Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3239 KI-generiert

Parliament Considers Ombudsman Office Against Racism

Geschäftsnummer VPB 93-3239
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary debate concerns a motion to establish an ombudsman's office against racism, with a proposal to model it on the Swedish system. While the government expressed willingness to consider this as a postulate rather than a motion, and acknowledged the issue, some factions opposed the creation of such an office, arguing for more fundamental measures. The legislative body ultimately voted to transmit the motion, indicating a step towards its further consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Art, Art. 2 Art, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 261 bis, Abschn. 4, paragr. 4; Parliament Considers Ombudsman Office Against Racism: While the government expressed willingness to consider this as a postulate rather than a motion, and acknowledged the issue, some factions opposed the creation of such an office, arguing for more fundamental measures. The legislative body ultimately voted to transmit the motion, indicating a step towards its further consideration.

Schlagwörter

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Rassismus parlamentarisches System E-Government öffentliche Verhandlung Minderheitenschutz ethnische Verfolgung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 261 bis, Abschn. 4, paragr. 4

This provision was used to determine the scope of the prohibition against inciting hatred or discrimination, which was relevant to the discussion of the ombudsman's mandate.

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Volltext

Motion CAJ-CN 92.029 1080 N 8 juin 1993

eine allgemeine eidgenössische Ombudsstelle vorschlägt, Al. 1 paragr. 4

eine Art Klagemauer, was die Beziehungen - Frau Sandoz hat .... toute autre manière, porte atteinte à la dignité humaine

das ganz klar gesagt - zwischen Bürgern und Verwaltung an- d'une personne ou d'un groupe de personnes en raison de

belangt leur appartenance raciale, ethnique ou religieuse ou qui, pour

Sich jetzt schon auf eine spezifische Art der Struktur, nämlich la même raison, minimisera grossièrement ou cherchera à

eine spezifische Ombudsstelle à la suédoise festzulegen, justifier un génocide....

scheint dem Bundesrat insofern verfrüht, als man ihm die

Möglichkeit geben sollte, im Rahmen der erwähnten Restruk- Angenommen -Adopté

turierungen den Weg zu wählen, der eigentlich die Fragen be-

antwortet, die das Parlament mit gutem Recht stellt Es geht

also nicht darum, die Problematik etwa vom Tisch zu wischen. C. Bundesgesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle

Die Problematik hat der Bundesrat genau erkannt Lassen Sie gegen Rassismus

dem EJPD die notwendige Zeit, um den richtigen Weg zu C. Loi fédérale sur un office de médiation contre le ra-

finden. cisme

Der Bundesrat zieht daher die Umwandlung in ein Postu-

lat vor. Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Reimann Maximilian, Sprecher der Minderheit: Während sich Proposition de la commission

Herr Bundesrat Cotti bereit erklärt hat, diesen Antrag in Po- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

stulatsform zu übernehmen, aber nicht in Form einer Motion,

habe ich mit einigen der Mitunterzeichner Kontakt aufgenom- Angenommen -Adopté

men und erkläre hiermit, dass sich auch die Kommissionsmin-

derheit mit dem Vorstoss in Form eines Postulates einverstan-

den erklären könnte. Der Bundesrat wäre dann aufgefordert, An den Ständerat-Au Conseil des Etats

auch die Bedarfsfrage einer Ombudsstelle gegen Rassismus

zu prüfen. Gegen eine solche Prüfung hat die Kommissions-

minderheit nichts einzuwenden.

Ich bitte Sie also, sich dann in einer eventuellen Abstimmung

für das Postulat einzusetzen.

Keller Rudolf: Die SD/Lega-Fraktion bekämpft sowohl das

Postulat als auch die Motion. Wir haben bereits beim Eintre-

tensreferat ausgeführt, dass uns eine solche Ombudsstelle #ST# 93.3239

nicht weiterführt, sondern dass wir grundlegende Massnah-

men beschliessen sollten, die weit über eine solche Forde- Motion RK-NR 92.029

rung hinausgehen. (Mehrheit)

Ombudsstelle gegen Rassismus

Motion CAJ-CN 92.029

B. SchweizerischesStrafgesetzbuch. Militärstrafgesetz (majorité)

B. Code pénal suisse. Code pénal militaire Office de médiation contre le racisme

Art. 1 Art. 261 bis

Antrag der Kommission

Abschn. 1,2,5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Wortlaut der Motion vom 3. Mai 1993

Abschn. 4 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ombudsstelle gegen Ras-

Festhalten sismus einzusetzen und sich dabei insbesondere auf das

(die Aenderung betrifft nur den französischen Text) schwedische System abzustützen.

Art. 1 art. 261 bis Texte de la motion du 3 mai 1993

Proposition de la commission Le Conseil fédéral est invité à créer un office de médiation

Paragr. 1,2, 5 contre le racisme en s'inspirant notamment du système

Adhérer à la décision du Conseil des Etats suédois.

Paragr. 4

.... toute autre manière, porte atteinte à la dignité humaine Antrag der Kommission

d'une personne ou d'un groupe de personnes en raison de Mehrheit

leur appartenance raciale, ethnique ou religieuse ou qui, pour Ueberweisung der Motion

la même raison, minimisera grossièrement ou cherchera à Minderheit

justifier un génocide.... (Reimann Maximilian, Bonny, Cincera, Frey Claude, Scherrer

Jürg, Stamm Luzi, Vetterli)

Angenommen -Adopté Ablehnung der Motion

Art. 2 Art. 171 c Proposition de la commission

Antrag der Kommission Majorité

Abs. 1 Abschn. 1,2, 5 Transmettre le motion

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minorité

Abs. 1 Abschnitt 4 (Reimann Maximilian, Bonny, Cincera, Frey Claude, Scherrer

Festhalten Jürg, Stamm Luzi, Vetterli)

(die Aenderung betrifft nur den französischen Text) Rejeter la motion

Art. 2 art. 171 c Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion in der Form ei-

Proposition de la commission nes Postulates entgegenzunehmen. Die Minderheit Reimann

Al. 1 paragr. 1,2, 5 Maximilian könnte sich mit der Ueberweisung als Postulat ein-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats verstanden erklären.

8. Juni 1993 N 1081 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft

Abstimmung - Vote bietszugehörigkeit demokratische, rechtsstaatliche Wege of-

fenstehen. Wir müssen dafür in Kauf nehmen, dass die Aus-

Eventuell-A titre préliminaire schöpfung aller demokratischen, rechtsstaatlichen Mittel Zeit

Für Ueberweisung als Motion 89 Stimmen kostet.

Für Ueberweisung als Postulat 78 Stimmen Wie Sie der Botschaft entnehmen können, war das Laufental

ehemals Teil des Fürstbistums Basel und wurde 1815, wie das

Definitiv - Définitivement Gebiet des heutigen Kantons Jura, durch den Wiener Kon-

Für Ueberweisung der Motion 92 Stimmen gress mit dem Kanton Bern vereint. Ein Zusatz zur bernischen

Dagegen 62 Stimmen Staatsverfassung machte es 1970 möglich, dass das Laufental

in einem eigenen Verfahren bestimmen konnte, zu welchem

Kanton es in Zukunft gehören wollte. Das eidgenössische Par-

lament hat diesen Zusatz damals gewährleistet und das vom

#ST# 93.009 Kanton Bern zugestandene Selbstbestimmungsrecht bejaht.

Heute stehen wir vor der Situation, dass wir das Resultat die-

ses Selbstbestimmungsverfahrens zu behandeln haben. Sie

Bernischer Amtsbezirk Laufen. können in der Botschaft des Bundesrates im einzelnen nachle-

Anschluss sen, dass sich das Laufental in den zwei Abstimmungen von

an den Kanton Basel-Landschaft 1974 und 1975 vorläufig für das Verbleiben beim Kanton Bern

District bernois de Laufon. aussprach. 1977 machte aber die Bevölkerung des Laufentals

Rattachement mit einer Initiative von der Möglichkeit Gebrauch, ein An-

schlussverfahren an einen Nachbarkanton in Gang zu setzen.

au canton de Bàie-Campagne

Durch die Schaffung des Kantons Jura war das Laufental näm-

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. Januar 1993 (BBI11029) lich geographisch von Bern abgetrennt und zur Exklave ge-

Message et projets d'arrêtés du 27 Janvier 1993 (FF 1965) worden. Der Kanton Bern seinerseits hatte im November 1975

Beschluss des Ständerates vom 9. März 1993 ein Gesetz über die Einleitung und Durchführung des An-

Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1993 schlussverfahrens des Amtsbezirkes Laufen an einen benach-

Kategorie l/lll, Art 68 GRN - Catégorie l/lll, art. 68 RCN barten Kanton erlassen.

Lassen Sie mich die Zwischenstationen überspringen und ei-

nen grossen Schritt machen bis zur letzten Abstimmung vom

November 1989, welche Anlass für unser heutiges Geschäft

ist. Mit 4650 Ja gegen 4343 Nein entschied sich die Bevölke-

Frau Stamm Judith, Berichterstatterin: Mit der Botschaft rung des Laufentales, sich dem Kanton Basel-Landschaft an-

93.009 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Bun- zuschliessen. Die Stimmbeteiligung betrug über93,5 Prozent.

desbeschlüsse. Der erste ist ein Verfassungsbeschluss über Die Abstimmung wurde mit Beschwerden bis vor Bundesge-

den Anschluss des bernischen Amtsbezirkes Laufen an den richt gezogen. Dieses wies den Grossen Rat des Kantons Bern

Kanton Basel-Landschaft. Dieser Verfassungsbeschluss an, die Abstimmung als gültig zu erklären. Diese Abstimmung

muss der Volksabstimmung obligatorisch unterstellt werden; ist die Basis des Beschlusses, über den wir heute zu entschei-

er benötigt die Mehrheit der Volks- und Ständestimmen. Der den haben.

zweite Beschluss ist nicht referendumspflichtig. Er bezieht Wieso müssen sich nun auch noch Volk und Stände zu die-

sich auf die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Ba- sem Uebergang eines Gebietes von einem Kanton zum ande-

sel-Landschaft und tritt erst in Kraft, wenn Volk und Stände ren äussern? Dies hängt zusammen mit den Artikeln 1 und 5

dem ersten Verfassungsbeschluss zugestimmt haben. Das ist der Bundesverfassung. Artikel 1 garantiert den Bestand der

eine Gewährleistung mit Vorbehalt. Kantone und legt dadurch auch die Ausdehnung der Kantons-

Ihre Kommission hat sich an der Sitzung vom 15. und 16. April gebiete fest. Artikel 5 gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet in

1993 intensiv mit diesem Geschäft befasst. Sie hat darauf ver- geographischem Sinne. Artikel 7 verbietet den Kantonen, al-

zichtet, Anhörungen durchzuführen. Sie stützte sich in diesem lein politische Verträge abzuschliessen.

Punkt auf das Protokoll der Kommission des Ständerates. Da wir in der Bundesverfassung keine Regeln über territoriale

Diese hatte das Geschäft am 15./16. Februar 1993 behandelt Veränderungen haben, mussten Lehre und Praxis solche Re-

und ausführliche Anhörungen durchgeführt. Diese State- geln entwickeln. Sie gehen davon aus, dass Gebietsverände-

ments standen uns im Wortlaut zur Verfügung. rungen das Gleichgewicht des Bundes beeinflussen können

Vor der Ständeratskommission hatten auch die Vertreter der und dass deshalb nebst der Bevölkerung des betroffenen

Regierungen der Kantone Bern und Basel-Landschaftgespro- Gebietes und der beteiligten Kantone auch die Zustimmung

chen. Aus ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass sie in von Volk und Ständen nötig ist. Es wurde uns in der Kommis-

Respektierung des Volkswillens von 1989 den Uebergang mit sion versprochen, dass in der Totalrevision der Bundesverfas-

grosser Umsicht und Sorgfalt vorbereiten. Es sind unzählige sung auch Regeln für Gebietsveränderungen enthalten sein

Verwaltungsvereinbarungen zu schliessen, welche in die Ver- werden.

nehmlassung geschickt werden. Es ist ein Verfahren der Ver- Die Kommissionsmitglieder hatten von verschiedenen Seiten

mögensausscheidung durchzuführen und weiteres mehr. Als Zuschriften erhalten, die vor allem darauf hinwiesen, dass das

Zeitpunkt für den Vollzug der Gebietsabtretung haben die bei- Resultat der Abstimmung vom November 1989 ausserordent-

den Regierungen den 1. Januar 1994 vereinbart. Die Volksab- lich knapp gewesen sei. Vieles deute darauf hin, dass unsicher

stimmung zu diesem Geschäft sollte daher am 26. September sei, ob bei einer heutigen Abstimmung dasselbe Resultat er-

1993 stattfinden können. reicht würde.

Zwischen den Sitzungen der Kommission des Ständerates In der Kommission wurde aufgrund eines Nichteintretensan-

und der Kommission des Nationalrates ist der Bericht der trages eine ausserordentlich engagierte Eintretensdiskussion

Kommission Widmer zur Jurafrage erschienen. Unsere Kom- geführt. Die Sensibilität für die knappe Minderheit, welche

mission war der Meinung, dass dieser für das Geschäft Lau- dem Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft nicht zuge-

fental keine neuen Elemente enthält. stimmt hatte, war sehr gross. Es wurden auch Befürchtungen

Ihre Kommission war sich bewusst, dass die Laufentalerinnen laut, nach einem Anschluss des Laufentals an den Kanton Ba-

und Laufentaler, aber auch die Bevölkerung der beteiligten sel-Landschaft könnten sich weitere Regionen um neue Zu-

Kantone, seit 1970 einen langen Weg im Verfahren der Selbst- ordnungen bemühen. Ebenso stark waren aber die Argu-

bestimmung dieses Gebietsteiles gegangen sind. Dieser Weg mente jener, die darlegten, dass das Verfahren der Selbstbe-

war für niemanden einfach. Die einzelnen Schritte waren teil- stimmung 1989 abgeschlossen worden sei und die Mehrheit -

weise leidvoll und haben Verletzungen zurückgelassen. Trotz- auch wenn sie knapp sei - vom eidgenössischen Parlament

dem sind wir dankbar dafür, in einem Staat zu leben, in wel- respektiert werden müsse. Deshalb stehe heute die Frage der

chem für die Lösung solch existentieller Fragen wie der Ge- nationalen Zustimmung zur Diskussion. Der Nichteintretens-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion RK-NR 92.029 (Mehrheit) Ombudsstelle gegen Rassismus

Motion CAJ-CN 92.029 (majorité) Office de médiation contre le racisme

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3239

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1080-1081

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Ref. No 20 022 817

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