Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3660 KI-generiert

Government Responds to Interpellation on Federal Finances and Cost Reduction Proposals

Geschäftsnummer VPB 93-3660
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government responded to an interpellation concerning federal finances by addressing five specific proposals for cost reduction. Regarding personnel reduction and wage increases, the government stated that the state apparatus is legally mandated and doesn't react to market forces like private business; furthermore, personnel has already decreased. For development aid, a reduction to a 3% growth rate would actually lower the percentage of GDP allocated to it. The government noted that Eastern European aid was already extended and that asylum seeker support is already below other welfare recipients, with further savings being considered.

Legislator-Regeste

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Art. 39 Absatz, Art. 40 und 41 des Beamtengesetzes, Artikel 41 ter Absatz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung; Government Responds to Interpellation on Federal Finances and Cost Reduction Proposals: Regarding personnel reduction and wage increases, the government stated that the state apparatus is legally mandated and doesn't react to market forces like private business; furthermore, personnel has already decreased. For development aid, a reduction to a 3% growth rate would actually lower the percentage of GDP allocated to it. The government noted that Eastern European aid was already extended and that asylum seeker support is already below other welfare recipients, with further savings being considered.

Schlagwörter

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Herabsetzung der Verfahrenskosten Staatliche Beihilfen E-Government Erschliessungskosten Haushaltsvolumen Lohnkosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 39 Absatz
Art. 40 und 41 des Beamtengesetzes
These articles are mentioned in relation to individual real salary increases and potential federal council flexibility in reducing these increases.
Artikel 41 ter Absatz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung
This constitutional provision is cited regarding the total tax burden on beer, which is relevant to the question of tax disadvantages for domestic breweries.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 40 und 41 des Beamtengesetzes

These articles are mentioned in relation to individual real salary increases and potential federal council flexibility in reducing these increases.

Artikel 41 ter Absatz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung

This constitutional provision is cited regarding the total tax burden on beer, which is relevant to the question of tax disadvantages for domestic breweries.

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Volltext

17. Juni 1994 N 1217 Interpellation Früh

von Amtes wegen festzustellen hat und sich nötigenfalls der 3. Ne serait-il pas possible de réduire à 3 pour cent la

Beweismittel bedient. Die Einholung von Auskünften dient der croissance des dépenses faites au titre de l'aide au déve-

sorgfältigen Abklärung und liegt daher im Interesse des Ge- loppement?

suchstellers. Die Behörde ist verpflichtet, zur Abklärung des 4. Ne serait-il pas possible d'étaler sur un plus grand nombre

Sachverhaltes taugliche, vom Gesuchsteller anerbotene Be- d'années le paiement du crédit approuvé au titre de l'aide à

weise abzunehmen. Überdies kann er zu dem Beweisergeb- l'Europe de l'Est?

nis Stellung nehmen. Fallen die erstinstanzliche Würdigung 5. Ne serait-il pas possible de réduire l'indemnité accordée

von Beweismitteln oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit aux requérants d'asile à un niveau permettant de couvrir les

unzutreffend aus, kann dies bei der Asylrekurskommission ge- besoins vitaux?

rügt werden. Die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze sind

somit auch im Asylverfahren garantiert Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez-

Zu den Fragen in der Begründung des Vorstosses: zola, Binder, Bortoluzzi, BührerGerold, Cincera, Daepp, Dett-

Bei den in der Begründung enthaltenen Fragen geht es im we- ling, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Giezendan-

sentlichen um Variationen zum Thema «Beweismittel» und ner, Giger, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Mauch

«Beweiswürdigung». Auch bei diesen Detailfragen kommen Rolf, Maurer, Miesch, Mühlemann, Müller, Neuenschwander,

die oben ausführlich dargelegten verfahrensrechtlichen Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Seiler Hanspeter,

Grundsätze zum Tragen. Auch in bezug auf die Frage nach der Spoerry, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Verterli, Wit-

Zulässigkeit von Botschaftsabklärungen unter völkerrechtli- tenwiler (33)

chen Aspekten kann vollumfänglich auf die obigen Ausführun-

gen verwiesen werden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle eine schriftliche Antwort.

Fankhauser Angeline (S, BL): Ich bin von der Antwort nicht

befriedigt Im zentralen Punkt der sehr sensiblen Informations- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

beschaffung bleibt viel zuviel im dunkeln. Deshalb werde ich vom 7. März 1994

die Geschäftsprüfungskommission bitten, das Ganze noch Rapport écrit du Conseil fédéral

einmal anzuschauen und eventuell die Sicherheitsdelegation du 7 mars 1994

mit der Überprüfung zu beauftragen. 1. Der Staatsapparat kann nur zum Teil mit der Privatwirtschaft

verglichen werden, denn erstens reagiert er nicht auf Marktan-

gebot und -nachfrage, und zweitens ist der Grossteil seiner

Aufgaben gesetzlich festgelegt. Wenn beispielsweise das Par-

lament einem Gesetz von grosser Tragweite zustimmt, ist für

dessen Vollzug eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Stellen

#ST# 93.3660 notwendig, wenn nicht im Gegenzug eine andere Aufgabe

fallengelassen wird. Darum ist es bereits eine Banalität zu sa-

Interpellation Früh gen, das Aufgabenvolumen nehme rascher zu als der Perso-

nalbestand. Zwischen 1992 und 1994 hat der Personalbe-

Sanierung der Bundesfinanzen stand gar abgenommen, nämlich in der allgemeinen Bundes-

Assainissement des finances fédérales verwaltung (einschliesslich des Bundesgerichts und der Par-

lamentsdienste) um 364 Stellen, im Bundesamt für Rüstungs-

betriebe um 600, in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung

um 10, bei den PTT um 3876 und bei den SBB um 2202 Stel-

len. Damit liegt der jährliche Rückgang bei durchschnittlich

Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993 2,45 Prozent. Der Bundesrat und die Regiebetriebe haben

Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten also die Rationalisierungsmassnahmen, die sie als gerechtfer-

können, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der tigt erachteten, bereits getroffen. Eine willkürliche lineare Ver-

Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen müs- minderung des Bestandes um 1 Prozent in den kommenden

sen wie in der Wirtschaft gestrafft werden. drei Jahren würde nicht zu den erwünschten Zielen führen.

Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Berei- 2. Seit der letzten Reallohnerhöhung vom 1. Juli 1991 wurden

che auch schon in Erwägung gezogen hat, um mittel- und beim Bund generell keine realen Lohnanpassungen mehr vor-

langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen. genommen; aus heutiger Sicht sind solche in absehbarer Zeit

1. Wäre nicht der Personalbestand des Bundes in den näch- auch nicht geplant

sten drei Jahren linear um 1 Prozent zu kürzen? Individuelle reale Lohnerhöhungen sind dagegen mit ordentli-

2. Wäre nicht auf reale Lohnerhöhungen für die nächsten drei chen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen nach

Jahre zu verzichten? Artikel 40 und 41 des Beamtengesetzes möglich.

3. Wäre nicht das Wachstum der Ausgaben für Entwicklungs- Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mit-

hilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren? arbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer

4. Wäre nicht der beschlossene Beitrag für die Osteuropahilfe Einreihungsmöglichkeiten bereits erreicht haben und folg-

über weitere Jahre zu erstrecken? lich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungs-

5. Wäre nicht die Entschädigung für Asylbewerber auf das zur ausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserhö-

Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren? hungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zuneh-

mend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsra-

Texfe de l'interpellation du 16 décembre 1993 ten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten

Chacun sait qu'il ne sera plus possible, à l'avenir, de continuer Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesver-

à entretenir un appareil étatique comme autrefois. Celui-ci doit waltung.

être redimensionné et ses structures doivent être allégées, à Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserhöhungen

l'image de ce qui se fait dans l'économie privée. würde vor allem jüngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbei-

C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral s'il a déjà envi- terinnen und Mitarbeiter treffen.

sagé de prendre les mesures suivantes pour assainir à moyen Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenwärtig

et à long terme les finances fédérales: in den vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen

1. Ne serait-il pas possible de réduire linéairement l'effectif du Räte behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995

personnel de la Confédération de 1 pour cent par an au cours genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilität

des trois prochaines années? bringen. Der neue Artikel 39 Absatz 2 wird es dem Bundesrat

2. Ne serait-il pas possible de renoncer, ces trois prochaines ermöglichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die An-

années, à des augmentations réelles de salaires? fangslöhne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo

Interpellation Schnider 1218 N 17 juin 1994

es der Arbeitsmarkt zulässt. Bei den ordentlichen und ausser- #ST# 93.3648

ordentlichen Besoldungserhöhungen (Art 40, 41 BtG) wird

der Bundesrat allfällig erweiterte Kompetenzen dahin gehend Interpellation Schnider

nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Fi-

nanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu können. Aufhebung der steuerlichen

Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu de- Wettbewerbsnachteile

taillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen inländischer Bierbrauereien

ist, nicht marktgerechte Lohnerhöhungen gewähren zu müs- Brasseries indigènes.

sen. Damit dürfte das Anliegen des Interpellanten mindestens

teilweise erfüllt werden können.

Suppression

3. Im Legislaturprogramm hat der Bundesrat festgelegt, dass des désavantages fiscaux

bis zum Jahr 2000 die Entwicklungshilfeausgaben der öffentli-

chen Hand 0,40 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) errei-

chen sollen. Da sich die Finanzlage des Bundes in der Zwi-

schenzeit aber massiv verschlechtert hat, wird er im Rahmen

des dritten Sanierungsprogramms alle Ziele neu überprüfen Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993

müssen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Prüfung aus- Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpel-

fällt, ist nicht auszuschliessen, dass das Ziel im Bereich der öf- lant mit vorliegender Eingabe an den Bundesrat und unterbrei-

fentlichen Entwicklungshilfe nach unten korrigiert wird. tet ihm folgende Frage:

Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausga- Ist der Bundesrat bereit, im Zuge der Einführung der Mehr-

ben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant an- wertsteuer und der damit verbundenen Anpassung der Bier-

regt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Pro- steuer die steuerlichen Wettbewerbsnachteile der inländi-

zent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für schen Brauereien allgemein aufzuheben und speziell für

1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert Die Klein- und Mittelbrauereien eine EG-konforme Staffelung des

Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit Steuersatzes einzuführen?

zurück.

4. Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993

im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Be- Se fondant sur des considérations diverses, l'auteur de l'inter-

ratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre pellation demande au Conseil fédéral de répondre à la ques-

erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite tion suivante:

führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflich- Le Conseil fédéral est-il disposé, à l'occasion de l'institution de

tungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, la taxe sur la valeur ajoutée et de l'adaptation de l'impôt sur la

der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser bière qu'elle entraînera, à supprimer les dispositions fiscales

Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) qui provoquent des distorsions de la concurrence désavanta-

ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung geant les brasseries indigènes en général et à appliquer

problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwür- notamment aux petites et moyennes entreprises de cette

digkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der branche, un taux fiscal échelonné conforme aux prescriptions

Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995-1997 in de la CE?

diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen,

dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorge- Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Bürgi, Columberg,

nommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich Dormann, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Schwab, Seiler

in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt Hanspeter, Tschuppert Karl (11)

5. Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2

über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Un-

terstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt Die derzeitige steuerliche Belastung des inländischen Bieres

(exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach erzeugt stossende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den

den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Un- ausländischen Produkten.

terstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Aus- Klein- und Mittelbrauereien sind von diesen Wettbewerbs-

nahme des Taschengeldes und der individuellen Transportko- nachteilen besonders hart betroffen. Auch auf europäischer

sten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Ebene hält man an den nationalen Biervielfalten als Teil der

Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Kultur und Tradition eines Landes fest und unterstützt durch

Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist die Einführung eines differenzierten Steuersystems (Glossner

bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem Staffel), das den Satz der Biersteuer nach «Stärke» des Bieres

neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen (Stammwürzegehalt) bestimmt, aktiv die nationalen Klein- und

für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken Mittelbrauereien.

pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorge- Mit der Anpassung der Besteuerung an das EG-Recht wird er-

sehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als die- reicht, dass die importierten Biere nicht wie bis anhin zum Teil

jenigen für andere Fürsorgeempfänger. bis zu 15 Prozent weniger belastet werden als in der Schweiz

Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf gebraute Biere. Dabei muss festgehalten werden, dass es bei

die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich rich- dieser Anfrage nicht um eine Verminderung des unter dem Ti-

ten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den tel Biersteuer erhobenen Steuerertrages geht, sondern primär

Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu bei- darum, die fiskalische Belastung der Brauereien gerechter zu

tragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem ange- verteilen und somit die Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

messenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Ar-

beiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Asylbewerberfürsorge weitergehende Einsparungen möglich vom 23. März 1994

sind. Rapport écrit du Conseil fédéral

du 23 mars 1994

Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Die Besteuerung des Bieres beruht heute auf Artikel 41 ter Ab-

Déclaration de l'interpellateur: non satisfait satz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach die Ge-

samtbelastung durch die Biersteuer, die Zollzuschläge auf

Braurohstoffen und Bier sowie die Warenumsatzsteuer, im

Verhältnis zum Bierpreis, auf dem Stand vom 31. Dezember

1970 zu bleiben hat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Früh Sanierung der Bundesfinanzen

Interpellation Früh Assainissement des finances fédérales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3660

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1217-1218

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Ref. No 20 024 213

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