Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3314 KI-generiert

Exploitative Cabaret Dancers Permit Case

Geschäftsnummer VPB 93-3314
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the exploitative conditions faced by women brought to Switzerland as "cabaret dancers" under a special permit, often involving striptease, forced alcohol sales, and prostitution, with severe financial and personal repercussions. The court acknowledged the discriminatory status and the rampant abuses, emphasizing that these women are frequently deceived with false promises and are entirely at the mercy of agencies and club operators. To address this, the court recommended abolishing the discriminatory special status, replacing it with a more suitable residency permit that allows access to other professions outside the entertainment and sex industry, and implementing measures to ensure worker, health, and personal protection for these women.

Legislator-Regeste

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Art. 13 OLE, Art. 13 Bst, Art. 13 BVO; Exploitative Cabaret Dancers Permit Case: The court acknowledged the discriminatory status and the rampant abuses, emphasizing that these women are frequently deceived with false promises and are entirely at the mercy of agencies and club operators. To address this, the court recommended abolishing the discriminatory special status, replacing it with a more suitable residency permit that allows access to other professions outside the entertainment and sex industry, and implementing measures to ensure worker, health, and personal protection for these women.

Schlagwörter

KI-generiert
Zugang zum Beruf sexuelle Ausbeutung weiblicher Zuwanderer Ausnahmebewilligung Arbeitsbewilligungen Exhibitionismus

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 13 OLE
nen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19)
Art. 13 Bst
nen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19)
Art. 13 BVO
The court cited this article as the basis for the discriminatory special status of cabaret dancers that needed to be eliminated.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 13 BVO

The court cited this article as the basis for the discriminatory special status of cabaret dancers that needed to be eliminated.

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Volltext

9. Dezember 1993 989 Empfehlung Frick

dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neue- durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ih-

sten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe. nen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten aus-

Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, serhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes er-

sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zu- möglicht;

fluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszü- 2. die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen zu ergrei-

gigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man fen, um für diese Frauen den Arbeitnehmer-, Gesundheits-

habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihun- und Persönlichkeitsschutz sicherzustellen.

gen zu 100 Prozent

Gerade das wollen wir nicht Deshalb bitte ich Sie, den Bun- Texte de la recommandation du 16 juin 1993

desrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich näch- Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est

stes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlusspro- sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, sou-

gramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Be- vent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par

schlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de

Verantwortung nicht übernehmen. cabaret (art 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre

des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses,

Motion 91.3383 elles sont en général chargées d'inciter les clients à consom-

mer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signi-

Abstimmung - Vote fie purement et simplement qu'elles se prostituent

Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de dan-

Dagegen 1 Stimme seuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent

user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restric-

Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525 tion aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer

d'autre activité, les personnes concernées sont totalement li-

Abstimmung - Vote vrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En

Für Ueberweisung der Empfehlung 17 Stimmen outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs

Dagegen 6 Stimmen conditions de travail sont très souvent dégradantes.

Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interven-

tions parlementaires et les activités des organisations d'en-

traide concernées soulignent depuis plusieurs années la né-

cessité de prendre des mesures. En particulier, il faut rempla-

#ST# 93.3314 cer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre

droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le

Empfehlung Frick marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'au-

Beseitigung des diskriminierenden tres activités, par exemple en instaurant des contingents sans

Sonderstatus der sogenannten attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui

Cabaret-Tänzerinnen cherchent un emploi.

Le Conseil fédéral est invité:

Recommandation Frick 1. à supprimer le statut particulier et discriminatoire des dan-

Elimination du statut discriminatoire seuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le rem-

des «danseuses» de cabaret placer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder

à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie

du divertissement et du sexe;

2. à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'as-

surer à ces femmes une protection en matière de santé, de

Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993 droit du travail et de respect de la personnalité.

Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Ost-

staaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cot-

einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie wäh- tier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre,

rend 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerin- Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo,

nen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19)

der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst

den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt len-

aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu ani- ken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat un-

mieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was würdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat Es geht

meist mit Prostitution gleichzusetzen ist um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem

Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret- Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in

Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unwürdiger Weise ausgebeutet werden.

unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen

die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betrei- 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus

bern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russ-

Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge land - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz,

angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Mo-

menschenunwürdig. nate aufhalten dürfen.

Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentari- Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und

scher Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstands-

und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit meh- paradies als Tänzerinnen angeheuert Die Aussicht auf Löhne

reren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in

Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch da-

werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr von bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet,

auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenun- wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen.

abhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen

Welt leicht - zu leicht - zu einem Visum.

Der Bundesrat wird eingeladen: Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus

1. den diskriminierenden Sonderstatus für sogenannte Caba- der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefalle und dank der Hoff-

ret-Tänzerinnen gemäss Artikel 13 BVO aufzuheben und nung auf unseren Garten Eden möglich.

25-S

Recommandation Frick 990 9 décembre 1993

In der Schweiz wird folgende Ernüchterung Tatsache: Diese hat sie alle persönlichen Bedürfnisse wie Kleider, Nahrung,

Frauen müssen in Nachtlokalen der billigsten Sorte zwei- bis Freizeit usw. zu decken. Hinzu kommen in letzter Zeit die Er-

dreimal pro Abend auftreten und der Kundschaft einen Strip kenntnisse, dass diese Frauen, vor allem jene aus Russland,

intégral von ungefähr je 6 Minuten darbieten. Daneben wer- noch durch Kriminelle zusätzlich ausgebeutet werden, welche

den sie zur Animation verpflichtet - ich sage: verpflichtet Sie sie zu Zahlungen verpflichten.

werden gehalten, mit den Gästen Champagner zu konsumie- Diese Frauen werden in der Schweiz zum grossen Teil in men-

ren und sie zum Konsum anzuhalten. Sie werden auch gehal- schenunwürdiger Weise erniedrigt und ausgenutzt. Es ist

ten, den Gästen andere Unterhaltung zu bieten, die sich in der nichts anderes als ein entwürdigender Menschenhandel, der

Nähe oder ganz im Bereich der Prostitution bewegt. Nach den sich hier in der Schweiz abspielt, ein Sklavenhandel des

Angaben der Kantonspolizei Zürich müssen dies in Zürich 20. Jahrhunderts in einem humanitären Staat - und dies mit

rund 90 Prozent der Frauen so machen; im Tessin und in an- Duldung der Behörden und mit Billigung einer breiten Oeffent-

deren Kantonen sind die Zahlen - Schätzungen - ungefähr lichkeit!

gleich. Das Problem wurde verschiedentlich an unsere Bundesbe-

Wer glaubt, dass sich diese Frauen diesem Zustand und Ge- hörden und kantonalen Behörden herangetragen und ist

werbe freiwillig hingeben, täuscht sich gewaltig. Denn diese durch Hilfswerke, durch Organisationen, die diesen Frauen

Tänzerinnen sind erstens den Agenturen, die sie angeworben helfen wollen, bekanntgemacht worden. Aber nichts ist ge-

haben, und zweitens den Betreibern der Nachtlokale vollstän- schehen. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen wurde an-

dig ausgeliefert Das hat eine rechtliche und eine faktische gegangen. Doch die Probleme wurden bei den Verantwortli-

Grundlage. Ich gehe auf beide ein. chen dieses Bundesamtes nicht ernst genommen; diese Lar-

Zuerst die rechtliche Grundlage: Artikel 13 der Verordnung geheiten sind unverständlich. Ob es Naivität oder bewusste

über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) legt fest, Toleranz ist, bleibe hier dahingestellt. Auf jeden Fall spottet der

dass sich jede Frau für acht Monate ausserhalb jedes Aus- heutige Zustand der Menschenwürde und ist unseres Staates

länderkontingentes in der Schweiz aufhalten darf, vorausge- unwürdig.

setzt, sie besitzt einen Agenturvertrag, wonach ihr in der Diese Frauen aus der Dritten Welt haben keine politische

Schweiz eine Anstellung als Tänzerin in Aussicht gestellt ist. Lobby und stellen kein mögliches Elektorat dar. Es ist da-

Unsere Konsulate verteilen die Visa ohne Probleme, auch her an uns, sich für die Menschenwürde in der Schweiz einzu-

über Agenten; nicht einmal persönliches Erscheinen ist er- setzen.

forderlich! Nun zu den Massnahmen, die zu treffen sind: Ich habe vor ei-

Die faktischen Grundlagen und die Praxis, die sich in der Wirk- nem halben Jahr meinen Vorstoss eingereicht. Seither sind

lichkeit herausgebildet haben, sind folgende: Jede Frau wird vor allem zwei Dinge passiert:

nicht nur zum Strip intégral verpflichtet, sie wird auch verpflich- 1. Das Problem hat sich verschärft. Ich erinnere Sie an ver-

tet, zum Alkoholkonsum zu animieren, selber Getränke zu schiedene Artikel in den Zeitungen der letzten Wochen, an ei-

konsumieren und Handlungen mitzuvollziehen, die in den Be- nen heutigen Artikel im «Hebdo», auch an ausländische Zeit-

reich der Prostitution gehören. Die Agenturen und Dancing- schriften.

Betreiber haben sich auf einen Modus vivendi verständigt, wo- 2. Seit das Problem Ihnen, Herr Bundesrat, unterbreitet wor-

nach die Frauen jeden Monat von einem Dancing an das näch- den ist, hat man offenbar gehandelt. Ich stelle erfreut fest, dass

ste weitergeleitet werden. Sie erhalten Arbeitsverträge von je- Sie das Problem ernst nehmen und handeln. Bereits die heu-

weils nur einem Monat Dauer; der Jargon in dieser Branche tige Beratung hat eine Vorwirkung entfaltet, indem Sie vor we-

heisst: «Wir brauchen jeden Monat frisches Fleisch.» So geht nigen Tagen Sofortmassnahmen bekanntgegeben haben. Ich

es jeweils acht Monate, bis diese Frauen wieder ins europäi- freue mich, dass das Problem angegangen wird. Es ist aber

sche Ausland ausreisen müssen. Dort geht es gleich weiter, im noch lange nicht gelöst

gleichen System, bis sie allenfalls später wieder einmal für Zuerst erwähne ich eine Massnahme, die wir auf keinen Fall

acht Monate in die Schweiz zurückkommen. treffen dürfen: Wir dürfen die Tätigkeit der sogenannten Go-

Wer sich diesem System nicht fügt, dem drohen der Verlust go-Girls, Cabaret-Tänzerinnen, oder wie wir sie nennen wol-

des neuen Vertrags für den nächsten Monat oder die sofortige len, nicht verbieten. Es liegt mir fern, zu moralisieren. Ein Ver-

Entlassung wegen ungenügender Leistung. Es werden auch bot würde das Problem auch nicht lösen, sondern diese

mindestens ungefähr 12 000 Franken Alkoholkonsum im Mo- Frauen nur in den Untergrund und in die Illegalität drängen

nat als Animationsregel festgelegt. Wer keinen Arbeitsvertrag und sie vollends den Agenturen und Cabaret-Besitzern und ih-

mehr hat, hat keine Arbeit, kein Geld und muss aus der rem getarnten Sklavenhandel ausliefern.

Schweiz ausgewiesen werden. Für die Rückkehr ins eigene Zwei Gruppen von Massnahmen, meine ich, sind zu treffen:

Land fehlt das Geld, und neben der Rückkehr in die Armut 1. Der diskriminierende Sonderstatus der sogenannten Caba-

kommt die Schande vor der eigenen Familie zu Hause. ret-Tänzerinnen ist abzuschaffen. Er ist durch ein anderes Auf-

Auf diese Weise werden diese Frauen in unserem Lande zu enthaltsrecht zu ersetzen, durch ein Recht, das die Stellung

gesundheitsschädigendem Verhalten und zur Prostitution ge- dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, das ihnen er-

zwungen. Die Lebensbedingungen, die wir in unseren Dan- möglicht, aus dieser Tätigkeit zu einem anderen Beruf überzu-

cings bieten, sind sehr schlecht: schlechte Zimmer, für die wechseln, auch wenn es nur für eine beschränkte Zeit ist, um

horrende Mietzinse verlangt werden, schlechte Anstellungs- das Geld für die Rückkehr und einen Grundstock für die neue

bedingungen und menschenunwürdige Behandlung durch Existenz in der Heimat aufzubauen.

die Arbeitgeber. Der finanzielle Traum vom Wohlstand löst Das ist dann möglich, wenn wir auch für Frauen aus der Drit-

sich in der Realität auf, und zur persönlichen Erniedrigung ten Welt Kontingente für Einreise und eine berufliche Tätigkeit

kommt die finanzielle Ausbeutung. in der Schweiz vorsehen. Eine solche Massnahme gibt die-

Ich habe viele Abrechnungen gesehen, seit ich mich mit dieser sen Frauen eine Chancengleichheit Sie sind ihren «Arbeitge-

Angelegenheit befasse. Ich möchte nur ein Beispiel nennen, bern» nicht ausgeliefert, sondern müssen wieder als Arbeits-

wenn auch ein krasses: Eine Tänzerin verdient im Tessin pro kräfte geschätzt und respektiert werden. Das ist heute nicht

Nacht 150 Franken. 25 Tage werden bezahlt, die Menstruati- der Fall.

onstage gelten in diesem Gewerbe selbstverständlich nicht Mein Kanton wollte den Betrieb eines solchen Dancings nicht

als arbeitsfähige Tage. Hinzu kommt eine fünfprozentige gestatten, weil die menschenwürdigen Anstellungsbedingun-

Prämie aus dem Alkoholkonsum. Das ergibt 4100 Franken gen nicht garantiert seien. Das Bundesgericht hat diesen Ent-

brutto - eine Abrechnung aus dem Jahre 1993! Davon werden scheid, auch gestützt auf Artikel 13 BVO, kassiert und den

alle Arten von Abzügen zurückbehalten: für ein Zimmer, in die- Kanton zurückgepfiffen, obwohl der Kanton Schwyz nur men-

sem Fall von 10 Quadratmetern und ohne eigenes WC, schenwürdige Anstellungsbedingungen für diese Frauen ge-

1200 Franken; für unerklärliche Agenturspesen; für überbe- währleisten wollte.

zahlte Transportdienste; für andere Pauschalspesen; für Kran- 2. Ein weiterer Bereich dieser Massnahmen ist präventiver und

kenkassen usw. Am Schluss sind dieser Frau sage und polizeilicher Natur: Teilweise, Herr Bundesrat, haben Sie sie

schreibe 787 Franken ausbezahlt worden! Von diesem Betrag angekündigt, teilweise sind sie noch zusätzlich zu treffen.

9. Dezember 1993 991 Empfehlung Frick

Die erste Massnahme dieser Gruppe ist, dass diese Frauen blattes, das den Tänzerinnen in unseren ausländischen Vertre-

die Visa auf den Konsulaten persönlich abholen müssen und tungen überreicht werden soll. Das sind die kurzfristigen

nicht mehr durch Agenten abholen lassen können. Massnahmen.

Die zweite Massnahme dieser Gruppe besteht darin, dass die Was die mittelfristigen Massnahmen anbelangt, so ist Ihnen

Frauen auch durch unsere Konsulate mündlich und schriftlich selber auch bewusst, dass natürlich die Ziffer 2, also der Ar-

zu informieren sind. Das kann in Form eines Merkblattes ge- beitnehmer-, Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz, in er-

schehen. Aber es ist klarzustellen, dass diese Frauen der ster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt Wir

schriftlichen Sprache kaum mächtig sind, und deshalb auch erinnern die Kantone mit diesem Kreisschreiben an diese

mündliche Erklärungen erhalten müssen. Pflicht.

Vielleicht wäre es auch von gutem, wenn diese Frauen ihren Bedenken hat der Bundesrat eigentlich nur gegenüber einer

Vertrag mit der Agentur auf einem Schweizer Konsulat unter- Empfehlung: Das ist jene, dass wir den Cabaret-Tänzerinnen

schreiben müssten, wo sie ganz klar auf die Konsequenzen ohne weiteres andere Arbeitsmöglichkeiten gewähren sollten;

und möglichen Situationen in der Schweiz hingewiesen wür- das ist an sich mit unserem Dreikreisemodell nicht vereinbar.

den. Das ist eine präventive Massnahme, die einem humanitä- Aber wir sind auch hier bereit, die Frage der Aenderung der

ren Rechtsstaat gut ansteht. Hier muss das Eidgenössische entsprechenden Bestimmung, also von Artikel 13 der Verord-

Departement für auswärtige Angelegenheiten über seine Kon- nung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), zu

sulate und Botschaften handeln. prüfen.

Die dritte Massnahme dieser Gruppe: Die Verträge müssen Mit den kurzfristigen Massnahmen, die wir sofort realisieren,

durch das Biga kontrolliert werden; die Polizei muss die Ein- werden wir die gröbsten Missbräuche sicher beseitigen kön-

haltung dieser Arbeitsbedingungen und Verträge auf allen nen, Welche Lösung wir dann für das längerfristige Problem,

Ebenen, auch auf kantonaler Ebene, prüfen. Auch bei der Poli- also bezüglich der Aenderung von Artikel 13 BVO finden wer-

zei fehlt in vielen Fällen die Bereitschaft, menschenwürdigen den, kann ich Ihnen heute noch nicht verbindlich sagen. Vor

Arbeitsbedingungen zum Durchbruch zu verhelfen. allem nicht verbindlich in jenem Sinne, wie Sie es hier andeu-

Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Empfehlung entge- ten: in bezug auf den Ersatz durch einen anderen Aufenthalts-

genzunehmen, entsprechend zu handeln und die angeregten status.

Massnahmen zu treffen, soweit Sie sie nicht bereits vor kurzem

angekündigt haben. Frau Simmen: Ich möchte die Sitzung nicht verlängern. Herr

Frick hat seine Empfehlung sehr ausführlich begründet. Ich

möchte lediglich Herrn Bundesrat Koller für seine Ausführun-

Bundesrat Koller: Herr Frick macht tatsächlich auf eine sehr gen danken.

bedauernswerte und unmenschliche Erscheinung aufmerk- Ich stelle fest, dass in dieser Beziehung das Problembewusst-

sam; wir müssen zudem feststellen, dass diese Entwicklung in sein in den letzten zwei Jahren auch beim Bundesrat gewach-

der letzten Zeit stark zugenommen hat. Es kam nicht nur zu sen ist und dass heute Herr Bundesrat Koller zum ersten Mal

verschiedenen Neueröffnungen von Nachtklubs, sondern wir konkrete Massnahmen im Inland ankündigt, im Unterschied

müssen auch eine spürbare Zunahme der Anzahl Cabaret- zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation

Tänzerinnen pro Lokal und Kanton feststellen. Wir müssen lei- (91.3189) am3. Oktober1991 (AB1991 S894),inwelchersich

der davon ausgehen, dass ein gewisser Teil dieser Tänzerin- der Bundesrat darauf beschränkte, die Massnahmen in den

nen überhaupt nicht, wie es unsere Vorschriften vorsehen, we- Herkunftsländern der Tänzerinnen zu erläutern.

gen künstlerischer Darbietungen engagiert werden, sondern Es hat sich gezeigt, dass diese Aufklärungsschriften und Auf-

dass sie ausschliesslich zur Animation der Gäste eingesetzt klärungsmassnahmen in den Herkunftsländern der Frauen

werden, was einer offensichtlichen Umgehung der geltenden ungenügend sind, sei es, dass die Frauen nicht in der Lage

Bestimmungen gleichkommt. sind, diese Merkblätter zu lesen, sei es, dass sie ganz einfach

Der Bundesrat anerkennt daher durchaus einen Handlungs- trotzdem hierherkommen wollen, weil sie den Versprechen

bedarf, und zwar kurz- und mittelfristiger Art. Wie Sie bereits der Agenten mehr Glauben schenken.

selber ausgeführt haben, wollen wir Ihre Empfehlungen, so- Es mutet zynisch an, wenn heute zum Teil argumentiert wird,

weit es sich um kurzfristige Massnahmen handelt, dieser Tage diese Frauen hätten sich halt besser erkundigen müssen, be-

realisieren, indem wir sowohl an die Fremdenpolizeichefs der vor sie abgereist seien. Wir in der Schweiz sind für die Verhält-

Kantone wie auch an unsere schweizerischen Auslandvertre- nisse, die bei uns herrschen, verantwortlich. Wir sind ein

tungen ein Kreisschreiben richten. Rechtsstaat, und nichts dispensiert uns von Massnahmen, die

Im Kreisschreiben an die Fremdenpolizeichefs der Kantone wir selber im Landesinnern ergreifen müssen. Dazu gehört

halten wir fest, dass diese Umgehungen künftig verhindert zum Beispiel die Aufhebung von Artikel 13 BVO, wie dies Herr

werden müssen, indem allen Verträgen ein ausgefülltes Ver- Kollege Frick angeregt hat.

tragsformular beigelegt sein muss, welches die von der Asco- Ich unterstütze deshalb mit Nachdruck seine Empfehlung,

das ist die zuständige Berufsorganisation - ausgearbeiteten und ich bitte Sie, sie zu überweisen.

und vom Biga anerkannten Vertragsklauseln beinhaltet Dabei

ist darauf zu achten, dass die Verträge korrekt ausgefüllt und Frick: Ich möchte kurz auf die Ausführungen von Herrn Bun-

von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Wir for- desrat Koller eingehen. Ich danke Ihnen, dass Sie das Pro-

dern zudem die kantonalen Fremdenpolizeichefs auf, zur Ver- blem erkannt haben, den Handlungsbedarf ausdrücklich an-

meidung von Umgehungen vermehrte Kontrollen in den fragli- erkennen und Massnahmen treffen wollen. Ich freue mich,

chen Lokalen durchzuführen, damit die von Ihnen geschilder- dass bereits gewisse Vorkehrungen in Kraft getreten sind,

ten, gravierenden Missbräuche seitens gewisser Arbeitgeber aber ich meine, es muss mehr geschehen.

verhindert werden können. Es ist auch ausdrücklich zu kon- Vor allem möchte ich Sie bitten, beim Bundesamt für Auslän-

trollieren, ob die angestellten Tänzerinnen wirklich für künstle- derfragen darauf hinzuwirken, dass diese Probleme in ihrer

rische Darbietungen engagiert sind oder eben im Sinne der Tragweite erkannt und nicht bagatellisiert und verniedlicht

Umgehungsbestimmungen nur zur Animation der Gäste ein- werden.

gesetzt werden. Die kurzfristigen Massnahmen unterstütze ich. Ich frage mich

Wir weisen zudem unsere schweizerischen Auslandvertretun- aber, ob ein schriftlicher Vertrag, für den man bloss Blätter ab-

gen an, dass sie künftig, gestützt auf die Ermächtigung der geben und unterschreiben lässt, die richtige Massnahme ist.

kantonalen Fremdenpolizei, Visa nur noch ausstellen dürfen, Ich habe Akten gesehen: Diese Frauen unterschreiben immer

wenn die Tänzerin persönlich bei ihnen vorspricht, damit sie alles. Es braucht auch eine Belehrung. Darum dürften die Kon-

entsprechend über die Rechtslage orientiert werden kann. Wir sulate eben solche Visa nur nach einem kurzen persönlichen

haben vor, den Tänzerinnen ein Merkblatt zu übergeben, in Gespräch abgeben. Das ist mit vertretbarem Aufwand mög-

welchem ihre Rechtsstellung eindeutig festgehalten ist; eine lich. So kann auch auf die Konsequenzen hingewiesen wer-

Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Ausländer- den. Schriftlichkeit genügt aufgrund der mangelnden Schul-

fragen (EJPD) prüft zurzeit den möglichen Inhalt dieses Merk- bildung der meisten Frauen nicht.

Postulat Plattner 992 9 décembre 1993

Was die Kontrollen in den Cabarets und Dancings betrifft: Das #ST# 93.3356

ist ein gangbarer Weg, aber wir dürfen nicht in eine Art Sitten-

polizei verfallen, wo wir hingehen und bewerten: Ist das nun Postulat Plattner

künstlerisch genug oder nicht? Die Frauen werden nicht für

künstlerische Zwecke geholt, auch wenn das in einer Tanzdar- Kantonale Freizügigkeit

bietung verlangt wird. für EWR-Angehörige

Zu den mittel- und längerfristigen Massnahmen, Herr Bundes- Effectif des ressortissants de I'EEE.

rat: Sie haben das Problem zwischen dem Dreikreisemodell

Libre décision des cantons

und unserer Aufenthaltsregelung angesprochen. In der Tat

gibt das Probleme. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass wir

die Menschenwürde in unserem Staat über ein Dreikreisemo-

dell stellen müssen-die ist in Gottes Namen ein höherer Wert.

Heute werden diese Frauen auch nicht nach dem Dreikreise-

modell, sondern in beliebiger Zahl in die Schweiz gelassen. Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993

Wir müssen eine Lösung finden, die die Ausbeutung der Unter Bezugnahme der Anregung eines Basler Juristen (Ste-

Frauen verhindert. Die Ausbeutung der Frauen verhindern wir phan Breitenmoser, «NZZ», Nr. 136, 16.6.1993) bitte ich den

vor allem, indem wir erstens die Zahl limitieren, so dass weni- Bundesrat, zu prüfen und zu berichten, wie im Sinne einer Auf-

ger einreisen können und wodurch ihre Position verbessert wertung der grenzüberschreitenden Regionen möglichst bald

wird, und indem sie zweitens auch eine andere Tätigkeit an- die Kompetenzen der Kantone bei der Regelung von Aufent-

nehmen können. halt und Niederlassung von Ausländern so erweitert werden

Das ist heute nicht möglich. Ich danke Ihnen, dass Sie bereit können, dass die einzelnen Kantone oder regionale Gruppen

sind, die Empfehlung entgegenzunehmen. Sie ist aktuell. Sie von Kantonen zusammen den Anteil von Bürgerinnen und

anerkennen sie, aber ich bitte Sie, auf die genannten Punkte Bürgern aus EWR-Ländern an ihrer Wohnbevölkerung selb-

mehr Gewicht zu legen und auf ein rasches Ergebnis betref- ständig bestimmen dürfen.

fend die Aenderung von Artikel 13 BVO zu drängen. Ich werde Mit einer entsprechenden «kleinen Reföderalisierung der Aus-

die Angelegenheit im Auge behalten. länderpolitik» ohne Einschränkung der bereits bestehenden

gesamtschweizerischen Freizügigkeitsrechte von Ausländern

Frau Weber Monika: Ich kann mich erinnern, dass Frau Sim- könnten insbesondere die Grenzkantone ihrer wirtschaft-

men vor zwei Jahren einen Vorstoss in dieser Sache unter- lichen Abschnürung vom grenznahen Ausland wirksam be-

nommen hat Ich bin Herrn Frick sehr dankbar, dass er jetzt gegnen.

nachgestossen hat. Ich weiss nicht, was dieses Gesäusel hier

soll - erlauben Sie mir diesen Ausdruck! Hier gibt es nieman- Texte du postulat du 18 juin 1993

den, der gegen das Handeln wäre. Deshalb bitte ich den Bun- Me fondant sur une proposition faite par un juriste bâlois, M.

desrat, dringend zu handeln. Stephan Breitenmoser, dans la «NZZ» No 136 du 16 juin 1993

Ich sehe gar nicht, wer den Bundesrat daran hindern könnte, et pour donner plus de poids aux régions frontalières, je prie le

hier zu handeln. Deshalb verstehe ich nicht, was wir hier hin Conseil fédéral d'étudier la possibilité d'étendre au plus vite la

und her reden und grosses Lob austeilen. compétence des cantons en matière de séjour et d'établisse-

Ich glaube, hier muss einfach gehandelt werden! Ich bitte den ment des étrangers, en permettant à chacun d'eux ou aux

Bundesrat darum! groupes régionaux qu'ils formeraient de fixer en toute autono-

mie le pourcentage de ressortissants des pays de l'EEE qu'ils

Bundesrat Koller: Frau Weber Monika, ich habe gesagt, dass souhaiteraient compter dans leur population résidante.

ich zu handeln bereit bin, aber man darf jetzt natürlich nicht so Grâce à cette décentralisation, minirelance du fédéralisme,

tun, als ob es das Einfachste auf der Welt wäre. Herr Frick hat qui n'entrave pas la liberté d'établissement des étrangers au

selber gesagt, dass auch er kein Verbot von Tänzerinnen und plan fédéral, les cantons frontaliers, surtout eux, pourraient ve-

von entsprechenden Darstellungen will. Wenn wir aber kein nir à bout de l'isolement économique dont ils souffrent, face

Verbot wollen, dann bleibt uns natürlich nur die Missbrauchs- aux pays étrangers limitrophes.

bekämpfung. Wie wir diese Missbrauchsbekämpfung ange-

hen wollen, habe ich bereits ausgeführt.

Ich glaube, dass in den Ausführungen von Herrn Frick noch Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Büttiker, Coutau,

ein Missverständnis vorlag. Wenn ich sage, wir weisen die Delalay, Gemperli, Loretan, Martin Jacques, Onken, Rey-

Kantone an, vermehrt Kontrollen zu machen, dann geht es na- mond, Rhinow, Roth, Salvioni, Schule, Seiler Bernhard, Weber

türlich nicht um eine Beurteilung, ob Vorführungen künstle- Monika (15)

risch seien oder nicht; aber offenbar gibt es heute sehr, sehr

viele Tänzerinnen, die überhaupt keine Vorführungen ma- Plattnenlch habe in meinem Vorstoss den Gedanken eines

chen, die tatsächlich exklusiv zur Animation angestellt wer- Basler Juristen, Herrn Stephan Breitenmoser, aufgenommen.

den. Das ist natürlich ein klarer Missbrauch, den wir beheben Ich stütze mich auch in meiner Begründung stark auf seinen

müssen. Gedankengang, den er seinerzeit in der «NZZ» publiziert hat.

Noch ein letztes Problem: Wir können natürlich nicht jede Nachdem das Schweizervolk am 6. Dezember 1992 den

Frau, die sich als Tänzerin meldet, nachher einfach ohne wei- EWR-Beitritt abgelehnt hatte, wurden vor allem in den Grenz-

teres in unseren Arbeitsmarkt aufnehmen; dies wäre eine kantonen verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die be-

Möglichkeit, unkontrolliert zu einer Arbeit in der Schweiz zu fürchteten negativen Auswirkungen vermieden oder wenig-

kommen. Das geht natürlich auch nicht Deshalb geht es wirk- stens gemindert werden könnten. Solche Bestrebungen füh-

lich darum, die Missbräuche effizienter zu bekämpfen; da bin ren immer wieder zur Frage, ob die im EWR gewährleisteten

ich entschieden dafür. Aber es wäre falsch, wenn man so täte, Grundfreiheiten, auf die wir dann verzichtet haben, im regiona-

als ob wir überhaupt die Patentlösung auf den Tisch des Hau- len oder im föderalen Rahmen verwirklicht werden könnten.

ses legen könnten. Das trifft nicht zu. Von den vier Grundfreiheiten des EWR-Vertrags bietet sich als

solche grenzüberschreitende Regelung der Kantone insbe-

Schmid Carlo: Ich will nicht säuseln - ich hätte auch ge- sondere die Freizügigkeit der Personen an. Die Idee wäre, den

säuselt. einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, ihren Anteil an

gewissen Kategorien von Ausländern -weil es um den EWR-

Ueberwiesen - Transmis Vertrag geht; von EWR-ansässigen Ausländern - selbständig

zu bestimmen. Den kantonalen Arbeitsmarktbehörden würde

dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, um auf die Be-

dürfnisse der auf ihrem Gebiet angesiedelten Unternehmen zu

reagieren.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten

Cabaret-Tänzerinnen

Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3314

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.12.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 989-992

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Ref. No 20 023 690

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