Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3429 KI-generiert

Disability Compensation Ordinance Revision Postulate

Geschäftsnummer VPB 93-3429
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion called for a revision of the disability compensation ordinance to ensure it kept pace with military reforms, addressing concerns that existing provisions were outdated and led to financial hardship for service members, particularly those with families. The court agreed to transform the motion into a postulate, acknowledging the need for revision and the progress already made, while recognizing that implementation by the original proposed date was not feasible.

Legislator-Regeste

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Art. 98 Antrag, Art. 58 Ab, Art. 98 Abs.1, Art. 98 Abs. 2; Disability Compensation Ordinance Revision Postulate: The court agreed to transform the motion into a postulate, acknowledging the need for revision and the progress already made, while recognizing that implementation by the original proposed date was not feasible.

Schlagwörter

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Entschädigung für Invalidität zivilrechtliche Revision Klageänderung Rentenrevision Nutzungsplanrevision Wiederaufleben der Invalidenrente

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 98 Antrag
Art. 98 révision du régime des allocations pour perte de gain afin que
Art. 58 Ab
Art. 98 Abs.1
Cited for the specific financial contributions for the first four years.
Art. 98 Abs. 2
Cited for the percentages of Cantonal contributions for the first four years.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 98 Abs.1

Cited for the specific financial contributions for the first four years.

Art. 98 Abs. 2

Cited for the percentages of Cantonal contributions for the first four years.

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Volltext

Motion Seiler Bernhard 102 7 mars 1994

Art. 93 al. 2 Materiell haben wir gegenüber dem Nationalrat nichts Ent-

Proposition de la commission scheidendes abgeändert, so dass wir Ihnen empfehlen, der

Maintenir Fassung der Kommission des Ständerates zuzustimmen.

Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Bei Artikel 93 ist Angenommen -Adopté

der Antrag klar: Streichen, weil Sie die Selbstdispensation in

der Kompetenz der Kantone belassen haben. Die beiden

Dinge hängen innerlich zusammen. An den Nationalrat-Au Conseil national

Ich bitte Sie, gemäss Kommissionsantrag zu entscheiden.

Angenommen -Adopté

#ST# 93.3429

Art. 98

Antrag der Kommission Motion Seiler Bernhard

Abs.1 Revision der EO

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, aber

- im ersten Jahr 1830 Millionen Franken Révision du régime des APG

- im zweiten Jahr 1940 Millionen Franken

- im dritten Jahr 2050 Millionen Franken

- im vierten Jahr 2180 Millionen Franken

Abs. 2

Wortlaut der Motion vom 29. September 1993

- im ersten Jahr 35 Prozent Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der

- im zweiten Jahr 40 Prozent Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese

- im dritten Jahr 45 Prozent gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in

- im vierten Jahr 50 Prozent Kraft gesetzt werden kann.

Texte de la motion du 29 septembre 1993

Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre sans tarder une

Art. 98 révision du régime des allocations pour perte de gain afin que

Proposition de la commission les modifications apportées puissent entrer en vigueur le

AI.1 1er janvier 1995 en même temps que la réforme de l'armée.

Adhérer à la décision du Conseil national, mais

.... s'élèvent à: Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro-

- pour la première année 1830 millions de francs bert, Büttiker, Danioth, Gadient, Gemperli, Huber, Iten An-

- pour la deuxième année 1940 millions de francs dreas, Kündig, Loretan, Martin Jacques, Onken, Rhinow,

- pour la troisième année 2050 millions de francs Salvioni, Schallberger, Schiesser, Schule, Uhlmann, Weber

- pour la quatrième année 2180 millions de francs Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (22)

Al. 2

.... représentera: Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- pour la première année 35 pour cent Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Me-

- pour la deuxième année 40 pour cent dien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlrei-

- pour la troisième année 45 pour cent chen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelun-

- pour la quatrième année 50 pour cent gen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu lei-

sten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militär-

Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Bei Artikel 98 ist fol- dienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei

gendes zu beachten: Wir hätten Ihnen gerne empfohlen, ge- der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass

mäss Nationalrat vorzugehen; wir haben aber noch eine ge- Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe

wisse Flexibilität hineinbringen wollen. Absatz 1 lautet: «Für Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist

die ersten vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn mög-

höchstens aber bis zum Jahre 1999, betragen die jährlichen lich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.

Beiträge des Bundes nach Artikel 58: im ersten Jahr 35 Pro-

zent, im zweiten Jahr40 Prozent, im dritten Jahr45 Prozent, im Seiler Bernhard (V, SH): Die Erwerbsersatzordnung (EO)

vierten Jahr 50 Prozent» Dann Absatz 2: «Für die ersten vier gründet auf dem Verfassungsartikel 34ter. Das Bundesgesetz

Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, höchstens aber bis samt seiner Verordnung entstand 1952. Darin geregelt sind

zum Jahre 1999, entspricht der Gesamtbetrag, um den die unter anderem der Entschädigungsanspruch, die Bemes-

Kantone den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln mindestens sung der Entschädigung und die Organisation, die bei den

zu erhöhen haben, folgenden Prozentsätzen des Bundesbei- AHV-Stellen angegliedert ist. Entschädigungsberechtigte Per-

trages: ....» Die Zahlen für die ersten vier Jahre sehen Sie un- sonen sind die Angehörigen der Armee, inklusive des militäri-

ten auf der Seite. schen Frauendienstes, des Rotkreuzdienstes, des Zivilschut-

Dazu ist folgendes zu sagen: Der Ständerat geht davon aus, zes und auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Leiterkur-

dass das Bundesgesetz vom Bundesrat auf den 1. Januar sen von J+S und an Jungschützenkursen. Die Höhe der Ent-

1996 in Kraft gesetzt würde, wenn es die Referendumshürde schädigungen festzulegen ist Sache des Bundesrates.

nimmt. Letztmals sind die Ansätze auf den 1. Januar 1994 angehoben

Der Bundesrat trägt damit den Wünschen der Versicherer und worden. Finanziert wird die Erwerbsersatzordnung durch ei-

der Kantone in vollem Umfang Rechnung, die auf die Schwie- nen Zuschlag von 0,5 Prozent bei der AHV. Die Gesamtein-

rigkeit der Anpassung aufmerksam gemacht haben. nahmen der Erwerbsersatzordnung haben in den letzten Jah-

Absatz 2 berücksichtigt die Möglichkeit von Artikel 58 Ab- ren stets zugenommen, zum Beispiel 1992 auf über 1,2 Milliar-

satz 5 jetzt nicht. den Franken, während die Leistungen im gleichen Zeitraum

Es muss klar gesagt werden, dass hier diese Kürzungsmög- zwischen 1989 und 1992 unverändert stehengeblieben sind.

lichkeiten selbstverständlich Einfluss auf die Geldströme ha- Das führte zu immer grösseren Überschüssen und zu einem

ben; das muss noch im Sinne unseres Beschlusses festgelegt Ausgleichsfondsstand von über 3,2 Milliarden Franken Ende

werden. 1992.

7. März 1994 103 Motion Plattner

Es ist selbstverständlich erfreulich, von einem Fonds berich- Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: J'aimerais remercier

ten zu können, der stetig zunimmt - in einer Zeit, wo andere M. Seiler Bernhard de la précision de sa motion et des argu-

Sozialfonds abgebaut oder aufgebraucht werden, wie zum ments qu'il a apportés à la révision de la loi sur le régime des

Beispiel bei der Arbeitslosenversicherung, oder zumindest ab- APG. Je partage son point de vue, en ce sens qu'il ne s'agit

nehmen, wie bei der AHV/IV, so dass diese Kassen schliess- pas de modifier le financement de cette assurance, qui est

lich - bevor ein Kollaps eintritt - mit höheren Beitragsleistun- saine et qui le sera même de plus en plus si l'on considère la

gen gerettet werden müssen. réduction du nombre de personnes qui seront soumises au

Bei diesem Fonds, der EO, sieht es also anders aus. Es ist des- service militaire dans le cadre de la révision «Armée 95». Il

halb nicht erstaunlich, dass der Bundesrat den Beitragssatz s'agit effectivement d'une révision qui doit toucher le type de

der EO schon auf den 1. Januar 1995 von 0,5 auf 0,3 senken prestations, et éventuellement le montant des prestations, et

will, bei gleichzeitiger Erhöhung des IV-Anteiles um 0,2 Pro- vous avez mis avec raison le doigt sur le problème numéro un,

zent. Aus verschiedenen Gründen ist das verantwortbar, be- à savoir celui de la prise en compte des charges familiales, en

sonders aber, weil der Armeebestand auf 1995 um einen Drit- fait, dans le système. C'est également sur ce point-là que la

tel reduziert wird. première analyse a été faite dans le cadre de l'Office fédéral

Mir geht es aber nicht in erster Linie um den Beitragssatz, son- des assurances sociales.

dern mehr um die Anpassungen der Entschädigungsarten Le Conseil fédéral vous propose malgré tout de transformer

und die Entschädigungshöhen. Das noch gültige Gesetz votre motion en postulat. J'hésite un tout petit peu dans ma ré-

nimmt überhaupt nicht Rücksicht auf die heute üblichen Ge- ponse parce que, dans la passion que je voue à l'assurance-

wohnheiten und Familienformen. Insbesondere bei jungen maladie, j'ai oublié les textes qui concernent votre motion. N'y

Leuten und Leuten, die längerdauernde Dienstleistungen wie voyez certainement pas un manque de respect pour votre pro-

Rekrutenschule und Beförderungsdienste leisten, stellt man position, mais voyez-y la volonté de tenir compte du calendrier

fest, dass der eine oder andere in Schwierigkeiten gerät. Oft tel que l'a fixé le Conseil fédéral. Ce calendrier consiste à ras-

äussert sich das auch in der Richtung, dass junge, fähige sembler dans le courant de l'année 1994 des éléments pour

Wehrmänner sich weigern, weiterzumachen, um Unteroffizier une révision et d'entreprendre cette révision dans le courant

oder Offizier zu werden. de 1995, conformément donc au calendrier que le Conseil fé-

Die noch gültige EO-Gesetzgebung basiert zum Teil auf anti- déral avait lui-même fixé.

quierten Vorstellungen. Dazu möchte ich drei Beispiele an- Si vous pouviez vous rallier à ce point de vue, il est clair que

führen: votre motion et en particulier les explications que vous venez

1. Drei verschiedene Dienstleistende haben alle das gleiche de donner à son appui seraient autant de matériaux bienvenus

vordienstliche Erwerbseinkommen. Alle drei haben eine Woh- pour la révision que nous entendons entreprendre.

nung. Einer ist verheiratet, der zweite lebt mit seiner Freundin

zusammen und der dritte lebt allein in seiner Wohnung. Wie Seiler Bernhard (V, SH): Ich bin einverstanden, dass mein Vor-

funktioniert nun hier diese Erwerbsersatzordnung? stoss als Postulat überwiesen wird. Ich habe festgestellt, dass

Der Verheiratete erhält die Haushaltentschädigung. Die beiden bereits Vorarbeiten geleistet worden sind und dass diese in

anderen werden als Alleinstehende entschädigt. Beim Verhei- jene Richtung gehen, die ich postuliert habe. Es ist mir klar,

rateten macht das 75 Prozent des vordienstlichen Erwerbsein- dass eine Realisierung auf den 1. Januar 1995 nicht möglich

kommensaus, bei den beiden anderen nur45 Prozent. Die Ent- ist.

schädigung wird also nach dem Zivilstand ausgerichtet und Deshalb bin ich bereit, den Vorstoss als Postulat überweisen

nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen und Belastungen. zu lassen.

2. Ein geschiedener Dienstleistender lebt weiterhin in seiner

bisherigen Wohnung. Seine Kinder leben im Haushalt der Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Mutter. Er aber ist genötigt, den Haushalt weiterzuführen,

wenn er seine Kinder im Rahmen des Besuchsrechts und wäh-

rend den Ferien zu sich nehmen will. Bei der EO wird er aber

als alleinstehender Zimmerherr entschädigt und erhält keine #ST# 93.3414

Haushaltentschädigung. Das gleiche passiert einem geschie-

denen Arzt ohne Kinder. Er wird als Zimmerherr entschädigt, Motion Plattner

obwohl schon seine Fachbibliothek wahrscheinlich mehr als

Sozialjahr statt Numerus clausus

ein ganzes Zimmer füllen dürfte.

3. Ein Hausmann erhält für seine Dienstleistung nur die Mini- Pour une période de travail social

malentschädigung, das heisst, es wird kein Erwerbseinkom- en lieu et place du numerus clausus

men entschädigt, obschon während seiner Abwesenheit die

Frau für die Kinderbetreuung unbezahlten Urlaub nehmen

muss.

Man könnte sehr wohl weitere solche Beispiele aufzählen, die

deutlich machen, dass das Bundesgesetz über die Erwerbser- Wortlaut der Motion vom 22. September 1993

satzordnung so rasch wie möglich auf den heutigen Stand ge- Im Medizinstudium droht der Numerus clausus: Die meisten

bracht werden muss. Dabei sollen meiner Meinung nach zwei Universitätskantone haben dafür die gesetzlichen Grundlagen

Ziele anvisiert werden: geschaffen, die Ausbildungsmöglichkeiten sind schon in den

1. Die jetzt erwähnten oder weitere Ungerechtigkeiten sind zu ersten Semestern übernutzt, und die Studentenzahlen steigen

eliminieren; weiter.

2. die Erwerbsersatzordnungsbeiträge sollen so festgesetzt Aus den Erfahrungen anderer Länder ist bekannt, welches die

werden, dass sich junge, militärdienstmotivierte Dienstlei- unsinnigen und unerwünschten Konsequenzen eines sektori-

stende nicht aus rein finanziellen Überlegungen oder Schwie- ellen Numerus clausus wären: Elitarisierung der von Zulas-

rigkeiten weigern, allenfalls Beförderungsdienste zu leisten. sungsbeschränkungen betroffenen Ausbildung, entspre-

Geldmangel ist bei der Erwerbsersatzordnung nicht da, auch chende Selektion nach eignungsfernen Kriterien, Verlänge-

bei einer Reduktion des Satzes nicht. Probleme stehen aber rung der Gesamtstudiendauer und Belastung anderer Fächer

bei den Entschädigungsarten an, vielleicht auch bei den Ent- durch universitäre «Warteschlaufen» usw.

schädigungshöhen. Deshalb meine ich, es sei notwendig, Noch ist Zeit, den Numerus clausus im Medizinstudium zu ver-

diese rasch zu beheben, was an und für sich nicht schwierig hindern. Die Einführung eines Sozialjahres als Voraussetzung

und auch nicht allzu zeitaufwendig sein sollte. für die Zulassung zu diesem Studium wäre eine gerechte und

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, die Motion entgegen- vor allem eignungsbezogene Massnahme, welche alle ge-

zunehmen und die Revision des Bundesgesetzes über die Er- nannten Nachteile vermeidet und - allenfalls nur während der

werbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee und Zivil- Zeit bis zur Gesamtrevision der Ausbildungsvorschriften - in-

schutz so rasch wie möglich zu verwirklichen. nert kurzer Zeit flexibel und gezielt eingesetzt werden kann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Seiler Bernhard Revision der EO

Motion Seiler Bernhard Révision du régime des APG

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3429

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1994 - 17:15

Date

Data

Seite 102-103

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Ref. No 20 024 005

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