Cantonal Tax Incentives for Home Ownership vs. Federal Tax Harmonization Law
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court discussed a motion to allow cantons to continue providing tax incentives for home ownership, even after a federal law on tax harmonization was to take effect. The motion's proponent argued that existing federal law, while promoting home ownership through other means like pension fund contributions, did not sufficiently allow for cantonal tax incentives, leading to uncertainty and a halt in new savings contracts. The court acknowledged that federal law strictly limits cantonal tax deductions to those specified in the harmonization law, but noted that federal law already offers preferential tax treatment for housing through various provisions, including the taxation of imputed rental value and the deduction of mortgage interest. Ultimately, the motion was remitted as a postulate, allowing for further examination of the issue in light of related initiatives, without changing the current stance that cantonal tax incentives beyond those permitted by federal law are not allowed.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 9 StHG, Art. 9 Ziele, Art. 72 StHG, Art. 9 al. 4 StHG; Cantonal Tax Incentives for Home Ownership vs. Federal Tax Harmonization Law: The motion's proponent argued that existing federal law, while promoting home ownership through other means like pension fund contributions, did not sufficiently allow for cantonal tax incentives, leading to uncertainty and a halt in new savings contracts. The court acknowledged that federal law strictly limits cantonal tax deductions to those specified in the harmonization law, but noted that federal law already offers preferential tax treatment for housing through various provisions, including the taxation of imputed rental value and the deduction of mortgage interest. Ultimately, the motion was remitted as a postulate, allowing for further examination of the issue in light of related initiatives, without changing the current stance that cantonal tax incentives beyond those permitted by federal law are not allowed.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis preventing cantons from introducing or maintaining deductions other than those provided for in Art. 9 StHG, thus preventing cantonal tax incentives for home ownership after the transition period.
Cited as the provision defining the eight-year adaptation period after which certain cantonal measures are no longer permissible under federal law.
Volltext
Interpellation/Motion Gysin 1332 N 20 septembre 1994
sorgen, dass das Bundesgericht die Erleichterung bekommt, Nabholz, Nebiker, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maxi-
die es seit langem wünscht milian, Rohrbasser, Ruf, Schmid Samuel, Schmidhalter,
Wenn Sie sagen, das Bundesgericht leide während der Bau- Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spielmann,
zeit, so ist das nicht zu bestreiten. Das passiert aber an vielen Spoerry, Stamm Judith, Stucky, Tschopp, Tschuppert Karl,
Orten in der Verwaltung, in privaten Bauten, dass man gestört Wanner, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis, Zwahlen (82)
wird, wenn nebenan, links, rechts, oben oder unten gebaut
wird. Man wird auch gestört, wenn die Strasse vor dem Haus Präsidentin, stimmt nicht-Presidente, ne vote pas:
erneuert wird. Das lässtsich nicht vermeiden. Haller (1)
Ich wäre Frau Sandoz dafür dankbar, wenn sie den Antrag zu-
rückziehen würde. Sonst müsste ich Ihnen beantragen, ihn
abzulehnen. An den Ständerat-Au Conseil des Etats
Wenn Sie die Frage über die weitere Entwicklung des Bundes-
gerichts wirklich geprüft haben wollen, dann müssen Sie ei-
nen anderen parlamentarischen Weg wählen, sei es durch die
Interpellation oder durch einen anderen Vorstoss. Das wäre 93.3330
der richtige Weg, um zum Ziel zu kommen, aber sicher nicht
#ST#
diese Baubotschaft, die nun doch schon einige Jahre alt ist
Interpellation Gysin
Abstimmung - Vote Förderung des Wohneigentums
Für den Antrag der Kommission 80 Stimmen
Encouragement de l'accession
Für den Antrag Sandoz 25 Stimmen à la propriété du logement
Art. 2 Diskussion - Discussion
Antrag der Kommission Siehe Jahrgang 1993, Seite 2043 - Voir année 1993, page 2043
Zustimmung zum neuen Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au nouveau projet du Conseil fédéral
Angenommen -Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung
Vote sur l'ensemble, par appel nominal
93.3684
Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet:
Aguet, Aubry, Bär, Baumberger, Binder, Bircher Peter, Bonny, Motion Gysin
Borei François, Borradori, Bugnon, Bühler Simeon, Bühl-
mann, Bürgi, Camponovo, Caspar-Mutter, Chevallaz, Comby,
Förderung von Wohneigentum
Couchepin, Deiss, Dettling, Diener, Ducret, Duvoisin, Eggen- Encouragement de l'accession
berger, Epiney, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Fischer- à la propriété du logement
Hägglingen, Frey Claude, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gros
Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Hafner
Rudolf, Hafner Ursula, Heberlein, Hess Otto, Hollenstein,
Jäggi Paul, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leu-
enberger Moritz, Maeder, Maitre, Mamie, Maspoli, Mauch Ur- Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993
sula, Meier Hans, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Müller, Neuen- Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
schwander, Oehler, Perey, Philipona, Poncet, Rechsteiner, eine Vorlage zur Korrektur des Bundesgesetzes über die Har-
Robert, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Savary, Scher- monisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemein-
rer Jürg, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schweingruber, Sei- den zu unterbreiten, um den Kantonen die steuerliche Förde-
ler Rolf, Sieber, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steiner Ru- rung des Wohneigentums weiterhin zu ermöglichen.
dolf, Suter, Theubet, Thür, Verterli, Wick, Wittenwiler, Wyss Wil-
liam, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (91 ) Texte de la motion du 17 décembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un
Dagegen stimmen - Rejettent le projet: projet de correction de la loi fédérale sur l'harmonisation des
Allenspach, Berger, Graber, Sandoz, Scherrer Werner, impôts directs des cantons et des communes, projet qui per-
Schmied Walter, Weyeneth (7) mettra aux cantons de continuer à favoriser l'accession à la
propriété du logement par des abattements fiscaux.
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Bäumlin, Bischof, Bundi, Fankhauser, Goll, Hämmerle, Her- Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Bor-
czog, Jenni Peter, Kern, Leuenberger Ernst, Moser, Marbel, toluzzi, Dettling, Eymann Christoph, Giger, Hegetschweiler,
Ostermann, Stalder, Steiger Hans, Steinemann, Strahm Ru- MeyerTheo, Miesch, Raggenbass, Steiner Rudolf (11)
dolf, Tschäppät Alexander, Vollmer (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Abwesend sind - Sont absents: Für die Beschaffung von Wohneigentum lässt der Kanton Ba-
Aregger, Baumann, Béguelin, Bezzola, Blatter, Blocher, Bo- sel-Landschaft Spareinlagen zum Abzug von den steuerbaren
denmann, Borer Roland, Bortoluzzi, Brügger Cyrill, Brunner Einkünften zu, während zehn Jahren bis zu 10 000 Franken im
Christiane, Bührer Gerold, Caccia, Carobbio, Cavadini Jahr und für Ehepaare bis zu 20 000 Franken. Diese Regelung
Adriano, Cincera, Columberg, Cornaz, Danuser, Darbellay, de zur Förderung des Wohneigentums findet erheblichen An-
Dardel, David, Dormann, Dreher, Dünki, Eggly, Engler, von klang und entfaltet gute Wirkungen.
Feiten, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fride- In meiner Interpellation vom 17. Juni 1993 (93.3330) habe ich
rici Charles, Giezendanner, Gobet, Gonseth, Grendelmeier, mich erkundigt, ob tatsächlich das Bundesgesetz über die
Haering Binder, Hari, Hegetschweiler, Hess Peter, Hildbrand, Steuerharmonisierung diese Vorkehr der Eigentumsförde-
Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jeanpretre, Jori, Keller Anton, rung verbiete und, wenn ja, ob dies nicht zu korrigieren sei.
Keller Rudolf, Kühne, Ledergerber, Loeb François, Marti Wer- Am 20. September 1993 bestätigte der Bundesrat, dass ge-
ner, Matthey, Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Mühlemann, mäss Harmonisierungsgesetz die basellandschaftliche Förde-
20. September 1994 N 1333 Interpellation/Motion Gysin
rungsmassnahme nach einer achtjährigen Übergangszeit c. Schliesslich kann noch darauf hingewiesen werden, dass
nicht mehr statthaft sein werde. Der Bundesrat behauptet, das Haus- oder Wohnungseigentümer insbesondere in den ersten
Bundesrecht fördere «steuerlich das Wohneigentum auf an- Jahren nach dem Eigentumserwerb aufgrund der geltenden
dere Weise». Die Antwort des Bundesrates ist in diesem Ordnung vielfach steuerlich bevorteilt werden. Zwar haben sie
Punkte, aufgrund meiner Abklärungen, schlechterdings den Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern. Gleichzeitig
falsch. Es gibt keine solchen bundesrechtlichen Bestimmun- besteht jedoch die Möglichkeit, die Hypothekarzinsen voll-
gen. Die vorgesehene Abzweigung von Geldern der zweiten ständig vom Einkommen abzuziehen sowie die Unterhalts-,
Säule für Wohneigentum ist sicher erwünscht, jedoch mit kei- Betriebs- und Verwaltungskosten geltend zu machen. Vorab
nerlei steuerrechtlicher Begünstigung verbunden. Es geht der Abzug der Hypothekarzinsen bringt es mit sich, dass in
nicht an, dass ein Kanton auf eine bewährte und wirkungsvolle den ersten Jahren nach dem Erwerb eines Wohneigentums
Förderung des Wohneigentums verzichten muss. der Eigentümer regelmässig eine negative Liegenschaftsrech-
nung aufweist. Darin liegt zweifellos eine wirksame Förderung
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates des Erwerbs von Wohneigentum. In einem System der einjäh-
vom 28. Februar 1994 rigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung würde sich
Rapport écrit du Conseil fédéral dieser Effekt zeitlich noch unmittelbarer auswirken. Der Er-
du 28 février 1994 werb von Wohnungseigentum wird mithin steuerlich bereits
1. Die Motion gibt richtig wieder, was schon in der seinerzeiti- erheblich gefördert
gen, ebenfalls angesprochenen Antwort auf die Interpellation 3. Schliesslich ist auf die am 22. Oktober 1992 eingereichte
93.3330 vom Bundesrat festgehalten wurde: Die steuerliche eidgenössische Volksinitiative «Wohneigentum für alle» hinzu-
Förderung eines Bauspar-Modelles, wie es das Steuergesetz weisen, welche eine vermehrte Förderung und Erhaltung des
des Kantons Basel-Landschaft in Form der Abzugsfähigkeit selbstgenutzten Wohneigentums durch entsprechende Aus-
gebundener Bausparrücklagen (Paragraph 29bis) seit 1991 gestaltung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Ge-
kennt, hat im Steuerharmonisierungsgesetz keine Grundlage. meinden verlangt. Ferner prüft eine Expertenkommission den
Andere Abzüge als die in Artikel 9 StHG vorgesehenen kön- Einsatz des Steuerrechtsfür wohnungs- und bodenpolitische
nen die Kantone nicht einführen oder beibehalten (Art. 9 Ziele. Sie wird das Ergebnis ihrer Untersuchungen in einem
Abs. 4 StHG). Deshalb sind Bausparrücklagen im Sinn der ge- Bericht präsentieren, welcher für die erste Hälfte 1994 zu er-
nannten Bestimmung nach Ablauf der achtjährigen Anpas- warten ist.
sungsfrist (Art. 72 StHG) von Bundesrechts wegen nicht mehr
zulässig. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
2. Nach Auffassung des Motionärs ist die in gleichem Zusam- Déclaration écrite du Conseil fédéral
menhang erteilte bundesrätliche Auskunft, das Bundesrecht Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
fördere steuerlich das Wohneigentum auf andere Weise,
«schlechterdings falsch». Diese Auffassung ist unzutreffend: Gysin Hans Rudolf (R, BL): Die Interpellation 93.3330 und de-
a So ist mit der «vorgesehenen Abzweigung von Geldern der ren Beantwortung waren der Grund dafür, eine Motion einzu-
zweiten Säule für Wohneigentum» - im Rahmen des neuen, reichen.
vom Parlament am 17. Dezember 1993 verabschiedeten Bun- Um es vorwegzunehmen-es scheint mir wichtig, das in dieser
desgesetzes über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln Session deutlich zu sagen -: Die Motion hat keine Bundesgel-
der beruflichen Vorsorge (BBI 1993 IV 580) - sehr wohl eine der im Visier. Es geht ausschliesslich um die Frage der Ein-
steuerliche Begünstigung verbunden: Die ordentlichen Bei- schränkung von kantonalem Recht durch das Steuerharmoni-
träge an die zweite Säule können sowohl Arbeitgeber wie Ar- sierungsgesetz.
beitnehmer vollumfänglich von den steuerbaren Einkünften in Nachdem der Bundesrat aufgrund meiner Interpellation be-
Abzug bringen. Werden die so angesparten Vorsorgegelder stätigte, dass das auf den 1. Januar 1993 in Kraft getretene
zum Kauf oder zur Amortisation von Wohneigentum verwen- Steuerharmonisierungsgesetz ab dem Jahre 2000 keine kan-
det, so kommt eine privilegierte Besteuerung zur Anwendung. tonalen Massnahmen zur Förderung des Bausparens mehr
Nach dem ab 1995 geltenden Recht werden sie getrennt vom zulässt, will meine Motion erreichen, dass die Kantone weiter-
übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer erfasst, die zu ei- hin eigene Bausparmodelle auch nach Ablauf der Übergangs-
nem Fünftel der ordentlichen Tarife berechnet wird. Gestützt frist anbieten können. Bei einer Überweisung der Motion hätte
darauf hat z. B. ein verheirateter Vorsorgenehmer, der eine Ka- der Bundesrat genügend Zeit, gegebenenfalls mit anderen
pitalleistung von 100 000 Franken bezieht, eine direkte Bun- Revisionsbegehren, den Räten eine Änderung des Steuerhar-
dessteuer von bloss 656 Franken zu entrichten. monisierungsgesetzes vorzulegen.
Was die kantonalen Steuergesetze betrifft, ist der kantonale Im Kanton Basel-Landschaft hat das steuerlich begünstigte
Gesetzgeber von Bundesverfassung wegen frei, die Tarife Wohnsparmodell grossen Anklang gefunden und bezüglich
festzulegen; immerhin wird ihm im Bundesgesetz über die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum greifbare und
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Ge- gute Wirkung entfaltet Die Feststellung des Bundesrates - in
meinden vorgeschrieben, solche Vorsorgeleistungen eben- der Beantwortung meiner Interpellation -, das kantonale
falls getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern, Modell müsse nach dem Jahre 2000 dahinfallen, hat insbe-
b. Analoge steuerliche Vorschriften gelten sodann bei der Be- sondere in meinem Kanton grosse Unsicherheit heraufbe-
steuerung der Leistungen aus der gebundenen Selbstvor- schworen und dazu geführt, dass praktisch keine neuen Bau-
sorge (Säule 3a), die seit dem 1. Januar 1990 ebenfalls für den sparverträge mehr abgeschlossen wurden.
Erwerb und die Amortisation von Wohneigentum bezogen Der Bundesrat zielt am Zweck der Motion vorbei, wenn er
werden können. Auch hier sind die Beiträge von den für die seine ablehnende Haltung mit der Aufzählung einer Vielzahl
Einkommenssteuern massgebenden Bemessungsgrundla- von bestehenden eidgenössischen Steuerabzügen gemäss
gen von Bund, Kantonen und Gemeinden vollständig abzugs- Bundessteuerrecht begründet - abgesehen davon, dass die
fähig. Die Maximalbeträge lauten zurzeit auf 5414 Franken für meisten der aufgelisteten Abzüge keine echten Wohneigen-
jeden Steuerpflichtigen, der einer Einrichtung der zweiten tumsförderungsmassnahmen beinhalten, sondern lediglich
Säule angehört, und auf 27 072 Franken, wenn er keiner sol- allgemeine Sparförderungsmassnahmen sind.
chen Einrichtung angehört Verheirateten Steuerpflichtigen, Die Motion fordert keinezusätzlichenBundesmassnahmen auf
die beide erwerbstätig sind, stehen diese Beiträge unabhän- dem Gebiete der Wohneigentumsförderung und kostet damit
gig davon zu, ob sie der Partner ebenfalls beansprucht oder keine Bundesgelder. Die Motion will lediglich die Behinderung
nicht. Auch diese steuerlich privilegierten Gelder können so- der Kantone aufheben, in eigener Verantwortung sinnvolle kan-
mit gezielt zum Zweck der Beschaffung von Wohneigentum tonale Bausparmodelle zu verwirklichen. Denn gerade die Kan-
angespart werden. Bei ihrem Bezug kommt die gleiche privile- tone sind am ehesten dazu prädestiniert, aufgrund ihrer beson-
gierte Besteuerung zur Anwendung, wie sie beim Bezug von deren kantonalen Verhältnisse Bausparmodelle, gegebenen-
Vorsorgegeldern der zweiten Säule (vgl. unter Ziff. 2 Bst a) falls in Ergänzung zu weiteren kantonalen Förderungsmass-
gilt nahmen, anzubieten oder dies auch sein zu lassen.
Motion d'ordre 1334 N 20 septembre 1994
Ich rufe darum alle föderalistisch gesinnten Kräfte in diesem sehr heftig über dieformelle und die materielle Steuerharmoni-
Saale auf, der Überweisung des Vorstosses zuzustimmen und sierung gestritten. Geblieben ist die formelle Harmonisierung.
damit den Weg auf der ausdrücklichen Basis der Freiwilligkeit Da nützen natürlich alle Appelle an die Föderalisten nichts!
freizumachen, dass sinn- und wirkungsvolle kantonale Bau- Wenn man diesen Verfassungsauftrag erfüllen will, kann nicht
sparmodelle auch nach dem Jahre 2000, nach Ablauf der jeder Kanton Abzüge machen, wie er will, sondern es ist not-
Übergangsfrist des Steuerharmonisierungsgesetzes, noch wendig, dass man eine Lösung findet, die letztlich für alle Kan-
möglich sind. tone gilt Da ist nichts zu machen.
Herr Bundespräsident, Sie verweisen in Ihren Ausführungen Im übrigen tun wir, glaube ich, für die Förderung des Wohnei-
zu meiner Motion auch auf die am 22. Oktober 1992 einge- gentums bereits genug; es liegt, wie Sie gesagt haben, noch
reichte eidgenössische Volksinitiative «Wohneigentum für eine Volksinitiative vor, zu der wir ohnehin Stellung nehmen
alle» sowie auf einen in Auftrag gegebenen Expertenberichtfür müssen. Deshalb spielt es keine Rolle, ob wir Ihren Vorstoss
den Einsatz des Steuerrechts für wohnungs- und bodenpoliti- abschreiben oder nicht
sche Ziele. Ein Bericht, der dem Vernehmen nach zwar abge- Ich bin also mit der Überweisung als Postulat einverstanden.
liefert, aber noch nicht publiziert worden ist
Ich wäre bereit, Herr Bundespräsident, meine Motion in ein Motion 93.3684
Postulat umzuwandeln. Damit würde der Weg frei für eine Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
gründliche Prüfung des Anliegens im Zusammenhang mit der
von Ihnen zitierten Volksinitiative und dem von Ihnen zitierten
Expertenbericht
Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident Stich, um die Bereitschaft, Ordnungsantrag Gonseth
den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Behandlung des Geschäfts 94.040 «Konvention über die bio-
logische Vielfalt Ratifikation» in Kategorie III.
Schweingruber Alain (R, JU): Dans son intervention, le mo-
tionnaire se réfère à la législation fiscale de Baie-Campagne Motion d'ordre Gonseth
qui admet la déductibilité du revenu de l'épargne servant à Traitement de l'objet 94.040 «Convention sur la diversité biolo-
l'achat d'un logement gique. Ratification» en catégorie III.
Cette loi cantonale met en oeuvre un encouragement concret,
direct et efficace de l'accession à la propriété. Or, à l'instar de Gonseth Ruth (G, BL): Ich stelle Ihnen den Ordnungsantrag,
ceux qui ont judicieusement prévu des déductions fiscales si- dass die Detailberatung zur Konvention über die biologische
milaires, ce canton devra supprimer cet allégement dans sept Vielfalt in Kategorie III durchgeführt wird.
ans, à partir d'aujourd'hui, pour se conformer à la loi fédérale Dieses Übereinkommen ist ausserordentlich wichtig zum
sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen. An der Kon-
communes. Il est donc tout à fait de bon aloi de solliciter la mo- ferenz von Rio wurde ein enormer Handlungsbedarf zur Erhal-
dification de cette loi fédérale. tung der biologischen Vielfalt festgestellt. Und nun soll dieses
Contrairement aux pays qui l'entourent, la Suisse connaît un Geschäft so sang- und klanglos in Kategorie IV durchge-
taux extrêmement élevé de locataires et, partant, un nombre peitscht werden, als ob uns diese ganze Riesenproblematik
proportionnellement peu important de propriétaires, ce qui est nichts angehen würde. Doch wissen wir nicht alle, dass die
d'ailleurs un paradoxe dans un pays où le revenu moyen est Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt, die rasante techni-
plus élevé que dans bien des pays voisins. Il en résulte concrè- sche Entwicklung und die Vermarktung der Biodiversität rie-
tement que notre législation en matière d'habitat et de loge- sige wissenschaftliche, gesellschaftspolitische und ethische
ment se conçoit essentiellement en termes de protection des Fragen aufwerfen und zu vielfältigen, noch zu lösenden Kon-
locataires contre des propriétaires, législation qui, à mon flikten führen werden?
sens, cultive les antagonismes entre les uns et les autres. Auch in der Schweiz besteht ein riesiger Handlungsbedarf. Ich
La situation serait certainement différente si l'on avait pratiqué zitiere Ziffer 412 der Botschaft: «Der anhaltende Lebensraum-
une véritable politique d'encouragement de l'accession à la und Artenverlust zeigt aber deutlich, dass die Schweiz derzeit
propriété. Quoi de plus normal, en effet, qu'un justiciable loca- zentrale Forderungen des Übereinkommens über die biologi-
taire souhaite acquérir la propriété de son propre logement? sche Vielfalt nur ungenügend erfüllen kann.»
Quoi de plus normal aussi que de lui en donner la possibilité? Immer wieder steht zwar in der Botschaft, dass wir die formel-
Cela est d'ailleurs d'autant plus opportun que tout développe- len - unterstrichen: formellen - gesetzlichen Grundlagen hät-
ment du secteur de la construction induit, par le jeu de l'offre et ten, um handeln zu können. Doch wieso setzen wir sie nicht
de la demande, des effets positifs sur les coûts de la construc- durch? Weil bei Zielkonflikten bei uns in den allermeisten Fäl-
tion et en facilite ensuite l'accès. len eben zuungunsten der Natur entschieden wird.
Or, la Confédération se montre extrêmement restrictive ou, à In der Botschaft werden die anstehenden Probleme einmal
tout le moins, très timide, en la matière, et les quelques dispo- mehr vorwiegend in den Süden projiziert Und vom Süden ver-
sitions prévoyant la prise en compte de l'épargne du 2e pilier langen wir mehr, als wir offensichtlich bei uns selbst zu verän-
me paraissent manifestement insuffisantes. dern gewillt sind. Dies, obwohl wir alle wissen, dass die Ökosy-
Cela dit, si toutefois l'Etat ne veut pas s'engager concrètement steme des Südens nicht nur ihre eigene Bevölkerung tragen,
et directement dans cette voie, nous souhaitons qu'il laisse au sondern dass sie gleichzeitig durch das Konsumbedürfnis
moins aux cantons qui ont de l'imagination et l'esprit d'initia- des Nordens in hohem Masse überbeansprucht werden.
tive la possibilité de mener, eux, une véritable politique d'en- Trotzdem wird unser Konsumverhalten in der Botschaft nie
couragement de l'accession à la propriété s'ils le souhaitent hinterfragt
La motion Gysin, qui n'implique d'ailleurs aucun effet financier Wir Grünen wünschen eine Diskussion in Kategorie III, beson-
défavorable pour la Confédération, ne demande finalement ders wegen der Zusatzerklärung. Denn hier sind sehrviele Fra-
rien d'autre et rien de plus que cela gen offen.
Dès lors, je vous invite instamment à la soutenir ou, le cas 1. Wird die prinzipielle Möglichkeit zur Patentierung von Orga-
échéant, le postulat, si cette intervention était transformée en nismen, Pflanzen und Tieren durch die Hintertür sang- und
postulat klanglos mit dieser Zusatzvereinbarung vorweggenommen?
Diese Befürwortung widerspricht aber unserem geltenden Pa-
Stich Otto, Bundespräsident: Herr Gysin hat vorgeschlagen, tentgesetz Und auch der Bundesrat gesteht in seinem Bericht
die Motion als Postulat zu überweisen, damit sie nicht abge- «Biotechnologie und Patentrecht» aus dem Jahre 1993 zu,
lehnt wird. Ich bin damit einverstanden, dass man sie als Po- dass «tiefgehende religiöse, ethische, ökologische und auch
stulat überweist, aber das ändert nichts an der Haltung des entwicklungspolitische Bedenken gegen die Patentierung von
Bundesrates. Organismen sprechen».
Wie Sie wissen, besteht ein Steuerharmonisierungsauftrag in Mit der vorliegenden Zusatzerklärung werden nun diese Be-
der Bundesverfassung. Zwar hat man in den siebziger Jahren denken kurzerhand übergangen.
20. September 1994 N 1335 Ordnungsantrag
Wir Grünen halten fest: Wenn die Patentierung von Lebewe- Motion d'ordre du groupe écologiste
sen angestrebt werden soll, dann soll dies endlich vom Parla- Nous exigeons que le Bureau revienne sur la décision de
ment mit einem referendumsfähigen Mehrheitsbeschluss ge- n'inscrire à l'ordre du jour de la séance de relevée du mercredi
macht werden. Es dürfen nicht jetzt auf kaltem Weg mit diesem que le débat sur les interventions personnelles et de procéder
Übereinkommen Sachzwänge geschaffen werden. aux votes relatifs le lendemain; il y a lieu de procéder immédia-
2. Grosse Fragezeichen setzen wir Grünen zum Kapitel 42 tement aux votes concernés, comme c'est actuellement le
«Weitergabe von Technologie». In der Botschaft steht dazu auf cas.
Seite 19: «Die Finanzierung von Lizenzen oder der Erwerb von
Technologie sind zu unterstützen, damit diese den Entwick- Bühlmann Cécile (G, LU): Ich hoffe, Sie haben gestern genau
lungsländern zu günstigen Bedingungen zur Verfügung ge- zugehört, als unsere Präsidentin den neuen Sitzungsmodus
stelltwerden können.» für die Abendsitzungen der ersten und zweiten Sessionswo-
WirGrünen unterstützen diesen Grundsatz. Doch wer soll diese che erklärt hat, wie er jetzt laut Beschluss des Büros ab sofort
Lizenzfinanzierungen bezahlen? Müssten sie nicht eindeutig versuchsweise eingeführt werden soll. Ich möchte, dass das,
heute rechtlich abgesichert werden, damit sie nicht zu hohlen was da neu auf uns zukommen soll, hier in diesem Saal min-
Absichtserklärungen verkommen? Nichts erfahren wir z. B. destens diskutiert und dann im vollen Bewusstsein über die
darüber, ob auch die chemische Industrie zu ökologischen und Folgen über diese Neuregelung abgestimmt wird.
sozialen Leitplanken-sprich: finanziellen Beiträgen-verpflich- Jetzt appelliere ich an alle hier im Saal, die nicht zu den Einfluss-
tet wird. Oder wird es einmal mehr so sein, dass der Nutzen pri- reichen und Mächtigen gehören - gestern hat sie der «Tages-
vatisiert wird, die Kosten abersozialisiert werden? Anzeiger» mit dem Begriff «Dinos» umschrieben -, ich appel-
Wir Grünen möchten vom Bundesrat erfahren, womit in Zu- liere an alle, die nicht schon im voraus alles erfahren, weil sie
kunft solche Lizenzfinanzierungen berappt werden sollen und nicht über gut funktionierende «connections» in die Verwaltung
wohin das Geld fliessen soll. Wird das Geld unseren eh schon und in den Bundesrat verfügen; ich appelliere auch an die, die
knappen Entwicklungshilfegeldern entnommen, und wird es vielleicht innerhalb ihrer Parteiapparate eher zu den Aussensei-
direkt in die chemische Industrie fliessen? Zu diesen wichtigen tern und Aussenseiterinnen zählen: Sie alle sollen jetzt genau
Fragen brauchen wir eine Diskussion. zuhören, denn Sie sind auf das Mittel des persönlichen Vorstos-
Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, meinem Ord- ses und der parlamentarischen Initiative angewiesen.
nungsantrag zuzustimmen. Bei solchen wichtigen internatio- Den persönlichen Vorstössen will nun das Büro den Garaus
nalen Übereinkommen soll die eine Hand nämlich wissen, machen, indem es sie auf die Abendsitzungen verlegt, an de-
was die andere Hand tut Alles andere ist ein unfaires Spiel, nen die Urheberinnen und Urheber dann die Vorstösse noch
einmal mehr zuungunsten der Dritten Welt und der Natur. vor den leeren Reihen begründen können, während die ande-
ren Ratsmitglieder zum Nachtessen gehen, weil nämlich -das
Baumberger Peter (C, ZH): Als Präsident der Urek bitte ich ist das Absurde an diesem Vorschlag - erst am nächsten Mor-
Sie, den Ordnungsantrag Gonseth abzulehnen. Das Geschäft gen über die Vorstösse abgestimmt werden soll. Nebst dem,
ist ein klassisches Kategorie-IV-Geschäft: Die Kommission hat dass das verfassungswidrig ist, weil nach Artikel 87 der Bun-
diesem Geschäft einstimmig zugestimmt. desverfassung die Mehrheit der Ratsmitglieder schon bei der
Bei der Diskussion in der Kommission ging es um die soge- Beratung anwesend sein muss - und nicht erst bei den Ab-
nannte interpretierende Erklärung. Die interpretierende Erklä- stimmungen - und dass jedesmal das Auszählen des Quo-
rung ist letztlich rechtlich unverbindlich. Gemäss Konvention rums und der Sitzungsabbruch verlangt werden könnten, ma-
kann man keine Vorbehalte machen. Also ein Streit um des chen wir uns mit dieser Idee doch selber unglaubwürdig. Wir
Kaisers Bart! Daraus folgt zwingend, dass es nicht vernünftig beschneiden unsere eigenen Möglichkeiten, indem wir un-
ist, die Kommissionsberatungen hier im Rat zu wiederholen; sere eigenen parlamentarischen Mittel wie Motionen, Post-
wir haben noch einige andere Aufgaben. ulate und parlamentarische Initiativen als absolut minderwer-
Zu Frau Gonseth noch zwei persönliche Bemerkungen: tig behandeln, wenn wir sie in einer als zweitklassig definierten
1. Dieser Ordnungsantrag kann um so eher abgelehnt wer- Sitzungszeit am Ende eines zehnstündigen Sitzungstages
den, als Frau Gonseth soeben Gelegenheit gehabt hat, zur Sa- traktandieren, bei der die Sitzungspräsenz inoffiziell dann gar
che zu sprechen, und sie hat das einlässlich getan. nicht mehr erwartet wird.
2. Frau Gonseth, ich bin der Meinung, Sie leisten der Sache ei- Ihnen ist ja wohl allen klar, dass wir eine entsprechende Ver-
nen Bärendienst. Ich habe vernommen, dass der Verpflich- fassungsänderung in einer Volksabstimmung nie durchbrin-
tungskredit, der hier zugrunde liegt, im Ständerat in Frage ge- gen könnten. Wir mogeln uns mit dieser aus Effizienzgründen
stellt ist Wenn wir die Konvention wirklich unterstützen wollen, vorgebrachten Idee des Büros ein weiteres Mal um die Frage
sollten wir vermeiden, die Sache noch lange zu zerreden. herum, ob die Sitzungszeiten von viermal drei Wochen noch
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Gonseth abzulehnen. genügen, um die zunehmende Geschäftslast zu bewältigen.
Dass die Geschäftslast zunimmt, hat nicht nur mit den persön-
Meyer Theo (S, BL): Wenn wir heutige Probleme diskutieren, lichen Vorstössen zu tun, auch die Zahl der bundesrätlichen
wie wir dies heute morgen getan haben, ist dies sehr wichtig. Vorlagen nimmt laufend zu. Dass vermehrt zum Mittel der par-
Aber das soll uns nicht daran hindern, an die Probleme von lamentarischen Initiative gegriffen wird, hat damit zu tun, dass
übermorgen zu denken. Die finanzpolitischen Diskussionen wir alle schlechte Erfahrungen mit den anderen Kategorien
von heute morgen werden bereits nächstes Jahr vergessen der persönlichen Vorstösse gemacht haben. Diese werden je-
sein. Es kann uns aber nicht gleichgültig sein, ob die Artenviel- weils hinten an der Traktandenliste angehängt und fallen in
falt dieser Erde erhalten werden kann. In diesem Sinne lohnt der Regel dann raus.
es sich, darüber diskutieren zu können. Ebenfalls mogeln wir uns um die von der SPKans Büro gestell-
Wir unterstützen deshalb die Umteilung in Kategorie III. ten Fragen herum, wie die Sitzungszeiten familien- und frauen-
freundlicher gestaltet werden könnten. Sie sehen, dass es sich
Abstimmung - Vote nicht um eine Kleinigkeit handelt, die wir diskussionslos ak-
Für den Ordnungsantrag Gonseth 48 Stimmen zeptieren könnten. Deshalb bitte ich Sie, dem Ordnungsan-
Dagegen 68 Stimmen trag der grünen Fraktion zuzustimmen: Wenigstens soll -
wenn die persönlichen Vorstösse schon nur noch in Abendsit-
zungen Platz haben - noch am gleichen Abend darüber abge-
Ordnungsantrag der grünen Fraktion stimmt werden und nicht erst am nächsten Morgen.
Wir verlangen, dass der Bürobeschluss, nach welchem in der
Abendsitzung vom Mittwoch jeweils nur noch eine Debatte Früh Hans-Rudolf (R, AR): Der Ordnungsantrag der grünen
über die persönlichen Vorstösse stattfindet, die Abstimmun- Fraktion zielt nicht darauf ab, die Mittwochabendsitzung in der
gen aber auf den nächsten Morgen verschoben werden sol- vorgeschlagenen Form abzuschaffen, sondern sein Ziel ist es,
len, rückgängig gemacht werden soll, d. h. über Vorstösse so- dass am gleichen Abend auch noch die Abstimmungen
fort abgestimmt werden muss wie bisher üblich. durchgeführt werden.
Motion d'ordre 1336 N 20 septembre 1994
Die grosse Arbeitslast und vor allem die Flut der persönlichen
Vorstösse veranlassten das Büro, nach Lösungen zu suchen
und Massnahmen zu treffen. Es waren Begehren laut gewor-
den, man solle die Sessionen verlängern, also zum Beispiel
am Montag morgen beginnen oder den Freitag immer dazu
nehmen oder eine vierte Woche anhängen. Das sind alles
Möglichkeiten. Im Büro waren wir der Meinung, man sollte
dies nicht tun. Die längeren Verhandlungen haben denn zur
weisen Erkenntnis geführt, dass man wohl eine Entlastung
des Ratsbetriebes und der Sessionen erreichen möchte, aber
man möchte die Sessionen nicht verlängern.
Die Frau Präsidentin hat den Ablauf der Mittwochabendveran-
staltungen dargelegt Das ist das Resultat der Bürodebatte. Es
war aber die Meinung, dass man diese Abende auch selber et-
was gestalten könnte. Wir dachten dabei vor allem auch an die
Frauen, die vielleicht noch familiäre Pflichten haben - solche
gibt es auch. (Unruhe) Es gibt auch Männer, die noch familiäre
Pflichten haben. Aber man wollte, dass man ohne schlechtes
Gewissen am Mittwoch abend eine solche Pflicht erfüllen
könnte, wenn man der Meinung ist, man möchte nicht bei je-
dem Vorstoss die Begründung hören. Wenn wir aber am glei-
chen Abend Abstimmungen durchführen, sind wir selbstver-
ständlich gezwungen, hier zu sein; wir haben ja auch abzu-
stimmen.
Wenn wir wegbleiben, regt sich mindestens bei uns Büromit-
gliedern das schlechte Gewissen. Ich weiss nicht, wie das bei
Ihnen ist Auch der leise Wunsch, dass damit das Einreichen
persönlicher Vorstösse etwas weniger attraktiv sein könnte, ist
in dieser Art des Ablaufs der Mittwochabendveranstaltungen
beinhaltet
Heute sind Innovationen gefordert. Ob etwas eine Innovation
ist oder nicht, entscheidet erst das Resultat Deshalb wären wir
im Büro der Meinung, dass wir den Versuch einmal wagen
sollten, dass wir diese und vielleicht noch die nächste Session
die Veranstaltungen einmal in diesem Rahmen durchführen
sollten, um nach gemachten Erfahrungen zu entscheiden, ob
so weitergefahren werden soll oder nicht
Im Namen des Büros bitte ich Sie, den Ordnungsantrag der
grünen Fraktion abzulehnen und uns allen eine Chance zu ge-
ben, eine neue Erfahrung zu machen, um damit den künftigen
Entscheid zu untermauern.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag der grünen Fraktion 59 Stimmen
Dagegen 61 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr
La séance est levée à 12 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gysin Förderung des Wohneigentums
Interpellation Gysin Encouragement de l'accession à la propriété du logement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3330
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 1332-1336
Page
Pagina
Ref. No 20 024 422
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.