Hydropower Duty Exemption and Reform
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested the exemption of water duties for small hydropower plants with less than 1000 kilowatts of gross capacity and a linear increase for those between 1000 and 2000 kilowatts, aiming to encourage domestic renewable energy use and offset increased environmental compliance costs. The Federal Council, while supporting the goal, proposed converting the motion to a postulate, citing the need to consider cantonal and communal financial situations and constitutional questions, and to address this within the broader context of water duty reforms alongside other related motions.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 75 Aende, Art. 49 est, Art. 49 Abs. 5, Artikel 49; Hydropower Duty Exemption and Reform: The Federal Council, while supporting the goal, proposed converting the motion to a postulate, citing the need to consider cantonal and communal financial situations and constitutional questions, and to address this within the broader context of water duty reforms alongside other related motions.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvision cited in the motion text to amend the Federal Law on the Exploitation of Hydraulic Energy regarding the exemption of water rates for small power plants.
Volltext
4. Oktober 1993 N 1817 Motion Bürgi
#ST# 92.3445 Aber mit der Umwandlung in ein Postulat wären alle einver-
standen.
Motion Danuser
Bundespräsident Ogi: Mit der Motion Danuser wird verlangt,
Ausgleichsleistungen dass den Gemeinden Vrin und Sumvitg jährlich mindestens 1
an die Gemeinden Vrin und Sumvitg (GR) Million Franken auszurichten sei. Diese jährliche Abgeltung an
(«Landschaftsrappen») die «Greina-Gemeinden» von mindestens 1 Million Franken
muss zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt werden.
Versements de montants compensatoires
Ich begründe die Ablehnung der Motion wie folgt:
aux communes de Vrin et Sumvitg (GR) 1. Neue Gesetzesbestimmungen haben einen umfassenden
(prélèvement opéré en faveur Geltungsbereich.
de l'environnement) 2. Die Gleichbehandlung aller Gesuchsteller verbietet die di-
rekte Anwendung.
3. Die Gesuche müssen anhand allgemeingültiger Kriterien
behandelt werden.
4. Entsprechende Ausführungsbestimmungen befinden sich
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1992 in der Vernehmlassung; die Frist läuft bis Ende Oktober
Der Bundesrat wird gebeten, den Gemeinden Vrin und Sum- 1993. Eine Verordnung mit konkreten Berechnungsformeln
vitg mindestens 1 Million Franken jährlich auszurichten. wird bis Mitte 1994 erarbeitet sein. Die vorherige Behandlung
von Gesuchen ist deshalb schon aus präjudiziellen Ueberle-
Texte de la motion du 9 octobre 1992 gungen nicht möglich.
Le Conseil fédéral est prié d'allouer aux communes de Vrin et 5. Der Vollzug der Abgeltungsregelung ist dann Sache des
Sumvitg un montant compensatoire d'au moins 1 million de Bundesrates und nicht des Parlamentes.
francs par année. Der Bund kann heute noch keine Abgeltungszahlungen zusi-
chern. Deshalb müssen wir - ich bitte Sie dringend darum -
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Silvio, Bodenmann, diese Motion zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Namens des
Bundi, Columberg, David, Jeanprêtre, Ledergerber, Maeder, Bundesrates beantrage ich Ihnen, den Vorstoss auch in der
Mauch Ursula, Nabholz, Seiler Rolf (11 ) Form des Postulates abzulehnen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Abstimmung - Vote
Der Bundesrat setzt das neue Gewässerschutzgesetz auf den Für Ueberweisung des Postulates 35 Stimmen
1. November 1992 in Kraft Dadurch spart der Bund jährlich Dagegen 34 Stimmen
50 Millionen Franken an Subventionen.
Mit dem neuen Gesetz «richtet der Bund den betroffenen Ge-
meinwesen Ausgleichsbeiträge zur Abgeltung erheblicher
Einbussen der Wasserkraftnutzung aus,....» (Art. 75 Aende-
rung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der #ST# 93.3207
Wasserkräfte). Die Einbussen der Gemeinden Vrin und Sum-
vitg, die Folge des in höchstem Masse rühmlichen Verzichts Motion Bürgi
auf das Greina-Projekt, betragen jährlich rund 2,4 Millionen Erlass der Wasserzinsen
Franken.
für Kleinkraftwerke
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Exemption de la redevance
vom 11. November 1992 pour les petites usines hydrauliques
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 11 novembre 1992
Wohl stand in der parlamentarischen Beratung der neuen ge-
setzlichen Abgeltungsregelung der Fall der Greina-Hoch-
ebene im Vordergrund. Die verabschiedete Regelung hat je- Wortlaut der Motion vom 28. April 1993
doch einen umfassenden Geltungsbereich erhalten. Damit Das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasser-
eine Gleichbehandlung aller Gesuchsteller sichergestellt ist, kräfte (Stand 1. Januar 1991 ) wird wie folgt geändert:
können die Gesetzesbestimmungen nicht direkt angewendet Der Artikel 49 wird ergänzt, neuer Absatz 5:
werden. Auch über die Ausrichtung von Abgeltungsleistungen «Für Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt Bruttolei-
an die beiden Gemeinden Vrin und Sumvitg muss deshalb an- stung ist der Wasserzins zu erlassen. Im Bereich von 1000 bis
hand allgemeingültiger Kriterien entschieden werden. Das 2000 Kilowatt ist höchstens ein linearer Anstieg bis zum Bun-
hierfür erforderliche Ausführungsrecht ist in Vorbereitung. Mit desmaximum vorzusehen.»
dem Erlass einer entsprechenden Verordnung kann im Ver-
laufe des Jahres 1993 gerechnet werden. Texte de la motion du 28 avril 1993
Der Bund ist somit noch nicht in der Lage, konkrete Abgel- La loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques (état au
tungszahlungen zuzusichern und sich über deren Höhe im 1 er janvier 1991 ) est modifiée comme il suit:
einzelnen auszusprechen. L'article 49 est complété par un alinéa 5, dont voici la teneur:
«Les usines d'une puissance brute inférieure à 1000 kilowatts
Schriftliche Erklärung des Bundesrates sont exemptées de la redevance. Pour celles dont la puis-
Déclaration écrite du Conseil fédéral sance s'échelonne entre 1000 et 2000 kilowatts, il convient de
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. prévoir, au plus, une augmentation linéaire ne dépassant pas
le maximum admis par les prescriptions fédérales.»
Frau Danuser: Bei meiner Motion handelt es sich um konkrete
Ausgleichsleistungen, wie sie im Gewässerschutzgesetz ge- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Baumberger, Ber-
nerell für die Rettung oder Schonung von alpinen Fliessge- ger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bonny,
wässerlandschaften eingeführt worden sind. Borer Roland, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bundi, Caccia, Che-
Die Vernehmlassung zur Verordnung wird Ende dieses Mo- vallaz, Columberg, Comby, Cotti, Couchepin, Daepp, David,
nats abgeschlossen. Es ist also etwas im Gang. Alle Kollegin- Deiss, Dettling, Dormann, Dünki, Eggenberger, Eggly, Engler,
nen und Kollegen unseres Rates, die Mitglieder des Stiftungs- Epiney, Etique, Fasel, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-
rates der Greina-Stiftung sind, haben diese Motion unter- Seengen, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh,
schrieben. Deren Ablehnung können wir nicht akzeptieren. Giger, Gobet, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossen-
Motion Bürgi 1818 N 4 octobre 1993
bâcher, Gysin, Mari, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Ende letzten Jahres standen im Bereich der Wasserzinsen die
Paul, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuenberger drei Vorstösse Columberg, Danuser und Schule zur Diskus-
Ernst, Loeb François, Marti Werner, Mauch Rolf, Maurer, sion. Mit seinem Antrag auf Umwandlung der Motionen in
Meyer Theo, Miesch, Mühlemann, Müller, Marbel, Nebiker, Postulate, dem zugestimmt wurde, hat sich der Bundesrat be-
Neuenschwander, Oehler, Perey, Poncet, Raggenbass, Rei- reit erklärt, die gestellten Fragen zu prüfen. Der Aspekt der Auf-
mann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Sa- hebung respektive Reduktion des Wasserzinses für einen Teil
vary, Scheidegger, Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schni- der Kleinwasserkraftwerke ist im gleichen Rahmen zu sehen.
der, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Ju- Es stellen sich dabei auch verfassungsrechtliche Fragen. Vor-
dith, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Stucky, Suter, Theu- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge sollen gesamt-
bet, Tschuppert Karl, Vetterli, Vollmer, Wanner, Wick, Wittenwi- haft untersucht werden, ohne dass Entscheidungen vorweg-
ler, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwahlen, Zwygart (101) genommen werden.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Vorstoss im Gesamt-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit rahmen der Behandlung des Wasserzinses zu prüfen, und be-
Erneuerungen und Neubauten von Kleinwasserkraftwerken antragt die Umwandlung der Motion in ein Postulat'
sind heute in der Mehrzahl der Fälle knapp unwirtschaftlich. Je
kleiner die elektrische Leistung, um so krasser wird die Unwirt- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
schaftlichkeit Etliche Kleinstwasserkraftwerke können nicht Déclaration écrite du Conseil fédéral
kostendeckend betrieben werden. Lediglich dank Mischrech- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
nungen mit anderen Werken und Sparten können sie weiter- wandeln.
hin getragen werden.
Die steigenden Umweltauflagen und insbesondere die Rest- Bürgi: Erneuerungen und Neubauten von Kleinwasserkraft-
wasservorschriften im neuen Gewässerschutzgesetz belasten werken sind heute in der Mehrzahl der Fälle knapp unwirt-
die Kleinwasserkraftwerke unverhältnismässig hoch -je klei- schaftlich: Je kleiner die elektrische Leistung, um so krasser
ner das Gewässer, sprich Werk, um so höher die Ertragsverlu- die Unwirtschaftlichkeit. Etliche Kleinwasserkraftwerke kön-
ste. Die höheren Vergütungen für ins Netz gespiesenen Strom nen nicht kostendeckend betrieben werden. Lediglich dank
aus Anlagen von Selbstversorgern bringen zwar bei genü- Mischrechnungen mit anderen Werken und Sparten können
gend grossem Rücklieferanteil eine grosse Verbesserung, sie weiterhin finanziert werden. Ein wichtiges Ziel des Aktions-
können aber in vielen Fällen die Verschlechterung der programms «Energie 2000» ist die Förderung der Nutzung
Kosten-Nutzen-Bilanz durch Umweltauflagen nicht voll auf- einheimischer erneuerbarer Energie. Die Reduktion der Was-
fangen. serzinsbelastung ist eine geeignete, unbürokratische Mass-
Ein wichtiges Ziel des Aktionsprogramms «Energie 2000» ist nahme, um eine Optimierung bestehender oder eine Wieder-
die Förderung der Nutzung einheimischer erneuerbarer herstellung stillgelegter Kleinwasserkraftwerke zu erleichtern.
Energien. Die Reduktion der Wasserzinsbelastung ist eine Wasserzinse bei Kleinwasserkraftwerken zu verlangen, das
geeignete, unbürokratische Massnahme, um die Optimie- stammt aus einer Zeit, als diese noch eine Quelle des Wohl-
rung und Wiederherstellung von Kleinwasserkraftwerken zu standes bedeuteten, so dass eine Abgabe gerechtfertigt war.
erleichtern. Seither hat sich bei Kleinwasserkraftwerken das Kosten-Nut-
Die Anwendung der Wasserzinse auf Kleinwasserkraftwerke zen-Verhältnis um ein Vielfaches verschlechtert. Heute sollten
stammt aus einer Zeit, als diese noch eine Quelle des Wohl- Abgaben noch dort erhoben werden, wo ein wesentlicher Ge-
standes bedeuteten, so dass eine Abgabe gerechtfertigt war. winn erwartet werden kann. Der Wasserzins bewirkt beim heu-
Seither hat sich bei den Kleinwasserkraftwerken das Kosten- tigen Maximalansatz eine Verteuerung der Energiegeste-
Nutzen-Verhältnis um ein Vielfaches verschlechtert (nominell hungskosten in der Grössenordnung von 0,8 Rappen pro Kilo-
ist der Strom seit dem Jahrhundertwechsel etwa gleich teuer wattstunde. Für die Betreiber von Kleinwasserkraftwerken
geblieben). Heute entspricht die Anwendung nicht mehr dem dürfte dies zusätzlich entmutigend sein, was für den Entscheid
Prinzip, dass Abgaben dort erhoben werden sollten, wo ein «Stillegung oder Renovation?» ausschlaggebend sein kann.
wesentlicher Gewinn erwartet wird. Der Bundesrat möchte meine Motion nur als Postulat entge-
Der Wasserzins bewirkt beim heutigen Maximalansatz eine gennehmen. Jeder weiss, welche Wirkung ein Postulat hat.
Verteuerung der Energiegestehungskosten in der Grössen- Wenn der Bundesrat das Aktionsprogramm «Energie 2000»
ordnung von 0,8 Rappen pro Kilowattstunde. Bei den Betrei- verwirklichen will, nützen uns schöne Worte und Appelle gar
bern von Kleinstwasserkraftwerken ist zusätzlich eine entmuti- nichts, sondern dann müsste uns echte Unterstützung ge-
gende psychologische Wirkung festzustellen, die bei der währt werden.
Frage «Stillegung oder Renovation?» ausschlaggebend sein Wenn man heute um eine Unterstützung nachsucht, wird man
kann. nur vertröstet Man verlangt Gutachten bis zum Gehtnicht-
Ein Erlass des Wasserzinses bewirkt, dass viele (Teil-)Erneue- mehr. Und niemand fragt, was solche Gutachten kostenl
rungsvorhaben wirtschaftlicher werden und deshalb zur Aus- Mit der Forderung nach Gutachten macht man jede Initiative
führung gelangen und etliche von der Stillegung bedrohte für Kleinwasserkraftwerke schon am Anfang zunichte. Der
Kleinstwerke erhalten bleiben. Da Neubauprojekte, welche an Wasserzins für Kleinwasserkraftwerke bis zu 1000 Kilowatt-
der Grenze zur Wirtschaftlichkeit stehen, eher Ausnahmefälle stunden Bruttoleistung entspricht etwa einem Prozent des
sind, ist in diesem Bereich die Wirkung kleiner. Wasserzinses im Durchschnitt der ganzen Schweiz. Ein sol-
cher Verlust wäre auch finanzschwachen Kantonen zuzumu-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ten. Einzelne Kantone haben den Zinserlass für Kleinwasser-
vom 25. August 1993 kraftwerke bereits verwirklicht, z. B. der Kanton Bern.
Rapport écrit du Conseil fédéral Aus all diesen Gründen beantrage ich, der Ueberweisung mei-
du 25 août 1993 ner Motion zuzustimmen. Sie geben damit vielen Kleinwasser-
Die Motion hat zum Ziel, eine finanzielle Entlastung eines Teils kraftwerken die Chance zu überleben und fördern damit aktiv
der Kleinwasserkraftwerke zu erreichen, um bestehenden Pro- eine umweltfreundliche, regenerierbare Energieproduktion.
blemen und Auflagen für diese Anlagen entgegenwirken zu
können. Giger: Ich möchte Sie bitten, die Motion Bürgi zu unterstützen.
Die damit angestrebte Erhaltung und Optimierung der Klein- Ich darf behaupten, dass ich in Sachen Kleinkraftwerke - was
wasserkraftnutzung stimmt mit der Zielsetzung des Aktions- immer man darunter versteht-doch über eine gewisse Erfah-
programms «Energie 2000» überein, welches der umweltge- rung verfüge.
rechten Nutzung der einheimischen erneuerbaren Energie ei- Das neue Gewässerschutzgesetz mit den beachtlichen Rest-
nen wichtigen Stellenwert einräumt wasserauflagen setzt den Kraftwerken kräftig zu. Wie der Mo-
Der Bundesrat ist sich aber auch der finanziellen Schwierigkei- tionär begründet, wird die Rentabilität durch diese tiefgreifen-
ten bewusst, mit denen Kantone und Gemeinden konfrontiert den Auflagen bei verschiedensten Werken in Frage gestellt
sind. Schon bei der Behandlung des Gewässerschutzgesetzes ha-
4. Oktober 1993 1819 Motion Bürgi
ben wir mehrmals auf dieses Problem hingewiesen. Erst im fassungsrechtlich umstritten. Konsequenterweise müsste die
nachhinein, wenn es um die Erneuerung solcher Kleinkraft- Frage zusammen mit den drei Vorstössen Columberg, Danu-
werke geht, wird man sich des Eingriffs in die mögliche Nut- ser und Schule zum Wasserzins geprüft werden.
zung der Wasserkraft voll bewusst Weil der Bundesrat nicht über die Gemeinden und Kantone
Im Rahmen des Aktionsprogramms «Energie 2000», Herr hinweg entscheiden darf, beantragen wir Ihnen, die Umwand-
Bundespräsident, sollte bis zum Jahr 2000 die Stromerzeu- lung in ein Postulat vorzunehmen. Ein Postulat hat Wirkung,
gung aus Wasserkraft um 5 Prozent gesteigert werden. Mittler- Herr Bürgi, das haben wir ja in diesem Saal soeben an der
weile wissen wir, dass wir von diesem Ziel noch weit entfernt Freude bei der Ueberweisung der Motion Danuser als Postulat
sind. Die Gründe dürften darin liegen, dass in der Regel mit feststellen können!
der Erneuerung einer Wasserkraftanlage eine Konzessionser- Der Bundesrat würde auch ein Postulat sehr ernst nehmen;
neuerung verbunden ist. Dabei werden Restwassermengen die Stossrichtung stimmt und ist unterstützungswürdig. Aber
zwingend vorgeschrieben. bezahlen müssen dann Ihre Gemeinden und Ihre Kantone; ob
Nur mit einer Verbesserung des Wirkungsgrades solcher Anla- sie bereit sind, diese Kosten zu übernehmen, sollte zunächst
gen allein lässt sich aber der Produktionsausfall wegen der noch im Rahmen der Vorstösse Columberg, Danuser und
auferlegten Restwassermengen nicht kompensieren. Das hin- Schule abgeklärt werden.
dert viele Anlagebetreiber, ihre Werke auf Vordermann zu brin-
gen oder - was ebenfalls wichtig wäre - alte, stillgelegte Anla- Abstimmung - Vote
gen wieder der Nutzung zuzuführen. Wenn ich - und hier rede Für Ueberweisung der Motion 41 Stimmen
ich aus Erfahrung - noch an weitere Auflagen denke, nämlich (Einstimmigkeit)
an die sowohl im Betrieb als auch im Unterhalt kostspieligen
Messeinrichtungen für die Restwassererfassung, versteht
man einerseits die Zurückhaltung in der Erneuerung alter An-
lagen und anderseits das Begehren um Erlass der Wasserzin- Schluss der Sitzung um 20.15 Uhr
sen, wie es der Motionär fordert. La séance est levée à 20 h 15
Die Behandlung dieser Motion verschafft mir Gelegenheit,
kurz auf den Energienutzungsbeschluss respektive die Ener-
gienutzungsverordnung zu sprechen zu kommen. Kollege Le-
dergerber hat vorhin auch schon Kritik an diesem Bundesbe-
schluss angebracht, natürlich aus einer anderen Optik. Erst in
der praktischen Anwendung dieser Gesetze stellt man fest,
was für fragwürdige Beschlüsse in diesem Haus mitunter ge-
fasst werden. Ich meine damit die Pflicht von Vertreibern elek-
trischer Energie, die Energie von Selbstversorgern abzuneh-
men. So muss ich in unserer Gemeinde erleben, wie wir ge-
zwungen werden, elektrische Energie zu einem übersetzten
Preis von durchschnittlich 16 Rappen pro Kilowattstunde zu
übernehmen. Dieser Rücknahmepreis verteuert die Energie
für unser Werk unverhältnismässig. Das zwingt uns, die Mehr-
kosten den Abonnenten zu überwälzen. Für unser übergeord-
netes Unternehmen, die Sanktgallisch-Appenzellische Kraft-
werke AG (SAK), bedeutet dies, dass mit Energiemehrkosten
von einer halben Million Franken gerechnet werden muss.
Das kann andererseits zur Folge haben, dass nun alte Selbst-
versorgungsanlagen voll «ausgewunden» werden, ohne
Rücksicht auf Rückstellungen für die Erneuerung ihrer Anlage.
Dieses Thema, das ich hier am Schluss angeschnitten habe,
gehört nicht unbedingt zum Vorstoss des Motionärs. Es ge-
hört aber indirekt doch in die Sparte der Kleinkraftwerke. Ich
werde mir erlauben, auf diesen Beschluss zurückzukommen,
wenn wir in Sachen Energieabnahmepflicht etwas mehr Erfah-
rung gesammelt haben.
Zur Motion selber: Ich ersuche Sie dringend, der Ueberwei-
sung der Motion Bürgi zuzustimmen. Sie weist auf ein sehr
ernsthaftes Problem unserer Wasserzinsgesetzgebung hin.
Bundespräsident Ogi: 101 Nationalräte haben diese Motion
mitunterzeichnet, und es ist wohl nicht anzunehmen, dass der
Bundesrat mit seinem Antrag hier durchkommt. Aber ich
möchte immerhin in Erinnerung rufen, was diese Motion will:
Sie will für Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt
Bruttoleistung den Wasserzins erlassen und im Bereich von
1000 bis 2000 Kilowatt höchstens einen linearen Anstieg bis
zum Bundesmaximum vorsehen. Das entspricht dem Wortlaut
der Motion.
Anlass für diese Motion - Herr Bürgi hat es erläutert - ist der
Wille, den steigenden Umweltauflagen, insbesondere den
Restwasservorschriften, entgegenzuwirken. Dann ist die Mo-
tion auch -das ist begrüssenswert-eine Ermutigung zur Aus-
nützung der einheimischen erneuerbaren Energie, zur besse-
ren Nutzung entsprechend dem Programm «Energie 2000».
Der Bundesrat begrüsst selbstverständlich diese Stossrich-
tung und die Idee, Kleinwasserkraftwerke zu fördern, aber er
muss immer die Gesamtinteressen im Auge behalten. Zudem
muss ich Ihnen mitteilen, dass Kantone und Gemeinden heute
auch Finanzprobleme haben. Die Motion Bürgi ist ferner ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bürgi Erlass der Wasserzinsen für Kleinkraftwerke
Motion Bürgi Exemption de la redevance pour les petites usines hydrauliques
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3207
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1993 - 15:30
Date
Data
Seite 1817-1819
Page
Pagina
Ref. No 20 023 210
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.