Federal Council Upholds Briefpost 2000 Rationalization, Citing No Gender Discrimination
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council addressed an interpellation concerning the "Briefpost 2000" rationalization project, which aimed to save costs but was alleged to disproportionately affect female part-time employees, potentially violating constitutional provisions on gender equality. The Council reasoned that while some roles, like letter sorting, have shifted to women, other areas like delivery and railway post services remain predominantly male. Therefore, the rationalization measures, impacting all personnel categories, are not inherently discriminatory but are necessary adaptations to changing conditions and rising costs, and do not violate Article 4, Paragraph 2 of the Constitution.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 5 Absatz, Art. 4 Ab, Art. 4 Absatz 2 BV; Federal Council Upholds Briefpost 2000 Rationalization, Citing No Gender Discrimination: The Council reasoned that while some roles, like letter sorting, have shifted to women, other areas like delivery and railway post services remain predominantly male. Therefore, the rationalization measures, impacting all personnel categories, are not inherently discriminatory but are necessary adaptations to changing conditions and rising costs, and do not violate Article 4, Paragraph 2 of the Constitution.
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KI-generiertThis provision is cited in questions 2 and 3 of the interpellation, and the Federal Council's response indicates that the planned rationalization measures do not constitute a violation of this article, thus it was considered in the decision-making process regarding the interpellation.
Volltext
18. Juni 1993 N 1445 Interpellation von Feiten
3. Aus den unter Ziffer 2 dargelegten Gründen kann von einer 2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Rationalisie-
«waghalsigen, ja abenteuerlichen Finanzpolitik» der SRG rungsmassnahmen, die überwiegend zu Lasten von Frauen
keine Rede sein. Die SRG und insbesondere die Direktion von gehen, einen Verstoss gegen Artikel 4 Absatz 2 der Bundes-
S plus haben es in der Hand, dem Publikum ein attraktives zu- verfassung darstellen?
sätzliches Schweizer TV-Programm anzubieten; stellt sich der 3. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die geplan-
Erfolg auf dem Zuschauermarkt ein, dürften mittels Werbung ten Rationalisierungsmassnahmen vor dem Hintergrund von
und Sponsoring auch bedeutende zusätzliche Einnahmen Artikel 4, Absatz 2 der Bundesverfassung überprüft werden
möglich sein. und dass mit gezielten Massnahmen einer allfälligen Verfas-
4. Der Bundesrat hat mit dem zusätzlichen TV-Programm weit- sungswidrigkeit entgegengewirkt wird?
gehend einem Begehren der SRG entsprochen; ist doch ein 4. Wie gross ist der Anteil Frauen und wieviele der Frauen sind
zusätzliches schweizerisches Angebot von strategischer Be- bereits länger als drei Monate bei den PTT beschäftigt, die den
deutung, um gegen die übermächtige Konkurrenz ausländi- Personalvorschriften C6 unterstellt sind?
scher Programme auf Dauer bestehen zu können. Abgesehen 5. Ist der Bundesrat bereit, die PTT zu veranlassen,
davon, dass S plus keineswegs alle Entwicklungsmittel bin- - verfassungs- sowie gesetzeskonforme Vorschriften im Teil-
den wird, soll dieses Programm nicht die bestehenden zeitbereich zu erlassen,
sprachregionalen Kanäle schwächen, sondern den nationa- - die CG-Vorschriften aufzuheben oder mindestens arbeits-
len Veranstalter SRG gegenüber der ausländischen Konkur- rechtliche Bedingungen zu schaffen, die dem Standard in der
renz stärken. Lieber eine allfällige Anpassung der Gebühren Privatwirtschaft entsprechen,
befindet der Bundesrat in der Regel alle zwei Jahre; grund- -dafür zu sorgen, dass die revidierten Vorschriften gesamt-
sätzlich steht für die Landesregierung ausser Frage, dass der schweizerisch einheitlich zur Anwendung kommen?
SRG die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrags
erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Texfe de l'interpellation du 19 mars 1993
Le projet de rationalisation «Poste aux lettres 2000» prévoit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- d'économiser 100 millions de francs d'ici à 1996, mais aussi
tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion. de supprimer des centaines d'emplois, notamment des pos-
tes à temps partiel occupés par des femmes. Ainsi, les PTT de
Abstimmung - Vote Baie ont déjà supprimé dans un de leurs services, dès le mois
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit de février 1993, pour des motifs d'économies, tous les emplois
Dagegen Minderheit de nuit occupés par des femmes travaillant à temps partiel.
Les femmes touchées par cette mesure pourront travailler
Verschoben - Renvoyé jusqu'en automne dans les équipes de jour; par la suite, elles
travailleront dans un autre service, à raison de trois heures par
jour. Même s'il est possible de travailler de jour et dans ces
conditions, aucune personne ne peut gagner de la sorte un re-
venu suffisant pour vivre, et encore moins pour faire vivre ses
#ST# 93.3171 enfants. Pour l'instant, ni ces personnes, ni celles qui ne peu-
vent de toute manière travailler que la nuit, ne se sont vu offrir
Interpellation von Feiten un travail équivalent au sein des PTT.
«Briefpost 2000» Les femmes concernées, chargées de travaux de tri, travaillent
und Frauendiskriminierung toutes de manière régulière depuis des années aux PTT. Elles
sont soumises aux prescriptions C6 concernant le personnel
«Poste aux lettres 2000». des PTT (rapports de service des auxiliaires des PTT). S'agis-
Discrimination des femmes sant des délais et des formes de licenciement, des vacances
et du versement du salaire en cas de maladie, les prescriptions
qui s'appliquent à ces personnes ne correspondent même
pas aux exigences minimales prévues par le Code des obliga-
tions.
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1993 1. Quelles sont les mesures de rationalisation et de restructu-
Im Rahmen des Rationalisierungsprojekts «Briefpost 2000» ration qui ont été prévues? Dans quelle mesure les informa-
werden bis 1996 nicht nur 100 Millionen Franken eingespart, tions révélées par la presse, à savoir que les personnes tou-
sondern auch Hunderte von Stellen, insbesondere von Teil- chées sont surtout des femmes non qualifiées, sont-elles
zeitarbeitsplätzen von Frauen, abgebaut sein. So zum Beispiel exactes? Les PTT ont-ils l'intention de supprimer, d'une ma-
bei der PTT Basel, wo in einer Abteilung aus Spargründen be- nière générale, les postes à temps partiel?
reits auf Anfang Februar 1993 alle von teilzeitarbeitenden 2. Le Conseil fédéral est-il conscient du fait que les mesures de
Frauen besetzten Nachtdienstarbeitsplätze aufgehoben wer- rationalisation, qui pénalisent avant tout les femmes, consti-
den. Bis Herbst können die betroffenen Frauen in normalen tuent une violation de l'article 4 alinéa 2, de la constitution?
Tagschichten arbeiten; dann werden sie in einer anderen Ab- 3. Le Conseil fédéral est-il disposé à veiller à ce que les mesu-
teilung in täglichen 3-Stunden-Schichten eingesetzt Auch res de rationalisation prévues soient examinées à la lumière de
wem es möglich ist, am Tag und zu diesen Bedingungen zu l'article 4, alinéa 2, de la constitution et que, si elles devaient
arbeiten, kann so kein existenzsicherndes Einkommen für se révéler anticonstitutionnelles, des actions ciblées soient
sich und allenfalls für seine Kinder erarbeiten. Weder denjeni- menées afin de contrer leurs effets?
gen noch diesen, die sowieso nur nachts arbeiten können, 4. Quel est le pourcentage de femmes qui, travaillant depuis
wurde bis heute eine ebenbürtige Arbeit innerhalb der PTT an- plus de trois mois aux PTT, sont soumises aux prescriptions
geboten. C6 ? Quel est leur nombre?
Die betroffenen Teilzeitsortiererinnen, die alle schon mehrere 5. Le Conseil fédéral est-il disposé à faire en sorte que les PTT:
Jahre regelmässig bei den PTT arbeiten, sind den PTT-Perso- - édictent des dispositions en matière de travail à temps par-
nalvorschriften C6 unterstellt (Dienstverhältnis der PTT-Aus- tiel qui soient conformes à la constitution et aux lois en vi-
helfer). Diese entsprechen bezüglich Kündigungsfristen und gueur;
-formen, Ferien und Krankenlohn nicht einmal den Mindestan- - suppriment les prescriptions C6 ou du moins créent des
forderungen des Obligationenrechts. conditions qui, en matière de droit du travail, correspondent
1. Welche Rationalisierungs- resp. Umstrukturierungsmass- aux normes en vigueur dans l'économie privée;
nahmen sind geplant? Inwiefern konkretisiert sich die Presse- - veillent à ce que les prescriptions révisées soient appliquées
meldung, wonach vor allem weibliches, unqualifiziertes Perso- de manière uniforme dans toute la Suisse.
nal betroffen ist? Sind die PTT bestrebt, generell Teilzeitar-
beitsplätze aufzuheben?
Interpellation von Feiten 1446 N 18 juin 1993
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bär, Baumann, 4. Der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte, die den Personal vor-
Bäumlin, Bühlmann, Caspar-Mutter, Danuser, de Dardel, Dor- schriften für die PTT-Aushelfer und Aushelferinnen C6 unter-
mann, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Goll, Haering Bin- stellt sind, beträgt gegenwärtig rund 55 Prozent Daraus ist er-
der, Hafner Ursula, Hämmerle, Leemann, Misteli, Stamm Ju- sichtlich, dass Rationalisierungsmassnahmen bei den Teilzeit-
dith, Steiger (20) beschäftigten beide Geschlechter in etwa gleich stark betref-
fen, da man bei den Frauen nicht von einer «deutlich stärkeren
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vertretung» in diesem Bereich sprechen kann.
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Die Frage der Beschäftigungsdauer lässt sich in dieser gene-
eine schriftliche Antwort rellen Form nicht beantworten. Viele PTT-Aushelfer und Aus-
helferinnen können nicht nach der Angestelltenordnung des
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Bundes eingestellt werden, weil sie so unregelmässig arbei-
vom 5. Mai 1993 ten - z. B. einzelne Tage am Monatswechsel, einige Wochen
Rapport écrit du Conseil fédéral im Sommer oder im Festdienst-, dass keine durchschnittliche
du 5 mail 993 Arbeitszeit festgelegt werden kann. Zudem wird das lose
Das Rationalisierungsprogramm «Brief post 2000» bildet einen Dienstverhältnis nach C6 von den Aushelfern und Aushelferin-
Bestandteil des Gesamtprojektes «Maîtrise des Coûts», das nen oft selbst gewünscht Wer regelmässig und längerfristig
entscheidend zur Gesundung der Finanzlage der Post beitra- beschäftigt werden möchte, wird nach den Bestimmungen
gen soll. Das Projekt umfasst Gebiete aus verschiedenen Be- der Angestelltenordnung (C5) übernommen, soweit dies den
reichen des Postdienstes und soll wiederkehrende Einsparun- betrieblichen Bedürfnissen entspricht
gen von etwa 350 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Zu 5. Neben den strengen Regelungen im Beamtengesetz und in
den von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen nimmt der der Angestelltenordndung brauchen die PTT für ihren Betrieb
Bundesrat wie folgt Stellung: ein flexibles Instrument Diesen Bereich vermögen die CG-Vor-
1. Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen schriften, welche sich auf Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der
sind schwergewichtig auf den Gebieten der Poststellen-Infra- Vollziehungsverordnung zum PTT-OG stützen, abzudecken.
struktur, des Bahnpostdienstes, der Arbeitszeit des Zustellper- Für das den CG-Vorschriften unterstellte Personal sind - so-
sonals sowie der Verarbeitung der Brief- und Paketpost vorge- weit die C6 nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung
sehen. Bei der Verarbeitung der Brief- und Paketpost ist eine vorsehen - die C1 (Beamtengesetz) und vor allem die C5 (An-
Ausdehnung der mit modernen Maschinen unterstützten För- gestelltenordnung) ergänzend anwendbar. Die Personalvor-
der- und Sortierarbeit geplant, was im heutigen Umfeld unum- schriften C6 berücksichtigen andererseits aber auch die Wün-
gänglich ist, wenn ein Unternehmen wie die Post in der Vertei- sche der Aushelfer und Aushelferinnen nach individuellem Ar-
lung von Mitteilungen und Kleingütern konkurrenzfähig blei- beitseinsatz. Abgesehen davon, dass ein Vergleich der C6 mit
benwill. dem OR nur beschränkt möglich ist, zeigt die konkrete Gegen-
Die vorgesehenen Massnahmen treffen alle Personalkatego- überstellung der einzelnen Bestimmungen, dass die Perso-
rien. Der Teilbereich «Briefpost 2000» z. B. enthält tendenziell nalvorschriften C6 gegenüber dem OR mindestens gleichwer-
ein höheres Einsparpotential bei den weiblichen Arbeitskräf- tig sind. Daraus ist ersichtlich, dass die von den PTT-Betrieben
ten, dies, weil der früher weitgehend den Männern vorbehal- für das Aushilfspersonal erlassenen Bestimmungen nicht in
tene Briefsortierdienst vor wenigen Jahren fast vollständig an Widerspruch zur Verfassung oder zu den Bundesgesetzen
die Frauen übertragen worden ist Weitere Beispiele, wo vor- stehen. Für gleichwertige Arbeit erhalten Mann und Frau den
wiegend Männer betroffen werden, sind der Zustellbereich gleichen Lohn. Die PTT beabsichtigen, im Rahmen der ange-
und der Bahnpostdienst mit über 90 Prozent männlichen Ar- laufenen Revision des Beamtengesetzes die CG-Vorschriften
beitskräften. Pressemeldungen, wonach von den Massnah- zu überprüfen.
men vor allem weibliches, unqualifiziertes Personal betroffen In bezug auf die gesamtschweizerisch einheitliche Anwen-
sei, treffen deshalb in dieser Form nicht zu; es müssen hier alle dung ist der Bundesrat der Meinung, dass die Vorschriften für
Aspekte aus dem Gesamtprojekt «Maîtrise des Coûts» zusam- PTT-Aushelfer und Aushelferinnen den betriebsspezifischen
men beurteilt werden. Bedürfnissen der PTT und der Delegation von Aufgaben und
Die PTT-Betriebe sind gerade bei der Briefsortierung weiterhin Kompetenzen an die Betriebsstellen Rechnung tragen sollen.
in hohem Masse auf Teilzeitarbeitskräfte angewiesen, weil der Nur wenn die PTT, analog den privaten Unternehmungen, die
sehr unregelmässige Sendungsanfall einen den Bedürfnissen Berücksichtigung gewisser regionaler Gegebenheiten zuge-
angepassten flexiblen Personaleinsatz erfordert standen wird, können sie im immer härter werdenden Verdrän-
Die PTT-Betriebe haben vor ihrem Entscheid für einen Perso- gungswettbewerb bestehen und ihre Aufgaben bundesweit
nalabbau alternative Rationalisierungsmassnahmen geprüft erfüllen.
Diese genügen indes nicht, um das vorgegebene Sparziel zu
erreichen. Die Post kommt um personelle Massnahmen nicht Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes-
mehr herum. Den betroffenen Personen wurden und werden, rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
soweit vorhanden, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
geboten. Es ist das erklärte Ziel der PTT, für das Personal Abstimmung - Vote
im festen Dienstverhältnis die Weiterbeschäftigung sicherzu- Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen
stellen. Dagegen 29 Stimmen
2./3. Aus der Antwort auf Frage 1 ist ersichtlich, dass verschie-
dene Bereiche und alle Personalkategorien von Rationalisie- Verschoben - Renvoyé
rungs- und Umstrukturierungsmassnahmen betroffen sind.
Sie richten sich indes klarerweise nicht gegen die arbeitstäti-
gen Frauen, sondern sie sind zu sehen als notwendige Mass-
nahmen im Bestreben, die Strukturen den veränderten Bedin-
gungen, dem schwankenden Verkehr und den ständig stei-
genden Kosten anzupassen. Es liegt auf der Hand, dass bei
Rationalisierungsprozessen die Zahl der betroffenen Frauen
resp. Männer nicht gesteuert werden kann. Der Bundesrat ist
jedoch der Auffassung, dass die insgesamt geplanten Ratio-
nalisierungsmassnahmen keine Verletzung von Artikel 4 Ab-
satz 2 BV darstellen. Er sieht sich deshalb nicht veranlasst, das
Rationalisierungsprogramm der PTT-Betriebe vor dem Hinter-
grund des Gleichheitsartikels zu überprüfen. Daher erübrigt
sich auch das Ergreifen jeglicher Massnahmen in diesem Zu-
sammenhang.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation von Felten «Briefpost 2000» und Frauendiskriminierung
Interpellation von Felten «Poste aux lettres 2000». Discrimination des femmes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3171
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 1445-1446
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