Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3316 KI-generiert

Unemployment Benefits & Spousal Income Limitations

Geschäftsnummer VPB 93-3316
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed limiting unemployment benefits for married individuals whose spouses earn over a certain income, arguing that existing contribution rates are insufficient to cover current claims and higher rates are politically unfeasible. The court rejected this, stating that unemployment benefits are based on an insurance principle, not welfare, and benefits are contingent on contributions. While acknowledging the need to address deficits, the court indicated it would consider income limitations for those with employed spouses within the framework of a general review of the unemployment insurance financing system and constitutional principles of equality.

Legislator-Regeste

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Art. 34novies BV, Art. 4 BV; Unemployment Benefits & Spousal Income Limitations: sowie für Härtefälle sind Sonderregelungen zu treffen. sitz in der Schweiz, Vermittlungsfähigkeit usw.) erfüllt sind.

Schlagwörter

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Arbeitslosenentschädigung Versicherungsleistungsbegehren Erwerbstätigkeit des Ehegatten Erwerbseinkommen verfassungsmässige Schranken Rückschlag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

27. September 1993 N 1625 Arbeitslosigkeit Persönliche Vorstösse

#ST# 93.3316 Auch mit der Erhöhung des Beitragssatzes auf 2 Lohnpro-

zente sind die derzeitigen Ansprüche der verschiedenen Kate-

Motion Moser gorien von Arbeitslosen mittelfristig nicht mehr zu finanzieren,

wesentlich höhere Beitragssätze jedoch politisch kaum noch

Beschränkung des Anspruchs durchsetzbar.

auf Arbeitslosenentschädigung Anders verhält es sich bei der Kürzung von Arbeitslosentag-

bei Verheirateten geldern einzelner Gruppen, wie jener der Verheirateten mit er-

mit erwerbstätigem Ehegatten werbstätigem Ehegatten, die eine Kürzung im vorgeschlage-

nen Sinne ohne wesentliche Härtefälle verkraften kann.

Indemnités de chômage. Eine derartige Regelung wird bereits in den Mitgliedstaaten

Limitation du droit der EG angewendet. Der Umfang der Leistungen, auf die ar-

pour les personnes mariées dont beitslose Zweitverdiener Anspruch haben, ist in den einzelnen

le conjoint exerce une activité lucrative Mitgliedstaaten allerdings recht unterschiedlich festgelegt

Das erstmalige Taggeld eines arbeitslosen Verheirateten mit

erwerbstätigem Ehegatten erreicht 15 bis 80 Prozent des vor-

herigen Lohns. Diese Lohnersatzzahlungen werden durch-

schnittlich für die Dauer eines Jahres entrichtet; danach sind

Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1993 in fast allen EG-Ländern keine Ansprüche über das System

Bekanntlich werden wir aufgrund der Arbeitsmarktentwick- der Arbeitslosenunterstützung mehr möglich.

lung in den nächsten Jahren bei der Arbeitslosenversiche-

rung, auch unter Berücksichtigung derAvig-Revision, mit Defi- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

ziten in Milliardenhöhe rechnen müssen. Zur Einsparung so- vom 8. September 1993

zial nicht unbedingt gerechtfertigter Lohnersatzleistungen er- Rapport écrit du Conseil fédéral

suche ich den Bundesrat, eine Avig-Revision vorzuschlagen, du 8 septembre 1993

die eine Beschränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenent- Gemäss Artikel 34novies BV beruht unser Schutzsystem ge-

schädigung bei Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten gen die Arbeitslosigkeit nicht auf dem Fürsorgeprinzip, son-

gemäss nachfolgender Anregung vorsieht: dern vielmehr auf dem Versicherungsprinzip. Im Gegensatz

1. Der Taggeldanspruch eines Erwerbstätigen, dessen Ehe- zum Versicherungsprinzip ist die Leistung im Bereich der Für-

gatte ein Einkommen von mehr als 100 000 Franken per an- sorge vom sozialen Bedarf abhängig. Die Versicherung deckt

num erzielt, erlischt nach 170 Tagen Bezugsdauer. das Risiko der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nur dann, wenn

2. Der Taggeldanspruch eines Versicherten, der zusammen dafür von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge entrichtet

mit seinem Ehegatten ein Gesamterwerbseinkommen von worden sind. Sobald eine Person die minimale Beitragszeit er-

mehr als 100 000 Franken per annum erzielt, wird bei maximal füllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist, hat

100 000 Franken per annum plafoniert sie in entsprechendem Umfang Anspruch auf Arbeitslosenent-

3. Für Familien mit Unterstützungspflicht gegenüber Kindern schädigung, solange die anderen Voraussetzungen (Wohn-

sowie für Härtefälle sind Sonderregelungen zu treffen. sitz in der Schweiz, Vermittlungsfähigkeit usw.) erfüllt sind.

Das Versicherungsprinzip erlaubt nur ausnahmsweise, Lei-

Texfe de la motion du 16 juin 1993 stungen nach dem tatsächlichen, individuell-konkreten Bedarf

On sait que, dans les années qui viennent, l'assurance-chô- auszurichten. So ist im dringlichen Bundesbeschluss vom

mage connaîtra des déficits pouvant atteindre des milliards de 19. März 1993 über Massnahmen in der Arbeitslosenversiche-

francs en raison de l'évolution sur le marché du travail, même rung insbesondere vorgesehen, den Taggeldanspruch nur je-

compte tenu de la révision de la LACI. Afin que l'on économise ner Versicherten auf 70 Prozent des versicherten Verdienstes

certaines prestations pour perte de gain qui ne sont pas abso- zu begrenzen, welchen keine Unterhaltspflicht gegenüber

lument justifiées du point de vue social, je demande au Kindern obliegt Will man aber den Anordnungen des Verfas-

Conseil fédéral de mettre en oeuvre une révision de la LACI qui sungsgebers treu bleiben, so müssen solche Lösungen klar

prévoie une limitation du droit à l'indemnité de chômage pour die Ausnahme bilden. Es stellt sich zudem die Frage, ob ein

les personnes mariées dont le conjoint exerce une activité lu- solcher Vorschlag mit dem verfassungsmässigen Prinzip der

crative, selon les propositions suivantes: Gleichstellung von Mann und Frau vereinbar ist

1. Le droit à une indemnité journalière de l'assuré dont le Der Bundesrat ist demgegenüber im Rahmen der laufenden

conjoint a un revenu de plus de 100 000 francs par an s'éteint Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (die Mitte

au bout de 170 jours. des Jahres 1994 in Kraft treten soll) bereit, die Frage einer Be-

2. Le droit à une indemnité journalière de l'assuré qui réalise schränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung

avec son conjoint un gain total de plus de 100 000 francs est derjenigen Personen zu prüfen, deren Lebenspartner bereits

plafonné à un montant de 100 000 francs par an. über lukrative Einkommensquellen verfügen. Die Prüfung die-

3. Pour les familles ayant des obligations d'entretien envers ser Frage muss indessen in den von Artikel 4 BV gezogenen

les enfants ainsi que dans les cas d'une rigueur excessive, des Grenzen und im Kontext einer allgmeinen Ueberprüfung

réglementations particulières doivent être prévues. des Finanzierungssystems der Arbeitslosenversicherung er-

folgen.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Aubry, Binder,

Bischof, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Daepp, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Dettling, Dreher, Fehr, Fischer-Seengen, Giezendanner, Jenni Déclaration écrite du Conseil fédéral

Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Miesch, Mühlemann, Müller, Reimann Maximilian, Scherrer wandeln.

Jürg, Scherrer Werner, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steine-

mann, Verterli, Wittenwiler (32) Präsident: Herr Moser ist mit der Umwandlung in ein Postulat

einverstanden; dies wird durch Frau Brunner Christiane be-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit kämpft

Der Anteil der Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten,

welche in der Schweiz vollzeitbeschäftigt sind, ist relativ gross. Abstimmung - Vote

Entsprechend gross ist auch ihr Anteil unter den Arbeitslosen. Für Ueberweisung des Postulates 52 Stimmen

Geht man von der These aus, dass bei den meisten Doppel- Dagegen 70 Stimmen

verdienerhaushalten die Absicht einer Verbesserung des per-

sönlichen Wohlstands zugunde liegt, müsste in einer Rezes-

sion auch ein entsprechender Abbau dieses persönlichen

Wohlstands akzeptabel sein.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Moser Beschränkung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung bei

Verheirateten mit erwerbstätigem Ehegatten

Motion Moser Indemnités de chômage. Limitation du droit pour les personnes mariées

dont le conjoint exerce une activité lucrative

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3316

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 27.09.1993 - 15:30

Date

Data

Seite 1625-1625

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Ref. No 20 023 166

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