Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3160 KI-generiert

Parliamentary Postulate Regarding Council of States Bureau Representation

Geschäftsnummer VPB 93-3160
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The discussion centers on a parliamentary postulate proposing that governing parties represented in the Council of States should have a seat or at least observer status in the Bureau, even if they don't hold a seat through the usual rotation. The Bureau, as the steering body of the Council of States, currently consists of five members and the argument is made that expanding its membership or providing enhanced information access to other groups could lead to inflexibility and division. Ultimately, the proposal is rejected in favor of the Bureau's current composition and proportional representation, with the understanding that broader information sharing on significant organizational matters will occur by inviting representatives of non-represented parliamentary groups to Bureau meetings.

Legislator-Regeste

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Art. 47quater Absatz, Art. 47quater Abs. 2 GVG; Parliamentary Postulate Regarding Council of States Bureau Representation: The Bureau, as the steering body of the Council of States, currently consists of five members and the argument is made that expanding its membership or providing enhanced information access to other groups could lead to inflexibility and division. Ultimately, the proposal is rejected in favor of the Bureau's current composition and proportional representation, with the understanding that broader information sharing on significant organizational matters will occur by inviting representatives of non-represented parliamentary groups to Bureau meetings.

Schlagwörter

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parlamentarisches Postulat Proporz Mitgliedschaft Bestellung eines Vertreters gesetzgebende Gewalt Informationszugang

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 47quater Absatz
Art. 47quater Abs. 2 GVG
This provision is mentioned in the context of the National Council's decision not to adopt a more restrictive wording of the grounds for refusal, indicating it was a point of discussion or consideration.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47quater Abs. 2 GVG

This provision is mentioned in the context of the National Council's decision not to adopt a more restrictive wording of the grounds for refusal, indicating it was a point of discussion or consideration.

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Volltext

30. September 1993 S 729 Postulat Gadient

Nachdem der Nationalrat auf eine restriktivere Umschreibung Ch. Hai. 2

der Verweigerungsgründe in Artikel 47quater Absatz 2 GVG Proposition de la commission

verzichtet hat - obwohl er es war, der dies ursprünglich Elle entre en vigueur le premier jour du deuxième mois après

wollte -, liegt es wohl kaum an unserem Rat, nun die vom Na- l'expiration du délai de référendum non utilisé ou après son

tionalrat aufgegebene Position wieder aufzunehmen. acceptation par le peuple.

Gestatten Sie mir noch eine abschliessende Bemerkung als

Mitglied der GPK und als Präsident der Horizontalen Sektion 2 Angenommen -Adopté

der GPK Der Vorgang der Geschäftsprüfung sollte ein Zusam-

menspiel zwischen Parlament einerseits sowie Bundesrat und Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Verwaltung andererseits sein und nicht in erster Linie ein Ge- Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen

geneinander. Massgeblich für die Qualität der Geschäftsprü- (Einstimmigkeit)

fungsarbeit und deren Ergebnisse sind nicht nur Gesetzesbe-

stimmungen, sondern in einem weiten Ausmass der Geist, in

dem diese Tätigkeit vollbracht wird. An den Nationalrat-Au Conseil national

Wenn der Bundesrat in übertriebener Aengstlichkeit und Vor-

sicht alles zurückhält, was nach dem Geschäftsverkehrsgesetz

auch nuransatzweise zurückbehalten werden kann, dann wird

die GPK zum «institutionalisierten Misstrauen». Umgekehrt ist

die GPK gehalten, gegenüber dem Bundesrat und der Verwal- #ST# 93.3160

tung nach dem Prinzip der Fairness zu handeln. Auf einer sol-

chen Grundlage müsste die Tätigkeit der Geschäftsprüfung Postulat Gadient

Früchte tragen, auch wenn wir auf eine weiter gehende Rege-

lung im Geschäftsverkehrsgesetz heute verzichten. Sollte in- Zusammensetzung des Büros

dessen auf der Basis von Vertrauen und Fairness längerfristig Composition du Bureau

keine einträgliche Geschäftsprüfungstätigkeit möglich sein, so

werden unweigerlich weitere Vorstösse zur Stärkung der Stel-

lung der Geschäftsprüfungskommissionen erfolgen.

Ich wünsche mir indessen in erster Linie keine zusätzlichen Re-

gelungen auf Gesetzesstufe, sondern eine verstärkte Berück- Wortlaut des Postulates vom 18. März 1993

sichtigung jener Prinzipien der Geschäftsprüfungstätigkeit, die Das Büro wird zu prüfen ersucht, ob den im Ständerat vertrete-

unser Kollege Andreas Iten in seinen Ausführungen als GPK- nen Regierungsparteien nicht auch dann ein Sitz im Büro ein-

Präsident zum Geschäftsbericht 1990 in unserem Rat seiner- zuräumen ist, wenn sie im Rahmen des üblichen Turnus über

zeit dargelegt hat. Nicht Kontrolle anstelle von Vertrauen, son- keinen solchen verfügen, eventuell ob ihnen unter solchen

dern Kontrolle auf der Grundlage von Vertrauen: das muss die Voraussetzungen nicht mindestens Beobachterstatus zu ge-

Losung für die künftige Tätigkeit der Geschäftsprüfungskom- währen ist.

missionen sein.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Texte du postulat du 18 mars 1993

Le Bureau est prié d'examiner s'il ne convient pas de faire bé-

M. Couchepin, chancelier delà Confédération : Je crois effecti- néficier d'un siège au sein du Bureau les partis gouvernemen-

vement que le rapporteur a dit tout ce qu'il fallait. taux représentés au Conseil des Etats, même lorsqu'ils n'en

Il y a eu une très longue gestation pour arriver à rejoindre des disposent pas dans le cadre du système de rotation; éventuel-

opinions qui n'étaient pas forcément toujours convergentes lement, s'il ne convient pas dans ces conditions de leur réser-

entre les Commissions de gestion et le Conseil fédéral. Nous ver au moins un statut d'observateur.

avons trouvé une entente.

J'espère qu'elle portera les fruits que souhaitent aussi bien le Mitunterzeichner-Cosignataires: Onken, Plattner, Seiler Bern-

Parlement que le Conseil fédéral et je vous prie donc de suivre hard, Uhlmann, Zimmerli (5)

la proposition de la commission.

Jagmetti, Berichterstatter: Das Büro hat die Fragen, die Herr

Schiesser, Berichterstatter: Ich habe nur eine kurze Bemer- Gadient aufgeworfen hat, beraten und ist zu folgenden Schlüs-

kung zu Ziffer II Absatz 2 anzubringen, zur Bestimmung über sen gelangt:

das Inkrafttreten: Es sind von seilen der Redaktionskommis- 1. Der Wunsch nach Orientierung der parlamentarischen

sion gewisse Vorbehalte angebracht worden. Wir werden sie Gruppen ist nicht nur verständlich, sondern absolut gerecht-

allenfalls noch überprüfen. Die Vorlage geht ja an den Natio- fertigt. Gute Information und transparente Arbeit bei der Orga-

nalrat zurück, weil wir eine zusätzliche Bestimmung eingefügt nisation der Ratstätigkeit liegen im Interesse aller. Das gilt für

haben. Die Vorbehalte können in diesem Verfahren noch ge- die wesentlichen organisatorischen Entscheide und für die

klärt werden. Behandlung grundsätzlicher Fragen, während laufende Ta-

gesgeschäfte durchaus auch im kleineren Kreis erledigt wer-

B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen den können. Das Büro möchte über den Wunsch von Herrn

B. Droits des Commissions de gestion Gadient hinausgehen und in diese Orientierung nicht nur die

im Bundesrat vertretenen parlamentarischen Gruppen einbe-

Titel und Ingress, Ziff. l, II Abs. 1 ziehen, sondern angesichts der Zusammensetzung unseres

Antrag der Kommission Rates alle Gruppen, zu denen mehrere Parlamentarier gehö-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ren. Die beiden Ratsmitglieder, die damit nicht erfasst würden,

könnten auf andere Weise, insbesondere durch ihre Mitstan-

Titre et préambule, eh. I, II al. 1 desvertreter, angemessen informiert werden.

Proposition de la commission 2. Das Büro besteht heute aus fünf Mitgliedern. Das sind mehr

Adhérer à la décision du Conseil national als 10 Prozent der Ratsmitglieder. Nach Auffassung des Büros

sollte seine Mitgliederzahl nicht wesentlich erhöht werden.

Angenommen -Adopté Zwei Gründe sprechen gegen eine starke Ausweitung: Das

Büro wird nämlich weniger flexibel, und rasch zu treffende Ent-

Ziff. Il Abs. 2 scheide können nicht mehr so beschlossen werden, wie das

Antrag der Kommission heute üblich ist Darf ich Ihnen zur Illustration sagen, dass wir

Es tritt in Kraft am ersten Tag des zweiten Monats nach dem gestern das Postulat von Herrn Gadient im heutigen Tages-

unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner An- programm völlig formlos um drei Stellen vorplaziert haben,

nahme in der Volksabstimmung. weil Herr Gadient diesen Wunsch geäussert hatte. Solche

Postulat Gadient 730 30 septembre 1993

Dinge müssen einfach formlos entschieden werden können. Das Postulat zielt keineswegs auf funktionale Ansprüche, das

Wenn zudem bis zu einem Viertel der Ratsmitglieder Büromit- heisst auf Eingliederung in die obligate Wegereise zum Präsi-

glieder werden, ergibt sich eine Zweiteilung des Rates in Ein- dentenstuhl ab; da unser heutiges System vor allem auf die

geweihte und weniger gut Informierte, und diese Zweiteilung Big Brothers des Ständerates ausgerichtet ist, dürfte sich sein

möchten wir vermeiden. Deshalb hält das Büro an der Zusam- langfristiger Bestand ohnehin als gesichert erweisen.

mensetzung aus fünf Mitgliedern fest. Die Absicht meines Vorstosses liegt vielmehr darin, die Infor-

3. Die Gleichstellung der Parteien bei der Bestellung des Bü- mation und den Kontakt zu verbessern. Da liegt der Ansatz-

ros ergäbe eine Ungleichstellung der Ratsmitglieder. Die Mit- punkt, der jetzt gerade und in Optima forma von Kollege Jag-

glieder einer dreiköpfigen Gruppe hätten einen ungleich leich- metti in seinem Votum zum Ausdruck gebracht wurde. Er

teren Zugang zur Ratsleitung als solche grösserer Gruppen. sagte, es würden mit diesem Vorgehen zwei Kategorien von

Es geht also nicht nur um die Gleichstellung der Gruppen, Parlamentariern geschaffen. Ja, was haben wir denn heute an-

sondern auch um die Gleichstellung der Ratsmitglieder. Des- deres, Herr Jagmetti, wenn das Ihre These ist? Noch a fortiori

halb möchte das Büro an der proportionalen Zusammenset- selbstverständlich! Dass man auch für die Einzelmitglieder un-

zung des Büros festhalten. seres Rates bestmöglich zu sorgen hat, ist für mich eine

4. Um nun diese Haltung mit der ersten Feststellung, nämlich Selbstverständlichkeit; daran fehlt es heute ganz offensicht-

mit der guten Information, zu verbinden, möchte das Büro lich, das nehmen wir alle entsprechend wahr. Ich meine, dass

dem Postulat von Herrn Gadient insofern Folge leisten, als zu dieses Informationsbedürfnis aus Sicht des Rates höher ein-

den Sitzungen, in denen wesentliche organisatorische Fragen zustufen ist als das Bedürfnis des Büros, weiterhin möglichst

oder grundsätzliche Probleme beraten werden, ausser den im Fünferkreise zu tagen. Ich weise auf ein besonders auf der

Büromitgliedern die nicht im Büro vertretenen parlamentari- Hand liegendes Beispiel hin: Unser Ratspräsident, Herr Piller,

schen Gruppen eingeladen werden. Die Einladung würde sich wird Ende dieses Jahres aus dem Büro ausscheiden, und die

an den Chef dieser Gruppe richten. Damit könnte gewährlei- SP als bedeutende Regierungspartei wird sich für zehn Jahre

stet werden, dass alle Gruppen über die wesentlichen Pro- im Büro «abzumelden» haben, wird im Büro nicht mehr prä-

bleme richtig und umfassend informiert sind. Das wird an der sentsein.

nächsten Bürositzung schon in diesem Sinne verwirklicht: Für Sie hat zwar den Trost, dass sie - wenn es nach der üblichen

die Sitzung vom 12. November 1993 möchten wir die Chefs Regel geht - vermutlich in den ersten fünf Jahren durch die

der nicht im Büro vertretenen Gruppen zur Bürositzung einla- SVP vertreten sein wird. Aber in der zweiten Periode ist das

den, weil dann die Frage der Zusammensetzung der Kommis- nicht mehr der Fall. Dann sind weder SP noch SVP im Büro

sionen und der Präsidien für die nächsten zwei Jahre erörtert vertreten. Das sind Tatbestände, die man fairerweise überden-

wird. Genau das ist jetzt eine Frage, bei der alle parlamentari- ken müsste.

schen Gruppen mitwirken könnten. Natürlich würde es sich Da ist die Ueberweisung eines Postulates doch wirklich ein Mi-

dann um eine beratende Stimme handeln. Aber ich muss Ih- nimum dessen, was man eigentlich verlangen dürfte. Es han-

nen sagen, dass das keine grosse Rolle spielt, denn ich mag delt sich um einen bescheidenen Vorschlag. Mit einem Quent-

mich nur an ganz seltene Entscheide des Büros erinnern, über chen Grossmut und Einsicht in die aufgezeigten Zusammen-

die Abstimmungen stattgefunden haben. hänge sollte er annehmbar sein. Als ich hörte, dass das Büro

Zusammenfassend: Wir möchten an der reglementarischen selbst dieses Postulat ablehnen will, überlegte ich mir, ob ich

Ordnung nichts ändern, aber wir möchten die Orientierung es zurückziehen will; denn ich bitte hier um Verständnis, um

und die Transparenz im Sinne des Postulates von Herrn Ga- nichts anderes als ein bisschen Verständnis für diese Zusam-

dient dadurch verbessern, dass die Vertreter der Gruppen als menhänge. Schliesslich ist es aber ein Postulat, und die Parla-

Gäste zu den Sitzungen mit wichtigen Geschäften - nicht zu mentsreform ist nach wie vor im Gange; also darf erwartet wer-

Sitzungen mit laufenden Tagesfragen - eingeladen würden. den, dass auch dieses Anliegen weiterhin aktuell bleibt

Es ist verhältnismässig, diesen Vorschlag als Postulat zu über-

Gadient: Wir haben seinerzeit über die Erweiterung des Büros weisen, was ich Ihnen hiermit beantrage.

im Zusammenhang mit der Parlamentsreform diskutiert und

diese dann in der Folge nicht beschlossen. Das heisst aber Jagmetti, Berichterstatter: Der Wunsch von Herrn Gadient

nicht, dass diese damals als akut bezeichnete Frage nun vom würde zweierlei bedeuten: Erstens müsste Ihnen das Büro of-

Tische sein darf. fenbar noch einen schriftlichen und fundierteren Bericht vorle-

Das Büro ist die Schalt- und in verschiedenen Bereichen die gen als die Stellungnahme, die ich Ihnen heute mündlich vor-

Lenkstelle des Ständerates. Es übt in der Gestaltung des Par- getragen habe. Das Büro glaubte allerdings, milden Feststel-

lamentsbetriebes, aber auch darüber hinaus wichtige Funktio- lungen, die heute gemacht worden sind, seine Aufgabe eini-

nen aus. So werden auch Delegationen vom Büro in eigener germassen wahrgenommen zu haben, und es ist deshalb der

Zuständigkeit bestimmt Das Plenum wird selten mit solchen Meinung, das Postulat sei nicht zu überweisen, sondern als er-

Fragen konfrontiert. Das mag zweckmässig sein; manchmal ledigt zu betrachten.

ist die soeben gepriesene Flexibilität aber auch mit einem Fra- Materiell möchte ich Herrn Gadient zweierlei zu bedenken ge-

gezeichen zu versehen. Es sind also auch eminent politische ben: Alle Ratsmitglieder miteinander können diese laufenden

Funktionen, die das Büro auszuüben hat. und vielfältigen Geschäfte des Büros nicht behandeln. Es wird

Die Forderungen nach Revision, nach Neugestaltung des also immer Ratsmitglieder geben, die an diesen Entscheiden

Ständerates sind unüberhörbar; sie reichen von der System- beteiligt sind, und solche, die an diesen Entscheiden nicht be-

änderung bis hin zur Aufhebung. Die angekündigte Konferenz teiligt sind. Wenn wir versuchen, bei den organisatorischen

der Kantone soll geschaffen werden, weil sich die Kantonsre- Grundsatzfragen die Gruppen einzuladen, auch ihre Meinung

gierungen offenbar nicht mehr hinreichend vertreten fühlen. zu äussern, so tun wir dies im Glauben, damit diesem absolut

Das kann uns in der Tat, gemessen an der Arbeit, die wir ken- legitimen Bedürfnis nach Transparenz und Information Rech-

nen, und am Bemühen, das in diesem Rat stets manifest ist, nung getragen zu haben.

kaum gross erschüttern. Aber ich meine, dass wir doch ver- Das veranlasst das Büro, Ihnen den Antrag zu stellen, das

mehrtes Verständnis schaffen und die Chance, dieses etwas Postulat als erledigt abzuschreiben.

auszuweiten, nutzen sollten, wo das ohne grossen Aufwand

möglich ist. Abstimmung - Vote

Unsere ständerätliche Aufgabe ist es, über solche Fragen zu Für Ueberweisung des Postulates 7 Stimmen

beraten. Es ist die vorrangige Pflicht des Büros, die dafür nö- Dagegen 20 Stimmen

tige Führungsarbeit zu leisten. Dass vorweg die Regierungs-

parteien, aber auch die Liberalen, sofern sie die heutige

Stärke - was wir aufgrund der in der Romandie nun gewonne-

nen Eindrücke nicht bezweifeln - behalten sollten, im Büro

mindestens ein Einsichts- und ein Mithörrecht haben sollten,

scheint eigentlich naheliegend.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Zusammensetzung des Büros

Postulat Gadient Composition du Bureau

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3160

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 30.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 729-730

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Ref. No 20 023 386

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