Government Motion to Enhance Enforcement Against Violent and Pornographic Content Distribution
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion calls for the government to enact legal and/or technical measures to enforce existing laws against violent and pornographic content, specifically addressing the challenges posed by new distribution methods like PC mailboxes. The government acknowledges that while existing laws cover much of the concern, they are willing to examine extending password requirements to PC-accessible mailboxes to further protect minors and prevent the distribution of prohibited content.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 197 StGB, Art. 18a FDV, Art. 135 StGB, Art. 12 Abs. 3 FMG, Art. 18a Abs. 1 FDV, Art. 197 Ziff. 3 StGB; Government Motion to Enhance Enforcement Against Violent and Pornographic Content Distribution: The government acknowledges that while existing laws cover much of the concern, they are willing to examine extending password requirements to PC-accessible mailboxes to further protect minors and prevent the distribution of prohibited content.
Schlagwörter
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KI-generiertCited as part of the criminal law provisions concerning the prohibition of brutality and pornography, which the motion seeks to enforce.
Cited as part of the criminal law provisions concerning the prohibition of brutality and pornography, which the motion seeks to enforce.
Volltext
Motion von Feiten 1182 N 17 juin 1994
Ob jedermann voraussetzunglos als Kleinreisender zugelas- leistungen (z. B. PTT, öffentlicher Verkehr, öffentliche Verwal-
sen werden soll, bedarf hingegen ebenfalls einer Überprü- tungen, Gesundheitswesen) führen zu einem schleichenden
fung. All diese Fragen sollen im Zusammenhang mit der von Rückzug aus der Fläche. Das Dienstleistungsangebot in den
der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren be- dünnbesiedelten Regionen wird mosaiksteinchenweise im-
antragten Vereinheitlichung der Wandergewerbe-Gesetzge- mer mehr ausgedünnt. Zudem bauen Banken, Versicherun-
bung, die einen Konnex zum HRG aufweist, geprüft werden. gen, die PTT, viele Bahnen und öffentliche Verwaltungen an
der Front ab, reduzieren damit Arbeits- und Ausbildungsplätze
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und/oderverlagern sie Richtung Zentren. Mobilität wird -zum
Déclaration écrite du Conseil fédéral Teil von Staates wegen -gefordert und gefördert
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Parallel dazu werden automatisch auch Führungsaufgaben
wandeln. und Entscheidungskompetenzen ausgelagert bzw. den er-
wähnten Regionen entzogen und entsprechend zentralisiert
Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat und konzentriert Dies führt zu schleichender Auspowerung,
zu Abbau von tatsächlicher Autonomie und zu wachsender
Abhängigkeit mit zunehmender Fremdbestimmung. Die
volkswirtschaftlichen, siedlungspolitischen und nicht zuletzt
die staatspolitischen Auswirkungen dieses Prozesses sind
#ST# 94.3159 nicht unbedenklich und dürfen nicht unterschätzt werden. Es
verwundert nicht, dass immer mehr Bevölkerungskreise diese
Motion Seiler Hanspeter Entwicklung mit wachsender Besorgnis verfolgen.
Der Bund darf dieser langsamen Schritt-um-Schritt-Entwick-
Gesamtheitliche Regionalpolitik lung nicht tatenlos zuschauen. Er hat vielmehr seine gesamt-
Politique régionale. Vision globale heitliche Regionalpolitik den neuen Gegebenheiten und Ver-
änderungen anzupassen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 11. Mai 1994
Wortlaut der Motion vom 18. März 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat wird ersucht, du 11 mai 1994
- die Regionalpolitik gesamtheitlich und umfassend zu über- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
prüfen und sie den neuen Gegebenheiten und Veränderun-
gen anzupassen; Überwiesen - Transmis
- Massnahmen zu treffen, welche die Folgen des neu begon-
nenen «Ausdünnungsprozesses» in den davon betroffenen
Regionen unseres Landes mildern oder verhindern.
#ST# 93.3655
Texte de la motion du 18 mars 1994
Le Conseil fédéral est chargé Motion von Feiten
- de procéder à un réexamen général et complet de la politi- Durchsetzung
que régionale, afin de l'adapter aux nouvelles données en te-
nant compte des modifications de la situation;
des Brutale- und Pornoverbots
- de prendre des mesures visant à atténuer, sinon à éliminer, Scènes de violence et pornographie.
les conséquences des progrès de la marginalisation récem- Interdiction
ment constatée de certaines régions de notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bezzola, Binder,
Bonny, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, Daepp, Fehr, Gy-
sin, Hari, Keller Rudolf, Maeder, Marti Werner, Maurer, Miesch, Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993
Rychen, Scherrer Werner, Schmidhalter, Schmied Walter, Kürzlich erschienene Presseberichte über die Verbreitung
Schnider, Schwab, Stamm Luzi, Strahm Rudolf, Wittenwiler, strafrechtlich relevanter Darstellungen auf PC über Mailbox
Wyss William, Zolch.Zwygart (28) und über das leicht zu umgehende Passwortsystem gegen
den Zugriff auf die einschlägigen 156er Nummern zeigen auf,
Schriftliche Begründung - Développement par écrit dass die vor drei Jahren beschlossenen Strafrechtsbestim-
Die im Gang befindliche rasante technologische Entwicklung mungen betreffend Brutalo- und Pornoverbot (Art 135 und
und die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft füh- Art. 197 StGB) gegen diese Arten der technischen Verbreitung
ren zu umfassenden Strukturveränderungen in praktisch allen nicht mehr wirken.
Wirtschaftszweigen und verstärken die daraus entstehenden Der Bundesrat wird beauftragt, rechtliche und/oder techni-
Konzentrationsprozesse. Zusätzlich erschweren die als Folge sche Massnahmen zu ergreifen, die zur Durchsetzung der
der prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte unum- strafrechtlichen Bestimmungen betreffend Brutalo- und Por-
gänglich gewordenen Sparbemühungen im Bund und in den noverbot geeignet sind.
meisten Kantonen das Wahrnehmen der regionalwirtschaft-
lich und staatspolitisch bedeutungsvollen Ausgleichsfunktio- Texte de la motion du 16 décembre 1993
nen des Staates. Von dieser Entwicklung werden die dünnbe- Ainsi que l'ont montré de récents articles de presse concer-
siedelten Regionen unseres Landes sieht- und fühlbar stark nant la diffusion - sur ordinateur personnel, par messagerie
betroffen. électronique et au moyen du système de code facilement
Die durch eine sinnvolle Regionalpolitik in den siebziger und contournable contrôlant l'accès aux numéros 156 - de scè-
achtziger Jahren erzielten Fortschritte (zum Beispiel Stoppen nes punissables en vertu du droit pénal, les dispositions arrê-
der Entleerungstendenzen in den Rand- und Berggebieten, tées il y a trois ans concernant la représentation de la vio-
Annäherung des Pro-Kopf-Einkommens an den gesamt- lence et la pornographie (art. 135 et 197 CP) n'ont plus au-
schweizerischen Durchschnitt, Abbau des infrastrukturellen cune efficacité lorsqu'il s'agit de lutter contre ces modes de
Nachholbedarfs in diesen Regionen) werden gefährdet diffusion technique.
Die mit dem Argument der besseren Wirtschaftlichkeit und Le Conseil fédéral est donc chargé de prendre des mesures
scheinbarer Kosteneinsparung begründeten Zentralisie- juridiques et, le cas échéant, techniques, afin de garantir l'ap-
rungsbestrebungen zum Beispiel im Banken- und Versiche- plication des dispositions pénales visant à interdire la repré-
rungswesen, aber ebenso im Bereich der öffentlichen Dienst- sentation de la violence et la pornographie.
17. Juni 1994 N 1183 Motion Columberg
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Bühlmann, Danu- Elektronische Briefkästen (Mailboxes) können Gewaltdarstel-
ser, Diener, Dormann, Gardiol, Goll, Gonseth, Grossenba- lungen und harte Pornographie zum Abruf mittels einer 156er
cher, Haering Binder, Hollenstein, Jeanprêtre, Leemann, Mi- Nummer oder eines PC bereithalten. In beiden Fällen fallen
steli, Robert (15) diese Angebote in den Anwendungsbereich des StGB. Aus-
serdem müssen die Mailboxes, die über 156er Nummern er-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit reicht werden können, eine Identifikation mittels Passwort vor-
Diese Motion wurde im Zusammenhang mit der Übergabe der sehen, wenn sie Pornographie enthalten (Art. 18a FDV). In die-
Petition «Stopp der Gewalt» an den Bundesrat vom 9. Dezem- sem Sinn trägt die bestehende Gesetzgebung den Anliegen
ber 1993 eingereicht. Die Petition wurde vom Evangelischen der Motion bereits Rechnung.
Frauenbund der Schweiz lanciert und von 19 Frauenverbän- Hingegen könnte geprüft werden, ob dieselbe Passwort-
den unterstützt pflicht, die derzeit ausschliesslich für Videotex und Telekiosk
Die Unterzeichnerinnen der Motion gehen davon aus, dass die gilt, auf andere Telekommunikationsdienste ausgedehnt wer-
öffentliche Darstellung von Gewalt zur weiteren Brutalisierung den sollte, die vergleichbare Informationsangebote umfassen
der Gesellschaft führt können (wie z. B. die über PC abrufbaren Mailboxes).
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden Bestim-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates mungen des Strafgesetzbuches zum Schutz von Leib, Leben
vom20. Aprili994 und sexueller Integrität sowie die obenerwähnten administrati-
Rapport écrit du Conseil fédéral ven Massnahmen es erlauben, rechtswidrige Handlungen zu
du20avril1994 ahnden, die mittels der Dienstleistungen Telekiosk und Video-
Im Lauf der letzten Jahre wurde im Strafgesetzbuch (StGB) tex (inklusive über 156er Nummern zugängliche Mailboxes)
das Verbot der Gewaltdarstellung (Art 135 StGB) und der Por- begangen werden können. Im Bereich Telekommunikation
nographie (Art 197 StGB) verankert. Ziel war es, die Jugend verfügen die zuständigen Behörden somit bereits über eine
vor den schädlichen Einflüssen solcher Produkte zu schützen. Auswahl an geeigneten Massnahmen. Darüber hinaus ist der
Im Bereich Telekommunikation hat der Gesetzgeber im Fern- Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Passwortpflicht nach Arti-
meldegesetz (FMG) und in der Verordnung über Fernmelde- kel 18a FDV beispielsweise auf die via PC zugänglichen Mail-
dienste (FDV), beide in Kraft seit dem 1. Mai 1992, vorgese- boxes auszudehnen ist.
hen, dass die PTT-Betriebe ein Abonnement für ihre Dienstlei-
stungen verweigern respektive widerrufen können, wenn sie Schriftliche Erklärung des Bundesrates
annehmen müssen, dass der Gesuchsteller das Abonne- Déclaration écrite du Conseil fédéral
ment zu rechtswidrigen Zwecken missbrauchen wird respek- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
tive missbraucht (Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 FMG). Ob wandeln.
ein Abonnent rechtswidrig handelt, ist schwierig zu beurtei-
len, bevor er die Dienstleistung überhaupt erbringen konnte. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
Wenn hingegen gegen einen Abonnenten ein gerichtliches
Urteil vorliegt, können die PTT-Betriebe sofort wirksame
Massnahmen treffen, indem sie beispielsweise den An-
schluss des Abonnenten sperren oder sein Abonnement wi- 94.3042
derrufen. Im Jahre 1993 verstärkte der Bundesrat den straf-
#ST#
rechtlichen Schutz für die Dienstleistungen Videotex und Te-
lekiosk (156er Nummern), indem er den Anbietern solcher Motion Columberg
Dienstleistungen gewisse administrative Massnahmen aufer- Rasche Einführung
legte. Diese neu eingeführten Bestimmungen verbieten den einer leistungsabhängigen
Anbietern, rechtswidrige Nachrichten zum Abruf bereitzuhal- Schwerverkehrsabgabe
ten und rechtswidrige Gespräche oder Mitteilungen (Art. 18a
Abs. 1 FDV) zuzulassen. Darüber hinaus sollen Personen un- Introduction rapide
ter 16 Jahren auch vor weicher Pornographie im Sinne von d'une redevance sur le trafic
Artikel 197 Ziffer 1 StGB geschützt werden. Deshalb dürfen des poids lourds liée aux prestations
Anbieter nur dann erotische Nachrichten zum Abruf bereit-
stellen oder erotische Gespräche ermöglichen, wenn sie ge-
währleisten können, dass die Benutzer diese Dienstleistung
nur nach vorgängiger Identifikation mittels eines persönli-
chen Passworts in Anspruch nehmen können. Ein solches Wortlaut der Motion vom 28. Februar 1994
darf unter keinen Umständen an eine Person unter 16 Jahren Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
abgegeben werden. unverzüglich eine Vorlage zur Einführung einer leistungs- oder
Was die Telekiosk-Angebote betrifft, tragen das StGB und die verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu unterbrei-
administrative Regelung in Artikel 18a FDV den Anliegen der ten, die mit der EU zu koordinieren ist
Motion Rechnung, indem sie das Anbieten von Gewaltdarstel-
lungen und harter Pornographie (Art. 197 Ziff. 3 StGB) mittels Texte de la motion du 28 février 1994
Bild- und Tonaufnahmen, Bildern sowie anderer Gegenstände Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres
an alle Personen sowie auch weicher Pornographie an Perso- sans délai un projet d'instauration d'une redevance sur le trafic
nen unter 16 Jahren unter Strafe stellen. In einem Entscheid des poids lourds liée soit aux prestations soit à la consomma-
vom 25. Juni 1993 (BGE 109 IV 151) hält das Bundesgericht tion, qui soit coordonnée avec les projets de l'UE en la matière.
fest, dass Aufnahmen, die unter einer 156er Nummer angebo-
ten werden, als Tonaufnahmen im Sinne von Artikel 197 StGB Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, David, Dor-
zu werten sind. Die Einführung eines persönlichen Passwor- mann, Engler, Epiney, Grossenbacher, Keller Anton, Leu Jo-
tes, das nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben wer- sef, Kühne, Mühlemann, Nabholz, Ruckstuhl, Seiler Rolf,
den darf, verhindert den Zugang von Jugendlichen zu dieser Stamm Judith, Wanner, Wick (16)
Art von Diensten.
Ende Dezember 1993, d. h. einen Monat nach Inkrafttreten Schriftliche Begründung - Développement par écrit
des Artikels 18a FDV, stellten die PTT-Betriebe fest, dass Am 20. Februar 1994 haben das Schweizervolk mit 1 221 473
260 Telekiosk-Anbieter auf ihr Abonnement verzichtet hatten. (67,1 Prozent) gegen 597 673 (32,9 Prozent) Stimmen und
Innerhalb desselben Zeitrahmens setzten die PTT-Betriebe fast alle Stände dem Artikel 36quater BV zur Einführung einer
108 Anschlüsse für die Dauer eines Monats ausser Betrieb, leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsab-
weil die Abonnenten die erforderlichen Schutzmassnahmen gabe zugestimmt Diese breite Zustimmung ist Ausdruck der
nicht ergriffen hatten. Akzeptanz für eine verursachergerechte Belastung der Stras-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion von Felten Durchsetzung des Brutalo- und Pornoverbots
Motion von Felten Scènes de violence et pornographie. Interdiction
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3655
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1182-1183
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Ref. No 20 024 172
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