Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3350 KI-generiert

Federal Council Approves Canton Financial Equalization, Rejects Withholding Tax Proposal

Geschäftsnummer VPB 93-3350
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council agreed to the first part of the postulate concerning financial equalization between cantons, acknowledging the need for a system where cantons providing services to residents of other cantons are compensated. However, the Council rejected the second part of the postulate, which proposed a withholding tax on income from dependent employment, citing previous unsuccessful attempts and practical difficulties, including administrative burdens for employers and potential violations of tax equality principles. The Council indicated that further steps regarding national financial equalization would be decided after an expert report becomes available.

Legislator-Regeste

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Punkt 1- Point 1, Punkt 2- Point 2; Federal Council Approves Canton Financial Equalization, Rejects Withholding Tax Proposal: However, the Council rejected the second part of the postulate, which proposed a withholding tax on income from dependent employment, citing previous unsuccessful attempts and practical difficulties, including administrative burdens for employers and potential violations of tax equality principles. The Council indicated that further steps regarding national financial equalization would be decided after an expert report becomes available.

Schlagwörter

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Quellensteuer Finanzausgleich Lohnsummensteuer Einkommensdeklaration Finanzdienstleistungen Harmonisierung des Steuerrechts

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Punkt 1- Point 1
This provision signifies that the first point of the postulate was accepted and transmitted for further action.
Punkt 2- Point 2
This provision indicates that the second point of the postulate was rejected and closed.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Punkt 1- Point 1

This provision signifies that the first point of the postulate was accepted and transmitted for further action.

Punkt 2- Point 2

This provision indicates that the second point of the postulate was rejected and closed.

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Volltext

8. Oktober 1993 N 1975 Postulat Eymann Christoph

Bezüglich des geforderten horizontalen Lastenausgleichs Schrittliche Erklärung des Bundesrates

deckt sich das Postulat im Grundsatz somit mit den Anliegen Déclaration écrite du Conseil fédéral

der FDK, nach deren Auffassung ein interkantonaler Lasten- Der Bundesrat ist bereit, den ersten Punkt des Postulates über

ausgleich namentlich in den Bereichen Bildungs- und Ge- den Finanzausgleich zugunsten der Kantone, die öffentliche

sundheitswesen, Agglomerationsverkehr sowie Kultur vorzu- Leistungen für Bewohner anderer Kantone erbringen, entge-

sehen wäre. Gemäss dem vorgeschlagenen Modell müssten genzunehmen, und beantragt, den zweiten Punkt des Postula-

sich die involvierten Nachbarkantone einer Region über den tes über die Besteuerung des Einkommens aus unselbständi-

regionalen Lastenausgleich selbst einigen; ein bundesrechtli- ger Erwerbstätigkeit an der Quelle abzuschreiben.

cher Zwang wäre nicht vorgesehen. Dies entspricht den

Grundsätzen des Föderalismus und der Gewährleistung der Punkt 1- Point 1

Finanzautonomie der Kantone. Das Konkordat, das die finan- Ueberwiesen - Transmis

ziellen Beziehungen zwischen den Hochschulkantonen und

den Nichthochschulkantonen regelt, ist ein Beispiel, wie Punkt 2-Point 2

Probleme dieser Art auf der Stufe der Kantone gelöst werden Abgeschrieben - Classé

können.

Ausserdem sieht der Orientierungsrahmen der FDK für jene

Kantone, die eine Beteiligung am Lastenausgleich ablehnen,

Sanktionen wie z. B. Preisdifferenzierungen zu Lasten der Be-

nutzer oder einen erschwerten Zugang zum Infrastrukturange- #ST# 93.3350

bot vor. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Fi-

nanzdirektorenkonferenz haben eine Gruppe von Professoren Postulat Eymann Christoph

beauftragt, eine Expertise über die Finanzhilfen und Abgeltun- Auswirkungen des EWR-Entscheides

gen (Subventionen) an die Kantone zu erstellen. Aufgrund der auf die Wirtschaft

Resultate des Gutachtens, die im Frühjahr 1994 verfügbar sein

sollten, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei Rejet de I'EEE.

der Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ent- Conséquences pour l'économie

scheiden.

Der Bundesrat ist deshalb bereit, den ersten Punkt des

Postulates entgegenzunehmen.

Was die Besteuerung des Einkommens aus unselbständiger

Erwerbstätigkeit an der Quelle betrifft, muss daran erinnert Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993

werden, dass die Quellensteuerfrage bereits im Vorfeld der Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen und zu berichten, ob

Steuerharmonisierungsvorlage geprüft wurde, welche dem 1. in der Schweiz domizilierte Firmen gebeten werden könn-

eidgenössischen Parlament mit Botschaft vom 25. Mai 1983 ten, die eigene Betroffenheit nach dem EWR-Nein des Schwei-

unterbreitet worden ist. Dabei hat sich gezeigt, dass einer zervolkes darzulegen;

Quellensteuer - selbst im Rahmen einer alle drei staatlichen 2. die Auswertung dieser Befragung nach EWR-bedingten

Ebenen umfassenden Lösung - neben staatspolitischen, ver- Vorteilen oder Erschwernissen sowie nach EWR-unabhängi-

fassungsrechtlichen und psychologischen Bedenken grosse gen Behinderungen gegliedert werden kann;

Schwierigkeiten praktischer Natur entgegenstünden. Aus die- 3. geeignete Massnahmen - z. B. die Schaffung einer Anlauf-

sen Gründen wurde in den Gesetzentwürfen darauf verzichtet, stelle - getroffen oder initiiert werden könnten, um negativ be-

das grundsätzlich nur für Ausländer ohne Niederlassungsbe- troffenen Unternehmen zu helfen, die Folgen allfälliger Behin-

willigung geltende System der Quellenbesteuerung zu verall- derungen zu eliminieren oder zu mildern.

gemeinern. Auch in den sieben Jahre dauernden parlamenta-

rischen Beratungen der Steuerharmonisierungsvorlage er- Texte du postulat du 18 juin 1993

langte die Idee der Einführung des Quellensteuersystems für Le Conseil fédéral est invité à examiner les questions suivan-

die unselbständig Erwerbstätigen nie eine breitere Unterstüt- tes et à élaborer un rapport à ce sujet:

zung. Im einzelnen sprechen vorab die folgenden Ueberle- 1. Pourrait-on demander aux entreprises établies en Suisse

gungen gegen eine allgemeine Quellenbesteuerung: d'exposer dans quelle mesure elles sont affectées par le rejet

- Eine Quellensteuerfür Steuerpflichtige mit unselbständiger de l'EEE en votation populaire?

Erwerbstätigkeit verstösst gegen das Prinzip der steuerlichen 2. Après le dépouillement de leurs réponses, pourrait-on éta-

Gleichbehandlung von selbständig- und unselbständigerwer- blir une classification des avantages et des inconvénients dus

benden Steuerpflichtigen. au rejet de l'EEE ainsi que des handicaps indépendants de

- Für die Arbeitgeber - welche die Steuer zu berechnen, vom cette décision?

Bruttolohn in Abzug zu bringen und den Steuerverwaltungen 3. Pourrait-on prendre ou mettre en chantier des mesures adé-

abzuliefern haben - entsteht ein ins Gewicht fallender admini- quates - notamment créer un point de contact- pour aider les

strativer Mehraufwand. Eine solche Zusatzbelastung der Un- entreprises affectées à supprimer ou du moins à atténuer, le

ternehmen widerspricht den Bestrebungen nach Vereinfa- cas échéant, les difficultés auxquelles elles se heurtent?

chungen in der Anwendung von Steuergesetzen und Verfah-

ren, wie sie heute von der Wirtschaft gefordert werden (vgl. Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Epiney, Friderici

etwa die überwiesenen Motionen von Nationalrat Cavadini Charles, Gros Jean-Michel, Guinand, Loeb François, Maître,

Adriano (92.3212) vom 10. Juni 1992 und von Ständerat Mühlemann, Narbel, Poncet, Raggenbass, Sandoz, Scheurer

Ruesch (92.3208) vom 9. Juni 1992 betreffend steuerpoliti- Rémy, Stamm Judith, Stamm Luzi, Suter, Tschopp, Wanner,

sches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz). Wick,WyssPaul,Zwahlen (21)

- Die Quellensteuer bringt weder für den Steuerpflichtigen

noch für die Verwaltung einen geringeren Aufwand mit sich, Schrittliche Begründung - Développement par écrit

denn auch der Steuerpflichtige mit unselbständiger Erwerbs- Der EWR-Entscheid des Schweizervolkes hat bereits Auswir-

tätigkeit müsste weiterhin eine Steuererklärung für das Ein- kungen für zahlreiche Unternehmen gezeigt. Bei einigen Fir-

kommen und Vermögen ausfüllen und einreichen. men sind die Folgen des Schweizer Alleingangs schon heute

- Das schweizerische System der drei Steuerhoheiten macht bekannt (z. B. Swissair). Bei anderen beginnen sie sich abzu-

es schwierig, wenn nicht unmöglich, einen angemessenen zeichnen, und eine dritte Kategorie von Unternehmen wird erst

Steuertarif aufzustellen. nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens eine Lagebeurtei-

Der Bundesrat erachtet deshalb die Einführung einer am Ar- lung vornehmen können.

beitsort zu erhebenden Quellensteuer für unselbständig Er- Es ist denkbar, dass das eine oder andere Unternehmen

werbstätige nicht als taugliches ergänzendes Instrument des durch das EWR-Nein mit Schwierigkeiten konfrontiert wird, die

interkantonalen oder-regionalen Lastenausgleichs. aus eigener Kraft - auf Bundes- oder Kantonsebene - beseitigt

Postulat Mistel i 1976 N 8 octobre 1993

werden können (z. B. Zollvorschriften, Importbeschränkun- #ST# 93.3237

gen, agrarpolitische Vorschriften usw.). Es gibt auch Firmen,

die vom Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR profitieren. Ob- Postulat Mistel!

wohl in solchen Fällen kaum Handlungsbedarf gegeben sein

wird, gilt es, auch diese Erfahrungen auszuwerten, um eine Weltbankreformen

objektive Lagebeurteilung durchführen zu können. Für den nach dem Wapenhans-Bericht

Wirtschaftsstandort Schweiz ist es wichtig, in Erfahrung zu Banque mondiale. Réformes

bringen, ob Schweizer Firmen negativ oder positiv betroffen

sind, wie gross das Ausmass der Betroffenheit ist, ob Gegen-

suite au rapport Wapenhans

massnahmen im eigenen Handlungsspielraum nötig und

möglich sind, die über Swisslex hinausgehen.

Wohl beschäftigen sich grössere Firmen selbst oder deren

Branchenorganisationen mit dieser Thematik. Sicher gibt es

auch Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang be- Wortlaut des Postulates vom 29. April 1993

reits bei den Behörden gemeldet haben. Dennoch ist es wich- Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Vertre-

tig, als Massnahme zur Bestandespflege offensiv zu werden tung bei der Weltbank anzuweisen, im Exekutivrat folgende

und zu versuchen, die genauen Probleme in Erfahrung zu Massnahmen zu vertreten:

bringen. 1. Die Empfehlungen des Wapenhans-Berichtes und die sich

daraus ergebenden Konsequenzen für die Restrukturierung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates der Weltbank sollen rasch umgesetzt und nicht durch weitere

vom 1. September 1993 Gutachten auf die lange Bank geschoben werden.

Rapport écrit du Conseil fédéral Insbesondere soll die Weltbank in der Projekterarbeitung ne-

du lerseptembre 1993 ben den lokalen Regierungen die ausführenden Institutionen

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten über die und Bevölkerungsgruppen mit einbeziehen und die lokalen

Auswirkungen des EWR-Entscheids auf die Wirtschaft im ge- Voraussetzungen und den institutionellen Rahmen für die

genwärtigen Zeitpunkt. Einzelne Unternehmen spüren schon Ausführung der Projekte gemeinsam mit ihnen erstellen und

erste Wirkungen; umfassender und zuverlässiger lässt sich abstimmen.

die Lage jedoch erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkom- 2. Alle von Bevölkerungsgruppen oder ihren Vertretern ange-

mens beurteilen. fochtenen und für diese und die Umwelt risikoreichen Projekte

Der Bundesrat und verschiedene Amtsstellen erhalten seit der Weltbank sollen zukünftig von weltbankunabhängigen

dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 vermehrt Meldungen Gremien in Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor der Kre-

von Firmen und einzelnen Personen, in denen diese haupt- ditvergabe beurteilt und anschliessend evaluiert werden.

sächlich Erschwernisse im grenzüberschreitenden Warenver- 3. Die Mitglieder der Weltbank sollen eine unabhängige In-

kehr schildern und Abhilfe fordern. Die so gewonnenen Infor- stanz scharfen, bei welcher betroffene Bevölkerungsgruppen

mationen bilden nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen oder ihre Vertreter Rekurs gegen Projekt- und Programment-

Untersuchung, sondern werden von den fachlich zuständigen scheide der Weltbank einreichen können.

Stellen problemlösungsorientiert bearbeitet Der Bundesrat ist Dies bedingt eine entsprechende Informationspolitik mit Zu-

damit bereits heute mit den aktuellen Problemen der Schwei- gang der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Vertre-

zer Unternehmer bestens vertraut. ter zu allen Projektdokumenten der Weltbank.

Mit dem Postulanten ist der Bundesrat aber der Ansicht, dass Ein erster Schritt zu einer Rekursinstanz könnte die Schaffung

eine zusätzliche, systematische Sammlung und Analyse sol- einer gut ausgebauten und unabhängig finanzierten Ombuds-

cher Informationen wertvoll ist Darüber hinaus hält es der stelle bei der Weltbank im Sinn einer permanenten Morse-

Bundesrat für angebracht, diese Aufgabe einer verwaltungs- Kommission bilden.

externen Stelle anzuvertrauen. Er hat deshalb eine unabhän-

gige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, 7exfe du postulat du 29 avril 1993

welche ebenfalls Umfragen bei und Beobachtungen von Un- J'invite le Conseil fédéral à donner l'ordre à la représentation

ternehmen umfassen wird. Erste Ergebnisse dieser Untersu- suisse auprès de la Banque mondiale de défendre la position

chung dürften nicht vor 1995 vorliegen. suivante devant le conseil d'administration:

Im Rahmen der Integrationspolitik ist es das erklärte Ziel des 1. Les recommandations du rapport Wapenhans doivent être

Bundesrates, eine Verschlechterung der Rahmenbedingun- rapidement appliquées, avec les conséquences qu'elles en-

gen für die Wirtschaftsbeziehungen zur Europäischen Ge- traînent pour la restructuration de la Banque mondiale, et non

meinschaft zu verhindern. Das «Folgeprogramm nach der Ab- pas reportées à un lointain avenir par des expertises supplé-

lehnung des EWR-Abkommens» (Botschaft vom 24. Februar mentaires.

1993) schafft dafür grundlegende Voraussetzungen. Die ob- Notamment, la Banque mondiale doit associer à l'élaboration

genannten eingeleiteten Untersuchungen werden zeigen, wo des projets, outre les gouvernements, les institutions char-

weitere Massnahmen zu treffen sind, um den negativen Wir- gées de l'exécution et les populations concernées; elle doit

kungen des EWR-Neins auf Schweizer Unternehmen wirksam également déterminer avec eux le cadre institutionnel et les

zu begegnen. Im weiteren steht das Integrationsbüro EDA/ conditions particulières qui présideront à l'exécution des

EVD als interdepartementaler Dienstleistungs- und Koordinati- projets.

onsbetrieb für sämtliche Fragen betreffend die Beziehungen 2. Tous les projets de la Banque mondiale présentant un ris-

der Schweiz zur EG und zur Efta zur Verfügung und funktio- que pour l'environnement et la population, du moment qu'ils

niert somit als die vom Postulanten geforderte .Anlaufstelle. sont contestés par celle-ci ou par ses représentants, devront

Aus den vorausgehenden Darlegungen ergibt sich, dass die être évalués, avant l'attribution du crédit, par des organes qui

Anliegen des Postulanten vom Bundesrat anerkannt und be- ne dépendent pas de la Banque mondiale, en collaboration

reits weitgehend erfüllt werden, weshalb das Postulat abge- avec les intéressés.

schrieben werden kann. 3. Les membres de la Banque mondiale doivent créer une ins-

tance indépendante auprès de laquelle les populations

Schriftliche Erklärung des Bundesrates concernées ou leurs représentants pourront recourir contre

Déclaration écrite du Conseil fédéral les projets et les programmes lancés par la Banque mondiale.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Ces mesures requièrent une politique d'information assurant

l'accès des populations concernées et de leurs représentants

Abgeschrieben - Classé à tous les documents de la Banque mondiale concernant les

projets.

Afin de faire un premier pas vers la création d'une instance de

recours, on pourrait instaurer un organe de médiation perma-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Eymann Christoph Auswirkungen des EWR-Entscheides auf die Wirtschaft

Postulat Eymann Christoph Rejet de I'EEE. Conséquences pour l'économie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3350

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1975-1976

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