Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3622 KI-generiert

Pensioner Telephone Charge Exemption Rejected

Geschäftsnummer VPB 93-3622
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary proposal requested that pensioners receiving social security benefits be exempted from planned increases in domestic telephone call charges. The government rejected this, arguing that while domestic call charges were increasing slightly, international call charges were decreasing, and that pensioners could benefit from lower off-peak rates. The government further reasoned that implementing social tariffs would be administratively burdensome, disproportionate to the benefit, and would set a damaging precedent in telecommunications pricing, emphasizing that social equalization is the responsibility of social and financial policy, not telecommunications providers. The proposal was ultimately rejected by a vote.

Legislator-Regeste

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Pensioner Telephone Charge Exemption Rejected: Le Conseil fédéral est invité à prendre des mesures adéquates Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Schlagwörter

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Rentenbezüger soziale Sicherheit Preispolitik Finanzplanung Verbot der Annahme von Pensionen auswärtiger Regierungen Innenpolitik
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Volltext

5. Dezember 1994 N 2147 Postulat Grendelmeier

#ST# 93.3622 sten und eine Einkommensverteilung nach sozialen Gesichts-

punkten zu bewirken. Eine Durchbrechung dieses Grundsat-

Postulat Grendelmeier zes hätte schwerwiegende präjudizielle Auswirkungen im ge-

samten Bereich des öffentlichen Tarifwesens.

Telefongebühren für Rentner Die im Postulat angeregte Vergünstigung brächten dem ein-

Retraités. Tarif zelnen keine wesentliche finanzielle Entlastung; sie würde in-

des communications téléphoniques dessen die finanzielle Situation der PTT wesentlich ver-

schlechtern.

Der Aufwand für die Ermittlung der Anspruchsberechtigten

und für die Überwachung zur Vermeidung von Missbräuchen

in gemischten Haushalten stünde in keinem vernünftigen Ver-

Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993 hältnis zur gewährten Vergünstigung.

Der Bundesrat wird eingeladen, bei den PTT geeignete Im Bereich der Fernmeldegebühren darf kein Präzedenzfall

Schritte zu unternehmen, damit die AHV-/IV-Rentner von der geschaffen werden; vielmehr ist am Grundsatz der Gleichbe-

geplanten Taxerhöhung für Inlandgespräche ausgenommen handlung aller Kunden festzuhalten.

werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Texte du postulat du 15 décembre 1993 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral est invité à prendre des mesures adéquates Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

auprès des PTT afin que les bénéficiaires d'une rente AVS ou

Al ne soient pas touchés par l'augmentation prévue du tarif Grendelmeier Verena (U, ZH): Es ist ziemlich genau ein Jahr

des conversations téléphoniques en Suisse. her, dass ich den Bundesrat eingeladen habe, er möge bei

den PTT vorstellig werden, damit die geplanten Gebührener-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Maeder, Meier Samuel (2) höhungen für Inlandtaxen beim Telefonieren nicht die Rentner

und Behinderten treffen, sondern dass man da eine Aus-

nahme mache.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nun, die PTT beabsichtigten damals, die Taxen zu erhöhen;

Die PTT beabsichtigen, die Taxen für Inlandgespräche zu er- und die Gebührenerhöhung ist inzwischen in Kraft getreten.

höhen und diejenigen für Auslandgespräche zu senken. Letz- So kommt natürlich -wie das mit persönlichen Vorstössen so

teres, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Taxerhöhung für In- der Fall ist - mein Ersuchen zu spät

landgespräche trifft in besonderem Masse die AHV- und IV- Herr Bundesrat, ich kann mit Ihrer Stellungnahme nicht ganz

Rentnerinnen und -Rentner. Viele dieser Personen sind nicht einverstanden sein. Sie schreiben zwar mit Recht, dass die

oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage, ihre ganze Belastung nur 2,04 Prozent höher ausfällt. Aber mich

Wohnung zu verlassen. Sie sind deshalb in besonderem stört, dass dabei eindeutig die Personen, die Auslandgesprä-

Masse auf das Telefon angewiesen, sowohl für die Organisa- che führen, privilegiert werden, d. h. diejenigen, die ohnehin

tion des täglichen Lebens als auch für die Kommunikation mit im Geschäftsbereich tätig sind. Die anderen hingegen nicht,

nahestehenden Mitmenschen. Deshalb werden Rentnerinnen selbst dann nicht, wenn sie nun auch von den Niedertarifzeiten

und Rentner von der geplanten Taxerhöhung sehr stark betrof- im Ortsbereich profitieren können. Das mag eine Erleichte-

fen, während sie kaum von der Taxsenkung für Auslandge- rung sein, das gebe ich zu. Ich gebe auch zu, dass es ein Pro-

spräche profitieren können. blem sein könnte, Missbrauch zu unterbinden, und dass es

Wir achten durchaus die Autonomie der PTT, die sich unter- ziemlich schwierig wäre, in gemischten Haushalten eine Re-

nehmerisch verhalten müssen. Ein Unternehmen muss aber gelung zu finden, die eben nicht zu diesen Missbräuchen

auch darauf bedacht sein, seinen Ruf zu wahren. Die Ausnüt- führt. Alles das ist in Ordnung.

zung eines «gefangenen Kundenkreises», d. h. einer Perso- Nicht in Ordnung, Herr Bundesrat, ist aber, wenn Sie sagen, es

nengruppe, die nicht ausweichen kann, ist dem Ruf einer Un- sei die Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu

ternehmung nicht zuträglich. Hier geht es nicht um unterneh- wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entla-

merisches Verhalten am Markt, sondern um die Ausnützung sten. Meines Erachtens hat eben auch eine Institution wie die

einer Monopolsituation gegenüber einer Kundenkategorie, in PTT eine soziale Verantwortung wahrzunehmen, auch wenn

der es viele sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen Sie eine präjudizielle Wirkung befürchten: Wer soll dann diese

gibt. Sozial- und Finanzpolitik betreiben? Hier wird doch einfach

der Schwarze Peter weitergereicht!

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Zudem: Auf einem anderen Gebiet gibt es diese Vergünstigun-

vom 16. Februar 1994 gen durchaus, und zwar bei den SBB. Da haben Behinderte

Rapport écrit du Conseil fédéral und AHV-Bezüger eine Vergünstigung. Wieso kann denn nicht

du 16 février 1994 dasselbe beim Telefonieren gelten?

Auf den 1. Februar 1994 werden nur die Gebühren für Ortsge- Gar nicht einverstanden bin ich mit Ihrem letzten Satz, im Be-

spräche erhöht. Weil diese im Vergleich zu den Gebühren für reich der Fernmeldegebühren dürfe kein Präzedenzfall ge-

inländische Ferngespräche niedrig sind, belasten sie das schaffen werden, vielmehr sei am Grundsatz der Gleichbe-

Budget derTelefonabonnenten trotz Erhöhung nicht stark. Be- handlung aller Kunden festzuhalten. Herr Bundesrat, eben

zogen auf die gesamten Telefondienstleistungen im Inland, nicht! Es werden da Gleichheitsansprüche gestellt, die mit der

wird die durchschnittliche Telefonrechnung ab 1. Februar Gleichberechtigung nichts mehr zu tun haben. Mit niedrigeren

1994 nur 2,04 Prozent höher ausfallen. Weil sich der Bundes- Tarifen für Auslandgespräche werden eindeutig Grosskunden

rat und die Telecom PTT der grossen sozialen Bedeutung des und Geschäftskunden bevorzugt, und die anderen, die ohne-

Telefons im besonderen für betagte und behinderte Men- hin Schwierigkeiten haben, sich von zu Hause wegzubewe-

schen bewusst sind, wurde vor einigen Jahren der Niedertarif gen, die auf ein Telefon angewiesen sind, um ihre sozialen

auch für Ortsgespräche eingeführt, der es ermöglicht, Telefon- Kontakte zu pflegen, werden eben trotz allem massiv benach-

gespräche zu günstigen Gebühren zu führen. Die im Postulat teiligt Deshalb habe ich mein Postulat eingereicht. Es ist nun

erwähnten Bevölkerungskreise können besonders gut auf die bereits zu spät!

Niedertarifzeiten ausweichen. Ich bitte Sie aber trotzdem, das Postulat zu unterstützen. Man

Aus diesem Grund und namentlich aus den folgenden Überle- kann ja auch einmal eingeleitete Massnahmen rückgängig

gungen erachtet der Bundesrat Sozialtarife zu Lasten der PTT machen oder mindestens bei einer nächsten Taxangleichung

für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht als sinnvoll: auf das Anliegen zurückkommen. Es geht nicht an, dass man

Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu sich nur noch die Grosskunden herauspickt und die anderen

wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entla- der sogenannten Sozialpolitik überlässt

Postulat Grendelmeier 2148 N 5 décembre 1994

Allenspach Heinz (R, ZH) : Mit diesem Postulat wird erneut ein

falsches sozialpolitisches Bild heraufbeschworen, nämlich

das Bild vom armen Rentner und vom wohlhabenden Er-

werbstätigen. Wir wissen genau, dass dieses Bild nicht

stimmt, und dennoch wird Immer wieder eine Vergünstigung

für die armen Rentner verlangt, werden immer wieder Sonder-

konzessionen für sie postuliert Wir müssen endlich von die-

sem falschen Bild wegkommen, denn ich bin überzeugt da-

von, dass selbst die Rentner dieses Bild nicht schätzen.

Ich bitte Sie deshalb, auch aus diesen grundsätzlichen Erwä-

gungen, das Postulat nicht zu überweisen.

Ogi Adolf, Bundesrat: Frau Grendelmeier, ich habe am letzten

Sonntag den 80. Geburtstag meiner Mutter gefeiert. Ich habe

viel Verständnis für Ihr Anliegen. Dass das Postulat nicht früher

behandelt wurde, ist nicht unser Fehler; es ist der Fehler des

Parlaments, welches die Postulate nicht mehr rechtzeitig be-

handeln kann. Da müssen Sie korrekt sein.

Sie dürfen nicht vom Schwarzen Peter sprechen, den wir ein-

fach so hin- und herschieben würden. Irgendwo müssen wir

eine Trennlinie ziehen. Der Vergleich mit den SBB kann hier

nicht angeführt werden, weil es doch einen Unterschied gibt

Wenn die SBB etwas tun, muss das nicht unbedingt von den

PTT übernommen werden.

Ich möchte festhalten, dass die von Ihnen erwähnten Ausland-

tarife keineswegs privilegiert sind, ganz im Gegenteil. Sie sind

kostenüberdeckend. Ferner möchte ich festhalten, dass auf

den 1. Februar 1994 die nicht kostendeckenden Gebühren für

Telefonabonnemente und für Ortsgespräche leicht erhöht

wurden. Angesichts der sozialen Bedeutung wurde vor eini-

gen Jahren der Niedertarif auch für Ortsgespräche eingeführt.

Dieser Niedertarif liegt im internationalen Vergleich immer

noch gut und ermöglicht günstige Telefongespräche.

Deshalb möchte ich Sie bitten, jetzt nicht zu Lasten der PTT

Sozialtarife einzuführen. Dafür gibt es verschiedene Gründe;

drei davon möchte ich kurz erwähnen:

1. Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend

zu wirken, nicht Aufgabe der PTT und auch nicht Aufgabe der

SBB.

2. Der administrative Aufwand zur Ermittlung der Anspruchs-

berechtigten und zur Vermeidung von Missbräuchen, das ha-

ben Sie korrekterweise erwähnt, steht in keinem vernünftigen

Verhältnis zur gewährten Vergünstigung.

3. Im Bereich der Fernmeldegebühren ist am Grundsatz der

Gleichbehandlung von Kunden festzuhalten. Es ist nicht so,

wie Sie sagten, dass nur die Grossen Privilegien geniessen

und die Kleinen keine.

In Anbetracht dieser schwierigen Situation möchte ich Sie des-

halb bitten, das Postulat abzulehnen.

Abstimmung - Vote

Für Überweisung des Postulates 29 Stimmen

Dagegen 60 Stimmen

Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr

La séance est levée à 19 h 25

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Grendelmeier Telefongebühren für Rentner

Postulat Grendelmeier Retraités. Tarif des communications téléphoniques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3622

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.12.1994 - 14:30

Date

Data

Seite 2147-2148

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