Swiss Federalism Renewal and Cantonal Autonomy Proposals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document outlines proposals to renew Swiss federalism, aiming to strengthen cantonal autonomy and safeguard minority rights. The proposals suggest redistributing state tasks based on subsidiarity, creating federal framework laws for areas needing uniform legislation, and temporarily assigning urgent cantonal competencies to the federal government. It also advocates for enhanced minority protection through separate evaluation of cantonal consultations by language group and a qualified majority for linguistic minorities to trigger a suspensive veto. Furthermore, the document calls for increased cantonal participation in federal foreign policy and institutional strengthening of federalism via a national government conference and a dedicated federalism office, proposing that cantons should be able to conclude treaties with foreign countries within their areas of competence, subject to federal oversight.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 9 BV; Swiss Federalism Renewal and Cantonal Autonomy Proposals: The proposals suggest redistributing state tasks based on subsidiarity, creating federal framework laws for areas needing uniform legislation, and temporarily assigning urgent cantonal competencies to the federal government. It also advocates for enhanced minority protection through separate evaluation of cantonal consultations by language group and a qualified majority for linguistic minorities to trigger a suspensive veto. Furthermore, the document calls for increased cantonal participation in federal foreign policy and institutional strengthening of federalism via a national government conference and a dedicated federalism office, proposing that cantons should be able to conclude treaties with foreign countries within their areas of competence, subject to federal oversight.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvision amended to allow cantons to conclude treaties with foreign countries within their areas of responsibility.
Volltext
9. März 1995 N 507 Erneuerung des Föderalismus
#ST# Sammeltitel -Titre collectif 1.2 Bereiche, die das Gesamtinteresse abdecken und einer
einheitlichen Legiferierung bedürfen, sollen zur sinnvollen Ko-
Erneuerung des Föderalismus ordination und Harmonisierung Gegenstand eines Rahmen-
gesetzes des Bundes werden.
Renouveau du fédéralisme 1.3 Kompetenzen, die eigentlich in den Bereich der Kantone
fallen, die zeitlich und sachlich dringend sind und einer an-
fänglich einheitlichen Regelung bedürfen, sollen in einer befri-
steten Einführungsphase dem Bund zugeordnet werden.
2. Stärkung des Minoritätenschutzes
2.1 Vernehmlassungen der Kantone sind gesondert nach
Sprachgruppen auszuwerten und zusammenzufassen.
2.2 Zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der
93.3169 sprachlichen Minderheiten soll eine qualifizierte Mehrheit aller
Abgeordneten der lateinischen Sprachgruppe, in beiden
Motion Engler Kammern, die Möglichkeit eines suspensiven Vetos, das ein
spezielles Differenzbereinigungsverfahren auslöst, erhalten.
Erneuerung des Föderalismus 2.3 Es ist zu erwägen, ein Behördenreferendum einzuführen,
Renouveau du fédéralisme das durch qualifizierte Minderheiten in beiden Räten erhoben
werden kann. Dieses führtzwingend zur Volksabstimmung mit
einfachem Volksmehr.
2.4 Die Quoren für das Kantonsreferendum müssen gesenkt
werden.
Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 2.5 Einer bestimmten Anzahl von Kantonen soll die Möglich-
Artikel 3 der Bundesverfassung, der die Eigenstaatlichkeit der keit eingeräumt werden, der Bundesversammlung ein Begeh-
Kantone garantiert, ist heute weitgehend ausgehöhlt Die Le- ren mit der Wirkung einer Volksinitiative einzureichen.
benskraft des Föderalismus ist am Schwinden. 3. Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes
Die Diskussion über den EWR-Vertrag hat jedoch gezeigt, 3.1 Es ist ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone
wie wichtig uns Schweizern «Demokratie und Föderalismus» in der Aussenpolitik zu schaffen. Dieses soll die Informations-
sind. Die Diskrepanz der Rechtssysteme der Schweiz und pflicht des Bundes, die Art der Mitwirkung sowie das Anhö-
der Europäischen Gemeinschaft haben die Bedeutung unse- rungs- und Mitspracherecht der Kantone regeln.
rer dezentralen Staatsordnung erneut ins Bewusstsein ge- 3.2 Artikel 9 der Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die
bracht Sie ist als wichtiger Faktor unserer nationalen Identi- Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich Verträge mit dem
tät erkannt worden. Ausland abschliessen können. Sie haben dem Bund von ihren
Auch innerhalb der EG gewinnt das Prinzip der Subsidiarität Absichten Kenntnis zu geben. Sie handeln unter der Aufsicht
zusehends an Kraft. Verschiedene Zeichen deuten auf eine pro- des Bundes und, wenn er es für nötig erachtet, durch seine
zesshafte Fortentwicklung der gesamteuropäischen Ordnung Vermittlung.
hin. Das Föderativprinzip innerstaatlich autnomer Verbände 4. Institutionnelle Verstärkung des Föderalismus
wird künftig einfesterGrundstein beim Aufbau Europas bilden. 4.1 Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich die Institu-
Nach dem Nein zum EWR genügt es nicht, «nur» zu deregulie- tion einer nationalen Regierungskonferenz zwischen Bundes-
ren. Neben der Revitalisierung der Wirtschaft gilt es vor allem, rat und Kantonen zu schaffen. Sie soll in regelmässigen Ab-
der staatsrechtlichen Entwurzelung der Kantone entgegenzu- ständen wichtige Staats- und regionalpolitische Angelegen-
treten und ihnen ihre politische Autonomie zurückzugeben. heiten behandeln.
Parlaments- und Regierungsreform bilden erste Schritte die- 4.2 Auf Bundesstufe ist eine interdépartementale Arbeits-
ses institutionellen Erneuerungsprozesses. Ebenso wichtig ist gruppe oder ein Büro für Föderalismus einzusetzen.
die Erkenntnis, dass dem Föderalismus und damit Kantonen
und Gemeinden als Zellen des politischen Eigenlebens wie- Texte de la motion du 18 mars 1993
der gestalterische Bedeutung zukommen muss. Der beste- L'article 3 de la constitution, qui garantit la souveraineté des
hende Freiraum und die grosse Organisationsautonomie er- cantons, est vidé de son contenu dans une large mesure. Le
möglichen schöpferische Initiativen. Vieles drängt von einer fédéralisme perd de sa vigueur.
uniformierenden Regelung grösserer staatlicher und interna- Le débat relatif au traité sur l'EEE a cependant montré com-
tionaler Gebilde hin zu einer komplementären, vielgestaltigen bien la démocratie et le fédéralisme nous tiennent à coeur. Les
Gegenordnung. divergences entre les systèmes juridiques de la Suisse et de la
Aufgabengebiete der Kultur und Bildung, der Ökologie, des Communauté européenne ont contribué à faire reprendre
Natur- und Heimatschutzes, der Planungs- und Entwicklungs- conscience de la valeur de la structure décentralisée de notre
politik eignen sich dabei besonders als Elemente einer lokal Etat On a reconnu qu'elle constitue un élément important de
geprägten, regionalen Identität notre identité nationale.
Entflechtung der Aufgaben im Innern, verstärkte Zusammen- Le principe de la subsidiarité prend manifestement une impor-
arbeit nach aussen sind, nebst dem besseren Schutz von Min- tance croissante au sein de la CE également De nombreux si-
derheiten, Wege zur Erneuerung des schweizerischen Föde- gnes permettent de penser que l'ordre européen tout entier
ralismus. est en pleine évolution. Le principe fédératif selon lequel l'Etat
Zahlreiche parlamentarische Vorstösse der letzten Zeit, die wir doit être constitué d'entités autonomes sur le plan interne sera
unterstützen, beleuchten spezifische Aspekte des Föderalis- un des fondements de l'Europe en construction.
mus. In der vorliegenden Motion geht es uns um eine Gesamt- Il ne suffit pas de procéder à une déréglementation après le re-
betrachtung der Problematik. fus de l'EEE. Outre la revitalisation de l'économie, il faut sur-
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu tout prendre des mesures pour compenser l'affaiblissement
treffen: des cantons et leur restituer l'autonomie politique. La réforme
1. Aufgabenteilung du Parlement et celle du gouvernement sont les premiers pas
1.1 Die Verteilung der Staatsaufgaben auf Bund und Kantone sur la voie de ce renouveau institutionnel. Il est tout aussi im-
ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips neu zu ordnen, um eine portant de comprendre qu'il faut rendre au fédéralisme, et par
möglichst bürgernahe und dezentrale Rechts- und Staatsord- conséquent aux cantons et aux communes, cellules de toute
nung zu schaffen. Es sind abgerundete und geschlossene vie politique autonome, un rôle créateur. L'existence d'un
Kompetenzzuweisungen vorzunehmen, die zu einer Entflech- vaste domaine soustrait à une réglementation centralisée et la
tung und Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen grande autonomie sur le plan de l'organisation permettent de
Bund und Kantonen führen. Dabei darf das Kriterium der ei- prendre des initiatives créatrices. Bien des facteurs tendent à
genständigen Finanzierbarkeit nicht ausschlaggebend sein. l'abandon de réglementations uniformes de grandes structu-
Renouveau du fédéralisme 508 N 9 mars 1995
res étatiques et internationales et à l'apparition de structures 4.2 II convient de créer sur le plan fédéral un groupe de travail
complémentaires et multiformes. interdépartemental ou un bureau pour le fédéralisme.
La culture et la formation, l'écologie, la protection de la nature
et du paysage, la planification et la politique du développe- Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher Peter, Caccia, Cotti,
ment se prêtent particulièrement bien à l'affirmation d'une Darbellay, Ducret, Epiney, Gobet, Iten Joseph, Kühne, Leu Jo-
identité locale et régionale. sef, Maître, Raggenbass, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider,
La désimbrication des tâches sur le plan national et une parti- Segmüller, Seiler Rolf, Theubet, Wick, Zwahlen (20)
cipation accrue à la coopération sur le plan international, ainsi
qu'une meilleure protection des minorités, sont des moyens Schriftliche Begründung - Développement par écrit
de promouvoir un renouveau du fédéralisme suisse. 1. Aufgabenteilung
De nombreuses interventions parlementaires, que nous ap- In unserer föderativen Ordnung gibt es kaum mehr einfache,
prouvons, ont mis en lumière ces derniers temps des aspects übersichtliche Arbeitsbeziehungen zwischen Bund und Kan-
spécifiques du fédéralisme. La présente motion cherche à tonen. Die Ebenen sind durchmischt, Finanzflüsse und Ent-
susciter une vision globale du problème. scheidungen sind geteilt, die Verantwortung ist nicht ab-
Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures suivantes: schliessend zugeordnet Das Netz der Beziehungen ist ver-
1. Répartition des tâches schlungen, zu komplex und zu dicht
1.1 Les tâches incombant à l'Etat doivent être redistribuées Der Tendenz zur Zentralisierung einerseits und zur Abwertung
entre la Confédération et les cantons sur la base du principe der Eigenstaatlichkeit der Kantone andererseits ist entgegen-
de subsidiarité, afin de donner à notre pays un ordre juridique zutreten. Die bisherige einseitige Betrachtungsweise des kan-
et une structure étatique décentralisés permettant une partici- tonalen Staatswesens lediglich aus einer finanziellen Perspek-
pation optimale des citoyens. Il faut procéder à des attribu- tive des Bundes ist umzukehren. Es gilt heute darzulegen, in
tions de compétences touchant un ensemble cohérent de do- welcher Weise die Gliedstaaten eigenverantwortlich und selb-
maines, de façon à désenchevêtrer les responsabilités de la ständig an der Bewältigung der Staatsaufgaben beizutragen
Confédération et des cantons et à les répartir judicieusement haben.
En l'occurrence, la capacité d'autofinancement ne doit pas Bei einer Entflechtung der Aufgabenverteilung geht es nicht nur
constituer le critère déterminant darum, eine effiziente Problemlösung anzustreben, sondern
1.2 Les domaines qui présentent un intérêt général et doivent auch darum, eine möglichst dezentrale und bürgernahe
faire l'objet d'une législation uniforme doivent être régis par Rechts- und Staatsordnung zu verwirklichen. Bestehende Kom-
des lois-cadres fédérales, de manière à assurer la coordina- petenzzersplitterungen und -aufteilungen sind zu beseitigen.
tion et l'harmonisation nécessaires. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, dass die Kantone ge-
1.3 Les compétences qu'il convient en principe d'accorder schlossene und abgerundete Kompetenz- und Verantwor-
aux cantons, mais qu'il est urgent d'assumer en raison de leur tungsbereiche erhalten und dass sie sich zu den einzelnen Auf-
importance, et qui doivent faire l'objet d'une réglementation gabenbereichen äussern können. Sie sollen selbst entschei-
uniforme dans une phase initiale, doivent être, dans un pre- den, wie, in welchem Umfang und aufweichen Wegen sie ihre
mier temps, attribuées à la Confédération pour une période li- Aufgaben lösen wollen. Die neuen und vielversprechenden Ent-
mitée. wicklungen in Deutschland und vor allem in Österreich (vgl. «Po-
2. Renforcement de la protection des minorités litische Vereinbarung über die Neuordnung des Bundesstaa-
2.1 Les avis donnés par les cantons dans les procédures de tes» vom Oktober 1992) sind zu beachten.
consultation doivent être regroupés selon les régions linguisti- Der Bund soll bei Aufgaben, die dem Gesamtinteresse dienen
ques pour être analysés séparément und einer einheitlichen Legiferierung bedürfen, durch Rah-
2.2 Afin de favoriser la compréhension des problèmes qui se mengesetze eine minimale Koordination und Harmonisierung
posent aux minorités linguistiques, une majorité qualifiée des anstreben. Die Rahmengesetzgebung erscheint als adäquate
députés latins doit, dans les deux Chambres, obtenir le droit Form für eine derartige Koordinationsaufgabe und sollte je
d'opposer un veto suspensif donnant lieu à une procédure nach Materie grundsätzliche, sachlich wichtige Kernprobleme
spéciale d'élimination des divergences. im Sinne notwendiger Mindestvorschriften und Zielvorgaben
2.3 II y a lieu d'envisager l'institution d'un référendum des au- regeln. Den Kantonen soll in jedem Fall der grösstmögliche
torités qui puisse être demandé par des minorités qualifiées Handlungsspielraum zur Ausübung ihrer Staatlichkeit ge-
dans les deux Chambres. Une telle demande de référendum währt werden.
devrait obligatoirement aboutir à une votation populaire dans Bei neuen, dringlichen Aufgaben ergibt sich in einer Art legis-
laquelle la majorité simple du peuple serait déterminante. lativen Einführungsphase die Möglichkeit, durch zeitlich befri-
2.4 Le nombre de cantons requis pour pouvoir demander un stete Bundeskompetenzen für Aufgaben, die eigentlich in den
référendum doit être abaissé. Kompetenzbereich der Kantone fallen, die nötigen Impulse für
2.5 II faut prévoir la possibilité, pour un nombre déterminé de eine nachhaltig wirkende Regelung der Aufgaben zu geben.
cantons, de déposer à l'Assemblée fédérale des requêtes Nach Ablauf der vorgesehenen Frist liegt die Zuständigkeit
ayant les mêmes effets que les initiatives populaires. wieder allein bei den Kantonen.
3. Participation des cantons à la politique étrangère de la 2. Stärkung des Minderheitenschutzes
Confédération Die Volksabstimmung über den EWR vom 6. Dezember 1992
3.1 II y a lieu d'élaborer une loi fédérale sur la participation des hat Divergenzen zwischen Welsch- und Deutschschweiz spür-
cantons à la politique étrangère de la Confédération. Celle-ci bar gemacht, die seit längerer Zeit und in zunehmendem
réglera les modalités de cette participation, le devoir de la Masse zu registrieren waren. Parallel zur Tatsache, dass die
Confédération d'informer les cantons et le droit de ces der- Romandie und das Tessin in eidgenössischen Urnengängen
niers d'être entendus et de prendre part aux décisions. weit überdurchschnittlich überstimmt werden, ist gleichenorts
3.2 L'article 9 de la constitution doit être modifié de façon à eine rasche zunehmende Stimmabstinenz zu beobachten.
permettre aux cantons de conclure des traités avec l'étranger Diesen Anzeichen wachsender Desintegration muss durch fö-
dans les domaines relevant de leur compétence. Ils devront derative Mechanismen entgegengewirkt werden, die geeignet
être tenus d'informer la Confédération de leurs intentions. Ils sind, den Zusammenhalt unter den Schweizer Kantonen zu
agiront sous la surveillance de la Confédération et, si celle-ci le stärken.
considère nécessaire, par son intermédiaire. Das Vernehmlassungsverfahren kann zum staatspolitischen
4. Renforcement du fédéralisme sur le plan institutionnel «Frühwarnsystem» ausgebaut werden, wenn die Vernehmlas-
4.1 Le Conseil fédéral est invité à créer sans retard une confé- sungsergebnisse jeweils nach Sprachgebieten gesondert
rence gouvernementale sur le plan national à laquelle il partici- ausgewertet und zusammengefasst werden.
pera avec les gouvernements des cantons. Cette conférence Es kann dem Zusammenhalt des Landes nur dienen, wenn im
devra traiter périodiquement les problèmes importants de la parlamentarischen Verfahren einer qualifizierten Mehrheit der
politique nationale et régionale. Vertreter der lateinischen Sprachgruppe in beiden Räten ein
suspensives Veto mit einem anschliessenden speziellen Diffe-
9. März 1995 N 509 Erneuerung des Föderalismus
renzbereinigungsverfahren eingeräumt wird. Zweck dieses In- Die Direktorenkonferenzen sind Fachkonferenzen. Sie kön-
struments ist die besondere Bewusstmachung der in einer nen nicht Ersatz sein für ein politisches Forum auf oberster
Vorlage liegenden Minderheitenproblematik. Durch das sus- Ebene. Der Ständerat, dessen Mitglieder Volksvertreter sind
pensive Veto geht die Vorlage an die Kommission zurück, wel- und ohne kantonale Instruktionen stimmen, kann diese Funk-
che diese erneut unter spezieller Berücksichtigung des Min- tion ebenfalls nicht wahrnehmen. Wir schlagen deshalb vor,
derheitenschutzes prüft und Antrag stellt. Aufgrund dieses An- unverzüglich eine nationale Regierungskonferenz einzuberu-
trags schreiten die Räte zur Abstimmung. Darüber hinaus soll fen, welche vom Bundespräsidenten und von einem weiteren
eine qualifizierte Minderheit beider Räte die Möglichkeit ha- Mitglied des Bundesrates geleitet wird, und zu der jeweils der
ben, ein zwingendes Gesetzesreferendum auszulösen. Die kantonale Regierungspräsident und ein weiteres Mitglied der
Unterschriftensammlung entfällt. kantonalen Regierung einzuladen sind. Die Regierungsmit-
Das Quorum für ein Kantonsreferendum ist so anzusetzen, glieder würden die Meinung der kantonalen Regierungen wie-
dass es dem Quorum für ein Volksreferendum annähernd ent- dergeben, was eine entsprechende Vorbereitung der Tagung
spricht. So genügt für ein Volksreferendum ein Prozent aller in den Kantonen voraussetzen würde. Es wäre dies eine Art
Stimmberechtigten, hingegen werden für ein Kantonsreferen- Neuschöpfung einer eidgenössischen Tagsatzung. Eine sol-
dum 30 Prozent benötig. Von einem Gleichgewicht kann, un- che Zusammenkunft sollte vor allem der Aussprache über
ter diesen Umständen, kaum die Rede sein. Zu erwägen ist grundsätzliche Fragen im Verhältnis zwischen Bund und Kan-
dabei auch, ob die Referendumsfrist für dieses Institut zu ver- tonen sowie über hängige Staats- und regionalpolitische Fra-
längern ist gen dienen. Zu denken wäre beispielsweise an das Verhältnis
Das Quorum für die Standesinitiative anderseits sollte erhöht zwischen Deutschschweiz und Romandie, an die Problematik
werden, und zwar auf eine höhere Zahl Kantone als dies für des Vollzugs des Bundesrechts, an die Jurafrage oder an Fra-
das Kantonsreferendum nötig ist. Dafür könnten der Kantons- gen, die in diesem Vorstoss aufgeworfen werden. Eine solche
initiative die Wirkungen einer Volksinitiative zuerkannt werden. Regierungskonferenz sollte unseres Erachtens in regelmässi-
Daneben soll das bisherige Institut der Standesinitiative -viel- gen Abständen wiederholt werden.
leicht unter dem weniger irreführenden Namen eines «Stan- Zahlreiche Verwaltungsstellen des Bundes befassen sich
despostulats» - ohne Quorum beibehalten werden. heute mit föderalismusrelevanten Fragen. Es fehlt jedoch ein
3. Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes Koordinationsorgan. Die Gefahr der Zersplitterung und der
Mit der zunehmenden Internationalisierung, besonders der Anwendung unterschiedlicher Kriterien ist daher gegeben.
Europäisierung des Rechts, drohen die bisherige verfas- Um künftig eine möglichst wirkungsvolle Koordination und
sungsmässige Kompetenzzuordnung und die Aufgabentei- Steuerung der Verwaltungstätigkeit, welche sich auf das föde-
lung im Bereich der Gesetzgebung zwischen Bund und Kanto- ralistische Gefüge auswirkt, zu erreichen, ist eine hochrangige
nen ausgehöhlt zu werden. interdépartementale Arbeitsgruppe einzusetzen oder ein Büro
Eine substantielle Erneuerung des schweizerischen Födera- für Föderalismus zu schaffen. Neben ihrer permanenten Koor-
lismus setzt aus diesen Gründen eine verstärkte und institutio- dinationsaufgabe stehen sie dem Bundesrat als Beratungsor-
nalisierte Mitwirkung der Kantone im Bereich der Aussenpoli- gan zu Verfügung.
tik voraus. Die Kantone sind frühzeitig in den nationalen und
internationalen Meinungsbildungs- und Entscheidungspro- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
zess einzubinden. Mit Artikel 21 des abgelehnten EWR- vom 29. November 1993
Genehmigungsbeschlusses wäre dafür, allerdings nur bezo- Rapport écrit du Conseil fédéral
gen auf das Gemeinschaftsrecht, eine verfassungsrechtliche du 29 novembre 1993
Grundlage geschaffen worden. Eine solche Verfassungsbe- Der Föderalismus ist eines der tragenden Prinzipien unserer
stimmung ist zwar nach wie vor wünschbar, hätte jedoch keine staatlichen Ordnung. Er hat nicht nur das geschichtliche Wer-
konstitutive Wirkung. Der Bund kann auch ohne eine solche den unseres Staates überhaupt ermöglicht und geprägt, son-
ausdrückliche Verfassungsgrundlage ein Gesetz über die Mit- dern ist auch für die Zukunft unseres Landes von erstrangiger
wirkung der Kantone in der Aussenpolitik schaffen. In der Bun- Bedeutung.
desrepublik und in Österreich laufen im übrigen ähnliche Be- Die föderalistische Struktur berücksichtigt die sprachliche,
strebungen zum verstärkten Einbezug der Bundesländer. Ein konfessionelle, geographische und wirtschaftliche Vielfalt un-
solches institutionelles wie verfahrensmässig (z. B. Stellung seres Landes; sie verhindert übermässige Machtballungen,
des Kontaktgremiums und anderer Direktorenkonferenzen, schafft mehr Möglichkeiten für direktdemokratische Mitwir-
Vernehmlassungsverfahren, Informations- und Konsultations- kung, fördert die Transparenz und Bürgernähe staatlichen
pflichten und -verfahren, Mitwirkung bei Verhandlungen usw.) Handelns und erlaubt, regionalen Interessen und Problemen
umfassendes Mitwirkungsgesetz sollte deshalb unmittelbar besser Rechnung zu tragen. Anderseits stellt die bundesstaat-
an die Hand genommen werden. Die Kantone wären im übri- liche Kompetenzverteilung aber auch sicher, dass gemein-
gen schon bei der Erarbeitung des Gesetzestextes einzube- same Anliegen mit vereinten Kräften angegangen werden
ziehen. können, und ermöglicht dem Bund die Wahrung der Inter-
Das Postulat Onken (92.3525), das der Bundesrat entgegen- essen unseres Landes nach aussen.
genommen hat, verlangt, dass in «einem Bericht die rechtli- Der Bundesrat misst deshalb der Erhaltung und der zukunfts-
chen und institutionellen Handlungsmöglichkeiten» und die gerichteten Weiterentwicklung des Föderalismus hohe Be-
«Perspektive einer innovativen 'aussenpolitischen' Rolle der deutung zu. Er unterstützt insbesondere alle Bestrebungen,
schweizerischen Grenzkantone» ausgelotet und dargestellt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen aus einer Ge-
werden. Unseres Erachtens ist es jedoch auch geboten, dass samtschau neu zu würdigen und zu klären, soweit dadurch
die sehr restriktiv formulierte Verfassungsgrundlage nicht nur der Wille zu staatlicher Einheit und die Möglichkeit zur koordi-
über den Weg der Auslegung, sondern auch im Wortlaut des nierten Lösung gemeinsamer Probleme nicht beeinträchtigt
Artikels 9 BV den Bedürfnissen unserer Zeit angepasst wird. werden. Der Bundesrat ist sich dabei bewusst, dass die föde-
Eine solche Verfassungsänderung würde im übrigen bei den ralistische Struktur zum Teil auch mit einer gewissen Schwer-
Kantonen und bei der breiten Öffentlichkeit einen wünschens- fälligkeit verbunden ist; sie kann Entscheidungsprozesse er-
werten Bewusstseinsprozess über die Möglichkeiten einer ei- schweren und Kosten verursachen. Gerade auch aus diesem
genen «Aussenpolitik» der Kantone auslösen. Ein Bericht des Grund erachtet er die zweckmässige und zeitgerechte Aus-
Bundesrates, den das Parlament zur Kenntnis nimmt, kann gestaltung des föderalistischen Zusammenwirkens und der
diese Funktion nicht erfüllen. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen als eine
4. Institutionelle Verstärkung des Föderalismus Daueraufgabe, die immer wieder neu in Angriff zu nehmen
Obschon heute vielfältige Kontakte zwischen Bund und Kanto- ist
nen stattfinden, fehlt ein eigentlicher Dialog auf Regierungse- Eine solche Gesamtschau und Neubeurteilung der föderalisti-
bene über grundlegende, beidseits interessierende staats- schen Zusammenarbeit hat der Bundesrat auch im Rahmen
und regionalpolitischen Fragen. Das heute übliche Vernehm- der Phase 2 der Regierungsreform (Staatsleitungsreform) an-
lassungsverfahren ist dafür nicht genügend. gekündigt Im Vordergrund stehen zurzeit unter anderem Fra-
Renouveau du fédéralisme 510 N 9 mars 1995
gen im Zusammenhang mit der Mitwirkung der Kantone im Dennoch ist der Bundesrat bereit, die Angelegenheit näher zu
Bereich der Aussenpolitik des Bundes. Dazu kommt, dass die prüfen. Insbesondere im Bereich bestehender verfassungs-
äusserst schwierige Finanzlage auf allen drei staatlichen Ebe- mässiger Kompetenzen des Bundes könnte zudem die Idee
nen Mängel bei den finanziellen Beziehungen zwischen Bund befristeter Bundesregelungen im Sinne der Verwirklichung
und Kantonen und damit auch bei der Aufgabenteilung deut- des Subsidiaritätsprinzips vermehrt berücksichtigt werden.
lich machen und eine Überprüfung des Transfersystems zwi- 2. Stärkung des Minoritätenschutzes
schen Bund und Kantonen angezeigt erscheinen lassen. 2.1 Eine Auswertung der Vernehmlassungen der Kantone
Die Erneuerung der föderalistischen Zusammenarbeit zwi- nach Sprachgruppen dürfte nicht zu verwirklichen sein. Wie
schen dem Bund und den Kantonen kann zum Teil mit Partial- wären mehrsprachige Kantone zu behandeln (GR, FR, VS,
revisionen erfolgen. Eine umfassende Anpassung des Föde- BE), die ihre Vernehmlassungen nicht immer in der gleichen
ralismus erfordert jedoch eine grössere Verfassungsrevision, Sprache redigieren? Hingegen kann bei der Zusammenfas-
die im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Revision der sung der Ergebnisse und vor allem bei ihrer Berücksichtigung
Bundesverfassung sowie der Staatsleitungsreform vorgenom- auch auf die Anliegen der einzelnen Sprachgruppen einge-
men werden soll. gangen werden; dies entspricht im übrigen der bisherigen
Zu den einzelnen Punkten der Motion nehmen wir wie folgt Praxis, nach der neben verschiedenen anderen Kriterien auch
Stellung: jenes der Sprachgruppen in Betracht gezogen wird. Dabei
1. Aufgabenteilung kann es nicht darum gehen, sprachlichen Minderheiten bei
1.1 Dieses Ziel wurde bereits mit der Neuverteilung der Aufga- der Auswertung von Vernehmlassungen einen besonderen
ben zwischen Bund und Kantonen angestrebt, aber nur teil- Schutz zukommen zu lassen; es ist hingegen angezeigt, auch
weise erreicht Es hat sich gezeigt, dass der Vollzugsföderalis- die zum Reichtum der Schweiz beitragende sprachliche und
mus dem Bestreben entgegensteht, abgerundete Aufgaben- kulturelle Vielfalt angemessen zu würdigen.
bereiche von Bund und Kantonen zu schaffen. Die Wiederho- 2.2 Dieser Vorschlag richtet sich primär an das Parlament,
lung des Entflechtungsvorhabens dürfte deshalb nicht am nicht an den Bundesrat Er könnte allenfalls bei einer Wieder-
Platz sein. Hingegen können in weiteren Bereichen noch Ent- aufnahme der Arbeiten an der Parlamentsreform berücksich-
flechtungsmassnahmen geprüft werden, nachdem das zweite tigt werden. Der Bundesrat erachtet diese Form des Minder-
Paket der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kanto- heitenschutzes allerdings als problematisch.
nen Anfang 1994 vollständig in Kraft getreten sein wird. Denk- 2.3 Der Bundesrat strebt mittelfristig unter Berücksichtigung
bar ist beispielsweise, dass weitere Genehmigungsvorbehalte hängiger parlamentarischer Vorstösse eine Reform der Volks-
des Bundesrechts gegenüber der kantonalen Ausführungs- rechte an. Das EJPD hat diesbezüglich ein Gutachten von Pro-
gesetzgebung aufgehoben werden. Ganz allgemein gesehen fessor Jean-François Aubert eingeholt Dessen Schlussfolge-
ist es eine Daueraufgabe, auf die Beachtung des Subsidiari- rungen werden zurzeit geprüft Ob das Anliegen im Rahmen
tätsprinzips bei der Ausarbeitung der Bundesgesetzgebung einer Partialrevision oder der Totalrevision der Bundesverfas-
zu achten. sung berücksichtigt werden soll, bedarf einer näheren Prü-
Die Aufgabenteilung lässt sich nicht unabhängig vom Krite- fung. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass bei einer
rium der Finanzierung realisieren. Im heutigen System, das allfälligen Schaffung eines Behördenreferendums, das durch
eine wirksame und haushälterische Verwendung der öffentli- qualifizierte Minderheiten in beiden Räten ausgelöst werden
chen Mittel zum Ziel hat, spielt das Kriterium der autonomen könnte, sprachlichen und kulturellen Kriterien nicht Rechnung
Finanzierbarkeit eine wichtige Rolle. Sonst entstehen kost- getragen werden sollte.
spielige Lösungen oder ein Leistungsangebot, das den effekti- 2.4 Heute besteht ein Quorum von acht Kantonen für das Kan-
ven Bedarf übersteigt Aufgrund der Ergebnisse einer vom tonsreferendum. Ein solches wurde noch nie eingereicht Eine
Eidgenössischen Finanzdepartement in Auftrag gegebenen Herabsetzung des Quorums kann im Rahmen der vorgesehe-
Expertise über die finanziellen Beziehungen zwischen Bund nen Reform der Volksrechte geprüft werden.
und Kantonen wird zu prüfen sein, inwieweit Verbesserungen 2.5 Die Forderung, dass einer bestimmten Anzahl von Kanto-
der Fianzierungsmechanismen zwischen Bund und Kantonen nen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, der Bundesver-
angezeigt sind. sammlung ein Begehren mit der Wirkung einer Volksinitiative
1.2 In den letzten Jahren konnten, gestützt auf ausdrückliche einzureichen, lässt offen, wie viele Kantone eine Kantonsinitia-
Verfassungsgrundlagen, in einigen Bereichen Rahmenge- tive einreichen können. Zurzeit wird vom Parlament als Alter-
setze erlassen werden (z. B. Raumplanung, Steuerharmoni- native auch geprüft, ob der bisherigen Standesinitiative die
sierung, FUSS- und Wanderwege); die Bedeutung der umfas- Wirkung einer parlamentarischen Initiative gegeben werden
senden (konkurrierenden) Gesetzgebung ist aber nach wie soll. Ob es sich im Sinne der Motion rechtfertigen würde, ne-
vor grösser. Es ist als sinnvoll anzusehen, wenn der Bund ver- ben einer Kantonsinitiative zugunsten mehrerer Kantone das
mehrt das Instrument der Rahmengesetzgebung einsetzt bisherige Institut der Standesinitiative ohne Quorum beizube-
(z. B. bei der Ausführung des zukünftigen Kulturartikels, des halten, müsste näher geprüft werden. An sich wäre es vorzu-
Sprachenartikels und bei der Schaffung eines allfälligen Bun- ziehen, wenn den Kantonen wie bisher nur ein einziges, aber
desgesetzes über die Mitwirkungsrechte der Kantone). Dies wirksames Mitwirkungsrecht zur Verfügung steht Dies spricht
entspricht den bestehenden Tendenzen zur Deregulierung dafür, die bisherige Standesinitiative, die von einem Kanton
und der gegebenen finanzpolitischen Situation von Bund und eingereicht werden kann, aufzuwerten.
Kantonen, stellt aber die gesetzgeberische Zusammenarbeit 3. Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes
zwischen Bund und Kantonen nicht in Frage. 3.1 Im Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschafts-
1.3 Es hat sich in der Vergangenheit namentlich bei der Neu- raum war eine Bestimmung über die Mitwirkung der Kantone
verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen ge- vorgesehen (Art 21 Ließest BV, BB11992 VI 57). Dieser Bun-
zeigt, dass Gesetzgebungskompetenzen, die von den Kanto- desbeschluss wurde zwar von Volk und Ständen abgelehnt;
nen an den Bund übergingen, diesen nur schwer wieder zu- die Frage der Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik
rückgegeben werden können. Die Idee befristeter Bundesre- wird jedoch insbesondere im Rahmen des Kontaktgremiums
gelungen wurde am Anfang der Neuverteilung der Aufgaben Bund/Kantone im Sinne der erwähnten Bestimmung weiter
zwischen Bund und Kantonen in der Form sogenannter echter diskutiert Auch im Bericht zum Postulat Onken wird im übri-
konkurrierender Kompetenzen zur Diskussion gestellt Dabei gen auf diese Frage eingegangen. Eine Regelung auf Geset-
hätten die Kantone durch genügendes kantonales Recht Bun- zesstufe kann geprüft werden. Eine Verfassungsrevision er-
desrecht ablösen können. Der Vorschlag stiess aber auf Wi- scheint uns nicht unbedingt erforderlich, könnte jedoch ange-
derstand und konnte nicht verwirklicht werden. Auch aus zeitli- gangen werden, falls dies die Kantone wünschen.
chen Gründen muss heute gefragt werden, ob dieser Ansatz 3.2 Die Forderung hinsichtlich der Vertragsabschlusskompe-
praktikabel ist Zuerst muss unter Umständen eine neue Ver- tenz der Kantone unterscheidet sich nicht wesentlich vom Ist-
fassungsgrundlage geschaffen werden. Bis zum Inkrafttreten Zustand. Die Kantone haben zwar nur eine subsidiäre, be-
der befristeten Ausführungserlasse des Bundes können Jahre grenzte Vertragsabschlusskompetenz; diese erstreckt sich
verstreichen, was nicht zweckmässig ist aber in der Praxis auf alle Gebiete, für die sie nach der Kompe-
9. März 1995 N 511 Erneuerung des Föderalismus
tenzordnung der Bundesverfassung zuständig sind. Was die ses institutionellen Erneuerungsprozesses. Ebenso wichtig ist
Vermittlung durch den Bundesrat betrifft, ist diese nur erforder- die Erkenntnis, dass dem Föderalismus und damit Kantonen
lich, wenn die Kantone mit ausländischen Staaten Verträge und Gemeinden als Zellen des politischen Eigenlebens wie-
abschliessen, nicht aber bei Verträgen mit untergeordneten der gestalterische Bedeutung zukommen muss. Der beste-
Gebietskörperschaften. Es sei des weiteren auf den sich in Er- hende Freiraum und die grosse Organisationsautonomie er-
arbeitung befindlichen Bericht zum Postulat Onken vom möglichen schöpferische Initiativen. Vieles drängt von einer
16. Dezember 1992 über die Perspektiven der grenzüber- uniformierenden Regelung grösserer staatlicher und interna-
schreitenden Zusammenarbeit hingewiesen. tionaler Gebilde hin zu einer komplementären, vielgestaltigen
4. Institutionelle Verstärkung des Föderalismus Gegenordnung.
4.1 1978 wurde das Kontaktgremium Bund/Kantone geschaf- Aufgabengebiete der Kultur und Bildung, der Ökologie, des
fen; insofern besteht bereits eine nationale Regierungskonfe- Natur- und Heimatschutzes, der Planungs- und Entwicklungs-
renz zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone haben am politik eignen sich dabei besonders als Elemente einer lokal
8. Oktober 1993 die Schaffung einer Konferenz der Kantonsre- geprägten, regionalen Identität.
gierungen beschlossen. Die Schaffung eines solchen Organs Entflechtung der Aufgaben im Innern, verstärkte Zusammen-
beruht auf der Organisationsautonomie der Kantone. Der Bun- arbeit nach aussen sind, nebst dem besseren Schutz von Min-
desrat hat entschieden, dass das Kontaktgremium als Instru- derheiten, Wege zur Erneuerung des schweizerischen Föde-
ment der vertikalen Zusammenarbeit beibehalten werden soll. ralismus.
Die Tätigkeiten der beiden Konferenzen sollen eng koordiniert Zahlreiche parlamentarische Vorstösse der letzten Zeit, die wir
werden. Das Anliegen des Motionärs ist somit weitgehend er- unterstützen, beleuchten spezifische Aspekte des Föderalis-
füllt Dieser Punkt betrifft im übrigen den Kompetenzbereich mus. In der vorliegenden Motion geht es uns um eine Gesamt-
des Bundesrates. betrachtung der Problematik.
4.2 Die geforderte Einsetzung einer interdepartementalen Ar- Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahme zu ver-
beitsgruppe oder eines Büros für Föderalismus drängt sich wirklichen:
zurzeit nicht auf, kann aber für die Zukunft nicht ausgeschlos- Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes
sen werden. Die Frage wird im Zusammenhang mit der Über- 1. Es ist ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone in
prüfung der weiteren Arbeiten des Kontaktgremiums und der der Aussenpolitik zu schaffen. Dieses soll die Informations-
neu gebildeten Konferenz der Kantonsregierungen zu ent- pflicht des Bundes, die Art der Mitwirkung sowie das Anhö-
scheiden sein. Dieser Punkt betrifft ebenfalls den Kompetenz- rungs- und Mitspracherecht der Kantone regeln.
bereich des Bundesrates. 2. Artikel 9 der Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die
Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich Verträge mit dem
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Ausland abschliessen können. Sie haben dem Bund von ihren
Déclaration écrite du Conseil fédéral Absichten Kenntnis zu geben. Sie handeln unter der Aufsicht
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- des Bundes und, wenn er es für nötig erachtet, durch seine
wandeln. Vermittlung.
Texte de la motion du 5 octobre 1994
L'article 3 de la constitution, qui garantit la souveraineté des
cantons, est vidé de son contenu dans une large mesure. Le
fédéralisme perd de sa vigueur.
Le débat relatif au traité sur l'EEE a cependant montré com-
#ST# 93.3175 bien la démocratie et le fédéralisme nous tiennent à coeur. Les
divergences entre les systèmes juridiques de la Suisse et de la
Motion des Ständerates Communauté européenne ont contribué à faire reprendre
(Cottier) conscience de la valeur de la structure décentralisée de notre
Erneuerung des Föderalismus Etat On a reconnu qu'elle constitue un élément important de
notre identité nationale.
Motion du Conseil des Etats Le principe de la subsidiarité prend manifestement une impor-
(Cottier) tance croissante au sein de la CE également De nombreux si-
Renouveau du fédéralisme gnes permettent de penser que l'ordre européen tout entier
est en pleine évolution. Le principe fédératif selon lequel l'Etat
doit être constitué d'entités autonomes sur le plan interne sera
un des fondements de l'Europe en construction.
Il ne suffit pas de procéder à une déréglementation après le re-
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1994 fus de l'EEE. Outre la revitalisation de l'économie, il faut sur-
Artikel 3 der Bundesverfassung, der die Eigenstaatlichkeit der tout prendre des mesures pour compenser l'affaiblissement
Kantone garantiert, ist heute weitgehend ausgehöhlt. Die Le- des cantons et leur restituer l'autonomie politique. La réforme
benskraft des Föderalismus ist am Schwinden. du Parlement et celle du gouvernement sont les premiers pas
Die Diskussion über den EWR-Vertrag hat jedoch gezeigt, sur la voie de ce renouveau institutionnel. Il est tout aussi im-
wie wichtig uns Schweizern «Demokratie und Föderalismus» portant de comprendre qu'il faut rendre au fédéralisme, et par
sind. Die Diskrepanz der Rechtssysteme der Schweiz und conséquent aux cantons et aux communes, cellules de toute
der Europäischen Gemeinschaft haben die Bedeutung unse- vie politique autonome, un rôle créateur. L'existence d'un
rer dezentralen Staatsordnung erneut ins Bewusstsein ge- vaste domaine soustrait à une réglementation centralisée et la
bracht Sie ist als wichtiger Faktor unserer nationalen Identi- grande autonomie sur le plan de l'organisation permettent de
tät erkannt worden. prendre des initiatives créatrices. Bien des facteurs tendent à
Auch innerhalb der EG gewinnt das Prinzip der Subsidiarität l'abandon de réglementations uniformes de grandes structu-
zusehends an Kraft Verschiedene Zeichen deuten auf eine res étatiques et internationales et à l'apparition de structures
prozesshafte Fortentwicklung der gesamteuropäischen Ord- complémentaires et multiformes.
nung hin. Das Föderativprinzip innerstaatlich autnomer Ver- La culture et la formation, l'écologie, la protection de la nature
bände wird künftig einen festen Grundstein beim Aufbau Euro- et du paysage, la planification et la politique du développe-
pas bilden. ment se prêtent particulièrement bien à l'affirmation d'une
Nach dem Nein zum EWR genügt es nicht, «nur» zu deregulie- identité locale et régionale.
ren. Neben der Revitalisierung der Wirtschaft gilt es vor allem, La désimbrication des tâches sur le plan national et une parti-
' der staatsrechtlichen Entwurzelung der Kantone entgegenzu- cipation accrue à la coopération sur le plan international, ainsi
treten und ihnen ihre politische Autonomie zurückzugeben. qu'une meilleure protection des minorités, sont des moyens
Parlaments- und Regierungsreform bilden erste Schritte die- de promouvoir un renouveau du fédéralisme suisse.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sammeltitel Erneuerung des Föderalismus
Titre collectif Renouveau du fédéralisme
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer ---
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 507-511
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Ref. No 20 025 386
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