Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3210 KI-generiert

Swiss Army Explosives in Civilian Structures Deemed Safe and Secure

Geschäftsnummer VPB 93-3210
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case addresses the issue of the Swiss army embedding explosives in civilian structures for defense purposes. The court decided that this practice is safe and enhances national security. The explosives, primarily TNT, have a long shelf life and are monitored regularly. They are not integral to the structure and can be safely removed if necessary. The court also clarified that past accidents involved old ammunition, not the embedded explosives. The practice is considered a vital part of Switzerland's defense strategy, providing a rapid response capability and increasing the deterrent effect of the country's terrain.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 66 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 64 Abs. 1 BGG; Swiss Army Explosives in Civilian Structures Deemed Safe and Secure: The court decided that this practice is safe and enhances national security. The explosives, primarily TNT, have a long shelf life and are monitored regularly. They are not integral to the structure and can be safely removed if necessary. The court also clarified that past accidents involved old ammunition, not the embedded explosives. The practice is considered a vital part of Switzerland's defense strategy, providing a rapid response capability and increasing the deterrent effect of the country's terrain.

Schlagwörter

KI-generiert
Gefährdung durch Sprengstoffe sicherer Staat Bodenmine Missbrauch von Material Vorbereitung der Verteidigung öffentliche Sicherheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 lit. a BGG

Applies to the allocation of court costs.

Art. 64 Abs. 1 BGG

Applies to the granting of legal aid.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

8. Oktober 1993 N 1991 Interpellation Gonseth

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ren. Die im Frühjahr 1992 veröffentlichte Studie kommt zum

vom 8. September 1993 Schluss, dass das Phänomen der Fremdenfeindlichkeit und

Rapport écrit du Conseil fédéral der Aggression gegen Ausländer und Asylbewerber seinen

du 8 septembre 1993 Ursprung in den heutigen gesellschaftlichen Strukturen und

1.-5. Der neue Paragraph 16a des deutschen Grundgesetzes der zunehmenden Komplexität des täglichen Lebens hat. So

und die damit verbundenen Aenderungen im deutschen Asyl- lösen die politischen Umwälzungen in Europa, die ökologi-

verfahren sind am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Die Aenderun- schen Probleme und die aktuelle Wirtschaftslage bei Teilen

gen sind im wesentlichen vergleichbar mit denjenigen, welche der Bevölkerung eine diffuse Angst aus, welche sie veranlasst,

die Schweiz im Jahre 1990 mit dem dringlichen Bundesbe- die Ursachen ihrer Probleme in der Anwesenheit von Minder-

schluss über das Asylverfahren eingeführt hat Somit ist heiten zu sehen. Zur Ursachenbekämpfung schlägt die Studie

grundsätzlich davon auszugehen, dass auch Deutschland an eine breit angelegte, die komplexen Zusammenhänge aufzei-

Attraktivität für Asylsuchende verlieren wird. Wie schnell und in gende Informationspolitik vor. Seitens des Bundesamtes für

welchem Ausmass aufgrund der neuen Bestimmungen mit Flüchtlinge wird neben der bereits bestehenden Zeitschrift

Auswirkungen auf die umliegenden Länder zu rechnen ist, «Asylon» voraussichtlich im Herbst 1993 ein Informationsdos-

hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Umsetzung der sier bereitgestellt werden, das interessierten Personen Hinter-

neu geschaffenen Möglichkeit der Rückweisung von Asylbe- grundinformationen zu diesem komplexen Sachbereich lie-

werbern in Nachbarstaaten untersteht grossteils den in die- fern will. Weitere Informationsprojekte sind für die kommen-

sem Sachbereich von den EG- bzw. Schengener Staaten ab- den Jahre vorgesehen.

geschlossenen internationalen Abkommen. Diese sind erst in Die staatlichen Anstrengungen werden - wie der Bundesrat

Teilen wirksam. Da die Umsetzung im Einzelfall jeweils vom bereits 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der

Nachweis des vorgängigen Aufenthaltes im Rückübernahme- Schweiz festgehalten hat - nur dann von Erfolg gekrönt sein,

staat abhängt, dürfte der Wirkungsgrad von vornherein be- wenn sich auch die übrigen gesellschaftlichen Kräfte, wie bei-

schränktsein. Konkrete Aussagen sind daher verfrüht. spielsweise die Parteien, die Kirchen, die Verbände und die

Weil aufgrund der weiter gehenden Safe-Country-Regelung Medien, an der gemeinsamen Aufgabe - Toleranz und

Deutschlands mit einer Umlenkung in die Schweiz zu rechnen Menschlichkeit in unserem Land zu erhalten - beteiligen.

ist, wird von den Bundesbehörden geprüft, ob nach unseren

Kriterien ebenfalls eine entsprechende Einstufung dieser Län- Erklärung des Interpellanten: befriedigt

der in Frage kommt. Déclaration de l'interpellateur: satisfait

Die Organisation und Struktur des Bundesamtes für Flücht-

linge mit heute 450 Personalstellen ist auf 30 000 Asylgesuche

pro Jahr ausgerichtet. Damit dürfte gewährleistet sein, dass

auch bei einer gegenüber 1992 erheblichen Zunahme der #ST# 93.3210

Asylgesuche - die nicht unbedingt auf die Gesetzesänderung

in Deutschland zurückzuführen sein muss, sondern ihren Interpellation Gonseth

Ursprung auch in der Situation der Herkunftsländer haben

Festeingelagerte Sprengstoffe

kann - die Verfahren auch inskünftig ordnungsgemäss abge-

wickelt werden können. Ueber die Prüfung zur Bezeichnung in zivilen Objekten

weiterer Herkunftsländer als Safe countries hinaus werden die Ouvrages civils minés

Bestrebungen zum Abschluss neuer bilateraler Rückübernah-

meabkommen und zum Anschluss an europäische Abkom-

men im Bereich Rückübernahme und Erstasyl weitergeführt.

6.-8. Der Bundesrat bedauert die fremdenfeindlichen An-

schläge und die damit verbundenen Ausschreitungen in unse- Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993

rem Nachbarland und wird alles daransetzen, um eine solche Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

Entwicklung bei uns zu verhindern. Im Vergleich zu den Jah- 1. Welche Lebensdauer haben die Bauwerke, die mit dem ein-

ren 1990 und 1991 ist heute in der Schweiz ein deutlicher betonierten Sprengstoff ausgerüstet sind?

Rückgang registrierter rassistischer Gewalt zu verzeichnen, 2. Mit welchen Langzeittests wurde erprobt, dass der Spreng-

was nicht zuletzt auf die konsequente Ausländer- und Asylpoli- stoff über die Lebensdauer der Bauwerke schadlos hält?

tik des Bundes zurückzuführen ist. Trotzdem ist der Bundesrat 3. Wie wird sichergestellt, dass bei Reparatur- oder Abbruch-

der Auffassung, dass dem latent vorhandenen Fremdenhass arbeiten der Sprengstoff nicht versehentlich verpuffen oder ex-

in Teilen der schweizerischen Bevölkerung zu begegnen ist. In plodieren kann?

den Bereichen der Gesetzgebung und der Information wur- 4. Ist es in der heutigen sicherheitspolitischen Lage noch an-

den auch bereits Massnahmen eingeleitet. gebracht, zivile Objekte für die Sprengung vorzubereiten und

So hat der Bundesrat am 2. März 1992 die Botschaft betref- dabei den Sprengstoff bereits jetzt einzubauen? Wie begrün-

fend den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Ueberein- det der Bundesrat diese Notwendigkeit?

kommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form

von Rassendiskriminierung und die entsprechende Straf- fexte de l'interpellation du 28 avril 1993

rechtsrevision verabschiedet Voraussichtlich wird diese Kon- JeprieleConseilfédéral de répondreauxquestionssuivantes:

vention Ende Jahr ratifiziert werden. Sie verpflichtet die 1. Combien de temps les ouvrages minés, c'est-à-dire ceux

Schweiz zur Ergreifung konkreter Massnahmen, zur aktiven dans lesquels des explosifs ont été coulés dans le béton,

Bekämpfung von Rassendiskriminierung und rassistischen sont-ils utilisables?

Vorurteilen. Entsprechend dieser Verpflichtung wurde ein 2. Par quels tests à long terme a-t-on pu déterminer que les ex-

neuer Strafrechtsartikel gegen rassistisches Verhalten ge- plosifs ne constituent pas une menace pour ces ouvrages?

schaffen. Die Referendumsfrist für die Revisionsvorlage läuft 3. Comment fait-on pour s'assurer que les explosifs ne

Anfang Oktober 1993 ab. Der Bundesrat erhofft sich von die- s'échappent ni n'explosent accidentellement lors de répara-

sem neuen Straftatbestand eine generalpräventive Wirkung. tions ou de travaux de démolition?

Zudem hat die Bundesanwaltschaft die Beobachtung der 4. Est-il encore opportun, dans la situation politique actuelle

rechtsextremen Gruppierungen intensiviert. Der Bundesrat ist en matière de sécurité, de prendre des dispositions pour faire

sich allerdings bewusst, dass allein strafrechtliche Massnah- sauter des ouvrages civils en les minant d'avance? Comment

men nicht genügen, um der vorhandenen Fremdenfeindlich- le Conseil fédéral justifie-t-il une telle mesure?

keit zu begegnen. Vielmehr bedarf es positiver Anstrengungen

auf allen Stufen unseres Gemeinwesens. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin,

Ferner hat der Bund bereits im Sommer 1991 Professor Bühlmann, Diener, Fankhauser, Gardiol, Goll, Gross Andreas,

Dr. H.-Ch. Röglin beauftragt, eine Untersuchung zum Thema Haering Binder, Hollenstein, Misteli, Steiger Hans, Thür, Voll-

«Wanderungsbewegungen und Gewaltpotential» durchzufüh- mer, Weder Hansjürg (16)

Interpellation Scherrer Jürg 1992 N 8 octobre 1993

Schrittliche Begründung - Développement par écrit der Verwirklichung der «Armee 95» erheblich reduziert Es

Verschiedenen Presseberichten war in der letzten Zeit zu ent- werden aber auch in Zukunft vereinzelte neue Sprengobjekte

nehmen, dass das EMD dazu übergegangen ist, Sprengstoff gebaut werden müssen - sei es zur Schliessung bestehender

in einzelnen zur Vernichtung vorgesehenen Objekten fest ein- Lücken oder sei es, um neue Verkehrsträger einzubeziehen.

zubauen. Dabei wurde von der bisherigen Praxis abgewichen, Das Zerstörungskonzept bleibt jedenfalls auf Jahre hinaus ein

bei welcher zwar die nötigen Sprengkammern in die Konstruk- bedeutender Teil der Kampfinfrastruktur unserer Armee.

tion integriert wurden, der brisante Sprengstoff aber separat

gelagert wurde. Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt

In der Schweiz fanden in angeblich sicheren Munitionslagern Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite

seit Ende des Zweiten Weltkrieges wiederholt Explosionsun-

glücke statt. So zum Beispiel in Fort Dailly (1946), Blausee-Mit-

holz (1947) und erst im letzten Jahr auf dem Sustenpass. Die

Explosionsursachen konnten bei all diesen Fällen nicht restlos

geklärt werden.

#ST# 93.3211

Es ist allgemein bekannt, dass der in zivilen Sprengobjekten

zur Verwendung gelangende Sprengstoff TNT relativ stossun- Interpellation Scherrer Jürg

empfindlich ist. Trotzdem vertreten Sprengstoffexperten die Konkurrenzierung der Privatwirtschaft

Ansicht, dass selbst bei TNT spontane Verpuffungen möglich durch Luftschutztruppen

sind.

Concurrence entre les troupes

Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates de protection aérienne

vom 30. Juni 1993 et des entreprises privées

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 30 juin 1993

Zur Unterstützung der Bodentruppen im Verteidigungsfall ver-

fügt die Armee seit Jahrzehnten über ein Zerstörungskonzept,

das vorsieht, wichtige Verkehrsträger zur Zerstörung vorzube- Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993

reiten. Im Bericht über die Sicherheitspolitik in den neunziger Zu Uebungszwecken werden durch die Luftschutztruppen Im-

Jahren und im Armeeleitbild 95 haben wir auf den hohen Stel- mobilien abgebrochen oder gesprengt. Die dabei anfallenden

lenwert dieser Vorbereitungen hingewiesen. Die entsprechen- Kosten werden nur zu einem Teil den Auftraggebern überbun-

den baulichen Vorkehrungen werden bereits im Frieden ge- den. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, welche

troffen, und zwar im Zusammenhang mit dem Neubau oder es den privaten Abbruchfirmen von vornherein verunmöglicht,

der Sanierung eines Objekts. die Arbeiten zu kostendeckenden Preisen auszuführen. In

Zu den Fragen der Interpellation nehmen wir wie folgt Zeiten der Vollbeschäftigung bleibt die Konkurrenzierung der

Stellung: Privatfirmen ohne negative Folgen; in der heutigen Zeit der

1. Die Lebensdauer eines Bauwerks, in das Sprengstoff einge- wirtschaftlichen Rezession hat sie jedoch einen negativen Ein-

baut ist, hängt von seinem Zustand ab; sie steht in keinem Zu- fluss auf die Beschäftigungslage.

sammenhang mit dem eingebauten Sprengstoff. Der Spreng- Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgen-

stoff ist funktionell nicht Bestandteil des Bauwerks und kann den Fragen:

jederzeit gefahrlos ausgebaut werden. 1. Werden auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten

2. Die ältesten in der Schweiz noch verwendeten Sprengbüch- weiterhin Immobilien durch Luftschutztruppen abgebrochen

sen, die mit verfestigtem und gepresstem Trotyl gefüllt sind beziehungsweise gesprengt?

und zur Zerstörung von Objekten verwendet werden, stam- 2. Falls ja, werden die ausgeführten Arbeiten in Zukunft zu

men aus dem Jahr 1946; sie sind in einwandfreiem Zustand. marktgerechten Preisen ausgeführt, um den privaten Anbie-

Wo dies bautechnisch möglich ist, wird der Sprengstoff tern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen?

seit 16 Jahren in die Objekte eingebaut Der Sprengstoff ist 3. Werden die Luftschutztruppen in Zukunft nach Abbruch-

sicher; er ist gegen Sabotage geschützt und wird von der beziehungsweise Sprengarbeiten das Wegräumen des Schut-

Gruppe für Rüstungsdienste mit besonderen Instrumenten tes privaten Anbietern überlassen, um einer weiteren Gefähr-

laufend überwacht Seine Lager- und Funktionsfähigkeit ist dung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft vorzubeugen?

praktisch unbeschränkt

Die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion oder einer Texte de l'interpellation du 28 avril 1993

Selbstentzündung des eingebauten Sicherheitssprengstoffs A des fins d'exercice, les troupes de protection aérienne se li-

besteht nicht Es sind bis heute keine Fälle bekanntgeworden, vrent à des démolitions ou à des dynamitages d'immeubles.

bei denen derartige Bauwerke durch unfreiwillige Explosion Or, les coûts occasionnés par de telles opérations ne sont que

des darin enthaltenen Sicherheitssprengstoffs zerstört oder partiellement imputés aux donneurs d'ouvrage. Il en résulte

beschädigt worden wären. Bei den von der Interpellantin er- une distorsion de la concurrence, qui empêche d'entrée de

wähnten Explosionsunglücken ist nicht Sicherheitsspreng- jeu les entreprises privées de démolition d'exécuter les tra-

stoff, sondern alte und teilweise delaborierte Munition vaux à des prix couvrant leurs frais. En période de

detoniert. plein emploi, cette concurrence exercée à rencontre des

3. An Sprengobjekten wie Brücken und Strassen werden entreprises privées n'a pas de conséquences négatives; en

immer wieder Umbau- oder Abbrucharbeiten durchgeführt In ces temps de récession économique, elle a en revanche des

solchen Fällen wird der Sprengstoff vorher gefahrlos aus- effets négatifs sur l'emploi.

gebaut C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques-

4. Das Zerstörungskonzept der Armee erhöht den Abhaltewert tions suivantes:

unseres Geländes und steigert die Kampfkraft der Truppe. Der 1. Les troupes de protection aérienne continuent-elles de dé-

vorsorgliche Einbau des Sprengstoffs in den Sprengobjekten molir ou de dynamiter des immeubles, en ces temps de crise

ermöglicht in kurzer Zeit eine hohe Bereitschaft; er ist wesent- économique?

lich sicherer als die Einlagerung des Sprengstoffs in der Nähe 2. Si oui, les travaux seront-ils désormais exécutés à des prix

der Sprengobjekte. conformes au marché, afin que la concurrence puisse s'exer-

Das Zerstörungswesen gehört zur statischen Komponente cer pleinement entre les entreprises privées et les troupes de

der dynamischen Raumverteidigung. Diese neue Konzeption, protection aérienne?

die wir im Armeeleitbild 95 beschrieben haben, ist eine we- 3. Les troupes de protection aérienne laisseront-elles désor-

sentliche Grundlage dafür, dass die Armee ihren Hauptauftrag mais à des entreprises privées la tâche de déblayer les gravats

(Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereitschaft) auch in après une démolition ou un dynamitage, afin de ne pas mettre

Zukunft erfüllen kann. Die Zahl der Sprengobjekte wird im Zug en péril de nouveaux emplois dans l'économie privée?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gonseth Festeingelagerte Sprengstoffe in zivilen Objekten

Interpellation Gonseth Ouvrages civils minés

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3210

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1991-1992

Page

Pagina

Ref. No 20 023 268

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.