Unemployment Benefits & Spousal Income Limitations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed limiting unemployment benefits for married individuals whose spouses earn over a certain income, arguing that existing contribution rates are insufficient to cover current claims and higher rates are politically unfeasible. The court rejected this, stating that unemployment benefits are based on an insurance principle, not welfare, and benefits are contingent on contributions. While acknowledging the need to address deficits, the court indicated it would consider income limitations for those with employed spouses within the framework of a general review of the unemployment insurance financing system and constitutional principles of equality.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34novies BV, Art. 4 BV; Unemployment Benefits & Spousal Income Limitations: sowie für Härtefälle sind Sonderregelungen zu treffen. sitz in der Schweiz, Vermittlungsfähigkeit usw.) erfüllt sind.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
27. September 1993 N 1625 Arbeitslosigkeit Persönliche Vorstösse
#ST# 93.3316 Auch mit der Erhöhung des Beitragssatzes auf 2 Lohnpro-
zente sind die derzeitigen Ansprüche der verschiedenen Kate-
Motion Moser gorien von Arbeitslosen mittelfristig nicht mehr zu finanzieren,
wesentlich höhere Beitragssätze jedoch politisch kaum noch
Beschränkung des Anspruchs durchsetzbar.
auf Arbeitslosenentschädigung Anders verhält es sich bei der Kürzung von Arbeitslosentag-
bei Verheirateten geldern einzelner Gruppen, wie jener der Verheirateten mit er-
mit erwerbstätigem Ehegatten werbstätigem Ehegatten, die eine Kürzung im vorgeschlage-
nen Sinne ohne wesentliche Härtefälle verkraften kann.
Indemnités de chômage. Eine derartige Regelung wird bereits in den Mitgliedstaaten
Limitation du droit der EG angewendet. Der Umfang der Leistungen, auf die ar-
pour les personnes mariées dont beitslose Zweitverdiener Anspruch haben, ist in den einzelnen
le conjoint exerce une activité lucrative Mitgliedstaaten allerdings recht unterschiedlich festgelegt
Das erstmalige Taggeld eines arbeitslosen Verheirateten mit
erwerbstätigem Ehegatten erreicht 15 bis 80 Prozent des vor-
herigen Lohns. Diese Lohnersatzzahlungen werden durch-
schnittlich für die Dauer eines Jahres entrichtet; danach sind
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1993 in fast allen EG-Ländern keine Ansprüche über das System
Bekanntlich werden wir aufgrund der Arbeitsmarktentwick- der Arbeitslosenunterstützung mehr möglich.
lung in den nächsten Jahren bei der Arbeitslosenversiche-
rung, auch unter Berücksichtigung derAvig-Revision, mit Defi- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
ziten in Milliardenhöhe rechnen müssen. Zur Einsparung so- vom 8. September 1993
zial nicht unbedingt gerechtfertigter Lohnersatzleistungen er- Rapport écrit du Conseil fédéral
suche ich den Bundesrat, eine Avig-Revision vorzuschlagen, du 8 septembre 1993
die eine Beschränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenent- Gemäss Artikel 34novies BV beruht unser Schutzsystem ge-
schädigung bei Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten gen die Arbeitslosigkeit nicht auf dem Fürsorgeprinzip, son-
gemäss nachfolgender Anregung vorsieht: dern vielmehr auf dem Versicherungsprinzip. Im Gegensatz
1. Der Taggeldanspruch eines Erwerbstätigen, dessen Ehe- zum Versicherungsprinzip ist die Leistung im Bereich der Für-
gatte ein Einkommen von mehr als 100 000 Franken per an- sorge vom sozialen Bedarf abhängig. Die Versicherung deckt
num erzielt, erlischt nach 170 Tagen Bezugsdauer. das Risiko der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nur dann, wenn
2. Der Taggeldanspruch eines Versicherten, der zusammen dafür von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge entrichtet
mit seinem Ehegatten ein Gesamterwerbseinkommen von worden sind. Sobald eine Person die minimale Beitragszeit er-
mehr als 100 000 Franken per annum erzielt, wird bei maximal füllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist, hat
100 000 Franken per annum plafoniert sie in entsprechendem Umfang Anspruch auf Arbeitslosenent-
3. Für Familien mit Unterstützungspflicht gegenüber Kindern schädigung, solange die anderen Voraussetzungen (Wohn-
sowie für Härtefälle sind Sonderregelungen zu treffen. sitz in der Schweiz, Vermittlungsfähigkeit usw.) erfüllt sind.
Das Versicherungsprinzip erlaubt nur ausnahmsweise, Lei-
Texfe de la motion du 16 juin 1993 stungen nach dem tatsächlichen, individuell-konkreten Bedarf
On sait que, dans les années qui viennent, l'assurance-chô- auszurichten. So ist im dringlichen Bundesbeschluss vom
mage connaîtra des déficits pouvant atteindre des milliards de 19. März 1993 über Massnahmen in der Arbeitslosenversiche-
francs en raison de l'évolution sur le marché du travail, même rung insbesondere vorgesehen, den Taggeldanspruch nur je-
compte tenu de la révision de la LACI. Afin que l'on économise ner Versicherten auf 70 Prozent des versicherten Verdienstes
certaines prestations pour perte de gain qui ne sont pas abso- zu begrenzen, welchen keine Unterhaltspflicht gegenüber
lument justifiées du point de vue social, je demande au Kindern obliegt Will man aber den Anordnungen des Verfas-
Conseil fédéral de mettre en oeuvre une révision de la LACI qui sungsgebers treu bleiben, so müssen solche Lösungen klar
prévoie une limitation du droit à l'indemnité de chômage pour die Ausnahme bilden. Es stellt sich zudem die Frage, ob ein
les personnes mariées dont le conjoint exerce une activité lu- solcher Vorschlag mit dem verfassungsmässigen Prinzip der
crative, selon les propositions suivantes: Gleichstellung von Mann und Frau vereinbar ist
1. Le droit à une indemnité journalière de l'assuré dont le Der Bundesrat ist demgegenüber im Rahmen der laufenden
conjoint a un revenu de plus de 100 000 francs par an s'éteint Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (die Mitte
au bout de 170 jours. des Jahres 1994 in Kraft treten soll) bereit, die Frage einer Be-
2. Le droit à une indemnité journalière de l'assuré qui réalise schränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung
avec son conjoint un gain total de plus de 100 000 francs est derjenigen Personen zu prüfen, deren Lebenspartner bereits
plafonné à un montant de 100 000 francs par an. über lukrative Einkommensquellen verfügen. Die Prüfung die-
3. Pour les familles ayant des obligations d'entretien envers ser Frage muss indessen in den von Artikel 4 BV gezogenen
les enfants ainsi que dans les cas d'une rigueur excessive, des Grenzen und im Kontext einer allgmeinen Ueberprüfung
réglementations particulières doivent être prévues. des Finanzierungssystems der Arbeitslosenversicherung er-
folgen.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Aubry, Binder,
Bischof, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Daepp, Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Dettling, Dreher, Fehr, Fischer-Seengen, Giezendanner, Jenni Déclaration écrite du Conseil fédéral
Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Miesch, Mühlemann, Müller, Reimann Maximilian, Scherrer wandeln.
Jürg, Scherrer Werner, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steine-
mann, Verterli, Wittenwiler (32) Präsident: Herr Moser ist mit der Umwandlung in ein Postulat
einverstanden; dies wird durch Frau Brunner Christiane be-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit kämpft
Der Anteil der Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten,
welche in der Schweiz vollzeitbeschäftigt sind, ist relativ gross. Abstimmung - Vote
Entsprechend gross ist auch ihr Anteil unter den Arbeitslosen. Für Ueberweisung des Postulates 52 Stimmen
Geht man von der These aus, dass bei den meisten Doppel- Dagegen 70 Stimmen
verdienerhaushalten die Absicht einer Verbesserung des per-
sönlichen Wohlstands zugunde liegt, müsste in einer Rezes-
sion auch ein entsprechender Abbau dieses persönlichen
Wohlstands akzeptabel sein.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Moser Beschränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung bei
Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten
Motion Moser Indemnités de chômage. Limitation du droit pour les personnes mariées
dont le conjoint exerce une activité lucrative
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3316
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1993 - 15:30
Date
Data
Seite 1625-1625
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Ref. No 20 023 166
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