Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3583 KI-generiert

Asylum Information Gathering from Foreign Security Services

Geschäftsnummer VPB 93-3583
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed an interpellation concerning the practice of asylum authorities obtaining information from Turkish security services to verify asylum claims. The court ruled that while such inquiries are permissible under international law and domestic legislation, they must be conducted with care. Specifically, information from the asylum file should not be disclosed if it could endanger the applicant upon return, and any information obtained must be presented to the applicant for their response before a final decision is made, with avenues for appeal available.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 16c Absatz, Art. 39 Absatz, Art. 16c Abs. 1 des Asylgesetzes, Art. 27 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; Asylum Information Gathering from Foreign Security Services: The court ruled that while such inquiries are permissible under international law and domestic legislation, they must be conducted with care. Specifically, information from the asylum file should not be disclosed if it could endanger the applicant upon return, and any information obtained must be presented to the applicant for their response before a final decision is made, with avenues for appeal available.

Schlagwörter

KI-generiert
Asylgesetz Asylgesuch eines türkischen Kurden ergänzende Abklärung Sicherheitshaft ausländischer Entscheid Fremdes Recht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 16c Absatz
Art. 39 Absatz
Art. 16c Abs. 1 des Asylgesetzes
This provision mandates the Federal Office for Refugees to conduct necessary additional investigations when an asylum application cannot be decided immediately after the hearing of the applicant, and explicitly mentions obtaining information from Swiss representations abroad.
Art. 27 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren
This article governs the limitations on access to files in administrative procedures, which is relevant to the disclosure of embassy inquiries and responses in asylum proceedings.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16c Abs. 1 des Asylgesetzes

This provision mandates the Federal Office for Refugees to conduct necessary additional investigations when an asylum application cannot be decided immediately after the hearing of the applicant, and explicitly mentions obtaining information from Swiss representations abroad.

Art. 3 Buchstabe d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

This provision establishes the right of a diplomatic mission to inform itself by all lawful means about the conditions and developments in the receiving state and to report thereon to the government of the sending state, providing a legal basis for the activities of embassy personnel in providing information to federal asylum authorities.

Art. 27 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren

This article governs the limitations on access to files in administrative procedures, which is relevant to the disclosure of embassy inquiries and responses in asylum proceedings.

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Volltext

17. Juni 1994 N 1215 Interpellation Fankhauser

conferenza oltre a quella scritta In questo modo si procede 8. Die offensichtlich akzeptierten oder geduldeten Erkundun-

già oggi quando si consultano le conferenze intercantonali dei gen von Verbindungsbeamten des BFF in der Türkei lassen

direttori su determinati oggetti. Tuttavia, occorre tener pre- vermuten, dass Gegenrecht gewährt wird. Gibt es annähernd

sente che, in occasione della procedura di consultazione per vergleichbare Kontakte seitens der Türkei in der Schweiz?

l'introduzione della suddetta ordinanza, la procedura di con- 9. Im Gegensatz zu den Asylgesuchstellern und Asylgesuch-

sultazione sotto forma di conferenza già proposta nell'avam- stellerinnen, die die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen mit ge-

progetto di allora venne criticata e si auspicò che fosse riser- nauen Fakten belegen müssen, verzichtet die Asylbehörde auf

vata ai disegni urgenti. die Offenlegung ihrer Informationsquellen. In vielen Fällen ha-

I Cantoni sono liberi di elaborare prese di posizione comuni o ben Anwälte hierzu kein Einsichtsrecht und somit keine Wider-

almeno di consultarsi preliminarmente. Dall'autunno scorso spruchsmöglichkeiten. Ist diese Praxis, die keine einheitlichen

essi dispongono, con la Conferenza dei Governi cantonali, di Kriterien erkennen lässt und somit kaum nachvollziehbar ist,

uno strumento completo di coordinazione che può essere an- milden allgemeinen Rechtsgrundsätzen kompatibel?

che impiegato per questo scopo. 10. Besteht insbesondere nicht ein Ungleichgewicht zwischen

Va inoltre rilevato che, oltre alla procedura di consultazione, la den Behörden und den Asylbewerbern und Asylbewerberin-

Confederazione ricorre o intende ricorrere ad altre possibilità nen, wenn die Behörden beliebige Zeugen und Auskunftsper-

allo scopo di coinvolgere i Cantoni nei suoi processi decisio- sonen in der Türkei befragen, praktisch aber keine Zeugen,

nali. Si citi il Gruppo di contatto Confederazione/Cantoni nel die sich in der Schweiz befinden, anhören bzw. an ihre Glaub-

quale vengono discussi importanti temi in relazione, ad esem- würdigkeit schier unüberwindbare Anforderungen stellen?

pio, con l'integrazione europea

Per valutare il risultatodi una consultazione si deve tener conto Texte de l'interpellation du 8 décembre 1993

del fatto che nel rapporto pubblicato è in linea di principio il 1. Est-il exact que des agents de liaison de l'Office fédéral des

Consiglio federale, e non l'Amministrazione, a prendere posi- réfugiés (ODR) qui se sont succédé à l'ambassade de Suisse

zione. Normalmente si tratta di un testo che può senz'altro à Ankara, ou des avocats turcs mandatés par eux, ou encore

contenere talune valutazioni sotto forma di tavole. Inoltre la d'autres employés de l'ambassade, ont pris contact avec les

ponderazione da parte del Consiglio federale dei singoli punti services de sécurité turcs pour contrôler des déclarations de

di vista confluisce nel disegno, ma anche nel relativo messag- requérants d'asile turcs en Suisse?

gio che viene pubblicato nel Foglio federale. 2. Dans l'affirmative, avec quels services de sécurité de Tur-

quie de tels contacts ont-ils été établis?

Erklärung des Interpellanten: befriedigt 3. Dans l'affirmative, quelles informations extraites des de-

Déclaration de l'interpellateur: satisfait mandes d'asile sont révélées aux services de sécurité turcs

lors de tels contacts?

4. Dans l'affirmative, sur la base de quelles dispositions de

droit international se fondent de telles enquêtes en Turquie?

5. Dans l'affirmative, le Conseil fédéral estime-t-il que les ren-

seignements fournis dans de telles conditions par les services

de sécurité turcs sont crédibles?

6. Dans l'affirmative, le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que

#ST# 93.3583 de tels contacts font courir des risques aux requérants d'asile

déboutés lors de leur retour (forcé) en Turquie?

Interpellation Fankhauser 7. Quel est le cahier des charges des agents de liaison en

Asylrechtliche Beweiserhebung question de l'ODR dans les ambassades de Suisse? Ces ca-

hiers des charges ont-ils été établis d'entente avec le DFAE?

in der Türkei Qui en contrôle le respect? A part laTurquie, dans quels autres

Procédure d'asile. pays de tels agents sont-ils encore stationnés?

Enquête en Turquie 8. Le fait que la Turquie accepte ou tolère de telles enquêtes

d'agents de liaison de l'ODR fait supposer que la Suisse ac-

corde la réciprocité. Existe-t-il des contacts à peu près sembla-

bles de laTurquie en Suisse?

9. A la différence des requérants d'asile qui doivent étayer la

Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1993 crédibilité de leurs déclarations par des faits précis, les autori-

1. Trifft es zu, dass Verbindungsbeamte des Bundesamtes für tés en charge des dossiers n'ont pas à rendre publiques leurs

Flüchtlinge (BFF), die nacheinander in der schweizerischen sources d'information. Dans de nombreux cas, les avocats

Botschaft in Ankara stationiert waren, bzw. in ihrem Auftrag tür- n'ont pas de droit de regard et donc aucune possibilité de réfu-

kische Anwälte oder weitere Angestellte der Botschaft mit den ter les renseignements. Une telle pratique, où il n'existe pas de

türkischen Sicherheitsdiensten Kontakt aufgenommen ha- critères uniformes et qui n'est donc guère applicable, est-elle

ben, um Vorbringen türkischer Asylgesuchsteller und Asylge- compatible avec les principes généraux du droit?

suchstellerinnen in der Schweiz zu überprüfen? 10. Les autorités ne font-elles pas preuve de parti pris à l'égard

2. Wenn ja, mit welchen Sicherheitsdiensten der Türkei be- des requérants d'asile lorsqu'elles interrogent à leur gré en

standen solche Kontakte? Turquie des témoins et d'autres personnes, alors qu'elles

3. Wenn ja, welche Informationen aus den Asyldossiers wer- n'entendent pratiquement pas de témoins qui se trouvent en

den bei solchen Kontakten den türkischen Sicherheitsdien- Suisse ou posent des exigences presque irréalisables quant à

sten preisgegeben? la crédibilité des déclarations?

4. Wenn ja, auf welche völkerrechtliche Grundlage stützen

sich derartige Beweiserklärungen in der Türkei? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann,

5. Wenn ja, ist der Bundesrat der Ansicht, solche Auskünfte Brügger Cyrill, Caspar-Mutter, Danuser, Eggenberger, von

der türkischen Sicherheitsdienste seien glaubwürdig? Feiten, Goll, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Her-

6. Wenn ja, ist der Bundesrat nicht der Ansicht, solche Kon- czog, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Rechsteiner, Steiger

takte gefährdeten erfolglose Asylgesuchsteller und Asylge- Hans, Strahm Rudolf, Vollmer (19)

suchstellerinnen bei ihrer (eventuell zwangsweisen) Rückkehr

in die Türkei? Schriftliche Begründung - Développement par écrit

7. Wie lautet das Pflichtenheft der jeweiligen Verbindungsbe- Zur Überprüfung von Aussagen von Asylgesuchstellern und

amten des BFF in den schweizerischen Botschaften? Sind Asylgesuchstellerinnen werden seit einigen Jahren Beweiser-

diese Pflichtenhefte mit dem EDA abgesprochen? Wer kon- hebungen in den Herkunftsländern der Asylbewerber und

trolliert deren Einhaltung? Wo sind solche Beamte ausser in Asylbewerberinnen gemacht Es ist bekannt, dass in der

der Türkei noch stationiert? schweizerischen Botschaft in der Türkei dazu eigens ein Ver-

Interpellation Fankhauser 1216 N 17 juin 1994

bindungsbeamter des BFF eingesetzt worden ist, dessen Der Attaché erledigt verschiedene in der Botschaft anfallende

Posten zurzeit allerdings, wegen der Ausweisung durch die Aufgaben und bearbeitet dabei auch Einzelfall- und allge-

türkische Regierung, vakant ist. Untersuchungen des Anwal- meine Anfragen der Asylbehörden des Bundes. Zur Beantwor-

tes Werner Spirig («Die asylrechtlichen Beweiserhebungen tung von Anfragen unterhält der Attaché keine Kontakte zu tür-

von BFF-Verbindungsbeamten in schweizerischen Botschaf- kischen Sicherheitsdiensten. Seine Anfragen bei türkischen

ten im Ausland», Bern, 1993) werfen zu dieser Praxis einige Behörden beschränken sich auf allgemein zugängliche Aus-

Fragen auf. künfte, die für ein individuelles Asylverfahren jedoch von Be-

- Sind derartige Beweiserhebungen glaubwürdig, da Zeugen deutung sein können, beispielsweise betreffend Gesetze, Ré-

und Informanten meist telefonisch befragt werden, wobei über glemente, Erlasse und ähnliches. Die konkreten Abklärungen

solche Gespräche kein Protokoll erstellt wird? Zudem ist meist des Attachés erfolgen auf verschiedenen Ebenen: Er pflegt

nicht bekannt, ob die Zeugen eigene Wahrnehmungen wie- Kontakt zu Anwaltskammern, Vereinen, Stiftungen, Redaktio-

dergeben oder Auskünfte vom Hörensagen erteilen. Kann in nen und weiteren Institutionen und Personen wie namentlich

diesem Klima der Gewalt davon ausgegangen werden, dass Vertrauensanwälten, die ihm bei seinen Recherchen helfen

sich die befragten Personen nicht selbst zensieren, um keine können. Dabei wird mit der gebotenen Umsicht vorgegangen.

Probleme mit den Sicherheitsbehörden zu bekommen? Insbesondere werden keine Informationen aus dem Asyldos-

- Gefährden solche Beweiserhebungen die Asylbewerber sier weitergeleitet, die bei der Rückkehr eines abgewiesenen

und Asylbewerberinnen im Falle ihrer (zwangsweisen) Rück- Gesuchstellers zu Schwierigkeiten führen könnten. Die Aus-

kehr, insbesondere da man annehmen muss, dass die Be- künfte werden nach Möglichkeit anhand anderer Quellen

weise auch bei den Sicherheitsdiensten der Türkei erhoben überprüft Vor Beurteilung eines Asylgesuchs wird der wesent-

werden? liche Inhalt der Botschaftsauskunft dem Betroffenen zur Stel-

Im Rahmen derartiger Amtshilfe durch die BFF-Verbindungs- lungnahme vorgelegt. Erst dann erfolgt die Beweiswürdigung.

beamten bzw. die schweizerischen Botschaften werden viel- Dabei wird eine Beurteilung im Gesamtzusammenhang des

fach auch Dokumente, die von Asylbewerbern und Asylbewer- spezifischen Falles vorgenommen, und Auskünfte von Einzel-

berinnen vorgelegt werden, als falsch deklariert Können sol- personen werden mit der gebotenen Vorsicht gewertet

che Fälschungsbehauptungen der Behörden durch die An- Die Tätigkeit des Botschaftspersonals bei der Auskunftsertei-

wälte sachgerecht geprüft werden, da die Behörden ihre Krite- lung an die Asylbehörden des Bundes entspricht den Aufga-

rien regelmässig nicht offenlegen? Wird damit eine faire Ein- ben einer diplomatischen Mission gemäss Artikel 3 Buchsta-

schätzung der Glaubwürdigkeit der Asylbewerber und Asylbe- be d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Bezie-

werberinnen nicht verunmöglicht? hungen. Laut dieser Bestimmung hat eine diplomatische Mis-

- Können solche Beweiserklärungen auf eine hinreichende sion das Recht, sich mit allen rechtmässigen Mitteln über Ver-

völkerrechtliche Grundlage abgestützt werden? Gemäss Aus- hältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrich-

sagen schweizerischer Juristen sind sie völkerrechtlich frag- ten und darüber an die Regierung des Entsendestaates zu be-

würdig. richten. Aktivitäten, die im oberwähnten Sinne der Abklärung

des Sachverhaltes im individuellen Asylverfahren dienen, ha-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ben somit eine völkerrechtliche Grundlage. Auch andere euro-

vom 18. Mai 1994 päische Zielstaaten von Migrationsströmen, beispielsweise

Rapport écrit du Conseil fédéral die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande, greifen

du 18 mai 1994 bei der Behandlung von Asylgesuchen auf Auskünfte ihrer

1.-7. Artikel 16c Absatz 1 des Asylgesetzes schreibt vor, dass Auslandsvertretungen zurück.

das Bundesamt für Flüchtlinge immer dann die notwendigen 8. Selbstverständlich pflegen Schweizer Behörden im völker-

zusätzlichen Abklärungen trifft, wenn aufgrund der Anhörung rechtlich vorgesehenen Rahmen Kontakte zur türkischen Bot-

eines Asylbewerbers nicht sofort über das Gesuch entschie- schaft zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben, beispielsweise zur Si-

den werden kann. Als zusätzliche Abklärung wird die Einho- cherstellung der internationalen Rechtshilfe. Da die Türkei je-

lung von Auskünften bei den schweizerischen Vertretungen doch kein Zielland von schweizerischen Asylsuchenden ist,

explizit erwähnt. Der Einsatz von Botschaftspersonal in Zu- findet eine vergleichbare Informationseinholung nicht statt

sammenhang mit der Abklärung von Asylgesuchen ist damit 9. Es trifft nicht zu, dass Asylbewerber die Glaubwürdigkeit ih-

gesetzlich verankert. rer Aussagen mit Fakten belegen müssen. Vielmehr wird im

Die gestiegene Arbeitslast für die Botschaften in den Her- Asylverfahren beurteilt, ob die Flüchtlingseigenschaft glaub-

kunftsländern von Asylbewerbern hängt eng mit der Anzahl haft gemacht wurde. Glaubhaft gemacht ist sie gemäss Ge-

der in Behandlung befindlichen Asylgesuche in der Schweiz setz dann, wenn die Behörde ihr Vorhandensein mit überwie-

zusammen. Da mit dem Ausbau der Entscheidkapazitäten im gender Wahrscheinlichkeit für gegeben hält Überzogene An-

Asylbereich auch die Zahl der notwendigen Abklärungen ge- forderungen an die Glaubhaftmachung sind somit nicht ver-

stiegen ist, wurde in den vergangenen Jahren in der Türkei fahrensimmanent

jeweils ein Beamter mit Erfahrung bei der Behandlung von Die Akteneinsicht im Asylverfahren und damit die Herausgabe

Asylgesuchen eingesetzt Dies deshalb, weil in der Vergan- von Botschaftsanfragen und -antworten unterstehen den Re-

genheit ein bedeutender Anteil der Asylbewerber aus der Tür- geln des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren

kei stammte, dementsprechend viele Pendenzen entstanden (VwVG) und können nur unter den in Artikel 27 erwähnten Vor-

sind und sich mit spezifischen Vorkenntnissen die Arbeitslast aussetzungen eingeschränkt werden. Es kommen somit die

in der Botschaft effizienter bewältigen lässt Mit dem Einsatz gleichen Rechtsgrundsätze zur Anwendung, wie sie für das

in der Türkei ist eine Detachierung vom Eidgenössischen Ju- übrige Verwaltungsverfahren vorgesehen sind. Zur Frage, in-

stiz- und Polizeidepartement in das Eidgenössische Departe- wieweit ein öffentliches oder privates Interesse an der Geheim-

ment für auswärtige Angelegenheiten verbunden. Die betref- haltung die Verweigerung der Akteneinsicht in Botschaftsab-

fenden Beamten und Beamtinnen, welche der Beamtenord- klärungen rechtfertigt, hat sich inzwischen eine gefestigte Pra-

nung 3 (allgemeine Dienste) unterstellt sind, werden nach xis entwickelt. Die wesentlichen Inhalte werden jedoch dem

Beendigung ihrer Mission im Ausland in das Eidgenössische Betroffenen immer zur Kenntnis gebracht Überdies ist die Ver-

Justiz- und Polizeidepartement reintegriert Solche gezielten weigerung der Akteneinsicht anfechtbar. Für die Behandlung

Detachierungen zur Erleichterung des interdepartementalen solcher Beschwerden ist die Asylrekurskommission, welche

Verkehrs sind bis anhin nur bei der schweizerischen Bot- als unabhängige, richterliche Instanz ausgestaltet ist, zustän-

schaft in der Türkei erfolgt Vorgesetzter vor Ort ist der jewei- dig. An der Kompatibilität der Akteneinsichtsregelung im Asyl-

lige Missionschef. Der Beamtentransfer ist eine Massnahme, verfahren mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen kann somit

um der von der Geschäftsprüfungskommission des National- kein Zweifel bestehen.

rates gemäss ihrem Bericht vom 19. Mai 1987 in Ziffer 42 be- 10. In bezug auf das von der Interpellantin angesprochene Un-

handelten Problematik bei Botschaftsauskünften Rechnung gleichgewicht zwischen Behörden und Asylbewerbern ist fest-

zu tragen, und kann als Ausfluss der Empfehlung 4 betrach- zuhalten, dass in jedem Verwaltungsverfahren die Verfahrens-

tet werden. leitung bei der Behörde liegt, die Behörde den Sachverhalt

17. Juni 1994 N 1217 Interpellation Früh

von Amtes wegen festzustellen hat und sich nötigenfalls der 3. Ne serait-il pas possible de réduire à 3 pour cent la

Beweismittel bedient. Die Einholung von Auskünften dient der croissance des dépenses faites au titre de l'aide au déve-

sorgfältigen Abklärung und liegt daher im Interesse des Ge- loppement?

suchstellers. Die Behörde ist verpflichtet, zur Abklärung des 4. Ne serait-il pas possible d'étaler sur un plus grand nombre

Sachverhaltes taugliche, vom Gesuchsteller anerbotene Be- d'années le paiement du crédit approuvé au titre de l'aide à

weise abzunehmen. Überdies kann er zu dem Beweisergeb- l'Europe de l'Est?

nis Stellung nehmen. Fallen die erstinstanzliche Würdigung 5. Ne serait-il pas possible de réduire l'indemnité accordée

von Beweismitteln oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit aux requérants d'asile à un niveau permettant de couvrir les

unzutreffend aus, kann dies bei der Asylrekurskommission ge- besoins vitaux?

rügt werden. Die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze sind

somit auch im Asylverfahren garantiert Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez-

Zu den Fragen in der Begründung des Vorstosses: zola, Binder, Bortoluzzi, BührerGerold, Cincera, Daepp, Dett-

Bei den in der Begründung enthaltenen Fragen geht es im we- ling, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Giezendan-

sentlichen um Variationen zum Thema «Beweismittel» und ner, Giger, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Mauch

«Beweiswürdigung». Auch bei diesen Detailfragen kommen Rolf, Maurer, Miesch, Mühlemann, Müller, Neuenschwander,

die oben ausführlich dargelegten verfahrensrechtlichen Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Seiler Hanspeter,

Grundsätze zum Tragen. Auch in bezug auf die Frage nach der Spoerry, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Verterli, Wit-

Zulässigkeit von Botschaftsabklärungen unter völkerrechtli- tenwiler (33)

chen Aspekten kann vollumfänglich auf die obigen Ausführun-

gen verwiesen werden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle eine schriftliche Antwort.

Fankhauser Angeline (S, BL): Ich bin von der Antwort nicht

befriedigt Im zentralen Punkt der sehr sensiblen Informations- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

beschaffung bleibt viel zuviel im dunkeln. Deshalb werde ich vom 7. März 1994

die Geschäftsprüfungskommission bitten, das Ganze noch Rapport écrit du Conseil fédéral

einmal anzuschauen und eventuell die Sicherheitsdelegation du 7 mars 1994

mit der Überprüfung zu beauftragen. 1. Der Staatsapparat kann nur zum Teil mit der Privatwirtschaft

verglichen werden, denn erstens reagiert er nicht auf Marktan-

gebot und -nachfrage, und zweitens ist der Grossteil seiner

Aufgaben gesetzlich festgelegt. Wenn beispielsweise das Par-

lament einem Gesetz von grosser Tragweite zustimmt, ist für

dessen Vollzug eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Stellen

#ST# 93.3660 notwendig, wenn nicht im Gegenzug eine andere Aufgabe

fallengelassen wird. Darum ist es bereits eine Banalität zu sa-

Interpellation Früh gen, das Aufgabenvolumen nehme rascher zu als der Perso-

nalbestand. Zwischen 1992 und 1994 hat der Personalbe-

Sanierung der Bundesfinanzen stand gar abgenommen, nämlich in der allgemeinen Bundes-

Assainissement des finances fédérales verwaltung (einschliesslich des Bundesgerichts und der Par-

lamentsdienste) um 364 Stellen, im Bundesamt für Rüstungs-

betriebe um 600, in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung

um 10, bei den PTT um 3876 und bei den SBB um 2202 Stel-

len. Damit liegt der jährliche Rückgang bei durchschnittlich

Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993 2,45 Prozent. Der Bundesrat und die Regiebetriebe haben

Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten also die Rationalisierungsmassnahmen, die sie als gerechtfer-

können, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der tigt erachteten, bereits getroffen. Eine willkürliche lineare Ver-

Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen müs- minderung des Bestandes um 1 Prozent in den kommenden

sen wie in der Wirtschaft gestrafft werden. drei Jahren würde nicht zu den erwünschten Zielen führen.

Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Berei- 2. Seit der letzten Reallohnerhöhung vom 1. Juli 1991 wurden

che auch schon in Erwägung gezogen hat, um mittel- und beim Bund generell keine realen Lohnanpassungen mehr vor-

langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen. genommen; aus heutiger Sicht sind solche in absehbarer Zeit

1. Wäre nicht der Personalbestand des Bundes in den näch- auch nicht geplant

sten drei Jahren linear um 1 Prozent zu kürzen? Individuelle reale Lohnerhöhungen sind dagegen mit ordentli-

2. Wäre nicht auf reale Lohnerhöhungen für die nächsten drei chen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen nach

Jahre zu verzichten? Artikel 40 und 41 des Beamtengesetzes möglich.

3. Wäre nicht das Wachstum der Ausgaben für Entwicklungs- Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mit-

hilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren? arbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer

4. Wäre nicht der beschlossene Beitrag für die Osteuropahilfe Einreihungsmöglichkeiten bereits erreicht haben und folg-

über weitere Jahre zu erstrecken? lich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungs-

5. Wäre nicht die Entschädigung für Asylbewerber auf das zur ausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserhö-

Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren? hungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zuneh-

mend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsra-

Texfe de l'interpellation du 16 décembre 1993 ten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten

Chacun sait qu'il ne sera plus possible, à l'avenir, de continuer Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesver-

à entretenir un appareil étatique comme autrefois. Celui-ci doit waltung.

être redimensionné et ses structures doivent être allégées, à Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserhöhungen

l'image de ce qui se fait dans l'économie privée. würde vor allem jüngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbei-

C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral s'il a déjà envi- terinnen und Mitarbeiter treffen.

sagé de prendre les mesures suivantes pour assainir à moyen Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenwärtig

et à long terme les finances fédérales: in den vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen

1. Ne serait-il pas possible de réduire linéairement l'effectif du Räte behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995

personnel de la Confédération de 1 pour cent par an au cours genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilität

des trois prochaines années? bringen. Der neue Artikel 39 Absatz 2 wird es dem Bundesrat

2. Ne serait-il pas possible de renoncer, ces trois prochaines ermöglichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die An-

années, à des augmentations réelles de salaires? fangslöhne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fankhauser Asylrechtliche Beweiserhebung in der Türkei

Interpellation Fankhauser Procédure d'asile. Enquête en Turquie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3583

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1215-1217

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