Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3191 KI-generiert

Tax Amnesty Rejected Due to Rule of Law Concerns

Geschäftsnummer VPB 93-3191
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court rejected a motion proposing a one-time general tax amnesty for federal, cantonal, and communal taxes in 1993 and 1994. The court reasoned that a tax amnesty undermines the rule of law, unfairly benefits tax evaders over honest taxpayers, and implies government powerlessness to enforce tax laws. Furthermore, the court noted that existing legal instruments and enforcement capabilities have been strengthened, making an amnesty unnecessary and potentially counterproductive. The court also cited procedural issues, including the insufficient time for preparation and the need for a constitutional amendment, rendering the proposed timeframe for the amnesty impossible.

Legislator-Regeste

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Tax Amnesty Rejected Due to Rule of Law Concerns: vous avez surtout demandé qu'il y ait des modifications de la und in der Folge den entsprechenden Ertrag zutage gefördert.

Schlagwörter

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Steueramnestie Rechtsstaat Steuervollstreckung verfahrensrechtliche Fragen Rechte des Steuerpflichtigen Abgabestreitigkeit
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Volltext

Amnistie fiscale 564 N 18 mars 1994

potenziamento sostanziale dell'attività di controllo. Tuttavia Texte de la motion du 19 mars 1993

fino a quando non potrà essere adottato un simile provvedi- La Confédération est chargée d'ordonner, en 1993 et 1994,

mento, non è opportuno decretare un'amnistia une amnistie fiscale générale unique qui s'appliquera aux im-

pôts perçus par la Confédération, par les cantons et par les

Schriftliche Erklärung des Bundesrates communes.

Dichiarazione scritta del Consiglio federale

Déclaration écrite du Conseil fédéral Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger,

II Consiglio federale propone di respingere il postulato Bezzola, Binder, Bischof, Sonny, Borer Roland, Borradori,

Bortoluzzi, Bührer Gerald, Cincera, Dreher, Engler, Eymann

Pini Massimo (R, TI): II y a très peu, voire pratiquement plus Christoph, Fehr, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar,

rien à dire, tout a été dit pour et contre. Vous avez déjà voté une Früh, Giezendanner, Giger, Gysin, Hari, Hegetschweiler, Iten

motion. Je tiens uniquementàvousrappelerque mon postulat Joseph, Jenni Peter, Kern, Kühne, Maspoli, Mauch Rolf, Mau-

reprend des considérations que j'avais faites en 1983. rer, Miesen, Moser, Mühlemann, Müller, Neuenschwander,

Il s'agissait, dans ce postulat, de demander à l'Etat de tenir Pini, Reimann Maximilian, Rutishauser, Scherrer Jürg, Scher-

compte d'une situation complètement nouvelle. Monsieur rer Werner, Seiler Hanspeter, Stalder, Steffen, Steinegger,

Leuba, vous avez raison quand vous avez, en quelque sorte, Steinemann, Tschopp, Tschuppert Karl, Verterli, Wittenwiler,

soutenu «a denti stretti», en serrant les dents, la motion en fa- Wyss William, Zölch (52)

veur de l'amnistie, vous avez dit, premièrement, qu'il fallait en-

visager une amnistie après un laps de temps assez long; c'est Schriftliche Begründung - Développement par écrit

le cas: il y a pratiquement le temps d'une génération. Deuxiè- Im Jahre 1969 wurde in der Schweiz letztmals eine generelle

mement, vous avez expliqué qu'il fallait un état de modification Steueramnestie für Bund, Kantone und Gemeinden durchge-

économique profonde: c'est le cas! Je pense que tout le führt. Gemäss dem Bericht des Eidgenössischen Finanzde-

monde admet qu'il s'est produit un changement très profond partementes vom 1. Juni 1972 hat die damalige Steueramne-

de la situation économique de notre pays. Troisièmement, stie rund 11,5 Milliarden Franken an steuerbarem Vermögen

vous avez surtout demandé qu'il y ait des modifications de la und in der Folge den entsprechenden Ertrag zutage gefördert.

fiscalité: c'est bien là le problème! Dieses Ergebnis wird im damaligen Bericht als erfreulich ge-

Donc, le problème de l'amnistie fiscale, ce n'est pas tellement wertet Insbesondere wird aber auch positiv festgestellt, dass

de faire plaisir, ou bien de mettre une couverture au-dessus de dank der Amnestie die Zahl der Steuerehrlichen zugenommen

la couverture des fraudeurs du fisc. C'est, premièrement, d'ad- hat

mettre la modification profonde de la situation économique, Wir verlangen daher mit dieser Motion die Durchführung einer

qui est un signal, et, deuxièmement, par le biais de l'amnistie generellen Steueramnestie in den Jahren 1993 oder 1994, weil

fiscale, d'arriver finalement à modifier notre condition de - diese aufgrund der Erfahrung der letzten, vor immerhin bald

contribuables. Ce pays est trop cher, nous payons trop d'im- 25 Jahren durchgeführten Amnestie einen beachtlichen finan-

pôts, nous payons trop de salaires, ce qui a des retombées sur ziellen Erfolg verspricht und das Steuersubstrat des Vermö-

les produits industriels et crée une situation très difficile du gens und in der Folge auch des Einkommens nachhaltig

point de vue conjoncturel, et en particulier une situation très stärkt;

difficile du point de vue de l'emploi. C'est dans cette optique, - der Verrechnungssteuerertrag, wie dessen Entwicklung in

surtout, que le postulat a été exprimé, et on pourrait voter une den Jahren 1968 bis 1971 (letzte Amnestieperiode) zeigt,

amnistie fiscale, comme en 1968, sans faire le théâtre qu'on a kaum rückläufig sein wird;

fait ce matin, ce qui n'a pas été le cas quand M. Celio était chef - auf den 1. Januar 1995 das neue Bundesgesetz über die di-

du Département fédéral des finances. rekte Bundessteuer in Kraft tritt mit einer massiven Verschär-

Il faut quand même le dire, la situation était différente, mais on fung der Steuerstrafbestimmungen und einer weiteren Ver-

n'a pas fait le même théâtre. Pour quelques collègues, parler, stärkung der Steuerkontrollorgane sowie mit einer Ausdeh-

ici, d'amnistie fiscale aujourd'hui, c'est la terreur! C'est prati- nung der Haftungsvorschriften;

quement insulter l'Etat de droit! L'Etat de droit reste, mais il - das öffentliche Interesse sowie besondere Umstände ein-

faut être réaliste et considérer qu'après 25 ans, une situation deutig für die Durchführung einer generellen Steueramnestie

économique, une situation financière, une situation conjonc- sprechen und diese auch rechtsstaatlich als vertretbar er-

turelle tout court sont profondément changées. scheinen lassen.

Pour ces raisons, je maintiens mon postulat Nachdem der Souverän ohnehin im Verlaufe der Jahre 1993

oder 1994 über die Neuordnung der Bundesfinanzen in einer

Abstimmung - Vote obligatorischen Volksabstimmung zu befinden haben wird,

Für Überweisung des Postulates 37 Stimmen soll ihm in einem separaten Beschluss Gelegenheit gegeben

Dagegen 89 Stimmen werden, zur Durchführung einer generellen Steueramnestie

Stellung zu nehmen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 1. September 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 1er septembre 1993

1. Der Bundeshaushalt und die meisten kantonalen Haushalte

haben sich innert kurzer Zeit drastisch verschlechtert. Gegen-

#ST# 93.3191 massnahmen sind deshalb unumgänglich geworden. Das

eidgenössische Parlament hat am 9. Oktober 1992 ein erstes

Motion Dettling Sanierungspaket mit fünf Erlassen verabschiedet, die teil-

weise bereits 1993 wirksam geworden sind. Der Bundesrat

Generelle Steueramnestie wird dem Parlament weitere Sanierungsvorschläge unterbrei-

Amnistie fiscale générale ten. Massnahmen zur besseren Einhaltung der Steuergesetze

tragen grundsätzlich ebenfalls zu erhöhten Einnahmen bei.

Demgegenüber wäre die Durchführung einer allgemeinen

Steueramnestie kein geeignetes Mittel zur Einnahmensteige-

rung. Es sprechen nämlich sehr gewichtige Gründe dagegen:

Wortlaut der Motion vom 19. März 1993 a Bei einer Steueramnestie verzichtet der Staat auf die Verfol-

Der Bund wird ersucht, in den Jahren 1993 und 1994 eine ein- gung und Bestrafung von Steuerhinterziehung und Steuerbe-

malige generelle Steueramnestie mit Wirkung für die Steuern trug aus Gründen der Zweckmässigkeit Ein solches Ausser-

des Bundes, der Kantone und der Gemeinden anzuordnen. kraftsetzen des Gesetzes bedeutet einen Einbruch in die be-

18. März 1994 N 565 Steueramnestie

stehende Rechtsordnung, welche die Ahndung der Steuerde- Frage, inwieweit bezüglich der generellen Hebung der Steuer-

likte verlangt, und begünstigt einseitig die Defraudanten. moral ein Erfolg zu verzeichnen sei, könne der Natur der Sa-

Steuerehrliche Bürger dagegen - und das ist auch heute die che nach nur sehr schwer beurteilt werden, da rein zahlenmäs-

grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen - würden sich hinter- sige Feststellungen noch keine sicheren Schlüsse auf den er-

gangen und übervorteilt fühlen. Das könnte solche Steuerzah- reichten Grad der Steuerehrlichkeit erlaubten.

ler gar veranlassen, die Steuergesetze in Zukunft ebenfalls Auch das finanzielle Ergebnis einer erneuten Steueramnestie

nicht mehr so genau zu befolgen. Eine solche Tendenz könnte Hesse sich im voraus nicht abschätzen. Deshalb können nur

sich auch dann einstellen, wenn alle 25 bis 30 Jahre eine allgemeine Aussagen der folgenden Art gemacht werden: Bei

Steueramnestie durchgeführt würde, der Verrechnungssteuer dürften sich per saldo gewisse Min-

b. Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zum dereinnahmen ergeben. Diesen Mindereinnahmen stünden

Postulat Pini vom 2. März 1983 und zur Interpellation Reimann Mehreingänge bei der direkten Bundessteuer gegenüber, vor

Maximilian vom 7. Oktober 1988 zum Ausdruck gebracht allem, weil bisher verheimlichte Kapitalerträge künftig neu be-

hatte, muss eine Steueramnestie in zeitlicher Hinsicht ein ein- steuert würden. Aufgrund dieses erweiterten Steuersubstrats

maliges Ereignis oder doch zumindest eine ganz seltene Aus- könnten namentlich die Kantone und Gemeinden mit erhöh-

nahme bleiben. Die Anordnung einer Steueramnestie kommt ten Steuereinnahmen rechnen.

nämlich letztlich immer einem Eingeständnis der Machtlosig- Eine nachhaltige Stärkung des Steuersubstrats des Vermö-

keit des Staates gleich, Steuerwiderhandlungen aufdecken gens und des Einkommens, wie sie vom Motionär erwartet

und wirksam ahnden zu können. Der Bundesrat sieht aber we- wird, ist jedoch zumindest so lange unsicher, als eine Amne-

der heute noch in absehbarer Zeit eine Notwendigkeit zu ei- stie nicht mit einem substantiellen Ausbau der Kontrolltätigkeit

nem solchen Eingeständnis. verbunden wird. Anders als der Motionär annimmt, bringt das

Bereits im Bericht vom 19. Dezember 1983 über Massnahmen am 1. Januar 1995 in Kraft tretende Bundesgesetz über die di-

zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung stellte der Bundes- rekte Bundessteuer gegenüber dem geltenden Recht keine

rat fest, dass die Schweiz nicht ein Land der Steuerdefraudan- Verschärfung des Strafrechts, sondern teilweise sogar Milde-

ten ist Anhaltspunkte für eine grundlegend andere Beurtei- rungen (z. B. Strafmass bei der vollendeten Steuerhinterzie-

lung liegen heute keine vor. Überdies konnte seit der letzten hung, Entkriminalisierung des Inventarbetrugs, Einschrän-

Steueramnestie das gesetzestechnische Instrumentarium kung der Erbenhaftung).

ausgebaut werden. So gelang es vor allem, die Auskunfts- 3. Der Zeitablauf seit der letzten Amnestie dürfte kaum je ein

pflichten von Steuerpflichtigen und Dritten im Veranlagungs- echtes Argument für eine erneute Amnestie abgeben. Ge-

verfahren zu erweitern und die Strafbestimmungen zu ver- wisse Mehreinnahmen als einzige positive Folge einer Steuer-

schärfen. Namentlich kann heute auch der Steuerbetrug straf- amnestie, ergänzt durch den Umstand, dass seit der letzten

rechtlich verfolgt werden; es wurden besondere Steuerkon- Steueramnestie 24 Jahre vergangen sind, rechtfertigen somit

trollorgane des Bundes zur Untersuchung schwerer Steuerwi- für sich allein keine «Neuauflage». Die Gründe für eine Steuer-

derhandlungen geschaffen sowie das interkantonale Melde- amnestie vermöchten die dagegen sprechenden, gewichti-

wesen ausgebaut. Ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes gen Nachteile höchstens dann teilweise aufzuwiegen, wenn

über die direkte Bundessteuer am 1. Januar 1995 können die ausserordentliche Umstände hinzukämen. Zu denken wäre

besonderen Steuerkontrollorgane nicht mehr nur auf Antrag insbesondere an einen substantiellen Ausbau der Kontrolltä-

eines Kantons, sondern auch gestützt auf blosse Ermächti- tigkeit Solange eine derartige Massnahme aber nicht ergriffen

gung durch den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzde- werden kann, ist eine Steueramnestie nicht angezeigt

partements tätig werden. Die Aussage im erwähnten Bericht 4. Schon aus zeitlichen Gründen ist es ausgeschlossen, in

über Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, den Jahren 1993 und 1994 eine einmalige allgemeine Steuer-

wonach die gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend genügen, amnestie durchzuführen. Zum einen benötigt eine allgemeine

um erfolgreich gegen die Steuerhinterziehung angehen zu Steueramnestie eine minimale Vorbereitung. Damit die

können, trifft somit noch vermehrt zu. Hingegen wurde schon Steuerbehörden aller drei Ebenen ausreichend Zeit für die not-

im Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 1983 festge- wendigen Vorkehren haben, ist es notwendig, dass der defini-

stellt, dass es den Steuerverwaltungen aller Stufen am erfor- tive Amnestieentscheid vor Beginn des Amnestiejahres fest-

derlichen Personal fehlt. Die personelle Situation hat sich seit- steht. Zum ändern bedarf die Anordnung einer Steueramne-

her weiter verschärft. Nur eine wesentliche Erhöhung der Per- stie, welche für die Steuern des Bundes, der Kantone und Ge-

sonalbestände würde es erlauben, die früher infolge der gerin- meinden gelten soll, einer Grundlage in der Bundesverfas-

geren Zahl von Steuerpflichtigen möglichen Kontrollintervalle sung. Da eine solche gegenwärtig nicht besteht, müsste sie

wiederherzustellen. Eine Steueramnestie wäre auch diesbe- zuerst geschaffen werden. Für die Genehmigung einer BV-

züglich nicht geeignet, Abhilfe zu schaffen. Grundlage (durch Parlament und Souverän) ist nun aber zu-

2. Der Motionär zitiert den Bericht des Eidgenössischen Fi- mindest mit einem Zeitbedarf von 12 bis 18 Monaten zu rech-

nanzdepartements vom 1. Juni 1972, welcher als Bericht des nen. Somit ist die Zeit für eine in der Steuerperiode 1993/94

Bundesrates vom 12. Juni 1972 erschienen war, und weist durchzuführende Steueramnestie längst abgelaufen.

darauf hin, dass das Amnestieergebnis in diesem Bericht als

erfreulich gewertet werde. Insbesondere werde auch positiv Schriftliche Erklärung des Bundesrates

festgestellt, dass dank der Amnestie die Zahl der ehrlichen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Steuerpflichtigen zugenommen habe. Damit beurteilt der Mo- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

tionär das Ergebnis der allgemeinen Steueramnestie von 1969

zu optimistisch: Zurückgezogen - Retiré

Mit dem Erlass der Steueramnestie von 1969 wurden im we-

sentlichen zwei Hauptziele angestrebt: Man erhoffte sich eine

generelle Hebung der Steuermoral und eine Steigerung des

Steuerertrages (s. S. 4 des Berichts). Zwar wird im Bericht des

Bundesrates (auf S. 10) tatsächlich gesagt, das ausgewie-

sene Amnestieergebnis mit rund 11,5 Milliarden Franken

steuerbarem Vermögen zeige, dass der Amnestiebeschluss

wirksam war. Auf Seite 11 wird allerdings eingeschränkt, das

fiskalische Ergebnis im Sinne vermehrter Steuereinnahmen

dürfe im gesamten nicht überschätzt werden. Auch die Bemer-

kung auf der gleichen Seite, dank der Amnestie habe die Zahl

der Steuerehrlichen zugenommen, muss relativiert werden.

Denn es handelt sich dabei um eine rein logisch-quantitative

Aussage, welche durch eine zentrale Aussage auf Seite 5 des

Berichts stark entkräftet wird. Es heisst dort nämlich, die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Dettling Generelle Steueramnestie

Motion Dettling Amnistie fiscale générale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3191

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1994 - 08:00

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Seite 564-565

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Ref. No 20 023 835

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