Swiss Labour Law Amendments: Flexibility vs. Worker Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns amendments to the Swiss Labour Law aimed at increasing economic competitiveness by providing greater flexibility in working hours. The amendments include equal treatment for men and women regarding night and Sunday work, extending daytime working hours, and simplifying permit procedures for certain business operations. The core debate revolved around compensatory measures for night and Sunday work, with the Parliament ultimately favoring solutions that prioritize collective bargaining agreements and limit mandatory state-imposed compensation, reflecting a compromise between economic liberalization and worker protection.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 27 Absatz, Art. 17b Ab, Art. 17b Absatz, Art. 17b parce, Art. 6 dieser, Art. 3a tate; Swiss Labour Law Amendments: Flexibility vs. Worker Protection: The amendments include equal treatment for men and women regarding night and Sunday work, extending daytime working hours, and simplifying permit procedures for certain business operations. The core debate revolved around compensatory measures for night and Sunday work, with the Parliament ultimately favoring solutions that prioritize collective bargaining agreements and limit mandatory state-imposed compensation, reflecting a compromise between economic liberalization and worker protection.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvision used to prohibit employers from forcing employees to consume alcohol or other intoxicating substances during their professional activities.
Provision establishing a right to compensatory time off for night work when not regulated by collective labor agreements or public law provisions.
Provision establishing a wage supplement for temporary Sunday work.
Allows retail businesses to employ staff on a maximum of six Sundays and public holidays per year without special authorization, subject to cantonal regulations.
Introduced a right to compensatory time off for regular or recurring Sunday work when not regulated by collective labor agreements or public law provisions.
Cited for the imposition of costs.
Volltext
Loi sur le travail. Modification 942 28 septembre 1995
Je crois qu'il faut garder à l'esprit ces ordres de grandeur et #ST# 94.013
se rendre compte que nous sommes dans une bonne direc-
tion, qui ne contredit pas les principes de l'économie de mar- Arbeitsgesetz. Änderung
ché et les rêves du libéralisme, dans la mesure où il s'agit,
premièrement, de doses homéopathiques d'intervention de Loi sur le travail. Modification
la part de l'Etat, deuxièmement, de mesures provisoires, et
troisièmement, de mesures assujetties à un contrôle d'intérêt Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Februar 1994 (BBIII 157)
Message et projet de loi du 2 février 1994 (FF I1157)
public pour ces régions.
Beschluss des Nationalrates vom 23. März 1995
Je plaide donc, quant au principe - que vous avez d'ailleurs Décision du Conseil national du 23 mars 1995
adopté en première lecture -, pour la mise en place de cet
instrument. Il est dès lors bien clair que, dans mon âme et
dans mon coeur, je ne souhaiterais rien d'autre que de pou-
voir continuer dans le nouveau système avec les mêmes trois
Antrag der Kommission
instruments, avec la prise en charge d'intérêts. Cela corres-
pondrait en effet à la droite logique de ce que nous avons dé- Eintreten
veloppé jusqu'à aujourd'hui. Je serais heureux de pouvoir Proposition de la commission
plaider pour la décision du Conseil national et pour la minorité Entrer en matière
de votre commission.
C'est cependant une règle d'un autre ordre qui a fini par em- Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Mit Botschaft vom
porter la décision du Conseil fédéral de ne pas prendre en 2. Februar 1994 hat der Bundesrat dem Parlament den Ent-
charge les intérêts, et je m'y tiens. C'est la règle d'une contri- wurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in In-
bution, que vous jugerez peut-être symbolique, à la restric- dustrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) zugeleitet. Das
tion des dépenses publiques qui nous a poussés à renoncer Geschäft war schon seit längerer Zeit Gegenstand der politi-
à l'instrument présenté ici. schen Diskussion.
Il est bien clair que, là non plus, je ne monterai pas au cré- Ein erster Anlauf für eine Revision des Arbeitsgesetzes
neau de la ligne Maginot, je m'en tiens à la formule originelle, scheiterte 1989 im Vernehmlassungsverfahren wegen des
et je vous propose par conséquent de suivre la proposition de IAO-Übereinkommens Nr. 89, das ein striktes Nachtarbeits-
la majorité et de créer ainsi une divergence d'avec le Conseil verbot für Frauen in der Industrie vorsah. Am 19. Februar
national. 1992 hat dann der Bundesrat das IAO-Übereinkommen
Mais ne nous gargarisons pas trop de cet exploit, il est limité, Nr. 89 gekündigt. Er liess sich vom Gedanken leiten, dass die
et même si vous suivez la majorité, les deux instruments res- mit der Nachtarbeit verbundene Beeinträchtigung der Ge-
tants - les cautionnements et les allégements fiscaux - ne sundheit und des Wohlbefindens nicht mehr weiter als ge-
seront pas des instruments inexistants, ils auront leur réalité, schlechtsspezifisch betrachtet werden könne. Das wider-
leur substance et leurs effets positifs. Ils seront simplement spreche dem verfassungsmässigen Grundsatz der Gleich-
peut-être plus restreints que s'ils étaient encore accompa- stellung von Mann und Frau. Zudem wurde festgestellt, dass
gnés de ce que vous proposez d'introduire. alle wichtigen Konkurrenzländer der Schweiz entweder nicht
an das IAO-Übereinkommen gebunden waren oder im Be-
Abstimmung - Vote griff standen, sich von gewissen Verpflichtungen zu lösen.
Für den Antrag der Mehrheit 17 Stimmen Mit der Kündigung des IAO-Übereinkommens wurden die
Für den Antrag der Minderheit 16 Stimmen Weichen für die Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten ge-
stellt. Am 2. Februar 1994 wurde schliesslich dem Parlament
die Botschaft des Bundesrates über die Änderung des Bun-
D. Bundesbeschluss über Bürgschaften für Investi- desgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Han-
tionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten del zugeleitet.
Der bundesrätliche Entwurf enthielt im wesentlichen folgende
D. Arrêté fédéral sur les cautionnements en faveur Stossrichtungen:
d'investissements dans les zones en redéploiement 1. Männer und Frauen werden bezüglich der Arbeits- und
Ruhezeiten, insbesondere was Nacht- und Sonntagsarbeit
Art. Ibis anbelangt, grundsätzlich gleich behandelt. Die geltenden
Antrag der Kommission Sonderschutzvorschriften für Frauen im Sinne eines Nacht-
Mehrheit und Sonntagsarbeitsverbotes im industriellen Bereich sind
Streichen aufgehoben worden. Es ist hier allerdings darauf hinzuwei-
Minderheit sen, dass natürlich schon heute mehr Frauen als Männer
(Maissen) Nacht- und Sonntagsarbeit verrichten. Die Nacht- und Sonn-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates tagsarbeit ist vor allem in Krankenanstalten und im Dienstlei-
stungsgewerbe, so auch im Tourismus, stark verbreitet, und
Art. Ibis weil dort eine grosse Zahl von Frauen tätig ist, erstreckt sich
Proposition de la commission natürlich die Nacht- und Sonntagsarbeit sehr stark auch auf
Majorité die Frauen.
Biffer 2. Die Arbeitszeiten sollen flexibilisiert werden. Dadurch wird
Minorité namentlich die Möglichkeit geschaffen, die betriebliche Ta-
(Maissen) gesarbeit - ich bitte Sie, das zu beachten - bewilligungsfrei
Adhérer à la décision du Conseil national auszudehnen. Als Nachtzeitraum gilt neu grundsätzlich die
Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr. Nur noch 7 Stunden
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit sind also Nachtarbeit. Durch eine Vereinbarung auf Betriebs-
Adopté selon la proposition de la majorité ebene kann dieserZeitraum im beschränkten Rahmen anders
gelegt werden, nämlich bis minus/plus eine Stunde. Die Dauer
Präsident: Damit entfällt die Abstimmung betreffend die von 7 Stunden darf dabei aber nicht unterschritten werden.
Ausgabenbremse. Dieser Spielraum gibt den Betrieben die Möglichkeit, indivi-
duelle und angepasste Lösungen vorzunehmen. Die Zeit zwi-
schen 06.00 und 23.00 Uhr gilt im Sinne des Arbeitsgesetzes
An den Nationalrat - Au Conseil national nach dem Entwurf des Bundesrates neu als Tag. Die Beschäf-
tigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen während
dieser Zeit ist bewilligungsfrei, dies im Gegensatz zum gel-
tenden Recht, das auch für die Zeit zwischen 20.00 Uhr und
28. September 1995 943 Arbeitsgesetz. Änderung
23.00 Uhr eine Bewilligungspflicht vorsieht, allerdings für die- 2. Die Abgrenzung zwischen Tages- und Nachtarbeit wird,
sen Zeitraum mit etwas weniger strengen Voraussetzungen. wie vom Bundesrat vorgeschlagen, neu folgendermassen
Diese Flexibilisierung, die jetzt neu vorgesehen ist, gibt den geregelt: Die Zeit zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr gilt als
Unternehmen einen Spielraum, den sie bis heute nicht zur Tag. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitneh-
Verfügung hatten. merinnen während dieser Zeit erfordert - im Gegensatz zum
3. Verstärkt wurden durch die Ausdehnung der Nachtarbeit geltenden Recht - keine Bewilligung. Die behördliche Bewil-
auf beide Geschlechter auch die Schutzmassnahmen, die ligung für den weitverbreiteten Zweischichtenbetrieb fällt so-
sich im wesentlichen am neuen IAO-Übereinkommen mit dahin.
Nr. 171 orientieren. Als Massnahmen sind einmal die medizi- Der Zweischichtenbetrieb kann neu - wenn diese Vorschrif-
nische Untersuchung und Beratung anzuführen. Die Aufgabe ten in Kraft treten - bewilligungsfrei durchgeführt werden,
dieser Untersuchung besteht zum einen im frühzeitigen Er- und damit wird der Wirtschaft durch das in Beratung ste-
kennen bestehender Gesundheitsschäden und Risikofakto- hende Gesetz eine grössere Flexibilität eingeräumt als
ren bzw. in deren Verhütung und zum anderen im Feststellen heute.
der individuellen Eignung des Arbeitnehmers oder der Arbeit- Zu den kompensatorischen Massnahmen bei regelmässig
nehmerin für die Nachtarbeit. wiederkehrender Nacht- und Sonntagsarbeit: Der Nationalrat
Das soll dazu beitragen, Schädigungen durch diese Arbeits- sieht eine Wahlmöglichkeit zwischen 10 Prozent Freizeit,
zeitform nach Möglichkeit zu verhindern. Der Arbeitgeber d. h. Zeitkompensation, oder einem Lohnzuschlag von
wird weiter verpflichtet, zum Schütze der Gesundheit der Ar- 25 Prozent bei der Nacht- bzw. 50 Prozent bei der Sonntags-
beitnehmer und Arbeitnehmerinnen alle Massnahmen zu arbeit vor. Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit
treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand Familienpflichten muss gemäss der nationalrätlichen Fas-
der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes sung obligatorisch der Zeitzuschlag gewährt werden.
angemessen sind. Ihre Kommission beantragt, einen gesetzlichen Anspruch auf
Es ist neu auch vorgesehen, dass Nachtarbeiter und Nacht- Zeit- oder Lohnzuschlag für dauernd oder regelmässig wie-
arbeiterinnen, die diese Arbeit medizinisch ausgewiesen derkehrende Sonntagsarbeit überhaupt aus der Vorlage zu
nicht mehr leisten können, nach Möglichkeit eine andere Be- streichen; dies vor allem mit Rücksicht auf den Tourismus.
schäftigung im Betrieb erhalten sollen. Ein Lohnzuschlag in der bisherigen Höhe soll nur bei vor-
Weiter werden Sonderschutzvorschriften für Frauen vorge- übergehender Sonntagsarbeit gewährt werden.
sehen, die in einem spezifischen Schutzbedürfnis begründet Bei der Nachtarbeit beantragt Ihre Kommission bei der Kom-
sind. Der Arbeitgeber hat schwangere Frauen und stillende pensation der Nachtarbeit, dass denjenigen Arbeitnehmern,
Mütter so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, obligatorisch
gestalten, dass deren Gesundheit und die Gesundheit des ein Zeitzuschlag von 10 Prozent gewährt werden soll. Ist hin-
werdenden Kindes bzw. des geborenen Kindes nicht beein- gegen das Arbeitsverhältnis öffentlich-rechtlich geregelt oder
trächtigt werden. Insbesondere dürfen Wöchnerinnen wäh- untersteht es einem Gesamtarbeitsvertrag, so ist es Sache
rend acht Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt der Vertragspartner, eine sachgerechte Regelung zu treffen.
werden. Schwangere Frauen dürfen ab der achten Woche Ihre Kommission hat versucht, in der schwierigen Frage der
vor der Niederkunft zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht Zeitkompensation und der Zuschläge einen Ausweg zu fin-
beschäftigt werden. Der Schutz wird damit recht umfassend den, der einerseits den berechtigten Interessen der Arbeit-
ausgestaltet. nehmer Rechnung trägt und auf der anderen Seite die Wirt-
Der Bundesrat hat schliesslich für dauernde und regelmässig schaft nicht überfordert. Es ist nicht zu übersehen, dass die
wiederkehrende Nacht- und Sonntagsarbeit einen soge- heutige Wirtschaftslage nicht zu grossem Optimismus Anlass
nannten Zeitzuschlag vorgeschlagen. Mit der Gewährung gibt. Der Druck auf den Wirtschaftsstandort Schweiz hält
von mehr Freizeit anstelle eines vertraglich zu vereinbaren- nach wie vor an. Wenn wir die Arbeitsplätze in diesem Land
den Lohnzuschlags - oder allenfalls daneben - soll das Pri- behalten wollen, muss die Standortattraktivität erhalten blei-
mat des Gesundheitsschutzes unterstrichen werden. Die ben.
Zeitkompensation sollte daher in Form effektiver Freizeit ge- Andererseits ist aber auch nicht zu bestreiten, dass Nachtar-
währt werden. Der bundesrätliche Entwurf sah für dauernde beit in vielfacher Beziehung Nachteile in sich schliesst und
oder regelmässige Sonntagsarbeit einen entsprechenden gesundheitliche Risiken beinhaltet. Ein vernünftiger Interes-
Zeitzuschlag von 10 Prozent vor. Bei nur vorübergehender senausgleich ist in dieser Situation nötig, aber nicht einfach.
Sonntagsarbeit wurde die geltende Regelung mit dem Lohn- Die Lösung, grundsätzlich dort die Vertragsfreiheit zu beach-
zuschlag unverändert übernommen. ten, wo die Interessen des Arbeitnehmers durch eine starke
Der Nationalrat hat den bundesrätlichen Entwurf am 22. und Vertretung wahrgenommen werden können und wahrgenom-
23. März 1995 behandelt. In der Gesamtabstimmung wurde men worden sind, und dort eine zwingende Regelung vorzu-
die Vorlage mit 68 zu 56 Stimmen bei 12 Enthaltungen gut- sehen, wo Einzelinteressen zur Diskussion stehen, schien
geheissen. Der Rat stimmte der Abschaffung des Verbotes der Kommission ausgewogen. Jedenfalls wurde der Vorlage
von Nacht- und Sonntagsarbeit für Frauen zu. Bei der Kom- in der Fassung der Kommission mit 13 zu 0 Stimmen zuge-
pensation der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit wurde stipuliert, stimmt.
allen Arbeitnehmern mit Familienpflichten obligatorisch einen Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustim-
Zeitzuschlag von 10 Prozent zu gewähren, während den üb- mung zu den Anträgen der Kommission bzw. der Kommis-
rigen eine Wahlfreiheit zwischen Lohn- und Zeitzuschlägen sionsmehrheit.
einzuräumen sei. Diese Lösung wurde in der Folge vor allem
seitens der Wirtschaft stark kritisiert.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben befasste sich
ausführlich mit dem Geschäft. Am 29. Mai 1995 wurden Hea-
rings mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften und Begrüssung - Bienvenue
einer Vertreterin der Pro Familia durchgeführt.
Am 29. und 30. Juni 1995 befasste sich die Kommission im Präsident: Ich habe nun das Vergnügen, auf unserer Gäste-
Detail mit der Vorlage. Erwähnenswert und für das Eintreten tribüne die Delegation des Niederländischen Parlamentes zu
wesentlich sind vor allem die folgenden Grundsatzent- begrüssen.
scheide: Die Delegation steht unter der Leitung von Herrn Tjeenk
1. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat werden Männer Willink. Herr Willink ist der Vorsitzende der Ersten Kammer
und Frauen in bezug auf Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Niederländischen Parlamentes, so heisst dort der Stän-
gleichgestellt. Das faktische Nacht- und Sonntagsarbeitsver- derat.
bot für Frauen wird somit aufgehoben, soweit Sonderschutz- Die niederländische Delegation erwidert einen Besuch von
vorschriften für Frauen nicht einer geschlechtsspezifischen Vertretern unseres Parlamentes im Jahre 1992. Wir freuen
Notwendigkeit entsprechen. uns sehr, dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen aus
Loi sur le travail. Modification 944 28 septembre 1995
den Niederlanden, aus dem Flachland, unser Alpenland zei- Die schliesslich unterbreitete Vorlage hat einen anderen
gen dürfen und dass wir heute und morgen diverse interes- Hauptinhalt. Sie realisiert in erster Linie eine Flexibilisierung
sante Diskussionen über zahlreiche politische Fragen führen der Arbeitszeiten, z. B. die Verkürzung der Nachtruhe oder
dürfen. den bewilligungsfreien Zweischichtenbetrieb. Ich bin absolut
Wir wünschen Ihnen einen recht schönen Aufenthalt in der für Flexibilisierungen, das wissen Sie; ich habe mich auch
Schweiz und alles Gute. (Beifall) schon in diesem Sinne geäussert. Aber es ist nötig, dass
man im Sinne des Ausgleichs auch die Situation der Arbeit-
nehmerinnen und der Arbeitnehmer, vor allem jene der
schwächeren unter ihnen, beachtet und diese nicht einfach
übergeht.
Weber Monika (U, ZH): Wir haben wahrscheinlich alle eine Ich möchte nochmals daran erinnern, dass dies im Interesse
Flut von Briefen erhalten - ich erwähne einen Serienbrief aus des Standortes Schweiz auch im internationalen Wettbewerb
dem Gastgewerbe und aus der Tourismusbranche, aber ist. Wir alle müssen ein Interesse daran haben, den Arbeits-
auch aus anderen Branchen, z. B. der Textilbranche. Daran
frieden zu bewahren.
können wir ermessen, wie politisch diese Vorlage ist.
Sie kennen meine berufliche Vergangenheit als Generalse- Ruesch Ernst (R, SG): Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist
kretärin des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes. eine Folge des «Paketes» von vier Motionen, welche Vertre-
Ich kenne die Anfänge dieser Vorlage und muss sagen, dass ter der vier bürgerlichen Parteien 1992 parallel in beiden Rä-
die Geschichte dieser Vorlage in eine Zeit des Wandels ge- ten eingereicht haben. Die Motionen wurden alle überwiesen,
fallen ist; deshalb sieht sie so aus, wie sie uns heute vorliegt. und alle haben die gleiche Zielsetzung: Revitalisierung der
Ich habe mich mit der Seite der Angestelltenverbände be- Wirtschaft.
sprochen. Die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenver- Jedermann ist heute grundsätzlich für Revitalisierung. Die
bände war ursprünglich gar nicht für Eintreten auf diese Vor- Praxis sieht aber anders aus. In der Revitalisierungsdiskus-
lage, und wenn ich nun höre, wie sehr sich die Sozialpartner- sion wird man allzuoft an die alte politische Erfahrung erin-
schaft «auseinandergelebt» hat, wie sehr die Fronten verhär- nert, die da lautet: Wenn man einem Vorschlag grundsätzlich
tet sind, dann bin ich äusserst besorgt um die Zukunft auch zustimmt, so heisst das, dass man in der Praxis nicht die ge-
des Arbeitsfriedens in der Schweiz. Ich erlaube mir deshalb ringste Absicht hat, ihn zu verwirklichen.
die eindringliche Mahnung, auch in diesem Rat alles daran- Betrachtet man die Revision des Arbeitsgesetzes, wie sie
zusetzen, dass dieser soziale Friede nicht verlorengeht. Des- den Nationalrat als Erstrat verlassen hat, so kann man nicht
halb müssen eben beide Seiten für ein Miteinander bereit mehr von Revitalisierung sprechen, sondern im besten Falle
sein. von Treten an Ort. Die Revision geht einen Schritt vorwärts
Wir stehen vor einer Entwicklung, in welcher die soziale Si- und dann gleich einen, vielleicht sogar zwei Schritte zurück.
cherheit für viele vielleicht nicht mehr ganz gesichert ist. Nur Das Gesetz liberalisiert bei der Nachtarbeit; dafür werden
ein gesunder Staat kann sozial sein, und mit den öffentlichen aber der Wirtschaft im Rahmen der Nacht- und Sonntagsar-
Finanzen steht es bekannterweise nicht zum besten. Für ge- beit finanzielle Auflagen gemacht, die für einzelne Branchen,
sunde öffentliche Haushalte braucht es eine gesunde Wirt- beispielsweise für die Textilindustrie sowie für das Gastge-
schaft, das muss man sehen; und das Wohlergehen dieser werbe und den Tourismus, schlechthin unannehmbar sind.
Wirtschaft hängt wiederum vom Image ihres Standortes ab - Die Textilindustrie, die in den letzten drei Jahren rund 10 000
Herr Gemperli hat darauf hingewiesen -, vor allem eines Arbeitsplätze verloren hat, muss bei einer solchen Gesetzge-
Standortes im internationalen Wettbewerb. Dieses Image bung wohl noch weitere Betriebe stillegen und Arbeitsplätze
wird von verschiedenen Faktoren geprägt, unter anderem ins Ausland verlagern.
aber auch vom sozialen Frieden bzw. vom Arbeitsfrieden. So Das Gastgewerbe soll nun nach dem Willen des Bundesrates
kann man sagen, dass wir alle ein Interesse daran haben und einer breiteren Öffentlichkeit einen reduzierten Mehr-
müssen, uns gegenseitig zu verstehen und näherzurücken - wertsteuersatz bekommen; es soll ihm unter die Arme gegrif-
statt auseinanderzudriften. fen werden. Andererseits «beladen» wir mit diesem Gesetz
Diese Vorlage bedeutet gegenüber der heutigen Lösung genau diese Branche mit neuen Unzulänglichkeiten, die sie
einen Einbruch; dies just zu einer Zeit, da es offenbar in den ungebührlich belasten. Ich frage Sie: Wo bleibt die Kohärenz,
Kreisen der Sozialpartner zunehmend schwieriger ist, über- wo bleibt die klare Zielsetzung unserer Politik?
haupt miteinander zu reden. Ich habe mich in guten Treuen Der Ständerat hat es als Zweitrat in der Hand, die entspre-
auf die Seite der Gesamtarbeitsvertrags-Lösungen gestellt, chenden Korrekturen anzubringen. Gelingt uns das, so muss
sogar mit Kollege Piller zusammen einen Minderheitsantrag die Revision als geglückt betrachtet werden. Gelingt uns das
unterschrieben. Ich habe mich immer für GAV-Lösungen ein- nicht und bleiben wir auf der Stufe Nationalrat stehen, ist das
gesetzt und meine auch immer noch, dass insbesondere die Gesetz kontraproduktiv.
Arbeitsbedingungen von den Sozialpartnern ausgehandelt In diesem Sinne bin ich für Eintreten, muss mir aber meine
werden sollten. Der Hang zu mehr Staat ist gerade in diesem Zustimmung in der Gesamtabstimmung je nach Verlauf der
Bereich eher fatal. Es ist aber offenbar auch eine Tatsache, Debatte vorbehalten.
dass die heutige Gesprächskultur eher an Qualität einge-
büsst hat, man hat sogar von Diktat gesprochen, so dass mit Reymond Hubert (L, VD): Avec la révision de la loi sur le tra-
der Kompromisslösung GAV offenbar die gesetzlichen vail, nous nous trouvons confrontés à un double objectif, né-
Schranken unterlaufen werden können und wahrscheinlich cessaire pour le développement économique de notre pays:
auch unterlaufen werden. d'une part, un alignement sur les conditions européennes re-
Mit der berühmten Verordnung 2 ist es möglich, die Schutz- latives au travail de nuit des femmes dans l'industrie, d'autre
bestimmungen aufzuheben. Die Arbeitnehmerorganisatio- part un assouplissement, une déréglementation portant sur
nen haben den Bestimmungen gegenüber, wie wir sie heute la durée du travail.
in diesem Gesetzentwurf aufzunehmen gedenken, höchste Ces deux orientations constituent la base des deux nouveau-
Bedenken. Ich möchte Sie deshalb einfach an Ziel und tés bienvenues de la nouvelle loi:
Zweck des Arbeitsgesetzes erinnern: Es ist ein Gesetz, das 1. La suppression de l'interdiction du travail de nuit des fem-
den Arbeitnehmerschutz im Auge behalten oder gewähren mes dans l'industrie doit être saluée, certes, par le rétablisse-
sollte. Die Teilrevision wurde vom Bundesrat in die Wege ment de l'égalité des sexes qui justifie cette adaptation, mais
geleitet, weil das Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Indu- beaucoup plus comme une mesure de revitalisation deman-
strie abgeschafft werden sollte, wobei der Bundesrat das dée depuis longtemps, beaucoup plus aussi par le fait
Ziel setzte, als Ausgleich für diesen geschlechtsgebunde- qu'avec la dénonciation de la convention de l'OIT, la Suisse
nen Schutz ausdrücklich eine Verbesserung der Bedingun- se met enfin au diapason de l'Europe, dont les règles juri-
gen für Männer und Frauen zu realisieren, die in der Nacht diques en la matière ont été définies dans une décision de la
arbeiten. Cour européenne de justice, du 25 juillet 1991.
28. September 1995 945 Arbeitsgesetz. Änderung
2. La nouvelle définition du travail de jour et du travail de nuit bei, und das liegt im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeit-
s'étendra désormais de 6 à 23 heures, ce qui permettra de nehmer. Hie und da trennt man dies. Ich glaube auch, dass
pratiquer le travail en deux équipes, pratique déjà largement die Schaffung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in die-
répandue, sans devoir recourir à une autorisation. sem Sinne - auch das muss immer wieder betont werden -
Ces deux mesures doivent-elles s'accompagner de disposi- den besten Arbeitnehmerschutz darstellen. Es nützt uns
tions compensatoires portant sur des majorations de salaire nichts, wenn wir mit einer Vorlage beispielsweise die Arbeits-
ou des exigences légales de repos supplémentaire? Le Con- plätze in der Textilindustrie gefährden. Das nützt natürlich
seil fédéral et le Conseil national ont répondu par un oui à auch den Arbeitnehmern nichts, auch wenn wir im Gesetz
cette question. Quant à nous, nous estimons que le projet du noch so schöne Versprechungen machen.
Conseil fédéral et la décision du Conseil national vont trop Umstritten ist bei dieser Vorlage, wieweit dieses Gesetz mit
loin et constituent de nouvelles entraves, souvent, à la libéra- zusätzlichen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer an-
lisation de l'économie et au rôle moteur que doivent jouer, de gereichert werden soll. Wäre es im Interesse der Flexibilität
manière différenciée selon les professions et secteurs d'acti- nicht viel besser, diesen Bereich den Sozialpartnern zu über-
vité, les conventions collectives de travail. lassen? Dabei sind die medizinischen Kontrollen, die Mass-
Il convient aussi d'affirmer que les deux mesures proposées, nahmen bei Untauglichkeit zur Nachtarbeit sowie der Son-
relatives au travail de nuit des femmes et à la définition du derschutz bei Mutterschaft unbestritten. Zu Diskussionen An-
travail de jour, ne sont pas du tout des dispositions en faveur lass geben hingegen die vorgeschlagenen Zuschläge für
des seuls patrons et contre les travailleurs. Une présentation Nacht- und Sonntagsarbeit. Erfreulicherweise beantragt die
aussi schématique, relevant finalement de la lutte des clas- Kommission hierzu wichtige Korrekturen. Bei Artikel 17b sind
ses, est dépassée. Les deux parties ont un intérêt commun Verbesserungen nötig, wenn wir das gesteckte Ziel der Stei-
et réciproque à ces deux mesures, ne serait-ce que la recher- gerung der Wettbewerbsfähigkeit nicht in Frage stellen wol-
che de nouvelles places de travail. len.
Dès lors, la question des compensations à octroyer lors du Gestatten Sie mir, Herr Bundesrat Delamuraz, noch eine
travail de nuit ou du dimanche n'est pas de celles qui doivent Frage aus der Sicht des Tourismus zu stellen. Artikel 27 der
être réglées par la loi. En effet, qu'il s'agisse du projet du Revisionsvorlage sieht vor, dass bestimmte Gruppen von Be-
Conseil fédéral ou de la décision plus compliquée et plus dis- trieben oder Arbeitnehmern durch Verordnung von einzelnen
cutable du Conseil national, nous sommes en présence de Bestimmungen ausgenommen werden können. Es betrifft
mesures qui réduisent vraiment à néant, dans de grands sec- dies vorab auch den Tourismus. Trotz dieser Ausnahmemög-
teurs économiques, le nécessaire assouplissement de la loi lichkeit hat die Revisionsvorlage im Bereich des Tourismus
sur le travail. Les auditions, auxquelles nous avons pris part Unsicherheit ausgelöst. Diese Unsicherheit - und teilweise
en commission, nous ont personnellement convaincu que, auch Verärgerung - in Tourismuskreisen über die Rahmen-
par exemple, les arts et métiers, l'industrie textile, l'hôtellerie bedingungen ist durch das Hinausschieben der Behandlung
et la restauration considèrent les compensations proposées des Mehrwertsteuergesetzes - d. h. der verfassungsmässig
dans la loi comme contre-productives, incitant à la délocali- zugesicherten Mehrwertsteuervorlage - noch verstärkt wor-
sation dans beaucoup de cas, notamment dans l'industrie, et den; Handeln ist dringend am Platz. Aus dieser Sicht scheint
conduisant finalement à la fermeture, voire à la faillite des es mir wichtig zu sein, dass hier von Seiten des Bundesrates
établissements dans les secteurs de l'hébergement. dargelegt wird, wie Artikel 27 Absatz 1 in bezug auf das Gast-
Finalement, déréglementer sur certains points pour régle- gewerbe bzw. den Tourismus umgesetzt werden soll. Ich
menter ailleurs est contraire à l'esprit de la loi qui veut créer danke dem Bundesrat, wenn er sich hierzu klar äussert.
de meilleures conditions-cadres pour l'économie suisse. Il In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
faut donc éviter que des mesures compensatoires générali-
sées et uniformes ne provoquent une escalade des coûts. Maissen Theo (C, GR): Nachdem das Arbeitsgesetz im Na-
Compte tenu de ces éléments, nous concluons en rappelant tionalrat in erster Lesung verabschiedet worden ist, hat es
que la loi actuelle ne prévoit ni repos supplémentaire, ni ma- einigen Wirbel gegeben. Was die Betriebe vor allem be-
jorations de salaire pour le travail de nuit ou du dimanche ré- drängt, sind die Regelungen der Nacht- und Sonntagsarbeit,
gulier ou périodique. La question des compensations à ac- wie sie vom Nationalrat beschlossen worden sind.
corder pour les inconvénients liés au travail de nuit et du di- Wir müssen sehen, dass mit diesen Zuschlägen zum Teil in
manche doit être laissée au soin des partenaires sociaux, par bestehende Strukturen eingegriffen wird, in Strukturen, wo
le biais des conventions collectives de travail ou des contrats Abmachungen bestehen, gemäss denen solche Zusatzlei-
individuels. stungen oder diese Art der Arbeitsleistung mit Nacht- und
C'est pourquoi nous soutiendrons les propositions deman- Sonntagsarbeit bereits abgegolten sind. Dort wird es schwie-
dant de renoncer aux mesures de compensation pour le tra- rig, wenn man vom Staat her in geregelte Situationen ein-
vail de nuit et du dimanche. Nous entrons donc en matière; greift. Wir sollten in der Wirtschaft generell dazu kommen, fol-
nous nous réservons cependant en ce qui concerne notre gendes zu anerkennen: Es gibt vor allem im Dienstleistungs-
vote sur l'ensemble, en fonction des décisions qui seront pri- bereich Branchen, bei denen die Hauptarbeit und die Haupt-
ses dans la discussion de détail. verdienstmöglichkeiten in der Nacht oder am Abend und am
Sonntag anfallen. Im Grunde genommen wäre es das Ver-
Brandii Christoffel (V, GR): Mit der Revision des Arbeitsge- nünftigste der Welt, wenn man jene Leute, die in diesen Bran-
setzes soll auch ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbe- chen arbeiten, dann auch arbeiten liesse, ohne die Arbeitsko-
werbsfähigkeit der Wirtschaft unseres Landes geleistet wer- sten unverhältnismässig zu verteuern, was letztlich auch
den. Die vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit, die nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegt.
Vereinfachung der Bewilligungsverfahren sowie die Gleich- Die Analyse dieser Diskussion hat ergeben, dass man zwi-
stellung von Mann und Frau bei der Nacht- und Sonntagsar- schen den Regelungen der Nacht- und jenen der Sonntags-
beit sind Schritte in dieser Richtung. Bei den Bewilligungsver- arbeit unterscheiden muss. Bei der Nachtarbeit haben wir
fahren wird allerdings eine Verlagerung von Kompetenzen neu die Gleichbehandlung von Mann und Frau eingeführt. Es
von den Kantonen auf den Bund vorgenommen. Damit ist die geht um die Annäherung an das IAO-Übereinkommen
Erwartung verknüpft, dass das Biga diese Kompetenz so Nr. 171, und es geht auch um die Flexibilisierung der Defini-
wahrnimmt, dass Pauschalbereiche von der Bewilligungs- tion von Nachtarbeit und Tagesarbeit.
pflicht ausgenommen werden und dass nicht jeder Betrieb In diesem Bereich ist durchaus Handlungsbedarf gegeben.
vom Biga Bewilligungen einholen muss, beispielsweise im Man kann aber in der Arbeitsorganisation nicht auf der einen
Bäckereigewerbe und in anderen gewerblichen Bereichen. Seite Verbesserungen beschliessen und auf der anderen
Wir erwarten, dass effektiv auch Vereinfachungen im Bewilli- Seite nichts für die Arbeitnehmer unternehmen.
gungsverfahren durchgezogen werden. Bei der Sonntagsarbeit ist hingegen kein zwingender Hand-
Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist notwendig; lungsbedarf gegeben, und für keinen der Punkte, die ich er-
diese trägt zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wähnt habe, drängt sich eine Neuregelung auf. Darum ist es
Loi sur le travail. Modification 946 28 septembre 1995
richtig, dass wir von der WAK bei der Sonntagsarbeit keine menter le coût du travail dans une branche qui est, tout le
Änderung gegenüber dem Status quo vorschlagen. Das monde le sait, des plus défavorisées. Si rien n'est amendé
kommt vor allem auch dem Tourismus zugute, wo die Sonn- dans la révision de la loi, il y a plusieurs corps de métier qui
tagsarbeit eine grosse Rolle spielt. pourront être frappés de nouvelles augmentations salariales
In bezug auf die Nachtarbeit haben wir, um die Vorteile der insupportables.
Arbeitsorganisation etwas auszugleichen, in Artikel 17b Ab- Les conséquences de cette surcharge salariale pourraient
satz 1 eine Regelung gewählt, wonach diese Zuschläge nur être négatives en matière d'emploi et constituer une nouvelle
dort gelten, wo nicht bereits Gesamtarbeitsverträge oder öf- entrave à l'offre touristique de la Suisse. Les conventions so-
fentlich-rechtliche Vorschriften greifen. ciales ne seraient pas non plus les dernières à en souffrir.
Hierzu hätte ich eine Frage an den Herrn Bundesrat: Gilt der Cette révision, telle qu'elle est proposée, n'est visiblement
Begriff der Gesamtarbeitsverträge auch für sogenannte pas adaptée à la réalité économique.
Hausverträge, also Abmachungen innerhalb eines Betrie- Il importe de distinguer entre les branches dont le travail de
bes? Es besteht nämlich die Befürchtung, dass Betriebe, die nuit ou du dimanche est motivé par des raisons purement
bis jetzt ohne Gesamtarbeitsverträge ausgekommen sind, économiques - pensons à la compétitivité ou à l'exploitation
nun indirekt unter Druck geraten, falls diese Bestimmung de machines onéreuses, etc. - et celles, telles que l'hôtelle-
ohne Anpassung durchgeht. rie, qui nécessairement et par tradition travaillent de nuit et le
Ich wäre um die Beantwortung dieser Frage dankbar, damit dimanche, et pour qui le travail de nuit et du dimanche cons-
man Klarheit hätte, dass Artikel 17b Absatz 1, wie er jetzt titue une caractéristique qualitative de la branche. Ne confon-
beantragt wird, wirklich der Sache dient und dass für viele dons pas un facteur de rendement et une qualité inhérente à
Betriebe eine Fortführung der bestehenden Regelungen une branche traditionnelle. Une loi qui prévoit sans exception
möglich ist. des charges supplémentaires, sans nuance pour le travail de
In Artikel 27 Absätze 1 und Ibis beantragt die Kommission, nuit et du dimanche, est injuste et ne tient aucun compte de
als Möglichkeit einer Ausnahmeregelung neu auch la réalité économique.
Artikel 17b Absatz 2 einzufügen. Hier denken wir, die diesen L'hôtellerie de mon canton est particulièrement touchée et ne
Vorschlag eingebracht haben, vor allem daran, dass es kei- saurait plus supporter une quelconque augmentation du coût
nen Sinn macht, dort, wo die Nachtarbeit nur vorübergehend du travail sans risquer la ruine. L'application de la loi telle
ist, zwingend Zuschläge vorzuschreiben. Mir geht es vor al- qu'elle est proposée entraînerait à coup sûr une multiplica-
lem um den Tourismus, wo Leute Teilzeit- oder Nachtarbeit tion des fermetures dominicales des établissements d'hôtel-
leisten - z. B. bei Banketten, Kongressen - und die Zu- lerie et de restauration.
schläge für die Erschwernisse der Nachtarbeit in der Entlöh- 2. Nous constatons une distorsion de la concurrence. Les
nung bereits abgegolten sind. Wir gehen davon aus, dass vor compensations requises par le projet de loi entraînent sur le
allem in diesem Bereich mit der Verordnung keine zusätzli- plan économique une charge spécifique. Les suppléments
chen Arbeitskosten und -bedingungen eingeführt werden, die prévus ont pour conséquence, le cas échéant, une réduction
unnütz und letztlich schädlich sind. du travail de nuit et du dimanche dans les branches qui peu-
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. vent choisir librement d'autres horaires de travail. Elles peu-
vent choisir entre un surcroît de 25 pour cent des coûts sala-
Uhlmann Hans (V, TG): Ich bin selbstverständlich für Eintre- riaux et une compensation de 10 pour cent du temps de tra-
ten auf diese Vorlage, muss Ihnen aber sagen, dass ich von vail effectué la nuit et le dimanche.
den Beschlüssen, die der Nationalrat gefasst hat, enttäuscht Il n'en va pas de même pour l'hôtellerie qui doit obligatoire-
bin. Ich bin einigermassen befriedigt von den Anträgen unse- ment fournir ces prestations la nuit et le dimanche. Les sup-
rer Kommission, aber ich muss Ihnen sagen, dass zu wenig pléments salariaux prévus se répercuteront directement et
für die Arbeitsplatzsicherung in der Schweiz gemacht worden inévitablement sur les charges de personnel. Nous deman-
ist. Man muss sehen: Es ist unverständlich, dass in der dons les accommodations réglementaires appropriées qui
Schweiz als einzigem Land weit und breit gesetzliche Zeit- sont indispensables.
oder Lohnzuschläge für dauernde oder regelmässig wieder- 3. Nous craignons une nouvelle détérioration des relations
kehrende Nacht- und Sonntagsarbeit eingeführt werden. Wir entre les partenaires sociaux. Chaque profession implique
alle beklagen uns, wenn wir in den Zeitungen Meldungen dar- certaines charges, tels les horaires de travail déplaisants,
über lesen, dass Arbeitsplätze ausgelagert werden. Mass- dans l'hôtellerie par exemple. D'autres branches sont con-
nahmen dagegen ergreifen wir aber sehr selten, und hier hät- frontées à d'autres désagréments, tels que le travail en sous-
ten wir mindestens die Möglichkeit, diese Prozesse nicht sol et à la lumière artificielle permanente, etc. Pour sa part,
noch zu beschleunigen. l'hôtellerie a déjà adapté ses conditions de travail à ce que
Verschiedene Branchen, das steht fest, sind von diesen réclame la nouvelle loi. Ainsi, la convention collective sur le
Massnahmen stark betroffen und können weitere Verteue- travail de nuit de l'hôtellerie a introduit et accorde déjà main-
rungen kaum oder überhaupt nicht mehr verkraften. Es ist tenant la semaine de cinq jours pour compenser le travail du
auch eigenartig, dass der Bundesrat jetzt schlussendlich in dimanche ainsi qu'une cinquième semaine de vacances en
der Tourismusbranche, in der Hôtellerie und im Gastge- relation avec le travail de nuit.
werbe, eine Entlastung in steuerlicher Hinsicht vornehmen De nouveaux suppléments légaux pour le travail de nuit et du
will, indem er den Mehrwertsteuersatz auf 3 Prozent redu- dimanche remettent en cause les relations qui se sont déve-
ziert. Wir werden uns darüber noch unterhalten. Aber ebenso loppées au fil des années entre les partenaires sociaux. La
falsch ist es natürlich, wenn wir jetzt hier mit Zuschlägen ope- situation économique actuelle, en particulier la cherté du
rieren, denn damit machen wir mit der linken Hand etwas, franc, ne permet pas à l'hôtellerie de supporter les surcroîts
was wir mit der rechten wieder korrigieren müssen. Ich de coûts dictés par le législateur. N'oublions pas que l'hôtel-
meine, wer Arbeitsplätze gefährdet - und das ist mit dieser lerie de montagne, saisonnière, doit réaliser son chiffre d'af-
Vorlage im Sinne des Nationalrates nicht nur möglich, son- faires global en huit mois seulement, et précisément pendant
dern der Fall -, der hilft den Arbeitnehmern in keiner Weise. les dimanches. Le projet de loi est peut-être adapté aux con-
Wir wollen doch versuchen, dass wir den Werkplatz Schweiz ditions de la grande industrie, mais il ne l'est en aucun cas à
erhalten können und dass wir sichere Arbeitsplätze haben. celles de l'industrie hôtelière.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne auch den Antrag Bühler Robert Compte tenu de toutes ces remarques, je vous invite à entrer
zu Artikel 17b Absatz 1 zu unterstützen. en matière sur cet objet; mais je formule des réserves à pro-
pos de l'article 17b parce qu'il ne tient pas compte de la po-
Carnai Nicolas (C, JU): Dans l'hôtellerie, on travaille aussi de sition spécifique de la branche horlogère.
nuit ainsi que le dimanche. C'est une situation qui remonte à
des temps immémoriaux. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le débat d'en-
1. Première remarque importante: le projet de révision de la trée en matière est tout à fait révélateur des positions que
loi sur le travail, tel qu'il est présenté, va nécessairement aug- nous avons enregistrées à propos de notre volonté de reviser
28. September 1995 947 Arbeitsgesetz. Änderung
la loi sur le travail lors des préconsultations que nous avons nisation des horaires, ce sera 23 heures, voire 24 heures.
faites, et ensuite dans la procédure de consultation prévue C'est une mesure d'assouplissement considérable.
par la constitution à proprement parler. Il ne fait pas de doute Permettre aux magasins de vente au détail d'occuper du per-
que l'âpreté des intérêts engagés tant du côté des em- sonnel six dimanches par an sans autorisation, c'est un ac-
ployeurs que du côté des travailleurs, et cela concerne quis que le Conseil national a mis sur pied, c'est également
2,6 millions de travailleurs dont 1 million de femmes - il n'est un assouplissement. Et ces mesures de flexibilisation vont
donc pas indifférent d'imaginer que l'âpreté de ces positions réellement dans le sens de ce qui était demandé, haut et clair
existe dans ce domaine plus encore qu'ailleurs -, a été une par les milieux de l'économie, au moment où ces milieux vou-
des caractéristiques de l'atmosphère dans laquelle nous laient un changement de la législation.
avons dû entreprendre la modification de cette loi. Maintenant c'est aux conditions de ces flexibilisations que
Tout le monde s'accorde à dire que l'instrument dont nous l'on s'en prend pour l'essentiel. On oublie les «générosités»,
disposons actuellement, qui a 30 ans d'existence et même si vous me permettez l'expression, qui sont faites quant à la
un peu plus, est un instrument inadapté. Tout le monde est flexibilisation et, dans ce débat d'entrée en matière, on s'en
d'accord de reconnaître qu'il doit servir les intérêts de la revi- prend pour l'essentiel aux mesures de compensation, lois de
talisation, c'est-à-dire intervenir avec davantage de sou- protection des travailleurs, intérêts des travailleurs et des
plesse, avec moins de réglementation, avec un élargisse- travailleuses excessifs, effets non souhaités de l'assouplis-
ment des possibilités qui permette aux entreprises d'organi- sement. Or, je voudrais tout simplement vous dire que les
ser leur travail, notamment leur travail hors normes, c'est-à- nouvelles mesures de protection correspondent aux points
dire le travail de nuit et le travail du dimanche. essentiels de la convention N° 171 de l'OIT. La compensa-
Chacun s'accorde à reconnaître cette nécessité. Mais d'un tion du travail nocturne et dominical nous donnera l'occasion
autre côté, chacun ou presque chacun s'accorde à reconnaî- de discuter, le moment venu, des formules de compensation
tre que des règles de protection de santé publique, des rè- et de voir si vraiment, comme certains le prétendent, elles
gles de protection sociale sont indispensables. Sans doute sont unilatéralement lourdes. C'est autant de questions qui
les travailleurs suisses ne sont-ils pas plus fragiles que les devront être examinées dans le détail. Je constate qu'elles
travailleurs d'autres pays. Mais un standard minimum de ne constituent, pour aucun d'entre vous, un motif de non-
standing doit leur être reconnu si l'on veut donner à cette loi entrée en matière. Par conséquent, je vous propose d'en
un minimum d'équilibre. Cet équilibre, nous l'avions finale- traiter le moment venu.
ment trouvé, mais vraiment pas sans peine, au travers de nos Il me paraît cependant indispensable de répondre à quelques
consultations. Il en était résulté un projet que le Conseil fédé- objections particulières faites dans le cadre de ce débat d'en-
ral a pu arrêter comme étant l'expression, sur l'essentiel, de trée en matière. Tout d'abord, en ce qui concerne le tourisme:
convergences qui étaient indispensables à une loi, si l'on M. Brandii se demande ce que l'on fait pour le tourisme. Je
voulait qu'elle franchisse le cap de la démocratie. dirai que la nouvelle délimitation jour/nuit va exactement
Or, les travaux parlementaires alimentés par toutes sortes dans le sens des intérêts du tourisme, que la possibilité de
d'auditions et de réflexions complémentaires ont, déjà au déplacer la période nocturne va également dans cette direc-
Conseil national, mis en péril l'édifice dans la mesure où tion. Si l'on suit la proposition de la majorité de la commission
d'aucuns l'ont déclaré avec force pas suffisamment libéra- de votre Conseil - il s'agit, il est vrai, de l'opinion de la majo-
teur, comme exagérément et unilatéralement chargé pour les rité et non pas de l'unanimité de la commission - la compen-
employeurs, alors que d'autres, avec la même force et la sation du travail du dimanche serait supprimée et il y a gros
même véhémence parfois, affirmaient que ce n'était rien à parier, Monsieur Brandii, que vous serez plutôt du côté de
d'autre qu'une loi des patrons qui n'apportait aucune des ga- la majorité sur ce point.
ranties minima que doit obtenir le travailleur dans ce pays. L'article 27 prévoit la possibilité d'exceptions au niveau de
Dans cette atmosphère très contractée, qui était infiniment l'ordonnance, et, pour le tourisme, c'est important. Des dis-
moins consensuelle que celle que nous avions finalement positions spéciales régissant les restaurants, les entreprises
obtenue pour le compromis historique de la consultation, des des régions touristiques, sont également favorables au tou-
solutions ont été arrêtées par le Conseil national, dont je risme. Enfin, selon la proposition de la commission de votre
constate que, pour une partie de votre Conseil en tout cas, Conseil, alinéa Ibis (nouveau): «Les petites entreprises arti-
elles sont tout simplement impensables et ne permettent pas sanales, en particulier, sont exemptées de l'autorisation obli-
d'entrer en matière. gatoire pour le travail de nuit ou du dimanche, lorsque celui-
J'ai entendu quand même, dans ce débat d'entrée en ma- ci est inhérent à leur activité.»
tière, de fortes opinions selon lesquelles cet édifice était tota- M. Maissen a également posé une question spécifique con-
lement inadapté, qu'il ne tenait pas compte des intérêts légi- cernant les contrats d'entreprise. Est-ce que ces derniers
times et indispensables de certaines branches de l'écono- sont analogues et comparables aux contrats collectifs de tra-
mie, qu'il accusait, de surcroît, un caractère global et massif vail? Le Code des obligations, Monsieur Maissen, ne diffé-
mais ne permettait pas d'entrer subtilement en matière et de rencie pas divers types de CCT, mais il précise quels sont les
faire suffisamment de distinction entre les régions et entre les éléments nécessaires pour qu'il y ait CCT. La partie contrac-
métiers. Je crois que nous avons un beau débat en perspec- tante du côté des employeurs doit être composée d'un ou de
tive: tout le monde entre en matière, mais c'est au carrefour plusieurs employeurs ou de leurs associations. La partie con-
de certains articles que nous aurons à nous battre. tractante du côté des travailleurs doit toujours être composée
Je vous demande de ne pas perdre de vue, dans cette ré- d'une association, soit qu'il s'agisse d'une association cou-
vision, le fait que les mesures d'assouplissement que nous vrant plusieurs entreprises, ou d'une association couvrant les
apporte cette nouvelle loi sont importantes, que ce sont des travailleurs d'une seule entreprise. Dans le dernier cas, on
mesures essentielles qui vont bel et bien, de la manière la parle de contrat d'entreprise. Les contrats d'entreprise sont
plus claire, dans le sens de la revitalisation. donc des conventions collectives du travail au sens de
Même durée du travail et du repos pour hommes et femmes, l'article 17b de la loi sur le travail. Une réglementation sur le
avec la suppression de l'interdiction du travail nocturne et do- travail de nuit, contenue dans un contrat d'entreprise, pré-
minical pour les femmes dans l'industrie: j'aimerais quand vaut, par conséquent, surla réglementation légale.
même vous dire que le fait que ce travail soit simplement in- Au total, ces quelques questions spécifiques ayant été trai-
terdit actuellement a été jugé, par les milieux économiques, tées, mon souci et celui du Conseil fédéral sont bel et bien,
comme une rigueur tout à fait excessive. Nous supprimons constamment, de créer des emplois nouveaux dans ce pays,
cette interdiction. et d'éviter des délocalisations de travail vers l'étranger. A cet
Innovation très importante, la délimitation du travail de jour et effet, les assouplissements que vous apporte le projet du
du travail de nuit: le jour de travail ne sera plus terminé à Conseil fédéral vont exactement dans la droite ligne de cette
20 heures, comme c'était le cas actuellement, ce qui, selon volonté politique. Cependant, il serait inadmissible de renon-
les industriels, notamment, est complètement aberrant parce cer à toute protection en la matière. Le Conseil fédéral re-
que cela ne permet pas la souplesse nécessaire dans l'orga- cherchera avec vous, lors de la discussion de détail, la pos-
Loi sur le travail. Modification 948 28 septembre 1995
sibilile de trouver des compensations qui vous paraissent andere berauschende Mittel konsumieren muss. Die Mehr-
plus convenables que celles qui ont été mises sur pied. Je heit Ihrer Kommission beantragt, die Bestimmung zu strei-
vous dis en tout cas que le produit que nous vous proposons chen.
a priori était équilibré et de nature à satisfaire une légitime vo- Der Grund liegt darin, dass hier nach Ansicht der Mehrheit
lonté d'harmonie dans cette loi sur le travail. J'espère que les eine Vorschrift geschaffen wird, die nicht überprüfbar ist.
modifications auxquelles vous pourrez être conduits respec- Zwar kann man das, was in einem Arbeitsvertrag schriftlich
teront au moins l'esprit de cette harmonie et cette volonté festgehalten wird, noch nachvollziehen. Es wird aber kaum
d'équilibre. Je crois que l'économie a un prix. Je suis prêt et zu umgehen sein, dass beispielsweise ein Verkäufer in einer
nous sommes prêts à le payer. La protection du travailleur et Weinhandlung mit einem Kunden ab und zu ein Glas Wein
un standard minimum ont aussi un prix, et nous devons être trinkt. Beim Weinbau oder beispielsweise bei Beschäftigten
aussi prêts à le payer. in Brauereien gilt Ähnliches. Die Art der Tätigkeit bringt es mit
sich, dass solche Vorschriften nicht eingehalten werden kön-
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen nen.
L'entrée en matière est décidée sans opposition Das war auch nicht der Grund, weshalb in Artikel 6 dieser
Absatz 2bis eingeführt wurde. Schützen wollte man offenbar
primär die Angestellten von Nachtlokalen. Praktische Überle-
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe gungen ergeben aber, dass eine Kontrolle fast unmöglich ist.
und Handel Es musste uns von seilen des Biga gesagt werden, dass eine
Loi fédérale sur le travail dans l'industrie, l'artisanat et Überprüfung nicht denkbar ist. Man kann keinen entspre-
le commerce chenden Kontrollapparat aufbauen. Zudem bestehen kanto-
nale Gastgewerbegesetze, die Animierverbote vorsehen. Auf
dieser Ebene kann das erwähnte Problem geregelt und auch
Detailberatung - Discussion par articles
der Vollzug vorgesehen werden. Die Praxis zeitigt aber - das
weiss man von den Kantonen her - sehr bescheidene Resul-
Titel und Ingress; Ziff. l Einleitung; Art. 1 Abs. 1; Art. 3a tate.
Antrag der Kommission Die Mehrheit der Kommission kam daher zur Auffassung,
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates dass man nicht blauäugig Gesetze schaffen kann, nur um
das Gewissen zu beruhigen. Auch wenn man die bestehende
Titre et préambule; eh. l introduction; art. 1 al. 1; art. 3a Problematik anerkennt, ist es völlig unrealistisch, sie mit die-
Proposition de la commission ser Gesetzesbestimmung lösen zu wollen. Zudem sieht
Adhérer à la décision du Conseil national Artikel 6 Absatz 1 den Schutz der persönlichen Integrität des
Arbeitnehmers vor. Hier liegt an sich der richtige Ansatz, um
Angenommen - Adopté Exzesse zu vermeiden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen daher, diesen
Art. 6 Abs. 1,2bis Artikel 6 Absatz 2bis zu streichen.
Antrag der Kommission Es liegt aber ein Minderheitsantrag vor, der in der Folge be-
Abs. 1 gründet wird.
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2bis Simmen Rosmarie (C, SO), Sprecherin der Minderheit: Der
Mehrheit Nationalrat hat ohne Diskussion den Absatz 2bis eingefügt,
Streichen der den Zwang zum Konsum von Alkohol und anderen berau-
Minderheit schenden Mitteln verbietet. Entgegen den Befürchtungen
(Simmen, Piller) einiger Kollegen geht es hier weder um Weindegustateure
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates noch um Bierbrauer. Bei diesen Tätigkeiten werden die Pro-
dukte, die hergestellt und verkauft werden, sehr massvoll
Art. 6 al. 1,2bis konsumiert, und zwar zwecks Qualitätskontrolle. Es ist klar,
Proposition de la commission dass man diese Produkte für Kontrollzwecke auch konsumie-
Al. 1 ren muss. Es geht also nicht um diese Branchen.
Adhérer à la décision du Conseil national Es geht um die Vergnügungsbranche und um die Menschen,
Al. 2bis die in dieser Branche arbeiten. Zum allergrössten Teil sind
Majorité das Frauen, die als Tänzerinnen - oft in Anführungs- und
Biffer Schlusszeichen zu setzen! - tätig sind. Deren Arbeitsbedin-
Minorité gungen sind häufig sehr schlecht. Die Bedingungen sind aus-
(Simmen, Piller) beuterisch, und es herrschen Zustände, die für ein zivilisier-
Adhérer à la décision du Conseil national tes Land wie die Schweiz - und im übrigen auch für andere
Länder - beschämend sind.
Abs. 1 -Al. 1 Schon verschiedentlich waren die Zustände im Vergnü-
gungsgewerbe Gegenstand parlamentarischer Vorstösse,
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Bei Absatz 1 hat die die auch überwiesen wurden. Es wurde immer wieder darauf
Kommission dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt. hingewiesen, dass hier vor allem die Kantone gefordert
Die Streichung im letzten Satz ist darin begründet, dass in- seien. Einige Kantone haben hier in der letzten Zeit tatsäch-
zwischen das Gleichstellungsgesetz angenommen und der lich Massnahmen ergriffen. Sie sehen gesetzliche Regelun-
Schutz vor sexueller Belästigung dort verankert wurde. gen vor und machen sich vor allem auch an die Durchsetzung
dieser Regelungen. Es ist ihnen gelungen, auf diesem Gebiet
Angenommen - Adopté in gewissem Masse Remedur zu schaffen. Diese Kontrollen
lassen sich dort, wo man willens ist, durchaus durchführen.
Abs. 2bis - AI. 2bis Aber nicht nur die Kantone sind gefordert. Auch der Bund
kann in gewissen Gebieten selber tätig werden. Eines dieser
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Die Mehrheit der Gebiete ist das Arbeitsgesetz, das jetzt revidiert wird.
Kommission beantragt Ihnen, die Bestimmung von Artikel 6 Der Zwang, Alkohol zu konsumieren, ist eine der unakzepta-
Absatz 2bis, die durch den Beschluss Nationalrates Eingang blen Anforderungen, die an Menschen in der Vergnügungs-
in den Gesetzentwurf gefunden hat, zu streichen. branche gestellt werden. Es gibt noch verschiedene andere
Aufgrund der vom Nationalrat eingefügten Bestimmung hat unschöne Anforderungen; hier geht es nun aber um berau-
der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer in schende Substanzen. Das hat überhaupt nichts mit Degusta-
Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit weder Alkohol noch tion zu tun. Dort handelt es sich um Nahrungs- und Ge-
28. September 1995 949 Arbeitsgesetz. Änderung
nussmittel, welche aufgrund der kleinen Mengen keine oder l'alinéa 2bis. Alors, tâchons de ne pas être absurdes. Il me
kaum in Betracht fallende berauschende Nebenwirkungen semble que la garantie que je vous donne en public pourrait
zeitigen. Ausserdem besteht die Motivation der Degustieren- permettre à l'alinéa 2bis de tenir la route.
den, es nicht zu dieser berauschenden Wirkung kommen zu
lassen. Wer jemanden dagegen im Vergnügungsgewerbe Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Der Vermittlungs-
zum Alkoholkonsum zwingt, der tut es im Gegensatz zur De- vorschlag - wenn man ihn so nennen will - von Herrn Bun-
gustation gerade wegen der berauschenden Wirkung des Al- desrat Delamuraz lag in der Kommission nicht vor. Mit die-
kohols. Es ist kein Zufall, dass hier nicht nur der Alkohol, son- sem Vorschlag wird der Verzicht auf den Streichungsantrag
dern ebenso andere berauschende Mittel - sprich: illegale etwas versüsst. Aber ich möchte einfach darauf hinweisen,
Drogen - erwähnt sind. dass es für mich etwas problematisch ist, Ausnahmen in der
Die in dieser Branche tätigen Frauen stammen zum aller- Verordnung zu bewilligen, denn die gesetzliche Formulierung
grössten Teil aus Ländern, in denen schlechte Lebensbedin- lässt im Prinzip keine Ausnahme zu: «Der Arbeitgeber hat
gungen herrschen, sei das aus der Dritten Welt oder aus Ost- dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer....» Man hat über-
europa. Sie kommen in der Hoffnung hierher, etwas zur Ver- haupt keine Möglichkeit, zu differenzieren, wer ausgenom-
besserung der Lebensbedingungen ihrer Familien zu Hause men werden soll und wer nicht.
beitragen zu können. Sie sind deshalb den Arbeitgebern, Im übrigen habe ich den Eindruck, dass in dieser ganzen Ge-
wenn diese nicht von sich aus korrekt und anständig sind, schichte zum Teil eine etwas fundamentalistische Diskussion
weitgehend ausgeliefert. Es ist unsere Pflicht, dort, wo wir zu betrieben wird. Frau Simmen, wenn wir ganz ehrlich sein wol-
ihrem Schutz etwas tun können, auch wirklich zu handeln. len, ist das Problem, das Sie aufgeworfen haben, ein sehr
Die Minderheit bittet Sie, hier dem Nationalrat zu folgen und ernstes und ein echtes Problem. Auch ich bin der Meinung,
diese Bestimmung einzufügen. Sie ist nicht gegen Berufe ge- dass hier Lösungen gefunden werden sollen. Aber es ist
richtet, die Alkohol zwecks Qualitätskontrolle konsumieren, ebensoklar, dass mit einer solchen Bestimmung in diesem
sondern bezieht sich auf ein ganz klar umschriebenes Gebiet. Gesetz, die nachgewiesenermassen kaum kontrolliert wer-
den kann, das Problem nicht gelöst wird. Da müssten andere
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: L'alinéa 2bis in- Massnahmen - vor allem auch in bezug auf die Beschäfti-
troduit par le Conseil national correspond à une volonté légi- gung solcher ausländischer Tänzerinnen überhaupt - und
time de protéger certaines catégories de travailleurs ou plutôt griffige gesetzliche Regelungen getroffen werden. Ich habe
de travailleuses contre une exploitation qui, incontestable- immer Bedenken, dass wir zwar ein Problem aufwerfen, Vor-
ment, est de nature à exposer ces travailleuses à des situa- stösse in diesem Rate machen, sie überweisen und glauben,
tions difficiles du point de vue des conséquences sur leur das komplizierte Problem im Rahmen einer laufenden Ge-
santé et des situations auxquelles elles ne peuvent pas re- setzgebung mit einem Nebensatz lösen zu können. Wir ge-
médier facilement, car elles sont souvent en état de détresse hen getrost und guten Gewissens nach Hause - aber wir
morale ou de faiblesse économique tel qu'elles n'ont finale- dürften eigentlich dieses gute Gewissen gar nicht haben.
ment plus le choix pour subsister. Ich muss es unter den gegebenen Umständen denjenigen
Ces entraîneuses de boîtes de nuit, que l'on fait venir en überlassen, die die Mehrheit vertreten haben, ob sie jetzt auf
grand nombre des pays du tiers monde et de l'Europe de l'Est die Linie von Herrn Bundesrat Delamuraz einschwenken wol-
où elles ne trouvent pas de quoi gagner leur vie, sont souvent len oder ob sie weiter auf dem Streichungsantrag beharren
tenues, il faut le dire, dans un état de dépendance totale et wollen.
elles n'ont pas la possibilité de refuser des conditions qui
peuvent être, à la limite, ignominieuses. Leur santé est incon- Abstimmung - Vote
testablement menacée par l'alcool qu'on les oblige à ingurgi- Für den Antrag der Mehrheit 17 Stimmen
ter. On pourrait dire que l'article 6 prévoit déjà l'obligation Für den Antrag der Minderheit 15 Stimmen
pour l'employeur de protéger de telles travailleuses. Mais je
crois qu'il vaut la peine de lui donner une valeur supplémen- Art. 9 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2
taire, et c'est le sens de l'alinéa 2bis que le Conseil national Antrag der Kommission
a ajouté au projet du Conseil fédéral et que la minorité de vo- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
tre commission voudrait maintenir, alors que la majorité veut
le biffer. Art. 9 al. 1 let. a, al. 2
Je comprends très bien la crainte que M. Gemperli a expri- Proposition de la commission
mée, c'est-à-dire que l'alinéa 2bis pris à la lettre puisse con- Adhérer à la décision du Conseil national
duire à des situations aberrantes, à savoir qu'un représentant
en vins, un vigneron ou son employé pourraient exciper de Angenommen - Adopté
cet alinéa 2bis pour refuser toute consommation de vin dans
l'exercice même de son métier, et qu'il pourrait en aller de Art. 10
même d'un brasseur ou d'un employé de brasserie. Il est bien Antrag der Kommission
évident que cela n'est pas le but de l'exercice, ce qui serait Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
grotesque. Ce que l'on veut éviter, c'est d'obliger, dans le Proposition de la commission
cadre des conditions de travail, un travailleur, ou une tra- Adhérer à la décision du Conseil national
vailleuse en l'occurrence, à devoir consommer de l'alcool
alors que cela ne fait pas partie substantiellement, si je puis Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Hier wird «die be-
me permettre l'expression, de son métier. Le cas de ces en- triebliche Tagesarbeit» umschrieben. Sie stellen hier diese
traîneuses de bar est très différent de celui des vignerons ou erhöhte Flexibilität fest, die dadurch entsteht, dass der Zeit-
des brasseurs. raum der Tagesarbeit ausgedehnt wird.
Je vous propose de maintenir, comme le demande la mino-
rité, l'alinéa 2bis, mais je prends l'engagement que dans l'or- Angenommen - Adopté
donnance d'application on précisera la portée de cet alinéa.
On dira bien qui il vise, expressis verbis, ce qu'on ne peut pas Art. 12 Abs. 2-4; 14; 15a; 16
dire dans la loi sans entrer dans une casuistique un peu fas- Antrag der Kommission
tidieuse. Dans l'ordonnance, on montrera bien quel est le but Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
et quel est le personnel cible que l'on veut préserver, et ainsi,
on pourra mettre un terme aux inquiétudes métaphysiques Art. 12 al. 2-4; 14; 15a; 16
des vignerons ou des brasseurs quant à la capacité de l'exer- Proposition de la commission
cice de leur profession. C'est dans ce sens que j'irai, sans Adhérer à la décision du Conseil national
quoi on risque de créer une certaine injustice, mais surtout
une situation absurde, par une interprétation littérale de Angenommen - Adopté
Loi sur le travail. Modification 950 28 septembre 1995
Art. 17 Art. 17b
Antrag der Kommission Proposition de la commission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Al. 1
Proposition de la commission Lorsque le travail de nuit n'est pas réglé par une convention
Adhérer à la décision du Conseil national collective de travail ou par l'application de prescriptions de
droit public, le travailleur qui effectue du travail de nuit régu-
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Zu Artikel 17 hat lièrement ou périodiquement a droit à un temps de repos sup-
sich innerhalb der Kommission eine längere Diskussion erge- plémentaire équivalant à 10 pour cent de la durée du travail
ben. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sei, bei de nuit qu'il a fourni; ce temps de repos doit être accordé
dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit in dans l'année sous la forme de temps libre supplémentaire.
jedem Fall dem Bundesamt die Kompetenz zur Bewilligung Al. 2
einzuräumen. Die Kommission hat sich gefragt, ob es nicht Adhérer à la décision du Conseil national
sinnvoller wäre, Bürokratie abzubauen und z. B. bei Kleinbe-
trieben eine kantonale Kompetenz für Dauerbewilligungen Proposition Bühler Robert
vorzusehen. Nach längerer Diskussion hat die Kommission Al. 1
auf einen entsprechenden Antrag verzichtet, vor allem aus Biffer
folgenden Gründen:
1. Der bewilligungsfreie Tageszeitraum wird wesentlich ver- Abs. 1-AI.1
längert. Die Zeit zwischen 20 Uhr und 23 Uhr ist nicht mehr
der Bewilligung unterstellt. Zudem hat der Bundesrat die Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Bei Artikel 17b kom-
klare Absicht, kleingewerbliche Betriebe durch Sonderbe- men wir zu einer Schlüsselbestimmung dieser Revision. Aus
stimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz von der der Fahne ersehen Sie die Wandlungen, die diese Bestim-
Bewilligungspflicht auszunehmen. Diese Kompetenz des mung erfahren hat. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, bei
Bundesrates ergäbe sich aus dem von der Kommission be- dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit
antragten Artikel 27 Absatz 1 bis (neu) des Arbeitsgesetzes. einen Zeitzuschlag von 10 Prozent auf die in der Nacht gelei-
Wenn eine derartige Lösung getroffen wird, wird die Zahl der stete Arbeit vorzusehen. Der Nationalrat hat sich für eine
Bewilligungen für Kleinbetriebe wesentlich zurückgehen. Der Zwischenlösung entschieden. Er hat eine Alternative vor-
Bundesrat kann dann in der Verordnung 2 den Fächer schon gesehen: 10 Prozent Zeitzuschlag oder 25 Prozent Lohn-
bedeutend stärker öffnen, und damit können wir die Bürokra- zuschlag, wobei für Leute mit Familienpflichten die Wahlfrei-
tie entscheidend abbauen. heit eingeschränkt würde. Diese hätten nur die Möglichkeit,
2. Es ist darauf hinzuweisen, dass viele Betriebsarten bereits den Zeitzuschlag zu wählen.
heute von der Bewilligungspflicht befreit sind, z. B. Touris- Die Kommission hat über diesen Punkt eine sehr lange und
mus, Gastbetriebe, Hôtellerie und alle Betriebe, welche in ausgiebige Diskussion geführt. Sie beantragt Ihnen, wie ich
Tourismusgebieten den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs Ihnen beim Eintreten bereits gesagt habe, dass überall dort,
dienen, aber auch Spitäler und andere. wo die Nachtarbeit durch Gesamtarbeitsvertrag oder durch
Das wird so bleiben und durch die erwähnte Regelung für Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften geregelt ist,
Kleinbetriebe noch zusätzlich ausgedehnt werden. Die WAK die Lösung des Gesamtarbeitsvertrages oder der öffentlich-
wünscht aber, dass der bundesrätliche Vertreter zuhanden rechtlichen Vorschriften anzuerkennen ist. Immer dort, wo
der Materialien noch ausdrücklich den Willen des Bundesra- Arbeitsverträge in dieser Art geregelt sind, sollen also der
tes bestätigt, in dieser Richtung zu liberalisieren. Gesamtarbeitsvertrag und mithin die Freiheit entscheidend
sein. Die Vertragspartner können die Abgeltung für Nachtar-
Präsident: Die Kommission wünscht eine ausdrückliche Be- beit in ihren Verhandlungen und in ihren Verträgen grund-
stätigung zuhanden der Materialien. sätzlich frei gestalten.
Nun stellt sich die Frage: Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Das können wir bei Als Gesamtarbeitsvertrag werden einmal jene Verträge an-
Artikel 27 Absatz Ibis noch nachholen, indem dort gesagt gesehen, die unter die gesetzliche Definition des Gesamt-
wird, dass mit dieser Bestimmung eindeutig eine Ausdeh- arbeitsvertages nach Zivilgesetzbuch fallen. Weiter ist aber
nung vorgesehen wird. festzuhalten, dass nach der Auffassung der Kommission
auch Haus- und Firmenverträge als Gesamtarbeitsverträge
Angenommen - Adopté im Sinne von Artikel 17b des Arbeitsgesetzes anzusehen
sind. Eine Regelung über die Nachtarbeit in einem Haus-
Art. 17a oder Firmenvertrag entspricht den gesetzlichen Anforderun-
Antrag der Kommission gen - immer natürlich unter der Voraussetzung, dass im Be-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates trieb auf Arbeitnehmerseite Organisationen beteiligt gewe-
Proposition de la commission sen sind, die für Unabhängigkeit bürgen.
Adhérer à la décision du Conseil national Bei den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist ein öffentlich-
rechtliches Dienstverhältnis erforderlich.
Angenommen - Adopté Es muss aber nicht eine öffentlich-rechtliche Organisation
sein: Wenn beispielsweise ein Privatspital die Dienst- oder
Art. 17b Besoldungsordnung eines kantonalen Spitals übernimmt, be-
Antrag der Kommission steht ein durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geregeltes
Abs. 1 Arbeitsverhältnis. Dann ist natürlich auch dieses Arbeitsver-
Sofern die Nachtarbeit nicht durch Gesamtarbeitsverträge hältnis im Sinne dieses Gesetzes ein öffentlich-rechtliches.
oder durch Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ge- Nach Auffassung der Kommission müssen nach Inkrafttreten
regelt ist, hat der Arbeitnehmer, der dauernd oder regelmäs- des neuen Arbeitsgesetzes die Gesamtarbeitsverträge nicht
sig wiederkehrend Nachtarbeit verrichtet, Anspruch auf einen geändert werden, auch wenn sie sich nicht expressis verbis
Zeitzuschlag von 10 Prozent auf die in der Nacht geleistete auf die Nachtarbeit beziehen. Es genügt, wenn in den Ver-
Arbeitszeit; dieser ist innert eines Jahres in Form zusätzlicher tragsverhandlungen die dauernde oder wiederkehrende
Freizeit zu gewähren. Nachtarbeit diskutiert und ein Arbeitsvertrag im Wissen um
Abs. 2 diesen Sachverhalt abgeschlossen wurde. Ob eine Zeitkom-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates pensation, mehr Ferien, allenfalls ein Besoldungszuschlag
oder eine entsprechende Entlöhnung - gelegentlich ist auch
Antrag Bühler Robert die Entlöhnung höher angesetzt, weil Nachtarbeit damit ver-
Abs. 1 bunden ist - ausgerichtet werden, ist nicht entscheidend. Ge-
Streichen samtarbeitsverträge, die früher im Wissen um die Nachtar-
28. September 1995 951 Arbeitsgesetz. Änderung
beit abgeschlossen wurden, erfüllen die Voraussetzungen Mutterschaftsschutz geregelt, der 13. Monatslohn aufge-
dieses Artikels 17b in der Fassung, welche die Kommission nommen und die Ferien auf 5 Wochen ausgedehnt - eine
beantragt. fortschrittliche Lösung. Da die Nachtarbeit aber nicht expres-
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass die Lösung, wie sie sis verbis aufgenommen und auch nicht diskutiert wurde,
die Kommission beantragt - entsprechende Signale habe ich muss die Nachtarbeit neu geregelt werden oder der 10-Pro-
in der Eintretensdebatte aufgefangen -, der Vertragsfreiheit zent-Zuschlag kommt zum Zuge. Ich kann Ihnen heute schon
zweifellos einen breiten Raum lässt. Mit der Definition, wie sagen: Auf Druck der Gewerkschaften wird das neue Ver-
wir sie für diesen Gesamtarbeitsvertrag oder für das öffent- handlungsergebnis auf einen Zeitzuschlag von 10 Prozent
lich-rechtliche Dienstverhältnis vorsehen, wird ein sehr brei- hinauslaufen. Dies führt das Gastgewerbe, das heute weiss
ter Fächer geöffnet, wo die Vertragsparteien in Freiheit ihre Gott schon Sorgen genug hat, erneut in grosse Schwierigkei-
Vorstellungen verwirklichen und die Arbeitnehmer durch un- ten. Mit dem Antrag der Kommission gefährden Sie die Ge-
abhängige Vertreter mitsprechen können. Das ist das Ent- samtarbeitsverträge überhaupt. Solche massiven staatlichen
scheidende. Schreiben wir doch nicht eine feste Art der Kom- Eingriffe und zusätzlichen Belastungen werden dazu führen,
pensation vor, sondern geben wir den Sozialpartnern die dass Arbeitgeber den Gesamtarbeitsvertrag aufkündigen.
Möglichkeit, das zu vereinbaren, was ihnen entscheidend er- Wollen Sie das?
scheint! Wesentlich ist, dass die Nachtarbeit in irgendeiner Die beantragte Lösung - ich nehme an, in dieser Beurteilung
Weise in diesen Gesamtarbeitsverträgen Eingang findet. sind alle mit mir einig - ist mindestens unpräzis und lässt ver-
Aber bei der Ausgestaltung wollen wir nicht dreinreden. schiedene Interpretationen zu. Übrigens: Die Verordnung zur
Dann bleiben aber noch - darum ist meines Erachtens die Mehrwertsteuer lässt grüssen, etwas Ähnliches könnten wir
Fassung gemäss Kommissionsantrag durchaus zu begrüs- dann hier erfahren.
sen - Einzelverträge, also Verträge, bei denen «auf der an- Bei der Sonntagsarbeit schlägt die Kommission eine konse-
deren Seite» nicht Verbände dahinterstehen, die die Arbeit- quente Lösung vor, nämlich die Streichung. Warum hier
nehmer vertreten. Da ist der Arbeitnehmer zweifellos der nicht?
schwächere Teil. Darum kam die WAK zur Auffassung, dass Ich bin ein Anhänger der vertraglichen Lösungen, insbeson-
hier ein obligatorischer Schutz geschaffen werden solle. Der dere der branchenspezifischen Kollektivregelungen. Frau
Arbeitnehmer soll dort, wo Arbeitsverträge in Einzelverfahren Weber Monika auch, sie handelt aber nicht so. Zu viele staat-
ohne eine Unterstützung durch Verbände abgeschlossen liche Eingriffe in das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer
werden, geschützt werden und eine Zeitkompensation von untergraben und torpedieren die Verbände. Würde der Vor-
10 Prozent erhalten. Die Lösung, die wir hier vorsehen, ist für schlag für die Kollektivregelung sinngemäss heissen «Der
die Arbeitgeberseite sicher zumutbar. Zeitzuschlag von 10 Prozent für Nachtarbeit gilt für Arbeit-
Ich finde es etwas übertrieben, wenn man in der Eintretens- nehmer mit Gesamtarbeitsvertrag nicht», so könnte ich eher
debatte nun Wohl und Wehe dieses Arbeitsgesetzes von die- einverstanden sein. Aber überlassen wir doch die zur Diskus-
sem Artikel 17b abhängig gemacht hat. Wir müssen einfach, sion stehenden Regelungen den Vertragspartnern, sie haben
ob wir das nun wollen oder nicht, in diesem Falle miteinander die Probleme auch heute gelöst. Neu kommt das Problem
versuchen, eine tragfähige Lösung zu finden. Lösungen kön- «Frau» hinzu, und deshalb sind zu Recht entsprechende
nen nicht darin bestehen, dass sich einfach nur die eine Seite Sonderregelungen für die Frau aufgenommen worden. Aber
voll durchsetzt. Wir müssen zu einem Resultat kommen, das dann ist Schluss.
den Interessen beider Seiten in etwa Rechnung trägt, das Wir sollten deregulieren und nicht neu regulieren. Wenn wir
nicht die eine Seite so unter Druck setzt, dass sie dann nicht die Bestimmung streichen, ist der Nationalrat gezwungen, ei-
mehr in der Lage ist, ihre Interessen auch wirklich wahrzu- nen besseren Kompromiss als den vorliegenden auszuarbei-
nehmen. Der Arbeitnehmer soll Nachtarbeit leisten können ten, oder er kann sich unserer Streichung anschliessen.
und wollen. Dazu braucht es aber auch eine Kompensation, Kommt noch hinzu, dass das Ausland keine gesetzlich vor-
die attraktiv ist. geschriebenen Zeitzuschläge kennt. Der Schweizer Allein-
Andererseits bin ich persönlich überzeugt, dass wir die gang schwächt die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft
Standortattraktivität der Schweiz nicht mehr verschlechtern ein weiteres Mal, und das noch zusätzlich.
dürfen. Aber hier haben wir eine Lösung, die meiner Meinung Ich bitte Sie, die heutige Situation und unsere Ziele im Auge
nach die Möglichkeit eröffnet, einen zugleich gerechten und zu behalten und meinem Streichungsantrag zuzustimmen.
vernünftigen Interessenausgleich zu stipulieren.
Simmen Rosmarie (C, SO): Ich bitte Sie, den Streichungs-
Bühler Robert (R, LU): Der Antrag der Kommission zu antrag Bühler Robert abzulehnen.
Artikel 17b Absatz 1 ist nur vermeintlich besser als der Ent- Als die Kommission das Geschäft nach der Behandlung im
wurf des Bundesrates und die nationalrätliche Lösung. Es ist Nationalrat übernahm, befanden wir uns in einer sehr verfah-
eine Scheinlösung, ein Scheinkompromiss, und ich vermute, renen Situation. Es wurde uns von verschiedenster Seite,
dass dies nicht von allen durchschaut wird, auch von Ihnen von den Sozialpartnern und auch von der Pro Familia, versi-
nicht, Herr Berichterstatter. Ihr engagiertes Votum macht die chert, dass man mit der Lösung, wie sie aus dem Nationalrat
Sache nicht besser. Sie haben die Folgen, die daraus entste- gekommen sei, nicht leben könne. Wir haben bei den Hea-
hen, nicht richtig eingeschätzt; ich komme jetzt darauf zu rings festgestellt, dass sich keiner der sieben Hearingteilneh-
sprechen. mer bereit erklärte, die Fassung des Nationalrates zu unter-
Der Antrag der Kommission wird dazu führen, dass nach ein stützen.
paar Jahren der Grossteil der Arbeitnehmer mit Nachtdienst Das stellte uns vor die Situation, eine neue Lösung finden zu
zu einem Zeitzuschlag von 10 Prozent kommen wird. Dies müssen, wenn wir nicht die ganze Revision des Arbeitsgeset-
wird meistens kumuliert mit anderen, schon bestehenden Zu- zes gefährden wollten. Die Lösung, wie sie Ihnen die Kom-
schlägen geschehen, und das ist heute für unsere Wirtschaft mission vorschlägt, ist tatsächlich etwas Neues, etwas Inno-
nicht tragbar. Betriebe, die einzelarbeitsvertraglich verein- vatives, indem sie nämlich dort, wo die Sozialpartner zusam-
barte Lohnzuschläge für Nachtarbeit kennen, werden diese men eine Lösung gefunden haben, keine Regelung von Bun-
nicht entsprechend herabsetzen können, weil sie sonst des des wegen vorsieht. Nur dort, wo die Sozialpartner keine
Sozialabbaues bezichtigt werden. Hier wird also eine Dop- Lösung getroffen haben, tritt subsidiär das Arbeitsgesetz in
pelabgeltung für Nachtarbeit unumgänglich werden. Aber Aktion, und das erst noch nur bei der Nachtarbeit. Die Kom-
auch in vielen Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen wird die mission beantragt Ihnen ja, in Artikel 20, bei der Sonntags-
beantragte Lösung zu einer zusätzlichen Verteuerung der Ar- arbeit, überhaupt keine Lösung vorzusehen, die über das
beitskosten führen. Kann dies in der heutigen Zeit das Ziel Heutige hinausgeht.
unserer Bemühungen sein? Im Gefolge jammern wir dann Ich bitte Sie im Interesse der Sache, auf diese massvolle und
wieder über den Verlust von Arbeitsplätzen. ausgewogene Lösung gemäss Antrag der Kommission ein-
Ein Beispiel: Im Gastgewerbe besteht seit drei Jahren ein zugehen und ihr zuzustimmen, um zu vermeiden, dass von
neuer Gesamtarbeitsvertrag. Neu wurden unter anderem der der einen oder anderen Seite das Referendum gegen diese
Loi sur le travail. Modification 952 28 septembre 1995
Vorlage ergriffen wird, was sonst mit Sicherheit geschehen Gleichgewicht. Herr Bundesrat Delamuraz hat darauf hinge-
würde. wiesen, dass das Gleichgewicht bewahrt werden muss. Das
finde ich ebenfalls sehr wichtig. Dieses Gesetz bezweckt den
Rhyner Kaspar (R, GL): Die Lohn- und Zeitzuschläge, die wir Arbeitnehmerschutz, und was wir jetzt machen, ist ein einsei-
heute besprechen, werden unter anderem - darauf ist bis tiges Davonabweichen. Ich meine, dass ein bisschen mehr
jetzt noch niemand eingegangen - mit dem Gesundheits- Gleichgewicht in Form dieser Gesamtarbeitsvertrags-Lösung
schutz begründet. Es heisst in der Botschaft (S. 24): «Nach doch erhalten bleiben müsste.
diesem Modell erhalten die Arbeitnehmer und Arbeitnehme- Herr Bühler hat Angst, dass sich ein Türchen öffnen könnte,
rinnen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Mehr an Frei- das in der Folge ganz geöffnet würde. Wenn das der Fall sein
zeit, unmittelbar im Verhältnis zu ihrer Belastung.» sollte, dann würde das heissen, dass die Arbeitnehmer bei
Eine dürftigere Begründung, Herr Bundesrat, hätte man sich den Verhandlungen über die Gesamtarbeitsverträge ein er-
wahrlich nicht einfallen lassen können, denn die in dieser heblich grösseres Gewicht bekommen müssten, als dies
Form vorgesehenen Lohn- und Zeitzuschläge haben doch heute der Fall ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich im
mit dem Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun. Ein Moment etwas ändern würde. Auch wenn man auf die heu-
Lohnzuschlag führt meines Wissens nicht zu geringeren Ge- tige Konjunktur schaut und sich bewusst ist, dass die struktu-
sundheitsgefährdungen. Ein Lohnzuschlag betrifft einzig die relle Veränderung wahrscheinlich noch so weitergeht, ist es
ökonomische Gegenleistung des Arbeitgebers an den Arbeit- kaum denkbar, dass hier plötzlich ein Einbruch zugunsten
nehmer und hat keine gesundheitsschützende Wirkung. der Arbeitnehmer geschehen würde. Angesichts der heuti-
Ein Zeitzuschlag hat letzten Endes eine Reduktion der effek- gen Situation ist eher das Gegenteil der Fall. Aber ich finde,
tiven Arbeitszeit zur Folge, unabhängig davon, wie hoch dass es ganz entscheidend ist, dass man miteinander redet.
diese ist. Effektive Zuschläge auf Nachtarbeitszeit führen im Aber das erreichen Sie nur, wenn Sie in Richtung Gesamtar-
Grunde genommen zu einer echten, zu einer effektiven Ar- beitsverträge gehen und die Leute zwingen, dass sie sich in
beitszeitverkürzung, und zwar unabhängig davon, wie hoch den Verhandlungen über die Gesamtarbeitsverträge zusam-
diese überhaupt ist. Auch das lässt sich nicht mit dem Ge- mensetzen und miteinander reden müssen. Das, Herr Büh-
sundheitsschutz rechtfertigen. Wer nur wenige Stunden pro ler, war das Geheimnis des Arbeitsfriedens, den wir in der
Woche arbeitet, braucht vom Gesundheitsschutz her keine Schweiz gehabt haben. Er sollte auch so weiterbestehen.
Verkürzung seiner Arbeitszeit, auch wenn er seine Stunden Ich plädiere für dieses Gleichgewicht und weise noch einmal
nachts oder am Sonntag absolviert. darauf hin, dass wir nicht für Lohnzuschläge sind - das ist
Das Argument des Gesundheitsschutzes wird somit miss- klar -, sondern dass wir mit dem Kompromiss so weit gegan-
braucht, um für bestimmte Branchen unabdingbare Nacht- gen sind, dass wir uns rein auf die Zeitzuschläge und auf eine
und Sonntagsarbeit auf gesetzlichem Wege zu verteuern und Gesamtarbeitsvertrags-Lösung konzentriert haben.
lineare Arbeitszeitverkürzungen einzuführen. Im übrigen lie- Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen.
gen die effektiven Arbeitszeiten heute generell - auch bei
Vollzeitstellen - weit unter dem gesundheitlich nicht mehr Petitpierre Gilles (R, GE): Je ne suis pas membre de la
verantwortbaren Limit. Das möchte ich bei dieser Gelegen- commission et je ne suis pas du tout un spécialiste du pro-
heit allgemein gesagt haben. blème. Je ne suis même pas en désaccord matériel fonda-
Mit den Zuschlägen auf Nacht- und Sonntagsarbeit wird will- mental avec la proposition de la commission parce que je ne
kürlich eine Kategorie von als belastend bewerteten Arbeiten peux pas en apprécier la portée. Et je veux vous dire pour-
herausgegriffen und Einschränkungen unterstellt. Andere, quoi. D'autres juristes m'ont dit qu'ils avaient le même pro-
ebenso belastende Arbeiten - ich denke da besonders an blème.
gefahrenexponierte Arbeiten - werden diesen Einschränkun- Le fait, que dans la version de la commission, on mette dans
gen nicht unterstellt. Die Zuschläge bewirken im Endeffekt l'état de fait la condition de «l'existence d'une convention col-
nichts anderes als eine Verteuerung der Nachtarbeit. Das lective de travail» pourrait avoir paradoxalement pour effet -
führt in Branchen, wo die Arbeit nicht einfach auf die Tages- à mon avis -, contrairement à toute la finalité de notre poli-
arbeit umgelagert werden kann - ich denke an den Touris- tique en la matière, de faire sauter les conventions collec-
mus, das Gastgewerbe, die Wintersportbetriebe usw. -, zu tives. Ça pourrait être indirectement et paradoxalement une
einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit. Für Ex- incitation à ne pas faire de conventions collectives ou à les
portbranchen, wie der Tourismus nun einmal eine ist, bedeu- faire sauter pour obtenir l'application de la loi. Je ne sais pas
tet das eine ganz markante Beeinträchtigung der internatio- si cet effet est voulu, mais il me paraît exister de fait. C'est la
nalen Konkurrenzfähigkeit. raison pour laquelle j'ai l'intention de soutenir la proposition
Auf etwas möchte ich noch hinweisen, das bis heute in die- Bühler Robert. C'est vrai qu'on a une divergence dans les
sem Saal nicht gesagt worden ist, und zwar im Zusammen- deux cas, mais on en aurait au moins une qui ne donne pas
hang mit der Bewirtschaftung unserer Alpen in den Berg- une apparence d'accord à l'idée que la convention collective
regionen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche gesetz- doit être dans l'état de fait, pour les motifs déjà indiqués.
liche Regelungen, wie wir sie einzubauen gedenken, auf Comme je suis hors d'état d'apprécier l'effet pervers de cette
jene Betriebe keine Auswirkung haben. Dass diese Sonn- disposition sur les conventions collectives, j'aime beaucoup
tagsarbeit zu verrichten haben, ist klar; wir kommen später mieux la solution de M. Bühler, qui fait table rase, et la diver-
noch darauf zurück. Aber niemand weiss, oder nur wenige gence pourrait être résolue dans le sens de la discussion
denken daran, dass auch dort vom frühen Morgen bis spät in d'aujourd'hui.
die Nacht, oft bis Mitternacht, Nachtarbeit geleistet werden
muss, um unsere Produkte verarbeiten zu können. Persön- Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Nous sommes
lich glaube ich nicht, dass das ohne Auswirkungen auf diese en effet sur la disposition cruciale de cette loi. Je vous invite
Betriebe geht. à suivre la proposition de la majorité de la commission.
Die Einführung dieses Zeitzuschlages läuft auch den Deregu- Au préalable, je vous dois quelques explications de fait. Tout
lierungsbestrebungen entgegen. d'abord à M. Uhlmann, qui a déclaré tout à l'heure que nous
Strukturpolitisch führt die Bestimmung zu einer erneuten Be- serions bien les seuls au monde à exiger de la compensation
nachteiligung der Berg- und Randregionen, in denen über- pour le travail de nuit. Cela n'est pas exact. En effet, la nou-
durchschnittlich viel Nachtarbeit geleistet wird. Diese Regio- velle loi allemande sur le travail, sous réserve, elle aussi, des
nen werden somit dermassen beeinträchtigt, dass im interna- conventions collectives de travail, donne droit à des jours
tionalen Wettbewerb eine Konkurrenzfähigkeit kaum mehr supplémentaires de congé ou à des compensations de sa-
möglich sein wird. laire. C'est un nouveau courant du droit qui s'étendra vrai-
Ich bitte Sie, den Antrag Bühler Robert zu unterstützen. semblablement à d'autres pays en Europe. Et puis, pour le
reste de l'Europe, Monsieur Uhlmann, en réalité c'est vrai, il
Weber Monika (U, ZH): Ich bitte Sie, den Antrag Bühler Ro- n'y a pas de compensation au travail de nuit, mais celui-ci est
bert nicht zu unterstützen. Herr Bühler, es geht mir um das interdit en dessus de 8 heures. Donc on ne peut y recourir
28. September 1995 953 Arbeitsgesetz. Änderung
qu'à doses plus mesurées que chez nous, et c'est assuré- Là où les patrons, dans telle ou telle convention collective de
ment des dispositions qui, en Europe, sont moins flexibles travail, n'auront pas, en quelque sorte, réussi pleinement leur
que celles que nous proposons ici, même et y compris avec parcours et où ils peuvent redouter que les travailleurs se
le système de la compensation. C'est le premier point. prévalent des nouvelles dispositions légales, on risquera de
Le second point m'oblige à revenir sur ce que j'ai dit briève- faire éclater la convention collective. Ou bien, inversement, là
ment lors du débat d'entrée en matière. Vous avez raison, où une convention collective de travail ne prévoit rien de
Monsieur Bühler Robert, de dire que notre capacité de com- semblable quant au temps de travail et à cette compensation
pétitivité doit être assurée au maximum. Cela a été le sens de 10 pour cent, on aura les travailleurs de cette convention
des débats que nous avons eus lors de la première semaine collective s'empressant d'aller la dénoncer pour que le patro-
de la session, ici même, lorsque nous avons parlé de la loi nat, qui y avait échappé jusqu'alors dans leur secteur, y soit
sur les cartels, de la loi fédérale sur le marché intérieur, etc. dorénavant astreint.
J'aimerais quand même bien vous dire que nous mettons ces Je crois que de l'expérience, de l'observation du monde du
conditions favorables de notre côté, et aussi dans le monde travail - et ce n'est pas celle que je peux valablement faire,
du travail et dans l'organisation du travail. Monsieur Bühler, mais c'est celle que me communique le directeur de
si j'ai, avec le Conseil fédéral, renoncé tout simplement à en- l'Ofiamt -, on peut considérer ce risque, Monsieur le Dé-
trer en matière quant à la durée du travail, c'est bien parce puté de Genève, comme un risque vraiment très faible,
que je vois là un des atouts majeurs de notre compétitivité, pour ne pas dire insignifiant.
puisque nous avons la durée du travail la plus élevée par rap- C'est un risque théorique, c'est juste. Dans le mécanisme
port à celle de tous les pays européens. Quand on fait des des affaires, on pourrait imaginer ce phénomène de conta-
comparaisons, il faut les faire complètement. Et là, dans le gion; mais de l'observation que l'on fait constamment de la
monde du travail, nous maintenons une capacité de concur- marche de ces conventions collectives de travail, des analy-
rence élevée, par le fait que nous ne touchons en rien aux ses aussi périodiques, en plus de l'observation constante
dispositions relatives à la durée maximum du travail. que nous faisons, on pense que le risque est moindre et qua-
En outre, en supprimant - parce que là est l'enjeu - l'interdic- siment nul. Par conséquent, cet argument de préférer la pro-
tion stricte du travail nocturne et du travail dominical des fem- position Bühler Robert visant à biffer toute cette disposition
mes dans l'industrie, nous contribuons à une amélioration de n'est pas la bonne. Il serait probablement préférable, pour la
notre compétitivité, arithmétiquement prouvable, que ne vient sérénité du dialogue entre les deux Chambres, d'aller en na-
pas détruire aussitôt la nécessité de la compensation. Il est vette ou en opposition avec la proposition de votre commis-
évident que l'adaptation de la répartition du travail nuit/jour, sion plutôt qu'avec rien, les mains vides, en acceptant la pro-
cette limite de 23/24 heures au lieu de la limite de 20 heures, position Bühler Robert.
correspond aussi à une amélioration de nos conditions de Tout bien considéré, je crois que, si vous faites la colonne
travail et de production, que ne viennent pas compenser, en des avantages et celle des inconvénients, c'est vraiment, en
tout cas pas annuler, les rigueurs des compensations que fonction des transformations qu'on apporte par ailleurs à la
nous demandons. loi, la version de la commission qui peut être suivie sans dé-
A cet égard, la commission présente une bonne solution, bat de conscience.
meilleure que celle contenue dans le projet du Conseil fédé-
ral, autour de laquelle la sainte alliance s'était faite. Abstimmung - Vote
J'avais, sur cette proposition, l'unité et le consensus des par- Für den Antrag Bühler Robert 22 Stimmen
tenaires sociaux, ne l'oublions pas. C'était réalisé, et réalisé Für den Antrag der Kommission 12 Stimmen
dans des conditions économiques qui étaient déjà mena-
cées, comme elles le sont aujourd'hui; ce n'est pas un con- Abs. 2-AI. 2
sensus qui date de la période du beau temps. Mais je recon- Angenommen - Adopté
nais que la proposition de la majorité de votre commission est
meilleure encore que la décision du Conseil national, qui Art. 17c; 17d
donne un tout petit peu dans le flou artistique, et dans la- Antrag der Kommission
quelle on avait cru pouvoir trouver quand même un lieu de Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
rassemblement. Il se révèle, après quelques mois de ré- Proposition de la commission
flexion, que ça n'est certainement pas le cas et que, au total, Adhérer à la décision du Conseil national
cette solution que vous nous proposez, qui prend en charge
et en compte équitablement les intérêts légitimes des tra- Angenommen - Adopté
vailleurs et les nécessités de l'économie, tient la route et j'es-
père qu'elle pourra être adoptée par vous et par le Conseil Art. 17e
national. Antrag der Kommission
Très importante est ici la question des contrats d'entreprise, Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
de ces «Haus- ou Firmenverträge», dont j'ai dit à M. Maissen, Proposition de la commission
tout à l'heure, qu'ils étaient considérés comme des conven- Adhérer à la décision du Conseil national
tions collectives de travail, du point de vue de cet article. Cela
veut dire que nous aurons, dans l'état actuel des choses, en- Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Hier ist noch die
viron 95 pour cent des 68 conventions collectives de travail Frage der Kinderbetreuung einbezogen worden. Unsere
examinées à ce propos qui contiennent des réglementations Kommission schliesst sich der nationalrätlichen Fassung an.
explicites sur le travail de nuit, que ces conventions collec-
tives de travail, pour la majorité d'entre elles, contiennent des Angenommen - Adopté
majorations de salaire ou des compensations en temps de
repos, parfois les deux. Ces compensations en temps de re- Art. 18
pos supplémentaire peuvent être comprises entre 25 et Antrag der Kommission
100 pour cent. Certaines conventions collectives de travail Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
contiennent seulement des compensations en temps de re- Proposition de la commission
pos, d'autres seulement des majorations de salaire. Bref, Adhérer à la décision du Conseil national
d'une manière très générale, le contenu de ces conventions
collectives de travail montre que le supplément légal de Angenommen - Adopté
10 pour cent n'est pas dû dans ce cas-là. Or, cela représente
quelque 1,2 million de travailleurs, la force dérogatoire des Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich beantrage Ih-
conventions collectives de travail étant bien établie, une fois nen, Artikel 20 vor Artikel 19 zu bereinigen, weil die grund-
encore. Ce que craint précisément M. Petitpierre qui dit: at- sätzliche Lösung, die in Artikel 20 gewählt wird, nachher
tention au phénomène de contagion. auch auf Artikel 19 Absatz 3 der Fassung unserer Kommis-
Loi sur le travail. Modification 954 28 septembre 1995
sion Einfluss hat. Es geht um den Lohnzuschlag für vorüber- Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob die Minderheit diesen Antrag
gehende Sonntagsarbeit, der von uns in Artikel 19 trans- aufrechterhalten will.
feriert wurde.
Plattner Gian-Peto (S, BS): Ich bin auf einen Einsatz nicht
Art. 20 vorbereitet, aber ich sehe, dass Herr Piller offenbar in den
Antrag der Kommission Heckwellen der Bundesratswahl verschwunden ist.
Mehrheit Ich denke, dass Frau Weber Monika den Antrag begründen
Aufheben sollte, denn sie hat ihn ja mitunterzeichnet.
Darf ich, da ich das Wort schon habe, noch zwei Sätze sa-
Minderheit gen: Es hat offensichtlich keinen Sinn mehr, hier bei der
(Piller, Weber Monika) Sonntagsarbeit für eine Lösung zu plädieren, die Sie bei der
Abs. 1 viel schlimmeren und vor allem gesundheitlich viel schwer-
Sofern die Sonntagsarbeit nicht durch Gesamtarbeitsver- wiegenderen Nachtarbeit abgelehnt haben. Ich kann Ihnen
träge oder durch Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschrif- nur sagen: Bei Philippi sehen wir uns wieder!
ten geregelt ist, hat der Arbeitnehmer, der dauernd oder re- Sowohl die Angestellten als auch die Gewerkschaften könn-
gelmässig wiederkehrend Sonntagsarbeit verrichtet, An- ten dieses Gesetz so nicht akzeptieren, wenn es bei den Be-
spruch auf einen Zeitzuschlag von 10 Prozent auf die an schlüssen bliebe, die Sie heute gefasst haben. Das geht de-
Sonntagen geleistete Arbeitszeit; dieser ist innert eines Jah- finitiv zu weit. Man kann nur hoffen, dass der Nationalrat die-
res in Form von zusätzlicher Freizeit zu gewähren. sen Fehler korrigiert. Wenn wir dann beim alten Gesetz blei-
Abs. 2 ben müssen, weil die Neufassung abgelehnt wird, dann
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates haben Sie nicht revitalisiert und dereguliert, sondern der
Schweizer Wirtschaft einen Bärendienst erwiesen. Ich würde
Art. 20 sagen, dass Sie es zu weit ausgereizt haben und einen
Proposition de la commission Schritt zu weit gegangen sind.
Majorité Ich bitte Sie, zu gegebener Zeit dann darüber nachzudenken.
Abroger
Weber Monika (U, ZH), Sprecherin der Minderheit: Ich will
Minorité mich kurz fassen, weil ich es auch so sehe wie Herr Plattner.
(Piller, Weber Monika) Ich schätze die Möglichkeiten, dass wir hier obsiegen, auch
Al. 1 nicht als gross ein. Ich möchte aber doch darauf hinweisen,
Lorsque le travail de dimanche n'est pas réglé par une con- dass dieser Artikel im Grunde genommen analog ist zu
vention collective de travail ou par l'application de prescrip- Artikel 17b und dass wir von der Minderheit uns auch in dieser
tions de droit public, le travailleur qui effectue du travail le di- Richtung Vorstellungen gemacht haben, d. h., wir wollen wie-
manche régulièrement ou périodiquement a droit à un temps derum für einen Zeitzuschlag plädieren, und wir plädieren für
de repos supplémentaire équivalant à 10 pour cent de la du- eine Gesamtarbeitsvertrags-Lösung. Ich möchte sagen, dass
rée du travail du dimanche qu'il a fourni; ce temps de repos wir in diesem Sinne einen Kompromissvorschlag machen,
doit être accordé dans l'année sous la forme de temps libre weil der Nationalrat wahrscheinlich sehr weit gegangen ist.
supplémentaire. Auf jeden Fall wurde von der Seite der Arbeitgeber und der
Al. 2 Branchen vor allem dieser Lohnzuschlag von 50 Prozent kri-
Adhérer à la décision du Conseil national tisiert. In diesem Sinne waren wir der Meinung, dass man -
ich möchte das noch einmal betonen - für mehr Gleichge-
Abs. 1 - Al. 1 wicht einstehen sollte, und das wollten wir in diesem Artikel
ebenfalls manifestieren. Daher plädieren wir dafür, dass man
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Die Kommissions- miteinander reden muss, und deshalb waren wir für eine Ge-
mehrheit beantragt, Artikel 20 Absatz 1 aufzuheben. Das samtarbeitsvertrags-Lösung.
heisst, dass für regelmässige Sonntagsarbeit, die vor allem Ich ziehe den Antrag nicht zurück, wir werden darüber ab-
in der Tourismusbranche von grosser Bedeutung ist, kein stimmen, und ich danke Ihnen, wenn Sie uns folgen.
Zeitzuschlag als Kompensation gewährt werden muss.
Die Kommissionsmehrheit hebt auch Absatz 2 von Artikel 20 Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Wenn Sie jetzt den
auf, regelt dann aber den entsprechenden Sachverhalt, das Minderheitsantrag Piller, den Frau Weber vertreten hat, gut-
heisst den Lohnzuschlag von 50 Prozent für vorübergehende heissen würden, hätten Sie bezüglich Sonntagsarbeit eine
Sonntagsarbeit, in Artikel 19 Absatz 3. bedeutend weitergehende Regelung als für Nachtarbeit, und
Die Kommission vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass das können wir aus Konsequenzgründen meines Erachtens
gesundheitliche Gründe, die für den Zeitzuschlag bei der nicht mehr vertreten. Die WAK hat vorgesehen, die Nacht-
Nachtarbeit angeführt wurden, bei der Sonntagsarbeit entfal- arbeit grundsätzlich in Gesamtarbeitsverträgen zu regeln und
len. Wer am Sonntag tagsüber arbeitet, hat zwar gewisse einen Zeitzuschlag dann vorzusehen, wenn keine Gesamt-
Beeinträchtigungen in gesellschaftlicher Hinsicht in Kauf zu arbeitsverträge bestehen.
nehmen. Er kann unter Umständen nicht im gleichen Umfang Bei der Sonntagsarbeit haben wir entschieden, dass keine
wie andere an den Freizeitaktivitäten teilhaben, die mit dem Zeitkompensation gewährt werden soll. Damit würde man
Sonntag verbunden sind. Gesundheitliche Beeinträchtigun- gemäss Minderheitsantrag bei der Sonntagsarbeit genau
gen, die die Nachtarbeit mit sich bringt, liegen aber bei nor- umgekehrt vorgehen und jetzt allenfalls eine Zeitkompensa-
maler Sonntagsarbeit nicht vor. Eine Kompensation auf Zeit- tion gewähren. Das kann nicht mehr im Sinne der bisherigen
zuschlagsbasis ist daher nicht angezeigt. Logik der Verhandlungen liegen.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der schweizerische Tou-
rismus zurzeit mit gewaltigen Problemen zu kämpfen hat. Weber Monika (U, ZH), Sprecherin der Minderheit: Es ist ei-
Wenn hier zusätzliche Belastungen auf den Arbeitgeber zu- gentlich ein Antrag von Herrn Piller, und ich weiss nicht, ob
kommen, wird die Branche in ihrer wirtschaftlichen Existenz ich das Recht habe, den Antrag zurückzuziehen. Herr Gem-
getroffen. Zudem haben Sie vorhin bezüglich der Nachtarbeit perli hat im Prinzip recht, aber es gehört im Grunde genom-
ohnehin einen Grundsatzentscheid getroffen, so dass ich mir men zu meiner Überzeugung, dass wir hier noch einmal für
nicht vorstellen kann, dass Sie dann ausgerechnet bei der das Gleichgewicht plädieren.
Sonntagsarbeit anders entscheiden würden.
Die Minderheit schlägt Ihnen in der Sache vor, bei der Sonn- Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je crois qu'après
tagsarbeit auch eine Zeitkompensationsregelung und allen- la décision que vous avez prise tout à l'heure, il est dans un
falls den Vorbehalt der Gesamtarbeitsverträge und der öf- minimum de logique de suivre les propositions de la majorité
fentlich-rechtlichen Vorschriften vorzusehen. plutôt que celles de la minorité.
28. September 1995 955 Arbeitsgesetz. Änderung
C'est ce que je vous invite à faire, non sans ajouter, à l'inten- weis ist aber, wie auch die neuere Gerichtspraxis zeigt, kaum
tion de quelques-uns des députés qui sont intéressés par le zu erbringen.
tourisme, que la formule de la majorité consistant à abroger Die Mehrheit der Kommission ist sich zwar durchaus be-
cet alinéa 1 er de l'article 20 va bien dans le sens des intérêts wusst, dass es grundsätzlich unerwünscht ist, die Sonntags-
du secteur touristique et hôtelier. ruhe allzustark zu tangieren. Dem Sonntag kommt gesell-
schaftlich, aber auch kulturell eine grosse Bedeutung zu. Er
Abstimmung - Vote darf nicht «auf kaltem Wege» einfach zum Arbeitstag ge-
Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen macht werden. Auf der anderen Seite muss aber auch auf die
Für den Antrag der Minderheit 3 Stimmen Tatsache hingewiesen werden, dass durch bereits beste-
hende Ausnahmeregelungen, aber auch durch internationale
Abs. 2-AI. 2 Konkurrenz eine gewisse Liberalisierung in diesem Bereich
kaum umgangen werden kann. Wir haben übrigens bereits
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Die Kommissions- eine Liberalisierung bei Verkaufsgeschäften an Autobahnen,
mehrheit beantragt Ihnen, Artikel 20 Absatz 2 aufzuheben - Bahnhöfen, Flughäfen usw.
er hat jetzt keine selbständige Bedeutung mehr, nachdem wir Der Beschluss des Nationalrates, den Ihnen die Mehrheit
Absatz 1 gestrichen haben - und das materielle Anliegen, der Kommission beliebt machen will, ist auch meines Erach-
den Lohnzuschlag von 50 Prozent bei vorübergehender tens kein Freipass. Zwar ist zum Offenhalten an sechs Sonn-
Sonntagsarbeit, in Artikel 19 Absatz 3 zu verankern: «Dafür tagen keine Biga-Bewilligung mehr notwendig, aber es ist
ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu gewähren.» darauf hinzuweisen, dass die kantonalen Vorschriften über
Ich weise darauf hin, dass diese Regelung der heutigen ge- den Ladenschluss vorbehalten bleiben, mit anderen Worten:
setzlichen Regelung entspricht. Wir geben damit den Arbeit- Die Kantone haben die Kompetenz, im Bereich der sechs
nehmern keine zusätzlichen Leistungen für vorübergehende freigestellten Sonntage zu entscheiden. Sie können die örtli-
Sonntagsarbeit, denn das, was hier verankert wird, entspricht chen Gegebenheiten - beispielsweise wenn jenseits der
der bisherigen Regelung. Grenze Geschäfte offen sind -, auch gewisse Feiertage vor
Weihnachten, welche kantonal geregelt sind, in ihre Überle-
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit gungen mit einbeziehen. Man kann damit eine flexible, den
Adopté selon la proposition de la majorité kantonalen Besonderheiten entsprechenden Regelung ein-
führen.
Art. 19 Ich persönlich bin voll davon überzeugt, dass der kantonale
Antrag der Kommission Gesetzgeber den eingeräumten Freiraum durchaus verant-
Abs. 1, 2, 4, 5 wortungsbewusst nutzen will und kann. Es sind in der Regel
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates die kantonalen Parlamente, die darüber entscheiden können,
Abs. 3 wann, zu welchen Zeiten und wie lange solche Betriebe of-
.... wird. Dafür ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu ge- fenhalten können. Der Bund gibt ihnen einfach die Möglich-
währen. keit, hier entsprechende Entscheide zu treffen.
Abs. 3bis Die Mehrheit der Kommission ist, wenn auch mit gewissen
Mehrheit Bedenken, der Auffassung, dass die vorgeschlagene Lösung
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates angesichts des veränderten gesellschaftlichen Umfeldes,
Minderheit aber auch des veränderten Umfeldes bezüglich der Konkur-
(Simmen, Piller) renz, die man gerade in den Grenzgebieten immer stärker zu
Streichen spüren bekommt, vertreten werden kann.
Art. 19 Simmen Rosmarie (C, SO), Sprecherin der Minderheit: Wir
Proposition de la commission müssen uns nichts vormachen: Der Megatrend in unserer
Al. 1, 2, 4, 5 Gesellschaft geht dahin, den Sonntag zu einem Tag wie alle
Adhérer à la décision du Conseil national anderen - bzw. noch mehr, zum Stresstag der Woche par ex-
Al. 3 cellence - zu machen. Stress beim Abtragen der Penden-
.... établi. L'employeur accorde une majoration de salaire de zenberge, die sich während der Woche angesammelt haben,
50 pour cent au travailleur. Stress aber insbesondere auch beim Konsumieren.
Al. 3bis Für die Güter, die wir während sieben Tagen pausenlos pro-
Majorité duzieren, brauchen wir offenbar auch sieben Tage, um sie
Adhérer à la décision du Conseil national pausenlos wieder konsumieren zu können. Das hat mit dem
Minorité Ausflug am Sonntag oder mit dem Kinobesuch am Wochen-
(Simmen, Piller) ende - als Erholung gedacht - längst nichts mehr zu tun,
Biffer sondern es ist zu einem Zwang geworden.
Gesellschaftsentwicklungen kann man nicht per Gesetz um-
Abs. 1-5-Al. 1-5 kehren, aber man soll sie auch nicht noch ungefragt und un-
Angenommen - Adopté nötig per Bundesgesetz fördern und verschärfen.
Eine weiter gehende Öffnung der Verkaufsgeschäfte an
Abs. 3bis - Al. 3bis sechs Sonntagen ist genau eine solche Verstärkung. Wenn
wir schon längere Öffnungszeiten brauchen, dann steht uns
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: In den Verhandlun- der Abendverkauf als ein taugliches und bewährtes Mittel
gen des Nationalrates ist in Artikel 19 eine Bestimmung ein- durchaus zur Verfügung.
gefügt worden, wonach Verkaufsgeschäfte jährlich an höch- Ich bitte Sie, diesen Absatz 3bis, den der Nationalrat einge-
stens sechs Sonn- und Feiertagen ohne behördliche Bewilli- fügt hat, zu streichen. Es war nicht so eine schlechte Idee frü-
gung Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Vorbehalten blei- herer Zeiten, einen Tag der Woche zum Ruhetag zu machen;
ben die kantonalen Vorschriften über das Offenhalten von vielmehr war es die Erkenntnis aus der Erfahrung von Gene-
Geschäften. rationen. Das sagt Ihnen nicht nur jeder Pfarrer, das sagen
Die Mehrheit der Kommission hat - mit 7 zu 2 Stimmen - be- Ihnen heute auch die Ärzte.
schlossen, diesem nationalrätlichen Beschluss zuzustim- Ich bitte Sie: Folgen Sie der Minderheit, und schaffen Sie so
men, das aus der Überlegung heraus, dass die Dienstlei- eine ganz kleine Oase vermehrter Ruhe!
stungsbetriebe zurzeit vom Arbeitsgesetz her den gleichen
Vorschriften unterstehen wie die Industriebetriebe. Wenn so- Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Pour les raisons
mit ein Verkaufsgeschäft am Sonntag öffnen will, muss es ein qu'a énoncées le rapporteur de la commission, je vous pro-
dringendes Bedürfnis nachweisen können. Ein solcher Nach- pose de suivre la version que le Conseil national avait intro-
Loi sur le travail. Modification 956 28 septembre 1995
duite, en supplément d'ailleurs de ce que le Conseil fédéral Al. Ibis (nouveau)
avait lui-même présenté dans son projet. Les petites entreprises artisanales, en particulier, sont
exemptées de l'autorisation obligatoire pour le travail de nuit
Abstimmung - Vote ou du dimanche, lorsque celui-ci est inhérent à leur activité.
Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 8 Stimmen Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Hier hat die Kom-
mission noch einen Absatz Ibis eingefügt: «Insbesondere
Art. 19a; 20a; 21 Abs. 3 werden kleingewerbliche Betriebe, für die Nacht- und Sonn-
Antrag der Kommission tagsarbeit betriebsnotwendig ist, von der Bewilligungspflicht
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ausgenommen.» Ich habe bereits begründet, dass die Kom-
mission vor allem den administrativen Aufwand abbauen will.
Art. 19a; 20a; 21 al. 3 Die kleingewerblichen Betriebe, für welche eine Betriebsnot-
Proposition de la commission wendigkeit für Nacht- und Sonntagsarbeit besteht, sollen
Adhérer à la décision du Conseil national durch die Verordnung grundsätzlich vom Verbot der Nachtar-
beit ausgenommen werden, damit kein zusätzlicher Aufwand
Angenommen - Adopté entsteht. Die Kommission hat Wert darauf gelegt, vom Bun-
desrat zu hören, dass man hier eine möglichst grosszügige
Art. 22 Lösung vorsehen will.
Antrag der Kommission
Soweit das Gesetz Ruhezeiten sowie einen Zeitzuschlag für Angenommen - Adopté
Nachtarbeit vorschreibt, dürfen diese nicht durch Geldlei-
stungen ....
Gliederungstitel vor Art. 29; Art. 30 Abs. 2; Art. 31; Glie-
Art. 22 derungstitel vor Art. 33; Art. 33, 34
Proposition de la commission Antrag der Kommission
Dans la mesure où la loi prescrit des temps de repos ainsi Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
qu'un supplément de temps de repos pour le travail de nuit,
ceux-ci ne doivent pas être remplacés par des prestations en Titre précédant l'art. 29; art. 30 al. 2; art. 31; titre précé-
argent.... dant l'art. 33, art. 33, 34
Proposition de la commission
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Hier ist eine Stel- Adhérer à la décision du Conseil national
lungnahme schwierig, denn es sind jetzt Änderungen vorge-
nommen worden. Ich glaube, im Passus «Soweit das Gesetz Angenommen - Adopté
Ruhezeiten sowie einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit
vorschreibt....» müssen wir auf jeden Fall «sowie einen Zeit-
zuschlag» streichen. Denn jetzt ist für Nachtarbeit kein Zeit- Gliederungstitel vor Art. 35; Art. 35, 35a, 35b
zuschlag mehr vorgesehen. Wir haben ihn weder in der Fas- Antrag der Kommission
sung des Bundesrates als allgemeinen Zeitzuschlag, noch in Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
der reduzierten Fassung der Kommission. Damit muss es in
Artikel 22 meines Erachtens heissen: «Soweit das Gesetz Titre précédant l'art. 35; art. 35, 35a, 35b
Ruhezeiten für Nachtarbeit vorschreibt, dürfen diese nicht Proposition de la commission
durch Geldleistungen ....» Adhérer à la décision du Conseil national
«Zeitzuschlag» muss auf jeden Fall gestrichen werden, aber
man wird dann in der redaktionellen Behandlung am Schluss Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Hier sind die Son-
noch sehen müssen, ob das alles so genau zutrifft. derbestimmungen für schwangere Frauen aufgeführt. Es
wurde eine Lösung getroffen, die den in diesem Zusammen-
Angenommen gemäss modifiziertem Antrag der Kommission hang entstehenden Bedürfnissen recht weitgehend entge-
Adopté selon la proposition modifiée de la commission genkommt. Unsere Kommission hat sich hier ausnahmslos
den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen.
Gliederungstitel vor Art. 23; Art. 23; 24; Gliederungstitel
vor Art. 25; Art. 25; Gliederungstitel vor Art. 26; Art. 26 Angenommen - Adopté
Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Gliederungstitel vor Art. 36; Art. 36; Gliederungstitel vor
Art. 36a; Art. 36a; 47; 48; 64 Einleitung, Art. 10 Bst. a, 71
Titre précédant l'art. 23; art. 23; 24; titre précédant Bst. b
l'art. 25; art. 25; titre précédant l'art. 26; art. 26 al. 1 Antrag der Kommission
Proposition de la commission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Adhérer à la décision du Conseil national
Titre précédant l'art. 36; art. 36; titre précédant l'art. 36a;
Angenommen - Adopté art. 36a; 47; 48; 64 introduction, art. 10 let. a, 71 let. b
Proposition de la commission
Art. 27 Abs. 1,1 bis (neu) Adhérer à la décision du Conseil national
Antrag der Kommission
Abs. 1 Angenommen - Adopté
.... der Artikel 9-17a, 17b Absatz 2, 18-19a....
Abs. Ibis (neu) Ziff. Il
Insbesondere werden kleingewerbliche Betriebe, für die Antrag der Kommission
Nacht- und Sonntagsarbeit betriebsnotwendig ist, von der Der Artikel 17b Absatz 1 tritt drei Jahre ....
Bewilligungspflicht ausgenommen.
Ch. II
Art. 27 al. 1, Ibis (nouveau) Proposition de la commission
Proposition de la commission L'article 17b 1er alinéa, entre en vigueur....
Al. 1
.... les articles 9-17a, 17b alinéa 2, 18-19a .... Angenommen - Adopté
28. September 1995 957 Ziviler Ersatzdienst. Bundesgesetz
Ziff. IM Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Hier beantragt eine
Antrag der Kommission Minderheit Plattner, die ursprüngliche Fassung des Bundes-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates rates zu übernehmen, während eine Mehrheit von 8 Kommis-
sionsmitgliedern Festhalten beantragt. Die Fassung des Na-
Ch. III tionalrates wird sowohl von der Mehrheit als auch von der
Proposition de la commission Minderheit abgelehnt. Diese Fassung geht wesentlich weiter
Adhérer à la décision du Conseil national als der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates, den nun die
Minderheit wieder aufnimmt.
Angenommen - Adopté Wenn gemäss Antrag der Minderheit Plattner die Gesuchs-
tellenden in der Regel angehört werden müssen und nur aus-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble nahmsweise auf die Anhörung verzichtet werden kann, wird
Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen das vom Nationalrat gerade umgekehrt. Die Regel wird zur
Dagegen 2 Stimmen Ausnahme gemacht. Die Anhörung erfolgt lediglich noch
ausnahmsweise. Der Verzicht auf die Anhörung ist zur Regel
Abschreibung - Classement geworden.
Für die Mehrheit der Kommission ist Artikel 18 Absatz 2 zu-
Antrag des Bundesrates sammen mit Artikel 1, dem Grundsatzartikel, zu sehen.
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse In der Kommission wie im Plenum ist um diesen Artikel sehr
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte gerungen worden. Mit 31 zu 5 Stimmen hat der Ständerat
Proposition du Conseil fédéral seinerzeit Bundesrat und Nationalrat zugestimmt. Damit ha-
Classer les interventions parlementaires ben wir eine offenere Regelung gewählt, als sie die Barras-
selon lettre aux Chambres fédérales Reform darstellt. Dafür wurde ebenfalls, nach eingehenden
Diskussionen, Artikel 18 Absatz 2 verschärft. Der Gewis-
Angenommen - Adopté sensentscheid ist ein gewichtiger, ein ernstzunehmender
Entscheid. Nur in einem persönlichen Dialog mit der ge-
suchstellenden Person kann geklärt werden, ob diese die
An den Nationalrat - Au Conseil national Leistung des Militärdienstes mit dem Gewissen wirklich nicht
vereinbaren kann.
Ein Aktenentscheid kann in dieser heiklen Frage nicht akzep-
tiert werden. Beim Aktenentscheid hängt zu viel von der For-
mulierung des Gesuches ab. Professionelle Gesuchschrei-
ber werden bezahlt, um die beste und für die Befreiung vom
Militärdienst genügende Formulierung - verbunden mit den
#ST# 94.063 notwendigen Behauptungen - auszuarbeiten. Befreiung vom
Militärdienst stellt eine Sonderbehandlung bezüglich Wehr-
Ziviler Ersatzdienst. pflicht dar. Demjenigen, der diese Sonderbehandlung in An-
Bundesgesetz spruch nimmt, darf zugemutet werden, dass er sich einer sol-
chen Anhörung, einem solchen Gespräch, einer eingehen-
Service civil. den Überprüfung unterzieht. Die «Postkartenlösung» muss
Loi fédérale ausgeschlossen werden.
Man wirft uns natürlich vor, man produziere hier einen riesi-
Differenzen - Divergences gen administrativen Aufwand. Das muss erstens bestritten
Siehe Seite 711 hiervor - Voir page 711 ci-devant werden, und zweitens muss bei einem solch wichtigen Ent-
Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1995 scheid ein gewisser administrativer Aufwand hingenommen
Décision du Conseil national du 27 septembre 1995 werden, denn nur so werden Sie das Gesetz bezüglich Zulas-
sung zum Zivildienst rechtsgleich und gerecht anwenden
können. Schliesslich dürfen wir nicht mit Nachdruck verlan-
gen, dass die unhaltbare Situation bezüglich des «blauen
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Wir haben als Weges» endlich beseitigt wird, um dann diesem Vorgehen im
Zweitrat das Zivildienstgesetz am 21. Juni 1995 behandelt. neuen Gesetz wieder Tür und Tor zu öffnen.
Aus dieser Behandlung resultieren 16 Differenzen zum Na- Beim nationalrätlichen Beschluss handelt es sich um einen
tionalrat. Der Nationalrat hat nun gestern, das heisst am reinen Zufallsentscheid. Er ist auch aus der Sicht seines Zu-
27. September 1995, bei 14 Differenzen dem Ständerat zu- standekommens nicht akzeptierbar. Der Entscheid entspricht
gestimmt. Es verbleiben somit zwei Differenzen. Sie betref- nicht dem Verlauf der Diskussion, auch nicht dem Verlauf der
fen die Artikel 18 und Artikel 80. Zudem ist im Nationalrat Diskussion während der Differenzbereinigung; er ist mit 49
festgestellt worden, dass unter dem Titel «Änderung anderer zu 45, zusammen gibt das 94 Stimmen, zustande gekom-
Erlasse», Ziffer 5, Artikel 81 a des Militärstrafgesetzes aufge- men.
hoben werden muss. Ich werde Sie über die Einzelheiten bei Wenn Sie heute von Nationalrat Wick ein Blatt ausgeteilt er-
der Behandlung dieses Artikels orientieren. halten haben, muss man dazu einmal sagen, dass das nicht
den Gepflogenheiten entspricht. Die in diesem Papier schrift-
Art. 18 Abs. 2 lich aufgestellten Behauptungen können nicht überprüft wer-
Antrag der Kommission den. Es fehlt die erforderliche Zeit, um diese Behauptungen
Mehrheit zu überprüfen. Ich meine, es sei auch nicht ganz seriös, in
Festhalten diesem Stadium der Behandlung der Vorlage noch einen sol-
Minderheit chen Antrag zu stellen.
(Plattner, Schoch) Es ist nicht massgebend, wie das bei der Diskussion gestern
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates im Nationalrat behauptet worden ist, ob das Gesuch den ver-
langten Kriterien entspricht, sondern massgebend ist nur, ob
Art. 18 al. 2 das Gewissen der gesuchstellenden Person die Leistung von
Proposition de la commission Militärdienst zulässt oder nicht. Schliesslich darf auch festge-
Majorité halten werden, dass der Bundesrat der Formulierung, wie sie
Maintenir das letzte Mal vom Ständerat beschlossen worden ist, aus-
Minorité drücklich zugestimmt hat.
(Plattner, Schoch) Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission Festhal-
Adhérer au projet du Conseil fédéral ten und Ablehnung des Minderheitsantrages Plattner.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Arbeitsgesetz. Änderung
Loi sur le travail. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 942-957
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