Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3543 KI-generiert

Life Imprisonment Without Parole for Murderers

Geschäftsnummer VPB 93-3543
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a motion to change legal provisions to allow for effective life imprisonment without parole for specific types of murder. The court noted that under current law, life imprisonment already means detention until death unless parole is granted, which is determined by cantonal authorities based on the offender's behavior and risk to public safety, not solely by the judge at sentencing. The court also observed that defining specific categories of murderers for stricter sentencing could lead to arbitrary distinctions and the devaluing of certain lives. Instead of a legislative change, the court decided to process the motion as a postulate, acknowledging the ongoing revision of the general part of the criminal code to potentially introduce a new form of detention for individuals with severe personality disorders who pose a significant risk, while also reviewing parole and release regulations.

Legislator-Regeste

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Art. 38 Ziff. 1 StGB; Life Imprisonment Without Parole for Murderers: gen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der da- hin gehend zu ändern, dass für bestimmte Mordfälle (z. B.

Schlagwörter

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lebenslängliche Freiheitsstrafe Revision des Strafurteils Mord Haftprüfung Todesstrafe Gefangener

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

17. Juni 1994 N 1173 Motion Keller Rudolf

#ST# 94.301 y jets (cercle de bénéficiaires, libre choix de la formation, défini-

tion homogène du domicile légal en matière de bourses, etc.)

qui se retrouvent également dans le projet de loi. De ce fait, et

Motion WBK-NR (93.413) vu l'état des finances publiques, le DFI et la CDIP ont convenu

Stipendiengesetz. Revision en juillet 1993 de reclasser les deux projets en deuxième prio-

Motion Csec-CN (93.413) rité, tout en suivant de près l'évolution des choses. Le DFI en-

Loi sur les bourses d'études. Révision tend faire le point de la situation, conjointement avec les can-

tons, avant les vacances d'été. Au sein de la CDIP une ten-

dance semble en effet se dessiner visant à accélérer à nou-

veau le traitement du dossier afin de soumettre le projet d'ac-

cord à l'approbation des autorités cantonales. Dans l'état ac-

tuel des choses, et vu que l'octroi et l'harmonisation des bour-

Wortlaut der Motion vom 3. Februar 1994 ses d'études tombe principalement sous la compétence et la

Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Bundesgeset- responsabilité des cantons, on pourrait faire valoir le point de

zes über Ausbildungsbeihilfen voranzutreiben und dem Parla- vue selon lequel il convient de laisser à cet accord intercanto-

ment baldmöglichst eine Vorlage zuzuleiten. nal la chance de faire la preuve de son efficacité. Avant de se

prononcer définitivement, le Conseil fédéral souhaite connaî-

Texfe de la motion du 3 février 1994 tre les conclusions de l'analyse de la situation mentionnée

Le Conseil fédéral est chargé d'avancer la révision de la loi fé- plus haut C'est pourquoi il propose d'adopter l'intervention

dérale sur les subsides de formation et de soumettre un projet de la commission sous laforme d'un postulat

au Parlement

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Schriftliche Begründung Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen wandeln.

eine schriftliche Antwort

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Développement par écrit Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos-

Les auteurs renoncent au développement et demandent tulat.

une réponse écrite.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 18. Mai 1994

Fast gleichzeitig zur Überarbeitung des geltenden Bundesge-

setzes über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendun- #ST# 93.3543

gen der Kantone für Stipendien (SR 416.0) hat die Schweizeri-

sche Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Motion Keller Rudolf

eine interkantonale Vereinbarung zur Stipendienharmonisie-

rung erarbeitet. Diese Vereinbarung regelt in einzelnen Punk-

Effektiv lebenslängliche

ten Gleiches wie das Bundesgesetz (z. B. Umfang des Stipen- Gefängnisstrafen

dienempfängerkreises, freie Wahl der Ausbildungen, gesamt- Condamnation à perpétuité effective

schweizerisch einheitliche Umschreibung des stipendien-

rechtlichen Wohnsitzbegriffs), enthält dann aber u. a auch all-

gemeine Grundsätze über die Bemessung der Stipendien so-

wie Bestimmungen über die Zusammenarbeit unter den Kan-

tonen und mit dem Bund. Das EDI und die EDK haben sich im Wortlaut der Motion vom 29. November 1993

Juli 1993 dahin gehend abgesprochen, dass die beiden Vorla- Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen da-

gen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der da- hin gehend zu ändern, dass für bestimmte Mordfälle (z. B.

mit bei Bund und Kantonen verbundenen Finanzlage nicht Triebtäter, Kindsmörder, Polizisten- resp. Strafvollzugsbeam-

prioritär weiterbehandelt werden sollen, dass aber die Situa- ten-Mörder, Wiederholungsmörder) eine effektiv lebenslängli-

tion periodisch zu überprüfen sei. In diesem Sinne wird das che Verwahrung oder Gefängnisstrafe (ohne die Möglichkeit

EDI die Lage mit den Kantonen noch vor den Sommerferien von Gefangenenurlaub) eingeführt werden kann.

erneut analysieren. In der EDK scheint sich eine Tendenz ab-

zuzeichnen, wonach die interkantonale Vereinbarung nun Texte de la motion du 29 novembre 1993

doch zügig weiterbehandelt, d. h. den zuständigen kantona- Le Conseil fédéral est chargé de modifier les bases légales afin

len Behörden zur Annahme vorgelegt werden soll. In dieser Si- de permettre l'introduction d'un internement à perpétuité ef-

tuation könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es in fectif et d'une réclusion à vie réelle, sans aucune permission

Anbetracht der Grundzuständigkeit der Kantone für das Sti- de sortir, dans certains cas d'homicides volontaires (par exem-

pendienwesen und damit ihrer primären Verantwortung für die ple pour les récidivistes, les assassins d'enfants, les assassins

Stipendienharmonisierung richtig sei, wenn nun zuerst einmal obéissant à des pulsions, les assassins d'agents de police et

der interkantonalen Lösung eine Erfolgschance eingeräumt d'agents chargés de l'exécution des peines).

werde. Vor einem endgültigen Entscheid möchte der Bundes-

rat gerne die erwähnten Gespräche milder EDK abwarten. Der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Maspoli, Stalder,

vorliegende Vorstoss sollte deshalb in der Form eines Postu- Steffen (4)

lats angenommen werden.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rapport écrit du Conseil fédéral Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

du 18 mai 1994 eine schriftliche Antwort.

Presque simultanément avec la révision de la loi fédérale sur

l'allocation de subventions pour les dépenses des cantons en Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

faveur de bourses d'études (RS 416.0), la Conférence suisse vom 7. März 1994

des directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP) a Rapport écrit du Conseil fédéral

mis au point un accord intercantonal sur l'harmonisation des du 7 mars 1994

bourses d'études. A part l'énoncé de principes généraux Die lebenslängliche Zuchthausstrafe, die für Mord (Art 112

concernant la mesure des bourses et la coopération entre les StGB) verhängt werden kann, dauert - entgegen einem weit-

cantons et avec la Confédération, cet accord règle divers ob- verbreiteten Irrtum - bereits nach geltendem Recht grundsätz-

Motion Carobbio 1174 N 17 juin 1994

lieh bis zum Tod des Verurteilten. Allerdings ist bei Bewährung eine neue Form der Verwahrung vorsieht: Täter, die an einer

frühestens nach Verbüssung von 10 Jahren die Versetzung in tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leiden und die jeman-

eine freier geführte Anstalt möglich (Art. 37 Ziff. 3 Abs. 2 den körperlich, seelisch oder materiell schwer geschädigt ha-

StGB). Nach Verbüssung von mindestens 15 Jahren kann der ben oder schädigen wollten, sollen - nachdem sie schuldan-

Verurteilte ferner bedingt entlassen werden, aber nur, wenn gemessen bestraft worden sind - so lange verwahrt werden,

sein Verhalten während des Strafvollzuges nicht dagegen als keine Gewähr besteht, dass sie in Freiheit nicht wieder de-

spricht und - insbesondere - wenn anzunehmen ist, er werde linquieren. Die Expertenkommission hat damit eine differen-

sich in der Freiheit bewähren (Art. 38 Ziff. 1 StGB). Demzu- zierte Lösung präsentiert, die dem Sicherheitsaspekt der

folge dürfen zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilte Sanktionen in sehr weitem Masse Rechnung trägt.

nicht aus dem geschlossenen Strafvollzug entlassen werden, Im Sinne dieser Erwägungen ist der Bundesrat bereit, die Mo-

solange sie - und sei es bis an ihr Lebensende - eine Gefahr tion in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Im Rah-

für die öffentliche Sicherheit darstellen. Eine analoge Rege- men der laufenden Revision des Allgemeinen Teils des Straf-

lung gilt für die Verwahrung von Wiederholungstätern und die gesetzbuches soll einerseits eine Ergänzung des Gesetzes im

Massnahmen an geistig Abnormen. Auch ist festzuhalten, Sinne der oben erläuterten neuen Form der Verwahrung ange-

dass ein eigentliches Recht des Gefangenen auf Urlaub weder strebt und sollen andererseits die Bestimmungen über den

im Strafgesetzbuch noch in den entsprechenden Zusatzver- Vollzug der Sanktionen (bedingte Entlassung, Hafturlaub)

ordnungen des Bundes vorgesehen ist Die zuständigen Voll- überprüft werden. Selbstverständlich sind dabei die Ergeb-

zugsbehörden der Kantone gewähren die Hafturlaube auf- nisse des Vernehmlassungsverfahrens gebührend zu berück-

grund kantonalen Rechts und nach Massgabe entsprechen- sichtigen.

der Richtlinien der drei Strafvollzugs-Konkordate.

Für den Vollzug der Strafen und Massnahmen sind, gestützt Schriftliche Erklärung des Bundesrates

auf Artikel 64bis der Bundesverfassung, die Kantone zustän- Déclaration écrite du Conseil fédéral

dig. Die kantonalen Vollzugsbehörden entscheiden, ob einem Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Straftäter Hafturlaub gewährt werden soll. Sie beurteilen im deln.

Zeitpunkt einer möglichen Entlassung, ob sich ein Verurteilter

in der Freiheit bewähren wird, und entscheiden, ob er aus dem Präsidentin: Der Vorstoss wird von Herrn Rechsteiner be-

Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen werden kann. Die kämpft Die Diskussion wird verschoben.

Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor inhaftierten

gefährlichen Straftätern liegt somit heute weitgehend bei den Verschoben - Renvoyé

kantonalen Strafvollzugsbehörden. Diese sind zurzeit be-

kanntlich intensiv darum bemüht, ihre Praxis bei der Gewäh-

rung von Hafturlauben und bedingten Entlassungen zu über-

prüfen und zu verbessern.

Die mit der Motion geforderte Gesetzesänderung hätte zur

Folge, dass die Verantwortung für den Entscheid über den #ST# 93.3657

lebenslänglichen Freiheitsentzug vollumfänglich dem Richter

zugeschoben würde. Er müsste schon im Urteilsstadium

endgültig beurteilen, ob ein Straftäter so gefährlich ist und Motion Carobbjp

bleibt, dass er sein Leben lang inhaftiert werden muss. Indes- Kinderhandel. Änderung des StGB

sen ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht vorauszuse- Mozione Carobbio

hen, wie sich der Betreffende im Verlaufe von 15 und mehr Turismo pedpfilo e traffico di bambini.

Jahren entwickeln wird. Trotzdem würden künftig dem Verur- Modifica Codice penale

teilten von Beginn weg die Fähigkeit und der Wille zur Verän-

derung generell abgesprochen und ihm damit jede konstruk- Motion Carobbio

tive Lebensperspektive entzogen. Eine Gesetzesänderung Traite d'enfants.

im Sinne der Motion könnte deshalb leicht dazu führen, dass Modification du Code pénal

die Richter nur noch äusserst zurückhaltend auf Mord ent-

scheiden oder vermehrt Strafmilderungsgründe annehmen

würden. Es ist hier daran zu erinnern, dass wegen ähnlicher

Bedenken im Rahmen der am 1. Januar 1990 in Kraft getrete-

nen Revision der Delikte gegen Leib und Leben der Arti- Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993

kel 112 StGB dahin gehend geändert wurde, dass bei Mord, Zur wirksameren Bekämpfung des Pädophilie-Tourismus und

sofern keine Strafmilderungsgründe vorliegen, nicht mehr des Kinderhandels, an denen im Ausland-z. B. auf den Philip-

zwingend eine lebenslängliche Zuchthausstrafe auszufällen pinen - auch Schweizer beteiligt sind, verlangen die Unter-

ist Neu ist auch eine zeitlich begrenzte Zuchthausstrafe von zeichnenden:

mindestens 10 Jahren möglich. 1. dass das Schweizerische Strafgesetzbuch geändert und

Die Motion verlangt die Einführung des effektiv lebenslängli- um eine Bestimmung ergänzt wird, welche die Gerichte er-

chen Freiheitsentzugs nur für bestimmte Kategorien von Mör- mächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexuel-

dern wie für «Triebtäter» oder «Kindsmörder». Diese Qualifizie- ler Handlungen mit Kindern und wegen Kinderhandels im Aus-

rungen sind einerseits unbestimmt (Triebtäter) und würden land zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in

andererseits nur einen willkürlich ausgewählten Personen- denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind;

kreis (Kinder, Polizei- und Strafvollzugsbeamte) besonders 2. dass die Schweiz so bald wie möglich das Uno-Überein-

schützen. Das hätte die für das schweizerische Strafrecht un- kommen von 1989 über die Rechte des Kindes ratifiziert

gewöhnliche Folge, dass das Leben bestimmter Personen hö-

her bewertet würde als dasjenige der übrigen Bevölkerung. Im Testo de//a mozione del 16 dicembre 1993

übrigen ist nach Artikel 112 des Strafgesetzbuches der Mord I sottoscritti, per combattere più efficacemente il turismo pedo-

eine besonders skrupellose vorsätzliche Tötung und damit filo e il traffico di bambini in cui sono implicati all'estero - nelle

selber schon ein qualifizierter Tatbestand, derim Einzelfall hei- Filippine ad esempio - anche degli svizzeri, chiedono:

kle Anwendungsprobleme stellen kann. Der Tatbestand sollte 1. che si modifichi il Codice penale svizzero, rafforzandolo, al

schon deshalb nicht noch weiter qualifiziert werden. fine di introdurre la competenza dei tribunali a giudicare i resi-

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat im denti svizzeri per abusi sessuali su bambini e per traffico di

Sommer 1993 einen Expertenentwurf zur Revision des Allge- bambini commessi all'estero, anche quando quei crimini non

meinen Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung sono punibili nei Paesi dove sono stati compiuti,

geschickt Der Vorentwurf trägt den Anliegen der Motion Rech- 2. che la Svizzera ratifichi il più presto possibile la Conven-

nung, indem er neben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe zione dell'ONU del 1989 relativa ai diritti del bambino.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Keller Rudolf Effektiv lebenslängliche Gefängnisstrafen

Motion Keller Rudolf Condamnation à perpétuité effective

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3543

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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Data

Seite 1173-1174

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Ref. No 20 024 161

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