Life Imprisonment Without Parole for Murderers
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to change legal provisions to allow for effective life imprisonment without parole for specific types of murder. The court noted that under current law, life imprisonment already means detention until death unless parole is granted, which is determined by cantonal authorities based on the offender's behavior and risk to public safety, not solely by the judge at sentencing. The court also observed that defining specific categories of murderers for stricter sentencing could lead to arbitrary distinctions and the devaluing of certain lives. Instead of a legislative change, the court decided to process the motion as a postulate, acknowledging the ongoing revision of the general part of the criminal code to potentially introduce a new form of detention for individuals with severe personality disorders who pose a significant risk, while also reviewing parole and release regulations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 38 Ziff. 1 StGB; Life Imprisonment Without Parole for Murderers: gen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der da- hin gehend zu ändern, dass für bestimmte Mordfälle (z. B.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
17. Juni 1994 N 1173 Motion Keller Rudolf
#ST# 94.301 y jets (cercle de bénéficiaires, libre choix de la formation, défini-
tion homogène du domicile légal en matière de bourses, etc.)
qui se retrouvent également dans le projet de loi. De ce fait, et
Motion WBK-NR (93.413) vu l'état des finances publiques, le DFI et la CDIP ont convenu
Stipendiengesetz. Revision en juillet 1993 de reclasser les deux projets en deuxième prio-
Motion Csec-CN (93.413) rité, tout en suivant de près l'évolution des choses. Le DFI en-
Loi sur les bourses d'études. Révision tend faire le point de la situation, conjointement avec les can-
tons, avant les vacances d'été. Au sein de la CDIP une ten-
dance semble en effet se dessiner visant à accélérer à nou-
veau le traitement du dossier afin de soumettre le projet d'ac-
cord à l'approbation des autorités cantonales. Dans l'état ac-
tuel des choses, et vu que l'octroi et l'harmonisation des bour-
Wortlaut der Motion vom 3. Februar 1994 ses d'études tombe principalement sous la compétence et la
Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Bundesgeset- responsabilité des cantons, on pourrait faire valoir le point de
zes über Ausbildungsbeihilfen voranzutreiben und dem Parla- vue selon lequel il convient de laisser à cet accord intercanto-
ment baldmöglichst eine Vorlage zuzuleiten. nal la chance de faire la preuve de son efficacité. Avant de se
prononcer définitivement, le Conseil fédéral souhaite connaî-
Texfe de la motion du 3 février 1994 tre les conclusions de l'analyse de la situation mentionnée
Le Conseil fédéral est chargé d'avancer la révision de la loi fé- plus haut C'est pourquoi il propose d'adopter l'intervention
dérale sur les subsides de formation et de soumettre un projet de la commission sous laforme d'un postulat
au Parlement
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Schriftliche Begründung Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen wandeln.
eine schriftliche Antwort
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Développement par écrit Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos-
Les auteurs renoncent au développement et demandent tulat.
une réponse écrite.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 18. Mai 1994
Fast gleichzeitig zur Überarbeitung des geltenden Bundesge-
setzes über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendun- #ST# 93.3543
gen der Kantone für Stipendien (SR 416.0) hat die Schweizeri-
sche Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Motion Keller Rudolf
eine interkantonale Vereinbarung zur Stipendienharmonisie-
rung erarbeitet. Diese Vereinbarung regelt in einzelnen Punk-
Effektiv lebenslängliche
ten Gleiches wie das Bundesgesetz (z. B. Umfang des Stipen- Gefängnisstrafen
dienempfängerkreises, freie Wahl der Ausbildungen, gesamt- Condamnation à perpétuité effective
schweizerisch einheitliche Umschreibung des stipendien-
rechtlichen Wohnsitzbegriffs), enthält dann aber u. a auch all-
gemeine Grundsätze über die Bemessung der Stipendien so-
wie Bestimmungen über die Zusammenarbeit unter den Kan-
tonen und mit dem Bund. Das EDI und die EDK haben sich im Wortlaut der Motion vom 29. November 1993
Juli 1993 dahin gehend abgesprochen, dass die beiden Vorla- Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen da-
gen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der da- hin gehend zu ändern, dass für bestimmte Mordfälle (z. B.
mit bei Bund und Kantonen verbundenen Finanzlage nicht Triebtäter, Kindsmörder, Polizisten- resp. Strafvollzugsbeam-
prioritär weiterbehandelt werden sollen, dass aber die Situa- ten-Mörder, Wiederholungsmörder) eine effektiv lebenslängli-
tion periodisch zu überprüfen sei. In diesem Sinne wird das che Verwahrung oder Gefängnisstrafe (ohne die Möglichkeit
EDI die Lage mit den Kantonen noch vor den Sommerferien von Gefangenenurlaub) eingeführt werden kann.
erneut analysieren. In der EDK scheint sich eine Tendenz ab-
zuzeichnen, wonach die interkantonale Vereinbarung nun Texte de la motion du 29 novembre 1993
doch zügig weiterbehandelt, d. h. den zuständigen kantona- Le Conseil fédéral est chargé de modifier les bases légales afin
len Behörden zur Annahme vorgelegt werden soll. In dieser Si- de permettre l'introduction d'un internement à perpétuité ef-
tuation könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es in fectif et d'une réclusion à vie réelle, sans aucune permission
Anbetracht der Grundzuständigkeit der Kantone für das Sti- de sortir, dans certains cas d'homicides volontaires (par exem-
pendienwesen und damit ihrer primären Verantwortung für die ple pour les récidivistes, les assassins d'enfants, les assassins
Stipendienharmonisierung richtig sei, wenn nun zuerst einmal obéissant à des pulsions, les assassins d'agents de police et
der interkantonalen Lösung eine Erfolgschance eingeräumt d'agents chargés de l'exécution des peines).
werde. Vor einem endgültigen Entscheid möchte der Bundes-
rat gerne die erwähnten Gespräche milder EDK abwarten. Der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Maspoli, Stalder,
vorliegende Vorstoss sollte deshalb in der Form eines Postu- Steffen (4)
lats angenommen werden.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Rapport écrit du Conseil fédéral Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
du 18 mai 1994 eine schriftliche Antwort.
Presque simultanément avec la révision de la loi fédérale sur
l'allocation de subventions pour les dépenses des cantons en Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
faveur de bourses d'études (RS 416.0), la Conférence suisse vom 7. März 1994
des directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP) a Rapport écrit du Conseil fédéral
mis au point un accord intercantonal sur l'harmonisation des du 7 mars 1994
bourses d'études. A part l'énoncé de principes généraux Die lebenslängliche Zuchthausstrafe, die für Mord (Art 112
concernant la mesure des bourses et la coopération entre les StGB) verhängt werden kann, dauert - entgegen einem weit-
cantons et avec la Confédération, cet accord règle divers ob- verbreiteten Irrtum - bereits nach geltendem Recht grundsätz-
Motion Carobbio 1174 N 17 juin 1994
lieh bis zum Tod des Verurteilten. Allerdings ist bei Bewährung eine neue Form der Verwahrung vorsieht: Täter, die an einer
frühestens nach Verbüssung von 10 Jahren die Versetzung in tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leiden und die jeman-
eine freier geführte Anstalt möglich (Art. 37 Ziff. 3 Abs. 2 den körperlich, seelisch oder materiell schwer geschädigt ha-
StGB). Nach Verbüssung von mindestens 15 Jahren kann der ben oder schädigen wollten, sollen - nachdem sie schuldan-
Verurteilte ferner bedingt entlassen werden, aber nur, wenn gemessen bestraft worden sind - so lange verwahrt werden,
sein Verhalten während des Strafvollzuges nicht dagegen als keine Gewähr besteht, dass sie in Freiheit nicht wieder de-
spricht und - insbesondere - wenn anzunehmen ist, er werde linquieren. Die Expertenkommission hat damit eine differen-
sich in der Freiheit bewähren (Art. 38 Ziff. 1 StGB). Demzu- zierte Lösung präsentiert, die dem Sicherheitsaspekt der
folge dürfen zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilte Sanktionen in sehr weitem Masse Rechnung trägt.
nicht aus dem geschlossenen Strafvollzug entlassen werden, Im Sinne dieser Erwägungen ist der Bundesrat bereit, die Mo-
solange sie - und sei es bis an ihr Lebensende - eine Gefahr tion in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Im Rah-
für die öffentliche Sicherheit darstellen. Eine analoge Rege- men der laufenden Revision des Allgemeinen Teils des Straf-
lung gilt für die Verwahrung von Wiederholungstätern und die gesetzbuches soll einerseits eine Ergänzung des Gesetzes im
Massnahmen an geistig Abnormen. Auch ist festzuhalten, Sinne der oben erläuterten neuen Form der Verwahrung ange-
dass ein eigentliches Recht des Gefangenen auf Urlaub weder strebt und sollen andererseits die Bestimmungen über den
im Strafgesetzbuch noch in den entsprechenden Zusatzver- Vollzug der Sanktionen (bedingte Entlassung, Hafturlaub)
ordnungen des Bundes vorgesehen ist Die zuständigen Voll- überprüft werden. Selbstverständlich sind dabei die Ergeb-
zugsbehörden der Kantone gewähren die Hafturlaube auf- nisse des Vernehmlassungsverfahrens gebührend zu berück-
grund kantonalen Rechts und nach Massgabe entsprechen- sichtigen.
der Richtlinien der drei Strafvollzugs-Konkordate.
Für den Vollzug der Strafen und Massnahmen sind, gestützt Schriftliche Erklärung des Bundesrates
auf Artikel 64bis der Bundesverfassung, die Kantone zustän- Déclaration écrite du Conseil fédéral
dig. Die kantonalen Vollzugsbehörden entscheiden, ob einem Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Straftäter Hafturlaub gewährt werden soll. Sie beurteilen im deln.
Zeitpunkt einer möglichen Entlassung, ob sich ein Verurteilter
in der Freiheit bewähren wird, und entscheiden, ob er aus dem Präsidentin: Der Vorstoss wird von Herrn Rechsteiner be-
Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen werden kann. Die kämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor inhaftierten
gefährlichen Straftätern liegt somit heute weitgehend bei den Verschoben - Renvoyé
kantonalen Strafvollzugsbehörden. Diese sind zurzeit be-
kanntlich intensiv darum bemüht, ihre Praxis bei der Gewäh-
rung von Hafturlauben und bedingten Entlassungen zu über-
prüfen und zu verbessern.
Die mit der Motion geforderte Gesetzesänderung hätte zur
Folge, dass die Verantwortung für den Entscheid über den #ST# 93.3657
lebenslänglichen Freiheitsentzug vollumfänglich dem Richter
zugeschoben würde. Er müsste schon im Urteilsstadium
endgültig beurteilen, ob ein Straftäter so gefährlich ist und Motion Carobbjp
bleibt, dass er sein Leben lang inhaftiert werden muss. Indes- Kinderhandel. Änderung des StGB
sen ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht vorauszuse- Mozione Carobbio
hen, wie sich der Betreffende im Verlaufe von 15 und mehr Turismo pedpfilo e traffico di bambini.
Jahren entwickeln wird. Trotzdem würden künftig dem Verur- Modifica Codice penale
teilten von Beginn weg die Fähigkeit und der Wille zur Verän-
derung generell abgesprochen und ihm damit jede konstruk- Motion Carobbio
tive Lebensperspektive entzogen. Eine Gesetzesänderung Traite d'enfants.
im Sinne der Motion könnte deshalb leicht dazu führen, dass Modification du Code pénal
die Richter nur noch äusserst zurückhaltend auf Mord ent-
scheiden oder vermehrt Strafmilderungsgründe annehmen
würden. Es ist hier daran zu erinnern, dass wegen ähnlicher
Bedenken im Rahmen der am 1. Januar 1990 in Kraft getrete-
nen Revision der Delikte gegen Leib und Leben der Arti- Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993
kel 112 StGB dahin gehend geändert wurde, dass bei Mord, Zur wirksameren Bekämpfung des Pädophilie-Tourismus und
sofern keine Strafmilderungsgründe vorliegen, nicht mehr des Kinderhandels, an denen im Ausland-z. B. auf den Philip-
zwingend eine lebenslängliche Zuchthausstrafe auszufällen pinen - auch Schweizer beteiligt sind, verlangen die Unter-
ist Neu ist auch eine zeitlich begrenzte Zuchthausstrafe von zeichnenden:
mindestens 10 Jahren möglich. 1. dass das Schweizerische Strafgesetzbuch geändert und
Die Motion verlangt die Einführung des effektiv lebenslängli- um eine Bestimmung ergänzt wird, welche die Gerichte er-
chen Freiheitsentzugs nur für bestimmte Kategorien von Mör- mächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexuel-
dern wie für «Triebtäter» oder «Kindsmörder». Diese Qualifizie- ler Handlungen mit Kindern und wegen Kinderhandels im Aus-
rungen sind einerseits unbestimmt (Triebtäter) und würden land zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in
andererseits nur einen willkürlich ausgewählten Personen- denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind;
kreis (Kinder, Polizei- und Strafvollzugsbeamte) besonders 2. dass die Schweiz so bald wie möglich das Uno-Überein-
schützen. Das hätte die für das schweizerische Strafrecht un- kommen von 1989 über die Rechte des Kindes ratifiziert
gewöhnliche Folge, dass das Leben bestimmter Personen hö-
her bewertet würde als dasjenige der übrigen Bevölkerung. Im Testo de//a mozione del 16 dicembre 1993
übrigen ist nach Artikel 112 des Strafgesetzbuches der Mord I sottoscritti, per combattere più efficacemente il turismo pedo-
eine besonders skrupellose vorsätzliche Tötung und damit filo e il traffico di bambini in cui sono implicati all'estero - nelle
selber schon ein qualifizierter Tatbestand, derim Einzelfall hei- Filippine ad esempio - anche degli svizzeri, chiedono:
kle Anwendungsprobleme stellen kann. Der Tatbestand sollte 1. che si modifichi il Codice penale svizzero, rafforzandolo, al
schon deshalb nicht noch weiter qualifiziert werden. fine di introdurre la competenza dei tribunali a giudicare i resi-
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat im denti svizzeri per abusi sessuali su bambini e per traffico di
Sommer 1993 einen Expertenentwurf zur Revision des Allge- bambini commessi all'estero, anche quando quei crimini non
meinen Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung sono punibili nei Paesi dove sono stati compiuti,
geschickt Der Vorentwurf trägt den Anliegen der Motion Rech- 2. che la Svizzera ratifichi il più presto possibile la Conven-
nung, indem er neben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe zione dell'ONU del 1989 relativa ai diritti del bambino.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Effektiv lebenslängliche Gefängnisstrafen
Motion Keller Rudolf Condamnation à perpétuité effective
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3543
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1173-1174
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Pagina
Ref. No 20 024 161
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