Tax Revenue Impact of "Homeownership for All" Initiative
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe interpellation asked for an estimation of tax revenue losses for federal, cantonal, and municipal governments if the "Homeownership for All" initiative were implemented as proposed. The Federal Council responded by estimating potential losses based on different scenarios for tax deductions and reductions on savings for homeownership, and on reduced imputed rental values for new homeowners. The Council also noted that the long-term impact of using pension funds for homeownership and the potential decrease in deductible mortgage interest would lead to further, though delayed, revenue changes, making precise quantification difficult.
Legislator-Regeste
KI-generiertTax Revenue Impact of "Homeownership for All" Initiative: pour la Confédération, les cantons et les communes, si l'initia- werb des selbstgenutzten Wohneigentums zu ermässigen.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Strahm Rudolf 1208 N 17 juin 1994
ranno esaminate dal Consiglio federale nell'ambito del pros- rücklagen zu bilden. Ferner nehmen wir an, dass die Anzahl
simo programma di risanamento. der Pflichtigen, die davon Gebrauch machen, mit zunehmen-
dem Einkommen kontinuierlich ansteigt und bei einem steuer-
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt baren Einkommen über 300000 Franken 15 Prozent der
Déclaration de l'interpellateur: non satisfait Pflichtigen erreicht Unter der Annahme, dass ein entspre-
chender Abzug auf 5000 Franken festgelegt wird, beträgt der
geschätzte Ertragsausfall bei der direkten Bundessteuer
40 Millionen Franken und bei den Kantonen und Gemeinden
insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr. Bei einer Verdop-
#ST# 93.3560 pelung sowohl des Abzuges auf 10 000 Franken als auch der
Prozentanteile erhöhen sich die Ertragsausfälle auf 180 Millio-
Interpellation Strahm Rudolf nen Franken (Bund) bzw. auf 480 Millionen Franken (Kantone
Volksinitiative und Gemeinden).
«Wohneigentum für alle». 2. Die Auswirkungen einer steuerrechtlichen Begünstigung
Haushaltwirkungen beim Staat der Mittel der beruflichen Vorsorge einschliesslich der gebun-
denen Selbstvorsorge für den Erwerb und die Finanzierung
Initiative populaire von selbstbenutztem Wohn- oder Genossenschaftseigentum
«Propriété du logement pour tous». können nicht beziffert werden. Wie der Bundesrat bereits in
Conséquences financières pour l'Etat seiner Botschaft vom 19. August 1992 über die Wohneigen-
tumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge aus-
geführt hat, wird die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs eines
Teils der Vorsorgekapitalien als Kapitalleistung zu reduzierten
Rentenleistungen führen. Dies wird infolge der im Durch-
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1993 schnitt erheblich vorteilhafteren steuerlichen Behandlung von
Wie hoch schätzt der Bundesrat die Steuerausfälle von Bund, Kapitalleistungen gegenüber Rentenleistungen Minderein-
Kantonen und Gemeinden, wenn die eidgenössische Volksin- nahmen zur Folge haben. Diese Mindereinnahmen werden al-
itiative «Wohneigentum für alle» im Sinne der Initianten reali- lerdings erst in etwa 20 Jahren voll zum Tragen kommen und
siert und in der Steuerpraxis angewandt werden müsste? sich in begrenztem Rahmen halten. Im weiteren hängen die
Wir bitten den Bundesrat um eine Hochrechnung aufgrund Steuereffekte wesentlich davon ab, in welchem Ausmass Ver-
der vorhandenen Erhebungen über die Eigenmietwerte und sicherte aufgrund der vorliegenden Regelung neu Wohnei-
Sparkapitalien (d. h. keine neuen Erhebungen), allenfalls un- gentum erwerben oder Hypotheken amortisieren. Je nach
terAnnahme von Minimal- und Maximalvarianten von Steuer- dem Ausmass, in dem einerseits bestehende Hypothekardar-
abzugs- und Ermässigungssätzen und von zukünftigen Miet- lehen reduziert werden (und damit die steuerlich abzugsfähi-
wertsteigerungen. gen Zinsen abnehmen) und andererseits von den neuen
Wohneigentümern zusätzliche Hypotheken aufgenommen
werden, ergeben sich Mehr- oder Mindereinnahmen.
Texte de l'interpellation du 1er décembre 1993 3. Zur Milderung der Anfangsbelastung sind gemäss Initiative
A combien le Conseil fédéral évalue-t-il le manque à gagner die Eigenmietwerte während zehn Jahren nach dem Erster-
pour la Confédération, les cantons et les communes, si l'initia- werb des selbstgenutzten Wohneigentums zu ermässigen.
tive populaire fédérale «Propriété du logement pour tous» de- Bei einer Reduktion um 3000 Franken wird der Ertragsausfall
vait être adoptée dans le sens indiqué par ses auteurs, et être auf rund 35 Millionen Franken beim Bund und 100 Millionen
ainsi appliquée dans la pratique fiscale? Franken bei den Kantonen und Gemeinden geschätzt. Bei ei-
Nous prions le Conseil fédéral de fournir une extrapolation qui ner Ermässigung um 6000 Franken dürften sich die Ertrags-
se fonde sur les impositions actuelles (et non sur les nouvel- ausfälle in etwa verdoppeln.
les) en matière de valeur locative et de capitaux épargnés. 4. Die Initiative schreibt vor, dass die Eigenmietwerte unter Be-
Cette extrapolation pourrait présenter une variante minimale et rücksichtigung der Förderung von Eigentumsbildung und
une variante maximale pour les taux de retenue, les taux de ré- Selbstvorsorge massvoll festzulegen sind und dem besonde-
duction et les futurs relèvements de valeur locative. ren wirtschaftlichen und rechtlichen Charakter der Eigenheim-
nutzung Rechnung zu tragen ist Bei einer angenommenen
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann, Reduktion der Eigenmietwerte um 4000 Franken ergibt sich
Bundi, Carobbio, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, ein geschätzter Ertragsausfall von 250 Millionen Franken beim
Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Bund und 700 Millionen Franken bei den Kantonen und Ge-
Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, meinden.
Matthey, Meyer Theo, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexan- 5. Absatz 5 der Initiative läuft auf ein Einfrieren der Eigenmiet-
der, Vollmer, Zbinden, Ziegler Jean, Züger (25) werte hinaus, weil deren Anpassung nur noch nach einer
Handänderung möglich wäre, sofern bei einer Erbschaft der
Schriftliche Begründung - Développement par écrit überlebende Ehegatte das Eigenheim nicht selbst weiter be-
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht wohnt Eine verhältnismässige Erhöhung wäre nur noch mög-
eine schriftliche Antwort lich bei erheblichen wertvermehrenden Investitionen. Zwei-
felsohne würde diese Massnahme dazu führen, dass der
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Steuerertrag in geringerem Masse ansteigen würde als bei ei-
vom 30. Mai 1994 ner periodischen Anpassung der Eigenmietwerte. Der Um-
Rapport écrit du Conseil fédéral fang der Mindererträge hängt weitgehend von der Entwick-
du 30 mai 1994 lung der Mietpreise ab, kann aber weder gerechnet noch ge-
1. Die Initiative schreibt vor, dassfürden Erwerb von selbstge- schätzt werden.
nutztem Wohneigentum bestimmte Spargelder vom Einkom-
men abgezogen werden können. Gemeint ist wohl, dass Spar- Erklärung des Interpellanten: befriedigt
rücklagen zwecks Beschaffung von selbstgenutztem Wohnei- Déclaration de l'interpellateur: satisfait
gentum jährlich bis zu einem gewissen Höchstbetrag von der
Einkommenssteuer befreit werden. Entscheidend für die Be-
rechnung des Ertragsausfalles ist einerseits die Höhe des Ab-
zuges, andererseits aber auch, in welchem Ausmass dieser in
den verschiedenen Progressionsstufen geltend gemacht
wird. Wir gehen davon aus, dass ab einem steuerbaren Ein-
kommen von 30 000 Franken begonnen würde, solche Spar-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Strahm Rudolf Volksinitiative «Wohneigentum für alle».
Haushaltwirkungen beim Staat
Interpellation Strahm Rudolf Initiative populaire «Propriété du logement pour tous».
Conséquences financières pour l'Etat
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3560
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1208-1208
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Ref. No 20 024 205
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