Women's Shelters Funding Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion requesting government support for women's shelters, citing their critical role in assisting victims of domestic violence and the financial strain they faced. The government acknowledged the shelters' importance and their alignment with social policy and victim protection laws, but proposed transforming the motion into a postulate to allow for further examination of potential support mechanisms, especially in light of existing funding structures and the need for continued efforts in addressing violence against women and children.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 OHG, Art. 18 OHG; Women's Shelters Funding Postulate: von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpoliti- muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
18. März 1994 N 581 Motion Goll
sammenarbeit mit den Jugendverbänden - welche mit wach- #ST# 93.3593
sendem Geschick die letzten zwei Jugendsessionen vorberei-
tet haben - die notwendigen Schritte zur Realisierung dieses Motion Goll
Anliegens einzuleiten.
Unterstützung der Frauenhäuser
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Soutien des maisons pour femmes battues
vom 2. Februar 1994
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 2 février 1994
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Jugendsessionen
durchaus eines von mehreren Mitteln sein können, um die po- Wortlaut der Motion vom 9. Dezember 1993
litische Integration der Jugendlichen zu fördern und das Ver- Der Bundesrat wird ersucht, die Frauenhäuser in der Schweiz
ständnis zwischen den Generationen zu verbessern. Deshalb zu unterstützen.
hat er auch seine Bereitschaft erklärt, im Anschluss an die er-
ste Jugendsession im Jahre 1991 eine Nachfolgesession zu Texte de la motion du 9 décembre 1993
unterstützen, die - organisiert von der Schweizerischen Ar- Le Conseil fédéral est chargé de subventionner les maisons
beitsgemeinschaft der Jugendverbände - am 4. Dezember pour femmes battues en Suisse.
1993 stattgefunden hat Der Bundesrat ist bereit, die von den
Jugendverbänden in eigener Initiative und in eigener Verant- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin, Brunner
wortung geplanten und organisierten Jugendsessionen finan-
Christiane, Bühlmann, Caspar-Mutter, Danuser, Diener, Dor-
ziell auch in Zukunft zu unterstützen. Er hat die entsprechen-
mann, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gonseth, Grendel-
den finanziellen Mittel im Voranschlag und Finanzplan 1994 meier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Lee-
bis 1997 eingestellt. mann, Lepori Bonetti, Mauch Ursula, Misteli, Robert, Stamm
Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass die in der Motion
Judith, Wittenwiler (24)
vorgeschlagene staatliche Institutionalisierung eines eidge-
nössischen Jugendparlamentes erhebliche materielle und or-
ganisatorische Konsequenzen hätte, die bei der gegenwärti- Schrittliche Begründung - Développement par écrit
gen Finanzlage des Bundes einer sehr sorgfältigen Überprü- Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem,
fung bedürfen. Ein ständiges Jugendparlament ist zudem nur sondern gesellschaftlich bedingt
eine Form von Möglichkeiten jugendpolitischer Partizipation Die finanzielle Situation der 13 Frauenhäuser in der Schweiz
und Einflussnahme. Andere Modelle könnten gegebenenfalls ist keineswegs befriedigend und für Trägervereine, Stiftungen
die mit der Motion anvisierte Zielsetzung des Meinungsaus- und Mitarbeiterinnen zunehmend belastend. Jm vergangenen
tausches zwischen den Jugendlichen und der Bundespolitik, Jahr haben die Frauenhäuser über 42 000 Übernachtungen
der Förderung des demokratischen Bewusstseins und des von Frauen und Kindern verzeichnet. Rund 630 Frauen und
Verständnisses für die politischen und parlamentarischen In- fast ebenso viele Kinder wurden aufgenommen, doch min-
stitutionen ebenso gut erfüllen. destens 750 Frauen, die Schutz vor Gewalt suchten, mussten
Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass - ausgehend wegen Platzmangels abgewiesen werden. Die Jahresberichte
von den Erfahrungen der bisher durchgeführten Jugendses- zeigen, dass die Frauenhäuser unter Geld- und Personal-
sionen-verschiedene Modelle und Formen jugendpolitischer knappheitleiden.
Partizipation (dazu gehört auch die Institutionalisierung eines Nicht jeder Kanton verfügt über ein Frauenhaus, weshalb
Jugendparlamentes) geprüft werden müssen. Dabei sollen schutzsuchende Frauen und Kinder auch auf entsprechende
die Erfahrungen, die mit den in den letzten Jahren durchge- ausserkantonale Einrichtungen angewiesen sind. Je nach
führten Jugendsessionen und institutionalisierten Jugendpar- Standortkanton werden individuelle Finanzierungsmöglich-
lamenten auf kantonaler und lokaler Ebene gemacht worden keiten und unterschiedliche Subventions- oder Defizitverträge
sind, berücksichtigt werden. Nach eingehender Prüfung der ausgehandelt
Möglichkeiten ist der Bundesrat auch bereit, zusammen mit Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und der finanziell
den Jugendverbänden abzuklären, wie Anliegen und Impulse bedrohlichen Situation der Frauenhäuser in der Schweiz
von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpoliti- muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden.
scher Partizipation in einer verbindlicheren Form in die eidge- Frauenorganisationen haben heute (9. Dezember 1993) Un-
nössische Politik Eingang finden könnten. Er wird die Notwen- terschriftenbogen ihrer Petition «Stopp der Gewalt» einge-
digkeit und Möglichkeiten entsprechender gesetzlicher reicht, in der sie den Bundesrat zu einer breit angelegten Kam-
Grundlagen prüfen. Zur Abklärung aller offenen Fragen bean- pagne gegen Gewalt auffordern. Die Finanzierung der Frauen-
tragt der Bundesrat jedoch, die Motion in ein Postulat umzu- häuser in der Schweiz wäre ein konkreter Beitrag.
wandeln.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 16. Februar 1994
Déclaration écrite du Conseil fédéral Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- du 16 février 1994
wandeln. Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die immense Aufbau-,
Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäu-
Präsidentin: Der Vorstoss wird von Herrn Bischof bekämpft ser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit
Die Diskussion wird verschoben. den siebziger Jahren vollbracht haben. Ohne ihren - in den
Anfangszeiten fast ausschliesslich unentgeltlich geleisteten -
Verschoben - Renvoyé Einsatz wäre die Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie
vor ein Tabuthema Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Frauen-
organisationen, der Frauenbewegung und nicht zuletzt der
Frauenhäuser ist heute anerkannt, dass es sich bei dieser Art
von Gewalt nicht um ein Randphänomen, sondern um ein ge-
sellschaftliches und deshalb gesamtschweizerisch politisch
anzugehendes Problem handelt
Die dritte Europäische Fachministerinnen- und Fachminister-
konferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Oktober
1993, an der auch die Schweiz vertreten war, verabschiedete
eine Deklaration über die Politik zur Bekämpfung der Gewalt
gegen Frauen. Ein wichtiger Punkt des Aktionsprogrammes,
Motion Gonseth 582 N 18 mars 1994
das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die Schriftliche Begründung - Développement par écrit
materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der
Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luft-
Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Be- reinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis
standteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizeri- 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden.
scher Bedeutung. Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten
Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose
Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der An-
Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde träge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeb-
1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) er- lich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wie-
lassen, das seit 1. Januar 1993 in Kraft ist Nach Artikel 3 OHG derholt von den Kantonen gerügt
sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Re-
nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs duktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach
Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der über-
Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige mässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin
Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Be- hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxid-
ratungsstellen nach OHG anerkannt Die vom Bund nach Arti- werte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Indi-
kel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen vidualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Indu-
Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frau- strie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortli-
enhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden. chefürdie Ozonbildung führen nurdann zum Erfolg, wenn end-
Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausseror- lich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden.
dentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form un- Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf
terstützt werden können, bedarf noch der Prüfung. Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsaller-
gien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva-
Déclaration écrite du Conseil fédéral Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin be-
wandeln. stehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologi-
sches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick
Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat auf Langzeitauswirkungen.
Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnah-
men, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entspre-
chend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der
Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche
Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. We-
sentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken.
#ST# 93.3663
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Motion Gonseth vom 23. Februar 1994
Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Rapport écrit du Conseil fédéral
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) du 23 février 1994
Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festge-
Respect de l'ordonnance sur la legte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist wei-
protection de l'air (OPair) terhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind aller-
dings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten
Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet
sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter
anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993 der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und
Der Bundesrat wird gebeten, Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben
1. umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Ak- sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben.
tualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen
1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI einge-
die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre An- setzte interdépartementale Arbeitsgruppe «Luft» hat den Auf-
lagen) mit einbezieht; trag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene
2. einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die
neuen Umsetzungsstrategien erreichen will. Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne ge-
stellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundes-
Texte de la motion du 17 décembre 1993 rat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket
Le Conseil fédéral est chargé von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das
1. de soumettre au plus vite aux Chambres une stratégie com- weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete
plémentaire, à savoir un projet d'actualisation delà SLPA d'oc- Massnahmen vorlegen.
tobre 1986, qui soit assorti de mesures et d'étapes concrètes Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu er-
et qui prenne en compte tous les domaines relevant de l'OPair reichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vor-
(et non uniquement les installations stationnaires); handenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich ge-
2. d'établir un calendrier concret indiquant le délai dans lequel schlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner be-
il entend réaliser les objectifs de cette stratégie complémen- stehenden Strategie fest
taire.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bi- Déclaration écrite du Conseil fédéral
schof, Bühlmann, Dormann, Fasel, Gardiol, Gross Andreas, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Jöri, Keller Rudolf, wandeln.
Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Re-
beaud, Schmid Peter, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, We- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
der Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis (27)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Goll Unterstützung der Frauenhäuser
Motion Goll Soutien des maisons pour femmes battues
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3593
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1994 - 08:00
Date
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Seite 581-582
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