Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3171 KI-generiert

Federal Council Upholds Briefpost 2000 Rationalization, Citing No Gender Discrimination

Geschäftsnummer VPB 93-3171
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council addressed an interpellation concerning the "Briefpost 2000" rationalization project, which aimed to save costs but was alleged to disproportionately affect female part-time employees, potentially violating constitutional provisions on gender equality. The Council reasoned that while some roles, like letter sorting, have shifted to women, other areas like delivery and railway post services remain predominantly male. Therefore, the rationalization measures, impacting all personnel categories, are not inherently discriminatory but are necessary adaptations to changing conditions and rising costs, and do not violate Article 4, Paragraph 2 of the Constitution.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 5 Absatz, Art. 4 Ab, Art. 4 Absatz 2 BV; Federal Council Upholds Briefpost 2000 Rationalization, Citing No Gender Discrimination: The Council reasoned that while some roles, like letter sorting, have shifted to women, other areas like delivery and railway post services remain predominantly male. Therefore, the rationalization measures, impacting all personnel categories, are not inherently discriminatory but are necessary adaptations to changing conditions and rising costs, and do not violate Article 4, Paragraph 2 of the Constitution.

Schlagwörter

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geschlechtsspezifische Diskriminierung verfassungsmässige Rechtsgleichheit Teilzeitbeschäftigte Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit Durchführungsrichtlinie Rechte der Frau

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4 Absatz
Bis Herbst können die betroffenen Frauen in normalen tuent une violation de l'article 4 alinéa 2, de la constitution?
Art. 5 Absatz
Art. 4 Ab
Bis Herbst können die betroffenen Frauen in normalen tuent une violation de l'article 4 alinéa 2, de la constitution?
Art. 4 Absatz 2 BV
This provision is cited in questions 2 and 3 of the interpellation, and the Federal Council's response indicates that the planned rationalization measures do not constitute a violation of this article, thus it was considered in the decision-making process regarding the interpellation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Absatz 2 BV

This provision is cited in questions 2 and 3 of the interpellation, and the Federal Council's response indicates that the planned rationalization measures do not constitute a violation of this article, thus it was considered in the decision-making process regarding the interpellation.

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Volltext

18. Juni 1993 N 1445 Interpellation von Feiten

3. Aus den unter Ziffer 2 dargelegten Gründen kann von einer 2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Rationalisie-

«waghalsigen, ja abenteuerlichen Finanzpolitik» der SRG rungsmassnahmen, die überwiegend zu Lasten von Frauen

keine Rede sein. Die SRG und insbesondere die Direktion von gehen, einen Verstoss gegen Artikel 4 Absatz 2 der Bundes-

S plus haben es in der Hand, dem Publikum ein attraktives zu- verfassung darstellen?

sätzliches Schweizer TV-Programm anzubieten; stellt sich der 3. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die geplan-

Erfolg auf dem Zuschauermarkt ein, dürften mittels Werbung ten Rationalisierungsmassnahmen vor dem Hintergrund von

und Sponsoring auch bedeutende zusätzliche Einnahmen Artikel 4, Absatz 2 der Bundesverfassung überprüft werden

möglich sein. und dass mit gezielten Massnahmen einer allfälligen Verfas-

4. Der Bundesrat hat mit dem zusätzlichen TV-Programm weit- sungswidrigkeit entgegengewirkt wird?

gehend einem Begehren der SRG entsprochen; ist doch ein 4. Wie gross ist der Anteil Frauen und wieviele der Frauen sind

zusätzliches schweizerisches Angebot von strategischer Be- bereits länger als drei Monate bei den PTT beschäftigt, die den

deutung, um gegen die übermächtige Konkurrenz ausländi- Personalvorschriften C6 unterstellt sind?

scher Programme auf Dauer bestehen zu können. Abgesehen 5. Ist der Bundesrat bereit, die PTT zu veranlassen,

davon, dass S plus keineswegs alle Entwicklungsmittel bin- - verfassungs- sowie gesetzeskonforme Vorschriften im Teil-

den wird, soll dieses Programm nicht die bestehenden zeitbereich zu erlassen,

sprachregionalen Kanäle schwächen, sondern den nationa- - die CG-Vorschriften aufzuheben oder mindestens arbeits-

len Veranstalter SRG gegenüber der ausländischen Konkur- rechtliche Bedingungen zu schaffen, die dem Standard in der

renz stärken. Lieber eine allfällige Anpassung der Gebühren Privatwirtschaft entsprechen,

befindet der Bundesrat in der Regel alle zwei Jahre; grund- -dafür zu sorgen, dass die revidierten Vorschriften gesamt-

sätzlich steht für die Landesregierung ausser Frage, dass der schweizerisch einheitlich zur Anwendung kommen?

SRG die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrags

erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Texfe de l'interpellation du 19 mars 1993

Le projet de rationalisation «Poste aux lettres 2000» prévoit

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- d'économiser 100 millions de francs d'ici à 1996, mais aussi

tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion. de supprimer des centaines d'emplois, notamment des pos-

tes à temps partiel occupés par des femmes. Ainsi, les PTT de

Abstimmung - Vote Baie ont déjà supprimé dans un de leurs services, dès le mois

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit de février 1993, pour des motifs d'économies, tous les emplois

Dagegen Minderheit de nuit occupés par des femmes travaillant à temps partiel.

Les femmes touchées par cette mesure pourront travailler

Verschoben - Renvoyé jusqu'en automne dans les équipes de jour; par la suite, elles

travailleront dans un autre service, à raison de trois heures par

jour. Même s'il est possible de travailler de jour et dans ces

conditions, aucune personne ne peut gagner de la sorte un re-

venu suffisant pour vivre, et encore moins pour faire vivre ses

#ST# 93.3171 enfants. Pour l'instant, ni ces personnes, ni celles qui ne peu-

vent de toute manière travailler que la nuit, ne se sont vu offrir

Interpellation von Feiten un travail équivalent au sein des PTT.

«Briefpost 2000» Les femmes concernées, chargées de travaux de tri, travaillent

und Frauendiskriminierung toutes de manière régulière depuis des années aux PTT. Elles

sont soumises aux prescriptions C6 concernant le personnel

«Poste aux lettres 2000». des PTT (rapports de service des auxiliaires des PTT). S'agis-

Discrimination des femmes sant des délais et des formes de licenciement, des vacances

et du versement du salaire en cas de maladie, les prescriptions

qui s'appliquent à ces personnes ne correspondent même

pas aux exigences minimales prévues par le Code des obliga-

tions.

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1993 1. Quelles sont les mesures de rationalisation et de restructu-

Im Rahmen des Rationalisierungsprojekts «Briefpost 2000» ration qui ont été prévues? Dans quelle mesure les informa-

werden bis 1996 nicht nur 100 Millionen Franken eingespart, tions révélées par la presse, à savoir que les personnes tou-

sondern auch Hunderte von Stellen, insbesondere von Teil- chées sont surtout des femmes non qualifiées, sont-elles

zeitarbeitsplätzen von Frauen, abgebaut sein. So zum Beispiel exactes? Les PTT ont-ils l'intention de supprimer, d'une ma-

bei der PTT Basel, wo in einer Abteilung aus Spargründen be- nière générale, les postes à temps partiel?

reits auf Anfang Februar 1993 alle von teilzeitarbeitenden 2. Le Conseil fédéral est-il conscient du fait que les mesures de

Frauen besetzten Nachtdienstarbeitsplätze aufgehoben wer- rationalisation, qui pénalisent avant tout les femmes, consti-

den. Bis Herbst können die betroffenen Frauen in normalen tuent une violation de l'article 4 alinéa 2, de la constitution?

Tagschichten arbeiten; dann werden sie in einer anderen Ab- 3. Le Conseil fédéral est-il disposé à veiller à ce que les mesu-

teilung in täglichen 3-Stunden-Schichten eingesetzt Auch res de rationalisation prévues soient examinées à la lumière de

wem es möglich ist, am Tag und zu diesen Bedingungen zu l'article 4, alinéa 2, de la constitution et que, si elles devaient

arbeiten, kann so kein existenzsicherndes Einkommen für se révéler anticonstitutionnelles, des actions ciblées soient

sich und allenfalls für seine Kinder erarbeiten. Weder denjeni- menées afin de contrer leurs effets?

gen noch diesen, die sowieso nur nachts arbeiten können, 4. Quel est le pourcentage de femmes qui, travaillant depuis

wurde bis heute eine ebenbürtige Arbeit innerhalb der PTT an- plus de trois mois aux PTT, sont soumises aux prescriptions

geboten. C6 ? Quel est leur nombre?

Die betroffenen Teilzeitsortiererinnen, die alle schon mehrere 5. Le Conseil fédéral est-il disposé à faire en sorte que les PTT:

Jahre regelmässig bei den PTT arbeiten, sind den PTT-Perso- - édictent des dispositions en matière de travail à temps par-

nalvorschriften C6 unterstellt (Dienstverhältnis der PTT-Aus- tiel qui soient conformes à la constitution et aux lois en vi-

helfer). Diese entsprechen bezüglich Kündigungsfristen und gueur;

-formen, Ferien und Krankenlohn nicht einmal den Mindestan- - suppriment les prescriptions C6 ou du moins créent des

forderungen des Obligationenrechts. conditions qui, en matière de droit du travail, correspondent

1. Welche Rationalisierungs- resp. Umstrukturierungsmass- aux normes en vigueur dans l'économie privée;

nahmen sind geplant? Inwiefern konkretisiert sich die Presse- - veillent à ce que les prescriptions révisées soient appliquées

meldung, wonach vor allem weibliches, unqualifiziertes Perso- de manière uniforme dans toute la Suisse.

nal betroffen ist? Sind die PTT bestrebt, generell Teilzeitar-

beitsplätze aufzuheben?

Interpellation von Feiten 1446 N 18 juin 1993

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bär, Baumann, 4. Der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte, die den Personal vor-

Bäumlin, Bühlmann, Caspar-Mutter, Danuser, de Dardel, Dor- schriften für die PTT-Aushelfer und Aushelferinnen C6 unter-

mann, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Goll, Haering Bin- stellt sind, beträgt gegenwärtig rund 55 Prozent Daraus ist er-

der, Hafner Ursula, Hämmerle, Leemann, Misteli, Stamm Ju- sichtlich, dass Rationalisierungsmassnahmen bei den Teilzeit-

dith, Steiger (20) beschäftigten beide Geschlechter in etwa gleich stark betref-

fen, da man bei den Frauen nicht von einer «deutlich stärkeren

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vertretung» in diesem Bereich sprechen kann.

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Die Frage der Beschäftigungsdauer lässt sich in dieser gene-

eine schriftliche Antwort rellen Form nicht beantworten. Viele PTT-Aushelfer und Aus-

helferinnen können nicht nach der Angestelltenordnung des

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Bundes eingestellt werden, weil sie so unregelmässig arbei-

vom 5. Mai 1993 ten - z. B. einzelne Tage am Monatswechsel, einige Wochen

Rapport écrit du Conseil fédéral im Sommer oder im Festdienst-, dass keine durchschnittliche

du 5 mail 993 Arbeitszeit festgelegt werden kann. Zudem wird das lose

Das Rationalisierungsprogramm «Brief post 2000» bildet einen Dienstverhältnis nach C6 von den Aushelfern und Aushelferin-

Bestandteil des Gesamtprojektes «Maîtrise des Coûts», das nen oft selbst gewünscht Wer regelmässig und längerfristig

entscheidend zur Gesundung der Finanzlage der Post beitra- beschäftigt werden möchte, wird nach den Bestimmungen

gen soll. Das Projekt umfasst Gebiete aus verschiedenen Be- der Angestelltenordnung (C5) übernommen, soweit dies den

reichen des Postdienstes und soll wiederkehrende Einsparun- betrieblichen Bedürfnissen entspricht

gen von etwa 350 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Zu 5. Neben den strengen Regelungen im Beamtengesetz und in

den von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen nimmt der der Angestelltenordndung brauchen die PTT für ihren Betrieb

Bundesrat wie folgt Stellung: ein flexibles Instrument Diesen Bereich vermögen die CG-Vor-

1. Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen schriften, welche sich auf Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der

sind schwergewichtig auf den Gebieten der Poststellen-Infra- Vollziehungsverordnung zum PTT-OG stützen, abzudecken.

struktur, des Bahnpostdienstes, der Arbeitszeit des Zustellper- Für das den CG-Vorschriften unterstellte Personal sind - so-

sonals sowie der Verarbeitung der Brief- und Paketpost vorge- weit die C6 nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung

sehen. Bei der Verarbeitung der Brief- und Paketpost ist eine vorsehen - die C1 (Beamtengesetz) und vor allem die C5 (An-

Ausdehnung der mit modernen Maschinen unterstützten För- gestelltenordnung) ergänzend anwendbar. Die Personalvor-

der- und Sortierarbeit geplant, was im heutigen Umfeld unum- schriften C6 berücksichtigen andererseits aber auch die Wün-

gänglich ist, wenn ein Unternehmen wie die Post in der Vertei- sche der Aushelfer und Aushelferinnen nach individuellem Ar-

lung von Mitteilungen und Kleingütern konkurrenzfähig blei- beitseinsatz. Abgesehen davon, dass ein Vergleich der C6 mit

benwill. dem OR nur beschränkt möglich ist, zeigt die konkrete Gegen-

Die vorgesehenen Massnahmen treffen alle Personalkatego- überstellung der einzelnen Bestimmungen, dass die Perso-

rien. Der Teilbereich «Briefpost 2000» z. B. enthält tendenziell nalvorschriften C6 gegenüber dem OR mindestens gleichwer-

ein höheres Einsparpotential bei den weiblichen Arbeitskräf- tig sind. Daraus ist ersichtlich, dass die von den PTT-Betrieben

ten, dies, weil der früher weitgehend den Männern vorbehal- für das Aushilfspersonal erlassenen Bestimmungen nicht in

tene Briefsortierdienst vor wenigen Jahren fast vollständig an Widerspruch zur Verfassung oder zu den Bundesgesetzen

die Frauen übertragen worden ist Weitere Beispiele, wo vor- stehen. Für gleichwertige Arbeit erhalten Mann und Frau den

wiegend Männer betroffen werden, sind der Zustellbereich gleichen Lohn. Die PTT beabsichtigen, im Rahmen der ange-

und der Bahnpostdienst mit über 90 Prozent männlichen Ar- laufenen Revision des Beamtengesetzes die CG-Vorschriften

beitskräften. Pressemeldungen, wonach von den Massnah- zu überprüfen.

men vor allem weibliches, unqualifiziertes Personal betroffen In bezug auf die gesamtschweizerisch einheitliche Anwen-

sei, treffen deshalb in dieser Form nicht zu; es müssen hier alle dung ist der Bundesrat der Meinung, dass die Vorschriften für

Aspekte aus dem Gesamtprojekt «Maîtrise des Coûts» zusam- PTT-Aushelfer und Aushelferinnen den betriebsspezifischen

men beurteilt werden. Bedürfnissen der PTT und der Delegation von Aufgaben und

Die PTT-Betriebe sind gerade bei der Briefsortierung weiterhin Kompetenzen an die Betriebsstellen Rechnung tragen sollen.

in hohem Masse auf Teilzeitarbeitskräfte angewiesen, weil der Nur wenn die PTT, analog den privaten Unternehmungen, die

sehr unregelmässige Sendungsanfall einen den Bedürfnissen Berücksichtigung gewisser regionaler Gegebenheiten zuge-

angepassten flexiblen Personaleinsatz erfordert standen wird, können sie im immer härter werdenden Verdrän-

Die PTT-Betriebe haben vor ihrem Entscheid für einen Perso- gungswettbewerb bestehen und ihre Aufgaben bundesweit

nalabbau alternative Rationalisierungsmassnahmen geprüft erfüllen.

Diese genügen indes nicht, um das vorgegebene Sparziel zu

erreichen. Die Post kommt um personelle Massnahmen nicht Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes-

mehr herum. Den betroffenen Personen wurden und werden, rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

soweit vorhanden, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

geboten. Es ist das erklärte Ziel der PTT, für das Personal Abstimmung - Vote

im festen Dienstverhältnis die Weiterbeschäftigung sicherzu- Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen

stellen. Dagegen 29 Stimmen

2./3. Aus der Antwort auf Frage 1 ist ersichtlich, dass verschie-

dene Bereiche und alle Personalkategorien von Rationalisie- Verschoben - Renvoyé

rungs- und Umstrukturierungsmassnahmen betroffen sind.

Sie richten sich indes klarerweise nicht gegen die arbeitstäti-

gen Frauen, sondern sie sind zu sehen als notwendige Mass-

nahmen im Bestreben, die Strukturen den veränderten Bedin-

gungen, dem schwankenden Verkehr und den ständig stei-

genden Kosten anzupassen. Es liegt auf der Hand, dass bei

Rationalisierungsprozessen die Zahl der betroffenen Frauen

resp. Männer nicht gesteuert werden kann. Der Bundesrat ist

jedoch der Auffassung, dass die insgesamt geplanten Ratio-

nalisierungsmassnahmen keine Verletzung von Artikel 4 Ab-

satz 2 BV darstellen. Er sieht sich deshalb nicht veranlasst, das

Rationalisierungsprogramm der PTT-Betriebe vor dem Hinter-

grund des Gleichheitsartikels zu überprüfen. Daher erübrigt

sich auch das Ergreifen jeglicher Massnahmen in diesem Zu-

sammenhang.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation von Felten «Briefpost 2000» und Frauendiskriminierung

Interpellation von Felten «Poste aux lettres 2000». Discrimination des femmes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3171

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1993 - 08:00

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Seite 1445-1446

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