Federal Council Reporting Frequency Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed that the Federal Council submit its management report to the Federal Assembly only every two years, aiming to reduce administrative burden and increase efficiency. The court agreed with the rationale that annual reporting might be overly detailed and that current oversight mechanisms, such as audits and evaluations, are more effective. However, the court also recognized that changing the reporting frequency would necessitate a comprehensive review of parliamentary oversight and inter-commission coordination, and thus decided to convert the motion into a postulate, tasking a commission to thoroughly investigate the implications.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung; Federal Council Reporting Frequency Postulate: The court agreed with the rationale that annual reporting might be overly detailed and that current oversight mechanisms, such as audits and evaluations, are more effective. However, the court also recognized that changing the reporting frequency would necessitate a comprehensive review of parliamentary oversight and inter-commission coordination, and thus decided to convert the motion into a postulate, tasking a commission to thoroughly investigate the implications.
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KI-generiertCited as the basis for the current reporting requirement, which the motion seeks to change.
Volltext
Motion Bühler Robert 734 30 septembre 1993
zeit erneuert werden, aber eben so, dass nicht unnötigerweise #ST# 93.3260
bereits zu Beginn Geschirr zerschlagen wird.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Motion Bühler Robert
Initiative Schiesser keine Folge zu geben.
Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus
Büttiker: Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission ist Rapport de gestion bisannuel
im jetzigen Zeitpunkt- ich möchte unterstreichen: im jetzigen
Zeitpunkt - zweifellos richtig. Auch aus der Sicht eines kleinen
Kantons kann man mit dem sachlich begründeten Aufschie-
bungsentscheid der Kommission leben. Um einen guten Ent-
scheid zu fällen, muss man nicht nur in der Sache richtig ent- Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1993
scheiden, sondern auch noch im richtigen Zeitpunkt Das Ratsbüro wird beauftragt, eine Vorlage für eine Verfas-
Solange bei der anstehenden Regierungsreform keine definiti- sungsänderung auszuarbeiten, wonach nur noch alle zwei
ven Entscheide vorliegen, darf und soll die Diskussion um die Jahre ein Geschäftsbericht zu erstellen ist.
«Kantonsklausel» nicht vorzeitig abgewürgt werden. Es ist Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung regelt, dass der
nicht einsehbar, warum hier und heute so husch, husch, die Bundesrat jeweilen bei der ordentlichen Sitzung des Parla-
Diskussion über die «Kantonsklausel» abgebrochen werden mentes, d. h. jährlich einmal, Rechenschaft (Geschäftsbe-
soll, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. richt) über seine Verrichtungen sowie Bericht über den Zu-
Wer hat eigentlich Angst vor einer solchen Diskussion - und stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus-
um eine solche geht es -, nachdem sich der Rauch über dem sen zu erstatten hat.
Schlachtfeld der letzten Bundesratswahl doch verzogen hat? Nachdem der Bundesrat seine Zielsetzungen im Vierjahres-
Eines ist nämlich jetzt schon absehbar: Die Diskussion über rhythmus (Legislaturplanung) darlegt, genügt es und ist sinn-
die «Kantonsklausel» sieht je nach Kontext-ich nehme nur ein voll, wenn er in der Mitte und am Ende einer Legislatur seine
Beispiel heraus, Herr Danioth - anders aus, und es sind auch Berichterstattung vornimmt. Gleichzeitig bringt der Zweijah-
Fälle vorstellbar, wo ich mir vorbehalte, anders zu entschei- resrhythmus eine Verwaltungsentlastung.
den. Bei der Regierungsreform wird z. B. auch die Zahl der
Bundesräte diskutiert, und diese Diskussion um die «Kantons- Texte de la motion du 1er juin 1993
klausel» sieht zwingend logisch anders aus, wenn wir schliess- Le Bureau du Conseil est chargé d'élaborer une proposition
lich vielleicht fünf, sieben, neun oder elf Bundesräte haben. de modification de la constitution selon laquelle le Conseil fé-
Diesen Entscheid dürfen wir heute, bei der jetzt feststehenden déral n'aura plus à remettre de rapport de gestion à l'Assem-
Zahl der Bundesräte, nicht vorwegnehmen; darum geht es blée fédérale que tous les deux ans.
mir. An diesem Beispiel kann man es zwingend logisch verifi- L'article 102 chiffre 16 est. précise que le Conseil fédéral «rend
zieren. Es gibt auch noch andere Parameter im Bereich der compte de sa gestion à l'Assemblée fédérale à chaque ses-
Regierungsreform, die einen nachhaltigen Einfluss auf die sion ordinaire» (soit une fois tous les ans, sous la forme d'un
«Kantonsklausel» haben. rapport de gestion), «lui présente un rapport sur la situation de
Vielleicht ist es heute auch richtig, wenn das Parlament sozu- la Confédération tant à l'intérieur qu'au-dehors...».
sagen in eigener Sache, in der wichtigen Angelegenheit der Or, depuis que le Conseil fédéral publie tous les quatre ans un
Bundesratswahl, eine gewisse nachteilige Ueberregulierung rapport sur le Programme de la législature, il suffit amplement
überprüft, und zwar im Rahmen einer ganzheitlichen Regie- qu'il fasse rapport à l'Assemblée tous les deux ans, soit au mi-
rungsreform. Um das geht es, das kann man hier nicht genug lieu et à la fin d'une législature. De plus, ce rythme bisannuel
betonen. allégerait la tâche de l'administration.
Die Erfahrungen der letzten Bundesratsersatzwahl müssten
uns eigentlich bestärken, in dieser Sache integral vorwärts zu Mitunterzeichner-Cosignataires: Bisig, Danioth, Iten Andréas,
machen, diese ganze Sache integral zu überprüfen und in die Rhyner, Roth, Schallberger, Schiesser, Seiler Bernhard (8)
Betrachtung der Regierungsreform einzubeziehen, wie es
auch die Kommission vorschlägt Bühler Robert: Artikel 102 Einleitung und Ziffer 16 der Bun-
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dem Antrag der desverfassung lauten: «Der Bundesrat hat innert den Schran-
Kommission zu folgen und den Antrag Danioth abzulehnen. ken der gegenwärtigen Verfassung vorzüglich folgende Be-
dürfnisse und Obliegenheiten:.... 16. Er erstattet der Bundes-
versammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechen-
Rhinow, Berichterstatter: Darf ich ganz kurz noch einmal un- schaft über seine Verrichtungen, sowie Bericht über den Zu-
terstreichen - ich möchte das auch Herrn Danioth sagen -, stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus-
dass wir in diesem Verfahren der Vorprüfung nicht an den sen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Massregeln
Wortlaut der parlamentarischen Initiative Schiesser gebunden empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohl-
sind. Wir haben in unserem schriftlichen Bericht zum Aus- fahrt für dienlich erachtet.»
druck gebracht- ich habe das auch in meinen mündlichen Er- Der Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung stammt aus
läuterungen getan -, dass Folgegeben jetzt nur heisst, den dem letzten Jahrhundert, das verrät schon die Formulierung.
Regelungsbedarf in dieser Sache anzuerkennen und die Kom- Heute ist er überholt, vor allem, weil die Bedürfnisse aus ver-
mission und damit das Parlament weiterhin am Ball bleiben zu schiedenen Gründen nicht mehr dieselben sind, die ordentli-
lassen. che Sitzung nicht mehr nur einmal pro Jahr stattfindet, son-
Wir verbauen uns also keine andere Möglichkeit, und ich darf dern viermal für drei Wochen, und der Bericht des Bundesra-
Sie versichern, dass auch in der Staatspolitischen Kommis- tes über den Zustand der Nation nicht nur im Geschäftsbericht
sion einige Votanten zum Ausdruck gebracht haben, dass für vorgenommen wird, vielmehr in der Legislaturplanung.
sie eine reine, ersatzlose Streichung nicht in Frage kommt Der Geschäftsbericht wird ausserhalb der GPK weder vom
In diesem Sinne - glaube ich - liegt ein Missverständnis vor. Parlament noch von der Oeffentlichkeit - den Medien - beson-
Wenn wir jetzt beschliessen würden, nicht Folge zu geben, ders wahrgenommen. Für die GPK, die zur Verbesserung der
dann wäre das Thema erledigt, und wir sagten damit, dass wir Behandlung verschiedene Anläufe genommen hat, blieb die
in dieser Sache überhaupt nichts tun wollen. Das wäre die Behandlung des Geschäftsberichtes im grossen und ganzen
Konsequenz des Nichtfolgegebens. eine unbefriedigende Pflichtübung ohne grosse Ausbeute.
Die Verwaltung empfindet die jährliche Berichterstattung zum
Abstimmung - Vote Teil als Leerlauf, und sie geschieht oft in einer blossen Fort-
Für den Antrag der Kommission schreibung. Das Sekretariat der GPK und das Büro der Parla-
(Folge geben) 16 Stimmen mentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) der GPK sind über-
Für den Antrag Danioth lastet Konzentration auf das Wesentliche ist notwendig, sonst
(keine Folge geben) 12 Stimmen muss personell aufgestockt werden.
30. September 1993 735 Delegation bei der Interparlamentarischen Union
Die Oberaufsicht über die Verwaltung durch das Parlament ist über Bundesrat und Verwaltung zu überprüfen. So soll zum
notwendig. Der Geschäftsbericht ist aber längst nicht mehr Beispiel abgeklärt werden, ob zwischen dem Nationalrat und
das Hauptmittel, um diese Oberaufsicht wahrnehmen zu kön- dem Ständerat allenfalls eine stärkere Arbeitsteilung gesucht
nen. Das dauernde Gespräch zwischen Parlament und Ver- werden soll, ob zum Beispiel die verschiedenen Geschäftsbe-
waltung, die vertieften Inspektionen, die wissenschaftlich ge- richte alternierend - in einem Jahr nur vom Ständerat, im an-
führten Evaluationen der PVK und die in die Geheimsphäre deren Jahr nur vom Nationalrat - behandelt werden sollen. In
eindringende Kontrolle der Geschäftsprüfungsdelegation diesen Rahmen der allgemeinen, umfassenden Ueberprü-
sind effizienter und vertrauenschaffender als eine langwierige, fung der parlamentarischen Oberaufsicht über Bundesrat und
oft langweilige Behandlung des einjährigen Geschäftsberich- Verwaltung passt die Anregung unseres Kollegen Bühler
tes. Es genügt vollauf, wenn der Bundesrat seine Berichter- Robert.
stattung im Zweijahresrhythmus vornimmt. Es hat dies dann Das Büro beantragt Ihnen daher, die Motion als Postulat zu
allerdings in engem Zusammenhang mit der Legislaturpla- überweisen und unsere Staatspolitische Kommission damit
nung zu geschehen, in der Zwischenzeit mit einem Zwischen- zu beauftragen, die aufgeworfenen und weiteren Fragen zu-
bericht, deshalb zweijähriger Turnus. sammen mit den betroffenen Kommissionen zu klären und
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen die Ueberweisung mei- dem Rat alsdann ausführlich Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie,
nes Vorstosses. Es ist ein kleiner Beitrag zur Entlastung der der Ueberweisung als Postulat zuzustimmen.
Verwaltung und des Parlamentes und gleichzeitig zur Effizi-
enzsteigerung. Im Kanton Luzern machte ich mit dem zweijäh- Bühler Robert: Ich bin damit einverstanden, dass die Motion
rigen Staatsverwaltungsbericht, identisch mit unserem Ge- in ein Postulat umgewandelt wird, jedoch nicht mit der Begrün-
schäftsbericht, nur gute Erfahrungen. dung, wie sie jetzt abgegeben wurde. Ich zweifle etwas daran,
dass dieses Problem wirklich ernsthaft angegangen wird. Ich
Küchler, Berichterstatter: Das Büro hat sich am 3. September wäre schon froh, wenn noch zugesichert werden könnte, dass
1993 mit der Motion unseres Kollegen Bühler Robert befasst, man das Problem auch tatsächlich ernst nimmt Denn was Sie
und es beantragt Ihnen, die Motion in der Form eines Postula- sagten, stimmt zum Teil nicht: Die Anforderungen, die wir for-
tes zu überweisen, und zwar aus folgenden Ueberlegungen: mulierten - an den Geschäftsbericht, an die Behandlung des
Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat der Bundesver- Geschäftsberichtes -, konnten wir nicht durchhalten. Die Sa-
sammlung nur noch alle zwei Jahre einen Geschäftsbericht che wurde auch vom Bundesrat und von der Verwaltung nicht
vorlegt. Der Motionär verspricht sich davon eine Entlastung so gehandhabt, wie wir das wollten. Das zeigt auf, dass hier et-
des Parlamentes und der Verwaltung. Das Büro ist grundsätz- was geschehen muss. Also muss die Sache ernsthaft über-
lich mit dem Motionär der Auffassung, dass die Oberaufsicht prüft werden; Deregulieren tut in diesem Falle gut.
der Bundesversammlung über den Bundesrat und die Bun-
desverwaltung so effizient und rationell wie nur möglich zu ge- Küchler, Berichterstatter: Ich kann Herrn Bühler Robert versi-
schehen hat Deshalb sind auch alle Anstrengungen und Vor- chern, dass die ganze Frage, die ganze Thematik, in unserer
schläge zu prüfen, die eine Entlastung der betroffenen Perso- Staatspolitischen Kommission ernsthaft geprüft wird, wenn wir
nen und Instanzen bringen könnten. Es geht aber auch bei der ihr das Ganze zuweisen, und zwar in Zusammenarbeit mit den
Thematik Oberaufsicht des Parlamentes nicht bloss um den betroffenen Kommissionen, seien es die Geschäftsprüfungs-
Geschäftsbericht des Bundesrates. Dies möchte ich betonen. kommissionen beider Räte, die Finanzkommissionen beider
Grundsätzlich aber hat sich der Jahresrhythmus bewährt. Räte oder die entsprechenden Delegationen. In diesem Sinne
Ebenso wie viele private Betriebe arbeitet auch die Verwaltung kann ich also eine Zusicherung abgeben.
mit ganz klaren Jahreszielen, und der Bundesrat hat jährlich
über die Geschäftstätigkeit der Bundesverwaltung Rechen- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
schaft abzulegen. Auch die SBB, die PTT, die Eidgenössische
Alkoholverwaltung oder das Bundesgericht legen jährlich Ge-
schäftsberichte vor. Man kann sich im Zusammenhang mit
dem Geschäftsbericht des Bundesrates höchstens fragen, ob 93.040
die Berichterstattung jedes Jahr derart detailliert und umfang-
#ST#
reich ausfallen muss, wie dies heute der Fall ist. Doch muss
klar darauf hingewiesen werden, dass die Geschäftsprüfungs- Delegation bei der
kommissionen des Nationalrates und des Ständerates am Interparlamentarischen Union.
11. beziehungsweise 18. November 1991 detaillierte Anforde- Bericht
rungen an den Geschäftsbericht formuliert haben. Diese Délégation auprès
Richtlinien sind nach wie vor gültig. de l'Union interparlementaire.
Bei einem Uebergang von der einjährigen zur zweijährigen Be- Rapport
richterstattung würden sich verschiedene Fragen stellen, die
nach Auffassung des Büros zuerst sorgfältig und umfassend Beschluss des Natipnalrates vom 23. September 1993
abzuklären sind. Dazu gehört beispielsweise die Zusammen- Décision du Conseil national du 23 septembre 1993
arbeit zwischen den Geschäftsprüfungskommissionen und
den Finanzkommissionen, die ihre Aufsichtstätigkeit koordi-
nieren und zum Teil auch gemeinsame Arbeitsgruppen ha-
ben. Staatsrechnung und Budget werden ebenfalls im Jahres-
rhythmus vorgelegt Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Delegation bei der In-
Es muss auch geprüft werden, ob die erwähnten Geschäftsbe- terparlamentarischen Union den folgenden schriftlichen Be-
richte von SBB, PTT und Eidgenössischer Alkoholverwaltung richt (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, ses-
nur noch in einem Zweijahresrhythmus vorzulegen wären. sion d'automne 1993) :
Eine weitere Frage schliesslich betrifft die Aufsichtsbeschwer-
den gegen den Bundesrat, über deren Behandlung die Ge- 0. Ueberblick
schäftsprüfungskommission heute ebenfalls jährlich berich- Die Interparlamentarische Union (IPU) hat im Jahre 1992 vier
tet. Dies sind nur einige wenige der verschiedenen Grundsatz- Konferenzen abgehalten. Die 87. Konferenz fand vom 6. bis
fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer zum 11. April 1992 in Yaounde (Kamerun) statt, die Interparla-
Aenderung der jährlichen Berichterstattung sofort und unwei- mentarische Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
gerlich stellen. im Mittelmeerraum vom 15. bis zum 20. Juni in Malaga (Spa-
Das Büro ist darüber informiert, dass unsere Staatspolitische nien), die 88. Konferenz vom 7. bis zum 12. September in
Kommission bereits im Mai 1993 grundsätzlich beschlossen Stockholm (Schweden) und die Interparlamentarische Konfe-
hat, im Rahmen einer zweiten Phase der Parlamentsreform un- renz über Umwelt und Entwicklung vom 23. bis zum 27. No-
ter anderem auch die Frage der Oberaufsicht des Parlamentes vember in Brasilia (Brasilien).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bühler Robert Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus
Motion Bühler Robert Rapport de gestion bisannuel
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3260
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 734-735
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Ref. No 20 023 388
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