Switzerland's Accession to Animal Protection Convention Approved
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court unanimously approved the amendment to the European Convention for the Protection of Animals in Agriculture, which allows supranational organizations like the EU to become parties to the convention if their member states have delegated the necessary competencies. Switzerland supported this change from the beginning, contingent on EU member states ratifying it. As all EU members except Greece have now approved the amendment, Switzerland's accession is deemed justified, with no significant financial or personnel consequences and fulfilling constitutional requirements.
Legislator-Regeste
KI-generiertSwitzerland's Accession to Animal Protection Convention Approved: serordentliche Tagung der Vertragsstaatenkonferenzabzuhal- hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion du Conseil national 930 28 septembre 1994
Sie beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung Zur Genehmigung: Einer Genehmigung durch die Schweiz
zum Entwurf zum Bundesbeschluss zum Protokoll der Ände- steht nichts im Wege. Unser Land stand der Änderung des
rung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Übereinkommens von Anfang an positiv gegenüber, vertrat
Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. aber den Standpunkt, dass eine Genehmigung erst in Frage
komme, wenn die Änderung von den EG-Mitgliedstaaten
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen selbst, von denen sich einzelne gegen eine Übertragung von
L'entrée en matière est décidée sans opposition Kompetenzen auf die Gemeinschaft gewehrt hatten, geneh-
migt worden ist Inzwischen haben aber sämtliche Mitglied-
Gesamtberatung - Traitement global staaten der EU, bis auf Griechenland, die Änderung geneh-
migt Ein Beitritt der Schweiz scheint unter diesen Umständen
Titel und Ingress, Art. 1,2 gerechtfertigt Auch hier ergeben sich keine finanziellen oder
Titre et préambule, art. 1,2 personellen Konsequenzen.
Ebenso ist klarerweise das Erfordernis der Verfassungsmäs-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble sigkeit erfüllt.
Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen Die Komission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragt
(Einstimmigkeit) Ihnen ebenfalls einstimmig Eintreten auf den Beschlussent-
wurf und Genehmigung desselben.
An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
94.011-2
Titel und Ingress, Art. 1,2
#ST#
Titre et préambule, art. 1,2
Tierschutz.
Übereinkommen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(Internationaler Handel) Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen
Protection des animaux. (Einstimmigkeit)
Convention
(Commerce international) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Januar 1994 (BBIII370)
Message et projet d'arrêté du 26 janvier 1994 (FF II 366)
Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 1994
Décision du Conseil national du 9 juin 1994
#ST# 92.3491
Motion des Nationalrates
Antrag der Kommission (Bischof)
Eintreten Frostschutz im Kuhstall
Proposition de la commission
Entrer en matière Motion du Conseil national
(Bischof)
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Zur Ausgangslage: Antigel dans les écuries
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit ge-
fährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus dem
Jahre 1973 sieht als Vertragsparteien lediglich souveräne
Staaten vor. Supranationalen Organisationen ist somit eine
Mitgliedschaft verwehrt. Wortlaut der Motion vom 29. September 1993
Nachdem die Europäische Gemeinschaft die Absicht bekun- Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der FAG (Eidge-
det hatte, den Vollzug des Übereinkommens in ihren Mitglied- nössische Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produk-
staaten einheitlich zu organisieren, stellten über ein Drittel der tion, Grangeneuve) gesetzliche Bestimmungen auszuarbei-
damaligen Vertragsstaaten im März 1979 den Antrag, eine aus- ten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kü-
serordentliche Tagung der Vertragsstaatenkonferenzabzuhal- hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.
ten, bei der das Übereinkommen in dem Sinne geändert wer-
den sollte, dass auch Organisationen wie die Europäische Ge- Texte de la motion du 29 septembre 1993
meinschaft Mitglieder werden können. Die ausserordentliche Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer conjointement avec
Tagung fand am 30. April 1983 in Gaborone, Botswana, statt la FAG (Station de recherches sur la production animale,
Zum Inhalt der Änderung: Artikel XXI (Beitritt) des Überein- Grangeneuve) les dispositions légales qui permettront
kommens wird so geändert, dass über- oder zwischenstaatli- d'interdire l'utilisation du propylèneglycol, un antigel admini-
che Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, de- stré aux vaches.
nen von ihren Mitgliedstaaten entsprechende Kompetenzen
eingeräumt worden sind, dem Übereinkommen beitreten kön- Iten Andreas (R, ZG) unterbreitet im Namen der Kommission
nen. Sie erklären bei ihrem Beitritt den Umfang ihrer Zustän- für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) den folgenden
digkeiten in bezug auf das Übereinkommen. Im Rahmen die- schriftlichen Bericht:
ser Zuständigkeiten erfüllen sie die Rechte und Pflichten ihrer
Mitgliedstaaten, die sich aus dem Übereinkommen ergeben. 1. Am 29. September 1993 beschloss der Nationalrat mit 24
Die supranationale Organisation übernimmt also die Kompe- gegen 22 Stimmen, die Motion Bischof vom 7. Dezember
tenzen, die ihr von ihren Mitgliedstaaten übertragen worden 1992 zu überweisen. Der Bundesrat wird darin ersucht, zu-
sind. An der Vertragsstaatenkonferenz können bei Abstim- sammen mit der FAG (der Eidgenössischen Forschungsan-
mungen entweder die einzelnen Mitgliedstaaten oder aber die stalt für viehwirtschaftliche Produktion in Grangeneuve) ge-
Organisation mit den Stimmen ihrer Mitgliedstaaten teilneh- setzliche Bestimmungen auszuarbeiten, um das Frostschutz-
men. Es sind also beide Möglichkeiten offen. mittel Propylenglykol zu unterbinden respektive zu verbieten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Tierschutz. Übereinkommen (Internationaler Handel)
Protection des animaux. Convention (Commerce international)
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.011-2
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 930-930
Page
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Ref. No 20 024 728
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