Switzerland's Stance on Anti-Personnel Mines and International Conventions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation concerns Switzerland's stance and actions regarding the international convention to ban or restrict certain conventional weapons, specifically anti-personnel mines. The questions address the effectiveness of international efforts, Switzerland's military doctrine on mine use, and the possibility of a unilateral export moratorium on mines and their components. The government's written response clarifies that while Switzerland adheres to and actively promotes the convention, it does not produce finished landmines and its exports of mine components are negligible. The government believes a unilateral moratorium would have limited impact and emphasizes that Switzerland's military training already incorporates relevant international humanitarian law, including mine usage restrictions, and that its doctrine prioritizes avoiding indiscriminate harm to civilians.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 7 und 8 des Protokolls; Switzerland's Stance on Anti-Personnel Mines and International Conventions: The questions address the effectiveness of international efforts, Switzerland's military doctrine on mine use, and the possibility of a unilateral export moratorium on mines and their components. The government's written response clarifies that while Switzerland adheres to and actively promotes the convention, it does not produce finished landmines and its exports of mine components are negligible. The government believes a unilateral moratorium would have limited impact and emphasizes that Switzerland's military training already incorporates relevant international humanitarian law, including mine usage restrictions, and that its doctrine prioritizes avoiding indiscriminate harm to civilians.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in relation to the duty to record and publish the location of minefields, mines, and traps.
Cited as the basis for obligations regarding the recording and publication of minefield locations and for the prohibition of indiscriminate use of mines.
Volltext
Interpellation Haering Binder 2010 N 8 octobre 1993
die vier Rahmenverträge Kauf, Dienstleistungen, Wartung und 1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ergebnisse des IKRK-Sym-
Lizenzen abgeschlossen. Die Internationalisierung und rege posiums vom Frühjahr 1993 über Anti-Personen-Minen und
Veränderung der Marktstrukturen sowie die Anwendung der die Forderung der kürzlich lancierten Internationalen Landmi-
Verfahren des Gatt-Uebereinkommens über das öffentliche nenkampagne der Vietnamveteranen und von Medico Interna-
Beschaffungswesen haben eine Modernisierung der beste- tional?
henden Rahmenverträge erfordert Anstelle der Rahmenver- 2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung des IKRK, wonach das
träge gelangen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit ungelöste Problem der Anti-Personen-Minen als «eine
standardisierten Vertragsurkunden zur Anwendung. Neu wird Schande für die Menschheit» und die seit vielen Jahren unter-
für die Beschaffung von EDV-Gesamtsystemen sowie für die nommenen Anstrengungen, die unterschiedslose Verwen-
Herstellung von Individualsoftware ein Werkvertrag abge- dung von Anti-Personen-Minen zu ächten, als gescheitert be-
schlossen. trachtet werden müssen?
1. Es trifft zu, dass die Rahmenverträge von der Bundesverwal- 3. Was hat die Schweiz bisher unternommen, um dem ge-
tung sowie von SBB und PTT gekündigt worden sind, unter nannten Uebereinkommen auf internationaler Ebene zu ver-
Einhaltung der in den Rahmenverträgen vorgesehenen Frist stärkter Verifikation zu verhelfen? Ist der Bundesrat bereit, den
von einem Monat Uno-Generalsekretär zu ersuchen, eine Konferenz einzuberu-
2. Vor Jahresfrist haben mit ausgewählten EDV-Firmen sowie fen, um die Tragweite und die Wirkungsweise dieses Ueber-
mit dem repräsentativsten Verband Aussprachen über die Ent- einkommens und der dazugehörigen Protokolle zu überprü-
würfe stattgefunden. Aufgrund dieser Gespräche und der er- fen und konkrete Vorschläge zu deren Verschärfung zu unter-
haltenen Eingaben sind in den Vertragsgrundlagen verschie- breiten?
dene Vorschläge berücksichtigt worden. 4. Welche Doktrin liegt dem Einsatz von Minen durch die
3. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, das Inkrafttreten Schweizer Armee zugrunde? Was hat der Bundesrat unter-
der AGB aufzuschieben. Mit verschiedenen Firmen sind Ver- nommen, damit die militärische Ausbildung das genannte
träge auf deren eigenen Wunsch bereits aufgrund der neuen Uebereinkommen und insbesondere das Protokoll II «über
AGB abgeschlossen worden. Ein Aufschieben des Inkrafttre- das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen,
tens wäre der Rechtssicherheit wenig zuträglich. Die Beschaf- Sprengfallen und anderen Vorrichtungen» gebührend berück-
fungsstellen der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe sichtigt?
SBB und PTT treten bei Informatikbeschaffungen nicht hoheit- 5. Welche Schweizer Hersteller von Minen und Minenbestand-
lich auf, sondern unterstehen dem Privatrecht Ein gemeinsa- teilen (z. B. Zünder) sind dem Bundesrat bekannt? Ist der Bun-
mes Auftreten vermag dabei noch keine «nachfragemonopol- desrat bereit, im Sinne einer einseitigen Vorleistung sowie ver-
ähnliche» Position des Bundes zu begründen. Das Bestreben, trauensbildender Massnahmen wie die USA ein generelles
möglichst günstig einzukaufen, entspricht den Forderungen Moratorium für den Export von Landminen und Minenbe-
des Finanzhaushaltgesetzes nach sparsamer und wirtschaftli- standteilen (Zünder usw.) zu erlassen?
cher Geschäftsführung. Es entspricht offensichtlich auch dem
Wunsch des Parlamentes, welches unter Berücksichtigung Texte de l'interpellation du 16 juin 1993
der aktuellen Finanzlage des Bundes bedeutende Budgetkür- La Suisse est partie à la «Convention sur l'interdiction ou la li-
zungen vorgenommen hat. mitation de l'emploi de certaines armes classiques qui peu-
4. Die AGB orientieren sich am Obligationenrecht und sehen vent être considérées comme produisant des effets traumati-
ausgewogene Lösungen vor. Die AGB schaffen bereits mit der ques excessifs ou comme frappant sans discrimination»,
Offertanfrage eine klare Rechtslage, was die Abwicklung der Convention en vigueur depuis le 2 décembre 1983. Notre
Geschäfte in administrativer Hinsicht vereinfacht pays est ainsi associé aux efforts déployés par la communauté
5. Die Beschaffungen des Bundes erfolgen weiterhin auf- internationale pour proscrire les mines terrestres et les pièges.
grund der Einkaufsverordnung und der Gatt-Bestimmungen. Voici les questions que nous adressons au Conseil fédéral
In Zukunft werden keine Rahmenverträge mehr abgeschlos- concernant la mise en oeuvre de cette convention ainsi que le
sen bzw. Beschaffungen mit Nachträgen getätigt Laufende contrôle de son application:
Geschäfte bleiben aber von den ausgesprochenen Kündigun- 1. Que pense-t-il des résultats du symposium du CICR qui
gen unberührt s'est tenu le printemps dernier et qui était consacré aux mines
antipersonnel? Que pense-t-il des revendications des vété-
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt rans de la guerre du Vietnam et de «Medico International», qui
Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait viennent de lancer une campagne internationale contre les mi-
nes terrestres?
2. Partage-t-il l'opinion du CICR, qui pense que le problème,
non résolu, des mines antipersonnel est une honte pour l'hu-
manité et que les efforts entrepris depuis de nombreuses an-
#ST# 93.3303 nées en vue d'interdire l'usage aveugle de ce type de mines se
sont soldés par un échec?
Interpellation Haering Binder 3. Qu'a fait la Suisse jusqu'à présent pour contribuer à un meil-
Internationale Kampagne leur contrôle de l'application de cette convention sur le plan
gegen Landminen international? Le Conseil fédéral est-il disposé à intervenir au-
près du secrétaire général de l'ONU pour que ce dernier mette
Campagne internationale sur pied une conférence qui serait chargée d'examiner la por-
contre les mines terrestres tée et le mode de fonctionnement de la convention et de ses
protocoles, mais aussi de formuler des propositions concrètes
destinées à rendre ces textes plus contraignants?
4. Quelle doctrine est à la base de l'utilisation des mines par
l'armée suisse? Qu'a fait le Conseil fédéral pour que l'on
Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1993 tienne dûment compte, dans l'instruction militaire, de la
Die Schweiz hat das am 2. Dezember 1983 in Kraft getretene convention précitée et plus particulièrement de son
«Uebereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung Protocole II «sur l'interdiction ou la limitation de l'emploi des
des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die über- mines, pièges et autres dispositifs»?
mässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken 5. Le Conseil fédéral connaît-il des fabricants suisses de mines
können» mitunterschrieben und sich damit der internationalen ou décomposants de mines (détonateurs par exemple)? Si oui,
Aechtung von Landminen und Sprengfallen angeschlossen. lesquels? Est-il prêt, en vue d'instaurer un climat de confiance,
Im Zusammenhang mit der Umsetzung respektive Verifikation à décréter unilatéralement un moratoire général sur l'exporta-
dieses Uebereinkommens stellen wir dem Bundesrat heute tion des mines terrestres et des composants de mines (détona-
folgende Fragen: teurs par exemple), comme l'ont fait les Etats-Unis?
8. Oktober 1993 N 2011 Interpellation Haering Binder
Mitunterzeichner - Cosignataires: Brunner Christiane, Bundi, einkommens erweitern und durch geeignete Ausbildung in
Eggenberger, Hafner Ursula, Jöri, Ledergerber, Leemann, den Armeen die Einhaltung der bestehenden Normen verbes-
Leuenberger Ernst, Vollmer (9) sern zu können. Dann wird aber auch zu prüfen sein, ob eine
allfällige Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Ueber-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit einkommens auf nichtinternationale Konflikte oder die Ver-
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht schärfung der Bestimmungen über die Aufzeichnung und
eine schriftliche Antwort. Räumung von Minenfeldern konsensfähig wäre.
4. Die schweizerische Doktrin über den Einsatz von Minen ver-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zichtet auf deren unterschiedslose Verwendung und deshalb
vom 8. September 1993 auch auf die Fernverlegung (durch Flugzeuge, Artillerie und
Rapport écrit du Conseil fédéral Raketen) sowie auf den Einsatz von Sprengfallen («booby
du 8 septembre 1993 traps») und Mehrfachminen. Die Schweiz geht sogar weiter als
1. Das IKRK-Symposium über Anti-Personen-Minen vom das Protokoll und eliminiert gegenwärtig die gegen Personen
Frühjahr 1993 diente einer Bestandesaufnahme, zu welcher wirkenden Sprengminen, welche auch von Unbeteiligten aus-
das IKRK Experten aus verschiedenen Staaten eingeladen gelöst werden können. Wir verzichten also nicht nur auf den
hatte. Die Mitgliedstaaten des «Uebereinkommens über das (im Protokoll II geächteten) Einsatz solcher Minen, sondern
Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter kon- bereits auf deren blossen Besitz
ventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen» Da die Schweiz in ihrer defensiven Verteidigungskonzeption
(das «Uebereinkommen») wurden dazu nicht eingeladen. davon ausgehen muss, im eigenen Land zu kämpfen, werden
Der umfangreiche Bericht, den das IKRK über jene Veranstal- alle Massnahmen ergriffen, um militärisch nicht zu rechtferti-
tung veröffentlicht hat, stellt auf eindrückliche Weise das Aus- genden Schaden zu vermeiden. Deshalb kennt die Schweizer
mass des weltweit durch Minen verursachten Leidens vor al- Armee nur die Minenverlegung nach Plan und unter Einhal-
lem unter Zivilpersonen dar und weist auf die unbefriedigende tung genauer Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbe-
völkerrechtliche Situation in diesem Bereich hin (so sind bei- wahrung der Unterlagen sowie der Absicherung von Minenfel-
spielsweise die bestehenden konventionellen Bestimmungen dern. Damit werden die gefahrlose Entminung nach Beendi-
auf interne bewaffnete Konflikte weitgehend unanwendbar). gung von Feindseligkeiten und die Sicherheit der Zivilbevölke-
Er enthält aber auch Lösungsansätze sowohl rechtlicher als rung gewährleistet.
auch praktischer Natur. Der Bundesrat und die Armee haben durch gezielte Massnah-
Der Bundesrat begrüsst die diesbezüglichen Bemühungen men sichergestellt, dass die Anwendung der im Protokoll ent-
des IKRK wie auch der zahlreichen nichtgouvernementalen haltenen Bestimmungen in die militärische Ausbildung Ein-
Organisationen, welche auf eine bessere Einhaltung der im gangfindet. Bereits auf den 1. Januar 1983 wurde der Text des
Uebereinkommen enthaltenen Bestimmungen insbesondere Protokolls in das Armeereglement betreffend «Staats vertrag e
über den unterschiedslosen Einsatz von Minen abzielen. über bewaffnete Konflikte und Neutralität» (51.7) aufgenom-
2. Zweifellos stellen die Abermillionen von plan- und wahllos men. Zusätzlich wurde eine spezielle Lehrschrift über die ent-
ausgelegten Minen, die heute in über zwanzig Ländern der sprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verfasst, wel-
Welt die Zivilbevölkerungen auch noch Jahre nach dem Ende che an jeden Angehörigen der Armee seit dem 1. Januar 1984
bewaffneter Feindseligkeiten akut gefährden, ein nur schwer, als persönliches Exemplar abgegeben wird. Die Unterwei-
bestenfalls aber langsam lösbares Problem dar. Der Bundes- sung in den Regeln des humanitären Völkerrechts, inklusive
rat ist jedoch der Ansicht, jegliche Resignation ob der Grosse die Bestimmungen über den Einsatz von Minen, gehört zur
der Aufgabe wäre für die direkt betroffenen Menschen fatal. Er Grundausbildung in der Schweizer Armee und erfolgt sowohl
weigert sich deshalb, von einem «Scheitern» der Anstrengun- theoretisch als auch praktisch.
gen zur Aechtung der im Uebereinkommen umschriebenen 5. Fertige Landminen werden in der Schweiz keine hergestellt
Anwendungen von Anti-Personen-Minen zu sprechen. Im Ge- Zwei Firmen produzieren Zünder für Minen im Bereich der Ar-
genteil, die entsprechenden Bemühungen der Staatenge- tillerie, ein Unternehmen stellt Zünder für Panzerminen, ein
meinschaft müssen weitergehen. Wie bereits angedeutet, darf weiteres solche für Seeminen her. Eine fünfte Firma schliess-
aber auch in diesem Zusammenhang nicht vergessen wer- lich produziert Zünderbestandteile. Weitere auf diesem Gebiet
den, dass in den heute überwiegend internen bewaffneten tätige Unternehmen sind dem Bundesrat nicht bekannt Im üb-
Konflikten der für die Zivilbevölkerung verheerende Einsatz rigen informiert das EMD in seinen jährlichen Berichten die
von Minen oft von Kriegsparteien erfolgt, die von den einschlä- Geschäftsprüfungskommissionen über die Ausfuhr von Wa-
gigen internationalen Regelwerken nur ungenügend, wenn ren, die, wie die Minenzünder, dem Kriegsmaterialgesetz un-
überhaupt, erfasst werden. terstelltsind.
3. Das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Quantitativ sind die schweizerischen Ausfuhren von Minen-
Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtun- zündern und -bestandteilen praktisch bedeutungslos. Ein
gen (Protokoll II zum Uebereinkommen; im folgenden «Proto- gänzlicher Verzicht der Schweiz als einseitige Vorleistung
koll» genannt) sieht keine Verifikation der Einhaltung der Ver- hätte wohl Symbolcharakter, wäre darüber hinaus aber kaum
tragspflichten im eigentlichen Sinne vor. Dagegen besteht geeignet, die wichtigen Hersteller- und Lieferländer zu einem
nach Artikel 7 und 8 des Protokolls die Pflicht zur Aufzeich- generellen Moratorium zu bewegen.
nung und Veröffentlichung der Lage von Minenfeldern, Minen
und Sprengfallen. Diese Informationen müssen den gegneri- Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes-
schen Parteien und dem Uno-Generalsekretär nach Beendi- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
gung der Feindseligkeiten zugestellt werden. Eine «Freigabe»
der Information hat nur «soweit irgend möglich» zu gesche- Abstimmung - Vote
hen. Das Protokoll berechtigt weder die Konfliktparteien selbst Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen
noch die Uno, die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht zu Dagegen 40 Stimmen
überprüfen.
Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, den Uno-Generalse- Verschoben - Renvoyé
kretär als Depositar des Uebereinkommens um Einberufung
einer Konferenz zur Ueberprüfung von dessen «Tragweite und
Wirkungsweise» zu ersuchen, ist zu bemerken, dass Frank-
reich bereits einen entsprechenden Vorstoss unternommen
hat, wonach eine solche «Review-Conference» in zwei Sessio-
nen, nämlich im Frühjahr und Herbst 1994, stattfinden soll. An
dieser Konferenz wird es sinnvollerweise zunächst darum ge-
hen müssen, Mittel und Wege zu finden, um den nach wie vor
kleinen Kreis der (gegenwärtig 36) Mitgliedstaaten des Ueber-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Haering Binder Internationale Kampagne gegen Landminen
Interpellation Haering Binder Campagne internationale contre les mines terrestres
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3303
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 2010-2011
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Ref. No 20 023 285
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