichtsbe- lung bezieht, um dann allenfalls noch einmal das Wort zu er-
schwerde an das Bundesgericht. Soviel zu den Sicherheits- greifen.
prüfungen insgesamt.
Die Kommissionsanträge zu Artikel 17 enthalten gegenüber Koller Arnold, Bundesrat: Ich glaube nicht, dass die Diffe-
dem, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, eigentlich keine renz so gross ist, dass es sich lohnt, eine eingehende De-
wesentlichen Änderungen, sondern es geht darum, gewisse batte zu führen. Ich habe einfach Bedenken angemeldet,
Doppelspurigkeiten zu eliminieren und die Bestimmung re- weil es gegenüber der heute geltenden Verordnung, die
daktionell etwas straffer zu fassen. jetzt durch dieses Gesetz abgelöst wird, Fachstellen sowie
eine eigene Stelle für das Militärdepartement gibt. Ich habe
Angenommen - Adopté nichts dagegen, wenn Sie der Kommission zustimmen.
Dann können wir das im Zweitrat noch einmal näher
Art. 18 anschauen.
Antrag der Kommission
Abs. 1 Angenommen - Adopté
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 Bst. a, b, c, d Art. 20
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Kommission
Abs. 2 Bst. bbis (neu) Abs. 1
bbis. im Auftrag der Fachstelle durch Erhebungen der zu- .... Schutz der Behörden und der Gebäude ....
ständigen kantonalen Polizei über die zu prüfende Person; Abs. 2
Abs. 2 Bst. bter (neu) Der Bundesrat kann für diese Aufgaben staatliche oder pri-
bter. durch Einholen von Auskünften bei den zuständigen vate Schutzdienste einsetzen.
Strafverfolgungsorganen über laufende Strafverfahren; Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 18
Proposition de la commission Art. 20
Al. 1 Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 1
Al. 2 let. a, b, c, d la protection des autorités et des bâtiments ....
Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2
Al. 2 let. bbis (nouveau) Le Conseil fédéral peut confier des tâches de protection à
bbis. par des enquêtes sur les personnes soumises au con- des services de l'Etat ou à des services privés.
trôle effectuées par les polices cantonales compétentes sur Al. 3
mandat du service spécialisé; Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 let. bter (nouveau)
bter. en demandant des renseignements relatifs à des procé- Angenommen - Adopté
dures pénales en cours aux organes de poursuite pénale
compétents; Art. 21
Antrag der Kommission
Angenommen - Adopté Abs. 1
Der Bundesrat bestimmt:
Art. 19 a. die Personen, zu deren Gunsten Schutzmassnahmen ge-
Antrag der Kommission troffen werden;
13. Juni 1995 591 S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei
b. die Gebäude, in denen zum Schutz der Personen und Al. 2
Einrichtungen das Personal des Bundesamtes eingesetzt Le Conseil fédéral fixe les exigences minimales pour le
wird; contrôle ....
c. die Gebäude und Anlässe, bei denen andere Schutzdien-
ste eingesetzt werden. Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Seitens der Kommis-
Abs. 2-5 sion sind von Artikel 24 bis und mit zum Ende der Vorlage
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates keine weiteren Bemerkungen zu machen, ausser dem Hin-
weis darauf, dass einzelne Bestimmungen gestrichen wer-
Art. 21 den konnten, weil es sich um absolute Selbstverständlichkei-
Proposition de la commission ten handelte, die nicht in ein Bundesgesetz aufgenommen zu
Al. 1 werden brauchen.
Le Conseil fédéral désigne:
a. les personnes bénéficiant de mesures de protection; Angenommen - Adopté
b. les bâtiments de la Confédération dans lesquels la protec-
tion des personnes et des installations est assurée par le per-
sonnel de l'office fédéral; Art. 25
c. les bâtiments et les manifestations pour lesquels les tâ- Antrag der Kommission
ches de protection sont confiées à d'autres services. Abs. 1, 3
Al. 2-5 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Adhérer au projet du Conseil fédéral Abs. 2
.... Bedrohungslage. (Rest des Absatzes streichen)
Angenommen - Adopté
Art. 25
Art. 22 Proposition de la commission
Antrag der Kommission Al. 1, 3
.... notwendig sind; wenn nötig arbeiten sie mit den Sicher- Adhérer au projet du Conseil fédéral
heitsdiensten der auf ihrem Gebiet niedergelassenen inter- Al. 2
nationalen oder diplomatischen Vertretungen sowie den aus- .... de la menace. (Biffer le reste de l'alinéa)
ländischen Polizeibehörden zusammen, die für die Sicher-
heitsfragen im Grenzgebiet zuständig sind. Angenommen - Adopté
Art. 22 Art. 26
Proposition de la commission Antrag der Kommission
.... droit international public; au besoin, ils collaborent avec Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
les services de sécurité des organisations internationales ou Proposition de la commission
des missions diplomatiques établies sur leur territoire ou Adhérer au projet du Conseil fédéral
avec les autorités de police étrangères compétentes pour les
questions de la sécurité dans les régions frontalières. Angenommen - Adopté
Angenommen - Adopté Art. 27, 28
Antrag der Kommission
Art. 23 Abs. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2
Proposition de la commission Streichen
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 27, 28
Schoch Otto (R, AR), Berichterstatter: Ich mache dazu keine Proposition de la commission
Bemerkungen, obwohl sich natürlich zu diesem Thema um- Al. 1
fangreiche und interessante Ausführungen machen Hessen. Adhérer au projet du Conseil fédéral
Aber auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit scheint Al. 2
mir das überflüssig zu sein. Biffer
Angenommen - Adopté Angenommen - Adopté
Art. 24
Antrag der Kommission Art. 28a (neu)
Abs. 1 Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titel
Abs. Ibis (neu) Änderung des Datenschutzgesetzes
Der Bundesrat genehmigt zwischenstaatliche Verwaltungs- Wortlaut
vereinbarungen der Sicherheitsorgane. Solche Vereinba- Das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz
rungen dürfen erst nach erfolgter Genehmigung vollzogen wer- wird wie folgt geändert:
den. Art. 24 aufgehoben
Abs. 2
.... legt die Mindestanforderungen an die Kontrolle .... Art. 28a(nouveau)
Proposition de la commission
Art. 24 Titre
Proposition de la commission Modification de la loi sur la protection des données
Al. 1 Texte
Adhérer au projet du Conseil fédéral La loi fédérale du 19 juin 1992 sur la protection des données
Al. Ibis (nouveau) est modifiée comme il suit:
Le Conseil fédéral approuve les accords administratifs inter- Art. 24 abrogé
nationaux conclus par les services de sûreté. Ces accords ne
sont exécutoires qu'après l'obtention de l'approbation. Angenommen - Adopté
Procédure d'asile 592 13 juin 1995
Art. 29 #ST# 94.105
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Asylyerfahren.
Proposition de la commission Verlängerung des Bundesbeschlusses
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Procédure d'asile.
Angenommen - Adopté Prorogation de l'arrêté fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1994 (BB11995 l 373)
Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1994 (FF 1995 I 381)
Dagegen 1 Stimme
Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1995
Décision du Conseil national du 9 mars 1995
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Antrag der Kommission
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Eintreten
Proposition du Conseil fédéral Proposition de la commission
Classer les interventions parlementaires
Entrer en matière
selon lettre aux Chambres fédérales
Reymond Hubert (L, VD), rapporteur: C'est le 22 juin 1990
Angenommen - Adopté
que nous avons adopté l'arrêté fédéral sur la procédure
d'asile qui modifiait des passages essentiels de la loi sur
l'asile. Il s'agissait d'un arrêté urgent, en vertu de
An den Nationalrat - Au Conseil national l'article 89bis alinéa 1er de la constitution, dont la durée de
validité échoit au 31 décembre 1995.
Il était prévu, avant cette échéance, d'insérer l'arrêté fédéral
dans le droit ordinaire à l'occasion d'une révision de la loi sur
#ST# 94.088 l'asile. Le Conseil fédéral a admis un rapport et un projet y re-
latif en juin 1994. Selon l'habitude et la règle, il l'a soumis à
Strassenyerkehrsgesetz consultation. A la demande de plusieurs cantons, partis et or-
ganisations, le gouvernement a dû prolonger le délai de con-
und Versicherungsaufsichtsgesetz. sultation jusqu'au 15 novembre 1994. La matière est com-
Änderung plexe et les interventions fondamentales proposées, notam-
Loi sur la circulation routière ment dans le domaine des personnes ayant besoin de pro-
et loi sur la surveillance des assurances. tection, suscitent maintes remarques et contre-propositions.
Modification Il en résulte qu'il n'est pas possible de respecter l'échéancier
prévu pour la préparation du projet et de son traitement par
Differenzen - Divergences les Chambres. Sur un sujet aussi délicat, un travail soigné ne
peut s'achever, délai référendaire et vote éventuel du souve-
Siehe Seite 403 hiervon- Voir page 403 ci-devant
rain compris, dans le laps de temps restant jusqu'au
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 1995
Décision du Conseil national du 12 juin 1995
31 décembre 1995.
C'est pourquoi le Conseil fédéral propose, et votre commis-
sion vous le recommande aussi à l'unanimité, de proroger
l'arrêté du 22 juin 1990 de deux ans, soit jusqu'au
31 décembre 1997. Ce délai devrait permettre, d'une part, de
B. Versicherungsaufsichtsgesetz réduire les différends apparus lors de la procédure de con-
B. Loi sur la surveillance des assurances sultation, d'autre part, de traiter, au niveau parlementaire et
dans le détail et la sérénité, un projet plus controversé qu'on
Art. 53a Abs. 4 ne l'avait imaginé de prime abord.
Antrag der Kommission Au nom de la commission, je vous recommande d'entrer en
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates matière et d'approuver l'arrêté en question.
Art. 53a al. 4 Koller Arnold, Bundesrat: Mit der vorliegenden Botschaft be-
Proposition de la commission antragt Ihnen der Bundesrat, die Geltungsdauer des Bundes-
Adhérer à la décision du Conseil national beschlusses über das Asylverfahren (AVB) um zwei Jahre,
das heisst bis zum 31. Dezember 1997, zu verlängern.
Uhlmann Hans (V, TG), Berichterstatter: Wir haben in dieser Erlauben Sie mir, ganz kurz die Gründe darzulegen, warum
Vorlage lediglich eine Differenz: In Artikel 53a Absatz 4 im diese Verlängerung nötig geworden ist. Der AVB, den Sie ja
Beschlussentwurf B hat der Nationalrat am Schluss noch ei- im Dringlichkeitsverfahren im Jahre 1990 erlassen haben,
nen Satz angefügt, der nach Auffassung der Kommission zur musste als dringlicher Bundesbeschluss zeitlich bis
Präzisierung der Aussage des Ständerates führen kann. Es Ende 1995 befristet werden. Wir haben dann zwar rechtzeitig
ist nämlich so, dass die Aussage, wie wir sie beschlossen eine Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hatte,
hatten, zur Verwirrung oder mindestens zur Unklarheit beitra- einerseits die Überführung ins ordentliche Recht vorzuberei-
gen könnte. Der Nationalrat hat hier deshalb zu Recht explizit ten, andererseits aber auch erkannte Mängel und Lücken zu
die Haftpflichtversicherung aufgeführt, denn beispielsweise schliessen.
reine Kaskoverträge haben mit der heutigen Vorlage nichts Hier waren es vor allem vier Probleme, die wir damals schon
zu tun und können nicht gekündigt werden. Mit der vom Na- erkannt haben. Erstens die Frage eines eigenen Rechtstatus
tionalrat verabschiedeten Fassung sind aber kombinierte für die sogenannten Gewaltflüchtlinge; zweitens die Einspar-
Verträge, bei denen die Haftpflichtversicherung eingeschlos- möglichkeiten aufgrund der verschlechterten Finanzlage;
sen ist, kündbar. drittens der Datenschutz und viertens der verbesserte Voll-
Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, in dieser ein- zug von negativen Asylentscheiden.
zigen Differenz dem Nationalrat zu folgen. Sie wissen, dass wir diesen letzten Punkt vorziehen mus-
sten; dies wegen der bekannten Probleme im Vollzugsbe-
Angenommen - Adopté reich, vor allem im Zusammenhang mit Asylbewerbern im
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei. Wahrung der inneren Sicherheit. Volksinitiative und
Bundesgesetz
S.o.S. Pour une Suisse sans police fouineuse. Maintien de la sûreté intérieure. Initiative
populaire et loi fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.028
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 567-592
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