Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3346 KI-generiert

Interpellation on Promotion of New Businesses in Switzerland

Geschäftsnummer VPB 93-3346
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns the promotion of new businesses in Switzerland. The author asked about the regulatory burdens faced by startups, the number of technology-oriented innovative companies founded and still in existence since 1980, the factors contributing to their success or failure, and potential government measures to foster new business creation. The Federal Council responded that specific statistics on technology-oriented companies are not collected, but noted challenges such as fiscal regulations, limited labor market recruitment, and administrative burdens. Regarding promotion, the Council highlighted ongoing collaborations with cantons, European initiatives, and potential future reforms to fiscal law, while emphasizing that financing decisions are primarily private. The interpellant was partially satisfied, leading to a debate on the matter.

Legislator-Regeste

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Art. 71 AUV; Interpellation on Promotion of New Businesses in Switzerland: The author asked about the regulatory burdens faced by startups, the number of technology-oriented innovative companies founded and still in existence since 1980, the factors contributing to their success or failure, and potential government measures to foster new business creation. The Federal Council responded that specific statistics on technology-oriented companies are not collected, but noted challenges such as fiscal regulations, limited labor market recruitment, and administrative burdens. Regarding promotion, the Council highlighted ongoing collaborations with cantons, European initiatives, and potential future reforms to fiscal law, while emphasizing that financing decisions are primarily private. The interpellant was partially satisfied, leading to a debate on the matter.

Schlagwörter

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Steuerrecht Rechtsreform Beförderungsentscheidungen Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit Unternehmensgründung Neugründung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 71 AUV
Cited as the basis for a proposal allowing unemployed individuals to receive start-up capital for new businesses from unemployment insurance.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 71 AUV

Cited as the basis for a proposal allowing unemployed individuals to receive start-up capital for new businesses from unemployment insurance.

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Volltext

8. Oktober 1993 N 2031 Interpellation Loeb François

Jahr 1994 1995 1996 1997 2a Sait-il combien d'entreprises novatrices, à vocation tech-

Total ergänzende Direktzahlungen 707 773 798 798 nologique, ont été fondées depuis 1980?

(Art. 31 a), wovon 2b. Combien d'entre elles existent encore?

-ehemalige Tierhalterbeiträge 335 335 335 335 2c. Quels sont les principaux facteurs qui permettent d'expli-

- neue Mittel 372 438 463 463 quer leur réussite ou leur échec?

Total Oekobeiträge (Art. 31 b) 114 197 322 472 3. Le Conseil fédéral voit-il la possibilité de promouvoir à l'ave-

nir la création d'entreprises:

Die Zusammenstellung zeigt, dass ab 1996 die ergänzenden 3a. en pratiquant, avec les cantons, une meilleure politique

Direktzahlungen stabil bleiben. Neue Mittel werden ab 1996 d'information, en échelonnant les redevances dont les jeunes

ausschliesslich für Oekobeiträge geplant Diese Daten sind entrepreneurs doivent s'acquitter, en créant encore d'autres

mit einer Reihe von Vorbehalten versehen: Es wird erwartet, possibilités;

dass die Massnahmen nach Artikel 31 b auf breite Beteiligung 3b. en améliorant les conditions générales de l'obtention de

bei den Landwirten stossen. Die Zahlen gehen von einer mitt- capital-risque («venture capital»), autrement dit, comme le font

leren Geldentwertung von 2,5 Prozent je Jahr aus. Es werden les autres pays, de collaborer avec les banques pour que

stabile Preise unterstellt; im weiteren wird auf die Antworten zu soient accordés, dans le cadre d'une procédure simplifiée, da-

den Fragen 1 und 2 verwiesen. vantage de crédits aux jeunes entrepreneurs, des crédits qui

Im Zuge der Vereinfachungsbemühungen ist es nicht ausge- soient aussi pour eux moins onéreux?

schlossen, dass beispielsweise Flächenbeiträge, Sömme-

rungsbeiträge usw. mit zusätzlichen Oekoleistungen verbun-

den werden und derart als Massnahmen nach Artikel 31 b Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Cincera, Ey-

Landwirtschaftsgesetz geführt werden können. Konkrete Er- mann Christoph, Friderici Charles, Giger, Gros Jean-Michel,

gebnisse dieser Arbeiten werden erst gegen Ende Jahr vorlie- Wyss Paul (7)

gen. Ein solcher Einbau würde die Angleichung dieser Zahlun-

gen an diejenigen nach Artikel 31 a beschleunigen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- eine schriftliche Antwort

tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

Abstimmung - Vote Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Für den Antrag auf Diskussion 38 Stimmen vom 1. September 1993

Dagegen 42 Stimmen Rapport écrit du Conseil fédéral

du 1er septembre 1993

Der Bundesrat hat die Problematik der Jungunternehmerför-

derung in mehreren Berichten behandelt und dazu Stellung

bezogen: Bericht des Bundesrates über die Klein- und Mittel-

betriebe von 1983, Studie Nr. 7 des Bundesamtes für Konjunk-

#ST# 93.3346 turfragen «Risikokapital» 1983, Bericht «Technologiepolitik

des Bundes» 1992. Eine Vielzahl von Aktivitäten mit dieser

Interpellation Loeb François Zielrichtung sind auf verschiedenen Ebenen im Gange.

Zu erinnern ist etwa an die Anstrengungen im Rahmen kanto-

Jungunternehmerförderung naler respektive kommunaler Wirtschaftsförderungen. Ganz

Promotion de nouvelles entreprises besonders zu begrüssen sind auch die verschiedenen Initiati-

ven, die von privater Seite unternommen werden. Beispiele

sind u. a die Swiss Venture Capital Association (SVCA),dieVi-

gier-Stiftung, die Technoparks, das Schweizerische Institut für

Unternehmungsschulung des Gewerbeverbandes und die

Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1993 Jungunternehmerschulung u. a durch die Höhere Wirt-

Ich frage den Bundesrat an: schafts- und Verwaltungsschulen der Kantone Aargau und So-

1 a Welchen Auflagen seitens des Staates haben Unterneh- lothurn sowie Technopark Zürich.

men in der Startphase nach der Gründung zu genügen? Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundes-

1b. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese allfälligen rat wie folgt Stellung:

Hemmnisse abzubauen? 1. Auflagen und deren Abbau

2a Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele technologieorien- 1a. Von den für Jungunternehmen bestehenden Hemmnis-

tierte, innovative Unternehmen seit 1980 gegründet worden sen und Auflagen sind besonders zu erwähnen:

sind? - Fiskalrecht:

2b. Wieviele dieser Unternehmen existieren noch? Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder Erhöhung des Ak-

2c. Welches sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren für Erfolg tienkapitals wird eine Emissionsabgabe von 3 Prozent auf

und Misserfolg? dem Nominalkapital erhoben. Diese Belastung ist im Ver-

3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, künftig die Gründung gleich mit der EG grösser. Dort gilt in der Regel ein Satz

von Unternehmen zu fördern: von 1 Prozent In einigen Ländern (z. B. UK) besteht sogar Ab-

3a in Zusammenarbeit mit den Kantonen, durch ausgebaute gabefreiheit.

Informationstätigkeit, zeitliche Verlagerung von Abgaben oder Junge Unternehmen, deren Eigenkapitalausstattung in der

weitere Instrumente; Regel gering ist, sind aufgrund des progressiven Tarifs bei der

3b. durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für direkten Steuer für juristische Personen bei wachsenden Ge-

«venture capital», indem - wie in anderen Staaten üblich - in winnen rasch einer hohen steuerlichen Belastung ausgesetzt.

Zusammenarbeit mit Banken jungen Unternehmen in grösse- - Beschränkte Rekrutierungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt

rem Ausmass als bisher in einem einfacheren Verfahren gün- und ein sozioökonomisches Umfeld, das eine geringe Fehler-

stigere Kredite vermittelt werden? toleranz aufweist und Jungunternehmern bei Misserfolg kaum

wieder eine zweite Chance gibt.

Texfe de l'interpellation du 18 juin 1993 -Administrative Auflagen, die überproportional stark auf jun-

Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes: gen oder kleinen Unternehmen lasten, bestehen in den Berei-

1a. Quelles conditions l'Etat impose-t-il aux entreprises ré- chen Sozialversicherung, Steuern, statistische Datenerhebun-

cemment fondées dans leur phase de démarrage? gen und sonstige administrative Arbeiten (vgl. dazu die Disser-

1b. Le Conseil fédéral voit-il la possibilité de supprimer ces tation Hunkeler, U., «Zur Belastung der Klein- und Mittelbe-

conditions si elles constituent un obstacle? triebe durch staatliche Regelungen - Untersuchung deradmi-

Interpellation Diener 2032 N 8 octobre 1993

nistrativen Auflagen in der Schweiz», Bamberg 1985, die auf - Jungunternehmer sind vielfach überlastet Dies leistet einer

Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstan- Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.

den ist). 3. Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu

1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen: fördern

Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbe- 3a Zusammenarbeit mit den Kantonen:

dingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unse- Der Bundesrat hat im «Bundesbeschluss zur Stärkung der re-

rem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität»

gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prü- (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zu-

fen und sofern nötig abzubauen. sammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Mass-

Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. nahmen vorgeschlagen:

Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung -gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsbera-

verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlech- tungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kan-

terung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch tone und Dritte);

wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die - Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU

Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unterneh- und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der

menssteuerreform bezeichnet Euro Info Centers oder ans Business Coopération Network

Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisie- (BC-Net);

rung wurde der Uebergang zu einem proportionalen Tarif bei - in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a Förderung

der direkten Steuer für juristische Personen beantragt von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovati-

und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung onsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichte-

vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zu- rungen.

sammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlage-

Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der rung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer

ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft Da- keine Möglichkeiten.

bei wird die Frage des Ueberganges zum Proportionaltarif er- 3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für «venture capi-

neut aufgegriffen werden müssen. tal», Zusammenarbeit mit Banken:

In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano «Steuerpoli- Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jung-

tisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz» unternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförde-

(92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er rern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine

zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in

keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit ei-

Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten. nem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der

Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Pake- Banken offenkundig geworden.

tes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attrakti- Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsent-

vität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedin- scheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privat-

gungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in wirtschaftlichen Ueberlegungen zu erfolgen haben.

unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Tei- Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von

len verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a die Flexibilisie- Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christ-

rung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges lichdemokratischen Fraktion «Risikokapital», 92.3600).

durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen so- Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

wie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Ar-

der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschie- beitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu

denen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungs- geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neu-

auftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&E gründungen zu beziehen (Art 71, Förderung der selbständi-

sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietrans- gen Erwerbstätigkeit).

fer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunter-

nehmen profitieren können. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatli- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.

chen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbe-

sondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten Abstimmung - Vote

wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Dagegen Minderheit

Volkswirtschaftsdepartement erlassene «Empfehlung über

die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Be- Verschoben -Renvoyé

schaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovations-

orientierte Beschaffungspolitik)» verweisen.

Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur

Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesell-

schaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justiz- #ST# 93.3048

und Polizeidepartement geprüft.

2. Statistik und Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg Interpellation Diener

technologieorientierter innovativer Unternehmen Unterschiedliche Ertragserwartungen

2a/2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innova-

tiver Unternehmen:

bei der Neat

Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unter- NLFA. Prévisions divergentes

nehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Inso- quant aux produits

fern bestehen darüber keine Angaben.

2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg

sind u. a:

- Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang

zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993

zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunter- Stimmt es, dass SBB und BLS der Auffassung sind, dass sie

nehmen oft oder sind ungenügend. die ihnen im Bundesbeschluss betreffend den Bau und Be-

-Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Her- trieb der Neat zugedachten Belastungen und Risiken höch-

kunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen. stens teilweise tragen können?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Loeb François Jungunternehmerförderung

Interpellation Loeb François Promotion de nouvelles entreprises

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3346

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 2031-2032

Page

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Ref. No 20 023 301

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