Motion to Strengthen Dismissal Protection for Employee Representatives Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed strengthening protection against dismissal for employee representatives in pension funds, works councils, and negotiation delegations. The court reasoned that the existing dismissal protection, which allows for compensation up to six months' salary for unfair dismissals, is sufficient and aligns with the principle of freedom of dismissal. Introducing nullity for retaliatory dismissals, as proposed, would contradict this principle and create an undue burden on judicial review. Therefore, the motion was rejected.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 336c OR, Art. 336 OR, Art. 336a OR; Motion to Strengthen Dismissal Protection for Employee Representatives Rejected: The court reasoned that the existing dismissal protection, which allows for compensation up to six months' salary for unfair dismissals, is sufficient and aligns with the principle of freedom of dismissal. Introducing nullity for retaliatory dismissals, as proposed, would contradict this principle and create an undue burden on judicial review. Therefore, the motion was rejected.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council to explain the existing protection against abusive dismissals and the principle of freedom of dismissal.
Cited by the Federal Council to explain that the sanction for abusive dismissals is a financial compensation.
Cited by the Federal Council and the motion's author to discuss existing protections against dismissal in specific situations like illness, pregnancy, or military service, and as a basis for comparison for enhanced protection.
Volltext
Motion Rechsteiner 262 N 1er février 1995
gierungen der Kantone Bern und Jura zu unterschiedlichen nehmervertreterinnen und -Vertreter in Pensionskassen, Be-
Reaktionen. Ziel der mit den beiden Regierungen im An- triebskommissionen und Verhandlungsdelegationen wirksam
schluss an die Veröffentlichung dieses Berichtes aufgenom- verstärkt wird.
menen Verhandlungen war es deshalb, eine Lösung für das
weitere Vorgehen zu finden, die von allen Parteien akzeptiert Texte de la motion du 29 septembre 1993
werden kann. Die Vereinbarung vom 25. März 1994, das Le Conseil fédéral est chargé de préparer un projet de modifi-
möchte ich in Ergänzung der schriftlichen Antwort ausdrück- cation du Code des obligations, visant à renforcer efficace-
lich betonen, ist somit zugleich als eine gemeinsame Stellung- ment la protection contre les congés pour les représentants
nahme des Bundesrates und der Regierungen der Kantone des travailleurs dans les caisses de pensions, les comités
Bern und Jura zum Bericht der Konsultivkommission zu ver- d'entreprise et les délégations chargées de négociations.
stehen. Grundidee der Vereinbarung ist es, die politische Kon-
frontation zu überwinden und die Interessengemeinschaft, die Mitunterzeichner-Cosignataires: Borei François, BrüggerCy-
zwischen dem Berner Jura und dem Kanton Jura besteht, zu rill, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, Fank-
fördern. hauser, von Feiten, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle,
Gleichzeitig wurde die Gründung der Assemblée interjurassi- Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Mauch
enne beschlossen. Sie hat den Auftrag, den Dialog innerhalb Ursula, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer,
der betroffenen Bevölkerung zu fördern und den Kantonsre- Züger (22)
gierungen Vorschläge für eine Intensivierung der grenzüber-
schreitenden Zusammenarbeit zu unterbreiten. Auch dieser Schriftliche Begründung - Développement par écrit
institutionalisierte grenzüberschreitende Dialog soll unter Seit Beginn der Rezession häufen sich die Fälle, in denen Ar-
dem Zeichen der Versöhnung stehen und in jeder Hinsicht of- beitnehmervertreterinnen und -Vertretern das Arbeitsverhält-
fen sein. nis gekündigt wird, nachdem sie sich für die Anliegen der Be-
Die beiden Kantonsregierungen haben je zwölf Mitglieder der legschaft eingesetzt haben, sei es als Mitglied der Betriebs-
Assemblée bestimmt Das Präsidium der Assemblée ist ver- kommission, einer gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungs-
dankenswerterweise für die Anfangsphase, die besonders delegation oder als Stiftungsrat einer paritätisch geführten
wichtig ist, von Herrn alt Bundesrat René Felber übernommen Pensionskasse. Gelegentlich führt schon der Umstand, dass
worden. Die Assemblée interjurassienne hat sich am 11. No- Stiftungsräte oder Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter
vember letzten Jahres in Moutier konstituiert; sie tagt, wie vor- auf der Einhaltung zwingender gesetzlicher Bestimmungen
hin zu Recht gesagt worden ist, gerade heute in Moutier. bestehen (bei deren Nichteinhaltung sie allenfalls - als Stif-
Ich kann hier daher auch die Frage von Herrn Zwahlen beant- tungsräte einer Pensionskasse beispielsweise - haftbar wür-
worten: Auf wieviel Zeit ist sie angelegt? Auch das ist offen. Wir den), zur Rachekündigung.
hoffen, dass dieser erwünschte Dialog nun wirklich in Gang Der heute bestehende Kündigungsschutz ist völlig ungenü-
kommt und dass aus dieser Assemblée interjurassienne her- gend. Er führt, auch wenn der Sachverhalt einwandfrei nach-
aus Vorschläge für eine intensivere Zusammenarbeit an die gewiesen ist, höchstens zu einer bescheidenen Entschädi-
beiden Kantonsregierungen gemacht werden. Der Bundesrat gung, welche keinen Schutz vor missbräuchlichen Kündigun-
und die beiden Kantonsregierungen haben gleichsam das Pa- gen gewährleistet Ein wirksamer Schutz vor derartigen Ra-
tronat dieser Assemblée interjurassienne übernommen. Wir chekündigungen könnte beispielsweise dadurch gefunden
werden jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht erhalten, so werden, dass analog Artikel 336c OR (Militärdienst, Schwan-
dass also auch das Engagement der beiden Kantonsregierun- gerschaft, usw.) für die Dauer der Mandatsausübung eine
gen und des Bundesrates weiterhin garantiert ist. Aber die Sperrfrist mit der Folge der Nichtigkeit der Rachekündigung
Ideen, die Lösungsideen, sollen von der Bevölkerung des Ber- eingeführt wird.
ner Juras und des Kantons Jura bzw. von ihrer Vertretung in
dieser Assemblée interjurassienne selber kommen. Soviel zur Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
heutigen Situation. vom 16. Februar 1994
Rückblickend dürfen wir sicher festhalten, dass der Bericht der Rapport écrit du Conseil fédéral
Kommission Widmer beide Kantone mitveranlasst hat, ihre du 16 février 1994
bisherigen Positionen zu überdenken. Ich bin überzeugt, dass Der geltende Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und
mit der Vereinbarung vom März des letzten Jahres ein neues, Arbeitnehmern beruht auf dem Grundsatz der Kündigungsfrei-
vielversprechendes Kapitel in der Geschichte der Beziehun- heit Dies bedeutet, dass eine ausgesprochene Kündigung
gen zwischen den Kantonen Bern und Jura aufgeschlagen unabhängig von ihrem Grund wirksam ist So bleibt sie auch
werden konnte. dann gültig und wirksam, wenn sie aus einem verpönten
Grund erfolgt und daher als missbräuchlich zu betrachten ist
Postulat 93.3201 (vergleiche Art 336 OR). Die Sanktion besteht in diesen Fällen
Zurückgezogen - Retiré in einer Geldentschädigung, die vom Richter unter Würdigung
aller Umstände festgelegt wird und deren Maximum sechs
Monatslöhne nicht übersteigen darf (Art. 336a OR).
Unser Recht kennt eine einzige Ausnahme vom Grundsatz der
93.3430 Kündigungsfreiheit So sind die Kündigungen nichtig, die in
Perioden ausgesprochen werden, in denen es für die Arbeit-
#ST#
nehmerinnen oder die Arbeitnehmer besonders schwierig
Motion Rechsteiner oder gar unmöglich wäre, eine neue Stelle zu finden oder an-
Kündigungsschutz zutreten, und dies aus Gründen, die in ihrer Person liegen, wie
für Arbeitnehmervertreterinnen beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder
und -Vertreter Unfall oder bei Schwangerschaft (Art. 336c OR).
Nach Auffassung des Bundesrates besteht kein Anlass, vom
Protection contre les congés geltenden System des Kündigungsschutzes abzuweichen.
pour les représentants So ist insbesondere auch das Anliegen der Motion abzuleh-
des travailleurs nen, die den Schutz der Belegschaftsvertreterinnen und -Ver-
treter vor Rachekündigungen in bezug auf die Sanktion ver-
stärken möchte. Eine solche Verstärkung könnte nur darin be-
stehen - wie der Motionär zu Recht anregt -, dass diese Ra-
chekündigungen nichtig erklärt würden. Dies stünde aber im
Wortlaut der Motion vom 29. September 1993 Widerspruch zu dem erwähnten Grundsatz, wonach der (ver-
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des OR in dem pönte) Grund der Kündigung nicht zu deren Nichtigkeit führen
Sinne vorzuschlagen, dass der Kündigungsschutz für Arbeit- soll. Dieser Grundsatz ist übrigens auch materiell gerechtfer-
1. Februar 1995 N 263 Interpellation Leuba
tigt; denn die Nichtigkeit soll nur in liquiden Fällen eintreten chen jetzt der Kündigungsschutz verbessert wird: Wenn näm-
und auch ohne richterliche Überprüfung feststellbar sein. Bei lich eine Arbeitnehmerin die Verletzung des Gleichstellungs-
der Lösung der Motion müsste hingegen der Richter ent- gesetzes moniert, darf ihr nach der Anrufung der Schlich-
scheiden, ob eine Rachekündigung - oder ein begründeter tungsstelle, aber auch im Laufe des Gerichtsverfahrens nicht
Anlass-vorliegt, und die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der gekündigt werden - dann ist eine solche Rachekündigung
Kündigung hinge von diesem Entscheid ab. Es kommt hinzu, des Arbeitgebers anfechtbar.
dass der Schutz von Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertre- Genau das schlägt meine Motion auch für Arbeitnehmervertre-
tern erheblich weiter geht als derjenige der übrigen Arbeitneh- terinnen und -Vertreter in Stiftungsräten von Pensionskassen
merinnen und Arbeitnehmer. Den ersteren kann nämlich nur vor. Wenn ein solcher Schutz vor Rachekündigungen für diese
aus begründetem Anlass gekündigt werden, sonst ist die Kün- Arbeitnehmervertreter nicht existiert, können sie ihre Funktion
digung missbräuchlich. in den Stiftungsräten der Pensionskassen nicht wahrnehmen.
Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass die Sozialpartner Ich muss Sie deshalb ersuchen, die Motion zu überweisen
die Möglichkeit haben, in Gesamtarbeitsverträgen den gesetz- und diesen Kündigungsschutz so zu verbessern, wie wir es
lichen Kündigungsschutz auszudehnen und insbesondere jetzt gerade im Gleichstellungsgesetz fürjene Arbeitnehmerin-
weitergehende Sanktionen vorzusehen. nen getan haben, die vor der Schlichtungsstelle oder in einem
gerichtlichen Verfahren eine Diskriminierung geltend machen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte auch hier auf die schrift-
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. liche Antwort des Bundesrates verweisen. Wir sind der Mei-
nung, dass der bestehende gesetzliche Kündigungsschutz -
Rechsteiner Paul (S, SG): Zu vorgerückter Stunde möchte ich ich verweise auf Artikel 336 des Obligationenrechts - hier
Ihnen beliebt machen, der Motion für eine Verbesserung des auch genügen muss. Denn wenn wir darüber hinausgingen,
Kündigungsschutzes für Vertreterinnen der Arbeitnehmer und müssten wir ja zu einer viel schärferen Sanktion greifen, dann
Arbeitnehmerinnen, beispielsweise in Stiftungsräten von Pen- müssten wir die Nichtigkeit vorsehen. Das scheint uns in ei-
sionskassen, zuzustimmen. Diese Motion nimmt einen gravie- nem grundsätzlichen System der Kündigungsfreiheit, wo wir
renden Missstand auf, der vom Bundesrat in der Beantwor- bereits Schutzvorkehren gegenüber missbräuchlichen Kündi-
tung dieser Motion leider nicht als solcher anerkannt worden gungen haben, unangemessen. Es kommt dazu, dass gerade
ist neuere Gerichtsentscheide zeigen, dass die Gerichte, wenn
Ein konkretes Beispiel: Der Stiftungsratspräsident einer Pensi- tatsächlich entsprechende Umstände vorliegen, durchaus be-
onskasse, gleichzeitig der Arbeitgeber, schlägt in der Stif- reit sind, von ihrer Kompetenz zu einer Entschädigung im Um-
tungsratssitzung den Arbeitnehmervertretern vor, die Anlage- fang bis zu 6 Monatslöhnen Gebrauch zu machen.
politik vollständig zu ändern, gewisse Vermögenswerte auf ei- Das sind im wesentlichen die Gründe, weshalb der Bundesrat
nen anderen Träger zu übertragen, eine Anlagepolitik zu ver- Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen.
folgen, die aus der Sicht der Arbeitnehmervertreter die Stif-
tungsmittel konkret gefährdet Die Arbeitnehmervertreter Abstimmung - Vote
möchten dem nicht zustimmen. Der Arbeitgeber will aber eine Für Überweisung der Motion 33 Stimmen
unverzügliche Zustimmung. Den Arbeitnehmervertretern ge- Dagegen 59 Stimmen
lingt es, einen kurzen Aufschub zu erwirken. Sie nehmen
Rücksprache mit der kantonalen Aufsichtsbehörde, die sie da-
vor warnt, dieser Änderung der Anlagepolitik zuzustimmen.
Die Aufsichtsbehörde sagt, sie dürften dieser Änderung der
Anlagepolitik keinesfalls zustimmen, ansonsten sie sich haft- #ST# 93.3436
bar machen würden.
Was passiert? Die Arbeitnehmervertreter gehen in die Sitzung Interpellation Leuba
zurück und sagen, dass sie dieser Veränderung der Anlagepo-
litik nicht zustimmen könnten. Die Quittung folgt auf dem FUSS: Gewalttätige Demonstrationen
Der Arbeitgeber kündigt den beiden langjährigen Arbeitneh- vor den Botschaften
mern (Arbeitnehmervertreter), die seit 20, 30 Jahren in der Manifestations violentes
Firma arbeiten und sich bewährt haben, nach der Verweige- devant les ambassades
rung der Zustimmung zu dieser Änderung der Anlagepolitik;
dabei entspricht die Verweigerung ja der Empfehlung der Auf- Diskussion - Discussion
sichtsbehörde. Die Kündigung wird in der Folge angefochten.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Kündigung miss- Siehe Jahrgang 1993, Seite 2588 - Voir année 1993, page 2588
bräuchlich ist Trotzdem: Die Kündigung bleibt gültig. Es gibt
in diesem Fall eine Entschädigung von maximal sechs Mo-
natslöhnen. Die Kündigung bleibt aber gültig. Das ist für die
betroffenen langjährigen Arbeitnehmer im Alter von fast
60 Jahren eine Tragödie. Sie finden keinen Arbeitsplatz mehr, Leuba Jean-François (L, VD): L'interpellation que j'ai eu l'hon-
sondern stehen auf der Strasse und sind - in der heutigen Re- neur de déposer le 29 septembre 1993 a trait aux incidents re-
zession - nach zwei Jahren ausgesteuert. grettables et tragiques du 24 juin 1993 devant l'ambassade de
Es müsste hier dringend etwas passieren. Wenn die heute gül- Turquie et aux moyens d'éviter le renouvellement de tels inci-
tigen Kündigungsschutzbestimmungen beibehalten werden, dents.
bedeutet dies konkret, dass die Pensionskassenaufsicht nicht Je rappellerai très brièvement que, en une action concertée
wirksam durchgeführt werden kann, weil die Arbeitnehmerver- qui s'est déroulée dans plusieurs pays d'Europe simultané-
treter es sich nicht leisten können, im konkreten Fall einer ment, des manifestants sont venus devant l'ambassade de
Empfehlung des Arbeitgebers, der gleichzeitig Stiftungsrats- Turquie et que, depuis le territoire de l'ambassade, des per-
präsident ist, nicht zu folgen. Es müsste im OR eine wirksa- sonnes se croyant menacées - à tort ou à raison, là n'est pas la
mere Kündigungsbestimmung eingeführt werden, die derjeni- question -, ont tiré des coups de feu qui ont entraîné la mort de
gen bei Krankheit entspricht, aber auch derjenigen, die bei- l'un des manifestants.
spielsweise bei Zivildienstleistenden im Ausland gilt Es Si l'on prend le chiffre 5 de la réponse du Conseil fédéral, je
könnte aber auch eine Kündigungsschutzbestimmung einge- dois dire que je pourrais être entièrement satisfait J'aimerais
führt werden, wie wir sie gerade jetzt mit dem Gleichstellungs- rappeler ce chiffre 5: «Le Conseil fédéral ne saurait accepter
gesetz eingeführt haben. que des étrangers règlent en Suisse dans la violence leurs
Im Unterschied zu dem, was der Bundesrat bei der Beantwor- conflits internes. Il n'entend pas tolérer sur notre territoire de
tung der Motion sagt, gibt es eben durchaus Fälle, bei wel- tels extrémistes violents. C'est pourquoi il prendra, dans le ça-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rechsteiner Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter
Motion Rechsteiner Protection contre les congés pour les représentants des travailleurs
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3430
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.02.1995 - 15:00
Date
Data
Seite 262-263
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Ref. No 20 025 280
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