Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 94-011-2 KI-generiert

Switzerland's Accession to Animal Protection Convention Approved

Geschäftsnummer VPB 94-011-2
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court unanimously approved the amendment to the European Convention for the Protection of Animals in Agriculture, which allows supranational organizations like the EU to become parties to the convention if their member states have delegated the necessary competencies. Switzerland supported this change from the beginning, contingent on EU member states ratifying it. As all EU members except Greece have now approved the amendment, Switzerland's accession is deemed justified, with no significant financial or personnel consequences and fulfilling constitutional requirements.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Accession to Animal Protection Convention Approved: serordentliche Tagung der Vertragsstaatenkonferenzabzuhal- hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.

Schlagwörter

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Beitritt zum Übereinkommen Luganer Übereinkommen verfassungsmässige Anforderung Veterinärrecht internationale Menschenrechtsnormen Recht auf Mitgliedschaft
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Volltext

Motion du Conseil national 930 28 septembre 1994

Sie beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung Zur Genehmigung: Einer Genehmigung durch die Schweiz

zum Entwurf zum Bundesbeschluss zum Protokoll der Ände- steht nichts im Wege. Unser Land stand der Änderung des

rung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Übereinkommens von Anfang an positiv gegenüber, vertrat

Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. aber den Standpunkt, dass eine Genehmigung erst in Frage

komme, wenn die Änderung von den EG-Mitgliedstaaten

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen selbst, von denen sich einzelne gegen eine Übertragung von

L'entrée en matière est décidée sans opposition Kompetenzen auf die Gemeinschaft gewehrt hatten, geneh-

migt worden ist Inzwischen haben aber sämtliche Mitglied-

Gesamtberatung - Traitement global staaten der EU, bis auf Griechenland, die Änderung geneh-

migt Ein Beitritt der Schweiz scheint unter diesen Umständen

Titel und Ingress, Art. 1,2 gerechtfertigt Auch hier ergeben sich keine finanziellen oder

Titre et préambule, art. 1,2 personellen Konsequenzen.

Ebenso ist klarerweise das Erfordernis der Verfassungsmäs-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble sigkeit erfüllt.

Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen Die Komission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragt

(Einstimmigkeit) Ihnen ebenfalls einstimmig Eintreten auf den Beschlussent-

wurf und Genehmigung desselben.

An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Gesamtberatung - Traitement global

94.011-2

Titel und Ingress, Art. 1,2

#ST#

Titre et préambule, art. 1,2

Tierschutz.

Übereinkommen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

(Internationaler Handel) Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen

Protection des animaux. (Einstimmigkeit)

Convention

(Commerce international) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Januar 1994 (BBIII370)

Message et projet d'arrêté du 26 janvier 1994 (FF II 366)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 1994

Décision du Conseil national du 9 juin 1994

#ST# 92.3491

Motion des Nationalrates

Antrag der Kommission (Bischof)

Eintreten Frostschutz im Kuhstall

Proposition de la commission

Entrer en matière Motion du Conseil national

(Bischof)

Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Zur Ausgangslage: Antigel dans les écuries

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit ge-

fährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus dem

Jahre 1973 sieht als Vertragsparteien lediglich souveräne

Staaten vor. Supranationalen Organisationen ist somit eine

Mitgliedschaft verwehrt. Wortlaut der Motion vom 29. September 1993

Nachdem die Europäische Gemeinschaft die Absicht bekun- Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der FAG (Eidge-

det hatte, den Vollzug des Übereinkommens in ihren Mitglied- nössische Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produk-

staaten einheitlich zu organisieren, stellten über ein Drittel der tion, Grangeneuve) gesetzliche Bestimmungen auszuarbei-

damaligen Vertragsstaaten im März 1979 den Antrag, eine aus- ten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kü-

serordentliche Tagung der Vertragsstaatenkonferenzabzuhal- hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.

ten, bei der das Übereinkommen in dem Sinne geändert wer-

den sollte, dass auch Organisationen wie die Europäische Ge- Texte de la motion du 29 septembre 1993

meinschaft Mitglieder werden können. Die ausserordentliche Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer conjointement avec

Tagung fand am 30. April 1983 in Gaborone, Botswana, statt la FAG (Station de recherches sur la production animale,

Zum Inhalt der Änderung: Artikel XXI (Beitritt) des Überein- Grangeneuve) les dispositions légales qui permettront

kommens wird so geändert, dass über- oder zwischenstaatli- d'interdire l'utilisation du propylèneglycol, un antigel admini-

che Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, de- stré aux vaches.

nen von ihren Mitgliedstaaten entsprechende Kompetenzen

eingeräumt worden sind, dem Übereinkommen beitreten kön- Iten Andreas (R, ZG) unterbreitet im Namen der Kommission

nen. Sie erklären bei ihrem Beitritt den Umfang ihrer Zustän- für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) den folgenden

digkeiten in bezug auf das Übereinkommen. Im Rahmen die- schriftlichen Bericht:

ser Zuständigkeiten erfüllen sie die Rechte und Pflichten ihrer

Mitgliedstaaten, die sich aus dem Übereinkommen ergeben. 1. Am 29. September 1993 beschloss der Nationalrat mit 24

Die supranationale Organisation übernimmt also die Kompe- gegen 22 Stimmen, die Motion Bischof vom 7. Dezember

tenzen, die ihr von ihren Mitgliedstaaten übertragen worden 1992 zu überweisen. Der Bundesrat wird darin ersucht, zu-

sind. An der Vertragsstaatenkonferenz können bei Abstim- sammen mit der FAG (der Eidgenössischen Forschungsan-

mungen entweder die einzelnen Mitgliedstaaten oder aber die stalt für viehwirtschaftliche Produktion in Grangeneuve) ge-

Organisation mit den Stimmen ihrer Mitgliedstaaten teilneh- setzliche Bestimmungen auszuarbeiten, um das Frostschutz-

men. Es sind also beide Möglichkeiten offen. mittel Propylenglykol zu unterbinden respektive zu verbieten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Tierschutz. Übereinkommen (Internationaler Handel)

Protection des animaux. Convention (Commerce international)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.011-2

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 28.09.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 930-930

Page

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Ref. No 20 024 728

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