Federal Council Foreign Policy Reporting
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe federal council was requested to report on the control of blood and blood products, identify weaknesses, and propose remedies. The council stated that its foreign policy report was comprehensive, covering both European and non-European aspects, and that it had addressed non-European issues in other reports. Additionally, the council had already agreed to a previous postulate concerning foreign policy reporting and would consider the current postulate's concerns within that framework. Therefore, the council proposed closing the postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 30 EPG, Art. 66 Abs. 1 LTF; Federal Council Foreign Policy Reporting: The council stated that its foreign policy report was comprehensive, covering both European and non-European aspects, and that it had addressed non-European issues in other reports. Additionally, the council had already agreed to a previous postulate concerning foreign policy reporting and would consider the current postulate's concerns within that framework. Therefore, the council proposed closing the postulate.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the Federal Office of Public Health's control of certain blood products.
Cited for the imposition of costs on the applicant.
Volltext
Postulat Grendelmeier 1190 N 17 juin 1994
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ver les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes
Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - an- qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui
gesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus ver- s'imposent
ständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Eu-
ropa beschränkt Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Sa-
Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderun- muel, Weder Hansjürg, Zwygart (5)
gen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeu-
tende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftli-
chen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zuneh- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
mende militärische Bedeutung. Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine
Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und
Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst
Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Verän- wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und
derungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.
der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch
aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es
Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen,
nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrneh-
seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen men. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei all-
würde. fälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräpara-
ten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbe-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates stände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist
vom 18. Mai 1994 dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen mög-
Rapport écrit du Conseil fédéral lich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den
du 18 mai 1994 Empfängern um sich.
Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunzi- Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in
ger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten
in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der er-
Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der forderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindig-
schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt Der Bericht ist keit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nöti-
nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussen- gen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem
politischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut Im übrigen Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebüh-
hat der Bundesrat im «Nord-Süd-Leitbild» und in der «Bot- rende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
schaft über die Weiterführung der technischen Zusammenar-
beit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt Schliess- vom 23. März 1994
lich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Rapport écrit du Conseil fédéral
Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständera- du 23 mars 1994
tes «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit er- In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung
klärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitik- und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem
in welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Bund und den Kantonen aufgeteilt Auf Stufe Bund kontrolliert
Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blut-
getragen werden. produkte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ver-
wendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970
Déclaration écrite du Conseil fédéral (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kan-
schreiben. tone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutpro-
dukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der
Abgeschrieben - Classé Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkanto-
nale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel
(SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung
und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerin-
nungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmit-
93.3623
#ST#
tel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zell-
präparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache
Postulat Grendelmeier der einzelnen Kantone.
Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die
Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektions-
Sang et dérivés du sang. Contrôle krankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlas-
sen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodefi-
ciency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-
Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutproduk-
ten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Ein-
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993 fuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über werden.
die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräpara- Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen
ten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesse- und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben wer-
rungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnah- den können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids»
men vorzuschlagen. überprüft Das Eidgenössische Departement des Innern hat
diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem
Texte du postulat du 15 décembre 1993 Auftrag:
J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport - abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie
sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und
des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à rele- Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;
17. Juni 1994 1191 Postulat von Feiten
- festzustellen, ob im Falle dieser Infektionen die gesetzlichen #ST# 94.3136
Bestimmungen oder die Regeln einer effizienten Verwaltungs-
tätigkeit verletzt wurden sowie ob medizinisch-ethisch richtig Postulat von Feiten
gehandelt wurde;
- die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Gesund- Aktualisierung des BFS-Berichtes
heitswesen, dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Inter- »Auf dem Weg zur Gleichstellung?»
kantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, den Kantonen, dem Mise à jour du rapport sur l'égalité
Schweizerischen Roten Kreuz, der Stiftung Zentrallaborato- de l'Office fédéral de la statistique
rium des Roten Kreuzes, der Vereinigung der Blutspendedien-
ste sowie anderen Blutspendezentren und anderen privaten
Gesellschaften auf den Gebieten der Blutspenden, der Trans-
fusionen von Blut und Blutprodukten sowie ähnlicher Hand-
lungen und der Verhütung von durch Blut übertragbaren
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994
Krankheiten zu untersuchen und zu beurteilen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte im Februar
Ziel dieser Untersuchung war es, für die Zukunft Vorschläge zu 1994 einen breiten, aber noch nicht lückenlosen Bericht über
erarbeiten, um eine rasche und wirkungsvolle Reaktion der die Situation der Frauen und Männer in der Schweiz aus stati-
Behörden im Bereich Blut und Blutprodukte sicherzustellen. stischer Sicht. Es hat damit eine wichtige Grundlage für die Er-
Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Januar 1994 abgelie- füllung des Gleichstellungsauftrages auf allen staatlichen Ebe-
fert. Der Bundesrat hat vom Inhalt und von den Schlussfolge- nen sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen.
rungen des EDI Kenntnis genommen. Anschliessend wurde Dieser Bericht stellt im Rahmen des Gleichberechtigungspro-
der Bericht veröffentlicht. Der von der Postulantin gewünschte zesses und der damit verbundenen Umsetzung des Gleich-
Bericht liegt demnach vor. stellungsgesetzes ein wichtiges Arbeitsinstrument dar. Die Be-
Die Arbeitsgruppe folgert aus ihren Untersuchungen, dass richtsverfasser und Berichtsverfasserinnen bemerken jedoch
das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert zu Recht, dass er diese Funktion nur wahrnehmen kann, wenn
werden muss. Es sei notwendig, das Bluttransfusionswesen einerseits alles Datenmaterial zur lückenlosen Analyse der Si-
einer einzigen Instanz zu unterstellen, die dann gesamt- tuation von Frauen und Männern aufgearbeitet wird und ande-
schweizerische Kontrollbehörde wäre und in Grundsatzfragen rerseits alle Daten periodisch neu aufbereitet und zugänglich
Entscheidungen treffen könnte. Dies vor allem im Hinblick auf gemacht werden.
mögliche andere Epidemien, deren Erreger durch Blut künftig Der Bundesrat wird deshalb ersucht, verwaltungsintern die
übertragen werden könnten. Voraussetzungen zu schaffen, damit
Die Arbeitsgruppe kommt zudem zum Schluss, dass Heilmit- 1. das fehlende Datenmaterial - ganz besonders jenes über
tel, die im Land frei zirkulieren, einer einzigen Reglementie- die Verteilung der finanziellen Ressourcen - raschestmöglich
rung und einer einzigen Behörde unterstehen sollten. Die Re- zur Verfügung steht; und
glementierung sollte in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. 2. die zur Verfügung stehenden Daten periodisch aktualisiert
Die Behörde könne ein neues Bundesamt, eine neue Abtei- und mindestens alle zwei Jahre in geeigneter Form publiziert
lung des BAG oder aber ein autonomes Institut des öffentli- werden.
chen Rechts, an dem sich die Kantone beteiligten, sein.
Der Bereich Blut und Blutprodukte wird im Rahmen der Erar- Texte du postulat du 17 mars 1994
beitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung mit L'Office fédéral de la statistique a publié en février 1994 un rap-
einzubeziehen sein. port circonstancié, mais qui n'est pas encore complet, intitulé
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist von der «Vers l'égalité? Aperçu statistique de la situation des femmes
Notwendigkeit und der Dringlichkeit für eine flexiblere und ra- et des hommes en Suisse». Cet office a ainsi élaboré une base
schere Organisation innerhalb der Bundesverwaltung sowie importante permettant de remplir le mandat d'égalité à tous
der Schaffung von einheitlichen Rechtsgrundlagen auf Bun- les niveaux des pouvoirs publics et dans tous les domaines de
desebene überzeugt Insbesondere sind dem BAG zum Auf- la société. Il s'agit en effet d'un précieux instrument de travail
bau eines Inspektorates zur Kontrolle der Blutimporte, zur dans le cadre du processus d'égalité et de la mise en oeuvre
Qualitätskontrolle der mikrobiologischen Laboratorien sowie des principes énoncés dans la loi sur l'égalité. Les auteurs du
zum Ausbau und zur Verbesserung der Registrierung und rapport remarquent toutefois à juste titre que celui-ci ne peut
Kontrolle von Blutpräparaten Ende 1993 vier zusätzliche Stel- remplir sa fonction d'une part que si toutes les données font
len zugesprochen worden. In Zusammenarbeit mit der Inter-
l'objet d'une analyse complète de la situation des femmes et
kantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV)
des hommes et si d'autre part toutes les données sont périodi-
wird das EDI die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten quement mises à jour et rendues accessibles à ceux qui en ont
möglichst bald an die Hand nehmen. besoin.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité àfaire le nécessaire
Schriftliche Erklärung des Bundesrates au sein de l'administration pour que
Déclaration écrite du Conseil fédéral 1. les données qui font encore défaut - notamment celles qui
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. concernent la répartition des ressources financières - soient
mises à disposition le plus rapidement possible;
Abgeschrieben - Classé
2. les données à disposition soient actualisées périodique-
ment et publiées sous une forme appropriée au moins tous les
deux ans.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden-
mann, BrüggerCyrill, Brunner Christiane, Bundi, Danuser, Dû-
voisin, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andréas, Haering
Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Lederger-
ber, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander,
Vollmer, Zbinden, Züger (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten
Postulat Grendelmeier Sang et dérivés du sang. Contrôle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3623
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1190-1191
Page
Pagina
Ref. No 20 024 183
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.