Federal Council Canton Clause Abolition Initiative
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliamentary initiative proposed to abolish the "canton clause" in Article 96, Paragraph 1 of the Federal Constitution, which prohibits more than one member of the Federal Council from being elected from the same canton. The commission agreed that while the clause's original purpose of preventing dominance by large cantons was still valid, the absolute form of the clause unnecessarily restricted the Federal Assembly's election freedom. It was argued that the Federal Assembly, as the electoral body, could ensure a balanced representation without this formal constraint and that the clause sometimes prevented the election of the most suitable candidate. The commission recommended accepting the initiative to acknowledge the need for reform, allowing for further deliberation within the broader context of government reform, potentially leading to a revised or eliminated clause.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 96 Absatz, Art. 96 al. 1er est, Art. 96 Ab, Art. 21ter GVG, Art. 21ter LREC, Art. 96 est; Federal Council Canton Clause Abolition Initiative: The commission agreed that while the clause's original purpose of preventing dominance by large cantons was still valid, the absolute form of the clause unnecessarily restricted the Federal Assembly's election freedom. It was argued that the Federal Assembly, as the electoral body, could ensure a balanced representation without this formal constraint and that the clause sometimes prevented the election of the most suitable candidate. The commission recommended accepting the initiative to acknowledge the need for reform, allowing for further deliberation within the broader context of government reform, potentially leading to a revised or eliminated clause.
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KI-generiertThis provision is the subject of the parliamentary initiative and its deletion is the core request, thus forming the basis for the decision to follow the initiative.
Volltext
30. September 1993 S 731 Parlamentarische Initiative. «Kantonsklausel»
#ST# 93.407 und Verwaltung zum aufgeworfenen Thema, über Zeitplan
und Aufwand der parlamentarischen Arbeit und über die Mög-
Parlamentarische Initiative lichkeit, das angestrebte Ziel mit einem an den Bundesrat ge-
(Schiesser) richteten Vorstoss zu erreichen.
In derselben Frühjahrssession wurden ausser der vorliegen-
Artikel 96 Absatz 1 den Initiative weitere fünf Initiativen mit derselben allgemeinen
der Bundesverfassung. Zielsetzung im Nationalrat eingereicht. Die Staatspolitische
Streichung der «Kantonsklausel» Kommission des Nationalrates hat in der Folge beschlossen,
Initiative parlementaire eine eigene Initiative der Kommission zu lancieren und auf die-
(Schiesser) sem schnellstmöglichen Weg eine Vorlage auszuarbeiten.
Wie die ständerätliche Kommission gegebenenfalls zu einer
Abolition de la clause du canton
entsprechenden Vorlage des Nationalrates später Stellung
de résidence (art. 96 al. 1er est.) nehmen wird, kann und muss zurzeit vorbehalten bleiben.
Was die vorliegende, im Ständerat eingereichte Initiative be-
trifft, so hat sich die Kommission mehrheitlich dafür ausge-
sprochen, keine separate Vorlage auszuarbeiten und zur
Volksabstimmung zu bringen. Die Frage steht nach Ansicht
Wortlaut der Initiative vom 1. März 1993 der Kommission in engem Zusammenhang mit der von ihr als
Gestützt auf Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und vordringlich betrachteten allgemeinen Regierungsreform. Es
Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates verlan- wäre wünschenswert, dass die Revision von Artikel 96 der
gen die unterzeichneten Ratsmitglieder mit einer parlamenta- Bundesverfassung zusammen mit der nötigen Revision der
rischen Initiative die ersatzlose Streichung von Artikel 96 Ab- anderen Verfassungsbestimmungen über die Organisation
satz 1 letzter Satz der Bundesverfassung, welcher aus- des Bundesrates erfolgen könnte. Wenn der Rat der vorliegen-
schliesst, dass mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus den Initiative Folge gibt, so könnte sie in diesem grösseren
dem nämlichen Kanton gewählt werden kann. Rahmen behandelt, erfüllt und abgeschrieben werden.
Wenn der Rat der Initiative Folge gibt und wenn die allgemeine
Texte de l'initiative du 1er mars 1993 Regierungsreform auf Verfassungsebene sich entgegen dem
Se fondant sur l'article 21 bis de la loi sur les rapports entre les Wunsch der Kommission über Gebühr verzögern sollte, so
conseils, et sur l'article 23 du Règlement du Conseil des Etats, kann die Kommission die vorliegende Initiative in Form einer
les députés soussignés demandent, au moyen d'une initiative separaten Vorlage realisieren. Durch Artikel 21quaterAbsatz5
parlementaire, que l'article 96 alinéa premier dernière phrase des Geschäftsverkehrsgesetzes ist die Kommission gehalten,
de la constitution, qui exclut la possibilité de choisir plus spätestens nach zwei Jahren die Situation neu zu beurteilen
d'un membre du Conseil fédéral dans le même canton, soit und dem Rat Antrag zu stellen, ob die Initiative abgeschrieben
abrogée. oder ob die Frist verlängert und die Initiative in dieser oder je-
ner Weise weiter bearbeitet werden soll.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig (1) Grundsätzlich würde auch die Möglichkeit bestehen, mit einer
Motion den Bundesrat mit einem Auftrag im Sinne der Initiative
Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Kommission den fol- zu betrauen; das Instrument der parlamentarischen Initiative
genden schriftlichen Bericht: gewährt demgegenüber den Vorteil, dass die Regie des einge-
leiteten Rechtsetzungsprozesses beim Parlament verbleibt,
1. Beurteilung des Regelungsbedarfes indem eine parlamentarische Kommission Aufträge erteilen
Die Kommission geht mit dem Initianten im Grundsatz einig, und Fristen setzen kann.
dass in der von ihm aufgeworfenen Frage ein Reformbedarf
besteht. Der ursprüngliche Zweck der «Kantonsklausel» - die M. Rhinow présente au nom de la commission le rapport écrit
Verhinderung einer Dominanz einzelner grosser Kantone - ist suivant:
zwar nach wie vor gerechtfertigt. Diese Klausel ist aber im
Grunde nicht notwendig, um diesen Zweck zu erfüllen. Die 1. Appréciation du besoin de légiférer
Bundesversammlung als Wahlbehörde des Bundesrates wird Sur le principe, la commission partage fondamentalement
auch ohne formelle Vorschrift dafür zu sorgen wissen, dass l'opinion de l'auteur de l'initiative sur la nécessité d'entrepren-
der Bundesrat nicht nur z. B. aus Vertretungen der Kantone dre des réformes dans le domaine concerné. L'objectif d'ori-
Zürich, Bern und Waadt zusammengesetzt ist. Es wird auch gine de la «clause du canton» - empêcher la domination des
ohne diese Verfassungsbestimmung in der Regel nicht mehr grands cantons - se justifie toujours. Cette clause n'est cepen-
als ein Mitglied des Bundesrates aus demselben Kanton stam- dant pas fondamentalement nécessaire pour atteindre le but
men. Wie verschiedene Beispiele der früheren und jüngeren visé. En sa qualité d'autorité électorale du Conseil fédéral, l'As-
Zeit zeigen, beeinträchtigt aber diese Klausel in ihrer absolu- semblée fédérale saura, sans y être contrainte par des pres-
ten Form die Wahlfreiheit der Bundesversammlung in un- criptions formelles, faire en sorte qu'il n'y ait pas au Conseil fé-
zweckmässiger Weise. Angesichts der zahlreichen unge- déral que des représentants des cantons de Zurich, Berne et
schriebenen Regeln für die Zusammensetzung des Bundesra- Vaud, par exemple. En l'absence de ladite disposition consti-
tes sollte es im Einzelfall möglich sein, auch einmal einen Ver- tutionnelle, il n'y aura en règle générale pas plus d'un membre
treter oder eine Vertreterin aus einem Kanton zu wählen, der du Conseil fédéral par canton. Comme le montrent divers
im Bundesrat bereits vertreten ist Sonst wird unter Umstän- exemples plus ou moins récents, par sa formulation absolue,
den verhindert, dass die bestgeeignete Persönlichkeit gewählt cette clause est cependant de nature à désavantager inoppor-
werden kann. tunément la liberté électorale de l'Assemblée fédérale.
Im Rahmen der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative Compte tenu des nombreuses règles non écrites qui prési-
kann sich die Kommission auf die allgemeine Beurteilung des dent à la composition du Conseil fédéral, il devrait être possi-
Regelungsbedarfes beschränken. Wie die zu treffende Rege- ble, de cas en cas, d'élire une représentante ou un représen-
lung im einzelnen aussehen soll, kann zum jetzigen Zeitpunkt tant d'un canton déjà représenté au Conseil fédéral. Sans
offenbleiben und wird Gegenstand einer eingehenden Prü- quoi, on empêchera, selon les circonstances, que la personne
fung im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage bilden müs- la plus capable puisse être élue.
sen. In diesem Rahmen wird zu prüfen sein, ob die «Kantons- En matière d'examen préalable d'une initiative parlementaire,
klausel» gemäss dem Vorschlag des Initianten gänzlich gestri- la commission peut limiter son activité aune appréciation de la
chen oder aber nur gelockert werden sollte. carence de réglementation. Il n'est pas indispensable, en
2. Weiteres Vorgehen l'état, de résoudre la question de la forme appropriée de la ré-
Gemäss Artikel 21ter GVG hat die Kommission insbesondere glementation à adopter: il y a là matière à un examen appro-
zu berichten über allfällige bisherige Arbeiten von Parlament fondi à entreprendre lors de l'élaboration d'un projet y relatif.
Initiative parlementaire. «Clause du canton» 732 30 septembre 1993
La question de savoir si la «clause du canton» doit être intégra- ist. Insbesondere möchte ich unterstreichen, dass die Art und
lement biffée, selon la proposition de l'auteur de l'initiative, ou Weise, die Voraussetzungen und Schranken der Wahl des
seulement assouplie devra être examinée dans ce contexte. Bundesrates durch die Bundesversammlung eine umfassen-
2. Marche à suivre dere Diskussion verdienen, als dies bei der Beschränkung nur
Conformément à l'article 21ter LREC, la commission fait rap- gerade auf die «Kantonsklausel» der Fall wäre.
port en particulier sur l'état des travaux sur le même objet dans Ich wiederhole aber: Es geht hier um Folgegeben im Sinne der
l'Assemblée fédérale et dans l'administration et sur la possibi- Anerkennung eines Regelungsbedarfes. Wenn Sie Folge ge-
lité d'atteindre le but visé grâce aune intervention adressée au ben, wenn Sie dem Antrag der Kommission zustimmen, würde
Conseil fédéral. das Geschäft wiederum der Kommission zugewiesen. Hier
Au cours de la session de printemps, à côté de la présente ini- muss ich noch ergänzen, dass im Nationalrat dasselbe Ge-
tiative, cinq autres initiatives, toutes visant le même but, ont été schäft ebenfalls hängig ist und dass der Nationalrat möglicher-
déposées au Conseil national. Sur quoi, la Commission des weise einen Beschluss fassen wird, der uns dann auch unter-
institutions politiques du Conseil national a décidé de lancer breitet wird. Dann werden wir noch einmal, so oder so, mit
une initiative de commission et grâce à cette voie, qui est la dem Geschäft befasst sein. Wenn wir Folge geben, halten wir
plus rapide possible, d'élaborer un projet La manière dont la alle Möglichkeiten, alle Optionen, offen. Insbesondere sind wir
commission du Conseil des Etats, à son tour, prendra position frei, wie wir dann mit dem Beschluss des Nationalrates umge-
sur un projet du Conseil national, peut et doit rester réservée. hen sollen. Sie verbauen sich hier keinen Weg.
Pour ce qui est de cette initiative parlementaire présentée au Die Kommission beantragt Ihnen also, in diesem Sinne der
Conseil des Etats, la majorité de la commission a décidé de ne parlamentarischen Initiative Schiesser Folge zu geben.
pas élaborer un projet séparé pour le soumettre à la votation
populaire. La commission est d'avis que la question est étroi- Schiesser: Mit meiner parlamentarischen Initiative beantrage
tement liée à la réforme générale du gouvernement qu'elle ich Ihnen, Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung in dem
considère comme prioritaire. Il serait souhaitable que la révi- Sinne zu ändern, dass die «Kantonsklausel» ersatzlos gestri-
sion de l'article 96 est. ait lieu en même temps que la révision chen wird.
nécessaire des autres dispositions constitutionnelles sur l'or- Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, sind im Natio-
ganisation du Conseil fédéral. Si le conseil donnait suite à la nalrat verschiedene parlamentarische Initiativen eingebracht
présente initiative, elle pourrait être traitée dans ce large worden, die ebenfalls auf eine Aenderung dieser «Kantons-
contexte, puis classée, le but ayant été atteint klausel» abzielen, sei es, dass das Quorum pro Kanton erhöht
Si le conseil devait donner suite à l'initiative et si contre toute werden soll, sei es, dass man zu einer anderen Formulierung
attente de la commission, la réforme générale du gouverne- übergehen will.
ment à l'échelon constitutionnel devait être différée outre me- Meine Ueberlegungen im Zusammenhang mit der parlamen-
sure, la commission pourrait concrétiser la présente initiative tarischen Initiative gehen dahin, dass sich bei diesem Arti-
sous la forme d'un projet séparé. En vertu de l'article 21 quater kel 96 Absatz 1 Probleme nicht nur im Hinblick auf die Frage
alinéa 5 LREC, la commission est tenue, au plus tard dans l'es- stellen, wie viele Bundesräte ein Kanton maximal stellen kön-
pace de deux ans, de faire le point de la situation et de propo- nen soll. Es ergeben sich vielmehr Grundsatzfragen, und zwar
ser au conseil que l'initiative doit être classée ou le délai pro- Grundsatzfragen in dem Sinne, ob eine derartige Klausel in ei-
longé et s'il y a lieu de remanier l'initiative. ner Zeit, in der wir von einer umfassenden Regierungsreform
Il serait en principe aussi possible de confier au Conseil fédé- sprechen, überhaupt noch angebracht ist und ob sie dem ur-
ral, par voie de motion, un mandat au sens de l'initiative; l'ins- sprünglichen Zweck noch zu dienen vermag.
trument de l'initiative parlementaire a par contre l'avantage de Ich habe mit dem Antrag auf Streichung die Extremlösung ge-
maintenir entre les mains du Parlement la direction du proces- wählt Ich gehe indessen davon aus, dass es der Kommission
sus législatif ainsi engagé, du fait qu'une commission parle- unbenommen ist, eine weniger weit gehende Lösung an-
mentaire peut distribuer des mandats et fixer des délais. zustreben, wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge
geben.
Antrag der Kommission Ich möchte hier nicht alle Argumente für und wider die «Kan-
Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Ent- tonsklausel» auflisten; es ist dies schon unzählige Male getan
haltung, der Initiative Folge zu geben. worden. Ich möchte aber festhalten, dass diese Klausel von
Anfang an umstritten war und immer wieder zu Diskussionen
Proposition de la commission Anlass gegeben hat Immer wieder wurden Anläufe unternom-
La commission propose, par 7 voix sans opposition et avec men, diese Klausel zu ändern oder gar aufzuheben.
1 abstention, de donner suite à l'initiative. Wir kennen die heutigen Einschränkungen bei der Wahl des
Bundesrates:
Rhinow, Berichterstatter: Ich kann mich bei diesem Geschäft 1. Voraussetzung ist, dass ein Kandidat die Wählbarkeit in den
kurz fassen. Auch hierzu liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Nationalrat haben muss.
Staatspolitischen Kommission (SPK) vor. Sie können diesem 2. Es darf nur ein Mitglied des Bundesrates aus dem nämli-
Bericht entnehmen, dass wir im Grundsatz mit dem Anliegen chen Kanton stammen.
des Initianten einig sind, und zwar insofern, als in dieser Sache Daneben haben wir zahlreiche ungeschriebene Regeln. Wir
ein Reformbedarf besteht Wir sagen «im Grundsatz», denn es haben die ungeschriebene Regel der Beteiligung der lateini-
handelt sich hier um die sogenannte Vorprüfung, also um die schen Schweiz im Bundesrat, die staatspolitisch von viel grös-
Frage, ob in dieser Sache ein Regelungsbedarf besteht. Nur serer Bedeutung ist als die geschriebene Regel in Artikel 96
das haben wir diskutiert und geprüft Absatz 1.
Wir sind nicht auf konkrete Lösungen eingegangen. Insbeson- Weiter bringt die heutige «Zauberformel» eine sehr starke Ein-
dere bleibt für die SPK offen, ob diese «Kantonsklausel» voll- schränkung in der Kandidatenauswahl. Diese Einschränkung
umfänglich gestrichen werden soll oder ob nur Modifikationen wird noch verstärkt durch die Forderung nach einer entspre-
angebracht werden sollen. Diese Frage ist erst dann näher zu chenden geschlechtsmässigen Zusammensetzung des Bun-
prüfen, wenn der Rat beschliesst, grundsätzlich der parlamen- desrates.
tarischen Initiative Schiesser Folge zu geben. Die Ratio legis der «Kantonsklausel» bestand offenbar darin,
Die Kommission ist ferner zum Schluss gekommen, dass sich die kleinen Kantone zu schützen. Ich bin Vertreter eines sol-
im Moment eine separate Teilrevision der Bundesverfassung, chen kleinen Kantons und vertrete die Auffassung, dass die
also eine Reform, die sich nur gerade auf diesen Aspekt be- kleinen Kantone dieses Schutzes nicht bedürfen; wir sind
schränkt, kaum rechtfertigen dürfte. Wir würden es begrüssen, selbst Manns und Fraus genug, um uns für unsere Positionen
wenn in dieser Frage im Zusammenhang mit der Regierungs- zur Wehr zu setzen.
reform gehandelt und entschieden würde: einer Regierungs- Betrachtet man die Bundesratswahlen bis heute, so muss
reform allerdings, welche die Stufe der Verfassung beschlägt, man feststellen, dass diese Ratio legis nur zum Teil oder über-
was bekanntlich bei der erwarteten «Reform 93» nicht der Fall haupt nicht erfüllt worden ist Verschiedene Kantone sind im
30. September 1993 733 Parlamentarische Initiative. «Kantonsklausel»
Bundesrat noch nie vertreten gewesen - es sind dies kleinere ten für die Bundesratswahl nicht durchbringt. Damit wird indi-
Kantone -, andere kleinere und mittlere Kantone sind nur ein- rekt meist zum Ausdruck gebracht, dass nur diese Fessel den
mal vertreten gewesen. Umgekehrt kann man feststellen: Ob- Einzug des besten Kandidaten in die oberste Landesbehörde
schön es heute schon möglich wäre, sieben Vertreter grosser verhindert hat Damit sei nicht gesagt, dass diese Aussage
Kantone in den Bundesrat zu wählen, ist dies bis heute nie der nicht ab und zu berechtigt ist. Nachher verflüchtigt sich das
Fall gewesen. Ich bin überzeugt, dass die Bundesversamm- Problem in aller Regel, und die Einsicht verbreitet sich wieder,
lung aus höheren Interessen dafür besorgt sein wird, dass dass diese Klausel eben doch weiterhin ihre Berechtigung hat.
kein Kanton, auch nicht ein grosser, im Bundesrat eine Do- In Tat und Wahrheit ist der tiefere Sinn einer Schranke nach
minanz ausüben kann, wenn wir diesen Artikel 96 Absatz 1 wie vor gegeben - und damit auch die Notwendigkeit einer
ändern. analogen Schranke.
An dieser Stelle erlaube ich mir einen Hinweis auf den Bericht Der Bundesrat als oberste Landesbehörde soll tatsächlich
einer nationalrätlichen Kommission im Zusammenhang mit nicht nur die wichtigsten politischen Kräfte des Landes wider-
parlamentarischen Initiativen aus den Jahren 1973 und spiegeln, die ja nach wie vor den Ton angeben, sondern und
1974. Es heisst dort: «Die Wählbarkeitsschranke in Artikel 96 vor allem eben auch die Landesgegenden und damit unsere
der Bundesverfassung, die als Schutz des föderalistischen vielgestaltige, multikulturelle Schweiz Und wenn Herr Kollege
Gleichgewichts im Bund erlassen worden war, hat, nach An- Schiesser in die jüngere Geschichte zurückgeblickt hat, dann
sicht der Kommissionsmehrheit, zeitweise zu störenden Ein- möchte ich ein paar Jahre weiterzurückblicken und zum Werk
schränkungen in der Auswahl der geeignetsten Kandidaten von Fleiner/Giacometti «Das schweizerische Bundesstaats-
geführt Formelle Schranken, welche die Wahlfreiheit der recht» Zuflucht nehmen. Herr Professor Zaccaria Giacometti,
Vereinigten Bundesversammlung beeinträchtigen, müssen dessen Geburtstag sich dieser Tage zum hundertsten Mal
beseitigt werden. Die Streichung der Wählbarkeitsschranke jährt, ein anerkannter Rechtslehrer, der noch für die heutige
würde jedoch - entgegen den Befürchtungen der Kommis- Zeit gültige Aussagen macht, schreibt auf Seite 572: «Damit
sionsminderheit - das föderalistische Gleichgewicht keines- [also mit dieser Klausel] wollte man verhindern, dass die
wegs gefährden, da es durch die pluralistische Zusammenset- grössten Kantone einen ausschlaggebenden Einfluss im Bun-
zung der Bundesversammlung als Wahlbehörde und die tradi- desrat erlangen, und eine Garantie schaffen, dass die Bundes-
tionelle Rücksichtnahme auf Minderheiten in der Schweiz ge- ratssitze nach Möglichkeit auf die verschiedenen Landesge-
nügend gesichert bleibt.» (BBI 1976 11306) Und nun das Er- genden verteilt werden.»
staunliche: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Wenn eingewendet wird, dass sich die eidgenössischen Parla-
Bericht der nationalrätlichen Kommission erklärt, erteile diese mentarier auch ohne «verfassungsmässige Krücken» dieser
Auffassung. Einsicht nicht verschliessen werden und die Gefahr realisti-
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass all die an- scherweise nicht besteht, dass die Landesbehörde nur aus
geführten Argumente und weitere, die auch noch für die Aen- Zürchern, Bernern und Waadtländern bestünde - nichts ge-
derung von Artikel 96 Absatz 1 sprächen, nicht ausreichten, gen Zürcher, Berner und Waadtländer Kolleginnen und Kolle-
um am heutigen Rechtszustand etwas zu ändern. Deshalb gen ! -, so zeigt sich doch anhand der Geschichte, dass reine
möchte ich doch noch ganz kurz auf die letzte Bundesratswahl Machtkonstellationen in vielen Fällen eben doch den Aus-
Bezug nehmen. Die Umstände im Zusammenhang mit dieser schlag geben können. Die kleinen Kantone ziehen dann in der
Wahl haben meines Erachtens gezeigt, dass hier etwas geän- Regel - glücklicherweise nicht immer, wie das Beispiel Appen-
dert werden muss. Wir alle kennen das Verfahren, das damals zell zeigt-den kürzeren. Auch eine moralische Richtschnur ist
eingeschlagen wurde. Wir alle wissen, dass im letzten Moment mehr als gar nichts.
die Schriften einer Kandidatin kurzfristig an einem anderen Ort Eine ersatzlose Streichung der Verfassungsbestimmung
deponiert werden mussten. Ich bin der Auffassung, dass es für kommt daher nicht in Frage, und ich glaube, das Volk würde
ein zukünftiges Mitglied unserer obersten Landesbehörde un- das auch nicht akzeptieren. Solange der Konkordanzge-
würdig ist - ich sage es ausdrücklich: unwürdig ist -, wenn danke in unseren Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und
man zwei oder drei Tage vor der Wahl die Schriften einer Kan- Bundesebene akzeptiert ist - er wird es, so hoffe ich persön-
didatin noch irgendwo anders deponieren muss, nur damit sie lich, auch in Zukunft sein -, verlangen der soziale Frieden
wahlfähig ist, wenn andererseits unbestritten ist, dass man die und das föderalistische Einvernehmen, dass sich der Bun-
Qualitäten für dieses Amt wirklich besitzt. desrat auf breite Akzeptanz im ganzen Land abstützen kann.
Das war für mich der Anstoss zu dieser parlamentarischen In- Das Verbot, aus einem Kanton mehr als einen Vertreter in den
itiative, damit wir derartige Verhaltensweisen mit einer Aende- Bundesrat zu wählen, ist zu lockern beziehungsweise zu er-
rung von Artikel 96 Absatz 1 inskünftig verhindern können. Die setzen durch eine Bestimmung mit dem Inhalt, dass im Bun-
Aenderung des Garantiegesetzes in Artikel 9, so wie sie ur- desrat die Landesgegenden sowie die gesellschaftlichen und
sprünglich gedacht war, ist durch diesen Vorgang anlässlich kulturellen Gruppierungen in angemessener Weise vertreten
der letzten Bundesratswahlen eigentlich belanglos geworden. sein sollen.
Wir wollen nicht an einem formellen Wohnsitzbegriff festhal- Es scheint auch der Kommission und Herrn Kollege Schies-
ten. Was wir wollen, ist eine Auswahl unter Kandidaten, die ser, wenn ich ihn richtig verstanden habe, im Grunde genom-
nicht durch formelle Bestimmungen eingeschränkt wird. men wünschenswert, dass dieser Artikel nicht einfach ersatz-
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative - im Sinne los gestrichen wird. Trotzdem werden - hier bin ich nicht
des Antrages der Kommission - Folge zu geben. Sie eröffnen gleicher Meinung wie der geschätzte Herr Kommissionspräsi-
damit die Möglichkeit, Wege zu suchen, um derartiges ins- dent - der Kommission nicht alle Möglichkeiten offengelas-
künftig zu verhindern. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Zu- sen. Wenn Sie diese parlamentarische Initiative überweisen,
dem erhalten Sie unserem Rat die Möglichkeit, die Finger auf dann akzeptieren Sie die vorgegebene Richtlinie, und diese
die Sache zu legen. Sie überlassen damit diese Angelegenheit Richtschnur ist ganz klar die ersatzlose Streichung; sonst
nicht einfach dem Nationalrat. wäre diese Initiative nicht richtig formuliert
Ich glaube, wenn es in einem Gebiet nicht Extremlösungen
Danioth: Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich, eben- geben soll, dann nach wie vor in unserem föderalistischen Zu-
falls als Vertreter eines kleinen Kantons, der im Gegensatz zu sammenleben. Wir wollen keine Extremlösungen - dass sie
Glarus leider noch nie einen Bundesrat stellen durfte - das ist extrem wäre, hat Herrn Schiesser selber eingestanden -, son-
zwar nicht der Grund allein, aber ein Grund neben anderen dern wir wollen eine Lösung, welche auf die Geschichte, auf
vielleicht -, eine andere Meinung vertrete als Herr Kollege die Tradition, auf das vielgestaltige Zusammenleben von
Schiesser. Wenn Herr Kollege Schiesser nun die höheren In- 26 Ständen, von vier Kulturen, von sozialen Gruppierungen
teressen und die hehren Motive bei Bundesratswahlen be- Rücksicht nimmt. Und hier darf nur mit grösster Behutsamkeit
schworen hat, dann hätte er wohl nicht die letzte Bundesrats- ans Werk gegangen werden.
wahl als Beweis anführen müssen. Die «Kantonsklausel» für Wenn Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge geben -
die Zusammensetzung des Bundesrates wird ja regelmässig was ich Ihnen beantrage -, ist das Thema nicht vom Tisch. Wir
von jener Gruppierung in Zweifel gezogen, die ihren Kandida- haben andere Vorschläge im Parlament, und sie können jeder-
Motion Bühler Robert 734 30 septembre 1993
zeit erneuert werden, aber eben so, dass nicht unnötigerweise #ST# 93.3260
bereits zu Beginn Geschirr zerschlagen wird.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Motion Bühler Robert
Initiative Schiesser keine Folge zu geben.
Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus
Büttiker: Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission ist Rapport de gestion bisannuel
im jetzigen Zeitpunkt- ich möchte unterstreichen: im jetzigen
Zeitpunkt - zweifellos richtig. Auch aus der Sicht eines kleinen
Kantons kann man mit dem sachlich begründeten Aufschie-
bungsentscheid der Kommission leben. Um einen guten Ent-
scheid zu fällen, muss man nicht nur in der Sache richtig ent- Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1993
scheiden, sondern auch noch im richtigen Zeitpunkt Das Ratsbüro wird beauftragt, eine Vorlage für eine Verfas-
Solange bei der anstehenden Regierungsreform keine definiti- sungsänderung auszuarbeiten, wonach nur noch alle zwei
ven Entscheide vorliegen, darf und soll die Diskussion um die Jahre ein Geschäftsbericht zu erstellen ist.
«Kantonsklausel» nicht vorzeitig abgewürgt werden. Es ist Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung regelt, dass der
nicht einsehbar, warum hier und heute so husch, husch, die Bundesrat jeweilen bei der ordentlichen Sitzung des Parla-
Diskussion über die «Kantonsklausel» abgebrochen werden mentes, d. h. jährlich einmal, Rechenschaft (Geschäftsbe-
soll, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. richt) über seine Verrichtungen sowie Bericht über den Zu-
Wer hat eigentlich Angst vor einer solchen Diskussion - und stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus-
um eine solche geht es -, nachdem sich der Rauch über dem sen zu erstatten hat.
Schlachtfeld der letzten Bundesratswahl doch verzogen hat? Nachdem der Bundesrat seine Zielsetzungen im Vierjahres-
Eines ist nämlich jetzt schon absehbar: Die Diskussion über rhythmus (Legislaturplanung) darlegt, genügt es und ist sinn-
die «Kantonsklausel» sieht je nach Kontext-ich nehme nur ein voll, wenn er in der Mitte und am Ende einer Legislatur seine
Beispiel heraus, Herr Danioth - anders aus, und es sind auch Berichterstattung vornimmt. Gleichzeitig bringt der Zweijah-
Fälle vorstellbar, wo ich mir vorbehalte, anders zu entschei- resrhythmus eine Verwaltungsentlastung.
den. Bei der Regierungsreform wird z. B. auch die Zahl der
Bundesräte diskutiert, und diese Diskussion um die «Kantons- Texte de la motion du 1er juin 1993
klausel» sieht zwingend logisch anders aus, wenn wir schliess- Le Bureau du Conseil est chargé d'élaborer une proposition
lich vielleicht fünf, sieben, neun oder elf Bundesräte haben. de modification de la constitution selon laquelle le Conseil fé-
Diesen Entscheid dürfen wir heute, bei der jetzt feststehenden déral n'aura plus à remettre de rapport de gestion à l'Assem-
Zahl der Bundesräte, nicht vorwegnehmen; darum geht es blée fédérale que tous les deux ans.
mir. An diesem Beispiel kann man es zwingend logisch verifi- L'article 102 chiffre 16 est. précise que le Conseil fédéral «rend
zieren. Es gibt auch noch andere Parameter im Bereich der compte de sa gestion à l'Assemblée fédérale à chaque ses-
Regierungsreform, die einen nachhaltigen Einfluss auf die sion ordinaire» (soit une fois tous les ans, sous la forme d'un
«Kantonsklausel» haben. rapport de gestion), «lui présente un rapport sur la situation de
Vielleicht ist es heute auch richtig, wenn das Parlament sozu- la Confédération tant à l'intérieur qu'au-dehors...».
sagen in eigener Sache, in der wichtigen Angelegenheit der Or, depuis que le Conseil fédéral publie tous les quatre ans un
Bundesratswahl, eine gewisse nachteilige Ueberregulierung rapport sur le Programme de la législature, il suffit amplement
überprüft, und zwar im Rahmen einer ganzheitlichen Regie- qu'il fasse rapport à l'Assemblée tous les deux ans, soit au mi-
rungsreform. Um das geht es, das kann man hier nicht genug lieu et à la fin d'une législature. De plus, ce rythme bisannuel
betonen. allégerait la tâche de l'administration.
Die Erfahrungen der letzten Bundesratsersatzwahl müssten
uns eigentlich bestärken, in dieser Sache integral vorwärts zu Mitunterzeichner-Cosignataires: Bisig, Danioth, Iten Andréas,
machen, diese ganze Sache integral zu überprüfen und in die Rhyner, Roth, Schallberger, Schiesser, Seiler Bernhard (8)
Betrachtung der Regierungsreform einzubeziehen, wie es
auch die Kommission vorschlägt Bühler Robert: Artikel 102 Einleitung und Ziffer 16 der Bun-
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dem Antrag der desverfassung lauten: «Der Bundesrat hat innert den Schran-
Kommission zu folgen und den Antrag Danioth abzulehnen. ken der gegenwärtigen Verfassung vorzüglich folgende Be-
dürfnisse und Obliegenheiten:.... 16. Er erstattet der Bundes-
versammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechen-
Rhinow, Berichterstatter: Darf ich ganz kurz noch einmal un- schaft über seine Verrichtungen, sowie Bericht über den Zu-
terstreichen - ich möchte das auch Herrn Danioth sagen -, stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus-
dass wir in diesem Verfahren der Vorprüfung nicht an den sen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Massregeln
Wortlaut der parlamentarischen Initiative Schiesser gebunden empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohl-
sind. Wir haben in unserem schriftlichen Bericht zum Aus- fahrt für dienlich erachtet.»
druck gebracht- ich habe das auch in meinen mündlichen Er- Der Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung stammt aus
läuterungen getan -, dass Folgegeben jetzt nur heisst, den dem letzten Jahrhundert, das verrät schon die Formulierung.
Regelungsbedarf in dieser Sache anzuerkennen und die Kom- Heute ist er überholt, vor allem, weil die Bedürfnisse aus ver-
mission und damit das Parlament weiterhin am Ball bleiben zu schiedenen Gründen nicht mehr dieselben sind, die ordentli-
lassen. che Sitzung nicht mehr nur einmal pro Jahr stattfindet, son-
Wir verbauen uns also keine andere Möglichkeit, und ich darf dern viermal für drei Wochen, und der Bericht des Bundesra-
Sie versichern, dass auch in der Staatspolitischen Kommis- tes über den Zustand der Nation nicht nur im Geschäftsbericht
sion einige Votanten zum Ausdruck gebracht haben, dass für vorgenommen wird, vielmehr in der Legislaturplanung.
sie eine reine, ersatzlose Streichung nicht in Frage kommt Der Geschäftsbericht wird ausserhalb der GPK weder vom
In diesem Sinne - glaube ich - liegt ein Missverständnis vor. Parlament noch von der Oeffentlichkeit - den Medien - beson-
Wenn wir jetzt beschliessen würden, nicht Folge zu geben, ders wahrgenommen. Für die GPK, die zur Verbesserung der
dann wäre das Thema erledigt, und wir sagten damit, dass wir Behandlung verschiedene Anläufe genommen hat, blieb die
in dieser Sache überhaupt nichts tun wollen. Das wäre die Behandlung des Geschäftsberichtes im grossen und ganzen
Konsequenz des Nichtfolgegebens. eine unbefriedigende Pflichtübung ohne grosse Ausbeute.
Die Verwaltung empfindet die jährliche Berichterstattung zum
Abstimmung - Vote Teil als Leerlauf, und sie geschieht oft in einer blossen Fort-
Für den Antrag der Kommission schreibung. Das Sekretariat der GPK und das Büro der Parla-
(Folge geben) 16 Stimmen mentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) der GPK sind über-
Für den Antrag Danioth lastet Konzentration auf das Wesentliche ist notwendig, sonst
(keine Folge geben) 12 Stimmen muss personell aufgestockt werden.
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Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Schiesser) Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung.
Streichung der "Kantonsklausel"
Initiative parlementaire (Schiesser) Abolition de la clause du canton de résidence (art. 96 al.
1er cst.)
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.407
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 731-734
Page
Pagina
Ref. No 20 023 387
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