Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3642 KI-generiert

Swiss Court Rejects Unilateral Elimination of Tax Obstacles in Cross-Border Restructuring

Geschäftsnummer VPB 93-3642
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion to eliminate tax obstacles for cross-border business restructuring. The motion argued that current Swiss tax law, particularly regarding the direct federal tax, imposes taxes on hidden reserves when companies restructure their shareholdings internationally. This practice discourages such restructuring, making Switzerland less competitive. The court rejected the motion, reasoning that implementing it unilaterally would lead to significant, irreversible tax revenue losses for Switzerland. While acknowledging the need for cross-border tax reform, the court emphasized that such changes should only occur through mutual agreements with other countries, as unilateral action would weaken Switzerland's negotiating position and could lead to substantial fiscal deficits.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Swiss Court Rejects Unilateral Elimination of Tax Obstacles in Cross-Border Restructuring: The motion argued that current Swiss tax law, particularly regarding the direct federal tax, imposes taxes on hidden reserves when companies restructure their shareholdings internationally. This practice discourages such restructuring, making Switzerland less competitive. The court rejected the motion, reasoning that implementing it unilaterally would lead to significant, irreversible tax revenue losses for Switzerland. While acknowledging the need for cross-border tax reform, the court emphasized that such changes should only occur through mutual agreements with other countries, as unilateral action would weaken Switzerland's negotiating position and could lead to substantial fiscal deficits.

Schlagwörter

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Steuerreform Umstrukturierung direkte Steuer Rechtsreform Betriebsvereinbarung Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

Cited for the imposition of costs on the party that loses the appeal.

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Volltext

5. Oktober 1995 N 2139 Motion des Ständerates (Collier)

wir haben schon Mühe mil der Verbindung von Kirche und len, die sich vor allem mit der Integration der Ausländer be-

Slaat, wie sie in den Kantonen besteht, wo der Staat die Be- fassen - einerseits die Eidgenössische Kommission für Aus-

diensteten bezahlt. In unserem Kanton isl das nichl so. Wenn länderprobleme und anderseits das Bundesamt für Auslän-

ich aber die Zwingli-Kirche nehme und noch die Kontrolle des derfragen -, in seinem Rahmen diese Fragen bearbeiten.

Bundes mit einbeziehe, dann ist die ganze Entwicklung an- Aber wir beslreiten die Notwendigkeit, hierfür ein eigenes

ders gelaufen: weg von dieser Staatsbevormundung, hin zur Bundesamt zu schaffen.

Unabhängigkeil der Kirche.

In einem Punkl gebe ich Herrn Zisyadis allerdings recht. Ich Abstimmung - Vote

weiss nicht, ob das ungute Gefühl in bezug auf das, was Sek- Für Überweisung der Motion 7 Stimmen

len machen, bei Ihnen ein Anlass gewesen ist, diese Motion Dagegen 95 Stimmen

einzureichen; leider haben Sie keine Begründung gegeben.

Heute isl es genau ein Jahr her, seil der unerhörte Vorfall mit

einer Sekte im Wallis und im Kanton Freiburg passiert ist.

War eigentlich das Ihre Motivalion, hier ein Mittel zum Ein-

greifen schaffen zu wollen? Da müsste ich allerdings sagen: #ST# 93.3642

Ist das dann nichl viel eher eine Sache der zusländigen Kul-

tusdirektionen in den entsprechenden Kantonen respektive Motion des Ständerates

eine Sache, die allenfalls in den Bereich der Polizei gehört? (Cottier)

Das isl der einzige Punkl, wo ich sehe, dass wir einen Bedarf Beseitigung

halten. Ich glaube, wenn man das Ganze ansieht, kann man von steuerlichen Hindernissen

nicht zulelzt auch aus finanziellen Gründen auf ein solches bei grenzüberschreitenden

Bundesamt verzichten.

Beteiligungsumstrukturierungen

Koller Arnold, Bundesrat: Wie Sie der schriftlichen Stellung- Motion du Conseil des Etats

nahme des Bundesrales entnehmen können, lehnen wir (Cottier)

diese Motion ab, und zwar nicht einmal in erster Linie aus rein Elimination d'obstacles fiscaux

finanziellen Gründen. lors de restructurations

Es gehl hier vor allem um eine wichtige staatspolitische

Frage: Nach dem gellenden Verfassungsrecht liegt die Kir-

des participations

chenhoheit bei den Kantonen, allerdings innerhalb der bun- à des entreprises internationales

desrechllichen Schranken. Diese bundesrechllichen Schran-

ken ergeben sich vor allem aus der Glaubens- und Gewis-

sensfreiheil, aus der Kultusfreiheit und aus der Garantie der

konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen. Die Wortlaut der Motion vom 26. Januar 1995

Kantone haben sich denn bei der Behandlung der Volksinitia- Der Standort Schweiz hat als Sitzslaat für infernalional tälige

tive betreffend die vollständige Trennung von Staat und Kir- Unternehmen erheblich an Allraklivität verloren und bedarf

che auch vehement gegen eine Verwischung dieser Kompe- der dringenden Verbesserung. Nachteilig sind insbesondere

tenzen gewehrt. die sleuerrechllichen Hindernisse, die eine effiziente Gestal-

Wenn wir bei dieser Kompetenzordnung bleiben wollen - das tung der Beteiligungsstrukturen im grenzüberschreitenden

ist doch offensichtlich die Meinung einer ganz grossen Mehr- Verhällnis praktisch verunmöglichen.

heit in diesem Staal -, dann bleibl vernünftigerweise auch Der Bundesrat wird daher ersuchl, gegebenenfalls durch ge-

kein Raum für ein entsprechendes Bundesamt. selzliche Massnahmen sicherzustellen, dass bei Unlerneh-

Ich möchte Sie daher bitten, die Motion abzulehnen. mensumstrukturierungen auf dem Wege des Anleilsauslau-

sches über die Grenze keine Besteuerung der slillen Reser-

Zisyadis Josef (-, VD): Je suis un peu surpris, loul de même, ven auf den übertragenen Beleiligungsrechlen erfolgt.

des différentes réflexions qui sont faites à cette tribune.

Vous n'avez pris que les deux premiers éléments de ma mo- Texte de la motion du 26 janvier 1995

lion, alors que j'insislais essenliellement sur le troisième élé- Les conditions fiscales suisses des sociétés à participation et

ment. Il s'agissait de prévoir un observatoire des questions à activité internationales se sont fortemenf dégradées si on

religieuses. Prenons un tout petit exemple. Aujourd'hui, la les compare à celles d'autres pays qui ont fail des progrès.

troisième religion en Suisse est officiellemenl l'islam. Cette Des obstacles d'ordre fiscal, notamment, rendent trop oné-

question est exlrêmement intéressante, parce que ça veul reuse une restructuralion des participalions internalionales. Il

dire que la sociélé esl en train d'évoluer. Si nous ne prenons y a urgence à y remédier.

pas en compte l'évolulion de la sociélé, nous serons en bulle, Nous demandons dès lors au Conseil fédéral de prévoir, le

demain, à des problèmes de dérapage de toute sorte. Cela cas échéanl par des mesures légales, que lors de restructu-

peut être des dérapages racistes, par exemple. rations d'entreprises domiciliées en Suisse sous forme

Je demande qu'on mette en place, non pas une surveillance d'échange de participations entre des enlreprises de pays

supérieure, policière; ce n'esl pas de cela qu'il s'agii. II s'agii différenls, les réserves latentes sur les droits de participation

d'éludier ce qui bouge dans la sociélé el d'être prêt à savoir transférés à l'étranger ne soient pas imposées.

ce qui est différent, ce qui se met en place comme évolution

future. El pour cela, il n'y a pas besoin de slructures lourdes. Antrag der Kommission

Malgré la situation financière difficile que nous avons, nous Mehrheit

pouvons parfaitement prévoir une délégation de compétences Überweisung als Motion

à un institul universilaire qui soit le vis-à-vis de cette question. Minderheit

(Strahm Rudolf, Baumann Ruedi, Bodenmann, Borei Fran-

Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte gegenüber Herrn Zi- çois, Brunner Christiane, Hämmerle, Ledergerber, Thür)

syadis folgendes festhalten: Der Bundesrat bestreilel in kei- Überweisung als Postulat

ner Weise, dass wir im Bereich der nöligen und erwünschten

Integration von Ausländern auch Probleme haben, die sich Proposition de la commission

beispielsweise aufgrund der Religionszugehörigkeil erge- Majorité

ben. Wir sind sogar davon überzeugt dass wir diese Fragen Transmission sous forme de motion

der Integration von Angehörigen uns eher fremder Religions- Minorité

gemeinschaften ernst nehmen müssen. Aber wir meinen, (Strahm Rudolf, Baumann Ruedi, Bodenmann, Borei Fran-

dass es dafür kein neues Bundesamt braucht. Das Bundes- çois, Brunner Christiane, Hämmerle, Ledergerber, Thür)

amt für Kultur wird in Zusammenarbeit mit jenen Bundesstel- Transmission sous forme de postulai

Motion du Conseil des Etats (Cottier) 2140 N 5 octobre 1995

Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Es geht um die grès. Des obstacles d'ordre fiscal, notamment, rendent trop

Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei grenzüber- onéreuse une restructuration des participations internationa-

schreitenden Beteiligungsumstrukturierungen. Im Sinne ei- les. Il y a urgence à y remédier.» Le motionnaire demande

ner rasch zu verwirklichenden Massnahme zur Verbesse- «dès lors au Conseil fédéral de prévoir, le cas échéant par

rung der Standortattraktivität will der Motionär den Bundesrat des mesures légales, que lors de restructurations d'entrepri-

ersuchen, durch eine Praxisänderung bei der direkten Bun- ses domiciliées en Suisse sous forme d'échange de partici-

dessteuer die steuerlichen Erschwernisse für grenzüber- pations entre des entreprises de pays différents, les réserves

schreitende Beteiligungsstrukturen auf dem Wege des An- latentes sur les droits de participation transférés à l'étranger

teilsaustausches zu beseitigen, indem die Besteuerung der ne soient pas imposées».

stillen Reserven auf den ins Ausland übertragenen Beteili- Cette motion, non combattue par le Conseil des Etats, a été

gungsrechten bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Realisie- transmise le 26 janvier 1995. Le Conseil fédéral propose de

rung aufgeschoben wird. la transformer en postulat. Dans sa réponse, il parle surtout

Da derartige Umstrukturierungen bisher wegen der steuerli- d'un abandon unilatéral et définitif du droit d'imposition de la

chen Belastung unterblieben sind, hätte die Praxisänderung Suisse dans ces cas. Il faut dire ici que la motion ne va pas

keine Steuerausfälle zur Folge, Missbräuche könnten durch aussi loin. Celle-ci préconise la suspension de l'imposition

angemessene Vorkehren ausgeschlossen werden. Das dans des cas où une entreprise holding suisse transfère une

scheint mir ausserordentlich wichtig zu sein. Es ist ein Allge- participation étrangère à une holding intermédiaire située à

meinplatz: Die schweizerischen Unternehmen sind auf den l'étranger. Dans un tel cas, il n'y a pas réalisation d'un gain

internationalen Märkten einem immer härteren Wettbewerb en capital. L'opération se fait par un échange d'actions à leur

ausgesetzt. Zur Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit müssen valeur comptable, sans réévaluation des actions auprès de la

sie ihre Strukturen laufend an die sich ändernden äusseren société mère.

Verhältnisse - unter anderem Globalisierung der Märkte, re- Etant donné que cette dernière contrôle indirectement la par-

gionale Zusammenschlüsse, technologische Innovationen - ticipation transférée à l'étranger, le fisc suisse est en mesure

anpassen. Die Möglichkeit, betrieblich notwendige Umstruk- d'imposer les plus-values réalisées en cas d'aliénation ulté-

turierungen auch über die Grenze ohne nachteilige steuerli- rieure. Afin d'éviter des abus et des pertes de revenu, les

che Folgen vornehmen zu können, ist deshalb für alle inter- autorités fiscales peuvent fixer les conditions auxquelles une

national tätigen Unternehmen zu einem erstrangigen Stand- telle suspension sera admise en pratique.

ortfaktor geworden. All dies interessiert mich auch als Ge- Dans son argumentation, le Conseil fédéral mentionne à

werbepräsident, weil wir oftmals mit der grossen Exportwirt- juste titre la directive de l'Union européenne sur les fusions.

schaft zusammenarbeiten. La Communauté européenne a décidé en 1990 d'éliminer

Bezeichnenderweise wurden innerhalb der Europäischen tout obstacle fiscal à des restructurations d'entreprises entre

Gemeinschaft die steuerlichen Hemmnisse für die Unterneh- ses Etats membres. Il convient de souligner qu'il s'agit pour

mensstrukturierungen vordringlich beseitigt. Ich erinnere an le moment de l'unique mesure d'harmonisation dans le do-

diese Fusionsrichtlinie vom 23. Juli 1990. Demgegenüber maine de l'imposition des entreprises, ce qui montre l'impor-

führt nach geltender schweizerischer Praxis, namentlich bei tance attachée à un tel allégement pour les membres de

der direkten Bundessteuer, der grenzüberschreitende Aus- l'Union européenne.

tausch von Beteiligungsrechten bei Umstrukturierungen zu Rappelons que les restructurations de participation par

einer Besteuerung der stillen Reserven auf den ins Ausland échange d'actions à l'intérieur de notre pays ne sont pas im-

übertragenen Anteilen. Schon allein die Tatsache, dass eine posées. En revanche, selon la pratique actuelle en matière

bisher direkt von der Schweiz aus gehaltene Beteiligung an d'impôt fédéral direct, toute restructuration internationale est

einer ausländischen Tochtergesellschaft neu indirekt über traitée comme une aliénation avec comme conséquence une

eine ausländische Zwischenholding gehalten wird, löst diese imposition immédiate des réserves latentes sur les actifs

Besteuerung aus, obwohl bei einer solchen Umstrukturierung transférés. Dans le cas d'une restructuration de participation

überhaupt kein Mehrwert realisiert wird und die im Austausch sous forme d'échange d'actions, le cas visé par la motion,

erhaltenen neuen Anteile an der ausländischen Zwischenhol- l'imposition d'un tel gain, purement fictif, est généralement si

ding bei der schweizerischen Muttergesellschaft zum glei- onéreuse qu'il est renoncé à la restructuration.

chen Wert verbucht werden wie die ursprünglich direkt gehal- Un autre aspect a retenu l'attention de notre commission. La

tenen Anteile an der ausländischen Tochtergesellschaft. Suisse était, jusqu'à il y a peu, une place favorable à l'établis-

Diese Praxis diskriminiert grenzüberschreitende Umstruktu- sement de holdings internationales, qui compte plusieurs mil-

rierungen gegenüber entsprechenden innerstaatlichen Vor- liers d'entreprises avec des participations étrangères, et elle

gängen, was angesichts des kleinen schweizerischen Heim- se trouve ainsi parmi les investisseurs directs les plus impor-

marktes besonders nachteilig ist. tants du monde.

Diese Motion bildet zusammen mit weiteren parlamentari- En raison de la pratique dont il est question, ces sociétés se

schen Vorstössen die Basis für die Realisierung des Be- sentent de plus en plus à l'étroit en Suisse, parce qu'elles ne

schlusses der bürgerlichen Parteien vom Januar 1995, im sont plus en mesure d'adapter leurs structures aux exigen-

Rahmen des Sanierungsprogrammes 1994 auf eine isolierte ces de l'économie. En conséquence, la place suisse des hol-

Gesetzesänderung, also den Übergang vom Dreistufen- zum dings n'est plus compétitive. Elle est fortement concurrencée

Proportionaltarif, zu verzichten, dafür aber mittelfristig eine par le Luxembourg ou les Pays-Bas. D'autre part, les hol-

eurokompetitive Reform des Unternehmenssteuerrechts in dings déjà établis chez nous ne sont pas en mesure d'appor-

Angriff zu nehmen. Integrierender Bestandteil einer solchen ter leur participation dans des holdings intermédiaires, bien

Unternehmenssteuerreform ist zweifelsohne die Schaffung que de telles structures offrent des conditions fiscales sensi-

der Möglichkeit für international tätige schweizerische Unter- blement améliorées.

nehmen, ihre Beteiligungen unter bestimmten Kautelen auch Contrairement à ce que prétend la minorité de la commission,

grenzüberschreitend ertragsneutral zu restrukturieren. Die notre pays ne renoncerait pas définitivement et unilatérale-

Motion ist somit ein wichtiger Baustein für eine entspre- ment à son droit d'imposition en cas de restructuration hors

chende Gesetzesrevision. de nos frontières. Le fisc fédéral peut, comme le font de nom-

Ich darf Sie namens der Mehrheit der Kommission für Wirt- breux cantons, maintenir intégralement son droit d'imposi-

schaft und Abgaben bitten, den Vorstoss in Form einer Mo- tion, mais accorder une suspension durant un temps déter-

tion und nicht in Form eines Postulates zu überweisen. miné. L'entreprise mère s'engagerait, lors d'une réalisation

ultérieure, à payer les impôts sur les réserves transférées. De

Theubet Gabriel (C, JU), rapporteur: Dans sa motion du tels arrangements, appelés revers, sont fréquents dans les

16 décembre 1993, M. Cottier, conseiller aux Etats, constate cantons et dans d'autres domaines de la fiscalité. Avec un

que «les conditions fiscales suisses des sociétés à participa- peu de souplesse, de telles solutions pourraient être réali-

tion et à activité internationales se sont fortement dégradées sées sans modifier le texte de la loi fédérale sur l'impôt fédé-

si on les compare à celles d'autres pays qui ont fait des pro- ral direct.

5. Oktober 1995 N 2141 Motion des Ständerates (Cottier)

Le Conseil fédéral reconnaît pourtant la nécessité d'éliminer Holdingmitteln einer ausländischen Gesellschaft verwaltet

les obstacles fiscaux aux restructurations internationales en werden, was vielleicht einen halben Arbeitsplatz schafft.

tant que mesures favorables à la revitalisation, mais nous Die Kapitalien sind weder wegen des EWR-Neins noch aus

n'avons pas ressenti de volonté réelle de sa part de remédier Gründen des schweizerischen Steuerrechts abgezogen wor-

à la situation. den. Sie sind abgezogen worden, weil die Mutter-Tochter-Fu-

Comme il y a urgence à agir, les informations récentes de la sions-Richtlinie in der EU die Umgruppierung der Holdingmit-

Banque nationale suisse à ce sujet le démontrent, la commis- tel, der Reserven und der stillen Reserven, ermöglicht hat, weil

sion a décidé, par 12 voix contre 7, de maintenir cette inter- die Harmonisierung des EU-Konzernsteuerrechts ermöglicht

vention sous la forme plus contraignante d'une motion et de hat, dass Kapitalien bei einer Mutter- oder bei einer Tochter-

repousser la proposition de la minorité de la transformer en gesellschaft im EU-Raum überall gleich besteuert werden.

postulat. Der Beweis, dass diese These stimmt - und nicht die These

En conclusion, rappelons qu'il s'agit d'une mesure de revita- des EWR-Neins, was die St. Galler behauptet haben, und

lisation par excellence, qui permet de corriger des discrimina- auch nicht die These des schweizerischen Steuerrechts, was

tions dues à notre non-participation à l'intégration euro- Herr Cottier behauptet hat -, ist heute erbracht: Wir haben

péenne, que c'est une mesure qui peut être réalisée rapide- nämlich im letzten Jahr nicht mehr Abzüge, sondern wieder

ment par un changement de la pratique actuelle au niveau 4 Milliarden Franken Zuflüsse von ausländischen Kapitalien.

fédéral, et que c'est enfin un allégement qui n'entraînera pas Dieser Umschichtungsprozess, der übrigens schon 1990/91

de diminution de la substance fiscale puisque l'imposition est begonnen hat, basierend auf der Mutter-Tochter-Fusions-

simplement reportée. Richtlinie der EU, scheint fast abgeschlossen zu sein. Sie se-

Forte de ces considérations, la commission s'est prononcée hen hier, dass man sich auch täuschen kann.

par 13 voix contre 6 pour la transmission de cette motion et, Ich muss hier eine kleine Klammer öffnen: Vor ziemlich ge-

au nom de sa majorité, je vous demande d'en faire de même. nau einem Jahr sind einige Kollegen hier vorne am Pult ge-

standen - Herr Stucky und Herr Jaeger gehörten dazu -, die

Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher der Minderheit: Namens uns weisgemacht haben: Wenn der Vorsteuerabzug bei der

der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion Mehrwertsteuer nicht gewährt werde, dann werde es einen

in ein Postulat umzuwandeln, dies übrigens in Übereinstim- Investitionsstau geben. Dann werde nicht mehr investiert,

mung mit dem Bundesrat. und der Konjunkturaufschwung werde verschoben. Der Bun-

Es handelt sich hier um eine etwas komplizierte Materie, aber desrat war hart genug, dieses Steuergeschenk, das

ich muss einfach darauf hinweisen, dass diese «Steuerspar- 600 Millionen Franken gekostet hätte, zu bekämpfen.

motion» ein weiteres Glied in der langen Serie der Motionen Wir haben jetzt die Resultate dieses prophezeiten Investiti-

ist, mit denen Steuergeschenke gemacht werden sollen. Wir onsstaus; ich habe das mittels einer Einfachen Anfrage nach-

haben in dieser Legislatur viele derartige Motionen behandelt rechnen lassen: Es gab keinen Investitionsstau. Das war ein

und leider auch überwiesen. Ich räume ein, dass bei der Hol- «reines Schreckgespenst». Diejenigen, die das behauptet

dingbesteuerung ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Wir haben, müssen sich heute sagen lassen: Das war eine

haben die Mutter-Tochter-Fusions-Richtlinie in der EU. Es schlechte Ökonomie. Ich musste das doch noch loswerden,

besteht ein gewisser Handlungsbedarf, aber dieses Vorge- denn hier geht es um ähnliche leere Behauptungen. Klam-

hen sollte, da sind wir mit dem Bundesrat einig, nur im Rah- mer geschlossen.

men einer Vereinbarung auf Gegenseitigkeit mit der EU oder Ich komme jetzt noch etwas näher auf die Details bezüglich

mit anderen europäischen Ländern erfolgen. des Wortlautes der Motion des Ständerates (Cottier) zu spre-

Aus folgenden drei Gründen bitten wir Sie, den Vorstoss nicht chen: Die Eidgenössische Finanzverwaltung konnte uns lei-

in der Form einer Motion zu überweisen: der nicht beziffern, wie hoch die Ausfälle sind. Aber sie hat

1. Der Steuerausfall ist enorm. Wenn Milliardenbeträge von uns gesagt: «Die Verluste an potentiellem Steuersubstrat

Holdingmitteln steuerfrei aus den stillen Reserven gezogen wären enorm.» Von der Möglichkeit, ausländische Beteili-

werden können, bewegen sich die Steuerausfälle minde- gungen in eine ausländische Zwischenholding steuerfrei zu

stens in einer Grössenordnung von Hunderten von Millionen übertragen - also von einem grenzüberschreitenden Beteili-

Franken. gungsaustausch -, würden unsere multinationalen Unterneh-

2. Es ist eine Regelung nötig, aber nur auf Gegenseitigkeit. men zweifellos in grossem Ausmass Gebrauch machen,

Es laufen Verhandlungen mit dem Ausland, um die Umset- nicht zuletzt mit der Absicht, im Lande der Zwischenholding

zung der Holdingumschichtung zu verwirklichen. Ich hoffe, gewisse Vorteile auszunützen, welche sich aus dem dortigen

der Bundesrat werde dazu noch Auskunft geben. Steuersystem respektive dem Abkommensnetz ergeben

3. Ständerat Cottier reichte seine Motion am 16. Dezember können.

1993 ein. Sie basiert also auf Annahmen von vor zwei Jah- Ich habe schon gesagt, dass ein Handlungsbedarf besteht.

ren, die sich inzwischen als falsch erwiesen haben. Aber eine rein schweizerische Regelung betreffend den

Das sind die drei Hauptgründe, weshalb wir die Form der Mo- grenzüberschreitenden Beteiligungsaustausch, die jetzt mit

tion nicht akzeptieren können. der Motion angestrebt wird, würde keinen echten Steuerauf-

Ich möchte den dritten Punkt noch etwas ausführen. Herr schub bringen, sondern echte Steuerausfälle.

Ständerat Cottier hat in seiner Begründung im Ständerat dar- Es wäre nicht nur ein Aufschub, wie im Ständerat und von

gelegt, dass aus Holdings in der Schweiz in den Jahren von den Berichterstattern behauptet wurde. Ein Steueraufschub

1991 bis 1993 massiv Kapital abgezogen worden ist. Er hat setze nämlich voraus, dass bei tatsächlicher Realisierung in

das auf das Steuerklima zurückgeführt; andere haben es auf dem Lande nachbesteuert würde, in welchem vorgängig auf

das EWR-Nein zurückgeführt. die systematische Besteuerung verzichtet worden wäre.

Dazu muss ich sagen: Es handelt sich um eine typische sta- Wollte man ein der EU-Fusionsrichtlinie nachgebildetes Kon-

tistische Finte, sehr viele sind ihr auf den Leim gegangen. Es zept ins Auge fassen, so wäre der zu gewärtigende Verlust

ist richtig: Die Schweizerische Nationalbank hat veröffent- an potentiellem Steuersubstrat kaum geringer, denn eine

licht, dass während mehrerer Jahre Desinvestitionen stattge- Nachbesteuerung im Lande des ursprünglichen Eigentümers

funden haben. Das heisst, es flössen mehr Direktinvestitio- der ausgetauschten Beteiligung könnte ja nur erfolgen, wenn

nen ins Ausland zurück als neue Investitionen in die Schweiz. die betreffende Beteiligung innert einer verhältnismässig kur-

Man hat das darauf zurückgeführt, dass sich ausländische zen Frist nach dem Austausch - d. h. nach fünf bis sieben

Unternehmen aus der Schweiz zurückzögen. Jahren - durch die Zwischenholding veräussert würde.

Diese statistische Finte entstand dadurch, dass die Schwei- Ich glaube, die Lösung, welche die Motion des Ständerates

zerische Nationalbank unter dem Titel «Direktinvestitionen» anstrebt, wäre unter Umständen auch ein Eigentor, denn die

auch die Holdingmittel subsumiert, weil sie juristisch definiert Verlagerung von Beteiligungen an ausländischen Tochterge-

tatsächlich beherrschtes Kapital sind. Aber das hat über- sellschaften ins Ausland musste über kurz oder lang auch die

haupt nichts mit Arbeitsplätzen zu tun. Es können sehr wohl Verlagerung der Leitungsfunktionen und damit den Wegzug

bei einer Rechtsanwaltsfirma in Zug Milliardenbeträge an des Managements nach sich ziehen.

Initiative parlementaire (Bureau-CN) 2142 N 5 octobre 1995

Wir sind der Meinung, dass etwas geschehen muss; ein es stimmt dann Verschiedenes nicht mehr. Es ist beispiels-

Handlungsbedarf besteht. Aber aus verhandlungstaktischen weise wenig sinnvoll, den Dreistufentarif - Sie haben ihn wie-

Gründen - wenn die Verhandlungen schon laufen - kann die der einmal bestätigt, die proportionale Besteuerung haben

Schweiz nicht unilateral ihr potentielles Steuersubstrat durch Sie abgelehnt - aufrechtzuerhalten. Der Dreistufentarif er-

die Verwirklichung dieser Motion aufgeben. Sonst kann dies möglicht es, dass Gesellschaften, die stille Reserven schaf-

nämlich in bilateralen Verhandlungen nicht mehr zur Diskus- fen und ein grosses Eigenkapital haben, günstiger besteuert

sion gestellt werden. werden. Dadurch werden die kleinen, die neuen Unterneh-

Das sind einige Überlegungen. Es ist mir bewusst, dass es men benachteiligt. Aber man kann nicht einerseits die Schaf-

eine komplizierte Materie ist. fung von Eigenkapital fördern - Eigenkapital, von dem man

Ich bitte Sie namens der Kommissionsminderheit, die Motion angenommen hat, es helfe schwierige Situationen der wirt-

in ein Postulat umzuwandeln, wie es auch der Bundesrat vor- schaftlichen Entwicklung zu meistern, es helfe beispiels-

geschlagen hat. Wir müssen wissen, dass es hier wiederum weise auch Arbeitsplätze zu erhalten - und anderseits, wenn

um Steuergeschenke von Hunderten von Millionen Franken man es geschaffen hat, darauf verzichten und das Geld,

an Leute bzw. an Konzerne geht, die es nicht nötig haben. diese stillen Reserven, ins Ausland abfliessen lassen. Damit

ist der schweizerischen Wirtschaft sicher nicht geholfen. Aus

Früh Hans-Rudolf (R, AR), Berichterstatter: Es hat getönt diesen Gründen muss die ganze Philosophie überprüft wer-

wie: «Es muss etwas geschehen, aber dabei darf nichts pas- den.

sieren.» Die jetzige Praxis hat doch zur Folge, dass sich Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit, d. h. der Überwei-

schweizerische Unternehmen, im Gegensatz zu ihren aus- sung des Vorstosses in der Form des Postulates, zuzustim-

ländischen Konkurrenten, nicht im selben Masse den verän- men.

derten Verhältnissen anpassen können. Das ist doch eine

klare Ausgangslage. Abstimmung - Vote

Herr Strahm Rudolf, ich weiss zwar, dass für mich ein Krimi Für Überweisung als Motion 72 Stimmen

etwa die gleiche Lektüre ist wie für Sie eine Statistik. Sie le- Für Überweisung als Postulat 58 Stimmen

sen sehr gerne Statistiken. Aber ich weiss nicht, ob man die

Angaben der Schweizerischen Nationalbank einfach «mit Le président: Avec cet objet, c'était la dernière fois que

dem Rechtsanwalt in Zug» begründen kann. Die Ausgangs- M. Stich défendait un projet au sein de notre Conseil.

lage ist klar. Gemäss Statistik der Schweizerischen National- Au moment où M. Stich, conseiller fédéral, quitte ce Conseil,

bank ist der Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in nous réitérons nos voeux les plus chaleureux pour lui et sa

die Schweiz zurückgegangen: von 6,3 Milliarden Franken im famille. Nous vous disons, Monsieur le Conseiller fédéral:

Jahre 1990 auf bloss noch 0,7 Milliarden Franken im Jahr «Heureuse nouvelle vie. Merci.» (Applaudissements)

1992. Ich glaube nicht, dass das nur der Rechtsanwalt in Zug

ist.

Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der

Minderheit der Kommission zuzustimmen und die Motion des #ST# 95.415

Ständerates (Cottier) als Postulat zu überweisen.

Wer der Motion zustimmt, nimmt in Kauf, dass Schweizer Parlamentarische Initiative

Steuersubstrat in Milliardenhöhe unwiderruflich über die (Buro-NR)

Schweizer Grenze verschwindet und damit dem schweizeri- Geschäftsreglement des Nationalrates.

schen Fiskus endgültig verlorengeht. Ich weiss: Formell ist es

aufgeschoben, aber in der Praxis bedeutet es, dass später

Änderung

ein Zugriff auf die realisierten stillen Reserven im Ausland Initiative parlementaire

nicht sichergestellt werden kann. Das ist durch eine einsei- (Bureau-CN)

tige Verzichterklärung nicht möglich. Dazu braucht es Ver- Règlement du Conseil national. Révision

handlungen; es braucht Abkommen mit den entsprechenden

Ländern, sonst hat man gar keine Chance. Zweite Lesung - Deuxième lecture

Es ist völlig falsch, wenn man bereits kapituliert, bevor der Siehe Seite 1997 hiervor - Voir page 1997 ci-devant

Krieg begonnen hat. Das ist keine gute Strategie. Man sollte

zuerst verhandeln, und man sollte die eigene Position nicht

weiter verschlechtern.

Die EU hat eine Richtlinie, die aber auf Gegenseitigkeit be-

ruht. Was wir tun könnten, wäre, eine einseitige Anpassung Titel und Ingress, Ziff. l, II

vorzunehmen, die uns aber kein Gegenrecht gäbe, wenn wir Antrag des Büros

nicht verhandelten. Deshalb darf man eine solche Motion un- Festhalten am Beschluss vom 2. Oktober 1995

seres Erachtens wirklich nicht akzeptieren. Es wäre ein Zei-

chen, das man im Ausland sehr wohl verstehen würde. Titre et préambule, eh. l, II

Die Eidgenössische Steuerverwaltung selber ist daran, diese Proposition du Bureau

Verhandlungen zu führen und zu versuchen, dass man im Maintenir la décision du 2 octobre 1995

Mutter-Tochter-Verhältnis den sogenannten Nullsatz anwen-

den kann. Das wird im Ausland aber nicht tel quel akzeptiert. Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal

Wenn man den Nullsatz vereinbaren will, wird man im Aus- (Ref.: 1864)

land sagen: Dann verlangen wir aber auch Amts- oder

Rechtshilfe in Steuersachen. Sie können sich vorstellen, wie Für den Antrag des Büros stimmen

Domizilgesellschaften in der Schweiz reagieren werden, Acceptent la proposition du Bureau:

wenn sie wissen, dass es in Steuersachen Amts- und Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Berger,

Rechtshilfe gibt. Dann sieht die Abwanderung vielleicht et- Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Borei François, Borer Ro-

was anders aus. land, Bugnon, Bundi, Bürgi, Caspar-Hutter, Cavadini Adria-

Dass ein Bedarf besteht, die Sache zu diskutieren, zu ver- no, Cornaz, Couchepin, de Dardel, Dettling, Dreher, Dünki,

bessern, ist an sich unbestritten. Die Eidgenössische Steuer- Eggenberger, Eggly, Epiney, Eymann Christoph, Fankhau-

verwaltung hat bereits im Januar dieses Jahres eine Arbeits- ser, von Feiten, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey

gruppe eingesetzt, die aber die ganze Problematik studieren Walter, Fritschi Oscar, Früh, Gadient, Goll, Graber, Gros

soll. Jean-Michel, Grass Andreas, Grossenbacher, Haering Bin-

Wenn Sie die Motion des Ständerates (Cottier) überweisen, der, Hafner Ursula, Hari, Heberlein, Herczog, Hess Otto,

ist dies ein Einbruch in unsere gesamte Steuerphilosophie; Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Jäggi Paul, Jenni Peter,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Ständerates (Cottier) Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei

grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen

Motion du Conseil des Etats (Cottier) Elimination d'obstacles fiscaux lors de

restructurations des participations à des entreprises internationales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3642

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 2139-2142

Page

Pagina

Ref. No 20 026 157

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