Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-406 KI-generiert

Parliamentary Election of Federal Council: Gender and Regional Representation Initiative

Geschäftsnummer VPB 93-406
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary initiative proposed revising Article 96 of the Federal Constitution to guarantee equitable representation of both genders in the Federal Council. The proponent argued that direct election of the executive by the people is standard in Switzerland, and that the current parliamentary election of the Federal Council is undemocratic, especially given the public's ability to vote on minor issues. While acknowledging that direct election might risk electing populists, the proponent asserted that the public's judgment is as valid as Parliament's and that the current council has weaknesses. The initiative sought to make Federal Council elections proportional, align them with National Council elections, and legally ensure representation for both genders and different regions, arguing that current practices and arguments against female candidates are discriminatory and that quotas are a recognized measure for achieving actual equality. The commission debated whether this would unduly restrict the Federal Assembly's freedom of election and the passive right to be elected, and whether the goal could be achieved without formal quotas, ultimately voting against the initiative.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 4 Ab, Art. 4 Absatz, Art. 96 der Bundesverfassung, Art. 4 Absatz 2 der Bundesverfassung; Parliamentary Election of Federal Council: Gender and Regional Representation Initiative: The proponent argued that direct election of the executive by the people is standard in Switzerland, and that the current parliamentary election of the Federal Council is undemocratic, especially given the public's ability to vote on minor issues. While acknowledging that direct election might risk electing populists, the proponent asserted that the public's judgment is as valid as Parliament's and that the current council has weaknesses. The initiative sought to make Federal Council elections proportional, align them with National Council elections, and legally ensure representation for both genders and different regions, arguing that current practices and arguments against female candidates are discriminatory and that quotas are a recognized measure for achieving actual equality. The commission debated whether this would unduly restrict the Federal Assembly's freedom of election and the passive right to be elected, and whether the goal could be achieved without formal quotas, ultimately voting against the initiative.

Schlagwörter

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parlamentarische Initiative Regionalwahl Parlamentswahl Direktwahl Stimmengleichheit Versammlungsfreiheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 68 GRN
dums abstimmen kann, mitzuentscheiden hat, auch über Kategorie III, Art. 68 GRN -Catégorie III, art.
Art. 68 RCN
68 GRN -Catégorie III, art. 68 RCN
Art. 4 Ab
rung scheint es der Kommissionsminderheit heute ange- l'alinéa 2 de l'article 4 de la Constitution fédérale n'est pas
Art. 4 Absatz
rung scheint es der Kommissionsminderheit heute ange- l'alinéa 2 de l'article 4 de la Constitution fédérale n'est pas
Art. 96 der Bundesverfassung
The initiative proposes to revise this article to guarantee equitable representation of both sexes in the Federal Council.
Art. 4 Absatz 2 der Bundesverfassung
Cited as the constitutional basis for the obligation of state organs to actively promote gender equality.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 96 der Bundesverfassung

The initiative proposes to revise this article to guarantee equitable representation of both sexes in the Federal Council.

Art. 4 Absatz 2 der Bundesverfassung

Cited as the constitutional basis for the obligation of state organs to actively promote gender equality.

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Volltext

7. Oktober 1994 N 1853 Parlamentarische Initiative. Beide Geschlechter im Bundesrat

das: Das Volk, der Souverän, war hinter zwei bis drei Meter ho- #ST# 93.406

hen Gittern ausgesperrt, während wir hier drin um die Wahl der

Bundesrätin rangen. Das ist nach meiner Auffassung einer di- Parlamentarische Initiative

rekten Demokratie unwürdig. (Bär)

Die Wahl der Exekutive durch das Parlament ist in der Schweiz

systemfremd. In allen Kantonen, in allen Städten und Gemein- Angemessene Vertretung

den wird die Exekutive vom Volk und nicht vom Parlament ge- beider Geschlechter im Bundesrat

wählt. Es ist eigentlich unerfindlich, weshalb ausgerechnet die Initiative parlementaire

Bundesrätinnen und Bundesräte vom Parlament und nicht (Bär)

vom Volk gewählt werden sollen. Représentation équitable

Es kommt hinzu, dass das Volk auch in unzähligen Sachfra- des deux sexes au Conseil fédéral

gen aufgrund des obligatorischen oder fakultativen Referen-

dums abstimmen kann, mitzuentscheiden hat, auch über Kategorie III, Art. 68 GRN -Catégorie III, art. 68 RCN

Sachfragen, die wirklich unbedeutend sind. Ich erinnere nur

an zwei Volksinitiativen: die Aufhebung der Brotgetreideverbil-

ligung um ein paar Rappen oder die Anpassung der Auto-

bahnvignette an die Teuerung - darüber kann das Volk in der

Schweiz entscheiden! Wortlaut der Initiative vom 1. März 1993

Grundsätzlich gibt es gegen eine Volkswahl wohl nur wenig Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und Artikel

einzuwenden, die Argumente dagegen sind rar. Wichtig aber 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich in Form der

ist auch die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Und allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative

hier habe ich, im Unterschied zu Frau Robert, einige Grund- ein:

sätzeformuliert: Artikel 96 der Bundesverfassung ist so zu revidieren, dass bei-

1. Die Wahl des Bundesrates soll eine Proporzwahl sein, was den Geschlechtern eine angemessene Vertretung im Bundes-

sie übrigens schon heute ist Die Zauberformel ist ja nichts an- rat garantiert ist.

deres als freiwilliger Proporz. Statt aber den Proporz in Form

von Absprachen unter Parteien zu organisieren, will ich ihn Texte de l'initiative du 1er mars 1993

verfassungs- und gesetzesmässig festlegen. Statt dass die Me fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale et

Parteistrategen die Zauberformel festlegen, soll das Volk sa- l'article 21 bis de la loi sur les rapports entre les conseils, je pré-

gen, wie seine Zauberformel aussieht. Das Volk soll sagen, sente l'initiative parlementaire suivante conçue en termes gé-

welche Partei wann in den Bundesrat hineinkommt und wel- néraux:

che Partei wann aus dem Bundesrat hinausfliegt. Das wäre L'article 96 de la Constitution fédérale doit être révisé de sorte

vermutlich bedeutend seriöser, als wenn dies von ein paar Po- qu'une représentation équitable des deux sexes au Conseil fé-

litikern im Hinterzimmer abgesprochen wird, vielleicht noch déral soit garantie.

sekundiert durch eine Boulevardzeitung.

2. Die Gesamterneuerungswahl des Bundesrates soll gleich-

zeitig mit der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates statt- Zölch Elisabeth (V, BE) unterbreitet im Namen der Staatspoliti-

finden. Dann können die sieben Spitzenkandidatinnen und schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht:

Spitzenkandidaten jeder Partei gleichzeitig Bundesratskandi-

datinnen und Bundesratskandidaten sein. Damit ist der Weg Wir unterbreiten lhnengemäss Artikel 21 ter des Geschäftsver-

frei für eine spannende, grosse und offene nationale Wahlaus- kehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission

einandersetzung. über die von Nationalrätin Bär am 1. März 1993 eingereichte

3. Das Gesetz soll sicherstellen, dass beide Geschlechter und parlamentarische Initiative. Die Initiative verlangt, dass Arti-

auch die verschiedenen Landesteile im Bundesrat vertreten kel 96 der Bundesverfassung so revidiert wird, dass beiden

sind. Beides ist heute nicht der Fall. Geschlechtern eine angemessene Vertretung im Bundesrat

Vielleicht noch kurz zu den wichtigsten Einwänden gegen die- garantiert ist.

ses Projekt: Einmal wird immer wiedergesagt, bei einer Volks- Die Kommission hat die Initiantin am 13. Mai 1993 angehört.

wahl des Bundesrates würden nicht mehr die besten Bundes-

rätinnen und Bundesräte, sondern vielleicht Populisten, Me- Begründung der Initiantin

dienstars oder Schaumschläger gewählt. Das ist denkbar. Nur Eigentlich würde sich eine theoretische Begründung für

muss ich sagen, dass ich dem Volk in dieser Sache minde- meine parlamentarische Initiative erübrigen. Die «vorgeführte

stens so viel Urteilskraft zubillige wie dem Parlament. Ohne Praxis» rund um die Ersatzwahl für den freigewordenen Bun-

dem jetzigen Bundesrat nahetreten zu wollen, können wir desratssitz von René Felber hat die Berechtigung und Not-

doch nicht übersehen, dass auch er einzeln und als Team wendigkeit einer Verfassungsänderung endgültig bestätigt.

eklatante Schwächen hat. Bei einer Volkswahl würde sicher Wenn 22 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechtes

keine Verschlechterung eintreten. und 12 Jahre nach der Verankerung des Gleichberechti-

Zu einem weiteren Einwand, wonach die Rolle des Parlaments gungsgrundsatzes in der Verfassung die gesetzgebenden Be-

geschwächt würde: Die Rolle des Parlamentes ist dann stark, hörden ihren Verfassungsauftrag dermassen missachten,

wenn wir als Gesetzgeber, als Budgethoheit oder als Verwal- drängt sich eine Festschreibung des Frauenanspruches in der

tungskontrolle gute Arbeit leisten. Ob wir den Bundesrat sel- Verfassung geradezu auf. Die letzten Jahre und insbesondere

ber wählen oder nicht, hat mit der Rolle des Parlamentes die letzten Wochen haben gezeigt, dass ohne gezielte Mass-

nichts zu tun. nahmen eine gerechte, gleichmässige Vertretung der Frauen

Ich danke Ihnen, wenn Sie meiner parlamentarischen Initiative in absehbarer Zeit nicht erreicht wird.

Folge geben. Positive Grundsatzerklärungen, wie sie die vorberatende

Kommission bei der Ablehnung der ähnlich lautenden parla-

Abstimmung - Vote mentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (90.241) ab-

Für den Antrag der Kommission gab - «die Kommission ist sich grundsätzlich einig, dass eine

(keine Folge geben) 103 Stimmen bessere Frauenvertretung in allen Bereichen wünschenswert

Für den Antrag Hämmerle ist» -, reichen nicht mehr. Praktisch bei jeder Bundesratsva-

(Folge geben) 22 Stimmen kanz der letzten Jahre wurden Frauenkandidaturen mit faden-

scheinigen bis ha(h)nebüchenen Argumenten bekämpft und,

wenn diese zu wenig Wirkung hatten, Schlammschlachten in-

szeniert Dies zeigt, wie unredlich das Argument «es kommt

doch nicht auf das Geschlecht an» tatsächlich ist. Wäre dem

so, hätten wir längst mehrere Bundesrätinnen.

Initiative parlementaire. Les deux sexes au Conseil fédéral 1854 N 7 octobre 1994

Es ist nicht haltbar, dass am Ende des 20. Jahrhunderts «Argu- Frau und Mann, wie sie in allen Parteiprogrammen - speziell

mente» wie: «zu kühl, zu spontan, zu modisch oder eben ge- vor den Wahlen - unterstrichen wird.

rade zu wenig modisch, zu blond, lieber braun» usw. den Aus-

schlag geben, ob die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung im Erwägungen der Kommission

Bundesrat vertreten ist oder nicht. Ebensowenig darf es sein, 1. Ausgangslage: Gleichstellungsgebot versus Wahlfreiheit

dass während einigen Jahren bloss eine Frau im Bundesrat der Bundesversammlung

sitzt, um dann bei der nächsten Vakanz wieder eine frauenlose Bei der Beurteilung des Anliegens der Initiantin sind zwei Ver-

Zeit einzuführen. fassungsgrundsätze zu berücksichtigen:

Jetzt gilt es, den Verfassungsauftrag gemäss Artikel 4 Ab- Einerseits beinhaltet Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung

satz 2 der Bundesverfassung umzusetzen. Nach modernem («Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für

Grundrechtsverständnis beinhaltet er nicht bloss ein Diskrimi- ihre Gleichstellung....») den klaren Auftrag an den Gesetzge-

nierungsverbot, sondern auch die positive Verpflichtung für ber, die Gleichstellung der Geschlechter aktiv zu fördern. Der

staatliche Organe, «aktiv gestaltend für eine tatsächliche Verfassungsartikel beinhaltet somit nicht nur ein Diskriminie-

Gleichstellung der Geschlechter in der sozialen Wirklichkeit rungsverbot, sondern eine Verpflichtung zur aktiven Gleich-

einzutreten». (Karl-Heinrich Friauf: «Gleichberechtigung als stellungspolitik.

Verfassungsauftrag», Stuttgart 1981). Gleichberechtigung ist Andererseits besagt Artikel 96 der Bundesverfassung, dass

somit als kollektives Rechtsgut anzusehen, für dessen Ver- die Bundesversammlung den Bundesrat aus allen Schweizer-

wirklichung kompensatorische Massnahmen erforderlich bürgern, die in den Nationalrat wählbar sind, wählt Den Mit-

sind. gliedern der Bundesversammlung steht also das aktive Wahl-

Der Berner Staatsrechtler Jörg Paul Müller hält fest: «Aner- recht zu, welches die Freiheit der Auswahl unter Kandidatin-

kennt man als Ziel des Satzes 2 von Artikel 4 Absatz 2 BV nicht nen und Kandidaten einschliesst. Wenn allerdings jedes Ge-

nur die Garantie formeller, sondern auch materieller Gleich- schlecht im Bundesrat vertreten sein muss, so kann es vor-

heit, so stellt sich die Frage, wie weit der Staat diese durch kommen, dass die Bundesversammlung bei einem konkreten

kompensatorisches Recht verwirklichen muss, und insbeson- Fall einer Einervakanz nicht frei entscheiden kann, ob sie ei-

dere, wie weit ihn eine Pflicht zur Frauenförderung trifft» nen Mann oder eine Frau wählen will. Das aktive Wahlrecht der

(«Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung», Mitglieder der Bundesversammlung würde somit einge-

Bern 1991). Eine Form von kompensatorischem Recht ist die schränkt Das passive Wahlrecht würde durch eine Regelung

Quotenregelung. im Sinne der Initiative ebenfalls tangiert, indem in gewissen Si-

Mittlerweile müsste es sich herumgesprochen haben, dass tuationen Angehörigen eines Geschlechts die Möglichkeit,

die Quotenregelung eine in unserem Staat durchaus be- sich zur Wahl zu stellen, genommen wird. Dies würde eine Dis-

kannte Massnahme ist. Der heutige Artikel 96 der Bundesver- kriminierung des betroffenen Geschlechts bedeuten, was wie-

fassung enthält eine Kantonsquote. Die bernische Kantons- derum im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot gemäss

verfassung z. B. garantiert der sprachlichen Minderheit des Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung steht

Berner Juras einen Sitz im Regierungsrat, und in der Weisung 2. Beurteilung durch die Kommission

des Bundesrates über die Vertretung der sprachlichen Ge- Angesichts der bereits bestehenden partei-, sprach- und re-

meinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung steht: gionalpolitischen Vorgaben bei Bundesratswahlen ist die

«Die Wahlbehörden achten darauf, dass das Verhältnis zwi- Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass die Bundesver-

schen den Bediensteten deutscher, französischer, italieni- sammlung ihre Wahlfreiheit nicht noch mehr einschränken

scher und rätoromanischer Muttersprache jenem der Schwei- sollte. Die aktuelle Tendenz besteht eher darin, formale und in-

zer Bevölkerung laut der offiziellen Statistik entspricht.» formelle Einschränkungen dieser Freiheit zu lockern und der

Mit der Formulierung «angemessen vertreten» nehme ich in Bundesversammlung wieder mehr Spielraum bei der Wahl

meiner parlamentarischen Initiative den demokratischen des Bundesrates zu gewähren. So hat die Staatspolitische

Grundsatz auf, der in der oben zitierten Weisung zum Aus- Kommission zum Beispiel vor kurzem die Einreichung einer

druck kommt Gleichzeitig lässt sie mehr Spielraum als eine Kommissionsinitiative beschlossen, welche eine Lockerung

fixe Zahl und verliert ihre Gültigkeit auch bei einer Reform mit der Bestimmung will, wonach nicht mehr als ein Mitglied des

Erhöhung der Zahl der Regierungssitze nicht Bundesrates aus dem gleichen Kanton gewählt werden darf.

Ich habe meine Initiative in der Form der allgemeinen Anre- Es sollte ein möglichst flexibles Wahlsystem angestrebt wer-

gung eingereicht. Die Staatspolitische Kommission müsste den, welches die Wahl der geeignetsten Kandidaten und Kan-

sich deshalb auch überlegen, ob nicht eine Verankerung der didatinnen ermöglicht Insbesondere sollten keine neuen ein-

Quotenregelung auf Gesetzesstufe das richtige Vorgehen schränkenden Bestimmungen in die Verfassung aufgenom-

wäre. In Frage käme das Verwaltungsorganisationsgesetz men werden. Ist die Bundesversammlung an zu viele Vorga-

(VwOG), Artikel 1. ben gebunden, besteht die Gefahr, dass sie zu einem reinen

Ahnlich lautende Vorstösse wie der vorliegende wurden nicht Akklamationsorgan wird. Den Parteien sollten bei der Aufstel-

zuletzt mit dem Argument bekämpft, das aktive Wahlrecht lung ihrer Kandidaten und Kandidatinnen viele Möglichkeiten

würde damit unzulässig eingeschränkt In einem ausführli- offenstehen, so dass sie auch Gelegenheit haben, der Bun-

chen Antwortschreiben zur Petition «Nationalrat 2000» vom desversammlung eventuell mehrere Personen zur Auswahl

14. Dezember 1992 an die Staatspolitische Kommission hat vorzuschlagen.

die Bundeskanzlei diesen Einwand widerlegt Sie weist auf die Die Regierung ist anders als das Parlament kein Repräsenta-

konstante Praxis der eidgenössischen Räte hin, kantonale tivorgan, d. h., es geht hier nicht um die Repräsentation der ver-

Verfassungen zu gewährleisten, mit denen das aktive Wahl- schiedenen Bevölkerungsgruppen. Trotzdem erachtet die

recht bei Ständeratswahlen eingeschränkt wurde, sei es durch Kommission eine bessere Vertretung der Frauen im Bundes-

Statuierung von Unvereinbarkeiten oder von Amtszeitbe- rat als wünschenswert Sie glaubt jedoch, dass dieses Ziel

schränkungen (Punkt 41/42). Was ist vom Argument zu hal- ohne Normierung erreicht werden kann. Die kürzlich erfolgten

ten, das bis heute immer vorgebracht wurde, Quoten brauch- Gemeindewahlen in der Stadt Bern zeigen, dass ohne formale

ten eine breite und tragfähige Abstützung in der Bevölkerung Regelungen eine Frauenmehrheit in der Exekutive durchaus

und die sei im Moment nicht vorhanden? möglich ist

Mehrere repräsentative Umfragen im Zusammenhang mit der Die Kommissionsminderheit hingegen macht geltend, dass

letzten Bundesrats-/Bundesrätinnen-Wahl haben diese Be- bei der Bestellung des Bundesrates Repräsentationskriterien

hauptung in aller Deutlichkeit widerlegt immer schon einen hohen Stellenwert gehabt hätten. Ver-

Eine Quotenregelung für die Bundesrats-/Bundesrätinnen- schiedene Kriterien seien zu verschiedenen Zeitpunkten ein-

Wahl könnte zur neuen Zauberformel werden. Sie widerspie- geführt worden, um gewissen gesellschaftlichen und politi-

gelt einen der Grundsätze unseres Staatswesens, wonach schen Bedürfnissen zu entsprechen, d. h., um gewisse Bevöl-

möglichst alle Bevölkerungsgruppen in den politischen Gre- kerungsgruppen und politische Gruppierungen zu integrie-

mien vertreten sein müssen. Sie entspräche im übrigen der ren. Es muss nach Ansicht der Kommissionsminderheit neu

Forderung nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit von abgeklärt werden, welche Quoten in der heutigen gesell-

7. Oktober 1994 1855 Parlamentarische Initiative. Beide Geschlechter im Bundesrat

schaftlichen und politischen Situation benötigt würden. Ange- Le spécialiste bernois du droit public, Jörg Paul Müller, cons-

sichts der krassen Untervertretung der Frauen in der Regie- tate «qu'à partir du moment où l'on admet que la 2e phrase de

rung scheint es der Kommissionsminderheit heute ange- l'alinéa 2 de l'article 4 de la Constitution fédérale n'est pas

bracht, Massnahmen zu treffen, welche eine Integration der seulement une garantie portant sur l'égalité formelle, mais

Frauen ins schweizerische politische System förderten. Eine aussi sur l'égalité matérielle, il faut se demander si l'Etat ne doit

Geschlechterquote würde die Wahlfreiheit der Bundesver- pas prendre des mesures juridiques compensatoires pour

sammlung bedeutend weniger einschränken als etwa die Par- réaliser cette égalité et notamment s'il ne lui incombe pas une

teien- oder Sprachenquote: Bei einer Geschlechterquote ent- obligation de promouvoir les femmes». («Les Droits fonda-

spräche immerhin die Hälfte der wählbaren Schweizerbürger mentaux de la Constitution fédérale suisse», Berne 1991). La

und -bürgerinnen dem jeweils geforderten Kriterium. fixation de quotas serait une sorte de mesure compensatoire.

Aujourd'hui, il semble que tout le monde devrait savoir que la

Zölch Elisabeth (V, BE) présente au nom de la Commission fixation de quotas n'est absolument pas une nouveauté dans

des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant: notre régime étatique. L'actuel article 96 de la Constitution fé-

dérale contient un quota touchant les cantons. La constitution

Nous vous soumettons, conformément à l'article 21 ter de la loi cantonale bernoise par exemple garantit à la minorité linguisti-

sur les rapports entre les conseils, le rapport de la commission que du Jura bernois un siège au Conseil-Exécutif. Et le Conseil

chargée de l'examen préalable de l'initiative déposée par la fédéral a édicté des instructions concernant la représentation

conseillère nationale Bär le 1er mars 1993. Cette initiative de- des communautés linguistiques dans l'administration géné-

mande que l'article 96 de la Constitution fédérale soit révisé de rale de la Confédération dans lesquelles il est dit que «l'auto-

manière à garantir une représentation équitable des deux rité qui nomme fera en sorte que la proposition des agents de

sexes au Conseil fédéral. langue allemande, française, italienne et rhéto-romane corres-

La commission a entendu l'auteur de l'initiative le 13 mai 1993. ponde à celle de la population résidante suisse selon la statis-

tique officielle».

Développement de l'auteur de l'initiative En demandant, dans mon initiative parlementaire, une «repré-

II serait à vrai dire superflu de fonder mon initiative parlemen- sentation équitable», je reprends le principe démocratique ex-

taire sur des motifs relevant de la théorie: la façon dont s'est plicité dans les instructions citées plus haut. D'une part cette

déroulée dans la pratique l'élection en vue de repourvoir le formule laisse une plus grande marge de manoeuvre qu'un

siège devenu vacant du Conseil fédéral après la démission de nombre fixe et d'autre part, elle reste valable même si, à l'occa-

René Felber a établi définitivement qu'il était justifié et néces- sion d'une réforme, le nombre des conseillers fédéraux était

saire de modifier la constitution. augmenté.

Lorsque, 22 ans après l'introduction du droit de vote des fem- J'ai présenté une initiative conçue en termes généraux de

mes et 12 ans après l'inscription dans la constitution du prin- sorte que la Commission des institutions politiques devra

cipe de l'égalité des droits entre femmes et hommes, le législa- examiner si la meilleure façon de procéder ne serait pas d'ins-

tif fait aussi peu cas de son mandat constitutionnel, il s'impose crire le principe des quotas au niveau législatif, auquel cas il

tout à fait d'inscrire dans la constitution les prétentions des faudrait revoir la loi sur l'organisation de l'administration (LOA)

femmes. Les dernières années et surtout les dernières semai- et l'inclure à l'article premier.

nes ont montré que si l'on ne prend pas des mesures appro- En réponse à des interventions allant dans le même sens, on a

priées, il ne sera pas possible d'obtenir dans un avenir proche argué en outre qu'une telle formule restreindrait de façon inad-

une représentation équitable et équilibrée des femmes. missible le droit de vote. Dans une lettre détaillée adressée le

On ne peut plus aujourd'hui se contenter de déclarations de 14 décembre 1992 à la Commission des institutions politiques

principe favorables, comme celle de la commission recom- en réponse à la pétition «Conseil national 2000», la Chancelle-

mandant, après son examen préalable, le rejet de l'initiative rie fédérale a écarté cette objection. Elle a relevé en effet que,

parlementaire Leutenegger Oberholzer (90.241) qui visait un selon une pratique constante, les Chambres fédérales accor-

objet semblable, commission affirmant pourtant que, sur le dent leur garantie à des constitutions cantonales qui pourtant

principe, elle était unanime à penser qu'une meilleure re- restreignent le droit de vote lors de l'élection de députés au

présentation des femmes dans tous les domaines était sou- Conseil des Etats, en statuant soit sur les incompatibilités, soit

haitable. sur la limitation de la durée des mandats (points 41/42).

Pratiquement lors de chaque vacance au Conseil fédéral, ces Que faut-il par ailleurs répondre à l'argument souvent avancé

dernières années, les candidatures de femme ont été combat- jusqu'à présent, selon lequel les quotas devraient se fonder

tues avec des arguments cousus de fil blanc, voire perfides et sur un large et solide appui dans la population, ce qui ne serait

sexistes, et lorsque cela ne suffisait pas, on a traîné les candi- pas le cas actuellement?

dates dans la boue. Cela prouve combien l'argument selon Plusieurs enquêtes représentatives effectuées dans le cadre

lequel «ce n'est pas le sexe qui compte» est fallacieux en réa- de la dernière élection au Conseil fédéral ont clairement réfuté

lité. S'il en était ainsi, nous aurions depuis longtemps plu- cette affirmation.

sieurs conseillères fédérales. Une réglementation sur les quotas pour l'élection de membres

Il n'est plus acceptable, à la fin du 20e siècle que, pour déter- du Conseil fédéral pourrait permettre d'établir une nouvelle

miner si la majorité du peuple suisse sera ou non représen- formule magique. Cette règle concrétiserait un des principes

tée au Conseil fédéral, on se fonde sur des arguments du de notre régime politique, selon lequel, dans toute la mesure

genre: «trop froide, trop spontanée, trop à la mode ou au du possible, tous les groupes de la population doivent être re-

contraire pas assez, trop blonde, plutôt brune», etc. Et il est présentés au sein des organes politiques. Elle répondrait en

tout aussi peu acceptable que pendant quelques années, outre à l'exigence d'une collaboration en partenaires entre

une seule femme ait siégé au Conseil fédéral et que, dès la femmes et hommes, comme l'avancent tous les programmes

vacance de son siège, on l'ait remplacée de nouveau par un des partis politiques - surtout avant les élections.

homme.

Il s'agit désormais de traduire dans la pratique le mandat cons-

titutionnel de l'article 4 alinéa 2. Selon la conception moderne Considérations de la commission

des droits fondamentaux, cette disposition ne contient pas 1. Situation initiale: devoir d'égalité de traitement entre hom-

seulement une interdiction de toute discrimination mais aussi mes et femmes et liberté de vote de l'Assemblée fédérale

une obligation pour les organes étatiques «d'agir pour instau- Pour se prononcer sur la requête de l'auteur de l'initiative, il y a

rer effectivement l'égalité entre femmes et hommes dans la lieu de prendre en compte deux principes constitutionnels:

réalité sociale» (Karl-Heinrich Friauf: «L'égalité, mandat consti- D'une part, l'article 4 alinéa 2 de la Constitution fédérale.

tutionnel», Stuttgart 1981). L'égalité entre femmes et hommes («L'homme et la femme sont égaux en droits. La loi pourvoit à

doit donc être considérée comme un bien juridique collectif, l'égalité....») comporte un mandat clair à l'intention du législa-

pour la concrétisation duquel des mesures compensatoires teur, de promouvoir activement l'égalité de traitement. L'article

sont nécessaires. constitutionnel en question contient ainsi non seulement une

Initiative parlementaire. Les deux sexes au Conseil fédéral 1856 N 7 octobre 1994

interdiction de la discrimination, mais une obligation de mener Minderheit

une politique active d'égalité de traitement. (Bühlmann, Borei François, Diener, Eggenberger, Fankhau-

D'autre part, aux termes de l'article 96 de la Constitution fédé- ser, Gross Andreas, Stamm Judith, Tschäppät Alexander)

rale, l'Assemblée fédérale choisit le Conseil fédéral parmi tous Der Initiative Folge geben

les citoyens suisses éligibles au Conseil national. Les mem-

bres de l'Assemblée fédérale bénéficient par conséquent d'un

Proposition de la commission

droit d'élection actif, lequel comprend la liberté de choix parmi

La commission propose, par 11 voix contre 8:

les candidates et candidats. Si toutefois chaque sexe doit être

Majorité

représenté au Conseil fédéral, il peut arriver que l'Assemblée

Ne pas donner suite à l'initiative

fédérale, dans le cas d'une vacance unique, ne puisse pas dé-

Minorité

cider librement d'élire un homme ou une femme, ce qui res-

(Bühlmann, Borei François, Diener, Eggenberger, Fankhau-

treindrait le droit d'élection actif des membres de l'Assemblée

ser, Gross Andreas, Stamm Judith, Tschäppät Alexander)

fédérale. Une réglementation au sens de l'initiative toucherait

Donner suite à l'initiative

également le droit d'élection passif, dans la mesure où, dans

certaines situations, les représentants d'un sexe se verraient

retirer la possibilité de poser leur candidature à une élection. Bär Rosmarie (G, BE): Ein kleines Gedankenspiel erleichtert

Une telle restriction équivaudrait à une discrimination du sexe Ihnen vielleicht den Zugang zu meinem Vorstoss, vor allem

concerné, ce qui serait à nouveau en contradiction avec l'inter- den Kollegen. Stellen Sie sich vor, dass seit Bestehen des

diction formulée à l'article 4 alinéa 2 de la Constitution fédé- Bundesstaates 98 Frauen und erst zwei Männer im Bundesrat

rale. vertreten waren, und dies 23 Jahre nach Einführung des Män-

2. Evaluation par la commission nerstimmrechtes und 13 Jahre nach der Verankerung des

Au vu des conditions préalables déjà fixées (parti, langue, ré- Gleichheitsgrundsatzes in der Bundesverfassung.

gion) pour une élection au Conseil fédéral, la majorité de la Haben Sie genug davon, dass alle Parteien vor jeder Bundes-

commission estime que l'Assemblée fédérale ne devrait pas ratswahl unterstreichen, wie wünschenswert es doch sei, dass

introduire des restrictions supplémentaires à sa liberté de mehr Männer in den Bundesrat gewählt würden, um an-

vote. La tendance actuelle s'oriente plutôt vers un assouplis- schliessend die nächste Frau auf den Wahlzettel zu schrei-

sement des limitations formelles et informelles de cette liberté ben? Erinnern Sie sich noch, wie es Ihnen zumute war, als Ihr

afin de garantir à l'Assemblée fédérale une plus grande marge qualifizierter Kandidat wegen fehlender Haarpracht nicht ge-

de manoeuvre dans l'élection du Conseil fédéral. C'est ainsi wählt wurde und weil ein paar Frauen im Wahlgremium seine

que la Commission des institutions politiques a par exemple schrägen Absätze nicht ertragen konnten?

décidé depuis peu le dépôt d'une initiative de commission de- Sie haben es in der Hand, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mandant l'assouplissement de la disposition selon laquelle on dass das Datum des 7. Oktober 1994 dereinst in den

ne peut choisir plus d'un membre du Conseil fédéral dans le Geschichtsbüchern als Geburtsdatum einer gerechteren

même canton. Il y a lieu de rechercher un système électoral Schweiz steht. Die angemessene Vertretung beider Ge-

aussi flexible que possible de manière à permettre l'élection schlechter in der Regierung unseres Landes ist nichts anderes

de la personne la plus capable parmi les candidats et candida- als eine Frage der Gerechtigkeit. Es ist einer unserer funda-

tes. En particulier il ne faut pas admettre de nouvelles disposi- mentalen demokratischen Grundsätze, dass die politischen

tions restrictives dans la constitution. Si l'Assemblée fédérale Behörden in ihrer Zusammensetzung ein Spiegelbild der Be-

est liée par trop de conditions préalables, elle risque de deve- völkerung darstellen sollen. Die politische Kultur in unserem

nir un simple organe d'acclamation. De nombreuses possibili- Lande zeichnet sich durch eine ausgeprägte Sensibilität für

tés doivent être laissées aux partis dans les candidatures pour gerechte Vertretungen von Sprachgruppen, Regionen, Be-

leur permettre, le cas échéant, de présenter plusieurs person- rufsgruppen usw. aus. So ist zum Beispiel in der Bundesver-

nes aux élections. fassung für die Zusammensetzung des Bundesgerichtes eine

Contrairement au Parlement, le gouvernement ne constitue Sprachenquote festgeschrieben. Dasselbe finden wir in ver-

pas un organe représentatif, c'est-à-dire que la représentation schiedenen Kantonsverfassungen und in den Weisungen der

des divers groupes de population n'est pas visée dans sa Bundesverwaltung.

composition. La commission juge malgré tout souhaitable Nun müssen wir aber feststellen, dass sich auch 13 Jahre

une meilleure représentation des femmes au Conseil fédéral. nach der Annahme von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfas-

Elle estime néanmoins que cet objectif peut être atteint sans sung und 23 Jahre nach der Einführung des Frauenstimm-

fixer de normes. Les récentes élections communales de la Ville rechtes diese Sensibilität hinsichtlich der Vertretung der

de Berne montrent que la présence d'une majorité de femmes Frauen in den politischen Gremien nicht verwirklicht hat Da-

dans un exécutif est tout à fait possible sans réglementation mit ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung von den höchsten

formelle. staatspolitischen und gesellschaftlichen Entscheiden weitge-

La minorité de la commission fait valoir par contre que dans la hend ausgeschlossen.

désignation du Conseil fédéral, les critères de représentation Es ist höchst bedenklich, wenn die Mehrheit der vorberaten-

ont toujours joué un rôle important Divers critères ont été in- den Kommission in ihrem Bericht schreibt, bei der Regierung

troduits à divers moments, afin de répondre à des besoins so- gehe es nicht darum, die verschiedenen Bevölkerungsgrup-

ciaux et politiques concernant l'intégration de groupes de po- pen zu repräsentieren. Da muss ich Sie schon fragen: Wen,

pulation et de groupements politiques. De l'avis de la minorité wenn nicht die Bevölkerung, soll dann die Regierung reprä-

de la commission, il conviendrait de définir quels quotas sont sentieren? Die Mehrheit der Kommission setzt sich zudem mit

nécessaires dans la situation sociale et politique actuelle. Au dieser Behauptung in Widerspruch zu ihrer Argumentation,

vu de la forte sous-représentation des femmes au gouverne- bei den Bundesratswahlen müssten wir bereits auf Partei,

ment, la minorité de la commission trouve aujourd'hui oppor- Sprache und regionalpolitische Vorgaben Rücksicht nehmen,

tun de prendre des mesures visant à promouvoir l'intégration eine angemessene Vertretung der Geschlechter sei deshalb

des femmes dans le système politique suisse. Un quota nur eine zusätzliche Einschränkung.

concernant les sexes restreindrait la liberté de vote de l'As- Frauen sind nicht auf dieselbe Stufe zu stellen wie eine Spra-

semblée fédérale dans une bien moins grande mesure que chen- oder Regionengruppe. Oder, wie es ein Kommissions-

des quotas portant sur les partis ou les langues: en effet, la mitglied formulierte, es könnten dann auch noch ganz andere

moitié des citoyens et citoyennes suisses éligibles correspon- Kriterien, wie z. B. «Jung und Alt», «Arm und Reich», geltend

drait au critère requis par un tel quota. gemacht werden. Auch solche Gruppen müssten dann in der

Regierung vertreten sein. All diese Kriterien stehen bei einer

Antrag der Kommission Güterabwägung nicht auf derselben Stufe wie das Kriterium

Die Kommission beantragt mit 11 zu 8 Stimmen: des Geschlechts. Diese Kriterien können nämlich innerhalb

Mehrheit der Geschlechterquote erfüllt werden: Es gibt bekanntlich rei-

Der Initiative keine Folge geben che und arme Männer und Frauen, Französisch sprechende

7. Oktober 1994 N 1857 Parlamentarische Initiative. Beide Geschlechter im Bundesrat

Frauen und Männer, Junge und Alte, sogar Intelligentere und wohl mehr aus über die Ansicht der fünf Männer als über Quo-

weniger Intelligente beiderlei Geschlechts. ten. Nun, letztlich ist ihnen nicht zu verübeln, dass sie sich als

Es wäre naiv, wenn ich so tun würde, als wüsste ich nicht, dass Vertreter jenes Geschlechtes, das die Stadt Luzern seit ihrem

es bei der Verteilung der Regierungssitze um die Machtfrage Bestehen regiert, einreden, sie seien auch wirklich besser.»

geht. Mein Vorstoss stellt die Machtfrage. Macht zu teilen, an Es sind altbekannte Argumente, dass Frauen den Anforderun-

der Verantwortung teilhaben zu lassen, ist eine der Folgeer- gen nicht genügten und dass qualifizierte Frauen nicht in ge-

scheinungen des Gleichheitsgrundsatzes gemäss Artikel 4 nügender Zahl vorhanden seien. Davon haben wir langsam

Absatz 2 der Bundesverfassung. Sie wissen, dass nach heuti- genug, weil nämlich suggeriert wird: erstens, dass die Frauen

gem Grundrechtsverständnis Artikel 4 Absatz 2 nicht bloss dümmer seien, und zweitens, dass die bisher gültigen Aus-

ein Diskriminierungsverbot enthält, sondern auch die positive wahlkriterien für Männer allgemeine menschliche Kriterien

Verpflichtung für staatliche Organe, aktiv gestaltend für eine seien. Das sind sie eben nicht, weil Frauen aufgrund ihrer So-

tatsächliche Gleichstellung beider Geschlechter in der sozia- zialisation einen anderen Wertekatalog verinnerlicht haben als

len Wirklichkeit einzutreten. Männer. Gerade diese Werte wären in der Politik sehr notwen-

Unser Parlament als gesetzgebende Behörde und gleichzeitig dig, sie gelten aber bei einem traditionellen, an einer männli-

Wahlgremium des Bundesrates steht in einer besonderen Ver- chen Normalbiographie gemessenen Auswahlverfahren eher

antwortung, wenn es um die Umsetzung dieses Verfassungs- als hinderlich.

grundsatzes geht. Mit der heutigen Zusammensetzung des Diesem Missstand ist am besten mit Quoten beizukommen.

Bundesrates ist kein Staat mehr zu machen. Mein Vorschlag Dann müssen Frauen nicht jedesmal durch die Mühlen eines

könnte zu einer echten neuen Zauberformel, zur Zauberformel klassisch männlichen Auswahlverfahrens hindurch, bis sie

der Zukunft, werden. Quoten sind ein eigentliches Friedensin- vielleicht fast keine Alternative zum bisher Gehabten mehr dar-

strument. Wenn der Streit um die Sitzverteilung beendet wäre, stellen. Dann steht ihnen souverän und selbstverständlich die

könnten wir uns den politischen Inhalten zuwenden, und das Hälfte der Plätze offen, und dann findet eine Auswahl unter den

hätte unser Land «weiss Göttin» dringend nötig. Die Schweiz geeigneten Frauen statt, ohne dass sie sich ständig an Män-

des 21. Jahrhunderts braucht Frauen und Männer, die sich in nernormen messen lassen müssen. Qualifizierte Frauen gibt

die Verantwortung teilen. es genug in diesem Land! Die einzige amtierende Bundesrä-

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu tin, die wir haben, ist ein guter Beweis dafür. Es gibt also genü-

geben. gend Gründe, der parlamentarischen Initiative Bär Folge zu

geben.

Bühlmann Cécile (G, LU), Sprecherin der Minderheit: «Neh- Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, das zu

men Sie Platz, Madame!», so heisst ein Slogan, mit dem tun.

Frauen ihre Aktionen bezeichnen, mit denen sie für eine ge-

rechte Verteilung der Geschlechter in den politischen Gremien Fankhauser Angeline (S, BL): Wenn wir mehr Frauen in den

dieses Landes kämpfen. Dass der Slogan, wenn er Sinn ma- Bundesrat wollen, bringen wir damit zum Ausdruck, dass wir

chen soll, einen zweiten Teil haben muss, versteht sich von verschiedene Sensibilitäten im Bundesrat vertreten haben

selbst. So wurde «Machen Sie Platz, Monsieur!» zum unver- wollen. Wie verschiedene Regionen, Sprachgebiete oder

zichtbaren zweiten Teil, denn nur in dieser Kombination wird mehrere Parteien zur Regierung gehören, müssen auch beide

klar, worum es bei dieser ganzen Auseinandersetzung geht: Geschlechter darin gerecht vertreten sein. Es ist eine Frage

um mehr Plätze für Frauen in Regierung und Parteien. Und da der Legitimation für eine Repräsentativbehörde. Über dieses

diese Plätze ein unvermehrbares Gut darstellen, geht das Ziel besteht vielleicht sogar Konsens. Wir müssen uns nur

nicht ohne Platzmachen der Männer. Das ist eine rasch er- noch über die Mittel einigen. Nach 23 Jahren Frauenstimm-

stellte Rechnung. recht müssen wir einsehen, dass ohne Lenkung das Ziel der

Genau darum geht es in der parlamentarischen Initiative Bär, gerechten Vertretung der Geschlechter im Bundesrat nicht zu

nämlich um die gerechte Verteilung der Geschlechter, bezo- erreichen ist. Eine Quotenregelung führt am schnellsten zu

gen auf die oberste Behörde unseres Landes, den Bundesrat. diesem Ziel.

Dieses bis vor eineinhalb Jahren gänzlich frauenlose Gre- Es gibt Einwände, die u. a in der Kommission immer vorgetra-

mium widerspiegelt auch in der heutigen Zusammensetzung gen wurden.

in keiner Art und Weise die Bevölkerung, denn diese besteht in Einwand Nummer 1: Die Auswahl werde allzusehr einge-

unserem Lande aus 52 Prozent Frauen. Genau so, wie schränkt. Gegeneinwand: Ein Quotensystem stimuliert die

Sprachregionen und Parteien selbstverständlich ihre gerechte Kreativität der Parteien. Das haben wir im März 1993 gesehen.

Vertretung im Bundesrat verlangen, verlangt die parlamentari- Mit der Quotenregelung wird die Auswahl sicher nicht kleiner

sche Initiative Bär dies für die Frauen. als zum Beispiel mit der Kantonsklausel. Man muss sich nur

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, müsste «frau und man» frühzeitig mit der Nomination von Frauen befassen oder später

meinen. Nach dem heftigen Protest dieser Frauen über den Af- vielleicht sogar mit der Nomination von Männern, falls diese

front vom März 1993 ist bis in den hintersten Winkel dieses Gefahr laufen sollten, untervertreten zu sein.

Landes allen klargeworden, dass sich diese Bastion auf Dauer Einwand Nummer 2: Es gebe nicht genug qualifizierte Kandi-

nicht halten lässt. Es ist nur der Anfang, eine Bundesrätin zu datinnen. Gegeneinwand: Die Nachfrage bestimmt das Ange-

haben. Wir wollen mehr: die uns zustehende Hälfte. Von dieser bot. Die Frauen bilden die Mehrheit der Bevölkerung. Aus der

einen Bundesrätin zu erwarten, dass sie alle Frauen repräsen- Vielzahl der hochqualifizierten Frauen lassen sich ohne Pro-

tieren könne oder müsse, ist genauso absurd, wie von allen bleme sieben Bundesrätinnen finden. Und dann, meine Her-

Männern zu erwarten, dass sie sich durch einen Bundesrat, ren, werden Sie die Quotenregelung beanspruchen können.

zum Beispiel Bundesrat Ogi, vertreten fühlen. Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass Sie einverstanden

Genauso, wie bei Männern ein breites gesellschaftspoliti- sind, dass es auch nicht so schwierig ist, mindestens drei gut-

sches Spektrum vertreten sein soll, genauso soll es auch bei qualifizierte Männer für den Bundesrat zu finden.

Frauen sein. Und dann kommt postwendend das Argument Sie merken es selber, werte Kollegen, es gibt keine ernst zu

der fehlenden Qualifikation. Auf einen ähnlich lautenden Vor- nehmenden Einwände gegen eine Regelung für die angemes-

stoss auf städtischer Ebene antwortete der - wohlverstanden sene Vertretung beider Geschlechter im Bundesrat. Eine Kol-

seit eh und je frauenlose, aus fünf Männern bestehende - legin, welche immer öfter als mögliche Bundesrätin erwähnt

Luzerner Stadtrat: Die Kriterien der Qualifikation und Sach- wird, hat kürzlich an einer Veranstaltung gesagt, Frauen wür-

kompetenz sprächen gegen die Einführung von Quoten; es den sicher sorgfältiger mit den Bundesfinanzen umgehen. Ein

sollten vor allem bei Wahlen in die Exekutive die persönliche Grund mehrfüreine Quotenregelung!

und die fachliche Qualifikation der Kandidatinnen und Kandi- Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Bär

daten nicht vor der Geschlechterzugehörigkeit zurücktreten Folge zu geben.

müssen.

Diese Aussage provozierte die Bericht erstattende Journalistin Dreher Michael (A, ZH): Die Fraktion der Freiheits-Partei wird

zu folgender ironischen Feststellung: «Diese Worte sagen der parlamentarischen Initiative Bär keine Folge geben. Wäre

Initiative parlementaire. Les deux sexes au Conseil fédéral 1858 N 7 octobre 1994

unser Gründungsmitglied Frau Doktor Trix Ebeling Stanek in stellte. Damit will ich lediglich den Tatbeweis für die Haltung

diesem Rat, gäbe sie jetzt an meiner Stelle eine Begründung, unserer Fraktion in dieser Frage antreten.

die an Deutlichkeit ebenfalls nichts zu wünschen übrigliesse. Ich frage mich nun, ob denn der wahre Grund für unser aller

Wir machen uns die Sache mit der Vertretung von Geschlech- Unbehagen im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen

tern und Sprachen unnötig schwer, weil wir an einem Regie- nicht woanders als bei der Frauenuntervertretung zu suchen

rungssystem festhalten, das nach 150 Jahren nicht mehr ist Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass sich die Probleme

taugt. 1848 hatten wir sieben Minister und sieben Ressorts, und das Unbehagen um die Bundesratswahlen nicht so ein-

heute haben wir sieben Superminister, die sieben Superde- fach auf die Alternative «Frau oder nicht Frau» reduzieren las-

partemente führen müssten. Leider sind weder die «Super- sen. Das Problem liegt tiefer. Die Problematik ist weitaus kom-

men» noch die «Superwomen» dafür auszumachen. Es ist, wie plexer, denn nicht zuletzt ist es das System, sind es das Regie-

gesagt wurde, mit der heutigen Zusammensetzung des Bun- rungssystem und die sogenannte Zauberformel, welche sich

desrates kein Staat mehr zu machen. Das ist wahrscheinlich totgelaufen haben und welche Ursache für dieses Unbehagen

das einzig Richtige an der Begründung dieser parlamentari- bilden. Konkordanzsystem und Zauberformel passen nicht

schen Initiative. mehr so recht in unsere parteipolitische Landschaft hinein. Sie

Allerdings sind wir auch strikte gegen jede Quotenregelung. passen nicht mehr so recht in unsere Zeit hinein. Die parteipo-

Wir treten vielmehr dafür ein, dass Qualität und Qualifikation litischen Gewichte sind anders verteilt als noch vor 35 Jahren,

für die Auswahl eines Ministers massgebend sein sollen. Im als die Zauberformel erfunden wurde. Die Zeiten haben sich

Ausland ist das die selbstverständlichste Sache der Welt geändert Die Konsensfähigkeit und auch die Konsenswillig-

Wenn man sich aber, um an einem überlebten System festzu- keit haben an Bedeutung eingebüsst, insbesondere bei den

halten, künstlich auf sieben Minister beschränkt, dann sind die Bundesratsparteien.

Vertretungsprobleme der Minderheiten geradezu vorpro- Hinzu gesellt sich auch die zunehmende Diskrepanz der Mei-

grammiert. nungen und Auffassungen zwischen dem Stimmbürger einer-

Zum Vergleich: Das kleine Luxemburg, ein Drittel des Kan- seits und dem Parlament und der Regierung andererseits. Ich

tons Zürich, hat 12 Minister, um die Staatsgeschäfte zu füh- meine damit, dass unser System krank geworden ist und dass

ren, und die Luxemburger sind mit der Art und Weise, wie diese Frauenuntervertretung im Bundesrat lediglich ein

dies geschieht, recht zufrieden. Aber es ist Sache der staats- Symptom des gesamten Krankheitsbildes darstellt.

tragenden Parteien - die uns ja mit ihrer Regierungskunst Um weiter im Medizinerjargon zu sprechen: Frau Bär schlägt

immerhin 8 Milliarden Franken Defizit eingefahren haben -, eine Therapie vor, die eine rein symptomatische bleiben muss.

dieses Problem zu lösen! Wenn man die Sache aber unter Es sollten aber nicht nur die Symptome bekämpft werden,

dem Blickwinkel der Qualifikation betrachtet und das Beispiel sondern das Problem muss an der Wurzel gepackt werden.

der Stadt Bern nimmt, wo eine feministische Regierung am Die zu verordnende Radikalkur kann hier nur Regierungsre-

Werk ist, drängt sich die Feststellung auf, dass sie es ja auch form heissen, und zwar nicht eine Regierungsreform, wie sie

nicht so viel besser macht. Ich frage mich daher, ob wir es uns der Bundesrat mit dem revidierten Regierungs- und Ver-

uns in Zukunft noch leisten können, Ministerwahlen, die waltungsorganisationsgesetz vorgelegt hat, sondern eine

selbstverständlichste Sache der Welt, zu einer nationalen richtige Regierungsreform, eine, die diesen Namen verdient.

Grossveranstaltung auszubauen. Die normale, vernünftige Ein anderer Aspekt: Bei der nächsten sich bietenden Gelegen-

Schweizer Frau, wie wir sie alle kennen, ist leider in diesem heit werden wir - davon bin ich schon heute überzeugt - die

Rat zumindest untervertreten. Denn je normaler, vernünftiger Kantonsklausel für die Bundesratswahlen abschaffen. Persön-

und intelligenter eine Frau ist, um so eher ist sie auch eine lich habe ich etwas Mühe damit, wenn wir einerseits eine wahl-

engagierte Antifeministin, mindestens nach meiner Erfah- einschränkende Bestimmung abschaffen und uns anderer-

rung. Und wenn wir uns daran erinnern, dass der krake- seits einer anderen, neuen Wahleinschränkung zu unterzie-

elende, kreischende Mob am 3. März 1993 und auch am hen haben. Im übrigen stellt die Untervertretung der Frauen im

10. März 1993 als «der Souverän» bezeichnet worden ist, Bundesrat für unsere Fraktion, das muss ich betonen, ein eher

dann habe ich allergrösstes Verständnis dafür, dass viele untergeordnetes Problem dar. Es ist unseres Erachtens ein

Frauen keine Frauen mehr wählen. Ich sehe auch in diesem Problem der Bundesratsparteien, nicht jenes unserer Frak-

Saal nicht 50 Prozent Frauen. Aber die Schweizer Frau hat ja tion. Ich masse mir hier nicht an, diesen Fraktionen für deren

die Möglichkeit, auf den Wahllisten die Männer zu streichen Personalplanung beziehungsweise Kandidatenkür ein Patent-

und alle Kandidatinnen zu kumulieren. Ich weiss somit gar rezept liefern zu wollen.

nicht, wo hier das Problem liegen soll. Unsere Fraktion anerkennt einen gewissen Handlungsbedarf

Wir wehren uns aber entschieden gegen Quotenregelungen. in der aufgeworfenen Problematik, sieht aber die Lösung eher

Es geht nicht an, dass man als alleiniges Kriterium einführt, ob in einer umfassenden Regierungsreform als in einer Verfas-

da irgendwer irgendwelche äusseren Merkmale aufweist - sungsänderung im Sinn der Initiantin. Frau Bär schlägt in ihrer

das ist denn doch der bescheidenste aller Ansprüche. parlamentarischen Initiative eine rein symptomatische Thera-

Wir werden somit die parlamentarische Initiative Bär ablehnen. pie vor, einen ersten kleinen Schritt-meine ich-, der fürs erste

allenfalls eine gewisse Wirkung zu erzielen vermag.

Meier Samuel (U, AG): Ich spreche im Namen der LdU/EVP- In diesem Sinne unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion die

Fraktion und beantrage Ihnen namens einer Mehrheit unserer parlamentarische Initiative Bär.

Fraktion, der parlamentarischen Initiative Bär Folge zu geben.

Wir stellen fest, dass die Forderung von Frau Bär geschlechts- Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Die Initiantin verlangt eine

neutral gehalten ist und dass Frau Bär nichts anderes will, als Quotenregelung. Eine solche würde - es wurde bereits von

beiden Geschlechtern eine angemessene Vertretung im Bun- der Initiantin selber angetönt - eine klare Beschränkung des

desrat zu garantieren. In der Begründung weist die Initiantin aktiven und passiven Wahlrechts bedeuten. Das heisst, die

mit aller Deutlichkeit auf die momentane Untervertretung der Bundesversammlung würde sich die Freiheit der Wahl be-

Frauen im Bundesrat hin. Ich meine, zu Recht. schneiden, und die Hälfte aller möglichen Kandidatinnen oder

Im Zusammenhang mit der Meinungsbildung zu diesem Vor- Kandidaten würde von der Wahl ausgeschlossen.

stoss ist uns bewusst geworden, dass mit Sicherheit niemand Die Bundesverfassung kennt zurzeit nur eine Schranke, näm-

in unserer Fraktion gegen eine paritätische Vertretung der bei- lich die, dass nicht mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus

den Geschlechter im Bundesrat ist Ich würde sogar sagen, dem nämlichen Kanton stammen darf. Alle anderen Schran-

eine Mehrheit unseres Rates ist für eine paritätische Vertretung ken sind freiwillig. Sie werden - obwohl ungeschrieben - be-

der Frauen im Bundesrat. Die Meinungen sind lediglich bei achtet, so z. B. die Berücksichtigung der Sprachregionen und

der Frage geteilt, ob dieses Anliegen ausdrücklich in der Ver- die Einhaltung des Parteienproporzes.

fassung einzubringen ist oder nicht In diesem Zusammen- Wie Sie alle wissen, sind gegenwärtig auch Bestrebungen im

hang ist es mir auch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass Gang, diese einzige verfassungsrechtliche Schranke aufzuhe-

unsere Fraktion zu den ersten Fraktionen in diesem Rat ge- ben oder mindestens zu lockern. Man will auf die Kantonsklau-

hörte, welche eine Frau als Kandidatin für den Bundesrat auf- sel verzichten mit dem Ziel, die Auswahl an geeigneten Kandi-

7. Oktober 1994 1859 Parlamentarische Initiative. Beide Geschlechter im Bundesrat

datinnen und Kandidaten für den Bundesrat zu vergrössern. blem, ein Machtproblem. Männer halten an ihrer Macht fest.

Die Erfahrung hat gezeigt: Wegen der Kantonsklausel, wegen Versprechungen, die Anliegen von Frauen würden ernst ge-

der Berücksichtigung der Sprachregionen, wegen dem Kon- nommen und die Förderung von Frauen sei allen hier im Saal

kordanzgebot ist es oft nicht möglich, den wägsten und be- ein Anliegen, reichen nicht mehr! Erfahrungen im Ausland und

sten Kandidaten oder die wägste und beste Kandidatin zu in der Schweiz zeigen, dass Appelle und Versprechungen al-

wählen. Das Gebot der Stunde muss deshalb lauten: Schran- leine nicht zu einer gerechten Vertretung von Frauen in den

kenabbau statt Neuaufbau von Schranken. Die parlamentari- Behörden führen.

sche Initiative Bär steht diesen Bestrebungen diametral entge- Es gehört zu unserer Pflicht, den Gleichberechtigungsartikel

gen, und sie muss deshalb abgelehnt werden. auch in der Politik zu verwirklichen. Es braucht Quoten, auch

Ich bitte Sie, ihr keine Folge zu geben. im Bundesrat. Solange Frauen nicht entsprechend ihrem An-

Weitere Schranken der Wahlfreiheit sind unnötig. Wenn man teil an der Bevölkerung in allen gesellschaftlichen Bereichen

solche einführen würde, käme man letztlich dazu, dass der vertreten sind, solange Männer nicht bereit sind, Frauen Platz

Computer ermitteln könnte, wer für das Amt des Bundesrates zu machen, sind Quoten eine Massnahme, um die konse-

überhaupt noch in Frage kommt. Statt der Bundesversamm- quente Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesell-

lung könnte man einen Roboter zur Bestimmung der Bundes- schaft zu erreichen.

räte einsetzen. Es geht heute mit der Zustimmung zur parlamentarischen In-

Das Ziel einer angemessenen Vertretung beider Geschlechter itiative Bär um eine Umkehr von der Ja-aber-Politik zur Ja-

im Bundesrat kann auch ohne Normierung in der Bundesver- weil-Politik: «Ja, wir sind schon für mehr Frauen, aber die

fassung erreicht werden, ohne Quotenregelung. Ich darf dar- Frauen müssen halt....» Ja, was wir Frauen alles müssten!

auf hinweisen, dass immer mehr Frauen in Gemeinde- und Und noch immer wären wir im Bundesrat untervertreten!

Kantonsregierungen Einsitz nehmen, zum Beispiel ist im Aar- Die Ja-aber-Zeiten bezüglich politischer Gleichberechtigung

gau eine freisinnige Regierungsrätin erst kürzlich gegen einen sollten langsam, aber sicher der Vergangenheit angehören.

männlichen Konkurrenten gewählt worden. Im Kanton Appen- Die meisten Frauen und viele Männer ausserhalb dieses Hau-

zell Ausserrhoden gibt es zwei freisinnige Regierungsrätin- ses haben genug von der Ja-aber-Zeit. Wenden wir uns also

nen, und in der Stadt Bern regiert sogar eine Mehrheit von einer Ja-weil-Politik zu:

Frauen. Ja zu einer Quote im Bundesrat, weil dies die Gleichberechti-

Die eigentlichen Frauenkandidaturen setzen sich auch ohne gung ermöglicht;

gesetzliche Regelung durch. Ja, weil mit der Machtteilung auch die Verantwortung gleich-

Ich bin der Meinung, die parlamentarische Initiative Bär sei un- berechtigt verteilt wird;

nötig und es sei ihr deshalb keine Folge zu geben. Ja, weil es ein Akt der Gerechtigkeit ist;

Ja, weil es Zeit ist, die ewig gleichen Ja-aber-Versprechen in

Ruckstuhl Hans (C, SG): Die Mehrheit der CVP-Fraktion lehnt die Tat umzusetzen.

die parlamentarische Initiative Bär ab. Die Überlegungen un- Mit der Zustimmung zur Initiative Bär leiten wir die Wende von

serer Fraktion finden Sie im wesentlichen im schriftlichen Be- der Ja-aber-Zeit zur Ja-weil-Zeit ein.

richt der Staatspolitischen Kommission. Grundsätzlich sind

wir für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Ruf Markus (D, BE): Die SD/Lega-Fraktion empfiehlt Ihnen die

Bundesrat. Vielleicht kommt diese Forderung bald einmal parlamentarische Initiative Bär zur Ablehnung. Wir unterstüt-

von Männerseite. Wir sind aber aus zwei Gründen gegen eine zen das Ziel einer angemessenen Vertretung beider Ge-

Einengung der Wahlfreiheit der Vereinigten Bundesversamm- schlechter im Bundesrat, lehnen aber den vorgeschlagenen

lung: Weg der Quotenregelungen grundsätzlich ab.

Erstens soll grundsätzlich allen eine Wahlmöglichkeit offen- Nach unserer Auffassung soll die stärkere Vertretung der

stehen, was insbesondere bei Einervakanzen nicht mehr mög- Frauen in den Behörden allgemein, im Bundesrat im besonde-

lich wäre. ren, das Ergebnis eines organischen, demokratischen Pro-

Zweitens wollen wir keine zusätzlichen Schranken, wenn es zesses, einer entsprechenden Bewusstseinsbildung darstel-

um die Auswahl der Kandidaten geht. Denn wir haben heute len. Offensichtlich und richtigerweise findet dieser Prozess auf

schon zu viele geschriebene und ungeschriebene Gesetze, allen Stufen statt. Denken Sie beispielsweise an die Stadt Bern

wenn es darum geht, unsere oberste Behörde zu wählen, was mit ihrer Frauenmehrheit in der Stadtregierung, denken Sie an

bei der letzten Vakanz sogar in eine Wahl mündete, die nach verschiedene Parlamentswahlen in jüngerer Zeit auf kantona-

Meinung vieler Rechtsgelehrter verfassungswidrig ist. Mit der ler und kommunaler Ebene. Wir würden es durchaus begrüs-

parlamentarischen Initiative Bär würde diese Gefahr noch ver- sen, wenn dieser Prozess vermehrt auch in der Vereinigten

grössert. Bundesversammlung stattfände.

Ein Wegfallen der Kantonsklausel scheint uns nach dem Ver- In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das

nehmlassungsverfahren eher unwahrscheinlich. Wir sind des- Wahlgremium des Bundesrates, die Vereinigte Bundesver-

halb der Meinung, dass wir uns keine zusätzlichen Schranken sammlung, ja vom Volk gewählt wird, und das Volk besteht

auferlegen dürfen. aus einer Mehrheit von Frauen. Diese Frauenmehrheit hat es

Wir bitten Sie, die parlamentarische Initiative Bär abzulehnen. durchaus in der Hand, mehr Frauen ins Parlament zu wählen,

sogar eine Frauenmehrheit; dies würde wohl kaum jemanden

Hollenstein Pia (G, SG): Für die grüne Fraktion ist die Zustim- stören. Diese Frauenmehrheit würde dann höchstwahrschein-

mung zur parlamentarischen Initiative Bär für eine angemes- lich auch für eine vermehrte Frauenvertretung im Bundesrat

sene Vertretung beider Geschlechter im Bundesrat nicht nur sorgen.

einfach wichtig, sondern sie ist notwendig. Die Initiative for- Entscheidendes Kriterium für die Wahl einer Bewerberin oder

dert eigentlich das Selbstverständlichste der Welt. Es geht eines Bewerbers in den Bundesrat muss nach unserer Auffas-

um die Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels in die sung die Qualifikation sein. Bereits heute bestehen, wie Sie

Praxis. Die Gleichstellung der Frauen als gesellschaftliches wissen, verschiedene Beschränkungen der Wahlfreiheit der

Ziel ist festgeschrieben und wird von der Bevölkerung gefor- Bundesversammlung: die Kantonsklausel, die Vertretung der

dert. Es geht um die Realisierung einer seit der Annahme des sprachlichen Minderheiten und die Zauberformel unter den

Gleichberechtigungsartikels vor 13 Jahren in der Verfassung Bundesratsparteien.

verankerten Pflicht. Es geht nicht um die Einführung von Pri- Diese Beschränkungen sollten nach unserer Auffassung, min-

vilegien von Frauen, sondern um die Aufhebung von Privile- destens im jetzigen Moment, nicht noch vermehrt werden. Es

gien von Männern. wäre dies der Zusammensetzung des Bundesrates letztlich

Die jahrhundertelange Anerkennung von Männerprivilegien nicht förderlich.

hat u. a. auch zur gegenwärtigen Gesellschaftskrise geführt.

Und vergegenwärtigen wir uns: Es geht nicht einfach um ein Präsidentin: Die liberale Fraktion und die SVP-Fraktion lassen

Frauenproblem, sondern die Untervertretung der Frauen in mitteilen, dass sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu-

den Behörden - so auch im Bundesrat - ist ein Männerpro- stimmen werden.

Initiative parlementaire. Médiateur fédéral 1860 N 7 octobre 1994

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Heberlein Trix (R, ZH) unterbreitet im Namen der Staatspoliti-

Stamm Judith (C, LU): Kollega Dreher hat mich in seinem Vo- schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht:

tum indirekt angesprochen, weil er auf meine Aussage vom

10. März 1993 angespielt hat: «Vor der Türe des Bundeshau- Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter des Geschäftsver-

ses steht nicht die Strasse, vor der Türe des Bundeshauses kehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission

steht der Souverän.» über die von François Borei am 16. Juni 1993 eingereichte par-

Herr Dreher gibt mir Gelegenheit zur Präzisierung: Vor dem lamentarische Initiative.

Bundeshaus stand nicht der Souverän, vor dem Bundeshaus Die Initiative verlangt die Ausarbeitung eines Gesetzes über ei-

stand ein Teil des Souveräns! nen Bundesombudsmann (bzw. eine Bundesombudsstelle).

Kollega Dreher hat Tausende von Frauen und Männern als Die Kommission hat den Initianten am 26. Mai 1994 angehört.

krakeelenden, kreischenden Mob beschimpft. In diesem Par-

lament wurde über diese Aussage gelacht. Soviel ich orientiert Begründung des Initianten

bin, waren unter diesen Tausenden auch Ehefrauen, Töchter, 1. In der Folge von verschiedenen parlamentarischen Vor-

Angehörige, Freundinnen und Freunde von Parlamentsange- stössen (O. Fischer 1972, Hubacher 1973 und Schalcher

hörigen. Zwar gehöre ich zu einer Minderheit in diesem Parla- 1977) entschied der Bundesrat 1977, einen Gesetzentwurf

ment, aber stellvertretend für sie und für ihre betroffenen Ange- über einen Bundesombudsmann in die Vernehmlassung zu

hörigen weise ich die diffamierenden Äusserungen von Herrn schicken. Die Ergebnisse der Vernehmlassung fanden breite

Kollega Dreher in aller Form zurück. (Beifall) Zustimmung. Trotzdem hat der Bundesrat weder einen defini-

tiven Entwurf noch eine Botschaft zuhanden des Parlaments

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle ausgearbeitet Ein solcher Entwurf wurde weder in die Legis-

laturplanung 1983-1987 noch in jene für 1987-1991 aufge-

Bär Rosmarie (G, BE): Ich werde nicht mehr materiell Stellung nommen.

nehmen, aber es ist auch das Votum von Herrn Dreher, das 2. Nach zehnjähriger Unschlüssigkeit des Bundesrates hat

mich veranlasst, noch einmal nach vorne zu kommen. Herr Ständerat Gadient, um das Thema erneut zur Sprache zu brin-

Dreher, Ihr absolut frauenverachtendes Votum hat mir gezeigt, gen, 1988 in einer Motion (88.333) die Schaffung eines eidge-

wie recht die Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach nössischen Ombudsmanns verlangt.

hatte, als sie schon vor hundert Jahren feststellte: «Eine ge- 3. Obwohl die Räte der Motion Gadient zustimmten, nahm der

scheite Frau hat Millionen geborener Feinde: alle dummen Bundesrat das Geschäft nicht in die Legislaturplanung 1991-

Männer. »(Beifall) 1995 auf.

4. Nach Aussagen aus dem EJPD liegt ein praktisch vollstän-

Abstimmung - Vote diger Gesetzentwurf vor. Es müsse nur noch politisch über ein

Für den Antrag der Mehrheit paar Detailfragen entschieden und die Botschaft verfasst wer-

(keine Folge geben) 93 Stimmen den. Auf Drängen verschiedener parlamentarischer Kommis-

Für den Antrag der Minderheit sionen hin hat der Bundesrat die Botschaft zunächst auf Früh-

(Folge geben) 53 Stimmen jahr 1992, dann auf Herbst des gleichen Jahres und, erst kürz-

lich, während der Sommersession 1993, für «bald» verspro-

chen. Nach Auskunft der betroffenen Dienststellen scheint in-

dessen im Hinblick auf eine entsprechende Vorlage bis Ende

der Legislaturperiode nichts eingeplant zu sein.

5. Seit die Räte der Motion Gadient zugestimmt haben, sind

auf diesem Gebiet verschiedene Initiativen ergriffen worden.

Als Beispiele seien genannt: die EMD-Studie über die Schaf-

fung eines Ombudsmanns für Militärfragen sowie im Juni

#ST# 93.441 1993 - entgegen der Stellungnahme des Bundesrates - die

Verabschiedung einer Motion durch den Nationalrat, welche

Parlamentarische Initiative die Schaffung einer Ombudsstelle gegen den Rassismus ver-

langt. Solange keine Gesamtlösung gesucht wird, besteht die

(Borei François) Gefahr einer Zunahme unbefriedigender Teillösungen.

Ombudsmann 6. Es ist Zeit, dass nun das Parlament die Sache an die Hand

Initiative parlementaire nimmt, damit:

(Borei François) a der Gesetzentwurf aus den Schubladen des EJPD hervor-

Médiateur fédéral geholt wird;

b. die verschiedenen, in die gleiche Richtung gehenden Vor-

Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, ait 68 RCN schläge koordiniert werden;

c. politisch über die verbleibenden Detailfragen entschieden

werden kann.

Die Unentschlossenheit und der passive Widerstand unserer

Regierung in den letzten sechzehn Jahren sollten hiermit ein

Wortlaut der Initiative vom 16. Juni 1993 Ende nehmen.

Auf dem Weg der parlamentarischen Initiative beantrage ich

die Ausarbeitung eines Gesetzes über einen Bundesombuds- Erwägungen der Kommission

mann (bzw. eine Bundesombudsstelle). Beurteilung des Regelungsbedarfes

Die eidgenössischen Räte haben sich schon wiederholt für die

Texte de l'initiative du 16 juin 1993 Schaffung einer Ombudsstelle ausgesprochen. Bereits 1977

Par voie d'initiative parlementaire, je demande l'élaboration hat der Bundesrat aufgrund zahlreicher parlamentarischer

d'une loi sur un médiateur fédéral (ou sur un office fédéral de Vorstösse einen Entwurf für ein Gesetz zur Schaffung einer sol-

médiation). chen Stelle in die Vernehmlassung geschickt. Obwohl das

Projekt gut aufgenommen wurde, folgte kein definitiver Ent-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Béguelin, Brügger wurf. Um das Thema erneut zur Sprache zu bringen, verlangte

Cyrill, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Ständerat Gadient 1988 in einer Motion, dass der Bundesrat

Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andréas, Haering den eidgenössischen Räten einen Entwurf für ein Bundesge-

Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jori, Ledergerber, Lee- setz über den eidgenössischen Ombudsmann vorzulegen

mann, Leuenberger Ernst, Matthey, Mauch Ursula, Ruffy, Stei- habe. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen. Wei-

ger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbin- tere seither überwiesene parlamentarische Vorstösse zur

den, Züger (28) Schaffung von Ombudsstellen in bestimmten Gebieten (Om-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Bär) Angemessene Vertretung beider Geschlechter im

Bundesrat

Initiative parlementaire (Bär) Représentation équitable des deux sexes au Conseil fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.406

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 1853-1860

Page

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Ref. No 20 024 536

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