Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3430 KI-generiert

Motion to Strengthen Dismissal Protection for Employee Representatives Rejected

Geschäftsnummer VPB 93-3430
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed strengthening protection against dismissal for employee representatives in pension funds, works councils, and negotiation delegations. The court reasoned that the existing dismissal protection, which allows for compensation up to six months' salary for unfair dismissals, is sufficient and aligns with the principle of freedom of dismissal. Introducing nullity for retaliatory dismissals, as proposed, would contradict this principle and create an undue burden on judicial review. Therefore, the motion was rejected.

Legislator-Regeste

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Art. 336c OR, Art. 336 OR, Art. 336a OR; Motion to Strengthen Dismissal Protection for Employee Representatives Rejected: The court reasoned that the existing dismissal protection, which allows for compensation up to six months' salary for unfair dismissals, is sufficient and aligns with the principle of freedom of dismissal. Introducing nullity for retaliatory dismissals, as proposed, would contradict this principle and create an undue burden on judicial review. Therefore, the motion was rejected.

Schlagwörter

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Kündigungsschutz Revision Arbeitsfreiheit Streikrecht Gesellschafterschutz Personalvertretung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 336 OR

Cited by the Federal Council to explain the existing protection against abusive dismissals and the principle of freedom of dismissal.

Art. 336a OR

Cited by the Federal Council to explain that the sanction for abusive dismissals is a financial compensation.

Art. 336c OR

Cited by the Federal Council and the motion's author to discuss existing protections against dismissal in specific situations like illness, pregnancy, or military service, and as a basis for comparison for enhanced protection.

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Volltext

Motion Rechsteiner 262 N 1er février 1995

gierungen der Kantone Bern und Jura zu unterschiedlichen nehmervertreterinnen und -Vertreter in Pensionskassen, Be-

Reaktionen. Ziel der mit den beiden Regierungen im An- triebskommissionen und Verhandlungsdelegationen wirksam

schluss an die Veröffentlichung dieses Berichtes aufgenom- verstärkt wird.

menen Verhandlungen war es deshalb, eine Lösung für das

weitere Vorgehen zu finden, die von allen Parteien akzeptiert Texte de la motion du 29 septembre 1993

werden kann. Die Vereinbarung vom 25. März 1994, das Le Conseil fédéral est chargé de préparer un projet de modifi-

möchte ich in Ergänzung der schriftlichen Antwort ausdrück- cation du Code des obligations, visant à renforcer efficace-

lich betonen, ist somit zugleich als eine gemeinsame Stellung- ment la protection contre les congés pour les représentants

nahme des Bundesrates und der Regierungen der Kantone des travailleurs dans les caisses de pensions, les comités

Bern und Jura zum Bericht der Konsultivkommission zu ver- d'entreprise et les délégations chargées de négociations.

stehen. Grundidee der Vereinbarung ist es, die politische Kon-

frontation zu überwinden und die Interessengemeinschaft, die Mitunterzeichner-Cosignataires: Borei François, BrüggerCy-

zwischen dem Berner Jura und dem Kanton Jura besteht, zu rill, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, Fank-

fördern. hauser, von Feiten, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle,

Gleichzeitig wurde die Gründung der Assemblée interjurassi- Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Mauch

enne beschlossen. Sie hat den Auftrag, den Dialog innerhalb Ursula, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer,

der betroffenen Bevölkerung zu fördern und den Kantonsre- Züger (22)

gierungen Vorschläge für eine Intensivierung der grenzüber-

schreitenden Zusammenarbeit zu unterbreiten. Auch dieser Schriftliche Begründung - Développement par écrit

institutionalisierte grenzüberschreitende Dialog soll unter Seit Beginn der Rezession häufen sich die Fälle, in denen Ar-

dem Zeichen der Versöhnung stehen und in jeder Hinsicht of- beitnehmervertreterinnen und -Vertretern das Arbeitsverhält-

fen sein. nis gekündigt wird, nachdem sie sich für die Anliegen der Be-

Die beiden Kantonsregierungen haben je zwölf Mitglieder der legschaft eingesetzt haben, sei es als Mitglied der Betriebs-

Assemblée bestimmt Das Präsidium der Assemblée ist ver- kommission, einer gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungs-

dankenswerterweise für die Anfangsphase, die besonders delegation oder als Stiftungsrat einer paritätisch geführten

wichtig ist, von Herrn alt Bundesrat René Felber übernommen Pensionskasse. Gelegentlich führt schon der Umstand, dass

worden. Die Assemblée interjurassienne hat sich am 11. No- Stiftungsräte oder Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter

vember letzten Jahres in Moutier konstituiert; sie tagt, wie vor- auf der Einhaltung zwingender gesetzlicher Bestimmungen

hin zu Recht gesagt worden ist, gerade heute in Moutier. bestehen (bei deren Nichteinhaltung sie allenfalls - als Stif-

Ich kann hier daher auch die Frage von Herrn Zwahlen beant- tungsräte einer Pensionskasse beispielsweise - haftbar wür-

worten: Auf wieviel Zeit ist sie angelegt? Auch das ist offen. Wir den), zur Rachekündigung.

hoffen, dass dieser erwünschte Dialog nun wirklich in Gang Der heute bestehende Kündigungsschutz ist völlig ungenü-

kommt und dass aus dieser Assemblée interjurassienne her- gend. Er führt, auch wenn der Sachverhalt einwandfrei nach-

aus Vorschläge für eine intensivere Zusammenarbeit an die gewiesen ist, höchstens zu einer bescheidenen Entschädi-

beiden Kantonsregierungen gemacht werden. Der Bundesrat gung, welche keinen Schutz vor missbräuchlichen Kündigun-

und die beiden Kantonsregierungen haben gleichsam das Pa- gen gewährleistet Ein wirksamer Schutz vor derartigen Ra-

tronat dieser Assemblée interjurassienne übernommen. Wir chekündigungen könnte beispielsweise dadurch gefunden

werden jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht erhalten, so werden, dass analog Artikel 336c OR (Militärdienst, Schwan-

dass also auch das Engagement der beiden Kantonsregierun- gerschaft, usw.) für die Dauer der Mandatsausübung eine

gen und des Bundesrates weiterhin garantiert ist. Aber die Sperrfrist mit der Folge der Nichtigkeit der Rachekündigung

Ideen, die Lösungsideen, sollen von der Bevölkerung des Ber- eingeführt wird.

ner Juras und des Kantons Jura bzw. von ihrer Vertretung in

dieser Assemblée interjurassienne selber kommen. Soviel zur Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

heutigen Situation. vom 16. Februar 1994

Rückblickend dürfen wir sicher festhalten, dass der Bericht der Rapport écrit du Conseil fédéral

Kommission Widmer beide Kantone mitveranlasst hat, ihre du 16 février 1994

bisherigen Positionen zu überdenken. Ich bin überzeugt, dass Der geltende Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und

mit der Vereinbarung vom März des letzten Jahres ein neues, Arbeitnehmern beruht auf dem Grundsatz der Kündigungsfrei-

vielversprechendes Kapitel in der Geschichte der Beziehun- heit Dies bedeutet, dass eine ausgesprochene Kündigung

gen zwischen den Kantonen Bern und Jura aufgeschlagen unabhängig von ihrem Grund wirksam ist So bleibt sie auch

werden konnte. dann gültig und wirksam, wenn sie aus einem verpönten

Grund erfolgt und daher als missbräuchlich zu betrachten ist

Postulat 93.3201 (vergleiche Art 336 OR). Die Sanktion besteht in diesen Fällen

Zurückgezogen - Retiré in einer Geldentschädigung, die vom Richter unter Würdigung

aller Umstände festgelegt wird und deren Maximum sechs

Monatslöhne nicht übersteigen darf (Art. 336a OR).

Unser Recht kennt eine einzige Ausnahme vom Grundsatz der

93.3430 Kündigungsfreiheit So sind die Kündigungen nichtig, die in

Perioden ausgesprochen werden, in denen es für die Arbeit-

#ST#

nehmerinnen oder die Arbeitnehmer besonders schwierig

Motion Rechsteiner oder gar unmöglich wäre, eine neue Stelle zu finden oder an-

Kündigungsschutz zutreten, und dies aus Gründen, die in ihrer Person liegen, wie

für Arbeitnehmervertreterinnen beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder

und -Vertreter Unfall oder bei Schwangerschaft (Art. 336c OR).

Nach Auffassung des Bundesrates besteht kein Anlass, vom

Protection contre les congés geltenden System des Kündigungsschutzes abzuweichen.

pour les représentants So ist insbesondere auch das Anliegen der Motion abzuleh-

des travailleurs nen, die den Schutz der Belegschaftsvertreterinnen und -Ver-

treter vor Rachekündigungen in bezug auf die Sanktion ver-

stärken möchte. Eine solche Verstärkung könnte nur darin be-

stehen - wie der Motionär zu Recht anregt -, dass diese Ra-

chekündigungen nichtig erklärt würden. Dies stünde aber im

Wortlaut der Motion vom 29. September 1993 Widerspruch zu dem erwähnten Grundsatz, wonach der (ver-

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des OR in dem pönte) Grund der Kündigung nicht zu deren Nichtigkeit führen

Sinne vorzuschlagen, dass der Kündigungsschutz für Arbeit- soll. Dieser Grundsatz ist übrigens auch materiell gerechtfer-

1. Februar 1995 N 263 Interpellation Leuba

tigt; denn die Nichtigkeit soll nur in liquiden Fällen eintreten chen jetzt der Kündigungsschutz verbessert wird: Wenn näm-

und auch ohne richterliche Überprüfung feststellbar sein. Bei lich eine Arbeitnehmerin die Verletzung des Gleichstellungs-

der Lösung der Motion müsste hingegen der Richter ent- gesetzes moniert, darf ihr nach der Anrufung der Schlich-

scheiden, ob eine Rachekündigung - oder ein begründeter tungsstelle, aber auch im Laufe des Gerichtsverfahrens nicht

Anlass-vorliegt, und die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der gekündigt werden - dann ist eine solche Rachekündigung

Kündigung hinge von diesem Entscheid ab. Es kommt hinzu, des Arbeitgebers anfechtbar.

dass der Schutz von Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertre- Genau das schlägt meine Motion auch für Arbeitnehmervertre-

tern erheblich weiter geht als derjenige der übrigen Arbeitneh- terinnen und -Vertreter in Stiftungsräten von Pensionskassen

merinnen und Arbeitnehmer. Den ersteren kann nämlich nur vor. Wenn ein solcher Schutz vor Rachekündigungen für diese

aus begründetem Anlass gekündigt werden, sonst ist die Kün- Arbeitnehmervertreter nicht existiert, können sie ihre Funktion

digung missbräuchlich. in den Stiftungsräten der Pensionskassen nicht wahrnehmen.

Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass die Sozialpartner Ich muss Sie deshalb ersuchen, die Motion zu überweisen

die Möglichkeit haben, in Gesamtarbeitsverträgen den gesetz- und diesen Kündigungsschutz so zu verbessern, wie wir es

lichen Kündigungsschutz auszudehnen und insbesondere jetzt gerade im Gleichstellungsgesetz fürjene Arbeitnehmerin-

weitergehende Sanktionen vorzusehen. nen getan haben, die vor der Schlichtungsstelle oder in einem

gerichtlichen Verfahren eine Diskriminierung geltend machen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte auch hier auf die schrift-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. liche Antwort des Bundesrates verweisen. Wir sind der Mei-

nung, dass der bestehende gesetzliche Kündigungsschutz -

Rechsteiner Paul (S, SG): Zu vorgerückter Stunde möchte ich ich verweise auf Artikel 336 des Obligationenrechts - hier

Ihnen beliebt machen, der Motion für eine Verbesserung des auch genügen muss. Denn wenn wir darüber hinausgingen,

Kündigungsschutzes für Vertreterinnen der Arbeitnehmer und müssten wir ja zu einer viel schärferen Sanktion greifen, dann

Arbeitnehmerinnen, beispielsweise in Stiftungsräten von Pen- müssten wir die Nichtigkeit vorsehen. Das scheint uns in ei-

sionskassen, zuzustimmen. Diese Motion nimmt einen gravie- nem grundsätzlichen System der Kündigungsfreiheit, wo wir

renden Missstand auf, der vom Bundesrat in der Beantwor- bereits Schutzvorkehren gegenüber missbräuchlichen Kündi-

tung dieser Motion leider nicht als solcher anerkannt worden gungen haben, unangemessen. Es kommt dazu, dass gerade

ist neuere Gerichtsentscheide zeigen, dass die Gerichte, wenn

Ein konkretes Beispiel: Der Stiftungsratspräsident einer Pensi- tatsächlich entsprechende Umstände vorliegen, durchaus be-

onskasse, gleichzeitig der Arbeitgeber, schlägt in der Stif- reit sind, von ihrer Kompetenz zu einer Entschädigung im Um-

tungsratssitzung den Arbeitnehmervertretern vor, die Anlage- fang bis zu 6 Monatslöhnen Gebrauch zu machen.

politik vollständig zu ändern, gewisse Vermögenswerte auf ei- Das sind im wesentlichen die Gründe, weshalb der Bundesrat

nen anderen Träger zu übertragen, eine Anlagepolitik zu ver- Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen.

folgen, die aus der Sicht der Arbeitnehmervertreter die Stif-

tungsmittel konkret gefährdet Die Arbeitnehmervertreter Abstimmung - Vote

möchten dem nicht zustimmen. Der Arbeitgeber will aber eine Für Überweisung der Motion 33 Stimmen

unverzügliche Zustimmung. Den Arbeitnehmervertretern ge- Dagegen 59 Stimmen

lingt es, einen kurzen Aufschub zu erwirken. Sie nehmen

Rücksprache mit der kantonalen Aufsichtsbehörde, die sie da-

vor warnt, dieser Änderung der Anlagepolitik zuzustimmen.

Die Aufsichtsbehörde sagt, sie dürften dieser Änderung der

Anlagepolitik keinesfalls zustimmen, ansonsten sie sich haft- #ST# 93.3436

bar machen würden.

Was passiert? Die Arbeitnehmervertreter gehen in die Sitzung Interpellation Leuba

zurück und sagen, dass sie dieser Veränderung der Anlagepo-

litik nicht zustimmen könnten. Die Quittung folgt auf dem FUSS: Gewalttätige Demonstrationen

Der Arbeitgeber kündigt den beiden langjährigen Arbeitneh- vor den Botschaften

mern (Arbeitnehmervertreter), die seit 20, 30 Jahren in der Manifestations violentes

Firma arbeiten und sich bewährt haben, nach der Verweige- devant les ambassades

rung der Zustimmung zu dieser Änderung der Anlagepolitik;

dabei entspricht die Verweigerung ja der Empfehlung der Auf- Diskussion - Discussion

sichtsbehörde. Die Kündigung wird in der Folge angefochten.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Kündigung miss- Siehe Jahrgang 1993, Seite 2588 - Voir année 1993, page 2588

bräuchlich ist Trotzdem: Die Kündigung bleibt gültig. Es gibt

in diesem Fall eine Entschädigung von maximal sechs Mo-

natslöhnen. Die Kündigung bleibt aber gültig. Das ist für die

betroffenen langjährigen Arbeitnehmer im Alter von fast

60 Jahren eine Tragödie. Sie finden keinen Arbeitsplatz mehr, Leuba Jean-François (L, VD): L'interpellation que j'ai eu l'hon-

sondern stehen auf der Strasse und sind - in der heutigen Re- neur de déposer le 29 septembre 1993 a trait aux incidents re-

zession - nach zwei Jahren ausgesteuert. grettables et tragiques du 24 juin 1993 devant l'ambassade de

Es müsste hier dringend etwas passieren. Wenn die heute gül- Turquie et aux moyens d'éviter le renouvellement de tels inci-

tigen Kündigungsschutzbestimmungen beibehalten werden, dents.

bedeutet dies konkret, dass die Pensionskassenaufsicht nicht Je rappellerai très brièvement que, en une action concertée

wirksam durchgeführt werden kann, weil die Arbeitnehmerver- qui s'est déroulée dans plusieurs pays d'Europe simultané-

treter es sich nicht leisten können, im konkreten Fall einer ment, des manifestants sont venus devant l'ambassade de

Empfehlung des Arbeitgebers, der gleichzeitig Stiftungsrats- Turquie et que, depuis le territoire de l'ambassade, des per-

präsident ist, nicht zu folgen. Es müsste im OR eine wirksa- sonnes se croyant menacées - à tort ou à raison, là n'est pas la

mere Kündigungsbestimmung eingeführt werden, die derjeni- question -, ont tiré des coups de feu qui ont entraîné la mort de

gen bei Krankheit entspricht, aber auch derjenigen, die bei- l'un des manifestants.

spielsweise bei Zivildienstleistenden im Ausland gilt Es Si l'on prend le chiffre 5 de la réponse du Conseil fédéral, je

könnte aber auch eine Kündigungsschutzbestimmung einge- dois dire que je pourrais être entièrement satisfait J'aimerais

führt werden, wie wir sie gerade jetzt mit dem Gleichstellungs- rappeler ce chiffre 5: «Le Conseil fédéral ne saurait accepter

gesetz eingeführt haben. que des étrangers règlent en Suisse dans la violence leurs

Im Unterschied zu dem, was der Bundesrat bei der Beantwor- conflits internes. Il n'entend pas tolérer sur notre territoire de

tung der Motion sagt, gibt es eben durchaus Fälle, bei wel- tels extrémistes violents. C'est pourquoi il prendra, dans le ça-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Rechsteiner Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter

Motion Rechsteiner Protection contre les congés pour les représentants des travailleurs

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3430

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.02.1995 - 15:00

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Seite 262-263

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Ref. No 20 025 280

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