Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3461 KI-generiert

Government Fiscal Responsibility and Administrative Rationalization

Geschäftsnummer VPB 93-3461
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation, initiated by a parliamentarian, questioned the government's commitment to reducing federal activities, simplifying processes, and rationalizing the administration. The parliamentarian expressed concern that despite understanding the need for reform, too little had been done, citing worsening federal finances due to the government living beyond its means. The government responded by detailing ongoing rationalization and reorganization measures, stating that Switzerland already had a low percentage of public employees compared to other industrialized nations, and asserting that a complete overhaul, as hoped for by the interpellator through privatization, was unrealistic.

Legislator-Regeste

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Art. 5 des neuen Subventionsgesetzes; Government Fiscal Responsibility and Administrative Rationalization: The parliamentarian expressed concern that despite understanding the need for reform, too little had been done, citing worsening federal finances due to the government living beyond its means. The government responded by detailing ongoing rationalization and reorganization measures, stating that Switzerland already had a low percentage of public employees compared to other industrialized nations, and asserting that a complete overhaul, as hoped for by the interpellator through privatization, was unrealistic.

Schlagwörter

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Verwaltungsreform Verantwortlichkeit der Verwaltung E-Government Öffentliche Ausgaben Rücktritt der Regierung Regierungserklärung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 5 des neuen Subventionsgesetzes
Used to explain the legal obligation for the Federal Council to periodically review subsidy regulations.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 des neuen Subventionsgesetzes

Used to explain the legal obligation for the Federal Council to periodically review subsidy regulations.

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Volltext

26. Januar 1995 N 131 Interpellation Bonny

Le président: Ainsi, vous avez rejeté le renvoi au Conseil fédé- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,

ral. Nous votons maintenant sur les propositions de renvoi à la Bezzola, Bischof, Blocher, Borer Roland, Borradori, Borto-

commission. luzzi, Bührer Gerald, Camponovo, Cavadini Adriano, Cheval-

laz, Comby, Couchepin, Dettling, Dreher, Eggly, Etique, Ey-

Abstimmung - Vote mann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seen-

gen, Frey Claude, Fritschi Oscar, Giger, Gros Jean-Michel, Gy-

Eventuell - A titre préliminaire sin, Hegetschweiler, Kern, Leuba, Loeb François, Mamie,

Für den Antrag der SP-Fraktion 71 Stimmen Mauch Rolf, Miesch, Moser, Mühlemann, Neuenschwander,

Für den Antrag der SVP-Fraktion 70 Stimmen Pidoux, Pini, Poncet, Reimann Maximilian, Savary, Scherrer

Jürg, Scheurer Rémy, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steineg-

Definitiv - Définitivement ger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Tschopp, Vetterli,

Für den Antrag der SP-Fraktion 89 Stimmen Wyss Paul (55)

Dagegen 74 Stimmen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im Jahr 1992 habe ich den Bundesrat ersucht, bis Ende 1993

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen unter Beizug ausserhalb des Bundes stehender Fachleute

Le débat sur cet objet est interrompu eine umfassende Expertise zu veranlassen und einen Bericht

zu erstatten, der Auskunft gibt über Möglichkeiten und Zweck-

mässigkeit, gewisse Bereiche der Bundesverwaltung und der

Regiebetriebe des Bundes aus Gründen der Rationalisierung,

Effizienz und Kosteneinsparungen zu privatisieren. Diese Mo-

tion wurde auf Vorschlag des Bundesrates in ein Postulat um-

gewandelt Trotz dem in der Antwort gezeigten Verständnis ist

#ST# 93.3461 in der Zwischenzeit viel zu wenig geschehen. Zum Teil hat sich

die Situation sogar noch verschlimmert

Interpellation Bonny Seit Anfang 1992 hat sich zudem die Lage der Bundesfinanzen

Bundestätigkeiten. Verzicht, dramatisch verschlechtert. Es gibt dafür viele Erklärungen.

Vereinfachung und Rationalisierung Diese lassen sich alle auf eine Grundtatsache zurückführen:

Der Bund hat in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren eindeutig

Activité de l'administration fédérale. über seine Verhältnisse gelebt. Wenn man an diesem Grund-

Politique de restriction. tatbestand vorbeisieht, wird es sicher nie gelingen, der steten

Aufblähung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Ein-

halt zu gebieten. Die Behörden aller Stufen tragen hier Verant-

wortung. Diese Verantwortung trifft aber primär den Bundes-

rat. Trotz aller Anstrengungen wird auch nach dem Voran-

Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1993 schlag 1994, dem zweiten Sanierungspaket und - im Falle ei-

1. Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Bundestätigkeiten ner Annahme - nach der Einführung der Mehrwertsteuer das

auf ihre Notwendigkeit und Effizienz kritisch zu überprüfen Loch in den Bundesfinanzen bei weitem nicht gestopft sein. Es

und die nötigen Massnahmen zu treffen (Verzicht auf Tätigkei- bleiben Defizite in der Höhe von mehreren Milliarden Franken

ten bzw. Vereinfachung von Tätigkeiten)? bestehen, die auf strukturelle Mängel in unserer Staatstätigkeit

2. Ist der Bundesrat bereit, die Bundesverwaltung - gerade zurückzuführen sind. Es müssen daher ohne Verzug und ener-

auch im Zusammenhang mit Frage 1 -energisch zu rationali- gisch Massnahmen mit langfristiger Wirkung eingeleitet wer-

sieren und zu reorganisieren (z. B. Zusammenlegung von den, welche die Bundestätigkeiten und die Bundesverwaltung

Bundesämtern)? wieder auf ein verantwortbares Mass zurückführen.

3. Ist der Bundesrat bereit, der in den letzten zehn Jahren er-

folgten Aufblähung und Aufstockung der Stabsstellen auf De- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

partements- und Amterebene entgegenzutreten und diese zu vom 17. November 1993

reduzieren? Rapport écrit du Conseil fédéral

4. Ist der Bundesrat bereit, innert nützlicher Frist eine Gesamt- du 17 novembre 1993

überprüfung aller Subventionssätze vorzunehmen und den Die Interpellation erweckt den Eindruck, der Bundesrat leite zu

Verzicht bzw. die Reduktion der Subventionen voranzu- wenig energisch Massnahmen ein, um einer Ausweitung der

treiben? Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten.

5. Ist der Bundesrat bereit, den in der Regel übertrieben hohen Dies entspricht indessen nicht den Tatsachen.

Standard der Normen in verschiedenen Bereichen (z. B. bei In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Bundesverwal-

Installationen und Bauten) zu überprüfen und, wo möglich, zu tung einer Welle von Rationalisierungs- und Reorganisations-

reduzieren? massnahmen unterzogen worden. Gegenwärtig laufen drei

zugleich, nämlich die Querschnittsmassnahmen zur Effizienz-

Texte de l'interpellation du 5 octobre 1993 steigerung (Effi-QM-BV, Abschluss 1995), das Sparpaket

1. Le Conseil fédéral est-il prêt à contrôler la rationalité et l'effi- 1993 sowie die Regierungs- und Verwaltungsreform, ferner

cacité de la totalité de l'activité de la Confédération et à pren- eine ganze Reihe von Einzelprojekten.

dre les mesures nécessaires (suppressions ou simplifica- Zu erinnern ist an die Tatsache, dass die Schweiz auch heute

tions)? noch unter den westlichen Industrienationen mit dem klein-

2. En relation avec cette première question, est-il prêt à ratio- sten Prozentanteil der öffentlichen Angestellten (Bund, Kan-

naliser et réorganiser radicalement l'administration fédérale, tone, Gemeinden) an der Gesamtheit der Erwerbstätigen figu-

par exemple en regroupant des offices? riert und dass auch die Staatsquote unter den OECD-Ländern

3. Est-il prêt à enrayer la tendance au gonflement des services einen der tiefsten Werte aufweist (Zwischenbericht des Bun-

d'état-major des départements et des offices, à laquelle on as- desrates vom 21. Januar 1991 an die GPK betreffend Effi-

siste depuis une dizaine d'années, et à réduire le nombre et QM-BV).

l'effectif de ces services? Im übrigen ist sich der Bundesrat durchaus bewusst, dass die

4. Est-il prêt à examiner rapidement l'ensemble des taux de Verhinderung einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bun-

subvention et à pousser à la suppression et à la réduction de desverwaltung sowie Einschränkungen eine permanente Auf-

ces subventions? gabe darstellen, der er sich im Hinblick auf die Finanzlage wei-

5. Est-il prêt à revoir les normes, généralement trop sévères, terhin prioritär zu widmen hat. Es handelt sich um aufwendige

dans divers domaines (p. ex les installations et les construc- Detailarbeit. Der «grosse Wurf», den sich der Interpellant, unter

tions) et, si possible, à les réduire? anderem durch eine Privatisierungswelle, erhofft, ist unreali-

Interpellation Maître 132 N 26 janvier 1995

stisch. In dieser Hinsicht sind die Lehren aus Effi-QM-BV, das oder künftiger Gesetzesrevisionen sollen auch die Umwelt-

diesbezüglich völlig übertriebene Erwartungen aufkommen schutznormen und -Standards einer kritischen Überprüfung

liess, gezogen worden. unterzogen werden.

Zu den einzelnen Fragen: In den zitierten Vorkehren sind durchaus auch die vom Inter-

1. Verzicht auf Tätigkeiten, Vereinfachung: Wie der Bundesrat pellanten geforderten Massnahmen mit langfristiger Wirkung

zur Motion II der Finanzkommission des Nationalrates vom enthalten, die indessen gerade wegen dieser Auswirkungen

10. November 1992 (Verwaltungstätigkeit Verzichtplanung; und wegen ihrer Komplexität einer besonders sorgfältigen

AB 1992 N 2403) ausgeführt hat, werden Verzicht und Verein- Überprüfung mit entsprechendem Zeitaufwand bedürfen.

fachungen regelmässig im Rahmen der Finanz-, Budget- und Abschliessend ist auf den Beitrag hinzuweisen, den das Parla-

Stellenplanung von den Departementen geprüft und mit Teil- ment zur Vereinfachung und Rationalisierung der Bundestä-

erfolgen verwirklicht. Verzichtsvorschläge werden zudem tigkeiten leisten könnte. Die Flut von Vorstössen und die Be-

auch im Rahmen der Botschaft zu den Sparmassnahmen gehren in finanzieller und gesetzgeberischer Hinsicht tragen,

1993 unterbreitet wie der Bundesrat mehrfach ausgeführt hat, wesentlich zur

In der zitierten Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, Ausweitung der Staatstätigkeit und zur Regelungsdichte der

dass auch die Einführung der periodischen Aufgabenüberprü- Gesetze bei (vgl. u. a die Stellungnahme zur parlamentari-

fung, die von der Firma McKinsey, in anderer Form von der schen InitiativeüberdieStellenplafonierung; BB11981III 929).

Verwaltungskontrolle (Bericht VKB, «Aufsicht des Bundesra-

tes», vom 19. Februar 1993) und neuerdings von den Ge- Bonny Jean-Pierre (R, BE): Ich stecke in einem Dilemma Ich

schäftsprüfungskommissionen vorgeschlagen wird, geprüft habe an sich auf meine Interpellation eine sehr ausführliche,

wird. zum Teil gute Antwort bekommen. Aber ich muss einfach sa-

Hinsichtlich Privatisierung oder Entlastung des Bundes auf an- gen: Mir fehlt etwas der Glaube, dass diese Reformen innert

dere Weise, zu der sich der Bundesrat im «Bericht über Privat- nützlicher Zeit umgesetzt werden. Wir haben gestern am

wirtschaft und Staatstätigkeit» vom 25. August 1982 (BB11982 Schluss der Beratungen über das Paket zur Sanierung der

III 81ff.) ausführlich geäussert hat, laufen verschiedene kon- Bundesfinanzen gesehen, dass wir mit diesem System nicht

krete Projekte auf Amtsstufe und bei den Regiebetrieben. Zu- mehr weiterkommen, dass dagegen grundlegende Änderun-

dem wird die Verwaltungskontrolle gemäss dem vom Bundes- gen in der Bundestätigkeit und in der Organisation der Verwal-

rat 1991 behandelten Grobkonzept eine Untersuchung über tung unbedingt erforderlich sind. Das möchte ich hier klar zum

die diversen Möglichkeiten, Varianten, Vor- und Nachteile Ausdruck bringen: Wir müssen einmal den Mut haben, die

durchführen (VKB-Projekt Nr. 19, «Entlastung des Bundes»). ganze Bundestätigkeit und die Bundesverwaltung von aussen

2. Rationalisierung und Reorganisation: Rationalisierungs- her zu durchleuchten. Es ist sonnenklar, dass der Bundesrat

massnahmen finden neben den unter Ziffer 1 genannten grös- und erst recht die Bundesverwaltung nicht den Ast absägen

seren Projekten praktisch überall permanent statt werden, auf dem sie selber sitzen und zum Beispiel die Exi-

Dasselbe gilt hinsichtlich kleinerer laufender Reorganisations- stenz von Bundesämtern, über die man zweierlei Meinung

massnahmen. Letztere werden im grösseren Rahmen gestützt sein kann, in Frage stellen werden.

auf das soeben vorgelegte Regierungs- und Verwaltungsorga- Ich erinnere zum Beispiel daran, welchen Luxus wir uns im

nisationsgesetz (RVOG) in Aussicht genommen, sofern das Versicherungswesen leisten. Dort leisten wir uns nicht weniger

Parlament dem Bundesrat die benötigte Organisationsfreiheit als drei Bundesstellen: ein Bundesamt für Privatversiche-

einräumt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motion Su- rungswesen, ein Bundesamt für Militärversicherung und die

ter, Straffung der Bundesverwaltung; AB 1993 N 1391 ). Suva Ich möchte nicht sagen, dass alle diese Stellen wegra-

3. Stabsstellen: Die mit zunehmender Komplexität notwendig tionalisiert werden müssen. Aber es ist ganz klar, dass wir uns

gewordene Aufstockung der Stabsstellen wird vom Bundesrat den heutigen Zustand, eine Verwaltung, deren Strukturen teil-

und von den Departementen durchaus unter Kontrolle gehal- weise noch aus dem 19. Jahrhundert stammen, nicht mehr lei-

ten. Es sind dem Bundesrat keine unverhältnismässig «aufge- sten können, sonst werden wir uns ewig mit Sanierungspake-

blähten» Stabsstellen bekannt ten auseinandersetzen, die doch nicht zum Ziele führen.

4. Subventionen: Gemäss Artikel 5 des neuen Subventions- Das Problem - wenigstens darüber herrschte in der Debatte

gesetzes hat der Bundesrat periodisch, mindestens alle sechs über das Sanierungspaket Einigkeit - ist die strukturelle Pro-

Jahre, alle Subventionsregelungen im Hinblick auf ihre Be- blematik. Wenn man die strukturelle Problematik - das gilt

gründung, Zweckmässigkeit usw. zu überprüfen und dem auch in der Privatwirtschaft - angehen will, dann muss man

Parlament hierüber Bericht zu erstatten. Das Eidgenössische Massnahmen treffen, die auf dieses Problem abzielen. Das,

Finanzdepartement bereitet zusammen mit den übrigen De- was wir heute tun, erfüllt diese Bedingung nicht

partementen eine solche Gesamtüberprüfung vor. Bericht

und Anträge an die eidgenössischen Räte sind spätestens

1996 zu erwarten.

Zudem finden Einzeluntersuchungen und entsprechende An-

passungen laufend statt Zum Beispiel hat der Bundesrat auf- #ST# 93.3505

grund eines Berichts der Verwaltungskontrolle vom 31. März

1993 eine gezielte Überprüfung der Nationalstrassenbeiträge Interpellation Maître

angeordnet Drucksachenbestellungen des Bundes.

5. Standard bzw. Regelungsdichte der Normen: Auch hier

sind vielerorts, z. B. im Rahmen des ersten Pakets der markt- Verteilung auf die Kantone

wirtschaftlichen Erneuerung, die gewünschten Bestrebungen Commandes de la Confédération

festzustellen. Der Bundesrat hat sich über die Ansatzpunkte dans le secteur des arts graphiques.

recht einlässlich im Rahmen der Stellungnahmen zur Einfa- Répartition entre les cantons

chen Anfrage Jeanneret (Abbau der Gesetzesdichte; AB 1992

N 669) und zur Motion Loeb François (Gesetzesabschaf- Diskussion - Discussion

fungs-Delegation; AB 1992 N 2161) geäussert, so dass der

Einfachheit halber hierauf verwiesen werden kann. Siehe Jahrgang 1994, Seite 659 - Voir année 1994, page 659

Im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen 1993

hat zudem der Bundesrat die zuständigen Departemente be-

auftragt, Normen und Standards in den Bereichen Hoch- und

Strassenbau einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und

bis Ende 1994 Vorschläge für mögliche Vereinfachungen und Maître Jean-Philippe (C, GE): En développant cette interpella-

Einsparungen zu unterbreiten. Im Bereiche des Umwelt- tion, mon ambition était uniquement de proposer un cas test,

schutzes soll auf eine konsequente Durchsetzung des Verur- celui des arts graphiques, et de réfléchir à certaines anomalies

sacherprinzips hingearbeitet werden; im Rahmen laufender relatives aux commandes de la Confédération. Je suis pour

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bonny Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung

Interpellation Bonny Activité de l'administration fédérale. Politique de restriction.

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3461

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.01.1995 - 08:00

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Data

Seite 131-132

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