Parliament Mandates Fuel Efficiency Despite Federal Council's Legal Objections
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council was asked to implement measures to reduce fuel consumption in motor vehicles. The Federal Council acknowledged the goal but argued that the motion was legally inadmissible because the authority to set such regulations was delegated to the Federal Council itself, and motions cannot compel the government in areas of delegated legislation. Instead, the Federal Council proposed transforming the motion into a postulate, which is a request that does not have the same legal force. Despite the Federal Council's legal argument, the motion was narrowly approved by the assembly, indicating a desire by parliament to push the Federal Council to act on fuel efficiency mandates.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 25 Ab; Parliament Mandates Fuel Efficiency Despite Federal Council's Legal Objections: The Federal Council acknowledged the goal but argued that the motion was legally inadmissible because the authority to set such regulations was delegated to the Federal Council itself, and motions cannot compel the government in areas of delegated legislation. Instead, the Federal Council proposed transforming the motion into a postulate, which is a request that does not have the same legal force. Despite the Federal Council's legal argument, the motion was narrowly approved by the assembly, indicating a desire by parliament to push the Federal Council to act on fuel efficiency mandates.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article empowers the Federal Council to issue regulations on reducing vehicle fuel consumption, forming the legal basis for the motion's objective.
Volltext
31. Januar 1995 N 207 Motion Urek-NR
Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: (ENB; SR 730.0) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der
Frey Claude (1) Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt,
also im delegierten Rechtsetzungsbereich, können dem Bun-
desrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Recht-
An den Ständerat-Au Conseil des Etats setzungsaufträge erteilt werden.
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 2 février 1994
1. Selon l'article 3 de l'arrêté du 14 décembre 1990 sur l'éner-
#ST# 93.3534 gie (AE, RS 730.0), le Conseil fédéral peut édicter, d'une part,
des prescriptions sur la procédure d'expertise et poser, d'au-
Motion Urek-NR tre part, des exigences applicables aux véhicules fabriqués en
Verminderung des Benzinverbrauchs série. Dans le message du 21 décembre 1988 (FF 1989 I 485;
bei Motorfahrzeugen tiré à part p. 13) relatif à l'arrêté sur l'énergie, le Conseil fédéral
a esquissé la procédure envisagée pour édicter des prescrip-
Motion Ceate-CN tions sur l'utilisation de l'énergie. Dans une première étape, le
Réduction de la consommation Conseil fédéral devrait fixer, après consultation des milieux
d'essence des véhicules à moteur économiques, les valeurs cibles de consommation. Au cas où
ces dernières ne seraient pas atteintes, le Conseil fédéral peut,
dans une deuxième étape, adopter des restrictions à l'admis-
sion, également après consultation des milieux économiques
concernés. L'ordonnance prévue sur la réduction de la
Wortlaut der Motion vom 8. November 1993 consommation spécifique de carburant par les véhicules auto-
Der Bundesrat wird eingeladen, die im Energienutzungsbe- mobiles devrait se limiter à la première étape.
schluss vorgesehene Verminderung des Benzinverbrauchs Le Conseil fédéral a annoncé la mise en vigueur d'une telle or-
bei Motorfahrzeugen (Flottenverbrauchssenkung bei Perso- donnance pour 1995 dans sa réponse à diverses interventions
nenwagen) so rasch wie möglich in die Tat umzusetzen. parlementaires (postulat de la Ceate-CE du 9 juin 1993, mo-
tion Gonseth du 17 juin 1993, recommandation Frick du
Texte de la motion du 8 novembre 1993 18 juin 1993), ainsi que dans l'arrêté du 21 avril 1993 dans le
Le Conseil fédéral est invité à mettre en oeuvre le plus vite pos- cadre des mesures de lutte contre la pollution de l'air. L'ordon-
sible la réduction de la consommation d'essence des véhicu- nance devrait se fonder sur la procédure d'expertise relative
les à moteur (baisse de la consommation du parc automobile aux mesures des gaz d'échappement et de la consommation,
privé) prévue dans l'arrêté sur l'utilisation de l'énergie. que l'Union européenne (UE) entend introduire en 1995. On
estime actuellement qu'elle pourrait entrer en vigueur en 1995.
Schriftliche Begründung A l'avenir, le Conseil fédéral s'efforcera aussi de trouver une
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen solution en harmonie avec les normes internationales.
eine schriftliche Antwort. 2. Pour des raisons juridiques, la motion ne peut être acceptée
en tant que telle. Selon l'article 3 de l'arrêté du 14 décembre
Développement par écrit 1990 sur l'énergie (AE, RS 730.0), il incombe au Conseil fédé-
Les auteurs renoncent au développement et demandent ral d'édicter des prescriptions sur la réduction de la consom-
une réponse écrite. mation des véhicules automobiles. Dans les domaines où le
législateur habilite le Conseil fédéral à légiférer, c'est-à-dire
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates dans le domaine législatif délégué, il n'est pas possible d'obli-
vom 2. Februar 1994 ger, par voie de motion, la Confédération à faire usage de sa
1. Nach Artikels des Energienutzungsbeschlusses vom compétence.
14. Dezember 1990 (ENB; SR 730.0) kann der Bundesrat ei-
nerseits Vorschriften über das energietechnische Prüfverfah- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
ren und andererseits Anforderungen für die Zulassung von se- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
rienmässig hergestellten Fahrzeugen erlassen. In der Bot- wandeln.
schaft zum Energienutzungsbeschluss vom 21. Dezember
1988 (BBI 1989 l 497; Sonderdruck S. 13) hat der Bundesrat Déclaration écrite du Conseil fédéral
das beabsichtigte Vorgehen für Energieverbrauchsvorschrif- Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos-
ten skizziert. In einer ersten Stufe soll der Bundesrat nach An- tulat.
hörung der Wirtschaft die Verbrauchszielwerte festlegen. Falls
diese Zielwerte nicht erreicht werden, kann der Bundesrat in Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Ich präsentiere Ihnen
einer zweiten Stufe, ebenfalls nach Anhörung der Wirtschaft, im Namen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Zulassungsbeschränkungen einführen. Die geplante Verord- Energie diese Motion, die den Energieverbrauch von Motor-
nung über die Absenkung des spezifischen Treibstoffver- fahrzeugen senken und den Bundesrat dazu bewegen
brauchs von Motorfahrzeugen soll sich auf die erste Stufe be- möchte, diese Senkung des Energieverbrauchs durchzu-
schränken. ziehen.
Der Bundesrat hat in verschiedenen parlamentarischen Vor- Die Kommission hat beschlossen, an der Motion festzuhalten,
stössen (Postulat der Urek-SR vom 9. Juni 1993, Motion Gon- obschon der Bundesrat diesen Vorstoss in ein Postulat um-
seth vom 18. Juni 1993, Empfehlung Frick vom 17. Juni 1993) wandeln möchte.
sowie mit dem Beschluss vom 21. April 1993 im Rahmen der Es geht um folgendes: Aufgrund von Artikel 3 des Energienut-
Luftreinhalte-Massnahmen den Erlass einer solchen Verord- zungsbeschlusses von 1990 ist es nicht nur möglich, sondern
nung für 1995 angekündigt. Die Verordnung soll auf dem Prüf- auch in zwingender Form vorgesehen, dass der Bundesrat Ty-
verfahren für Abgas- und Verbrauchsmessungen basieren, penprüfungen und Verbrauchsstandards zur schrittweisen
welches die EU 1995 einführen will. Die Verordnung könnte Senkung des Energieverbrauchs bei Motorfahrzeugen ein-
aus heutiger Sicht 1995 in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich führt; dies in Analogie zu den bereits beschlossenen und ein-
auch weiterhin für eine international harmonisierte Lösung ein- geleiteten Massnahmen beim Energieverbrauch von Elektro-
setzen. geräten im Haushalt. Es geht um die Senkung des Flottenver-
2. Die Motion kann aus rechtlichen Gründen nicht als solche brauchs von Motorfahrzeugen. Was ist der Flottenverbrauch?
entgegengenommen werden. Der Erlass von Verbrauchsre- Der Flottenverbrauch ist der gewogene Durchschnitt der spe-
duktionsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 3 zifischen Treibstoffverbräuche aller Fahrzeugtypen eines Her-
des Energienutzungsbeschlusses vom 14. Dezember 1990 stellers. Dasheisstz. B. bei der Marke VW, dass der Flottenver-
Motion Ceate-CN 208 N 31 janvier 1995
brauch der Durchschnittsverbrauch von allen Typen, VW Polo, rechnet, dass in den letzten zwanzig Jahren jährlich eine Ver-
VW Golf, VW Passat usw. ist Der Durchschnittsverbrauch ist brauchssenkung von 0,1 Liter prolOO Kilometer realisiert wor-
der Flottenverbrauch, gewogen nach dem Anteil am ge- den ist, also ein Liter pro zehn Jahre.
samten Bestand dieserTypen eines Herstellers. Esgehtalso- Das geht wohl zu langsam. Das war auch die Meinung der
hier ist ein Missverständnis zu klären - nicht darum, dem ein- Kommission. Von selber geht es nicht, und zwar deswegen
zelnen Hersteller die Fahrzeugtypen oder -techniken vorzu- nicht, weil immer neue, «hochgezüchtete» Transporter -
schreiben, sondern um die Senkung der Durchschnittswerte. Grossmodelle und Geländewagen mit 12 bis 15 Litern Ver-
Diese Senkung ist möglich, indem die Hersteller den Anteil der brauch - im Verkauf sind, und diese heben natürlich den
Sparmodelle in ihrem Sortiment erhöhen. Durchschnittsverbrauch.
Die Urek hält an diesem Vorstoss bereits im dritten Anlauf fest: Einige politische Erwägungen: Namens der Urek bitte ich Sie,
1. Die Kommission hat bereits 1992 im Rahmen der Eurolex- an der Motion festzuhalten. Wenn wir festhalten, ist das eine
Vorlagen ein Postulat (Ad 92.057-3) mit fast gleichem Wort- kleine Demonstration, die dem Bundesrat den Rücken stärkt
laut und gleicher Stossrichtung eingebracht Dieses wur- Der Bundesrat hat in seiner Antwort an die Kommission als ein-
de 1992 gegen den Willen des Bundesrates vom Nationalrat ziges Gegenargument ein formales Argument vorgebracht,
überwiesen. dass nämlich der Erlass von solchen Vorschriften ohnehin in
2. Die Urek hat dann 1993 entschieden, eine Motion in dieser den Delegationsbereich des Bundesrates falle und die Moti-
Richtung (93.3534) einzureichen. onsform deshalb nicht möglich sei. Aber das Parlament hat
3. Die Urek unseres Rates hat im letzten Jahr entschieden, an sich schon öfters über diesen formalen Einwand hinwegge-
der Motion festzuhalten, obschon der Bundesrat die Umwand- setzt und Motionen im Rechtsetzungsbereich des Bundesra-
lung in ein Postulat wünschte. tes überwiesen.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass die Urek des Stän- Ich stelle die Frage: Weshalb diese grosse Verzögerung?
derates am 9. Juni 1993 das Postulat 93.3295 eingereicht, das Nach den erhaltenen Auskünften - wir waren bei Ihnen, Herr
ebenfalls die Senkung des Treibstoffverbrauchs forderte und Bundesrat Koller, und auch bei Bundesrat Ogi - ist dieses
das vom Ständerat als erfüllt abgeschrieben wurde (AB 1993 Projekt hin- und hergeschoben worden. Zuerst war das Pro-
S 748). jekt Flottenverbrauchssenkung der Motorfahrzeuge beim
Die Beharrlichkeit der Urek widerspiegelt eine gewisse Unge- Bundesamt für Energiewirtschaft (EVED). Dann ist es durch
duld gegenüber der «Zaudertour» des£ Bundesrates. Der einen Bundesratsbeschluss an das Bundesamt für Polizeiwe-
Bundesrat hat mit dem Energienutzungsbeschluss die Kom- sen (EJPD) übertragen worden, und dort Hess man es ruhen.
petenz, Verbrauchssenkungen für Motorfahrzeuge durchzu- Letztes Jahr - so hörten wir aus dem EVED - ist das Ge-
setzen, und zwar zuerst mit einer Zielwertverordnung und spä- schäft wieder an das Bundesamt für Energiewirtschaft zu-
ter, wenn nach zwei Jahren die Zielwerte nicht eingehalten rückgegangen.
sind, mit einer Zulassungsbeschränkung. Ich frage Sie nun, Herr Bundesrat: Wer ist jetzt zuständig? Wie
Wir haben 1995, wir haben die Halbzeit des Moratoriums im sieht der Fahrplan konkret aus? Wann wird was entschieden?
Bereich der Kernkraft und wir haben die Halbzeit für die Errei- Nochmals: Das Festhalten an der Motion ist eine kleine De-
chung der Ziele von «Energie 2000». In diesem Bereich hat der monstration. Es soll dem Bundesrat den Rücken stärken, da-
Bundesrat immer noch nicht gehandelt; diese Massnahme ist mit es vorwärtsgeht
aber für die Erreichung der Ziele von «Energie 2000» absolut Im Namen der Mehrheit der Urek bitte ich Sie, an der Motion
nötig und unabdingbar. festzuhalten.
Ich möchte etwas zu den technischen Überlegungen sagen,
mit denen sich die Kommission befasst hat Praktisch alle Her- Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: La motion de la
steller von Personenwagen, sowohl in Europa als auch in Ja- Commission de l'environnement, de l'aménagement du terri-
pan, haben in ihrem Sortiment heute auch Sparmodelle, d. h. toire et de l'énergie vise la réduction de la consommation
Personenautos, die unter 6 Liter pro 100 Kilometer verbrau- d'énergie des véhicules à moteur dans notre pays. En fait, il ne
chen; im Dieselbereich gibt es sogar sehr viele Modelle mit ei- s'agit pas d'interdire tel ou tel modèle de voiture, mais d'obli-
nem Verbrauch von 5 Litern und weniger pro 100 Kilometer. ger les constructeurs à réduire la consommation moyenne de
Am 6. Dezember 1994, während der letzten Wintersession, hat l'ensemble de leurs modèles.
der Direktor Heinz Hantrack von der Vereinigung der europäi- L'arrêté fédéral du 14 décembre 1990 pour une utilisation éco-
schen Automobilhersteller (ACEA) aus Brüssel vor den Parla- nome et rationnelle de l'énergie donne déjà au Conseil fédéral
mentariern beim Auto-Infoabend der Autoimporteure festge- la possibilité de prendre une telle mesure. Il ne l'a cependant
halten, eine deutliche Absenkung des Flottenverbrauchs sei pas fait jusqu'à ce jour.
technisch machbar. Er nannte auch eine Zahl: innert fünf Jah- C'est la raison pour laquelle la Commission de l'environne-
ren sei nämlich eine Senkung des Benzinverbrauchs um ment, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du
10 bis 15 Prozent realistisch. Conseil national a déposé un postulat déjà en 1992, postulat
Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat eine Studie bei der qui a été accepté par notre Conseil. En 1993, notre commis-
Planungsfirma Metron in Brugg in Auftrag gegeben. Diese zi- sion acceptait la présente motion, par 9 voix contre 9 avec la
tiert Studien und Absichten in Deutschland, die zeigen, dass voix prépondérante de la présidente. L'année dernière, la
es technisch möglich ist, den spezifischen Treibstoffverbrauch commission décidait de ne pas accepter la transformation de
durch Autos während zehn Jahren durchschnittlich um 5 Pro- cette motion en postulat par 8 voix contre 6. Il est à noter aussi
zent zu senken. Das würde heissen, dass er in zehn Jahren que le Conseil des Etats a accepté un postulat similaire l'an-
von 8,5 auf 5,5 Liter pro 100 Kilometer gesenkt werden kann. née dernière.
Soweit die Studie Metron, die vom Bundesamt für Energiewirt- Les motifs qui ont été déterminants pour la commission dans
schaft in Auftrag gegeben worden ist Technisch ist es mög- sa majorité sont tout d'abord d'ordre général. Il s'agit de dé-
lich; politisch besteht der Auftrag dazu. montrer une volonté ferme de donner la direction à prendre.
Wo sind die Widerstände? Bei einzelnen Autoimporteuren Ensuite, il ressort clairement des tabelles du TCS que la
wird es sicher Widerstände geben. Wir haben es schon gehört grande majorité des constructeurs d'automobiles proposent
Aber ich möchte Sie daran erinnern, dass es bei der Einfüh- actuellement des modèles très économes en énergie. Selon
rung des Katalysators, das heisst bei der US-Norm 83, die auf les spécialistes mêmes de la branche, les possibilités de ré-
den 1. Oktober 1987 verfügt worden ist, auch ein Lamento ge- duction de consommation sont de l'ordre de 10 à 15 pour cent
geben hat Hersteller klagten, sie könnten nicht mehr alle Sor- au cours des cinq prochaines années. Toujours selon le TCS,
timentsmodelle importieren und verkaufen. 1985 bis 1987 gab la réduction effective de ces dernières années ne se monte
es eine heftige Debatte. Letztlich aber, am 1. Oktober 1987, qu'à 0,1 litre aux 100 kilomètres par année. Pour la la commis-
waren trotz des Lamentos alle Autohersteller in der Lage, die- sion, ce rythme est trop lent par rapport aux possibilités techni-
ser US-Norm 83 betreffend Katalysator gerecht zu werden. ques actuelles.
Seitens der Automobilisten ist gesagt worden, die Verbrauchs- Au nom de la commission, je vous invite à transmettre cette
senkungen würden so oder so stattfinden. Der TCS hat vorge- motion. Personnellement, je voterai contre sa transmission.
31. Januar 1995 N 209 Motion Urek-NR
Scherrer Jürg (A, BE): Herr Strahm Rudolf, als ich Sie damals Koller Arnold, Bundesrat: Wie wir in unserer schriftlichen Ant-
am Autoabend gesehen habe, habe ich bereits Lunte gero- wort ausgeführt haben, ist der Bundesrat willens und bereit,
chen. Sie sind nämlich gekommen, um einen Fachexperten auf diesem Gebiet, das heisst mit dem Ziel Absenkung des
misszuverstehen - nicht aus Versehen, sondern absichtlich! Treibstoffverbrauchs, in zwei Phasen vorzugehen. In einer er-
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Zukunftsvisionen kein sten Phase sollen nach Anhörung der Wirtschaft Verbrauchs-
Abbild der Gegenwart sind; Sie können demzufolge nicht auf- zielwerte in einer Verordnung festgelegt werden. Wenn diese
grund irgendwelcher Zukunftsabsichten heute Vorstösse ein- erste Phase nicht zum Ziel führt, soll der Bundesrat die Mög-
reichen, die gesetzliche Grundlagen verlangen, deren Konse- lichkeit haben, in einer zweiten Phase Zulassungsvorschriften
quenzen nicht abschätzbar sind. zu erlassen.
Wenn Sie auf die Widerstände bei der Einführung des Kataly- Wir haben zudem von allem Anfang an darauf hingewiesen,
sators hinweisen, muss ich Sie erstens darauf aufmerksam dass wir uns auf eine europafähige Ordnung ausrichten, da
machen, dass der Bundesrat nicht den Katalysator vorge- eine Sonderlösung keinen Sinn machen würde. Nun hat die
schrieben hat, sondern nur die entsprechenden Normen in Europäische Union auf dieses Jahrein neues Prüfverfahren für
Kraft gesetzt hat, und zweitens, dass die Zusammenhänge Abgas- und Verbrauchsmessungen angekündigt Wir werden
nicht so einfach sind, wie Sie sie darstellen. Aber wie es Ihre Art daher die betreffende Verordnung europakompatibel ausge-
ist, haben Sie natürlich wieder nur ein Beispiel genommen und stalten.
das zweite vergessen, nämlich das Beispiel der Dieselfahr- Zur Frage der Zuständigkeit und des zeitlichen Vorgehens:
zeuge: Auch hier hat die Schweiz weltweit die strengsten Der Energienutzungsbeschluss, auf den sich die erste Phase,
Lärm- und Abgasnormen, was dazu geführt hat, dass ver- also die Festlegung der Verbrauchszielwerte, stützt, fällt klar in
schiedene Dieselmodelle - sparsame notabene - vom Markt die Kompetenz des EVED. Es liegt denn auch bereits ein ent-
verschwunden sind. Es ist unglaubwürdig, wenn man gesetzli- sprechender erster Verordnungsentwurf des Bundesamtes für
che Massnahmen unterstützt, welche sparsame Fahrzeuge Energiewirtschaft vor. Währenddem liegt nach geltender Kom-
vom Markt verdrängen, und anderseits wieder gesetzliche In- petenzverteilung der Erlass von Zulassungsvorschriften -
terventionen verlangt, welche eine Verbrauchsreduktion zum wenn es also zur zweiten Phase kommen müsste, was wir
Ziel haben. nicht hoffen - in der Kompetenz meines Departementes.
Die Fraktion der Freiheits-Partei wird diese Motion ablehnen, Wir gedenken, diese Verordnung der ersten Phase, die Festle-
denn sie ist in ihrer letzten Konsequenz nicht praktikabel - und gung der Verbrauchszielwerte, synchron mit der Europäi-
wenn doch, dann gefährdet sie Arbeitsplätze. Ich werde die- schen Union auf den 1. Oktober 1995 in Kraft zu setzen. Mate-
sen Beweis im Laufe meines Votums antreten. riell besteht also vollständige Übereinstimmung. Wenn wir Ih-
Die Schweiz hat keine eigene Automobilproduktion, sie kann nen trotzdem die Umwandlung der Motion in ein Postulat emp-
also nicht direkt auf Produzenten einwirken, sondern ist auf die fehlen, so nur, weil der Bundesrat nach wie vor die Meinung
Entwicklungsfortschritte der ausländischen Produzenten an- vertritt, dass im delegierten Rechtsetzungsbereich nur das
gewiesen. Diese Entwicklungsfortschritte sind ja, wie die Her- Postulat und nicht die Motion möglich ist Ich weiss aber, dass
ren Berichterstatter selbst dargestellt haben, nicht von der darüber seit einiger Zeit unterschiedliche Auffassungen zwi-
Hand zu weisen. schen Bundesrat, Nationalrat und Ständerat bestehen.
Wenn der Bundesrat nun hingeht und Verbrauchsvorschriften
bei den Flottenverbräuchen erlässt, dann hat er zwei Möglich- Baumberger Peter (C, ZH): Sie haben es gehört: Inhaltlich be-
keiten: steht vollständige Übereinstimmung zwischen Bundesrat und
1. Er kann nach einem Gespräch mit den Importeuren oder mit Kommission, eine eurokompatible Lösung ist nötig. Die Ableh-
den Produzenten Flottenverbräuche festlegen, wie sie dem tat- nung der Motion erfolgt aus formellen Gründen. Ich bitte Sie
sächlichen Marktgeschehen und den effektiven Verbrauchen jedoch als Präsident der Kommission: Entscheiden Sie in der
der Fahrzeuge entsprechen. Dann aber, Herr Bundesrat, sind Sache und nicht aus formellen Gründen!
diese Verordnungen bzw. Gesetze unnütz, denn sie richten Sie wissen, wir haben im Nationalrat immer daran festgehal-
sich ja nur nach dem technischen Fortschritt. Also muss es toter ten, dass wir dem Bundesrat auch im delegierten Rechtset-
Buchstabe bleiben; überflüssige Gesetze brauchen wir nicht. zungsbereich mit Motionen Grundsatzaufträge erteilen kön-
2. Sie können tiefere Flottenverbräuche ansetzen. Herr nen, und wir sollten grundsätzlich an diesem Recht festhalten.
Strahm Rudolf hat die Marke VW erwähnt; bleiben wir bei ihr Warum das so ist? Nehmen Sie das Geschäftsreglement her-
als Exempel. Ich nehme an, der Flottenverbrauch beträgt im vor: Das Geschäftsreglement des Ständerates, Artikel 25 Ab-
Schnitt 10 Liter. Der Bundesrat senkt diesen Flottenverbrauch satz 2, kennt als Zwischending zwischen Motion und Postulat,
auf 9 Liter. Abgesehen davon, dass dies bereits einen planwirt- um rechtlich sauber vorzugehen, die sogenannte Empfeh-
schaftlichen Angriff auf die freie Marktwirtschaft darstellt, wird lung. Wir kennen diese im Nationalrat nicht. Wenn Sie Arti-
dadurch eine Reduktion des Absatzes - hubraumgrösserer, kel 32 Absatz 1 unseres Geschäftsreglementes nachschla-
gleich verbrauchsintensiverer Fahrzeuge - erzwungen. gen, so ist dafür eine Motion nur dort unzulässig, wo wir in die
Das ist Planwirtschaft; man liefert den Kunden nicht mehr in je- Verwaltungstätigkeit oder in die Rechtsprechung eingreifen
dem Fall das Modell, das sie wollen. Sie gehen als Kunde in würden. Das tun wir aber mit der vorliegenden Motion nicht
eine Autovertretung; Sie verlangen Typ X, und der Verkäufer Ich bitte Sie deshalb, aus sachlichen und nicht aus formellen
sagt Ihnen: Tut mir leid, ich kann Ihnen das Modell nicht mehr Gründen zu entscheiden.
verkaufen, Sie können den nächstkleineren Typ nehmen, da
haben wir noch Kontingente frei. Wenn dieses bürgerliche Par- Abstimmung - Vote
lament diesem Vorstoss zustimmt, geben Sie mir einmal mehr Für Überweisung der Motion 58 Stimmen
zu denken. Dagegen 56 Stimmen
Ich beweise Ihnen jetzt, dass diese Verkaufsbeschränkung
Betriebe und Arbeitsplätze gefährdet: Auf kleinen Fahrzeugen
ist die Verkaufsmarge wesentlich geringer als auf grossen
Fahrzeugen. Es ist noch so, dass in der freien Wirtschaft die
Leute von dem bezahlt werden, was der Arbeitgeber verdient!
Wenn er also statt zehn grosse Fahrzeuge, womit er Franken X
verdient, nur noch fünf verkaufen kann, verdient er nicht mehr
Franken X am Absatz dieser Modelle, sondern nur noch Fran-
ken Y. Das heisst, der Betriebsertrag wird geschmälert, die
wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs nehmen zu, und
es ist nicht auszuschliessen, dass durch dieses planwirtschaft-
liche Vorgehen einmal mehr in diesem Land Arbeitsplätze ab-
gebaut werden.
Darum: Lehnen Sie diese Motion ab!
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Urek-NR Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen
Motion Ceate-CN Réduction de la consommation d'essence des véhicules à moteur
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3534
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 31.07.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 207-209
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Pagina
Ref. No 20 025 259
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