Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3497 KI-generiert

S plus Reception in Eastern Switzerland

Geschäftsnummer VPB 93-3497
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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A parliamentary interpellation raised concerns about the inadequate terrestrial reception of the new Swiss television channel "S plus" in eastern Switzerland. The channel, launched to promote inter-regional cooperation and European understanding, was only available via cable networks in this region because necessary broadcast frequencies were unavailable until at least 1997 due to international agreements and military priority. The government acknowledged the issue, stating that efforts were underway to secure suitable frequencies, potentially through negotiations with foreign entities, and to explore alternative distribution methods, aiming for an improvement sooner than the projected 1997 date.

Legislator-Regeste

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Art. 49 est; S plus Reception in Eastern Switzerland: Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral: müsste ein S-plus-Sender auf dem Säntis installiert werden.

Schlagwörter

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Aufnahmebedingungen Fernmeldedienstleistungen Recht auf Antenne E-Government Medienöffentlichkeit Transeuropäische Netze

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 49 est
L'article 49 est complété par un alinéa 5, dont voici la teneur: Erweiterung des schweizerischen
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Volltext

9. März 1994 195 Interpellation Gemperli

#ST# 93.3497 menarbeit zwischen den Sprachregionen fördern und das Ver-

ständnis für die Anliegen Europas wecken. Die SRG wurde

Interpellation Gemperli ausserdem verpflichtet, konzessionierten Veranstaltern Sen-

deplätze im Programm einzuräumen.

Empfang von S plus Nun zeigt es sich, dass nördlich der Alpen, östlich der Linie

in der Ostschweiz Basel-Luzern, zurzeit die Frequenzen für die terrestrische Ver-

Réception de la chaîne S plus breitung von S plus fehlen. Aufgrund internationaler Fre-

quenzabkommen stehen sie dem Fernsehen nach den mir zur

en Suisse orientale Verfügung stehenden Informationen frühestens 1997 zur Ver-

fügung. Man hat auch schon gesagt, dass der Termin 1997

wahrscheinlich nicht eingehalten werden könne. Bis es soweit

ist, wird in den betroffenen Gebieten S plus ausschliesslich

Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1993 über die Kabelnetze verbreitet In dieser Beziehung sind zwar

in letzter Zeit einige Fortschritte erzielt worden. Beispielsweise

Am 25. September 1993 ist der neue Schweizer Fernsehkanal

konnte das St. Galler Rheintal angeschlossen werden. Aber

S plus auf Sendung gegangen. Das neue, vorwiegend

deutschsprachige Programm S plus soll vor allem Sport- und es bleibt nach wie vor die Tatsache bestehen, dass die Ost-

Unterhaltungssendungen sowie Beiträge beinhalten, welche schweiz, relativ gesehen natürlich, immer noch schlecht ver-

die Zusammenarbeit zwischen den Sprachregionen fördern kabelt ist Das hat damit zu tun, dass die ausländischen Sen-

und das Verständnis für die Anliegen Europas wecken. Der der Deutschland und Österreich relativ gut in die Ostschweiz

einstrahlen und dort empfangen werden können.

Ausbau der Verbreitungseinrichtungen soll entsprechend den

finanziellen Mitteln, den frequenztechnischen Möglichkeiten Nach meiner Auffassung sollte alles darangesetzt werden,

und den Lieferfristen für sendetechnische Anlagen schritt- dass auch die Ostschweiz einen Versorgungsgrad erhält, der

weise erfolgen. mit jenem anderer Landesgegenden vergleichbar ist Es

Es steht fest, dass zurzeit in der Ostschweiz der Empfang über macht wenig Sinn, eine neue Konzession für ein viertes Pro-

das Sendernetz nicht möglich ist, weil offenbar die erforderli- gramm zu erteilen, wenn dieses nachher in der Schweiz nicht

chen Frequenzen nicht freigegeben wurden. Im betroffenen überall empfangen werden kann. Gerade angesichts der zur-

Gebiet ist der Empfang lediglich über das Gemeinschaftsan- zeit in Gang befindlichen Entwicklung im Mediensektor

tennen-Zubringernetz der PTT möglich. scheint es mir doppelt wichtig zu sein, dass für schweizerische

Ich frage daher den Bundesrat an: Programme ebenfalls ein hoher Versorgungsgrad vorhanden

1. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Verbreitung ist.

des S-plus-Programms über das Sendernetz auch in der Ost- Herr Bundesrat Ogi kann die Versorgungskarte noch selber

ansehen. Wenn Sie die Karte der Schweiz betrachten, dann

schweiz zu garantieren?

stellen Sie einfach fest, dass die Ostschweiz für S plus, terre-

2. Welcher Zeitraum ist für die Verbesserungsmassnahmen

strisch jedenfalls, weitgehend noch Terra incognita ist

notwendig?

Ich wäre Ihnen daher dankbar für die Beantwortung meiner

beiden Fragen.

Texfe de l'interpellation du 7 octobre 1993

La nouvelle chaîne de télévision S plus émet depuis le Ogi Adolf, Bundesrat: Ich weiss, dass diese Frage für die Ost-

25 septembre 1993. Diffusant un programme en langue alle- schweiz wichtig ist, und wir werden uns der Sache auch an-

mande surtout, elle doit avant tout offrir des émissions sporti- nehmen.

ves et des émissions de divertissement tout en contribuant à Zunächst kann ich Ihnen folgendes sagen. Das neue SRG-

promouvoir la coopération entre les régions linguistiques et à Programm S plus wird über den PTT-Gemeinschaftsanten-

éveiller l'intérêt des téléspectateurs pour les questions euro- nenzubringer (GAZ) den Kabelbetreibern zugeführt und er-

péennes. L'aménagement des équipements de diffusion doit gänzend über konventionelle Fernsehsender verbreitet. Da-

se faire progressivement, en fonction des moyens financiers, durch wurden vom Start weg, das wussten wir, nur 80 Prozent

des fréquences disponibles et des délais de livraison des ins- der Schweizer Haushalte erreicht Wegen fehlender Sendefre-

tallations émettrices. quenzen wird S plus in der Ostschweiz derzeit ausschliesslich

Pour l'instant, la Suisse orientale ne peut pas recevoir ce pro- über die entsprechend ausgerüsteten Kabelnetze verbreitet

gramme par le réseau des émetteurs, car les fréquences né- und erreicht dort nur gut 40 Prozent der Haushalte - also in der

cessaires n'ont manifestement pas été accordées. Dans la ré- Schweiz insgesamt 80 Prozent, in der Ostschweiz 40 Prozent

gion en question, la réception n'est possible que par le réseau der Haushalte.

d'appoint des antennes collectives des PTT. Um die Versorgung der Ostschweiz nachhaltig zu verbessern,

Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral: müsste ein S-plus-Sender auf dem Säntis installiert werden.

1. Quelles sont les mesures qui ont été prévues pour garantir Dies ist jedoch nicht möglich, weil keine geeignete Frequenz

la diffusion du programme S plus en Suisse orientale par le ré- frei verfügbar ist. Verfügbar sind lediglich bestimmte Sendeka-

seau des émetteurs? näle, auf denen jedoch aufgrund des Stockholmer Wellen-

2. Combien de temps faudra-t-il pour les réaliser? plans von 1961 die militärische Verwendung den Vorrang hat.

Von diesem Vorrecht macht heute namentlich die Nato in

Mitunterzeichner - Cosignataires: Onken, Ruesch, Schmid Deutschland Gebrauch.

Carlo, Schoch, Schule, Uhlmann (6) Durch Verhandlungen des Bundesamtes für Kommunikation

(Bakom) und der PTT mit deutschen Stellen konnte bisher er-

Gemperli Paul (C, SG): Ich will mich angesichts der fortge- reicht werden, dass die Nato auf zwei Fernsehkanäle verzich-

schrittenen Zeit kurz fassen. Es handelt sich ja zugegebener- tet Leider eignen sich die vorgeschlagenen Kanäle nur

massen auch nicht um ein weltbewegendes Problem, aber es schlecht für den exponierten und weit nach Deutschland hin-

geht doch um eine Frage, die in der Ostschweiz einigen Unwil- ein strahlenden Sender auf dem Säntis. Daher hat die Schweiz

len erregt hat. Wie Sie wissen, ist das Fernsehprogramm weitere politische Vorstösse auf internationaler Ebene unter-

S plus am 25. September 1993 auf Sendung gegangen. Der nommen, um eine bessere Frequenz nutzen zu können. Dane-

Bundesrat hatte im Vorfeld die SRG beauftragt, nach Möglich- ben prüfen wir auch andere Lösungen, wie z. B. das Ausrüsten

keit ein sprachregional aufteilbares Fernsehprogramm zu ver- der bestehenden kleineren Sender mit S plus. Aber da diese

anstalten, das einerseits über den PTT-Programmverteildienst Sender vergleichsweise wenig Empfänger versorgen, brächte

GAZ, also Gemeinschaftsantennenzubringer, und die ange- das bestensfalls punktuelle Verbesserungen. Das Bakom und

schlossenen Kabelnetze, andererseits über terrestrische Füll- die PTT werden jedoch alles daransetzen, um die Empfangssi-

sender verbreitet werden soll. tuation in der Ostschweiz so rasch wie möglich - nicht erst

Das neue Programm S plus soll vor allem Sport- und Unterhal- 1997 - spürbar zu verbessern. Wir sind auf dem Weg. Wir kön-

tungssendungen sowie Beiträge beinhalten, die die Zusam- nen Probleme nicht von heute auf morgen lösen, geben uns

Politique des transports. Interpellations 196 9 mars 1994

aber allergrösste Mühe. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir Nun, wir haben uns in unserer Kommission mit dem Anliegen

im St. Galler Rheintal, seitdem Sie hier intervenierten, Verbes- befreunden können. Uns hat aber vor allem das überzeugt,

serungen erreicht haben. Es ist unser Ziel, auch für den Emp- was Herr Bundesrat Ogi bereits vor dem Nationalrat ausge-

fang von S plus rasch weitere Verbesserungen zu erreichen. führt hatte, dass man nämllich mit dieser Motion wirklich of-

fene Türen einrennt Herr Bundesrat Ogi hat bereits im Natio-

Gemperli Paul (C, SG): Ich anerkenne die Bemühungen zur nalrat darauf aufmerksam gemacht, dass das Anliegen ja im

Verbesserung der bestehenden Situation. Diesbezüglich Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbar-

kann ich mich befriedigt erklären. Hingegen muss ich nach machung der Wasserkräfte aufgenommen werde, und das ist

wie vor sagen, dass der Versorgungsgrad zweifellos noch ver- auch so. Der neue Artikel 66 der Vorlage, die in die Vernehm-

bessert werden muss. lassung gegangen ist, nimmt das Anliegen auf, und zwar hun-

dertprozentig, mit dem kleinen Unterschied, dass es etwas

Präsident: In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit beantrage besser formuliert ist als in der Motion des National rates.

ich Ihnen, das Geschäft 93.055, «Radioaktive Abfälle. Zwi- Dieser Umstand hat uns dazu geführt, Ihnen einstimmig zu be-

schenlager», auf nächste Woche zu verschieben. Ist der Herr antragen, diese Motion als Postulat beider Räte zu überwei-

Kommissionspräsident einverstanden? sen, in der Überzeugung, dass natürlich diese Revision fortge-

führt und dass in der Vorlage dieser Artikel übernommen wird.

Schallberger Peter-Josef (C, NW): Ich bin selbstverständlich Ich wäre Herrn Bundesrat Ogi sehr dankbar, wenn er zuhan-

einverstanden. Es scheint mir wichtig, dass wir die Vorlage in den der Materialien - oder zuhanden der Geschichte, wie er

einem Zug behandeln können. sich auszudrücken pflegt - noch eine entsprechende Erklä-

rung abgeben würde.

Ogi Adolf, Bundesrat: Ich kann zuhanden der Materialien das,

was Herr Zimmerli soeben gesagt hat, voll unterstützen. Im üb-

rigen hat der Bundesrat immer die Umwandlung der Motion in

ein Postulat beantragt, dies aus den Gründen, die Herr Zim-

#ST# 93.3207 merli bereits erwähnt hat.

Ich bitte Sie also, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.

Motion des Nationalrates

(Bürg!) Danioth Hans (C, UR): Ich bestreite den Antrag auf Umwand-

Erlass der Wasserzinsen lung in ein Postulat beider Räte selbstverständlich nicht; ich

für Kleinkraftwerke möchte nur zur Bekräftigung dieses Versprechens darauf hin-

weisen, dass wir es hier mit einem Relikt aus der Zeit des

Motion du Conseil national Kampfes um das neue Gewässerschutzgesetz zu tun haben.

(Bürg!) Damals beklagten ja die 700 Kleinkraftwerkbesitzer, dass sie

Exemption de la redevance mit den relativ starren Regeln und hohen Restwassermengen

pour les petites usines hydrauliques keine adäquaten Lösungen mehr finden könnten. Wenn jetzt

über die Entlastung beim Wasserzins eine wirtschaftliche Lö-

sung gesucht wird, tragen wir einem Anliegen Rechnung, das

damals auch im Abstimmungskampf unbestritten blieb.

Ich hoffe, dass die Umwandlung in ein Postulat nicht dazu

Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1993 führt, dass der Vorstoss in eine noch tiefere Schublade gerät,

Das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasser- sondern dass er tatsächlich in die Revision des Bundesgeset-

kräfte (Stand 1. Januar 1991 ) wird wie folgt geändert: zes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte einfliesst.

Der Artikel 49 wird ergänzt, neuer Absatz 5:

«Für Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt Bruttolei- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

stung ist der Wasserzins zu erlassen. Im Bereich von 1000 bis

2000 Kilowatt ist höchstens ein linearer Anstieg bis zum Bun-

desmaximum vorzusehen.»

Texte de la motion du 4 octobre 1993 #ST# 93.3401

La loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques (état au

1 er janvier 1991 ) est modifiée comme il suit: Interpellation Bloetzer

L'article 49 est complété par un alinéa 5, dont voici la teneur: Erweiterung des schweizerischen

«Les usines d'une puissance brute inférieure à 1000 kilowatts

sont exemptées de la redevance. Pour celles dont la puis-

Hauptstrassennetzes

sance s'échelonne entre 1000 et 2000 kilowatts, il convient de Extension du réseau

prévoir, au plus, une augmentation linéaire ne dépassant pas des routes principales

le maximum admis par les prescriptions fédérales.»

Zimmerli Ulrich (V, BE), Berichterstatter: Es ist kein grosses,

aber doch ein recht wichtiges Geschäft Der Nationalrat über-

wies am 4. Oktober 1993 eine Motion zum Problem des Erlas- Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1993

ses der Wasserzinsen für Kleinkraftwerke. Der Nationalrat be- Seit längerer Zeit wird die Erweiterung des schweizerischen

schloss, den Artikel 49 des Bundesgesetzes über die Nutzbar- Hauptstrassennetzes geprüft. Die sachlichen und rechtlichen

machung der Wasserkräfte zu ändern, und zwar so, dass für Voraussetzungen für eine solche Massnahme sind ohne Zwei-

Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt Bruttoleistung fel gegeben.

der Wasserzins zu erlassen sei und im Bereich von 1000 bis Es ist unbestritten, dass im Berggebiet grosse und dringende

2000 Kilowatt höchstens ein linearer Anstieg bis zum Bundes- Investitionen anstehen, um die notwendige Sicherheit der

maximum vorzusehen sei. Strassen zu gewährleisten; insbesondere leiden in den Ge-

Das Pikante an dieser Motion war, dass sie von 101 Mitglie- birgskantonen die Bevölkerung und die Gäste ganzer Tal-

dern des Nationalrates mitunterzeichnet worden war, dann schaften und bedeutender Fremdenverkehrsorte unter völlig

aber von nur 41 Nationalrätinnen und Nationalräten überwie- ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstrassen.

sen wurde, allerdings einstimmig, was auf eine nicht gerade Die Kantone alleine sind nicht in der Lage, diese Investitionen

grosse Präsenz im Nationalratssaal schliessen lässt. Das soll zu tätigen. Es ist dies vielmehr eine Aufgabe, die vom Bund

gegen Ende der Sitzung gelegentlich vorkommen! und von den Kantonen gemeinsam erfüllt werden muss.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gemperli Empfang von S plus in der Ostschweiz

Interpellation Gemperli Réception de la chaîne S plus en Suisse orientale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3497

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1994 - 15:00

Date

Data

Seite 195-196

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