Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3287 KI-generiert

Undergrounding Power Lines and Grid Expansion Under "Energie 2000"

Geschäftsnummer VPB 93-3287
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the debate around the undergrounding of medium and high-voltage power lines, specifically addressing two questions: whether such undergrounding is feasible outside populated areas to protect landscapes, and how the "Energie 2000" program influences grid expansion. The court acknowledged that while undergrounding is common at lower voltages, it faces significant technical, operational, and economic limitations at higher voltages, impacting grid stability, repair times, and costs substantially. Furthermore, a dedicated fund for the additional costs of undergrounding, as proposed, lacks a legal basis but is being examined. Regarding grid expansion, the court noted that the goal of stabilizing domestic electricity demand by 2000, along with European market liberalization, will shape future network development, with a specific working group tasked with creating a comprehensive transmission line concept that balances spatial planning and environmental protection.

Legislator-Regeste

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Art. 3 NHG; Undergrounding Power Lines and Grid Expansion Under "Energie 2000": The court acknowledged that while undergrounding is common at lower voltages, it faces significant technical, operational, and economic limitations at higher voltages, impacting grid stability, repair times, and costs substantially. Furthermore, a dedicated fund for the additional costs of undergrounding, as proposed, lacks a legal basis but is being examined. Regarding grid expansion, the court noted that the goal of stabilizing domestic electricity demand by 2000, along with European market liberalization, will shape future network development, with a specific working group tasked with creating a comprehensive transmission line concept that balances spatial planning and environmental protection.

Schlagwörter

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Schutzmacht Sachplan Übertragungsleitungen Stromversorgung Hausinstallationsmonopol umweltrechtliche Bedenken Europäischer Entwicklungsfonds

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 NHG

Cited as the legal basis for considering the protection of landscape and historical sites in federal decisions, influencing the decision on whether to allow or condition the undergrounding of power lines.

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Volltext

Interpellation Nabholz 1814 N 4 octobre 1993

de lignes. Or, pour le tronçon Vaux-sur-Morges-Eysins, l'Ins- #ST# 93.3287

pection fédérale des installations à courant fort a approuvé le

projet détaillé, le 23 février dernier. Quant au tronçon Ey- Interpellation Nabholz

sins-Verbois, le Département fédéral des transports, des com-

munications et de l'énergie a rejeté le recours formé contre le Verkabelung elektrischer Mittel-

projet détaillé. Cette décision date du 23 mars 1993. Un re- und Hochspannungsleitungen

cours a été formé dans les deux cas. Vous constaterez une fois Mise sous terre des lignes

de plus que les voies de droit, offertes par la démocratie à moyenne et haute tension

suisse, sont exploitées au maximum.

In diesem Zusammenhang, Herr Weder Hansjürg, muss ich

doch sagen, dass die Grenze des Erträglichen bei gewissen

Projekten von nationaler und internationaler Bedeutung

schon überschritten ist Das Projekt der Hochspannungslei-

tung Galmiz-Verbois datiert aus den siebziger Jahren, und wir Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1993

sind hier im Beschwerdeverfahren nicht vorangekommen. Ich frage den Bundesrat an:

Galmiz-Villarepos: Beschwerdeverfahren betreffend gene- 1. inwieweit die Verkabelung von Mittel- und Hochspannungs-

relle Trasseeführungen beim Bundesrat hängig; Villarepos- leitungen auch ausserhalb von Siedlungen zum Schütze des

Yverdon: Genehmigungsverfahren betreffend Detailpläne Landschaftsbildes veranlasst werden kann und ob in bezug

beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hängig. Yver- auf die daraus entstehenden Mehrkosten ein von den Ueber-

don-Mathod-Romanel und Romanel-Vaux-sur-Morges sind landwerken zu äufnender Fonds - allenfalls durch Ergänzung

gebaut. Vaux-sur-Morges-Eysins: Die Plangenehmigung des der bestehenden Rechtsgrundlagen - eingerichtet werden

Eidgenössischen Starkstrominspektorates ist am 23. Februar könnte;

1993 erteilt worden; 40 Beschwerden sind beim EVED hängig. 2. wie die Zielsetzung des Aktionsprogrammes «Ener-

Am 30./31. August 1993 hat der Rechtsdienst des EVED einen gie 2000» (Stabilisierung der Inlandnachfrage nach Elektrizität

Augenschein durchgeführt. ab 2000) den Ausbau des Uebertragungsleitungsnetzes be-

Wir können keine Kraftwerke bauen, aber auch keine Ueber- einflusst.

tragungsleitungen. Früher oder später muss das zu Schwie-

rigkeiten führen. Texte de l'interpellation du 10 juin 1993

Noch ein anderes Beispiel, Herr Weder: Wir haben am Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions

6. Dezember 1987 über die «Bahn 2000» abgestimmt Wir ha- suivantes:

ben für die Strecke zwischen Mattstetten und Rothrist-essind 1. Dans quelle mesure est-il possible de mettre les lignes à

etwa 48,5 Kilometer - rund 7000 Einsprachen: für ein Projekt, moyenne et haute tension sous terre en dehors des localités

das das Schweizervolk genehmigt hat! Das heisst, dass wir - également, aux fins de protéger le paysage? Serait-il possible

wenn Sie das mit der Distanz zwischen den Torstangen bei ei- de créer un fonds alimenté par les ouvrages de transport de

nem Fussballtor vergleichen wollen - von einer Torstange zur courant à longue distance - le cas échéant en complétant les

anderen eine Beschwerde, eine Einsprecherin oder einen bases juridiques existantes?

Einsprecher haben. Das würde also bedeuten, dass wir nur 2. Dans quelle mesure le programme d'action «Energie 2000»

schon in diesem Saal mehrere Einsprachen hätten. Das ist (qui vise à stabiliser la consommation d'électricité dans le

schwer verständlich, nachdem das Volk schon entschieden pays à partir de l'an 2000) influence-t-il l'aménagement du ré-

hat. seau des lignes électriques?

Selbstverständlich werden wir alle diese Einsprachen ganz

gründlich studieren, aber es ist schwierig - es muss gesagt Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

werden -, in diesem Land noch ein Projekt realisieren zu kön-

nen, das nicht nur internationale, sondern auch nationale Be- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

deutung hat Es ist nicht notwendig, diese Volksrechte zu 1. Gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz

beschneiden - das werden wir auch nicht tun -; aber dort, wo sind bundesrechtliche Bewilligungen zu verweigern bzw. nur

das Volk entschieden hat, sollten wir doch einmal realisieren «unter Bedingungen oder Auflagen» zu erteilen, wenn das In-

können. teresse an der ungeschmälerten Erhaltung des Landschafts-

bildes überwiegt. Bei der Bewilligung von Hochspannungslei-

M. Marbel: Je tiens à dire à M. Ogi, président de la Confédéra- tungen kommen als geeignete Auflagen Verbesserungen der

tion, que je neveux pas déposer une interpellation concernant Linienführung sowie die Verkabelung in Betracht Letztere

l'accélération des procédures administratives. Mais lorsqu'on Möglichkeit wird ausserhalb von Siedlungen jedoch im Mittel-

me répond que pour une interpellation du 18 décembre 1992 und Hochspannungsbereich selten genutzt.

on aura un premier avis en 1994, c'est-à-dire une décision du 2. Es bestehen Projekte, die vorhandenen Kapazitäten für die

Parlement en 1996, je crois qu'on pourrait accélérer encore les Stromübertragung auf kurze und weite Distanz auszubauen.

réponses. Zum Teil handelt es sich dabei um neue Linienführungen, zum

Je me déclare cependant satisfait de la réponse de M. le prési- Teil sollen bestehende Leitungen durch Leitungen mit höherer

dent de la Confédération et je reviendrai sur le sujet Spannung ersetzt werden, was jeweils den Bau wesentlich hö-

herer und breiterer Tragwerke (Beton- und Stahlrohrmasten)

zur Folge hat Da die Leitungsplanung von vorgebenen Fix-

punkten (Produktionsanlagen, Unterwerken u. a) ausgeht,

sind landschaftsschonende Linienführungen oft nicht mög-

lich, so dass Freileitungen auch schutzwürdige oder ge-

schützte Landschaften von kantonaler oder nationaler Bedeu-

tung beeinträchtigen können.

3. In den meisten Fällen sprechen primär finanzielle Gründe

gegen eine Verkabelung von Mittel- und Hochspannungslei-

tungen. In anderen Vorhaben von nationaler Bedeutung (Na-

tionalstrassenbau, Neat, «Bahn 2000») ist es üblich, Umwelt-

schutzmassnahmen bereits bei der Budgetierung mit zu be-

rücksichtigen. Für den privatwirtschaftlich organisierten Bau

von Uebertragungsleitungen würde sich hierzu am ehesten

ein Fonds eignen, an welchem die einzelnen Unternehmun-

gen beteiligt sind. Aus diesem Fonds könnten die Massnah-

men der Werke für Verkabelungen (oder andere besonderen

4. Oktober 1993 N 1815 Interpellation Nabholz

Leistungen für den Landschaftsschutz) finanziert werden. Die Die beiden Fragen können wie folgt beantwortet werden:

Einzelheiten einer solchen Lösung sind noch zu untersuchen, 1. Die Frage Verkabelung/Freileitung ist vielfach Gegenstand

namentlich folgende Aspekte: privatrechtliche oder öffentlich- der Erwägungen im Plangenehmigungs- bzw. Beschwerde-

rechtliche Ausgestaltung des Fonds und Abgrenzung des verfahren. Nach Artikel 3 des Natur- und Heimatschutzgeset-

Kreises der daran Beteiligten; Beiträge an den Fonds; Kriterien zes (NHG) haben die Behörden und Amtsstellen des Bundes

für die Bemessung von Leistungen aus dem Fonds. bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass

4. Die durch das Aktionsprogramm «Energie 2000» ange- das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtli-

strebte Stabilisierung des Inlandstromverbrauches dürfte eine chen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler geschont

Grenze des Ausbaues der Uebertragungsleitungen zur Folge werden. Verkabelungskriterien sind in der Wegleitung «Elektri-

haben. Es stellt sich deshalb die Frage, ob bereits ein Gesamt- zitätsübertragung und Landschaftsschutz» (Eidgenössisches

konzept Uebertragungsleitungen existiert, für welches dieses Departement des Innern, 1980) beschrieben. Bei Leitungen,

Stabilisierungsziel eingebaut ist respektive in welcher Weise die für 220 kV und höhere Spannungen ausgelegt sind, ist zu-

dieser Aspekt die künftige Ausgestaltung des Leitungsnetztes dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig.

beeinflussen wird. Aus den USA beispielsweise sind gezielte Die Behörde trifft ihren Entscheid nach erfolgter Interessenab-

Massnahmen der Stromlieferanten zur Verringerung der wägung.

Stromnachfrage bereits seit 1987 unter dem Begriff des «de- Was die Finanzierung der Mehrkosten infolge Verkabelung be-

mandside management» bekannt. trifft, so werden in der Praxis verschiedene Wege beschriften.

Beispielsweise übernehmen die Elektrizitätswerke die Mehr-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates kosten und wälzen diese via den Strompreis auf die Kunden

vom 1. September 1993 ab, oder es finden sich partnerschaftliche Lösungen, bei de-

Rapport écrit du Conseil fédéral nen sich die Elektrizitätswerke und die Gemeinden in die zu-

du lerseptembre 1993 sätzlichen Kosten teilen.

Das schweizerische Stromleitungsnetz weist eine Länge von Eine gesetzliche Grundlage für ein Bundesobligatorium zur

rund 150 000 Kilometern auf. 62 Prozent davon entfallen auf Bildung eines Fonds zur Finanzierung der verkabelungsbe-

den Niederspannungsbereich (0,4 kV), 30 Prozent auf den dingten Mehrkosten besteht nicht, sondern müsste erst ge-

Mittelspannungsbereich (1-24 kV) und je 4 Prozent auf den schaffen werden. Die Konfliktlösungsgruppe Uebertragungs-

Hochspannungs- (50-170 kV) bzw. Höchstspannungsbe- leitungen (KGÜ) aus dem Programm «Energie 2000» wird die

reich (220/380 kV). Das Ausmass der Verkabelung nimmt mit Frage des Verkabelungsfonds näher prüfen.

zunehmender Spannung ab: Während auf der untersten 2. Der Ausbau des Uebertragungsleitungsnetzes hängt einer-

Spannungsebene etwa 97 Prozent und im Mittelspannungs- seits von der weiteren Entwicklung der Binnennachfrage nach

bereich 56 Prozent verkabelt sind, sind im Hochspannungs- Strom, andererseits von den internationalen Verpflichtungen

bereich noch 11 Prozent und bei der Höchstspannung der Elektrizitätswirtschaft im Rahmen des westeuropäischen

0,5 Prozent der Leitungen unterirdisch angelegt Stromverbundes und den Tendenzen im europäischen Um-

Diese Zahlen illustrieren die Verhältnisse im schweizerischen feld (europäische Integration, Beziehungen West-/Osteuropa)

Stromübertragungs- und -verteilnetz in quantitativer Hinsicht. ab.

Sie machen deutlich, dass unser Land -auch international be- Bei der Beurteilung der Inlandnachfrage spielen u. a. die Ziele

trachtet - in den unteren Spannungsbereichen einen hohen von «Energie 2000», die Deregulierungsdiskussion (z. B. die

Verkabelungsgrad aufweist. Bei den höheren Spannungen Frage des Auf brechens der faktischen Monopole der Elektrizi-

sind die Möglichkeiten der Verlegung der Leitung in den Bo- tätswerke) und die Berücksichtigung von grossen Infrastruk-

den nach dem heutigen Stand der Technik jedoch begrenzt. turprojekten (z. B. «Bahn 2000», Neat) eine wichtige Rolle. In-

Hierfür sind hauptsächlich technische und betriebliche ternational sind vor allem die Bestrebungen der EG in Rich-

Gründe anzuführen: tung Liberalisierung des europäischen Elektrizitätsmarktes zu

Verkabelte Strecken in 220/380-kV-Freileitungssystemen kön- beachten. Eine Intensivierung des Stromaustausches in Eu-

nen wegen Impedanzproblemen zu Instabilitäten im Netz füh- ropa und vermehrte Stromtransite durch die Schweiz könnten

ren. Im Pannenfall ist die Zugänglichkeit zu Kabelanlagen er- unter Umständen einen Ausbau des Uebertragungsleitungs-

schwert. Die Reparaturzeit beträgt ein Mehrfaches im Ver- netzes erforderlich machen.

gleich zu einer defekten Freileitung. Zudem ist eine regelmäs- Diese Fragen werden zurzeit in der Konfliktlösungsgruppe

sige Ueberwachung der Funktionstüchtigkeit einer in den Bo- Uebertragungsleitungen (KGÜ) geprüft. Hauptaufgabe der

den verlegten Hoch- und Höchstspannungsleitung notwen- KGÜ ist es, gemäss Auftrag des Bundesrates, ein Uebertra-

dig, was bei Freileitungen weitgehend dahinfällt Diese und gungsleitungskonzept zu erstellen. Dieses soll den Aspekten

weitere Faktoren wirken sich ungünstig auf die Versorgungssi- der Raumplanung und des Umweltschutzes besonders Rech-

cherheit aus. nung tragen und so eine Verständigungsgrundlage für das zu

Auch aus ökologischen Gründen können unterirdische Lö- realisierende Netz bilden. Die KGÜ setzt sich aus Vertretern

sungen problematisch sein. So können die intensivere Boden- von Bund, Kantonen, Elektrizitätswirtschaft und Umweltorga-

beanspruchung oder das Verschmutzungsrisiko besonders in nisationen zusammen.

Feucht- oder Trinkwassernutzungsgebieten gegen eine Ver- Das EVED informiert jeweils im Jahresbericht «Energie 2000»

kabelung sprechen. über die Tätigkeit der KGÜ.

Hinzu kommen Aspekte der Wirtschaftlichkeit: Die Massnah-

men zur Verminderung der erwähnten Risiken, die mannigfa- Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt

chen technischen und betrieblichen Probleme im oberen Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite

Spannungsbereich sowie die längere Bauzeit für Kabellösun-

gen im Vergleich zu Freileitungen wirken sich zwangsläufig

auf die Kosten aus. So hat eine Machbarkeitsstudie Verkabe-

lung/Freileitung eines 7 Kilometer langen Teilstücks der pro-

jektierten 380-kV-Leitung Galmiz-Verbois ergeben, dass die

Investitionskosten für die Verkabelung je nach Variante 32- bis

44mal höher und jene der Jahreskosten 20- bis 26mal höher

wären als bei einer Freileitung.

Die genannten Gründe machen deutlich, dass eine Verkabe-

lung im Hoch- und vor allem Höchstspannungsbereich - beim

jetzigen Stand der Technik - an Grenzen stösst. Diese Pro-

bleme verringern sich im Mittelspannungsbereich, weshalb

hier die Verkabelung grosse Fortschritte macht

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Nabholz Verkabelung elektrischer Mittel- und Hochspannungsleitungen

Interpellation Nabholz Mise sous terre des lignes à moyenne et haute tension

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3287

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1993 - 15:30

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Data

Seite 1814-1815

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Ref. No 20 023 207

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