Undergrounding Power Lines and Grid Expansion Under "Energie 2000"
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the debate around the undergrounding of medium and high-voltage power lines, specifically addressing two questions: whether such undergrounding is feasible outside populated areas to protect landscapes, and how the "Energie 2000" program influences grid expansion. The court acknowledged that while undergrounding is common at lower voltages, it faces significant technical, operational, and economic limitations at higher voltages, impacting grid stability, repair times, and costs substantially. Furthermore, a dedicated fund for the additional costs of undergrounding, as proposed, lacks a legal basis but is being examined. Regarding grid expansion, the court noted that the goal of stabilizing domestic electricity demand by 2000, along with European market liberalization, will shape future network development, with a specific working group tasked with creating a comprehensive transmission line concept that balances spatial planning and environmental protection.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 NHG; Undergrounding Power Lines and Grid Expansion Under "Energie 2000": The court acknowledged that while undergrounding is common at lower voltages, it faces significant technical, operational, and economic limitations at higher voltages, impacting grid stability, repair times, and costs substantially. Furthermore, a dedicated fund for the additional costs of undergrounding, as proposed, lacks a legal basis but is being examined. Regarding grid expansion, the court noted that the goal of stabilizing domestic electricity demand by 2000, along with European market liberalization, will shape future network development, with a specific working group tasked with creating a comprehensive transmission line concept that balances spatial planning and environmental protection.
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KI-generiertCited as the legal basis for considering the protection of landscape and historical sites in federal decisions, influencing the decision on whether to allow or condition the undergrounding of power lines.
Volltext
Interpellation Nabholz 1814 N 4 octobre 1993
de lignes. Or, pour le tronçon Vaux-sur-Morges-Eysins, l'Ins- #ST# 93.3287
pection fédérale des installations à courant fort a approuvé le
projet détaillé, le 23 février dernier. Quant au tronçon Ey- Interpellation Nabholz
sins-Verbois, le Département fédéral des transports, des com-
munications et de l'énergie a rejeté le recours formé contre le Verkabelung elektrischer Mittel-
projet détaillé. Cette décision date du 23 mars 1993. Un re- und Hochspannungsleitungen
cours a été formé dans les deux cas. Vous constaterez une fois Mise sous terre des lignes
de plus que les voies de droit, offertes par la démocratie à moyenne et haute tension
suisse, sont exploitées au maximum.
In diesem Zusammenhang, Herr Weder Hansjürg, muss ich
doch sagen, dass die Grenze des Erträglichen bei gewissen
Projekten von nationaler und internationaler Bedeutung
schon überschritten ist Das Projekt der Hochspannungslei-
tung Galmiz-Verbois datiert aus den siebziger Jahren, und wir Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1993
sind hier im Beschwerdeverfahren nicht vorangekommen. Ich frage den Bundesrat an:
Galmiz-Villarepos: Beschwerdeverfahren betreffend gene- 1. inwieweit die Verkabelung von Mittel- und Hochspannungs-
relle Trasseeführungen beim Bundesrat hängig; Villarepos- leitungen auch ausserhalb von Siedlungen zum Schütze des
Yverdon: Genehmigungsverfahren betreffend Detailpläne Landschaftsbildes veranlasst werden kann und ob in bezug
beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hängig. Yver- auf die daraus entstehenden Mehrkosten ein von den Ueber-
don-Mathod-Romanel und Romanel-Vaux-sur-Morges sind landwerken zu äufnender Fonds - allenfalls durch Ergänzung
gebaut. Vaux-sur-Morges-Eysins: Die Plangenehmigung des der bestehenden Rechtsgrundlagen - eingerichtet werden
Eidgenössischen Starkstrominspektorates ist am 23. Februar könnte;
1993 erteilt worden; 40 Beschwerden sind beim EVED hängig. 2. wie die Zielsetzung des Aktionsprogrammes «Ener-
Am 30./31. August 1993 hat der Rechtsdienst des EVED einen gie 2000» (Stabilisierung der Inlandnachfrage nach Elektrizität
Augenschein durchgeführt. ab 2000) den Ausbau des Uebertragungsleitungsnetzes be-
Wir können keine Kraftwerke bauen, aber auch keine Ueber- einflusst.
tragungsleitungen. Früher oder später muss das zu Schwie-
rigkeiten führen. Texte de l'interpellation du 10 juin 1993
Noch ein anderes Beispiel, Herr Weder: Wir haben am Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions
6. Dezember 1987 über die «Bahn 2000» abgestimmt Wir ha- suivantes:
ben für die Strecke zwischen Mattstetten und Rothrist-essind 1. Dans quelle mesure est-il possible de mettre les lignes à
etwa 48,5 Kilometer - rund 7000 Einsprachen: für ein Projekt, moyenne et haute tension sous terre en dehors des localités
das das Schweizervolk genehmigt hat! Das heisst, dass wir - également, aux fins de protéger le paysage? Serait-il possible
wenn Sie das mit der Distanz zwischen den Torstangen bei ei- de créer un fonds alimenté par les ouvrages de transport de
nem Fussballtor vergleichen wollen - von einer Torstange zur courant à longue distance - le cas échéant en complétant les
anderen eine Beschwerde, eine Einsprecherin oder einen bases juridiques existantes?
Einsprecher haben. Das würde also bedeuten, dass wir nur 2. Dans quelle mesure le programme d'action «Energie 2000»
schon in diesem Saal mehrere Einsprachen hätten. Das ist (qui vise à stabiliser la consommation d'électricité dans le
schwer verständlich, nachdem das Volk schon entschieden pays à partir de l'an 2000) influence-t-il l'aménagement du ré-
hat. seau des lignes électriques?
Selbstverständlich werden wir alle diese Einsprachen ganz
gründlich studieren, aber es ist schwierig - es muss gesagt Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
werden -, in diesem Land noch ein Projekt realisieren zu kön-
nen, das nicht nur internationale, sondern auch nationale Be- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
deutung hat Es ist nicht notwendig, diese Volksrechte zu 1. Gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
beschneiden - das werden wir auch nicht tun -; aber dort, wo sind bundesrechtliche Bewilligungen zu verweigern bzw. nur
das Volk entschieden hat, sollten wir doch einmal realisieren «unter Bedingungen oder Auflagen» zu erteilen, wenn das In-
können. teresse an der ungeschmälerten Erhaltung des Landschafts-
bildes überwiegt. Bei der Bewilligung von Hochspannungslei-
M. Marbel: Je tiens à dire à M. Ogi, président de la Confédéra- tungen kommen als geeignete Auflagen Verbesserungen der
tion, que je neveux pas déposer une interpellation concernant Linienführung sowie die Verkabelung in Betracht Letztere
l'accélération des procédures administratives. Mais lorsqu'on Möglichkeit wird ausserhalb von Siedlungen jedoch im Mittel-
me répond que pour une interpellation du 18 décembre 1992 und Hochspannungsbereich selten genutzt.
on aura un premier avis en 1994, c'est-à-dire une décision du 2. Es bestehen Projekte, die vorhandenen Kapazitäten für die
Parlement en 1996, je crois qu'on pourrait accélérer encore les Stromübertragung auf kurze und weite Distanz auszubauen.
réponses. Zum Teil handelt es sich dabei um neue Linienführungen, zum
Je me déclare cependant satisfait de la réponse de M. le prési- Teil sollen bestehende Leitungen durch Leitungen mit höherer
dent de la Confédération et je reviendrai sur le sujet Spannung ersetzt werden, was jeweils den Bau wesentlich hö-
herer und breiterer Tragwerke (Beton- und Stahlrohrmasten)
zur Folge hat Da die Leitungsplanung von vorgebenen Fix-
punkten (Produktionsanlagen, Unterwerken u. a) ausgeht,
sind landschaftsschonende Linienführungen oft nicht mög-
lich, so dass Freileitungen auch schutzwürdige oder ge-
schützte Landschaften von kantonaler oder nationaler Bedeu-
tung beeinträchtigen können.
3. In den meisten Fällen sprechen primär finanzielle Gründe
gegen eine Verkabelung von Mittel- und Hochspannungslei-
tungen. In anderen Vorhaben von nationaler Bedeutung (Na-
tionalstrassenbau, Neat, «Bahn 2000») ist es üblich, Umwelt-
schutzmassnahmen bereits bei der Budgetierung mit zu be-
rücksichtigen. Für den privatwirtschaftlich organisierten Bau
von Uebertragungsleitungen würde sich hierzu am ehesten
ein Fonds eignen, an welchem die einzelnen Unternehmun-
gen beteiligt sind. Aus diesem Fonds könnten die Massnah-
men der Werke für Verkabelungen (oder andere besonderen
4. Oktober 1993 N 1815 Interpellation Nabholz
Leistungen für den Landschaftsschutz) finanziert werden. Die Die beiden Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Einzelheiten einer solchen Lösung sind noch zu untersuchen, 1. Die Frage Verkabelung/Freileitung ist vielfach Gegenstand
namentlich folgende Aspekte: privatrechtliche oder öffentlich- der Erwägungen im Plangenehmigungs- bzw. Beschwerde-
rechtliche Ausgestaltung des Fonds und Abgrenzung des verfahren. Nach Artikel 3 des Natur- und Heimatschutzgeset-
Kreises der daran Beteiligten; Beiträge an den Fonds; Kriterien zes (NHG) haben die Behörden und Amtsstellen des Bundes
für die Bemessung von Leistungen aus dem Fonds. bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass
4. Die durch das Aktionsprogramm «Energie 2000» ange- das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtli-
strebte Stabilisierung des Inlandstromverbrauches dürfte eine chen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler geschont
Grenze des Ausbaues der Uebertragungsleitungen zur Folge werden. Verkabelungskriterien sind in der Wegleitung «Elektri-
haben. Es stellt sich deshalb die Frage, ob bereits ein Gesamt- zitätsübertragung und Landschaftsschutz» (Eidgenössisches
konzept Uebertragungsleitungen existiert, für welches dieses Departement des Innern, 1980) beschrieben. Bei Leitungen,
Stabilisierungsziel eingebaut ist respektive in welcher Weise die für 220 kV und höhere Spannungen ausgelegt sind, ist zu-
dieser Aspekt die künftige Ausgestaltung des Leitungsnetztes dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig.
beeinflussen wird. Aus den USA beispielsweise sind gezielte Die Behörde trifft ihren Entscheid nach erfolgter Interessenab-
Massnahmen der Stromlieferanten zur Verringerung der wägung.
Stromnachfrage bereits seit 1987 unter dem Begriff des «de- Was die Finanzierung der Mehrkosten infolge Verkabelung be-
mandside management» bekannt. trifft, so werden in der Praxis verschiedene Wege beschriften.
Beispielsweise übernehmen die Elektrizitätswerke die Mehr-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates kosten und wälzen diese via den Strompreis auf die Kunden
vom 1. September 1993 ab, oder es finden sich partnerschaftliche Lösungen, bei de-
Rapport écrit du Conseil fédéral nen sich die Elektrizitätswerke und die Gemeinden in die zu-
du lerseptembre 1993 sätzlichen Kosten teilen.
Das schweizerische Stromleitungsnetz weist eine Länge von Eine gesetzliche Grundlage für ein Bundesobligatorium zur
rund 150 000 Kilometern auf. 62 Prozent davon entfallen auf Bildung eines Fonds zur Finanzierung der verkabelungsbe-
den Niederspannungsbereich (0,4 kV), 30 Prozent auf den dingten Mehrkosten besteht nicht, sondern müsste erst ge-
Mittelspannungsbereich (1-24 kV) und je 4 Prozent auf den schaffen werden. Die Konfliktlösungsgruppe Uebertragungs-
Hochspannungs- (50-170 kV) bzw. Höchstspannungsbe- leitungen (KGÜ) aus dem Programm «Energie 2000» wird die
reich (220/380 kV). Das Ausmass der Verkabelung nimmt mit Frage des Verkabelungsfonds näher prüfen.
zunehmender Spannung ab: Während auf der untersten 2. Der Ausbau des Uebertragungsleitungsnetzes hängt einer-
Spannungsebene etwa 97 Prozent und im Mittelspannungs- seits von der weiteren Entwicklung der Binnennachfrage nach
bereich 56 Prozent verkabelt sind, sind im Hochspannungs- Strom, andererseits von den internationalen Verpflichtungen
bereich noch 11 Prozent und bei der Höchstspannung der Elektrizitätswirtschaft im Rahmen des westeuropäischen
0,5 Prozent der Leitungen unterirdisch angelegt Stromverbundes und den Tendenzen im europäischen Um-
Diese Zahlen illustrieren die Verhältnisse im schweizerischen feld (europäische Integration, Beziehungen West-/Osteuropa)
Stromübertragungs- und -verteilnetz in quantitativer Hinsicht. ab.
Sie machen deutlich, dass unser Land -auch international be- Bei der Beurteilung der Inlandnachfrage spielen u. a. die Ziele
trachtet - in den unteren Spannungsbereichen einen hohen von «Energie 2000», die Deregulierungsdiskussion (z. B. die
Verkabelungsgrad aufweist. Bei den höheren Spannungen Frage des Auf brechens der faktischen Monopole der Elektrizi-
sind die Möglichkeiten der Verlegung der Leitung in den Bo- tätswerke) und die Berücksichtigung von grossen Infrastruk-
den nach dem heutigen Stand der Technik jedoch begrenzt. turprojekten (z. B. «Bahn 2000», Neat) eine wichtige Rolle. In-
Hierfür sind hauptsächlich technische und betriebliche ternational sind vor allem die Bestrebungen der EG in Rich-
Gründe anzuführen: tung Liberalisierung des europäischen Elektrizitätsmarktes zu
Verkabelte Strecken in 220/380-kV-Freileitungssystemen kön- beachten. Eine Intensivierung des Stromaustausches in Eu-
nen wegen Impedanzproblemen zu Instabilitäten im Netz füh- ropa und vermehrte Stromtransite durch die Schweiz könnten
ren. Im Pannenfall ist die Zugänglichkeit zu Kabelanlagen er- unter Umständen einen Ausbau des Uebertragungsleitungs-
schwert. Die Reparaturzeit beträgt ein Mehrfaches im Ver- netzes erforderlich machen.
gleich zu einer defekten Freileitung. Zudem ist eine regelmäs- Diese Fragen werden zurzeit in der Konfliktlösungsgruppe
sige Ueberwachung der Funktionstüchtigkeit einer in den Bo- Uebertragungsleitungen (KGÜ) geprüft. Hauptaufgabe der
den verlegten Hoch- und Höchstspannungsleitung notwen- KGÜ ist es, gemäss Auftrag des Bundesrates, ein Uebertra-
dig, was bei Freileitungen weitgehend dahinfällt Diese und gungsleitungskonzept zu erstellen. Dieses soll den Aspekten
weitere Faktoren wirken sich ungünstig auf die Versorgungssi- der Raumplanung und des Umweltschutzes besonders Rech-
cherheit aus. nung tragen und so eine Verständigungsgrundlage für das zu
Auch aus ökologischen Gründen können unterirdische Lö- realisierende Netz bilden. Die KGÜ setzt sich aus Vertretern
sungen problematisch sein. So können die intensivere Boden- von Bund, Kantonen, Elektrizitätswirtschaft und Umweltorga-
beanspruchung oder das Verschmutzungsrisiko besonders in nisationen zusammen.
Feucht- oder Trinkwassernutzungsgebieten gegen eine Ver- Das EVED informiert jeweils im Jahresbericht «Energie 2000»
kabelung sprechen. über die Tätigkeit der KGÜ.
Hinzu kommen Aspekte der Wirtschaftlichkeit: Die Massnah-
men zur Verminderung der erwähnten Risiken, die mannigfa- Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt
chen technischen und betrieblichen Probleme im oberen Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite
Spannungsbereich sowie die längere Bauzeit für Kabellösun-
gen im Vergleich zu Freileitungen wirken sich zwangsläufig
auf die Kosten aus. So hat eine Machbarkeitsstudie Verkabe-
lung/Freileitung eines 7 Kilometer langen Teilstücks der pro-
jektierten 380-kV-Leitung Galmiz-Verbois ergeben, dass die
Investitionskosten für die Verkabelung je nach Variante 32- bis
44mal höher und jene der Jahreskosten 20- bis 26mal höher
wären als bei einer Freileitung.
Die genannten Gründe machen deutlich, dass eine Verkabe-
lung im Hoch- und vor allem Höchstspannungsbereich - beim
jetzigen Stand der Technik - an Grenzen stösst. Diese Pro-
bleme verringern sich im Mittelspannungsbereich, weshalb
hier die Verkabelung grosse Fortschritte macht
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Nabholz Verkabelung elektrischer Mittel- und Hochspannungsleitungen
Interpellation Nabholz Mise sous terre des lignes à moyenne et haute tension
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3287
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1993 - 15:30
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Seite 1814-1815
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