Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-344-7 KI-generiert

Federal Investment in Airport Capital Increase Rejected

Geschäftsnummer VPB 93-344-7
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a proposal for federal participation in the capital increase of an airport operating company. The court was asked to consider a federal investment of 3 million francs to help modernize the airport's infrastructure, particularly its passenger terminal, which was noted to be in poor condition and negatively impacting the country's image. The court's decision to reject the proposal was based on the government's existing financial contributions to the airport, the precarious federal financial situation, and the principle of self-sufficiency for transport companies, arguing that a direct equity stake was not warranted despite the airport's importance for federal activities.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 102 vor, Art. 102 LFG; Federal Investment in Airport Capital Increase Rejected: The court was asked to consider a federal investment of 3 million francs to help modernize the airport's infrastructure, particularly its passenger terminal, which was noted to be in poor condition and negatively impacting the country's image. The court's decision to reject the proposal was based on the government's existing financial contributions to the airport, the precarious federal financial situation, and the principle of self-sufficiency for transport companies, arguing that a direct equity stake was not warranted despite the airport's importance for federal activities.

Schlagwörter

KI-generiert
Anlage Flughafenbetreiberin Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt Kapitalbeteiligung Kapitalanlagegesellschaft Kapitalflucht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 102 LFG

Cited as the legal basis for the Confederation to participate in airport companies.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Postulat Loeb François 1906 N 7 octobre 1994

die bereits bestehenden Instrumente, die unserem Land für butions en tout genre (règlement des arriérés de la Républi-

Gute Dienste und insbesondere humanitäre Hilfe zu Gebote que de Macédoine à l'égard de la Banque mondiale pour une

stehen, auszubauen. somme de 1,4 million de dollars, entretien des routes au Né-

Was den vorgesehenen Beitrag der Armee zu friedensfördern- pal, etc.) qui ont été versées au système des Nations Unies

den Massnahmen anbetrifft, ist deshalb abzuklären, welche ainsi qu'aux organisation privées ou semi-privées les plus di-

Möglichkeiten - über Blaumützen und Militärbeobachter hin- verses ou à des pays étrangers. Ce rapport mentionnera en

aus - zusätzlich in Frage kommen. Zu denken wäre unseres outre les bases légales applicables de même que les bénéfi-

Erachtens insbesondere an den Ausbildungsbereich. So hört ciaires, les montants alloués et les motifs invoqués. Il serait par

man, dass ausländische Staaten an Schweizer Offizieren inter- ailleurs intéressant de savoir si, pour ce qui est de certaines ru-

essiert wären, welche ihrem Armeekader die Kenntnisse des briques, la Suisse paie plus qu'elle ne le devrait en vertu de la

Kriegsvölkerrechtes vermitteln würden - eine Aufgabe, die zu répartition des charges.

erfüllen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sich

mangels Geld und Fachleuten offenbar ausserstande sieht Mitunterzeichner - Cosignataires: Borer Roland, Dreher, Gie-

Desgleichen könnte man sich die Durchführung von Ausbil- zendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Scherrer Jürg (7)

dungskursen im Schutz- und Rettungswesen vorstellen.

Für das Schweizerische Katastrophenhilfekorps stellt sich die Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Frage, ob über direkte Rettungs- und Hilfsaktionen hinaus der Anlässlich der Blauhelmabstimmungs-Diskussionen sind ver-

Aufbau einer Task Force möglich wäre, welche beim Wieder- schiedenste diesbezügliche Zahlen herumgeboten worden,

aufbau zerstörter Gebiete nach Katastrophenereignissen oder welche nicht konkret ermittelt werden konnten. Parlamentarier

nach Beendigung kriegerischer Konflikte einen Beitrag leisten und viele Bürger und Steuerzahler sind über diese Engage-

könnte. Allenfalls kämen für diese Aufgabe auch Truppen im ments nicht informiert, wollen darüber aber genauere Anga-

Status von unbewaffneten Blaumützen in Frage. Im Sinne der ben. Die Unübersichtlichkeit der Engagements und die Fort-

Prävention wäre ferner die Bildung von Detachementen des schreibungsmentalität müssen beleuchtet und überprüft wer-

Katastrophenhilfekorps zu prüfen, welche sich der Aufgabe den, damit Nötiges und Sinnvolles von jenem, welches ange-

annähmen, in bestimmten Gegenden im Osten Europas die sichts der prekären Finanzlage des Bundes gestrichen oder

Entsorgung von Schadstoffen und die Entgiftung ganzer Ge- reduziert werden kann, getrennt wird. Die beantragte Liste

bietefachkundig zu besorgen. wird Transparenz schaffen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 24. August 1994 vom 17. August 1994

Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 24 août 1994 du 17 août 1994

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis Überwiesen - Transmis

#ST# 94.3239 #ST# 93.3447

Postulat Steinemann Postulat Loeb François

Beiträge an das Ausland Beteiligung des Bundes

und internationale Organisationen anderAlparAG

Contributions versées à l'étranger Participation de la Confédération

et aux organisations internationales àl'AlparSA

Wortlaut des Postulates vom 15. Juni 1994 Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1993

Der Bundesrat wird gebeten, einen Gesamtbericht aus allen Der Bundesrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Kapital-

Departementen mit einer Liste im Anhang, über sämtliche erhöhung der Berner Flughafengesellschaft Alpar AG eine Be-

Überweisungen des Bundes an internationale Organisatio- teiligung des Bundes am Aktienkapital im Umfange von 3 Mil-

nen, an das Ausland (auch über schweizerische Organisatio- lionen Franken zu prüfen.

nen), Entwicklungshilfe, Subventionen, Beiträge aller Art (z. B.

Regelung der Zahlungsrückstände der Republik Mazedonien Texfe du postulat du 4 octobre 1993

gegenüber der Weltbank von 1,4 Millionen Dollar, Strassenun- Une augmentation de capital de la société exploitant l'aéro-

terhalt in Nepal usw.), an die Uno und ihrer Organisationen so- port de Berne, Alpar SA, étant prévue prochainement, le

wie an private und halbprivate Organisationen jeglicher Art Conseil fédéral est prié d'étudier la possibilité d'une participa-

ans Ausland oder zugunsten des Auslandes zu veröffentli- tion de la Confédération au capital-actions de cette société à

chen. Darin soll die Rechtsgrundlage ersichtlich sein, ebenso hauteur de 3 millions de francs.

an wen, wieviel und wofür bezahlt wird. Interessant zu wissen

wäre auch, ob die Schweiz in einzelnen Positionen mehr be- Mitunterzeichner - Cosignataires : Ke i ne • - Au eu n

zahlt, als sie es gemäss Lastenaufteilung müsste.

Schriftliche Begründung-Développement par écrit

Texte du postulat du 15 juin 1994 Die Alpar AG ist Konzessionsnehmerin auf dem Flughafen

Le Conseil fédéral est prié de publier un rapport couvrant tous Bern-Belp. Im Jahre 1986 wurde sie durch eine Kapitalerhö-

les départements et comprenant, en annexe, une liste indi- hung aus den Kreisen der Berner Wirtschaft privatisiert Als

quant l'ensemble des montants versés par la Confédération à einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subven-

des organisations internationales et à des pays étrangers tionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der

(aussi par le biais d'organisations suisses); cette liste indi- Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen.

quera notamment les montants qui ont été versés au titre de la Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen

coopération au développement, les subventions et les contri- Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flug-

7. Oktober 1994 1907 Postulat Pini

hafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in Rettungsdienstes, Flüge in Zusammenhang mit Flugunfallun-

keiner Weise mehr zweckdienlichen oder repräsentativen Ge- tersuchungen, Flüge in Krisensituationen und dringende

bäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbau- Transportflüge, muss der Flughafenhalter überdies mit einem

weise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Ins- Pikettdienst sicherstellen, dass die Benützung auch ausser-

besondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere halb der normalen Öffnungszeiten, gegebenenfalls auch

wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten nachts, möglich ist. Der Bund entrichtet dem Flughafen Bern-

Weltkrieg. Belp eine jährliche Benützungsentschädigung. Diese soll

Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralte- auch die besonderen Leistungen des Flughafens für die Re-

ten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten gierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundes abgelten. Ne-

zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Mil- ben dieser Benützungsentschädigung ist in Betracht zu zie-

lionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung hen, dass dem Flughafen Bern-Belp am 12. September 1990

des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges

9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung Darlehen bis 3,5 Millionen Franken zugesichert wurde.

nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG er- Berücksichtigt man die finanziellen Leistungen, die der Bund

klärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen für den Flughafen Bern-Belp bereits heute erbringt, die gegen-

und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade wärtig prekäre Lage der Bundesfinanzen und die angestrebte

aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen einschliess-

des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeu- lich der Flugplätze, dann ist eine Bundesbeteiligung im Sinne

tung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes nicht angezeigt, auch

eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des wenn es dabei um den Flughafen der Bundesstadt geht.

diplomatischen Korps wurde denn auch immer wieder auf das

negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafen- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

bauten der Schweiz verpassen. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für

Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Rei- Loeb François (R, BE): Ich habe dieses Postulat vor drei Jah-

severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- ren schon einmal eingereicht. Es ist aus Abschied und Trak-

nen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr we- tanden gefallen; damals wollte es der Bundesrat entgegen-

sentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwen- nehmen. Jetzt ist er nicht bereit, es entgegenzunehmen. Ich

dung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem verstehe das im Hinblick auf die Lage der Bundesfinanzen, bin

Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu aber froh, dass der Bundesrat bereit ist, einerseits die heute

beteiligen. geleistete Pauschalabgabe für die Benützung des Flughafens

In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an nicht nur bei der Anzahl der Bewegungen des Bundes abzu-

einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Bei- gelten, sondern der besonderen Leistung des Flughafens für

trag von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von ungefähr die Bundestätigkeit Rechnung zu tragen. Es geht hier insbe-

33 Prozent an der Flughafengesellschaft erworben werden. sondere um längere Öffnungszeiten und um die Infrastruktur

Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zu einer bei Staatsempfängen. Ebenfalls möchte ich dem Bundesrat

modernen Infrastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt. für seine Bereitschaft danken, für die in Planung stehenden Er-

Mittelfristig dürfte sich zudem die Investition wegen der zu er- satzbauten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 3,5 Millio-

wartenden Dividenden auch kommerziell bezahlt machen. nen Franken zu gewähren.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Abgelehnt - Rejeté

vom 31. August 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 31 août 1994

Das Luftfahrtgesetz sieht in Artikel 102 vor, dass sich der Bund

an Flugplatzunternehmungen beteiligen kann, wenn dies im

allgemeinen Interesse liegt. Von dieser Bestimmung wurde je- #ST# 94.3192

doch bis heute nie Gebrauch gemacht. Hingegen wurden, ge-

stützt auf einen inzwischen aufgehobenen Bundesbeschluss

vom 22. Juni 1945, für den Ausbau der Zivilflugplätze Bundes-

Postulat Pini

beiträge à fonds perdu (Subventionen) bis 35 Prozent der SBB-Kraftwerkam Ritomsee.

Baukosten gewährt. Die drei Landesflughäfen, Basel-Mülhau- Konzessionserneuerung

sen, Genf und Zürich, haben mit diesem Subventionssystem Postulato Pini

rund 665 Millionen Franken Subventionen erhalten. Neben Rinnovo concessione

den Landesflughäfen wurden auch den Regionalflugplätzen forze idriche FFS lago Ritom

Ecuvillens, Les Eplatures (La Chaux-de-Fonds), Grenchen

und Sitten Beiträge gewährt. Die Bundesbeiträge an die Infra- Postulat Pini

struktur des Flughafens Bern-Belp beschränken sich auf eine Concession des forces motrices

einmalige Leistung von 200 000 Franken an dessen Bau im des CFF au lac Ritom

Jahre 1929.

Mit dem Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984

wurde der Bundesbeschluss von 1945 aufgehoben und die

Subventionsregelung mit einer befristeten Übergangsbestim-

mung durch ein Darlehenssystem ersetzt. Nachdem dieses Wortlaut des Postulates vom 31. Mai 1994

mit dem vom Schweizervolk am 20. Februar 1994 angenom- Gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen des Ge-

menen revidierten Luftfahrtgesetz übernommen wurde, kann schäftsverkehrsgesetzes ersuche ich den Bundesrat, im Zu-

der Bund weiterhin günstige Darlehen bis zu 25 Prozent der sammenhang mit der Erneuerung der Konzession an das

Baukosten für die Verbesserung oder Erweiterung gewisser SBB-Kraftwerk am Ritomsee folgende Anliegen eingehend zu

Infrastrukturanlagen der Luftfahrt gewähren. prüfen:

Bern-Belp dient seit seiner Gründung als Stützpunkt für die a. Erhaltung der Standseilbahnverbindung zwischen Fiotta

Flugzeuge und Helikopter des EVED und des EMD, und der und dem Gebiet von Piora (etwa 1800 m. ü. M.) für den öffentli-

Flughafenhalter ist seit jeher verpflichtet, die dauernde Benüt- chen Verkehr;

zung des Flughafens für die Zwecke des Bundes sicherzustel- b. Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze bei der Ritom-

len. Für dringende Flüge, namentlich Flüge des Such- und Standseilbahn;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Loeb François Beteiligung des Bundes an der Alpar AG

Postulat Loeb François Participation de la Confédération à l'Alpar SA

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3447

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 1906-1907

Page

Pagina

Ref. No 20 024 575

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.