Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3487 KI-generiert

Investment Bonus Increase Rejected Due to Parliamentary Resolution

Geschäftsnummer VPB 93-3487
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to increase the investment bonus by 100 to 200 million Swiss francs to support the struggling construction industry. The Federal Council, while acknowledging the bonus's success in stimulating construction volume and job preservation, opposed the motion due to fiscal constraints and the belief that the issue was already addressed by linking the bonus to the advance deduction of input tax on investment goods. Ultimately, the motion was rejected because the Parliament had already approved a resolution regarding the investment bonus linked to the tax deduction, making the motion redundant.

Legislator-Regeste

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Art. 68 RCN, Art. 8 des Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Investment Bonus Increase Rejected Due to Parliamentary Resolution: The Federal Council, while acknowledging the bonus's success in stimulating construction volume and job preservation, opposed the motion due to fiscal constraints and the belief that the issue was already addressed by linking the bonus to the advance deduction of input tax on investment goods. Ultimately, the motion was rejected because the Parliament had already approved a resolution regarding the investment bonus linked to the tax deduction, making the motion redundant.

Schlagwörter

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Investitionsförderung Vorsteuerabzug Aktienkapitalerhöhung Einkommenserhöhung Kapitalertragssteuer Anlagefonds

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 68 RCN
68GRN-CatégorieIII, art. 68 RCN
Art. 8 des Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung
This provision was cited in the postulate as the legal basis for advancing the advance tax deduction on investment goods.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 des Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung

This provision was cited in the postulate as the legal basis for advancing the advance tax deduction on investment goods.

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Volltext

Motion Hegetschweiler 294 N 10 mars 1994

#ST# 94.3000 Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwie-

sen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden

Postulat WAK-N R Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunk-

Vorsteuerabzug für Anlagegüter turfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millio-

nen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslo-

Postulat CER-CN sengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss

Déduction de l'impôt préalable «Giesskannenprinzip» auf die Kantone verteilt, sondern im

sur les biens d'investissement Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen

Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus

können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Baupro-

duktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wie-

deranzieht.

Wortlaut des Postulates vom 11. Januar 1994 Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist anti-

Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 8 der Über- zyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situa-

gangsbestimmungen der Bundesverfassung, den Vorsteuer- tion dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen,

abzug für Anlagegüter auf den 1. Juli 1994 vorzuverlegen. Er dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Im-

kann einen Mindestwert des Anlagegutes festlegen. pulse auslöst.

Texfe du postulat du 11 janvier 1994

Le Conseil fédéral est invité, conformément à l'article 8 des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

dispositions transitoires de la Constitution fédérale, à avancer vom 28. Februar 1994

la déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investisse- Rapport écrit du Conseil fédéral

ment au 1 er juillet 1994. Il peut fixer une valeur minimale pour du 28 février 1994

le bien d'investissement Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am

13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der so-

zialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbo-

Abgeschrieben - Classé nus um 200 Millionen Franken aufzustocken.

Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben

(WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. No-

vember 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsin-

itiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus

#ST# 93.3487 auf Anfang Jahr verschoben.

An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994

Motion Hegetschweiler beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen

Investitionsbonus. Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht

Aufstockung unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites

um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechti-

Bonus à l'investissement. gung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag

Augmentation pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die

Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbe-

schluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf

den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.

Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht

Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1993 über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Be-

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten lebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen

eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die kon-

200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im junkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegeben-

Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen. heiten.

Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft über-

Texfe de la motion du 7 octobre 1993 durchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste

Le Conseil fédéral est chargé de demander aux Chambres sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitalein-

une augmentation immédiate de 100 à 200 millions de francs satz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real

du bonus à l'investissement, cette augmentation devant être um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungs-

opérée dans le cadre du budget. weise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittli-

chen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in ein-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Blat- zelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit

ter, Columberg, Fehr, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Giezen- zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.

danner, Giger, Gysin, Mühlemann, Neuenschwander, Steffen, Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die

Steinemann, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbes-

Wittenwiler, Wyss Paul (20) sert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und errei-

chen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle

Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neue- durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvesti-

sten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes tionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unter-

ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im schritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund

öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegan- 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungsein-

gen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche gang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zu-

eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der künftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um

Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozen- 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem

tualer Rückgang in der Romandie gegenüber. Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der franken-

Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millio- mässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen

nen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaft-

Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim liche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jah-

zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August ha- reshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitio-

ben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten. nen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.

10. März 1994 N 295 Militärorganisation und Truppenordnung

Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrech- Nous vous proposons donc, en fonction des discussions qui

nung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben ont eu lieu dans la commission, de ne pas soutenir la motion

korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Fran- Hegetschweiler.

ken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliar-

den Franken betragen. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je prends la pa-

Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat role pour dire que je confirme la déclaration écrite du Conseil

im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössi- fédéral, dûment motivée, qui demande le rejet de cette motion,

schen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu comme le proposent les rapporteurs de la commission.

beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn

in seiner Haltung. Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion 41 Stimmen

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Dagegen Bestimmen

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Besser den Spatz in der Hand

als die Taube auf dem Dach: Das ist der Grund, weshalb ich Ih- #ST# 93.072

nen meine Motion doch zur Abstimmung vorlegen möchte.

Die Taube auf dem Dach ist das, was Sie jetzt beschlossen ha- Militärorganisation

ben, nämlich den Investitionsbonus gekoppelt mit dem Vor- und Truppenordnung.

steuerabzug. Der Bundesrat hat aber unmissverständlich Totalrevision

durchblicken lassen, dass er weder das eine noch das andere Organisation de l'armée

will. Beim Investitionsbonus hat er es nur etwas klarer gesagt

als beim Vorsteuerabzug. et administration militaire.

Beim Vorsteuerabzug spielt er offensichtlich auf Zeit: Wenn er Révision totale

erst im April entscheiden will, ist die Wirkung dieses Abzugs so Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 8. September 1993

gering, dass man ihn auch vergessen könnte. (BBIIV1)

Gerade aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir dem Bun- Message, projets de loi et d'arrêtés du 8 septembre 1993 (FF IV1)

desrat nicht die Möglichkeit geben, auch den Investitionsbo- Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1993

nus auf diesem eleganten Weg unter den Tisch fallen zu las- Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1993

sen. Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, meine Motion trotz- KategorieIII, Art. 68GRN-CatégorieIII, art. 68 RCN

dem zu unterstützen. So stellen Sie sicher, dass dieser Investi-

tionsbonus von 100 Millionen Franken gewährt werden muss

und wir es nicht dem Bundesrat überlassen, die Sache gekop-

pelt mit dem Vorsteuerabzug in der Schublade verschwinden

zu lassen. Antrag der Kommission

Ich bitte Sie im Hinblick auf die Beibehaltung der Beschäfti- Mehrheit

gungslage im Baugewerbe dringend, meiner Motion zuzu- Eintreten

stimmen. Minderheit

(Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät

Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Wir haben die Motion Alexander)

wohl in der Kommission vorliegen gehabt, haben sie aber Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat

nicht behandelt, weil wir Ihnen den Investitionsbonus ja als Be- mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der eine Armee mit

schlussentwurf vorlegen. Den Vorstoss halten wir deshalb für kleinerem Bestand vorsieht (Herabsetzung der oberen Alters-

«konsumiert». Nun fürchtet natürlich Herr Hegetschweiler, grenzen für die Militärpflicht und der Zahl der insgesamt zu lei-

dass der Bundesrat die Bedingung mit dem Vorsteuerabzug stenden Diensttage).

nicht in Kraft setzt. Ich mache aber immerhin darauf aufmerk-

sam, dass das Resultat mit einem Stimmenverhältnis von Proposition de la commission

mehr als 2 zu 1 ganz klar ausgefallen war. Wenn das Wort des Majorité

Parlamentes etwas gelten soll, muss der Bundesrat davon Entrer en matière

Kenntnis nehmen und sich danach richten. Ich halte damit die Minorité

Motion Hegetschweiler eigentlich für überflüssig. (Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät

Alexander)

Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Cette motion n'a pas été Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral

discutée au sein de la commission, mais il faut relever qu'elle avec mandat de présenter un projet qui prévoit une armée aux

demande en fait une augmentation de 100 millions de francs à effectifs plus réduits (réduction de l'âge limite pour l'obligation

200 millions de francs du bonus à l'investissement dans le ca- de servir et diminution du nombre total de jours de service).

dre du budget. Il n'y a pas d'autres propositions; il n'y a pas

d'autres compléments. En conséquence de quoi on ne nous Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Wir stehen vor der gröss-

dit pas si ces 100 millions de francs ou 200 millions de francs ten Armeereform, die unser Land je durchgeführt hat Diese

devraient faire l'objet d'une demande de crédits supplémen- Armeereform basiert auf dem Bericht 90 über die Sicherheits-

taires devant notre Parlement ou bien s'il doit y avoir une com- politik der Schweiz sowie dem Armeeleitbild 95, die beide von

pensation dans le cadre du budget qui a été présenté. National- und Ständerat mit grossem Mehr positiv zur Kennt-

Toute la discussion que nous avons eue aujourd'hui démontre nis genommen wurden.

queleParlementavouluuneprolongationdubonusàl'investis- Im Bericht 90 werden vom Bundesrat neue Bedrohungen auf-

sement Vous en avez ainsi décidé. Si le Conseil fédéral devait gezeigt Er nennt das Elend und das Bevölkerungswachstum

renonceràladéduction de l'impôt préalableet ne pas lacoupler in der Dritten Welt und die damit verbundenen Flüchtlings-

avec le bonus II, il n'y aurait alors-aux yeux de la commission- ströme, die Auswirkungen der Industrialisierung und der

pas lieu d'entrer en matière sur le bonus II à l'investissement schrankenlosen Mobilität auf die Biosphäre sowie die Unge-

non plus, ce que nous regretterions en fonction de ce qui s'est wissheit der künftigen Verfügbarkeit sicherer Energievorräte.

passé dans notre Parlement et aussi du fait que nous avons Das sind nur die grössten der anstehenden Probleme.

voulu lier les deux choses. Dans l'argumentation de la majorité Die neue Armee soll deshalb durch Multifunktionalität geprägt

de la commission, il y avait incontestablement la volonté de pré- sein, das heisst durch ihre vielseitige Ersetzbarkeit Vermehrt

senter à lafois un bonus à l'investissement dans le domaine de soll sie ein Instrument der Hilfeleistungen für Behörden und

la construction et du bâtiment, mais aussi de l'industrie. Volk sowie der internationalen Friedensförderung werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Hegetschweiler Investitionsbonus. Aufstockung

Motion Hegetschweiler Bonus à l'investissement. Augmentation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3487

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 10.03.1994 - 08:00

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Data

Seite 294-295

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